7.12.2016 A8-0344/431 Änderungsantrag 431 João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia Sakorafa, Nikolaos Chountis, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora Forenza, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht A8-0344/2016 Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 2016/2114(REG) Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Kapitel 5 – Artikel 168 – Absatz 3 – Auslegung – Unterabsatz 1 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text Ein Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit kann nur von mindestens 40 Mitgliedern gestellt werden. Ein im Namen einer Fraktion gestellter Antrag ist nicht zulässig. Ein Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit kann nur von mindestens 25 Mitgliedern gestellt werden. Ein im Namen einer Fraktion gestellter Antrag ist nicht zulässig. Or. en AM\1112162DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/432 Änderungsantrag 432 João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia Sakorafa, Nikolaos Chountis, Rina Ronja Kari, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora Forenza, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht A8-0344/2016 Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 2016/2114(REG) Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Kapitel 5 – Artikel 169 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text 1. Der federführende Ausschuss, eine Fraktion oder mindestens 40 Mitglieder können Änderungsanträge zur Prüfung im Plenum einreichen. 1. Der federführende Ausschuss, eine Fraktion oder mindestens 25 Mitglieder können Änderungsanträge zur Prüfung im Plenum einreichen. Or. en AM\1112162DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/433 Änderungsantrag 433 João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia Sakorafa, Nikolaos Chountis, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora Forenza, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht A8-0344/2016 Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 2016/2114(REG) Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Kapitel 5 – Artikel 169 – Absatz 6 – Unterabsatz 1 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text 6. Sofern das Parlament nicht anders entscheidet, kann über die Änderungsanträge erst dann abgestimmt werden, wenn sie in allen Amtssprachen vervielfältigt und verteilt worden sind. Eine solche Entscheidung kann nicht getroffen werden, wenn mindestens 40 Mitglieder Einspruch dagegen erheben. Das Parlament vermeidet Entscheidungen, die dazu führen würden, dass Mitglieder, die eine bestimmte Sprache benutzen, in nicht vertretbarem Maße benachteiligt werden. 6. Sofern das Parlament nicht anders entscheidet, kann über die Änderungsanträge nur dann abgestimmt werden, wenn sie mindestens 24 Stunden vor der Abstimmung in allen Amtssprachen verfügbar gemacht und verteilt worden sind. Eine solche Entscheidung kann nicht getroffen werden, wenn mindestens 25 Mitglieder Einspruch dagegen erheben. Das Parlament vermeidet Entscheidungen, die dazu führen würden, dass Mitglieder, die eine bestimmte Sprache benutzen, in nicht vertretbarem Maße benachteiligt werden. Or. en AM\1112162DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/434 Änderungsantrag 434 João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Kateřina Konečná, Sofia Sakorafa, Nikolaos Chountis, Dimitrios Papadimoulis, Kostadinka Kuneva, Xabier Benito Ziluaga, Kostas Chrysogonos, Eleonora Forenza, Tania González Peñas, Stelios Kouloglou, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht A8-0344/2016 Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 2016/2114(REG) Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Kapitel 5 – Artikel 171 – Absatz 5 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text 5. Zum Zeitpunkt der Abstimmung sind nur noch kurze Ausführungen des Berichterstatters zur Darlegung des Standpunkts des federführenden Ausschusses zu den Änderungsanträgen, über die abgestimmt wird, zulässig. 5. Zum Zeitpunkt der Abstimmung sind nur noch kurze Ausführungen des Berichterstatters oder, im Fall seiner gerechtfertigten Abwesenheit, eines anderen, vom Berichterstatter benannten Mitglieds derselben Fraktion zur Darlegung des Standpunkts des federführenden Ausschusses zu den Änderungsanträgen, über die abgestimmt wird, zulässig. Or. en AM\1112162DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/435 Änderungsantrag 435 João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia Sakorafa, Nikolaos Chountis, Rina Ronja Kari, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora Forenza, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht A8-0344/2016 Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 2016/2114(REG) Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Kapitel 5 – Artikel 174 – Absatz 5 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text 5. Hat der zuständige Ausschuss ein Paket von Änderungsanträgen zu dem Text vorgelegt, auf den sich der Bericht bezieht, stellt der Präsident sie en bloc zur Abstimmung, sofern nicht eine Fraktion oder mindestens 40 Mitglieder gesonderte Abstimmung beantragt haben bzw. weitere Änderungsanträge eingereicht worden sind. 5. Hat der zuständige Ausschuss ein Paket von Änderungsanträgen zu dem Text vorgelegt, auf den sich der Bericht bezieht, stellt der Präsident sie en bloc zur Abstimmung, sofern nicht eine Fraktion oder mindestens 25 Mitglieder gesonderte Abstimmung beantragt haben bzw. weitere Änderungsanträge eingereicht worden sind. Or. en AM\1112162DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/436 Änderungsantrag 436 Helmut Scholz, Sofia Sakorafa, Barbara Spinelli, Rina Ronja Kari, Kostadinka