RHEIN-ERFT-KREIS 49. KW - 10. Dezember 2016 SonntagS PoSt „Oh, du fröhliche“: Ausverkauft! Es ist Derbyzeit: FC gegen Bayer! SonntagsPost verlost exklusiv 2x2 Logenkarten und 2x2 Stehplatzticktes Köln (as). Von Bach bis Brings, von Rolf Zuckowski bis John Lennon. „Loss mer Weihnachtsleeder singe“ wird es am 23. Dezember bereits zum zweiten Mal im RheinEnergie Stadion heißen, wenn 43.000 Kölner sich mit Kind und Kegel, Plätzchen und warmen Getränken, „Alle Jahre wieder...“ singend, auf das Weihnachtsfest einstimmen. „Nach dem grandiosen Auftakt im vergangenen Jahr mit mehr als 30.000 mitsingenden Besuchern, ließ sich bereits erahnen, dass es sich viele tausend Kölner nicht nehmen lassen werden, zum gemeinsamen Weihnachtsliedersingen in das RheinEnergieStadion zu pilgern“, freuten sich Veranstalter Johannes Müller und Ralf Becker von der Dumont LiveKon GmbH. „Nachdem wir bereits am 25. Oktober ausverkauft waren, haben wir uns entschlossen, noch 800 Besuchern Karten zu gewinnen für Flutlichtkracher Es ist das letzte Spiel vor der Winterpause - und ein ganz besonderes dazu! Köln erwartet Leverkusen zum Derby am 21. Dezember, 20 Uhr! Janus Fröhlich, Michael Kokott, Henning Krautmacher und die „Lucky Kids“ werden mit weiteren Jugend- und Erwachsenenchören auf der Bühne stehen. Foto: Stahl n die Möglichkeit zu geben, an der Veranstaltung teilnehmen zu können.“ Aber auch die Tickets waren innerhalb weniger Stunden schon wieder weg. Offensichtlich hatte sich nach der Premiere im vergangenen Jahr schnell herum gesprochen, wie einmalig die Atmosphäre im vollbesetzten RheinEnergieSta- dion ist, wenn aus 43.000 Kehlen Weihnachtslieder erklingen. Nun haben wir exklusiv für unsere Leserinnen und Leser noch 2x2 Logenticktes und 2x2 Stehplatzkarten, die wir unter den Teilnehmern unseres Gewinnspiels verlosen können. Mitmachen ist ganz einfach: Rufen Sie unsere Gewinn-Hotline* an und beantworten die Frage: Wo findet in diesem Jahr „Loss mer Weihnachtsleeder singe“ statt? * 01379-22002800 (50 Cent aus dem dt. Festnetz, Mobilfung ggfls. teurer); Teilnahmeschluss ist Montag, 19. Dezember. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle weiteren Infos: www.sonntags-post.de Region (vd). Die Rivalen trennen nur wenige Kilometer, und so ist es kein Wunder, dass das Nachbarschaftsduell die Region elektrisiert. Unter Flutlicht möchte der FC seinen Fans drei Tage vor dem Weihnachtsfest natürlich schon ein besonderes Geschenk machen - und Sie können dabei sein: Mit Krombacher, dem offiziellen Partner der Fußball-Bundesliga, verlosen wir 2 x 2 Karten für die Partie! Unsere Gewinnspielfrage lautet: Auf welches Team trifft der FC am 21. Dezember? Rufen Sie bis zum 11. Dezember, 24 Uhr, unter 01379/ 22002801* an, nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten und die Lösung oder senden Sie eine SMS an die 82444* mit RAZ Leerzeichen, Ihrem Lösungswort, Ihrem Wohnort und Ihrem Vor- und Nachnamen (Beispiel: RAZ Musterlösung Musterstadt Mustervorname Mustername). Die Gewinner werden unter www.sonntags-post.de veröffentlicht. Viel Glück! *50 Cent/Anruf oder SMS, Mobilfunk ggf. abweichend; M.I.T. GmbH. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Rechte nach Fehlkäufen (dpa/mag). Mit den Weihnachtsgeschenken ist das so eine Sache: Nicht immer trifft das Präsent den Geschmack des beschenkten. Doch was tun? Einfach zurück in den Laden damit? Geht nicht in jedem Fall. Was Kunden beim Umtausch, Widerruf und Reklamation beachten sollten: Umtauschrechte: In Geschäften und Läden haben Verbraucher grundsätzlich keinen Anspruch auf Umtausch. „Dennoch kommen viele Händler den Kunden entgegen und bieten freiwillig die Rücknahme von bei ihnen gekaufter Ware an“, sagt Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland. Es handele sich dabei um eine Kulanzleistung. „Beim Onlinehandel hat ein Verbraucher stets ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, ergänzt Stephanie Schmidt vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland. Rechte des Händlers: Grundsätzlich liegt es beim Händler, unter welchen Voraussetzungen er einen Umtausch auf Kulanz anbietet. In der Regel gibt es eine Voraussetzung: Die Ware muss unbenutzt sein. „Meist ist es erforderlich, dass der Kassenbon vorgelegt wird“, sagt Schröder. Das Aufbewahren des Kassenbons ist wichtig. Er dient als Nachweis, dass die Ware tatsächlich bei diesem Händler gekauft wurde. Rechte bei mangelhafter Ware: „Bei defekter Ware kann der Kunde eine Reparatur oder einen Austausch verlangen“, sagt Sylvia Kaufhold, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Diese Gewährleistungspflicht des Verkäufers gelte bis zu zwei Jahre nach Lieferung der Ware. Grundsätzlich muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel schon bei der Lieferung Keine Ersparnis vortäuschen (arag). Rabattangaben, wie beispielsweise „Jetzt 30 Prozent billiger“, dürfen Verbrauchern keine Ersparnisse vorgaukeln, die es in Wahrheit gar nicht gibt. Andernfalls ist die Werbung wettbewerbswidrig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte eine Apotheke verklagt, die in einem Prospekt eine 50er-Packung Heuschnupfen-Tabletten für 10,59 statt 15,20 Euro angeboten hatte. Eine Fußnote besagte, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis zur Verrechnung mit der Krankenkasse der Angabe des Normalpreises zugrunde lag. n Kurz vor Weihnachten drängen sich viele Kunden in den Geschäften, um passende Geschenke zu finden. Danach wollen die Beschenkten die Ware oft wieder umtauschen. Das ist jedoch nicht immer möglich. Foto: Bodo Marks bestand. Tritt der Defekt aber innerhalb der ersten sechs Monate auf, gehe man davon aus, dass der Mangel bereits bei der Lieferung bestand. Danach muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler nicht durch ihn entstanden ist. Ausschluss des Widerrufsrechts: Wer Ware bestellt, die speziell an die eigenen Wünschen angepasst wurde, hat in der Regel kein Widerrufsrecht. „Dies gilt zum Beispiel, wenn ein T-Shirt nach meinen Vorgaben bedruckt wurde“, er- klärt Schmidt. Das Gleiche gilt für DVDs und andere Medienträger sowie für versiegelte Hygieneartikel, die der Kunde nach dem Kauf geöffnet hat. Versandkosten beim Widerruf: Viele Kunden gehen davon aus, dass der Händler automatisch alle Kosten übernimmt. Im Fall des Widerrufs online bestellter Ware gilt: Er muss nur die Hinsendekosten tragen, erläutert Schmidt. Die Kosten für die Rücksendung müssen Verbraucher laut Gesetz selbst übernehmen.
© Copyright 2024 ExpyDoc