Einschulung neu zugezogener Kinder und

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Volksschulamt
Einschulung neu
zugezogener Kinder und
Jugendlicher
Leitfaden
1
Impressum
Herausgeberin:
Bildungsdirektion Kanton Zürich
Volksschulamt
Februar 2016
Kontakt:
Bildungsdirektion Kanton Zürich
Volksschulamt, Abteilung Pädagogisches,
Sektor Interkulturelle Pädagogik
Telefon 043 259 53 61, E-Mail: [email protected]
Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher
1. Zweck
Der Leitfaden behandelt das Eintrittsverfahren für neu zugezogene
Kinder und Jugendliche, die keine oder wenige Deutschkenntnisse
haben. Er richtet sich an Lehrpersonen, Schulleitungen und kommunale Schulbehörden und soll die Schulen dabei unterstützen, sich auf
die Aufnahme und Einschulung Neuzugezogener vorzubereiten und
geeignete Eintrittsverfahren und Unterstützungsmassnahmen zu finden, welche auf die lokalen Verhältnisse zugeschnitten sind.
2. Ausgangslage
2.1 Recht auf Schulbesuch und Schulpflicht
Alle neu zugezogenen schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, welche sich in einer Zürcher Gemeinde aufhalten, werden ab Aufenthaltsbeginn in die Schule aufgenommen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Eingeschlossen sind Kinder und Jugendliche von
Asylsuchenden, von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und von
anderen vorläufig aufgenommen Personen sowie Kinder und Jugendliche ohne einen rechtlich gültigen Aufenthaltsstatus, den sogenannten Sans-Papiers.
2.2 Möglichkeiten der Einschulung
Neuzugezogene ohne Deutschkenntnisse oder mit geringen Deutschkenntnissen besuchen auf allen Schulstufen die gleiche Anzahl Lektionen wie alle andern Schülerinnen und Schüler. Für die Einschulung
bestehen verschiedene Möglichkeiten:
A) Direkte Einschulung in den Kindergarten oder in die Regelklasse
auf der Primarstufe oder auf der Sekundarstufe I, unterstützt
durch intensiven Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (Integrierter DaZ-Unterricht im Kindergarten, DaZ-Anfangsunterricht
auf der Primar- und Sekundarstufe).
B) Für Schülerinnen und Schüler der 2.– 9. Klasse besteht die Möglichkeit der Einschulung in eine teilzeitliche Aufnahmeklasse und
in die Regelklasse. Sie erwerben sich in der Aufnahmeklasse die
Grundkenntnisse der deutschen Sprache und nehmen in zunehmendem Umfang auch am Unterricht der Regelklasse teil. Der
Übergang ist gleitend; spätestens nach zwei Jahren besuchen sie
die Regelklasse und einen zusätzlichen DaZ-Aufbauunterricht.
C) Bei der Einschulung in eine vollzeitliche Aufnahmeklasse bleiben
die Schülerinnen und Schüler höchstens ein Jahr in der Aufnahmeklasse. Sie sollen in erster Linie die deutsche Sprache lernen
und sich auf den Übertritt in eine Regelklasse vorbereiten können.
Die folgenden Hinweise gelten mit kleinen Einschränkungen für alle
drei Einschulungsformen gleichermassen.
3. Eintrittsverfahren
Der Eintritt neu zugezogener Schülerinnen und Schüler mit wenigen
oder keinen Deutschkenntnissen in die Schule erfordert rasche Absprachen zwischen Lehrpersonen, Schulleitung und Schulverwaltung. Ein Eintrittsverfahren, das in der jeweiligen Schuleinheit oder in
der Schulgemeinde vereinbart ist und die Zuständigkeiten und Ressourcenzuteilungen festlegt, hilft, diesen Prozess zu bewältigen.
