Neuregelung der Umsatzrealisierung nach IFRS 15 Neuregelungen der Umsatzrealisierung nach IFRS 15 Fünf Schritte zur Umsatzrealisierung Umsatzrealisierung bei Kontrollübergang Umsatzerlöse sind eine der wichtigsten Kennzahlen zur Leistungsmessung und Bewertung eines Unternehmens. Dennoch existieren bislang hierfür nach IFRS nur unzureichende Regelungen. Die zukünftigen Regelungen sehen für die Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Gütern, dem Erbringen von Dienstleistungen, sowie für Fertigungsaufträge ein einheitliches Grundprinzip vor: Im Zuge der Harmonisierung der IFRS und US GAAP hat das IASB gemeinsam mit dem FASB die Inkonsistenzen und Schwachstellen der bestehenden Regelungen beseitigt. Die Vergleichbarkeit von Abschlüssen wird so verbessert und die Anzahl der anwendbaren Regelungen reduziert. Nach mehreren Entwürfen und umfangreichen Diskussionen wurde am 28. Mai 2014 der endgültige Standard zur Umsatzrealisierung (IFRS 15) vom IASB veröffentlicht. Umsätze sollen zukünftig dann realisiert werden, wenn die Leistungsverpflichtung durch den Übergang der Kontrolle über das Gut oder die Dienstleistung an den Kunden erfüllt ist. Kontrolle bedeutet in diesem Zusammenhang, die Möglichkeit wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vermögenswert zu ziehen und die Nutzung des Vermögenswertes zu bestimmen. Maßgeblich für den Zeitpunkt oder den Zeitraum der Umsatzrealisierung ist der Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden. Der bisherige Ansatz, die Übertragung von Chancen und Risiken zu betrachten, ist nur noch einer der Indikatoren zum Übergang von Kontrolle. Der Weg zur Umsatzrealisierung wird an die folgenden fünf Schritte geknüpft: Die Neufassung der Regelungen ersetzt dabei eine ganze Reihe von Standards und Interpretationen: • IAS 11 Fertigungsaufträge • IAS 18 Umsatzerlöse • IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme • IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien • IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden • SIC 31 Umsatzerlöse - Tausch von Werbedienstleistungen Die Anwendung der neuen Regelungen wird dabei eine genaue Überprüfung bestehender Geschäftsmodelle und Verträge voraussetzen. Die Auswirkungen können, abhängig vom Geschäftsmodell und der Branche, sehr unterschiedlich ausfallen. Bei einfachen Verkaufstransaktionen werden die Neuregelungen keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierung mit sich bringen. Komplexere Transaktionen, wie langfristige Auftragsfertigungen oder Mehrkomponentenverträge, ziehen möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umsatzrealisierung nach sich. Die neuen Regelungen sind erstmalig für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden (inkl. ggf. retrospektiver Anwendung auf das Vorjahr). Identifikation von Verträgen mit dem Kunden Identifikation aller separaten Leistungsverpflichtungen Kontrollübergang zu einem bestimmten Zeitpunkt Bestimmung des gesamten Transaktionspreises aus dem Vertrag Aufteilung des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen Umsatzrealisierung bei Erfüllung einer Leistungsverpflichtung Für die Erfüllung der Leistungsverpflichtung kommen hierbei zwei unterschiedliche Ansätze zur Anwendung. Der Kontrollübergang kann zu einem bestimmten Zeitpunkt (point in time) oder über einen bestimmten Zeitraum (over time) erfolgen. Die Kontrolle über Güter oder Dienstleistungen wird dann angenommen, wenn über deren Nutzen verfügt werden kann. Der Nutzen aus den Güter und Dienstleistungen sind hierbei die potentiellen Zahlungsmittelzuflüsse oder die eingesparten Auszahlungen. Diese lassen sich u.a. beobachten durch: • Eine Nutzung der Güter und Dienstleistungen, um Güter oder Dienstleistungen anzubieten; • Eine Nutzung der Güter und Dienstleistungen zur Aufwertung anderer Vermögenswerte; • Eine Nutzung der Güter und Dienstleistungen zur Zahlung von Verbindlichkeiten oder Kostenreduktion; • Einen Verkauf oder Tausch der Güter und Dienstleistungen; • Eine Verpfändung der Güter und Dienstleistungen zur Absicherung eines Darlehens; • Den physischen Besitz. FAS AG - Lernen Sie uns kennen! Kontrollübergang über