49 9. Dezember 2016 64. Jahrgang Amtsblatt der Großen Kreisstadt www.leimen.de Bürgerversammlung zum Thema: „Bebauung des Rathausplatzes“ Stadtwerke Leimen bereit für den Winter Seite 27 am Dienstag, dem 13. Dezember 2016, um 19.00 Uhr Weihnachtsfenster 2016 Einladung zur Öffnung des Weihnachtsadventskalenders am Dienstag, dem 13. Dezember im Foyer des Leimener Rathauses. im Bürgerhaus (Rose-Saal) in Leimen Seite 24 Blutspender geehrt Seite 24 51. Seniorenadventsfeier in St. Ilgen Seite 25 Alle Leimener Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen! Wichtiges auf einen Blick 2 | Wichtiges auf einen Blick Stadtverwaltung Leimen E-Mail: [email protected] Tel. 06224/704-0 Sprechstunden: Rathaus/Neues Rathaus Mo., Di., Do., Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Di. 14.30 – 18.30 Uhr Do. 13.30 – 17.00 Uhr Sprechzeiten im Bürgerbüro donnerstags durchgehend von 8.00 – 17.00 Uhr. Mittwoch geschlossen. Bürgeramt St. Ilgen Mo., Di., Do., Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Mi. 14.30 – 18.30 Uhr Bürgeramt Gauangelloch Di., Mi., Do., Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Mo. 14.30 – 18.30 Uhr Sprechstunden Oberbürgermeister Bitte telefonische Vereinbarung unter 06224/704-201 oder -203 Gemeindevollzugsdienst 06224/704-304 0160/3636485 od. 0160/3636483 Stadtbücherei, Hohe Gasse 1 06224/704-298 Mo. u. Do. 11.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Di. 15.00 – 20.00 Uhr Mi. geschl., Fr. 14.00 – 17 Uhr Abwasserzweckverband Untere Hardt 06224/8276-6 Wasserversorgung „Hardtgruppe“ www.Hardtgruppe.de Wochenmarkt Georgi-Marktplatz Jeden Donnerstag 8 -12 Uhr Schulen Rathaus-Rundschau Stadt Leimen · 9. Dezember 2016 · Nr. 49 AWO Rhein-Neckar Mahlzeitendienst 06224/51001 Ferienwerk 06203/928530 Schwerstbehindertenbetreuung 06203/928530 ARV Rhein-Neckar e.V. Betreuungsverein Tel. 06224/75959 Fax: 06224/71050 Beratung Do. 9.30 – 12.00 Tel. 06224/8283683 Notfallnummer Pflegende Angehörige Dr. Ulla-Schirmer-Haus 0160/7182737 Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ www.hilfetelefon.de 0800/116016 Telefonseelsorge HD, Beratung Tag und Nacht 0800/1110111 oder 0800/1110222 Landratsamt RNK www.rhein.neckar-kreis.de 06221/5220 Abfallentsorgung AVR Abfalltelefon 07261/9310 Sonstiges Notarin: Sprechstunde im Neuen Rathaus Terminvereinbarung 06221/591485 erforderlich Störungsstellen Stadtwerke Rufbereitschaft allgemein 0160/7454281 Rufbereitschaft Wasserwerke 06224/704-666 Strom-/Gasversorgung Musikschule, Hohe Gasse 2 Tel. 06244/704494 Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Fax: 06224/704-450 VHS, Rathausstraße 8 Tel. 06224/704-291, -247 Fax: -154 Turmschule Leimen 06224/704-266 Otto-Graf-Realschule 06224/175138-12 Geschwister-Scholl-Schule St. Ilgen 06224/767940 Schlossbergschule Gauangelloch 06226/97287110 Jugendamt Leimen: Herr Crämer, Neues Rathaus, Zi. 1.05 704-116 Di. 15.30 – 17.30 Uhr St. Ilgen: Bürgeramt 06224/704-414 Frau Roller 06222/3073-4223 1.+3. Mittwoch im Monat, 10.30 – 12.00 Uhr Gauangelloch: Bürgeramt Frau Stier 06226/1566 1. Montag im Monat, 14.30 – 15.30 Uhr Sozialarbeit Komunaler Pflege-/Beratungsstützpunkt Leimen/Sandhausen Herr Kiss Bürgeramt St. Ilgen, 06224/704-406 Di. 14.30 – 18.00 Uhr Kirchliche Sozialstation www.Sozialstation-Leimen.de Leimen und St. Ilgen 06224/73576 Gauangelloch 06224/12744 Verwaltung 06224/74609 Haus Karmel 06224/74155 Familienpflege/Nachbarschaftshilfe 06224/75736 Wochenend-Dienst Sozialstation Anrufbeantworter 06224/73576 Ökumen. Hospizdienst Leimen, Kolpingstr. 5 0176/38661425 Aus dem Rathaus Stadtwerke HD (Gas) Netze BW GmbH Störungsstelle Strom Servicetelefon 06221/5130 07243/180 -0 0800/3629477 0800/3629900 Süwag Energie AG/Syna GmbH Störungen 06223/963666 Servicetelefon 0800/4747488 Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst 06221/116117 Behandlungsraum: Alte Eppelheimer Straße 35, Heidelberg Zahnärztlicher Notfalldienst 06221/3544917 www.zahn-forum.de/karlsruhe Erste Hilfe/DRK Leimen 06224/9210952 Bereitschaftsleiterin Frau Bähr E-Mail: [email protected] Krankentransport 06221/19222 Tierärztlicher Notfalldienst 06223/74077 Elektro-Wochenend-Dienst 06221/301183 Notrufe Polizei Feuerwehr Rettungsdienst 110 112 112 Polizeiposten Leimen 06224/17490 Mo., Mi., Do. 7.30 – 16.15 Uhr Di. 7.30 – 18.30 Uhr Fr. 7.30 – 16.00 Uhr Polizeirevier Wiesloch 06222/57090 Gift-Informationszentrale Klinikum Mainz 06131/19240 Apotheken-Notdienst Servicenummer für Apotheken-Notdienst: Telefonnummer: 08 00/00022833 (kostenlos) Mobilfunk: 22833 (o. Vorw., für max. 69 Ct/Min.) www.aponet.de Samstag, 10. Dezember 2016 Rathaus-Apotheke, Leimen, Marktgasse 5, Tel. 06224 – 7 50 36 Bären-Apotheke, HD-Pfaffengrund, Marktstr. 54, Tel. 06221 – 77 50 90 Hubertus-Apotheke, HD-Neuenheim, Keplerstr. 15, Tel. 06221 – 48 40 28 Linden-Apotheke, Gaiberg, Hauptstr. 11, Tel. 06223 – 4 70 37 Sonntag, 11. Dezember 2016 Hessel-Apotheke, Wiesloch, Hesselgasse 46, Tel. 06222 – 8 14 14 Hasenleiser-Apotheke, HD-Rohrbach, Freiburger Str. 23, Tel. 06221 – 30 32 10 Czerny-Apotheke, HD-Bergheim, Bergheimer Str. 140, Tel. 06221 – 2 46 62 Paracelsus-Apotheke, Neckargemünd, Wiesenbacher Str. 37, Tel. 06223 – 33 00 Montag, 12. Dezember 2016 Turm-Apotheke, Leimen, Rohrbacher Str. 3, Tel. 06224 – 7 21 12 Pfaffengrund-Apotheke, HD-Pfaffengrund, Im Buschgewann 43, Tel. 06221 – 70 75 48 St. Martin-Apotheke, Meckesheim, Friedrichstr. 1, Tel. 06226 – 9 21 20 Dienstag, 13. Dezember 2016 Löwen-Apotheke, Wiesloch, Hauptstr. 115, Tel. 06222 – 22 39 Römer-Apotheke, HD-Weststadt, Römerstr. 58, Tel. 06221 – 2 85 34 Thomas-Apotheke, Bammental, Hauptstr. 97, Tel. 06223 – 57 57 Mittwoch, 14. Dezember 2016 Dr. Hönig’s Apotheke, Sandhausen, Hauptstr. 100, Tel. 06224 – 24 12 Center-Apotheke Kaufland, HD-Rohrbach-Süd, Hertzstr. 1, Tel. 06221 – 30 05 81 St. Martin-Apotheke, Meckesheim, Friedrichstr. 1, Tel. 06226 – 9 21 20 Donnerstag, 15. Dezember 2016 Herzog-Apotheke, Wiesloch, Güterstr. 1, Tel. 06222 – 6 79 67 99 Magnolien-Apotheke, HD-Südstadt, Karlsruherstr. 14, Tel. 06221 – 3 95 93 84 Freitag, 16. Dezember 2016 Astoria-Apotheke, Walldorf, Nußlocher Str. 26a, Tel. 06227 – 6 12 20 Boxberg-Apotheke, HD-Boxberg, Boxbergring 16, Tel. 06221 – 38 38 90 Fortuna-Apotheke, HD-Weststadt, Kurfürstenanlage 36, Tel. 06221 – 58 50 70 Impressum Herausgeber: Große Kreisstadt Leimen Rathausstraße, Postfach 1320, 69171 Leimen Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Stadtverwaltung Leimen ist Oberbürgermeister Hans D. Reinwald o.V.i.A., für den übrigen Inhalt Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, Nussbaum Medien St. Leon-Rot. Redaktionsschluss für den Vereinsteil ist montags 8.30 Uhr. Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Internet: www.nussbaum-slr.de Anzeigenannahme bis jeweils dienstags 11 Uhr bei: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel.: 06227/5449-0, Fax: 06227/5449-1190, E-Mail: [email protected] Internet: www.knvertrieb.de Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstraße 1, 68789 St. Leon-Rot, Telefon 06227/35828-30, E-Mail: [email protected], Internet: www.gsvertrieb.de Kündigung des Abonnements nur zum Halbjahresende möglich. Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin. Rathaus-Rundschau STADT LEIMEN Nummer 49 Freitag, 9. Dezember 2016 Aus dem Rathaus 3 Veranstaltungs Veranstaltungskalender vom 9. bis 15. Dezember 2016 Freitag, 09.12. MSC St. Ilgen: Mitgliederversammlung im Vereinsheim des MSC in St. Ilgen (neben der Kurpfalzhalle), 19.30 Uhr Samstag, 10.12. Liedertafel Leimen: Weihnachtsfeier im Bürgerhaus „Zum Alten Stadttor“ in Leimen, 19.00 Uhr Sonntag, 11.12. Evangelische Kirche Leimen: Adventsfrühstück im Philipp-Melanchthon-Haus in Leimen, 09.00 Uhr Sudetendeutsche Landmannschaft OG Leimen: Adventsfeier im Nebenzimmer des Restaurants Carlos in Leimen, 14.30 Uhr TV Germania St. Ilgen: Weihnachtsfeier in der Kurpfalzhalle in St. Ilgen, 15.00 Uhr Interessengemeinschaft Gauangelloch – liebens- und lebenswert: Gauangellocher Adventssingen auf dem Rathausplatz rund um den Weihnachtsbaum in Gauangelloch, 16.00 Uhr (Erstverkauf des Buches „1000 Jahre Gauangelloch“) Montag, 12.12. Stadt Leimen und KliBA: Kostenlose Energieberatung im Neuen Rathaus in Leimen, 14.00 Uhr Dr. Ulla-Schirmer-Haus Leimen: Marionettentheater im Café Ulla (Dr. UllaSchirmer-Haus) in Leimen, 19.00 Uhr Vogelschutz- und Zuchtverein Leimen: Monatsversammlung im Vereinslokal der Kleintierzüchter in Leimen, 20.00 Uhr Dienstag, 13.12. Stadt Leimen: Öffnung des Weihnachtsadventskalenders im Foyer des Leimener Rathauses in Leimen, 17.00 Uhr Stadt Leimen: Bürgerversammlung zum Thema „Bebauung des Rathausplatzes“ im Rose-Saal in Leimen, 19.00 Uhr AWO St. Ilgen: Seniorennachmittag in der AWO-Begegnungsstätte, Gaststätte Pfalzstube, 14.00 Uhr AWO Leimen: Seniorennachmittag in der AWO-Begegnungsstätte in der Turmgasse 7, 14.30 Uhr Freie Wähler Leimen: Bürgersprechstunde mit Stadtrat Rudolf Woesch im Neuen Rathaus (Zimmer 1.05) in Leimen, 17.30 Uhr Geänderte Redaktionszeiten zur Jahreswende und im neuen Jahr! Wegen der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage haben sich die Redaktionszeiten geändert: Für die Ausgabe 51 ist der Redaktionsschluss für den amtlichen Teil und Parteiberichte am Donnerstag, dem 15. Dezember 2016 um 10.00 Uhr. Der Redaktionsschluss für Vereinsberichte ist am Freitag, dem 16. Dezember 2016 um 8.30 Uhr. In der Kalenderwoche 52/2016 und 1/2017 erscheint kein Amtsblatt. Die erste Ausgabe im neuen Jahr, die Folge 2/2016, erscheint am 13. Januar 2017. Für den amtlichen Teil und Parteien ist der Redaktionsschluss am Donnerstag, dem 5. Januar 2017 um 10.00 Uhr. Der Redaktionsschluss für Vereinsberichte ist am Montag, den 9. Januar 2017 um 8.30 Uhr. Wir bitten Sie die Termine genau einzuhalten, da aus technischen Gründen später eingehende Berichte nicht berücksichtigt werden können. Wir bitten um Beachtung! Die Redaktion Dokumente noch gültig??? Bitte prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente. Die Neuausstellung von Reisepass und Personalausweis dauert ca. 3 Wochen und kann bei den jeweiligen Bürgerämtern oder dem Einwohnermeldeamt im Neuen Rathaus, Zimmer 0.01, beantragt werden. Mittwoch, 14.12. Jahrgangstreffen 1946/47 Leimen: Jahrgangstreffen 46/47 in der Brauerei in Leimen, 19.00 Uhr Donnerstag, 15.12. Stadt Leimen: Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses im Ferdinand-Reidel-Saal des Neuen Rathauses, 18.30 Uhr Evangelische Kirche Leimen: Seniorennachmittag mit Weihnachtsfeier für alle Leimener Seniorinnen und Senioren im Philipp-Melanchthon-Haus in Leimen, 14.30 Uhr Katholische Kirche Leimen: Seniorennachmittag mit Adventsfeier im Mauritiushaus in Leimen, 14.30 Uhr Katholische Kirche St. Ilgen: Seniorennachmittag mit Adventsfeier im Maximilian-Kolbe-Haus in St. Ilgen, 14.30 Uhr Kleintierzüchter St. Ilgen: Stammtisch im Vereinsheim „Am Fischwasser“, 16.30 Uhr Freundeskreis der Otto-Graf-Realschule Leimen: 53. Mitgliederversammlung in der Otto-Graf-Realschule in Leimen, 19.30 Uhr Verkauf von Müllsäcken An der Information der Stadtverwaltung Leimen im Neuen Rathaus, bei der Ortsverwaltung St. Ilgen, und bei der Ortsverwaltung Gauangelloch können Restmüll- und WertstoffMüllsäcke erworben werden. Wertstoff-Müllsäcke (grün): 2,30 Euro Restmüllsäcke (rot): 3,00 Euro Biomüllsäcke: 1,30 Euro Biomülltüten aus Papier (10 St.): 1,00 Euro Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne persönlich oder unter der Telefonnummer 06224/704-0 zur Verfügung! Ihre Stadtverwaltung Leimen Zwangsversteigerungen sind im Internet unter www.zvg.com einzusehen. Einwohnermeldeamt im Bürgeramt St. Ilgen Das Einwohnermeldeamt im Bürgeramt St. Ilgen ist in der Zeit vom 12. bis 16. Dezember 2016 an folgenden Tagen geschlossen: - Dienstag, den 13. Dezember und Donnerstag, den 15. Dezember In dringenden Fällen (z.B. Abholung von Pässen oder Personalausweisen) wenden Sie sich außerhalb der o.g. Zeiten bitte an das Einwohnermeldeamt in Leimen. Wir bitten um Ihr Verständnis. 4 Nummer 49 Freitag, 9. Dezember 2016 Aus dem Rathaus Sitzung des Technischen Ausschusses am 15.12.2016, 18.30 Uhr, im Ferdinand-Reidel-Saal im Neuen Rathaus, Rathausstraße 1-3 in Leimen Tagesordnung -öffentlich1. Protokolle - Protokollbeurkundung - Benennung der Urkundspersonen 2. Sanierungsmaßnahme Leimen-Mitte Sanierungsrechtliche Genehmigung für ein Nachhilfeinstitut und das Anbringen einer Fensterbeschriftung, Römerstraße 2+4, Kurpfalz-Centrum (Laden 25, 26) 3. Sanierungsmaßnahme Leimen-Mitte Sanierungsrechtliche Genehmigung für die Umnutzung eines Blumenladens in eine Physiotherapiepraxis für Kleintiere, Turmgasse 15a, Flst.-Nr. 39/3 4. Sanierungsmaßnahme Leimen-Mitte Sanierungsrechtliche Genehmigung für den Abriss der Steinberghalle,Turmgasse 17, Flst.-Nr. 91 5. Sanierungsmaßnahme Leimen-Mitte Sanierungsrechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Drogerie in ein Süßwarengeschäft, Marktgasse 5, Flst.-Nr. 69/2 6. Sanierungsmaßnahme Leimen-St. Ilgen Sanierungsrechtliche Genehmigung für die Erneuerung der Einfriedigung, Theodor-Heuss-Straße 14, Flst.-Nr. 1 7. Sanierungsmaßnahme Leimen-St. Ilgen Sanierungsrechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung eines Büros für Grafikdesign in ein Friseurstudio, TheodorHeuss-Str. 38, Flst.-Nr. 28 8. Sanierungsmaßnahme Leimen-St. Ilgen Sanierungsrechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung eines Kellerraumes in ein Kosmetikstudio, Theodor-Heuss-Straße 2, Flst.-Nr. 305/2 9. Verschiedenes Die Bevölkerung ist freundlich eingeladen. Hans D. Reinwald Oberbürgermeister Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2017 ist der 01.01.2017 Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2016 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2017 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Bitte beachten: ab 2017 sind die Tierzahlen getrennt nach dem jeweiligen Standort der Tiere zu melden. Sie erhalten für jeden uns bekannten Standort jeweils einen Meldebogen. Zum Tierseuchenkassenbeitrag 2017 wird der Gesamtbestand der gemeldeten Tiere aller Standorte veranlagt. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2017 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2017 einen Meldebogen. Meldepflichtige Tiere sind: Pferde Schweine Schafe Bienenvölker (sofern nicht beim Landesverband gemeldet) Hühner Truthühner/Puten Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Rathaus-Rundschau STADT LEIMEN Nicht meldepflichtig sind: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine) Esel, Ziegen, Gänse und Enten Zur Ermittlung der Anzahl der gehaltenen Ziegen in BadenWürttemberg fragt die Tierseuchenkasse auf freiwilliger Basis die Ziegenzahlen ab. Sollten Sie keinen Meldebogen erhalten haben, so können Sie die Anzahl der Ziegen auch formlos schriftlich mit Angabe Ihrer Adressdaten melden. Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2017 selbstständig an die HI-Tierdatenbank zu melden. Nähere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie über das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter www. tsk-bw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Bienenvölker sind bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg meldepflichtig die nicht in einem der Imkerverbände gemeldet sind. Bitte beachten Sie auch, dass wenn sich die Anzahl an Bienenvölker im laufenden Jahr um mehr als 20 % mindestens 10 Völker erhöht, Nachmeldepflicht besteht. Mitglieder eines Imkerverbands melden bitte beim Imkerverband nach, alle anderen bei der Tierseuchenkasse. Zu beachten ist hierbei, dass in der Zeit vom 1. April bis 30. September je Bienenvolk ein Ableger frei ist. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, etc.) einsehen. Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts Hohenzollernstr. 