qs letter laboraenderungen 02 12 2016 (pdf 32 kb)

qs.letter
Kapitel 32.3 EBM spezielle Laboratoriumsuntersuchungen
Dezember 2016
 Neuaufnahme der Abschnitte 32.3.15.1 und 32.3.15.2
EBM
 weitere Änderungen im Kapitel 32.3 EBM seit 01.07.2016
in Kraft
Nachstehend haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen
zusammengefasst:
Neue Abschnitte 32.3.15.1 und 32.3.15.2 EBM zum 01.07.2016
Für die immungenetischen Untersuchungen wurde ein neuer Abschnitt
32.3.15 in den EBM aufgenommen, mit Unterteilung in die Abschnitte
Neuaufnahme der Abschnitte
32.3.15.1 und 32.3.15.2
32.3.15.1 transplantationsvorbereitende immungenetische Unter
suchungen. (GOP 32901 bis 32911) und
32.3.15.2 allgemeine immungenetische Untersuchungen
(GOP 32931 bis 32947)
Abschnitt 32.3.15.1
- transplantationsvorbereitende immungenetische Untersuchungen
(GOP 32901 bis 32911)
Die Leistungen dieses Abschnitts sind nur vor einer Organ-, Gewebe- oder
hämatopoetischen Stammzelltransplantation berechnungsfähig (Präambel
32.3.15.1 Nr. 1).
Berechnungsfähigkeit
Für die Ausführung von Leistungen des Abschnitts 32.3.15.1 (GOP 32901
bis 32911 des EBM) ist eine QS-Genehmigung notwendig.
Antrag erforderlich
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und
Für die Genehmigungserteilung ist der Nachweis der Akkreditierung gemäß
der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Histokompatibilitätsdiagnostik
gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4a) und 4b) Transplantationsgesetz erforderlich.
Dem Antrag ist eine Kopie der Urkunde mit Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsgesellschaft gemäß Standard der EFI (European Federation for Immungenetics) einschl. Anlage der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) beizufügen.
Vorlage Kopie der Akkreditierungsurkunde der DAkks
Abschnitt 32.3.15.2.
- allgemeine immungenetische Untersuchungen
(GOP 32931-32947)
Da der neue Abschnitt 32.3.15.2 inhaltlich die bisherigen Leistungen nach
GOP 32528, 32529 und 32531 abbildet, werden diese Ziffern beendet
und in den neuen GOP abgebildet.
Bisherige GOP (32528,
32529 und 32531) werden
beendet
Die neuen GOP gemäß nachfolgender Übersicht werden bei bereits bestehender Genehmigung ohne erneute Beantragung automatisch übernommen
Bereits genehmigte GOP
werden übertragen.
Beendete GOP Kapitel 32
Neue GOP Kapitel 32.3.15.2
GOP
Kurzlegende
GOP
Kurzlegende
32528
Nachweis eines HLAMerkmals
und/oder
32931
HLA-B27
32862
HLA-B27
32932
Molekulargenetischer Nachweis
eines krankheits-relevanten HLAMerkmals in Einfeldauflösung
32529
Gewebegruppentypisierung (HLA-A, B-, C, DR-Antigene)
32935
Serologische HLA-Typisierung
der Klasse I Antigene HLA-A, B,
und -C
und
und
32937
Typisierung eines HLA Klasse I
Genortes HLA-A, B oder –C in
Einfeldauflösung
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November 2016
Beendete – neue GOP
Beendete GOP Kapitel 32
Neue GOP Kapitel 32.3.15.2
GOP
Kurzlegende
GOP
Kurzlegende
32531
Serologische Verträglichkeitsprobe
(Kreuzprobe) im Gewebe-System
32947
Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) von Thrombozyten in einem komplementunabhängigen Testsystem unter
Verwendung von immobilisierten
HLA-Antigenen und Thrombozytenantigenen
Weitere Leistungen des Abschnitts 32.3.15.2 müssen dagegen neu beantragt werden. Für die Genehmigung gilt unverändert die Richtlinie für spezielle Laboratoriumsuntersuchungen der KBV.
Für Beantragung weiterer
GOP dieses Kapitels gelten
die bisherige Voraussetzungen
Die Leistungen dieses Abschnitts dürfen von folgenden Fachärzten abgerechnet werden, sofern diese die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen:
Wer darf die Leistungen
erbringen?
-
Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
-
Fachärzte für Humangenetik
-
Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
-
Ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin
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Team Qualitätssicherung
Carmen Moeller
T. 069-24741-6673
F. 069 24741-68819
E. [email protected]
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November 2016
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