Stadtkämmerei

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Stadtkämmerei
SKA-HAI/1
Städtisches Klinikum München GmbH (StKM)
Fortschreibung Baumasterplan
Antrag auf Vorwegfestlegung Klinikum Bogenhausen (Neubau)
und Genehmigung der Vorwegmaßnahmen
Genehmigung der Entwurfsplanung für das Klinikum Schwabing auf Basis
der Bau- und Ausstattungsplanung (BAP) und Genehmigung der
Vorwegmaßnahmen
Künftige Gremienbefassung mit Einführung des Verfahrens für
Klinikgroßbaumaßnahmen
Passivhausbauweise für Städtisches Klinikum Harlaching
Antrag Nr. 08-14 / A 02013 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom
26.11.2010
Gestaltung des Vorplatzes des Klinikums Harlaching
BA-Antrag Nr. 08-14 / B 03300 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 –
Untergiesing-Harlaching vom 20.09.2011
Zukunftsfähigkeit der Bauplanung für das StKM
Antrag des Seniorenbeirats vom 17.02.2016
Es tut sich was mit dem Neubau Krankenhaus Harlaching
Antrag Nr. 14-20 / A 02154 der Stadtratsfraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei / Freie
Wähler vom 31.05.2016
Krankenhaus Harlaching: Rauslösung des Wohnhochhauses
BA-Antrag Nr. 14-20 / B 02731 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 –
Untergiesing-Harlaching vom 16.08.2016
Brandschutz im Städtischen Klinikum
Antrag Nr. 14-20 / A 02527 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 10.10.2016
6 Anlagen
Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 07712
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Stadtkämmerei
SKA-HAI/1
Beschluss des Finanzausschusses vom 13.12.2016 (VB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis
I.
Vortrag des Referenten
1.
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
6.
6.1
Zusammenfassung
Anträge des Stadtrats und der Bezirksausschüsse
Passivhausbauweise für Städtisches Klinikum Harlaching
Gestaltung des Vorplatzes des Klinikums Harlaching
Zukunftsfähigkeit der Bauplanung für das StKM
Es tut sich was mit dem Neubau Krankenhaus Harlaching
Krankenhaus Harlaching: Rauslösung des Wohnhochhauses
Brandschutz im städtischen Klinikum
Klinikum Bogenhausen
Aktuelle Entwicklung
Projektinhalte/Umfang der Maßnahme
Kosten
Finanzierung
Termine
Vorwegmaßnahmen
Klinikum Harlaching
Aktuelle Entwicklung
Projektinhalte/Umfang der Maßnahme, Bauabschnitte
Kosten
Finanzierung
Termine
Klinikum Schwabing
Aktuelle Entwicklung
Kosten
Finanzierung
Termine
Projektspezifische Risiken
Vorwegmaßnahmen
Klinikum Neuperlach (Neubau Laborgebäude für
Klinische Chemie und Mikrobiologie)
Aktuelle Entwicklung
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Telefon: 089/233-92244
Telefax: 089/233-92400
6.2
6.3
6.4
7.
7.1
8.
8.1
8.1.1
8.1.2
8.1.3
II.
III.
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Stadtkämmerei
SKA-HAI/1
Kosten
Termine
Projektspezifische Risiken
Auswirkungen auf den Geschäfts- und Finanzierungsverlauf
Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und -verlauf
Künftige Gremienbefassung
Verfahren
Bisheriges Vorgehen
Verfahrensvorschlag
Konkretisierung der einzelnen Beschlussfassungen
zu den wesentlichen Projektschritten
8.1.4
Befassung / Einbindung des Aufsichtsrats
8.2
Änderung der Gesellschaftsverträge von StKM und MRG
8.2.1
Gesellschaftsvertrag der StKM
8.2.2
Gesellschaftsvertrag der MRG
8.2.2.1 Änderungen am bisherigen § 10 Abs. 9
8.2.2.2 Einfügen eines neuen § 10 Abs. 9a für Bekanntgaben
Antrag des Referenten
Beschluss
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I.
Vortrag des Referenten
Dem Stadtrat wurde zuletzt am 19.07.2016 über den Zwischenstand der Bauplanung
berichtet. Wichtige Erkenntnisse aus der seinerzeit laufenden Kostenermittlungen sowie
aus Abstimmungsergebnissen zur Verkürzung der geplanten Bauzeiten lagen noch nicht
vor und werden in der folgenden Beschlussvorlage aufgezeigt.
Die folgenden Ausführungen zur Entwicklung der Großbauprojekte der Klinika
Bogenhausen, Harlaching, Schwabing und Neuperlach (Laborgebäude) den
Kostenverläufen (inkl. Förderung) sowie den Terminen beruhen auf Auskünften der
Städtisches Klinikum München GmbH (StKM), als Bauherrin der Baumaßnahmen in
Abstimmung mit der MRG Maßnahmeträger München-Riem GmbH (MRG).
1.
Zusammenfassung
Gemäß den Stadtratsbeschlüssen vom 08.07.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V
00463) und 29.07.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 03572) wurde die
Geschäftsführung der StKM verpflichtet, Anträge für Bauprojekte aus dem
Baumasterplan zur Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm des
Freistaates Bayern vor Abgabe bei der Regierung von Oberbayern (ROB) von der
Gesellschafterin beschließen zu lassen. Deshalb soll mit der vorliegenden
Beschlussvorlage die Einreichung des Antrages auf Vorwegfestlegung für den
Neubau Krankenhaus Bogenhausen auf Basis der Vorplanungsergebnisse
genehmigt werden. Darüber hinaus wird der Stadtrat über die weiteren derzeitigen
Planungserkenntnisse an den Standorten Bogenhausen, Harlaching und Neuperlach
(Laborgebäude) informiert.
Da sich sowohl am Standort Bogenhausen als auch am Standort Harlaching
Baukostenprognosen abzeichnen, die bei ungebremstem Fortgang der Planungen,
den Rahmen der für die Sanierung vom Stadtrat vorgesehen Mittel übersteigen
würden, schlägt die Stadtkämmerei dem Stadtrat mit dieser Beschlussvorlage vor, für
alle in dieser Vorlage genannten Maßnahmen harte Kostenobergrenzen zu
beschließen, die auch angemessene Ansätze für Unvorhergesehenes enthalten
müssen.
Zur Einhaltung der in der Beschlussvorlage genannten Kostenobergrenzen wird es
erforderlich sein, dass sowohl am Standort Bogenhausen als auch am Standort
Harlaching die derzeitigen Nutzeranforderungen der StKM und auch die dafür jeweils
gewählte gestaltungsplanerische Umsetzung einer Überprüfung mit dem Ziel der
Kostenreduktion unterzogen wird und dies unter Berücksichtigung der förderfähigen
Flächen des mit dem StMGP abgestimmten Raum- und Funktionsprogramms.
Die Geschäftsführung der Bauherrin, StKM, soll insofern beauftragt werden, in
Abstimmung mit der MRG und der Stadtkämmerei unverzüglich ein Konzept zu
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entwickeln, das den erforderlichen Einsparprozess hinsichtlich Nutzeranforderungen
– unter Beibehaltung des Medizinkonzeptes – (Zuständigkeit StKM) und der
baulichen Umsetzung (MRG) sicherstellt.
Für den Standort Schwabing kann festgehalten werden, dass sich hier gegenüber
der Stadtratsbekanntgabe vom 19.07.2016 im Bereich der Kosten keine
Veränderungen mehr ergeben haben und dem Stadtrat mit dieser Beschlussvorlage
die Genehmigung der Entwurfsplanung vorgelegt wird (Spatenstich 10/2016,
Inbetriebnahme 1. Bauabschnitt 02/2020, Inbetriebnahme 2. Bauabschnitt 02/2022).
Um dem Stadtrat für die Baumaßnahmen des Baumasterplans ein durchgängiges
und projektbegleitendes Controlling der Baumaßnahmen zu ermöglichen, schlägt die
Stadtkämmerei ein Verfahren vor, bei dem auch die wesentlichen Projektschritte dem
Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieses Verfahren lehnt sich an die
bewährte Methodik der Hochbaurichtlinien an.
In der Konsequenz ist dafür eine Anpassung der Gesellschaftsverträge von StKM
und MRG sinnvoll, die ebenfalls mit dieser Beschlussvorlage entschieden werden
soll.
Im Vorgriff auf die Verfahrensänderung werden dem Stadtrat bereits mit dieser
Beschlussvorlage die Genehmigung der Entwurfsplanung für das Krankenhaus
Schwabing sowie die notwendigen Genehmigungen für vorgezogene Maßnahmen an
den Standorten Bogenhausen und Schwabing zur Entscheidung vorgelegt.
2.
Anträge des Stadtrats und der Bezirksausschüsse
Die Anträge sind gemäß dem Eingang geordnet und als Anlagen 1-6 beigefügt.
2.1 Passivhausbauweise für Städtisches Klinikum Harlaching
Antrag Nr. 08-14 / A 02013 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom
26.11.2010
Inhalt / Begründung des Antrags:
Klassische Klinikbauten haben einen vergleichsweise hohen
Wärme-Energieverbrauch. Die Passivhausbauweise könnte aufgrund der
besonderen Wärmedämmung, einer Lüftungsanlage mit hocheffizienter
Wärmerückgewinnung, von Wärmeschutzfenstern mit Dreifachverglasung und einer
wärmebrückenfreien Konstruktion eine Energieeinsparung von ca. 90 % bewirken.
Für den Klinik- Neubau in Harlaching wird die Passivhausbauweise geprüft. Ein
Neubau in Passivhausbauweise wäre eine sinnvolle vorausschauende
Zukunftsinvestition und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz in München.
Antwort:
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Nachdem die StKM sich bereits im Jahr 2011 intensiv mit der Thematik befasst hatte,
hat nun auch die MRG sich im Rahmen der Neubauplanungen des Klinikums
Harlaching mit der Passivhausbauweise auseinandergesetzt und dies aktuell im
September 2016 durch ein Ingenieurbüro für Bauphysik prüfen lassen.
Im Rahmen der „alten“ Planungen zum Teilersatzneubau des Klinikums Harlaching in
den Jahren 2010 bis 2012 wurden die Maßnahmen zum energiesparenden
Wärmeschutz auf der Grundlage der EnEV 2009 sowie ergänzend entsprechend den
Anforderungen des „Green Building“-Labels sowie dem Modellvorhaben zum
energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden kommunaler und sozialer
Einrichten ausgelegt. Der energetische Standard der ergänzenden Ziele war an den
Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 angelehnt, d.h. Unterschreitung der
Anforderungen der EnEV 2009 an den Jahres-Primärenergiebedarf um 45 % und
Unterschreitung des Zielwertes des Transmissions-Wärmetransferkoeffizienten um 30
%. Des Weiteren wurde von der damaligen Geschäftsführung festgelegt, die
Pflegeebenen in Anlehnung an die Passivhausbauweise (Baukonstruktion)
auszuführen.
Die Entscheidung besitzt für die aktuelle Planung keine Relevanz. In der EnEV 2014
wurde mit dem Stichtag 1. Januar 2016 für Neubauten eine Verschärfung der
Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um 25 % umgesetzt. Diese
verschärfte Anforderung wird bei einer Übertragung der ursprünglich geplanten
Maßnahmen (Wärmedämmung und Anlagentechnik) eingehalten. Voraussichtlich ist
mit einer Unterschreitung der Anforderungen der gültigen EnEV 2014 um ca. 24 – 28
% zu rechnen. Das energetische Niveau des KfW-Standards „Effizienzhaus 55“ ist
weiterhin unverändert und kann daher erreicht werden.
In der Planung aus den Jahren 2010 bis 2016 wurde empfohlen, nur die
Baukonstruktion der Pflegegeschosse in Anlehnung an die Passivhausbauweise
auszuführen. Zwischenzeitlich wurden durch das Passivhaus Institut (PI) im Jahr
2015 die Kriterien für Passivhäuser wesentlich weiter entwickelt, verfeinert und
insbesondere auch an Nichtwohngebäude angepasst. So ermöglicht das System
derzeit, dass wenn ein von typischen Bildungs- und Verwaltungsgebäuden
abweichender sehr hoher Strombedarf (z.B. Medizintechnik, Medientechnik, Heizung
der Hubschrauberplattform usw.) auftritt, auch mit Rücksprache des PI eine
Überschreitung der Kennwerte zugelassen wird. Allerdings ist dafür ein Nachweis der
effizienten Nutzung elektrischer Energie für alle größeren Verbraucher vorzulegen.
Nach wie vor ist allerdings damit zu rechnen, dass in den Untergeschossen sowie
den Funktionsgeschossen erhebliche Wärmebrücken (z.B. Einbringschächte,
Medienkanäle, auskragende Decken usw.) unvermeidbar sind und im Sinne des
Passivhausnachweises nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand optimiert
werden können.
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Eine Zertifizierung der Pflegegeschosse ist nach Einschätzung der MRG
grundsätzlich möglich, allerdings ist für diesen Schritt bereits eine deutlich Anpassung
der Energieversorgung, d.h. durch erneuerbare Energien, die am bzw. im Gebäude
erzeugt werden (PV, Solarthermie), erforderlich.
Für eine Gesamtzertifizierung des Gebäudes (vergleichbar zum Klinikum in
Frankfurt-Hoechst) ist ein erheblicher Aufwand (kosten- und zeitintensiv) erforderlich.
Hauptproblem ist nach wie vor, dass für Krankenhäuser im Passivhaussystem keine
Anforderungskennwerte zur Verfügung stehen. Die Vorgehensweise wäre so, dass
für die Standardkomponenten die Auslegung nach Passivhauskriterien erfolgt und für
alle darüberhinausgehenden Einflüsse der Nachweis vorgelegt werden muss, dass
das energetische Optimum gewählt wurde.
Die Objektplaner (SSP Arch.) empfehlen einen Passivhausstandard nur für die
Pflegeebenen und stützen damit die Aussage der StKM aus dem Jahre 2011. Die
MRG könnte dieser Empfehlung nur dann folgen, wenn die Wirtschaftlichkeit hier
anhand einer umfassenden Gesamtkosten- und Finanzierungsbetrachtung
(Investitions- Folge- und Betriebskosten) verbindlich nachgewiesen werden kann und
deutliche Einsparungen ersichtlich wären. Dies ist derzeit nicht ersichtlich. In
Abwägung mit den Baukostenvorgaben ist daher eine Realisierung nicht zielführend.
Die StKM schließt sich der Einschätzung der MRG an und verfolgt aufgrund der zu
geringen Wirtschaftlichkeit die Passivbauweise nicht weiter.
2.2 Gestaltung des Vorplatzes des Klinikums Harlaching
BA-Antrag Nr. 08-14 / B 03300 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 –
Untergiesing-Harlaching vom 20.09.2011
Inhalt / Begründung des Antrags:
Der Bezirksausschuss bittet das städtische Klinikum München-Harlaching im Zuge
der Neuplanung, den Vorplatz attraktiv neu zu gestalten. Sofern möglich sollen u.a.
Gastronomiebetriebe angesiedelt werden, auch um eine Pacht zu generieren. Eine
zusätzliche Kostenbelastung ist nicht zu besorgen.
Antwort:
Der geplante künftige Haupteingang der Neubauten für Patienten, Besucher und
Personal soll sich am Sanatoriumsplatz an der Westseite des Neubaus befinden.
Entsprechend muss der gesamte Platz neu strukturiert und gestaltet werden. Hierzu
sind die Verkehrs- und Fußgängerführung, Feuerwehrzufahrten, die Verbindung zur
Tram und zu den Bussen, Taxiverkehr und Fahrradstellplätze zu regeln.
Abstimmungen mit den relevanten Referaten und Fachstellen dazu finden im Zuge
der Planungen statt.
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Die Neugestaltung des Platzes umfasst auch Bäume und Begrünungen,
Bodenbeläge, eine eventuelle Integration von Kunstwerken oder Brunnen und ein
gastronomisches Angebot. Vorgesehen ist hierfür eine Cafeteria im neuen Klinikbau,
die auch Außenplätze zum Sanatoriumsplatz hin bietet. Weitere Details sind im Zuge
des Planungsfortschrittes und anhand der Abstimmungen zu klären.
Zudem ist festzuhalten, dass sich der Sanatoriumsplatz im Eigentum der LHM
befindet. Eine Umgestaltung dieses Platzes im Rahmen des Neubaus bedarf daher
aus Sicht der StKM auch einer finanziellen Beteiligung der LHM.
