Schulverwaltung und Sport MERKBLATT Kostenfreie Beförderung auf dem Schulweg - Erstattungsanspruch Beschreibung des Erstattungsanspruchs: Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Schüler an öffentlichen oder an staatlich anerkannten privaten: - Gymnasien ab Jahrgangsstufe 11, - Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe 11 (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform!), - Wirtschaftsschulen ab Jahrgangstufe 11, - Fachoberschulen, - Berufsoberschulen, - Berufsschulen (Teilzeitunterricht!). Voraussetzungen: Erstattungsfähig sind: - die vom Schüler aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung zur Schule (nicht Arbeitsstätte), wobei der günstigste Tarif zugrunde gelegt wird: zur nächstgelegenen Schule (die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist). wenn der Schulweg länger als 3 km ist. bei kürzerer Wegstrecke; wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist. Familienbelastungsgrenze: - Die Familienbelastungsgrenze (Eigenanteil: derzeit 420,- €) wird von den anerkannten Gesamtkosten abgezogen. - Die Familienbelastungsgrenze entfällt bei Schülern: deren Unterhaltsleistender im Monat vor Schulbeginn (August) für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht. deren Unterhaltsleistender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II. Beförderungsmittel: - Grundsätzlich können nur Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden. Es wird nur die kürzeste zumutbare Verkehrsverbindung und der jeweils günstigste Tarif erstattet. Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Pkw´s sind nur erstattungsfähig, wenn die Notwendigkeit für diese Benutzung vorher schriftlich anerkannt wird. Hierzu ist zu Beginn des jeweiligen Schuljahres ein gesonderter Antrag zu stellen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie ohne anerkennungsfähigen Grund mit dem Kfz zur Schule fahren, können auch keine fiktiven Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden! Fristen: Fahrtkosten-Anträge sind bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen. Dieser Termin ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Erforderliche Unterlagen: - Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung Originale aller gelösten Fahrkarten (ggf. Bahn Card!) bestätigten Blockunterrichtsplan der Schule (falls Schule im Blockunterricht stattfindet) ggf. Kindergeldnachweis Rechtsgrundlagen: Schulwegkostenfreiheitsgesetz; Schülerbeförderungsverordnung Nähere Informationen: Besucheradresse: Stadtverwaltung Kaufbeuren Schulverwaltung und Sport Hauberrisserstraße 8 87600 Kaufbeuren Postadresse: Stadtverwaltung Kaufbeuren Schulverwaltung und Sport Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Ansprechpartner: Email-Adresse: Telefon / Fax: Frau Kronewiter, Herr Fust [email protected], [email protected] Tel.:08341/437-154 (Fr. Kronewiter) Tel.:08341/437-152 (Hr. Fust) Fax.:08341/437-88154 bzw. 88152 Bürozeiten: Montag 08.00 - 16.00 Uhr Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr -2-
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