Dezember 2016 - proLohn GmbH

HCM-Infobrief UV-Medleverfahren
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Dezember 2016
proLohn GmbH
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Stand 07.12.2016
proLohn / Björn Siepmann
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Inhalt
UV-Meldeverfahren ..................................................................................... 3

Allgemeines ........................................................................................... 3
Verfahrensweise .......................................................................................... 3

Abfrage des UV-Stammdatendienstes ........................................................ 3

Fehlerrückmeldungen und Stammdatenrückmeldungen durch den UVStammdatendienst ....................................................................................... 4

Customizing und Infotyp-Stammdaten zu den Gefahrtarifstellen prüfen ......... 5

Abgabe des elektronischen Lohnnachweises ............................................... 6

Fehlerrückmeldungen zum elektronischen Lohnnachweis .............................. 7

Unterjähriger elektronischer Lohnnachweis ................................................ 7

Sonderregelungen für das Meldejahr 2016 ................................................. 8
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Stand 07.12.2016
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UV-Meldeverfahren
 Allgemeines
Das neue UV-Meldeverfahren (UV-Stammdatendienst und elektronischer UVLohnnachweis) startet zum 01.01.2017 - erstmalig für das Meldejahr 2016. Der
Stammdatendienst im neuen UV-Meldeverfahren startet zum 01.12.2016 im
Produktivbetrieb. Erstmalig ist der Stammdatenabruf und die Abgabe des
elektronischen Lohnnachweises für das Meldejahr 2016 durchzuführen.
Die gesetzliche Grundlage des neuen UV-Meldeverfahrens bildet das Fünfte Gesetz zur
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (5.SGB IV-ÄndG), worin die
Paragraphen
99 bis
103
SGB
IV
zur
Übermittlung
der UV-Daten
im
Lohnnachweisverfahren neu geregelt werden (siehe dazu auch Bundesgesetzblatt
2015 Teil I Nr.15 vom 21.04.2015).
Verfahrensweise
 Abfrage des UV-Stammdatendienstes
Die Reports zur Erstellung, Bearbeitung und Übertragung von Ausgangsmeldungen des
UV-Stammdatendienstes finden Sie im Easy-Access Menü unter
Personal-> Personalabrechnung-> Europa-> Deutschland-> Folgeaktivitäten->
Jährlich->
Auswertung->
UV-Meldeverfahren->
Ausgangsmeldungen
(UVStammdatendienst):





Meldungen
Meldungen
Meldedatei
Meldedatei
Meldungen
erstellen
bearbeiten
erstellen
anzeigen
anzeigen
(RPCUVAD0_OUT)
(RPCUVLD0_OUT)
(RPCUVHD0_OUT)
(RPUTSVDF)
(RPCUVLD0_OUT_DISPLAY)
Eine Beschreibung der Funktionalitäten der einzelnen Reports finden Sie in der
jeweiligen Reportdokumentation (Aufzurufen mit der F1-Taste).
Mit der Abfrage des UV-Stammdatendienstes erfragen Sie die Stammdaten zu den für
Ihr Unternehmen (oder Ihren Unternehmensteil) gültigen Gefahrtarifstellen. Dazu
wurde von der DGUV (Spitzenverband der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung)
ein zentraler Stammdatendienst eingerichtet, in dem die UV-Träger die Stammdaten
zu den gültigen Gefahrtarifstellen ihrer Mitgliedsunternehmen bereitstellen. Die
Unternehmen erklären mit der Abfrage des Stammdatendienstes gleichzeitig die
Absicht zur Abgabe des elektronischen Lohnnachweises für den in der Abfrage
übermittelten Unternehmensteil.
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Es ist möglich den elektronischen Lohnnachweis in mehreren Teillohnnachweisen
abzugeben. Für jeden dieser Teillohnnachweise ist dann zunächst eine Abfrage des
Stammdatendienstes zu erstellen. Zur organisatorischen Abgrenzung der
Teillohnnachweise werden in den Datensätzen des UV-Meldeverfahrens mehrere
Kennzeichen übermittelt.





