Nur noch elektronische Angebote zugelassen Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Submissionsstelle beabsichtigt die • Einführung der elektronischen Abgabe von Angeboten künftig auch unterhalb des Schwellenwertes (nationale Verfahren) Konventionelle Angebote (Papierangebote) werden damit nicht mehr zugelassen. Bewerber und Bewerberinnen, Bieter und Bieterinnen werden gebeten, sich mit dieser neuen Abgabeart vertraut zu machen, damit sie auch zukünftig wettbewerbsfähig bleiben und an Ausschreibungen teilnehmen können. Abgabe in Textform: Es besteht die Möglichkeit ein Angebot über die Vergabeplattform "elektronisch in Textform" abzugeben. Bei dieser Abgabeart benötigt man keine elektronische Signatur, es ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Angebote ohne Namen der natürlichen Person werden ausgeschlossen. Mit diesem Link können Sie eine Testabgabe für e Angebote durchführen: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/de/bekanntmachungen/79377 Bitte drucken Sie zunächst diesen Aufkleber aus. Dann schneiden Sie bitte den Aufkleber aus und bringen ihn gut sichtbar auf dem Angebotsumschlag an. %LWWHQLFKW|IIQHQ $QJHERWIU Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung PBU -SubmissionsstelleWürttembergische Yorckstr. 4Str. - 116, 10707 10965 Berlin Berlin Raum 2050 022 9HUJDEH1UG 6435 OE2016 VOB $EODXIGHU$QJHERWVIULVW 19.12.2016 10:30 'DWXP8KU]HLW V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer G 6435 OE2016 VOB zur Eignung) Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 Vergabestelle V 211.G F Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung PBU - Submissionsstelle- Datum: Tel.: Fax: E-Mail: Yorckstr. 4 - 11 10965 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) Berlin 05.12.2016 030 90298-2550 030 90298712550 [email protected] Deutschland Empfänger Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist Datum 19.12.2016 Uhrzeit 10:30 Eröffnungstermin Datum 19.12.2016 Ort Uhrzeit 10:30 Yorckstr. 4 - 11 10965 Berlin Raum 2050 Bindefrist endet am Vergabenummer G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme 19.01.2017 Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A) Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: V 212 V 232 F Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen 1 Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. Übersichtsplan 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: V 215.H Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) Besondere Vertragsbedingungen – Garten- und Landschaftsbau Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen Stoffpreisgleitklausel Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen V 231 F Bestimmungen Datenverarbeitung V 244.H F Leistungsbeschreibung Stück Pläne/Zeichnungen Nr. Liste der Baumfällung V 214.G F V 241 F V 248 F V 2250 C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben ohne Lose V 213.H F Angebotsschreiben mit Losen V 2131.H F Eigenerklärung zur Eignung V 124.H F Angebot Lohngleitklausel V 224.H F V 233.H F V 234.H F V 237 F V 238 F V 2413 F V 246 F V 247 F V 221.H F V 222.H F D) 1 Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Erklärung z ur B eauftragung v on Entsorgungsfachbetrieben be i Bauabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Aufgliederung der Einheitspreise V 223.H F Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Submissionsstelle Yorckstr. 4 - 11 10965 Berlin zu vergeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung PBU, Submissionsstelle Straße Yorckstr. 4 - 11 PLZ, Ort 10965 Berlin Telefon 030 902982550 E-Mail Fax 030 90298712550 [email protected] Internet Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags-)Bekanntmachung 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags-)Bekanntmachung Urkalkulation 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 3.3 Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen. 3.4 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur B estätigung d er E rklärung ( Formblatt V 12 4.H F ) ei nen Auszug a us dem G ewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, z ur B estätigung der E rklärung (Formblatt V 124 .H F ) ei ne e ventuelle E intragung des Bieters i m Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Der Auftraggeber wird auf der G rundlage der E U-Sanktionsverordnungen zur B ekämpfung des T errorismus und zur D urchsetzung von Embargos ( EG) Nr. 881/ 2002 v om 27. Ma i 20 02, 753/2011 v om 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 5.1 5.2 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212 gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 6 Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: 100% Preis Bei der V ergabe von öffentlichen Aufträgen er halten i m R ahmen der gel tenden v ergaberechtlichen Bestimmungen bei den - den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten - die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze ber eitstellen, s ich a n t ariflichen U mlageverfahren zur S icherung d er ber uflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als N achweis wird von de m für den V orschlag v orgesehenen Bieter e ine B escheinigung der f ür di e Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 8 Angebotsabgabe Falls Sie n icht die Absicht hab en, ei n Angebot a bzugeben, werden S ie ge beten, die V ergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei el ektronischer A ngebotsübermittlung in T extform i st der B ieter un d d ie zur Vertretung des B ieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei s chriftlicher Angebotsabgabe ist d as bei gefügte Angebotsschreiben z u unt erzeichnen und z usammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bi s zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende A nschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für…“ Vergabenummer Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen „ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereits gestellten Kennzettels. 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt– V MN – Württembergische Straße 6 10707 Berlin Telefon: +49 30 90139 4230 Fax: +49 30 90139 4221 Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 10 (frei) Hinweis VOB/A Öffentliche Ausschreibung Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar unter der Internetseite http://www.vergabe.berlin.de zur Verfügung. Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet. Bewerbungen in herkömmlicher schriftlicher Form, E-Mail oder Fax werden nicht mehr angenommen. Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung unter http://www.vergabe.berlin.de mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse erforderlich. Nach der erfolgreichen Registrierung und Bewerbung erfolgt der Download der Vergabeunterlagen sofort mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login. Angebote ohne Registrierung/Bewerbung werden nicht zugelassen. Für die Registrierung wird kein Nutzungsentgelt erhoben. Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen Submissionsstelle 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 7 von 7 V 212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (April 2016) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung) Zu 3 Elektronische Übermittlung des Angebotes Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig. Zu 3 und 5 Negative Preise Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Zu 4 Umweltschutzanforderungen Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen durch die von den Bewerbern und Bietern abgegebenen Angebote eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bewerbern und Bietern durch den Verweis auf ein Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen. Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 Name und Anschrift des Bieters V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) Datum: Ust.-ID-Nr.: Tel:. Fax: E-Mail: Empfänger Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung PBU - Submissionsstelle- Yorckstr. 4 - 11 10965 Berlin Deutschland Vergabenummer Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen Angebotsschreiben Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 1 Anlagen : V 124.H F Eigenerklärung Eignung oder 2 Einheitliche Europäische Eigenerklärung V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme V 233.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist V 234.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist V 224.H F Angebot Lohngleitklausel V 235EU F Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU V 236EU F Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU V 237 F Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte V 238 F Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen V 246 F Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €) V 247 F Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung) Nebenangebote Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 1 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen Optional bei Verfahren oberalb der EU-Schwellenwerte 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: EUR 3 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto) beträgt: EUR* *nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St. 4 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote : % 5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: – „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“, – Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im leistungen (ULV) oder im 7 Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau- Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass dass ich /wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n), 8 3 4 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n), – mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist, Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende Erklärung von diesen einholen. – ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bi s 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an d er Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können Nachunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber abgelehnt werden. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358). Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist, Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen. - mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen einholen. ……………………………………………………………………. Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 214.G F (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 01.02.2017 spätestens in der . Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 28.02.2017 innerhalb von ginn. in der KW . Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn. vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: aus dem beigefügten Bauzeitenplan: 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 214.G F (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0 € (ohne Umsatzsteuer) 2.2 0 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 0 v.H. der im Auftragsschreiben genannten AuftragsDie Vertragsstrafe wird auf insgesamt summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen (§ 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2 -fach und zugleich bei -fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 2 -fach einzureichen. 3.3 Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen - 4 Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf Tage. 5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Uma) Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von satzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. b) Für Leistungen der Kostengruppe 570 der DIN 276 (Pflanz- und Saatflächen) ist abweichend 0 % der Teilauftragssumme zu leisten. zu a) eine Sicherheit in Höhe von Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 214.G F (Besondere Vertragsbedingungen) Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 0 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F, - die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F, - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 7 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 214.G F (Besondere Vertragsbedingungen) 8 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für = Monate für = Jahre für = 9 Jahre Vergütung Besondere Bedingungen: Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (Juni 2015) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 7 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§ 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 13.4 14 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012) (Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) Hinweis Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012). 100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4) 100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. 100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen. 100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. 