Unterweisung
Dipl.-Ing. Peter Postl
WKO Steiermark, Rechtsservice
E [email protected]
Altern von Steuerungen
 Gefährdung im Einricht-Betrieb durch veraltete
speicherprogrammierbare, elektronische
Steuerungen (SPS)
 Instandhaltung muss auch überprüfen den
Aufbau der sicherheitsrelevanten Steuerkreise
 Alarmzeichen, wie unerklärliches Verhalten der
Maschine/Anlage ernstnehmen
 Einbau von modernen Sicherheitsschaltgeräten
Sicherheits-Relais, sichere Stillstands- und
Drehzahlüberwachungs-Relais
§12 Information (ASchG)
Die Information muss in verständlicher Form erfolgen. Bei
Arbeitnehmern, die der deutschen Sprache nicht ausreichend
mächtig sind, hat die Information in ihrer Muttersprache oder in
einer sonstigen für sie verständlichen Sprache zu erfolgen.
Arbeitgeber haben sich zu vergewissern, daß die Arbeitnehmer
die Informationen verstanden haben.
Erlass: elektronische Unterweisung (§14 ASchG)
entsprechend des vorausgesetzten Bildungsstandes und der
Komplexität der Lerneinheiten – nicht für Erst-Unterweisung
Vorbereitung
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Zeit
 Vorwissen, Fachkräfte oder Hilfskräfte?
Unterlagen
Ort
Einbindung der Gruppe, Personen, einheitl. Wissen
Achtung: Nicht nur front to front Vortrag
Fragen-Antwortkarten:
Woran erkenne ich einen Gefahrstoff?
Wo finde ich Informationen über die Entsorgung?
Sprachkompetenz
https://sprachenzentrum.univie.ac.at/sprachniveaus/
 Gemeinsamer Europ. Referenzrahmen für Sprachen (GERS)
 Der Unterwiesene braucht B1, um ausreichend zu verstehen.
 Der Unterweisende braucht wenigstens C1, um B2 Texte
einfach umformulieren zu können und Verständnisfragen
stellen zu können.
Methoden
Kontrolle, Sägezahneffekt
www.eval.at
Evaluierungs- und Unterweisungspflichten
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Arbeitsmittelverordnung – AM-VO
Arbeitsstättenverordnung – AStV
Bauarbeiterschutzverordnung – BauV
Grenzwerteverordnung – GKV
Verordnung über explosionsfähige Atmosphären – VEXAT
Verordnung über Lärm und Vibrationen – VOLV
Verordnung optische Strahlung – VOPST
Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz - KJBG
……….
Kinder- und Jugendlichen-BeschäftigungsG
Behinderteneinstellungsgesetz
 Keine Auskunftspflicht zur Art der Behinderung
 Möglichkeiten zur Flucht im Gefahrenfall
 absehbare Betriebsstörungen, Not- und Rettungsmaßnahmen
 Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Arbeiten an Maschinen
 Förderungen: Einreichung: Landesstelle des Sozialministeriumservice
 Schaffung neuer barrierefreier Arbeits- oder Ausbildungsplätze
 Adaptierung von bestehenden Räumen (z.B. Sanitäranlagen)
 Umbau und Zusatzausstattungen zu Maschinen (z.B. Computer) und
Einrichtungen (z.B. Büroräume)
 Technische Arbeitshilfen (z.B. mobile Lesegeräte für Sehbehinderte)
 Reduzierter Kündigungsschutz: innerhalb der ersten vier Jahre
Elektromagnetische Felder Evaluierungs-System
Direkte Wirkung
Indirekte Wirkung
 Thermische Wirkung:
Erwärmung des Gewebes
 Nichtthermische Wirkung:
Stimulation von Nerven,
Muskeln, Sinnesorganen
 Kontaktströme, Ströme durch
Gliedmaßen
 Störung von aktiven
Implantaten
 Projektilwirkung auf
ferromagnetische Stoffe
 Auslösung von elektrischen
Zündvorrichtungen
 Brand und Explosion durch
Funkenentladung
 Kontaktströme
Abstand als Schutz vor EMF
das EMES Konzept
Abstand als beste Schutzmaßnahme:
Starke Abnahme mit der Distanz (vom Kopf)
 EMES hinterlegt abstandsabhängige
Expositionsdaten (=Datenbank)
 Exposition bzw. Belastung beigegebenen
Abstand am Arbeitsplatz (AP)
wird berechnet
 EMES summiert Kombination von Quellen
 www.eval.at/EMES
Anwender Beispiel Büro
Mobiltelefon als relevante Quelle, wenn beruflich genutzt
Gamification
(Richard Bartle, 1978)
 Gamification: nützt natürlichen Spieltrieb zur Motivationssteigerung, damit komplexe oder monotone und ungeliebte
Aufgaben in der Arbeitswelt - beispielsweise
Fließbandarbeit - trotzdem Spaß machen.
Beispiel: Terminal auslogen - Rotation der Arbeitsplätze
(ein Report über Probleme wird spielerisch belohnt)
 Basis für die Wissensweitergabe bei Schichtwechsel
 Soziale Interaktion verstärken durch Vergabe von Punkten
 Problem es wird schnell langweilig