3.1 Anmeldung, Recht auf Schulbesuch und Schulpflicht
Wenn Kinder und Jugendliche neu zuziehen, sollen sie durch die Eltern
möglichst frühzeitig beim Schulsekretariat oder bei der Schulpflege
angemeldet werden. Erfolgt keine Anmeldung, sind die Kinder und Jugendlichen vom Schulsekretariat oder von der Schulpflege zum Besuch der Schule aufzufordern. Das Recht auf Schulbesuch und die
Schulpflicht dauern in der Regel bis zum 16. Lebensjahr. Die besuchte,
angefangene Schulstufe kann auch nach Vollendung des 16. Lebensjahrs beendet werden. Die hiesige Schulpflicht von elf Jahren (inklusive Kindergarten) gilt selbstverständlich auch für Kinder und Jugendliche aus Ländern mit kürzerer Schulpflicht. In der Altersspanne vom
vollendeten 15. bis 21. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, ein integrationsorientiertes Berufsvorbereitungsjahr zu absolvieren.
3.2 Willkommen heissen
Für die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern ist der Eintritt in
eine neue Schule oftmals mit Verunsicherung verbunden. Die Schule
kann einen wichtigen Beitrag leisten, Orientierung und Halt zu geben,
indem sie
–– Kinder und Jugendliche und deren Eltern in der Schule willkommen heisst und klar kommuniziert, wer ihre Ansprechperson ist,
–– über das Schulsystem und über wichtige Regelungen, den Stundenplan, den DaZ-Unterricht informiert,
–– den Ablauf des ersten Schultages und der ersten Schulwoche
aufzeigt,
–– konkret mitteilt, was für den ersten Schultag beziehungsweise für
die erste Schulwoche benötigt wird (Schultasche, Hausschuhe,
Znüni, Turnsachen etc.).
–– die wichtigsten Fixpunkte (Schultage und schulfreie Tage, spezielle Anlässe etc.) bekannt gibt und das Kind mit den Örtlichkeiten
(Schulhaus, Klassenzimmer, Büro Schulleitung, evtl. Hort) vertraut macht.
3
Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher
3.3 Abklärung und Einstufung
Neu zugezogene Kinder und Jugendliche sollen beim Schuleintritt in
der Regel altersgemäss eingestuft werden. Ein Jahr tiefer als für ihr
Alter vorgesehen eingestuft werden Kinder und Jugendliche dann,
wenn triftige Gründe vorliegen. Fehlende Deutschkenntnisse allein
sind kein Grund für eine Zurückstufung. Mehr als ein Jahr soll nicht
zurückgestuft werden. Kinder auf der Kindergartenstufe und in der
ersten Klasse werden direkt in die Regelklassen eingeschult. Bei Einschulung in die Regelklasse der Primarstufe sollen bereits beim Schuleintritt die schulische Vorbildung und die aktuellen Fertigkeiten in
den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen berücksichtigt
werden. Auf der Sekundarstufe I erfolgt die Zuteilung je nach schulischer Vorbildung und prognostizierter Lernentwicklung in die geeignete Abteilung und Anforderungsstufe. Es ist hilfreich, für derartige
Abklärungen interkulturell Dolmetschende oder allenfalls Lehrpersonen des Unterrichts in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK-Lehrpersonen) beizuziehen.
rung nach der 2. Klasse nötig ist. Für eine gezielte Förderung sind
regelmässige Lernzielkontrollen und Sprachdiagnosen unerlässlich.
In der Broschüre «Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Aufnahmeunterricht und Aufnahmeklasse» der Bildungsdirektion des Kantons Zürich
finden Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrpersonen eine Anleitung, wie sie das DaZ-Angebot in ihrer Gemeinde konzipieren und
ausrichten können.
