Fakt - Förderung für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Maßnahmen der 2. Säule (Fakt, AZL, Staatsförderung Pheromone, Schalvo) stehen zunächst noch unter Vorbehalt einer Genehmigung durch die EU und der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel Mit einer Genehmigung kann nicht bis 15.5.2014 gerechnet werden Bisherige MEKA-Maßnahmen, die in Fakt weitergeführt werden – siehe Umdruck (blaue Farbe) Zunächst vorgesehen Fakt B 2.1 - GL Hangneigung > 25% gibt eigenes Förderprogramm, De-minimis reguliert Extensive Grünlandförderung und 5 gl. Fruchtfolge Neue Maßnahmen, die nur für einige wenige Unternehmen in Frage kommen –Tierwohl, Heumilch etc. Bitte Einzelberatung im Amt in Anspruch nehmen ! Optionen für Weinbaubetriebe • Die bisherigen klassischen 3 MEKA-Maßnahmen für Weinbaubetriebe werden in Fakt nicht mehr weitergeführt – Pheromone über Staatsförderung im GA, • nur noch über Pheromon-Gemeinschaften – Melden Sie Ihre Flurstücke den Beauftragten der SASGemeinschaften! – Begrünung und max. Bandspritzung werden in Fakt nicht mehr gefördert • Für Direktzuglagen gibt es mit Ausnahme der ÖkoFörderung keine Fakt-Förderung • Neue verbesserte Förderung für den Steillagenweinbau Fakt Weinbau-Steillagenförderung • • • • • • • C 2 Weinbausteillagen [900 €/ha]* Was wird verlangt? Bewirtschaftung abgegrenzter Steillagen. Keine Beseitigung der Trockenmauern. Raubmilbenschonender Pflanzenschutz. Durchführung von Bodenuntersuchungen gemäß Düngeverordnung, soweit keine Befreiungstatbestände vorliegen * Die Prämiensätze stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Kalkulation und EUGenehmigung. Fakt – Teile E und die einjährigen Maßnahmen im Teil F • Werden in einer gesonderten Präsentation erläutert • Zunächst noch einmal ein Blick auf die Grünlandförderung und die Fruchtartendiversifizierung Grünlandförderung nur mit GV-Besatz ohne mineralische Stickstoffdünung • • • • • • • • • • • B 1.1 Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit höchstens 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche ohne mineralische Stickstoffdüngung [150 €/ha]* Was wird verlangt? RGV-Besatz von max.1,4 RGV je ha HFF. GV-Besatz von max. 1,4 GV je ha LF. Neu: Mindestviehbesatz von 0,3 RGV je ha Dauergrünland. – Bisher Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha Hauptfutterfläche – 2015 muss im Fiona FSV die Zurechnung zur HFF erklärt werden – Voreinstellung bei Wiese = ja, Getreide = Nein, Getreide als GPS = Ja möglich – Mais grundsätzlich zu erklären, ob Energiepflanze oder Futterfläche Keine Düngung des Dauergrünlandes mit mineralischem Stickstoff. Durchführung der erforderlichen Weidepflege, sofern keine jährliche Schnittnutzung erfolgt. Verzicht auf Meliorationsmaßnahmen und Beregnung. Keine flächige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Umbruchlose Grünlanderneuerung ausschließlich über Nachsaat Grünlandförderung nur mit GV-Besatz mit mineralischer Stickstoffdünung • B 1.2 Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit höchstens 1,4 RGV/ha • Hauptfutterfläche [120 €/ha]* • Was wird verlangt? • Wie B 1.1, jedoch Düngung mit mineralischem Stickstoff möglich. Fruchtartendiversifzierung • • • • • • • • A 1 Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gl. FF) [75 €/ha]* Was wird verlangt? Jährlich mindestens 5 verschiedene Kulturen auf der Ackerfläche. Mindestanteil von 10% und Maximalanteil von 30% je Kultur oder Kulturgruppe (bei Gemengen aus Gräsern und Leguminosen als Hauptfrucht max. 40%) Mindestens 10% Leguminosen Anteil in Reinsaat oder als Gemenge Maximal 2/3 Getreide Nach Leguminosen Anbau einer über Winter vorhandenen Folgekultur Ermittlung der Fördervoraussetzungen Kultur Fläche Anteil 10-30 % (ha) an AF 11 Winterweizen 30,00 28,03 11 Wintergerste 30,00 28,03 171, 411 8,00 Mais 7,47 1 Erbsen zur Körnergewinnung 210 9,00 x 8,41 Winterraps 311 9,00 8,41 1 611, 612 Kartoffeln 9,00 8,41 Luzerne 423 9,00 x 8,41 591 3,00 2,80 Ackerland aus der Erzeugung genommen Ergebnisse Summe Auflage Summe Anteil Kulture erfüllt? an AF n ha % Ackerfläche (AF) 107,00 Getreide (maximal 2/3 der Ackerfläche) ja 60,00 56,07 Leguminosen (mindestens 10 % der Ackerfläche) ja 18,00 16,82 Kulturen insgesamt 7 davon Kulturen mit einem Anteil zwischen 10 und 30 % 2 60,00 56,07 weitere Kulturen (evtl. zur Bildung von Kulturgruppen) 5 prüfen! 44,00 41,12 Mais , Erbsen zur Körnergewinnung, Winterraps, Kartoffeln , Luzerne, Teilnahme prüfen! Getreid Legumi- Nutznosen code 115 xe 131 x 8,00 9,00 9,00 9,00 9,00 ###### 44,00 Mais , Erbsen zur Körn Winterraps, Kartoffeln , Luzerne, zählt nicht Bitte beachten • • • • • • Silomais/Körnermais = 1 Kultur Kartoffeln = 1 Kultur Körner- und Futterleguminosen = 1 Kultur Stilllegung kein Fruchtfolgeglied, keine Förderung Jede Getreideart zählt als 1 Kultur Anbaudiversifizierung Fazit: Es bedarf in der Regel erheblicher Aufmerksamkeit und Anbauänderungen, um die Maßnahme über Zeitraum von 5 Jahren passend zu machen ! Kurzfristige witterungsbedingte Anbauänderung kann die Einhaltung der Bedingungen gefährden Konsequenzen bei Nichteinhaltung in Folgejahren • Volle Rückforderung – Leguminosen < 10 Prozent – Keine 5 Glieder mit mind. 10 Prozent • Teilrückforderung nach Berechnung – Fruchtfolgeglied > 30 Prozent – Überschreitung 2/3 Getreideanteil • falls im Verpflichtungszeitraum 2. Teilrückforderung anfallen würde – erfolgt volle Rückforderung
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