Flyer Neuregelungen der Umsatzrealisierung nach IFRS

Neuregelung der Umsatzrealisierung
nach IFRS 15
Neuregelungen der Umsatzrealisierung nach IFRS 15
Fünf Schritte zur Umsatzrealisierung
Umsatzrealisierung bei Kontrollübergang
Umsatzerlöse sind eine der wichtigsten Kennzahlen zur Leistungsmessung und Bewertung eines Unternehmens. Dennoch existieren bislang
hierfür nach IFRS nur unzureichende Regelungen.
Die zukünftigen Regelungen sehen für die Umsatzrealisierung aus dem
Verkauf von Gütern, dem Erbringen von Dienstleistungen, sowie für Fertigungsaufträge ein einheitliches Grundprinzip vor:
Im Zuge der Harmonisierung der IFRS und US GAAP hat das IASB gemeinsam mit dem FASB die Inkonsistenzen und Schwachstellen der bestehenden Regelungen beseitigt. Die Vergleichbarkeit von Abschlüssen
wird so verbessert und die Anzahl der anwendbaren Regelungen reduziert.
Nach mehreren Entwürfen und umfangreichen Diskussionen wurde am 28.
Mai 2014 der endgültige Standard zur Umsatzrealisierung (IFRS 15) vom
IASB veröffentlicht.
Umsätze sollen zukünftig dann realisiert werden, wenn die Leistungsverpflichtung durch den Übergang der Kontrolle über das Gut oder die
Dienstleistung an den Kunden erfüllt ist. Kontrolle bedeutet in diesem
Zusammenhang, die Möglichkeit wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vermögenswert zu ziehen und die Nutzung des Vermögenswertes zu bestimmen.
Maßgeblich für den Zeitpunkt oder den Zeitraum der Umsatzrealisierung
ist der Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf
den Kunden. Der bisherige Ansatz, die Übertragung von Chancen und
Risiken zu betrachten, ist nur noch einer der Indikatoren zum Übergang
von Kontrolle.
Der Weg zur Umsatzrealisierung wird an die folgenden fünf Schritte geknüpft:
Die Neufassung der Regelungen ersetzt dabei eine ganze Reihe von Standards und Interpretationen:
• IAS 11 Fertigungsaufträge
• IAS 18 Umsatzerlöse
• IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme
• IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
• IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden
• SIC 31 Umsatzerlöse - Tausch von Werbedienstleistungen
Die Anwendung der neuen Regelungen wird dabei eine genaue Überprüfung bestehender Geschäftsmodelle und Verträge voraussetzen. Die Auswirkungen können, abhängig vom Geschäftsmodell und der Branche, sehr
unterschiedlich ausfallen.
Bei einfachen Verkaufstransaktionen werden die Neuregelungen keine
wesentlichen Änderungen der Bilanzierung mit sich bringen. Komplexere
Transaktionen, wie langfristige Auftragsfertigungen oder Mehrkomponentenverträge, ziehen möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umsatzrealisierung nach sich.
Die neuen Regelungen sind erstmalig für Geschäftsjahre, die nach dem
1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden (inkl. ggf. retrospektiver Anwendung auf das Vorjahr).
Identifikation von Verträgen mit dem Kunden
Identifikation aller separaten
Leistungsverpflichtungen
Kontrollübergang zu einem bestimmten Zeitpunkt
Bestimmung des gesamten Transaktionspreises
aus dem Vertrag
Aufteilung des Transaktionspreises auf die
separaten Leistungsverpflichtungen
Umsatzrealisierung bei Erfüllung einer
Leistungsverpflichtung
Für die Erfüllung der Leistungsverpflichtung kommen hierbei zwei unterschiedliche Ansätze zur Anwendung. Der Kontrollübergang kann zu einem
bestimmten Zeitpunkt (point in time) oder über einen bestimmten Zeitraum
(over time) erfolgen.