6. DaZ-Förderung in der Regelklasse
Die DaZ-Förderung ist nicht nur Sache der DaZ-Lehrpersonen. Die
Klassenlehrpersonen sind verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler
nichtdeutscher Erstsprache gezielt beim Deutscherwerb zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise die situationsbezogene Anpassung der Ausdrucksweise der Lehrperson, die Anpassung des
Niveaus ausgewählter Texte an den Sprachstand des Kindes, lexikalische Vorentlastungen, das Bereitstellen von Dokumenten zum
Nachhören und die Überprüfung des Verstandenen. Auf der Primarstufe und auf der Sekundarstufe I ist die durchgängige Verwendung
des Hochdeutschen als Unterrichtssprache in allen Fächern unab4. Zusammenarbeit mit den Eltern
Eine gute und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Schule und dingbar. Auf der Kindergartenstufe ist der Wechsel zwischen HochElternhaus ist grundlegend für den Lernerfolg der Schülerinnen und deutsch im DaZ-Unterricht, hochdeutsch-verbundenen LernsituatioSchüler und für deren Integration in die Schule. Die Schulleitung oder nen und Mundart klar anzuzeigen.
die Lehrperson sollte daher bereits in den ersten Tagen die Eltern mit
ihrem Kind / Jugendlichen zu einem Erstgespräch einladen. Im Ver- 7. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten
laufe der ersten Gespräche lernen die Eltern ihre Ansprechpersonen Lehrpersonen
und das Schulsystem kennen. Sie erfahren, welche Rechte und Die Klassenlehrperson darf mit den erforderlichen Aufgaben nicht alPflichten sie haben und wie sie ihr Kind beim Lernen unterstützen lein gelassen werden. Vielmehr muss die DaZ-Förderung koordiniert
können. Die beteiligten Lehrpersonen erhalten Informationen über und die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrperson
die bisherige Schulbildung eines Kindes oder einer / eines Jugendli- und weiteren Lehrpersonen verbindlich geregelt werden. Die Klassenchen, über die Eigenheiten der besuchten Schulen und über die im lehrpersonen und die DaZ-Lehrpersonen planen die Sprachförderfamiliären Umfeld vorhandenen Ressourcen. Der Beizug von Inter- massnahmen gemeinsam. Hilfreich ist ein von den Lehrpersonen gekulturell Dolmetschenden ist zu empfehlen.
meinsam geführtes Lernjournal oder das Führen eines Portfolios mit
den Schülerinnen und Schülern. Gemeinsame Förderplanungen und
Standortbestimmungen sind unverzichtbar.
5. Förderung im DaZ-Unterricht
Auf der Kindergartenstufe findet der DaZ-Unterricht integriert in die
Unterrichtszeit statt. Auf der Primarstufe und auf der Sekundarstufe I 8. Unterstützung durch Schulpflege,
erfolgt die systematische Förderung des Deutscherwerbs in einem Schulleitung und Schul­sozialarbeit
intensiven, täglich stattfindenden DaZ-Anfangsunterricht, welcher Die Schulpflege ist dafür zuständig, die gesetzlich vorgesehenen und
durch die DaZ-Lehrperson erteilt wird. Nebst der Arbeit mit den obli- in der Broschüre «Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Aufnahmeungatorischen Lehrmitteln «Hoppla» für den Kindergarten und die Un- terricht und Aufnahmeklasse» bezeichneten Zusatzressourcen für
terstufe, «Pipapo» für die 4.– 6. Klasse und «Kontakt» für die 7.– 9. den DaZ-Unterricht und für allfällige weitere Nachhilfe zur Verfügung
Klasse werden für die Wortschatzarbeit die Lernmaterialien «Dingsda», zu stellen. Die an der Förderung beteiligten Lehrpersonen kooperie«Multidingsda» oder «Fachdingsda» empfohlen. Das Lehrmittel «Le- ren miteinander und die Schulleitung unterstützt sie dabei. In vielen
seeinstieg für Fremdsprachige» ist geeignet, wenn eine Alphabetisie- Schulhäusern hat sich bewährt, die Schulsozialarbeit mit bestimm4
Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher
–– Informationen zur Schulung der Kinder von Asylsuchenden oder
von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden finden sich in
der Broschüre des Volksschulamtes «Flüchtlingskinder in der
Volksschule. Informationen für Schulpflegen, Schulleitungen und
Lehrpersonen»:
vsa.zh.ch › Schulbetrieb & Unterricht 9. Kinder von Asylsuchenden, Sans-Papiers,
› Schule & Migration › Neu Zugezogene Fahrenden
› Flüchtlingskinder
Wie in Kapitel 2.1 ausgeführt, werden das Recht auf Schulbesuch
–– Richtlinien zur Schulung der Kinder oder Jugendlichen aus
und die Schulpflicht durch den faktischen Aufenthalt begründet. Alle
Sans-Papiers-Familien oder von Fahrenden finden sich in folgenin der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen haben das Andem Dokument:
recht, bei ihrer schulischen Integration begleitet und bei Bedarf beim
vsa.zh.ch › Schulbetrieb & Unterricht Aufbau ihrer Deutschkompetenzen unterstützt zu werden.
