Öffentliche Bekanntmachung (PDF / 89.22 KB)

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Regierungspräsidium Kassel
Vorhaben Windpark Mengeringhausen GmbH & Co. KG
Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA) in 34454 Bad Arolsen, Gemarkung
Mengeringhausen
Zum Antrag der der Windpark Mengeringhausen GmbH & Co. KG Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 3 WEA
In:
Bad Arolsen
Gemarkung: Mengeringhausen,
Flur:
20 und 21,
Flurstück:
2/2 (Flur 20) und 44/1, 42 (Flur 21).
wird hiermit folgende Entscheidung bekannt gemacht:
Der Erörterungstermin am 19.12.2016 entfällt.
Die hier behandelten Einwendungen sind fristgerecht während der Einwendungsfrist vom
17.10.2016 bis 30.11.2016 eingegangen.
Die Genehmigungsbehörde hat die in § 14 Abs. 1 der 9. BImSchV genannten Zwecke in ihre Ermessensentscheidung einbezogen, entsprechend gewichtet und mit dem durch das Änderungsgesetz
(Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren) vom 23.10.2007 verfolgten Ziel der Verfahrensbeschleunigung abgewogen.
Dabei ist die Genehmigungsbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass trotz der fristgerecht erhobenen Einwendungen von der Durchführung eines Erörterungstermins am 19.12.2016 abgesehen
werden kann, da die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen, § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV.
Kassel, den 07.12.2016
Regierungspräsidium Kassel
Abteilung III – Umwelt- und Arbeitsschutz
Az.: 33.1 - 53 e 621-1.1-Arolsen-Mengeringhausen II-3 WKA-WPD-Sb