Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher Leitfaden 1 Impressum Herausgeberin: Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Februar 2016 Kontakt: Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt, Abteilung Pädagogisches, Sektor Interkulturelle Pädagogik Telefon 043 259 53 61, E-Mail: [email protected] Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher 1. Zweck Der Leitfaden behandelt das Eintrittsverfahren für neu zugezogene Kinder und Jugendliche, die keine oder wenige Deutschkenntnisse haben. Er richtet sich an Lehrpersonen, Schulleitungen und kommunale Schulbehörden und soll die Schulen dabei unterstützen, sich auf die Aufnahme und Einschulung Neuzugezogener vorzubereiten und geeignete Eintrittsverfahren und Unterstützungsmassnahmen zu finden, welche auf die lokalen Verhältnisse zugeschnitten sind. 2. Ausgangslage 2.1 Recht auf Schulbesuch und Schulpflicht Alle neu zugezogenen schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, welche sich in einer Zürcher Gemeinde aufhalten, werden ab Aufenthaltsbeginn in die Schule aufgenommen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Eingeschlossen sind Kinder und Jugendliche von Asylsuchenden, von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und von anderen vorläufig aufgenommen Personen sowie Kinder und Jugendliche ohne einen rechtlich gültigen Aufenthaltsstatus, den sogenannten Sans-Papiers. 2.2 Möglichkeiten der Einschulung Neuzugezogene ohne Deutschkenntnisse oder mit geringen Deutschkenntnissen besuchen auf allen Schulstufen die gleiche Anzahl Lektionen wie alle andern Schülerinnen und Schüler. Für die Einschulung bestehen verschiedene Möglichkeiten: A) Direkte Einschulung in den Kindergarten oder in die Regelklasse auf der Primarstufe oder auf der Sekundarstufe I, unterstützt durch intensiven Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (Integrierter DaZ-Unterricht im Kindergarten, DaZ-Anfangsunterricht auf der Primar- und Sekundarstufe). B) Für Schülerinnen und Schüler der 2.– 9. Klasse besteht die Möglichkeit der Einschulung in eine teilzeitliche Aufnahmeklasse und in die Regelklasse. Sie erwerben sich in der Aufnahmeklasse die Grundkenntnisse der deutschen Sprache und nehmen in zunehmendem Umfang auch am Unterricht der Regelklasse teil. Der Übergang ist gleitend; spätestens nach zwei Jahren besuchen sie die Regelklasse und einen zusätzlichen DaZ-Aufbauunterricht. C) Bei der Einschulung in eine vollzeitliche Aufnahmeklasse bleiben die Schülerinnen und Schüler höchstens ein Jahr in der Aufnahmeklasse. Sie sollen in erster Linie die deutsche Sprache lernen und sich auf den Übertritt in eine Regelklasse vorbereiten können. Die folgenden Hinweise gelten mit kleinen Einschränkungen für alle drei Einschulungsformen gleichermassen. 3. Eintrittsverfahren Der Eintritt neu zugezogener Schülerinnen und Schüler mit wenigen oder keinen Deutschkenntnissen in die Schule erfordert rasche Absprachen zwischen Lehrpersonen, Schulleitung und Schulverwaltung. Ein Eintrittsverfahren, das in der jeweiligen Schuleinheit oder in der Schulgemeinde vereinbart ist und die Zuständigkeiten und Ressourcenzuteilungen festlegt, hilft, diesen Prozess zu bewältigen. 3.1 Anmeldung, Recht auf Schulbesuch und Schulpflicht Wenn Kinder und Jugendliche neu zuziehen, sollen sie durch die Eltern möglichst frühzeitig beim Schulsekretariat oder bei der Schulpflege angemeldet werden. Erfolgt keine Anmeldung, sind die Kinder und Jugendlichen vom Schulsekretariat oder von der Schulpflege zum Besuch der Schule aufzufordern. Das Recht auf Schulbesuch und die Schulpflicht dauern in der Regel bis zum 16. Lebensjahr. Die besuchte, angefangene Schulstufe kann auch nach Vollendung des 16. Lebensjahrs beendet werden. Die hiesige Schulpflicht von elf Jahren (inklusive Kindergarten) gilt selbstverständlich auch für Kinder und Jugendliche aus Ländern mit kürzerer Schulpflicht. In der Altersspanne vom vollendeten 15. bis 21. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, ein integrationsorientiertes Berufsvorbereitungsjahr zu absolvieren. 3.2 Willkommen heissen Für die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern ist der Eintritt in eine neue Schule oftmals mit Verunsicherung verbunden. Die Schule kann einen wichtigen Beitrag leisten, Orientierung und Halt zu geben, indem sie –– Kinder und Jugendliche und deren Eltern in der Schule willkommen heisst und klar kommuniziert, wer ihre Ansprechperson ist, –– über das Schulsystem und über wichtige Regelungen, den Stundenplan, den DaZ-Unterricht informiert, –– den Ablauf des ersten Schultages und der ersten Schulwoche aufzeigt, –– konkret mitteilt, was für den ersten Schultag beziehungsweise für die erste Schulwoche benötigt wird (Schultasche, Hausschuhe, Znüni, Turnsachen etc.). –– die wichtigsten Fixpunkte (Schultage und schulfreie Tage, spezielle Anlässe etc.) bekannt gibt und das Kind mit den Örtlichkeiten (Schulhaus, Klassenzimmer, Büro Schulleitung, evtl. Hort) vertraut macht. 3 Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher 3.3 Abklärung und Einstufung Neu zugezogene Kinder und Jugendliche sollen beim Schuleintritt in der Regel altersgemäss eingestuft werden. Ein Jahr tiefer als für ihr Alter vorgesehen eingestuft werden Kinder und Jugendliche dann, wenn triftige Gründe vorliegen. Fehlende Deutschkenntnisse allein sind kein Grund für eine Zurückstufung. Mehr als ein Jahr soll nicht zurückgestuft werden. Kinder auf der Kindergartenstufe und in der ersten Klasse werden direkt in die Regelklassen eingeschult. Bei Einschulung in die Regelklasse der Primarstufe sollen bereits beim Schuleintritt die schulische Vorbildung und die aktuellen Fertigkeiten in den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen berücksichtigt werden. Auf der Sekundarstufe I erfolgt die Zuteilung je nach schulischer Vorbildung und prognostizierter Lernentwicklung in die geeignete Abteilung und Anforderungsstufe. Es ist hilfreich, für derartige Abklärungen interkulturell Dolmetschende oder allenfalls Lehrpersonen des Unterrichts in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK-Lehrpersonen) beizuziehen. rung nach der 2. Klasse nötig ist. Für eine gezielte Förderung sind regelmässige Lernzielkontrollen und Sprachdiagnosen unerlässlich. In der Broschüre «Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Aufnahmeunterricht und Aufnahmeklasse» der Bildungsdirektion des Kantons Zürich finden Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrpersonen eine Anleitung, wie sie das DaZ-Angebot in ihrer Gemeinde konzipieren und ausrichten können. 6. DaZ-Förderung in der Regelklasse Die DaZ-Förderung ist nicht nur Sache der DaZ-Lehrpersonen. Die Klassenlehrpersonen sind verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Erstsprache gezielt beim Deutscherwerb zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise die situationsbezogene Anpassung der Ausdrucksweise der Lehrperson, die Anpassung des Niveaus ausgewählter Texte an den Sprachstand des Kindes, lexikalische Vorentlastungen, das Bereitstellen von Dokumenten zum Nachhören und die Überprüfung des Verstandenen. Auf der Primarstufe und auf der Sekundarstufe I ist die durchgängige Verwendung des Hochdeutschen als Unterrichtssprache in allen Fächern