Telefon: 089/233-92244 Telefax: 089/233-92400 Seite 1 Stadtkämmerei SKA-HAI/1 Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) Fortschreibung Baumasterplan Antrag auf Vorwegfestlegung Klinikum Bogenhausen (Neubau) und Genehmigung der Vorwegmaßnahmen Genehmigung der Entwurfsplanung für das Klinikum Schwabing auf Basis der Bau- und Ausstattungsplanung (BAP) und Genehmigung der Vorwegmaßnahmen Künftige Gremienbefassung mit Einführung des Verfahrens für Klinikgroßbaumaßnahmen Passivhausbauweise für Städtisches Klinikum Harlaching Antrag Nr. 08-14 / A 02013 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 26.11.2010 Gestaltung des Vorplatzes des Klinikums Harlaching BA-Antrag Nr. 08-14 / B 03300 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 – Untergiesing-Harlaching vom 20.09.2011 Zukunftsfähigkeit der Bauplanung für das StKM Antrag des Seniorenbeirats vom 17.02.2016 Es tut sich was mit dem Neubau Krankenhaus Harlaching Antrag Nr. 14-20 / A 02154 der Stadtratsfraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei / Freie Wähler vom 31.05.2016 Krankenhaus Harlaching: Rauslösung des Wohnhochhauses BA-Antrag Nr. 14-20 / B 02731 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 – Untergiesing-Harlaching vom 16.08.2016 Brandschutz im Städtischen Klinikum Antrag Nr. 14-20 / A 02527 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 10.10.2016 6 Anlagen Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 07712 Telefon: 089/233-92244 Telefax: 089/233-92400 Seite 2 Stadtkämmerei SKA-HAI/1 Beschluss des Finanzausschusses vom 13.12.2016 (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis I. Vortrag des Referenten 1. 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 6. 6.1 Zusammenfassung Anträge des Stadtrats und der Bezirksausschüsse Passivhausbauweise für Städtisches Klinikum Harlaching Gestaltung des Vorplatzes des Klinikums Harlaching Zukunftsfähigkeit der Bauplanung für das StKM Es tut sich was mit dem Neubau Krankenhaus Harlaching Krankenhaus Harlaching: Rauslösung des Wohnhochhauses Brandschutz im städtischen Klinikum Klinikum Bogenhausen Aktuelle Entwicklung Projektinhalte/Umfang der Maßnahme Kosten Finanzierung Termine Vorwegmaßnahmen Klinikum Harlaching Aktuelle Entwicklung Projektinhalte/Umfang der Maßnahme, Bauabschnitte Kosten Finanzierung Termine Klinikum Schwabing Aktuelle Entwicklung Kosten Finanzierung Termine Projektspezifische Risiken Vorwegmaßnahmen Klinikum Neuperlach (Neubau Laborgebäude für Klinische Chemie und Mikrobiologie) Aktuelle Entwicklung Seite 4 4 5 5 7 8 9 10 11 14 14 14 18 19 19 22 22 22 22 27 27 28 29 29 32 33 33 35 37 38 39 Telefon: 089/233-92244 Telefax: 089/233-92400 6.2 6.3 6.4 7. 7.1 8. 8.1 8.1.1 8.1.2 8.1.3 II. III. Seite 3 Stadtkämmerei SKA-HAI/1 Kosten Termine Projektspezifische Risiken Auswirkungen auf den Geschäfts- und Finanzierungsverlauf Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und -verlauf Künftige Gremienbefassung Verfahren Bisheriges Vorgehen Verfahrensvorschlag Konkretisierung der einzelnen Beschlussfassungen zu den wesentlichen Projektschritten 8.1.4 Befassung / Einbindung des Aufsichtsrats 8.2 Änderung der Gesellschaftsverträge von StKM und MRG 8.2.1 Gesellschaftsvertrag der StKM 8.2.2 Gesellschaftsvertrag der MRG 8.2.2.1 Änderungen am bisherigen § 10 Abs. 9 8.2.2.2 Einfügen eines neuen § 10 Abs. 9a für Bekanntgaben Antrag des Referenten Beschluss 40 42 43 43 43 44 44 44 44 45 47 47 47 48 49 51 52 53 Seite 4 I. Vortrag des Referenten Dem Stadtrat wurde zuletzt am 19.07.2016 über den Zwischenstand der Bauplanung berichtet. Wichtige Erkenntnisse aus der seinerzeit laufenden Kostenermittlungen sowie aus Abstimmungsergebnissen zur Verkürzung der geplanten Bauzeiten lagen noch nicht vor und werden in der folgenden Beschlussvorlage aufgezeigt. Die folgenden Ausführungen zur Entwicklung der Großbauprojekte der Klinika Bogenhausen, Harlaching, Schwabing und Neuperlach (Laborgebäude) den Kostenverläufen (inkl. Förderung) sowie den Terminen beruhen auf Auskünften der Städtisches Klinikum München GmbH (StKM), als Bauherrin der Baumaßnahmen in Abstimmung mit der MRG Maßnahmeträger München-Riem GmbH (MRG). 1. Zusammenfassung Gemäß den Stadtratsbeschlüssen vom 08.07.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 00463) und 29.07.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 03572) wurde die Geschäftsführung der StKM verpflichtet, Anträge für Bauprojekte aus dem Baumasterplan zur Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern vor Abgabe bei der Regierung von Oberbayern (ROB) von der Gesellschafterin beschließen zu lassen. Deshalb soll mit der vorliegenden Beschlussvorlage die Einreichung des Antrages auf Vorwegfestlegung für den Neubau Krankenhaus Bogenhausen auf Basis der Vorplanungsergebnisse genehmigt werden. Darüber hinaus wird der Stadtrat über die weiteren derzeitigen Planungserkenntnisse an den Standorten Bogenhausen, Harlaching und Neuperlach (Laborgebäude) informiert. Da sich sowohl am Standort Bogenhausen als auch am Standort Harlaching Baukostenprognosen abzeichnen, die bei ungebremstem Fortgang der Planungen, den Rahmen der für die Sanierung vom Stadtrat vorgesehen Mittel übersteigen würden, schlägt die Stadtkämmerei dem Stadtrat mit dieser Beschlussvorlage vor, für alle in dieser Vorlage genannten Maßnahmen harte Kostenobergrenzen zu beschließen, die auch angemessene Ansätze für Unvorhergesehenes enthalten müssen. Zur Einhaltung der in der Beschlussvorlage genannten Kostenobergrenzen wird es erforderlich sein, dass sowohl am Standort Bogenhausen als auch am Standort Harlaching die derzeitigen Nutzeranforderungen der StKM und auch die dafür jeweils gewählte gestaltungsplanerische Umsetzung einer Überprüfung mit dem Ziel der Kostenreduktion unterzogen wird und dies unter Berücksichtigung der förderfähigen Flächen des mit dem StMGP abgestimmten Raum- und Funktionsprogramms. Die Geschäftsführung der Bauherrin, StKM, soll insofern beauftragt werden, in Abstimmung mit der MRG und der Stadtkämmerei unverzüglich ein Konzept zu Seite 5 entwickeln, das den erforderlichen Einsparprozess hinsichtlich Nutzeranforderungen – unter Beibehaltung des Medizinkonzeptes – (Zuständigkeit StKM) und der baulichen Umsetzung (MRG) sicherstellt. Für den Standort Schwabing kann festgehalten werden, dass sich hier gegenüber der Stadtratsbekanntgabe vom 19.07.2016 im Bereich der Kosten keine Veränderungen mehr ergeben haben und dem Stadtrat mit dieser Beschlussvorlage die Genehmigung der Entwurfsplanung vorgelegt wird (Spatenstich 10/2016, Inbetriebnahme 1. Bauabschnitt 02/2020, Inbetriebnahme 2. Bauabschnitt 02/2022). Um dem Stadtrat für die Baumaßnahmen des Baumasterplans ein durchgängiges und projektbegleitendes Controlling der Baumaßnahmen zu ermöglichen, schlägt die Stadtkämmerei ein Verfahren vor, bei dem auch die wesentlichen Projektschritte dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieses Verfahren lehnt sich an die bewährte Methodik der Hochbaurichtlinien an. In der Konsequenz ist dafür eine Anpassung der Gesellschaftsverträge von StKM und MRG sinnvoll, die ebenfalls mit dieser Beschlussvorlage entschieden werden soll. Im Vorgriff auf die Verfahrensänderung werden dem Stadtrat bereits mit dieser Beschlussvorlage die Genehmigung der Entwurfsplanung für das Krankenhaus Schwabing sowie die notwendigen Genehmigungen für vorgezogene Maßnahmen an den Standorten Bogenhausen und Schwabing zur Entscheidung vorgelegt. 2. Anträge des Stadtrats und der Bezirksausschüsse Die Anträge sind gemäß dem Eingang geordnet und als Anlagen 1-6 beigefügt. 2.1 Passivhausbauweise für Städtisches Klinikum Harlaching Antrag Nr. 08-14 / A 02013 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 26.11.2010 Inhalt / Begründung des Antrags: Klassische Klinikbauten haben einen vergleichsweise hohen Wärme-Energieverbrauch. Die Passivhausbauweise könnte aufgrund der besonderen Wärmedämmung, einer Lüftungsanlage mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung, von Wärmeschutzfenstern mit Dreifachverglasung und einer wärmebrückenfreien Konstruktion eine Energieeinsparung von ca. 90 % bewirken. Für den Klinik- Neubau in Harlaching wird die Passivhausbauweise geprüft. Ein Neubau in Passivhausbauweise wäre eine sinnvolle vorausschauende Zukunftsinvestition und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz in München. Antwort: Seite 6 Nachdem die StKM sich bereits im Jahr 2011 intensiv mit der Thematik befasst hatte, hat nun auch die MRG sich im Rahmen der Neubauplanungen des Klinikums Harlaching mit der Passivhausbauweise auseinandergesetzt und dies aktuell im September 2016 durch ein Ingenieurbüro für Bauphysik prüfen lassen. Im Rahmen der „alten“ Planungen zum Teilersatzneubau des Klinikums Harlaching in den Jahren 2010 bis 2012 wurden die Maßnahmen zum energiesparenden Wärmeschutz auf der Grundlage der EnEV 2009 sowie ergänzend entsprechend den Anforderungen des „Green Building“-Labels sowie dem Modellvorhaben zum energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden kommunaler und sozialer Einrichten ausgelegt. Der energetische Standard der ergänzenden Ziele war an den Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 angelehnt, d.h. Unterschreitung der Anforderungen der EnEV 2009 an den Jahres-Primärenergiebedarf um 45 % und Unterschreitung des Zielwertes des Transmissions-Wärmetransferkoeffizienten um 30 %. Des Weiteren wurde von der damaligen Geschäftsführung festgelegt, die Pflegeebenen in Anlehnung an die Passivhausbauweise (Baukonstruktion) auszuführen. Die Entscheidung besitzt für die aktuelle Planung keine Relevanz. In der EnEV 2014 wurde mit dem Stichtag 1. Januar 2016 für Neubauten eine Verschärfung der Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um 25 % umgesetzt. Diese verschärfte Anforderung wird bei einer Übertragung der ursprünglich geplanten Maßnahmen (Wärmedämmung und Anlagentechnik) eingehalten. Voraussichtlich ist mit einer Unterschreitung der Anforderungen der gültigen EnEV 2014 um ca. 24 – 28 % zu rechnen. Das energetische Niveau des KfW-Standards „Effizienzhaus 55“ ist weiterhin unverändert und kann daher erreicht werden. In der Planung aus den Jahren 2010 bis 2016 wurde empfohlen, nur die Baukonstruktion der Pflegegeschosse in Anlehnung an die Passivhausbauweise auszuführen. Zwischenzeitlich wurden durch das Passivhaus Institut (PI) im Jahr 2015 die Kriterien für Passivhäuser wesentlich weiter entwickelt, verfeinert und insbesondere auch an Nichtwohngebäude angepasst. So ermöglicht das System derzeit, dass wenn ein von typischen Bildungs- und Verwaltungsgebäuden abweichender sehr hoher Strombedarf (z.B. Medizintechnik, Medientechnik, Heizung der Hubschrauberplattform usw.) auftritt, auch mit Rücksprache des PI eine Überschreitung der Kennwerte zugelassen wird. Allerdings ist dafür ein Nachweis der effizienten Nutzung elektrischer Energie für alle größeren Verbraucher vorzulegen. Nach wie vor ist allerdings damit zu rechnen, dass in den Untergeschossen sowie den Funktionsgeschossen erhebliche Wärmebrücken (z.B. Einbringschächte, Medienkanäle, auskragende Decken usw.) unvermeidbar sind und im Sinne des Passivhausnachweises nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand optimiert werden können. Seite 7 Eine Zertifizierung der Pflegegeschosse ist nach Einschätzung der MRG grundsätzlich möglich, allerdings ist für diesen Schritt bereits eine deutlich Anpassung der Energieversorgung, d.h. durch erneuerbare Energien, die am bzw. im Gebäude erzeugt werden (PV, Solarthermie), erforderlich. Für eine Gesamtzertifizierung des Gebäudes (vergleichbar zum Klinikum in Frankfurt-Hoechst) ist ein erheblicher Aufwand (kosten- und zeitintensiv) erforderlich. Hauptproblem ist nach wie vor, dass für Krankenhäuser im Passivhaussystem keine Anforderungskennwerte zur Verfügung stehen. Die Vorgehensweise wäre so, dass für die Standardkomponenten die Auslegung nach Passivhauskriterien erfolgt und für alle darüberhinausgehenden Einflüsse der Nachweis vorgelegt werden muss, dass das energetische Optimum gewählt wurde. Die Objektplaner (SSP Arch.) empfehlen einen Passivhausstandard nur für die Pflegeebenen und stützen damit die Aussage der StKM aus dem Jahre 2011. Die MRG könnte dieser Empfehlung nur dann folgen, wenn die Wirtschaftlichkeit hier anhand einer umfassenden Gesamtkosten- und Finanzierungsbetrachtung (Investitions- Folge- und Betriebskosten) verbindlich nachgewiesen werden kann und deutliche Einsparungen ersichtlich wären. Dies ist derzeit nicht ersichtlich. In Abwägung mit den Baukostenvorgaben ist daher eine Realisierung nicht zielführend. Die StKM schließt sich der Einschätzung der MRG an und verfolgt aufgrund der zu geringen Wirtschaftlichkeit die Passivbauweise nicht weiter. 