Weisungen für die Einreichung eines neuen Gesuches

www.snf.ch
Wildhainweg 3, Postfach, CH-3001 Bern
Abteilung Karrieren
Doc.CH
Beiträge für Doktorandinnen und Doktoranden in Geistes- und
Sozialwissenschaften (GSW) in der Schweiz „Doc.CH (GSW)“
Weisungen für die Einreichung eines neuen Gesuches über mySNF
Wer ein Gesuch um einen Doc.CH-Beitrag einreicht, möchte eine Dissertation zu einem selbstgewählten Thema im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften an einer schweizerischen universitären Hochschule verfassen. Zusätzlich zu den in diesem Dokument enthaltenen Informationen
können Sie weitere Angaben auf den Internetseiten der Forschungskommissionen und auf mySNF
finden.
Gesuche müssen über die Plattform mySNF eingereicht werden:
mySNF > Was möchten Sie tun? > Ein neues Gesuch erfassen > Karrieren > Doc.CH
Ein Beitragsgesuch gilt als rechtzeitig eingereicht, wenn es am letzten Tag der Frist (10. März bzw.
10. September) beim SNF bis 17.00 h Schweizer Lokalzeit eintrifft. Ist der letzte Tag der Frist ein
Samstag, Sonntag oder ein vom Bundesrecht anerkannter Feiertag, so endet die Frist um 17.00 h
Schweizer Lokalzeit am nächstfolgenden Werktag.
Wichtig: die formellen Vorgaben, z.B. bezüglich der Länge des Forschungsplans oder
anderen erforderlichen Gesuchsdaten, müssen eingehalten werden, andernfalls kann der
SNF entscheiden, nicht auf das Gesuch einzutreten.
Alle nötigen Informationen zur Einreichung eines Gesuches für einen Doc.CH-Beitrag finden Sie in
mySNF unter den Hilfetexten in den jeweiligen Datencontainern. Nachfolgend finden Sie Weisungen
zu den wichtigsten Punkten.
Inhaltsverzeichnis
1.
Ablauf des Beitrags und Phasen der Evaluation
3
1.1
1.2
Erster Beitragsteil
Zweiter Beitragsteil
3
3
2.
Personen- und Gesuchsdaten
4
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Grunddaten I - Beantragter Beginn
Grunddaten I - Gewünschte Dauer
Grunddaten I - Forschungsbereich und Disziplin
Hochschule
Finanzieller Bedarf
Diplome/Zeugnisse/Verlängerung Zeitfenster
4
4
4
4
5
6
3.
Annex-Dokumente - obligatorisch und mit Ihrem Gesuch in mySNF
hochzuladen (PDF-Format erforderlich, max. 10 MB)
7
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
Forschungsplan
CV und Liste des Forschungsoutputs
Karriereplan
Diplomkopien
Amtliche Bestätigung
Bestätigung Gastinstitut
Unterstützungsschreiben Betreuer/in und Co-Betreuer/in
Lebenslauf und Publikationsliste Betreuer/in und Co-Betreuer/in
Begleitschreiben
Sonstige Beilagendokumente
7
9
12
12
13
13
13
14
14
14
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1.
Ablauf des Beitrags und Phasen der Evaluation
Ein Doc.CH-Beitrag dauert zwischen 2 und 4 Jahren. Der Beitrag besteht aus zwei Teilen: der erste
Teil dauert 2 Jahre, der zweite 1-2 Jahre.
Doktorierende können mit den Beiträgen des SNF bis maximal 4 Jahre unterstützt werden, berechnet
ab dem Zeitpunkt ihrer Immatrikulation als Doktorierende. Wenn die Immatrikulation zum Doktorat
mehr als 2 Jahre beträgt, berechnet ab dem vorgesehenen Beginn des Doc.CH-Beitrags, ist es somit
nicht möglich ein Gesuch um einen Doc.CH-Beitrag zu stellen. Auf begründetes, schriftliches Gesuch
hin kann jedoch das Zeitfenster von 4 Jahren ab der Immatrikulation zum Doktorat um maximal 1
Jahr verlängert werden. Die für eine Verzögerung anerkannten Gründe sind in Ziffer 1.11 Absatz 2
des allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement dargelegt.
1.1
Erster Beitragsteil
Das Auswahlverfahren des ersten Beitragsteils erfolgt in 2 Phasen:
•
Erste Phase: die SNF-Forschungskommission der gewählten Universität trifft eine Auswahl der
bei ihr eingereichten Kandidaturen;
•
Zweite Phase: die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten eine Einladung, um vor
dem Nationalen Forschungsrat des SNF in Bern ihr Forschungsprojekt und ihren Karriereplan
anlässlich eines persönlichen Gesprächs (Interview) vorzustellen.
Die Interviews finden in den Wochen 23 bis 25 (Gesuchseinreichung am 10. März) bzw. in den
Wochen 49 bis 51 (Gesuchseinreichung am 10. September) statt.
1.2
Zweiter Beitragsteil
Nach den ersten 18 Monaten Förderung reichen die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger
ein Gesuch für den zweiten Beitragsteil ein. Das Gesuch enthält namentlich einen Bericht über den
durchgeführten ersten Teil, eine Begründung der verlangten Beitragsdauer für den zweiten Teil sowie
eine Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers der Dissertation und der Co-Betreuerin bzw.
des Co-Betreuers. Die Unterzeichnenden der Stellungnahme äussern sich insbesondere zum erzielten
Fortschritt der Dissertation sowie zum erwarteten Abschluss derselben.
