Gemeinde Bachs Zusammenschluss politische Gemeinden Stadel und Bachs Fragen-/Antwortenkatalog (Stand 05.12.2016) Zusammenschluss Stadel und Bachs F Was hat Stadel für einen Nutzen aus diesem Zusammenschluss? A Das Gemeindegebiet von Stadel vergrössert sich um 9,15 km2 (Fläche Bachs) auf 22,04 m2 zur 11grössten Gemeinde im Kanton und zur grössten im Bezirk Dielsdorf. Die Bevölkerungsdichte in der erweiterten politischen Gemeinde Stadel sinkt auf 130 Einwohner/km2. Damit wird sichergestellt, dass der geo-topografische Sonderlastenausgleich weiterhin ausbezahlt wird. Jährlich erhält die erweiterte Gemeinde einen geo-topografischen Sonderlastenausgleich von ca. 600‘000 Franken. Dies sind ca. 400‘000 Franken mehr als Bachs als eigenständige Gemeinde erhalten hat. Der Gemeinderat Stadel handelt aus staatspolitischer Sicht zukunftsweisend. Mit diesem Schritt kann der Nachbargemeinde, welche aus eigener Kraft nicht mehr eigenständig sein kann, geholfen werden. Auch wenn die erweiterte Gemeinde Stadel von einem zusätzlichen Finanzausgleich profitieren kann, wird mit der Eingemeindung von Bachs der Kanton langfristig finanziell entlastet. Die bei einem Zusammenschluss erhöhte Einwohnerzahl führt zu einer besseren Auslastung der bestehenden Infrastrukturen und der Verwaltung. Der Anteil der Kosten je Einwohner für die Behörden und die Verwaltung sinkt bei einer grösseren Gemeinde. Die erweiterte Gemeinde Stadel erhält zudem bei raumplanerischen Anliegen auf allen Stufen mehr Gewicht. F Ist es sinnvoll, dass sich nur die beiden Gemeinden Stadel und Bachs zusammenschliessen? A Bereits 2012 wurden umfassende Berechnungen für verschiedene Zusammenschlussvarianten erstellt: • • Bachs, Neerach, Stadel und Weiach inkl. Primarschulen und Sekundarschule; Bachs, Stadel und Weiach inkl. Primarschulen. Die Resultate zeigten eine Steuerfusserhöhung in Neerach und Weiach. Deshalb lehnten die politischen Gemeinden Neerach und Weiach weitere Gespräche ab. Im Weiteren planten die politische Gemeinde und die Primarschulgemeinde Neerach eine Einheitsgemeinde. Deshalb konnte das Projekt eines Zusammenschlusses im Oberstufenschulkreis Stadel nicht weiterverfolgt werden. Ein Zusammenschluss der Schulen Bachs, Stadel und Weiach scheiterte am Votum der Primarschulpflege Stadel. Stadel befürchtete einen Mehraufwand für Stadel aufgrund der Übernahme der Schüler aus Fisibach und Kaiserstuhl in Weiach. Schlussendlich waren nur die politische Gemeinde und die Primarschulgemeinde Stadel bereit, mit der politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde Bachs Zusammenschlussverhandlungen aufzunehmen. An der Urnenabstimmung vom 29.11.2015 beauftragten die Stimmberechtigten der Gemeinde Stadel den Gemeinderat und die Primarschulpflege, mit Bachs Verhandlungen aufzunehmen und einen Zusammenschlussvertrag zu erarbeiten und zur Abstimmung zu bringen. 6-675 Stadel Bachs Fragen Antwortenkatalog/05.12.2016 1 Gemeinde Bachs F Welches ist der Unterschied zwischen einer Eingemeindung und einer Kombinationsfusion? A Bei einer Eingemeindung der politischen Gemeinde Bachs bleibt die Gemeinde Stadel erhalten. Sie wird um das Gebiet Bachs erweitert. Grundsätzlich bleiben sämtliche Reglemente und Verordnungen bestehen und haben nach einem Zusammenschluss auch für das Gebiet Bachs Gültigkeit. Bei der Kombinationsfusion wird eine neue Gemeinde gebildet. Dies ist vor allem der Fall, wenn sich zwei oder mehr gleich grosse Gemeinden zusammenschliessen. In der Regel wird ein neuer Gemeindename festgelegt und eine neue Gemeindeordnung erarbeitet. In diesem Fall werden auch Verordnungen und Reglemente den neuen Gegebenheiten angepasst. Bei einer Kombinationsfusion erhalten sämtliche