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126086/EU XXV. GP
Eingelangt am 08/12/16
Rat der
Europäischen Union
Brüssel, den 7. Dezember 2016
(OR. en)
15327/16
INST 516
ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Absender:
Eingangsdatum:
Generalsekretariat des Rates
5. Dezember 2016
Empfänger:
Die Delegationen
Nr. Komm.dok.:
COM(2016) 772 final
Betr.:
BERICHT DER KOMMISSION über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahr
2015
Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 772 final.
Anl.: COM(2016) 772 final
15327/16
/jc
DRI
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DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 5.12.2016
COM(2016) 772 final
BERICHT DER KOMMISSION
über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahr 2015
{SWD(2016) 425 final}
DE
DE
www.parlament.gv.at
BERICHT DER KOMMISSION
ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER AUSSCHÜSSE IM JAHR 2015
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zur Festlegung der
allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der
Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren 1 (im Folgenden „Verordnung
über Ausschussverfahren“) legt die Kommission den Bericht über die Tätigkeit der
Ausschüsse im Jahr 2015 vor.
Der Bericht gibt eine Übersicht über Entwicklungen des Ausschusswesens im Jahr 2015 und
enthält eine Zusammenfassung der Tätigkeit der Ausschüsse. Ihm liegt ein Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen mit einer detaillierten Statistik zur Arbeit der einzelnen Ausschüsse
bei.
1.
ÜBERSICHT ÜBER DIE ENTWICKLUNGEN DES AUSSCHUSSWESENS IM JAHR 2015
1.1
Allgemeine Entwicklung
In einem am 26. Februar 2016 angenommenen Bericht 2 prüfte die Kommission die ersten fünf
Jahre der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. Sie kam zu dem Schluss, dass
die Kommission aufgrund der Verordnung in den letzten fünf Jahren ihre
Durchführungsbefugnisse unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten wirksam nutzen konnte.
Auch kam sie zu dem Ergebnis, dass der bestehende Rahmen eine effiziente und konstruktive
Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten gestattet.
Wie im Jahresbericht von 2013 3 dargelegt, wurden – mit Ausnahme des Regelungsverfahrens
mit Kontrolle – alle im „alten“ Beschluss über Ausschussverfahren 4 festgelegten
Ausschussverfahren automatisch an die neuen in der Verordnung über Ausschussverfahren
festgelegten Ausschussverfahren (Verordnung (EU) Nr. 182/2011) angepasst.
Demzufolge wurden die Ausschüsse 2015 entsprechend den in der Verordnung über
Ausschussverfahren festgelegten Beratungsverfahren (Artikel 4), Prüfverfahren (Artikel 5)
und Regelungsverfahren mit Kontrolle (RPS) nach Artikel 5a des Beschlusses über
Ausschussverfahren tätig.
Gemäß der zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung über Ausschussverfahren
abgegebenen Erklärung der Kommission 5, wonach sie für jeden geltenden Rechtsakt mit
Verweisen auf das RPS die Bestimmungen dieses Verfahrens auf der Grundlage der im
Vertrag festgelegten Kriterien anpassen wird, hat die Kommission 2013 nach einer ersten
1
2
3
4
5
Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur
Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung
der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren (ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13).
COM/2016/092 final.
Bericht der Kommission über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahr 2013, COM(2014) 572 final.
Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 (ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23), geändert
durch den Beschluss 2006/512/EG des Rates (ABl. C 255 vom 21.10.2006, S. 4).
Diese Erklärung wurde zusammen mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 im Amtsblatt veröffentlicht
(ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 19).