› Schule & Migration › Neu Zugezogene
› Richtlinien zur Aufnahme von neu zugezogenen Kindern
ten Unterstützungsaufgaben wie etwa mit individueller Beratung und
Begleitung der Eltern, mit spezifischen Hilfeleistungen je nach gegebener Situation oder mit der Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Schule, Asylzentrum und Eltern zu betrauen.
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Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher
Schrittweises Vorgehen in den Schulen
In der vorliegenden Tabelle wird modellhaft ein schrittweises Vorgehen beschrieben.
Lokale Kontexte und Besonderheiten verlangen jedoch ein angepasstes Verfahren.
Was
Wann
Anmeldung
–– Erster Tag am
–– Wenn Kinder und Jugendliche neu in eine Gemeinde
neuen Wohnort
zugezogen sind, werden sie von den Eltern bei der
Schulpflege angemeldet. Erfolgt keine Anmeldung,
sind die Kinder und Jugendlichen zum Schulbesuch
aufzufordern.
Erstgespräch mit
­Informationen
–– Erste Woche
am neuen
Wohnort
–– Informationen für Eltern, in verschiedenen
–– Schulleitung,
–– Eltern und deren Kinder und Jugendliche brauchen
Sprachen, siehe:
­Klassenlehrperson, Lehr­
Information über die Einschulung.
person für Deutsch als
–– Das gegenseitige Kennenlernen und der Informations vsa.zh.ch ­Zweitsprache (DaZ) und Eltern
austausch stehen im Zentrum.
› schule & umfeld (evtl. Kind oder Jugendli–– Vorgeschichte und Vorbildung müssen geklärt werden.
› eltern & schueler che / r), allenfalls Fach­person
Über die Zuteilung in die Regelklasse und zum
› international
der Schul­sozialarbeit
DaZ-Unterricht im Kindergarten, in eine Aufnahme vsa.zh.ch
–– Bei Bedarf inter­kulturell
klasse oder in eine Regelklasse mit DaZ-Anfangs­
› Schulstufe & Schulen
­Dolmetschende oder Lehr­
unterricht auf der Primarstufe und Sekundarstufe I
› DVD Volksschule
person in Heimatlicher
muss informiert werden.
Zusammenarbeit
­Sprache und Kultur (HSK)
–– Das Instrumentarium «Sprachgewandt» wird bei ­
mit fremdsprachigen Eltern
der DaZ-Zuweisung von Schülerinnen und Schülern
vsa.zh.ch ohne Deutschkenntnisse oder mit geringen Deutsch› Schulbetrieb & Unterricht kompetenzen noch nicht eingesetzt.
› Schule & Migration
–– Wichtig ist, dass sich alle Beteiligten beim Erstge–– Hinweise für das Erstgespräch mit ­
spräch sprachlich gut verstehen. Bei Bedarf werden
neu zugezogenen Eltern als Beiblatt zum
interkulturell Dolmetschende beigezogen.
vorliegenden Dokument
Zuteilung:
Auf der Kindergartenstufe Zuteilung in den
Kindergarten, mit integrierter DaZ-Förderung.