2.3 Zukunftsfähigkeit der Bauplanung für das StKM
Antrag des Seniorenbeirats vom 17.02.2016
Inhalt / Begründung des Antrags:
Die Landeshauptstadt wird aufgefordert, die Geschäftsführung der StKM
anzuweisen, die Bauplanung für die Klinikstandorte Schwabing und Harlaching derart
zu verändern / zu ergänzen, dass bei künftig steigendem Bedarf die funktionale
Ergänzung der Klinikbauten ohne vermeidbaren Mehraufwand aus bestehenden
Bauten der gegenwärtigen Bauplanung möglich ist. Hierzu ist allen voran jeweils eine
deutlich größere Ausstattung der Notfallzentren erforderlich. Die Notaufnahme- und
Behandlungsräume für Kinder und Erwachsene sind aus medizinischen und sozialen
Gründen strikt zu trennen. Im Interesse der Zukunftsfähigkeit der StKM ist es daher
dringend geboten, die Bauplanung für die Neubauten Schwabing und Harlaching so
zu gestalten, dass ohne übermäßigen Zusatzaufwand aus der anstehenden
Bebauung der Ausbau der Kliniken möglich ist.
Im Antrag wird dies damit begründet, dass schon gegenwärtig bezweifelt wird, ob die
Klinikneubauten für den aktuellen Bedarf zur klinischen Versorgung der Einwohner
ausreichen. Bisher wurde von Geschäftsleitung der StKM und Stadtrat stets betont,
dass das vorliegende Konzept entwicklungsfähig sei und künftigem Bedarf
angepasst werde. Die vorliegende Bauplanungen zeigen jedoch, dass künftig
notwendige Erweiterungsbauten an nahezu unüberwindlichen baulichen und
technischen Gegebenheiten aus der gegenwärtigen Planung scheitern werden, oder
nur mit hohem zusätzlichem Finanzaufwand möglich wären. Diese Pläne entsprechen
nicht den wiederholten Zusicherungen zur Ausbaufähigkeit der StKM nach künftigem
Bedarf.
Antwort:
Beim Klinikum Harlaching ist mit dem neuen Konzept „Variante Mitte“ eine gestaffelte
bauliche Erweiterung möglich. Dabei kann die Magistrale in östlicher Richtung
verlängert und südlich und/oder nördlich mit weiteren Baukörpern ergänzt werden.
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Die aktuelle Konzeption ermöglicht eine Erweiterung mit zwei Bauabschnitten (BA 3
und BA 4) als ähnliche Baukörper wie für die jetzt geplanten BA 1 und BA 2 vor. Die
künftigen Bauvolumina können dabei modifiziert und so an den Bedarf angepasst
werden.
Für den Standort Schwabing sind drei Erweiterungsvarianten dargestellt:
Abbildung LGP Lageplan Erweiterungsoptionen
Bauliche Erweiterungen können beispielsweise im Westen des Neubaus im Rahmen
der statisch bereits vorgesehenen Aufstockungsoption des sogenannten Appendix
auf bis zu vier Geschosse erfolgen. Des Weiteren ist eine Erweiterung des Neubaus
nach Norden hin unter Berücksichtigung des Wegfalls des dort momentan verorteten
Parkplatzes und/oder eine Erweiterung nach Westen, unter Berücksichtigung des
dann notwendigen Wegfalls des dort liegenden Hörsaalgebäudes, möglich. Die
Bauvolumina von Erweiterungen sind aufgrund der Bebauungsdichte innerhalb des
historischen Klinikareals Schwabing jedoch eingeschränkt.
2.4 Es tut sich was mit dem Neubau Krankenhaus Harlaching
Antrag Nr. 14-20 / A 02154 der Stadtratsfraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei /
Freie Wähler vom 31.05.2016
Inhalt / Begründung des Antrags:
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Die neue medizinische Konzeption für den Neubau des Krankenhauses Harlaching
wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. U. a. wird ausgeführt, dass mit
Baubeginn bereits in 2016 die medizinische Konzeption völlig verändert fortgesetzt
wird. Es wird erwartet, dass auf die Fragen für die Altersmedizin notwendigen Fachabteilungen und Belegabteilungen Augen und Strahlentherapie Antworten gegeben
werden. Es wird auch erwartet, dass in der Neubauplanung der Antrag Neues
Sanierungskonzept für die Städtische Klinikum GmbH regionale
Versorgungsangebote vom Januar 2014 berücksichtigt wird.
Antwort:
Der Antrag wurde bereits am 29.07.2015 (Sanierungsumsetzungsbeschluss)
geschäftsordnungsgemäß erledigt. Allerdings wurde ausgeführt, dass bezüglich des
Modellprojekts “integriertes regionalisiertes Versorgungskonzept für ältere Menschen
im Raum Harlaching“, die Unterstützung der Stadtverwaltung und der
Geschäftsführung zugesagt wird und der Stadtrat mit diesem Projekt zu gegebener
Zeit befasst wird.
Mit Schreiben vom 4.10.2016 teilte das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU)
folgenden aktuellen Sachstand mit:
Der Verein Initiative Harlaching e.V. plant ein wohnortnahes integriertes
Versorgungszentrum für ältere Menschen im Münchner Süden am Standort
Harlaching aufzubauen. Das RGU steht bereits in Verbindung mit dem Verein zur
Finanzierung einer Clearingstelle über Zuschussmittel. Zu diesem Zweck wurde der
Verein gebeten, einen Zuschussantrag und ein Konzept für sein geplantes
Versorgungszentrum für ältere Menschen dem RGU zu übermitteln. Bisher ist beim
RGU allerdings weder der Antrag noch das Konzept eingegangen (Stand Oktober
2016).
2.5 Krankenhaus Harlaching: Rauslösung des Wohnhochhauses
BA-Antrag Nr. 14-20 / B 02731 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 –
Untergiesing-Harlaching vom 16.08.2016
Inhalt / Begründung des Antrags:
Das Hochhaus in, welchem sich die Wohnungen für die Krankenhausangestellten
befanden, wurde an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft übertragen.
Wie ist diese Rauslösung des Gebäudes aus dem Eigentum des KKH und der
Eigentümerwechsel angesichts des Stiftungszweckes, welche eine rein medizinische
Nutzung des Geländes (ergo auch Gebäude) vorsieht, juristisch möglich?
Antwort:
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Ein Münchner Bürger hat einen Großteil des Geländes des Klinikums Harlaching
1896 der Stadt München geschenkt, damit diese dort eine „Krankenheilhütte“
errichtet. Diesen Zweck bzw. diese Auflage hat die Stadt durch Errichtung des
Krankenhauses Harlaching längst erfüllt. Eine Verpflichtung der LHM, mehr als
hundert Jahre später ein Krankenhaus oder ähnlichen Zwecken dienendes Gebäude
zu errichten oder zu unterhalten, lässt sich der damaligen Schenkungserklärung nicht
entnehmen. Zudem fließt der Erlös aus dem Grundstücksverkauf wieder dem
Krankenhaus Harlaching zu, weil die LHM den Neubau bezuschusst. Gerade
dadurch kommt die LHM dem Willen des Schenkers nach, den „selten schönen
Platz“ nach wie vor den „Reconvaleszenten“ zur Verfügung zu stellen (Zitate aus der
Schenkungserklärung).
2.6 Brandschutz im städtischen Klinikum
Antrag Nr. 14-20 / A 02527 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 10.10.2016
Inhalt / Begründung des Antrags:
Ziel ist es, sich ein Bild von der Sicherheitslage in den Münchner Kliniken zu
verschaffen. Dazu soll über den vorhandenen Brandschutz und Instrumente zur
Brandvermeidung in den Krankenhäusern der StKM berichtet werden. Auch soll
Stellung dazu bezogen werden, wie oft in den einzelnen Kliniken Übungen zur
Brandbekämpfung und Evakuierung durchgeführt werden und wann jeweils die letzte
solche Übung stattgefunden hat. Gegebenenfalls gilt es, Maßnahmen zur
Verbesserung des Brandschutzes zu ergreifen.
Antwort:
Organisatorischer Brandschutz:
Die Schulung des Personals im Brandschutz, sprich der organisatorische
Brandschutz, ist einer der Eckpfeiler der Aktivitäten innerhalb des
Brandschutzkonzeptes (BSK) der StKM.
Heute gibt es in der StKM eine Stabstelle Arbeits- und Brandschutz mit zwei
Brandschutzbeauftragten, die – wie die übrigen Kollegen dieser Stabsstelle auch –
im Arbeitsschutz tätig sind. Letztere unterstützen die Brandschutzbeauftragten bei
der Schulung des Personals im Brandschutz vor Ort.
Die Schulung gliedert sich in Theorie und Praxis, wobei die praktischen Übungen
mittels eines Trainingsgerätes auf Gasbasis und Übungslöschern verschiedene
Szenarien praxisnah und bedarfsgerecht geübt werden. Circa 1500 Beschäftigte
werden jährlich an durchschnittlich 55 Tagen praxisorientiert und bedarfsgerecht
geschult. Ein jährlicher Schulungsplan ist im Fortbildungsprogramm der StKM
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enthalten, und die Teilnehmer können sich über die innerbetriebliche Fort- und
Weiterbildung anmelden.
Unabhängig davon sind in den großen Kliniken interne Einsatzgruppen vorhanden,
die bei einem Feueralarm zusammen kommen. Meist bestehen diese aus
technischem, aber auch medizinischem Personal, das intensiver im Brandschutz,
aber auch in die Brandschutzeinrichtungen der Kliniken eingewiesen ist. Die
Brandschutzbeauftragten der StKM halten sehr gute Kontakte zu den Zuständigen
der Branddirektion. In Abständen bieten Technik und Brandschutz für die
Feuerwehrleute der anfahrenden Wachen Führungen in den Kliniken an, bei denen sich die Feuerwehrleute
über die Besonderheiten der Örtlichkeiten und die Organisation der Kliniken
informieren können. Im Abstand von drei Jahren werden durch die Branddirektion die
Brandschauen in den Kliniken durchgeführt. Bei den routinemäßigen
Arbeitsschutzbegehungen ist auch der organisatorische Brandschutz ein Thema. Bei
Problemen und Unstimmigkeiten übernehmen die Brandschutzbeauftragen und
finden zusammen mit den Stationen und Abteilungen Lösungen.
Übungen im laufenden Betrieb mit echten Patienten bergen auch ein medizinisches
Risiko für die Patienten. Daher hat die StKM sich auf Übungen mit freiwilligen
Statisten als Patienten in nicht genutzten Gebäuden oder abgetrennten
Gebäudeteilen beschränkt. So konnte bei solchen Großübungen zusammen mit der
Feuerwehr auch unter künstlicher Verrauchung die Räumung einer kompletten
Station mit „immobilen Patienten“ geübt werden. Eine solche Großübung fand zuletzt
im November 2010 in Schwabing statt. Im November 2013 folgte in Schwabing eine
ähnliche Übung im HoKo-Bereich mit Rettung eines „immobilen hochkontaminierten
Patienten“. An solchen Übungen nehmen auch Beschäftigte anderer Standorte der
StKM teil. Am 12.10.2016 fand die letzte Räumungsübung in der Akademie statt.
Ergänzend hierzu finden auch Übungen im Katastrophenmanagement statt. Neben
den externen Schadenslagen werden im Katastrophenmanagement ebenso interne
Schadenslagen erfasst. Auf diese Weise sind auch Abläufe bei einem Großbrand
vorgegeben, bei dem die Systematik des Alarm- und Einsatzmanagements ebenso
genutzt werden kann und wird.
2011 ließ die Geschäftsführung ein Gutachten zur Erfassung des baulichen und
technischen Zustandes der Kliniken erstellen. Daraus folgend wurde die Abteilung
Technik zusammen mit der Stabstelle Brandschutz beauftragt, Brandschutzkonzepte
(BSK) erstellen zu lassen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass zur Errichterzeit für
fast alle Häuser der StKM ein Konzept in dieser Form nicht erforderlich war. Es
wurden Fachfirmen beauftragt, BSK bewusst anhand heutiger Standards und
Kenntnisse im Brandschutz zu erstellen. Außerdem war es deren Aufgabe, bei
Abweichungen des heutigen Standards zum Bestand der Gebäude eine Priorisierung
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erforderlich werdender Maßnahmen aufzustellen. Diese BSK wurden auch mit den
zuständigen Fachleuten der Branddirektion besprochen. In einem zweiten Schritt
wurden und werden die BSK mit den Bestandsgebäuden verglichen und Maßnahmen
erarbeitet. Nach Umsetzung der Maßnahmen können die Häuser bis zur
Außerbetriebnahme bzw. der Generalsanierung sicher weiterbetrieben werden.
Des Weiteren wird eine flächendeckende Brandfrüherkennung inklusive der
Alarmierung des Personals entsprechend des mit der Branddirektion und
Brandschutzkonzepterstellern erarbeiteten Alarmierungskonzeptes für den Brandfall
in der StKM umgesetzt.
Baulicher Brandschutz:
Die Problematik des ungenügenden Feuerwiderstandes der Geschossdecken des
Hauses B im Klinikum Harlaching konnte durch heute zugelassene Verfahren der
Heißbemessung und dem Naturbrandverfahren bei zwei Stationssanierungen erneut
geprüft werden. Dabei stellte sich heraus, dass die betrachteten Decken wesentlich
besser einem Brand widerstehen als bisher angenommen. Eine Betrachtung
verschiedener aussagekräftiger Deckenabschnitte auf diese Weise ist derzeit
angedacht.
Nach der weit fortgeschrittenen Sanierung des Klinikums Neuperlach stehen schon
jetzt Rettungsaufzüge für eine Räumung des Gebäudes zur Verfügung. Solche
Rettungsaufzüge sind für die zukünftig genutzten Gebäude an allen Standorten in
ausreichender Zahl geplant. Die flächendeckende Brandfrüherkennung inklusive
Alarmierungskonzept wurde im Klinikum Neuperlach dem Baufortschritt entsprechend
umgesetzt.
Das Klinikum Bogenhausen ist von Anbeginn an vom U3 bis in das EG vollflächig
gesprinklert. Die Pflegeebenen E1 bis E2 wurden mit einer fast flächendeckenden
Brandfrüherkennung ausgerüstet. Große Teile des Alarmierungskonzeptes wurden in
den Ebenen mit Patientenverkehr umgesetzt. Die gesprinklerten Bereiche werden
Zug um Zug ebenfalls mit einer Brandfrüherkennung ausgerüstet.
Für das Klinikum Schwabing wurden 2014 für die Häuser 3, 4, 5, 8, 10, 13, 14, 15, 18,
19, 22, 23, 24, 25 eine Rahmenbeschreibung über den Standort erstellt. Die Häuser
1, 2 und 17 waren bereits außer Betrieb genommen. Für die Häuser 6, 30 und 51
lagen bereits schon umgesetzte BSK vor sowie für Haus 27 unter dem Aspekt der
Nutzung für den Blutspendedienst. Das Mitte der neunziger Jahre erbaute Haus 16
wurde so saniert, dass es der gültigen Baugenehmigung entspricht.
Haus 3, 9, 27 und 29 wurden neben den Häusern 1, 2 und 17 der Stadt wieder
zurückgegeben. Haus 7 wurde vermietet. Derzeit werden in den verbleibenden
Häusern gemäß der Priorisierung Brandschutzmaßnahmen durchgeführt. Außerdem
wird derzeit das Brandschutzkonzept für den Neubau erarbeitet, das fast fertig ist.
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Für die Klinik Thalkirchner Straße ist das BSK unter dem Aspekt der
Restnutzungsdauer des Gebäudes vollständig umgesetzt. Das gilt auch für die
flächendeckende Brandfrüherkennung und das Alarmierungskonzept. Außerdem
wurden in das Haus trockene Löschleitungen eingebaut.
Im Rahmen der geplanten Gebäudesanierungen und der Neubauten an den
Standorten wird der Brandschutz auf den aktuellen Stand umgesetzt. Dabei runden
technische Lösungen (technischer Brandschutz) und die Erfahrungen der Feuerwehr
im abwehrenden Brandschutz das Konzept ab. Abschließend lässt sich festhalten,
dass die StKM ihren Pflichten zur Brandvermeidung und Brandbekämpfung
nachkommt und neben Schulungen und wiederkehrender Aufklärung der Mitarbeiter
in den nächsten Jahren weitere Investitionen tätigt um auch zukünftig den
Anforderungen des Brandschutzes gerecht zu werden.
3.
Klinikum Bogenhausen
3.1 Aktuelle Entwicklung
Das Klinikum hat gemäß Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 den Baumasterplan
entsprechend dem Sanierungsgutachten weiterentwickelt und in diesem Zuge den
Antrag auf Vorwegfestlegung für den ersten Bauabschnitt des Klinikums
Bogenhausens erstellen lassen.