Bürgerinnen und Bürger der fusionierten Gemeinden ein neues Bürgerrecht. F Wie wird Bachs politisch in die erweiterte politische Gemeinde Stadel eingebunden? A Die Stimmberechtigten von Bachs werden nach der Eingemeindung bezüglich Rechte und Pflichten den Stimmberechtigten von Stadel gleichgestellt, d. h. sie können sich in die Behörden wählen lassen und an den Gemeindeversammlungen teilnehmen. F Wird Bachs eine feste Vertretung in den Behörden von Stadel haben? A Aufgrund der politischen Rechte ist es nicht möglich, Quoten für die Behörden festzulegen. Die Stimmberechtigten aus Bachs können sich an den im September 2017 stattfindenden Wahlen für die Behörden aufstellen lassen. Es ist auch im Interesse der Gemeinde Stadel, dass Vertreter der bestehenden Behörden aus Bachs in den zu wählenden neuen Behörden Einsitz nehmen, damit das Wissen aus dem Gemeindegebiet Bachs in die Amtshandlungen einfliessen kann. F Was geschieht mit der Verwaltung in Bachs? A Bei einem Zusammenschluss wird die Verwaltung in Bachs aufgehoben. Sämtliche Dienstleistungen der Verwaltung Stadel stehen ab 01.01.2018 auch der Bevölkerung des Gemeindegebietes Bachs zur Verfügung. F Kann in Bachs noch abgestimmt werden? A Auch nach dem Zusammenschluss wird ein Urnenstandort in Bachs aufrechterhalten, so lange die Nachfrage vorhanden ist. F Werden alle Reglemente und Verordnungen nach einem Zusammenschluss angepasst? A Die Erlasse der politischen Gemeinde Stadel gelten nach einem Zusammenschluss auf dem gesamten Gebiet der erweiterten politischen Gemeinde Stadel. Die Erlasse der Gemeinde Bachs treten per 1. Januar 2018 ausser Kraft – mit Ausnahme der Bau- und Zonenordnung sowie der Friedhofverordnung. Die Bau- und Zonenordnungen und die Friedhofverordnungen der politischen Gemeinden Stadel und Bachs müssen bis spätestens 2022 überarbeitet und den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden. 6-675 Stadel Bachs Fragen Antwortenkatalog/05.12.2016 2 Gemeinde Bachs F Was geschieht mit der Postleitzahl Bachs? A Die Eingemeindung hat keinen Einfluss auf die Postleitzahlen. Die Postleitzahlen in Bachs und in Stadel (für Stadel und Windlach) bleiben erhalten. F Gibt es weiterhin eine Homepage der Gemeinde Bachs? A Nein, die Domäne Bachs wird nicht von der erweiterten politischen Gemeinde Stadel genutzt. Die Informationen für das Gebiet Bachs werden nach einem Zusammenschluss auf der Homepage von Stadel aufgeführt. F Wird das Mitteilungsblatt Bachs weitergeführt? A Nein. Das Dorfblatt Stadel, welches 6-mal jährlich erscheint, wird nach einem Zusammenschluss auch der Bachser Bevölkerung zugestellt. F Wo finden zukünftig die Gemeindeversammlungen statt? A Die Gemeindeversammlungen finden grundsätzlich in Stadel im Neuwis-Huus statt. Personelles F Was geschieht mit den Mitarbeitenden der Gemeinde Bachs? A Die nicht per 31.12.2017 aufgelösten Arbeitsverhältnisse der politischen Gemeinde Bachs werden von der erweiterten politischen Gemeinde Stadel übernommen. Insbesondere ist vorgesehen, die im Nebenamt tätigen Personen im Wasser- und Abwasserbereich sowie im Winterdienst weiter zu beschäftigen. Vereine F Müssen die Vereine in Bachs auch fusionieren? A Die Vereine in Bachs können weiterhin bestehen. Vereinstätigkeiten haben nichts mit politischen Tätigkeiten zu tun. Auch dürfen die Vereine von Bachs im Rahmen ihrer Ortsverbundenheit das Wappen von Bachs weiterhin auf ihren Fahnen verwenden. F Stehen die Infrastrukturen in Bachs den Vereinen weiterhin zur Verfügung? A Selbstverständlich stehen die Infrastrukturen den Vereinen auch nach einem Zusammenschluss zur Verfügung. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Nutzungsreglemente der Gemeinde Stadel gelten werden. F Was geschieht mit den drei Schiessanlagen? A Die Gemeinderäte haben sich entschieden, dass das Thema Schiessanlagen nach einem Zusammenschluss und ohne Druck mit den Schützenvereinen und der Bevölkerung diskutiert wird. Selbstverständlich braucht es in der Gemeinde nicht mehr drei Schiessanlagen. 6-675 Stadel Bachs Fragen Antwortenkatalog/05.12.2016 3 Gemeinde Bachs F Vereinsunterstützung: Werden die Vereine nach einem Zusammenschluss weiterhin finanziell unterstützt? A Die Vereinsunterstützung richtet sich nach einem Zusammenschluss nach dem Reglement der Gemeinde Stadel. Verkehr F Ist der Winterdienst in Bachs nach einem Zusammenschluss sichergestellt? A Die fachgerechte Schneeräumung in Bachs wird auch nach einem Zusammenschluss garantiert. F Sind nach einem Zusammenschluss Änderungen im Fahrplan zu erwarten? A Grundsätzlich bleibt der bestehende Fahrplan erhalten. Es ist nicht auszuschliessen, dass im Rahmen der Fahrplankonferenzen Änderungen umgesetzt werden. Diese haben jedoch keinen Zusammenhang mit dem Zusammenschluss. Bauliche Entwicklung/Raumplanung F Welches Baureglement und welcher Zonenplan gelten für das Gebiet Bachs nach einem Zusammenschluss? A Die Bau- und Zonenordnungen der Gemeinden Stadel und Bachs müssen zusammengelegt werden. Dies ist jedoch nicht auf den 01.01.2018 möglich. Deshalb gewährt der Kanton der erweiterten politischen Gemeinde Stadel eine Frist von maximal vier Jahren, um die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Bachs in diejenige von Stadel zu integrieren. Spätestens Ende 2022 muss die neue Bau- und Zonenordnung den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt und dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht werden. Die Schutzverordnungen bleiben bestehen. F Wieviel Bauland haben die beiden Gemeinden noch zur Verfügung? A Gemäss Statistik verfügt die Gemeinde Stadel noch über ca. 5 ha nicht überbautes Bauland, in Bachs sind es noch 2 ha. Wegen den Fluglärmbestimmungen kann nicht mit weiterem Bauland gerechnet werden. Nach Fertigstellung der sich in Bau befindenden Wohneinheiten in Stadel sind die Baulandkapazitäten für neue Wohneinheiten weitestgehend ausgeschöpft. Die Einwohnerzahl in Stadel steigt dann auf ca. 2450. In Zukunft muss in Stadel wegen fehlender Baumöglichkeiten mit einer Stagnation der Einwohnerzahl gerechnet werden. Es ist deshalb nicht voraussehbar, wann die Einwohnerzahl der erweiterten Gemeinde auf 3282 steigt. Bei dieser Einwohnerzahl würde der geo-topografische Sonderlastenausgleich entfallen. Da die Zuzüger ebenfalls Steuern bezahlen, wird der Ausfall des geo-topografischen Sonderlastenausgleichs dannzumal kompensiert. F Was geschieht mit den Naturschutz- und Landschaftsschutzobjekten in Bachs und Stadel nach einem Zusammenschluss? A Die ausgeschiedenen Landschaftsschutz- sowie Naturschutzobjekte bleiben auch nach dem Zusammenschluss bestehen. 6-675 Stadel Bachs Fragen Antwortenkatalog/05.12.2016 4 Gemeinde Bachs Finanzen F Welche Auswirkungen hat der Zusammenschluss der politischen Gemeinden auf den Steuerfuss von Stadel? A Die Modellrechnungen zeigen, dass der Steuerfuss der Gemeinde Stadel von aktuell 112 % auch nach einem Zusammenschluss nicht erhöht werden muss. Im Gegenteil, es besteht ein Spielraum für eine leichte Senkung. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die erweiterte politische Gemeinde Stadel jährlich einen um 400‘000 Franken höheren geo-topografischen Sonderlastenausgleich erhält. Auch die mit einem Zusammenschluss möglichen Einsparungen (Verwaltung, Behörden, etc.) reduzieren den Aufwand, so dass bei der politischen Gemeinde nicht mit einer Steuerfusserhöhung gerechnet werden muss. F Was geschieht mit den nach einem Zusammenschluss in Bachs nicht mehr benötigten Liegenschaften? A Die Liegenschaften können vermietet oder verkauft werden. Die Arbeitsgruppe Finanzen/Liegenschaften hat festgestellt, dass der Verkauf der nicht mehr benötigten Liegenschaften zu einem Ertrag von ca. 3,5 Mio. Franken führen würde. Da die finanzielle Lage der erweiterten politischen Gemeinde Stadel gut ist, müssen die Liegenschaften und Grundstücke von Bachs nicht verkauft werden. Sie können weiterhin vermietet bzw. verpachtet werden. Werke F Müssen die Gebühren im Wasser- und Abwasserbereich in Stadel nach einem Zusammenschluss erhöht werden? A Die Berechnungen zeigen, dass bei der Wasserversorgung eine Mengengebühr von 1.60 Franken je m3 Wasser ab 2018 ausreichen wird. Das Spezialfinanzierungskonto von Bachs hat 2015 einen Stand von über 700‘000 Franken ausgewiesen. Diese Mittel können bei einem allfälligen Aufwandüberschuss bei der Wasserversorgung mit einer entsprechenden Entnahme ausgeglichen werden. Auch bei der Abwasserentsorgung sollte die ab 2017 gültige Mengengebühr von 2.70 Franken je m3 Abwasser in Stadel weiterhin Bestand haben. In den Modellrechnungen wurde zudem berücksichtigt, dass ab 2019 die Gemeinden die Investitionen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien, d. h. linear abschreiben müssen. Damit ist klar, dass ab 2019 der Abschreibungsbedarf sinkt. F Wie ist der Zustand der Infrastrukturen in Bachs? A Die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und die Strassen wurden von den Arbeitsgruppen und zusammen mit Fachingenieuren und dem Strasseninspektorat besichtigt. Das Resultat zeigt, dass die Infrastrukturen in Bachs in einem guten Zustand sind. Es ist kein Nachholbedarf bzw. es sind keine defekten Infrastrukturanlagen zu verzeichnen. Die Ingenieure und das Strasseninspektorat bestätigen, dass die Leitungsnetze und die Strassen sachgerecht unterhalten werden. 6-675 Stadel Bachs Fragen Antwortenkatalog/05.12.2016 5 Gemeinde Bachs Abfallentsorgung F Die Gemeinde Stadel verfügt über eigene Abfallmarken. In Bachs werden Abfallsäcke eingesetzt. Was gilt 2018 für das Gebiet Bachs? A Ab 01.01.2018 bzw. nach einer Übergangsfrist müssen für das Gebiet Bachs die Abfallmarken von Stadel verwendet werden. Feuerwehr F Was geschieht mit der Feuerwehr in Bachs? A Bachs gehört dem Zweckverband Feuerwehr Banesto an (Gemeinden Bachs, Neerach und Steinmaur). Stadel gehört zum Sicherheitszweckverband Glattfelden-Stadel-Weiach. Gespräche zusammen mit der kantonalen Gebäudeversicherung zeigen, dass ein Austritt aus dem Zweckverband Banesto für das Gebiet die zweckmässigste Lösung ist. Nach dem Zusammenschluss wird das Gebiet Bachs dem Sicherheitszweckverband Glattfelden-Stadel-Weiach unterstellt. Diverses F Friedhöfe Was ändert sich bei den Friedhöfen? A Die Friedhöfe Stadel und Bachs bleiben bestehen. Bestattungen sind auf beiden Friedhöfen möglich. Bis zur Änderung der bestehenden Vorschriften von Stadel und Bachs bleiben diese für die bestehenden Friedhofanlagen in Kraft. Die Zusammenführung der beiden Erlasse erfolgt bis spätestens 2022. F Friedensrichter Im Herbst 2016 wurde ein neuer Friedensrichter für das Gebiet Bachs gewählt. Welche Auswirkungen bestehen mit dem Zusammenschluss für das Amt des Friedensrichters? A Sämtliche Behörden in Bachs – und dazu gehört auch das Friedensrichteramt – werden per 31.12.2017 aus ihrer Tätigkeit entlassen. D. h. die Amtsdauer des Friedensrichters endet ebenfalls am 31.12.2017. Ab 01.01.2018 ist der Friedensrichter der politischen Gemeinde Stadel auch für das Gebiet Bachs zuständig. 6-675 Stadel Bachs Fragen Antwortenkatalog/05.12.2016 6
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