Stand: 01.12.16 Fragen & Antworten SBH VOB ÖA 102-16 HB Bei der Paul-Gerhardt-Kirche 1-3 Technische Anlagen in Außenanlagen Frage 1: Es handelt sich um den Titel 1.8. Hinweis Kampfmittelfreiheit. Es ist in dieser Position nicht zu erkennen, ob eine Kampfmittelfirma bauseits gestellt wird und nur der Mehraufwand aufgrund kurzzeitiger Unterbrechungen berücksichtigt wird oder ob der AN selbst eine Kampfmittelfirma auf seine Kosten zu beauftragen hat. Antwort: Die Beistellung einer Kampfmittelfirma hat durch den Bieter zu erfolgen. . 1
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