Die Zusprache für den zweiten Beitragsteil wird mit der Genehmigung dieses Gesuchs durch den
Forschungsrat erteilt. Im Rahmen der Begutachtung des Gesuchs kann der Forschungsrat die
Beitragsempfängerin bzw. den Beitragsempfänger zu einem persönlichen Gespräch einladen.
Wichtig: Ihr Gesuch um einen Doc.CH-Beitrag muss bereits die gesamte benötigte Dauer
beinhalten (erster und zweiter Beitragsteil, siehe auch Punkt 2.2).
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2.
Personen- und Gesuchsdaten
2.1
Grunddaten I – Beantragter Beginn
Frühestens am 1. September (Eingabetermin 10. März) bzw. 1. März (Eingabetermin 10.
September).
2.2
Grunddaten I – Gewünschte Dauer
Die Dauer des Beitrages ist in Monaten anzugeben. Der Beitrag wird mindestens für 24 und
höchstens für 48 Monate gewährt.
Doktorierende können mit den Beiträgen des SNF bis maximal 4 Jahre unterstützt werden,
berechnet ab dem Zeitpunkt ihrer Immatrikulation als Doktorierende. Dies entspricht Ziffer 7.3,
Absätze 1 und 2 des allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement. Die maximale
Beitragsdauer für Gesuchstellende, die bereits vor Beginn des Beitrages als Doktorierende
eingeschrieben waren, wird ab dem Immatrikulationsdatum berechnet. Wenn die Immatrikulation
zum Doktorat mehr als 2 Jahre beträgt, berechnet ab dem vorgesehenen Beginn des Doc.CHBeitrags, ist es somit nicht möglich ein Gesuch um einen Doc.CH-Beitrag zu stellen. Auf
begründetes, schriftliches Gesuch hin kann jedoch das Zeitfenster von 4 Jahren ab der
Immatrikulation zum Doktorat um maximal 1 Jahr verlängert werden. Folgende Gründe
werden für Verzögerungen anerkannt: Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- oder Elternurlaub;
Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall; Betreuungspflichten; Dienste für die
Allgemeinheit, namentlich Militär- oder Zivildienst; Weiterbildung, namentlich Praktika, klinische
Tätigkeit sowie die obligatorische Teilnahme an einer Doktoratsschule vor Beginn der Dissertation
(siehe Ziffer 1.11 des allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement). Bitte laden Sie
das begründete Ausnahmegesuch unter „Sonstige Beilagendokumente“ hoch.
Darüber hinaus muss Ihr Gesuch um einen Doc.CH-Beitrag bereits die gesamte benötigte Dauer
beinhalten (erster und zweiter Beitragsteil gemäss Artikel 2 des Doc.CH Reglements), da
grundsätzlich kein weiteres Gesuch um einen Zusatzbeitrag für eine Verlängerung der
Beitragsdauer nachträglich eingereicht werden kann (siehe Artikel 10 Absatz 4 des Doc.CH
Reglements). Mit anderen Worten ist es viel geeigneter ein realisierbares Dissertationsprojekt mit
einer entsprechenden Finanzierungsdauer als ein zu ambitioniertes Projekt mit einer zu kurzen
Finanzierungsdauer zu planen (z.B. nur 3 Jahre werden beantragt, obwohl 4 Jahre gemäss
dem Doc.CH Reglement möglich und aufgrund der zu realisierenden Forschungsarbeiten nötig
wären); Dissertationsprojekte von einer kürzeren Dauer als die maximale mögliche Beitragsdauer
gemäss dem Doc.CH Reglement haben a priori keine grösseren Chancen bewilligt zu werden.
2.3
Grunddaten I - Forschungsbereich und Disziplin
Doc.CH ist den Geistes- und Sozialwissenschaften vorbehalten. Der Hauptforschungsgegenstand
und
die
Hauptdisziplin
müssen
in
diesen
Bereich
fallen
(siehe
„Liste
der
Disziplinen“
unter www.snf.ch > Förderung > Dokumente & Downloads). Falls zutreffend, können weitere
Forschungsbereiche und Disziplinen ebenfalls angegeben werden.
2.4
Hochschule
Bitte geben Sie die schweizerische universitäre Hochschule an (eine der 10 kantonalen
Universitäten oder eine der 2 ETHs), an der Sie für die Gesamtdauer des Beitrages für ein Doktorat
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immatrikuliert und angestellt sein werden. Sie haben zwischen Erlangung des Bachelordiploms und
der Immatrikulation als Doktorandin oder Doktorand in der Regel mindestens einmal die
Hochschule gewechselt. Auf begründetes, schriftliches Gesuch hin kann Ihnen aufgrund von
familiären Betreuungspflichten, oder falls Sie während des Doktorats einen Forschungsaufenthalt
von mindestens einem Semester im Ausland planen, eine Ausnahme erteilt werden. Bitte laden
Sie das begründete Ausnahmegesuch unter „Sonstige Beilagendokumente“ hoch.
Falls Sie an einer schweizerischen universitären Hochschule für ein Doktorat immatrikuliert sein
werden, jedoch Ihre Doktorarbeit an einer anderen Institution in der Schweiz schreiben (z.B. an
einer Fachhochschule), geben Sie dies bitte im Feld „Bemerkungen“ an.