100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren. 100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. 101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 102 Bautagesberichte (§ 4) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein: - Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Anlieferung von Hauptbaustoffen, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen), Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 103 Baustellenräumung (§ 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig. 104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. 104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. 105 Bewachung und Verwahrung (§ 10) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 106 Rechnungen (§ 14) 106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen. 106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung). 107 Verständigung auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. 108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 6 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Vergabenummer G 6435 OE2016 VOB Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw. V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt. 1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern verlangen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 1.2 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. 1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en) von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Vergabenummer G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) Seite 2 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer G 6435 OE2016 VOB Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen Ergänzung des Angebotsschreibens Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens Seite 1 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer G 6435 OE2016 VOB Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 1 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 2 von 2 V 237 F (Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte) Bieter Datum Vergabenummer G 6435 OE2016 VOB Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________ Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) ___________________________________________________________________________________ 2) ___________________________________________________________________________________ 3) ___________________________________________________________________________________ 4) ___________________________________________________________________________________ 5) ___________________________________________________________________________________ 6) ___________________________________________________________________________________ 7) ___________________________________________________________________________________ 8) ___________________________________________________________________________________ 9) ___________________________________________________________________________________ 10) ___________________________________________________________________________________ Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 238 F (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB Vergabenummer G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter: Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. 1 Wir erklären , dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1 (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 1 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Bieter Datum Vergabenummer G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. 1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). 1 ABau 2013 Seite 1 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. 2. Hinweise zur Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax: (030) 9025 2979. Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen. Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird hier besonders verwiesen. Info-Blatt http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml Merkblätter zur Entsorgung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml 3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen. 4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/). 1 ABau 2013 Seite 2 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) 5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden. Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf mittelbergung.pdf 1 ABau 2013 Seite 3 von 3 V 2411 F (Abfall - Formblatt 1) Formblatt 1: Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungswege Bieter: Baumaßnahme: Vergabenummer: G 6435 OE2016 VOB Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 Vorgabe durch den Nr. AVV-ASN AG (Kreuz) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 170101 170102 170103 170107 170201 170203 170302 170504 170604 170802 170904 1 170106* 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* 7 170603* 8 170605* 9 170801* 10 170903* 1) Abfallart Name des Transporteurs 1) Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder 1) Beseitigungsunternehmens Nicht gefährliche Abfälle: Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Kunststoff Bitumengemische Boden und Steine Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Keine Angaben vom Bieter erforderlich, da die Entsorgung der gefährlichen Abfälle vom Auftraggeber organisiert wird. Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, behandeln, verwerten oder beseitigen) Die vorgenannten Angaben sind Bestandteil meines/unseres Angebotes. (Ort, Datum, Unterschrift des AN) 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 2412 F (Abfall - Formblatt 2) Formblatt 2: Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Vergabenummer: G 6435 OE2016 VOB AN: Baumaßnahme: Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 Nr. AVV-ASN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 170101 170102 170103 170107 170201 170203 170302 170504 170604 170802 170904 1 170106* 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* 7 170603* 8 170605* 9 170801* 10 170903* Abfallart Menge Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage Nicht gefährliche Abfälle: Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Kunststoff Bitumengemische Boden und Steine Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enth. Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Nachweise über die jeweilige Entsorgung wie Rechnungsbelege, Kippzettel etc. sind als Anlagen beizufügen. Hiermit wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt: (Ort, Datum, Unterschrift des AN) Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 2413 F (Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) Bieter Datum Vergabenummer Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. ________________ Ort, Datum 1 ABau 2013 ___________________ Stempel und Unterschrift Seite 1 von 1 V 244.H F (Datenverarbeitung) Vergabenummer Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: Angebotsanforderung Angebotsabgabe Abrechnung 1.2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen Ausgabe GAEB DA 90 Ausgabe GAEB DA XML Ausgabe GAEB DA ________ Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 1.3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. 1 ABau 2013 Seite 1 von 2 V 244.H F (Datenverarbeitung) 2.2 Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). 2.3 Leistungserfassung Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. 2.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. 2.5 Fehlermitteilung Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. 2.6 Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 9) (UJlQ]XQJ%HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ±)UDXHQI|UGHUXQJ 9HUJDEHQXPPHU 0DQDKPHQXPPHU 6435 OE2016 VOB 6435 OE2016 VOB G G %DXPDQDKPH Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin /HLVWXQJ&39 Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen (UJlQ]XQJGHU$XIIRUGHUXQJ]XU$EJDEHHLQHV$QJHERWV (UJlQ]XQJGHU%HVRQGHUHQ9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ %HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ(LQKDOWXQJGHU)UDXHQI|UGHUXQJ EHLHLQHPJHVFKlW]WHQ$XIWUDJVZHUW(XUR 'HU$XIWUDJQHKPHUYHUSIOLFKWHWVLFK x GDVJHOWHQGH*OHLFKEHKDQGOXQJVUHFKW]XEHDFKWHQ x MHQDFK$Q]DKOGHU%HVFKlIWLJWHQJHPl)UDXHQI|UGHUYHURUGQXQJ))9HLQHRGHUPHKUHUHGHULQ ))9DXIJHIKUWHQ0DQDKPHQGHU)UDXHQI|UGHUXQJXQGRGHUGHU)|UGHUXQJGHU9HUHLQEDUNHLWYRQ %HUXIXQG)DPLOLHGXUFK]XIKUHQ x VLFKHU ]X VWHOOHQ GDVV ]XU 9HUWUDJVHUIOOXQJ HLQJHVFKDOWHWH 8QWHUDXIWUDJQHKPHU VLFK QDFK 0DJDEH GHV )UDXHQI|UGHUYHURUGQXQJ ))9 ]XU 'XUFKIKUXQJ YRQ 0DQDKPHQ JHPl ))9 XQG ]XU (LQKDOWXQJGHU9HUSIOLFKWXQJHQQDFK))9EHUHLWHUNOlUW(LQH9HUOHW]XQJGLHVHU9HUSIOLFKWXQJGXUFK GHQ8QWHUDXIWUDJQHKPHUZLUGGHP$XIWUDJQHKPHU]XJHUHFKQHW 9HUVW|WGHU$XIWUDJQHKPHURGHUHLQHUVHLQHU1DFKXQWHUQHKPHUVFKXOGKDIWJHJHQGLHRD9HUSIOLFKWXQJHQLVW ]ZLVFKHQ GHP $XIWUDJJHEHU XQGGHP $XIWUDJQHKPHU IU MHGHQ VFKXOGKDIWHQ 9HUVWR UHJHOPlLJ HLQH 9HU WUDJVVWUDIHLQ+|KHYRQEHLPHKUHUHQ9HUVW|HQ]XVDPPHQELV]XU+|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lJHQDQ LQ XQG DXVOlQGLVFKH 6R]LDOYHUVLFKHUXQJVWUlJHU LQ GLH 8QWHUODJHQ EHU GLH $EIKUXQJ YRQ %HLWUlJHQ DQL Q XQGDXVOlQGLVFKH 6R]LDONDVVHQGHV%DXJHZHUEHVXQGLQGLH ]ZLVFKHQGHQDXVIKUHQGHQ8QWHUQHKPHQDE JHVFKORVVHQHQ9HUWUlJHQHKPHQ'LHDXVIKUHQGHQ8QWHUQHKPHQKDEHQLKUH%HVFKlIWLJWHQDXIGLH0|JOLFK NHLWVROFKHU.RQWUROOHQVFKULIWOLFKKLQ]XZHLVHQ'LHDXVIKUHQGHQ8QWHUQHKPHQKDEHQ YROOVWlQGLJHXQGSUI IlKLJH 8QWHUODJHQ ]XU 3UIXQJ GHU RD 8QWHUODJHQ EHUHLW]XKDOWHQ XQG DXI 9HUODQJHQ GHP |IIHQWOLFKHQ $XI WUDJJHEHUYRU]XOHJHQ $%DX 6HLWHYRQ2 9) (UJlQ]XQJ%HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ±)UDXHQI|UGHUXQJ (LQKDOWXQJGHU)UDXHQI|UGHUXQJEHLHLQHPJHVFKlW]WHQ$XIWUDJVZHUW(XUR $XIWUDJ$XVVFKUHLEXQJ1U G 6435 OE2016 VOB )RUPEODWW %HUHLWVWHOOXQJGHU3OlW]HDXHUEHWULHEOLFKHUYRP%HWULHE ILQDQ]LHUWHU %LOGXQJVPDQDKPHQ IU )UDXHQ ]XPLQGHVW HQWVSUHFKHQGLKUHP$QWHLODQGHQ%HVFKlIWLJWHQ +LHUPLWHUNOlUHQLFKZLU)ROJHQGHV =XWUHIIHQGHVELWWHDQNUHX]HQ± $ $QZHQGEDUNHLWYRQ$EV/** %HYRU]XJWH %HUFNVLFKWLJXQJ YRQ )UDXHQ EHLP EHUXIOL FKHQ$XIVWLHJQDFKHUIROJUHLFKHP$EVFKOXVVHLQHULQQHU RGHUDXHUEHWULHEOLFKHQ%LOGXQJVPDQDKPH ,P8QWHUQHKPHQVLQGLQGHU5HJHOPHKUDOV$UEHLWQHKPHULQQHQ EHVFKlIWLJWDXVVFKOLHOLFKGHU]XLKUHU%HUXIVELOGXQJ%HVFKlIWLJWHQ $QJHERW IOH[LEOHU GHQL QGLYLGXHOOHQ %HGUIQLVVHQ HQW VSUHFKHQGHU*HVWDOWXQJGHU$UEHLWV]HLW $QJHERWDOWHUQLHUHQGHU7HOHDUEHLW 0|JOLFKNHLW EHIULVWHWHU 7HLO]HLWDUEHLW YRU]XJVZHLVH YROO ]HLWQDKPLW5FNNHKURSWLRQLQHLQH9ROO]HLWDUEHLWDXFKLQ )KUXQJVSRVLWLRQHQ .RQWDNWKDOWHDQJHERWH 0|JOLFKNHLW ]XU 7HLOQDKPH DQ EHWULHEOLFKHU )RUWELOGXQJ ]X 9HUWUHWXQJVHLQVlW]HQ XQG 5FNNHKUYHUHLQEDUXQJHQIU%HVFKlIWLJWHLQ(OWHUQ]HLW %HUHLWVWHOOXQJ EHWULHEOLFKHU RGHU H[WHUQHU .LQGHUEHWUHX XQJ DXFK IU $UEHLWV]HLWHQ DXHUKDOE GHU EOLFKHQ gII QXQJV]HLWHQGHUUHJXOlUHQ.LQGHUEHWUHXXQJ %HUHLWVWHOOXQJ JHHLJQHWHU 8QWHUVWW]XQJ XQG) OH[LELOLWlW DP $UEHLWVSODW] IU %HVFKlIWLJWH GLH (U]LHKXQJV XQG 3IOHJHDXIJDEHQZDKUQHKPHQ 8PZDQGOXQJJHULQJIJLJHU%HVFKlIWLJXQJVYHUKlOWQLVVHLQ PLQGHVWHQV7HLO]HLWDUEHLWVSOlW]H 9HUPHLGXQJ HLQHU EHUSURSRUWLRQDOHQ 9HUULQJHUXQJ GHV )UDXHQDQWHLOV DQGHU *HVDPW]DKO GHU %HVFKlIWLJWHQ EHL 3HUVRQDODEEDXPDQDKPHQ (UNOlUXQJJHPl$EVGHU)UDXHQI|UGHUYHURUGQXQJ -D 1HLQ oNHLQHZHLWHUHQ$QJDEHQHUIRUGHUOLFK % )DOOVMDELWWHIROJHQGHZHLWHUH$QJDEHQ , %HVFKlIWLJWHQ]DKO ,P8QWHUQHKPHQVLQGLQGHU5HJHOEHVFKlIWLJW iEHU%HVFKlIWLJWH JHPl$EVDW]))9VLQGGUHLGHULQ))9JH QDQQWHQ0DQDKPHQ]XU)|UGHUXQJYRQ)UDXHQXQGRGHU GHU9HUHLQEDUNHLWYRQ%HUXIXQG)DPLOLHDXV]XZlKOHQGD YRQPLQGHVWHQVHLQH0DQDKPHGHU1XPPHUQELV iEHUELV%HVFKlIWLJWH JHPl$EV))9VLQGGUHLGHULQ))9JHQDQQ WHQ0DQDKPHQ]XU)|UGHUXQJYRQ)UDXHQXQGRGHUGHU 9HUHLQEDUNHLWYRQ%HUXIXQG)DPLOLHDXV]XZlKOHQ iEHUELV%HVFKlIWLJWH JHPl$EV))9VLQG]ZHLGHULQ))9JH QDQQWHQ0DQDKPHQ]XU)|UGHUXQJYRQ)UDXHQXQGRGHU GHU9HUHLQEDUNHLWYRQ%HUXIXQG)DPLOLHDXV]XZlKOHQ iEHUELV%HVFKlIWLJWH JHPl$EV))9LVWHLQHGHULQ1XPPHUELV ))9JHQDQQWHQ0DQDKPHQ]XU)|UGHUXQJYRQ)UDXHQ XQGRGHUGHU9HUHLQEDUNHLWYRQ%HUXIXQG)DPLOLHDXV]X ZlKOHQ ,,, :HLWHUHYHUWUDJOLFKH9HUSIOLFKWXQJHQ 'LH $XIWUDJQHKPHQGHQ KDEHQ GDV JHOWHQGH *OHLFKEHKDQG OXQJVUHFKW]XEHDFKWHQ 6RIHUQVLFKGLH$XIWUDJQHKPHQGHQ]XU9HUWUDJVHUIOOXQJDQGH UHUEHGLHQHQKDEHQVLHVLFKHU]XVWHOOHQGDVVGLH1DFKXQWHUQHKPHQGHQ VLFK QDFK 0DJDEH GHV ))9 ]XU 'XUFKIKUXQJ YRQ 0DQDKPHQ JHPl))9XQG]XU(LQKDOWXQJGHU9HUSIOLFKWXQJHQQDFK))9 EHUHLWHUNOlUHQ(LQHVFKXOGKDIWH9HUOHW]XQJGLHVHU9HUSIOLFKWXQJGXUFK GHQ1DFKXQWHUQHKPHQGHQZLUGGHQ$XIWUDJQHKPHQGHQ]XJHUHFKQHW %HLGHU)HVWVWHOOXQJGHU%HVFKlIWLJWHQ]DKOLVW$EV6DW] GHV.QGLJXQJVVFKXW]JHVHW]HV]XEHUFNVLFKWLJHQ ,, 0DQDKPHQ]XU)UDXHQI|UGHUXQJXQGRGHU]XU)|UGHUXQJ GHU9HUHLQEDUNHLWYRQ%HUXIXQG)DPLOLH ,Q PHLQHPXQVHUHP 8QWHUQHKPHQ ZLUGZHUGHQ ZlKUHQG GHU 'XUFK IKUXQJGHV$XIWUDJVIROJHQGH0DQDKPHQJHPl))9GXUFKJH IKUWRGHUHLQJHOHLWHW 8PVHW]XQJHLQHVTXDOLIL]LHUWHQ)UDXHQI|UGHUSODQV 9HUELQGOLFKH =LHOYRUJDEHQ ]XU (UK|KXQJ GHV )UDXHQ DQWHLOVDQGHQ%HVFKlIWLJWHQLQDOOHQ)XQNWLRQVHEHQHQ (UK|KXQJ GHV $QWHLOV GHU ZHLEOLFKHQ %HVFKlIWLJWHQ LQ JHKREHQHQXQG/HLWXQJVSRVLWLRQHQ (UK|KXQJ GHV $QWHLOV GHU 9HUJDEH YRQ $XVELOGXQJV