10R, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 700, E-Mail: [email protected], Internet: www.tsk-bw.de SATZUNG über den Anschluss an die Öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – Wvs) der Stadt Leimen I.d.f. V. 24.11.2016 (Präambel) Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Leimen am 24. November 2016 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Stadt betreibt die Wasserversorgung als eine öffentliche Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Stadt. (2) Die Stadt kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversor- Rathaus-Rundschau STADT LEIMEN Aus dem Rathaus gungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Stadt erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Die Stadt kann im Falle der Absätze 2 und 3 den Anschluss und die Benutzung gestatten, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Stadt einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbewässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Stadt räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Möglichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Stadt einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Stadt vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversorgungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entsprechen. Die Stadt ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers möglichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtungen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Stadt ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Satzung vorbehalten sind, 2. soweit und solange die Stadt an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Nummer 49 Freitag, 9. Dezember 2016 5 (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Stadt hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Stadt hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Stadt dies nicht zu vertreten hat oder 2. die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers, sparsamer Umgang (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadt zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Stadt kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschränken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Stadt vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Entsprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Stadt mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung, Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Stadt zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sparsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, wassersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermengen mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Stadt mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Stadt für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Stadt ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern oder 3. zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Stadt oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Stadt berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Stadt kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen. (3) Die Stadt hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. §11 Grundstücksbenutzung (1) Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind, die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Anschlussnehmer mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde. 6 Nummer 49 Freitag, 9. Dezember 2016 Aus dem Rathaus (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks zu benachrichtigen. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Stadt zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtung zu gestatten oder sie auf Verlangen der Stadt noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Stadt, im Rahmen des § 44 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung, den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen, zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermittlung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschlussnehmer unter Benutzung eines bei der Stadt erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen, soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage); 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll; 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (zum Beispiel von Gewerbetrieben usw.) für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs; 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage; 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung zur Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Stadt hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Stadt. Soweit sie in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlage. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von der Stadt bestimmt. Die Stadt stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Stadt kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 38) neu gebildet werden. (5) Hausanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein; sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen sind der Stadt unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Stadt zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs. 2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen. Rathaus-Rundschau STADT LEIMEN (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unberücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Stadt. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der Stadt, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Stadt zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Stadt vom Anschlussnehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss – mit Ausnahme der Messeinrichtungen der Stadt – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Stadt oder ein von der Stadt zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Stadt ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Stadt zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Stadt oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Stadt oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Stadt über das Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Stadt ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Stadt berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt die Stadt keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Stadt ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und anderer Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Stadt abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. Impressum Ende des kostenlosen Teils Lesen Sie dieses Mitteilungsblatt 8 Wochen kostenlos im Abo. Weitere Informationen auf der nächsten Seite. Herausgeber: Große Kreisstadt Leimen Rathausstraße, Postfach 1320, 69171 Leimen Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Stadtverwaltung Leimen ist Oberbürgermeister Hans D. Reinwald o.V.i.A., für den übrigen Inhalt Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, Nussbaum Medien St. Leon-Rot. Redaktionsschluss für den Vereinsteil ist montags 8.30 Uhr. Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Internet: www.nussbaum-slr.de Anzeigenannahme bis jeweils dienstags 11 Uhr bei: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel.: 06227/5449-0, Fax: 06227/5449-1190, E-Mail: [email protected] Internet: www.knvertrieb.de Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstraße 1, 68789 St. Leon-Rot, Telefon 06227/35828-30, E-Mail: [email protected], Internet: www.gsvertrieb.de Kündigung des Abonnements nur zum Halbjahresende möglich. Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin. Das war‘s leider. Ohne ein Abonnement verpassen Sie: Amtliche Bekanntmachungen, Vereinsberichte, Schulen, Kindergärten, örtliche Einrichtungen, Veranstaltungen, Angebote und vieles mehr ... Müssen Sie aber nicht. Sichern Sie sich ein Abonnement Ihres örtlichen Mitteilungsblattes und erfahren Sie jede Woche alles Wissenswerte rund um das kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und kirchliche Leben Ihrer Kommune. Testen Sie Ihr Mitteilungsblatt 8 Wochen kostenlos und unverbindlich! Alle Informationen rund um Ihr Abonnement erhalten Sie auf www.nussbaum-lesen.de Zusätzlich zu Ihrem Abonnement erhalten Sie die NussbaumCard. Mit ihr profitieren Sie bei zahlreichen Unternehmen und Ausflugszielen Ihrer Region und sparen schnell die Hälfte Ihrer Abo-Gebühr oder mehr. Rathaus-Rundschau Leimen · Anzeigen 9. Dezember 2016 · Nr. 49 Energiesparende Weihnachtsgeschenke Tipps zum Kauf von Elektro-Geräten: Umwelt schonen und Geld sparen Zu Weihnachten boomt die Elektronikbranche: Auf vielen Wunschzetteln stehen neue Haushaltsgeräte oder Flachbildfernseher. Wer beim Kauf einen effizienten Energieverbrauch wählt, macht dem Beschenkten langfristig eine noch größere Freude: Denn damit bleiben die Stromkosten klein und gleichzeitig wird die Umwelt geschont. Wer Elektrogeräte verschenken möchte, achtet am besten auf die EU-Effizienzlabel: Sie helfen dabei, den Energieverbrauch schnell einzuschätzen. Je nach