null

7.12.2016
A8-0344/431
Änderungsantrag 431
João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia
Sakorafa, Nikolaos Chountis, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora Forenza, Tania González
Peñas, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía
Torres Martínez, Miguel Viegas
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
A8-0344/2016
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
2016/2114(REG)
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Kapitel 5 – Artikel 168 – Absatz 3 – Auslegung – Unterabsatz 1
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
Ein Antrag auf Feststellung der
Beschlussfähigkeit kann nur von
mindestens 40 Mitgliedern gestellt werden.
Ein im Namen einer Fraktion gestellter
Antrag ist nicht zulässig.
Ein Antrag auf Feststellung der
Beschlussfähigkeit kann nur von
mindestens 25 Mitgliedern gestellt werden.
Ein im Namen einer Fraktion gestellter
Antrag ist nicht zulässig.
Or. en
AM\1112162DE.docx
DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/432
Änderungsantrag 432
João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia
Sakorafa, Nikolaos Chountis, Rina Ronja Kari, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora
Forenza, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola
Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
A8-0344/2016
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
2016/2114(REG)
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Kapitel 5 – Artikel 169 – Absatz 1 – Unterabsatz 1
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
1.
Der federführende Ausschuss, eine
Fraktion oder mindestens 40 Mitglieder
können Änderungsanträge zur Prüfung im
Plenum einreichen.
1.
Der federführende Ausschuss, eine
Fraktion oder mindestens 25 Mitglieder
können Änderungsanträge zur Prüfung im
Plenum einreichen.
Or. en
AM\1112162DE.docx
DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/433
Änderungsantrag 433
João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia
Sakorafa, Nikolaos Chountis, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora Forenza, Tania González
Peñas, Paloma López Bermejo, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez,
Miguel Viegas
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
A8-0344/2016
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
2016/2114(REG)
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Kapitel 5 – Artikel 169 – Absatz 6 – Unterabsatz 1
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
6.
Sofern das Parlament nicht anders
entscheidet, kann über die
Änderungsanträge erst dann abgestimmt
werden, wenn sie in allen Amtssprachen
vervielfältigt und verteilt worden sind.
Eine solche Entscheidung kann nicht
getroffen werden, wenn mindestens 40
Mitglieder Einspruch dagegen erheben.
Das Parlament vermeidet Entscheidungen,
die dazu führen würden, dass Mitglieder,
die eine bestimmte Sprache benutzen, in
nicht vertretbarem Maße benachteiligt
werden.
6.
Sofern das Parlament nicht anders
entscheidet, kann über die
Änderungsanträge nur dann abgestimmt
werden, wenn sie mindestens 24 Stunden
vor der Abstimmung in allen
Amtssprachen verfügbar gemacht und
verteilt worden sind. Eine solche
Entscheidung kann nicht getroffen werden,
wenn mindestens 25 Mitglieder Einspruch
dagegen erheben. Das Parlament vermeidet
Entscheidungen, die dazu führen würden,
dass Mitglieder, die eine bestimmte
Sprache benutzen, in nicht vertretbarem
Maße benachteiligt werden.
Or. en
AM\1112162DE.docx
DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/434
Änderungsantrag 434
João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Kateřina
Konečná, Sofia Sakorafa, Nikolaos Chountis, Dimitrios Papadimoulis, Kostadinka
Kuneva, Xabier Benito Ziluaga, Kostas Chrysogonos, Eleonora Forenza, Tania
González Peñas, Stelios Kouloglou, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola
Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
A8-0344/2016
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
2016/2114(REG)
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Kapitel 5 – Artikel 171 – Absatz 5
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
5.
Zum Zeitpunkt der Abstimmung
sind nur noch kurze Ausführungen des
Berichterstatters zur Darlegung des
Standpunkts des federführenden
Ausschusses zu den Änderungsanträgen,
über die abgestimmt wird, zulässig.
5.
Zum Zeitpunkt der Abstimmung
sind nur noch kurze Ausführungen des
Berichterstatters oder, im Fall seiner
gerechtfertigten Abwesenheit, eines
anderen, vom Berichterstatter benannten
Mitglieds derselben Fraktion zur
Darlegung des Standpunkts des
federführenden Ausschusses zu den
Änderungsanträgen, über die abgestimmt
wird, zulässig.
Or. en
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DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/435
Änderungsantrag 435
João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia
Sakorafa, Nikolaos Chountis, Rina Ronja Kari, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora
Forenza, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola
Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
A8-0344/2016
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
2016/2114(REG)
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Kapitel 5 – Artikel 174 – Absatz 5
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
5.
Hat der zuständige Ausschuss ein
Paket von Änderungsanträgen zu dem Text
vorgelegt, auf den sich der Bericht bezieht,
stellt der Präsident sie en bloc zur
Abstimmung, sofern nicht eine Fraktion
oder mindestens 40 Mitglieder gesonderte
Abstimmung beantragt haben bzw. weitere
Änderungsanträge eingereicht worden sind.
5.
Hat der zuständige Ausschuss ein
Paket von Änderungsanträgen zu dem Text
vorgelegt, auf den sich der Bericht bezieht,
stellt der Präsident sie en bloc zur
Abstimmung, sofern nicht eine Fraktion
oder mindestens 25 Mitglieder gesonderte
Abstimmung beantragt haben bzw. weitere
Änderungsanträge eingereicht worden sind.
