Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Villingen-Schwenningen 29. November 2016 Nr. 20 Jahrgang 3 Zukunft im Blick I Es weihnachtet I Zukunft im Blick II Es weihnachtet II Stadträte besichtigten wegen des Neubaus auf dem RössleAreal das 'Forum Hanau' Seite 4 Zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen laden zu einer tollen Advents- und Weihnachtszeit Seite 6+7 Auszubildende der Stadtverwaltung nehmen erfolgreich am Projekt 'Azubi Plus' teil Seite 8 Weltstar Nils Landgren feiert 'Christmas with my friends' im Franziskaner Konzerthaus Seite 9 Seniorinnen punkten mit Villinger Mundart Heilig-Geist-Spital ist Gewinner beim Wettbewerb 'Zähri-Bänkle sucht Plätzle' / Insgesamt 13 Einsendungen Stolze Gewinner und neugierige Kinder: Maskottchen Zähri erfreute mit seinen Besuchen die Bewohnerinnen des Heilig-Geist-Spitals (l.), die mit ihrem selbstgedichteten Lied und Videobeitrag die Zähri-Bank als Hauptpreis ergattern konnten sowie die zweitplatzierten Mädchen und Jungen der Familienklasse der Südstadtschule (r.). Das Zähri-Bänkle hat sein Plätzle nun gefunden: Im Innenhof des Alten- und Pflegeheims Heilig-Geist-Spital des Spitalfonds erfreuen sich nun die Bewohner und ihre Besucher an der kunstvoll geschnitzten Sitzbank aus Holz. Anlässlich des Zähringer Narrentreffens am 28. und 29. Januar fertigte Forstamtsmitarbeiter Timor Helmstädter eine kunstvolle Sitzbank aus heimischen Kiefern an, die auch auf der diesjährigen Südwest Messe ausgestellt wurde. Diese wurde im Rahmen eines Wettbewerbs, zu dem die Stadtverwaltung Anfang September aufgerufen hatte, vergangene Woche an den Gewinner, das Heilig-Geist-Spital, übergeben. Eigens für die Teilnahme an der Verlosung wurde der 'Zähri-Chor' gegründet, welcher dann ein selbstkomponiertes Lied auf 'Villingerisch' einstudiert und dieses auch als Video eingereicht hat. »Ihr Beitrag war einfach herzerwärmend, die Jury war begeistert und freut sich nun, Ihnen die beliebte Sitzbank zu übergeben«, so Joachim Wöhrle, Leiter des Haupt- und OB-Sprechstunde: Anliegen persönlich vortragen Zu seiner letzten Bürgersprechstunde 2016 lädt Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon alle Interessierten am Donnerstag, 15. Dezember, von 16.30 bis 18 Uhr ins Bürgerservicezentrum Schwenningen (Marktplatz 1) ein. Dort können sich Bürger mit dem Stadtoberhaupt über persönliche Anliegen oder politische Themen austauschen. Rückfragen werden per E-Mail an ob@ villingen-schwenningen.de angenommen. Personalamts, das Veranstalter des großen Narrentreffens ist. Beim Wettbewerb 'Zähri-Bänkle sucht Plätzle' haben insgesamt 13 Einzelpersonen und Gruppen teilgenommen. Unter den kreativen Einsendungen waren Gedichte, Bilder und Videos. Auch die Familienklasse der Südstadtschule konnte mit ihrem selbstgestalteten Plakat bei der Jury punkten, und hat es damit auf den zweiten Platz geschafft. Maskottchen Zähri ließ es sich deshalb auch nicht nehmen, sich bei den Kindern zu bedanken und stattete ihnen einen Überra- schungsbesuch ab. Mit kleinen Naschereien und Buntstiften im Gepäck beantwortete der zwei Meter große Adler die Fragen der Kinder, etwa zu seinem Lieblingsessen und seinem Alter. �� Gewinner-Video im Internet unter facebook.com/ zaehringernarrentreffen2017 �� Zähri-Abzeichen für den Zutritt zum Narrentreffen sind ab sofort in den Tourist-Infos für vier Euro erhältlich �� Ausstellung aller Beiträge ab Januar in der Touristinfo im Franziskaner Kulturzentrum Barrierefreiheit in VS: Beirat gibt Infos und Beratung © Picture Factory/fotolia.com Am kommenden Donnerstag, 1. Dezember, bietet der städtische Beirat für Menschen mit Behinderung wieder seine regelmäßige Beratungsstunde an. Von 17 bis 18 Uhr stehen die Beiratsmitglieder im Abt-GaisserHaus (Schulgasse 23, Stbz. Villingen) allen interessierten Menschen mit und ohne Handicap im Einzelgespräch für persönliche Fragen rund um die Themen 'Leben mit Behinderung' und Barrierefreiheit zur Verfügung. Aus den Fraktionen und Gruppierungen Seite 2 Stadtratsfraktion Villingen-Schwenningen Nachfolge 's Rössle und Verlagerung der Bibliothek Mit drei Mitgliedern war unsere Fraktion bei der Besichtigungsfahrt zum Forum Hanau dabei. Als Ergebnis konnten wir feststellen, dass eine Bibliothek im Gebäude eines Shopping-Centers keinerlei Probleme macht, da sie völlig abgetrennt von den Verkaufsflächen ist. Ein eher positiver Effekt der nahen räumlichen Lage ist, dass die Besucherfrequenzen beider Einrichtungen sich gegenseitig befruchten. Für die Entwicklung des neuen Einkaufszentrums auf dem Rössle-Platz ist also viel wichtiger ob es gelingt, nach eventuellem Abriss der jetzigen Bibliothek ein ansprechendes Gebäude zu errichten, das einen einladenden Anschluss von der Fußgängerzone Muslenplatz zum Einkaufszentrum und der Bibliothek herstellt. Der Mehrwert für die Stadt wäre eine Bibliothek, die man nach neuesten Erkenntnissen einrichten könnte sowie eine Belebung der Schwenninger Innenstadt durch ein modernes Shopping-Center. Gemeinderat als Spiegel der Gesellschaft Die Gemeinderäte als Repräsentanten der Gesellschaft sollten möglichst alle Bevölkerungsgruppen spiegeln. Die FDP-Fraktion mokiert sich in der örtlichen Presse darüber, dass es im Gemeinderat den einen oder anderen gäbe, der nicht so viel mit Betriebswirtschaft zu tun habe, und machten sich lustig, dass es bei den Ausführungen eines Referenten zum Thema Schulden »den einen oder anderen erstaunten Augenaufschlag gab« (Schwarzwälder Bote 19.11.16). Ja, nicht jeder Gemeinderat hat ein betriebswirtschaftliches Studium! Es ist auch nicht jeder ein Fachmann für schulische Fragen und Fragen der Kleinkindbetreuung. Das gleiche gilt für Bausachen und Stadtentwicklung, für Stadtgeschichte und Kultur, Landwirtschaft, Abwasserbehandlung und sicher noch viele andere Einzelthemen. Gemeinderäte bringen unterschiedliche Lebenserfahrungen in das Gremium ein und tragen so zur Entscheidungsfindung bei. Das hat 20/2016 Online-Ausgabe weitergeführt. Die SPD bedauert diese Entwicklung ausdrücklich – auch wenn sie sich dem Kostenargument gebeugt hat. Die SPDFraktion sah in der bisherigen Form der Verteilung an alle Haushalte einen Informationsgewinn für die Bürgerschaft. Warum? Es wurde häufig argumentiert, die Themen, die im Amtsblatt behandelt würden, seien doch auch in der Zeitung zu lesen. Das ist aber gerade der Punkt: Nur noch etwa ein Drittel aller Haushalte bezieht eine örtliche Tageszeitung. Die SPD sieht im Amtsblatt ein Mittel, alle Haushalte der Stadt über kommunale Entwicklungen und Angebote zu informieren. Der Veranstaltungskalender gibt einen Überblick, was in der Stadt täglich geboten wird. Dass dies ab nächstem Jahr nicht mehr möglich ist, bedauert die SPD. Haushalten, die sich aus Kostengründen keine Tageszeitung leisten können, wird in Zukunft eine wichtige Stadt-Information fehlen. Die SPD hofft, dass die Online-Ausgabe für manche ein Ersatz sein wird. bisher auch niemand als negativ empfunden – bis die Herren der FDP-Fraktion das jetzt endlich mal gesagt haben! Chanchengleichheitsgesetz mit eingebauter Ungleichheit Noch schnell vor Ende der letzten Legislaturperiode hat die grün-rote Landesregierung beschlossen, dass jede Kommune über 50.000 Einwohner eine Stelle für eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte schaffen muss – also auch VS. Mit dem neuen Chancengleichheitsgesetz soll »die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in BadenWürttemberg gestärkt und weiter vorangetrieben werden«, heißt es wörtlich in der Begründung zu diesem Gesetz. Und jetzt kommt es: Diese Stelle muss durch eine Frau besetzt werden! Wenn das nicht nach einer Gleichstellungsbeauftragten schreit… Renate Breuning �� Kontakt: cdu-vs.de unter 'Bürger fragen' Ihre SPD-Fraktion �� spd-vs.de Im Gremium war man sich einig über die Empfehlung des KVJS, dass kein Kind verloren gehen darf. Die Empfehlung zur Demographieentwicklung war eindeutig. Und dennoch wurde der Beschluss des Schulamtes über die Zusammenlegung von Hirschberg- und Friedensschule akzeptiert. Obwohl erste Auswirkungen dieses unseligen Beschlusses jetzt durch die mögliche Aufgabe der Hausaufgabenbetreuung deutlich wurden, die Eltern wurden im Regen stehen gelassen. Unmögliche Ratschläge wurden gegeben, Aufnahme in einen Hort, Umschulung in die Gartenschule usw. Wird der Rat jetzt auch einer Erhöhung der Kitagebühren zustimmen? Zu erwarten ist es ja. Soweit ist es mit Theorie und Praxis. Dr. Karl-Henning Lichte Fraktion der Freien Wähler �� villingen-schwenningenfreie-waehler.de Villingen-Schwenningen Liebe Mitbürger/innen, alle Haushalte der Stadt haben dieses Amtsblatt in den letzten drei Jahren (fast) regelmäßig alle 14 Tage erhalten. Vor allem seit das Blatt immer dienstags durch die Post verteilt wurde, gab es nur noch wenige Klagen über eine fehlende oder verspätete Auslieferung. Heute halten Sie die zweitletzte Ausgabe in den Händen, die unentgeltlich an alle Haushalte ausgeliefert wird. Für das Jahr 2017 zeichnete sich eine kräftige Kostensteigerung bei der Verteilung des Amtsblatts ab. In seiner Sitzung am 16. November hat deshalb der Gemeinderat beschlossen, das Amtsblatt nicht mehr flächendeckend verteilen zu lassen. Es wird aber in einer Standort Neckarhalle Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr nahezu einstimmig den Beschluss gefasst, die Veranstaltungshalle in Schwenningen neu zu bauen, am Standort gegenüber vom Bahnhof, mitten in der Stadt. Dafür gab und gibt es gute Argumente. Die großen Vereine haben sich für diesen Standort ausgesprochen und ihre Besucherzahlen genannt. Die Hochschule will ihre Einführungs- und Abschlussveranstaltungen in der Halle durchführen. Zukunftsfähig ist der Standort mit seiner Nähe zum Bahnhof. Neben dem Bahnhof gibt es einen großen Parkplatz der Hochschule. Die Stadtverwaltung VS verhandelt mit dem Land Ba-Wü und der Hochschule um die Nutzung am Abend zu gewährleisten. Die Beiträge werden inhaltlich von den gemeinderätlichen Fraktionen und Gruppierungen verantwortet. Aktuelles 20/2016 In Laufentfernung von 400 Meter gibt es darüber hinaus drei Parkhäuser. Als Grüne wollen wir Verkehr vermeiden und nicht produzieren, das heißt die Halle gehört dort hin, wo die Menschen wohnen und kurze Wege haben. Ein modernes Verkehrskonzept basiert auf Zügen, Bussen, Fahrrädern, gerne auch leihweise, und Laufen. �� cornelia.kunkis-becker@ gruene.de Digitales Amtsblatt kommt Unser Amtsblatt, das Sie gerade in den Händen halten, wird ab 2017 als Internet-Zeitung herausgebracht. Eine Zeit lang soll es zudem noch 3.000 ausgedruckte Exemplare geben. Hintergrund ist, dass die Stadt für die Verteilung ab 2017 kein Unternehmen mehr