Produktgruppe reichen die Energieeffizienzklassen von A bis G. Für die meisten Geräte sind mittlerweile die Klassen A, A+, A++ oder A+++ eingeführt; am häufigsten kennzeichnet die Klasse A+++ die sparsamsten Geräte. Schon ein Gerät der Klasse A++ verbraucht deutlich mehr Energie und hilft kaum beim Energiesparen. Interessant ist auch ein Blick auf die Spannbreite innerhalb einer Energieverbrauchsklasse, denn hier gibt es große Unterschiede. Hilfreich ist es daher, vor der Geschenkewahl das Bewertungssystem genau anzusehen und einen Blick auf den Stromverbrauch zu werfen. Bei manchen Gerätearten gibt es außerdem verschiedene Größenklassen, für die jeweils ein Referenzgerät mit einem definierten Energieverbrauch bestimmt wird. Fernseher werden nach der Bildschirmdiagonale eingeteilt, Kühlschränke nach dem Rauminhalt. Die einzelnen Fabrikate wer- verbrauchen, trotzdem kann sein Verbrauch höher sein als ein kleineres Gerät mit einer schlechteren Energieeffizienzklasse. So verbraucht ein Fernseher mit der Energieeffizienzklasse A++ und einer Bildschirmdiagonale von 140 Zentimetern etwa 150 Kilowattstunden pro Jahr. Ein Fernseher mit der gleichen Energieeffizienzklasse und einer Diagonale von 90 Zentimetern benötigt mit rund 70 Kilowattstunden pro Jahr nur etwa halb so viel Strom und spart somit Kosten. In allen Fällen hilft es daher, den leistungsbezogenen Stromverbrauch zu vergleichen. den dann anhand des Referenzgeräts ihrer Größenklasse in die Energieeffizienzklasse eingeordnet. Das bedeutet: Ein Fernseher kann zwar innerhalb seiner Größenklasse vergleichsweise wenig Energie Weitere Tipps Steckerleisten mit Schalter mindern den Stromverbrauch, denn damit laufen die Geräte nicht ständig im stromzehrenden Standby-Betrieb. Mehr Tipps zum Stromsparen und andere klimaschonende Geschenkideen finden Sie auf der Homepage der Stadtwerke Heidelberg unter www.swhd.de/energiespar-check und www.swhd.de/energiesparshop. Endlich durchblicken beim Stromverbrauch Jetzt anmelden zum Stromsparwettbewerb Stromsparen ist so etwas Jahr sparen. Wie hoch das Sparpotenzial wie eine Win-Win-Win-Situa- ist, zeigen Vergleichsanalysen im Internet. tion: Das Klima hat etwas Mit kostenlos ausleihbaren Messgeräten davon, die Umwelt auch und kommt man zuhause außerdem großen der eigene Geldbeutel oben- Stromfressern auf die Schliche – etwa Heidrein. Wer seinen Energieverbrauch ein- zungspumpen, die oft die unentdeckten mal genauer unter die Lupe nimmt, kann größten Stromverbraucher im Haushalt einen bis zu dreistelligen Euro-Betrag im sind. Mehr Infos dazu im Internet unter www.swhd.de/energiesparen. Auch Energiespartipps finden sich dort. Kunden der Stadtwerke Heidelberg können das Gelernte übrigens gleich umsetzen – beim Stromsparwettbewerb 2017 werden Sparfüchse und kreative Sparideen prämiert. Jetzt anmelden unter: www.swhd.de/ stromsparwettbewerb Anzeigen Nr. 49 · 9. Dezember 2016 · Rathaus-Rundschau Leimen VERSCHIEDENES Bezugsgebühren Ihres Mitteilungsblattes Zeugen und Hinweise aus der Bevölkerung erwünscht! Sowohl in der Nacht zum 16. als auch zum 18. November wurde unser Haus am Spielplatz an der Kurpfalzhalle mit Backsteinen beworfen und erheblicher Schaden an der Hauswand verursacht. Bei den Tätern handelt es sich um zwei ca. 16-jährige Jugendliche, die mit blauen bzw. grauem Kapuzenpullover bekleidet waren. Handy Nr. 0173 8266459 Beilagenhinweis Sehr geehrte Abonnenten, Teilen dieser Ausgabe liegen Prospekte der folgenden Firma bei: hiermit informieren wir Sie, dass Ihnen in Kürze die G.S. Vertriebs GmbH in unserem Auftrag die Bezugsgebühren für Ihr Mitteilungsblatt in Rechnung stellen wird. spiess elektro Markt gmbh Wir bitten Sie um freundliche Beachtung. Wie mit Ihnen vereinbart erhalten Sie entweder eine Rechnung per Post bzw. E-Mail oder der Betrag wird direkt von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie zukünftig per komfortablem Bankeinzug zahlen möchten, können Sie uns gerne Ihre Bankverbindung über das Onlineformular auf www.nussbaum-lesen.de mitteilen oder per Post an folgende Adresse schicken: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG · Opelstraße 29 · 68789 St. Leon-Rot Tel. 06227 873-0 · Fax -190 · [email protected] · www.nussbaum-slr.de Foto: dolgachov/iStock/Thinkstock Adventsgenüsse ·�Feiner Sauerbraten ·�Cordon Bleu Braten ·�Hausgemachte Semmelknödel, ·�Markklößchenteig bote gül�g vom 08.12. bis 21. Ange 12. 20 16 Unser Extra-Tipp Gesunder Fleischgenuß Magere S�elrippchen Beilagen�pp: Unser gekochtes Sauerkraut Beste Qualität vom Schwäbisch Hällischen Landschwein 100 g 1,09 € Beste Qualität vom Schwäbisch Hällischen Schweinerücken 100 g 1,09 € Cordon bleu Feine Hausspezialitäten Schlemmertipp zum Wochenende Fleischkäse fein auch in Scheiben zum Braten (Partyservice ausgenommen) 100 g 0,99 € 100 g 0,89 € Gekochte Me�wurst im Geleemantel, mager und würzig Frischer Genuss ·��Weihnachtssalami ·��Weihnachtsschinken ·� Leckeres für Racle�e u. Fondue Kochtipps für jeden Tag ·�Aus der Heißtheke Fleischkäse, Frikadellen, Grillbauch jeden Mi�woch gekochte Knöchel & Schälrippchen Hausgemachter Kartoffelsalat 100 g 0,89 € Hausgemachter Kräuterfrischkäse Doppelrahmstufe 100 g 1,19 € Unser Weihnachtsze�el liegt aus. Letzter Abgabetermin für die Weihnachtsbestellung ist der 19.12.2016 Angebote solange der Vorrat reicht! Philipp Stumpf-Str.1, 69181 St. Ilgen Tel.: 06224 - 23 72 ·�Zum Erwärmen Lasagne, Bolognese, Maultaschen Suppen, Saumagen, Leberknödel Bestes Qualitätsfleisch wir verarbeiten Rind und Schweinefleisch der Rathaus-Rundschau Leimen · Anzeigen 9. Dezember 2016 · Nr. 49 WEIHNACHTSEINKAUFSBUMMEL UHREN & SCHMUCK SPIELWAREN www. -laden.de Das Fachgeschäft für MÄNNERSPIELZEUG! Weihnachten das Fest der Sinne mit Geschenken von Wert... Öffnungszeiten im Dezember: Donnerstag & Freitag 17 - 20 Uhr I Samstag 12 - 20 Uhr Schulstraße 23 · 68526 Ladenburg · Telefon 0 62 03-930 951 Gold und Silberschmuck in exklusivem Design. Foto: Thomas Northcut/iStock/Thinkstock SPORT & FREIZEIT 68723 O�ersheim - Saarstr. 21 Tel. 06202 592626 www.vinczenza.de Täglich von 8.00 - 18.00 Uhr, Sa. von 10.00 - 14.00 Uhr geöffnet Dauerkarte Rückrunde 2016/2017 E LUSIV INKL L ACHTE N A E K D O N P DFB- LE GEGE E 04* FINA SCHALK FC ab ro 69 Elzuahler) (Vol Infos und Buchung unter: www.svs1916.de Foto: Blend Images/Thinkstock * solange der Vorrat reicht Anzeigen Nr. 49 · 9. Dezember 2016 · Rathaus-Rundschau Leimen WEIHNACHTSEINKAUFSBUMMEL % RABAikTTel JETZT 20 ac htsdekoart DIES & DAS In diesem Jahr wieder Weihnachtsbäume direkt vom Erzeuger Hohenhardter Hof Nordmanntannen, Korktannen, Blaufichten, Nobilis, Engelmannfichten, Schmuckreisig. Geöffnet: 9. - 23. Dezember, 9:00 - 18:00 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit! Ihre Familie Mack, Hohenhardter Hof - zwischen Baiertal und Schatthausen 69168 Wiesloch-Baiertal, Tel. 06222 74031, Fax 772593 SONNE UND MODE DIE IDEALE KOMBINATION FÜR SIE das Weihnachtsgeschenk von uns AUF ALLES an Sie 20% Sandhausen Heidelberger Str. 2 auf alle Weihn WEIHNACHTEN ENTSPANNT GENIESSEN! NORDMANNTANNEN FRISCH GESCHLAGEN AB 19,99 € Wagner Florapark GmbH | Hauptstraße 163 | 69168 Wiesloch www.florapark.de | [email protected] | Telefon 06222 52246 Mo – Fr 9:00 – 19:00 Uhr | Sa 9:00 – 17:00 Uhr DEUTSCHLANDS BESTES GARTENCENTER! D i e G e s c h e n k id e e zu We ih na c hte n Aus der Region für die Region Der „ArtBW“ Kunstkalender 2017 ist mit 12 Motiven von Künstlerinnen und Künstlern aus Baden-Württemberg gestaltet. Mit dem Kalender setzen sich Nussbaum Medien und die Nussbaum Stiftung für die Kulturförderung in der Region ein. Je Kalender wird 5 € an die Nussbaum Stiftung gespendet. 29,00 € 27,00 € regulärer Preis Foto: AlexRaths/iStock/Thinkstock BEAUTY & WELLNESS Med. Fußpflege KALISCHKO seit 1985 Erholung vom Alltag mit NussbaumCard St. Ilgener Straße 1 69181 Leimen Telefon 06224 76484 „ 31 Jahre Fußpflege in Leimen“ • Medizinische Fußpflege 19,00 € • Hausbesuche in Leimen 22,00 € Geschenkgutscheine Die Kalendermotive sowie die Verkaufsstellen finden Sie online unter www.nussbaum-slr.de/kunstkalender. Urlaub: 23.12.2016 - 08.01.2017 „Zur Weihnachtszeit“ Ab dem 09.01.2017 freuen wir uns, Sie in unseren neuen Geschäftsräumen in der Rathausstr. 