–– Erste Woche
am neuen
Wohnort
–– Schulleitung, Klassenlehr­
–– Das Kind oder der / die Jugendliche soll rasch mit
person, DaZ-Lehrperson
Deutschlernen starten und in einer Regelklasse mitlernen. Die Schulleitung teilt die Kinder oder Jugendlichen altersgemäss einer Regelklasse zu und erteilt
Aufträge an die Klassenlehrperson und an die
DaZ-Lehrperson. Die Zuteilung in eine altersgemässe
Regelklasse kann allenfalls auch erst nach max. ­3 Wochen Beobachtungszeit im DaZ-Unterricht erfolgen.
–– Auf der Sekundarstufe I erfolgt die Zuteilung je nach
Vorbildung und Prognose auf die Abteilungen A, B
oder C beziehungsweise auf die Anforderungsstufen I,
II oder III.
–– Bei Zuteilung in eine vollzeitliche Aufnahmeklasse
erfolgt nach einem Jahr die Zuteilung in eine Regelklasse.
Auf der Primarstufe
oder auf der Sekundarstufe I:
–– Zuteilung in die Regelklasse und zum
DaZ-Anfangsunterricht.
–– Zuteilung in die teilzeitliche oder vollzeitliche
Aufnahmeklasse
(2.– 9. Klasse).
6
Hinweise
Wer
Infos / Links
–– Eltern, Schulsekre­tariat bzw.
Kreisschulpflege
–– Hilfreich ist eine Liste mit den wichtigsten
Adressen der Schulgemeinde, welche vom
Schulsekretariat erstellt und den Eltern
abgegeben werden kann.
Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher
Was
Wann
Hinweise
Wer
Infos / Links
Frage nach weiteren
­Abklärungen
–– Erste
Schulwochen
–– Klassenlehrperson, Eltern,
–– Zu diesem frühen Zeitpunkt ist das Beobachten der
evtl. DaZ-­Lehrperson, bei
Kinder oder Jugendlichen wichtig.
Bedarf interkulturell Dolmet–– Für eine erste Einschätzung des Sprachstands eines
schende
Schülers oder einer Schülerin ohne Deutschkenntnisse
oder mit geringen Deutschkenntnissen verwenden die
Lehrpersonen das Kinder-Diagnose-Tool «KiDiT» oder
andere Beobachtungsbögen zu DaZ im Kindergarten
und in der 1. Klasse sowie aus dem Instrumentarium
«Sprachgewandt» in der 2.– 9. Klasse.
–– Mit sonderpädagogischen Abklärungen ist Zurückhaltung geboten.
Zusammenarbeit im
Lehrper­sonen-Team
klären und abmachen,
regelmässige Besprechungen einplanen
–– Erste
Schulwochen
–– Die Klassenlehrperson und die zuständige DaZ-Lehr–– Klassenlehrperson, DaZ-Lehrperson planen die Sprach- und Lernförderung gemeinperson, evtl. Lehrperson der
sam und teilen die Aufgaben und Zuständigkeiten auf.
Schulischen Heil­pädagogik,
Nach­hilfe-Lehrperson,
HSK-Lehrperson
Gestalten des ersten
Schultages
–– Erster
Schultag
–– Klassenlehrperson, DaZ-Lehr- –– Interessante Hinweise zum Einbezug
–– Das Kind beziehungsweise der / die Jugend­liche lernt
person, evtl. Begleitung durch
der Sprachenvielfalt finden sich unter
die neue Umgebung und die Bezugspersonen, den
die Eltern
Arbeitsplatz und das Schulmaterial kennen. Lernsitua bischu.zh.ch
tionen mit ersten Erfolgserlebnissen sollen bereitge–– Die Bibliomedia bietet Leihbestände in
stellt werden, allenfalls nonverbale Lern- und Arbeitsverschiedenen Sprachen an, siehe Buchbeangebote oder auch mehrsprachige Bücher.
