STADT NIDDA Wilhelm-Eckhardt-Platz 63667 Nidda Tel.: 06043/8006-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.nidda.de Amtliche Bekanntmachung Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) für das FFH-Gebiet 5519-304 „Horloffaue zwischen Hungen und Grund-Schwalheim“-TG „Horloffaue Süd“ Für das Fauna-Flora-Habitatgebiet 5519-304 „Horloffaue zwischen Hungen und GrundSchwalheim“-Teilgebiet „Horloffaue Süd“ mit Teilflächen des Vogelschutzgebietes „Wetterau“ liegt der Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) nach §5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) vor. Das 604,6 ha große Fauna-Flora-Habitatgebiet „Horloffaue zwischen Hungen und GrundSchwalheim“ ist eines der Natura-2000-Gebiete, die das Land Hessen an die EU gemeldet hat. Für das o.g Teilgebiet wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura-2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind. Der Bewirtschaftungsplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden. Einblick in die Bewirtschaftungsplanung für das FFH-Gebiet „Horloffaue zwischen Hungen und Grund-Schwalheim“-Teilgebiet „Horloffaue Süd“ und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewährt Hessen Forst, Forstamt Nidda, Auf der Platte 34, 63667 Nidda, Tel.: 06043-9657-0. Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Darmstadt, Wanja Mathar, Tel.: 06151-12-5435, zur Verfügung. Darmstadt, 06.12.2016 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz Az. V 53.2 - 2.14- R 21.6.4. 5519-304 TG „Horloffaue Süd“
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