2.2 Gestaltung des Vorplatzes des Klinikums Harlaching BA-Antrag Nr. 08-14 / B 03300 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 – Untergiesing-Harlaching vom 20.09.2011 Inhalt / Begründung des Antrags: Der Bezirksausschuss bittet das städtische Klinikum München-Harlaching im Zuge der Neuplanung, den Vorplatz attraktiv neu zu gestalten. Sofern möglich sollen u.a. Gastronomiebetriebe angesiedelt werden, auch um eine Pacht zu generieren. Eine zusätzliche Kostenbelastung ist nicht zu besorgen. Antwort: Der geplante künftige Haupteingang der Neubauten für Patienten, Besucher und Personal soll sich am Sanatoriumsplatz an der Westseite des Neubaus befinden. Entsprechend muss der gesamte Platz neu strukturiert und gestaltet werden. Hierzu sind die Verkehrs- und Fußgängerführung, Feuerwehrzufahrten, die Verbindung zur Tram und zu den Bussen, Taxiverkehr und Fahrradstellplätze zu regeln. Abstimmungen mit den relevanten Referaten und Fachstellen dazu finden im Zuge der Planungen statt. Seite 8 Die Neugestaltung des Platzes umfasst auch Bäume und Begrünungen, Bodenbeläge, eine eventuelle Integration von Kunstwerken oder Brunnen und ein gastronomisches Angebot. Vorgesehen ist hierfür eine Cafeteria im neuen Klinikbau, die auch Außenplätze zum Sanatoriumsplatz hin bietet. Weitere Details sind im Zuge des Planungsfortschrittes und anhand der Abstimmungen zu klären. Zudem ist festzuhalten, dass sich der Sanatoriumsplatz im Eigentum der LHM befindet. Eine Umgestaltung dieses Platzes im Rahmen des Neubaus bedarf daher aus Sicht der StKM auch einer finanziellen Beteiligung der LHM. 2.3 Zukunftsfähigkeit der Bauplanung für das StKM Antrag des Seniorenbeirats vom 17.02.2016 Inhalt / Begründung des Antrags: Die Landeshauptstadt wird aufgefordert, die Geschäftsführung der StKM anzuweisen, die Bauplanung für die Klinikstandorte Schwabing und Harlaching derart zu verändern / zu ergänzen, dass bei künftig steigendem Bedarf die funktionale Ergänzung der Klinikbauten ohne vermeidbaren Mehraufwand aus bestehenden Bauten der gegenwärtigen Bauplanung möglich ist. Hierzu ist allen voran jeweils eine deutlich größere Ausstattung der Notfallzentren erforderlich. Die Notaufnahme- und Behandlungsräume für Kinder und Erwachsene sind aus medizinischen und sozialen Gründen strikt zu trennen. Im Interesse der Zukunftsfähigkeit der StKM ist es daher dringend geboten, die Bauplanung für die Neubauten Schwabing und Harlaching so zu gestalten, dass ohne übermäßigen Zusatzaufwand aus der anstehenden Bebauung der Ausbau der Kliniken möglich ist. Im Antrag wird dies damit begründet, dass schon gegenwärtig bezweifelt wird, ob die Klinikneubauten für den aktuellen Bedarf zur klinischen Versorgung der Einwohner ausreichen. Bisher wurde von Geschäftsleitung der StKM und Stadtrat stets betont, dass das vorliegende Konzept entwicklungsfähig sei und künftigem Bedarf angepasst werde. Die vorliegende Bauplanungen zeigen jedoch, dass künftig notwendige Erweiterungsbauten an nahezu unüberwindlichen baulichen und technischen Gegebenheiten aus der gegenwärtigen Planung scheitern werden, oder nur mit hohem zusätzlichem Finanzaufwand möglich wären. Diese Pläne entsprechen nicht den wiederholten Zusicherungen zur Ausbaufähigkeit der StKM nach künftigem Bedarf. Antwort: Beim Klinikum Harlaching ist mit dem neuen Konzept „Variante Mitte“ eine gestaffelte bauliche Erweiterung möglich. Dabei kann die Magistrale in östlicher Richtung verlängert und südlich und/oder nördlich mit weiteren Baukörpern ergänzt werden. Seite 9 Die aktuelle Konzeption ermöglicht eine Erweiterung mit zwei Bauabschnitten (BA 3 und BA 4) als ähnliche Baukörper wie für die jetzt geplanten BA 1 und BA 2 vor. Die künftigen Bauvolumina können dabei modifiziert und so an den Bedarf angepasst werden. Für den Standort Schwabing sind drei Erweiterungsvarianten dargestellt: Abbildung LGP Lageplan Erweiterungsoptionen Bauliche Erweiterungen können beispielsweise im Westen des Neubaus im Rahmen der statisch bereits vorgesehenen Aufstockungsoption des sogenannten Appendix auf bis zu vier Geschosse erfolgen. Des Weiteren ist eine Erweiterung des Neubaus nach Norden hin unter Berücksichtigung des Wegfalls des dort momentan verorteten Parkplatzes und/oder eine Erweiterung nach Westen, unter Berücksichtigung des dann notwendigen Wegfalls des dort liegenden Hörsaalgebäudes, möglich. Die Bauvolumina von Erweiterungen sind aufgrund der Bebauungsdichte innerhalb des historischen Klinikareals Schwabing jedoch eingeschränkt. 2.4 Es tut sich was mit dem Neubau Krankenhaus Harlaching Antrag Nr. 14-20 / A 02154 der Stadtratsfraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei / Freie Wähler vom 31.05.2016 Inhalt / Begründung des Antrags: Seite 10 Die neue medizinische Konzeption für den Neubau des Krankenhauses Harlaching wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. U. a. wird ausgeführt, dass mit Baubeginn bereits in 2016 die medizinische Konzeption völlig verändert fortgesetzt wird. Es wird erwartet, dass auf die Fragen für die Altersmedizin notwendigen Fachabteilungen und Belegabteilungen Augen und Strahlentherapie Antworten gegeben werden. Es wird auch erwartet, dass in der Neubauplanung der Antrag Neues Sanierungskonzept für die Städtische Klinikum GmbH regionale Versorgungsangebote vom Januar 2014 berücksichtigt wird. Antwort: Der Antrag wurde bereits am 29.07.2015 (Sanierungsumsetzungsbeschluss) geschäftsordnungsgemäß erledigt. Allerdings wurde ausgeführt, dass bezüglich des Modellprojekts “integriertes regionalisiertes Versorgungskonzept für ältere Menschen im Raum Harlaching“, die Unterstützung der Stadtverwaltung und der Geschäftsführung zugesagt wird und der Stadtrat mit diesem Projekt zu gegebener Zeit befasst wird. Mit Schreiben vom 4.10.2016 teilte das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) folgenden aktuellen Sachstand mit: Der Verein Initiative Harlaching e.V. plant ein wohnortnahes integriertes Versorgungszentrum für ältere Menschen im Münchner Süden am Standort Harlaching aufzubauen. Das RGU steht bereits in Verbindung mit dem Verein zur Finanzierung einer Clearingstelle über Zuschussmittel. Zu diesem Zweck wurde der Verein gebeten, einen Zuschussantrag und ein Konzept für sein geplantes Versorgungszentrum für ältere Menschen dem RGU zu übermitteln. Bisher ist beim RGU allerdings weder der Antrag noch das Konzept eingegangen (Stand Oktober 2016). 2.5 Krankenhaus Harlaching: Rauslösung des Wohnhochhauses BA-Antrag Nr. 14-20 / B 02731 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 – Untergiesing-Harlaching vom 16.08.2016 Inhalt / Begründung des Antrags: Das Hochhaus in, welchem sich die Wohnungen für die Krankenhausangestellten befanden, wurde an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft übertragen. Wie ist diese Rauslösung des Gebäudes aus dem Eigentum des KKH und der Eigentümerwechsel angesichts des Stiftungszweckes, welche eine rein medizinische Nutzung des Geländes (ergo auch Gebäude) vorsieht, juristisch möglich? Antwort: Seite 11 Ein Münchner Bürger hat einen Großteil des Geländes des Klinikums Harlaching 1896 der Stadt München geschenkt, damit diese dort eine „Krankenheilhütte“ errichtet. Diesen Zweck bzw. diese Auflage hat die Stadt durch Errichtung des Krankenhauses Harlaching längst erfüllt. Eine Verpflichtung der LHM, mehr als hundert Jahre später ein Krankenhaus oder ähnlichen Zwecken dienendes Gebäude zu errichten oder zu unterhalten, lässt sich der damaligen Schenkungserklärung nicht entnehmen. Zudem fließt der Erlös aus dem Grundstücksverkauf wieder dem Krankenhaus Harlaching zu, weil die LHM den Neubau bezuschusst. Gerade dadurch kommt die LHM dem Willen des Schenkers nach, den „selten schönen Platz“ nach wie vor den „Reconvaleszenten“ zur Verfügung zu stellen (Zitate aus der Schenkungserklärung). 2.6 Brandschutz im städtischen Klinikum Antrag Nr. 14-20 / A 02527 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 10.10.2016 Inhalt / Begründung des Antrags: Ziel ist es, sich ein Bild von der Sicherheitslage in den Münchner Kliniken zu verschaffen. Dazu soll über den vorhandenen Brandschutz und Instrumente zur Brandvermeidung in den Krankenhäusern der StKM berichtet werden. Auch soll Stellung dazu bezogen werden, wie oft in den einzelnen Kliniken Übungen zur Brandbekämpfung und Evakuierung durchgeführt werden und wann jeweils die letzte solche Übung stattgefunden hat. Gegebenenfalls gilt es, Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes zu ergreifen. Antwort: Organisatorischer Brandschutz: Die Schulung des Personals im Brandschutz, sprich der organisatorische Brandschutz, ist einer der Eckpfeiler der Aktivitäten innerhalb des Brandschutzkonzeptes (BSK) der StKM. Heute gibt es in der StKM eine Stabstelle Arbeits- und Brandschutz mit zwei Brandschutzbeauftragten, die – wie die übrigen Kollegen dieser Stabsstelle auch – im Arbeitsschutz tätig sind. Letztere unterstützen die Brandschutzbeauftragten bei der Schulung des Personals im Brandschutz vor Ort. Die Schulung gliedert sich in Theorie und Praxis, wobei die praktischen Übungen mittels eines Trainingsgerätes auf Gasbasis und Übungslöschern verschiedene Szenarien praxisnah und bedarfsgerecht geübt werden. Circa 1500 Beschäftigte werden jährlich an durchschnittlich 55 Tagen praxisorientiert und bedarfsgerecht geschult. Ein jährlicher Schulungsplan ist im Fortbildungsprogramm der StKM Seite 12 enthalten, und die Teilnehmer können sich über die innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung anmelden. Unabhängig davon sind in den großen Kliniken interne Einsatzgruppen vorhanden, die bei einem Feueralarm zusammen kommen. Meist bestehen diese aus technischem, aber auch medizinischem Personal, das intensiver im Brandschutz, aber auch in die Brandschutzeinrichtungen der Kliniken eingewiesen ist. Die Brandschutzbeauftragten der StKM halten sehr gute Kontakte zu den Zuständigen der Branddirektion. In Abständen bieten Technik und Brandschutz für die Feuerwehrleute der anfahrenden Wachen Führungen in den Kliniken an, bei denen sich die Feuerwehrleute über die Besonderheiten der Örtlichkeiten und die Organisation der Kliniken informieren können. Im Abstand von drei Jahren werden durch die Branddirektion die Brandschauen in den Kliniken durchgeführt. Bei den routinemäßigen Arbeitsschutzbegehungen ist auch der organisatorische Brandschutz ein Thema. Bei Problemen und Unstimmigkeiten übernehmen die Brandschutzbeauftragen und finden zusammen mit den Stationen und Abteilungen Lösungen. Übungen im laufenden Betrieb mit echten Patienten bergen auch ein medizinisches Risiko für die Patienten. Daher hat die StKM sich auf Übungen mit freiwilligen Statisten als Patienten in nicht genutzten Gebäuden oder abgetrennten Gebäudeteilen beschränkt. So konnte bei solchen Großübungen zusammen mit der Feuerwehr auch unter künstlicher Verrauchung die Räumung einer kompletten Station mit „immobilen Patienten“ geübt werden. Eine solche Großübung fand zuletzt im November 2010 in Schwabing statt. Im November 2013 folgte in Schwabing eine ähnliche Übung im HoKo-Bereich mit Rettung eines „immobilen hochkontaminierten Patienten“. An solchen Übungen nehmen auch Beschäftigte anderer Standorte der StKM teil. Am 12.10.2016 fand die letzte Räumungsübung in der Akademie statt. Ergänzend hierzu finden auch Übungen im Katastrophenmanagement statt. Neben den externen Schadenslagen werden im Katastrophenmanagement ebenso interne Schadenslagen erfasst. Auf diese Weise sind auch Abläufe bei einem Großbrand vorgegeben, bei dem die Systematik des Alarm- und Einsatzmanagements ebenso genutzt werden kann und wird. 2011 ließ die Geschäftsführung ein Gutachten zur Erfassung des baulichen und technischen Zustandes der Kliniken erstellen. Daraus folgend wurde die Abteilung Technik zusammen mit der Stabstelle Brandschutz beauftragt, Brandschutzkonzepte (BSK) erstellen zu lassen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass zur Errichterzeit für fast alle Häuser der StKM ein Konzept in dieser Form nicht erforderlich war. Es wurden Fachfirmen beauftragt, BSK bewusst anhand heutiger Standards und Kenntnisse im Brandschutz zu erstellen. Außerdem war es deren Aufgabe, bei Abweichungen des heutigen Standards zum Bestand der Gebäude eine Priorisierung Seite 13 erforderlich werdender Maßnahmen aufzustellen. Diese BSK wurden auch mit den zuständigen Fachleuten der Branddirektion besprochen. In einem zweiten Schritt wurden und werden die BSK mit den Bestandsgebäuden verglichen und Maßnahmen erarbeitet. Nach Umsetzung der Maßnahmen können die Häuser bis zur Außerbetriebnahme bzw. der Generalsanierung sicher weiterbetrieben werden. Des Weiteren wird eine flächendeckende Brandfrüherkennung inklusive der Alarmierung des Personals entsprechend des mit der Branddirektion und Brandschutzkonzepterstellern erarbeiteten Alarmierungskonzeptes für den Brandfall in der StKM umgesetzt. Baulicher Brandschutz: Die Problematik des ungenügenden Feuerwiderstandes der Geschossdecken des Hauses B im Klinikum Harlaching konnte durch heute zugelassene Verfahren der Heißbemessung und dem Naturbrandverfahren bei zwei Stationssanierungen erneut geprüft werden. Dabei stellte sich heraus, dass die betrachteten Decken wesentlich besser einem Brand widerstehen als bisher angenommen. Eine Betrachtung verschiedener aussagekräftiger Deckenabschnitte auf diese Weise ist derzeit angedacht. Nach der weit fortgeschrittenen Sanierung des Klinikums Neuperlach stehen schon jetzt Rettungsaufzüge für eine Räumung des Gebäudes zur Verfügung. Solche Rettungsaufzüge sind für die zukünftig genutzten Gebäude an allen Standorten in ausreichender Zahl geplant. Die flächendeckende Brandfrüherkennung inklusive Alarmierungskonzept wurde im Klinikum Neuperlach dem Baufortschritt entsprechend umgesetzt. Das Klinikum Bogenhausen ist von Anbeginn an vom U3 bis in das EG vollflächig gesprinklert. Die Pflegeebenen E1 bis E2 wurden mit einer fast flächendeckenden Brandfrüherkennung ausgerüstet. Große Teile des Alarmierungskonzeptes wurden in den Ebenen mit Patientenverkehr umgesetzt. Die gesprinklerten Bereiche werden Zug um Zug ebenfalls mit einer Brandfrüherkennung ausgerüstet. Für das Klinikum Schwabing wurden 2014 für die Häuser 3, 4, 5, 8, 10, 13, 14, 15, 18, 19, 22, 23, 24, 25 eine Rahmenbeschreibung über den Standort erstellt. Die Häuser 1, 2 und 17 waren bereits außer Betrieb genommen. Für die Häuser 6, 30 und 51 lagen bereits schon umgesetzte BSK vor sowie für Haus 27 unter dem Aspekt der Nutzung für den Blutspendedienst. Das Mitte der neunziger Jahre erbaute Haus 16 wurde so saniert, dass es der gültigen Baugenehmigung entspricht. Haus 3, 9, 27 und 29 wurden neben den Häusern 1, 2 und 17 der Stadt wieder zurückgegeben. Haus 7 wurde vermietet. Derzeit werden in den verbleibenden Häusern gemäß der Priorisierung Brandschutzmaßnahmen durchgeführt. Außerdem wird derzeit das Brandschutzkonzept für den Neubau erarbeitet, das fast fertig ist. Seite 14 Für die Klinik Thalkirchner Straße ist das BSK unter dem Aspekt der Restnutzungsdauer des Gebäudes vollständig umgesetzt. Das gilt auch für die flächendeckende Brandfrüherkennung und das Alarmierungskonzept. Außerdem wurden in das Haus trockene Löschleitungen eingebaut. Im Rahmen der geplanten Gebäudesanierungen und der Neubauten an den Standorten wird der Brandschutz auf den aktuellen Stand umgesetzt. Dabei runden technische Lösungen (technischer Brandschutz) und die Erfahrungen der Feuerwehr im abwehrenden Brandschutz das Konzept ab. Abschließend lässt sich festhalten, dass die StKM ihren Pflichten zur Brandvermeidung und Brandbekämpfung nachkommt und neben Schulungen und wiederkehrender Aufklärung der Mitarbeiter in den nächsten Jahren weitere Investitionen tätigt um auch zukünftig den Anforderungen des Brandschutzes gerecht zu werden. 3. Klinikum Bogenhausen 3.1 Aktuelle Entwicklung Das Klinikum hat gemäß Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 den Baumasterplan entsprechend dem Sanierungsgutachten weiterentwickelt und in diesem Zuge den Antrag auf Vorwegfestlegung für den ersten Bauabschnitt des Klinikums Bogenhausens erstellen lassen. Im Frühjahr 2016 wurde im Rahmen der Validierung des Küchenkonzeptes vom Stadtrat entschieden, Verteilküchen an allen Standorten zu implementieren, so auch im Klinikum Bogenhausen. Die Verteilküche soll im Bestand untergebracht werden, eine endgültige Verortung steht noch aus. Seit der letzten Bekanntgabe im Stadtrat am 20.07.2016 wurden Gespräche mit den Förderbehörden zur Umsetzung des Neubaus und der Bestandssanierung geführt. Dabei wurde vereinbart, Ende 2016 einen Antrag auf Vorwegfestlegung in das Krankenhausbauprogramm für die Neubauvariante Ost sowie der für die Migration des Medizinkonzeptes (zur Aufnahme der Funktionsstellen aus dem Klinikum Schwabing) notwendigen Eingriffe im Bestand (Kardiologie, Notaufnahme, Radiologie), getrennt abzugeben. 3.2 Projektinhalte/Umfang der Maßnahme Die Ausrichtung des funktionalen Konzepts für den Neubau wird nach wie vor von der Erfahrung geprägt, dass eine Sanierung von OP-Bereichen bei laufendem Betrieb und Gebäuden der vorliegenden Größenordnung unter wirtschaftlichen und ablauftechnischen Gesichtspunkten nicht zielführend ist. Dementsprechend ist dort weiterhin die Unterbringung des Zentral-OPs vorgesehen, ebenengleich angebunden Seite 15 an die im Bestand verbleibende Untersuchungs- und Behandlungsebene im U01. Der Erweiterungsbau wird ergänzt durch die betriebsorganisatorisch affinen Funktionsstellen wie den gesamten, vergrößerten intensivmedizinischen Kapazitäten sowie der Zentralsterilisation. Die oberste Ebene des Erweiterungsbaus wird durch die zwei Wahlleistungsstationen belegt. Mit dieser Zuordnung ist es möglich, in Lage und Größe attraktive Patientenzimmer zu schaffen, die nicht den räumlichen Zwängen der Pflegeebenen des Bestandsgebäudes unterliegen. In Abweichung zu der Variante mit südlichem Erweiterungsbau verbleibt die Notfallaufnahme nun im Bestand in direkter Nachbarschaft zu den funktional eng verknüpften Diagnostikbereichen (z.B. Kardiologie, Radiologie). Um jedoch zusammen mit dem Neubau den gestiegenen kapazitativen Erfordernissen, vor allem durch die Migration Schwabing, am Standort Bogenhausen gerecht zu werden, sind zusätzlich – in zunächst begrenztem Umfang – Sanierungsmaßnahmen im Bestand erforderlich. Deshalb werden parallel zur Erstellung des Erweiterungsbaus Ost im Bestand die Bereiche der Kardiologie, Radiologie, Notaufnahme und Aufnahmepflege erweitert. Diese Maßnahmen werden in mehreren kleinen Etappen inmitten des laufenden Betriebs umgesetzt und sind bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus abzuschließen. Entsprechend der Schlüsselrolle zur Umsetzung des medizinischen Sanierungskonzeptes am Standort Bogenhausen wurde diese Maßnahme in einer internen Kategorisierung der StKM mit der höchsten Umsetzungspriorität belegt. Sie werden im Weiteren als Maßnahmen „Bestand Prio-1“ bezeichnet. Die Neubauerweiterung des Klinikums und die Bestand Prio-1 Maßnahmen sind Gegenstand des aktuellen, angestrebten Förderverfahrens. Für die weitere Bestandssanierung werden in den kommenden Jahren weitere Förderverfahren angestrebt. Aufgrund von funktionalen bzw. bauablauftechnischen Gründen müssen außerdem als notwendige Voraussetzung für einen Baubeginn des Erweiterungsbaus zwei zusätzliche Teilbauprojekte vorgezogen realisiert und abgeschlossen werden: Der heutige Hubschrauber-Bodenlandeplatz im südöstlichen Grundstücksbereich kollidiert räumlich mit dem Baufeld bzw. den zugehörigen Baustelleneinrichtungen des Erweiterungsbaus. Deshalb ist vorab eine Verlegung erforderlich. Um mögliche Interimslösungen – und damit verbundene Kosten – zu vermeiden, wird er vor Beginn aller übrigen Baumaßnahmen als Dachlandeplatz zentral auf dem Bestandsgebäude geplant (siehe auch sep. Erläuterung „Hubschrauberlandeplatz). Da die bestehende Energiezentrale als kleiner separater Baukörper östlich des Bestands ebenfalls im Baufeld des Erweiterungsbaus liegt, ist deren Abbruch vor dem Baubeginn des Erweiterungsbaus erforderlich. Zur Aufrechterhaltung des Seite 16 Krankenhausbetriebs muss jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits ein funktionsfähiger Ersatzbau bereitstehen und in Betrieb genommen werden. Aus diesem Grund wird unmittelbar nördlich angrenzend an den Erweiterungsbau eine neue Energiezentrale errichtet. Sie bildet letztendlich mit dem Neubau eine bauliche Einheit, wenngleich sie nur zweigeschossig ausgebildet und teilweise in den angrenzenden Wall integriert wird. Unabhängig von dem nun erforderlichen Ersatzbau wäre eine Erweiterung bzw. Modernisierung der Energiezentrale aufgrund des steigenden Leistungsbedarfs sowie der in mehreren Bereichen abgängigen Maschinen notwendig geworden. Die neue Energiezentrale wird zukünftig den gesamten Standort Bogenhausen versorgen. Die Anlagentechnik innerhalb der bestehenden Energiezentrale ist in großen Teilen kurz- bis mittelfristig abgängig und müsste ohnehin kurz- bis mittelfristig ersetzt werden. Insgesamt ergeben sich folgende Nutzflächendaten: KB – Übersicht Nutzflächen Raum- u. Funktionsprogramm (Stand 02.06.16) Fläche m² NF gesamt davon förderfähig davon nicht förderfähig 63.068 49.674 13.394 Hubschrauberlandeplatz Der bestehende bodengebundene Landeplatz wird aufgehoben und auf dem Dach des Gebäudebestandes geplant. Vorgesehen ist eine Plattform mit Landeplatz sowie einem zusätzlichen Standplatz für Helikopter (mit einer Anflugmasse bis 12 Tonnen) sowie ein Raum für den Luftraumbeobachter. Im nächsten Planungsabschnitt wird überprüft, ob die Anflugmasse auf 6 Tonnen reduziert werden kann. Daraus würde sich eine Kostenoptimierung ergeben. Der Notfallaufzug wird bis auf Ebene U01 geführt und bindet den Landeplatz auf kurzem Weg mit der Notfallaufnahme an. Über einen Dachsteg wird der Landeplatz mit der Aufzugsgruppe des Erweiterungsbaus angebunden. Durch die Verlagerung auf das Bestandsgebäude wird lärmmäßig von einer Verbesserung für die insbesondere im Westen, lärmsensible Nachbarschaft ausgegangen. Die luftrechtliche Erlaubnis wird in einem separaten Genehmigungsverfahren abgehandelt. Die hierfür erforderlichen Gutachten zum Lärm sind dem Baugesuch für die Erweiterung Ost beizufügen. Medizinisches Konzept Ausgehend vom Medizinkonzept der StKM sind für das Klinikum Bogenhausen insgesamt 1.021 Planbetten berücksichtigt, die wie folgt kategorisiert werden: Seite 17 • Allgemeinpflege 766 Betten • Wahlleistungspflege • Aufnahmepflege 18 Betten • Chest Pain Unit 8 Betten • Intermediate Care operativ 28 Betten • Intermediate Care konservativ 28 Betten • Stroke Unit (Umsetzung in Kombination mit IMC kons.) 16 Betten • Intensivpflege operativ 34 Betten • Intensivpflege konservativ 37 Betten • Intensivpflege Schwerstbrandverletzungen (zzgl. 3 Betten Brandverletzte in Allgemeinpflege) 7 Betten • Infektionskrankenpflege 23 Betten • KMT-Einheit 8 Betten 48 Betten In Abstimmung mit dem Ministerium für Gesundheit und Pflege wurde vereinbart, dass die Behandlungseinheit für hochkontagiöse Patienten nicht am Standort Bogenhausen verortet wird. Interimsmaßnahmen Zur Umsetzung des Erweiterungsbaus sind derzeit keine baulichen Interimsmaßnahmen vorgesehen. Zur zeitlichen Optimierung des Bauablaufs wäre es grundsätzlich möglich, eine Interimsenergiezentrale vorzusehen (erwarteter Zeitgewinn ca. 7 Monate). Diese ist aufgrund der verschiedenen vorzuhaltenden Medien sehr komplex und gemäß Recherche des Planungsteams in der hier notwendigen Form und Größe noch bei keinem vergleichbaren Projekt realisiert worden. Aufgrund der damit verbundenen Risiken – vom einwandfreien Betrieb der Interims-Energiezentrale hängt der gesamte reibungslose Krankenhausbetrieb wesentlich ab - wird diese Option derzeit nicht empfohlen und eingeplant. Für die Umsetzung der Maßnahmen Bestand-Prio-1 werden in überschaubarem Um-fang interimistische Unterbringungen erforderlich, um notwendige zusammenhängen-de Leerflächen für die einzelnen Teilmaßnahmen zu erhalten. Hierbei ist jedoch vor-gesehen, die erforderlichen zusätzlich herzustellenden Ausweichflächen als Erweiterung in der Ebene E00 zu errichten. Dort können sie auch endständig mit einer dauerhaften Nutzung - hauptsächlich Arztdienste - belegt werden, wodurch eine wirtschaftlichere Lösung erzielt wird. Seite 18 Baurecht Im Zuge der Planungen für die Erweiterung Süd wurde die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes beantragt. Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 01.06.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 12-20/V 05991) ist die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 3n Englschalkinger Straße, Teutonen-, Odin- und Cosimastraße „Erweiterungsbau Klinikum Bogenhausen" rechtskräftig. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der aktuellen Planung wurde mit der Lo-kalbaukommission (LBK) München erörtert. Es wurde abgestimmt, dass die Verschiebung des Neubaus von der Südseite auf die Ostseite auf Basis der aktuellen Planung im Rahmen des gültigen Bebauungsplans abgewickelt werden kann. Die im Baubebauungsplan ausgewiesene max. zulässige Baumassenzahl sowie die zulässige Höhe werden mit der östlichen Erweiterung eingehalten. Der geplante Baukörper liegt innerhalb des vorgegebenen Bauraumes. Nördlich der Energiezentrale wird die Baugrenze geringfügig überschritten. Dies ist aus Sicht der LBK zustimmungsfähig. Um die Belichtung der unteren Geschosse im Osten verbessern zu können, wurde vom Generalplaner vorgeschlagen, den Grundstücksverlauf durch Flächenzukauf oder einen Grundstückstausch mit der Landeshauptstadt München als Eigentümer der angrenzenden Grünfläche anzupassen. Eine entsprechende Anfrage wurde an das Kommunalreferat gestellt. Durch das Kommunalreferat wird gegenwärtig die Änderung des Erbpachtvertrags vorbereitet. Die Planung kann auf Grundlage des beabsichtigten Grundstückstauschs fortgeführt werden. Die luftfahrtrechtliche Genehmigung für den geplanten Hubschrauberlandeplatz ist auf Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme, in einem separaten Verfahren mit dem Luftamt Süd herbeizuführen. 3.3 Kosten Aus den inzwischen vorliegenden Kostenerkenntnissen für den Neubau und die sogenannten Prio-1-Maßnahmen im Bestand zeichnet sich ab, dass die für den Neubau vorgesehenen Budgetanteile im Sanierungsumsetzungskonzept (SUK) 110,7 Mio. € (= Projektkosten aus SUK (105 Mio. €) inkl. Verortung der Pathologie in KB (5,7 Mio. €), siehe Seite 148 SUK), deutlich überschritten werden würden. Auch die für den Bestand grob prognostizierten Werte liegen derzeit nicht im Rahmen des SUK. Für die Gesamteinhaltung der Vorgaben des SUK ist es von großer Bedeutung, dass die für die Baumaßnahmen insgesamt veranschlagten Kosten von 733 Mio. € Seite 19 eingehalten werden. Insbesondere ist zwingende Voraussetzung, dass der von der LHM zu finanzierende Anteil dauerhaft im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung abbildbar ist. Geht man davon aus, dass der Standort Harlaching mit Kosten von 255 Mio. € und Schwabing mit rd. 138 Mio. € (nähere Ausführungen hierzu weiter unten) das Budget beanspruchen, erscheint es derzeit möglich, den im SUK dargestellten Ansatz für das KH Bogenhausen von 315 Mio. € auf 395 Mio. € anzuheben. Dieser Betrag ist im Rahmen der Eigenkapitalzuführungen in Höhe von 382 Mio. € ohne weiteren Finanzierungsbedarf gemäß aktuellem Umsetzungs- und Zahlungsplan der StKM gedeckt (siehe Anlage 5 der nichtöffentlichen Bekanntgabe „Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) Quartalsbericht zum Sanierungs- und Geschäftsverlauf Berichtszeitraum Juli - September 2016 Unternehmensplan 2017 und fünfjährige Finanzplanung 2017 - 2021“). Eine Anhebung des Budgets wird auch der Bedeutung des KH Bogenhausen im Gesamtzusammenhang der StKM gerecht. Allerdings muss die Planung und Durchführung der Baumaßnahmen beim Städt. Klinikum München-Bogenhausen unter Berücksichtigung der förderfähigen Flächen des mit dem Freistaat Bayern abgestimmten Raum- und Funktionsprogramms so ausgerichtet werden, dass mit einem festgelegten Kostendeckel von 395 Mio. € einschließlich eines nach den Hochbaurichtlinien der Stadt angemessenem Risikobudgets - weitere Kostensteigerungen ausgeschlossen sind. Hierzu wird es erforderlich sein, dass sowohl die Nutzeranforderungen als auch deren planerische Umsetzung in einem geeigneten Verfahren überprüft und angepasst werden. Um keine weitere Zeitverzögerung zu generieren, empfiehlt die Stadtkämmerei dem Stadtrat, zwar zum jetzigen Zeitpunkt die StKM zu beauftragen, bei der Regierung einen Antrag auf Vorwegfestlegung zu stellen, der auf dem aktuellen Raum- und Funktionsprogramm für die förderfähigen Flächen beruht, aber gleichzeitig eine grundlegende Überprüfung der nichtförderfähigen Flächen sowie der planerischen Ausgestaltungen (Fassade, Flächenkennzahlen etc.) vorzunehmen. Der Stadtrat ist mit den Ergebnissen dieser Überprüfung im Rahmen der Quartalsberichtserstattung wieder zu befassen. 