2
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Prüfung 2012 drei Vorschläge 6 zur Anpassung von insgesamt 200 Basisrechtsakten an die
Artikel 290 und 291 AEUV angenommen. Zu Beginn ihres neuen Mandats beschloss die
Kommission im November 2014 im Zusammenhang mit einer Überprüfung anstehender
Rechtsetzungsvorschläge, diese Vorschläge 7 zurückzuziehen, bis die Ergebnisse der künftigen
Beratungen zwischen den Organen im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung zur
Verbesserung der Rechtsetzung vorliegen. Diese neue Vereinbarung wurde sodann am
13. April 2016 offiziell unterzeichnet. Sie hebt „ die Notwendigkeit, […] der umgehenden
Anpassung aller Basisrechtsakte [auf], in denen noch immer auf das Regelungsverfahren mit
Kontrolle Bezug genommen wird. “ 8
In ihrem Arbeitsprogramm für 2017 9 kündigte die Kommission folglich an, dass sie
„Rechtsvorschriften zur Anpassung bestehender Rechtsakte an delegierte Rechtsakte und
Durchführungsrechtsakte vorschlagen wird, um das Regelungsverfahren mit Kontrolle
auslaufen zu lassen“, sowie ihre Absicht, „die demokratische Legitimität bestehender
Verfahren für die Annahme delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu prüfen
und Möglichkeiten für eine Änderung bestehender Verfahren für die Annahme bestimmter
sekundärer Rechtsakte in Erwägung zu ziehen.“
1.2
Entwicklung der Rechtsprechung
Mit seinem Urteil vom 16. Juli 2015 Kommission/Parlament und Rat (C-88/14,
Rechtssache„Gegenseitigkeitsmechanismus auf dem Gebiet der Visumpolitik“) äußerte sich
der Gerichtshof erstmals zu einem Fall der Abgrenzung zwischen delegierten Rechtsakten und
Durchführungsrechtsakten. Mit der Anwendung in diesem Fall wollte die Kommission den
geänderten Gegenseitigkeitsmechanismus insofern aufheben, als die Bestimmungen der
Kommission eine delegierte Befugnis nach Artikel 290 Absatz 1 AEUV anstelle einer
Durchführungsbefugnis nach Artikel 291 Absatz 2 AEUV übertragen. Die Kommission hielt
letztere Befugnis angesichts der Aufgabenstellung (Änderung eines Anhangs infolge einer
von einem Dritten eingeführten Visumspflicht) in diesem Fall für zweckmäßiger. Der
Gerichtshof wies die Klage der Kommission ab und argumentierte dahingehend, dass es für
die Beantwortung der Frage, ob der von der Kommission zu erlassende Rechtsakt ein
delegierter Rechtsakt oder ein Durchführungsrechtsakt zu sein hat, weder auf das Bestehen
noch auf den Umfang eines der Kommission im Gesetzgebungsakt eingeräumten Ermessens
ankommt.
In seinem Urteil zu den verbundene Rechtssachen T-261/13 und T-86/14 Königreich der
Niederlande/ Europäische Kommission („Eurostat“) vom 23. September 2015 hob das Gericht
Bestimmungen in Durchführungsbestimmungen der Kommission auf, die infolge des
Regelungsverfahrens mit Kontrolle angenommen worden waren. Das Gericht erinnerte daran,
dass die Grundsätze über die Willensbildung der Unionsorgane im Vertrag festgelegt sind und
nicht zur Disposition der Mitgliedstaaten oder der Organe selbst stehen. Das Königreich der
Niederlande brachte in dieser Sache vor, dass der Erlass von Maßnahmen nach Verordnung
(EG) Nr. 2494/95 zur Anwendung dieser Verordnung sowie der Erlass von Maßnahmen zur
Durchführung dieser Maßnahmen die Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle
zwingend vorschreiben, während die angefochtenen Durchführungsbestimmungen der
6
7
8
9
COM(2013) 451, 452 und 751.
ABl. C 80 vom 7.3.2015, S. 17.
Kapitel V, Absatz 27.
SWD(2016) 400 final
3
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Kommission, die ohne Verpflichtung, das Regelungsverfahren mit Kontrolle zu durchlaufen,
vorsähen, dass Eurostat die Methodikrahmen ausarbeite und deren Aktualisierung
gewährleiste. Die Kommission argumentierte dahingehend, dass die in Rede stehenden
Methodikrahmen keine rechtlich verbindlichen Maßnahmen für die Mitgliedstaaten und als
solche keine Maßnahmen zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 darstellten. Das
Gericht urteilte, dass diese Methodikrahmen Durchführungsmaßnahmen darstellen, die
einzuhalten sind, um den anwendbaren Verordnungen zu praktischer Wirksamkeit zu
verhelfen und die Vergleichbarkeit der harmonisierten Verbraucherpreisindizes zu
gewährleisten. Als solche hätten die angefochtenen Maßnahmen somit die Anwendung des
Regelungsverfahrens mit Kontrolle für die Annahme der erforderlichen Maßnahmen zur
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 vorsehen müssen.