11a in Leimen begrüßen zu dürfen. Rathaus-Rundschau Leimen · Anzeigen 9. Dezember 2016 · Nr. 49 SILVESTER FEIERN Wohnung m² Wohnfl.31.12. ,- € + NK SA., *** ERK ERW MIT FEU ACHTSN R E T & MIT & SNACK FANG P M E T K SE *** dine & bar 50 Reservierungen, die bis zum 24.12. eingegangen sind erhalten 15 € für Softdrinks gratis dazu. Foto: djd/Bauknecht/thx So gelingt die Silvesterparty (djd/p-el/red). Immer mehr Bundesbürger möchten die Silvesternacht nicht in überfüllten Kneipen und Diskotheken verbringen. Die Alternative ist eine Party in den eigenen vier Wänden. Mit diesen fünf Tipps kann man sich auf die ultimative Feier ganz entspannt vorbereiten: 1. Der Kreis der Gäste sollte sorgfältig ausgewählt werden – weniger ist dabei oft mehr. Denn je mehr Leute die Party bevölkern, desto mehr Aufwand ist nötig und desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass man die eigene Wohnung am nächsten Morgen nicht mehr wiedererkennt. 2. Von den Gästen hängt es auch ab, ob es sinnvoll ist, eine Mottoparty zu veranstalten. 3. Eine Silvesterparty soll nicht in Stress für die Gastgeber ausarten. Besser ist es, wenn jeder Gast eine Speise mitbringt. 4. E rmüdungserscheinungen können bei den Gästen gar nicht erst aufkommen, wenn das Wohnzimmer nach Mitternacht zur Tanzfläche wird. 5. Rechtzeitig vor Mitternacht dafür sorgen, dass Gläser, Sekt und Orangensaft in ausreichender Menge zum Anstoßen bereitstehen. 85 € RSON PRO PErs ervice inkl. Fah SILVESTERGALA G R O S S E G A L A M I T YA S I N´ D Ü N D A R I N T E R N AT I O N A L E S B U F F E T Schwetzinger Straße 88 • 69190 Walldorf • Telefon 06227 62640 891064 Telefon 07251 Foto: djd/Nicolas Feuillatte Die festlichen Tage zelebrieren Foto: BananaStock/Thinkstock Ein guter Rutsch (red). Zu einem gelungenen Feuerwerk gehört natürlich auch ein kräftiges „Guten Rutsch“ und damit ist – wie oft angenommen – nicht der Rutsch in ein neues Jahr gemeint, sondern diese Rede- wendung kommt eigentlich aus dem jiddischen „Gut Rosch“ was so viel bedeutet wie „Anfang“. Wir sprechen also von einem guten Anfang im neuen Jahr, ausrutschen sei allerdings trotzdem zu vermeiden. (djd/red). Ob zum weihnachtlichen Festschmaus oder wenn zu Silvester die Korken knallen – wer die festlichen Tage mit Familie und Freunden ausgelassen zelebrieren möchte, der genießt oftmals ein Glas Champagner. Zur Festzeit steht der edle Schaumwein ganz oben auf der Einkaufsliste. Das bestätigt nun eine repräsentative GfK-Studie im Auftrag des französischen Marktführers Champagne Nicolas Feuillatte. 63,5 Prozent der Deutschen trinken Champagner demnach sogar ausschließlich zu feierlichen Anlässen – und 16,7 Prozent haben bei einer Silvesterfeier überhaupt zum ersten Mal Champagner genossen. Der Umfrage zufolge schätzen außerdem insbesondere Frauen den besonderen Geschmack des edlen Getränks. Weil Champagner vor allem durch seinen Geschmack und seine Komplexität überzeugt, passt er auch zu den verschiedensten Gerichten an den Festtagen, beispielsweise auch zu Wild oder Lammfleisch. Die ideale Lagertemperatur für Champagner beträgt zehn bis fünfzehn Grad Celsius, die optimale Trinktemperatur liegt bei sieben bis elf Grad, schockfrosten sollte man Champagner tunlichst nicht. Kenner greifen für den Champagner-Genuss im Übrigen zum schmalen Weißweinglas. Anzeigen Nr. 49 · 9. Dezember 2016 · Rathaus-Rundschau Leimen FIT, SCHÖN UND GESUND Mit Kamm und Schere für Sie unterwegs Karin Wolfinger · FRISEURMEISTERIN Tel. 06224 / 8 37 24 (ehem. Salon Reichert) Manuelle Therapie Krankengymnastik – auch nach Vojta und Bobath – Praxis für Krankengymnastik Daniela Schwarz Im Bäderpark Leimen Telefon 06224 7681312 www.physioaktiv-leimen.de alle Kassen/Termine nach Vereinbarung Gerätegestützte Krankengymnastik + D1 Lymphdrainage Fango/Moor Massage Foto: Pixland/Thinkstock Tee – Allroundmittel für Körper und Seele (KKH/red). Tee ist nach Wasser weltweit das meist konsumierte Getränk. Vor allem in der kalten Jahreszeit steigt der Teekonsum. Das gilt nicht nur für Ostfriesland, auch wenn die Ostfriesen laut Deutschem Teeverband mit 300 Litern pro Kopf und Jahr weltweit Spitzenreiter unter den Teegenießern sind – vor Kuwait und Irland. Deutschlandweit liegt der Pro-Kopf-Konsum bei rund 26 Litern. „Tee hat sich in unserer Gesellschaft als ein Getränk etabliert, das zu Ruhe und Entschleunigung im Alltag beiträgt“, sagt Markus Kuhn vom KKH-Servicezentrum in Heilbronn. „Teetrinken sorgt für Entspannung und Wohlbefinden, hat daher auch im Wellness-Bereich seinen festen Platz.“ Foto: F1online/Thinkstock App gegen den Winterspeck (djd). In der kalten Jahreszeit kann an gemütlichen Abenden auf dem Sofa und bei deftigem Essen das eine oder andere unnötige Pfund auf die Rippen kommen. Beim Bemühen, die lästigen Kilos wieder loszuwerden, kann das Smartphone heute ein nützlicher Helfer sein. Unter dem Stichwort „Fitness-Apps“ stehen Hunderte von Anwendungen zum Download bereit. Das reicht von einfachen Trainingstipps bis hin zu elektronischen Schrittzählern. TNS-Emnid wollte im Auftrag der Ergo Direkt Versicherungen wissen, was die Deutschen von solchen „Apps zum Abnehmen“ halten. 29 Prozent finden Apps zwar generell nützlich – brauchen sie aber nicht zum Abnehmen. Deutlich weniger, nämlich 22 Prozent, würden sich auch dabei durch eine App unterstützen lassen. Die übrigen Befragten nutzen keine Apps oder besitzen kein Smartphone. Ob mit oder ohne App: Am wichtigsten ist es, gerade im Winter auf eine vitaminreiche Ernährung und vor allem auf Bewegung zu achten. Damit wird nicht nur der Körper fit gehalten. Sport begünstigt auch die Ausschüttung von Glückshormonen, man fühlt sich fit und gut gelaunt und beugt dem gefürchteten seelischen Wintertief vor. Zudem stärkt regelmäßige Bewegung das Immunsystem, das gerade in der kalten Jahreszeit besonders viel zu tun hat. Foto: Praxisklinik Dr. Schneiderhan In Bewegung bleiben (KKH/red). In der heutigen Zeit belastet uns vor allem das lange Sitzen am Arbeitsplatz und im Auto. Zu wenig oder einseitige Bewegung ruft Verspannungen der Muskulatur hervor. „Sitzen wir beispielsweise bei der Arbeit oder im Auto über einen längeren Zeitraum in derselben starren Position, kann es zu einseitigen Belastungen und zu Verspannungen kommen“, weiß Dr. Schneiderhan. „Das bringt Schmerzen mit sich.“ Regelmäßige Bewegung trägt jedoch dazu bei, die Muskulatur kräftig und die Wirbelsäule flexibel zu halten. Wer statt des Fahrstuhls die Treppe nimmt oder im Büro immer mal wieder aufsteht und ein paar Schritte geht, vermindert das Risiko für Beschwerden. Hier gilt ganz klar: Bewegung anstatt Stillstand. Rathaus-Rundschau Leimen · Anzeigen 9. Dezember 2016 · Nr. 49 HAUSTIERE Die beliebtesten Hunde- und Katzennamen (Tasso/red). Dass die Deutschen bei der Namensfindung für ihre bellenden oder miauenden Hausgenossen klare Favoriten haben, zeigt eine Analyse der Tierschutzorganisation. Die weitaus meisten in der umfangreichsten Haustierdatenbank Europas (über 7,7 Millionen registrierte Tiere) gespeicherten Rüden heißen Balu. Auf Platz zwei folgt Buddy, auf Platz drei Sam. Bei Hündinnen hat die Treue zu bestimmten Namen Tradition: Seit nun- mehr acht Jahren liegt Luna an der Spitze, gefolgt von Emma und Bella. Luna ist auch der favorisierte Name für Kätzinnen, gefolgt von Lilly und Mia. Die meisten Kater heißen Leo. Simba und Felix rangieren an zweiter und dritter Stelle. „Vor 33 Jahren, als TASSO gegründet wurde, war Felix der beliebteste Name für Kater“, erzählt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Kätzinnen hießen damals überwiegend Minka, Rüden Bobby und Hündinnen Susi.“ 100 % natürlich – auch für Allergiker n Jahre ber 25 r Seit ü e h undlic Ihr fre gsu r ah n Tiern arkt Fachm WEIHNACHTSVERLOSUNG Wir zahlen Ihre Rechnung – Teilnahme bis 24.12.2016 An den Adventssamstagen haben wir für Sie bis 18 Uhr geöffnet. BSW-Tiernahrungsvertrieb GmbH, Eppelheimer Str. 19 (im Hause Teppich-Frick) er gut 69115 Heidelberg, Tel. 06221 166173, www.toms-tierwelt.de Da geht‘s Ti Mo. - Fr. 9 - 19 Uhr, Sa. 9 - 16 Uhr – Einen Parkplatz finden Sie immer direkt vor der Türe. Foto: TASSO e.V. Produktiver und zufriedener mit Hunden im Büro (Tasso/red). Viele Aufträge, wenig Zeit, ständig klingelt das Telefon und wie am laufenden Band treffen E-Mails ein: Der Arbeitsalltag ist oft stressig. Auf die wichtigen Ruhepausen wird verzichtet und auch in der Freizeit können viele nicht loslassen. Für das Unternehmen ist das langfristig kein Gewinn, denn ein Burn-out ist längst kein Randphänomen mehr. Umso wichtiger, dass Firmen sich aktiv für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter einsetzen. Viele wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass Arbeitnehmer stark davon profitieren, wenn es erlaubt ist, Hunde mit zur Arbeit zu bringen. Natürlich ist es nicht in jedem Job möglich, dass der Hund mit zu Arbeit kommt. Es müssen aber einige Grundregeln beachtet werden: • Der Arbeitsplatz muss geeignet sein. Der Hund darf nicht mit in eine Fabrik, in der es laut und gefährlich ist. Lebensmittelverarbeitende Betriebe sind tabu. • Kollegen und Vorgesetzte müssen einverstanden sein. Auch wenn ein Kollege ein Problem damit hätte, muss darauf Rücksicht genommen werden. • Ein eigener Platz: Dem Hund darf es an nichts fehlen. Dazu gehört ein Rückzugplatz, frisches Wasser und regelmäßige Spaziergänge. • Weiterhin muss sich der Vierbeiner im Büro wohlfühlen. Er sollte keine Angst vor Menschen haben oder Aggressionen zeigen. Ein gewisser Grundgehorsam ist ebenfalls Voraussetzung. Foto: TASSO e.V. Das Risiko reist mit (Tasso/red). Auch wenn Dänemark vor mittlerweile zwei Jahren Änderungen am landeseigenen Hundegesetz vorgenommen hat, warnen die Tierschutzorganisationen TASSO e. V. und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz sowie der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) dennoch vor Reisen mit dem Hund nach Dänemark. Das seit dem 1. Juli 2010 geltende Verbot von 13 als gefährlich eingestuften Hunderassen hat weiterhin Bestand. Danach dürfen American Bulldogs, American Staffordshire Terrier, Boerboels, Dogo Argentinos, Fila Brasileiros, Kangals, Kaukasische Owtcharkas, Pitbull Terrier, Sarplaninacs, Südrussische Owtcharkas, Tornjaks, Tosa Inus und Zentralasiatische Owtcharkas in Dänemark weder gezüchtet noch gehalten und auch nicht eingeführt werden. Hundehalter, insbesondere auch Touristen, deren Tiere einer dieser verbotenen Rassen angehören, müssen mit einer polizeilichen Beschlagnahmung und gegebenenfalls auch Tötung ihrer Vierbeiner rechnen. Auch Hunde, die in ihrem Aussehen einer der im Gesetz genannten Rassen ähnelt, sind davor nicht gefeit. Dies kann insbesondere Mischlingshunde betreffen. Die Halter müssen im Fall der Fälle eindeutig mittels Herkunftsnachweisen belegen können, dass ihr Tier keiner der gelisteten Rassen angehört. Anzeigen Nr. 49 · 9. Dezember 2016 · Rathaus-Rundschau Leimen TRAUER Bestattungsdienst Gehrig seit 1972 Wir bieten Ihnen: die Erfahrung eines Familienunternehmens in der zweiten Generation das Wissen ausgebildeter Bestattungsfachkräfte und Trauerbegleiter eine kostenbewusste und individuelle Beratung eigene Räumlichkeiten zur Abschiednahme die Durchführung aller Bestattungsarten die Erledigung sämtlicher Formalitäten Bestattungsvorsorge 06224 72846 www.Bestattungsdienst-Gehrig.de Leimen, Nußlocher Straße 33 Foto: iStock/Thinkstock Wenn die Zeit kommt, Abschied zu nehmen... dürfen Sie auf unser Einfühlungsvermögen und die jahrelange Erfahrung vertrauen. Wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite. T Schreinerei seit 1876 BESTATTUNGEN TROTTER Tel. 0 62 24 - 1 09 22 69226 Nußloch, Massengasse 19 Unser neu gestalteter Trauerraum mit Kühlung schenkt private Atmosphäre, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. BESTATTUNGEN Rieger ∙ Bestattungsvorsorge ∙ Erd-, Feuer-, Seebestattungen ∙ Erledigung aller Formalitäten Adam-Mattern-Str. 16 69207 Sandhausen Im Trauerfall stehen wir Ihnen helfend, beratend und einfühlsam zur Seite. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar unter Telefon 06224 925331 STELLENANGEBOT Bürofachkraft (Buchhaltung, vorbereitende Lohnabrechnung, allgem. Bürotätigkeiten) bei freier Zeiteinteilung ab sofort bzw. 01.01.2017 gesucht. Kontaktaufnahme direkt oder postalisch mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bei Holzofen-Bäckerei Emert Ochsenbacher Straße 11 69181 Gauangelloch Telefon 06226 2606 Rathaus-Rundschau Leimen · Anzeigen 9. Dezember 2016 · Nr. 49 Rhein-Neckar-Zeitung sucht Gemeinde Sandhausen Zusteller (m/w) • • • Rhein-Neckar-Kreis auf450-Euro-Basis selbstständigesArbeiten sichererArbeitsplatz Wir suchen SIE! Bei der Gemeinde Sandhausen (rd. 14.550 EW), einer attraktiven Wohngemeinde mit allen notwendigen öffentlichen Einrichtungen in der Metropolregion Rhein-Neckar, sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen zu besetzen: Rhein-Neckar-PostGmbH·HerrBürger,Tel.062215025666237 Erzieher/-in, Kindheitspädagoge/-in oder Kinderpfleger/-in Freundliche/-n und einsatzfreudige/-n Auszubildende/-n zur/zum zahnmedizinischen Fachangestellten mit Realschulabschluss zum September 2017 gesucht. Wir erwarten Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Wir bieten eine abwechslungsreiche 3-jährige Ausbildung in einem angenehmen kollegialen Team. Bewerbung unter Dr. Thomas Kraft – Fachzahnarzt für Kieferorthopädie Tel. 06222 59511, Hauptstr. 73, 69168 Wiesloch E-Mail: [email protected] Vorsprung - von Anfang an! Allgemeinbildende und berufliche Schulen in - Lernen in internationalen Zusammenhängen - Erwerb sprachlicher und interkultureller Kompetenzen Infoveranstaltungen: 15.12., 18.01. - 18:30 Uhr Anmeldung / Eintritt in alle möglich! Klassen zu jedem Zeitpunkt Individuelle Beratung jeder zeit! Grundschule: Fahrtgasse 7-13, 69117 Heidelberg Realschule, Gymnasien, Berufskollegs: Kurfürsten-Anlage 64-68, 69115 Heidelberg Tel. 06221 7050-4052 HPC_01-12-2016_ Änderungen vorbehalten Heidelberg • Grundschule bilingual Englisch • Realschule - Klassen 5-10 auch bilingualer Zug Englisch • Berufskollegs - kaufmännisch Fachhochschulreife - Fremdsprachen • Berufliches Gymnasium, Wirtschafts-/ Sozial- und Gesundheitswissenschaft auch mit bilingualem Zug „Internationale Wirtschaft“ Englisch • Neu! Gymnasium bilingual Englisch i.G. - Start: 2017 www.hpc-schulen.de Austräger gesucht! Im Auftrag von NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG betreuen wir die wöchentliche Verteilung der „Rathaus-Rundschau Leimen“ Ab sofort suchen wir zuverlässige Austräger/-innen (ab 13 Jahren) Wir suchen engagierte und flexible pädagogische Fachkräfte (m/w) mit den genannten Ausbildungen oder mit einer vergleichbaren Ausbildung nach dem Fachkräftekatalog § 7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg für unsere Kinderbetreuungseinrichtung Kinderhaus Wirbelwind „Klein einsteigen, GROSS rauskommen“ (in Teil- und Vollzeit) Das Kinderhaus Wirbelwind ist ein großes Haus mit verschiedenen Funktionsbereichen und einem weitläufigen Garten. Zurzeit werden ca. 150 Kinder von 11 Monaten bis zur 4. Grundschulklasse betreut. Wir arbeiten nach dem offenen Ansatz und orientieren uns an den Montessori-Prinzipien. Die Umsetzung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung, die Beobachtung und Dokumentation gehören für uns zu einer sinnvollen pädagogischen Arbeit. Obwohl wir ein sehr großes Team sind, arbeiten wir eng in sogenannten „Familienteams“ und themenspezifischen Kleingruppen zusammen. Wir freuen uns sehr über eine offene, innovative Fachkraft (m/w). Nähere Informationen zum Kinderhaus Wirbelwind finden Sie unter www.sandhausen.de unter der Rubrik Kinder & Jugend/ Kinderbetreuung. Für Rückfragen steht Ihnen Frau RossnagelWedlich unter Tel.-Nr. 06224 5991411 gern zur Verfügung. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Gemeinde Sandhausen – Personalamt – Bahnhofstr. 10 in 69207 Sandhausen. IMMOBILIEN Über 55 60 Jahre Immobilien-Kompetenz Immobilien-Kompetenz Verkauf Ihrer Immobilie mit feurereifer, kompetent und persönlich Anruf unter: 06222 4021 • www.feurereifer.de für den Ortsteil Gauangelloch Verteilung: donnerstags Die Stelle ist geeignet für Hausfrauen, Rentner, Studenten und Schüler (mit Lohnsteuer-Identifikationsnummer). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte unter Tel. 06227 3582830 Fax 06227 3582859 E-Mail: [email protected] oder per Post an: G.S Vertriebs GmbH Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot Im Auftrag von NUSSBAUM MEDIEN betreuen wir für ca. 100 Orte die Zustellung der Amts- und Mitteilungsblätter. IMMOBILIEN – KAUF 2½-Zimmer-ETW (auf 3 x Zi. v. Käuf. änderbar ) in St. Ilgen (Nähe HD), 69 m², EG, Balkon, Pkw-Stellpl., EBK nwtg., 133 kWh/(m²a), mietfr. Jan. 2017, v. privat ohne Maklercourtage zu verk. 06224 1609555 und 0176 1369118 Anzeigen Nr. 49 · 9. Dezember 2016 · Rathaus-Rundschau Leimen UNTERRICHT Studentenapartments als Kapitalanlage 36 vollmöblierte Apartments in Heidelberg-Rohrbach warten auf renditeorientierte Investoren und lernfreudige Studierende.Die S-Bahn ist gerade einmal 130 m von den 20 m2 bis 50 m2 großen Apartments entfernt. Weitere Infos unter bonava.de/heidelberg Kostenloses Infotelefon: 0800 670 80 80 POWERLERNCAMP MATHEMATIK* vom 2. Januar bis 6. Januar 2017 GÜTEZEICHEN NACHHILFE 3 Uhr tägl. 8-1 SCHULEN Alle Klassen! Abi-/MR-Vorbereitung Jetzt anmelden! in Heidelberg *andere Fächer auf Anfrage 5 Tage, Kosten 160,- € Institut für Jugendmanagement – HD-Rohrbach-Süd Internet www.ijm-online.de • Tel. 06221 3955675 Deutsch als Fremdsprache Sprachkurse für Erwachsene BRUDER IMMOBILIEN e. K. nicht wohnen - LEBEN OPEN HOUSE 10. DEZEMBER 2016 11:00 Uhr: Nußloch, Massengasse 65, 1 ZKB, 40 m², EG, EBK, Keller, Stellpl., Bj. 1983, Hz. 2015 Gas, EV 151, frei, 74.000,- €, keine Käuferprov. 13:00 Uhr: HD-Boxberg, Boxbergring 12, 1 ZKB, 42 m², 3. OG, FS, Talblick, Balk.,TG-Stellpl., EBK, frei, Bj. 1967, EV 167 Fern-W., 53.000,- €, keine Käuferprov. Hauptstr. 15 · 69190 Walldorf [email protected] Tel. 06227 5449640 DIA Zert Zertifiziert durch DIA Consulting AG nach EU-Norm EN 15733 Foto: Goodshoot/Thinkstock Nachhilfe wie sie sein soll ! Intensiv - Erfolgreich ● Intensiv, weil im Einzelunterricht zu Hause gezielt auf Wissenslücken eingegangen werden kann. ● Erfolgreich, weil 91,4% unserer Schüler seit 1992 ihre schulischen Ziele erreicht haben. ● Wir unterrichten überall im Rhein-Neckar-Kreis. 06202 - 12 62 533, 06222 - 77 23 93, 07263 - 60 99 451 www.abacus-nachhilfe.de MITTAGSTISCH 6.90 Seit über 20 Jahren verkaufe ich Immobilien. Nutzen Sie meine Erfahrung! Kraichtal-Immobilien | Norbert Knoll Telefon 0151 51016039 ∙ [email protected] gültig vo m1 bis 18.12 2.12. .2016 Spaghetti, Tomaten-Kräutersoße, Mischsalat, Gebäck Hähnchenkeule in Paprikarahmsoße, Tagliatelle, Mischsalat, Obst Rinderbraten in Maronensoße, Rosenkohlgemüse, Semmelknödel, Riegel Brokkoli mit Mandelstücken in Sahnesoße, Spinat-Käsegratin, Milchreis Seelachsfilet in Eihülle, Blattspinat, Sahnepüree, Buttergebäck Rindergulasch in Kräuterschmand, Nudeln, bunter Mischsalat, Joghurt Gebratenes Toscana-Steak, Weißkrautgemüse, Bauernkartoffeln, Pudding IMMOBILIEN – MIETEN Repräsentativer abgeschlossener Raum, teilmöbliert Wiesloch, Scheffelstraße, ab sofort oder später gewerblich für 400,- € monatlich zu vermieten. Fläche: ca. 27 m² + Balkon, eingeschlossen: Reinigung, Heizung, Strom, Wasser und alle NK, freies Parken. Kontakt: E-Mail: [email protected], Mobil 0176 99726927 Walldorf: Reihenmittelhaus ruhige Lage, nahe Zentrum-West, Sackgasse, 8,16 m breit, 11,57 m tief, ca. 160 m² Wohnfl. + ca. 41 m² Nutzfl., 4 ZKB, EBK + ausgeb. Dachstudio, offener Wohn-Essbereich, Bad/WC, Gäste-WC, Balkon, Terrasse, kleiner Garten, Carport, Mietpreis € 1.100,- + NK, von privat zu vermieten ab 01.03.2017 Tel. 06227 9357 HOTELS & GASTRONOMIE Hubertusklause Ochsenbach Ortsstr. 34, Familie Kühner Am 14.12.2016 für Sie geöffnet Nur von 11:30 bis 15:00 Uhr Abends geschlossene Gesellschaft Freuen Sie sich auf Wellfleisch und Schlachtplatte Tel. 06226 3631 oder [email protected] Rathaus-Rundschau Leimen · Anzeigen 9. Dezember 2016 · Nr. 49 GESUNDHEITSWESEN Die liebevolle Fußpflege med. Fußpflege Peeling Fußreflexzonenmassage Marianne Hoffmann | Steige 26 | 69181 Leimen | Telefon 06224 3637 ZAHNARZTPRAXIS Dr. Helga-Hanna Horak-Straka Neu in Leimen Rathausstraße 15 · 69181 Leimen Tel.: 0 62 24 - 92 78 827 Fax: 0 62 24 - 92 79 225 nach mine g r e T [email protected] barun Verein www.zahnarzt-in-leimen.de Foto: AlexRaths/iStock/Thinkstock VERANSTALTUNGEN WEIHNACHTSABOS im Nationaltheater Mannheim Verschenken Sie 3 Theaterabende mit unseren ausgewählten Weihnachtsabos! Ob dramatisch oder heiter, klassisch oder modern: Wählen Sie aus unseren neun Weihnachtsabos in den Sparten Oper, Schauspiel und Tanz einfach das Passende aus. Gern senden wir Ihnen unverbindlich und kostenfrei unsere Infobroschüre zu. Abotelefon: 0621 1680 160 www.nationaltheater-mannheim.de ab 31,50€ Anzeigen Nr. 49 · 9. Dezember 2016 · Rathaus-Rundschau Leimen MOTORWELT FORD SERVICE Behalten Sie den Durchblick! JETZT ZUGREIFEN. NUR FÜR KURZE ZEIT. WINDSCHUTZSCHEIBENREPARATUR Bei bestehender Teilkasko-Versicherung ist die Reparatur für Sie kostenlos* *Die Reparatur wird von fast allen Versicherungen vollständig bezahlt – Teilkasko vorausgesetzt. Auto-Joncker GmbH Hebelstraße 1 69115 Heidelberg Tel.: 06221/90150 Fax: 06221/901529 E-Mail: [email protected] www.auto-joncker.de Autolack eiskalt erwischt (spp-o/red). Die kalte Jahreszeit stellt für die hochglänzende Lackierung eines Autos eine besondere Herausforderung dar. Dabei ist nicht die Kälte das Problem. „Die Feuchtigkeit in Kombination mit Salz und Schmutzpartikeln setzt dem Lack zu“, weiß Michael Bross, Geschäftsführer des Deutschen Lackinstituts in Frankfurt. „Gerade vor Beginn des Winters sollte der Lack deshalb möglichst gut in Schuss sein, um die Angriffe von Feuchtigkeit und Auftausalz parieren zu können. Zwar ist die letzte schützende Klarlackschicht heute hochbeständig gegen Chemikalien und viele mechanische Einflüsse, doch schon kleinste Kratzer und Vorschädigungen bieten diesem aggressiven Duo aus Salz und Feuchtigkeit eine ideale Angriffsfläche. Rostende Stellen sind die Folge.“ Und Korrosion ist nach wie vor der größte Feind der Karosserie. Eine intakte Lackierung sorgt schließlich nicht nur für einen guten Eindruck, sondern auch für den Werterhalt des Fahrzeugs. Abb. ähnlich. DIE STADT BRAUCHT ORIGINALE. Machen Sie die Stadt noch faszinierender. Mit purem Gokart-Feeling und unverwechselbarem Design erobern Sie jede Straße. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für eine Probefahrt. Wir freuen uns auf Sie. FINANZIERUNGSBEISPIEL: MINI ONE FIRST Neuwagen, 3-Türer, 55 kW (75 PS), Moonwalk Grey met., Stoff Firework Carbon Black, Ausstattungspaket Salt, 17“ Radsatz Track Spoke schwarz, Klimaanlage, Freisprecheinr. Bluetooth, PDC hinten, Sitzheizung, u.v.m. Monatliche Rate: Fahrzeugpreis: 21.005,00 Laufzeit: 36 Monate Anzahlung: 2.357,49 EUR Effektiver Jahreszins: 2,49 % Zielrate: 12.182,90 EUR 99,00 EUR * Nettodarlehensbetrag: 14.656,56 EUR 2,46 % Sollzinssatz p. a.**: Darlehensgesamtbetrag: 15.647,90 EUR Kraftstoffverbr. innerorts: 6,5 l/100 km, außerorts: 4,2 l/100 km, kombiniert: 5,2 l/100 km, CO2-Emission komb.: 120 g/km, Energieeffizienzklasse C. Ein Angebot der BMW Bank GmbH. Stand 12/2016. Zzgl. 860,00 EUR für Zulassung, Transport und Überführung. Ausgestattet mit Schaltgetriebe. Statt der Anzahlung nehmen wir gerne Ihr Gebrauchtes Automobil in Zahlung. Wir vermitteln Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH. Alle Preise inkl. MwSt. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Abbildung ähnlich. **Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit. * DER MINI 3-TÜRER UND DER MINI 5- TÜRER Autohaus Krauth GmbH & Co. KG 69123 Heidelberg In der Gabel 12 Tel.: 06221/7366-110, Herr Bienert www.mini-krauth.de Unsere weiteren Standorte: Meckesheim, Sinsheim,Walldorf, Hockenheim und Mosbach. MINI Service Standorte: Hockenheim, Sinsheim. iPhone Apps erhältlich Rathaus-Rundschau Leimen · Anzeigen 9. Dezember 2016 · Nr. 49 MOTORWELT AUTO-PURKART LEIMEN NEU- UND GEBRAUCHTWAGEN SERVICEANGEBOTE WARTUNG ORIGINALTEILE & ZUBEHÖR Hansastraße 1 | 69181 Leimen | Tel. 06224 2067 | www.auto-purkart.de Die Ford Winter-Angebote Tageszulassung !! SPECIAL !! Preise, die niemanden kalt lassen. FORD KUGA TREND Audiosystem mit Lenkrad-Fernbedienung, Ford Power-Startfunktion (schlüsselfreies Starten), Klimaanlage, manuell, Intelligentes Sicherheitssystem (IPS - Intelligent Protection System) € 21.900,-1 Bei uns für Abbildung zeigt Wunschausstattung gegen Mehrpreis. Wir überraschen Sie mit einem besonders tollen Angebot: Foto: R.S.Jegg/shutterstock.com/Deutsches Lackinstitut/spp-o Mit unseren Tageszulassungen sparen Sie nicht nur eine Menge, sondern können Ihr Traumauto auch sofort mitnehmen. Das ist doch