3.4 Finanzierung Grundlegend wurde mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) geklärt, dass parallel mit dem Antrag auf Vorwegfestlegung für den Neubau auch die Maßnahmen Bestand Prio-1 beantragt werden können. Eine entsprechende Förderzusage wird seitens StMGP angestrebt, ist aber nicht gesichert. Eine endgültige Aussage über die genaue Verwendung kann erst nach Entscheidung des Ministerrates getroffen werden. Hiermit ist bis Mitte 2017 zu Seite 20 rechnen. Die StKM geht weiterhin von einer Finanzierung von mindestens 60 % der Kostengruppe (KGr.) 100-700 aus. 3.5 Termine Im Rahmen des SUK waren folgende Termine geplant: Baubeginn Neubau 03/2017 Nutzungsaufnahme Neubau 06/2019 Baubeginn Sanierung Bestand 01/2019 Nutzungsaufnahme Sanierung Bestand 02/2024 Im Rahmen der Stadtratsbekanntgabe vom 19.07.2016 waren gemäß vorläufigem Rahmenterminplan (MRG, Stand 30.05.2016) folgende Meilensteine enthalten: Baubeginn Neubau 07/2018 Nutzungsaufnahme Neubau 06/2022 Baubeginn Sanierung Bestand 06/2022 Nutzungsaufnahme Sanierung Bestand noch offen Im intensiv überprüften und entsprechend angepassten Rahmenterminplan vom 10.11.2016 sind folgende Meilensteine in der zur Umsetzung empfohlenen Variante 2B enthalten: Baubeginn vorgezogene Teilmaßnahmen (Energiezentrale, Hubschrauberlandeplatz) 10/2017 Baubeginn Neubau 07/2019 Nutzungsaufnahme Neubau 06/2022 Baubeginn Sanierung Bestand Prio-1 ca. 01/2018 Nutzungsaufnahme Sanierung Bestand Prio-1 06/2022 Baubeginn Sanierung Bestand 07/2022 Nutzungsaufnahme Sanierung Bestand noch offen Wie in der Stadtratsbekanntgabe am 19.07.2016 erläutert wurde der Rahmentermin-plan für die Gesamtmaßnahme Klinikum Bogenhausen auf Optimierungspotentiale mit dem Ziel geprüft, die Inbetriebnahme des Erweiterungsneubaus um 12 Monate vorzuziehen. Seite 21 Gegenüber den Terminangaben der Stadtratsbekanntgabe vom 19.07.2016 haben sich für die Nutzungsaufnahme des Neubaus keine zeitlichen Optimierungen ergeben. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nunmehr auf eine Interims-Energiezentrale verzichtet werden kann. Dies wird unter anderem dadurch ermöglicht, dass die Teilprojekte Energiezentrale und Hubschrauberlandeplatz aus dem Maßnahmenpaket des Neubaus vorgezogen realisiert werden. Damit verbunden ist jedoch die Erfordernis, diese Bauteile auf Basis einer Entwurfsplanung auszuschreiben sowie die Vorlage einer Genehmigung auf vorzeitigen Baubeginn durch die ROB. Der theoretisch mögliche zusätzliche Zeitgewinn durch den Bau einer Interims-Energiezentrale beträgt durch die seit 19.07.2016 erfolgten Optimierungen der anderen Abläufe (z.B. Verkürzung der Bauzeit über eine Reduktion der Hauptbauzeit und das Vorziehen von Freimachen/Aushub, teilweise Überlappung der Phase der technischen Inbetriebnahme mit der Bauzeit, etc.) jetzt nur noch 7 Monate. Dem stehen Kosten i.H.v. von rund 3 Mio. € sowie nicht unerhebliche technische Risiken gegenüber – bisher gibt es keine bekannten Beispiele für eine Interimslösung der hier benötigten Größenordnung und Komplexität. Aus diesem Grund wird deren Umsetzung nicht empfohlen und ist nicht eingeplant. Durch die oben dargestellte notwendige Prüfung der Nutzeranforderungen und deren baulichen Umsetzung, ist davon auszugehen, dass diese nicht völlig bauzeitneutral vorgenommen werden können. Hierzu wird ebenfalls im Rahmen der Quartalsberichtserstattung dem Stadtrat berichtet werden. Neu aufgenommen in der Terminplanung sind die für die Migration von Schwabing zwingend erforderlichen Umbauten im Bestand, die sogenannten Prio-1-Maßnahmen. Die hierfür notwendigen einzelnen Umsetzungsabschnitte müssen noch im Detail geplant werden, eine Fertigstellung parallel mit dem Neubau kann aber bestätigt werden. Für die Sanierung der verbleibenden Bestandsflächen gelten weiterhin die Aussagen aus der Bekanntgabe vom 19.07.2016, wonach terminliche Aussagen erst mit Festlegung der Sanierungstiefe und zugehöriger Vorplanung im Herbst 2017 möglich sind. Klinikum Bogenhausen Baubeginn Gem. San.Gem. Gem. aktuellen Bemerkung umsetzungsko Bekanntgabe Angaben nzept 19.07.2016 Energiezentral 10/2017 Vorgezog. e, Teilprojekte Hubschrauberl Seite 22 andeplatz Neubau Bestand Prio-1 Bestand (ohne Prio-1) Nutzungsaufna Neubau hme Bestand Prio-1 Bestand (ohne Prio-1) 07/2018 07/2019 06/2022 Ca. 01/2018 07/2022 06/2022 06/2022 - 06/2022 Noch offen Noch offen Zwischen der Nutzungsaufnahme des Neubaus Klinikum Schwabing und der Nut-zungsaufnahme des Erweiterungsneubaus sowie der Prio-1-Maßnahmen im Bestand Bogenhausen (Voraussetzung für die Migration Schwabing nach Bogenhausen) liegen vier Monate. 3.6 Vorwegmaßnahmen Im Rahmen des Erweiterungsneubaus im Osten des Bestandsgebäudes sind folgende Vorwegmaßnahmen vorgesehen: Notwendige kleinteilige Maßnahmen zur Baufeldfreimachung, beispielsweise Leitungsverlegungen oder Baumfällungen, werden im Rahmen der anstehenden Entwurfsplanung ermittelt und geplant werden. Aufgrund von funktionalen bzw. bauablauftechnischen Gründen gehören zur Freimachung des Baufeldes im Falle des Erweiterungsneubaus Bogenhausen als Voraussetzung für den Baubeginn jedoch insbesondere folgende zwei aus dem Maßnahmenpaket des Neubaus herausgelöste Teilprojekte: Das Ersetzen des bestehenden Hubschrauberlandeplatzes als neuer Dachlandeplatz auf dem Bestandsgebäude sowie der Abbruch und die Neuerrichtung der bestehenden Energiezentrale (detaillierte Beschreibung siehe Ziffer 3.2 Abschnitte „Projektinhalte/Umfang der Maßnahme“ und „Hubschrauberlandeplatz“). Die Kosten für die Vorwegmaßnahmen Hubschrauberlandeplatz und Energiezentrale belaufen sich gemäß der Kostenschätzung auf rund 22,0 Mio. €. Die Baukosten für die Vorwegmaßnahmen sind Bestandteil der oben dargestellten harten Kostenobergrenze. Seite 23 4. Klinikum Harlaching 4.1 Aktuelle Entwicklung Seit der letzten Bekanntgabe im Stadtrat am 20.07.2016 wurden Gespräche mit den Förderbehörden zur Umsetzung des ersten Bauabschnittes geführt. Dabei wurde vereinbart, eine Tektur zum Antrag auf Vorwegfestlegung in das Krankenhausbauprogramm für den ersten Bauabschnitt eines Neubaus abzugeben. 4.2 Projektinhalte/Umfang der Maßnahme, Bauabschnitte Das Raum- und Funktionsprogramm für den Neubau des Klinikums Harlaching basiert auf dem vom Stadtrat im Juli 2015 beschlossenen Sanierungskonzept für die StKM. Planungsgrundlage ist nun das erstellte Raum- und Funktionsprogramm, das in mehreren Schritten mit dem StMGP abgestimmt wurde. Die Endabstimmung mit den Förderbehörden zum Raum- und Funktionsprogramm fand im Mai 2016 statt. Aus fördertechnischen Gründen muss der Neubau in zwei Bauabschnitte aufgeteilt werden. Der zeitliche Abstand der beiden Bauabschnitte sollte dabei so gering wie möglich gehalten werden, um die Belastung, die durch den Parallelbetrieb von Alt- und Neubau entsteht, zu minimieren. Im Rahmen eines Antrages auf Vorwegfestlegung (vom 09.11.2010) wurde der erste Bauabschnitt bereits in das Krankenhausbauprogramm 2012 aufgenommen. Für den 2. Bauabschnitt (BA) liegt derzeit noch keine gesicherte Förderentscheidung vor. Das Raumprogramm für den Ersatzneubau des Klinikums Harlaching umfasst ca. 31.600 m² Nutzfläche, aufgeteilt auf zwei Bauabschnitte mit jeweils ca. 15.800 m² Nutzfläche. Beide Bauabschnitte sind fünfgeschossig mit Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss und Pflegestationen in drei weiteren Obergeschossen. Jeweils drei Pflegestationen pro Ebene sind in kubischen Baukörpern auf dem Umriss des zweigeschossigen Flachbaus angeordnet. Die würfelförmigen Baukörper fügen sich, zusammen mit der moderaten Gebäudehöhe, maßstäblich in die Umgebung ein. Eine zweigeschossige Halle dient der Erschließung. Diese Halle soll bei der Errichtung der weiteren Bauabschnitte verlängert werden und wird dann als durchlaufende Magistrale die Bauteile miteinander verbinden. Der Ersatzneubau für das Klinikum Harlaching erfolgt in zwei Bauabschnitten. Mit dem 1. BA werden die operativen Fächer und das Eltern-/Kindzentrum realisiert. Der 2. BA soll alle konservativen Bereiche umfassen. Für den 1. Bauabschnitt müssen umfangreiche Baumfällungen und Leitungsverlegungen im Rahmen der Baufeldfreimachung durchgeführt werden. Seite 24 Spätestens mit der Inbetriebnahme des 1. BA und des damit verbundenen Umzugs der Kinderklinik und der Neurologischen Frühreha in den Neubau kann das Kinderhaus C und das Gebäude A3 abgebrochen werden. Bis zur Inbetriebnahme des 2. BA muss das Bestandsgebäude B mit dem 1. BA für Patienten- und Materialtransporte baulich verbunden werden. Das Untergeschoss des Neubaus wird über eine Rampe, das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss werden über Treppen und einen Aufzug angebunden. Baugrundstück und Variantenuntersuchung Parallel zur Raumprogrammfortschreibung wurden ab Ende 2015 die für eine bauliche Umsetzung des Raumprogramms geeigneten Baufelder auf dem Grundstück des Klinikums Harlaching untersucht. Die Realisierung des Ersatzneubaus teilt sich aufgrund der Größe und der damit verbundenen Finanzierung in zwei Bauabschnitte. Die größten zusammenhängenden Baufelder liegen im westlichen Grundstücksbereich des Klinikums Harlaching. Zwei unterschiedliche Neubauvarianten wurden untersucht und vergleichend gegenübergestellt: Die zuerst untersuchte „Variante West“ umfasste zwei in Nord-Südrichtung zueinander versetzte Baukörper entlang der Geiselgasteigstraße. Nachteilig waren die Länge des Gebäuderiegels und die Nähe des Dachlandeplatzes zur Nachbarbebauung an der Geiselgasteigstraße. Die Längsorientierung minderte die Kompaktheit, Erweiterungsmöglichkeiten waren nur in einem getrennten Baukörper östlich des Neubaus gegeben. Die „Variante Mitte“ besteht aus zwei parallelen, in Ost-Westrichtung angeordneten Baukörpern. Vorteilhaft sind die damit verbundene Kompaktheit und die größere Distanz der Hubschrauberdachlandefläche zur Nachbarbebauung. Künftige Erweiterungen können direkt Richtung Osten anschließen. Die Entscheidung für die „Variante Mitte“ wurde von der StKM im Juli 2016 getroffen. Die beiden Bauabschnitte gliedern sich in einen nördlichen 1. Bauabschnitt (Operativ und Eltern-/ Kindzentrum) und einen südlichen 2. Bauabschnitt (Konservativ). Gegenüber der Machbarkeitsstudie und den Vorgaben des SUK ergeben sich somit baulich folgende wesentliche Änderungen: Gemäß Machbarkeitsstudie sollte auf dem Areal zwischen Sanatoriumsplatz und den Altbauten bis zum Krankenhaus für Naturheilweisen (KfN) ein dreiteiliger Neubau (Mutter-Kind-Zentrum und Zentrum für Altersmedizin sowie Notfallzentrum) entstehen. Das architektonische Konzept dieser Baukörper konnte aus verschiedenen Gründen nicht beibehalten werden. Zudem mussten auch die neuen funktionalen Vorgaben des SUK in die Planungen integriert Seite 25 werden. Die Bauten sollen zudem nun nach den Vorgaben der Regierung in zwei Bauabschnitten errichtet werden. Auch um hier zusätzliches Entwicklungspotential bieten zu können, wurde die in der Machbarkeitsstudie vorgesehene Westbebauung in eine „Variante Mitte“ mit Erweiterungsmöglichkeiten Richtung Osten geändert. Die Bestandsgebäude A1 und A2 sind nun nicht mehr Planungsbestandteil (gemäß Machbarkeitsstudie sollte im Altbau die Klinik für Psychosomatik verbleiben); alle Funktionen sind umfänglich in den neuen Baukörpern verortet. Insgesamt ergeben sich folgende Nutzflächendaten: KH – Übersicht Nutzflächen Raum- u. Funktionsprogramm (Stand 25.05.2016) Fläche m² NF gesamt davon förderfähig davon nicht förderfähig 34.045 28.246 5.799 Nach einer weiteren Abstimmung mit der Klinikleitung wurden die nicht förderfähigen Flächen des (Funktions- und Raumprogramm) FRP auf ca. 3.200 m² reduziert. Es ergibt sich für die bauliche Umsetzung eine Gesamtnutzfläche von ca. 31.600 m². Hubschrauberlandeplatz Nach den Planungsvorgaben und den Maßgaben des Schwerverletztenartenverfahren SAV ist auf dem Dach des Klinikgebäudes - mit kurzer Anbindung an den Schockraum und CT - ein Hubschrauberlandeplatz (mit einer Anflugmasse von 12 Tonnen) einzurichten. Bisher werden die Patienten nach der Landung des Hubschraubers auf dem bestehenden Bodenlandeplatz im Außenbereich in den Notarztwagen umgebettet und mit diesem dann in die Notaufnahme transportiert. Mit dem Bau des Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach des Neubaus wird der Patiententransport zum Schockraum und CT und anderen an der Notfallversorgung beteiligten medizinischen Bereichen erheblich verkürzt. Der Patient kann künftig direkt vom Dachlandeplatz über eine kurze Verbindungsbrücke zur Aufzugsanlage und ohne zusätzliche Zwischenschritte zur entsprechenden medizinischen Notfallversorgungseinrichtung transportiert werden. Der Dachlandeplatz stellt damit ein essentielles Instrument bei der Rettung von akut und intensiv versorgungsbedürftigen Patienten dar, da die Belastungen für den Patienten durch die kurzen, direkten Wege auf das unbedingt Notwendige reduziert werden und unnötige Umlagerungen vermieden werden. Der Zugang vom Dachlandeplatz ins Krankenhausgebäude erfolgt über eine kurze Verbindungsbrücke zu den Aufzügen und zu einem Treppenhaus. Direkt neben dem Seite 26 Zugang liegt der Dienstraum für die sachkundige Person bzw. der Aufenthaltsraum für die Hubschrauberbesatzung, von dem aus die An- und Abflüge überwacht werden können. Im Dienstraum sollen die Rettungsgeräte sowie die Steuerung für die Feuerlöschmonitore und die Befeuerung/Beleuchtung angeordnet werden. Der Hubschrauberlandeplatz wird als erhöhter, aufgeständerter Dachlandeplatz über dem Dach des Neubaus errichtet. Der Dachlandeplatz wird als Stahlbetonplatte aus-gebildet, die tragende Unterkonstruktion wird ebenfalls aus Stahlbeton erstellt. Um im Winter eine Schnee- und Eisfreiheit des Dachlandeplatzes zu gewährleisten, wird die Beheizung der gesamten Fläche mittels einer Flächenheizung durchgeführt. Die Beheizung kann auf Schnee- und Eiszeiten bzw. Frostzeiten mit entsprechendem Feuchtigkeitsanfall beschränkt werden. Der Hubschrauberlandeplatz ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und darf nur von eingewiesenen Personen bzw. Fachpersonal betreten werden. Das Betreten des Hubschrauberlandeplatzes durch unbefugte Personen während des Flugbetriebs ist verboten. Die Genehmigung als Hubschrauberlandeplatz muss nach § 6 Luftverkehrsgesetz erfolgen. Medizinisches Konzept, Kliniken, Bettenplan Ausgehend vom Medizinkonzept der StKM sind für das Klinikum Harlaching insgesamt 548 Planbetten berücksichtigt, die wie folgt kategorisiert werden: • Überregionales Traumazentrum / lokales Notfallzentrum 154 Betten • Frührehazentrum 81 Betten • Eltern-/Kindzentrum 143 Betten • Neurologie 67 Betten • Psychosomatik 85 Betten • Palliativmedizin 18 Betten Interimsmaßnahmen Die Interimsmaßnahmen zur Verortung der Kinderklinik (Haus C) sowie alle erforderlichen internen Migrationsabläufe werden unter den Vorgaben der Betriebsorganisation neu aufgestellt, mit den Beteiligten abgestimmt und verortet. Entsprechend werden daraus von der StKM gegebenenfalls erforderliche, bauliche Maßnahmen abgeleitet und realisiert. Seite 27 Baurecht Das Klinikgelände liegt auf dem Flurstück Nr. 12872/1 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 424 von 1968. Dieser benennt eine mögliche Geschossflächenzahl von 0,8 bei einer Grundflächenzahl von 0,3 und maximal 15 Vollgeschossen. Aus der Baumschutzverordnung der LHM ergeben sich formelle Fällanträge und erforderliche Ersatzpflanzungen. An der Südwestecke ist das Waldbiotop Nr. 235.01 ausgewiesen. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist für mehrere Wildtierarten erforderlich. Am 16.12.2015 wurde ein Antrag auf Vorbescheid unter Anfrage hinsichtlich der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Abmessungen und Höhen der neuen Baukörper „Variante West“ und des zu fällenden Baumbestandes (100 Einzelbäume, Rodung von 10.000 m² Biotopfläche) bei der Lokalbaukommission eingereicht. Die Erweiterungsbauten des KfN, welche gemäß deren zeitgleich eingereichten Vorbescheidsantrags östlich vom jetzigen Bestandsbau KfN errichtet werden sollen, waren bei der Positionierung der Baukörper ebenfalls zu berücksichtigen. Am 27.09.2016 wurde, der Anregung der LBK entsprechend, eine Einwohnerversammlung zur Information der Anlieger durchgeführt. Für die Situierung der zwischenzeitlich entwickelten „Variante Mitte“ ist nun ein weiterer Antrag auf Vorbescheid zu stellen. Dieser wird aktuell durch die Planer bearbeitet. Die Erschließung des KfN und die Einbeziehung des Sanatoriumsplatzes sind dabei darzustellen und werden aktuell mit der LBK abgestimmt. Hinsichtlich des erforderlichen Stellplatznachweises wird aktuell eine Erhebung und Analyse für das Gesamtareal durch ein Büro für Verkehrsplanung vorgenommen. Nach Darstellung der LBK sollen hierfür alle Bestandsgebäude (auch die Altbauten, das KfN und KfH sowie die ehemaligen Schwesternwohnheime/jetzt Wohnbauten der GWG) bewertet und in den Nachweis aufgenommen werden. Hierzu ist eine weitere Abstimmung mit der LBK und den Liegenschaften erforderlich. 4.3 Kosten Die sich derzeit abzeichnenden Kostenerkenntnisse legen den Schluss nahe, dass die gegenüber dem SUK ohnehin bereits angehobene Bausumme von 255 Mio. € (SUK 174 Mio. €) überschritten werden könnte. Eine weitere Steigerung ist aus den in Ziffer 3.3 beim Projekt Bogenhausen genannten Gründen im Rahmen des Sanierungskonzepts und dem Umsetzungs- und Zahlungsplan zwischen der LHM und StKM nicht möglich (siehe Anlage 5 der nichtöffentlichen Bekanntgabe „Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) Quartalsbericht zum Sanierungs- und Geschäftsverlauf Berichtszeitraum Juli - September 2016 Unternehmensplan 2017 und fünfjährige Finanzplanung 2017 - 2021“). Seite 28 Deshalb muss die Planung und Durchführung der Baumaßnahmen beim Klinikum Harlaching unter Berücksichtigung der förderfähigen Flächen des mit dem Freistaat Bayern abgestimmten Raum- und Funktionsprogramms so ausgerichtet werden, dass mit einem festgelegten Kostendeckel von 255 Mio. € - einschließlich eines nach den Hochbaurichtlinien der LHM angemessenen Risikobudgets - weitere Kostensteigerungen ausgeschlossen sind. Entsprechend den Ausführungen in der Zusammenfassung und zum Projekt Klinikum Bogenhausen wird die Geschäftsführung der StKM beauftragt, hier ein Konzept zur Umsetzung des notwendigen Einsparprozesses hinsichtlich Nutzerbedarf und bauliche Umsetzung vorzulegen. Der Stadtrat wird im 2. Quartal 2017 mit den Planungen erneut befasst. 4.4 Finanzierung Der erste Bauabschnitt wurde bereits 2012 in das Krankenhausbauprogramm aufgenommen, deshalb ist nach Rücksprache mit der Förderbehörde eine Tektur des Antrages auf Vorwegfestlegung einzureichen. Die ehemaligen geplanten Fördermittel (74,5 Mio. € für den 1. BA, Kostenstand 11/2010) stehen bis dato noch zur Verfügung. Aufgrund der in der Vergangenheit angesetzten, geplanten Förderung wird derzeit noch ein Index in Höhe von rd. 10 Mio. € eingeplant. Somit würde sich die Fördersumme auf rd. 85 Mio. € für den ersten BA erhöhen. Geht man davon aus, dass der 2. Bauabschnitt ebenfalls in der gleichen Höhe gefördert wird, können 170 Mio. € Fördermittel nach Art. 11 BayKrG eingeplant werden. 4.5 Termine Im Rahmen des SUK waren folgende Termine geplant (eine Maßnahme / ohne Teilung in Bauabschnitte): Baubeginn Neubau 03/2018 Nutzungsaufnahme Neubau 12/2021 Im Rahmen der Stadtratsvorlage vom 19.07.2016 waren im fortgeschriebenen Terminplan folgende Meilensteine enthalten (unter der Annahme, dass eine Bewilligung der Förderbehörde für den 2. BA vorliegt): Baubeginn Neubau BA 1 05/2018 Nutzungsaufnahme Neubau BA 1 04/2021 Baubeginn Neubau BA 2 05/2019 Seite 29 Nutzungsaufnahme Neubau BA 2 02/2022 Im überprüften und entsprechend angepassten Rahmenterminplan vom 24.10.2016 sind folgende Meilensteine enthalten (Angaben für den 2. BA unter der Annahme, dass eine Bewilligung der Förderbehörde für den 2. BA vorliegt): Vorabmaßnahmen 12/2017 Baubeginn Neubau BA 1 08/2018 Nutzungsaufnahme Neubau BA 1 08/2021 Baubeginn Neubau BA 2 06/2019 Nutzungsaufnahme Neubau BA 2 04/2022 Abbruch Altgebäude ab 2022 Der Rahmenterminplan wurde unter der Prämisse aufgestellt, dass für den 2. BA im Jahr 2017 ein weiterer Antrag auf Vorwegfestlegung beim StMGP eingereicht werden darf und von diesem ins nächste Jahreskrankenhausprogramm aufgenommen wird. Dies stellt das größte terminliche Risiko dar und ist also abhängig von der Festlegung des Ministeriums. Sollte dies nicht gewährleistet sein, verschiebt sich die Fertigstellung des 2. BA um mindestens ein Jahr. Der Abbruch des stark sanierungsbedürftigen Bettenhaus B verzögert sich dann analog. Weiterhin hat dies Auswirkungen auf die Baukosten, die Migration und die Betriebskosten. Im Zuge einer detaillierteren Terminplanung waren seit Juli 2016 konkretere Phasen für die Ausschreibungs- und Bauzeiten sowie für die Inbetriebnahmephasen dargestellt worden. Nachfolgend wurden Optimierungspotentiale ermittelt, abgestimmt und in den Terminplan integriert: Klinikum Harlaching Gem. San.umsetzungskon zept Baubeginn 03/2018 Neubau Gem. Gem. aktuellen Bekanntgabe19.07.2 Angaben 016 Neubau 1. BA 05/2018 08/2018 Neubau 2. BA 05/2019 06/2019 Neubau 1. BA 04/2021 08/2021 Neubau 2. BA 02/2022 04/2022 Inbetriebnahme Neubau 12/2021 Seite 30 Durch die oben dargestellte notwendige Revision der Nutzeranforderungen und der baulichen Umsetzung, ist davon auszugehen, dass diese nicht völlig bauzeitneutral vorgenommen werden können. Hierzu wird ebenfalls im Rahmen der Quartalsberichtserstattung dem Stadtrat berichtet werden. 5. Klinikum Schwabing 5.1 Aktuelle Entwicklung Das Klinikum hat gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.12.2015 den Baumasterplan entsprechend dem Sanierungsgutachten weiterentwickelt und in diesem Zuge den Antrag auf Vorwegfestlegung für die Baumaßnahme des Klinikums Schwabing erstellen lassen und bei der Regierung eingereicht. Im Rahmen der Planungen wurden die Anregungen der Stadtgestaltungskommission aufgenommen. Die Delegation des StMGP wurde der StKM Ende September 2016 zugestellt. Das Delegationsschreiben ist die Antwort auf den im Februar 2016 eingereichten Antrag auf Vorwegfestlegung zum Neubau der Kinder- und Jugendklinik und des Nothilfezentrums. Im Delegationsschreiben wurden die noch zu erfüllenden Auflagen aufgelistet, die noch vor Einreichung der Bau- und Ausstattungsplanung (BAP) zu berücksichtigen sind. Nach Einarbeitung dieser Auflagen erfolgten dann weitere Abstimmungen mit der ROB. Die Abgabe der BAP ist für Dezember 2016 vorgesehen. Die vorbereitete BAP beinhaltet u. a. Antragsschreiben, Erläuterungsberichte, Ausführungen zu Hinweisen und Auflagen des Delegationsschreibens des StMGP. Damit verbunden ist eine Prüfung des fortgeschriebenen Funktions- und Raumprogramms mit raumweiser Gegenüberstellung. Bei der Bearbeitung der BAP wurden Bedarfsnachweise anhand von Personallisten und Leistungszahlen durchgeführt. Hinzu kamen die Entwurfsplanung sowie die Darstellung der Medizintechnik. In der beigelegten Stellungnahme des Krankenhaushygi-enikers nahm dieser Stellung zu Betriebsabläufen und Einhaltung der medizinischen und hygienischen Richtlinien. Abschließend wurde in der BAP anhand einer Kostenberechnung zum Bauvorhaben eine differenzierte Angabe der förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten beigelegt und nachvollziehbar in einer Vergleichsberechnung mit Bezug zum KFA-Verfahren dargestellt, dies wiederum verbunden mit einem Nachweis der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Die Abgabe des Bauantrages ist zeitgleich mit der Abgabe der BAP geplant. Seite 31 Um den Bauablauf zu beschleunigen und mit den Baumaßnahmen noch 2016 beginnen zu können, wurde im Juli 2016 bei der ROB ein separater Antrag auf Vorwegmaßnahmen eingereicht, der im August 2016 genehmigt wurde. So erfolgte nach dem Spatenstich am 10.10.2016 der Beginn der Vorabmaßnahmen. Damit beginnen im vierten Quartal 2016 die Verlegung der Leitungen für Fernwärme, Sauerstoff, Dampf und Trinkwasser. Weitere Maßnahmen sind Abrissarbeiten, Vorbereiten der Freianlage mit Baumschutz und Rodungsarbeiten sowie Kampfmittelsondierung. Zuvor erfolgt die Umlegung der Feuerwehranlaufstelle und Einrichtung der Interimszufahrt. Das Ende der Vorabmaßnahmen bildet die Errichtung der Baugrube mit Aushub und Verbau im Frühjahr 2017. Abbildung Lageplan Planungsgebiet Stand BAP Seite 32 Die Ausführungsplanung und Ausschreibung der anstehenden Leistungen werden weiter fortgesetzt. Für Mai 2017 ist der Aushub der Baugrube geplant. Planmäßig wird der Rohbauer im September 2017 die Arbeit aufnehmen. Eine Neukonzeptionierung des gesamten Speisenversorgungskonzeptes der StKM wurde im 1. Halbjahr 2016 vom Stadtrat beschlossen. Für den Standort Schwabing sind nach derzeitigem Stand des Konzeptes Nutzflächen von ca. 650 m² für eine Verteilerküche erforderlich. Eine Verortung der Verteilerküche innerhalb des Neubaus der Kinderklinik wurde in diesem Zusammenhang geprüft. Nach aktueller Entscheidungslage der Geschäftsführung der StKM wird diese Verteilerküche nicht im Neubau, weder im 1. BA noch im 2. BA, verortet werden. Die erforderliche Verteilerküche soll am Standort Schwabing außerhalb der Projektgrenzen in den Bestandsgebäuden realisiert werden. Ergänzend zu dieser Beschlussvorlage können in der Stadtkämmerei bei Herrn Rapp (E-Mail-Adresse: [email protected], Tel.: 089/233 21191) weitere Unterlagen (Raumprogramm, Lageplan und zwei repräsentative Schnitte; zusammen siebzig Seiten) angefordert werden. 5.2 Kosten Im Rahmen der Stadtratsinformation vom 17.07.2016 wurden die Kosten für den Neubau Klinikum Schwabing mit 138,5 Mio. € benannt. Diese Kostenprognose bestätigt den im Antrag auf Vorwegfestlegung auf Basis der Vorplanung inkl. Kostenschätzung (Basis KFA-Methode minus 10 %) ermittelten und im Stadtratsbeschluss 12/2015 festgeschriebenen Kostenrahmen. Mit der nun erfolgten Fertigstellung der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung wurde durch den beauftragten Generalplaner eine Kostenberechnung (Ludes Generalplaner GmbH, 10/2016) mit 137,9 Mio. € erstellt. Die Kostenberechnung basiert auf der detaillierten Auswertung der Mengenermittlung aus der Entwurfsplanung. Die Einheitspreise hierin entsprechen dem Baupreisindex Stand 2. Quartal 2015. Die Kostenberechnung i.H.v. 137,9 Mio. € inkludiert die notwendige medizintechnische Ausstattung inklusive derer Umzüge i.H.v. 16,0 Mio. €, welche an anderer Stelle im Sanierungsumsetzungsgutachten (SUG) eingeplant sind. Zusätzlich zu den 137,9 Mio. € gemäß Kostenberechnung ergaben sich seit dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Kostenberechnung Planungsänderungen mit folglichen Mehrkosten in Höhe von von 0,7 Mio. €. In Folge erhöht sich die Kostenberechnung für den Neubau Klinikum Schwabing auf 138,6 Mio. €. Auch für das Projekt KH Schwabing gilt, dass die o.g. Projektkosten als harte Kostenobergrenze zu verstehen sind und im weiteren Fortgang der Planungen Seite 33 innerhalb dieser Summe ein angemessener Ansatz für Risiko sichergestellt werden muss, da eine weitere Steigerung im Umsetzungs- und Zahlungsplan nicht abbildbar ist (siehe Anlage 5 der nichtöffentlichen Bekanntgabe „Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) Quartalsbericht zum Sanierungs- und Geschäftsverlauf Berichtszeitraum Juli - September 2016 Unternehmensplan 2017 und fünfjährige Finanzplanung 2017 - 2021“). Klinikum Schwabing SanierungsBeschluss zur umsetzungsgu Abgabe tachten Vorwegfestleg ung Aufnahme Bekanntgabe Jahreskranken hausbauprogr amm Aktuelle Entwicklung Datum / Stand 29.07.2015 18.04.2016 11.11.2016 Kostenstand 15.12.2015 19.07.2016 104.000.000 138.451.799 137.700.000 138.453.000 138.600.000 davon Eigenmittel 41.600.000 38.675.688 35.676.434 37.605.000 43.490.139 davon Art. 11 62.400.000 96.215.976 84.000.000 84.000.000 84.000.000 3.560.135 18.023.566 16.848.000 11.109.861 davon Art. 12 5.3 Finanzierung Für den Standort Klinikum Schwabing waren im SUG Investitionskosten in Höhe von 104,0 Mio. € zzgl. medizinische Großgeräte angenommen. Dabei war der Finanzierungsanteil aus der Eigenkapitalzuführung mit einem Betrag von 83,1 Mio. € (Anteil exkl. Indexsteigerung) vorgesehen. Mit Schreiben des StMGP vom 10.08.2016 an die ROB wurde mitgeteilt, dass der bisherige förderfähige Kostenanteil von 65,15 Mio. € auf insgesamt 84,0 Mio. € zu erhöhen ist. Die ROB hat mit Schreiben vom 12.08.2016 einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt und die Festbetragsförderung von 84 Mio. € (Kostenstand 01/2015) mit-geteilt. Gemäß Vertrag vom 12.08.2016 Nr. 4 wurde eine gesicherte Gesamtfinanzierung bestätigt. Aktuell beläuft sich der Finanzierungsanteil aus Eigenmitteln voraussichtlich auf 43,5 Mio. €. Von den Beträgen nach Art. 11 BayKrG sind die 6,28 Mio. € Rückzahlungen der nicht vollständig abgeschriebenen Fördermittel der Vergangenheit abzuziehen, so dass sich der effektive Förderbetrag auf 90,28 Mio. € beläuft, dieser insgesamt auf 84,0 Mio. € reduziert wird. 5.4 Termine Im Rahmen des SUK waren folgende Termine geplant: Baubeginn Neubau 08/2016 Seite 34 Nutzungsaufnahme Neubau 06/2020 Im Rahmen des Stadtratsbeschlusses vom Dezember 2015 waren im fortgeschriebe-nen Terminplan folgende Meilensteine enthalten: Baubeginn 09/2016 Nutzungsaufnahme 11/2020 Im Rahmen der Stadtratsbekanntgabe vom 19.07.2016 waren gemäß vorläufigem Rahmenterminplan (MRG, Stand 30.05.2016) folgende Meilensteine enthalten: Baubeginn Neubau 1. BA 10/2016 (Spatenstich) Nutzungsaufnahme Neubau 1. BA 07/2019 Baubeginn Neubau 2. BA 05/2019 Nutzungsaufnahme Neubau 2. BA 03/2021 Im intensiv überprüften und entsprechend angepassten Rahmenterminplan vom 09.11.2016 sind folgende Meilensteine enthalten: Baubeginn Neubau 1. BA 10/2016 (erfolgter Spatenstich) Nutzungsaufnahme Neubau 1. BA 02/2020 Baubeginn Neubau 2. BA 02/2020 Nutzungsaufnahme Neubau 2. BA 02/2022 Für die Terminverschiebung von zehn Monaten gegenüber der Stadtratsvorlage vom 19.07.2016 sind folgende Gründe aufzuführen: Die BAP kann infolge des verzögerten Erhalts der Delegation erst verzögert eingereicht werden. Der Erhalt der Delegation und die Einarbeitung der Anmerkungen innerhalb der Delegation sind zwingende Voraussetzungen für die Einreichung der BAP. Dieser Verzögerungszeitraum blieb nicht ungenützt: Es wurden zusätzliche durch das StMGP/ROB bewilligte Flächen eingearbeitet. Zudem konnten weitere Optimierungen integriert werden. Nach Überprüfung wurde die Phase der technischen Inbetriebnahme für den 1. Bauabschnitt verlängert sowie eine bisher unberücksichtigte Phase der klinischen Inbetriebnahme für den 2. Bauabschnitt eingeplant. Seite 35 Um das Migrationskonzept umzusetzen, ist es eine zwingende Voraussetzung, dass der Neubau Klinikum Schwabing mindestens zeitgleich mit der Erweiterung der Klinik Bogenhausen fertiggestellt wird. Dies bedeutete einen extrem hohen Termindruck für das Klinikum Schwabing. Aufgrund der Verschiebung von Bogenhausen wurden die Termine für das Klinikum Schwabing überprüft und zugunsten einer angemessenen Ausführungsplanungszeit angepasst. Dies minimiert das Kosten- und Terminrisiko. Nun wird ermöglicht, ein rund 60 % bepreistes Leistungsverzeichnisse-Paket beim Stadtrat zur Ausführungsgenehmigung zu beantragen. Somit wird den Anpassungen der künftigen Gremienbefassung (siehe Ziffer 9) Rechnung getragen, mit einer Ausnahme: Das rund 60 % bepreiste Leistungsverzeichnisse-Paket wird ohne das Leistungsverzeichnis Baugrube 1. Bauabschnitt aufgestellt werden. Die Baugrube des 1. Bauabschnittes wird auf Grund terminlicher Rahmenbedingungen im Fall Schwabing zu den Vorwegmaßnahmen gezählt. Gleichzeitig wird damit ein detaillierterer ausführungsreifer Planungsstand bzgl. Architektur und Haustechnik zum Zeitpunkt der Leistungsverzeichniserstellung der weiteren Gewerke, insbesondere des Rohbaus, gewährleistet. Klinikum Schwabing Gem. San.Gem. Bekanntgabe Gem. umsetzungsko StR-Beschluss 19.07.2016 aktuellen nzept 12/2015 Angaben Baubeginn Neubau 08/2016 09/2016 Neubau 1. BA 10/2016 10/2016 Neubau 2. BA Nutzungsau Neubau 06/2020 fnahme Neubau 1. BA Neubau 2. BA 05/2019 02/2020 07/2019 03/2021 02/2020 02/2022 Bemerkung Spatenstich Baubeginn mit Abbruch Haus 25 11/2020 Zwischen der Nutzungsaufnahme des Neubaus Klinikum Schwabing und der Nutzungsaufnahme des Erweiterungsneubaus sowie der Prio-1-Maßnahmen im Bestand Bogenhausen (Voraussetzung für die Migration Schwabing nach Bogenhausen) liegen vier Monate. Die Migration von Schwabing nach Bogenhausen erfolgt somit zeitversetzt. 5.5 Projektspezifische Risiken Im Folgenden werden die maßgeblichen bekannten projektspezifische Risiken für das Neubauprojekt Klinikum Schwabing aufgeführt. Risiken, die nicht bereits an sich Seite 36 Termin- oder Kostenrisiken sind, stellen in den meisten Fällen bei Eintreten direkt auch Termin- und/oder Kostenrisiken dar. Darüber hinaus gibt es die allgemeinen Risiken, wie z.B. Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen, Firmeninsolvenzen, etc. Terminrisiken Der aktuell geplante Bauablauf setzt behördliche Vorabgenehmigungen für den Bau-beginn Baugrube sowohl von Seiten der ROB für die Bau- und Ausstattungsplanung (fachliche Vorab-Billigung) als auch von der LBK für den Bauantrag voraus (Teilbaugenehmigung). Ein entsprechender reibungsloser Ablauf ist insbesondere von der Unterstützung der Vorgehensweise und fristgerechten Bearbeitung der Förderbehörde sowie der LBK abhängig. In diesem Genehmigungsrisiko liegt ein Termin- und Kostenrisiko. Seitens der Förderbehörde wurde die entsprechende Unterstützung schriftlich signalisiert. Kostenrisiken Im Falle der Einplanung in ein Krankenhausbauprogramm ist der vorweg festgelegte Förderbetrag weitestgehend bindend. Sofern sich auf Grund der Bau- und Ausstattungsplanung ein höherer Betrag ergibt, kann der vorweg festgelegte Förderbetrag um max. 5 % (jedoch max. 2,5 Mio. €) plus Baupreisindex nach oben angepasst werden. Diese potenziell unzureichende Absicherung soll durch eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium und der ROB minimiert werden. Genehmigungsrisiko Zum Genehmigungsrisiko bezüglich behördlicher Vorabgenehmigungen siehe oben unter Terminrisiken. Grundsätzlich besteht das Genehmigungsrisiko und somit Termin- und Kostenrisiko, dass zur Ausführung (Fachliche Billigung der Förderbehörde, Baugenehmigung der LBK) oder zum Erhalt der Betriebserlaubnis notwendige Genehmigungen mit bisher unbenannten Auflagen versehen werden oder gar nicht erteilt werden. Um diesem Ri-siko entgegenzuwirken sind hinsichtlich der Ausführungsgenehmigungen frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden und Sachverständigen, wie Brandschutz etc. durchgeführt worden. Während des Bauablaufs ist eine analoge Vorgehensweise vorgesehen, um eine reibungslose Betriebsaufnahme (Nutzungsaufnahme) sicherzustellen. Seite 37 Baugrundrisiko, Schadstoff- / Kontaminations-Risiko Um den vorstehend genannten Risiken entgegenzuwirken, wurde sehr frühzeitig im Planungsprozess ein Baugrundgutachter hinzugezogen. Nach Fällung der Bäume wird das Baufeld einer Kampfmittelsondierung unterzogen werden. Vor der Sanierung ist die tatsächliche Menge der Schadstoffe in der abzubrechenden und zu sanierenden Bausubstanz nicht festzustellen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Rahmen der Entwurfsplanung die Expertise eines Schadstoffgutachters hinzugezogen. Der benannte Schadstoffgutachter unterstützte zudem bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses Abbruch und der Kostenberechnung. 5.6 Vorwegmaßnahmen Im Rahmen des Neubaus Klinikum Schwabing sind folgende Vorwegmaßnahmen vorgesehen: Hierzu gehören Maßnahmen zur Baufeldfreimachung sowie im Falle von Schwabing ausnahmsweise auch die Baugrube für den 1. Bauabschnitt (siehe Ziffer 5.4). Die Vorwegmaßnahmen zur Baufeldfreimachung wurden mit Bescheid vom August 2016 von der ROB genehmigt. Für den Großteil der Vorwegmaßnahmen zur Baufeldfreimachung sind keine Vorab-Genehmigungen der Lokalbaukommission vonnöten. Für einen kleinen Anteil der Vorwegmaßnahmen zur Baufeldfreimachung insbesondere für die Baumfällungen sowie für die Baugrube wird rechtzeitig ein Antrag auf Teilbaugenehmigung eingereicht. Vorwegmaßnahmen bei Bauwerken und Baulichen Anlagen Die Kindertagesstätte, das Pförtnerhaus und der Glasgang auf der Nordseite des Altbaus (Haus 24) werden abgebrochen. Die vorhandene Notfallzufahrtsrampe am Haus 25 muss ebenfalls abgebrochen wer-den. In der südlichen Campusmauer vor dem Altbau muss ein Durchbruch für die Feuerwehrzufahrt während der Bauphase eingerichtet werden. Durch den erdgeschossigen Empfangsbereich des neben dem Altbau gelegenen Hauses 23 wird zu-dem ein offener Durchgang geschaffen. Vorwegmaßnahmen bei Gebäudetechnischen Anlagen Im bestehenden Klinikareal existiert eine unterirdische zentrale Versorgungsringleitung, die mit vielen Netzwerk-Armen die Gebäude auf dem Areal miteinander verbindet. Das Baufeld des Bauvorhabens trennt die Häuser 23, 24, 25 Seite 38 und die Wohngebäude an der Straßenecke Parzivalstraße / Isoldenstraße vom Netz des Klinikareals ab. Der Neubau soll weitestgehend autark, direkt vom öffentlichen Grund aus versorgt werden. Für die abgetrennten Gebäude müssen daher neue Anschlüsse gelegt werden. Die im Baufeld befindlichen Leitungen müssen dafür verlegt werden. Zudem werden die Leitungen für Fernwärme und medizinische Gase/Druckluft, Trinkwasser, Dampf umgeschlossen bzw. verlegt. In dem im Baufeld befindlichen Teil des unterirdischen Technikkanals muss die schadstoffbelastete Installation entfernt und entsorgt werden. Vorwegmaßnahmen bei Freianlagen Die Baumreihe an der Nordseite des Dr.-Brunner-Weges wird mit Baumschutzeinrichtungen umgeben. Es werden folgende Baumfällungen stattfinden: auf dem bestehenden Parkplatz nördlich des Baufeldes, im Baufeld (sämtliche dortigen Bäume), im Bereich der Interimsfeuerwehrzufahrt durch die Campusmauer südlich des Hauses 24 und im Bereich des Straßenteilstücks am Dr.-Brunner-Weg südlich von Haus 7. Vorwegmaßnahmen bei Verkehrswegen Im Außenraum südlich des Hauses 24 muss vor dem Mauerdurchbruch eine Rampe für die Feuerwehrzufahrt zum Haus 24 aufgeschüttet werden. Der Dr.-Brunner-Weg wird verlegt, da die bestehende Streckenführung im Baustelleneinrichtungsbereich liegt. Dazu wird eine temporäre Straße errichtet, über welche ein Großteil des Inner-Campus-Verkehrs während der Bauphase laufen wird. Zur Umwegung der Bohrpfahlwand wird von der Westseite des Wohnhauses Nord an der Isoldenstraße ein temporärer Fußweg eingerichtet. Da die vorhandene Notfallzufahrtsrampe am Haus 25 abgebrochen werden muss, wird an der Westseite des Hauses 25 eine Interimsnotfallzufahrt zum Untergeschoss des Verbindungsganges errichtet. Damit bleiben die Notfalleinrichtungen im Haus 25 erreichbar. Kosten Vorwegmaßnahmen Seite 39 Die Kosten für die Vorwegmaßnahmen inklusive der Baugrube für den 1. Bauabschnitt belaufen sich gemäß der Kostenberechnung auf 4,74 Mio. €. Hiervon wurden bereits Vorwegmaßnahmen i.H.v. 0,86 Mio. € beauftragt. 6. Klinikum Neuperlach (Neubau Laborgebäude für Klinische Chemie und Mikrobiologie) Ziel des Neubaus des Laborgebäudes am Standort Neuperlach ist es, die medizinischen Dienstleistungen der StKM durch die Konzentration auf einen Standort statt der dezentralen Versorgung zu einer effektiveren Arbeitsweise umzustrukturieren und somit die baulichen Vorhaltungen für Laboreinrichtungen an den Städtischen Kliniken München deutlich zu reduzieren. Das Laborgebäude wird die Bereiche klinische Chemie und Mikrobiologie enthalten. Entgegen den ersten Überlegungen, wurde mittlerweile entschieden, dass die Pathologie im Zielbild im Klinikum Bogenhausen verortet wird. Das Konzept sah zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung eine vorübergehende Zentralisierung der Klinischen Chemie und der Mikrobiologie am Standort Klinikum Neuperlach vor. Für 2024 nach Abschluss der Generalsanierung des Klinikstandortes Bogenhausen war die dauerhafte Verortung des Zentrallabors am Standort Klinikum Bogenhausen vorgesehen. Die Zentralpathologie wurde für 2022 am Standort Bogenhausen geplant. Interimsweise sollte die Pathologie mit zwei Instituten fortgeführt werden, im Süden über eine teilzentralisierte Pathologie am Standort Klinikum Neuperlach und im Norden durch ein Institut am Standort Klinikum Bogenhausen. Für die einzelnen Teilschritte waren jeweils Investitionsmittel eingeplant. Im SUG wurde gezeigt, dass trotz der zusätzlichen Investitionskosten, die eine Interimslösung durch eine frühe Teilzentralisierung im Vergleich zum Beibehalt des Status Quo verursacht, wirtschaftlich vertretbar ist und sich rechnet. 6.1 Aktuelle Entwicklung Im März 2016 wurde der Antrag auf Vorwegfestlegung auf Basis des Stadtratsbeschlusses vom 25.02.