unab4. Zusammenarbeit mit den Eltern Eine gute und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Schule und dingbar. Auf der Kindergartenstufe ist der Wechsel zwischen HochElternhaus ist grundlegend für den Lernerfolg der Schülerinnen und deutsch im DaZ-Unterricht, hochdeutsch-verbundenen LernsituatioSchüler und für deren Integration in die Schule. Die Schulleitung oder nen und Mundart klar anzuzeigen. die Lehrperson sollte daher bereits in den ersten Tagen die Eltern mit ihrem Kind / Jugendlichen zu einem Erstgespräch einladen. Im Ver- 7. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten laufe der ersten Gespräche lernen die Eltern ihre Ansprechpersonen Lehrpersonen und das Schulsystem kennen. Sie erfahren, welche Rechte und Die Klassenlehrperson darf mit den erforderlichen Aufgaben nicht alPflichten sie haben und wie sie ihr Kind beim Lernen unterstützen lein gelassen werden. Vielmehr muss die DaZ-Förderung koordiniert können. Die beteiligten Lehrpersonen erhalten Informationen über und die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrperson die bisherige Schulbildung eines Kindes oder einer / eines Jugendli- und weiteren Lehrpersonen verbindlich geregelt werden. Die Klassenchen, über die Eigenheiten der besuchten Schulen und über die im lehrpersonen und die DaZ-Lehrpersonen planen die Sprachförderfamiliären Umfeld vorhandenen Ressourcen. Der Beizug von Inter- massnahmen gemeinsam. Hilfreich ist ein von den Lehrpersonen gekulturell Dolmetschenden ist zu empfehlen. meinsam geführtes Lernjournal oder das Führen eines Portfolios mit den Schülerinnen und Schülern. Gemeinsame Förderplanungen und Standortbestimmungen sind unverzichtbar. 5. Förderung im DaZ-Unterricht Auf der Kindergartenstufe findet der DaZ-Unterricht integriert in die Unterrichtszeit statt. Auf der Primarstufe und auf der Sekundarstufe I 8. Unterstützung durch Schulpflege, erfolgt die systematische Förderung des Deutscherwerbs in einem Schulleitung und Schulsozialarbeit intensiven, täglich stattfindenden DaZ-Anfangsunterricht, welcher Die Schulpflege ist dafür zuständig, die gesetzlich vorgesehenen und durch die DaZ-Lehrperson erteilt wird. Nebst der Arbeit mit den obli- in der Broschüre «Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Aufnahmeungatorischen Lehrmitteln «Hoppla» für den Kindergarten und die Un- terricht und Aufnahmeklasse» bezeichneten Zusatzressourcen für terstufe, «Pipapo» für die 4.– 6. Klasse und «Kontakt» für die 7.– 9. den DaZ-Unterricht und für allfällige weitere Nachhilfe zur Verfügung Klasse werden für die Wortschatzarbeit die Lernmaterialien «Dingsda», zu stellen. Die an der Förderung beteiligten Lehrpersonen kooperie«Multidingsda» oder «Fachdingsda» empfohlen. Das Lehrmittel «Le- ren miteinander und die Schulleitung unterstützt sie dabei. In vielen seeinstieg für Fremdsprachige» ist geeignet, wenn eine Alphabetisie- Schulhäusern hat sich bewährt, die Schulsozialarbeit mit bestimm4 Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher –– Informationen zur Schulung der Kinder von Asylsuchenden oder von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden finden sich in der Broschüre des Volksschulamtes «Flüchtlingskinder in der Volksschule. Informationen für Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrpersonen»: vsa.zh.ch › Schulbetrieb & Unterricht 9. Kinder von Asylsuchenden, Sans-Papiers, › Schule & Migration › Neu Zugezogene Fahrenden › Flüchtlingskinder Wie in Kapitel 2.1 ausgeführt, werden das Recht auf Schulbesuch –– Richtlinien zur Schulung der Kinder oder Jugendlichen aus und die Schulpflicht durch den faktischen Aufenthalt