gefunden hat. Aus Sicht der Freien Demokraten macht es aber Sinn, das Amtsblatt digital weiterzuführen, weil es für viele Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Informationsquelle ist. Da immer mehr Menschen im Internet unterwegs sind, ist das ein guter Kompromiss. Die Einstellung des Blattes, wie zum Beispiel von den Freien Wählern befürwortet, möchten wir nicht! �� facebook.de/fdpvs �� fdp-vs.de/#vs2025 Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit (und Gesundheit) des Anderen eingeschränkt wird. Das gilt auch für Schornsteinabgase durch Kaminbefeuerung in Hanglagen. �� [email protected] DEUTSCHE LIGA FÜR VOLK UND HEIMAT (DLVH) 'Demographischer Wandel': Zynische Umschreibung für verfehlte Familienpolitik, unterlassene Jugend- und Kinderhilfe, zu wenig und sozial ungerechtes Kinder- sowie Erziehungsgeld, ausstehendes 'Müttergehalt'. �� Info: j-schuetzinger.de Seite 3 Amtsblatt VS bleibt bestehen Stadt-Publikation online jederzeit abrufbar / Druckexemplare liegen weiterhin aus Mit 26 Ja-Stimmen hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung Mitte November für den Erhalt des Amtsblattes VS ausgesprochen. Neben der digitalen Version soll dieses auch als Abo angeboten werden. Die Leserinnen und Leser des Amtsblatts können nach Einstellung der Verteilung an alle Haushalte dieses weiterhin kostenfrei digital und gedruckt nutzen. Wo kann ich das Amtsblatt VS in Zukunft erhalten? In den publikumsintensiven Dienststellen der Stadt, wie zum Beispiel den Bibliotheken oder den Volkshochschulen, in den beiden Bürgerservicezentren und in den Ortsverwaltungen wird das Amtsblatt weiterhin zur Abholung für jeden Bürger kostenlos in Papierform ausliegen. Wie kann ich das Amtsblatt digital lesen? Dafür gibt es drei Möglichkeiten: Das Amtsblatt steht Interessierten im Internet unter villingenschwenningen.de als PDF-Version oder direkt zum Durchblättern zur Verfügung. Das Amtsblatt wird dort mit all seinen Beiträgen bereit gestellt. Ebenso wird dort auch ein Archiv angeboten, das den Lesern das Stöbern in den älteren Ausgaben seit der ersten Erscheinung ermöglicht. Eine weitere Option ist der Amtsblatt-Newsletter. Wer gerne daran erinnert werden möchte, sobald das Amtsblatt erscheint, erhält zu jeder Neuausgabe eine E-Mail. Dort können die Nutzer auch direkt auf die aktuelle Version zugreifen und diese ganz bequem am Computer, auf dem Smartphone oder dem Tab- let lesen. Zum Newsletter melden sich Interessierte auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik Amtsblatt an. Es muss nur der Name und die aktuelle EMail-Adresse eingetragen werden. Die Stadt-App VS, die allen Smartphone-Nutzern kostenfrei zur Verfügung steht, bietet das Amtsblatt ebenso zum Lesen an. Ist ein Bezug direkt zu mir nach Hause noch möglich? Pünktlich zum Jahreswechsel wird dies machbar sein. Die Verwaltung arbeitet derzeit daran, ein Abonnenten-System aufzubauen, das es jedem Bürger ermöglichen wird, unter Übernahme der Portogebühren, das Amtsblatt weiterhin gedruckt nach Hause zu bekommen. Weitere Informationen zum Abo-Bezug werden noch veröffentlicht. Seit drei Jahren gibt es unser Amtsblatt. Es wird kostenfrei in jeden Haushalt geliefert. Damit stehen alle wichtigen Informationen die unmittelbar die Stadt betreffen, jedem Bürger ungefiltert zur Verfügung. Das Amtsblatt gibt keine Meinung der Verwaltung wieder. Es versucht, oft schwierige Inhalte so aufzubereiten, dass sie für jeden verständlich sind. Gleichzeitig enthält das Amtsblatt Stellungnahmen aller im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen. Damit kann sich jeder Leser eine eigene Meinung zu Vorgängen und politischen Entscheidungen in unserer Stadt bilden. Mit klarer Mehrheit hat der Gemeinderat vor zwei Wochen beschlossen, das Amts-blatt auch künftig bereitzustellen. Da sich jedoch die Verteilung erheblich verteuert hat, wird es nicht mehr möglich sein, in jeden Haushalt ein gedrucktes Exemplar kostenfrei zu liefern. Eine Onlineausgabe wird ab dem kommenden Jahr in optimierter Form über die städtische Internetseite unter villingen-schwenningen.de oder über unsere Stadt-App weiterhin kostenfrei angeboten. Außerdem gibt es kostenlose Druckexemplare zum Mitnehmen in unseren Bürgerämtern, den Rathäusern der Ortschaften, den Stadtbibliotheken und den Volkshochschulen. Wer dennoch nicht auf die Zustellung verzichten möchte, kann diese durch ein Abonnement sicherstellen. Die genauen Infos gibt es in der kommenden Ausgabe Ihres Amtsblattes Villingen-Schwenningen. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Aktuelles Seite 4 20/2016 Schmökern und Shoppen in einem Gebäude Gemeinderat auf Besichtigungsfahrt zum 'Forum Hanau' / 's Rössle-Investor HBB präsentiert Vorzeigeprojekt Im Juli sprach sich der Gemeinderat für die Planungen des Investors HBB aus, welcher einen Abriss des 's Rössle vorsieht. Bei einer Exkursion ins hessische Hanau besichtigten Stadträte und Verwaltungsmitarbeiter das 'Forum Hanau', welches als gelungenes Projekt des Investors gilt. Das Konzept der Hamburger Projektentwickler sieht den Neubau eines 15.000 Quadratmeter gro- ßen Shopping-Centers über drei Etagen mit Parken auf dem Dach vor. Die Unterbringung der Schwenninger Stadtbibliothek in diesem Komplex wäre eine mögliche Option, die gelingen könnte – davon überzeugten sich die Teilnehmer bei der Besichtigungsfahrt zum 'Forum Hanau'. Auch Claus Kaminsky, Oberbürgermeister der 93.000-Einwohner-Stadt, war zugegen und konnte nur Positives berichten: »Das Kulturforum mit unserer Bibliothek wird gran- Impulse für Jugendvertreter Einführungsseminar mit Einblick in Kommunalpolitik Rund vier Wochen nach der Wahl des ersten Jugendgemeinderates von Villingen-Schwenningen fand für dessen Mitglieder ein Einführungsseminar im Jugendund Familienzentrum Spektrum im Stadtbezirk Schwenningen statt. Dabei bekamen die gewählten Vertreter wichtiges Basiswissen für ihre Arbeit im Gemeinderat und den verschiedenen Ausschüssen vermittelt. Die beiden Referenten der Landeszentrale für Politische Bildung, Hans Barucha, ehemaliger Jugendgemeinderat in Nagold und Franziska Wössner, Studentin der Empirischen Politik- und Sozialforschung, warteten mit reichlich theoretischem Input für die Nachwuchspolitiker auf. So ging es am Vormittag zunächst um die Ämter und Aufgaben im Jugendgemeinderat, worauf auch die Aufgaben einer Kommune thematisiert wurden: Ist ein Schwimmbad Pflicht oder doch eine freiwillige Aufgabe? Wie steht es mit der Durchführung von Wahlen oder der Instandhaltung von Gebäuden und Straßen? dios angenommen und hat alle Erwartungen übertroffen.« Er teilte auch mit, dass dies die größte Veränderung gewesen sei, »die die Stadt je gesehen habe« . Interessiert lauschten die Teilnehmer auch den Ausführungen zu den städtebaulichen Veränderungen und Entwicklungen wie zum Beispiel zum Wohnraum und Nahverkehr, die mit Entstehen des Forums realisiert wurden, bevor sie sich selbst ein Bild über das Einkaufscenter und die mo- Investition in Familien Über den aktuellen Bericht des Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) tauschte sich der Rat in seiner Novembersitzung aus. »Der demographische Wandel und der damit verbundene Rückgang der Zahl junger Menschen erfordert mehr Engagement und mehr Investitionen in Kinder und Familien«, betont Dr. Ulrich Bürger in seinem Bericht. Beim Einführungsseminar erhielten die Jugendgemeinderäte von VillingenSchwenningen wichtiges Basiswissen für ihre neue Tätigkeit. Schnelles Netz Nach der Mittagspause gingen die Jugendlichen gestärkt und motiviert an das Planspiel 'Neckardorf' heran. Abschluss und Höhepunkt war eine simulierte Gemeinderatssitzung, bei der die Jugendgemeinderäte die Positionen verschiedener (fiktiver) Parteien und Gruppierungen übernahmen. Argumente wurden ausgetauscht, Position bezogen, hart verhandelt – und am Schluss ein Kompromiss gefunden. Ein abschließendes Feedback rundete den gelungenen Seminartag ab. Im Jahr 2017 sieht die Stadt VS den Ausbau der Breitbandversorgung im Villinger Nordwesten, u.a. Vockenhausen und Vorderer Eckweg, der Ortsnetze in Marbach, Rietheim und Villingen Süd und Zentrum Süd sowie für die Anbindung der Schulen und die Erschließung des alten Klinikums Schwenningen vor. Im Zuge des Backbone-Ausbaus des Landkreises wir das Ortsnetz Herzogenweiler erschlossen. Die Planung, Ausbau und Betrieb erfolgt durch den Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar. derne Bücherei machten. Gerade diese fand Anklag bei Gemeinderat und Verwaltung. Die 4.300 Quadratmeter große Bibliothek mit hellen Räumlichkeiten verzeichnet täglich etwa 1.000 Besucher, wie die stellvertretende Leiterin Angela Noe berichtete. Ein detailliertes Konzept nach dem hessischen Vorbild für den Schwenninger Komplex wird HBB nach Erarbeitung dem Gemeinderat präsentieren und zur Diskussion stellen. Beschlüsse aus der letzten Sitzung Parkplätze für Messe Der Gemeinderat erklärte sich in seiner jüngsten Sitzung zu einem Investitionskostenzuschuss für die Sanierung der Parkplätze an die Südwest Messe- und AusstellungsGmbH über die nachgewiesenen Kosten in Höhe von maximal 412.000 Euro bereit. Abwasserpreise stabil Nach der Kalkulation der Abwassergebühren durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung stimmte der Rat zu, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser 2017 und 2018 bei 2,01 Euro bzw. 0,30 Euro pro Kubikmeter zu belassen. Wirtschaftspläne Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Breitbandversorgung sowie der Technischen Dienste VS wurden genehmigt bzw. beschlossen. 