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 05184) bei der ROB und dem StMGP eingereicht. Es wurde ein Antrag auf Vorbescheid erstellt und nach der Beauftragung des Generalplaners von diesem gegengeprüft. Der Antrag auf Vorbescheid wurde Ende Juni 2016 eingereicht. Derzeit befindet sich das Projekt in der Vorplanung. Im Anschluss wird die Entwurfsplanung bis Frühjahr 2017 erstellt. Mit den Ergebnissen der Entwurfsplanung wird der Stadtrat im Mai 2017 befasst. Seit der letzten Stadtratsbefassung hat sich folgende Änderung ergeben: Der Standort im Norden des Klinikums wurde von der Genehmigungsbehörde negativ Seite 40 behandelt. Aktuell wird nun der in der Machbarkeitsstudie favorisierte Bereich im Süden bei der LBK in Form einer Voranfrage abgestimmt. Im Sinne einer kurzen Bauzeit wird ein hoher Vorfertigungsgrad auch im Bereich der Ausbauelemente und der Fassade angestrebt. 6.2 Kosten Im Rahmen der Beschlussvorlage für den Stadtrat vom 25.02.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 05184) waren auf Basis der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 Seite 41 (RRP architekten + ingenieure) Kosten in Höhe von 24,8 Mio. € (inkl. 5,7 Mio. € für Medizintechnik) angegeben. Nach der aktuellen Planung mit Festlegung des endgültigen Standorts im Rahmen eines Neubaus am Standort Klinikum Neuperlach und ohne einer Integration der Pathologie belaufen sich die baulichen Kosten für den Neubau und angrenzende Bereiche auf 19,04 Mio. € (davon 5,4 Mio. € für Medizintechnik). Im Rahmen der Prüfung des im März 2016 eingereichten Antrages auf Vorwegfestlegung, wurde der Geschäftsführung der StKM von der ROB, ein Förderangebot als Teilförderung in Höhe von 10 Mio. € für die Maßnahme unterbreitet. Für die Teilbereiche des Medizet Klinische Chemie und Mikrobiologie wurden im SUG Investitionskosten (reine Baukosten ohne Ausstattung) in Höhe von 22,2 Mio. € angenommen (ohne Pathologie). Dabei wurde von einer Förderquote von 77 % ausgegangen. Der Finanzierungsanteil aus der Eigenkapitalzuführung war mit einem Betrag von 5,1 Mio. € vorgesehen. Die Baupreisindexierung und Baurisiken waren im SUG in einer Pauschale in Höhe von 75 Mio. € zusammengefasst. Des Weiteren waren die Kosten der medizinisch-technischen Ausstattung im SUG pauschal in Höhe von 159 Mio. € angesetzt. In den Gesprächen mit den Förderbehörden wurde kein detailliertes Raumprogramm abgestimmt, um dem Träger die Möglichkeit zu lassen, im Rahmen der Entwurfsplanung auf die aktuellen Entwicklungen im Laborbau flexibel reagieren zu können. Eine endgültige Festlegung der förderfähigen Bereiche erfolgt im Rahmen der BAP. Nach der aktuellen Planung mit Festlegung des endgültigen Standorts im Rahmen eines Neubaus am Standort Klinikum Neuperlach belaufen sich die baulichen Kosten für den Neubau auf 13,7 Mio. €. Der Finanzierungsanteil aus der Eigenmitteln beträgt 3,7 Mio. € (zzgl. Index und Risiko). Gemäß der aktuellen Kostenschätzungen werden zudem Kosten in Höhe von 5,4 Mio. € für die medizinischen Geräte eingeplant. Der Finanzierungsanteil aus Eigenmittel beträgt für diesen Bereich weitere 3,5 Mio. €. Von der ROB wurden die förderfähigen Kosten auf 13,8 Mio. € festgestellt. Davon wurde eine Förderung in Höhe von 10 Mio. € im Ministerrat beschlossen. Das Delegationsschreiben des Ministeriums an die ROB liegt noch nicht vor. Die ROB hat jedoch mitgeteilt, dass auch ohne dem Delegationsschreiben die BAP bereits eingereicht werden darf. Derzeit sind in den Kosten keine Ansätze für Risikobewertungen und Baupreisindexsteigerungen ausgewiesen. Diese waren im SUG nicht auf einzelne Projekte oder Standorte heruntergebrochen, sondern in einer Pauschale in Höhe von 75 Mio. € zusammengefasst. Baupreisindexsteigerungen werden von der Förderbehörde im Rahmen des Schlussbescheides nach Fertigstellung des Projektes für die förderfähigen Kosten berücksichtigt. In den aktuellen Kostenansätzen sind keine Beträge für eine eventuell zusätzliche Anbindung des Gebäudes an die Seite 42 Putzbrunner Str. enthalten. Eine genaue Beplanung dieser wird erst nach positivem Vorbescheid durch die LBK erfolgen. Im Falle eines positiven Vorbescheides werden die Kosten für die Anbindung konkret ermittelt und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft. Über das Ergebnis wird in der Beschlussfassung im Frühjahr 2017 informiert und zur Entscheidung dem Stadtrat vorgelegt. Neubau Laborgebäude Machbarkeitss Antrag auf tudie mit Vorwegfestleg Pathologie ung Aufnahme Bekanntgabe Jahreskranken hausbauprogr amm Aktuelle Entwicklung Datum / Stand 12.2015 18.03.2016 Siehe AaV 19.07.2016 10.2016 Kostenstand 19.082 zzgl. Med. Tech. 5.700 18.070 18.070 19.040 19.040 davon Eigenmittel K.A. 8.070 8.070 9.040 9.040 davon Art. 11 K.A. 10.000 10.000 10.000 10.000 davon Art. 12 K.A. Sonstige K.A. Die genannten Kosten enthalten aufgrund der kurzen Bauzeit keine Position für Baupreissteigerungen. Üblicherweise wird bei städtischen Baumaßnahmen zu diesem Planungszeitpunkt mit einem nach den Hochbaurichtlinien der LHM angemessenem Risiko gerechnet. 6.3 Termine Der aktuelle Terminplan enthält folgende Werte auf Basis einer Einzelvergabe der Ausführungsleistungen: Im Rahmen der Beschlussvorlage für den Stadtrat vom 25.02.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 05184) waren auf Basis der Machbarkeitsstudie aus Dezember 2015 (RRP architekten + ingenieure) folgende Termine geplant: Baubeginn 03/2017 Inbetriebnahme 12/2017 Seite 43 Gemäß dem vom Generalplaner am 01.07.2016 vorgelegten vorläufigen Rahmenterminplan sind folgenden Termine geplant: Baubeginn 04/2017 Inbetriebnahme 07/2018 Der Rahmenterminplan für das Projekt befindet sich aufgrund der frühen Planungsphase noch in der Entwicklung. Aktuell ergeben sich folgende Meilensteine: Baubeginn 07/2017 Inbetriebnahme 08/2018 Im Rahmen der Befassung des Stadtrates zur Entwurfsplanung im Frühjahr 2017 werden weitere Zwischentermine konkret benannt werden. 6.4 Projektspezifische Risiken Die Bauvoranfrage für das Baufeld Süd mit einer optionalen Anbindung an die Putzbrunner Straße wurde bei der LBK eingereicht. Die damit verbundenen Fragen und deren angestrebte positive Beantwortung haben erhebliche Auswirkungen auf die weitere Bauplanung. Aufgrund der derzeitigen Sachlage sind Terminverzögerungen möglich. Darüber hinaus gibt es die allgemeinen Risiken, wie z.B. Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen, Firmeninsolvenzen, etc. 7. Auswirkungen auf den Geschäfts- und Finanzierungsverlauf Bezüglich der Auswirkungen der verzögerten Bautätigkeit kann hier auf die in der gleichen Sitzung vorgelegte Beschlussvorlage zum Unternehmensplan der StKM und zum Umsetzungs- und Zahlungsplan der Finanzierungsvereinbarung verwiesen werden. Festhalten lässt sich aber an dieser Stelle, dass sich die Auswirkungen derzeit noch im Rahmen der Szenarien des SUK bewegen und mit den vom Stadtrat beschlossenen städtischen Finanzmitteln abgewickelt werden können. Voraussetzung ist aber zwingend, dass die o.g. harten Kostenobergrenzen eingehalten werden. 7.1 Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und -verlauf Der 3. Umsetzungs- und Zahlungsplans auf Basis des Unternehmensplan 2017ff berücksichtigt dabei für die Großbauprojekte folgende Werte: Projekt Baukosten in TEUR Förderung Art. 11 in TEUR Seite 44 KB 395.000 238.740 KH BA 1 134.700 85.000 KH BA 2 120.600 85.000 KS Neubau/Sanierung 138.600 84.000 KN Zentrallabor 19.040 10.000 Baupreisindex 75.000 46.532 Dies bedeutet, dass nur die unbedingte Einhaltung der in dieser Beschlussvorlage dargestellten Kostendeckel eine Einhaltung der Finanzierungsvereinbarung zwischen LHM und StKM sicherstellt und darüber hinaus auch die Robustheit des seinerzeit aufgestellten Private-Investor-Tests nicht in Frage stellt. 8. Künftige Gremienbefassung 8.1 Verfahren 8.1.1 Bisheriges Vorgehen In der Vollversammlung vom 08.07.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 00463) und 29.07.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 03572) hat der Stadtrat beschlossen, dass die Geschäftsführung der StKM verpflichtet wird, Anträge für Bauprojekte zur Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern vor Abgabe bei der ROB von der Gesellschafterin beschließen zu lassen. Gleiches gilt für sonstige Bau- und Investitionsprojekte mit einem Volumen größer 6 Mio. € brutto. Darüber hinaus werden gemäß dem Gesellschaftsvertrag der StKM im bisherigen Verfahren lediglich Bauaufträge über 6 Mio. € vom Stadtrat beschlossen. Aufgrund der Vielzahl von Vergaben, die diesen Wert überschreiten werden, käme es zeitweise zu einer außergewöhnlich dichten Befassung des Stadtrates mit einzelnen Auftragsvergaben, ohne jedoch ein tatsächliches Controllinginstrument zur Verfügung zu haben. Im Rahmen der Quartalsberichte wird dem Stadtrat über den aktuellen Stand der jeweiligen Bauprojekte berichtet. 8.1.2 Verfahrensvorschlag Nach dem künftigen Verfahren soll der Stadtrat zu den einzelnen Großbaumaßnahmen zu wesentlichen Projektschritten mit Aussagen zum aktuellen Sachstand, Kosten und Terminen über die Fortführung der Maßnahme entscheiden. Deshalb werden folgenden Beschlussfassungen vorgeschlagen: Seite 45 • Beschlussfassung über die Inhalte des Antrags auf Vorwegfestlegung vor Einreichung des Antrags bei der Förderbehörde. • Beschlussfassung über die Ergebnisse der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (vergleichbar mit der Projektgenehmigung bei Baumaßnahmen des Hoheitsbereiches). • Beschlussfassung über eine Ausführungsgenehmigung der Maßnahmen auf Basis einer Ausführungsplanung und eines Kostenanschlages auf Basis bepreister Leistungsverzeichnisse für die wesentlichen Gewerke, sowie der fortgeschriebenen Kostenberechnung der sonstigen Gewerke. Darüber hinaus wird der Stadtrat weiterhin über den aktuellen Projektverlauf im Rahmen der Quartalsberichterstattung informiert. Mit dem vorgeschlagenen Verfahren wird die Controllingfunktion und auch Steuerungsmöglichkeiten des Stadtrates gestärkt. 8.1.3 Konkretisierung der einzelnen Beschlussfassungen zu den wesentlichen Projektschritten Beschlussfassung Antrag auf Vorwegfestlegung (keine Änderung zum bisherigen Verfahren) Die erste Befassung des Stadtrates mit einer konkreten Definition des Bauprojektes erfolgt vor Abgabe des Antrags auf Vorwegfestlegung bei der ROB. Für die jeweilige Maßnahme liegt zu diesem Zeitpunkt ein abgestimmtes Raum- und Funktionsprogramm vor, dessen Realisierbarkeit in Form einer Vorentwurfsplanung nachgewiesen ist. Auf dieser Basis werden Kosten sowohl mit der von der Förderbehörde vorgegebenen Kosten-Flächenarten-Methode als auch durch eine Kostenschätzung ermittelt. Die ermittelten Kosten sind als Kostenobergrenze zu sehen, können aber vom Stadtrat auch unter den Vorbehalt der Anpassung an einen Kostendeckel gestellt werden. Es erginge dann der Auftrag, bis zur nächsten Stadtratsbefassung Einsparungen umzusetzen. Beschlussfassung über die Ergebnisse der Entwurfsplanung = Einreichung der Bau- und Ausstattungsplanung Nach Abschluss der Entwurfsplanung und mit der Einreichung der Bau- und Ausstattungsplanung beim StMGP wird der Stadtrat erneut mit der jeweiligen Maßnahme befasst. Inhalt der Planung sind zu diesem Zeitpunkt konkrete Standarddefinitionen mit genau geplanten und definierten Räumen sowie der Integration aller Fachplanungen. Die Vorabstimmungen mit den Behörden sind Seite 46 erfolgt. Die Kosten sind auf Basis einer detaillierten Kostenberechnung als weiterer wesentlicher Projektschritt ermittelt. Im Fall von wesentlichen inhaltlichen Änderungen beim Raum- und Funktionsprogramm oder bei Kosten und Terminen werden diese dem Stadtrat dargestellt und zur Entscheidung vorgelegt. (Dieser Projektschritt ist vergleichbar mit der Projektgenehmigung bei Hochbaumaßnahmen des Hoheitshaushaltes). Beschlussfassung Ausführungsgenehmigung Eine weitere Befassung des Stadtrates erfolgt vor der geplanten Vergabe von Bauaufträgen in Form einer Ausführungsunterlage. Ziel ist es, damit vor dem jeweiligen Maßnahmenbeginn eine hohe Kosten- und Terminsicherheit zu erzielen. Grundlage der Ausführungsunterlage für die Beschlussfassung, ist die Ausarbeitung der Werkplanung für die wesentlichen Gewerke. Die Größenordnung der „wesentlichen“ Gewerke sollte ungefähr in dem Bereich zwischen 50 – 60 % der Kosten aller auszuschreibenden Gewerke liegen. Der Kostenanschlag muss auf Basis bepreister Leistungsverzeichnisse und der fortgeschriebenen Kostenberechnung nach Vergabeeinheiten erstellt werden. Alle neuen Planungserkenntnisse sind aufzunehmen. Eventuelle wesentliche Projektänderungen sind in der Beschlussvorlage darzustellen. Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kann die Veröffentlichung der ersten Ausschreibungen erfolgen. Nach Submission der Angebote und durchgeführter Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt bei Einhaltung der Kosten die Vergabe direkt durch die StKM. Der Stadtrat wird im Rahmen der Quartalsberichterstattung über die aktuellen Submissionsergebnisse mit entsprechenden Aussagen zur Kostenprognose informiert. Bei Einhaltung des durch den Stadtrat genehmigten Kostenrahmens erfolgt keine weitere Befassung des Stadtrats durch eine Beschlussvorlage. Notwendig werdende Vorwegmaßnahmen, wie sie beispielsweise bei den Neubauten der Kliniken Schwabing und Bogenhausen notwendig werden, werden dem Stadtrat ebenfalls zur Entscheidung vorgelegt. Regelmäßige Berichterstattung / Befassung des Stadtrats zu Kosten und Terminen – Quartalsbericht Die Stadtkämmerei wird dem Stadtrat quartalsweise, jeweils in der ersten Sitzung des folgenden Quartals, über den Stand der Kosten und die Terminsituation des Baukonzeptes berichten. Bewegt sich der aktuelle Stand der Kosten- und Seite 47 Terminentwicklung innerhalb dem durch den Stadtrat genehmigten Kosten- und Zeitrahmen, wird der Stadtrat durch Bekanntgabe über den zum Zeitpunkt der Berichterstattung vorliegenden Stand informiert. Weitere Stadtratsbefassungen Sobald grundlegende Projektänderungen, Konzeptänderungen oder sonstige Abweichungen vom durch den Stadtrat genehmigten jeweiligen Projektstand eintreten, wird die Stadtkämmerei den Stadtrat mit den neuen Erkenntnisse durch Ausarbeitung einer Beschlussvorlage befassen. 