fast wie Weihnachten! CLAUS LACK U. DESIGN Modell EZ** kW/PS Preis FORD C-MAX TREND 04/16 74/100 € 17.900,- Kraftstoffverbrauch*: 6,2 (innerorts), 4,5 (außerorts), 5,1 (kombiniert); CO2Emissionen: 117 g/km (kombiniert). CO2-Effizienzklasse: B. FORD FIESTA AMBIENTE 06/16 44/60 € 9.990,- Kraftstoffverbrauch*: 6,8 (innerorts), 4,3 (außerorts), 5,2 (kombiniert); CO2Emissionen: 122 g/km (kombiniert). CO2-Effizienzklasse: D. FORD FOCUS TREND 12/15 74/100 € 13.900,- Kraftstoffverbrauch*: 5,7 (innerorts), 3,9 (außerorts), 4,6 (kombiniert); CO2Emissionen: 105 g/km (kombiniert). CO2-Effizienzklasse: A. * in l/100 km nach VO (EG) 715/2007 und VO (EG) 692/2008 in der jeweils geltenden Fassung. ** Die Herstellergarantie hat am Tag der Erstzulassung begonnen. KRATZER ODER UNFALL? WIR HEILEN JEDE WUNDE. Kraftstoffverbrauch (in l/100 km nach VO (EG) 715/2007 und VO (EG) 692/2008 in der jeweils geltenden Fassung): Ford Kuga: 7,8 (innerorts), 5,3 (außerorts), 6,2 (kombiniert); CO2Emissionen: 143 g/km (kombiniert). Ob Lackblessur oder Delle: Für Ihren Unfallschaden haben wir immer das richtige Rezept. Professionell und zuverlässig – mit uns wird Ihr Auto schnell wieder gesund. Claus Lack u. Design · Daimlerstraße 45 · 69190 Walldorf Tel. 0 62 27/6 19 56 · Fax 0 62 27/8 10 13 · www.identica-claus.de Hebelstraße 1 69115 Heidelberg Tel.: 06221/90150 Fax: 06221/901529 E-Mail: [email protected] www.auto-joncker.de Hohlweg 24 74821 Mosbach-Neckarelz Tel.: 06261-9386883 Fax: 06261-9386884 E-Mail: [email protected] www.auto-joncker.de Gilt für Privatkunden. Gilt für einen Ford Kuga Trend 1,5-l-EcoBoost-Benzinmotor 110 kW (150 PS) (Start-Stopp-System) (Frontantrieb). 1 Anzeigen Nr. 49 · 9. Dezember 2016 · Rathaus-Rundschau Leimen HAUS & GARTEN GESCHÄFTSANZEIGEN Tel. 06221/ 3 63 13- 0 pelung Entrüm Umzug r h Male Abbruc ifa Heidelberg/ Rhein-Neckar GmbH, Fabrikstrasse 28, 69126 Heidelberg, ifa-heidelberg.de z z z z z z z Parkett Teppich Designbeläge Laminat Verlegung Reparaturen Schleifen, versiegeln, ölen oder wachsen Ihr Meisterbetrieb seit 1984! Letzenbergstraße 30 69231 Rauenberg 07253 25210 • Fax 07253 26185 www.bridalfashion.de www.bridalfashion.de since 1989 25 Jahre Erfahrung Wir machen nur eines – Das aber richtig!! Brautkleider und Anzüge * neue Kollektionen eingetroffen * Neue Adresse: In den Weinäckern 15 · 69168 Wiesloch Telefon 06222 7696190 (vorm. Walldorf, Bahnhofstr. 13) Qualität von namhaften Herstellern zu angenehmen Preisen! www.parkett-elsaesser.de Foto:iStock/Thinkstock Foto: urosmm/iStock/Thinkstock Garagendach undicht? VERLOSUNG Automuseum Dr. Carl Benz Ladenburg www.winter-variete-ladenburg.de • Dachreparaturen aller Art • Steil-/Flachdach, Dachrinnen-Rep./-Reinigung • Erfragen Sie unser Angebot unter Schmidt · Tel.06224 / 5 46 72 od. 0163 / 8 97 78 97 www.dachreparaturen-schmidt.de - Sicherheitsglastüren - Dekorglas - Küchenrückwände - Duschabtrennungen aus Sicherheitsglas Klaus Kerle Glaserei & Fenstertechnik Sandhausen | Telefon 06224 960110 | www.kk-glas.de 3x2 Eintrittskarten Inkl. Show & Menü im Wert von je 89,– € in der Saison 2016, Termin nach Absprache und Verfügbarkeit. Losungswort: „WinterVarieté“ Teilnahmeschluss: Sonntag, 11.12.2016 Jetzt anrufen & gewinnen 0137 / 837 00 17* *0,50 EUR / Anruf. Teilnahmeberechtigt ist jedermann, ausgenommen Mitarbeiter des Verlages und deren Angehörige. Die Gewinner/-innen werden schriftlich benachrichtigt und unter www.nussbaum-slr.de, unter dem Themenbereich „Leser” veröffentlicht. NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG • Opelstraße 29 • 68789 St. Leon-Rot Rathaus-Rundschau Leimen · Anzeigen 9. Dezember 2016 · Nr. 49 Tel. / 33847703 84 77 03 · · Fax 3 84 77 04 Tel.06227 06227 Fax 06227 06227/ 3847704 Handy 0174 / 5 42 76 18 Handy 0174 5427618 Umzüge – Haushaltsauflösungen Innen-, Außenputzarbeiten an Alt- und Neubau Reparatur- und Sanierungsarbeiten Fassadendämmungsarbeiten Dachgeschossausbau Stuck und Farbe Preiswert und fachgerecht ausgeführt vom Meisterbetrieb Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses Angebot Seegasse 25 − 69207 Sandhausen − Tel. 0 62 24-35 41 Baumfällung und Baumpflege • Garten- und Landschaftsbau • Gartengestaltung • Pflegearbeiten Fa. Thilo Kronbichler Tel. 06223-73100 tankreinigung tankstilllegung tankverfüllung ölverlagerung montage neuer tanks verena aßmann tel. 07253 9899297 fax 07253 9899298 GEWINNZAHLEN DES ROTARY ADVENTSKALENDERS 01. Dezember. . . . . . . . 3701 02. Dezember . . . . . . . . 973 03. Dezember . . . . . . . . 2061, 183, 3921, 4312, 203 04. Dezember . . . . . . . . 1458, 1027, 3141, 942 05. Dezember . . . . . . . . 1049 06. Dezember . . . . . . . . 3915 theodor-Heuss-str.7 76684 östringen Gartengestaltung Baumfällarbeiten • Schwierigkeitsfällungen • Schnitt- und Rodungsarbeiten • Abtransport • Rasenanlagen, Rollrasen • Pflaster- und Sanierungsarbeiten von Hofeinfahrten und Wegen Seit 30 J ahren Unverbindliche Beratung: 69256 Mauer • Tel. 06226 60553 • Fax 60572 • www.ernst-gartenbau.de Sie können die Gewinnzahlen auch täglich unter www.lokalmatador.de/go/rotary1018 abrufen. Mit dem Kauf des Kalenders wird dieses Jahr die Johann-Michael-Zeyher Grundschule in Schwetzingen mit dem Projekt “Gartenraum” unterstützt. Rotary Club Schwetzingen-Kurpfalz TAXI 2222 Mörikeweg 1 · 69181 Leimen Ihr Taxi Tag und Nacht RUFTAXI KRANKEN- + DIALYSEFAHRTEN KLEINBUSSE FLUGHAFENZUBRINGER KURIERFAHRTEN ROLLSTUHLTRANSPORTE SITZEND TAXI-DIENST F.W.D. GmbH · IM KREUZGEWANN 20 · 69181 LEIMEN Anzeigen Nr. 49 · 9. Dezember 2016 · Rathaus-Rundschau Leimen 20% AUF ALLES Sandhausen Heidelberger Str. 2 Schöner wird Ihr Garten mit dem Fachmann EntrümpElungEn umzügE Brecht transport-Service Peter Löb Gärtnermeister Telefon 0 62 24 / 92 30 44 • Sanierung • Innenhüllen • Ölumlagerung • Tankreinigung • Instandhaltung • Modernisierung • Ein- und Ausbau • neue Tanksysteme • Wassertankumrüstung • TÜV-Mängelbeseitigung • Industrieanlagen & Demontagen • Fachbetrieb nach WHG §19 SCC 06224 55807 – Täglich frisch – zu verkaufen! Bruchhausen 5 69207 Sandhausen Tel. 06224 4126 von 500 – 500.000 ltr. Tankgrößen 76698 Ubstadt-Weiher (Zeutern) Industriestr. 74 · Tel. 07253 26312 www.tankschutz-rothermel.de Tankdemontage/Entsorgung Bei Bedarf auch Lieferung möglich. Gesunde Produkte aus dem Naturpark aroma obst und säfte ... St. 86-- 88 88 •· 07 St.Ilgen Ilgen· Theodor-Heuss-Straße • Theodor-Heuss-Str. 86 32 3207 Obstbau-Lichtenauer Classic Medium Naturelle Calcium Plus 69251 Gaiberg - Postfach 1131 Telefon und Fax 06226 789536 + + + Verkauf ab Hof + + + An der L 600 zwischen Gaiberg und Lingental Achtung! Verkauf ab November 2016 geöffnet: Sa. von 11:00 bis 17:00 Uhr (bis ca. April 2017) So. von 10:00 bis 13:00 Uhr (bis 18. Dezember 2016) Im neuen Jahr: Verkaufsbeginn 14. Januar 2017 oder nach tel. Absprache Aus umweltschonender und biologisch unterstützter Produktion, abseits von Industrie, in der Höhe herangereiftes, aromatisches Obst direkt vom Erzeuger 12 x 1,0-l-PET-Fl. x 1,0-l-PET-Fl. 112 l= 0,42 € 1 l = 0,42 € ++ 3,30 Pfand 3,30 € Pfand 4,99 4,99 Export und Pilsener 20 x 0,5-l-Fl. l = 0,99 Export und1+Pilsener 3,10 Pfand 20 x 0,5-l-Fl. + 3,10 € Pfand 10,99 9,99 € Bad Niedernauer Gartenapfelschorle Römerquelle naturtrüb 7,99 12 x 1,0-l-Fl. wirksames natürlich 1 l = 0,67 + 4,50 Pfand Heilwasser Heidelberger Weihnachtsbier 20 x 0,5-l-Fl. 1 l = 1,15 + x3,10 Pfand 20 0,5-l-Fl. € 10,99 13,99 Wir Haus! W i r liefern l i e f e r n auch a u c h ins ins H aus! Sudoku Nr. 49 | 2016 | mittel 7 4 2 8 8 9 2 1 6 3 4 2 7 5 5 4 6 8 1 2 8 5 3 1 2 9 7 4 8 7 5 6 9 3 1 7 1 3 6 5 8 4 2 5 7 8 3 1 9 2 4 9 2 7 4 6 1 5 8 1 4 5 2 9 6 3 7 2 6 4 8 7 3 1 9 7 4 9 6 1 3 2 8 5 1 3 8 9 5 2 4 Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________ 5 Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird, geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ... Lösung: 8 Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x 3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt. 1 6 6 3 4 5 6 3 3 9 1 4 2 7 6 4 1 7 6 NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG • Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot • Tel. 06227 873-0 • Fax 06227 873 190 Internet: www.nussbaum-slr.de • Geschäftszeiten: Mo.-Do. 8.00-17.00 Uhr, Fr. 8.00-13.00 Uhr
© Copyright 2025 ExpyDoc