Im Fachgebiet „Künste“ (bildende Kunst; Musik und Theater) kann die Immatrikulation an einer
ausländischen Hochschule erfolgen, mit welcher eine belegte enge Zusammenarbeit mit einer
Fachhochschule in der Schweiz besteht. Die Anstellung der Doktorandin oder des Doktoranden
muss an der Fachhochschule in der Schweiz erfolgen. Was das Auswahlverfahren für die 1. Phase
anbelangt, müssen die Gesuchstellenden die SNF-Geschäftsstelle vor der Gesuchseinreichung
kontaktieren (so früh wie möglich, aber in allen Fällen am besten mindestens 2 Monate vor dem
Eingabetermin).
2.5
Finanzieller Bedarf
2.5.1
Der
Eigenes Salär Gesuchsteller/in
Doc.CH-Beitrag
enthält
das
eigene
Gehalt
der
Beitragsempfängerin
bzw.
des
Beitragsempfängers. Der SNF legt die Höhe des Gehalts gemäss Ziffer 7.5 Absatz 1 des allgemeinen
Ausführungsreglements zum Beitragsreglement fest. Auf der folgenden Seite finden Sie eine Liste
mit den Gehältern sowie den entsprechenden Ansätzen für Sozialabgaben: www.snf.ch > Förderung
> Dokumente & Downloads.
Falls Sie bereits für das Doktorat eingeschrieben sind, geben Sie unter „Immatrikulation als
Doktorand/in“ das exakte Datum Ihrer Immatrikulation seit dem Beginn Ihrer Einschreibung als
Doktorand/in an. Es handelt sich somit um ein dem Eingabetermin vorangegangenes Datum,
welches durch eine aktuelle Bestätigung der zuständigen Stelle Ihrer Universität (z.B.
Immatrikulationsdienste) belegt wird (hochzuladen unter „Sonstige Beilagendokumente“).
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe noch nicht als Doktorand/in immatrikuliert sind,
geben Sie hier an, wann die Immatrikulation voraussichtlich stattfinden wird.
Das Immatrikulationsdatum wird für die Berechnung des Salärs und der maximalen
Anstellungsdauer mit SNF-Mitteln verwendet.
2.5.2
Weitere Kosten
Der Doc.CH-Beitrag deckt zudem die Kosten ab, die mit der Umsetzung des Projekts in direktem
Zusammenhang stehen. Der voraussichtliche Bedarf bzw. die Beantragung dieser Mittel für die
gesamte Beitragsdauer soll so präzise und konkret wie möglich sein, so kann ein allfälliger
späterer Bedarf an Mitteln vermieden werden, die während des Beitrags nicht mehr abgedeckt
wären:
•
Material von bleibendem Wert, Geräte
•
Reisen
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•
Tagungen und Workshops
•
Wissenschaftliche Open-Access-E-Publikationen
Für Artikel in Open-Access-Zeitschriften können Publikationskosten bis zu einem Betrag von
CHF 3'000.-- pro Jahr geltend gemacht werden.
•
Wissenschaftliche Open-Access-E-Publikationen: digitale Buchpublikationen
Was die Publikation Ihrer Dissertation betrifft, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der SNF seit
2014 nur Bücher unterstützt, die in digitaler Form und Open Access erscheinen. Ihr allfälliger
Antrag für einen solchen Publikationsbeitrag muss mit Ihrem Gesuch um einen Doc.CH-Beitrag
eingereicht werden (ein nachträglicher Antrag, während des Beitrags oder am Ende der
Dissertation, kann nicht mehr berücksichtigt werden). Ein Pauschalbeitrag bis zu CHF 8'000.-kann für eine einfach ausgestattete Open Access-Publikation einer Dissertation beantragt
werden. Dieser Beitrag kann auch eine Abgeltung der verlegerischen Leistung von maximal
CHF 5'000.-- beinhalten (als Teil des Maximalbetrags von CHF 8'000.--).
•
2.6
Weitere Forschungskosten (inkl. Verbrauchsmaterial)
Diplome/Zeugnisse/Verlängerung Zeitfenster
Sie verfügen zum Zeitpunkt des Eingabetermins über ein Diplom (Master oder gleichwertiger
Abschluss) einer schweizerischen Hochschule, welches sie zum Doktorat im Bereich der Geistesund
Sozialwissenschaften
an einer universitären Hochschule
in der Schweiz berechtigt.
Gesuchstellende, die über ein ausländisches Diplom verfügen, sind ebenfalls zur Gesuchstellung
berechtigt, wenn sie die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen.
Ausserdem müssen die Gesuchstellenden das Diplom maximal zwei Jahre vor dem Zeitpunkt des
Eingabetermins erworben haben. Massgebend ist das Datum des Abschlusses. Dieses Zeitfenster
kann verlängert werden, wenn anerkannte Gründe gemäss der Auflistung unter "Antrag auf
Verlängerung des Zeitfensters" vorliegen. Massgebend für die Berechnung der Frist ist der
Eingabetermin für die Doc.CH-Gesuche. Folgende Gründe werden für Verzögerungen anerkannt:
Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- oder Elternurlaub; Arbeitsunfähigkeit aufgrund von
Krankheit oder Unfall; Betreuungspflichten; Dienste für die Allgemeinheit, namentlich Militär- oder
Zivildienst; Weiterbildung, namentlich Praktika, klinische Tätigkeit sowie die obligatorische
Teilnahme an einer Doktoratsschule vor Beginn der Dissertation (siehe Ziffer 1.11 des allgemeinen
Ausführungsreglements zum Beitragsreglement). Bitte beschreiben Sie kurz Ihren Antrag auf
Verlängerung des Zeitfensters direkt im Feld „Beschreibung (max. 2'000 Zeichen)“ und laden Sie
das
begründete
Ausnahmegesuch
auch
als
separates
Dokument
unter
„Sonstige
Beilagendokumente“ hoch.
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3.