4
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2.
TÄTIGKEITSÜBERSICHT
2.1
Zahl der Ausschüsse und Sitzungen
Es gilt, zwischen Komitologie-Ausschüssen und anderen Gremien – insbesondere von der
Kommission eingesetzten Sachverständigengruppen – zu unterscheiden. Während die
Sachverständigengruppen der Kommission 10 bei der Vorbereitung und Durchführung
politischer Maßnahmen und delegierter Rechtsakte ihr Fachwissen zur Verfügung stellen,
unterstützen die Komitologie-Ausschüsse die Kommission bei der Ausübung der ihr durch die
Basisrechtsakte übertragenen Durchführungsbefugnisse. Der vorliegende Bericht befasst sich
ausschließlich mit Komitologie-Ausschüssen. Die Zahl der aktiven Komitologie-Ausschüsse
wurde für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 nach Tätigkeitsbereichen
ermittelt (siehe Tabelle I). Die Vorjahreszahlen (Stand: 31. Dezember 2014) sind
vergleichshalber ebenfalls beigefügt. Abteilungen und Beratungsgruppen werden nicht
gesondert gezählt, da diese zu einem übergeordneten Ausschuss gehören.
TABELLE I – Gesamtzahl der Ausschüsse
Politikbereich
2014
2015
18
18
AGRI (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung)
2
2
BUDG (Haushalt)
5
5
CLIMA (Klimapolitik)
6
5
CNECT (Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien)
5
5
DEVCO (Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung)
1
2
DIGIT (Informatik)
5
5
EAC (Bildung und Kultur)
1
1
ECFIN (Wirtschaft und Finanzen)
2
2
ECHO (Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz)
4
4
EMPL (Beschäftigung, Soziales und Integration)
15
14
ENER (Energie)
31
31
ENV (Umwelt)
7
6
ESTAT (Eurostat)
9
8
FISMA (Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion)
4
4
FPI (Dienst für außenpolitische Instrumente)
44
43
GROW (Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU)
14
11
HOME (Migration und Inneres)
20
21
JUST (Justiz und Verbraucher)
4
4
MARE (Maritime Angelegenheiten und Fischerei)
30
30
MOVE (Mobilität und Verkehr)
3
3
NEAR (Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen)
1
1
OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)
1
1
REGIO (Regionalpolitik und Stadtentwicklung)
5
5
RTD (Forschung und Innovation)
21
21
SANTE (Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
3*
3*
SG (Generalsekretariat)
11
11
TAXUD (Steuern und Zollunion)
15
14
TRADE (Handel)
INSGESAMT:
287
280
* Einschließlich Berufungsausschuss (im Register zum Ausschussverfahren ist der Berufungsausschuss als dem SG
unterstehender Ausschuss verzeichnet; praktisch untersteht er den betroffenen Dienststellen).
10
Weitere Einzelheiten: http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?Lang=DE.
5
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2015 kann die Klassifizierung der Ausschüsse generell anhand des von ihnen angewandten
Verfahrens erfolgen (Beratungsverfahren, Prüfverfahren, Regelungsverfahren mit Kontrolle –
siehe Tabelle II). Einige Ausschüsse, die mehrere Verfahren anwandten, wurden von den
Ausschüssen getrennt, die lediglich nach einem Verfahren tätig wurden.
TABELLE II – Zahl der Ausschüsse nach Verfahren (2015)
Verfahrensart
Beratendes
Verfahren
0
AGRI
1
BUDG
0
CLIMA
0
CNECT
0
DEVCO
0
DIGIT
0
EAC
0
ECFIN
0
ECHO
0
EMPL
2
ENER
0
ENV
0
ESTAT
0
FISMA
0
FPI
6
GROW
2
HOME
5
JUST
0
MARE
3
MOVE
1
NEAR
0
OLAF
0
REGIO
0
RTD
0
SANTE
0
SG
1
TAXUD
2
TRADE
INSGESAMT:
23
* Einschließlich Berufungsausschuss.
Prüfverfahren
Regelungsverfahren
mit Kontrolle
Mehrere
Verfahren
INSGESAMT:
12
1
1
1
2
2
1
0
1
0
4
6
2
1
3
9
6
5
2
7
1
1
0
4
9
2
9
6
98
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
5
0
2
0
5
0
5
0
3
0
0
0
0
0
0
0
0
22
6
0
4
4
3
0
4
1
1
4
6
20
4
5
1
23
3
6
2
17
1
0
1
1
12
1
1
6
137
18
2
5
5
5
2
5
1
2
4
14
31
6
8
4
43
11
21
4
30
3
1
1
5
21
3
11
14
280
Die Zahl der Ausschüsse ist nicht der einzige Indikator für die auf Ausschussebene
durchgeführten Tätigkeiten. Die Zahl der Sitzungen sowie die Zahl der schriftlichen
Verfahren 11 im Jahr 2015 geben Aufschluss über die Intensität der Ausschussarbeit im
Allgemeinen, sowohl in einzelnen Bereichen als auch in Ausschüssen (Tabelle III).
11
Die Abstimmung im Ausschuss erfolgt in einer ordentlichen Ausschusssitzung oder, gemäß Artikel 3
Absatz 5 der Verordnung über Ausschussverfahren, in hinreichend begründeten Fällen im schriftlichen
Verfahren.
6
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TABELLE III – Zahl der Sitzungen und schriftlichen Verfahren
Zahl der
Ausschüsse
Sitzungen
2014
18
140
AGRI
2
4
BUDG
5
12
CLIMA
5
11
CNECT
5
16
DEVCO
2
2
DIGIT
5
6
EAC
1
5
ECFIN
2
9
ECHO
4
4
EMPL
14
20
ENER
31
38
ENV
6
8
ESTAT
8
7
FISMA
4
5
FPI
43
60
GROW
11
28
HOME
21
10
JUST
4
9
MARE
30
64
MOVE
3
12
NEAR
1
2
OLAF
1
10
REGIO
5
52
RTD
21
122
SANTE
3
6*
SG
11
89
TAXUD
14
22
TRADE
280
773
INSGESAMT
* Einschließlich vier Sitzungen des Berufungsausschusses.
2.2
Schriftliche Verfahren
2015
2014
2015
145
4
6
15
16
3
4
1
6
4
16
38
6
8
2
76
29
10
11
51
7
2
1
57
106
5*
65
25
719
8
2
1
10
12
0
6
0
3
7
7
12
6
7
2
24
40
12
2
23
20
0
4
131
506
0
25
23
893
10
0
1
11
7
0
1
0
5
5
2
12
5
9
3
28
31
5
4
22
19
0
0
205
437
1
20
25
868
Zahl der Stellungnahmen und Durchführungsrechtsakte/-maßnahmen
Wie immer werden auch in diesem Bericht die Gesamtzahlen der förmlichen Stellungnahmen
der Ausschüsse und die daraufhin von der Kommission erlassenen Durchführungsrechtsakte/maßnahmen aufgeführt 12. Diese Zahlen geben die konkrete „Leistung“ der Ausschüsse wieder
(siehe Tabelle IV). Von den insgesamt den Ausschüssen 2015 übermittelten Entwürfen von
Durchführungsrechtsakten nahm das EP drei Entschließungen 13 auf der Grundlage von
12
13
Die Zahl der Stellungnahmen und die Zahl der Durchführungsrechtsakte/-maßnahmen in den jeweils
angegebenen Jahren können voneinander abweichen. Die Gründe hierfür werden in der Einleitung der
beiliegenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen erläutert.
Entschließung zu dem Entwurf einer Durchführungsverordnung der Kommission zur Annahme einer
Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (2015/3010(RSP)); Entschließung zu
dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2279 der Kommission über die Zulassung des
7
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Artikel 11 der Verordnung über die Ausschussverfahren an, wohingegen der Rat keinerlei
Entschließungen angenommen hat.