Kuneva, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora Forenza, Tania González Peñas, Stelios Kouloglou, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht A8-0344/2016 Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 2016/2114(REG) Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Kapitel 5 – Artikel 175 – Absatz 1 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text Wurden zu einem Bericht mehr als 50 Änderungsanträge und Anträge auf getrennte oder gesonderte Abstimmung zur Prüfung im Plenum eingereicht, so kann der Präsident den zuständigen Ausschuss nach Anhörung des Ausschussvorsitzes auffordern, eine Sitzung zur Prüfung dieser Änderungsanträge oder Anträge einzuberufen. Änderungsanträge oder Anträge auf getrennte oder gesonderte Abstimmung, für die in diesem Stadium nicht mindestens ein Zehntel der Mitglieder des Ausschusses stimmen, werden im Plenum nicht zur Abstimmung gestellt. Wurden zu einem von einem Ausschuss vorgelegten Text mehr als 50 Änderungsanträge oder Anträge auf getrennte oder gesonderte Abstimmung zur Prüfung im Plenum eingereicht, kann der Präsident diesen Ausschuss nach Anhörung des Ausschussvorsitzes auffordern, eine Sitzung zur Abstimmung über alle diese Änderungsanträge oder Anträge einzuberufen. Änderungsanträge oder Anträge auf getrennte oder gesonderte Abstimmung, für die in diesem Stadium nicht mindestens ein Zehntel der Mitglieder des Ausschusses stimmen, werden im Plenum nicht zur Abstimmung gestellt. Or. en AM\1112162DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/437 Änderungsantrag 437 João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia Sakorafa, Nikolaos Chountis, Rina Ronja Kari, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora Forenza, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht A8-0344/2016 Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 2016/2114(REG) Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Kapitel 5 – Artikel 176 – Absatz 1 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text 1. Wenn ein Text, über den abgestimmt werden soll, mehrere Bestimmungen enthält oder sich auf mehrere Sachgebiete bezieht oder sich in mehrere Teile aufgliedern lässt, von denen jeder einen eigenen Sinngehalt und/oder einen eigenen normativen Wert besitzt, kann von einer Fraktion oder von mindestens 40 Mitgliedern die getrennte Abstimmung beantragt werden. 1. Wenn ein Text, über den abgestimmt werden soll, mehrere Bestimmungen enthält oder sich auf mehrere Sachgebiete bezieht oder sich in mehrere Teile aufgliedern lässt, von denen jeder einen eigenen Sinngehalt und/oder einen eigenen normativen Wert besitzt, kann von einer Fraktion oder von mindestens 25 Mitgliedern die getrennte Abstimmung beantragt werden. Or. en AM\1112162DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/438 Änderungsantrag 438 João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia Sakorafa, Nikolaos Chountis, Rina Ronja Kari, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora Forenza, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht A8-0344/2016 Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 2016/2114(REG) Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Kapitel 5 – Artikel 180 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text 1. Außer in den in Artikel 118 Absatz 5, Artikel 119 Absatz 5 und Artikel 179 vorgesehenen Fällen wird namentlich abgestimmt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens 40 Mitgliedern am Abend vor der Abstimmung schriftlich beantragt wird, sofern der Präsident nicht eine andere Frist festlegt. 1. Außer in den in Artikel 118 Absatz 5, Artikel 119 Absatz 5 und Artikel 179 vorgesehenen Fällen wird namentlich abgestimmt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens 25 Mitgliedern am Abend vor der Abstimmung schriftlich beantragt wird, sofern der Präsident nicht eine andere Frist festlegt. Or. en AM\1112162DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/439 Änderungsantrag 439 João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia Sakorafa, Nikolaos Chountis, Rina Ronja Kari, Kostadinka Kuneva, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora Forenza, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht A8-0344/2016 Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 2016/2114(REG) Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Kapitel 5 – Artikel 183 – Absatz 1 a (neu) Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text 1a. Jedes Mitglied kann eine mündliche oder eine schriftliche Erklärung zu Entschließungen abgeben, die gemäß Artikel 135 angenommen wurden. Or. en AM\1112162DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/440 Änderungsantrag 440 João Ferreira, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Ángela Vallina, Sofia Sakorafa, Nikolaos Chountis, Rina Ronja Kari, Xabier Benito Ziluaga, Eleonora Forenza, Paloma López Bermejo, João Pimenta Lopes, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Miguel Viegas im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht A8-0344/2016 Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 2016/2114(REG) Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Kapitel 6 – Artikel 188 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text 1. Die Rücküberweisung an den Ausschuss kann bei Festlegung der Tagesordnung oder vor Eröffnung der Aussprache von einer Fraktion oder von mindestens 40 Mitgliedern beantragt werden. 1. Die Rücküberweisung an den Ausschuss kann bei Festlegung der Tagesordnung oder vor Eröffnung der Aussprache von einer Fraktion oder von mindestens 25 Mitgliedern beantragt werden. Or. en AM\1112162DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE
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