begründet. Alle Sans-Papiers-Familien oder von Fahrenden finden sich in folgenin der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen haben das Andem Dokument: recht, bei ihrer schulischen Integration begleitet und bei Bedarf beim vsa.zh.ch › Schulbetrieb & Unterricht Aufbau ihrer Deutschkompetenzen unterstützt zu werden. › Schule & Migration › Neu Zugezogene › Richtlinien zur Aufnahme von neu zugezogenen Kindern ten Unterstützungsaufgaben wie etwa mit individueller Beratung und Begleitung der Eltern, mit spezifischen Hilfeleistungen je nach gegebener Situation oder mit der Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Schule, Asylzentrum und Eltern zu betrauen. 5 Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher Schrittweises Vorgehen in den Schulen In der vorliegenden Tabelle wird modellhaft ein schrittweises Vorgehen beschrieben. Lokale Kontexte und Besonderheiten verlangen jedoch ein angepasstes Verfahren. Was Wann Anmeldung –– Erster Tag am –– Wenn Kinder und Jugendliche neu in eine Gemeinde neuen Wohnort zugezogen sind, werden sie von den Eltern bei der Schulpflege angemeldet. Erfolgt keine Anmeldung, sind die Kinder und Jugendlichen zum Schulbesuch aufzufordern. Erstgespräch mit Informationen –– Erste Woche am neuen Wohnort –– Informationen für Eltern, in verschiedenen –– Schulleitung, –– Eltern und deren Kinder und Jugendliche brauchen Sprachen, siehe: Klassenlehrperson, Lehr Information über die Einschulung. person für Deutsch als –– Das gegenseitige Kennenlernen und der Informations vsa.zh.ch Zweitsprache (DaZ) und Eltern austausch stehen im Zentrum. › schule & umfeld (evtl. Kind oder Jugendli–– Vorgeschichte und Vorbildung müssen geklärt werden. › eltern & schueler che / r), allenfalls Fachperson Über die Zuteilung in die Regelklasse und zum › international der Schulsozialarbeit DaZ-Unterricht im Kindergarten, in eine Aufnahme vsa.zh.ch –– Bei Bedarf interkulturell klasse oder in eine Regelklasse mit DaZ-Anfangs › Schulstufe & Schulen Dolmetschende oder Lehr unterricht auf der Primarstufe und Sekundarstufe I › DVD Volksschule person in Heimatlicher muss informiert werden. Zusammenarbeit Sprache und Kultur (HSK) –– Das Instrumentarium «Sprachgewandt» wird bei mit fremdsprachigen Eltern der DaZ-Zuweisung von Schülerinnen und Schülern vsa.zh.ch ohne Deutschkenntnisse oder mit geringen Deutsch› Schulbetrieb & Unterricht kompetenzen noch nicht eingesetzt. › Schule & Migration –– Wichtig ist, dass sich alle Beteiligten beim Erstge–– Hinweise für das Erstgespräch mit spräch sprachlich gut verstehen. Bei Bedarf werden neu zugezogenen Eltern als Beiblatt zum interkulturell Dolmetschende beigezogen. vorliegenden Dokument Zuteilung: Auf der Kindergartenstufe Zuteilung in den Kindergarten, mit integrierter DaZ-Förderung. –– Erste Woche am neuen Wohnort –– Schulleitung, Klassenlehr –– Das Kind oder der / die Jugendliche soll rasch mit person, DaZ-Lehrperson Deutschlernen starten und in einer Regelklasse mitlernen. Die Schulleitung teilt die Kinder oder Jugendlichen altersgemäss einer Regelklasse zu und erteilt Aufträge an die Klassenlehrperson und an die DaZ-Lehrperson. Die Zuteilung in eine altersgemässe Regelklasse kann allenfalls auch erst nach max. 3 Wochen Beobachtungszeit im DaZ-Unterricht erfolgen. –– Auf der Sekundarstufe I erfolgt die Zuteilung je nach Vorbildung und Prognose auf die Abteilungen A, B oder C beziehungsweise auf die Anforderungsstufen I, II oder III. –– Bei Zuteilung in eine vollzeitliche Aufnahmeklasse erfolgt nach einem Jahr die Zuteilung in eine Regelklasse. Auf der Primarstufe oder auf der Sekundarstufe I: –– Zuteilung in die Regelklasse und zum DaZ-Anfangsunterricht. –– Zuteilung in die teilzeitliche oder vollzeitliche Aufnahmeklasse (2.