Hinweise zur Verarbeitung der Lohnliste

ASGA Pensionskasse
Rosenbergstrasse 16
9001 St. Gallen
T +41 71 228 52 52 | F +41 71 228 52 55
[email protected] | www.asga.ch
Hinweise zur Verarbeitung der Lohnliste
Die Lohnliste ist unter "Ihre Pendenzen" aufgeführt und im separaten Bereich "Lohnliste" unter
"Lohnlistenverarbeitung" durch Klicken aufrufbar.
Der schnellste Zugriff erfolgt über einen Klick bei "Lohnliste bereitgestellt 01.01.…."
Die Zusatzfragen müssen vor dem Ausfüllen der Lohnliste beantwortet und gespeichert werden. Nach dem Speichern
erscheint die eigentliche Lohnliste.
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Über den Button "Zusatzfragen" können Sie Ihre Antworten immer wieder aufrufen und anpassen. Über den Button
"Formular speichern" können sie die bereits erfassten Daten jederzeit speichern.
Innerhalb der Spalten und Zeilen können Sie mit den jeweiligen Pfeiltasten navigieren.
Lohn neu
Zwingend auszufüllen ist die Spalte "Lohn neu" mit dem anrechenbaren Jahreslohn für das neue Jahr. Mit dem Button
"Löhne kopieren" können Sie die Jahreslöhne vom Vorjahr übernehmen. Dies ist von Vorteil, wenn keine oder nur
wenige Lohnänderungen zu erfassen sind.
Ist ein Feld rot markiert, werden Sie vom System darauf hingewiesen, dass der Lohn nicht eingetragen wurde oder Null
beträgt. Nullwerte sind nur möglich bei Versicherten, welche im Vorjahr ausgetreten oder in die Stiftung FAR (flexibler
Altersrücktritt) eingetreten sind. Bitte kennzeichnen Sie diese Versicherten mit den entsprechenden Informationen
unter der Spalte "Bemerkungen"(siehe nachfolgende Auswahl).
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Bemerkungen
Ebenfalls zwingend sind Angaben zu neu arbeitsunfähigen oder bereits ausgetretenen Personen, welche Sie uns unter
der Spalte "Bemerkungen" mitteilen können. Zur Auswahl stehen:
- Bestehender Leistungsfall
- Austritt Vorjahr (bitte separate Austrittsmeldung erstellen)
- Neu Arbeitsunfähig infolge Krankheit
- Neu Arbeitsunfähig infolge Unfall
- Neu Arbeitsunfähig infolge Schwangerschaft
- FAR-Fall
Personenkreis und Beschäftigungsgrad
Die Spalten "Personenkreis" und "Beschäftigungsgrad" weisen die aktuellen Daten auf und können bei Änderungen
(Personenkreiswechsel und Änderung des Beschäftigungsgrads) direkt mutiert werden.
Zivilstand und Heiratsdatum
Sie können uns Änderungen des Zivilstands über die Spalten "Zivilstand" und allenfalls "Heiratsdatum" mitteilen. Dies
können Sie uns aber auch zu einem späteren Zeitpunkt mit der im "Versichertenwesen" vorhandenen Funktion
"Namens- / Zivilstandsänderung" melden.
Haben Sie die Lohnliste vollständig ausgefüllt, können Sie diese über den Button "Senden" an die ASGA übermitteln.
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Nach dem Übermitteln der Lohnliste ist diese wie alle anderen ASGAonline-Mutationen unter "Mutationsverlauf"
ersichtlich. Die Lohnliste kann jederzeit mit einem Klick für Ihre Kontrolle oder Übersicht unter "Lohnliste /
Lohnlistenverarbeitung" zur Ansicht aufgerufen werden. Nach dem Übermitteln können keine Änderungen mehr in der
Lohnliste vorgenommen werden. Melden Sie weitere Anpassungen über die separaten Funktionen im ASGAonline oder
nehmen Sie mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter Kontakt auf.
Informatives zum Ausfüllen der Lohnliste
- Bitte tragen Sie die Lohnbeträge ohne Rappen ein.
- Neueintritte oder Austritte melden Sie uns bitte separat über die entsprechenden ASGAonline-Funktionen.
- Bei Fragen stehen Ihnen die für Sie zuständigen Sachbearbeiter gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Die
Kontaktdaten sind im ASGAonline oben links ersichtlich. Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse, öffnet sich automatisch
Ihr E-Mail-Client.