Im Frühjahr 2016 wurde im Rahmen der Validierung des Küchenkonzeptes vom
Stadtrat entschieden, Verteilküchen an allen Standorten zu implementieren, so auch
im Klinikum Bogenhausen. Die Verteilküche soll im Bestand untergebracht werden,
eine endgültige Verortung steht noch aus.
Seit der letzten Bekanntgabe im Stadtrat am 20.07.2016 wurden Gespräche mit den
Förderbehörden zur Umsetzung des Neubaus und der Bestandssanierung geführt.
Dabei wurde vereinbart, Ende 2016 einen Antrag auf Vorwegfestlegung in das
Krankenhausbauprogramm für die Neubauvariante Ost sowie der für die Migration
des Medizinkonzeptes (zur Aufnahme der Funktionsstellen aus dem Klinikum
Schwabing) notwendigen Eingriffe im Bestand (Kardiologie, Notaufnahme,
Radiologie), getrennt abzugeben.
3.2 Projektinhalte/Umfang der Maßnahme
Die Ausrichtung des funktionalen Konzepts für den Neubau wird nach wie vor von der
Erfahrung geprägt, dass eine Sanierung von OP-Bereichen bei laufendem Betrieb
und Gebäuden der vorliegenden Größenordnung unter wirtschaftlichen und
ablauftechnischen Gesichtspunkten nicht zielführend ist. Dementsprechend ist dort
weiterhin die Unterbringung des Zentral-OPs vorgesehen, ebenengleich angebunden
Seite 15
an die im Bestand verbleibende Untersuchungs- und Behandlungsebene im U01. Der
Erweiterungsbau wird ergänzt durch die betriebsorganisatorisch affinen
Funktionsstellen wie den gesamten, vergrößerten intensivmedizinischen Kapazitäten
sowie der Zentralsterilisation.
Die oberste Ebene des Erweiterungsbaus wird durch die zwei Wahlleistungsstationen
belegt. Mit dieser Zuordnung ist es möglich, in Lage und Größe attraktive
Patientenzimmer zu schaffen, die nicht den räumlichen Zwängen der Pflegeebenen
des Bestandsgebäudes unterliegen.
In Abweichung zu der Variante mit südlichem Erweiterungsbau verbleibt die
Notfallaufnahme nun im Bestand in direkter Nachbarschaft zu den funktional eng
verknüpften Diagnostikbereichen (z.B. Kardiologie, Radiologie).
Um jedoch zusammen mit dem Neubau den gestiegenen kapazitativen
Erfordernissen, vor allem durch die Migration Schwabing, am Standort Bogenhausen
gerecht zu werden, sind zusätzlich – in zunächst begrenztem Umfang –
Sanierungsmaßnahmen im Bestand erforderlich. Deshalb werden parallel zur
Erstellung des Erweiterungsbaus Ost im Bestand die Bereiche der Kardiologie,
Radiologie, Notaufnahme und Aufnahmepflege erweitert. Diese Maßnahmen werden
in mehreren kleinen Etappen inmitten des laufenden Betriebs umgesetzt und sind bis
zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus abzuschließen. Entsprechend der
Schlüsselrolle zur Umsetzung des medizinischen Sanierungskonzeptes am Standort
Bogenhausen wurde diese Maßnahme in einer internen Kategorisierung der StKM
mit der höchsten Umsetzungspriorität belegt. Sie werden im Weiteren als
Maßnahmen „Bestand Prio-1“ bezeichnet. Die Neubauerweiterung des Klinikums und
die Bestand Prio-1 Maßnahmen sind Gegenstand des aktuellen, angestrebten
Förderverfahrens. Für die weitere Bestandssanierung werden in den kommenden
Jahren weitere Förderverfahren angestrebt.
Aufgrund von funktionalen bzw. bauablauftechnischen Gründen müssen außerdem
als notwendige Voraussetzung für einen Baubeginn des Erweiterungsbaus zwei
zusätzliche Teilbauprojekte vorgezogen realisiert und abgeschlossen werden:
Der heutige Hubschrauber-Bodenlandeplatz im südöstlichen Grundstücksbereich
kollidiert räumlich mit dem Baufeld bzw. den zugehörigen Baustelleneinrichtungen
des Erweiterungsbaus. Deshalb ist vorab eine Verlegung erforderlich. Um mögliche
Interimslösungen – und damit verbundene Kosten – zu vermeiden, wird er vor Beginn
aller übrigen Baumaßnahmen als Dachlandeplatz zentral auf dem Bestandsgebäude
geplant (siehe auch sep. Erläuterung „Hubschrauberlandeplatz).
Da die bestehende Energiezentrale als kleiner separater Baukörper östlich des
Bestands ebenfalls im Baufeld des Erweiterungsbaus liegt, ist deren Abbruch vor
dem Baubeginn des Erweiterungsbaus erforderlich. Zur Aufrechterhaltung des
Seite 16
Krankenhausbetriebs muss jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits ein funktionsfähiger
Ersatzbau bereitstehen und in Betrieb genommen werden. Aus diesem Grund wird
unmittelbar nördlich angrenzend an den Erweiterungsbau eine neue Energiezentrale
errichtet. Sie bildet letztendlich mit dem Neubau eine bauliche Einheit, wenngleich sie
nur zweigeschossig ausgebildet und teilweise in den angrenzenden Wall integriert
wird. Unabhängig von dem nun erforderlichen Ersatzbau wäre eine Erweiterung bzw.
Modernisierung der Energiezentrale aufgrund des steigenden Leistungsbedarfs
sowie der in mehreren Bereichen abgängigen Maschinen notwendig geworden.
Die neue Energiezentrale wird zukünftig den gesamten Standort Bogenhausen
versorgen. Die Anlagentechnik innerhalb der bestehenden Energiezentrale ist in
großen Teilen kurz- bis mittelfristig abgängig und müsste ohnehin kurz- bis mittelfristig
ersetzt werden.
Insgesamt ergeben sich folgende Nutzflächendaten:
KB – Übersicht Nutzflächen Raum- u. Funktionsprogramm (Stand 02.06.16)
Fläche m²
NF gesamt
davon förderfähig
davon nicht förderfähig
63.068
49.674
13.394
Hubschrauberlandeplatz
Der bestehende bodengebundene Landeplatz wird aufgehoben und auf dem Dach
des Gebäudebestandes geplant. Vorgesehen ist eine Plattform mit Landeplatz sowie
einem zusätzlichen Standplatz für Helikopter (mit einer Anflugmasse bis 12 Tonnen)
sowie ein Raum für den Luftraumbeobachter. Im nächsten Planungsabschnitt wird
überprüft, ob die Anflugmasse auf 6 Tonnen reduziert werden kann. Daraus würde
sich eine Kostenoptimierung ergeben. Der Notfallaufzug wird bis auf Ebene U01
geführt und bindet den Landeplatz auf kurzem Weg mit der Notfallaufnahme an. Über
einen Dachsteg wird der Landeplatz mit der Aufzugsgruppe des Erweiterungsbaus
angebunden.
Durch die Verlagerung auf das Bestandsgebäude wird lärmmäßig von einer
Verbesserung für die insbesondere im Westen, lärmsensible Nachbarschaft
ausgegangen. Die luftrechtliche Erlaubnis wird in einem separaten
Genehmigungsverfahren abgehandelt. Die hierfür erforderlichen Gutachten zum
Lärm sind dem Baugesuch für die Erweiterung Ost beizufügen.
Medizinisches Konzept
Ausgehend vom Medizinkonzept der StKM sind für das Klinikum Bogenhausen
insgesamt 1.021 Planbetten berücksichtigt, die wie folgt kategorisiert werden:
Seite 17
•
Allgemeinpflege
766 Betten
•
Wahlleistungspflege
•
Aufnahmepflege
18 Betten
•
Chest Pain Unit
8 Betten
•
Intermediate Care operativ
28 Betten
•
Intermediate Care konservativ
28 Betten
•
Stroke Unit (Umsetzung in Kombination mit IMC kons.) 16 Betten
•
Intensivpflege operativ
34 Betten
•
Intensivpflege konservativ
37 Betten
•
Intensivpflege Schwerstbrandverletzungen
(zzgl. 3 Betten Brandverletzte in Allgemeinpflege)
7 Betten
•
Infektionskrankenpflege
23 Betten
•
KMT-Einheit
8 Betten
48 Betten
In Abstimmung mit dem Ministerium für Gesundheit und Pflege wurde vereinbart,
dass die Behandlungseinheit für hochkontagiöse Patienten nicht am Standort
Bogenhausen verortet wird.
Interimsmaßnahmen
Zur Umsetzung des Erweiterungsbaus sind derzeit keine baulichen
Interimsmaßnahmen vorgesehen. Zur zeitlichen Optimierung des Bauablaufs wäre es
grundsätzlich möglich, eine Interimsenergiezentrale vorzusehen (erwarteter
Zeitgewinn ca. 7 Monate). Diese ist aufgrund der verschiedenen vorzuhaltenden
Medien sehr komplex und gemäß Recherche des Planungsteams in der hier
notwendigen Form und Größe noch bei keinem vergleichbaren Projekt realisiert
worden. Aufgrund der damit verbundenen Risiken – vom einwandfreien Betrieb der
Interims-Energiezentrale hängt der gesamte reibungslose Krankenhausbetrieb
wesentlich ab - wird diese Option derzeit nicht empfohlen und eingeplant.
Für die Umsetzung der Maßnahmen Bestand-Prio-1 werden in überschaubarem
Um-fang interimistische Unterbringungen erforderlich, um notwendige
zusammenhängen-de Leerflächen für die einzelnen Teilmaßnahmen zu erhalten.
Hierbei ist jedoch vor-gesehen, die erforderlichen zusätzlich herzustellenden
Ausweichflächen als Erweiterung in der Ebene E00 zu errichten. Dort können sie
auch endständig mit einer dauerhaften Nutzung - hauptsächlich Arztdienste - belegt
werden, wodurch eine wirtschaftlichere Lösung erzielt wird.
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Baurecht
Im Zuge der Planungen für die Erweiterung Süd wurde die Änderung des
bestehenden Bebauungsplanes beantragt. Mit Beschluss des Ausschusses für
Stadtplanung und Bauordnung vom 01.06.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 12-20/V 05991)
ist die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 3n Englschalkinger Straße, Teutonen-,
Odin- und Cosimastraße „Erweiterungsbau Klinikum Bogenhausen" rechtskräftig.
Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der aktuellen Planung wurde mit der
Lo-kalbaukommission (LBK) München erörtert. Es wurde abgestimmt, dass die
Verschiebung des Neubaus von der Südseite auf die Ostseite auf Basis der aktuellen
Planung im Rahmen des gültigen Bebauungsplans abgewickelt werden kann.
Die im Baubebauungsplan ausgewiesene max. zulässige Baumassenzahl sowie die
zulässige Höhe werden mit der östlichen Erweiterung eingehalten. Der geplante
Baukörper liegt innerhalb des vorgegebenen Bauraumes. Nördlich der
Energiezentrale wird die Baugrenze geringfügig überschritten. Dies ist aus Sicht der
LBK zustimmungsfähig.
Um die Belichtung der unteren Geschosse im Osten verbessern zu können, wurde
vom Generalplaner vorgeschlagen, den Grundstücksverlauf durch Flächenzukauf
oder einen Grundstückstausch mit der Landeshauptstadt München als Eigentümer
der angrenzenden Grünfläche anzupassen. Eine entsprechende Anfrage wurde an
das Kommunalreferat gestellt. Durch das Kommunalreferat wird gegenwärtig die
Änderung des Erbpachtvertrags vorbereitet. Die Planung kann auf Grundlage des
beabsichtigten Grundstückstauschs fortgeführt werden.
Die luftfahrtrechtliche Genehmigung für den geplanten Hubschrauberlandeplatz ist
auf Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme, in einem separaten
Verfahren mit dem Luftamt Süd herbeizuführen.
3.3 Kosten
Aus den inzwischen vorliegenden Kostenerkenntnissen für den Neubau und die
sogenannten Prio-1-Maßnahmen im Bestand zeichnet sich ab, dass die für den
Neubau vorgesehenen Budgetanteile im Sanierungsumsetzungskonzept (SUK) 110,7
Mio. € (= Projektkosten aus SUK (105 Mio. €) inkl. Verortung der Pathologie in KB
(5,7 Mio. €), siehe Seite 148 SUK), deutlich überschritten werden würden. Auch die
für den Bestand grob prognostizierten Werte liegen derzeit nicht im Rahmen des
SUK.
Für die Gesamteinhaltung der Vorgaben des SUK ist es von großer Bedeutung, dass
die für die Baumaßnahmen insgesamt veranschlagten Kosten von 733 Mio. €
Seite 19
eingehalten werden. Insbesondere ist zwingende Voraussetzung, dass der von der
LHM zu finanzierende Anteil dauerhaft im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung
abbildbar ist.
Geht man davon aus, dass der Standort Harlaching mit Kosten von 255 Mio. € und
Schwabing mit rd. 138 Mio. € (nähere Ausführungen hierzu weiter unten) das Budget
beanspruchen, erscheint es derzeit möglich, den im SUK dargestellten Ansatz für das
KH Bogenhausen von 315 Mio. € auf 395 Mio. € anzuheben. Dieser Betrag ist im
Rahmen der Eigenkapitalzuführungen in Höhe von 382 Mio. € ohne weiteren
Finanzierungsbedarf gemäß aktuellem Umsetzungs- und Zahlungsplan der StKM
gedeckt (siehe Anlage 5 der nichtöffentlichen Bekanntgabe „Städtisches Klinikum
München GmbH (StKM) Quartalsbericht zum Sanierungs- und Geschäftsverlauf
Berichtszeitraum Juli - September 2016 Unternehmensplan 2017 und fünfjährige
Finanzplanung 2017 - 2021“). Eine Anhebung des Budgets wird auch der Bedeutung
des KH Bogenhausen im Gesamtzusammenhang der StKM gerecht.
Allerdings muss die Planung und Durchführung der Baumaßnahmen beim Städt.
Klinikum München-Bogenhausen unter Berücksichtigung der förderfähigen Flächen
des mit dem Freistaat Bayern abgestimmten Raum- und Funktionsprogramms so
ausgerichtet werden, dass mit einem festgelegten Kostendeckel von 395 Mio. € einschließlich eines nach den Hochbaurichtlinien der Stadt angemessenem
Risikobudgets - weitere Kostensteigerungen ausgeschlossen sind.
Hierzu wird es erforderlich sein, dass sowohl die Nutzeranforderungen als auch
deren planerische Umsetzung in einem geeigneten Verfahren überprüft und
angepasst werden. Um keine weitere Zeitverzögerung zu generieren, empfiehlt die
Stadtkämmerei dem Stadtrat, zwar zum jetzigen Zeitpunkt die StKM zu beauftragen,
bei der Regierung einen Antrag auf Vorwegfestlegung zu stellen, der auf dem
aktuellen Raum- und Funktionsprogramm für die förderfähigen Flächen beruht, aber
gleichzeitig eine grundlegende Überprüfung der nichtförderfähigen Flächen sowie der
planerischen Ausgestaltungen (Fassade, Flächenkennzahlen etc.) vorzunehmen.
Der Stadtrat ist mit den Ergebnissen dieser Überprüfung im Rahmen der
Quartalsberichtserstattung wieder zu befassen.
3.4 Finanzierung
Grundlegend wurde mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und
Pflege (StMGP) geklärt, dass parallel mit dem Antrag auf Vorwegfestlegung für den
Neubau auch die Maßnahmen Bestand Prio-1 beantragt werden können. Eine
entsprechende Förderzusage wird seitens StMGP angestrebt, ist aber nicht
gesichert. Eine endgültige Aussage über die genaue Verwendung kann erst nach
Entscheidung des Ministerrates getroffen werden. Hiermit ist bis Mitte 2017 zu
Seite 20
rechnen. Die StKM geht weiterhin von einer Finanzierung von mindestens 60 % der
Kostengruppe (KGr.) 100-700 aus.