20/2016 Aktuelles Johanna-Schwer-Kita öffnet Pforten Jubiläumsjahr wird mit Tag der offenen Tür abgerundet / Tolles Programm für Groß und Klein Ob mit der Aufführung des 'Karneval der Tiere' im Franziskaner (Foto oben rechts) oder beim Besuch des Stadtarchivs (Foto unten rechts): Die Kinder der JohannaSchwer-Kita erlebten ein Geburtstagsjahr mit vielen tollen Aktionen. Am Samstag, 10. Dezember, öffnet die Kindertagesstätte Johanna-Schwer anlässlich ihres 75-jährigen Jubiläums von 11 bis 16 Uhr für Familien und alle Interessierten die Türen. Mit dieser Aktion beschließt das Johanna-Schwer-Team sein großes Jubiläumsjahr 2016. »Der Wunsch nach einem Tag der offenen Tür wurde vielfach an uns herangetragen«, erzählt Kitaleiterin Diana Fiesel. Gerne sind zu diesem Anlass auch nochmals ehemalige Kitakinder und Mitarbeiter willkommen: »Sie haben wirklich spannende Geschichten in pet- to«, weiß Diana Fiesel. Für große und kleine Besucher haben sich die Erzieher der Einrichtung ein buntes Unterhaltungsprogramm ausgedacht. So können Kinder mit ihren Eltern verschiedene Angebote ausprobieren: Naturwissenschaftliche Experimente im Forscherzimmer, basteln in der Kreativwerkstatt, alte Gesellschaftsspiele spielen oder Rätsel lösen. Die Mädchen und Jungen können sich beim Kinderschminken außerdem in kleine Feen, Tiere und Comic-Helden verwandeln. Für die Erwachsenen wird stündlich eine Präsentation der Forscheraktivitäten und eine Hausführung angeboten. Auch der Schülerhort wird im voraussichtlich letzten Schuljahr seines Bestehens noch einmal zu besichtigen sein. Der Elternbeirat der Kita sorgt für die Bewirtung. Die städtische Johanna-SchwerKindertagesstätte hat ihr 75-jähriges Bestehen in diesem Jahr vielfältig gefeiert. Der pädagogische Schwerpunkt lag dabei in der vergleichenden Bearbeitung des Themas 'Früher und Heute', entsprechend dem Forscherauftrag als 'Haus der kleinen Forscher'. Dabei wurde das Thema auf unterschiedlichste Art und Weise bearbeitet: mit allen Sinnen, wie im Bereich der hauswirtschaftlichen Umsetzung von alten Rezepten, mit abstrakteren Fragen wie dem Zeitbegriff oder mit geschichtlicher Forschung von der Entstehungsgeschichte der Kindertagesstätte bis hin zur Stadtentwicklung, im Rahmen von Besuchen im Stadtarchiv und Museum. Den Höhepunkt der Feierlichkeiten stellte die Aufführung des 'Karneval der Tiere' in Kooperation mit der Rhythmik-Abteilung der Musikakademie VS und dem Sinfonieorchester VS im Rahmen ihres diesjährigen Wandelkonzertes im Franziskaner Konzerthaus dar. Seite 5 Wohnungen für Familien gesucht Die Stadtverwaltung VillingenSchwenningen sucht für mehrere Familien mit Kindern, die in den nächsten Tagen im Oberzentrum ankommen, dringend Wohnungen, die sofort zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Familiennachzugs kommen die syrischen Familien zu ihren Angehörigen in die Doppelstadt. Aufgrund der Wohnsitzauflage des neuen Integrationsgesetzes sollen die Familien ihren Wohnsitz auch in Villingen-Schwenningen nehmen. Die Flüchtlingsfamilien werden durch die Stadtverwaltung betreut und beim Ankommen in Deutschland unterstützt. Auch für Vermieter stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger, die Vermieter sind oder leerstehenden Wohnraum kennen, melden sich bitte bei der Flüchtlingsbeauftragten Katharina Hagel unter Tel. 82-2176 oder per E-Mail an fluechtlingsbeauftragte@ villingen-schwenningen.de. Forstamt appelliert an Reisignutzer Nordring ab 12. Dezember gesperrt Betreten des Waldes bei laufenden Hieben strengstens verboten Frostfreie und trockene Witterung Voraussetzung / Jahresendspurt Seit Jahrzehnten gibt der städtische Forstbetrieb Bürgerinnen und Bürgern von VillingenSchwenningen die Möglichkeit, Deck- und Schmuckreisig an frisch eingeschlagenen Bäumen im Stadtwald zu gewinnen. Kummer bereiten dem Forstamt der Stadt derzeit sehr viele uneinsichtige Reisignutzer, die zum Teil noch in laufende Reisighiebe hineingehen und sich dabei erheblich gefährden. »Ermahnungen wirken kaum«, wie der Leiter des Forstamtes, Dr. Tobias Kühn berichtet. Das Forstamt wird deshalb gegen diese Personen vorgehen, denn nach § 37 Abs. 4 des Landeswaldgesetzes ist das Betreten von laufenden Hieben verboten und kann sogar mit Bußgeld belegt werden. Die Straßenbauarbeiten am Nordring im Bereich des ehemaligen Familienfreizeitparks schreiten zügig voran. Sollte es die Witterung weiterhin zulassen, ist am Mittwoch, 14. und Donnerstag, 15. Dezember, der Einbau der Deckschichten vorgesehen. Dazu ist es notwendig, die bestehende Decke der Fahrbahn bis zum Kreisverkehr Klinikstraße/Querspange abzufräsen. Anschließend werden circa 10.000 Quadratmeter Binder- und Deckschicht in den gesamten Bereich eingebaut. Hierfür muss der Nordring voraussichtlich in der Woche von Montag, 12. Dezember bis Samstag, 17. Dezember, komplett gesperrt werden. Der Verkehr wird großflächig umgeleitet. Dr. Tobias Kühn und sein Team appellieren daher eindringlich an die Bevölkerung der Stadt, erst dann die Reisighiebe zu betreten, wenn diese vom Forstamt freigegeben worden sind. »Wir schauen uns das in dieser Adventszeit noch einmal an. Verhalten sich die Reisignutzer weiter so riskant, werden wir im nächsten Jahr kein Reisig mehr zur Verfügung stellen«, nennt Dr. Tobias Kühn die möglichen Konsequenzen. Dann müsse jeder seinen Bedarf – wie in anderen Städten auch – eben käuflich erwerben. »Wir möchten den Service für die Bürgerinnen und Bürger gerne aufrechterhalten. Dies geht aber nur, wenn sie sich an die klaren Regeln halten«, betont der Forstamtsleiter. Daraufhin kann der Nordring dann wieder wie gewohnt zweispurig befahren werden. Nach dem Deckeneinbau werden 2017 dann keine weiteren großräumigen Umleitungen mehr notwendig, um die restlichen Bauarbeiten auszuführen. Im Falle schlechter Wetterbedingungen sind zumindest Teileinbauten vorgesehen, so dass über die Winterpause eine provisorische, zweispurige Verkehrsführung möglich ist. Die Fahrbahndecke muss dann im Frühjahr 2017 unter nochmaliger Vollsperrung fertiggestellt werden. Nach der Winterpause stehen außerhalb der Hauptfahrbahnen noch verschiedene Restarbeiten in den Rand- und Anschlussbereichen an. Advents- und Weihnachtszeit in VS Seite 6 ★ ☆ 20/2016 Gemeinsam die Vorweihnachtszeit genießen 'Villinger Adventsfenster' lädt Groß und Klein jeden Abend zu überraschungsvollen Momenten ein Am Donnerstag, 1. Dezember, öffnet sich um 18 Uhr das erste der 24 'Villinger Adventsfenster'. Ab dann erwartet die Besucher bis Weihnachten jeden Abend ein neues, faszinierendes Geschehen. Wer erinnert sich nicht gerne an die eigene Kindheit zurück, als voller Erwartung ein Türchen nach dem anderen am Adventskalender geöffnet werden durfte? Die 'Villinger Adventsfenster' lassen Jung und Alt in diese erwartungsvolle Zeit eintauchen. Vom 1. bis 24. Dezember spielt sich gegen 18 Uhr an wechselnden Orten im Bereich der historischen Innenstadt Weihnachtliches ab. Was genau, das bleibt der Fantasie der Teilnehmer überlassen – verbunden mit einer festlichen Ausschmückung, eröffnet sich für die Besucher dabei stets Genussvolles für alle Sinne. 1. Südkurier, Bickenstraße 19 2. Lederwaren Hügel, Goldenbühlschule, Niedere Str. 30 3. Kunsthandwerk zur Weih- nachtszeit, Franziskaner Kulturzentrum 4. Johannesgemeinde, Johanneskirche (Gerberstraße) 5. Fa. Wiebelt, Bickenstraße 6 6. Blumen & Ambiente - Patrick Weigert, Färberstr. 1 7. Verena Dahlem, Zinsergasse (Hinterhof Fa. Sprissler gegenüber Nr. 6/1) 8. Stadtbibliothek Villingen, Münsterplatz 9. Grenadiercorps, Elisabethenturm 10. Rietvögel, Rietgasse 34 11. Pfadfinder und Dekanatsjugendbüro, Münsterplatz 12. Spitalfonds, Abt-Gaisser-Haus 13. Henry Greif, Innenhof Kanzleigasse 20 (Architekt Janasik) 14. Sozialdienst katholischer Frauen/Chor ‘Get Gospel’, Kanzleigasse 30 (Münsterzentrum) 15. Susanne Schneider, Kronengasse 12 (Hinterhof) 16. Haus der Musik, Klosterring 1 17. Café 'Einfach Andersch', Rietstr. 38 18. Rentnerband, © E. Villa Grafik-Design Kanzleigasse 24 19. Städt. Johanna-Schwer-Kindertagesstätte, Kanzleigasse 8 20. Volkshochschule/Heike Gressenbuch, Kanzleigasse 6 (Münsterplatz) 21. Stadtmusik, Zeughaus 22. Stadt Villingen-Schwenningen/Oberbürgermeister, Rathaus Villingen 23. Orga-Team, Osianderplatz 24. Kuhreihen, Latschariplatz Weihnachtszauber im Oberzentrum Advent, Advent ein Buchgeschenk Stimmungsvolles Marktvergnügen im Doppelpack Christbaumschmuck und ungewöhnliche Geschenkideen zu entdecken. Das abwechslungsreiche Rahmenprogramm garantiert dabei beste Unterhaltung, während sich für kleine Kinder unentwegt das Karussell dreht. Auch der Gaumen darf sich festlich fühlen: über beide Märkten legt sich der feine Duft von Plätzchen, Glühwein, heißen Maronen, gebrannten Mandeln und Crêpes. Das tolle Angebot macht Lust auf einen Weihnachtsmarktbummel. Hier trifft man sich zum Plausch und man kann dem Weihnachtsengel sogar persönlich begegnen. Bilder: EXPO Südwest GmbH Noch bis zum zweiten Adventssonntag, dem 4. Dezember, glänzt, glitzert und duftet es in Villingen. Daraufhin fasziniert der Stadtbezirk Schwenningen von Freitag, 9. Dezember bis Sonntag, 18. Dezember mit seiner festlichen Stimmung: In der Doppelstadt laden stets zwei Weihnachtsmärkte nacheinander täglich zwischen 11 und 21 Uhr zu einer Atempause während den alljährlichen Festvorbereitungen ein. Der Bummel durch die Gassen in den romantischen Hüttendörfern reizt mit dem vielseitigen Angebot der Händler. Hier gibt es jede Menge Kunsthandwerk, Literarischer Adventskalender für Besucher der Stadtbibliothek Alle Jahre wieder erwartet die Besucherinnen und Besucher der Stadtbibliothek Villingen-Schwenningen ein literarischer Adventskalender. Von Dienstag, 1. Dezember bis Mittwoch, 23. Dezember, können sich Lesefreunde an jedem Öffnungstag der Bibliothek mit einem der begehrten Buchpräsente beschenken lassen. Die attraktiven Romane wurden der Stadtbibliothek VS als Leseexemplare von verschiedenen Verlagen zur Verfügung gestellt. Das Buchgeschenk wird täglich in der Stadtbibliothek am Münster, Kanzleigasse 4, Stadtbezirk Villingen und in der Stadtbibliothek am Muslenplatz, In der Muslen 2, Stadtbezirk Schwenningen an den ersten Lesefreundw verschenkt, der an der Verbuchungstheke danach fragt. �� Öffnungszeiten Die Stadtbibliothek hat dienstags, donnerstags und freitags von 12 bis 18 Uhr, mittwochs von 10 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet. 20/2016 Advents- und Weihnachtszeit in VS Schmucke, individuelle Geschenke Kunsthandwerkermarkt lädt zum Bummeln und Staunen / Buntes Rahmenprogramm Im historischen Gebäude des Franziskaner Kulturzentrums findet am zweiten Adventswochenende bereits zum zehnten Mal der beliebte Kunsthandwerkermarkt statt. Mehr als 25 Aussteller, unter ihnen sowohl Altbekannte als auch neu Hinzugekommene, präsentieren ihre hochwertigen und selbstgefertigten Kunsthandwerke. Angeboten wird eine attraktive Mischung aus Schmuck, Mode, Keramik, Metallkunst, Naturkosmetik und Wohnacces- soires. »Eine gute Möglichkeit für Besucher, individuelle Geschenke für ihre Lieben zu Hause zu erhaschen«, ist sich Kristina Hofmann von der Stabsstelle Stadtmarketing sicher. An den beiden Markttagen gibt es zudem ein interessantes, abwechslungsreiches Rahmenprogramm: Eröffnet wird der Kunsthandwerkermarkt am Samstag um 13 Uhr durch Oberbürgermeister Dr. Rubert Kubon. Um 14 Uhr sind Familien dann herzlich zur Führung 'Tiere im Winter' eingeladen. Im Anschluss an den Museumsrundgang lernen Kinder (empfohlen ab fünf Jahren), bei der kreativen Bastelwerkstatt ab 14.30 Uhr beim Filzen ein altes Handwerk kennen. Zudem wird um 18 Uhr das dritte 'Vil- linger Adventsfenster' auf dem Osianderplatz geöffnet. Am Sonntag warten weitere Programmpunkte auf die Besucher: Die Familienführung 'Advent, Advent