Annex-Dokumente - obligatorisch und mit Ihrem Gesuch in
mySNF hochzuladen (PDF-Format erforderlich, max. 10 MB)
3.1
Forschungsplan
3.1.1
Allgemeine Bemerkungen
Der Forschungsplan ist die Grundlage der wissenschaftlichen Begutachtung, insbesondere der
Beurteilung der wissenschaftlichen Qualität des beantragten Forschungsvorhabens, d.h. dessen
wissenschaftliche Bedeutsamkeit, Aktualität, Originalität, Machbarkeit und der Eignung der
Methoden.
Zusammen
mit
dem
CV
und
dem
wissenschaftlichen
Gesuchstellenden dient der Forschungsplan auch der Beurteilung
Qualifikation
der
Forschenden,
insbesondere
deren
Leistungsausweis
der
der wissenschaftlichen
Fachkompetenz
in
Bezug
auf
das
Forschungsvorhaben.
Durch formelle und inhaltliche Vorgaben für den Forschungsplan stellt der SNF einen
standardisierten Informationsgehalt der Gesuche sicher. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für
eine vergleichende Evaluation im kompetitiven Auswahlverfahren und die Gleichbehandlung aller
Gesuchstellenden.
Der Forschungsplan muss aus Originaltext bestehen, der von der/vom Gesuchstellenden selbst
verfasst worden ist. Einzig im Kapitel zum „Stand der Forschung und eigenen Beitrag zum
ausgewählten Thema“ (siehe Punkt 2.1 weiter unten) sowie bei der Beschreibung von
Standardmethoden sind in geringem Masse Texte (oder andere Materialien, Grafiken usw.) Dritter
bzw. eigene veröffentlichte Texte zugelassen. Die zitierten Texte müssen eindeutig als Zitate
gekennzeichnet sein (Anführungs- und Schlusszeichen oder entsprechende Formulierung), und eine
verifizierbare Quelle muss in der Nähe der übernommenen Stellen sowie im Literaturverzeichnis
angegeben sein. Der SNF verwendet eine textvergleichende Software für die Analyse von
Verdachtsfällen. Mehrere Universitäten stellen solche Programme ihren Studierenden und
Mitarbeitenden zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Institution.
Weitere Einzelheiten über die wissenschaftliche Intgerität finden Sie im SNF Dossier zur
wissenschaftlichen Integrität:
www.snf.ch > Der SNF > Positionen > Wissenschaftliche Integrität
In den Fachgebieten Psychologie, Wirtschaftswissenschaften und Politikwissenschaften ist
das Gesuch in englischer Sprache abzufassen. In den übrigen Fachgebieten ist die
Gesuchstellung in einer Schweizer Amtssprache möglich. Für die Politikwissenschaften gelten
spezielle
Bestimmungen
(Ziffer
1.16
des
Allgemeinen
Ausführungsreglements
zum
Beitragsreglement).
Auf Gesuche, welche die vorgegebene Struktur des Forschungsplans, die formalen
Gesuchsvorgaben (Art. 14 des Beitragsreglements) und die Anforderungen an Integrität und
gute
wissenschaftliche
Praxis
nicht
erfüllen,
tritt
der
SNF
nicht
ein
(Art.
15
des Beitragsreglements).
Schweizerischer Nationalfonds | 7
3.1.2
Struktur des Forschungsplans
Der Forschungsplan umfasst max. 8 Seiten und höchstens 30'000 Zeichen (inkl.
Leerschläge); Titel, Zusammenfassung, Fussnoten, Illustrationen, Formeln, Tabellen (inkl. ein
eventuelles Inhaltsverzeichnis), nicht aber das Literaturverzeichnis (Punkt 3 am Ende des
Dokuments), sind in diesen Limiten inbegriffen. Verwenden Sie mindestens Schriftgrösse 10
(z.B. Times New Roman, kondensierte Schriften sind nicht erlaubt) und Zeilenabstand 1.5. Der
Forschungsplan darf keine Anhänge enthalten.
Wichtig: Alle formellen Vorgaben (Anzahl Seiten, Zeichen, u.s.w.) müssen eingehalten
werden. Der SNF tritt auf Gesuche, die den formellen Vorgaben für den Forschungsplan
nicht entsprechen und/oder die inhaltlich offensichtlich ungenügend sind, nicht ein.
Der Forschungsplan muss wie folgt strukturiert sein:
1. Zusammenfassung des Forschungsplans
Die Zusammenfassung (max. ½ Seite) beschreibt die Ziele des Forschungsprojektes und wie
diese erreicht werden sollen und stellt das Projekt in einen breiteren wissenschaftlichen Kontext.
2. Forschungsplan
2.1 Stand der Forschung und eigener Beitrag zum ausgewählten Thema
Beschreiben Sie Ihr Projekt im Kontext des aktuellen Wissensstandes in Ihrem Fachgebiet.
Beziehen Sie sich dabei auf die wichtigsten Veröffentlichungen, insbesondere von anderen Autoren.
Beschreiben Sie:
−
welche bisherigen Erkenntnisse Ausgangspunkt und Grundlage der geplanten Untersuchungen
sind.
−
wo und warum Forschungsbedarf besteht.
−
welche wichtigen, relevanten Forschungsarbeiten zurzeit in der Schweiz und im Ausland im
Gange sind.
−
Ihren persönlichen Beitrag zum Thema, das Sie ausgewählt haben.
−
Falls Sie bereits mit der Doktorarbeit begonnen haben, legen Sie bitte den Stand Ihrer Arbeit
dar.
2.2 Ziele, Daten und Methoden
Nennen Sie die angestrebten Ziele, die verwendeten Daten sowie die zur Erreichung der Ziele
vorgesehenen Methoden.
2.3 Bedeutung des Projekts
Geben Sie an, inwiefern die angestrebten Resultate wichtig sind.
2.4 Zeitplan
Geben Sie die wichtigsten Etappen bis zum Abschluss der Doktorarbeit an.
Schweizerischer Nationalfonds | 8
2.5 Bedeutung des/der Arbeitsorte(s)
Begründen Sie die Wahl der Betreuerin bzw. des Betreuers der Diss. und des Arbeitsortes sowie
der zweiten Person, die für die Betreuung Ihrer Diss. vorgesehen ist. Beschreiben Sie die
vorgesehene Betreuung sowie gegebenenfalls Ihre Integration in eine Doktorandenschule oder ein
Programm für Doktorierende.
Falls Sie beabsichtigen, einen Teil der Diss. an einer Gastinstitution im Ausland durchzuführen,
müssen Sie ein begründetes Gesuch einreichen. Dieses ist unter „Sonstige Beilagendokumente“
hochzuladen.
3. Literaturverzeichnis
Führen Sie die Quellen aller im Forschungsplan referenzierten abgeschlossenen oder laufenden
Arbeiten auf. Geben Sie die vollständige Referenz an, insbesondere Titel, Quelle und vollständige
Autorenliste. Die Verwendung von „et al.“ zum Abkürzen der Autorenliste ist nicht
zulässig, ausser bei Forschungsprojekten im Rahmen grosser internationaler Kollaborationen mit
mehr als 50 Autoren. In diesem Fall ist ein direkter Link zur vollständigen Publikation anzugeben.
Das Literaturverzeichnis wird nicht in die Limiten (max. 8 Seiten und 30'000 Zeichen) eingerechnet.
3.1.3
Revidierte Gesuche (Wiedereinreichungen)
Falls es sich bei diesem Gesuch um eine revidierte Version eines abgelehnten Gesuches handelt,
laden Sie zusammen mit dem Forschungsplan, aber in einem separaten Dokument, eine Punktfür-Punkt Stellungnahme zu den Kritikpunkten im Ablehnungsbrief hoch und weisen Sie, falls
nötig, auf wichtige Änderungen/Ergänzungen im Forschungsplan hin. Diese Stellungnahme muss
in der Sprache des Forschungsplans verfasst sein und soll max. 2 Seiten umfassen.
3.2
CV und Liste des Forschungsoutputs
3.2.1
Allgemeine Bemerkungen
Der SNF hat die San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA) unterschrieben, welche
Förderorganisationen empfiehlt, die Kriterien, die zur Beurteilung der wissenschaftlichen
Produktivität der Gesuchstellenden angewendet werden, ausdrücklich zu nennen.
Dabei soll die wissenschaftliche Qualität, der Wert und der Einfluss/die Wirkung des gesamten
Forschungsoutputs (inkl. Datensets, Software, Prototypen) zusätzlich zu den Publikationen
berücksichtigt werden. Der wissenschaftliche Inhalt einer Arbeit ist dabei bedeutend wichtiger als
die bibliometrischen Indikatoren oder das Renommee der Zeitschrift, in der sie abgedruckt wurde.
Zudem führt der SNF die Evaluation unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Disziplin, dem
akademischen Alter und der persönlichen Situation (z.B. Karriereunterbrüche, Betreuungspflichten)
durch.
Um dem Anspruch von DORA zu genügen, verlangt der SNF von allen Gesuchstellenden ein
standardisiertes Set von Informationen. Dies umfasst den „CV und die bedeutendsten
wissenschaftlichen Leistungen“ und die „Liste des Forschungsoutputs“. Die nachfolgend
verlangten Informationen sind relativ umfangreich, da sie sich an Forschende im Allgemeinen
richten. Kandidatinnen und Kandidaten für einen Doc.CH-Beitrag berücksichtigen bitte nur
die für sie zutreffenden Punkte, welche ihrer spezifischen Situation als Forschende zum Beginn
Schweizerischer Nationalfonds | 9
der Karriere entsprechen. Punkte, für welche noch keine Informationen vorliegen, müssen somit
nicht erwähnt werden.
Beide Dokumente müssen in der Sprache des Forschungsplans verfasst und gemäss den unten
aufgeführten Vorgaben strukturiert sein. Diese Dokumente werden auch Expertinnen und Experten
zur Verfügung gestellt. Auf Gesuche, die relevante Informationen nicht enthalten, tritt der
SNF nicht ein.
3.2.2
CV mit Foto und bedeutendste wissenschaftliche Leistungen
Der CV mit Foto (max. 3 Seiten) und eine kurze Erläuterung der bedeutensten
wissenschaftlichen
Leistungen
(max.
1
Seite)
sollten
in
einem
Dokument
zusammengefügt und in der Sprache des Forschungsplans verfasst werden. Der CV und die
Liste der bedeutendsten wissenschaftlichen Leistungen werden zur Beurteilung der folgenden
Kriterien beigezogen:
−
die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen zur Gesuchstellung für einen Doc.CH-Beitrag;
−
die wissenschaftliche Qualifikation der/des Gesuchstellenden, basierend auf bisherigen
Leistungen;
−
die Fähigkeit, originelle Forschung von hoher wissenschaftlicher Qualität und hohem Impact
durchführen zu können.