stände in den häufigsten Migrationsprachen
bibliomedia › Angebote › Angebote für Schulklassen › Fremdsprachen
Gestalten der ersten
Schulwoche
–– Erste
Schulwoche
–– Die erste Woche ist so zu planen, dass die Kinder / Ju- –– Klassenlehrperson, DaZ-Lehrperson
gendlichen nicht zu viele Turbulenzen in Kauf nehmen
müssen. Bei der Zuteilung zu Lehrpersonen, zu Lerngruppen oder auch zu Räumen etc. ist auf Konstanz zu
achten. Überdies hat sich bewährt, einem neuen Kind
oder einem / einer neuen Jugendlichen eine Gotte oder
einen Götti aus der Klasse zuzuteilen, nach Möglichkeit mit gleicher Erstsprache.
–– Zur Unterstützung der Orientierung am neuen Ort ist
es hilfreich, eine chronologische Wochenübersicht
abzugeben mit Informationen (Bildern / Fotos), wer
wann wo mit den Kindern oder Jugendlichen arbeitet.
–– Kinder-Diagnose-Tool «KiDiT»
–– Bogen «Sprach­verhalten be­schreiben»
aus dem Handbuch «Sprachgewandt»
2.– 9. Klasse
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Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher
Was
Wann
Hinweise
DaZ-Förderung
im Kindergarten,
erstes Semester
–– Erstes
Semester
–– Die Sprachförderung erfolgt hauptsächlich situativ und –– DaZ-Lehrperson,
Klassen­lehrperson
eingebettet in den Kindergartenalltag. Das Kind lernt
viel auf ungesteuerte Weise. Gezielte Wortschatzarbeit, Arbeit am Sprachverständnis und an der phonologischen Bewusstheit sind wichtige Themen der
DaZ-Förderung.
–– Lehrmittel: Hoppla
hoppla.ch
–– DaZ Angebote und Regelungen
vsa.z.ch › Schulbetrieb & Unterricht › Fächer › Sprache › Deutsch als Zweitsprache (DaZ) › DaZ - Angebote und Regelungen
–– Lezus
schulverlag.ch › Shop
› Artikelsuche
› lezus
DaZ-Anfangs­
unterricht im e
­ rsten
Semester auf der
Primarstufe oder auf
der Sekundarstufe I
–– Erstes
Semester
–– Ein rascher, intensiver und systematisch unterstützter –– DaZ-Lehrperson und auch
Deutscherwerb im DaZ-Anfangsunterricht (mindestens
Förderung durch Klassen­
eine 1 Lektion pro Tag) ist nötig.
lehrperson
–– Lehrmittel: Hoppla,
Pipapo, Kontakt
hoppla.ch
pipapo.info
Kontakt 1 und 2
zebis.ch › Unterricht › Fach Deutsch als Zweitsprache › Unterrichtsmaterialien
–– DaZ Angebote
und Regelungen
vsa.zh.ch › Schulbetrieb & Unterricht › Fächer Sprache › Deutsch als Zweitsprache
Bei Bedarf:
Alphabetisierung,
Nachhilfe­unterricht
–– Erstes
Semester
–– In der Regel ist die DaZ-Lehrperson für eine Alphabeti- –– DaZ-Lehrperson, Klassenlehr- –– Lehrmittel:
Lese­einstieg für Fremdsprachige
person, evtl. auch Lehrperson
sierung (nach der 1. Klasse) zuständig. Je nach Situader Schulischen Heilpädagotion braucht es Absprachen, wie allfällige weitere
lehrmittelverlagzuerich.ch gik, Fachlehrperson für den
Förderaufgaben, Aufholen von wichtigen stofflichen
› Shop
Nachhilfeunterricht, SchulleiRückständen, insbesondere in Mathematik, aufgeteilt
tung für die Gutsprache
und umgesetzt werden. Hier ist wichtig, Schwerpunkte
zusätzlicher Ressourcen
zu setzen und Priorisierungen vorzunehmen.
8
Wer
Infos / Links
Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher
Was
Wann
Hinweise
Wer
Infos / Links
Laufend Kontakt,
Gespräche und
Zusammenarbeit
mit Eltern
–– Erste
Wochen
–– Erste Monate
–– Die Eltern sollen darüber informiert sein, wie es dem
Kind in der Schule geht und wie auch sie das
Deutsch-Lernen und die soziale Integration unter­
stützen können. Die Kontakte können in angebotenen
Zeitfenstern vor oder nach der Schule und auf unterschiedlichen Kommunikationswegen (Gespräch vor
Ort, E-Mail, Telefon, SMS) stattfinden.
–– DaZ-Lehrperson und / oder
Klassenlehrperson, Eltern
–– Informationen für Eltern in verschiedenen
Sprachen zum Thema, wie sie ihr Kind beim
Lernen und beim Sprachenlernen unter­
stützen können.
DaZ Eltern­musterbrief:
vsz.zh.ch › Schule & Umfeld › Eltern & Schüler › International › Language (Sprache)
Elterngespräch nach –– Nach
dem ersten Semester
dem ersten
Semester
–– Die Lernprozesse des vergangenen Halbjahrs und der –– DaZ-Lehrperson, Klassenlehraktuelle Stand des Deutschlernens, der sozialen Integperson und Eltern (evtl. Kind),
bei Bedarf mit interkulturell
ration, des Lernens in andern Fächern werden in den
Dolmetschenden oder HSKBlick genommen sowie Förderpläne für das 2. SemesLehr­person
ter gemeinsam besprochen (kein formales Schulisches
Standortgespräch). Sind die Deutschkenntnisse noch
immer gering, wird keine Erhebung mit dem Instrumentarium «s» gemacht. Hilfreich sind Beobachtungen,
Arbeit mit diagnostischen Leitfragen, Analyse von
mündlichen oder schriftlichen Äusserungen etc.) sowie
regelmässige Lernzielkontrollen. Für das zweite Semester wird die Lernförderung geplant.
DaZ-Förderung im
Kindergarten
–– Zweites
Semester
–– Die integrativ ausgerichtete DaZ-Förderung im Kindergarten wird weitergeführt.
–– DaZ-Lehrperson und auch
Förderung durch Klassenlehrperson
–– Lehrmittel:
Hoppla
DaZ-Anfangsunterricht auf der Primarund Sekundarstufe
–– Zweites
Semester
–– Der intensive, täglich stattfindende DaZ-­
Anfangsunterricht wird weitergeführt.
–– DaZ-Lehrperson und auch
Förderung durch Klassenlehrperson
–– Lehrmittel:
Pipapo, Kontakt
Sprachstands­
erhebung mit dem
Instrumentarium
«Sprachgewandt»
(SGW) und Schulisches Standort­
gespräch (SSG)
–– DaZ-Lehrperson, Klassen­
–– Das Sprachverständnis in Deutsch wird mit dem
–– Ende des
lehrperson und Eltern (evtl.
Instrumentarium «Sprachgewandt» er­hoben, der Stand
zweiten SemesKind oder Jugendliche / r),
des Lernens in andern Fächern überprüft und Förderters, im Kinderbei Bedarf mit interkulturell
massnahmen für das dritte und vierte Semester gegarten gegen
Dolmetschenden oder
meinsam besprochen und vereinbart. Aspekte der
Ende des
HSK-Lehrperson,
­sozialen Integration und der Partizipation werden in die
zweiten Kinder–– Schulleitung für den formalen
Förderplanung mit einbezogen.