ein Lichtlein brennt… Schwarzwälder Bräuche' mit anschließender Modellier-Bastelwerkstatt für Kinder beginnt um 14 Uhr, die weihnachtliche Museumsführung eine Stunde später, um 15 Uhr. Zudem können die Besucher den Künstlern bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen und an Workshops teilnehmen. Der Kunsthandwerkermarkt der Stadt Villingen-Schwenningen hat am Samstag, 3. Dezember, von 13 bis 18 Uhr sowie am Sonntag, 4. Dezember, von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. �� weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es bei den Tourist-Informationen im Franziskaner Kulturzentrum im Stadtbezirk Villingen, Tel. 82-2340 sowie im Bahnhof im Stadtbezirk Schwenningen, Tel. 82-1208. Hunderte Weihnachtserlebnisse Broschüre der Stadt begleitet durch die schönste Zeit im Jahr Unter dem Titel 'Es weihnachtet in Villingen-Schwenningen' gibt die zweite Auflage der Broschüre viele Erlebnistipps für eine wunderschöne Weihnachtszeit in VS – sowohl für drinnen als auch an der frischen Luft. Erarbeitet wurde die Broschüre 'Weihnachtsmomente' von der Stabsstelle Stadtmarketing in Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen, Vereinen und Unternehmen. Villingen-Schwenningen bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Winterzeit zu genießen. Mehr als 300 Events und Erlebnisse rund um die Advents-, Weihnachts- und Neujahrstage in Villingen-Schwenningen finden sich in dem Heft auf einen Blick – beginnend mit der Weihnachtsmarkt-Eröffnung am 25. November 2016 bis zu den Neujahrskonzerten am 8. Januar 2017. Sowohl Einheimische als auch Touristen erhalten Antworten zu Fragen wie: Welche Veranstaltungen finden neben den traditionsreichen Weihnachtsmärkten und -basa- ren statt? Wo kann ich aktiven Wintersport betreiben, wie zum Beispiel Skilanglauf oder Schlittschuhfahren? Wann finden Gottesdienste und Kirchenkonzerte statt? Oder beim gemütlichen Einkaufsbummel: Welche Weihnachtsaktionen erwarten mich in den Geschäften? Das Heft im praktischen A5Format präsentiert eine große Bandbreite an tollen Events und Aktionen, wie zum Beispiel lebendige Adventskalender, Workshops, festliche Theaterstücke und Konzerte, kirchliche Veranstaltungen sowie spannende Führungen zu Weihnachtsthemen. Für Touristen und Neubürger sind zudem die Bräuche zur Weihnachtszeit wie der Kuhreihen der Stadt- und Bürgerwehrmusik Villingen oder das Neujahrsschießen am Hubenloch sehr spannend erklärt. Viele Programmpunkte warten auf Kinder, wie etwa kreative Bastelstunden oder Musicals und Theaterstücke nach be- kannten und beliebten Märchen. Diejenigen, die noch nach Veranstaltungen zu Silvester und Neujahr suchen, finden mithilfe der Broschüre garantiert das Richtige: Wie wäre es mit dem Silvesterball in der Neuen Tonhalle, dem Silvesterkonzert im Münster oder den Neujahrskonzerten 'Tanz – ins neue Jahr' im Franziskaner Kulturhaus? Die übersichtliche Broschüre mit integriertem Stadtplan liegt ab sofort in den Tourist-Informationen Villingen (Franziskanermuseum) und Schwenningen (Bahnhof) sowie weiteren städtischen Anlaufstellen aus. Seite 7 ★ Weihnachten in Gemeinschaft feiern ☆ Auch in diesem Jahr findet am Heiligen Abend im Tagesstüble St. Lioba (Rote Gasse 2, Stadtbezirk Villingen) wieder eine Feier der ganz besonderen Art statt. Eingeladen sind vor allem Alleinlebende, Alleinerziehende, einkommensschwache Menschen oder jene, die mit ihrer Familie 'Weihnachten mal anders' als bisher verbringen möchten: nämlich nicht alleine, sondern in Gemeinschaft. Die Feier wird von der Stabsstelle Gemeindecaritas im Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis gemeinsam mit der Abteilung Bürgerschaftliches Engagement im Amt für Familie, Jugend und Soziales sowie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern organisiert und auch veranstaltet. Auch Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon wird in diesem Jahr zugegen sein. Im weihnachtlich geschmückten Tagesstüble gibt es dann ein leckeres 3-Gänge-Menü. Zwischen den einzelnen Speisen werden Geschichten vorgelesen und gemeinsam traditionelle Lieder gesungen. Dank vieler Sponsoren und externer Unterstützer gibt es für jeden der Gäste auch wieder ein kleines Geschenk zur Erinnerung an den besonderen Abend. Unter den Mitfeiernden sind neben dem Organisationsteam auch Menschen, die als Zuhörer und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um an diesem emotional sensiblen Abend bei Bedarf seelsorgerliche Begleitung zu leisten. Die Organisatoren hoffen, dass genauso wie im letzten Jahr wieder viele Gäste zusammen kommen und aus ihrer Einsamkeit heraus, den Weg zu einer Gemeinschaft mit anderen Menschen finden. �� weitere Informationen und Anmeldungen bei Ulrike Hake unter Tel. 07721/840711. Anmeldeschluss ist am Montag, 12. Dezember. Aktuelles Seite 8 20/2016 Erfahrungen abseits des Verwaltungsalltags Acht städtische Auszubildende hospitierten zwei Wochen lang in sozialen Einrichtungen und Unternehmen Das Kennenlernen von eigenen Grenzen und das Entdecken von neuen Fähigkeiten waren für die Verwaltungsauszubildenden Nadine Löw, Panagiota Pakatari, Guilia Dufner, Patrizia Karasew, Patricia Schmidts, Jasmina Schindelar, Stephanie Späth und Jenny Willich bereichernd und stärkend. Die Azubis konnten so Einblicke gewinnen in die Abläufe bei der Kaba GmbH oder dem Drogeriemarkt 'Müller'. Aber auch in soziale Einrichtungen, wie die Kinderkrippe 'Am Steppach', in den Bezirksverein der sozialen Rechtspflege, das Altenheim Lioba, das Kinder- und Familienzentrum VS sowie das Schwarzwald-Baar-Klinikum konnte hineingeschnuppert werden. Die Tierklinik Schabelhof freute sich ebenso über die Unterstützung der Stadt-Azubis. Für das Projekt, das nun schon seit zehn Jahren besteht, konnten in der Vergangenheit verschiedene Einrichtungen als lebensnahe und effektive Lernorte in der Region gewonnen werden, die das 'Azubi-Plus'-Projekt seither mittragen und Hospitationsplätze anbieten. Der Austausch, der in Zukunft auch gegenseitig zwischen den Unternehmen und Einrichtungen erfolgen soll, hat dieses Jahr zwei Azubis vom Verein für soziale Rechtspflege zur zweiwöchigen Hospitation in die Stadtverwaltung gebracht. Von Beginn an hatte das Amt für Familie, Jugend und Soziales die Federführung des Projekts in den Händen. Ab dem Jahr 2017 soll dann das Haupt- und Personalamt das Austauschprogramm Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon (rechts) ehrt die städtischen Azubis für die Teilnahme am 'Azubi-Plus'-Projekt. weiterführen. Ausbildungsleiterin Carmen Mai (Bild oben, links) hat bereits in diesem Jahr die Urkunden-Übergabe begleitet. Solch ein Engagement wird von Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon besonders gelobt. So überreichte dieser jeder Auszubildenden in einer feierlichen Stunde eine Urkunde für die Teilnahme an diesem Projekt, das den jungen Mitarbeitern beschei- nigt, während ihrer Lehrzeit vielfältige Erfahrungen am Arbeitsmarkt gesammelt zu haben. In einem lockeren, persönlichen Gespräch mit dem Stadtoberhaupt, der sich bei den jungen Mitarbeitern darüber informierte, warum sie sich für das ausgewählte Unternehmen entschieden haben, wurden die gesammelten Erfahrungen auch unter den Azubis ausgetauscht. Weihnachtsmomente in VS Großes Medienangebot für Alle Besondere Adventsstimmung / Limitierte Tasse zu gewinnen Stadtbibliothek verleiht weit mehr als nur Lesestoff Seit vielen Jahren verwandelt sich der Stadtbezirk Villingen ab dem 1. Dezember in einen überdimensionalen Adventskalender. Bis Weihnachten wird jeden Abend um 18 Uhr ein neues Adventsfenster geöffnet. Ob mit Musik, Gedichten oder Geschichten – die Teilnehmer sind äußerst kreativ, was die Gestaltung ihrer Fenster betrifft. Neben Vereinen, Einrichtungen, Geschäften und Privatpersonen beteiligt sich auch die Stadtver- waltung immer wieder gerne an der beliebten Gemeinschaftsaktion. Wann wird das Villinger Adventsfenster durch Oberbürgermeister Dr. Kubon geöffnet? Kleiner Tipp: Die richtige Antwort finden Sie in einem Beitrag in dieser Amtsblatt-Ausgabe. Wenn Sie die richtige Antwort kennen, senden Sie diese bis spätestens Sonntag, 4. Dezember, per E-Mail an raetsel@villingen-schwenningen. de. Nennen Sie darin die Lösung und Ihren Namen mit vollständiger Anschrift. Zu gewinnen gibt es eine Keramikkaffeetasse in den Stadtfarben Rot und Grün. Lösung und Gewinner veröffentlichen wir in der nächsten Amtsblatt-Ausgabe am 13. Dezember. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir wünschen allen Rätselfreunden viel Glück! In den beiden Häusern der Stadtbibliothek Villingen-Schwenningen stehen insgesamt 96.122 Medienexemplare zu allen Wissensgebieten und für jedes Alter zur Auswahl: Neben dem vielfältigen Bücherangebot gibt es auch Literaturhörspiele, Karten und Stadtpläne, Multimediasprachkurse, CDs, CD-ROMs, DVDs, Videos und Spiele. Allein im Haus am Münsterplatz im Stadtbezirk Villingen beläuft sich das Angebot auf über 45.000 Medienartikel. Neben dem großen Angebot zur Ausleihe bietet die Stadtbibliothek VS das ganze Jahr hindurch zusätzlich auch viele interessante Vorträge und spannende Veranstaltungen an. Bibliotheksfans, die sich gerne über Neuigkeiten und Termine auf dem Laufenden halten möchten, können im Internet unter villingen-schwenningen.de/ © WTVS bildung/stadtbibliothek/angebot-und-service den kostenlosen Newsletter abonnieren. Thomas Streb wusste die richtige Antwort auf unsere Quizfrage in der letzten Amtsblatt-Ausgabe und darf sich über eine tolle VS-Tasse freuen. Das kleine Päckchen wird in den nächsten Tagen ? versandt. ?? Herzlichen Rätsel Glückwunsch! Ecke Mit dem Austauschprojekt 'Azubi-Plus' ermöglicht die Stadtverwaltung ihren Auszubildenden umfangreiches Wissen und fördert durch den Einsatz in einem fremden Berufsumfeld gleichzeitig ihre sozialen, persönlichen und fachlichen Kompetenzen. KULTURZEIT 20/2016 Seite 9 Ein musikalisches Weihnachtsfest Tipps & Termine ■ Breakin' Mozart Klassik trifft Breakdance: Am Samstag, 3. Dezember, um 20 Uhr brennen die Tänzerinnen und Tänzer der 'Dancefloor Destruction Crew' im Theater am Ring ein wahres Feuerwerk ab, während Mozarts Werke live auf dem Klavier erklingen. Auftakt zur Adventszeit: Nils Landgren feiert 'Christmas with my friends' ›› weitere Informationen Nils Landgren: 'Christmas with my friends' Dienstag, 6. Dezember, 20 Uhr Franziskaner Konzerthaus ■ Peter Pan Am Sonntag, 4. Dezember, um 15 Uhr führt die Württembergische Landesbühne Esslingen 'Peter Pan' in der Bearbeitung von Erich Kästner als Familienveranstaltung im Theater am Ring auf. Weitere Termine: Montag, 5. Dezember und Dienstag, 6. Dezember jeweils um 9 und 11 Uhr. Zuschauer ab 