Der CV darf eine Länge von 3 Seiten (mind. Schriftgrösse 10) nicht überschreiten und muss wie
folgt strukturiert sein (soweit zutreffend). Alle Daten müssen in Jahren und Monaten angegeben
werden. Weitere für das Gesuch relevante Punkte können hinzugefügt werden.
1. Informationen zur Person, inkl. Researcher ID (z.B. OrcID, ResearcherID, Google Scholar ID)
2. Ausbildung: Geben Sie alle Diplomabschlüsse bekannt (Bachelor, Master etc., gegebenenfalls
mit Namensangabe der Betreuerin oder des Betreuers). Massgebend ist das Datum auf der
Diplomurkunde. Falls Sie bereits für das Doktorat eingeschrieben sind, geben Sie zudem das
exakte
Datum
Ihrer
Immatrikulation
seit
dem
Beginn
Ihrer
Einschreibung
als
Doktorand/in sowie den Namen der Betreuerin oder des Betreuers der Dissertation an
3. Bisherige Anstellungen und aktuelle Position(en) mit Namensangabe der Betreuerin oder des
Betreuers
4. Institutionelle Aufgaben
5. Bewilligte Projekte
6. Supervision
von
Studierenden/jungen
Forschenden
(summarisch,
die
Namen
der
Studierenden/jungen Forschenden sollten angegeben werden)
7.
Lehrtätigkeit (summarisch)
8.
Tätigkeit in Gremien usw., und individuelle wissenschaftliche Expertenaktivitäten
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9.
Aktive Mitgliedschaft in wissenschaftlichen Gesellschaften
10. Organisation von Konferenzen
11. Preise, Auszeichnungen, Stipendien
12. Karriereunterbrüche
(begründen
Sie
Ereignisse,
die
allenfalls
die
Forschungs-
und
Publikationsaktivitäten beeinflusst bzw. verzögert haben wie bspw. lange krankheitsbedingte
Absenzen, familiäre Verpflichtungen usw.)
Im Abschnitt „Bedeutendste wissenschaftliche Leistungen“ (max. 1 Seite, angehängt an
den CV) beschreibt die/der Gesuchstellende bedeutende wissenschaftliche Leistungen. Zusätzlich
zu wissenschaftlichen Publikationen können hier auch weitere relevante Informationen gegeben
werden, wie z.B. Wissensvermittlungsaktivitäten, Software, Datenbanken, Prototypen usw. Der
spezifische Beitrag der/des Gesuchstellenden und die Auswirkungen dieser Arbeit müssen hier
beschrieben werden.
Alle Angaben dienen den Evaluatoren insbesondere dazu, die wissenschaftliche Qualität und die
Bedeutung des Forschungsoutputs zu beurteilen. Wenn möglich, sollten die Dokumente/Quellen zu
den verschiedenen Leistungen den Gutachtenden über einen direkten, Open-Access-Weblink
zugänglich gemacht werden.
3.2.3
Liste des Forschungsoutputs
Die Liste des Forschungsoutputs wird im Auswahlverfahren verwendet, um die wissenschaftliche
Produktivität und Qualifikation einer/eines Gesuchstellenden in Bezug auf das vorgeschlagene
Projekt zu beurteilen sowie ihre/seine Fähigkeit, ein Forschungsprojekt erfolgreich durchzuführen
und zu dokumentieren. Beide Aspekte werden auch bei der Beurteilung der Machbarkeit des
vorgeschlagenen Forschungsprojektes berücksichtigt.
Abhängig vom Forschungsgebiet kann aus der Position der/des Gesuchstellenden in der
Autorenliste auf ihren/seinen Beitrag zu einer wissenschaftlichen Arbeit geschlossen werden (siehe
auch: Akademien der Wissenschaften Schweiz: Wissenschaftliche Integrität. Grundsätze und
Verfahrensregeln). Die Gesamtzahl von Publikationen oder die Zahl der Publikationen pro Jahr wird
nicht als einziger Leistungsindikator betrachtet.
Der Name der/des Gesuchstellenden in der Autorenliste und das Jahr der Publikation müssen
hervorgehoben sein (z.B. fett gedruckt oder unterstrichen). Die Abkürzung der Autorenliste durch
„et al.“ ist nicht zulässig, ausser bei Forschungsprojekten im Rahmen grosser internationaler
Kollaborationen mit mehr als 50 Autoren. In diesem Fall ist ein direkter Link zur vollständigen
Publikation anzugeben.
Die Angaben in dieser Liste dienen den Evaluatoren, die wissenschaftliche Qualität und die Relevanz
der Forschungsergebnisse zu bewerten. Um das Prinzip des nationalen und internationalen offenen
elektronischen Zuganges zu unterstützen, geben Sie bitte eine Verlinkung zu jeder
Publikation an, falls möglich. Alle Publikationen, welche als PDF-Dokument im Container
„Sonstige Beilagendokumente” hochgeladen werden, werden nicht berücksichtigt und
somit gelöscht.
Schweizerischer Nationalfonds | 11
Die Liste des Forschungsoutputs sollte, soweit zutreffend, wie folgt strukturiert sein. Unter den
Punkten
1–4
dürfen
nur
publizierte,
im
Druck
befindliche
oder
„angenommene“
Publikationen aufgeführt werden. Unveröffentlichte Arbeiten können unter Punkt 10 aufgelistet
werden:
1.
Publikationen in internationalen, peer-reviewed wissenschaftlichen Zeitschriften
2.
Peer-reviewed Bücher und Monographien
3.
Peer-reviewed Konferenzbeiträge
4.
Beiträge zu Büchern
5.
Patente und Lizenzen
6.
Mündliche Beiträge an internationalen Konferenzen
7.