3.5 Termine
Im Rahmen des SUK waren folgende Termine geplant:
Baubeginn Neubau
03/2017
Nutzungsaufnahme Neubau
06/2019
Baubeginn Sanierung Bestand
01/2019
Nutzungsaufnahme Sanierung Bestand
02/2024
Im Rahmen der Stadtratsbekanntgabe vom 19.07.2016 waren gemäß vorläufigem
Rahmenterminplan (MRG, Stand 30.05.2016) folgende Meilensteine enthalten:
Baubeginn Neubau
07/2018
Nutzungsaufnahme Neubau
06/2022
Baubeginn Sanierung Bestand
06/2022
Nutzungsaufnahme Sanierung Bestand
noch offen
Im intensiv überprüften und entsprechend angepassten Rahmenterminplan vom
10.11.2016 sind folgende Meilensteine in der zur Umsetzung empfohlenen Variante
2B enthalten:
Baubeginn vorgezogene Teilmaßnahmen
(Energiezentrale, Hubschrauberlandeplatz)
10/2017
Baubeginn Neubau
07/2019
Nutzungsaufnahme Neubau
06/2022
Baubeginn Sanierung Bestand Prio-1
ca. 01/2018
Nutzungsaufnahme Sanierung Bestand Prio-1
06/2022
Baubeginn Sanierung Bestand
07/2022
Nutzungsaufnahme Sanierung Bestand
noch offen
Wie in der Stadtratsbekanntgabe am 19.07.2016 erläutert wurde der
Rahmentermin-plan für die Gesamtmaßnahme Klinikum Bogenhausen auf
Optimierungspotentiale mit dem Ziel geprüft, die Inbetriebnahme des
Erweiterungsneubaus um 12 Monate vorzuziehen.
Seite 21
Gegenüber den Terminangaben der Stadtratsbekanntgabe vom 19.07.2016 haben
sich für die Nutzungsaufnahme des Neubaus keine zeitlichen Optimierungen
ergeben.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nunmehr auf eine Interims-Energiezentrale
verzichtet werden kann. Dies wird unter anderem dadurch ermöglicht, dass die
Teilprojekte Energiezentrale und Hubschrauberlandeplatz aus dem
Maßnahmenpaket des Neubaus vorgezogen realisiert werden. Damit verbunden ist
jedoch die Erfordernis, diese Bauteile auf Basis einer Entwurfsplanung
auszuschreiben sowie die Vorlage einer Genehmigung auf vorzeitigen Baubeginn
durch die ROB.
Der theoretisch mögliche zusätzliche Zeitgewinn durch den Bau einer
Interims-Energiezentrale beträgt durch die seit 19.07.2016 erfolgten Optimierungen
der anderen Abläufe (z.B. Verkürzung der Bauzeit über eine Reduktion der
Hauptbauzeit und das Vorziehen von Freimachen/Aushub, teilweise Überlappung der
Phase der technischen Inbetriebnahme mit der Bauzeit, etc.) jetzt nur noch 7 Monate.
Dem stehen Kosten i.H.v. von rund 3 Mio. € sowie nicht unerhebliche technische
Risiken gegenüber – bisher gibt es keine bekannten Beispiele für eine Interimslösung
der hier benötigten Größenordnung und Komplexität. Aus diesem Grund wird deren
Umsetzung nicht empfohlen und ist nicht eingeplant.
Durch die oben dargestellte notwendige Prüfung der Nutzeranforderungen und deren
baulichen Umsetzung, ist davon auszugehen, dass diese nicht völlig bauzeitneutral
vorgenommen werden können. Hierzu wird ebenfalls im Rahmen der
Quartalsberichtserstattung dem Stadtrat berichtet werden.
Neu aufgenommen in der Terminplanung sind die für die Migration von Schwabing
zwingend erforderlichen Umbauten im Bestand, die sogenannten Prio-1-Maßnahmen.
Die hierfür notwendigen einzelnen Umsetzungsabschnitte müssen noch im Detail
geplant werden, eine Fertigstellung parallel mit dem Neubau kann aber bestätigt
werden.
Für die Sanierung der verbleibenden Bestandsflächen gelten weiterhin die Aussagen
aus der Bekanntgabe vom 19.07.2016, wonach terminliche Aussagen erst mit
Festlegung der Sanierungstiefe und zugehöriger Vorplanung im Herbst 2017 möglich
sind.
Klinikum Bogenhausen
Baubeginn
Gem. San.Gem.
Gem. aktuellen Bemerkung
umsetzungsko Bekanntgabe Angaben
nzept
19.07.2016
Energiezentral
10/2017
Vorgezog.
e,
Teilprojekte
Hubschrauberl
Seite 22
andeplatz
Neubau
Bestand Prio-1
Bestand
(ohne Prio-1)
Nutzungsaufna Neubau
hme
Bestand
Prio-1
Bestand
(ohne Prio-1)
07/2018
07/2019
06/2022
Ca. 01/2018
07/2022
06/2022
06/2022
-
06/2022
Noch offen
Noch offen
Zwischen der Nutzungsaufnahme des Neubaus Klinikum Schwabing und der
Nut-zungsaufnahme des Erweiterungsneubaus sowie der Prio-1-Maßnahmen im
Bestand Bogenhausen (Voraussetzung für die Migration Schwabing nach
Bogenhausen) liegen vier Monate.
3.6 Vorwegmaßnahmen
Im Rahmen des Erweiterungsneubaus im Osten des Bestandsgebäudes sind
folgende Vorwegmaßnahmen vorgesehen:
Notwendige kleinteilige Maßnahmen zur Baufeldfreimachung, beispielsweise
Leitungsverlegungen oder Baumfällungen, werden im Rahmen der anstehenden
Entwurfsplanung ermittelt und geplant werden.
Aufgrund von funktionalen bzw. bauablauftechnischen Gründen gehören zur
Freimachung des Baufeldes im Falle des Erweiterungsneubaus Bogenhausen als
Voraussetzung für den Baubeginn jedoch insbesondere folgende zwei aus dem
Maßnahmenpaket des Neubaus herausgelöste Teilprojekte: Das Ersetzen des
bestehenden Hubschrauberlandeplatzes als neuer Dachlandeplatz auf dem
Bestandsgebäude sowie der Abbruch und die Neuerrichtung der bestehenden
Energiezentrale (detaillierte Beschreibung siehe Ziffer 3.2 Abschnitte
„Projektinhalte/Umfang der Maßnahme“ und „Hubschrauberlandeplatz“).
Die Kosten für die Vorwegmaßnahmen Hubschrauberlandeplatz und Energiezentrale
belaufen sich gemäß der Kostenschätzung auf rund 22,0 Mio. €. Die Baukosten für
die Vorwegmaßnahmen sind Bestandteil der oben dargestellten harten
Kostenobergrenze.
Seite 23
4.
Klinikum Harlaching
4.1 Aktuelle Entwicklung
Seit der letzten Bekanntgabe im Stadtrat am 20.07.2016 wurden Gespräche mit den
Förderbehörden zur Umsetzung des ersten Bauabschnittes geführt. Dabei wurde
vereinbart, eine Tektur zum Antrag auf Vorwegfestlegung in das
Krankenhausbauprogramm für den ersten Bauabschnitt eines Neubaus abzugeben.
4.2 Projektinhalte/Umfang der Maßnahme, Bauabschnitte
Das Raum- und Funktionsprogramm für den Neubau des Klinikums Harlaching
basiert auf dem vom Stadtrat im Juli 2015 beschlossenen Sanierungskonzept für die
StKM. Planungsgrundlage ist nun das erstellte Raum- und Funktionsprogramm, das
in mehreren Schritten mit dem StMGP abgestimmt wurde.
Die Endabstimmung mit den Förderbehörden zum Raum- und Funktionsprogramm
fand im Mai 2016 statt. Aus fördertechnischen Gründen muss der Neubau in zwei
Bauabschnitte aufgeteilt werden. Der zeitliche Abstand der beiden Bauabschnitte
sollte dabei so gering wie möglich gehalten werden, um die Belastung, die durch den
Parallelbetrieb von Alt- und Neubau entsteht, zu minimieren. Im Rahmen eines
Antrages auf Vorwegfestlegung (vom 09.11.2010) wurde der erste Bauabschnitt
bereits in das Krankenhausbauprogramm 2012 aufgenommen. Für den 2.
Bauabschnitt (BA) liegt derzeit noch keine gesicherte Förderentscheidung vor.
Das Raumprogramm für den Ersatzneubau des Klinikums Harlaching umfasst ca.
31.600 m² Nutzfläche, aufgeteilt auf zwei Bauabschnitte mit jeweils ca. 15.800 m²
Nutzfläche. Beide Bauabschnitte sind fünfgeschossig mit Untersuchungs- und
Behandlungseinrichtungen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss und
Pflegestationen in drei weiteren Obergeschossen.
Jeweils drei Pflegestationen pro Ebene sind in kubischen Baukörpern auf dem
Umriss des zweigeschossigen Flachbaus angeordnet. Die würfelförmigen Baukörper
fügen sich, zusammen mit der moderaten Gebäudehöhe, maßstäblich in die
Umgebung ein. Eine zweigeschossige Halle dient der Erschließung. Diese Halle soll
bei der Errichtung der weiteren Bauabschnitte verlängert werden und wird dann als
durchlaufende Magistrale die Bauteile miteinander verbinden.
Der Ersatzneubau für das Klinikum Harlaching erfolgt in zwei Bauabschnitten. Mit
dem 1. BA werden die operativen Fächer und das Eltern-/Kindzentrum realisiert. Der
2. BA soll alle konservativen Bereiche umfassen.
Für den 1. Bauabschnitt müssen umfangreiche Baumfällungen und
Leitungsverlegungen im Rahmen der Baufeldfreimachung durchgeführt werden.
Seite 24
Spätestens mit der Inbetriebnahme des 1. BA und des damit verbundenen Umzugs
der Kinderklinik und der Neurologischen Frühreha in den Neubau kann das
Kinderhaus C und das Gebäude A3 abgebrochen werden.
Bis zur Inbetriebnahme des 2. BA muss das Bestandsgebäude B mit dem 1. BA für
Patienten- und Materialtransporte baulich verbunden werden. Das Untergeschoss
des Neubaus wird über eine Rampe, das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss
werden über Treppen und einen Aufzug angebunden.
Baugrundstück und Variantenuntersuchung
Parallel zur Raumprogrammfortschreibung wurden ab Ende 2015 die für eine
bauliche Umsetzung des Raumprogramms geeigneten Baufelder auf dem
Grundstück des Klinikums Harlaching untersucht. Die Realisierung des
Ersatzneubaus teilt sich aufgrund der Größe und der damit verbundenen
Finanzierung in zwei Bauabschnitte.
Die größten zusammenhängenden Baufelder liegen im westlichen
Grundstücksbereich des Klinikums Harlaching. Zwei unterschiedliche
Neubauvarianten wurden untersucht und vergleichend gegenübergestellt:
Die zuerst untersuchte „Variante West“ umfasste zwei in Nord-Südrichtung
zueinander versetzte Baukörper entlang der Geiselgasteigstraße. Nachteilig waren
die Länge des Gebäuderiegels und die Nähe des Dachlandeplatzes zur
Nachbarbebauung an der Geiselgasteigstraße. Die Längsorientierung minderte die
Kompaktheit, Erweiterungsmöglichkeiten waren nur in einem getrennten Baukörper
östlich des Neubaus gegeben.
Die „Variante Mitte“ besteht aus zwei parallelen, in Ost-Westrichtung angeordneten
Baukörpern. Vorteilhaft sind die damit verbundene Kompaktheit und die größere
Distanz der Hubschrauberdachlandefläche zur Nachbarbebauung. Künftige
Erweiterungen können direkt Richtung Osten anschließen.
Die Entscheidung für die „Variante Mitte“ wurde von der StKM im Juli 2016 getroffen.
Die beiden Bauabschnitte gliedern sich in einen nördlichen 1. Bauabschnitt (Operativ
und Eltern-/ Kindzentrum) und einen südlichen 2. Bauabschnitt (Konservativ).
Gegenüber der Machbarkeitsstudie und den Vorgaben des SUK ergeben sich somit
baulich folgende wesentliche Änderungen: Gemäß Machbarkeitsstudie sollte auf dem
Areal zwischen Sanatoriumsplatz und den Altbauten bis zum Krankenhaus für
Naturheilweisen (KfN) ein dreiteiliger Neubau (Mutter-Kind-Zentrum und Zentrum für
Altersmedizin sowie Notfallzentrum) entstehen. Das architektonische Konzept dieser
Baukörper konnte aus verschiedenen Gründen nicht beibehalten werden. Zudem
mussten auch die neuen funktionalen Vorgaben des SUK in die Planungen integriert
Seite 25
werden. Die Bauten sollen zudem nun nach den Vorgaben der Regierung in zwei
Bauabschnitten errichtet werden. Auch um hier zusätzliches Entwicklungspotential
bieten zu können, wurde die in der Machbarkeitsstudie vorgesehene Westbebauung
in eine „Variante Mitte“ mit Erweiterungsmöglichkeiten Richtung Osten geändert.
Die Bestandsgebäude A1 und A2 sind nun nicht mehr Planungsbestandteil (gemäß
Machbarkeitsstudie sollte im Altbau die Klinik für Psychosomatik verbleiben); alle
Funktionen sind umfänglich in den neuen Baukörpern verortet.
Insgesamt ergeben sich folgende Nutzflächendaten:
KH – Übersicht Nutzflächen Raum- u. Funktionsprogramm (Stand 25.05.2016)
Fläche m²
NF gesamt
davon förderfähig
davon nicht förderfähig
34.045
28.246
5.799
Nach einer weiteren Abstimmung mit der Klinikleitung wurden die nicht förderfähigen
Flächen des (Funktions- und Raumprogramm) FRP auf ca. 3.200 m² reduziert. Es
ergibt sich für die bauliche Umsetzung eine Gesamtnutzfläche von ca. 31.600 m².
Hubschrauberlandeplatz
Nach den Planungsvorgaben und den Maßgaben des
Schwerverletztenartenverfahren SAV ist auf dem Dach des Klinikgebäudes - mit
kurzer Anbindung an den Schockraum und CT - ein Hubschrauberlandeplatz (mit
einer Anflugmasse von 12 Tonnen) einzurichten. Bisher werden die Patienten nach
der Landung des Hubschraubers auf dem bestehenden Bodenlandeplatz im
Außenbereich in den Notarztwagen umgebettet und mit diesem dann in die
Notaufnahme transportiert.
Mit dem Bau des Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach des Neubaus wird der
Patiententransport zum Schockraum und CT und anderen an der Notfallversorgung
beteiligten medizinischen Bereichen erheblich verkürzt. Der Patient kann künftig
direkt vom Dachlandeplatz über eine kurze Verbindungsbrücke zur Aufzugsanlage
und ohne zusätzliche Zwischenschritte zur entsprechenden medizinischen
Notfallversorgungseinrichtung transportiert werden. Der Dachlandeplatz stellt damit
ein essentielles Instrument bei der Rettung von akut und intensiv
versorgungsbedürftigen Patienten dar, da die Belastungen für den Patienten durch
die kurzen, direkten Wege auf das unbedingt Notwendige reduziert werden und
unnötige Umlagerungen vermieden werden.
Der Zugang vom Dachlandeplatz ins Krankenhausgebäude erfolgt über eine kurze
Verbindungsbrücke zu den Aufzügen und zu einem Treppenhaus. Direkt neben dem
Seite 26
Zugang liegt der Dienstraum für die sachkundige Person bzw. der Aufenthaltsraum
für die Hubschrauberbesatzung, von dem aus die An- und Abflüge überwacht werden
können. Im Dienstraum sollen die Rettungsgeräte sowie die Steuerung für die
Feuerlöschmonitore und die Befeuerung/Beleuchtung angeordnet werden.
Der Hubschrauberlandeplatz wird als erhöhter, aufgeständerter Dachlandeplatz über
dem Dach des Neubaus errichtet. Der Dachlandeplatz wird als Stahlbetonplatte
aus-gebildet, die tragende Unterkonstruktion wird ebenfalls aus Stahlbeton erstellt.
Um im Winter eine Schnee- und Eisfreiheit des Dachlandeplatzes zu gewährleisten,
wird die Beheizung der gesamten Fläche mittels einer Flächenheizung durchgeführt.
Die Beheizung kann auf Schnee- und Eiszeiten bzw. Frostzeiten mit entsprechendem
Feuchtigkeitsanfall beschränkt werden.
Der Hubschrauberlandeplatz ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und darf nur
von eingewiesenen Personen bzw. Fachpersonal betreten werden. Das Betreten des
Hubschrauberlandeplatzes durch unbefugte Personen während des Flugbetriebs ist
verboten. Die Genehmigung als Hubschrauberlandeplatz muss nach § 6
Luftverkehrsgesetz erfolgen.
