„Horloffauezwischen Hungen und Grund-Schwalheim“-TG

STADT NIDDA
Wilhelm-Eckhardt-Platz  63667 Nidda  Tel.: 06043/8006-0
E-Mail: [email protected]  Internet: www.nidda.de
Amtliche Bekanntmachung
Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) für das FFH-Gebiet 5519-304 „Horloffaue
zwischen Hungen und Grund-Schwalheim“-TG „Horloffaue Süd“
Für das Fauna-Flora-Habitatgebiet 5519-304 „Horloffaue zwischen Hungen und GrundSchwalheim“-Teilgebiet „Horloffaue Süd“ mit Teilflächen des Vogelschutzgebietes „Wetterau“
liegt der Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) nach §5 des Hessischen
Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) vor.
Das 604,6 ha große Fauna-Flora-Habitatgebiet „Horloffaue zwischen Hungen und GrundSchwalheim“ ist eines der Natura-2000-Gebiete, die das Land Hessen an die EU gemeldet
hat. Für das o.g Teilgebiet wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt
werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für
das Natura-2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.
Der Bewirtschaftungsplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den
Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.
Einblick in die Bewirtschaftungsplanung für das FFH-Gebiet „Horloffaue zwischen Hungen und
Grund-Schwalheim“-Teilgebiet „Horloffaue Süd“ und Informationen über die vorgesehene
Umsetzung der Maßnahmen gewährt Hessen Forst, Forstamt Nidda, Auf der Platte 34, 63667
Nidda, Tel.: 06043-9657-0.
Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Darmstadt, Wanja Mathar, Tel.:
06151-12-5435, zur Verfügung.
Darmstadt, 06.12.2016
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Landwirtschaft, Weinbau, Forsten,
Natur- und Verbraucherschutz
Az. V 53.2 - 2.14- R 21.6.4. 5519-304
TG „Horloffaue Süd“