Zuständiger UV-Träger des Unternehmensteils (BBNRUV)
Mitgliedsnummer beim zuständigen UV-Träger (MITNR)
Betriebsnummer des lohnverantwortenden Betriebs (BBNRLB)
Betriebsnummer der abrechnenden Stelle (BBNRAS)
Laufende Nummer (LFDNR)
Diese Kennzeichen definieren eine sogenannte meldende Stelle. Weitere
Informationen zur Festlegung der meldenden Stellen Ihres Unternehmens finden Sie
im Abschnitt Customizing.
Abfragen des UV-Stammdatendienstes sind frühestens zum 01.11. des Vorjahres eines
Meldejahres möglich. Beachten Sie, dass der UV-Stammdatendienst erst ab
01.12.2016 für den Produktivbetrieb zur Verfügung steht. Beachten Sie dazu auch den
Abschnitt Sonderregeln für das Meldejahr 2016. Wenn Sie bis zum Jahreswechsel HRSP
kein Einspielen eines Support Packages mehr eingeplant haben, ist es ausreichend,
erst nach Einspielen des Jahreswechsel HRSP's mit dem neuen UV-Meldeverfahren zu
starten.
 Fehlerrückmeldungen und Stammdatenrückmeldungen durch den
UV-Stammdatendienst
Die Reports zur Abholung, Zuordnung, Bearbeitung von Fehlerrückmeldungen und
Verarbeitung von Rückmeldungen des UV-Stammdatendienstes finden Sie im EasyAccess Menü unter
Personal-> Personalabrechnung-> Europa-> Deutschland-> Folgeaktivitäten->
Jährlich->
Auswertung->
UV-Meldeverfahren->
Eingangsmeldungen
(UVStammdatendienst):






Eingangsmeldungen abholen
(RPCSVPD0)
Eingangsmeldungen zuordnen
(RPCUVHD0_IN)
Eingangsmeldungen bearbeiten
(RPCUVLD0_IN)
Nicht zugeordnete Eingangsmeldungen bearbeiten (RPUUVLD0)
Eingangsmeldungen verarbeiten
(RPCUVAD0_IN)
Eingangsmeldungen anzeigen
(RPCUVLD0_IN_DISPLAY)
Eine Beschreibung der Funktionalitäten der einzelnen Reports finden Sie in der
jeweiligen Reportdokumentation.
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Neben den bekannten Fehlerrückmeldungen aus anderen Verfahren wird es im UVMeldeverfahren auch Stammdatenfehlerrückmeldungen geben. Datensätze werden
aufgrund von Stammdatenfehlern abgelehnt, wenn die Meldedateien zwar technisch
korrekt aufgebaut sind, aber inhaltliche Fehler beinhalten (beispielsweise eine
ungültige PIN). Behandeln Sie Stammdatenfehler analog zu den gewöhnlichen
Fehlerrückmeldungen.
Ist die Meldedatei technisch und inhaltlich fehlerfrei, so erhalten Sie als Antwort den
Datensatz Stammdaten. Der Report RPCUVAD0_IN verarbeitet die zugeordneten
Stammdatenrückmeldungen. Durch die Verarbeitung werden die zurückgemeldeten
Stammdaten in der Tabelle T5D32_GT_VALID hinterlegt. Außerdem enthält der
Datensatz Stammdaten den Beitragsmaßstab, anhand dessen für diese meldende
Stelle die UV-Beiträge ermittelt werden:






1:
2:
3:
4:
5:
6:
Nach UV-Entgelt
Nach Arbeitsstunden
Nach Köpfen
Nach Einwohnerzahl
Privathaushalte
Sonstige Unternehmen ohne Meldepflicht
Meldende Stellen mit Beitragsmaßstab 4-6 nehmen nicht am neuen UVMeldeverfahren teil. Beispiele hierfür sind ausgewählte kommunale Ämter,
Feuerwehren oder über das Haushaltscheckverfahren gemeldete Beschäftigte.
Dennoch ist auch in diesen Fällen eine initiale Stammdatenabfrage zu übermitteln.
Nach Rückmeldung des Beitragsmaßstabs 4-6 werden für diese meldende Stelle keine
weiteren UV-Meldungen mehr erstellt.
Pro meldende Stelle ist nur eine Abfrage des UV-Stammdatendienstes pro Meldejahr
möglich. Sollte sich die Veranlagung des Unternehmens im Laufe des Meldejahres
ändern, so werden Sie proaktiv vom UV-Stammdatendienst per Datensatz
Stammdaten informiert. Daher ist es notwendig regelmäßig – gemäß den gesetzlichen
Verpflichtungen - Stammdatenrückmeldungen vom GKV-Kommunikationsserver
abzuholen und zu verarbeiten.
 Customizing und Infotyp-Stammdaten zu den Gefahrtarifstellen
prüfen
Nach der Verarbeitung von Rückmeldungen des UV-Stammdatendienstes ist es
notwendig das Customizing und die Infotyp-Stammdaten zu prüfen. Denn es kann
sein, dass dort verwendete Gefahrtarifstellen nicht (oder nicht mehr) gültig sind.
Verwenden Sie dazu den Report RPUUVAD0_GT_CHECK. Sie finden diesen Report im
Easy-Access Menü unter
Personal-> Personalabrechnung-> Europa-> Deutschland->
Jährlich-> Auswertung-> UV-Meldeverfahren-> Hilfsprogramme.
Folgeaktivitäten->
Eine ausführliche Beschreibung der Funktionalitäten des Reports finden Sie in der
Reportdokumentation.
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Der elektronische Lohnnachweis kann nur fehlerfrei erstellt werden, wenn
ausschließlich gültige Gefahrtarifstellen in die Meldedaten einfließen. Wir empfehlen
daher, mögliche Fehlernachrichten des Reports RPUUVAD0_GT_CHECK zu korrigieren,
da ansonsten zum Zeitpunkt der Erstellung des elektronischen Lohnnachweises
umfangreiche Rückrechnungen aufgrund von Infotyp-Stammdatenänderungen
auftreten können. Beachten Sie dazu auch den Abschnitt Sonderregeln für das
Meldejahr 2016.
 Abgabe des elektronischen Lohnnachweises
Die Reports zur Erstellung, Bearbeitung und Übertragung von Ausgangsmeldungen
zum elektronischen Lohnnachweis finden Sie im Easy-Access Menü unter
Personal-> Personalabrechnung-> Europa-> Deutschland-> Folgeaktivitäten-> Pro
Abrechnungsperiode-> Auswertung-> UV-Meldeverfahren-> Ausgangsmeldungen (el.
Lohnnachweis):





Meldungen
Meldungen
Meldedatei
Meldedatei
Meldungen
erstellen
bearbeiten
erstellen
anzeigen
anzeigen
(RPCUVBD0_OUT)
(RPCUVLD0_OUT)
(RPCUVHD0_OUT)
(RPUTSVDF)
(RPCUVLD0_OUT_DISPLAY)
Eine Beschreibung der Funktionalitäten der einzelnen Reports finden Sie in der
jeweiligen Reportdokumentation.
Die Meldung des elektronischen Lohnnachweises (Datensatz DSLN) schließt den
Meldevorgang einer meldenden Stelle ab. Der elektronische Lohnnachweis beinhaltet
die melderelevanten UV-Daten, die auf die gültigen Gefahrtarifstellen dieses
Lohnnachweises entfallen. Der elektronische Lohnnachweis ist bis zum 16.02. des auf
das Meldejahr folgende Kalenderjahr abzugeben. Im Abschnitt Unterjähriger
elektronischer Lohnnachweis werden abweichend von dieser Regelung Gründe
aufgelistet, die eine sofortige Abgabe des elektronischen Lohnnachweises erforderlich
machen.
Zusätzlich zu den Ausgangsmeldungen wird vom Report RPCUVBD0_OUT auch die UVBeitragsabrechnung erstellt. Hierbei handelt es sich um ein Formular, welches die
personalnummerngenaue
Auflistung
der
Meldedaten
des
elektronischen
Lohnnachweises enthält. Die UV-Beitragsabrechnung kann bei der Betriebsprüfung zur
Ansicht angefordert werden.
Sollten sich Änderungen an einem elektronischen Lohnnachweis ergeben, ist die
veraltete Meldung zu stornieren und neu zu melden. Der Report RPCUVBD0_OUT und
die Folgereports sind daher in den Prozess der Folgeaktivitäten pro
Abrechnungsperiode aufzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass zunächst in der
Regel eine monatliche Stornierung/Neumeldung des Lohnnachweises erfolgen wird, da
hierfür bereits die Rückrechnung einer Personalnummer ausreicht. Daher wird vom
Report RPCUVBD0_OUT eine implizite Aufrollung bis zum 01.01.2016 vorgenommen.
Diese implizite Aufrollung ist als vorläufige Lösung zum Start des Verfahrens gedacht
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und wird zu gegebener Zeit durch ein vom Anwender steuerbares Aufrollungskonzept
ersetzt werden.
 Fehlerrückmeldungen zum elektronischen Lohnnachweis
Die Reports zur Abholung, Zuordnung, Bearbeitung von Fehlerrückmeldungen zum
elektronischen Lohnnachweis finden Sie im Easy-Access Menü unter
Personal-> Personalabrechnung-> Europa->Deutschland-> Folgeaktivitäten-> Pro
Abrechnungsperiode-> Auswertung-> UV-Meldeverfahren-> Eingangsmeldungen (el.
Lohnnachweis):
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



Eingangsmeldungen abholen
(RPCSVPD0)
Eingangsmeldungen zuordnen
(RPCUVHD0_IN)
Eingangsmeldungen bearbeiten
(RPCUVLD0_IN)
Nicht zugeordnete Eingangsmeldungen bearbeiten (RPUUVLD0)
Eingangsmeldungen anzeigen
(RPCUVLD0_IN_DISPLAY)
Eine Beschreibung der Funktionalitäten der einzelnen Reports finden Sie in der
jeweiligen Reportdokumentation. Analog zum UV-Stammdatendienst können
Meldungen des elektronischen Lohnnachweises auch wegen inhaltlicher Fehler durch
Stammdatenfehlerrückmeldungen abgewiesen werden. Mögliche Gründe für
Stammdatenfehler des elektronischen Lohnnachweises sind die Übermittlung einer
unbekannten UV-Mitgliedsnummer oder das Fehlen einer Originalmeldung zu einer
übermittelten Stornierung.
 Unterjähriger elektronischer Lohnnachweis
In den 'Gemeinsamen Grundsätzen zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung'
gemäß § 103 SGB IV sind Sachverhalte vorgesehen, die eine unterjährige Abgabe des
elektronischen Lohnnachweises erfordern. Folgende Sachverhalte sind vorgesehen:

Meldegrund UV05
o Einstellung des Unternehmens
o Wechsel des Unternehmers
o Änderung der Zuständigkeit des UV-Trägers

Meldegrund UV06
o Beendigung einer meldenden Stelle
o Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse unter Fortführung der
Unternehmertätigkeit
o Systemwechsel

Meldegrund UV08
o Insolvenz
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Liegt für eine meldende Stelle ein Sachverhalt für einen unterjährigen Lohnnachweis
vor, ist der elektronische Lohnnachweis spätestens sechs Wochen nach Eintreten des
Sachverhaltes zu übermitteln.
 Sonderregelungen für das Meldejahr 2016
Durch den Start des Verfahrens zum 01.12.2016 sind für das Meldejahr 2016 zum
Zeitpunkt der Abfrage des UV-Stammdatendienstes die Abrechnungen bereits erfolgt.
Daher sind Korrekturen des Infotyp-Stammdaten zu den Gefahrtarifstellen aufgrund
der Rückmeldung der UV-Stammdaten durch den Stammdatendienst gegebenenfalls
mit erheblichen Rückrechnungen verbunden. Es wurde von der DGUV beschlossen,
dass der elektronische Lohnnachweis für das Meldejahr 2016 aus diesem Grund auch
mit den in der Abrechnung verwendeten Gefahrtarifstellen erstattet werden kann auch wenn diese nicht vom UV-Stammdatendienst als gültig zurückgemeldet wurden.
Die entsprechenden systemseitigen Fehlerprüfungen sind für das Meldejahr 2016
deaktiviert.
Solche Lohnnachweise werden jedoch mit einem Stammdatenfehler (Datenbaustein
DBFU) abgelehnt. Es besteht keine Verpflichtung diese abgelehnten Lohnnachweise
für das Meldejahr 2016 zu korrigieren. Wenn Sie keine Korrekturen der InfotypStammdaten in Infotyp 0029 oder des Customizings vornehmen möchten, können Sie
die
Stammdatenfehlerrückmeldungen
in
der Sachbearbeiterliste
für
UVEingangsmeldungen (RPCUVLD0_IN) mit der Drucktaste Ablehnung manuell
bearbeitet in den Status verarbeitet versetzen und der Vorgang ist für Sie
abgeschlossen.
Eine Korrektur der Stammdaten zu den Gefahrtarifstellen ist natürlich auch für das
Meldejahr 2016 möglich.
Weiterhin sind für das Meldejahr 2016 keine unterjährigen Sachverhalte (siehe
Abschnitt Unterjähriger elektronischer Lohnnachweis) zu berücksichtigen.
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