Medizinisches Konzept, Kliniken, Bettenplan
Ausgehend vom Medizinkonzept der StKM sind für das Klinikum Harlaching
insgesamt 548 Planbetten berücksichtigt, die wie folgt kategorisiert werden:
•
Überregionales Traumazentrum / lokales Notfallzentrum 154 Betten
•
Frührehazentrum
81 Betten
•
Eltern-/Kindzentrum
143 Betten
•
Neurologie
67 Betten
•
Psychosomatik
85 Betten
•
Palliativmedizin
18 Betten
Interimsmaßnahmen
Die Interimsmaßnahmen zur Verortung der Kinderklinik (Haus C) sowie alle
erforderlichen internen Migrationsabläufe werden unter den Vorgaben der
Betriebsorganisation neu aufgestellt, mit den Beteiligten abgestimmt und verortet.
Entsprechend werden daraus von der StKM gegebenenfalls erforderliche, bauliche
Maßnahmen abgeleitet und realisiert.
Seite 27
Baurecht
Das Klinikgelände liegt auf dem Flurstück Nr. 12872/1 im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 424 von 1968. Dieser benennt eine mögliche
Geschossflächenzahl von 0,8 bei einer Grundflächenzahl von 0,3 und maximal 15
Vollgeschossen. Aus der Baumschutzverordnung der LHM ergeben sich formelle
Fällanträge und erforderliche Ersatzpflanzungen. An der Südwestecke ist das
Waldbiotop Nr. 235.01 ausgewiesen. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist für
mehrere Wildtierarten erforderlich.
Am 16.12.2015 wurde ein Antrag auf Vorbescheid unter Anfrage hinsichtlich der
bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Abmessungen und
Höhen der neuen Baukörper „Variante West“ und des zu fällenden Baumbestandes
(100 Einzelbäume, Rodung von 10.000 m² Biotopfläche) bei der
Lokalbaukommission eingereicht. Die Erweiterungsbauten des KfN, welche gemäß
deren zeitgleich eingereichten Vorbescheidsantrags östlich vom jetzigen
Bestandsbau KfN errichtet werden sollen, waren bei der Positionierung der
Baukörper ebenfalls zu berücksichtigen. Am 27.09.2016 wurde, der Anregung der
LBK entsprechend, eine Einwohnerversammlung zur Information der Anlieger
durchgeführt.
Für die Situierung der zwischenzeitlich entwickelten „Variante Mitte“ ist nun ein
weiterer Antrag auf Vorbescheid zu stellen. Dieser wird aktuell durch die Planer
bearbeitet. Die Erschließung des KfN und die Einbeziehung des Sanatoriumsplatzes
sind dabei darzustellen und werden aktuell mit der LBK abgestimmt.
Hinsichtlich des erforderlichen Stellplatznachweises wird aktuell eine Erhebung und
Analyse für das Gesamtareal durch ein Büro für Verkehrsplanung vorgenommen.
Nach Darstellung der LBK sollen hierfür alle Bestandsgebäude (auch die Altbauten,
das KfN und KfH sowie die ehemaligen Schwesternwohnheime/jetzt Wohnbauten der
GWG) bewertet und in den Nachweis aufgenommen werden. Hierzu ist eine weitere
Abstimmung mit der LBK und den Liegenschaften erforderlich.
4.3 Kosten
Die sich derzeit abzeichnenden Kostenerkenntnisse legen den Schluss nahe, dass
die gegenüber dem SUK ohnehin bereits angehobene Bausumme von 255 Mio. €
(SUK 174 Mio. €) überschritten werden könnte. Eine weitere Steigerung ist aus den
in Ziffer 3.3 beim Projekt Bogenhausen genannten Gründen im Rahmen des
Sanierungskonzepts und dem Umsetzungs- und Zahlungsplan zwischen der LHM
und StKM nicht möglich (siehe Anlage 5 der nichtöffentlichen Bekanntgabe
„Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) Quartalsbericht zum Sanierungs- und
Geschäftsverlauf Berichtszeitraum Juli - September 2016 Unternehmensplan 2017
und fünfjährige Finanzplanung 2017 - 2021“).
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Deshalb muss die Planung und Durchführung der Baumaßnahmen beim Klinikum
Harlaching unter Berücksichtigung der förderfähigen Flächen des mit dem Freistaat
Bayern abgestimmten Raum- und Funktionsprogramms so ausgerichtet werden,
dass mit einem festgelegten Kostendeckel von 255 Mio. € - einschließlich eines nach
den Hochbaurichtlinien der LHM angemessenen Risikobudgets - weitere
Kostensteigerungen ausgeschlossen sind.
Entsprechend den Ausführungen in der Zusammenfassung und zum Projekt Klinikum
Bogenhausen wird die Geschäftsführung der StKM beauftragt, hier ein Konzept zur
Umsetzung des notwendigen Einsparprozesses hinsichtlich Nutzerbedarf und
bauliche Umsetzung vorzulegen.
Der Stadtrat wird im 2. Quartal 2017 mit den Planungen erneut befasst.
4.4 Finanzierung
Der erste Bauabschnitt wurde bereits 2012 in das Krankenhausbauprogramm
aufgenommen, deshalb ist nach Rücksprache mit der Förderbehörde eine Tektur des
Antrages auf Vorwegfestlegung einzureichen. Die ehemaligen geplanten Fördermittel
(74,5 Mio. € für den 1. BA, Kostenstand 11/2010) stehen bis dato noch zur Verfügung.
Aufgrund der in der Vergangenheit angesetzten, geplanten Förderung wird derzeit
noch ein Index in Höhe von rd. 10 Mio. € eingeplant. Somit würde sich die
Fördersumme auf rd. 85 Mio. € für den ersten BA erhöhen. Geht man davon aus,
dass der 2. Bauabschnitt ebenfalls in der gleichen Höhe gefördert wird, können 170
Mio. € Fördermittel nach Art. 11 BayKrG eingeplant werden.
4.5 Termine
Im Rahmen des SUK waren folgende Termine geplant (eine Maßnahme / ohne
Teilung in Bauabschnitte):
Baubeginn Neubau
03/2018
Nutzungsaufnahme Neubau
12/2021
Im Rahmen der Stadtratsvorlage vom 19.07.2016 waren im fortgeschriebenen
Terminplan folgende Meilensteine enthalten (unter der Annahme, dass eine
Bewilligung der Förderbehörde für den 2. BA vorliegt):
Baubeginn Neubau BA 1
05/2018
Nutzungsaufnahme Neubau BA 1
04/2021
Baubeginn Neubau BA 2
05/2019
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Nutzungsaufnahme Neubau BA 2
02/2022
Im überprüften und entsprechend angepassten Rahmenterminplan vom 24.10.2016
sind folgende Meilensteine enthalten (Angaben für den 2. BA unter der Annahme,
dass eine Bewilligung der Förderbehörde für den 2. BA vorliegt):
Vorabmaßnahmen
12/2017
Baubeginn Neubau BA 1
08/2018
Nutzungsaufnahme Neubau BA 1
08/2021
Baubeginn Neubau BA 2
06/2019
Nutzungsaufnahme Neubau BA 2
04/2022
Abbruch Altgebäude
ab 2022
Der Rahmenterminplan wurde unter der Prämisse aufgestellt, dass für den 2. BA im
Jahr 2017 ein weiterer Antrag auf Vorwegfestlegung beim StMGP eingereicht werden
darf und von diesem ins nächste Jahreskrankenhausprogramm aufgenommen wird.
Dies stellt das größte terminliche Risiko dar und ist also abhängig von der Festlegung
des Ministeriums. Sollte dies nicht gewährleistet sein, verschiebt sich die
Fertigstellung des 2. BA um mindestens ein Jahr. Der Abbruch des stark
sanierungsbedürftigen Bettenhaus B verzögert sich dann analog. Weiterhin hat dies
Auswirkungen auf die Baukosten, die Migration und die Betriebskosten.
Im Zuge einer detaillierteren Terminplanung waren seit Juli 2016 konkretere Phasen
für die Ausschreibungs- und Bauzeiten sowie für die Inbetriebnahmephasen
dargestellt worden. Nachfolgend wurden Optimierungspotentiale ermittelt,
abgestimmt und in den Terminplan integriert:
Klinikum Harlaching
Gem.
San.umsetzungskon
zept
Baubeginn
03/2018
Neubau
Gem.
Gem. aktuellen
Bekanntgabe19.07.2 Angaben
016
Neubau 1. BA
05/2018
08/2018
Neubau 2. BA
05/2019
06/2019
Neubau 1. BA
04/2021
08/2021
Neubau 2. BA
02/2022
04/2022
Inbetriebnahme Neubau
12/2021
Seite 30
Durch die oben dargestellte notwendige Revision der Nutzeranforderungen und der
baulichen Umsetzung, ist davon auszugehen, dass diese nicht völlig bauzeitneutral
vorgenommen werden können. Hierzu wird ebenfalls im Rahmen der
Quartalsberichtserstattung dem Stadtrat berichtet werden.
5.
Klinikum Schwabing
5.1 Aktuelle Entwicklung
Das Klinikum hat gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.12.2015 den Baumasterplan
entsprechend dem Sanierungsgutachten weiterentwickelt und in diesem Zuge den
Antrag auf Vorwegfestlegung für die Baumaßnahme des Klinikums Schwabing
erstellen lassen und bei der Regierung eingereicht. Im Rahmen der Planungen
wurden die Anregungen der Stadtgestaltungskommission aufgenommen.
Die Delegation des StMGP wurde der StKM Ende September 2016 zugestellt. Das
Delegationsschreiben ist die Antwort auf den im Februar 2016 eingereichten Antrag
auf Vorwegfestlegung zum Neubau der Kinder- und Jugendklinik und des
Nothilfezentrums.
Im Delegationsschreiben wurden die noch zu erfüllenden Auflagen aufgelistet, die
noch vor Einreichung der Bau- und Ausstattungsplanung (BAP) zu berücksichtigen
sind. Nach Einarbeitung dieser Auflagen erfolgten dann weitere Abstimmungen mit
der ROB. Die Abgabe der BAP ist für Dezember 2016 vorgesehen.
Die vorbereitete BAP beinhaltet u. a. Antragsschreiben, Erläuterungsberichte,
Ausführungen zu Hinweisen und Auflagen des Delegationsschreibens des StMGP.
Damit verbunden ist eine Prüfung des fortgeschriebenen Funktions- und
Raumprogramms mit raumweiser Gegenüberstellung.
Bei der Bearbeitung der BAP wurden Bedarfsnachweise anhand von Personallisten
und Leistungszahlen durchgeführt. Hinzu kamen die Entwurfsplanung sowie die
Darstellung der Medizintechnik. In der beigelegten Stellungnahme des
Krankenhaushygi-enikers nahm dieser Stellung zu Betriebsabläufen und Einhaltung
der medizinischen und hygienischen Richtlinien.
Abschließend wurde in der BAP anhand einer Kostenberechnung zum Bauvorhaben
eine differenzierte Angabe der förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten beigelegt
und nachvollziehbar in einer Vergleichsberechnung mit Bezug zum KFA-Verfahren
dargestellt, dies wiederum verbunden mit einem Nachweis der Sicherstellung der
Gesamtfinanzierung.
Die Abgabe des Bauantrages ist zeitgleich mit der Abgabe der BAP geplant.
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Um den Bauablauf zu beschleunigen und mit den Baumaßnahmen noch 2016
beginnen zu können, wurde im Juli 2016 bei der ROB ein separater Antrag auf
Vorwegmaßnahmen eingereicht, der im August 2016 genehmigt wurde.
So erfolgte nach dem Spatenstich am 10.10.2016 der Beginn der Vorabmaßnahmen.
Damit beginnen im vierten Quartal 2016 die Verlegung der Leitungen für Fernwärme,
Sauerstoff, Dampf und Trinkwasser. Weitere Maßnahmen sind Abrissarbeiten,
Vorbereiten der Freianlage mit Baumschutz und Rodungsarbeiten sowie
Kampfmittelsondierung. Zuvor erfolgt die Umlegung der Feuerwehranlaufstelle und
Einrichtung der Interimszufahrt. Das Ende der Vorabmaßnahmen bildet die Errichtung
der Baugrube mit Aushub und Verbau im Frühjahr 2017.
Abbildung Lageplan Planungsgebiet Stand BAP
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Die Ausführungsplanung und Ausschreibung der anstehenden Leistungen werden
weiter fortgesetzt. Für Mai 2017 ist der Aushub der Baugrube geplant. Planmäßig
wird der Rohbauer im September 2017 die Arbeit aufnehmen.
Eine Neukonzeptionierung des gesamten Speisenversorgungskonzeptes der StKM
wurde im 1. Halbjahr 2016 vom Stadtrat beschlossen. Für den Standort Schwabing
sind nach derzeitigem Stand des Konzeptes Nutzflächen von ca. 650 m² für eine
Verteilerküche erforderlich. Eine Verortung der Verteilerküche innerhalb des Neubaus
der Kinderklinik wurde in diesem Zusammenhang geprüft. Nach aktueller
Entscheidungslage der Geschäftsführung der StKM wird diese Verteilerküche nicht
im Neubau, weder im 1. BA noch im 2. BA, verortet werden. Die erforderliche
Verteilerküche soll am Standort Schwabing außerhalb der Projektgrenzen in den
Bestandsgebäuden realisiert werden.
Ergänzend zu dieser Beschlussvorlage können in der Stadtkämmerei bei Herrn Rapp
(E-Mail-Adresse: [email protected], Tel.: 089/233 21191) weitere Unterlagen
(Raumprogramm, Lageplan und zwei repräsentative Schnitte; zusammen siebzig
Seiten) angefordert werden.
5.2 Kosten
Im Rahmen der Stadtratsinformation vom 17.07.2016 wurden die Kosten für den
Neubau Klinikum Schwabing mit 138,5 Mio. € benannt. Diese Kostenprognose
bestätigt den im Antrag auf Vorwegfestlegung auf Basis der Vorplanung inkl.
Kostenschätzung (Basis KFA-Methode minus 10 %) ermittelten und im
Stadtratsbeschluss 12/2015 festgeschriebenen Kostenrahmen.
Mit der nun erfolgten Fertigstellung der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung
wurde durch den beauftragten Generalplaner eine Kostenberechnung (Ludes
Generalplaner GmbH, 10/2016) mit 137,9 Mio. € erstellt. Die Kostenberechnung
basiert auf der detaillierten Auswertung der Mengenermittlung aus der
Entwurfsplanung. Die Einheitspreise hierin entsprechen dem Baupreisindex Stand 2.
Quartal 2015.
Die Kostenberechnung i.H.v. 137,9 Mio. € inkludiert die notwendige
medizintechnische Ausstattung inklusive derer Umzüge i.H.v. 16,0 Mio. €, welche an
anderer Stelle im Sanierungsumsetzungsgutachten (SUG) eingeplant sind. Zusätzlich
zu den 137,9 Mio. € gemäß Kostenberechnung ergaben sich seit dem Zeitpunkt der
Fertigstellung der Kostenberechnung Planungsänderungen mit folglichen Mehrkosten
in Höhe von von 0,7 Mio. €. In Folge erhöht sich die Kostenberechnung für den
Neubau Klinikum Schwabing auf 138,6 Mio. €.
Auch für das Projekt KH Schwabing gilt, dass die o.g. Projektkosten als harte
Kostenobergrenze zu verstehen sind und im weiteren Fortgang der Planungen
Seite 33
innerhalb dieser Summe ein angemessener Ansatz für Risiko sichergestellt werden
muss, da eine weitere Steigerung im Umsetzungs- und Zahlungsplan nicht abbildbar
ist (siehe Anlage 5 der nichtöffentlichen Bekanntgabe „Städtisches Klinikum München
GmbH (StKM) Quartalsbericht zum Sanierungs- und Geschäftsverlauf
Berichtszeitraum Juli - September 2016 Unternehmensplan 2017 und fünfjährige
Finanzplanung 2017 - 2021“).
Klinikum
Schwabing
SanierungsBeschluss zur
umsetzungsgu Abgabe
tachten
Vorwegfestleg
ung
Aufnahme
Bekanntgabe
Jahreskranken
hausbauprogr
amm
Aktuelle
Entwicklung
Datum / Stand
29.07.2015
18.04.2016
11.11.2016
Kostenstand
15.12.2015
19.07.2016
104.000.000
138.451.799
137.700.000
138.453.000
138.600.000
davon Eigenmittel
41.600.000
38.675.688
35.676.434
37.605.000
43.490.139
davon Art. 11
62.400.000
96.215.976
84.000.000
84.000.000
84.000.000
3.560.135
18.023.566
16.848.000
11.109.861
davon Art. 12
5.3 Finanzierung
Für den Standort Klinikum Schwabing waren im SUG Investitionskosten in Höhe von
104,0 Mio. € zzgl. medizinische Großgeräte angenommen. Dabei war der
Finanzierungsanteil aus der Eigenkapitalzuführung mit einem Betrag von 83,1 Mio. €
(Anteil exkl. Indexsteigerung) vorgesehen.