SOlW]HQDQ%HZHUEHULQQHQ %HUFNVLFKWLJXQJ YRQ ZHLEOLFKHQ $XV]XELOGHQGHQ EHL GHU hEHUQDKPH LQ HLQ $UEHLWVYHUKlOWQLV ]XPLQGHVW HQWVSUHFKHQGLKUHP$XVELOGXQJVDQWHLO (LQVHW]XQJHLQHU)UDXHQEHDXIWUDJWHQ hEHUSUIXQJGHU(QWJHOWJOHLFKKHLWLP8QWHUQHKPHQPLW +LOIHDQHUNDQQWHUXQGJHHLJQHWHU,QVWUXPHQWH $QJHERWYRQ3UDNWLNXPVSOlW]HQIU0lGFKHQXQGMXQJH )UDXHQ LQVEHVRQGHUH LQ %HUXIHQ LQ GHQHQ) UDXHQ XQWHUUHSUlVHQWLHUWVLQG 7HLOQDKPH DQ DQHUNDQQWHQ XQG JHHLJQHWHQ 0DQDK PHQXQG,QLWLDWLYHQGLH0lGFKHQXQGMXQJH)UDXHQIU PlQQOLFKGRPLQLHUWH%HUXIHLQWHUHVVLHUHQVROOHQ 6SH]LHOOH %LOGXQJVPDQDKPHQ QXU IU )UDXHQ GLH ]XU (UUHLFKXQJTXDOLIL]LHUWHU3RVLWLRQHQEHIlKLJHQVROOHQ %HUHLWVWHOOXQJ GHU 3OlW]H EHL VRQVWLJHQ EHWULHEOLFKHQ %LOGXQJVPDQDKPHQ IU )UDXHQ ]XPLQGHVW HQWVSUH FKHQGLKUHP$QWHLODQGHQ%HVFKlIWLJWHQ $XI9HUODQJHQGHU9HUJDEHVWHOOHKDEHQGLH$XIWUDJQHKPHQGHQ GLH (LQKDOWXQJ GHU EHUQRPPHQHQ YHUWUDJOLFKHQ 9HUSIOLFKWXQJHQ QDFK GHU)UDXHQI|UGHUYHURUGQXQJLQJHHLJQHWHU)RUPQDFK]XZHLVHQ ,9 (UIRUGHUOLFKHQIDOOVDQ]XJHEHQ 5HFKWOLFKHV+LQGHUQLV $QGHU'XUFKIKUXQJIROJHQGHU0DQDKPHQXQWHU,,E]ZDQGHUhEHU QDKPH IROJHQGHU 9HUSIOLFKWXQJHQ QDFK ,,, ELQ LFKVLQG ZLU JHPl $EV))9DXVUHFKWOLFKHQ*UQGHQJHKLQGHUW %HJUQGXQJ DXI9HUODQJHQQDFK]XZHLVHQ 0LU8QVLVWEHNDQQWGDVV)DOVFKDQJDEHQLP5DKPHQGLHVHU(UNOlUXQJ RGHU 9HUVW|H JHJHQGDU LQ EHUQRPPHQH 9HUSIOLFKWXQJHQ ]X 6DQNWLR QHQJHPl))9IKUHQN|QQHQ 'DWXP8QWHUVFKULIW6WHPSHO +LQZHLV %HL 7HLOQDKPH DP HOHNWURQLVFKHQ 9HUJDEHYHUIDKUHQ HUVHW]W GLHHOHNWURQLVFKH6LJQDWXUGLHKlQGLVFKH8QWHUVFKULIW $%DX ,FK:LU HUNOlUHQ PLFKXQV GDUEHU KLQDXV PLW IROJHQGHQ 9HUSIOLFKWXQ JHQJHPl))9HLQYHUVWDQGHQ 6HLWHYRQ2 V 248 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Umweltschutzanforderungen) Vergabenummer Maßnahmenummer G 6435 OE2016 VOB G 6435 OE2016 VOB Baumaßnahme Charlotte Salomon Grundschule, Sportplatz Grossbeerenstraße 40 10965 Berlin Leistung/CPV Landschatsbauarbeiten, vorbereitende Maßnahmen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/ Beschaffungsbeschränkungen Die Beschaffung von Produkten und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, • • die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten, sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen. Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben: (1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F), (2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, (3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt. Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 V 249 F (Technisches Datenblatt zur Baumaschine) Technisches Datenblatt zur Baumaschine 1. Angaben zur Maschine Name und Adresse des Halters/Eigentümers: Beschreibung (z.B.: Mobilbagger): Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen): sonstige: Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.): Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW: angefügte Nachweise: Lieferschein: sonstige: 2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden) Hersteller: Typ/Ausführung: Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau: einbauende Werkstatt (Name und Adresse): angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle: sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt): Hinweis: Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben. ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 LV: vorbereitende Maßnahmen & Rodung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 05.12.2016 02.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Vorbemerkungen Vorbemerkungen Es gilt in ihrer Gesamtheit die VOB in der neusten Fassung einschließlich der jeweiligen DIN bzw. DIN-EN Normen für die unterschiedlichen Fachbereich mit den dazugehörigen ATV ............ s. Weiterhin wird gebaut nach den anerkannten Regeln der Technik. 1.Bei allen auszuführenden Arbeiten ist die DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen strikt zu beachten. Hier gilt im Besonderen, dass sämtliche Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen, wie z.B. Abtragsarbeiten nur in Handarbeit durchgeführt werden dürfen (Krone + 1,50 m). Vorhandene und geplante Vegetationsflächen dürfen nur für direkte Arbeiten an diesen Flächen befahren werden. Materiallagerungen in Grünflächen über die Dauer des Arbeitstages hinaus, sind nicht zulässig. 2.Vor Beginn der Arbeiten ist mit allen Beteiligten ein Zustandsprotokoll bestehender Flächen und Anlagen mit zu erstellen. Bereits vorhandene Beschädigungen an befestigten Flächen, Vegetationsflächen, Zaunanlagen, Fassaden, Einbauten, etc., sind vom AN zu dokumentieren und der Bauleitung anzuzeigen. 3.Die Baustelle ist nach der Straßenverkehrsordnung mit den erforderlichen Verkehrs- und Hinweisschildern zu kennzeichnen (Merkblatt für die verkehrstechnische Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen, Abschrankungen, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, Vorhaltung, elektrische Beleuchtung und Wartung) für die Dauer der gesamten Maßnahme. 4.Bei Materiallagerungen sowie bei der Aufstellung von Bauwagen, Geräten, provisorischen Gehwegüberfahrten, etc. im Straßenland muss die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde durch den AN eingeholt werden. Flächen für Materiallagerungen bzw. zu entsorgende Materialien auf zu erhaltenden Flächen sind vor Baubeginn mit der Bauleitung abzustimmen, zu schützen, erforderlichenfalls wiederherzustellen und während der Bauzeit ausreichend, ggf. mit Bauzaun zu sichern und nach Abschluss der Arbeiten zu säubern. Durch den AN verursachte Verunreinigungen und Beschädigungen an vorh. Bauteilen, Leitungen, Straßen und Wegen sind umgehend zu beseitigen. Schutt- und Abfallstoffe sowie Verunreinigungen sind am Ausführungstag zu beseitigen / ordnungsgemäß zu entsorgen. Baustellentoiletten sind jeweils entsprechend der Maßnahme aufzustellen und zu nutzen und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren 5.Der AN haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Maschinen und Geräte verursacht wurden. 6.Alle im LV genannten Einbaumaße sind im verdichteten Zustand angegeben. Die Materiallieferung hat immer frei Baustelle zu erfolgen. Alle Leistungen umfassen auch LV: vorbereitende Maßnahmen & Rodung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 05.12.2016 02.12.2016 Gesamtbetrag in EUR die Lieferung der dazugehörigen Baustoffe, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes beschrieben ist. 7.Erhöhter Aufwand durch eingeschränkten Maschinen- und Geräteeinsatz auf Grund örtlicher Gegebenheiten ist vom AN vor Angebotsabgabe durch Ortsbesichtigung festzustellen und in den Angebotspreisen zu berücksichtigen. Der Bieter bestätigt dies mit Abgabe seines Angebotes. 