Öffentlichkeitsarbeiten (z.B. öffentliches Engagement für Wissenschaft, Technologie und
Wissensvermittlung, wissenschaftliche Kunst, usw.)
8.
Allgemeine Beiträge zur Wissenschaft (z.B. Sprecherin oder Sprecher eines internationalen
Experiments, Leiterin oder Leiter einer internationalen Expedition, Gründerin oder Gründer
eines internationalen Netzwerkes oder eines Trainingsprogrammes, usw.)
9.
Andere anwendbare Ergebnisse (z.B. Karten, Methoden, Prototypen, Software, Datenbanken,
Design, arXiv-Artikel, Beiträge zu big data Kollaborationen usw.)
10. Unveröffentlichte Arbeiten
Beachten Sie bitte, dass nach dem Eingabetermin die Liste des Forschungsoutputs nicht
mehr aktualisiert werden kann.
3.3
Karriereplan
Der SNF stellt weder ein Formular noch eine Vorlage zur Verfügung. Der Karriereplan darf nicht
mehr als eine Seite umfassen (mind. Schriftgrösse 10). Beschreiben Sie kurz die vergangenen
beruflichen Leistungen, legen Sie den Schwerpunkt jedoch auf die mittel- und langfristigen
Karriereziele nach dem Doktorat.
3.4
Diplomkopien (inkl. Diplomarbeit und Beurteilung der Diplomarbeit)
Bitte legen Sie eine Kopie Ihres Diploms, Lizenziats oder Masters bei sowie allfällige andere
universitäre Diplome (z.B. Bachelor). Jedem Diplom ist zudem die Übersicht der erzielten Noten
(Leistungsübersicht bzw. Academic Record) beizulegen.
Auch die vollständige Diplomarbeit (Master oder Äquivalent) ist hochzuladen. Falls eine
elektronische Version der Diplomarbeit verfügbar ist, können Sie anstelle des Dokuments den
entsprechenden Link angeben.
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Sie müssen eine ausgezeichnete Diplomnote (Master oder gleichwertiges Diplom) vorweisen
können. Falls die Note auf der Urkunde nicht ersichtlich ist, legen Sie zusätzlich eine entsprechende
Bescheinigung bei.
Weiter müssen Sie die Beurteilung Ihrer Masterarbeit oder gleichwertigen Diplomarbeit sowie
das/die
entsprechende/n
Gutachten
beilegen.
Sie
sind
dafür
verantwortlich
die
notwendigen Schritte zu unternehmen (z.B. bei der Fakultät und/oder den betreffenden
Professoren), um diese Beurteilung und das/die entsprechende/n Gutachten zu erhalten. Falls
Ihnen diese Dokumente trotz Ihrer Anstrengungen nicht zur Verfügung gestellt werden können,
legen Sie hier Ihrem Gesuch ein Dokument (Bestätigung, Korrespondenz der zuständigen
Stellen,...) bei, welches belegt, dass keine Beurteilung und/oder kein Gutachten für Ihre
Masterarbeit oder ihr gleichwertiges Diplom erstellt wurde. Diese Dokumente, wie auch die anderen
verlangten Informationen, müssen im Gesuch zwingend bis zum Eingabetermin hochgeladen
werden.
3.5
Amtliche Bestätigung
Legen Sie bitte allfällige amtliche Bestätigungen bei, die für die Verwirklichung Ihres Projektes
notwendig sind (z.B. für bewilligungs- und meldepflichtige Versuche, Genehmigung einer
Ethikkommission, usw.).
3.6
Bestätigung Gastinstitut
Bitte legen Sie eine schriftliche Bestätigung der zuständigen, übergeordneten Stelle des
Gastinstituts in der Schweiz bei, in der zum Ausdruck kommt, dass Sie in die Forschungsinstitution
integriert werden und Ihnen während der vorgesehenen Beitragsdauer ein Arbeitsplatz zur
Verfügung gestellt und Ihnen der für die erfolgreiche Durchführung der Forschungsarbeiten
benötigte Zugang zur Infrastruktur gewährt wird. Gegebenenfalls bestätigt das Schreiben zudem
Ihre Integration in eine Doktorandenschule oder ein Programm für Doktorierende.
Falls zusätzlich ein Forschungsaufenthalt im Ausland geplant ist, legen Sie bitte auch ein
Einladungsschreiben des Gastinstituts im Ausland bei. Darin bestätigt das Gastinstitut namentlich,
dass es die notwendige Integration und Betreuung gewährleisten kann.
3.7
Unterstützungsschreiben Betreuer/in und Co-Betreuer/in
Bitte
legen
Sie
zwei
von
verschiedenen
Personen
auf
Ihre
Anfrage
hin
verfasste
Unterstützungsschreiben (Empfehlungsschreiben) bei. Diese beiden Briefe und die übrigen
geforderten Daten müssen zwingend bis zum Eingabetermin dem Gesuch beigelegt werden.
Die erste Person ist an der universitären Hochschule in der Schweiz tätig, an welcher Sie für ein
Doktorat immatrikuliert sein werden (Betreuerin bzw. Betreuer); als zur Betreuung von
Dissertationen befugte Person verpflichtet sie sich, Ihre Diss. zu betreuen.
Die zweite Person ist entweder an einer anderen schweizerischen Hochschule tätig oder im
Ausland; sie unterstützt die Diss.
In
ihren
jeweiligen
Briefen
äussern
sich
die
beiden
Personen
insbesondere
zu
Ihren
wissenschaftlichen Qualifikationen, zu Ihrem eigenen Beitrag zum Dissertationsthema und zur
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Durchführbarkeit
des
vorgeschlagenen
Forschungsprojekts.