Mit Schreiben des StMGP vom 10.08.2016 an die ROB wurde mitgeteilt, dass der
bisherige förderfähige Kostenanteil von 65,15 Mio. € auf insgesamt 84,0 Mio. € zu
erhöhen ist.
Die ROB hat mit Schreiben vom 12.08.2016 einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn
zugestimmt und die Festbetragsförderung von 84 Mio. € (Kostenstand 01/2015)
mit-geteilt. Gemäß Vertrag vom 12.08.2016 Nr. 4 wurde eine gesicherte
Gesamtfinanzierung bestätigt. Aktuell beläuft sich der Finanzierungsanteil aus
Eigenmitteln voraussichtlich auf 43,5 Mio. €.
Von den Beträgen nach Art. 11 BayKrG sind die 6,28 Mio. € Rückzahlungen der nicht
vollständig abgeschriebenen Fördermittel der Vergangenheit abzuziehen, so dass
sich der effektive Förderbetrag auf 90,28 Mio. € beläuft, dieser insgesamt auf 84,0
Mio. € reduziert wird.
5.4 Termine
Im Rahmen des SUK waren folgende Termine geplant:
Baubeginn Neubau
08/2016
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Nutzungsaufnahme Neubau
06/2020
Im Rahmen des Stadtratsbeschlusses vom Dezember 2015 waren im
fortgeschriebe-nen Terminplan folgende Meilensteine enthalten:
Baubeginn
09/2016
Nutzungsaufnahme
11/2020
Im Rahmen der Stadtratsbekanntgabe vom 19.07.2016 waren gemäß vorläufigem
Rahmenterminplan (MRG, Stand 30.05.2016) folgende Meilensteine enthalten:
Baubeginn
Neubau 1. BA
10/2016 (Spatenstich)
Nutzungsaufnahme Neubau 1. BA
07/2019
Baubeginn
Neubau 2. BA
05/2019
Nutzungsaufnahme Neubau 2. BA
03/2021
Im intensiv überprüften und entsprechend angepassten Rahmenterminplan vom
09.11.2016 sind folgende Meilensteine enthalten:
Baubeginn
Neubau 1. BA
10/2016 (erfolgter Spatenstich)
Nutzungsaufnahme Neubau 1. BA
02/2020
Baubeginn
Neubau 2. BA
02/2020
Nutzungsaufnahme Neubau 2. BA
02/2022
Für die Terminverschiebung von zehn Monaten gegenüber der Stadtratsvorlage vom
19.07.2016 sind folgende Gründe aufzuführen:
Die BAP kann infolge des verzögerten Erhalts der Delegation erst verzögert
eingereicht werden. Der Erhalt der Delegation und die Einarbeitung der
Anmerkungen innerhalb der Delegation sind zwingende Voraussetzungen für die
Einreichung der BAP.
Dieser Verzögerungszeitraum blieb nicht ungenützt: Es wurden zusätzliche durch das
StMGP/ROB bewilligte Flächen eingearbeitet. Zudem konnten weitere Optimierungen
integriert werden. Nach Überprüfung wurde die Phase der technischen
Inbetriebnahme für den 1. Bauabschnitt verlängert sowie eine bisher
unberücksichtigte Phase der klinischen Inbetriebnahme für den 2. Bauabschnitt
eingeplant.
Seite 35
Um das Migrationskonzept umzusetzen, ist es eine zwingende Voraussetzung, dass
der Neubau Klinikum Schwabing mindestens zeitgleich mit der Erweiterung der Klinik
Bogenhausen fertiggestellt wird. Dies bedeutete einen extrem hohen Termindruck für
das Klinikum Schwabing. Aufgrund der Verschiebung von Bogenhausen wurden die
Termine für das Klinikum Schwabing überprüft und zugunsten einer angemessenen
Ausführungsplanungszeit angepasst. Dies minimiert das Kosten- und Terminrisiko.
Nun wird ermöglicht, ein rund 60 % bepreistes Leistungsverzeichnisse-Paket beim
Stadtrat zur Ausführungsgenehmigung zu beantragen. Somit wird den Anpassungen
der künftigen Gremienbefassung (siehe Ziffer 9) Rechnung getragen, mit einer
Ausnahme: Das rund 60 % bepreiste Leistungsverzeichnisse-Paket wird ohne das
Leistungsverzeichnis Baugrube 1. Bauabschnitt aufgestellt werden. Die Baugrube
des 1. Bauabschnittes wird auf Grund terminlicher Rahmenbedingungen im Fall
Schwabing zu den Vorwegmaßnahmen gezählt. Gleichzeitig wird damit ein
detaillierterer ausführungsreifer Planungsstand bzgl. Architektur und Haustechnik
zum Zeitpunkt der Leistungsverzeichniserstellung der weiteren Gewerke,
insbesondere des Rohbaus, gewährleistet.
Klinikum Schwabing
Gem. San.Gem.
Bekanntgabe Gem.
umsetzungsko StR-Beschluss 19.07.2016 aktuellen
nzept
12/2015
Angaben
Baubeginn Neubau
08/2016
09/2016
Neubau 1. BA
10/2016
10/2016
Neubau 2. BA
Nutzungsau Neubau
06/2020
fnahme
Neubau 1. BA
Neubau 2. BA
05/2019
02/2020
07/2019
03/2021
02/2020
02/2022
Bemerkung
Spatenstich
Baubeginn
mit Abbruch
Haus 25
11/2020
Zwischen der Nutzungsaufnahme des Neubaus Klinikum Schwabing und der
Nutzungsaufnahme des Erweiterungsneubaus sowie der Prio-1-Maßnahmen im
Bestand Bogenhausen (Voraussetzung für die Migration Schwabing nach
Bogenhausen) liegen vier Monate. Die Migration von Schwabing nach Bogenhausen
erfolgt somit zeitversetzt.
5.5 Projektspezifische Risiken
Im Folgenden werden die maßgeblichen bekannten projektspezifische Risiken für
das Neubauprojekt Klinikum Schwabing aufgeführt. Risiken, die nicht bereits an sich
Seite 36
Termin- oder Kostenrisiken sind, stellen in den meisten Fällen bei Eintreten direkt
auch Termin- und/oder Kostenrisiken dar. Darüber hinaus gibt es die allgemeinen
Risiken, wie z.B. Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen,
Firmeninsolvenzen, etc.
Terminrisiken
Der aktuell geplante Bauablauf setzt behördliche Vorabgenehmigungen für den
Bau-beginn Baugrube sowohl von Seiten der ROB für die Bau- und
Ausstattungsplanung (fachliche Vorab-Billigung) als auch von der LBK für den
Bauantrag voraus (Teilbaugenehmigung). Ein entsprechender reibungsloser Ablauf ist
insbesondere von der Unterstützung der Vorgehensweise und fristgerechten
Bearbeitung der Förderbehörde sowie der LBK abhängig. In diesem
Genehmigungsrisiko liegt ein Termin- und Kostenrisiko.
Seitens der Förderbehörde wurde die entsprechende Unterstützung schriftlich
signalisiert.
Kostenrisiken
Im Falle der Einplanung in ein Krankenhausbauprogramm ist der vorweg festgelegte
Förderbetrag weitestgehend bindend. Sofern sich auf Grund der Bau- und
Ausstattungsplanung ein höherer Betrag ergibt, kann der vorweg festgelegte
Förderbetrag um max. 5 % (jedoch max. 2,5 Mio. €) plus Baupreisindex nach oben
angepasst werden. Diese potenziell unzureichende Absicherung soll durch eine enge
Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium und der ROB minimiert werden.
Genehmigungsrisiko
Zum Genehmigungsrisiko bezüglich behördlicher Vorabgenehmigungen siehe oben
unter Terminrisiken.
Grundsätzlich besteht das Genehmigungsrisiko und somit Termin- und Kostenrisiko,
dass zur Ausführung (Fachliche Billigung der Förderbehörde, Baugenehmigung der
LBK) oder zum Erhalt der Betriebserlaubnis notwendige Genehmigungen mit bisher
unbenannten Auflagen versehen werden oder gar nicht erteilt werden. Um diesem
Ri-siko entgegenzuwirken sind hinsichtlich der Ausführungsgenehmigungen
frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden und
Sachverständigen, wie Brandschutz etc. durchgeführt worden. Während des
Bauablaufs ist eine analoge Vorgehensweise vorgesehen, um eine reibungslose
Betriebsaufnahme (Nutzungsaufnahme) sicherzustellen.
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Baugrundrisiko, Schadstoff- / Kontaminations-Risiko
Um den vorstehend genannten Risiken entgegenzuwirken, wurde sehr frühzeitig im
Planungsprozess ein Baugrundgutachter hinzugezogen. Nach Fällung der Bäume
wird das Baufeld einer Kampfmittelsondierung unterzogen werden.
Vor der Sanierung ist die tatsächliche Menge der Schadstoffe in der abzubrechenden
und zu sanierenden Bausubstanz nicht festzustellen. Um dem entgegenzuwirken,
wurde im Rahmen der Entwurfsplanung die Expertise eines Schadstoffgutachters
hinzugezogen. Der benannte Schadstoffgutachter unterstützte zudem bei der
Erstellung des Leistungsverzeichnisses Abbruch und der Kostenberechnung.
5.6 Vorwegmaßnahmen
Im Rahmen des Neubaus Klinikum Schwabing sind folgende Vorwegmaßnahmen
vorgesehen: Hierzu gehören Maßnahmen zur Baufeldfreimachung sowie im Falle von
Schwabing ausnahmsweise auch die Baugrube für den 1. Bauabschnitt (siehe Ziffer
5.4).
Die Vorwegmaßnahmen zur Baufeldfreimachung wurden mit Bescheid vom August
2016 von der ROB genehmigt. Für den Großteil der Vorwegmaßnahmen zur
Baufeldfreimachung sind keine Vorab-Genehmigungen der Lokalbaukommission
vonnöten. Für einen kleinen Anteil der Vorwegmaßnahmen zur Baufeldfreimachung
insbesondere für die Baumfällungen sowie für die Baugrube wird rechtzeitig ein
Antrag auf Teilbaugenehmigung eingereicht.
Vorwegmaßnahmen bei Bauwerken und Baulichen Anlagen
Die Kindertagesstätte, das Pförtnerhaus und der Glasgang auf der Nordseite des
Altbaus (Haus 24) werden abgebrochen.
Die vorhandene Notfallzufahrtsrampe am Haus 25 muss ebenfalls abgebrochen
wer-den. In der südlichen Campusmauer vor dem Altbau muss ein Durchbruch für die
Feuerwehrzufahrt während der Bauphase eingerichtet werden. Durch den
erdgeschossigen Empfangsbereich des neben dem Altbau gelegenen Hauses 23
wird zu-dem ein offener Durchgang geschaffen.
Vorwegmaßnahmen bei Gebäudetechnischen Anlagen
Im bestehenden Klinikareal existiert eine unterirdische zentrale
Versorgungsringleitung, die mit vielen Netzwerk-Armen die Gebäude auf dem Areal
miteinander verbindet. Das Baufeld des Bauvorhabens trennt die Häuser 23, 24, 25
Seite 38
und die Wohngebäude an der Straßenecke Parzivalstraße / Isoldenstraße vom Netz
des Klinikareals ab. Der Neubau soll weitestgehend autark, direkt vom öffentlichen
Grund aus versorgt werden. Für die abgetrennten Gebäude müssen daher neue
Anschlüsse gelegt werden. Die im Baufeld befindlichen Leitungen müssen dafür
verlegt werden.
Zudem werden die Leitungen für Fernwärme und medizinische Gase/Druckluft,
Trinkwasser, Dampf umgeschlossen bzw. verlegt. In dem im Baufeld befindlichen Teil
des unterirdischen Technikkanals muss die schadstoffbelastete Installation entfernt
und entsorgt werden.
Vorwegmaßnahmen bei Freianlagen
Die Baumreihe an der Nordseite des Dr.-Brunner-Weges wird mit
Baumschutzeinrichtungen umgeben. Es werden folgende Baumfällungen stattfinden:
auf dem bestehenden Parkplatz nördlich des Baufeldes, im Baufeld (sämtliche
dortigen Bäume), im Bereich der Interimsfeuerwehrzufahrt durch die Campusmauer
südlich des Hauses 24 und im Bereich des Straßenteilstücks am Dr.-Brunner-Weg
südlich von Haus 7.
Vorwegmaßnahmen bei Verkehrswegen
Im Außenraum südlich des Hauses 24 muss vor dem Mauerdurchbruch eine Rampe
für die Feuerwehrzufahrt zum Haus 24 aufgeschüttet werden. Der Dr.-Brunner-Weg
wird verlegt, da die bestehende Streckenführung im Baustelleneinrichtungsbereich
liegt. Dazu wird eine temporäre Straße errichtet, über welche ein Großteil des
Inner-Campus-Verkehrs während der Bauphase laufen wird. Zur Umwegung der
Bohrpfahlwand wird von der Westseite des Wohnhauses Nord an der Isoldenstraße
ein temporärer Fußweg eingerichtet.
Da die vorhandene Notfallzufahrtsrampe am Haus 25 abgebrochen werden muss,
wird an der Westseite des Hauses 25 eine Interimsnotfallzufahrt zum Untergeschoss
des Verbindungsganges errichtet. Damit bleiben die Notfalleinrichtungen im Haus 25
erreichbar.
Kosten Vorwegmaßnahmen
Seite 39
Die Kosten für die Vorwegmaßnahmen inklusive der Baugrube für den 1.
Bauabschnitt belaufen sich gemäß der Kostenberechnung auf 4,74 Mio. €. Hiervon
wurden bereits Vorwegmaßnahmen i.H.v. 0,86 Mio. € beauftragt.
6.
Klinikum Neuperlach (Neubau Laborgebäude für Klinische Chemie und
Mikrobiologie)
Ziel des Neubaus des Laborgebäudes am Standort Neuperlach ist es, die
medizinischen Dienstleistungen der StKM durch die Konzentration auf einen Standort
statt der dezentralen Versorgung zu einer effektiveren Arbeitsweise
umzustrukturieren und somit die baulichen Vorhaltungen für Laboreinrichtungen an
den Städtischen Kliniken München deutlich zu reduzieren. Das Laborgebäude wird
die Bereiche klinische Chemie und Mikrobiologie enthalten. Entgegen den ersten
Überlegungen, wurde mittlerweile entschieden, dass die Pathologie im Zielbild im
Klinikum Bogenhausen verortet wird.
Das Konzept sah zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung eine vorübergehende
Zentralisierung der Klinischen Chemie und der Mikrobiologie am Standort Klinikum
Neuperlach vor.
Für 2024 nach Abschluss der Generalsanierung des Klinikstandortes Bogenhausen
war die dauerhafte Verortung des Zentrallabors am Standort Klinikum Bogenhausen
vorgesehen. Die Zentralpathologie wurde für 2022 am Standort Bogenhausen
geplant. Interimsweise sollte die Pathologie mit zwei Instituten fortgeführt werden, im
Süden über eine teilzentralisierte Pathologie am Standort Klinikum Neuperlach und
im Norden durch ein Institut am Standort Klinikum Bogenhausen. Für die einzelnen
Teilschritte waren jeweils Investitionsmittel eingeplant. Im SUG wurde gezeigt, dass
trotz der zusätzlichen Investitionskosten, die eine Interimslösung durch eine frühe
Teilzentralisierung im Vergleich zum Beibehalt des Status Quo verursacht,
wirtschaftlich vertretbar ist und sich rechnet.
6.1 Aktuelle Entwicklung
Im März 2016 wurde der Antrag auf Vorwegfestlegung auf Basis des
Stadtratsbeschlusses vom 25.02.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 05184) bei der
ROB und dem StMGP eingereicht. Es wurde ein Antrag auf Vorbescheid erstellt und
nach der Beauftragung des Generalplaners von diesem gegengeprüft. Der Antrag auf
Vorbescheid wurde Ende Juni 2016 eingereicht. Derzeit befindet sich das Projekt in
der Vorplanung. Im Anschluss wird die Entwurfsplanung bis Frühjahr 2017 erstellt. Mit
den Ergebnissen der Entwurfsplanung wird der Stadtrat im Mai 2017 befasst.