7 Jahren erleben in der Begegnung von Puppen- und Schauspiel spannende Abenteuer: Wendy Darling und ihre Brüder werden von dem fliegenden Jungen Peter Pan mit nach Nimmerland genommen. Dort müssen sie sich mit Indianern, Meerjungfrauen und dem hinterlistigen Käpt'n Hook und seinen Piraten herumschlagen. ■ Weihnachtliche Museumsangebote für Kindergärten Im Franziskanermuseum haben Kindergärten und Kindertagesstätten die Möglichkeit, vor dem Bildteppich mit der Geburt Christi ein Krippenspiel szenisch zu gestalten und den Hintergrund der Winterfeste spielerisch zu erfahren. Im Heimat- und Uhrenmuseum Schwenningen und im Franziskanermuseum in Villingen wird zusätzlich die beliebte Führung 'Tiere im Winter' angeboten: Tiere werden auf Kunstwerken im Museum entdeckt, anschließend werden Weihnachtskarten gestaltet. Anmeldung: Tel. 07721 82-2351. Der Museumseintritt ist frei, die Führung kostet einen Euro/Kind. © Thron Ullberg © Steven Haberland Vor zehn Jahren versammelte der schwedische Posaunist, Sänger und Produzent Nils Landgren erstmals seine Freunde um sich, um mit ihnen auf 'Christmas with my friends' ganz unterschiedliche Weihnachtslieder zu vertonen. Die Platte war so erfolgreich, dass weitere Aufnahmen folgten, darunter auch eine Live-Version. Nun stellt Nils Landgren im Franziskaner Konzerthaus das fünfte Weihnachtsalbum der Reihe vor. Auf seine Auftritte freue er sich wie ein Kind bei der Bescherung, sagte Landgren einmal – und zudem sei ihm Weihnachten ein Herzensanliegen. Der besondere Reiz von 'Christmas with my friends' liegt, für Jazz-Musiker eher ungewohnt, in der klaren und eindringlichen, technisch reduzierten musikalischen Sprache; die charmanten Glanzlichter werden von den Chorpassagen der vier Sängerinnen gesetzt. Bei aller musikalischen Brillanz der hochqualifizierten Musiker bewegt Landgren um diese Jahreszeit vor allem aber auch die Botschaft hinter der Musik: Frieden, Freiheit und Freundschaft. Es gibt wohl keinen gelungeneren Auftakt zur Adventszeit, als in Gesellschaft guter Freunde einen Abend mit Nils Landgren und dessen 'friends' zu verbringen. In diesem Jahr sind mit dabei: Jonas Knutsson (Saxophon), Johan Norberg (Gitarre), Eva Kruse (Bass) und Ida Sand (Klavier und Gesang), sowie Sharon Dyall, Jessica Pilnäs und Jeanette Köhn (alle Gesang). © DPS-Photography Der Weltstar an der roten Posaune kommt mit seinen Freunden ins Franziskaner Konzerthaus und feiert mit dem Publikum 'Christmas with my friends'. Kultur und Freizeit in VS ZEITRAUMKOMPAKT November Di 29 1 Stadtführung 'Villingen – damals und heute' 11 - 21 Uhr · Münsterplatz Villingen 9 + 11 Uhr · Theater am Ring 20 Uhr · Theater am Ring Stadtführung 'Schwenningen – damals und heute' Schauspiel für Kinder ab 6 J. (Bad. Landesbühne Bruchsal). Oper von Giacomo Puccini. 18 Uhr · Markuskirche Villingen 20.15 Uhr · Wohnanlage Hammerhalde Jahreskonzert des Gymnasiums am Hoptbühl. Eintritt frei. Weihnachtsmarkt Pinocchio 14 Uhr · Familienheim, Breite Mühle BSW-Fotogruppe: Fotobuch erstellen Weihnachtsmarkt La Bohème Philosophie im Gespräch mit Wilfried K. Hayer. 2 Veranstalter: Familienheim. Fr 17.30 Uhr · Duale Hochschule VS 11 - 21 Uhr · Münsterplatz Villingen Der Duale Master Informationsveranstaltung. Weihnachtsmarkt 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch in der Scheuer 19.30 Uhr · Helios Arena Guckloch Filmgeschichte(n): Res publica Mi 30 7.30 Uhr · Innenstädte Villingen und Schwenningen Wochenmarkt 11 - 21 Uhr · Münsterplatz Villingen Weihnachtsmarkt 9 + 11 Uhr · Theater am Ring Conni und das ganz spezielle Weihnachtsfest Schauspiel für Kinder ab 4 Jahren (Theater auf Tour). Über Schloss und Berg zur ChocolArt Abfahrt: 9.25 Uhr vom Bahnhof Schwenningen. Anmeldung: Tourist-Info, Tel. 07720 82-1209. Schwenninger Wild Wings – Düsseldorfer EG Deutsche Eishockey Liga DEL 20 Uhr · Theater am Turm Der Vorname Sa 3 6.30 Uhr · Innenstädte Villingen und Schwenningen Wochenmarkt 7.30 Uhr · Bahnhof Villingen Die Schwaben: Zwischen Mythos und Marke Abfahrt: 7.45 Uhr Bahnhof Schwenningen. Fahrt zum Landesmuseum Stuttgart. Anmeldung: Tel. 07720 82-1209. 9 Uhr · Johanniter-UnfallHilfe e.V. Schwenningen Erste Hilfe für den Führerschein Fahrschulklassen A, B, M, L, T, C, CE, D. Ohne Voranmeldung. 9.30 Uhr · Altes Uhrwerk, Bürkstr. 39/1, Schwenningen 10 Uhr · Vor dem City Rondell, Schwenningen 14 Uhr · Tourist-Info, Bahnhof Schwenningen Adventsmusik 19.30 Uhr · GlöckenberghalleWeilersbach 56. Hintervillinger Sängertreffen Eintritt frei. 20 Uhr · Theater am Ring Breakin' Mozart Klassik meets Breakdance. 20 Uhr · Theater am Turm Der Vorname 21 Uhr · Jazzclub Villingen Sarah Buechi Quartett So 4 9.15 Uhr · Bahnhof Schwenningen Besuch des Schwarzwälder Skimuseums in Hinterzarten Veranstalter: Schwarzwaldverein Schwenningen. 10 - 18 Uhr · Nachsorgeklinik Tannheim 13. Tannheimer Kinderweihnacht 11 - 18 Uhr · Franziskaner Kulturzentrum 10. Kunsthandwerk zur Weihnachtszeit 11 - 21 Uhr · Münsterplatz Villingen Elterncafé Nikolauslotterie Veranstalter: Prokids-Stiftung des Rotary Clubs VS. Weihnachtsmarkt 13 Uhr · Romäusturm Villingen 11 - 21 Uhr · Münsterplatz Villingen 11 Uhr · Theater am Turm Stadtwanderung und Wanderplausch Schwarzwaldverein Villingen. 29.11. – 12.12. Do 14 Uhr · Franziskaner Kulturzentrum 11 - 21 Uhr · Münsterplatz Villingen 9.15 Uhr · Bahnhof Villingen 2016 Dezember 15 Uhr · Altes Rathaus Sammlung Heinzmann I Kurzführung mit Museumsleiter Dr. Michael Hütt. Treffpunkt: Foyer Franziskanermuseum. 20 Uhr · Theater am Turm Der Vorname 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch in der Scheuer Agnes Weihnachtsmarkt 13 - 18 Uhr · Franziskaner Kulturzentrum 10. Kunsthandwerk zur Weihnachtszeit 13 Uhr · Schulhof Grundschule VS-Marbach Nikolausmarkt 14 Uhr · Franziskaner Kulturzentrum Tiere im Winter Familienführung mit Bastelwerkstatt 'Filzen' im Aktionsraum 1. Tri-Tra-Trallala mit Henry Kasperletheater. 14 Uhr · Riettor in Villingen Waldadventsfeier in der Neukirchhütte Sonntagswanderung des Schwarzwaldvereins Villingen. 14 Uhr · Franziskaner Kulturzentrum 'Advent, Advent ein Lichtlein brennt … Schwarzwälder Bräuche' Familienführung mit Bastelwerkstatt im Aktionsraum 1. 15 Uhr · Franziskanermuseum Was Sie schon immer über Weihnachten wissen wollten... Führung. 20 Uhr · Franziskaner Konzerthaus Nils Landgren: Christmas with my friends 20 Uhr · Folkclub in der 'Scheuer' 15 Uhr · Theater am Ring Joseph Parsons Band Schauspiel für Zuschauer ab 7 Jahren – heute als Familienveranstaltung (Württembergische Landesbühne Esslingen). Mi Peter Pan 17 Uhr · Sporthalle Deutenberg Adventskonzert Jugendblasorchester der Stadtmusik Schwenningen. 19 Uhr · Markus-Gemeindehaus, Heidelbergerstraße Klangmeditation zur Adventszeit Anmeldung: Tel. 07721 8451-71. 20 Uhr · Buddhistisches Zentrum Villingen Mitgefühl und seine Entwicklung mit Lama Yesche. Mo 5 9 + 11 Uhr · Theater am Ring Peter Pan (siehe 4.12.) 14.30 Uhr · Seniorenresidenz am Kaiserring Spiele-Café Öffentlicher Spielekreis. 15 Uhr · Matthäussaal, Am Talacker Programmcafé 'Die Macht der Gewohnheit'. 17.30 Uhr · Neue Tonhalle WISSENtanken Lernmethoden und Gedächtnistraining mit Markus Hofmann. Veranstalter: SPRECHERHAUS. Di 6 9 + 11 Uhr · Theater am Ring Peter Pan (siehe 4.12.) 14 Uhr · Kath. Gemeindehaus Weigheim Seniorennachmittag 17 Uhr · Kirche St. Otmar Weigheim Ökumenische Adventsfeier 19.30 Uhr · Münsterzentrum Erbrechtsakademie Veranstalter: Bildungszentrum VL. 7 7.30 Uhr · Innenstädte Villingen und Schwenningen Wochenmarkt 9.30 Uhr · Altes Uhrwerk, Bürkstr. 39/1, Schwenningen Elterncafé 14 Uhr · Gemeinschaftsraum im Elisabethenturm Weihnachtsgebäckparty des Schwarzwaldvereins Villingen. 18 Uhr · Gewerbeschule VS-Schwenningen, Erzberger Str. 28 19.30 Uhr · Helios Arena Weihnachtsmarkt 20 Uhr · Theater am Turm 11 Uhr · Nachsorgeklinik Tannheim Deutsche Eishockey Liga DEL Der Vorname Sa 10 6.30 Uhr · Innenstädte Villingen und Schwenningen Wochenmarkt 9 Uhr · Latschariplatz Villingen Weihnachtsbaumverkauf – Mein Baum hilft! Rotary Club, Rotaract und Round Table 76 zugunsten von gemeinnützigen Einrichtungen. 11 - 21 Uhr · Muslenplatz Schwenningen Weihnachtsmarkt 14 Uhr · Franziskaner Besichtigung Musterwoh- Kulturzentrum nung 'Beate' – barrierefrei Stadtführung 'Villingen – damals und heute'. und altersgerecht Veranstalter: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. 20 Uhr · Theater am Turm Der Vorname 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch in der Scheuer N – Der Wahn der Vernunft Do 8 10 Uhr · Theater am Ring Die Schöne und das Biest Märchenbearbeitung für Zuschauer ab 6 Jahren (Landestheater Tübingen-Reutlingen). Fr 9 11 - 21 Uhr · Muslenplatz Schwenningen Weihnachtsmarkt 15 Uhr · VHS, Metzgergasse 8 Balladen und Erzählungen II Veranstalter: Senioren-vhs. 15.30 Uhr · Bildungszentrum Villingen Reif für die Bücherinsel 18 Uhr · Markuskirche Villingen Adventsmusik Symphonisches und Adventliches mit dem Calamus-Bläserensemble. Eintritt frei. durchs Schwenninger Moos und den Fesenwald (1,5 Std.). Veranstalter: Schwarzwaldverein Schwenningen. 14 Uhr · Gewerbeschule VS-Schwenningen, Erzberger Str. 28 Besichtigung Musterwohnung 'Beate' (siehe 7.12.) 17 Uhr · Kirchplatz Weigheim Der Weg nach Bethlehem Lebendige Krippe. 17 Uhr · Kirche St. Hilarius in Weilersbach Kirchenkonzert im Advent Eintritt frei. Dr. Heiko Beyer: Peru – das Erbe der Inka Volleyball Dritte Liga Süd Damen Veranstalter: StoryVS. 19.30 Uhr · Franziskaner Konzerthaus 19 Uhr · Markus-Gemeindehaus Vier Chöre aus dem SchwarzwaldBaar-Kreis singen Gospelmusik. (siehe 4.12.) 4gospels.sbk 20 Uhr · Sporthalle Deutenberg wiha Panthers Schwenningen – MTV Stuttgart Basketball Regionalliga Herren Südwest-Süd 20 Uhr · Theater am Turm Klangmeditation zur Adventszeit 20 Uhr · Theater am Ring Wie im Himmel Schauspiel mit Musik. (LTT – Landestheater Tübingen-Reutlingen). 20 Uhr · Theater am Turm Der Vorname Der Vorname Mo12 20 Uhr · Versöhnungskirche VS-Marbach, Am Talacker 11 - 21 Uhr · Muslenplatz Schwenningen Adventskonzert 21 Uhr · Jazzclub Villingen mit den 'Hohnerklang-Allstars' Veranstalter: AWO Seniorenzentrum. 