qs.letter Kapitel 32.3 EBM spezielle Laboratoriumsuntersuchungen Dezember 2016 Neuaufnahme der Abschnitte 32.3.15.1 und 32.3.15.2 EBM weitere Änderungen im Kapitel 32.3 EBM seit 01.07.2016 in Kraft Nachstehend haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst: Neue Abschnitte 32.3.15.1 und 32.3.15.2 EBM zum 01.07.2016 Für die immungenetischen Untersuchungen wurde ein neuer Abschnitt 32.3.15 in den EBM aufgenommen, mit Unterteilung in die Abschnitte Neuaufnahme der Abschnitte 32.3.15.1 und 32.3.15.2 32.3.15.1 transplantationsvorbereitende immungenetische Unter suchungen. (GOP 32901 bis 32911) und 32.3.15.2 allgemeine immungenetische Untersuchungen (GOP 32931 bis 32947) Abschnitt 32.3.15.1 - transplantationsvorbereitende immungenetische Untersuchungen (GOP 32901 bis 32911) Die Leistungen dieses Abschnitts sind nur vor einer Organ-, Gewebe- oder hämatopoetischen Stammzelltransplantation berechnungsfähig (Präambel 32.3.15.1 Nr. 1). Berechnungsfähigkeit Für die Ausführung von Leistungen des Abschnitts 32.3.15.1 (GOP 32901 bis 32911 des EBM) ist eine QS-Genehmigung notwendig. Antrag erforderlich Seite 1 von 3 I qs.letter spezielle Laboratoriumsuntersuchungen Kapitel 32.3.EBM und Für die Genehmigungserteilung ist der Nachweis der Akkreditierung gemäß der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Histokompatibilitätsdiagnostik gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4a) und 4b) Transplantationsgesetz erforderlich. Dem Antrag ist eine Kopie der Urkunde mit Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsgesellschaft gemäß Standard der EFI (European Federation for Immungenetics) einschl. Anlage der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) beizufügen. Vorlage Kopie der Akkreditierungsurkunde der DAkks Abschnitt 32.3.15.2. - allgemeine immungenetische Untersuchungen (GOP 32931-32947) Da der neue Abschnitt 32.3.15.2 inhaltlich die bisherigen Leistungen nach GOP 32528, 32529 und 32531 abbildet, werden diese Ziffern beendet und in den neuen GOP abgebildet. Bisherige GOP (32528, 32529 und 32531) werden beendet Die neuen GOP gemäß nachfolgender Übersicht werden bei bereits bestehender Genehmigung ohne erneute Beantragung automatisch übernommen Bereits genehmigte GOP werden übertragen. Beendete GOP Kapitel 32 Neue GOP Kapitel 32.3.15.2 GOP Kurzlegende GOP Kurzlegende 32528 Nachweis eines HLAMerkmals und/oder 32931 HLA-B27 32862 HLA-B27 32932 Molekulargenetischer Nachweis eines krankheits-relevanten HLAMerkmals in Einfeldauflösung 32529 Gewebegruppentypisierung (HLA-A, B-, C, DR-Antigene) 32935 Serologische HLA-Typisierung der Klasse I Antigene HLA-A, B, und -C und und 32937 Typisierung eines HLA Klasse I Genortes HLA-A, B oder –C in Einfeldauflösung Seite 2 von 3 I qs.letter spezielle Laboratoriumsuntersuchungen Kapitel 32.3.EBM November 2016 Beendete – neue GOP Beendete GOP Kapitel 32 Neue GOP Kapitel 32.3.15.2 GOP Kurzlegende GOP Kurzlegende 32531 Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im Gewebe-System 32947 Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) von Thrombozyten in einem komplementunabhängigen Testsystem unter Verwendung von immobilisierten HLA-Antigenen und Thrombozytenantigenen Weitere Leistungen des Abschnitts 32.3.15.2 müssen dagegen neu beantragt werden. Für die Genehmigung gilt unverändert die Richtlinie für spezielle Laboratoriumsuntersuchungen der KBV. Für Beantragung weiterer GOP dieses Kapitels gelten die bisherige Voraussetzungen Die Leistungen dieses Abschnitts dürfen von folgenden Fachärzten abgerechnet werden, sofern diese die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen: Wer darf die Leistungen erbringen? - Fachärzte für Laboratoriumsmedizin - Fachärzte für Humangenetik - Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik - Ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie: Team Qualitätssicherung Carmen Moeller T. 069-24741-6673 F. 069 24741-68819 E. [email protected] www.kvhessen.de/fuer-unsere-mitglieder/qualitaet/qualitaetssicherung-undgenehmigungspflicht/laboruntersuchungen Ihre Kassenärztliche Vereinigung Team Qualitätssicherung Seite 3 von 3 I qs.letter spezielle Laboratoriumsuntersuchungen Kapitel 32.3.EBM November 2016 Ansprechpartner Homepage der KV Hessen
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