Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter Poststelle/Botendienst

Externe Stellenausschreibung
Im Geschäftsbereich des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr MV ist im Straßenbauamt
Neustrelitz befristet bis zum 31.12.2017 die Stelle der/des
Mitarbeiterin/Mitarbeiters Poststelle/Botendienst
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Dienstort ist der Sitz des Straßenbauamtes Neustrelitz in 17235 Neustrelitz, Hertelstraße 8.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
-
Bearbeitung der Postein- und –ausgänge
Unterstützung der Stelle Schreibdienst/Kopierstelle
Botendienste an den drei unterschiedlichen Standorten des Straßenbauamtes
Führung der Abwesenheitsliste
Telefondienst
Formelle Prüfung von Angeboten in förmlichen Ausschreibungsverfahren
Formelle Durchsicht der in der Submission geöffneten Angebote
Erstellung der Prüfungsprotokolle
Hinweis: Eine körperliche Belastung ist beim Transport von Schriftgut durch die örtlichen
Gegebenheiten (verschiedene Dienstsitze; mehre Etagen in den Gebäuden (ohne Aufzug)) zu
berücksichtigen.
Qualifikation:
-
Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung von Vorteil
einschlägige Berufserfahrung von Vorteil
allgemeine PC-Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit der Standardsoftware (Word,
Excel)
hohe Motivation, selbständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit, Arbeitssorgfalt, Zuverlässigkeit
und ausgeprägte Servicementalität
freundliches Auftreten und Kommunikationsfähigkeit
PKW-Führerschein
Entgeltgruppe:
EG 3 TV-L
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 23.12.2016 an das Landesamt für Straßenbau und
Verkehr Mecklenburg-Vorpommern, Frau Michael, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock, zu
senden.
Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in
denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden
ausdrücklich aufgefordert, sich auf die Stelle zu bewerben.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Bewerbung stehen, werden vom Land nicht erstattet.