Finanzen im GriFF

Finanzen im Griff
Mehr Zeit für das Wesentliche mit der Kanzlei Maier
Ausgabe 12/2016
| 01 | Modernisierung der Gehaltsabrechnung
| 02 | Vorsicht: Abzocke nach Handelsregistereintragungen
| 03 | Der Mindestlohn steigt auf 8,84 €
| 04 | Registrierkassen ab dem 01.01.2017
| 05 | Clever in Gold investieren
| 06 | Mandantenforum
Das Team der Kanzlei
Maier wünscht Ihnen:
Frohe Weihnachten
und alles Gute
für 2017
| 01 | Finanzen im Griff
| 02 | Finanzen im Griff
Wir schenken Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche
Ausgabe 12/2016
Modernisierung der
Gehaltsabrechnung
Diese Vorteile erwarten Sie!
Kennen Sie das? Jeden Monat bekommen
Sie die Gehaltsabrechnungen all Ihrer
Mitarbeiter auf Papier oder als PDF.
Anschließend verteilen Sie diese und
haben Mühe, die Dokumente überhaupt
an den Mann oder die Frau zu bringen?
Viele Mitarbeiter wollen sie gar nicht
haben, sondern allenfalls die jährliche
Lohnsteuerbescheinigung? Die Dokumente
stapeln sich bei Ihnen und Sie dürfen den
Überblick nicht verlieren. Wer hat seine
Abrechnungen schon erhalten? Wer noch
nicht?
Dann schafft die Kanzlei Maier jetzt
Abhilfe für Sie: Mit unserem EDVModul Arbeitnehmer Online können Ihre
Mitarbeiter sicheren Online-Zugang zu ihren
monatlichen Abrechnungen, der jährlichen
Lohnsteuerbescheinigung und allen
Sozialversicherungsnachweisen erhalten. Für
maximale Sicherheit ist über unseren EDVPartner DATEV gesorgt. Jeder Mitarbeiter
erhält TANs per SMS auf sein vorab
gesondert registriertes Handy oder wählt
sich mit dem neuen elektronisch codierten
Personalausweis ein.
Wir schenken Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche
Ausgabe 12/2016
Damit entfällt für Sie der Aufwand
für die Verteilung von Abrechnungen,
Bescheinigungen und Nachweisen. Sie und
Ihre Mitarbeiter erhalten zeitlich unbegrenzte
Flexibilität, denn Postlaufzeiten spielen
keine Rolle mehr, die Dokumente stehen
unmittelbar nach der Abrechnung bereit
und werden über 10 Jahre lang verfügbar
gehalten. Außerdem fällt kein Porto für
den Versand mehr an. Sie positionieren
sich als zukunftsorientierter Arbeitgeber
und leisten nebenbei durch die Reduktion
des Papierverbrauchs einen Beitrag zum
Umweltschutz.
Sprechen Sie daher Ihren persönlichen
Betreuer im Bereich Personalbuchhaltung in
der Kanzlei Maier an, er hilft Ihnen gerne bei
der Vorbereitung und Einführung dieses für
Sie hilfreichen Verfahrens.
Vorsicht: Abzocke nach
Handelsregistereintragungen
Immer wenn ein im Handelsregister
eingetragenes Unternehmen Änderungen
vornimmt (z. B. Geschäftsführer, Sitz,
Gesellschaftsvertrag, etc.) muss dies
dem Handelsregister gemeldet werden.
Anschließend erfolgt die Veröffentlichung
durch das Handelsregister.
Diese Veröffentlichungen sind kostenpflichtig,
wobei ausschließlich die Landesoberkasse
berechtigt ist, dem Unternehmer die Kosten
in Rechnung zu stellen.
Leider gibt es immer mehr dubiose Abzocker,
die sämtliche Handelsregistereintragungen
durchschauen und den betroffenen
Unternehmern deutlich schneller als die
zuständige Behörde Rechnungen für die
Veröffentlichung schicken.
Rein formal handelt es sich bei diesen
Rechnungen oft um Eintragungen in weitere
private Register, die weder nötig noch
vorgeschrieben sind. Die Rechnungen sehen
oft sehr ähnlich aus wie die Rechnungen der
Behörde und haben einen „quasi amtlichen“
Anschein.
Leider fallen Unternehmen hierauf immer
wieder herein.
Bitte bezahlen Sie solche Rechnungen
in keinem Fall und wenden Sie sich in
Zweifelsfragen lieber an die Kanzlei
Maier, um die Authentizität eingehender
Rechnungen zu klären.