Diese
Briefe
bezeugen
die
Unterstützung, zu der sich die Betreuerin bzw. der Betreuer und die Co-Betreuerin bzw. der CoBetreuer verpflichten. Deshalb sind diese nicht vertraulich. Die Schreiben müssen über einen
Briefkopf und eine Originalunterschrift verfügen (keine E-Mail).
3.8
Lebenslauf und Publikationsliste Betreuer/in und Co-Betreuer/in
Bitte legen Sie den Lebenslauf und die Publikationsliste der Betreuerin bzw. des Betreuers sowie
der Co-Betreuerin bzw. des Co-Betreuers der Diss. bei (ein einziges Dokument pro Person). Die
Publikationsliste darf 5 Seiten nicht überschreiten. Diese beiden Personen müssen die
betreffenden Dokumente selbst erstellt haben und Ihnen vorgängig erlaubt haben, sie dem Gesuch
beizulegen.
3.9
Begleitschreiben
Sie haben die Möglichkeit, dem Gesuch ein Begleitschreiben mit zusätzlichen Mitteilungen
beizufügen. Das Begleitschreiben wird den Expertinnen und Experten des SNF für die Beurteilung
zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie darin keine vertraulichen Informationen
verfassen.
3.10 Sonstige Beilagendokumente
Sie haben die Möglichkeit dem Gesuch weitere relevante Dokumente beizulegen. Dies betrifft
insbesondere die allfällige Beantragung von Ausnahmen:
- Artikel 1, Absatz 3 des Doc.CH Reglements : Der Beschäftigungsgrad beträgt in der Regel 100%
und die Beitragsempfängerinnen bzw. die Beitragsempfänger müssen ihre Arbeitszeit in vollem
Umfang der Diss. widmen. Auf begründetes, schriftliches Gesuch hin kann das Arbeitspensum um
maximal 20% gesenkt werden.
- Artikel 3, Absatz 2 des Doc.CH Reglements: Auf begründetes, schriftliches Gesuch hin kann ein
Teil der Diss. an einer ausländischen Gastinstitution verfasst werden.
- Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe d des Doc.CH Reglements: Die Gesuchstellenden haben zwischen
Erlangung des Bachelordiploms und der Immatrikulation als Doktorandin oder Doktorand in der
Regel mindestens einmal die Hochschule gewechselt*. Auf begründetes, schriftliches Gesuch hin
kann den Gesuchstellenden aufgrund von familiären Betreuungspflichten, oder falls während des
Doktorats ein Forschungsaufenthalt von mindestens einem Semester im Ausland geplant ist, eine
Ausnahme erteilt werden.
* Der Wechsel ist durch die erlangten Diplome (Bachelor, Master) und das zu erlangende Doktorat
belegt. Andere mögliche Formen von Mobilität zählen formell nicht, z.B. ein Aufenthalt im Rahmen
von Erasmus oder ein Nachdiplomstudiengang (Weiterbildung); dies soll dennoch an anderer Stelle
im Gesuch, insbesondere im Lebenslauf, erwähnt werden.
Antrag auf Verlängerung des Zeitfensters:
- Ziffer 1.11 des allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement:
•
Falls Sie zum Zeitpunkt des vorgesehenen Doc.CH-Beitragsbeginns bereits seit mehr
als 2 Jahren immatrikuliert sind, kann auf begründetes, schriftliches Gesuch hin das
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Zeitfenster von 4 Jahren ab der Immatrikulation zum Doktorat um maximal 1 Jahr
verlängert werden. Eine detaillierte Begründung für eine Ausnahme ist schriftlich
einzureichen.
- Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe b des Doc.CH Reglements:
•
Falls Sie das Diplom (Master oder gleichwertiger Abschluss) seit mehr als 2 Jahren zum
Zeitpunkt des Eingabetermins erworben haben, kann auf begründetes, schriftliches
Gesuch hin das Zeitfenster verlängert werden.
Nach der Gesuchseinreichung kann der SNF zusätzlich relevante Unterlagen nachverlangen (z.B.
Arztzeugnis, Bestätigung über Mutterschaftsurlaub, Militärdienst etc.), falls er dies als notwendig
erachtet.
Die Dokumente betreffend Ausnahmen werden den Expertinnen und Experten des SNF für die
Beurteilung zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie darin keine vertraulichen
Informationen verfassen.
Falls
Sie
bereits
für
das
Doktorat
eingeschrieben
sind,
legen
Sie
hier
bitte
die
Immatrikulationsbestätigung bei. Diese aktuelle von der zuständigen Stelle Ihrer Universität (z.B.
Immatrikulationsdienste) erstellte Bestätigung enthält das exakte Datum Ihrer Immatrikulation seit
dem Beginn Ihrer Einschreibung als Doktorand/in (und nicht nur eine Bestätigung über ein
laufendes oder vergangenes Semester). Bitte geben Sie ebenfalls die Finanzierungsquelle für Ihr
Doktorat sowie den entsprechenden Beschäftigungsgrad an, gegebenenfalls in einem separaten
Dokument.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass jegliche Publikation, die im PDF-Format in diesem
Datencontainer hochgeladen wird, nicht berücksichtigt und somit gelöscht wird. Der SNF
unterstützt das Prinzip des nationalen, internationalen und offenen elektronischen Zugangs. Wenn
möglich, geben Sie bitte in Ihrer „Liste des Forschungsoutputs“ eine Verlinkung zu jeder Publikation
an.
Dezember 2016
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