Seit der letzten Stadtratsbefassung hat sich folgende Änderung ergeben: Der
Standort im Norden des Klinikums wurde von der Genehmigungsbehörde negativ
Seite 40
behandelt. Aktuell wird nun der in der Machbarkeitsstudie favorisierte Bereich im
Süden bei der LBK in Form einer Voranfrage abgestimmt. Im Sinne einer kurzen
Bauzeit wird ein hoher Vorfertigungsgrad auch im Bereich der Ausbauelemente und
der Fassade angestrebt.
6.2 Kosten
Im Rahmen der Beschlussvorlage für den Stadtrat vom 25.02.2016 (Sitzungsvorlage
Nr. 14-20 / V 05184) waren auf Basis der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015
Seite 41
(RRP architekten + ingenieure) Kosten in Höhe von 24,8 Mio. € (inkl. 5,7 Mio. € für
Medizintechnik) angegeben. Nach der aktuellen Planung mit Festlegung des
endgültigen Standorts im Rahmen eines Neubaus am Standort Klinikum Neuperlach
und ohne einer Integration der Pathologie belaufen sich die baulichen Kosten für den
Neubau und angrenzende Bereiche auf 19,04 Mio. € (davon 5,4 Mio. € für
Medizintechnik). Im Rahmen der Prüfung des im März 2016 eingereichten Antrages
auf Vorwegfestlegung, wurde der Geschäftsführung der StKM von der ROB, ein
Förderangebot als Teilförderung in Höhe von 10 Mio. € für die Maßnahme
unterbreitet.
Für die Teilbereiche des Medizet Klinische Chemie und Mikrobiologie wurden im SUG
Investitionskosten (reine Baukosten ohne Ausstattung) in Höhe von 22,2 Mio. €
angenommen (ohne Pathologie). Dabei wurde von einer Förderquote von 77 %
ausgegangen. Der Finanzierungsanteil aus der Eigenkapitalzuführung war mit einem
Betrag von 5,1 Mio. € vorgesehen. Die Baupreisindexierung und Baurisiken waren im
SUG in einer Pauschale in Höhe von 75 Mio. € zusammengefasst. Des Weiteren
waren die Kosten der medizinisch-technischen Ausstattung im SUG pauschal in
Höhe von 159 Mio. € angesetzt.
In den Gesprächen mit den Förderbehörden wurde kein detailliertes Raumprogramm
abgestimmt, um dem Träger die Möglichkeit zu lassen, im Rahmen der
Entwurfsplanung auf die aktuellen Entwicklungen im Laborbau flexibel reagieren zu
können. Eine endgültige Festlegung der förderfähigen Bereiche erfolgt im Rahmen
der BAP.
Nach der aktuellen Planung mit Festlegung des endgültigen Standorts im Rahmen
eines Neubaus am Standort Klinikum Neuperlach belaufen sich die baulichen Kosten
für den Neubau auf 13,7 Mio. €. Der Finanzierungsanteil aus der Eigenmitteln beträgt
3,7 Mio. € (zzgl. Index und Risiko). Gemäß der aktuellen Kostenschätzungen werden
zudem Kosten in Höhe von 5,4 Mio. € für die medizinischen Geräte eingeplant. Der
Finanzierungsanteil aus Eigenmittel beträgt für diesen Bereich weitere 3,5 Mio. €.
Von der ROB wurden die förderfähigen Kosten auf 13,8 Mio. € festgestellt. Davon
wurde eine Förderung in Höhe von 10 Mio. € im Ministerrat beschlossen. Das
Delegationsschreiben des Ministeriums an die ROB liegt noch nicht vor. Die ROB hat
jedoch mitgeteilt, dass auch ohne dem Delegationsschreiben die BAP bereits
eingereicht werden darf.
Derzeit sind in den Kosten keine Ansätze für Risikobewertungen und
Baupreisindexsteigerungen ausgewiesen. Diese waren im SUG nicht auf einzelne
Projekte oder Standorte heruntergebrochen, sondern in einer Pauschale in Höhe von
75 Mio. € zusammengefasst. Baupreisindexsteigerungen werden von der
Förderbehörde im Rahmen des Schlussbescheides nach Fertigstellung des Projektes
für die förderfähigen Kosten berücksichtigt. In den aktuellen Kostenansätzen sind
keine Beträge für eine eventuell zusätzliche Anbindung des Gebäudes an die
Seite 42
Putzbrunner Str. enthalten. Eine genaue Beplanung dieser wird erst nach positivem
Vorbescheid durch die LBK erfolgen. Im Falle eines positiven Vorbescheides werden
die Kosten für die Anbindung konkret ermittelt und unter betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten geprüft. Über das Ergebnis wird in der Beschlussfassung im
Frühjahr 2017 informiert und zur Entscheidung dem Stadtrat vorgelegt.
Neubau
Laborgebäude
Machbarkeitss Antrag auf
tudie mit
Vorwegfestleg
Pathologie
ung
Aufnahme
Bekanntgabe
Jahreskranken
hausbauprogr
amm
Aktuelle
Entwicklung
Datum / Stand
12.2015
18.03.2016
Siehe AaV
19.07.2016
10.2016
Kostenstand
19.082 zzgl.
Med. Tech.
5.700
18.070
18.070
19.040
19.040
davon Eigenmittel
K.A.
8.070
8.070
9.040
9.040
davon Art. 11
K.A.
10.000
10.000
10.000
10.000
davon Art. 12
K.A.
Sonstige
K.A.
Die genannten Kosten enthalten aufgrund der kurzen Bauzeit keine Position für
Baupreissteigerungen. Üblicherweise wird bei städtischen Baumaßnahmen zu
diesem Planungszeitpunkt mit einem nach den Hochbaurichtlinien der LHM
angemessenem Risiko gerechnet.
6.3 Termine
Der aktuelle Terminplan enthält folgende Werte auf Basis einer Einzelvergabe der
Ausführungsleistungen:
Im Rahmen der Beschlussvorlage für den Stadtrat vom 25.02.2016 (Sitzungsvorlage
Nr. 14-20 / V 05184) waren auf Basis der Machbarkeitsstudie aus Dezember 2015
(RRP architekten + ingenieure) folgende Termine geplant:
Baubeginn
03/2017
Inbetriebnahme
12/2017
Seite 43
Gemäß dem vom Generalplaner am 01.07.2016 vorgelegten vorläufigen
Rahmenterminplan sind folgenden Termine geplant:
Baubeginn
04/2017
Inbetriebnahme
07/2018
Der Rahmenterminplan für das Projekt befindet sich aufgrund der frühen
Planungsphase noch in der Entwicklung. Aktuell ergeben sich folgende Meilensteine:
Baubeginn
07/2017
Inbetriebnahme
08/2018
Im Rahmen der Befassung des Stadtrates zur Entwurfsplanung im Frühjahr 2017
werden weitere Zwischentermine konkret benannt werden.
6.4 Projektspezifische Risiken
Die Bauvoranfrage für das Baufeld Süd mit einer optionalen Anbindung an die
Putzbrunner Straße wurde bei der LBK eingereicht. Die damit verbundenen Fragen
und deren angestrebte positive Beantwortung haben erhebliche Auswirkungen auf
die weitere Bauplanung. Aufgrund der derzeitigen Sachlage sind
Terminverzögerungen möglich. Darüber hinaus gibt es die allgemeinen Risiken, wie
z.B. Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen, Firmeninsolvenzen, etc.
7.
Auswirkungen auf den Geschäfts- und Finanzierungsverlauf
Bezüglich der Auswirkungen der verzögerten Bautätigkeit kann hier auf die in der
gleichen Sitzung vorgelegte Beschlussvorlage zum Unternehmensplan der StKM und
zum Umsetzungs- und Zahlungsplan der Finanzierungsvereinbarung verwiesen
werden. Festhalten lässt sich aber an dieser Stelle, dass sich die Auswirkungen
derzeit noch im Rahmen der Szenarien des SUK bewegen und mit den vom Stadtrat
beschlossenen städtischen Finanzmitteln abgewickelt werden können.
Voraussetzung ist aber zwingend, dass die o.g. harten Kostenobergrenzen
eingehalten werden.
7.1 Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und -verlauf
Der 3. Umsetzungs- und Zahlungsplans auf Basis des Unternehmensplan 2017ff
berücksichtigt dabei für die Großbauprojekte folgende Werte:
Projekt
Baukosten in TEUR
Förderung Art. 11 in TEUR
Seite 44
KB
395.000
238.740
KH BA 1
134.700
85.000
KH BA 2
120.600
85.000
KS Neubau/Sanierung
138.600
84.000
KN Zentrallabor
19.040
10.000
Baupreisindex
75.000
46.532
Dies bedeutet, dass nur die unbedingte Einhaltung der in dieser Beschlussvorlage
dargestellten Kostendeckel eine Einhaltung der Finanzierungsvereinbarung zwischen
LHM und StKM sicherstellt und darüber hinaus auch die Robustheit des seinerzeit
aufgestellten Private-Investor-Tests nicht in Frage stellt.
8.
Künftige Gremienbefassung
8.1 Verfahren
8.1.1 Bisheriges Vorgehen
In der Vollversammlung vom 08.07.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 00463) und
29.07.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 03572) hat der Stadtrat beschlossen, dass
die Geschäftsführung der StKM verpflichtet wird, Anträge für Bauprojekte zur
Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern vor
Abgabe bei der ROB von der Gesellschafterin beschließen zu lassen. Gleiches gilt
für sonstige Bau- und Investitionsprojekte mit einem Volumen größer 6 Mio. € brutto.
Darüber hinaus werden gemäß dem Gesellschaftsvertrag der StKM im bisherigen
Verfahren lediglich Bauaufträge über 6 Mio. € vom Stadtrat beschlossen. Aufgrund
der Vielzahl von Vergaben, die diesen Wert überschreiten werden, käme es zeitweise
zu einer außergewöhnlich dichten Befassung des Stadtrates mit einzelnen
Auftragsvergaben, ohne jedoch ein tatsächliches Controllinginstrument zur Verfügung
zu haben.
Im Rahmen der Quartalsberichte wird dem Stadtrat über den aktuellen Stand der
jeweiligen Bauprojekte berichtet.
8.1.2 Verfahrensvorschlag
Nach dem künftigen Verfahren soll der Stadtrat zu den einzelnen
Großbaumaßnahmen zu wesentlichen Projektschritten mit Aussagen zum aktuellen
Sachstand, Kosten und Terminen über die Fortführung der Maßnahme entscheiden.
Deshalb werden folgenden Beschlussfassungen vorgeschlagen:
Seite 45
•
Beschlussfassung über die Inhalte des Antrags auf Vorwegfestlegung vor
Einreichung des Antrags bei der Förderbehörde.
•
Beschlussfassung über die Ergebnisse der Entwurfsplanung mit
Kostenberechnung (vergleichbar mit der Projektgenehmigung bei
Baumaßnahmen des Hoheitsbereiches).
•
Beschlussfassung über eine Ausführungsgenehmigung der Maßnahmen auf
Basis einer Ausführungsplanung und eines Kostenanschlages auf Basis
bepreister Leistungsverzeichnisse für die wesentlichen Gewerke, sowie der
fortgeschriebenen Kostenberechnung der sonstigen Gewerke.
Darüber hinaus wird der Stadtrat weiterhin über den aktuellen Projektverlauf im
Rahmen der Quartalsberichterstattung informiert. Mit dem vorgeschlagenen
Verfahren wird die Controllingfunktion und auch Steuerungsmöglichkeiten des
Stadtrates gestärkt.
8.1.3 Konkretisierung der einzelnen Beschlussfassungen zu den wesentlichen
Projektschritten
Beschlussfassung Antrag auf Vorwegfestlegung (keine Änderung zum
bisherigen Verfahren)
Die erste Befassung des Stadtrates mit einer konkreten Definition des Bauprojektes
erfolgt vor Abgabe des Antrags auf Vorwegfestlegung bei der ROB. Für die jeweilige
Maßnahme liegt zu diesem Zeitpunkt ein abgestimmtes Raum- und
Funktionsprogramm vor, dessen Realisierbarkeit in Form einer Vorentwurfsplanung
nachgewiesen ist. Auf dieser Basis werden Kosten sowohl mit der von der
Förderbehörde vorgegebenen Kosten-Flächenarten-Methode als auch durch eine
Kostenschätzung ermittelt. Die ermittelten Kosten sind als Kostenobergrenze zu
sehen, können aber vom Stadtrat auch unter den Vorbehalt der Anpassung an einen
Kostendeckel gestellt werden. Es erginge dann der Auftrag, bis zur nächsten
Stadtratsbefassung Einsparungen umzusetzen.
Beschlussfassung über die Ergebnisse der Entwurfsplanung = Einreichung
der Bau- und Ausstattungsplanung
Nach Abschluss der Entwurfsplanung und mit der Einreichung der Bau- und
Ausstattungsplanung beim StMGP wird der Stadtrat erneut mit der jeweiligen
Maßnahme befasst. Inhalt der Planung sind zu diesem Zeitpunkt konkrete
Standarddefinitionen mit genau geplanten und definierten Räumen sowie der
Integration aller Fachplanungen. Die Vorabstimmungen mit den Behörden sind
Seite 46
erfolgt. Die Kosten sind auf Basis einer detaillierten Kostenberechnung als weiterer
wesentlicher Projektschritt ermittelt.
Im Fall von wesentlichen inhaltlichen Änderungen beim Raum- und
Funktionsprogramm oder bei Kosten und Terminen werden diese dem Stadtrat
dargestellt und zur Entscheidung vorgelegt. (Dieser Projektschritt ist vergleichbar mit
der Projektgenehmigung bei Hochbaumaßnahmen des Hoheitshaushaltes).
Beschlussfassung Ausführungsgenehmigung
Eine weitere Befassung des Stadtrates erfolgt vor der geplanten Vergabe von
Bauaufträgen in Form einer Ausführungsunterlage. Ziel ist es, damit vor dem
jeweiligen Maßnahmenbeginn eine hohe Kosten- und Terminsicherheit zu erzielen.
Grundlage der Ausführungsunterlage für die Beschlussfassung, ist die Ausarbeitung
der Werkplanung für die wesentlichen Gewerke. Die Größenordnung der
„wesentlichen“ Gewerke sollte ungefähr in dem Bereich zwischen 50 – 60 % der
Kosten aller auszuschreibenden Gewerke liegen.
Der Kostenanschlag muss auf Basis bepreister Leistungsverzeichnisse und der
fortgeschriebenen Kostenberechnung nach Vergabeeinheiten erstellt werden. Alle
neuen Planungserkenntnisse sind aufzunehmen. Eventuelle wesentliche
Projektänderungen sind in der Beschlussvorlage darzustellen.
Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kann die Veröffentlichung der ersten
Ausschreibungen erfolgen. Nach Submission der Angebote und durchgeführter
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt bei Einhaltung der Kosten die Vergabe
direkt durch die StKM.
Der Stadtrat wird im Rahmen der Quartalsberichterstattung über die aktuellen
Submissionsergebnisse mit entsprechenden Aussagen zur Kostenprognose
informiert. Bei Einhaltung des durch den Stadtrat genehmigten Kostenrahmens
erfolgt keine weitere Befassung des Stadtrats durch eine Beschlussvorlage.
Notwendig werdende Vorwegmaßnahmen, wie sie beispielsweise bei den Neubauten
der Kliniken Schwabing und Bogenhausen notwendig werden, werden dem Stadtrat
ebenfalls zur Entscheidung vorgelegt.
Regelmäßige Berichterstattung / Befassung des Stadtrats zu Kosten und
Terminen – Quartalsbericht
Die Stadtkämmerei wird dem Stadtrat quartalsweise, jeweils in der ersten Sitzung
des folgenden Quartals, über den Stand der Kosten und die Terminsituation des
Baukonzeptes berichten. Bewegt sich der aktuelle Stand der Kosten- und
Seite 47
Terminentwicklung innerhalb dem durch den Stadtrat genehmigten Kosten- und
Zeitrahmen, wird der Stadtrat durch Bekanntgabe über den zum Zeitpunkt der
Berichterstattung vorliegenden Stand informiert.
Weitere Stadtratsbefassungen
Sobald grundlegende Projektänderungen, Konzeptänderungen oder sonstige
Abweichungen vom durch den Stadtrat genehmigten jeweiligen Projektstand
eintreten, wird die Stadtkämmerei den Stadtrat mit den neuen Erkenntnisse durch
Ausarbeitung einer Beschlussvorlage befassen.