8.1.4 Befassung / Einbindung des Aufsichtsrats Die Stadtkämmerei wird dem Aufsichtsrat analog der regelmäßigen Berichterstattung an den Stadtrat über den jeweiligen Stand der Abwicklung des Baukonzepts berichten. Diese Vorgehensweise bindet an die gegebene Sitzungsstruktur des Aufsichtsrats mit vier Sitzungen pro Jahr an. 8.2 Änderung der Gesellschaftsverträge von StKM und MRG Zur Einführung des beschriebenen beschleunigten Verfahrens muss die LHM die Gesellschaftsverträge der StKM und der MRG ändern. 8.2.1 Gesellschaftsvertrag der StKM Das neue Verfahren sieht vor, dass Stadtrat und Aufsichtsrat Bauvorhaben nicht mehr billigen müssen, die der Stadtrat im Rahmen einer Ausführungsgenehmigung oder einer Genehmigung als Vorwegmaßnahme gebilligt hat. Daraus ergeben sich folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrags der StKM: § 7 Abs. 1 Nr. 3.2 lautet bisher: "[Die Gesellschafterin beschließt insbesondere über folgende Angelegenheiten:] Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Bruttowert von mehr als € 6 Mio., ausgenommen wiederkehrende Liefergeschäfte und Großreparaturen". Die Worte "und Großreparaturen" werden ersetzt durch den Abschnitt ", Großreparaturen und Bauleistungen, die der Stadtrat im Rahmen einer Ausführungsgenehmigung oder einer Genehmigung als Vorwegmaßnahme gebilligt hat". § 10 Abs. 4 Nr. 1 lautet bisher: "[Die Geschäftsführung bedarf zu folgenden Geschäften der Zustimmung des Aufsichtsrats:] Einzelvorhaben des Investitionsplanes mit einem Bruttowert von mehr als € 6 Mio." Der Nummer wird dieser Halbsatz angefügt: Seite 48 ", es sei denn, der Stadtrat hat sie im Rahmen einer Ausführungsgenehmigung oder einer Genehmigung als Vorwegmaßnahme gebilligt". Bei dieser Gelegenheit wird der Zustimmungsvorbehalt der LHM auf bestimmte Sachverhalte ausgedehnt, die Tochtergesellschaften der StKM betreffen (grundsätzliche Vorgaben zur Unternehmensstruktur und zum Personalbereich, die jährliche Unternehmensplanung und die fünfjährige Finanzplanung). Der betreffende § 7 Abs. 1 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags der StKM lautet bisher: "Änderung des Gesellschaftsvertrags; Auflösung der Gesellschaft". Diese Nummer kann inhaltlich entfallen, weil sowohl die Änderung des Gesellschaftsvertrags als auch die Auflösung der Gesellschaft ohne Weiteres Gesellschafterangelegenheiten sind. Da grundsätzliche Vorgaben zur Unternehmensstruktur und zum Personalbereich, die jährliche Unternehmensplanung und die fünfjährige Finanzplanung für die StKM in den Ziffern 4 bis 6 geregelt sind, soll die neue Nr. 10 lauten: "bei Tochtergesellschaften Angelegenheiten der Ziffern 4 bis 6 sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der Gesellschaft". 8.2.2 Gesellschaftsvertrag der MRG Die Geschäftsvorfälle, zu denen der Beirat der MRG zur Sanierung der StKM Empfehlungen abzugeben hat, werden geändert und durch Berichtspflichten der MRG ergänzt. Nach den derzeit aktuellen Regelungen im Gesellschaftsvertrag der MRG obliegt dem Beirat die Überwachung der Kosten und Termine der Großbaumaßnahmen der StKM. Vorlagepflichtige Geschäftsvorfälle an den Beirat sind insbesondere Aktivprozesse ab einem Streitwert von 100.000 €, der Abschluss von Bauverträgen mit einer 500.000 € übersteigenden Vergabesumme, der Abschluss von Planungsverträgen mit einer Honorarsumme oberhalb von 50.000 € sowie die Änderung wesentlicher Punkte der vorgenannten Verträge. Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass entsprechend der o.g. Regelungen eine Vielzahl von Einzelvergaben dem Beirat vorgelegt werden müsste, insbesondere auch solcher, bei denen ein Entscheidungsspielraum aufgrund eines vorangegangenen formellen Vergabeverfahrens überhaupt nicht besteht. Allerdings haben diese Vorlagepflichten für derartige Vergabeentscheidungen zur Folge, dass entweder der Beirat sehr oft zusammentreten müsste oder anderenfalls sich notwendige Vergaben deutlich verzögern würden. Dies hätte einen negativen Einfluss auf die Bauabläufe insgesamt. Daher schlägt die Stadtkämmerei vor, zukünftig nur noch solche Vergabeentscheidungen im Beirat zu beraten, die nicht durch ein formelles Verfahren Seite 49 präjudiziert sind und deren Vertragssumme bei Bauverträgen netto 50.000 € und bei Planerverträgen 200.000 € netto übersteigt. Neu aufgenommen und für die Beiräte von wirklicher Steuerungsrelevanz ist die Pflicht, die Vereinbarung von Nachträgen zu Bau- oder Planerverträgen, soweit die Nachtragssumme über 5 % der zu Grunde liegenden Auftragssumme, mindestens jedoch über 100.000 € netto liegt, dem Beirat vorzulegen. Damit der Beirat seiner Funktion als Beratungs- und Kontrollorgan gerecht werden kann, ist in der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung zudem nochmals herausgehoben, dass regelmäßig anhand eines vom Beirat festzulegenden Berichtsmusters über die Baumaßnahmen und insbesondere über die Inanspruchnahme von Risikopuffern berichtet werden muss. Details der o.g. Anpassungen sind der untenstehenden Synopse zu entnehmen. 8.2.2.1 Änderungen am bisherigen § 10 Abs. 9 § 10 Abs. 9 Bisherige Fassung § 10 Abs. 9 Neue Fassung Anmerkungen Dem Beirat obliegt die Überwachung der Kosten und Termine der Baumaßnahmen der Kliniken für die StKM und die Landeshauptstadt München. Er hat die Geschäftsführung zu den wesentlichen Fragen zu den Baumaßnahmen der StKM zu beraten […] Dem Beirat obliegt die Überwachung der Kosten und Termine der von der MRG betreuten Klinikbaumaßnahmen. Die Geschäftsführung der MRG berichtet dem Beirat darüber und über die Ausnutzung von Risikopuffern vierteljährlich anhand eines vom Beirat festzulegenden Berichtsmusters. Der Beirat hat die Geschäftsführung zu den wesentlichen Fragen zu den Baumaßnahmen der StKM zu beraten […] In § 10 Abs. 9 wird die Formulierung „Baumaßnahmen der Kliniken für die StKM und die Landeshauptstadt München“ durch „von der MRG betreuten Klinikbaumaßnahmen“ ersetzt. Zudem wird der unterstrichene Satz neu eingefügt. Im Folgesatz wird „Er“ durch „Der Beirat“ ersetzt. a. Führen von Aktivprozessen der StKM und prozessbeendenden Handlungen und Erklärungen ab einem Streitwert von EUR 100.000,00. a. Führen von Aktivprozessen der StKM und prozessbeendenden Handlungen und Erklärungen ab einem Streitwert von EUR 100.000,00. In § 10 Abs. 9 wird der Geschäftsvorfall unter lit. a. neu gefasst. Seite 50 a. Abschluss von Rahmenoder Einzelverträgen über rechtsanwaltliche Dienstleistungen mit einer voraussichtlichen Honorarsumme von mehr als EUR 50.000,00 netto. Führen von Prozessen und Abgabe prozessbeendender Erklärungen, soweit der Streitgegenstand oder der Gegenstand dieser Erklärungen EUR 100.000,00 überschreitet. b. Abschluss von Bauverträgen, sofern die Vertragssumme EUR 500.000,00 b. Abschluss von Bauverträgen, sofern die Vertragssumme EUR 500.000,00 übersteigt oder durch die Vergabe Sollkostenansätze um 10 % oder EUR 100.000,00 überschritten werden. übersteigt oder durch die Vergabe Sollkostenansätze um 10 % oder EUR 100.000,00 überschritten werden. In § 10 Abs. 9 wird der Geschäftsvorfall unter lit. b. neu gefasst. b. Abschluss von Bauverträgen, wenn kein förmliches Vergabeverfahren vorausgeht und die Vertragssumme EUR 50.000 netto übersteigt. Abschluss von Planungsverträgen, falls die Honorarsumme EUR 50.000,00 überschreitet. c. Abschluss von Planungsverträgen, falls die Honorarsumme EUR 50.000,00 überschreitet. c. Abschluss von Planerverträgen, sofern die jeweilige Honorarsumme EUR 200.000,00 netto überschreitet und kein förmliches Vergabeverfahren In § 10 Abs. 9 wird der Geschäftsvorfall unter lit. c. neu gefasst. Seite 51 vorausgeht. c. Änderung wesentlicher Punkte der der Befassung des Beirates unterworfenen Bau- und Planungsverträgen und Kündigungen dieser Verträge sowie die Abtretung und der Verzicht von Ansprüchen aus diesen Verträgen. d. Änderung wesentlicher Punkte der der Befassung des Beirates unterworfenen Bau- und Planungsverträgen und Kündigungen dieser Verträge sowie die Abtretung und der Verzicht von Ansprüchen aus diesen Verträgen. In § 10 Abs. 9 wird der Geschäftsvorfall unter lit. d. neu gefasst. Der bisherige Geschäftsvorfall d. bleibt unverändert und wird neuer Geschäftsvorfall e. d. Vereinbarung von Nachträgen zu Bau- oder Planerverträgen, soweit die Nachtragssumme über 5 % der zu Grunde liegenden Auftragssumme, mindestens jedoch über EUR 100.000,00 netto liegt e. Änderung wesentlicher Punkte der der Befassung des Beirates unterworfenen Bau- und Planungsverträgen und Kündigungen die Der bisherige Geschäftsvorfall d. bleibt unverändert und wird neuer, bisher nicht existierender Geschäftsvorfall e. ser Verträge sowie die Abtretung und der Verzicht von Ansprüchen aus diesen Verträgen. 8.2.2.2 Einfügen eines neuen § 10 Abs. 9a für Bekanntgaben § 10 Abs. 9a NEU Anmerkungen a. Dem Beirat ist der Abschluss von Bauverträgen nachträglich tabellarisch bekanntzugeben, sofern die Vertragssumme EUR 500.000,00 netto übersteigt und ein förmliches Vergabeverfahren vorausgeht. Einfügen eines neuen § 10 Abs. 9a für Bekanntgaben mit den beiden Geschäftsvorfällen in lit. b. und lit. c. b. Dem Beirat ist der Abschluss von Seite 52 Planerverträgen nachträglich tabellarisch bekanntzugeben, sofern die jeweilige Honorarsumme EUR 100.000,00 netto überschreitet und ein förmliches Vergabeverfahren vorausgeht. In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 und Anhang 2 der BA-Satzung). Eine fristgerechte Vorlage nach Nr 2.7.2 der AGAM war nicht möglich, da die Vorlage aktuellste Planungsentwicklungen berücksichtigen sollte. Der Korreferent der Stadtkämmerei, Herr Michael Kuffer, und der Verwaltungsbeirat der SKA-HAI, Herr Horst Lischka, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Seite 53 II. Antrag des Referenten 1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat legt folgende harte Kostenobergrenzen (entsprechend dem 3. Umsetzungs- und Zahlungsplan), die angemessene Ansätze für Unvorhergesehenes enthalten müssen und ausschließlich gemäß dem Baupreisindex fortgeschrieben werden dürfen, fest: KH Bogenhausen (Neubau und Bestand): 395 Mio. € KH Harlaching (1. und 2. BA): 255 Mio. € KH Schwabing: 138,6 Mio. € 3. Die Geschäftsführung der StKM wird beauftragt, in Abstimmung mit der MRG und der Stadtkämmerei unverzüglich ein Konzept zu entwickeln, das den erforderlichen Einsparprozess hinsichtlich Nutzeranforderungen – unter Berücksichtigung des Medizinkonzeptes – (Zuständigkeit StKM) und baulicher Umsetzung (MRG) sicherstellt. Dem Stadtrat ist laufend im Rahmen der Quartalsberichte über den Fortgang dieser Maßnahmen zu berichten. 4. Der Abgabe des Antrages auf Vorwegfestlegung in das Krankenhausbauprogramm für das Klinikum Bogenhausen (Neubau und Prio-1-Maßnahmen im Bestand) bei der ROB durch die StKM sowie dem Vollzug aller weiteren förderrechtlichen Angelegenheiten wird zugestimmt. 5. Der Stadtrat genehmigt gemäß der Darstellung in Ziffern 3.6, 5.1, und 5.6 • die Vorwegmaßnahmen für das Klinikum Bogenhausen, insbesondere die Verlegung des Hubschrauberlandeplatzes und den Bau der Energiezentrale • die Entwurfsplanung und die Vorwegmaßnahmen für das Klinikum Schwabing, insbesondere die Baugrube 6. Der Oberbürgermeister wird zu der Einführung des in Ziffer 8.1 beschriebenen neuen beschleunigten Verfahrens zur Gremienbefassung mit Großbaumaßnahmen und der damit verbundenen Änderung der Zustimmungsvorbehalte ermächtigt, die Gesellschaftsverträge von StKM und MRG entsprechend der Ziffer 8.2 zu ändern. Der Stadtrat wird künftig Großbaumaßnahmen in drei Schritten beschließen: • Beschlussfassung über die Inhalte des Antrags auf Vorwegfestlegung vor Einreichung des Antrags bei der Förderbehörde • Beschlussfassung über die Ergebnisse der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (vergleichbar mit der Projektgenehmigung bei Baumaßnahmen des Hoheitsbereiches) Seite 54 • Beschlussfassung über eine Ausführungsgenehmigung der Maßnahmen auf Basis einer Ausführungsplanung und eines Kostenanschlages auf Basis bepreister Leistungsverzeichnisse für die wesentlichen Gewerke sowie der fortgeschriebenen Kostenberechnung der sonstigen Gewerke Durch die beschriebene Stadtratsbefassung entfällt die Aufsichtsratspflichtigkeit der Großbaumaßnahmen. Der Aufsichtsrat wird aber regelmäßig informiert. 7. Die Anträge: • Antrag Nr. 14-20 / A 02154 der Stadtratsfraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei / Freie Wähler vom 31.05.2016 • Antrag Nr. 14-20 / A 02527 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 10.10.2016 • Antrag Nr. 08-14 / A 02013 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 26.11.2010 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 8. Die Anträge: • BA-Antrag Nr. 14-20 / B 02731 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 – Untergiesing-Harlaching vom 16.08.2016 • BA-Antrag Nr. 08-14 / B 03300 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 – Untergiesing-Harlaching vom 20.09.2011 • Antrag des Seniorenbeirats vom 17.02.2016 sind damit satzungsgemäß erledigt. 9. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Seite 55 Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/-in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei – HAI/1 z. K. V. WV Stadtkämmerei – HAI/1 R:\projekte\StKM_Gremien\01_Stadtrat\2016\2016_12_13_Bau_Fortschreibung\2016_12_13_FA_Bau_Fort schreibung_V14.odt Stadtkämmerei SKA-HAI/1 I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. an die Geschäftsführung der Städtisches Klinikum München GmbH an die Geschäftsführung der MRG Maßnahmeträger München-Riem GmbH z. K. Seite 56 Am ...................... Im Auftrag
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