STELLENAUSSCHREIBUNG NR: 471/2016 Mit seinen 26 Kliniken und 1.100 Betten ist das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. die größte Gesundheitseinrichtung im nördlichen Sachsen-Anhalt und bietet neben Forschung und Lehre das gesamte Spektrum einer multiprofessionellen und hochspezialisierten medizinischen Maximalversorgung. Struktureinheit: Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Stellenbezeichnung: Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe im Fachbereich Medizinisch-technische Radiologieassistenz Anforderungsprofil: - fachqualifizierte MTRA - Erfahrungen in der Lehrtätigkeit für den theoretischen u. praktischen Unterricht - Fachkompetenz für die Lehrgebiete Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Anatomie und Fachenglisch - abgeschlossenes oder begonnenes Universitäts- bzw. Hochschulstudium der Medizinpädagogik, Pflegepädagogik, Pädagogik oder des Lehramtsstudienganges Gesundheit/Pflege erwünscht Bedingung Die Stelle ist in Vollzeit ab 01.03.2017 unbefristet zu besetzen. Für Rückfragen steht Ihnen Frau H. Theuerkauf (Tel.: 0391-6724427) zur Verfügung. Vergütung: Entgeltgruppe 11 Haustarifvertrag Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 14.12.2016 (Bewerbungsschluss/Posteingangsdatum) schriftlich an die nachfolgende Anschrift oder per Mail (idealerweise in einer Datei) an: [email protected] Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Geschäftsbereich Personal Referenznummer 471/2016 Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg Interne Bewerbungen haben bei gleicher Eignung Vorrang vor externen Bewerbungen. Schwerbehinderte werden innerhalb desselben Ranges bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Das Einverständnis, dass die Gleichstellungsbeauftragte Einsicht in die Bewerbungsunterlagen nehmen kann, wird vorausgesetzt. Hauke Geschäftsbereichsleiter Personal Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nach Ablauf von 6 Monaten vernichtet.
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