8.Alle Lieferungen und Leistungen sind entsprechend aller geltenden Normen, Regelwerke und Vorschriften auszuführen, auch wenn dies nicht in den einzelnen Positionen genannt ist. 9.Anforderungen an einzubauenden Stoffe: Es dürfen nur Baustoffe und Baumaterialien Verwendung finden, die den geltenden Vorschriften entsprechen und keine gesundheits- oder umweltgefährdenden Eigenschaften aufweisen. Bei allen Boden- und Material-Lieferungen sind die Zuordnungswerte gemäß Abfallrecht TR LAGA einzuhalten. Entsprechende Prüfzeugnisse sind vor Lieferung der Materialien vorzulegen. Bei Nichtvorlage oder im Zweifelsfall behält sich der AG vor, entsprechende Untersuchungen zu beauftragen. Falls das gelieferte Material nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht gehen die Untersuchungskosten, ebenso wie die Kosten des dadurch bedingten Ausbaus, der Entsorgung und Wiederbeschaffung zu Lasten des AN. 10 Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über eine zu erstellende provisorische Asphaltüberfahrt über die Kreuzbergstrasse. Hier ist besonderst auf den Fahrradund Fußgängerverkehr zu achten. Schaden die durch unsachgemäße Benutzung der Zufahrt entstehen sind umgehend zu melden und noch am gleichen Tag zu beseitigen 11.Sämtliche anfallende Aushub- und Abbruchmaterialien sind ordnungsgemäß dem Abfallwirtschaftskreislauf zuzuführen bzw. in den entsprechenden Abfallentsorgungsanlagen zu entsorgen. Nachweise für die Entsorgung der Stoffe sind vorzulegen. Entsorgungsgebühren sind in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes beschrieben ist. 12.Lieferscheine müssen die Fahrzeug-, bzw. Anhänger-Kennzeichen enthalten. Wagenmaße sind exakt anzugeben. Auf Verlangen sind die Bodenmassen auf dem Fahrzeug einzuebnen. Die Lieferscheine sind der Bauleitung am Tage der Lieferung als Original vorzulegen. 13.Nicht mehr sichtbare bzw. messbare Lieferungen und Leistungen / Teilleistungen wie z.B. vorbereitende Herrichtungsarbeiten, Bodentransporte, Abfuhr, Bodenbearbeitung, Bodenverbesserungsmittel, Arbeiten im Untergrund (Leitungen u. ä.) werden nur anerkannt, wenn sie der Bauleitung rechtzeitig angezeigt werden und eine Besichtigung oder Zwischenabnahme erfolgt ist. 14.Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sind durch den AN sicherzustellen! LV: vorbereitende Maßnahmen & Rodung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 3 05.12.2016 02.12.2016 Gesamtbetrag in EUR 15.Pläne vom Leitungsbestand innerhalb der Bearbeitungsflächen liegen nicht vor und müssen durch den AN selber besorgt werden. Die entstehenden Kosten dafür, werden nicht gesondert vergütet und sind mit der Baustelleneinrichtung abgegolten 16.Wasser und Strom stehen nicht zur Verfügung. 17.Der Auftragnehmer sowie dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Bauleitung bzw. der ermittelnden Behörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 18.Alle Einmess- und Nivellierarbeiten sind vom Auftragnehmer ohne besondere Vergütung durchzuführen, einschließlich Gestellung aller dazu notwendiger Materialien und Gerätschaften. Besondere Hinweise Auszuführen sind Rodungsarbeiten, Die Zufahrt erfolgt über die Kreuzbergstrasse Durch Maschinen und Fahrzeuge verursachteVerdichtungen auf Vegetationsflächen müssen durch den AN unendgeldlich gelockert und wieder hergestellt werden Zur besseren Koordinierung ist dem LV ein Lageplan beigefügt in der die BE Fläche gekennzeichnet ist Ausführungsfristen Die einzelnen Arbeiten müssen zügig und durchgehend an aufeinander folgenden Werktagen erfolgen. Ausführungszeitraum: 01.02.17 . 28.02.17 Baustellensicherung: Der AN hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und Grünanlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrsrechtliche Maßnahmen/ Anordnungen zur Sicherung der Baustelle. Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der AN auf eigene Kosten selbst einzuholen und werden nicht gesondert vergütet Lagerflächen: Lagerflächen stehen im Bereich der Schulfläche nur in vorher festgelegten Abschnitten zur Verfügung. Für die Dauer der Vertragslaufzeit ist vom AN ein Mitarbeiter zu benennen, der als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Zusätzliche Leistungen: Für zusätzliche oder vom Leistungsverzeichnis/ LV: vorbereitende Maßnahmen & Rodung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 4 05.12.2016 02.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Auftragsschein abweichende Leistungen ist der Bauleitung die Vergütungsforderung (Nachtragsangebot) vor Ausführung der Leistung schriftlich einzureichen und schriftlich genehmigen zu lassen. Ergibt sich vor bzw. während der Ausführung, dass Umfang bzw. Art der erforderlichen Arbeiten von der beauftragten Leistung abweicht, ist dies umgehend mit dem AG abzustimmen. Leistungen mit Stundenlohnabrechnung erfolgen nur nach schriftlicher Anweisung des AG. 01 Vorbereitende Maßnahmen 01.1 Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, vorhalten, abbauen und räumen Geräte, Werkzeuge und sonsige Betriebsmittel, die zur Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen und betriebsbereit aufstellen, einschl. aller der dafür notwendigen Arbeiten.Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Container, Werkstätten und dgl. antransportieren, aufstellen, vorhalten und nach Beendigung der Baumaßnahme abtransportieren. benötigte Strom- und Wasseranschlüsse sowie Entsorgungseinrichtungen, soweit erforderlich herstellen, vorhalten und beseitigen. Die BE ist in einem dafür vorgesehenen Bereich zu begrenzen. Soweit die Fläche welche vom AG bereitgestellt wird nicht ausreicht, muss der AN sich diese Flächen selber beschaffen, die Kosten dafür sind in dieser Position einzupreisen. Schäden im Bereich der benutzten Wege und Vegetationsflächen sind nach Beräumung der Baustelle in den ursprünglichen Zustand wieder hergestellt werden. benötigte Leitungs- und Aufgrabegenehmigungen sind mit in der Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. 1,00 01.2 psch Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Verkehrssicherung / Verkehrsführung während der Bauzeit, für Erstellung einer provisorischen Bauzufahrt. Die jeweilige Verkehrsrechtliche Anordnungen sind mit durch den AN zu erstellenden Plänen zur Verkehrsführung während der Bauzeit auf bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Friedrichhain/Kreuzberg einzuholen. Bei den verkehrsrechtlichen Anordnungen hat der beantragende auch die belange Dritter (Feuerwehr, Anlieger, laufende Bauvorhaben usw.) zu berücksichtigen. Die Kosten für die Erstellung der Pläne und die Einholung der Anordnungen sind komplett in diese Positionen mit einzukalkulieren, inkl. aller anfallender Gebühren. 1,00 Psch LV: vorbereitende Maßnahmen & Rodung Menge 01.3 Behelfsüberfahrt mit anschliessender Lagerfläche, über Behelfsüberfahrt über öffentliche Gehwege, für nicht öffentlichen Verkehr (Baustellenverkehr), Abdeckung mit Asphaltbeton mind 15 cm stark auf Trennlage aus Ölpapier, herstellen. Die Behelfsüberfahrt ist für die Dauer der Bauzeit in einem ordnungsgemäßen und Verkehrssicheren Zustand vorzuhalten. Im Bereich entlang des Straßenbordes ist der Unterstreifen aus Mosaiksteinpflasterinkl Bettung und Tragschicht aufzunehmen und seitlich im Baustellenbereich zu lagern. Die Behelfsüberfahrt verbleibt zur weiteren Benutzung des Folgeunternehmens und wird erst dann zurückgebaut. Das Folgeunternehmen ist dann auch für Wartung der Behelfsüberfahrt im Zeitraum seiner Nutzung verantwortlich. Die Leistung umfasst auch die Einholung der notwendigen Genehmigung (Sondernutzung) bei der zuständigen Behörde. Weiterhin befindet sich in der Zufahrt eine Schieber, hier sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit dieser ständig revisionierbar ist. Die Granitborde sind im Bereich der Überfahrt temporär bei direkter Überfahrung durch geeignete Maßnahmen (Keil aus Kunststoff, Hartholz od. ähnliches) 01.4 m2 St Stangenvirtel als Schutz gegen mechanische Schäden an Stangenvirtel als Schutz gegen mechanische Schäden an Bäumen herstellen, Seitenlänge 3,00m, 8 Stangen, Zopfstärke mind. 10 cm, Länge mind2,75m, mit Brettern miteinander verbinden, Mindestdicke der Bretter 2,4 cm Mindestbreite 20 cm, Anzahl der Bretter 5 Stück im gleichen Abstand übereinander, Mindesthöhe des des Gatters 2,00m 2,00 01.6 Gesamtbetrag in EUR Poller aus Metall Höhe bis 1,00m im Bereich der Zufahrt Poller aus Metall Höhe bis 1,00m im Bereich der Zufahrt inkl Betonfundament ausbauen bauseits innerhalb des Schulgebäude lagern. Anfallendes Pflaster ist nach Anweisung innerhalb des Schulgelände zu lagern. Anschließend ist das entstehende Loch mit zu liefrenden Sand bis OK Pflaster zu verfüllen und zu verdichten 6,00 01.5 Einheitspreis in EUR 5 05.12.2016 02.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 50,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Bauzaun liefern und aufstellen Bauzaun in Abstimmung mit AG/BL liefern, nach Erfordernis, in Teilbereichen des Baufeldes, für die Dauer der Bauzeit standsicher aufstellen, Standsicherheit regelmäßig prüfen. Material: Stahlgitter-Fertigteil_Element, verzinkt, Höhe: ca 2,00m, Pfostenabstand: ca: 3,50 m, Maschenweite: ca 75 x 300 mm, Pfostenverankerung in Betonfüßen, mit Laschenverbindern, fest verschraubt mit je zwei Schellen auf befestigten oder unbefestigten Untergrund, und abbauen, Abrechnung nach Längenaufmaß Der Bauzaun ist für die Dauer der gesamten Bauzeit LV: vorbereitende Maßnahmen & Rodung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 6 05.12.2016 02.12.2016 Gesamtbetrag in EUR vorzuhalten 30,00 01.7 Bauzaun Schlupftor in Abstimmung mit AG/BL, nach Bauzaun Schlupftor in Abstimmung mit AG/BL, nach Erfordernis, im Bereich der Zufahrt Kreuzbergstrasse, für die Dauer der Nutzung standsicher aufstellen, Standsicherheit regelmäßig prüfen, Material: Stahlgitter-Fertigteil-Element, verzinkt, Höhe ca. 2,00m, Breite: ca 5,00m, 75 x 300mm, Pfostenverankerung aus Betonfüße inkl sämtlichen Verbindungen, Ausstattungen mit Scharnieren und Rad abschließbar mit einer Stahlkette und einem Zahlenschloß, auf befestigten oder unbefestigten Untergrund, für die Dauer der Baumaßnahme und darüber hinaus vorhalten (mind. 6 Monate), unterhalten und abbauen.Das Tor ist an dem bestehenden Drahtgitterzaun dauerhaft mit je Hochsicherheitsschellen zu befestigen 1,00 01.8 St Hinweistafel 'Achtung Fußgänger + Radfahrer, wetterfest Hinweistafel 'Achtung Fußgänger + Radfahrer, wetterfest und standsicher, Abmessung ca 120 x 80 cm, ink.der erforderlichen Aufstellvorrichtung (Verankerung im Boden) aufstellen und vorhalten, Das Schild verbleibt zur weiteren Benutzung auf der Baustelle und wird und wird durch das Folgeunternehmen ca 6 Monate zurückgebaut. Unterkant Schild ca 2,00 m über GOF 1,00 01.9 m Psch Drahtgitterzaun mit Übersteigschutz, Höhe Drahtgitterzaun mit Übersteigschutz und Rankbalken an den Pfosten, in Strauchflächen in Teilbereichen, vereinzelt mit Schlingpflanzen bewachsen, bestehend aus: Pfosten mit Betonfundament (ca 30 x 30 x 70) und Stabgitterelementen Drahtstärke 6-8mm, Maschenweite ca 50 x 200 in zwei Ebenen montiert mit einer Gesamthöhe von ca 3,20 Höhe demontieren und bauseits zum späteren Wiedereinbau lagern. Transportweg bis 200m, Pfosten von Beton befreien und entsorge. Die entstanden Löcher im Erdreich sind mit bauseitigem Boden zu verfüllen und der Zaun ist von Pflanzenresten zu befreien. 5,00 m Gesamtsumme: LV: vorbereitende Maßnahmen & Rodung Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 7 05.12.2016 02.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02 Rodung 02.2 Baum roden inkl Wurzelstock Baum roden inkl Wurzelstock Art: Aesculus Stammumfang bis 45 cm Baumnummer gem. Baumgutachten 118 Höhe bis 6,00m unter Berücksichtigung bzw. Schonung des angrenzenden Vegetation und der Bausubstanz mit geeignetem Gerät (Hebebühne) und in Handarbeit zu roden. Das Stammholz ist vor Ort zu lassen und bis 500m zu transportieren und auf 2,00 m abzulängen. das restliche Schnittgut ist einer fachgerechten Verwertung zuzuführen und das durch den Wurzelkörper entstehende Loch ist bei Bedarf durch bauseits zu gewinnendem Substrat zu verfüllen. EWC-Abfallschlüssel: 200201(biologisch abbaubare Abfälle) 200202 (Boden und Steine) 1,00 02.3 Baum roden wie vor, jedoch Baum roden wie vor, jedoch Art: Aesculus Stammumfang: bis 65 cm Baumnummer 122 Höhe bis 6m 1,00 02.4 St Baum roden wie vor, jedoch Baum roden wie vor, jedoch Art: Aesculus Stammumfang: bis 102 cm Baumnummer 129/1 Höhe bis 12m 1,00 02.6 St Baum roden wie vor, jedoch Baum roden wie vor, jedoch Art: Aesculus Stammumfang: bis 125 cm Baumnummer 129 Höhe bis 15m 1,00 02.5 St St Baum roden wie vor, jedoch Baum roden wie vor, jedoch Art: Aesculus Stammumfang: bis 120 cm Baumnummer 130 Höhe bis 15m 1,00 St Gesamtbetrag in EUR LV: vorbereitende Maßnahmen & Rodung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.7 Baum roden wie vor, jedoch Baum roden wie vor, jedoch Art: Platanus Stammumfang: bis 196 cm Baumnummer 135 Höhe bis 22m 1,00 02.8 St Baum roden wie vor, jedoch Baum roden wie vor, jedoch Art: Aesculus Stammumfang: bis 59 cm Baumnummer 153 Höhe bis 6m 1,00 02.12 St Baum roden wie vor, jedoch Baum roden wie vor, jedoch Art: Aesculus Stammumfang: bis 70 cm Baumnummer 152 Höhe bis 8m 1,00 02.11 St Baum roden wie vor, jedoch Baum roden wie vor, jedoch Art: Aesculus Stammumfang: bis 97 cm Baumnummer 151 Höhe bis 15m 1,00 02.10 St Baum roden wie vor, jedoch Baum roden wie vor, jedoch Art: Malus Stammumfang: bis 52 cm Baumnummer 138 Höhe bis 6m 1,00 02.9 Einheit St Baum roden wie vor, jedoch Baum roden wie vor, jedoch Art: Sorbus Stammumfang: bis 45 cm Baumnummer 154 Höhe bis 5m 1,00 St Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 8 05.12.2016 02.