TABELLE IV – Zahl der Stellungnahmen und erlassenen Durchführungsrechtsakte/maßnahmen
Stellungnahmen
Erlassene
Durchführungsrechtsakte
2014
2015
2014
2015
141
135
116
116
AGRI
15
14
4
4
BUDG
19
14
7
7
CLIMA
21
20
20
12
CNECT
86
84
57
58
DEVCO
1
1
1
1
DIGIT
28
9
5
2
EAC
5
5
1
1
ECFIN
9
7
9
11
ECHO
7
3
9
6
EMPL
14
4
8
1
ENER
38
16
37
16
ENV
17
6
16
6
ESTAT
17
3
16
10
FISMA
4
2
4
0
FPI
54
19
74
37
GROW
45
42
63
42
HOME
19
11
9
9
JUST
22
22
15
15
MARE
93
44
55
46
MOVE
112
110
65
65
NEAR
0
0
0
0
OLAF
12
8
1
1
REGIO
152
150
266
223
RTD
799
695
736
671
SANTE
13
2
11*
23
SG
79
74
65
65
TAXUD
67
63
56
58
TRADE
1889
1563
INSGESAMT
1726
1506
* Einschließlich 10 Stellungnahmen des Berufungsausschusses und 22 erlassene Rechtsakte.
2.3
Unter Anwendung des RPS
erlassene Maßnahmen
2014
2
0
5
0
0
0
0
0
0
0
4
19
10
1
0
24
0
1
0
32
0
0
0
0
67
0
0
0
165
2015
1
0
1
1
0
0
0
0
0
0
6
11
10
6
0
13
0
1
0
17
0
0
0
0
62
0
0
0
129
Sitzungen des Berufungsausschusses
Der Berufungsausschuss trat 2015 viermal zusammen. Er erörterte 11 Entwürfe von
Durchführungsrechtsakten (in den Bereichen Gesundheit und Verbraucher, Mobilität und
Verkehr), die von der Kommission vorgelegt worden waren. In zehn Fällen gab der
Berufungsausschuss keine Stellungnahme ab. Die Kommission beschloss, alle diese zehn
Durchführungsrechtsakte zu erlassen und einen Rechtsakt zurückzuziehen.
Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die aus der genetisch veränderten Maissorte NK603 × T25
(MON-ØØ6Ø3-6 × ACS-ZMØØ3-2) bestehen, diese enthalten oder aus dieser gewonnen werden
(2015/3006(RSP)); Entschließung zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses XXX der
Kommission zur Genehmigung von Verwendungen von Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (2015/2962(RSP)).
8
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2.4
Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle (RPS)
Wie unter Punkt 1 erwähnt, blieb das Regelungsverfahren mit Kontrolle (RPS) von der
Reform des Ausschusswesens von 2011 unberührt. Das RPS kann nicht mehr für neue
Rechtsvorschriften angewandt werden; es kommt jedoch in zahlreichen bestehenden
Basisrechtsakten noch vor und wird entsprechend angewandt, bis diese Rechtsakte angepasst
werden. Im Jahr 2015 wurden 129 Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle
erlassen (siehe Tabelle V). Vom Vetorecht wurde kein Gebrauch gemacht. 2014 hingegen
wurde vom Vetorecht einmal Gebrauch gemacht.
TABELLE V – Zahl der unter Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle
(RPS) erlassenen Maßnahmen (2015)
AGRI
BUDG
CLIMA
CNECT
DEVCO
DIGIT
EAC
ECFIN
ECHO
EMPL
ENER
ENV
ESTAT
FISMA
FPI
GROW
HOME
JUST
MARE
MOVE
NEAR
OLAF
REGIO
RTD
SANTE
SG
TAXUD
TRADE
INSGESAMT
3.
Unter Anwendung des RPS
erlassene Maßnahmen
1
0
1
1
0
0
0
0
0
0
6
11
10
6
0
13
0
1
0
17
0
0
0
0
62
0
0
0
129
Vom EP im Rahmen des RPS
abgelehnte
Maßnahmenentwürfe
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Vom Rat im Rahmen des
RPS abgelehnte
Maßnahmenentwürfe
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Detaillierte Informationen zu den Tätigkeiten der Ausschüsse
Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die diesem Bericht beiliegt, enthält
detaillierte Informationen zu den Tätigkeiten der einzelnen Ausschüsse im Jahr 2015,
aufgeschlüsselt nach Generaldirektionen.
9
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