– 9. Klasse). 6 Hinweise Wer Infos / Links –– Eltern, Schulsekretariat bzw. Kreisschulpflege –– Hilfreich ist eine Liste mit den wichtigsten Adressen der Schulgemeinde, welche vom Schulsekretariat erstellt und den Eltern abgegeben werden kann. Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher Was Wann Hinweise Wer Infos / Links Frage nach weiteren Abklärungen –– Erste Schulwochen –– Klassenlehrperson, Eltern, –– Zu diesem frühen Zeitpunkt ist das Beobachten der evtl. DaZ-Lehrperson, bei Kinder oder Jugendlichen wichtig. Bedarf interkulturell Dolmet–– Für eine erste Einschätzung des Sprachstands eines schende Schülers oder einer Schülerin ohne Deutschkenntnisse oder mit geringen Deutschkenntnissen verwenden die Lehrpersonen das Kinder-Diagnose-Tool «KiDiT» oder andere Beobachtungsbögen zu DaZ im Kindergarten und in der 1. Klasse sowie aus dem Instrumentarium «Sprachgewandt» in der 2.– 9. Klasse. –– Mit sonderpädagogischen Abklärungen ist Zurückhaltung geboten. Zusammenarbeit im Lehrpersonen-Team klären und abmachen, regelmässige Besprechungen einplanen –– Erste Schulwochen –– Die Klassenlehrperson und die zuständige DaZ-Lehr–– Klassenlehrperson, DaZ-Lehrperson planen die Sprach- und Lernförderung gemeinperson, evtl. Lehrperson der sam und teilen die Aufgaben und Zuständigkeiten auf. Schulischen Heilpädagogik, Nachhilfe-Lehrperson, HSK-Lehrperson Gestalten des ersten Schultages –– Erster Schultag –– Klassenlehrperson, DaZ-Lehr- –– Interessante Hinweise zum Einbezug –– Das Kind beziehungsweise der / die Jugendliche lernt person, evtl. Begleitung durch der Sprachenvielfalt finden sich unter die neue Umgebung und die Bezugspersonen, den die Eltern Arbeitsplatz und das Schulmaterial kennen. Lernsitua bischu.zh.ch tionen mit ersten Erfolgserlebnissen sollen bereitge–– Die Bibliomedia bietet Leihbestände in stellt werden, allenfalls nonverbale Lern- und Arbeitsverschiedenen Sprachen an, siehe Buchbeangebote oder auch mehrsprachige Bücher. stände in den häufigsten Migrationsprachen bibliomedia › Angebote › Angebote für Schulklassen › Fremdsprachen Gestalten der ersten Schulwoche –– Erste Schulwoche –– Die erste Woche ist so zu planen, dass die Kinder / Ju- –– Klassenlehrperson, DaZ-Lehrperson gendlichen nicht zu viele Turbulenzen in Kauf nehmen müssen. Bei der Zuteilung zu Lehrpersonen, zu Lerngruppen oder auch zu Räumen etc. ist auf Konstanz zu achten. Überdies hat sich bewährt, einem neuen Kind oder einem / einer neuen Jugendlichen eine Gotte oder einen Götti aus der Klasse zuzuteilen, nach Möglichkeit mit gleicher Erstsprache. –– Zur Unterstützung der Orientierung am neuen Ort ist es hilfreich, eine chronologische Wochenübersicht abzugeben mit Informationen (Bildern / Fotos), wer wann wo mit den Kindern oder Jugendlichen arbeitet. –– Kinder-Diagnose-Tool «KiDiT» –– Bogen «Sprachverhalten beschreiben» aus dem Handbuch «Sprachgewandt» 2.– 9. Klasse 7 Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher Was Wann Hinweise DaZ-Förderung im Kindergarten, erstes Semester –– Erstes Semester –– Die Sprachförderung erfolgt hauptsächlich situativ und –– DaZ-Lehrperson, Klassenlehrperson eingebettet in den Kindergartenalltag. Das Kind lernt viel auf ungesteuerte Weise. Gezielte Wortschatzarbeit, Arbeit am Sprachverständnis und an der phonologischen Bewusstheit sind wichtige Themen der DaZ-Förderung. –– Lehrmittel: Hoppla hoppla.ch –– DaZ Angebote und Regelungen vsa.z.ch › Schulbetrieb & Unterricht › Fächer › Sprache › Deutsch als Zweitsprache (DaZ) › DaZ - Angebote und Regelungen –– Lezus schulverlag.ch › Shop › Artikelsuche › lezus DaZ-Anfangs unterricht im e rsten Semester auf der Primarstufe oder auf der Sekundarstufe I –– Erstes Semester –– Ein rascher, intensiver und systematisch unterstützter –– DaZ-Lehrperson und auch Deutscherwerb im DaZ-Anfangsunterricht (mindestens Förderung durch Klassen eine 1 Lektion pro Tag) ist nötig. lehrperson –– Lehrmittel: Hoppla, Pipapo, Kontakt hoppla.ch pipapo.info Kontakt 1 und 2 zebis.ch › Unterricht › Fach Deutsch als Zweitsprache › Unterrichtsmaterialien –– DaZ Angebote und Regelungen vsa.zh.ch › Schulbetrieb & Unterricht › Fächer Sprache › Deutsch als Zweitsprache Bei Bedarf: Alphabetisierung, Nachhilfeunterricht –– Erstes Semester –– In der Regel ist die DaZ-Lehrperson für eine Alphabeti- –– DaZ-Lehrperson, Klassenlehr- –– Lehrmittel: Leseeinstieg für Fremdsprachige person, evtl. auch Lehrperson sierung (nach der 1. Klasse) zuständig. Je nach Situader Schulischen Heilpädagotion braucht es Absprachen, wie allfällige weitere lehrmittelverlagzuerich.ch gik, Fachlehrperson für den Förderaufgaben, Aufholen von wichtigen stofflichen › Shop Nachhilfeunterricht, SchulleiRückständen, insbesondere in Mathematik, aufgeteilt tung für die Gutsprache und umgesetzt werden. Hier ist wichtig, Schwerpunkte zusätzlicher Ressourcen zu setzen und Priorisierungen vorzunehmen. 8 Wer Infos / Links Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher Was Wann Hinweise Wer Infos / Links Laufend Kontakt, Gespräche und Zusammenarbeit mit Eltern –– Erste Wochen –– Erste Monate –– Die Eltern sollen darüber informiert sein, wie es dem Kind in der Schule geht und wie auch sie das Deutsch-Lernen und die soziale Integration unter stützen können. Die Kontakte können in angebotenen Zeitfenstern vor oder nach der Schule und auf unterschiedlichen Kommunikationswegen (Gespräch vor Ort, E-Mail, Telefon, SMS) stattfinden. –– DaZ-Lehrperson und / oder Klassenlehrperson, Eltern –– Informationen für Eltern in verschiedenen Sprachen zum Thema, wie sie ihr Kind beim Lernen und beim Sprachenlernen unter stützen können. DaZ Elternmusterbrief: vsz.zh.ch › Schule & Umfeld › Eltern & Schüler › International › Language (Sprache) Elterngespräch nach –– Nach dem ersten Semester dem ersten Semester –– Die Lernprozesse des vergangenen Halbjahrs und der –– DaZ-Lehrperson, Klassenlehraktuelle Stand des Deutschlernens, der sozialen Integperson und Eltern (evtl. Kind), bei Bedarf mit interkulturell ration, des Lernens in andern Fächern werden in den Dolmetschenden oder HSKBlick genommen sowie Förderpläne für das 2. SemesLehrperson ter gemeinsam besprochen (kein formales Schulisches Standortgespräch). Sind die Deutschkenntnisse noch immer gering, wird keine Erhebung mit dem Instrumentarium «s» gemacht. Hilfreich sind Beobachtungen, Arbeit mit diagnostischen Leitfragen, Analyse von mündlichen oder schriftlichen Äusserungen etc.) sowie regelmässige Lernzielkontrollen. Für das zweite Semester wird die Lernförderung geplant. DaZ-Förderung im Kindergarten –– Zweites Semester –– Die integrativ ausgerichtete DaZ-Förderung im Kindergarten wird weitergeführt. –– DaZ-Lehrperson und auch Förderung durch Klassenlehrperson –– Lehrmittel: Hoppla DaZ-Anfangsunterricht auf der Primarund Sekundarstufe –– Zweites Semester –– Der intensive, täglich stattfindende DaZ- Anfangsunterricht wird weitergeführt. –– DaZ-Lehrperson und auch Förderung durch Klassenlehrperson –– Lehrmittel: Pipapo, Kontakt Sprachstands erhebung mit dem Instrumentarium «Sprachgewandt» (SGW) und Schulisches Standort gespräch (SSG) –– DaZ-Lehrperson, Klassen –– Das Sprachverständnis in Deutsch wird mit dem –– Ende des lehrperson und Eltern (evtl. Instrumentarium «Sprachgewandt» erhoben, der Stand zweiten SemesKind oder Jugendliche / r), des Lernens in andern Fächern überprüft und Förderters, im Kinderbei Bedarf mit interkulturell massnahmen für das dritte und vierte Semester gegarten gegen Dolmetschenden oder meinsam besprochen und vereinbart. Aspekte der Ende des HSK-Lehrperson, sozialen Integration und der Partizipation werden in die zweiten Kinder–– Schulleitung für den formalen Förderplanung mit einbezogen. gartenjahres Entscheid –– Instrumentarium «Sprachgewandt» vsa.zh.ch › Schulbetrieb & Unterricht › FächerSprache › Deutsch als Zweitsprache (DaZ) › Instrumentarium «Sprachgewandt» –– Formulare zum Schulischen Standort gespräch mit Protokoll vsa.zh.ch › Schulbetrieb & Unterricht › Sonderpädagogisches › Schulische Standortgespräche (SSG) 9 Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher Was Wann Hinweise Wer Infos / Links –– Nach einem Weiterführende Jahr DaZ-Förderung auf Kindergartenstufe sowie DaZ-Aufbau unterricht auf Primaroder Sekundarstufe. –– Das DaZ-Lernen und die DaZ-Förderung gehen so–– DaZ-Lehrperson und lange weiter, bis ein ausreichendes Niveau erreicht ist, Klassenlehrperson um am Unterricht aktiv teilzuhaben. –– Lehrmittel: Hoppla, Pipapo, Kontakt Jährliche Über prüfung des Sprachstands und Schulisches Standortgespräch. –– Jährlich wiederkehrend im Rahmen der Abläufe in der Schule –– DaZ-Lehrperson, Klassen –– Der Sprachstand wird mit dem Instrumentarium lehrperson, Eltern, Schullei«Sprachgewandt» erhoben. Am Schulischen Standorttung, Schulpflege bei Dissens gespräch wird überprüft und abgemacht, ob der DaZ-Unterricht weitergeführt oder beendet wird. –– Instrumentarium «Sprachgewandt», LINK siehe oben –– Verfahren Schulisches Standortgespräch, LINK siehe oben Übergänge –– Vor einem Übergang wird im Rahmen des Schulischen –– Klassenlehrpersonen, DaZ–– Vom Kinder Lehrpersonen, Schulleitung, Standortgesprächs vereinbart, wer in welcher Form garten in die Eltern, je nach Schulstufe den Übergang begleitet, ob und wenn ja, wie der erste Klasse Schüler / Schülerin DaZ-Unterricht weitergeht und wer mit der abnehmen–– Von der sechsden Schule oder mit der Lehrperson Kontakt auften Klasse in nimmt. die Sekundarstufe I oder ins –– Wenn Jugendliche nur wenige Deutschkenntnisse haben, muss sich die Empfehlung einer Zuteilung vor Gymnasium allem auf eine Einschätzung des Lernpotentials stüt–– Von der Sekunzen. darstufe I in –– Verfügen Jugendliche über wenige Deutschkenntnisse, die Sekundarkann eine Repetition der 3. Sekundarstufe oder ein stufe II integrationsorientiertes Berufsvorbereitungsjahr an einer Berufswahlschule eine geeignete Lösung sein. Zeugnisse, Noten 10 –– Klassenlehrperson –– Das Zeugnis muss zur Dokumentation des Schul (Zeugnisse), DaZ-Lehrperson verlaufs ausgestellt werden. (Lernbericht) –– Im ersten Jahr werden im Zeugnis keine Noten ein getragen, es wird die Bemerkung angebracht «Lernt Deutsch als Zweitsprache». Auch im zweiten Jahr kann in einzelnen Fächern auf Noten verzichtet werden. Zudem werden im ersten und im zweiten Jahr Lern berichte geschrieben. –– Information für Eltern in verschiedenen Sprachen sind zu finden unter Volksschule und Schulstufen vsa.zh.ch › Schulstufen & Schulen › Schulstufen –– Formulare für den Lernbericht vsa.zh.ch › Schule & Umfeld › Eltern & Schüler › International › Elementary education & educational levels (Volksschule & Schulstufen) 11 003896 Einschulung neu zugezogener Kinder und Jugendlicher
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