Die Kontrolle über Güter oder Dienstleistungen wird dann angenommen,
wenn über deren Nutzen verfügt werden kann. Der Nutzen aus den Güter
und Dienstleistungen sind hierbei die potentiellen Zahlungsmittelzuflüsse
oder die eingesparten Auszahlungen. Diese lassen sich u.a. beobachten
durch:
• Eine Nutzung der Güter und Dienstleistungen, um Güter oder
Dienstleistungen anzubieten;
• Eine Nutzung der Güter und Dienstleistungen zur Aufwertung
anderer Vermögenswerte;
• Eine Nutzung der Güter und Dienstleistungen zur Zahlung von
Verbindlichkeiten oder Kostenreduktion;
• Einen Verkauf oder Tausch der Güter und Dienstleistungen;
• Eine
Verpfändung
der
Güter
und
Dienstleistungen
zur
Absicherung eines Darlehens;
• Den physischen Besitz.
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Kontrollübergang über einen bestimmten Zeitraum
Erkennen Sie sich wieder?
Die Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode)
bzw. ähnlicher Methoden bei der Erbringung von Dienstleistungen und langfristigen Fertigungsaufträgen ist nur dann möglich, wenn der Kontrollübergang über einen bestimmten Zeitraum erfolgt. Um zu belegen, dass dies der
Fall ist, muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Die Auswirkungen der Änderungen auf verschiedene
Branchen und Geschäftsmodelle
• Der Kunde erhält und verbraucht den Nutzen aus den erbrachten
Leistungen zeitgleich während die Leistungen erbracht werden;
• Die erbrachte Leistung schafft oder verbessert einen Vermögenswert, den
der Kunde kontrolliert, während der Vermögenwert erschafft oder
verbessert wird;
• Die erbrachte Leistung ist ein Vermögenswert ohne alternative Nutzungsmöglichkeit für den Erbringer der Leistung und es gibt einen durchsetzbaren Anspruch auf Bezahlung für die bis dato erbrachte Leistung.
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Insbesondere die folgenden Sachverhalte können Änderungen bei der
Rechnungslegung oder erweiterte Anhangangaben nach sich ziehen:
• Mehrkomponentenverträge
• Langfristige Auftragsfertigung (PoC)
• Auswirkungen
von
Buy-back-Optionen,
Absatzfinanzierungen,
Rückvergütungen (Kick-backs) auf die Umsatzrealisierung
• Kundenincentivierungen
• Aktivierung von Kosten der Auftragsgewinnung
• Neue
oder
geänderte
Vertragsverhältnisse
durch
nachträgliche
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Medizintechnik bis hin zu produzierenden Unternehmen & Finanzkonzernen. Dabei ist die FAS AG mit den verschiedensten Strukturen vom mittelständischen Unternehmen bis zum börsennotierten Großkonzern vertraut.
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und sonstigen Industrien mit langfristiger Auftragsfertigung, wie z.B. dem
Anlagenbau, haben. Dennoch betrifft der neue IFRS 15 alle Unternehmen.
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der
Umsatzerlöse
Die Anwendung der neuen Regelungen setzt eine genaue Überprüfung
bestehender Geschäftsmodelle und Verträge voraus. Die Auswirkungen
können abhängig von Geschäftsmodell und Branche sehr unterschiedlich
ausfallen.
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Analyse von
Erweiterte Angabepflichten
Die Angabepflichten im Abschluss zu Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheiten
der umsatzbedingten Einzahlungen werden erheblich ausgeweitet. Insbesondere eine Vielzahl von Überleitungsrechnungen werden die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen.
schäftsprozesse und Geschäftsmodelle!
Unternehmen
- Aktuellen und zukünftigen Geschäftsmodellen und -prozessen
- Bestehenden Kundenbeziehungen
Unser Tipp: Beginnen Sie möglichst frühzeitig mit der Analyse Ihrer Ge-
Position
Anschrift
- Bestehenden Kundenverträgen
Vorbereitung durch
- Simulation Ihrer Umsatzerlöse vor und nach der Umstellung
- Implementierung neuer Geschäftsprozesse
Telefon
Fax
- Überarbeitung des Kontenrahmens
Unterstützung bei
E-Mail
- Ermittlung der Anpassungsbuchungen
- Anpassung Ihrer Bilanzierungsrichtlinie
- Überarbeitung der Anhangangaben
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