einen bestimmten Zeitraum Erkennen Sie sich wieder? Die Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) bzw. ähnlicher Methoden bei der Erbringung von Dienstleistungen und langfristigen Fertigungsaufträgen ist nur dann möglich, wenn der Kontrollübergang über einen bestimmten Zeitraum erfolgt. Um zu belegen, dass dies der Fall ist, muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein: Die Auswirkungen der Änderungen auf verschiedene Branchen und Geschäftsmodelle • Der Kunde erhält und verbraucht den Nutzen aus den erbrachten Leistungen zeitgleich während die Leistungen erbracht werden; • Die erbrachte Leistung schafft oder verbessert einen Vermögenswert, den der Kunde kontrolliert, während der Vermögenwert erschafft oder verbessert wird; • Die erbrachte Leistung ist ein Vermögenswert ohne alternative Nutzungsmöglichkeit für den Erbringer der Leistung und es gibt einen durchsetzbaren Anspruch auf Bezahlung für die bis dato erbrachte Leistung. Der neue Standard IFRS 15 wird die größten Auswirkungen bei Unternehmen aus den Bereichen Telekommunikation, Software, Immobilien einfach kopieren, ausfüllen & zurückfaxen! Insbesondere die folgenden Sachverhalte können Änderungen bei der Rechnungslegung oder erweiterte Anhangangaben nach sich ziehen: • Mehrkomponentenverträge • Langfristige Auftragsfertigung (PoC) • Auswirkungen von Buy-back-Optionen, Absatzfinanzierungen, Rückvergütungen (Kick-backs) auf die Umsatzrealisierung • Kundenincentivierungen • Aktivierung von Kosten der Auftragsgewinnung • Neue oder geänderte Vertragsverhältnisse durch nachträgliche Zu den Mandanten zählen Unternehmen aller Branchen von Software & Medizintechnik bis hin zu produzierenden Unternehmen & Finanzkonzernen. Dabei ist die FAS AG mit den verschiedensten Strukturen vom mittelständischen Unternehmen bis zum börsennotierten Großkonzern vertraut. Die Experten der FAS AG vereinen hohe Fachkompetenz mit Tatkraft, Effektivität & Schnelligkeit. So kommen sie gemeinsam mit Ihnen zu neuen Lösungen, die vom ersten Tag an funktionieren & sich dauerhaft für Sie auszahlen. Offenlegungserfordernisse, insbesondere Aufteilung Wir haben Interesse am Workshop zum Thema „Neuregelung der Umsatzrealisierung nach IFRS 15“. Wir bitten um Zusendung von Informationsmaterial zur FAS AG. Bitte setzen Sie sich mit uns zur Vereinbarung eines persönlichen, unverbindlichen Gesprächs in Verbindung. Improve Your Opportunities! Änderungen an Vereinbarungen • Erweiterte Fax 0711 6200749-99 Die FAS AG ist ein innovativer Lösungsanbieter für Beratung, operative Unterstützung und externe Übernahme der Finanzfunktionen Ihres Unternehmens sowie bei Bewertungen und Transaktionen. und sonstigen Industrien mit langfristiger Auftragsfertigung, wie z.B. dem Anlagenbau, haben. Dennoch betrifft der neue IFRS 15 alle Unternehmen. Bei Interesse an einem Workshop Name der Umsatzerlöse Die Anwendung der neuen Regelungen setzt eine genaue Überprüfung bestehender Geschäftsmodelle und Verträge voraus. Die Auswirkungen können abhängig von Geschäftsmodell und Branche sehr unterschiedlich ausfallen. IFRS 15 - Unsere Leistungen für Sie Analyse von Erweiterte Angabepflichten Die Angabepflichten im Abschluss zu Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheiten der umsatzbedingten Einzahlungen werden erheblich ausgeweitet. Insbesondere eine Vielzahl von Überleitungsrechnungen werden die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. schäftsprozesse und Geschäftsmodelle! Unternehmen - Aktuellen und zukünftigen Geschäftsmodellen und -prozessen - Bestehenden Kundenbeziehungen Unser Tipp: Beginnen Sie möglichst frühzeitig mit der Analyse Ihrer Ge- Position Anschrift - Bestehenden Kundenverträgen Vorbereitung durch - Simulation Ihrer Umsatzerlöse vor und nach der Umstellung - Implementierung neuer Geschäftsprozesse Telefon Fax - Überarbeitung des Kontenrahmens Unterstützung bei E-Mail - Ermittlung der Anpassungsbuchungen - Anpassung Ihrer Bilanzierungsrichtlinie - Überarbeitung der Anhangangaben © FAS AG [email protected] www.fas.ag Stuttgart Düsseldorf Frankfurt am Main München Zürich Wien
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