8.1.4 Befassung / Einbindung des Aufsichtsrats
Die Stadtkämmerei wird dem Aufsichtsrat analog der regelmäßigen Berichterstattung
an den Stadtrat über den jeweiligen Stand der Abwicklung des Baukonzepts
berichten. Diese Vorgehensweise bindet an die gegebene Sitzungsstruktur des
Aufsichtsrats mit vier Sitzungen pro Jahr an.
8.2 Änderung der Gesellschaftsverträge von StKM und MRG
Zur Einführung des beschriebenen beschleunigten Verfahrens muss die LHM die
Gesellschaftsverträge der StKM und der MRG ändern.
8.2.1 Gesellschaftsvertrag der StKM
Das neue Verfahren sieht vor, dass Stadtrat und Aufsichtsrat Bauvorhaben nicht mehr
billigen müssen, die der Stadtrat im Rahmen einer Ausführungsgenehmigung oder
einer Genehmigung als Vorwegmaßnahme gebilligt hat. Daraus ergeben sich
folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrags der StKM:
§ 7 Abs. 1 Nr. 3.2 lautet bisher: "[Die Gesellschafterin beschließt insbesondere über
folgende Angelegenheiten:] Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem
Bruttowert von mehr als € 6 Mio., ausgenommen wiederkehrende Liefergeschäfte
und Großreparaturen". Die Worte "und Großreparaturen" werden ersetzt durch den
Abschnitt ", Großreparaturen und Bauleistungen, die der Stadtrat im Rahmen einer
Ausführungsgenehmigung oder einer Genehmigung als Vorwegmaßnahme gebilligt
hat".
§ 10 Abs. 4 Nr. 1 lautet bisher: "[Die Geschäftsführung bedarf zu folgenden
Geschäften der Zustimmung des Aufsichtsrats:] Einzelvorhaben des
Investitionsplanes mit einem Bruttowert von mehr als € 6 Mio." Der Nummer wird
dieser Halbsatz angefügt:
Seite 48
", es sei denn, der Stadtrat hat sie im Rahmen einer Ausführungsgenehmigung oder
einer Genehmigung als Vorwegmaßnahme gebilligt".
Bei dieser Gelegenheit wird der Zustimmungsvorbehalt der LHM auf bestimmte
Sachverhalte ausgedehnt, die Tochtergesellschaften der StKM betreffen
(grundsätzliche Vorgaben zur Unternehmensstruktur und zum Personalbereich, die
jährliche Unternehmensplanung und die fünfjährige Finanzplanung). Der betreffende
§ 7 Abs. 1 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags der StKM lautet bisher: "Änderung des
Gesellschaftsvertrags; Auflösung der Gesellschaft". Diese Nummer kann inhaltlich
entfallen, weil sowohl die Änderung des Gesellschaftsvertrags als auch die Auflösung
der Gesellschaft ohne Weiteres Gesellschafterangelegenheiten sind. Da
grundsätzliche Vorgaben zur Unternehmensstruktur und zum Personalbereich, die
jährliche Unternehmensplanung und die fünfjährige Finanzplanung für die StKM in
den Ziffern 4 bis 6 geregelt sind, soll die neue Nr. 10 lauten: "bei
Tochtergesellschaften Angelegenheiten der Ziffern 4 bis 6 sowie die Änderung des
Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der Gesellschaft".
8.2.2 Gesellschaftsvertrag der MRG
Die Geschäftsvorfälle, zu denen der Beirat der MRG zur Sanierung der StKM
Empfehlungen abzugeben hat, werden geändert und durch Berichtspflichten der
MRG ergänzt.
Nach den derzeit aktuellen Regelungen im Gesellschaftsvertrag der MRG obliegt
dem Beirat die Überwachung der Kosten und Termine der Großbaumaßnahmen der
StKM. Vorlagepflichtige Geschäftsvorfälle an den Beirat sind insbesondere
Aktivprozesse ab einem Streitwert von 100.000 €, der Abschluss von Bauverträgen
mit einer 500.000 € übersteigenden Vergabesumme, der Abschluss von
Planungsverträgen mit einer Honorarsumme oberhalb von 50.000 € sowie die
Änderung wesentlicher Punkte der vorgenannten Verträge.
Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass entsprechend der o.g. Regelungen eine
Vielzahl von Einzelvergaben dem Beirat vorgelegt werden müsste, insbesondere
auch solcher, bei denen ein Entscheidungsspielraum aufgrund eines
vorangegangenen formellen Vergabeverfahrens überhaupt nicht besteht.
Allerdings haben diese Vorlagepflichten für derartige Vergabeentscheidungen zur
Folge, dass entweder der Beirat sehr oft zusammentreten müsste oder anderenfalls
sich notwendige Vergaben deutlich verzögern würden. Dies hätte einen negativen
Einfluss auf die Bauabläufe insgesamt.
Daher schlägt die Stadtkämmerei vor, zukünftig nur noch solche
Vergabeentscheidungen im Beirat zu beraten, die nicht durch ein formelles Verfahren
Seite 49
präjudiziert sind und deren Vertragssumme bei Bauverträgen netto 50.000 € und bei
Planerverträgen 200.000 € netto übersteigt.
Neu aufgenommen und für die Beiräte von wirklicher Steuerungsrelevanz ist die
Pflicht, die Vereinbarung von Nachträgen zu Bau- oder Planerverträgen, soweit die
Nachtragssumme über 5 % der zu Grunde liegenden Auftragssumme, mindestens
jedoch über 100.000 € netto liegt, dem Beirat vorzulegen.
Damit der Beirat seiner Funktion als Beratungs- und Kontrollorgan gerecht werden
kann, ist in der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung zudem nochmals
herausgehoben, dass regelmäßig anhand eines vom Beirat festzulegenden
Berichtsmusters über die Baumaßnahmen und insbesondere über die
Inanspruchnahme von Risikopuffern berichtet werden muss. Details der o.g.
Anpassungen sind der untenstehenden Synopse zu entnehmen.
8.2.2.1 Änderungen am bisherigen § 10 Abs. 9
§ 10 Abs. 9
Bisherige Fassung
§ 10 Abs. 9
Neue Fassung
Anmerkungen
Dem Beirat obliegt die
Überwachung der Kosten
und Termine der
Baumaßnahmen der
Kliniken für die StKM und
die Landeshauptstadt
München. Er hat die
Geschäftsführung zu den
wesentlichen Fragen zu
den Baumaßnahmen der
StKM zu beraten […]
Dem Beirat obliegt die
Überwachung der Kosten
und Termine der von der
MRG betreuten
Klinikbaumaßnahmen. Die
Geschäftsführung der MRG
berichtet dem Beirat
darüber und über die
Ausnutzung von
Risikopuffern vierteljährlich
anhand eines vom Beirat
festzulegenden
Berichtsmusters. Der Beirat
hat die Geschäftsführung
zu den wesentlichen
Fragen zu den
Baumaßnahmen der StKM
zu beraten […]
In § 10 Abs. 9 wird die
Formulierung
„Baumaßnahmen der
Kliniken für die StKM und
die Landeshauptstadt
München“ durch „von der
MRG betreuten
Klinikbaumaßnahmen“
ersetzt. Zudem wird der
unterstrichene Satz neu
eingefügt. Im Folgesatz
wird „Er“ durch „Der Beirat“
ersetzt.
a. Führen von
Aktivprozessen der StKM
und prozessbeendenden
Handlungen und
Erklärungen ab einem
Streitwert von EUR
100.000,00.
a. Führen von
Aktivprozessen der StKM
und prozessbeendenden
Handlungen und
Erklärungen ab einem
Streitwert von EUR
100.000,00.
In § 10 Abs. 9 wird der
Geschäftsvorfall unter lit. a.
neu gefasst.
Seite 50
a. Abschluss von Rahmenoder Einzelverträgen über
rechtsanwaltliche
Dienstleistungen mit einer
voraussichtlichen
Honorarsumme von mehr
als EUR 50.000,00 netto.
Führen von Prozessen und
Abgabe
prozessbeendender
Erklärungen, soweit der
Streitgegenstand oder der
Gegenstand dieser
Erklärungen
EUR 100.000,00
überschreitet.
b. Abschluss von
Bauverträgen, sofern die
Vertragssumme EUR
500.000,00
b. Abschluss von
Bauverträgen, sofern die
Vertragssumme EUR
500.000,00
übersteigt oder durch die
Vergabe Sollkostenansätze
um 10 % oder EUR
100.000,00 überschritten
werden.
übersteigt oder durch die
Vergabe Sollkostenansätze
um 10 % oder EUR
100.000,00 überschritten
werden.
In § 10 Abs. 9 wird der
Geschäftsvorfall unter lit. b.
neu gefasst.
b. Abschluss von
Bauverträgen, wenn kein
förmliches
Vergabeverfahren vorausgeht und die
Vertragssumme
EUR 50.000 netto
übersteigt.
Abschluss von
Planungsverträgen, falls
die Honorarsumme EUR
50.000,00 überschreitet.
c. Abschluss von
Planungsverträgen, falls
die Honorarsumme EUR
50.000,00 überschreitet.
c. Abschluss von
Planerverträgen, sofern die
jeweilige Honorarsumme
EUR 200.000,00 netto
überschreitet und kein
förmliches
Vergabeverfahren
In § 10 Abs. 9 wird der
Geschäftsvorfall unter lit. c.
neu gefasst.
Seite 51
vorausgeht.
c. Änderung wesentlicher
Punkte der der Befassung
des Beirates unterworfenen
Bau- und
Planungsverträgen und
Kündigungen dieser
Verträge sowie die
Abtretung und der Verzicht
von Ansprüchen aus diesen
Verträgen.
d. Änderung wesentlicher
Punkte der der Befassung
des Beirates unterworfenen
Bau- und
Planungsverträgen und
Kündigungen dieser
Verträge sowie die
Abtretung und der Verzicht
von Ansprüchen aus diesen
Verträgen.
In § 10 Abs. 9 wird der
Geschäftsvorfall unter lit. d.
neu gefasst.
Der bisherige
Geschäftsvorfall d. bleibt
unverändert und wird
neuer Geschäftsvorfall e.
d. Vereinbarung von
Nachträgen zu Bau- oder
Planerverträgen, soweit die
Nachtragssumme über 5 %
der zu Grunde liegenden
Auftragssumme,
mindestens jedoch über
EUR 100.000,00 netto liegt
e. Änderung wesentlicher
Punkte der der Befassung
des Beirates unterworfenen
Bau- und
Planungsverträgen und
Kündigungen die
Der bisherige
Geschäftsvorfall d. bleibt
unverändert und wird
neuer, bisher nicht
existierender
Geschäftsvorfall e.
ser Verträge sowie die
Abtretung und der Verzicht
von Ansprüchen aus diesen
Verträgen.
8.2.2.2 Einfügen eines neuen § 10 Abs. 9a für Bekanntgaben
§ 10 Abs. 9a
NEU
Anmerkungen
a. Dem Beirat ist der Abschluss von
Bauverträgen nachträglich tabellarisch
bekanntzugeben, sofern die
Vertragssumme EUR 500.000,00 netto
übersteigt und ein förmliches
Vergabeverfahren vorausgeht.
Einfügen eines neuen § 10 Abs. 9a für
Bekanntgaben mit den beiden
Geschäftsvorfällen in lit. b. und lit. c.
b. Dem Beirat ist der Abschluss von
Seite 52
Planerverträgen nachträglich tabellarisch
bekanntzugeben, sofern die jeweilige
Honorarsumme EUR 100.000,00 netto
überschreitet und ein förmliches
Vergabeverfahren vorausgeht.
In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 und Anhang 2 der BA-Satzung).
Eine fristgerechte Vorlage nach Nr 2.7.2 der AGAM war nicht möglich, da die Vorlage
aktuellste Planungsentwicklungen berücksichtigen sollte.
Der Korreferent der Stadtkämmerei, Herr Michael Kuffer, und der Verwaltungsbeirat der
SKA-HAI, Herr Horst Lischka, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
Seite 53
II.
Antrag des Referenten
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat legt folgende harte Kostenobergrenzen (entsprechend dem 3.
Umsetzungs- und Zahlungsplan), die angemessene Ansätze für Unvorhergesehenes
enthalten müssen und ausschließlich gemäß dem Baupreisindex fortgeschrieben
werden dürfen, fest:
KH Bogenhausen (Neubau und Bestand): 395 Mio. €
KH Harlaching (1. und 2. BA): 255 Mio. €
KH Schwabing: 138,6 Mio. €
3. Die Geschäftsführung der StKM wird beauftragt, in Abstimmung mit der MRG und der
Stadtkämmerei unverzüglich ein Konzept zu entwickeln, das den erforderlichen
Einsparprozess hinsichtlich Nutzeranforderungen – unter Berücksichtigung des
Medizinkonzeptes – (Zuständigkeit StKM) und baulicher Umsetzung (MRG)
sicherstellt. Dem Stadtrat ist laufend im Rahmen der Quartalsberichte über den
Fortgang dieser Maßnahmen zu berichten.
4. Der Abgabe des Antrages auf Vorwegfestlegung in das Krankenhausbauprogramm für
das Klinikum Bogenhausen (Neubau und Prio-1-Maßnahmen im Bestand) bei der ROB
durch die StKM sowie dem Vollzug aller weiteren förderrechtlichen Angelegenheiten
wird zugestimmt.
5. Der Stadtrat genehmigt gemäß der Darstellung in Ziffern 3.6, 5.1, und 5.6
•
die Vorwegmaßnahmen für das Klinikum Bogenhausen, insbesondere die
Verlegung des Hubschrauberlandeplatzes und den Bau der Energiezentrale
•
die Entwurfsplanung und die Vorwegmaßnahmen für das Klinikum Schwabing,
insbesondere die Baugrube
6. Der Oberbürgermeister wird zu der Einführung des in Ziffer 8.1 beschriebenen neuen
beschleunigten Verfahrens zur Gremienbefassung mit Großbaumaßnahmen und der
damit verbundenen Änderung der Zustimmungsvorbehalte ermächtigt, die
Gesellschaftsverträge von StKM und MRG entsprechend der Ziffer 8.2 zu ändern. Der
Stadtrat wird künftig Großbaumaßnahmen in drei Schritten beschließen:
•
Beschlussfassung über die Inhalte des Antrags auf Vorwegfestlegung vor
Einreichung des Antrags bei der Förderbehörde
•
Beschlussfassung über die Ergebnisse der Entwurfsplanung mit
Kostenberechnung (vergleichbar mit der Projektgenehmigung bei
Baumaßnahmen des Hoheitsbereiches)
Seite 54
•
Beschlussfassung über eine Ausführungsgenehmigung der Maßnahmen auf
Basis einer Ausführungsplanung und eines Kostenanschlages auf Basis
bepreister Leistungsverzeichnisse für die wesentlichen Gewerke sowie der
fortgeschriebenen Kostenberechnung der sonstigen Gewerke
Durch die beschriebene Stadtratsbefassung entfällt die Aufsichtsratspflichtigkeit der
Großbaumaßnahmen. Der Aufsichtsrat wird aber regelmäßig informiert.
7. Die Anträge:
•
Antrag Nr. 14-20 / A 02154 der Stadtratsfraktion Bürgerliche Mitte –
Bayernpartei / Freie Wähler vom 31.05.2016
•
Antrag Nr. 14-20 / A 02527 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom
10.10.2016
•
Antrag Nr. 08-14 / A 02013 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL
vom 26.11.2010
sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
8. Die Anträge:
•
BA-Antrag Nr. 14-20 / B 02731 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 –
Untergiesing-Harlaching vom 16.08.2016
•
BA-Antrag Nr. 08-14 / B 03300 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 –
Untergiesing-Harlaching vom 20.09.2011
•
Antrag des Seniorenbeirats vom 17.02.2016
sind damit satzungsgemäß erledigt.
9. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag.
Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig
beschlossen.
Seite 55
Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende
Der Referent
Ober/Bürgermeister/-in
Dr. Ernst Wolowicz
Stadtkämmerer
IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenografischen Sitzungsdienst
an das Direktorium - Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei – HAI/1
z. K.
V.
WV Stadtkämmerei – HAI/1
R:\projekte\StKM_Gremien\01_Stadtrat\2016\2016_12_13_Bau_Fortschreibung\2016_12_13_FA_Bau_Fort
schreibung_V14.odt
Stadtkämmerei
SKA-HAI/1
I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
II. an die Geschäftsführung der Städtisches Klinikum München GmbH
an die Geschäftsführung der MRG Maßnahmeträger München-Riem GmbH
z. K.
Seite 56
Am ......................
Im Auftrag