13 Uhr · Bahnhof Schwenningen Winterwanderung TV Villingen – proWIN Volley TV Holz 17 Uhr · Glöckenberghalle, Grundschule Obereschach Vorweihnachtliches Konzert Konzert mit Pianistin Henriette Gärtner. Eintritt frei. Veranstalter: Stiftung für das chronische kranke Kind. 18 Uhr · Neue Tonhalle Veranstalter: Bildungszentrum VL. 19 Uhr · AWO Seniorenzentrum, Am Stadtpark Matinée 19 Uhr · Sporthalle Hoptbühl Vorverkauf im Café im Dorf und in der Matthäusgemeinde. Waldweihnacht 11 - 21 Uhr · Muslenplatz Schwenningen Schwenninger WildWings – Straubing Tigers. Jens Düppe Quartett So 11 9.30 Uhr · Parkplatz Neckartower Spuren im Schnee Schneeschuhtour (3-4 Std.). Anmeldung: Tourist-Info, Tel. 07720 82-1209. Weihnachtsmarkt 14.30 Uhr · Seniorenresidenz am Kaiserring Spiele-Café 15 Uhr · Matthäussaal, Am Talacker 9/1 Programmcafé 17 Uhr · Neue Tonhalle Die Zauberflöte für Jung und Alt Veranstalter: Go 2 - Convent GmbH. Seite 12 KULTURZEIT Liebe, Kunst und Leidenschaft Fotos © Sabine Haymann Die Pariser Bohème des frühen 20. Jahrhunderts spiegelt den Traum von Freiheit, Unabhängigkeit und Kunst – doch das Leben des Poeten Rodolfo sieht anders aus. Er und seine Künstlerfreunde, mit denen er eine Dachmansarde bewohnt, plagen finanzielle Sorgen, sie können sich weder etwas zu essen noch Brennholz leisten. Eines Abends klopft die hübsche Nachbarin Mimì an die Tür, um Feuer für ihre Kerze zu erbitten. Rodolfo verliebt sich sofort in die junge Seidenstickerin, die Wärme in sein tristes Leben bringt. Doch schon bald werden Liebe und Glück von Existenzängsten, Eifersüchteleien und Mimìs tödlicher Krankheit überschattet... Giacomo Puccinis Oper, die 1896 erstmals aufgeführt wurde, ist für viele sein absolutes Meisterwerk. Als Vorlage diente Henri Murgers in den Straßen von Paris spielender Roman 'Scènes de la Vie de Bohème', der das Leben von armen Poeten und Künstlern, Näherinnen und zweifelhaften Damen aus der Halbwelt erzählte. Auf der Tipps & Termine ■ 'Wie im Himmel' Ein oscarnominierter Kinohit kommt auf die Bühne: Das LTT – Landestheater Tübingen-Reutlingen führt am Sonntag, 11. Dezember, um 20 Uhr das Schauspiel 'Wie im Himmel' von Kay Pollak auf. Darin zieht sich der gefeierte Dirigent Daniel Daréus nach einem Zusammenbruch in sein Heimatdorf zurück, wo er schließlich den Kirchenchor übernimmt. Mit den eigenwilligen, jedoch auch neugierigen Bewohnern wagt er ein musikalisches Experiment. Doch dadurch entstehen schon bald neue Konflikte. Das Stück erzählt von großer Liebe und der Kraft der Musik, die Menschen in ihrer Seele berührt. © www.graeter-fotografie.de Ein unvergesslicher Opernabend mit Giacomo Puccinis 'La Bohème' 20/2016 Opernbühne erwachen sie zu neuem Leben, beseelt von Puccinis betörender Musik. 'La Bohème' vereint diese Figuren in einem Dreiklang aus Liebe, Kunst und Leidenschaft und feiert ein Fest für Augen und Ohren, das Herz und Seele berührt. Die Berliner Regisseurin Anja Nicklisch gestaltet das Werk als opulentes Kostümfest zwischen Ausgelassenheit und Tragik und sorgt im Verbund mit den Solisten, dem Chor, Extrachor und Kinderchor des Theaters Pforzheim sowie der Badischen Philharmonie Pforzheim unter Generalmusikdirektor Markus Huber für einen unvergesslichen Opernabend. ›› weitere Informationen La Bohème, Oper Donnerstag, 1. Dezember 2016, 20 Uhr Theater am Ring Stückeinführung um 19.30 Uhr im Kleinen Saal ■ 'Der Trafikant' Robert Seethaler verwebt in 'Der Trafikant' etliche Handlungsfäden zu einem schlüssigen Genrebild der 30er- und 40er-Jahre. Für die Württembergische Landesbühne hat er selbst die Dramatisierung seines Erfolgsromans geschrieben, die am Mittwoch, 14. Dezember, um 20 Uhr im Theater am Ring zu sehen ist. Darin reist der 17-jährige Franz Huchl vom österreichischen Attersee nach Wien, wo ihm der Trafikant Otto Trsnjek Arbeit in seiner Trafik für Tabakwaren und Zeitungen gibt. Einer der Kunden ist Sigmund Freud, wie Franz erstaunt feststellt. Während er mit Hilfe des Professors die Liebe sucht, geschehen politische Katastrophen: Im März 1938 wird Österreich an das Deutsche Reich 'angeschlossen' – und plötzlich ist nichts mehr, wie es war. Auch nicht für den Trafikanten Otto Trsnjek, der Jude ist... Aktuelles 20/2016 Wo Kinderherzen höher schlagen Stadtverwaltung beteiligt sich an Aktion 'Weihnachten im Schuhkarton' 124 Geschenkpäckchen türmen sich vor Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon und Anke Jäckle vom Verein 'Geschenke der Hoffnung' auf. Jedes einzelne wird einem Kind in Südosteuropa eine große Freude bereiten. Auch in diesem Jahr hat die städtischen Mitarbeiter das Geschenke-Fieber gepackt. Mit insgesamt 124 großen, kleinen, bunten und prallgefüllten Päckchen unterstützen sie die weltweit größte Geschenk-Aktion 'Weihnachten im Schuhkarton'. Anke Jäckle, die ehrenamtlich eine Sammelstelle betreut, durfte die vielen Pakete von Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon in Empfang nehmen. »Das ist Rekord und ich freue mich, dass so viele Mitarbeiter sich an der Aktion beteiligt haben und damit Mahnung an den Frieden Zum Gedenken an die Reichspogromnacht am 9. November vor 78 Jahren legte Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon im Rahmen einer gemeinsamen Feierstunde der Stadt sowie der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde einen Kranz an der Gedenktafel für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bei der Villinger Johanneskirche nieder. Am Volkstrauertag (Bild) wurde dann auf dem Friedhof im Stadtbezirk Villingen der Opfer von Gewaltherrschaften und Kriegstoten aller Nationen gedacht. OB Dr. Kubon, Dekan Josef Fischer und auch die evangelische Pfarrerin Bettina von Kienle sprachen sich für eine friedliche Welt aus und erinnerten daran, dass jeder auch heute eine Verantwortung für den Frieden in der Welt trägt. Die Gedenkfeier wurde durch die Stadt- und Bürgerwehrmusik Villingen und durch den Männergesangsverein 1887 Villingen e.V. musikalisch umrahmt. Die Panzerpionierkompanie 550 der Deutsch-Französischen Brigade aus Stetten am kalten Markt unter dem Kommando von Major Alexander Rost nahm mit einer Abordnung von rund 20 Soldaten sowie Fackelträgern an der Zeremonie teil und ehrte damit auch die gefallenen Soldaten. für leuchtende Kinderaugen sorgen werden«, sagte Oberbürgermeister Rupert Kubon bei der Übergabe im Villinger Rathaus. Der Verein 'Geschenke der Hoffnung' sammelt jährlich für bedürftige Kinder. »In diesem Jahr gehen die Geschenke hauptsächlich in die armen Regionen nach Südosteuropa. Waisenkinder oder Kinder sozial schwacher Familien werden beschenkt«, weiß Anke Jäckle, die veranlassen wird, dass die vielen bunten Päckchen rechtzeitig vor Weihnachten bei den Kindern ankommen werden. Die Kinder freuen sich erfahrungsgemäß am meisten über Kleidung, Spielsachen und Schulmaterial. Und wie bei allen anderen Kinder auch, stehen Süßigkeiten ganz hoch im Kurs. Die entstehenden Portokosten in Höhe von 992 Euro werden vom Oberbürgermeister getragen, der auch schon für das nächste Jahr die Teilnahme an der Aktion zusagte. Baustellen in VS Um die Wendemöglichkeiten in der Christian-Link-Straße und der Landhausstraße (Stadtbezirk Schwenningen) zu verbessern, werden derzeit beide Straßen ausgebaut und saniert. Zunächst wird die neu geplante Wendeanlage in der Landhausstraße bis zur Asphalttragschicht realisiert. Im zweiten Abschnitt wird diese in der Christian-Link-Straße gebaut und der Endbelag von beiden Wendeanlagen eingebracht. Mit einer Unterbrechung während den Wintermonaten wird die Maßnahme voraussichtlich fünf Monate andauern. Die geplante Fertigstellung ist für April 2017 vorgesehen. Im Stadtbezirk Villingen laufen derzeit die Arbeiten zur Sanierung und Erneuerung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mönch-weilerstraße/Friedrichstraße. Dabei wird auf Höhe des Fußweges entlang der Brigach eine Querungshilfe für Fußgänger eingebaut. Ferner wird der Fahrbahnbelag auf der so genannten Lindenhofbrücke erneuert. Hierfür ist die Mönchweilerstraße (außer für Fußgänger und Radfahrer) komplett gesperrt. Seite 13 Kurz notiert Wochenmärkte ziehen um Am Mittwoch, 30. November und Samstag, 3. Dezember, findet der Villinger Wochenmarkt wegen des auf dem Münsterplatz stattfindenden Weihnachtsmarktes in der Innenstadt statt. Der Schwenninger Wochenmarkt konzentriert sich am Mittwoch, 7. und 14. Dezember sowie am Samstag, 10. und 17. Dezember auf dem Muslenplatz, da in diesem Zeitraum der Weihnachtsmarkt vom kleinen Muslenplatz bis zum Hockenplatz stattfindet. VS-Bus zum Klinikum ändert Zeiten Zum Fahrplanwechsel am Sonntag, 11. Dezember, fährt der erste Bus der Linie 1 aus Richtung Schwenningen ab 5.08 Uhr über den Bahn- und Busbahnhof und ist um 5.45 Uhr am Schwarzwald-BaarKlinikum. Der erste Bus aus Richtung Villingen, Busbahnhof, fährt ebenfalls ab 11. Dezember bereits vier Minuten früher, um 5.33 Uhr ab. Ferner gibt es im Zwischenortsverkehr auf der VS-BusLinie 1 ein erweitertes Angebot zu Weihnachten und Silvester. Die beiden großen Stadtbezirke sind an diesen Feiertagen zwischen 16 Uhr und 24 Uhr miteinander halbstündlich verbunden. Erinnerung an Räumund Streupflicht Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Dazu dürfen keine auftauenden Streumittel, wie etwa Streusalz, verwendet werden. Sollten nach diesem Zeitpunkt Schneefall oder Eisglätte auftreten, muss die betroffene Fläche unverzüglich erneut gewartet werden. Diese Pflicht endet um 20 Uhr. Falls keine Gehwege vorhanden sind, bezieht sich die Räum- und Streupflicht auf den äußeren Fahrbahnrand in einer Breite von einem Meter. Seite 14 Impressionen Wirtschaftsempfang 20/2016 Rund 400 Gäste folgten der Einladung der Stadt und waren zu Gast beim 2. Wirtschaftsempfang. Gastredner Josef Rother setzte auf der Grundlage der Unternehmensbefragung in Villingen-Schwenningen Impulse, was Standorte und Unternehmen für Fachkräfte attraktiv macht. Zuvor wurden 56 Händler aus dem Oberzentrum mit dem Zertifikat 'Familienfreundliches Einkaufen' ausgezeichnet. Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon dankte den anwesenden Unternehmern auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger für ihre Leistungen und ihr Engagement. Der Wirtschaftsempfang sei auch ein Zeichen der Wertschätzung der Stadt an die Unternehmerschaft. »Gerade in stürmischen Zeiten können wir nur gemeinsam stark sein«, betonte er. Im Anschluss an das Programm gab es die Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und Kontakte zu knüpfen. Fotos: WTVS Stellenangebot / Verschiedenes 20/2016 © contrastwerkstatt/fotolia.com �� Wir suchen Sie. Seite 15 Villingen-Schwenningen, die Stadt-App Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Stadtbauamt, Abteilung Tiefbau, Stadtbezirk Schwenningen, einen Bauingenieur als Sachgebietsleiter Bau und Betrieb (m/w) Ihre Aufgaben � Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung von Neubau- und Sanierungsprojekten im Bereich der Verkehrswege und integriertem Beitrag Stadtentwässerung � Aufbau eines Infrastruktur-Informationssystems � Steuerung der Zusammenarbeit mit Dritten im Infrastrukturbereich (z. B. Straßenunterhaltung, Koordinierung mit Leitungsträgern, Öffentliche Beleuchtung, ÖPNV) � Betreuung von Investorenprojekten Unser Angebot � verantwortungsvolle Tätigkeit � zukunftssichere Beschäftigung � im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung und leistungsorientierte Bezahlung � betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit � attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene 'Work-Life-Balance' � Bauprojekte im Umkreis von maximal 15 km � Mitglied in einem Team mit starkem Zusammenhalt werden �V illingen-Schwenningen mitgestalten und entscheidend weiterentwickeln � einzigartige Infrastrukturen aufgrund unserer Doppelstadtfunktion als Herausforderung kennenlernen � zu jeder Zeit Ihr Fachwissen durch Weiterbildungen stärken � moderne Arbeitsmittel einsetzen Ihr Profil � abgeschlossenes Studium (FH oder TU/TH) einer einschlägigen Fachrichtung wie z. B. Bauingenieurwesen mit Vertiefung konstruktiver Ingenieurbau, Wasserbau, Verkehrswesen, Baubetrieb � Berufserfahrung im klassischen Tief- und Straßenbau, Kenntnisse im Planungs-, Bau- und Vertragsrecht (z. B. VOB und HOAI), gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind erwünscht � gewissenhafte und selbständige Arbeitsweise, ausgeprägte Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Einsatz � Koordination des Teams sowie Steuerung der in Projekten tätigen externen Gutachter und Ingenieurbüros Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 9.12.2016. Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Fragen beantwortet Ihnen gerne: Fachamt Dr. Franz-Josef Holzmüller, Tel. 82-2601 Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de © WTVS unbefristet, Vollzeit, EG 12 TVöD Die ganze Stadt in klein, zum Mitnehmen und Entdecken! villingen-schwenningen.de/stadt-app Nachruf Aus dem Kreis unserer Rentnerinnen und Rentner ist verstorben Margret Rösch * 14.03.1955 † 13.10.2016 Margret Rösch war 14 Jahre als Betreuungskraft an der Verlässlichen Grundschule, zuletzt an der Grundschule Marbach, beschäftigt. Die Stadt Villingen-Schwenningen wird der Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. Ihren Angehörigen gehört unser Mitgefühl. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Brigitte Quattländer Personalvertretung Immer aktuell – die städtische Website villingen-schwenningen.de �� Bürgerservice �� Kultur und Bildung �� Tourismus und Freizeit �� Soziales �� Bauen und Verkehr Besuchen Sie uns bei facebook.com/StadtVS Folgen Sie uns auf Twitter twitter.com/stadt_vs Anzeige �� Verteilung Das Amtsblatt VS erscheint in der Regel alle 14 Tage und wird kostenlos in die Briefkästen der Die Stadt Villingen-Schwenningen mit rund 84.000 Einwohnern ist einer der vielfältigsten und größten Arbeitgeber im Schwarzwald-Baar-Kreis. Mit 1.400 Beschäftigten decken wir unterschiedlichste öffentliche Aufgaben ab – von der Verwaltung über soziale und kulturelle bis hin zu technischen Themen. Für diese Vielfalt suchen wir engagierte Fachleute, die gemeinsam mit uns die Zukunft unserer Stadt gestalten möchten. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Haushalte in Villingen-Schwenningen eingelegt. Die Verteilung des Amtsblatts übernimmt unsere Partnerin, die Deutsche Post AG. Bei Fragen rund um die Zu- 25. Nov. - 4. Dez. 16 stellung hilft Ihnen der Deutsche Post-Kundenservice gerne weiter unter Telefon 0228/4333111, Internet deutschepost.de 9. - 18. Dez. 16 täglich von 11 - 21 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Seite 16 Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften für die historische Innenstadt Villingen (Gestaltungssatzung) im Stadtbezirk Villingen – Satzungsbeschluss – In seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2016 hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 und Nr. 6, Abs. 6 und § 75 Landesbauordnung BadenWürttemberg (LBO-BW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBL. S. 358, ber. S. 416), geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. I S. 65), durch Gesetze vom 16.07.2013 (GBl. I S. 209), vom 03.12.2013 (GBl. I S. 389), vom 11.11.2014 (GBl. I S. 501) und von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung – GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. I S. 581 ff., ber. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBL. S. 65) den Entwurf der Satzung über die Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften für die historische Innenstadt Villingen als Satzung beschlossen. Villingen-Schwenningen, den 29. November 2016 Stadt Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung Satzung über örtliche Bauvorschriften für die historische Innenstadt Villingen Stadtgebiet Villingen (Gestaltungssatzung) Aufgrund von § 74 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 und Nr. 6, Abs. 6 und § 75 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBL. S. 358, ber. S. 416), geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), durch Gesetze vom 16.07.2013 (GBl. S. 209), vom 03.12.2013 (GBl. S. 389), vom 11.11.2014 (GBl. S. 501) und von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung – GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581 ff., ber. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBL. S. 65) hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen am 16.11.2016 folgende örtliche Bauvorschriften als Satzung beschlossen: I. GELTUNGSBEREICH § 1 Abgrenzung des Geltungsbereichs (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf die historische Innenstadt des Stadtbezirkes Villingen, weitestgehend begrenzt durch die Ringstraßen entlang der Stadtmauer. (2) Der Geltungsbereich dieser Satzung ist im Lageplan zu den 'Örtlichen Bauvorschriften für die historische Innenstadt Villingen' abgegrenzt. Dieser Lageplan ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung. Innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung befindet sich ein Sonderbereich, der sich durch zusätzliche Regelungsinhalte und Regelungsdichten auszeichnet, um sowohl unterschiedlichen Gestaltqualitäten als auch den Nutzungsansprüchen der Villinger Innenstadt gerecht werden zu können. Festsetzungen des Sonderbereiches gelten für die zum jeweiligen Straßenraum straßenzugewandten Gebäudeteile, welche an den Sonderbereich angrenzen. 20/2016 III. EINZELNE GESTALTUNGSVORGABEN § 3 Baukörper (1) B aukörper sind gegenüber der Nachbarbebauung nach max. 10 m sowohl durch unterschiedliche Traufhöhen, Gesimshöhen, Brüstungs- oder Sturzhöhen und unterschiedliche Dachneigungen, Firsthöhen sowie Farbgestaltung voneinander abzusetzen, um den Einzelhauscharakter und die Parzellenstruktur ablesbar zu machen. (2) D ie tragenden Elemente müssen im Erdgeschossbereich als deutlich ablesbare Pfeiler oder Wandscheiben ausgebildet werden. § 4 Dachlandschaften (1) G ebäude sind mit traufständigen symmetrischen Satteldächern auszubilden. Die Satteldächer müssen eine Dachneigung von mindestens 48 Grad aufweisen. Außerhalb des Sonderbereiches können für die Dächer von Garagen und Nebenanlagen Ausnahmen zugelassen werden, wenn sie sich in das Straßenbild einfügen und mit dem Hauptgebäude harmonisch in Einklang stehen. B ei Eckgebäuden orientiert sich die entstehende Giebelseite zur untergeordneten Straße bzw. Gasse. Alternativ ist bei Eckgebäuden eine Walmausbildung zulässig. (2) F ür die Deckung der Dächer einschließlich der Dachaufbauten sind nicht engobierte hochformatige Tonziegel (Biberschwanzziegel oder Falzbiber, naturrot) zu verwenden, die sich in ihren Abmessungen an traditionellen Größenmaßen (18 cm / 38 cm) orientieren. Erker und kleinere Dachaufbauten können ausnahmsweise eine Abdeckung aus Kupferblech erhalten, wenn die Neigung weniger als 20 Grad beträgt. (3) P ro Hauptgebäude ist straßenseitig eine Aufzugsgaube zulässig. Aufzugsgauben sind in der Ansicht als stehendes Rechteck zuzüglich Satteldach mit einer Gesamtbreite von max. 1,20 m (Fassadenfensterbreite Obergeschosse) auszuführen. (4) Aufzugsgauben sind mit der Außenmauer bündig zu setzen. Fenster in Aufzugsgauben sind ab 70 cm über Fertigfußboden zulässig. (5) Auf Dächern dürfen Gauben und Aufzugsgauben durch ihre Größe, Anzahl, Anordnung oder Form die Dachlandschaft nicht erheblich beeinträchtigen. Dachgauben sind nur zulässig, wenn: 1 . s ie als Einzelgauben ausgeführt sind, d.h. die Breite darf eine Fensterbreite der Obergeschosse nicht überschreiten, 2. s ie von der Außenmauer des Hauses horizontal gemessen mindestens 50 cm zurückversetzt sind und Dachziegel bis zum oberen Abschluss der Gaubenbrüstung verlegt werden, 3. d ie Summe aller Breiten der Gauben, Aufzugsgauben und Dacheinschnitte auf gleicher Dachgeschossebene die Hälfte (50 %) der Fassadenbreite nicht überschreitet, 4. d as vertikale Rohbauöffnungsmaß eines Dachgaubenfensters im 1. Dachgeschoss 1,40 m und im 2. Dachgeschoss 1,10 m nicht überschreitet, Für Eckgebäude, die nur teilweise an den Sonderbereich angrenzen, gelten die Festsetzungen des Sonderbereiches für alle straßenzugewandten Gebäudeteile. Sonderbereich: Zähringer Kreuz (Hauptstraßenkreuz – Rietstraße, Bickenstraße, Obere Straße, Niedere Straße), Geschäftsstraßen (Brunnenstraße, Färberstraße, Gerberstraße), Münsterplatz, die Stichgassen zum Münsterplatz (Kanzleigasse, Kronengasse zwischen Münsterplatz und Josefsgasse, Kaufhausgasse, Münstergasse, Rathausgasse), Stadtrandgassen (Rietgasse und Schulgasse zwischen Rietstraße und Kanzleigasse) und Hafnergasse, Hans-Kraut-Gasse und Schlösslegasse. II. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN § 2 Allgemeine Grundsätze (1) Im Geltungsbereich dieser Satzung sind alle baulichen Anlagen so zu behandeln, dass neben der Erhaltung wertvoller historischer Einzelgebäude die kulturell bedeutsame Gesamtheit der die historische Innenstadt prägenden Merkmale gesichert wird. Als prägende Elemente der Villinger Innenstadt sind insbesondere der überlieferte mittelalterliche Stadtgrundriss sowie die hieraus resultierenden Bebauungsstrukturen zu werten. Dieser städtebauliche Zusammenhang ist unbedingt zu gewährleisten durch 1. d ie Erhaltung oder Herstellung von Baukörpern mit entsprechenden Gliederungen und Proportionen, die die historisch überlieferten, kleinteiligen Grundstückszuschnitte und Parzellenbreiten ablesbar machen, 2. die Erhaltung der durch Vor- und Rücksprünge der einzelnen Hausfronten bewirkten Struktur und Untergliederung der einzelnen Straßen- und Platzräume sowie deren gestalterischer Unterschiedlichkeit im innerstädtischen Straßensystem aufgrund der historischen Funktion, 3. die Beibehaltung der überwiegend vorhanden Traufstellung zu den einzelnen Straßen und Plätzen, 4. die Erhaltung oder Herstellung des vorherrschenden Baucharakters der Gebäude durch überwiegend geschlossene Wandflächen gegenüber den Fensterflächen, 5. die Vorderfront der Dachgaube keine Wandflächen enthält (lediglich Fenster), 5. die Erhaltung oder Herstellung der Geschlossenheit, Maßstäblichkeit und Einheitlichkeit der Dachlandschaft, 7. b ei übereinander angeordneten Gauben die Vorderfront der höherliegenden Gaube in der Höhe mindestens 30 cm geringer ausgebildet wird als die darunterliegende Gaube, 6. die Kleinteiligkeit historischer Parzellenbreiten ist in der Fassadengestaltung ablesbar herzustellen. (2) Bauliche Maßnahmen aller Art sind bezüglich Gestaltung, sichtbarer Konstruktionen, Werkstoffwahl und Farbe so auszuführen, dass das vorhandene überlieferte Straßen- und Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Glänzende, spiegelnde und polierte Materialien im Fassadenund Dachbereich, wie z. B. Edelstahl, Titanzink, polierte Granitsteine sind nicht zulässig. (3) Neubauten, Umbauten oder die Änderung von baulichen Anlagen können versagt werden, wenn das Vorhaben nicht den in den örtlichen Bauvorschriften enthaltenen gestalterischen Anforderungen entspricht. 