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: vorbereitende Maßnahmen & Rodung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.13 Baum roden wie vor, jedoch Baum roden wie vor, jedoch Art: Betula Stammumfang: bis 110 cm Baumnummer 155 Höhe bis 15m 1,00 02.14 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 9 05.12.2016 02.12.2016 Gesamtbetrag in EUR St Sträucher roden, in Teilbereichen und Kleinflächen, Sträucher roden inkl Wurzelstock, in Teilbereichen und Kleinflächen, unterschiedliche Arten, Höhe 0,50 bis 1,00m, inkl. Wurzelstockrodung unter Berücksichtigung bzw. Schonung des angrenzenden Vegetation und der Bausubstanz mit Gerät und in Handarbeit. Die Ausführung erfolgt maschinell mit geeignetem Gerät in Bereichen außerhalb der Kronentraufbereiche der Bäume und Traufbereiche Gebäude. Ansonsten ist von Hand zu arbeiten. Anfallendes Rodungsgut ist nach der Rodung aufzunehmen, zu laden und gemäß Abfallwirtschaftskreislaufgesetz zu verwerten. Abrechnung erfolgt über gemeinsames Flächenaufmaß EWC-Abfallschlüssel: 200201 (biologisch abbaubare Abfälle) 200202 (Boden und Steine) 50,00 02.15 m2 Sträucher roden inkl Wurzelstock, in Teilbereichen und Sträucher roden inkl Wurzelstock, in Teilbereichen und Kleinflächen, unterschiedliche Arten, Höhe 2,00 bis 3,00m, inkl. Wurzelstockrodung unter Berücksichtigung bzw. Schonung des angrenzenden Vegetation und der Bausubstanz mit Gerät und in Handarbeit. Die Ausführung erfolgt maschinell mit geeignetem Gerät in Bereichen außerhalb der Kronentraufbereiche der Bäume und Traufbereiche Gebäude. Ansonsten ist von Hand zu arbeiten. Anfallendes Rodungsgut ist nach der Rodung aufzunehmen, zu laden und gemäß Abfallwirtschaftskreislaufgesetz zu verwerten. Abrechnung erfolgt über gemeinsames Flächenaufmaß EWC-Abfallschlüssel: 200201 (biologisch abbaubare Abfälle) 200202 (Boden und Steine) 160,00 m2 Gesamtsumme: LV: vorbereitende Maßnahmen & Rodung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 01 Vorbereitende Maßnahmen 02 Rodung Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 10 05.12.2016 02.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Baumfällliste Adolf Glasbrenner Schule Baum_Nr 118 122 129 129/1 130 135 137 138 151 152 153 154 155 Kurzzeichen ACAR ACAR ACAR ACAR ACAR PAC PAC MASPEC ACAR ACAR ACAR SAU BPE Fällung ohne Antrag Fällung mit Antrag in Abwägung dt. Bezeichnung PURPUR-KASTANIE - ROTBLÜHENDE ROSSKASTANIE PURPUR-KASTANIE - ROTBLÜHENDE ROSSKASTANIE PURPUR-KASTANIE - ROTBLÜHENDE ROSSKASTANIE PURPUR-KASTANIE - ROTBLÜHENDE ROSSKASTANIE PURPUR-KASTANIE - ROTBLÜHENDE ROSSKASTANIE AHORNBLÄTTRIGE PLATANE AHORNBLÄTTRIGE PLATANE APFEL PURPUR-KASTANIE - ROTBLÜHENDE ROSSKASTANIE PURPUR-KASTANIE - ROTBLÜHENDE ROSSKASTANIE PURPUR-KASTANIE - ROTBLÜHENDE ROSSKASTANIE GEMEINE EBERESCHE - VOGELBEERBAUM SANDBIRKE, WEISS-BIRKE Gattung AESCULUS AESCULUS AESCULUS AESCULUS AESCULUS PLATANUS PLATANUS MALUS AESCULUS AESCULUS AESCULUS SORBUS BETULA Pflegeobjekt 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 50146 0044/0 Hagelberger Str. 30-34/Großbeerenstr. 40 Standalter 21 25 44 2 43 54 69 26 35 27 23 19 42 Umfang in cm 34 Baum Bestand B Nr 122 PB Holz ulhof 36.27U=0,4 36.31 2129/177 36.26 B Nr 153 U=0,4 36.25 U=0,6 B Nr 129/1 B Nr 154 U=0,4 B Nr 155 36.30 36.27 B Nr 118 U=0,4 36.24 Tor Baum estan des stäm me Baum Fällung in Abwägung U=0,8 PB 36.26 2991 35.97 U=0,3 Kst PB 36.27 Schuppen Pa/BgD/H Bdk aumb Bdk me me M/Fl/Pa 37.68 Kst Holz 40 Groß Kst Schuppen Bl/Fl/Bl Kst Kst Kst Kst sphalt Tartan Tartan Grdb.Bl. ohne Land Berlin Mo PG 37.01 Kst 36.83 37.95 U=1,0 37.20 U=0,8 37.15 37.14 37.41 U=0,8 Kst 37.85 38.06 37.86 37.83 U=1,2 37.41 37.27 U=1,0 36.76 37.05 Kst U=0,8 37.77 37.02 37.19 36.86 36.81 37.02 Mo 36.93 37.16 Mo Elektro-Mobil-Säule PB Mo S Bdk 37.11 37.56 37.20 Mo Mo Holz 37.13 Kst Kst 37.43 37.22 U=0,6 37.26 36.73 36.83 U=0,9 37.29 37.13 36.86 PB U=1,0 22 37.88 U=1,0 37.93 Holz 37.57 37.63 Holz 37.12 Holz 37.47 37.58 Holz 37.59 37.42 U=0,8 37.52 Holz I M/Fl/Pa 37.35 37.20 U=0,9 37.14 37.15 Holz Wh V M/Fl/Pa U=0,6 Holz 37.89 Holz U=0,5 37.24Holz 37.26 Mo U=1,2 37.72 Tartan 36.49 3010 36.86 S 37.19 e in A 36.71 Kst Kst Kst Kst Ausla ufzon 36.67 U=1,2 Kst Kst A Kst S WegeKst S /PflasKst terfläcKst he 36.41 Bdk Holz ich Kst U=0,8 S U=1,5 37.00 ebere Kst Kst Holz PB Kst Kst / Ruh 36.93 S Holz Kst Kst S Kst 36.73 Kst A Kst U=1,8 36.62 Wiese Kst 36.62 Kst Kst. Schuppen H/BgD/H Tartan Holz Kst Spielgerät z z B NrHol 135 Kst S Kst 36.49 B HNr 137 ol Hochbeet Holz Kst 0m Holz Kst 36.48 PB ahn 5 PB 36.72 U=0,9 37.80 Mo (V) Kst 36.42 beere Spielf Tor Laufb PB S I 36.48 Holz Holz 36.53 Kst 36.53 PB 36.90 U=0,8 36.45 36.48 U=3,0 Holz IV 36.95 36.65 37.33 36.64 B Nr 138 36.42 U=0,6 37.42 A U=0,5 Sprun g grube - B Nr 151 KP rd stäm Baum 36.70 37.27 36.67 Charlotte-Salomon-Grundschule nstra stäm eldve U=0,8 Grdb.Bl. 8570 Yarok Grundstücks GmbH Berlin S Kst S Baum er zu S A Mo PG Mo Tartan x 45m 36.35 rklein B Nr 130 2130/177 Tartan ld 27 Bdk T-Bo pielfe r Erha ltung Kleins Kst des B U=0,8 ße B Nr 129 Baum Fällung g Sch 36.69 B Nr 152 Zugan 35.97 37.37 37.19 244/3 Bdk 37.07 ße Kreuzbergstra Planinhalt Druck_Vorentwurf Bauvorhaben Sportplatzneubau der Adolf Glasbrenner Grundschule Projektadresse Hagelberger Str 30 - 34 Großbeerenstr. 40 Berlin Kreuzberg DATUM Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg Abteilung für Planen, Bauen und Umwelt (PBU) Thomas Herbert SGA II B10 GEPRÜFT Grdb.Bl. ohne Land Berlin Auftraggeber Planverfasser GEZEICHNET MASSSTAB 1:400 PLANNUMMER 01
© Copyright 2024 ExpyDoc