gartenjahres
Entscheid
–– Instrumentarium «Sprachgewandt»
vsa.zh.ch › Schulbetrieb & Unterricht › FächerSprache › Deutsch als Zweitsprache (DaZ) › Instrumentarium «Sprachgewandt»
–– Formulare zum Schulischen Standort­
gespräch mit Protokoll
vsa.zh.ch › Schulbetrieb & Unterricht › Sonderpädagogisches › Schulische Standortgespräche (SSG)
9
Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher
Was
Wann
Hinweise
Wer
Infos / Links
–– Nach einem
Weiterführende
Jahr
DaZ-Förderung auf
Kindergartenstufe
sowie DaZ-Aufbau­
unterricht auf Primaroder Sekundarstufe.
–– Das DaZ-Lernen und die DaZ-Förderung gehen so–– DaZ-Lehrperson und
lange weiter, bis ein ausreichendes Niveau erreicht ist,
Klassenlehrperson
um am Unterricht aktiv teilzuhaben.
–– Lehrmittel:
Hoppla, Pipapo, Kontakt
Jährliche Über­
prüfung des
­Sprachstands
und Schulisches
­Standortgespräch.
–– Jährlich wiederkehrend im
Rahmen der
Abläufe in der
Schule
–– DaZ-Lehrperson, Klassen­
–– Der Sprachstand wird mit dem Instrumentarium
lehrperson, Eltern, Schullei«Sprachgewandt» erhoben. Am Schulischen Standorttung, Schulpflege bei Dissens
gespräch wird überprüft und abgemacht, ob der
DaZ-Unterricht weitergeführt oder beendet wird.
–– Instrumentarium «Sprachgewandt»,
LINK siehe oben
–– Verfahren Schulisches Standort­gespräch,
LINK siehe oben
Übergänge
–– Vor einem Übergang wird im Rahmen des Schulischen –– Klassenlehrpersonen, DaZ–– Vom Kinder­
Lehrper­sonen, Schulleitung,
Standortgesprächs vereinbart, wer in welcher Form
garten in die
Eltern, je nach Schulstufe
den Übergang begleitet, ob und wenn ja, wie der
erste Klasse
Schüler / Schülerin
DaZ-Unterricht weitergeht und wer mit der abnehmen–– Von der sechsden Schule oder mit der Lehrperson Kontakt auften Klasse in
nimmt.
die Sekundarstufe I oder ins –– Wenn Jugendliche nur wenige Deutschkenntnisse
haben, muss sich die Empfehlung einer Zuteilung vor
Gymnasium
allem auf eine Einschätzung des Lernpotentials stüt–– Von der Sekunzen.
darstufe I in
–– Verfügen Jugendliche über wenige Deutschkenntnisse,
die Sekundarkann eine Repetition der 3. Sekundarstufe oder ein
stufe II
integrationsorientiertes Berufsvorbereitungsjahr an
einer Berufswahlschule eine geeignete Lösung sein.
Zeugnisse, Noten
10
–– Klassenlehrperson
–– Das Zeugnis muss zur Dokumentation des Schul­
(Zeugnisse), DaZ-Lehrperson
verlaufs ausgestellt werden.
(Lernbericht)
–– Im ersten Jahr werden im Zeugnis keine Noten ein­
getragen, es wird die Bemerkung angebracht «Lernt
Deutsch als Zweitsprache». Auch im zweiten Jahr kann
in einzelnen Fächern auf Noten verzichtet werden.
Zudem werden im ersten und im zweiten Jahr Lern­
berichte geschrieben.
–– Information für Eltern in verschiedenen
Sprachen sind zu finden unter Volksschule
und Schul­stufen
vsa.zh.ch › Schulstufen & Schulen › Schulstufen
–– Formulare für den Lernbericht
vsa.zh.ch › Schule & Umfeld › Eltern & Schüler › International › Elementary education & educational
levels (Volksschule & Schulstufen)
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Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher