Zusammenfassung - Zukunftsakademie

Zukunft der Mobilität in ländlichen Regionen
Beitrag: "Verkehrsplanerische Gestaltung des öffentliche Raumes" - Kurzfassung
Als öffentlicher Raum sind die Platz-, Verkehrs- und Parkflächen zwischen öffentlichen oder
privaten Gebäuden bzw. Grundstücken definiert. Wir kennen dies jedoch eher im städtischen
Bereich, bei dem der öffentliche Raum im engeren Sinn auf die Kommunikationsfläche
reduziert wird.
Im ländlichen Raum werden heutzutage primär die Straßen als öffentlicher Raum
wahrgenommen. Straßen übernehmen hier zwei Funktionen:
- Die Verbindungsfunktion um z.B. Orte mit Bezirkszentren miteinander zu verbinden,
aber auch um innerhalb der ländlichen Regionen eine Verkehrsnetz zwischen
Ortsteilen, Ortskern, Schulen etc. zur Verfügung zu stellen (angestrebt werden
höhere Geschwindigkeiten).
- Die zweite wichtige Funktion einer Straße ist die Aufenthaltsfunktion, sie definiert den
öffentlichen Raum als Ort der Kommunikation (angestrebt werden geringere
Geschwindigkeiten).
Beide Funktionen weisen stark unterschiedliche Bedürfnisse auf, die zu einem
Interessenskonflikt führen (siehe Anforderungen bei den Geschwindigkeiten). Diesen Konflikt
muss eine umsichtige Verkehrs- und Ortsplanung verstärkt auch im ländlichen Raum, in
einer ausgewogener Form lösen. Dazu gehören z.B. die Gestaltung der Plätze in
Ortszentren, der Straßen im Ortsgebiet etc. Eine weitere zukünftige Herausforderung für den
ländlichen Raum ist es, auch regionale Geh- und Radverbindungen inkl. Radabstellanlagen
verstärkt als öffentliches Interesse zu sehen und diese vor allem im Interesse der Bewohner
neu- bzw. auszubauen.
Ausgangslage Land Oberösterreich:
Das Kfz ist im ländlichen Raum das am häufigsten genutzte Verkehrsmittel. Das zeigt sich
auch in den Zahlen der Verkehrserhebung 2012. Im Modalsplit des Landes Oberösterreich
lag Anteil Kfz-Nutzern (Lenker und Mitfahrer bei. ca. 68%). In der Stadt Linz lag dieser bei
ca. 50% und bei den Bezirken im ländlichen Raum bei bis zu 75%.
Interessenskonflikt einer Straße als öffentlicher Raum (Straßenraumgestaltung):
Für den Interessenskonflikt zwischen der Aufenthaltsfunktion und der Verbindungsfunktion
einer Straße gibt es mehrerer Lösungsansätze. Die klassische Trennung von Straße
(Verbindungsfunktion) und Fußgängern (Aufenthaltsfunktion) durch Gehwege entspricht
einer fixen Zuteilung des öffentlichen Raums unabhängig der vorhandenen Nachfrage.
Neuere
und
zeitgemäße
Ansätze
sind
die
Reduktion
der
zulässigen
Höchstgeschwindigkeiten auch bei Straßen mit überregionaler Verbindungsfunktion in
Verbindung mit einer Straßenraumgestaltung, bei der verstärkt auch auf die Interessen von
Fußgängern, Radfahrern etc. (Platzgestaltung) Rücksicht genommen wird. Bei einer guten
Planung kann damit ein variabler öffentlicher Raum geschaffen werden (Gastronomie,
Einkaufen etc.) in dem sich alle Verkehrsteilnehmer sicher und komfortabel bewegen
können. Darauf aufbauend kann dieses Modell z.B. auch als Begegnungszone (Tempo
20/30) gestaltet bzw. verordnet werden. Bewegungszonen zeichnen sich durch eine noch
stärkeren Mischung aller Verkehrsteilnehmer aus. Dies führt in weiterer Folge auch zu einer
stärkeren Störung bzw. Bremswirkung für die Verbindungsfunktion der Straße im Bereich
des Ortszentrums.
Im Rahmen des Verkehrskonzeptes für den Großraum Linz wurde in zwei Orten in
Oberösterreich untersucht, wie so eine Straßenraumgestaltung des öffentlichen Raumes an
einer Straße mit überregionaler Bedeutung durchgeführt werden kann. Bei der Untersuchung
zeigte sich, dass in einem Fall die Rahmenbedingungen für eine Begegnungszone nicht
gegeben sind (Steigung, Verkehrslichtsignalanlage). Für den zweiten Fall wurde ein
Gestaltungsvorschlag ausgearbeitet, der eine Straßenraumgestaltung als "erweiterte Tempo30 Zone" (mit einer Führung der Fahrradfahrer gegen die Einbahn), aber auch mit geringen
Adaptierungen (z.B. Beschilderung) als ausgewiesene "Begegnungszone" verkehrstechnisch
möglich macht.
Straßen und Fahrradwege zwischen Ortsteilen:
Im ländlichen Raum sind Straßenverbindungen für den Kfz-Verkehr von besonders hoher
Bedeutung, auch weil das Auto jetzt und auch zukünftig das wichtigste Verkehrsmittel für die
Mobilität im ländlichen Raum ist. Bei einer zukunftsgerichteten Verkehrsplanung für den
ländlichen Raum ist auch der Ausbau eines lückenloses Netzes (Routen) für den Fahrradsowie den E-Bike Verkehr anzustreben. Dies kann durch neue Fahrradverbindungen aber
auch mit einer Führung im Mischverkehr (inkl. Temporeduktion für Kfz-Nutzer) erreicht
werden. Ziel wäre ein vollständiges Netz zwischen den Siedlungsgebieten, dem Zentrum und
Orten von besonderer Bedeutung (Bahnhöfe, Schulen, Freizeitstätten etc.). Schwerpunkt
dieses Netzes soll dabei der Alltagsradverkehr (Pendler, Schüler, Einkaufen) sein. Für die
ausgewiesenen Fahrradverbindungen sollen Grundsätze und Mindeststandards definiert
werden. Dazu gehören eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Kfz in
Mischverkehrsabschnitten, Mindestbreiten von neuen Fahrradwegen, Definition der
maximalen Steigung von 6% sowie eine geradlinige und direkte Linienführung. Wichtig dabei
ist es, dass die Ansprüche der Radfahrer mit gleicher Priorität behandelt werden wie jene der
Kfz-Nutzer. Gemeinden sollten sich auch mittels einer Leitlinie dazu bekennen, zumindest
ein zusammenhängendes Grundangebot auch für den lokalen Fahrradverkehr zu schaffen.
Wichtig dabei wäre es, dass für zukünftige Infrastrukturmaßnahmen rechtzeitig
Grundstückssicherungen oder eine Definition von Bebauungsgrenzen etc. vorgenommen
werden.
Begleitend dazu sind sichere Fahrradabstellanlagen zu errichten. In den Ortskernen sind
diese als einfache Bügel, an Bahnhöfen oder Schulen als komfortablere
Fahrradabstellanlagen (Überdachung, Beleuchtung, Servicebox etc.) auszuführen. Dazu
wurde im Rahmen des Verkehrskonzeptes des Landes Oberösterreich ein Modulsystem
entwickelt, das variabel an die einzelnen Anforderungen angepasst und zukünftig z.B. bei
Nutzungsveränderungen kostengünstig erweitert werden kann.
Öffentlicher Verkehr, Park-and-Ride und Bike-and-Ride:
Durch die Zersiedelung und die damit verbundenen geringen Einwohnerdichten im
ländlichen Raum sind die Möglichkeiten, den öffentlichen Verkehr in einem
volkswirtschaftlich vertretbaren Ausmaß stärker zu forcieren, eingeschränkt. Als ergänzende
Alternative soll verstärkt auf Park-and-Ride aber auch Bike-and-Ride gesetzt werden.
Gemeinden sollen im Interesse ihrer Bewohner P+R sowie B+R Stellplätze an wichtigen
Haltestellen errichten bzw. die dafür notwendigen Flächen mittel- und langfristig sichern (z.B.
als Verkehrsfläche, über den Flächenwidmungsplan).
Im ländlichen Raum wird das Verkehrsverhalten derzeit vom Kfz-Verkehr bestimmt. Für die
dadurch entstehenden Konflikte zwischen der Verbindungsfunktion einer Straße und der
Aufenthaltsfunktion in den Ortszentren gibt es unterschiedliche Lösungsansätze für die
Straßenraumgestaltung, die jedoch oft nur als bestmöglicher Kompromiss durchsetzbar sind.
Bei einer modernen Verkehrsplanung im ländlichen Raum müssen auch alternative
Verkehrsmittel (Fußgänger, Fahrrad, E-Bikes etc.) wieder stärker in den Fokus gerückt
werden. Um dies zu erreichen ist es notwendig, dass neben der Erstellung eines
gemeindeinternen verkehrlichen Masterplans auch Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen
(z.B. Fahrradwege, Fahrradständer etc.) getätigt werden, aber auch Mut zur Reduktion von
zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf Fahrradrouten, die im Mischverkehr mit
Kraftfahrzeugen geführt werden, sowie die Bereitschaft für eine begleitende
Öffentlichkeitsarbeit vorhanden sind.