Or. en
AM\1112162DE.docx
DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/436
Änderungsantrag 436
Helmut Scholz, Sofia Sakorafa, Barbara Spinelli, Rina Ronja Kari, Kostadinka Kuneva,
Xabier Benito Ziluaga, Eleonora Forenza, Tania González Peñas, Stelios Kouloglou,
Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
A8-0344/2016
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
2016/2114(REG)
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Kapitel 5 – Artikel 175 – Absatz 1
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
Wurden zu einem Bericht mehr als 50
Änderungsanträge und Anträge auf
getrennte oder gesonderte Abstimmung zur
Prüfung im Plenum eingereicht, so kann
der Präsident den zuständigen Ausschuss
nach Anhörung des Ausschussvorsitzes
auffordern, eine Sitzung zur Prüfung
dieser Änderungsanträge oder Anträge
einzuberufen. Änderungsanträge oder
Anträge auf getrennte oder gesonderte
Abstimmung, für die in diesem Stadium
nicht mindestens ein Zehntel der
Mitglieder des Ausschusses stimmen,
werden im Plenum nicht zur Abstimmung
gestellt.
Wurden zu einem von einem Ausschuss
vorgelegten Text mehr als 50
Änderungsanträge oder Anträge auf
getrennte oder gesonderte Abstimmung zur
Prüfung im Plenum eingereicht, kann der
Präsident diesen Ausschuss nach
Anhörung des Ausschussvorsitzes
auffordern, eine Sitzung zur Abstimmung
über alle diese Änderungsanträge oder
Anträge einzuberufen. Änderungsanträge
oder Anträge auf getrennte oder gesonderte
Abstimmung, für die in diesem Stadium
nicht mindestens ein Zehntel der
Mitglieder des Ausschusses stimmen,
werden im Plenum nicht zur Abstimmung
gestellt.
Or. en
AM\1112162DE.docx
DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/437
Änderungsantrag 437
João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia
Sakorafa, Nikolaos Chountis, Rina Ronja Kari, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora
Forenza, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola
Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
A8-0344/2016
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
2016/2114(REG)
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Kapitel 5 – Artikel 176 – Absatz 1
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
1.
Wenn ein Text, über den
abgestimmt werden soll, mehrere
Bestimmungen enthält oder sich auf
mehrere Sachgebiete bezieht oder sich in
mehrere Teile aufgliedern lässt, von denen
jeder einen eigenen Sinngehalt und/oder
einen eigenen normativen Wert besitzt,
kann von einer Fraktion oder von
mindestens 40 Mitgliedern die getrennte
Abstimmung beantragt werden.
1.
Wenn ein Text, über den
abgestimmt werden soll, mehrere
Bestimmungen enthält oder sich auf
mehrere Sachgebiete bezieht oder sich in
mehrere Teile aufgliedern lässt, von denen
jeder einen eigenen Sinngehalt und/oder
einen eigenen normativen Wert besitzt,
kann von einer Fraktion oder von
mindestens 25 Mitgliedern die getrennte
Abstimmung beantragt werden.
Or. en
AM\1112162DE.docx
DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/438
Änderungsantrag 438
João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia
Sakorafa, Nikolaos Chountis, Rina Ronja Kari, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora
Forenza, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola Sánchez Caldentey,
Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
A8-0344/2016
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
2016/2114(REG)
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Kapitel 5 – Artikel 180 – Absatz 1 – Unterabsatz 1
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
1.
Außer in den in Artikel 118 Absatz
5, Artikel 119 Absatz 5 und Artikel 179
vorgesehenen Fällen wird namentlich
abgestimmt, wenn dies von einer Fraktion
oder von mindestens 40 Mitgliedern am
Abend vor der Abstimmung schriftlich
beantragt wird, sofern der Präsident nicht
eine andere Frist festlegt.
1.
Außer in den in Artikel 118 Absatz
5, Artikel 119 Absatz 5 und Artikel 179
vorgesehenen Fällen wird namentlich
abgestimmt, wenn dies von einer Fraktion
oder von mindestens 25 Mitgliedern am
Abend vor der Abstimmung schriftlich
beantragt wird, sofern der Präsident nicht
eine andere Frist festlegt.
Or. en
AM\1112162DE.docx
DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/439
Änderungsantrag 439
João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia
Sakorafa, Nikolaos Chountis, Rina Ronja Kari, Kostadinka Kuneva, Xabier Benito
Ziluaga, Eleonora Forenza, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola Sánchez
Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
A8-0344/2016
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
2016/2114(REG)
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Kapitel 5 – Artikel 183 – Absatz 1 a (neu)
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
1a.
Jedes Mitglied kann eine
mündliche oder eine schriftliche
Erklärung zu Entschließungen abgeben,
die gemäß Artikel 135 angenommen
wurden.
Or. en
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DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/440
Änderungsantrag 440
João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia
Sakorafa, Nikolaos Chountis, Rina Ronja Kari, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora
Forenza, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola Sánchez Caldentey,
Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
A8-0344/2016
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
2016/2114(REG)
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Kapitel 6 – Artikel 188 – Absatz 1 – Unterabsatz 1
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
1.
Die Rücküberweisung an den
Ausschuss kann bei Festlegung der
Tagesordnung oder vor Eröffnung der
Aussprache von einer Fraktion oder von
mindestens 40 Mitgliedern beantragt
werden.
1.
Die Rücküberweisung an den
Ausschuss kann bei Festlegung der
Tagesordnung oder vor Eröffnung der
Aussprache von einer Fraktion oder von
mindestens 25 Mitgliedern beantragt
werden.
Or. en
AM\1112162DE.docx
DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE