ASGA Pensionskasse Rosenbergstrasse 16 9001 St. Gallen T +41 71 228 52 52 | F +41 71 228 52 55 [email protected] | www.asga.ch An unsere Mitgliedfirmen mit ASGAonline Zugriff St. Gallen, 12. Dezember 2016 [email protected] - +41 71 228 52 52 Pensionskassenbeiträge ab 1. Januar 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Die Lohnliste für das Jahr 2017 ist in Ihrem ASGAonline unter dem separaten Menüpunkt "Lohnliste" aufgeschaltet. Wir bitten Sie, diese auszufüllen und uns möglichst bald zu übermitteln. Damit ein reibungsloser Ablauf sichergestellt ist, beantworten Sie bitte im ASGAonline zuerst die zwei Zusatzfragen. Prüfen Sie danach, ob alle in Ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmenden aufgeführt sind, die gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) dem Obligatorium unterstehen oder gemäss ihren individuellen, planmässigen Aufnahmekriterien anzumelden sind. Wenn nichts anderes vereinbart ist, müssen ab dem 1. Januar 2017 Personen mit Jahrgang 1999 und älter, die einen voraussichtlichen Jahreslohn von mindestens CHF 21'150.00 erreichen, obligatorisch versichert werden. Mutieren Sie bitte in der Lohnliste die zur Bearbeitung freigeschaltenen Spalten. Als anrechenbarer Jahreslohn (Spalte "Lohn neu") gilt der AHV-pflichtige Lohn, den die Person bei ganzjähriger Beschäftigung erzielen würde. Beachten Sie, dass ein allfälliger Bonus beziehungsweise eine Leistungsprämie bis zum oberen BVG-Grenzwert (CHF 84'600.-) in den anrechenbaren Jahreslohn einbezogen werden muss. In der letzten Spalte "Bemerkungen" melden Sie uns die am 1. Januar 2017 aus gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeitsfähigen Personen. Teilen Sie uns auch jene Personen mit, die bereits im Vorjahr ausgetreten sind. Teilzeitangestellte werden in einem separaten Personenkreis geführt. Bei allen Teilzeitangestellten muss der Beschäftigungsgrad (Spalte "Beschäftigungsgrad") angegeben werden. Nach der Verarbeitung der Lohnliste sind die Leistungen und Beiträge der Versicherten unter dem Menüpunkt "Versichertenwesen / Leistungs-/Beitragsübersicht" ersichtlich. Beachten Sie, dass wir in den nächsten Wochen stark mit den Jahresabschlussarbeiten beschäftigt sind und demzufolge Neuberechnungen voraussichtlich erst wieder ab dem 6. Januar 2017 vornehmen können. ASGA Pensionskasse Rosenbergstrasse 16 9001 St. Gallen T +41 71 228 52 52 | F +41 71 228 52 55 [email protected] | www.asga.ch Bei Fragen rufen Sie uns einfach an. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr. Freundliche Grüsse ASGA Pensionskasse Genossenschaft Felix Brandenberger Alessandro Manca Leiter Vertrieb Leiter Versicherungstechnik P.S. Bitte melden Sie uns Ein- respektive Austritte ausschliesslich über die entsprechenden ASGAonline-Funktionen. BVG-Grenzwerte ab 1. Januar 2017 (unverändert gegenüber 2016) Mindestlohn für die obligatorische Versicherungspflicht Maximaler obligatorisch zu versichernder Jahreslohn Koordinationsabzug Maximaler versicherter Lohn Minimaler versicherter Lohn Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 1.0 %. CHF 21'150.00 84'600.00 24'675.00 59'925.00 3'525.00
© Copyright 2024 ExpyDoc