PRESSEMITTEILUNG 8. Dezember 2016 Eurosystem akzeptiert Barsicherheiten für PSPP-Wertpapierleihgeschäfte • Neue Möglichkeit zur Verwendung von Barsicherheiten • Verzinsung an den Zinssatz für die Einlagefazilität gekoppelt • Neuerung soll die Wirksamkeit der Wertpapierleihgeschäfte im Rahmen des PSPP erhöhen • Gesamtobergrenze von 50 Mrd € für das Eurosystem Der EZB-Rat hat heute beschlossen, dass Zentralbanken des Eurosystems für Wertpapierleihgeschäfte mit Beständen, die sie im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) erworben haben, künftig auch Barsicherheiten akzeptieren können, ohne dass diese Mittel auf liquiditätsneutrale Weise reinvestiert werden müssen. Diese Regelung gilt ab dem 15. Dezember 2016 für die folgenden Mitglieder des Eurosystems: EZB, Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, Deutsche Bundesbank, Central Bank of Ireland, Banco de España, Banque de France und De Nederlandsche Bank. Die Gesamtobergrenze für Wertpapierleihen gegen Barsicherheiten wird auf 50 Mrd € festgesetzt und gilt für das Eurosystem insgesamt. Um die normale Aktivität am Repomarkt nicht übergebührlich zu beeinträchtigen, wird die Möglichkeit der Hinterlegung von Barsicherheiten entweder zum Zinssatz für die Einlagefazilität abzüglich 30 Basispunkten (derzeit also -70 Basispunkte) oder zum jeweils am Markt geltenden Reposatz gewährt, je nachdem, welcher dieser Zinssätze niedriger ist. Die neue Regelung über die Akzeptanz von Barsicherheiten für PSPP-Wertpapierleihgeschäfte zielt darauf ab, die Wirksamkeit des Rahmens für Wertpapierleihgeschäfte zu erhöhen und dadurch die reibungslose Umsetzung des PSPP zu unterstützen sowie die Liquidität und Funktionsfähigkeit des Repomarkts im Euro-Währungsgebiet zu fördern. Diese technische Neuerung stellt keine Änderung des Übersetzung: Deutsche Bundesbank -2- geldpolitischen Kurses des Eurosystems dar. Sie wird mit Blick auf die operativen Anforderungen und die Höhe der Überschussliquidität regelmäßig überprüft. Medienanfragen sind an Herrn William Lelieveldt unter +49 69 1344 7316 zu richten. Europäische Zentralbank Generaldirektion Kommunikation Internationale Medienarbeit, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland Tel.: +49 69 1344 7455, E-Mail: [email protected], Internet: www.ecb.europa.eu Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet. Übersetzung: Deutsche Bundesbank
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