Fakt - Förderung für Agrarumwelt, Klimaschutz

Fakt - Förderung für Agrarumwelt,
Klimaschutz und Tierwohl
Maßnahmen der 2. Säule (Fakt, AZL, Staatsförderung Pheromone, Schalvo)
stehen zunächst noch unter Vorbehalt einer Genehmigung durch die EU und
der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel
Mit einer Genehmigung kann nicht bis 15.5.2014 gerechnet werden
Bisherige MEKA-Maßnahmen, die in Fakt weitergeführt
werden – siehe Umdruck (blaue Farbe)
Zunächst vorgesehen Fakt B 2.1 - GL Hangneigung > 25%
gibt eigenes Förderprogramm, De-minimis reguliert
Extensive Grünlandförderung und 5 gl. Fruchtfolge
Neue Maßnahmen, die nur für einige wenige
Unternehmen in Frage kommen –Tierwohl, Heumilch
etc. Bitte Einzelberatung im Amt in Anspruch nehmen !
Optionen für Weinbaubetriebe
• Die bisherigen klassischen 3 MEKA-Maßnahmen für
Weinbaubetriebe werden in Fakt nicht mehr weitergeführt
– Pheromone über Staatsförderung im GA,
• nur noch über Pheromon-Gemeinschaften
– Melden Sie Ihre Flurstücke den Beauftragten der SASGemeinschaften!
– Begrünung und max. Bandspritzung werden in Fakt
nicht mehr gefördert
• Für Direktzuglagen gibt es mit Ausnahme der ÖkoFörderung keine Fakt-Förderung
• Neue verbesserte Förderung für den Steillagenweinbau
Fakt Weinbau-Steillagenförderung
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C 2 Weinbausteillagen
[900 €/ha]*
Was wird verlangt?
Bewirtschaftung abgegrenzter Steillagen.
Keine Beseitigung der Trockenmauern.
Raubmilbenschonender Pflanzenschutz.
Durchführung von Bodenuntersuchungen gemäß
Düngeverordnung, soweit keine Befreiungstatbestände vorliegen
* Die Prämiensätze stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Kalkulation und EUGenehmigung.
Fakt – Teile E und die einjährigen
Maßnahmen im Teil F
• Werden in einer gesonderten Präsentation erläutert
• Zunächst noch einmal ein Blick auf die Grünlandförderung und die Fruchtartendiversifizierung
Grünlandförderung nur mit GV-Besatz
ohne mineralische Stickstoffdünung
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B 1.1 Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit höchstens 1,4 RGV/ha
Hauptfutterfläche ohne mineralische Stickstoffdüngung [150 €/ha]*
Was wird verlangt?
RGV-Besatz von max.1,4 RGV je ha HFF.
GV-Besatz von max. 1,4 GV je ha LF.
Neu: Mindestviehbesatz von 0,3 RGV je ha Dauergrünland.
– Bisher Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha Hauptfutterfläche
– 2015 muss im Fiona FSV die Zurechnung zur HFF erklärt werden
– Voreinstellung bei Wiese = ja, Getreide = Nein, Getreide als GPS = Ja möglich
– Mais grundsätzlich zu erklären, ob Energiepflanze oder Futterfläche
Keine Düngung des Dauergrünlandes mit mineralischem Stickstoff.
Durchführung der erforderlichen Weidepflege, sofern keine jährliche Schnittnutzung
erfolgt.
Verzicht auf Meliorationsmaßnahmen und Beregnung.
Keine flächige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Umbruchlose Grünlanderneuerung ausschließlich über Nachsaat
Grünlandförderung nur mit GV-Besatz
mit mineralischer Stickstoffdünung
• B 1.2 Extensive Bewirtschaftung des
Dauergrünlandes mit höchstens 1,4 RGV/ha
• Hauptfutterfläche [120 €/ha]*
• Was wird verlangt?
• Wie B 1.1, jedoch Düngung mit mineralischem
Stickstoff möglich.
Fruchtartendiversifzierung
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A 1 Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gl. FF)
[75 €/ha]*
Was wird verlangt?
Jährlich mindestens 5 verschiedene Kulturen auf der
Ackerfläche.
Mindestanteil von 10% und Maximalanteil von 30% je
Kultur oder Kulturgruppe (bei Gemengen aus Gräsern und
Leguminosen als Hauptfrucht max. 40%)
Mindestens 10% Leguminosen Anteil in Reinsaat oder als
Gemenge
Maximal 2/3 Getreide
Nach Leguminosen Anbau einer über Winter
vorhandenen Folgekultur
Ermittlung der Fördervoraussetzungen
Kultur
Fläche Anteil 10-30 %
(ha) an
AF
11
Winterweizen
30,00
28,03
11
Wintergerste
30,00 28,03
171, 411 8,00
Mais
7,47
1
Erbsen zur Körnergewinnung
210
9,00
x
8,41
Winterraps
311
9,00
8,41
1
611, 612
Kartoffeln
9,00
8,41
Luzerne
423
9,00
x
8,41
591
3,00
2,80
Ackerland aus der Erzeugung genommen
Ergebnisse
Summe Auflage Summe Anteil
Kulture erfüllt?
an AF
n
ha
%
Ackerfläche (AF)
107,00
Getreide (maximal 2/3 der Ackerfläche)
ja
60,00 56,07
Leguminosen (mindestens 10 % der Ackerfläche)
ja
18,00 16,82
Kulturen insgesamt
7
davon Kulturen mit einem Anteil zwischen 10 und 30 %
2
60,00 56,07
weitere Kulturen (evtl. zur Bildung von Kulturgruppen)
5 prüfen! 44,00 41,12
Mais , Erbsen zur Körnergewinnung, Winterraps, Kartoffeln , Luzerne,
Teilnahme prüfen!
Getreid Legumi- Nutznosen code
115
xe
131
x
8,00
9,00
9,00
9,00
9,00
######
44,00
Mais ,
Erbsen zur Körn
Winterraps,
Kartoffeln ,
Luzerne,
zählt nicht
Bitte beachten
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Silomais/Körnermais = 1 Kultur
Kartoffeln = 1 Kultur
Körner- und Futterleguminosen = 1 Kultur
Stilllegung kein Fruchtfolgeglied, keine Förderung
Jede Getreideart zählt als 1 Kultur Anbaudiversifizierung
Fazit: Es bedarf in der Regel erheblicher Aufmerksamkeit
und Anbauänderungen, um die Maßnahme über Zeitraum
von 5 Jahren passend zu machen ! Kurzfristige witterungsbedingte Anbauänderung kann die Einhaltung der
Bedingungen gefährden
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
in Folgejahren
• Volle Rückforderung
– Leguminosen < 10 Prozent
– Keine 5 Glieder mit mind. 10 Prozent
• Teilrückforderung nach Berechnung
– Fruchtfolgeglied > 30 Prozent
– Überschreitung 2/3 Getreideanteil
• falls im Verpflichtungszeitraum 2. Teilrückforderung anfallen würde
– erfolgt volle Rückforderung