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| 04 | Finanzen im Griff
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Der Mindestlohn steigt auf 8,84 €
Allerdings nicht
für jeden!
Anforderungen an
Registrierkassen
ab 01.01.2017
Bereits seit 01.01.2002 muss gemäß § 146
Abs. 5 AO bei der Führung der Bücher und
sonstigen Aufzeichnungen auf Datenträgern
sichergestellt sein, dass während der Dauer
der Aufbewahrungsfrist von 6 bzw. 10
Jahren die Daten jederzeit verfügbar und
unverzüglich lesbar gemacht werden können.
Im BMF-Schreiben vom 26.11.2010 wurde
jedoch eine großzügige Übergangsregelung
geschaffen.
Bereits im Sommer hat die
Mindestlohnkommission den Beschluss zur
Erhöhung des Mindestlohns von brutto 8,50 €
auf 8,84 € pro Stunde gefasst. Grund: Der
Anstieg der Tariflöhne zwischen Anfang 2015
und Sommer 2016. Das Kabinett hat
zwischenzeitlich eine entsprechende
Verordnung erlassen.
Der Mindestlohn gilt allerdings nicht für
jeden! Langzeitarbeitslose in den ersten
6 Monaten ab der Arbeitsaufnahme,
Auszubildende oder Praktikanten während
eines Pflichtpraktikums bzw. eines
Praktikums mit einer Dauer von unter
3 Monaten bilden eine Ausnahme.
Bis 31. Dezember 2017 sieht das
Mindestlohngesetz außerdem eine weitere
Ausnahmeregelung vor. Vom Mindestlohn
abweichende Tarifvertragsregelungen haben
Vorrang! Voraussetzungen dafür sind, dass
die Tarifvertragsparteien repräsentativ sind
und der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber
und Beschäftigten in der entsprechenden
Branche als verbindlich gilt. Das betrifft unter
anderem die Fleischwirtschaft, die Landund Forstwirtschaft sowie den Gartenbau.
Aber auch hier ist zu beachten, dass ab
dem 01. Januar 2017 solche Tarifverträge
ein Stundenentgelt von mindestens 8,50 €
festlegen müssen. Diese Ausnahmeregelung
endet dann wieder Ende 2017.
Die Mindestlohnkommission trifft 2018
erneut eine Entscheidung über weitere
Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns.
Um diese gesetzlichen Anpassungen
einzuhalten, empfiehlt die Kanzlei Maier
daher, Arbeitsverträge und sonstige
Vereinbarungen zu überprüfen.
Dies ändert sich jedoch zum 01.01.2017.
Um Kassenmanipulationen zu verhindern,
müssen Registrierkassen die maschinelle
Auswertbarkeit der erfassten Daten
sicherstellen (Datenexportmöglichkeit).
Gleichzeitig sollen der Finanzverwaltung
neue Prüfungsmöglichkeiten durch
unangekündigte Kassen-Nachschauen
eröffnet werden. Bis zum Jahr 2020
müssen elektronische Registrierkassen und
ähnliche Systeme (Waagen, Taxameter)
über eine „zertifizierte technische
Sicherheitseinrichtung“ verfügen. Dazu
informiert die Kanzlei Maier Sie gerne zu
gegebener Zeit erneut.
Wichtig: Zuerst einmal sollten Sie sich
umgehend mit Ihrem Kassenhersteller
in Verbindung setzen, ob Ihre
Registrierkasse bereits über eine passende
Datenexportmöglichkeit verfügt oder diese
nachgerüstet werden kann. Falls dies
nicht der Fall ist, muss spätestens bis zum
01.01.2017 eine neue Kasse angeschafft
werden.
Unser EDV-Partner DATEV hat aus
gegebenem Anlass eine Lösung entwickelt,
die wir – die Kanzlei Maier – empfehlen
können. Ab April 2017 bietet die DATEV
mit dem Kassenarchiv online eine
sichere Lösung für die Archivierung Ihrer
Kassendaten im DATEV-Rechenzentrum an.
Genaueres hierzu erfahren Sie bei Ihrem
persönlichen Berater der Kanzlei Maier.
Übrigens: Unternehmen, die bisher eine
offene Ladenkasse nutzen, dürfen diese
unverändert weiterführen.
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Inhaber das Recht auf Auslieferung von
physischem Gold gewähren. Dabei handelt
es sich um börsenfähige Wertpapiere, die zu
nahezu 100 % durch physisch eingelagertes
Gold gedeckt sind.
clever in gold
investieren
Da es sich bei diesen Schuldverschreibungen
nicht um Kapitalforderungen handelt,
unterliegen Gewinne aus der Veräußerung
dieser Wertpapiere auch nicht der
Abgeltungssteuer. Dies bedeutet, dass sie
nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem
Jahr vollkommen steuerfrei verkauft werden
können.
Anlegern, die in Gold investieren wollen,
eröffnet sich jetzt auf Grundlage neuester
Rechtsprechung eine clevere, steueroptimale
Alternative: Die Börsen Frankfurt (XETRA)
und Stuttgart (EUWAX) begeben
Inhaberschuldverschreibungen, die dem
Damit haben diese Wertpapiere einen
deutlichen Steuervorteil gegenüber anderen
Investitionen in Gold wie Optionsscheine oder
Aktien von Goldminenbetreibern.
Bevor Sie investieren lohnt sich daher eine
Beratung durch die Kanzlei Maier. Wir helfen
Ihnen, steuerlich optimal zu investieren.
DIESE Unterlagen können Sie ab
1. Januar 2017 vernichten
Aus dem Jahr 2006:
Abrechnungsunterlagen (soweit Buchungsbeleg), Abschreibungsunterlagen,
Änderungsnachweise der EDV-Buchführung,
Akkreditive, Aktenvermerke (soweit
Buchungsbeleg), Anlagevermögensbücher
und -karteien, Arbeitsanweisungen für
EDV-Buchführungen, Ausgangsrechnungen,
Außendienstabrechnungen (soweit
Buchungsbeleg), Bankbelege, Belege
(soweit Buchfunktion; Offene-PostenBuchhaltung), Betriebsabrechnungen
mit Belegen als Bewertungsunterlagen,
Betriebskostenrechnungen, Bewertungsunterlagen (soweit Buchungsbelege),
Bewirtungsrechnungen (soweit Buchungsbelege), Bilanzen (Jahresabschlüsse),
Bilanzunterlagen, Buchungsanweisungen,
Buchungsbelege, Debitorenlisten (soweit
Bilanzunterlage), Depotauszüge (soweit
nicht Inventare), Doppel von
Rechnungen
Aus dem Jahr 2010:
Abtretungserklärungen nach
Erledigung, Angebote (die zu
einem Auftrag geführt haben),
Ausfuhrunterlagen, Bankbürgschaften,
Bestell- und Auftragsunterlagen,
Betriebsprüfungsberichte, Darlehensunterlagen (nach Ablauf des Vertrages),
Dauerauftragsunterlagen (soweit nicht
Buchungsgrundlage, nach Ablauf des
Vertrags), Einfuhrunterlagen
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Mandantenforum
Kontakt
Dr. Michael
Maier
Wolfgang
Maier
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Rechtsbeistand
Kanzlei Maier | Frösnerstraße 4 | 70372 Stuttgart | Postfach 50 07 04
Telefon 0711.95 55 0-0 | Fax 0711.95 55 0-60 | [email protected] | www.kanzleimaier.de
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Unternehmensberatung
• Pflicht-, Sonder- und freiwillige Prüfung sowie
Prüfung nach der MaBV
• Unternehmensbewertung, Gutachten und
Treuhandschaft
• Beratung über optimale Rechtsform
• Unternehmensberatung und
Wirtschaftlichkeitsberechnung
• Finanzierungsvergleiche, Rating (Basel II),
Leasing / Kredit
• Erstellung von Finanzierungskonzepten /
Bankgesprächen
• Beratung bei Unternehmensgründung
• Beratung bei Unternehmensveräußerung und Kauf
• Externer und interner Betriebsvergleich
• Planung und Budgetierung
• Controlling / Soll-, Istvergleich
• Einrichten einer Kostenrechnung
• Ablauforganisation im Rechnungswesen
Steuerberatung
• Erstellung von Jahresabschlüssen und
Steuererklärungen
• Vertretung gegenüber Finanzämtern, Behörden,
Sozialversicherungsträgern, Gemeinden
• Vertretung bei Betriebsprüfungen und
Sozialversicherungsprüfungen
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Unternehmensplanung
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Nachfolgeberatung
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Gehaltsabrechnungen
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• Beratungen bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft
und Schenkung
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OHG, KG, AG, Stille Gesellschaft
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Verständlichkeit halber kurz gehalten.