Finanzen im Griff Mehr Zeit für das Wesentliche mit der Kanzlei Maier Ausgabe 12/2016 | 01 | Modernisierung der Gehaltsabrechnung | 02 | Vorsicht: Abzocke nach Handelsregistereintragungen | 03 | Der Mindestlohn steigt auf 8,84 € | 04 | Registrierkassen ab dem 01.01.2017 | 05 | Clever in Gold investieren | 06 | Mandantenforum Das Team der Kanzlei Maier wünscht Ihnen: Frohe Weihnachten und alles Gute für 2017 | 01 | Finanzen im Griff | 02 | Finanzen im Griff Wir schenken Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche Ausgabe 12/2016 Modernisierung der Gehaltsabrechnung Diese Vorteile erwarten Sie! Kennen Sie das? Jeden Monat bekommen Sie die Gehaltsabrechnungen all Ihrer Mitarbeiter auf Papier oder als PDF. Anschließend verteilen Sie diese und haben Mühe, die Dokumente überhaupt an den Mann oder die Frau zu bringen? Viele Mitarbeiter wollen sie gar nicht haben, sondern allenfalls die jährliche Lohnsteuerbescheinigung? Die Dokumente stapeln sich bei Ihnen und Sie dürfen den Überblick nicht verlieren. Wer hat seine Abrechnungen schon erhalten? Wer noch nicht? Dann schafft die Kanzlei Maier jetzt Abhilfe für Sie: Mit unserem EDVModul Arbeitnehmer Online können Ihre Mitarbeiter sicheren Online-Zugang zu ihren monatlichen Abrechnungen, der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung und allen Sozialversicherungsnachweisen erhalten. Für maximale Sicherheit ist über unseren EDVPartner DATEV gesorgt. Jeder Mitarbeiter erhält TANs per SMS auf sein vorab gesondert registriertes Handy oder wählt sich mit dem neuen elektronisch codierten Personalausweis ein. Wir schenken Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche Ausgabe 12/2016 Damit entfällt für Sie der Aufwand für die Verteilung von Abrechnungen, Bescheinigungen und Nachweisen. Sie und Ihre Mitarbeiter erhalten zeitlich unbegrenzte Flexibilität, denn Postlaufzeiten spielen keine Rolle mehr, die Dokumente stehen unmittelbar nach der Abrechnung bereit und werden über 10 Jahre lang verfügbar gehalten. Außerdem fällt kein Porto für den Versand mehr an. Sie positionieren sich als zukunftsorientierter Arbeitgeber und leisten nebenbei durch die Reduktion des Papierverbrauchs einen Beitrag zum Umweltschutz. Sprechen Sie daher Ihren persönlichen Betreuer im Bereich Personalbuchhaltung in der Kanzlei Maier an, er hilft Ihnen gerne bei der Vorbereitung und Einführung dieses für Sie hilfreichen Verfahrens. Vorsicht: Abzocke nach Handelsregistereintragungen Immer wenn ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen Änderungen vornimmt (z. B. Geschäftsführer, Sitz, Gesellschaftsvertrag, etc.) muss dies dem Handelsregister gemeldet werden. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung durch das Handelsregister. Diese Veröffentlichungen sind kostenpflichtig, wobei ausschließlich die Landesoberkasse berechtigt ist, dem Unternehmer die Kosten in Rechnung zu stellen. Leider gibt es immer mehr dubiose Abzocker, die sämtliche Handelsregistereintragungen durchschauen und den betroffenen Unternehmern deutlich schneller als die zuständige Behörde Rechnungen für die Veröffentlichung schicken. Rein formal handelt es sich bei diesen Rechnungen oft um Eintragungen in weitere private Register, die weder nötig noch vorgeschrieben sind. Die Rechnungen sehen oft sehr ähnlich aus wie die Rechnungen der Behörde und haben einen „quasi amtlichen“ Anschein. Leider fallen Unternehmen hierauf immer wieder herein. Bitte bezahlen Sie solche Rechnungen in keinem Fall und wenden Sie sich in Zweifelsfragen lieber an die Kanzlei Maier, um die Authentizität eingehender Rechnungen zu klären. | 03 | Finanzen im Griff | 04 | Finanzen im Griff Wir schenken Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche Ausgabe 12/2016 Wir schenken Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche Ausgabe 12/2016 Der Mindestlohn steigt auf 8,84 € Allerdings nicht für jeden! Anforderungen an Registrierkassen ab 01.01.2017 Bereits seit 01.01.2002 muss gemäß § 146 Abs. 5 AO bei der Führung der Bücher und sonstigen Aufzeichnungen auf Datenträgern sichergestellt sein, dass während der Dauer der Aufbewahrungsfrist von 6 bzw. 10 Jahren die Daten jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar gemacht werden können. Im BMF-Schreiben vom 26.11.2010 wurde jedoch eine großzügige Übergangsregelung geschaffen. Bereits im Sommer hat die Mindestlohnkommission den Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns von brutto 8,50 € auf 8,84 € pro Stunde gefasst. Grund: Der Anstieg der Tariflöhne zwischen Anfang 2015 und Sommer 2016. Das Kabinett hat zwischenzeitlich eine entsprechende Verordnung erlassen. Der Mindestlohn gilt allerdings nicht für jeden! Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten ab der Arbeitsaufnahme, Auszubildende oder Praktikanten während eines Pflichtpraktikums bzw. eines Praktikums mit einer Dauer von unter 3 Monaten bilden eine Ausnahme. Bis 31. Dezember 2017 sieht das Mindestlohngesetz außerdem eine weitere Ausnahmeregelung vor. Vom Mindestlohn abweichende Tarifvertragsregelungen haben Vorrang! Voraussetzungen dafür sind, dass die Tarifvertragsparteien repräsentativ sind und der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten in der entsprechenden Branche als verbindlich gilt. Das betrifft unter anderem die Fleischwirtschaft, die Landund Forstwirtschaft sowie den Gartenbau. Aber auch hier ist zu beachten, dass ab dem 01. Januar 2017 solche Tarifverträge ein Stundenentgelt von mindestens 8,50 € festlegen müssen. Diese Ausnahmeregelung endet dann wieder Ende 2017. Die Mindestlohnkommission trifft 2018 erneut eine Entscheidung über weitere Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns. Um diese gesetzlichen Anpassungen einzuhalten, empfiehlt die Kanzlei Maier daher, Arbeitsverträge und sonstige Vereinbarungen zu überprüfen. Dies ändert sich jedoch zum 01.01.2017. Um Kassenmanipulationen zu verhindern, müssen Registrierkassen die maschinelle Auswertbarkeit der erfassten Daten sicherstellen (Datenexportmöglichkeit). Gleichzeitig sollen der Finanzverwaltung neue Prüfungsmöglichkeiten durch unangekündigte Kassen-Nachschauen eröffnet werden. Bis zum Jahr 2020 müssen elektronische Registrierkassen und ähnliche Systeme (Waagen, Taxameter) über eine „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ verfügen. Dazu informiert die Kanzlei Maier Sie gerne zu gegebener Zeit erneut. Wichtig: Zuerst einmal sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Kassenhersteller in Verbindung setzen, ob Ihre Registrierkasse bereits über eine passende Datenexportmöglichkeit verfügt oder diese nachgerüstet werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, muss spätestens bis zum 01.01.2017 eine neue Kasse angeschafft werden. Unser EDV-Partner DATEV hat aus gegebenem Anlass eine Lösung entwickelt, die wir – die Kanzlei Maier – empfehlen können. Ab April 2017 bietet die DATEV mit dem Kassenarchiv online eine sichere Lösung für die Archivierung Ihrer Kassendaten im DATEV-Rechenzentrum an. Genaueres hierzu erfahren Sie bei Ihrem persönlichen Berater der Kanzlei Maier. Übrigens: Unternehmen, die bisher eine offene Ladenkasse nutzen, dürfen diese unverändert weiterführen. | 06 | Finanzen im Griff | 05 | Finanzen im Griff Wir schenken Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche Ausgabe 12/2016 Inhaber das Recht auf Auslieferung von physischem Gold gewähren. Dabei handelt es sich um börsenfähige Wertpapiere, die zu nahezu 100 % durch physisch eingelagertes Gold gedeckt sind. clever in gold investieren Da es sich bei diesen Schuldverschreibungen nicht um Kapitalforderungen handelt, unterliegen Gewinne aus der Veräußerung dieser Wertpapiere auch nicht der Abgeltungssteuer. Dies bedeutet, dass sie nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr vollkommen steuerfrei verkauft werden können. Anlegern, die in Gold investieren wollen, eröffnet sich jetzt auf Grundlage neuester Rechtsprechung eine clevere, steueroptimale Alternative: Die Börsen Frankfurt (XETRA) und Stuttgart (EUWAX) begeben Inhaberschuldverschreibungen, die dem Damit haben diese Wertpapiere einen deutlichen Steuervorteil gegenüber anderen Investitionen in Gold wie Optionsscheine oder Aktien von Goldminenbetreibern. Bevor Sie investieren lohnt sich daher eine Beratung durch die Kanzlei Maier. Wir helfen Ihnen, steuerlich optimal zu investieren. DIESE Unterlagen können Sie ab 1. Januar 2017 vernichten Aus dem Jahr 2006: Abrechnungsunterlagen (soweit Buchungsbeleg), Abschreibungsunterlagen, Änderungsnachweise der EDV-Buchführung, Akkreditive, Aktenvermerke (soweit Buchungsbeleg), Anlagevermögensbücher und -karteien, Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführungen, Ausgangsrechnungen, Außendienstabrechnungen (soweit Buchungsbeleg), Bankbelege, Belege (soweit Buchfunktion; Offene-PostenBuchhaltung), Betriebsabrechnungen mit Belegen als Bewertungsunterlagen, Betriebskostenrechnungen, Bewertungsunterlagen (soweit Buchungsbelege), Bewirtungsrechnungen (soweit Buchungsbelege), Bilanzen (Jahresabschlüsse), Bilanzunterlagen, Buchungsanweisungen, Buchungsbelege, Debitorenlisten (soweit Bilanzunterlage), Depotauszüge (soweit nicht Inventare), Doppel von Rechnungen Aus dem Jahr 2010: Abtretungserklärungen nach Erledigung, Angebote (die zu einem Auftrag geführt haben), Ausfuhrunterlagen, Bankbürgschaften, Bestell- und Auftragsunterlagen, Betriebsprüfungsberichte, Darlehensunterlagen (nach Ablauf des Vertrages), Dauerauftragsunterlagen (soweit nicht Buchungsgrundlage, nach Ablauf des Vertrags), Einfuhrunterlagen Wir schenken Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche Ausgabe 12/2016 Mandantenforum Kontakt Dr. Michael Maier Wolfgang Maier Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kaufmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsbeistand Kanzlei Maier | Frösnerstraße 4 | 70372 Stuttgart | Postfach 50 07 04 Telefon 0711.95 55 0-0 | Fax 0711.95 55 0-60 | [email protected] | www.kanzleimaier.de unser Leistungsangebot Damit Sie wissen, was wir für Sie tun können. Wirtschaftsprüfung Unternehmensberatung • Pflicht-, Sonder- und freiwillige Prüfung sowie Prüfung nach der MaBV • Unternehmensbewertung, Gutachten und Treuhandschaft • Beratung über optimale Rechtsform • Unternehmensberatung und Wirtschaftlichkeitsberechnung • Finanzierungsvergleiche, Rating (Basel II), Leasing / Kredit • Erstellung von Finanzierungskonzepten / Bankgesprächen • Beratung bei Unternehmensgründung • Beratung bei Unternehmensveräußerung und Kauf • Externer und interner Betriebsvergleich • Planung und Budgetierung • Controlling / Soll-, Istvergleich • Einrichten einer Kostenrechnung • Ablauforganisation im Rechnungswesen Steuerberatung • Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen • Vertretung gegenüber Finanzämtern, Behörden, Sozialversicherungsträgern, Gemeinden • Vertretung bei Betriebsprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen • Gestaltungsberatung, Steuerplanung, Unternehmensplanung • Beratung bei Betriebsübergaben, Nachfolgeberatung • Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen • Umwandlungen • Beratungen bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft und Schenkung Rechtsberatung • Gründung von Gesellschaften wie GmbH, GbR, OHG, KG, AG, Stille Gesellschaft • Beratung und Mitwirkung bei Vertragserrichtung • Beratung bei letztwilliger Verfügung / Testament • Private Vermögensvorsorge • Treuhandtätigkeit Impressum | Medieninhaber, Herausgeber & Redaktion | Kanzlei Maier, Stuttgart | Layout & Satz | Mareike Gronemeyer, Stuttgart | Druck | Buch- und Offset-Druckerei Stürner, Fellbach | Erscheinungsweise | 2- bis 4-mal jährlich | Fotos | pixabay | >> Finanzen im Griff << | werden ausschließlich für unsere Kunden und Geschäftspartner geschrieben. 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