Erstausstattung für die Wohnung - Pauschalen für den

Erstausstattung für die Wohnung (§24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II)
Pauschalen für den Stadtkreis Heilbronn
Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Badezimmer/Toilette
Personen
1 Erwachsener (alleinstehend)
1 Erwachsener (in BG mit anderen Personen)
2 Erwachsene (Paar)
1 Kind unter 3 Jahren
1 Kind von 3 Jahren bis unter 6 Jahren
1 Kind ab 6 Jahren
Pauschale
600 €
370 €
970 €
250 €
320 €
450 €
Küche (ohne Elektrogeräte), Flur/Garderobe
Personen
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
jede weitere Person
Pauschale
450 €
490 €
550 €
600 €
690 €
40 €
Große Haushaltsgeräte
Elektrogerät
Herd
Kühlschrank
Waschmaschine
Staubsauger
Betrag
100 €
110 €
150 €
52 €