1. weil das Vorhaben für sich alleine oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Stadtbild neu prägen würde, oder 2. weil das Vorhaben als Einzelbauwerk oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen Auswirkungen auf Straßen und Plätze von städtebaulicher, geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung entfalten würde. 6. sie in das oberste Viertel der Dachfläche nicht einschneiden, 8. d ie Ansicht der Gaube nicht überdimensioniert ausgebildet wird, indem u.a. die Dämmung nicht oberhalb der Sparren von der Außenseite (keine Aufdachdämmung) und die Dämmung der Seitenwangen nicht seitlich von außen auf die Holzstützen (Holzkonstruktion) angebracht wird. (6) Dacheinschnitte sind nur zulässig, wenn 1. sie sich nicht im Wirkungsbereich des Sonderbereiches befinden, 2. sie eine Überdachung haben und wie das Hauptdach eingedeckt sind, 3. sie die Breite zweier Fassadenfenster zuzüglich dem dazwischenliegenden Maueranteil, jedoch max. 3 m nicht überschreiten, 4. s ie von der Außenmauer des Hauses zurückversetzt sind und die Traufe nicht unterbrechen, 5. d ie Summe aller Breiten der Gauben, Aufzugsgauben und Dacheinschnitte auf gleicher Dachgeschossebene die Hälfte der Fassadenbreite nicht überschreitet, Amtliche Bekanntmachungen 20/2016 6. das vertikale Rohbauöffnungsmaß eines Dacheinschnitts im 1. Dachgeschoss 1,30 m und im 2. Dachgeschoss 1,00 m nicht überschreitet, Seite 17 § 6 Erker, Balkone und weitere Fassadenvorbauten (1) E rker können nur mit einer maximalen Breite von zwei lichten Fensteröffnungsmaßen im Sinne des § 8 Absatz 1 errichtet werden. Sie können ab dem 1. Obergeschoss über maximal 2 Geschosse errichtet werden. Sie dürfen die Traufe nicht durchbrechen und müssen einen eigenen oberen Abschluss haben. (2) B alkonanlagen sind nur an straßenabgewandten Fassaden zulässig. Balkonanlagen vor den Fassaden dürfen die Traufe nicht durchbrechen. Im Dachbereich sind Balkone nicht zulässig. Im 1. Dachgeschoss sind Balkone ausnahmsweise straßenabgewandt zulässig, wenn sie über eine Aufzugsgaube erschlossen werden und die Breite des Balkons max. 1/3 der Fassadenbreite nicht übersteigt. (3) Vordächer sind nur an den straßenabgewandten Fassaden zulässig. (4) Balkonüberdachungen sind unzulässig. (5) F assadenvorbauten, ausgenommen Erker, Balkonanlagen und Vordächer sind straßenabgewandt zulässig, wenn sie von öffentlichen Wegen, Straßen und Grünanlagen innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung nicht einsehbar sind. § 7 Tore Im Sonderbereich sind Garagen- und Rolltore nicht zulässig. § 8 Fenster (1) 7. die Vorderfront der Dacheinschnitte keine Wandfläche enthält, L ichte Fensteröffnungsmaße sind als stehende Rechtecke auszubilden. Ab einer Fensterbreite von 80 cm sind Fenster mehrflügelig auszubilden. Dabei muss die Mauerfläche der aufgehenden Geschosse gegenüber den Anteilen an Öffnungsflächen deutlich überwiegen. Die anteiligen Fensterflächen zu den Wandflächen der aufgehenden Geschosse über den Ladenzonen müssen sich unterordnen. Im Sonderbereich ist ein Verhältnis der Fensterfläche zur Wandfläche von 1:3 nicht zu überschreiten. (2) Fenster sind mit durchsichtigem Fensterglas zu versehen. (3) D as Zukleben, Zustreichen oder Zudecken auch nur von Teilen der Fensterscheiben an der Innen- oder Außenseite ist mit Ausnahme der Dekoration der Fenster von Wohnräumen nicht zulässig. 8. sie in das oberste Viertel der Dachfläche nicht einschneiden, (4) Der Einbau von Glasbausteinen ist an straßenzugewandten Gebäudeteilen nicht zulässig. (5) Im Sonderbereich sind die Fenster in Holzbauweise auszubilden. Des Weiteren sind Fenster in Holzbauweise auszubilden, wenn sie von den Ringstraßen und Ringanlagen einsehbar sind. (6) Im Glaszwischenraum liegende Sprossen (innenliegende Sprossen) sind nicht zulässig. (1) S chaufenster sind nur im Erdgeschossbereich zulässig und sind mit transparenten Glasscheiben auszuführen. Sie dürfen keine verspiegelten farbigen, milchigen oder getönten Scheiben erhalten. Schaufensterrahmen dürfen im Sonderbereich nicht aus Kunststoff oder glänzenden Materialien hergestellt werden. (2) (8) Im Sonderbereich sind die Sichtsparren im Traufbereich durch ein Kastengesims, das sich zur Traufe hin verjüngt, zu verkleiden. S chaufenster müssen Sockel von mindestens 40 cm erhalten. Die Schaufenster müssen mindestens 5 cm hinter dem Sockel zurückspringen. Sie sind entsprechend der Gestaltung der Obergeschosse mit konstruktiven Pfeilern mit einer Mindestbreite von 20 cm nach maximal 5 m in der Fensterbreite zu untergliedern. (3) (9) K amine und Kaminöfen sind verputzt, im Sichtmauerwerk oder in Kupferblech auszuführen. D ie Schaufensterbreite darf nicht über das äußere Maß (seitliche Begrenzung) der darüber liegenden Fenster hinausgehen. (4) D ie Oberfläche der Sockel ist mit Materialien fassadenbündig wie z. B. grobkörniger Putz, nicht glänzenden Materialien oder rauen Natursteine auszubilden. Glänzende, polierte oder spiegelnde Materialien dürfen nicht verwendet werden. (5) G roßflächige Beklebungen, Bemalungen und Abdeckungen sind nicht zulässig. 9. bei übereinander angeordneten Dacheinschnitten die Vorderfront des höherliegenden Dacheinschnittes in der Höhe mindestens 30 cm geringer ausgebildet wird als der darunter liegende Dacheinschnitt. (7) A uf Dächern liegende Dachflächenfenster durch ihre Größe, Anzahl und Anordnung die Dachlandschaft nicht erheblich beeinträchtigen. Kleinere Ausführungen (Luken) zur Belichtung der Speicher (Bühne) sind bis zu einer max. Größe von 40 / 60 cm generell zulässig. Liegende Dachflächenfenster sind nur zulässig, wenn § 9 Schaufenster 1. sie auf den straßenabgewandten Dachflächen errichtet werden und wenn sie vom Sonderbereich und von den Ringstraßen und Ringanlagen nicht einsehbar sind, 2. sie bei Eckgebäuden von öffentlichen Wegen, Straßen und Grünanlagen innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung nicht einsehbar sind, 3. sie in das oberste Viertel der Dachfläche nicht einschneiden. (10) Außenantennen und Parabolantennen sind nur zulässig, wenn 1. sie auf einem straßenabgewandten Teil des Daches errichtet werden und wenn sie vom Sonderbereich und von den Ringstraßen und Ringanlagen nicht einsehbar sind, H inweis: Die Satzung über 'Werbeanlagen und Warenautomaten für die historische Innenstadt Villingen' ist zu beachten. 2. sie bei Eckgebäuden von öffentlichen Wegen, Straßen und Grünanlagen innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung nicht einsehbar sind. (11) Sonnenkollektoren und Photovoltaikanagen sind nur zulässig, wenn 1. sie auf einem straßenabgewandten Teil des Daches errichtet werden und wenn sie vom Sonderbereich und von den Ringstraßen und Ringanlagen nicht einsehbar sind, 2. sie bei Eckgebäuden von öffentlichen Wegen, Straßen und Grünanlagen innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung nicht einsehbar sind. (12) Sonstige technische Geräte und Anlagen auf Dachflächen wie z. B. Lüftungsanlagen und Klimaanlagen sind im Sonderbereich nicht zulässig. Außerhalb des Sonderbereichs sind sonstige technische Geräte und Anlagen auf Dachflächen zulässig, wenn sie farblich der Dachfläche angeglichen sind. (6) (7) S chaufenster und Ladenzugänge sind fassadenbündig auszuführen. (8) erglasungen in Haustüranlagen sind lediglich mit transparenten Glasscheiben auszufühV ren. Haustüranlagen dürfen im Sonderbereich nicht aus Kunststoff oder glänzenden Materialien hergestellt werden. (1) M arkisen sind nur im Erdgeschoss zulässig. Die Markisen sind entsprechend der Schaufenstergestaltung zu gliedern; die jeweilige Markisenbreite hat die Schaufensterbreite aufzunehmen. Ausnahmsweise sind Markisen über Balkonen zulässig, jedoch nicht im Dachgeschoss. (2) D ie Markisenbezüge dürfen nicht aus glänzenden, grellen oder sonst störend wirkenden Farben oder Materialien bestehen. (3) R ollläden und Außenjalousien sind nur zulässig, wenn sie auf einem straßenabgewandten Teil der Fassade fassadenbündig errichtet werden und sie vom Sonderbereich und von den Ringstraßen und Ringanlagen nicht einsehbar sind. (1) P rivate Verkehrsflächen (z. B. Hauseingänge, Zufahrten, oberirdischen KFZ-Abstellplätze) und Hofräume, sofern die nicht als Garten- oder Grünfläche genutzt werden, sind mit Pflaster zu belegen. (2) Die sonstigen unbebauten Grundstücksflächen sind als Grünflächen anzulegen. § 10 Sonnenschutzanlagen (13) Die sichtbare Dachziegelfläche in der orthogonalen Ansicht muss mindestens 50 % der jeweiligen Dachfläche betragen. § 5 Wandflächen, Fachwerk (1) A ußenwandflächen oberhalb des Sockels sowie Ausfachungen von Sichtfachwerken sind zu verputzen. Es ist deckender, feinkörniger Putz zu verwenden. Giebelwände auf Grundstücksgrenzen sind Brandwände. Der obere Abschluss der Giebelwände ist nach LBOAVO (Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung) auszubilden (z. B. Biberschwanztonziegel einmörteln, Putzfläche bis zur neuen Dachkante, keine Dachüberstände in Holz etc.). (2) V erkleidungen von Außenwandflächen sind nicht zulässig. Ausnahmsweise sind sie zulässig, wenn sie straßenabgewandt und von öffentlichen Wegen, Straßen und Grünanlagen innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung nicht einsehbar sind. (3) T echnische Geräte auf Wandflächen, wie z. B. Lüftungsanlagen, Klimaanlagen, Heizstrahler sind im Sonderbereich nicht zulässig. Außerhalb des Sonderbereichs sind technische Geräte nur ohne Überhang, also flächenbündig mit der Außenwand und in der Farbe der Fassade an straßenzugewandten Wandflächen zulässig. (4) Das Verdecken von Fassadenflächen ist ab einer Größe von 0,1 m² nicht zulässig, ausgenommen hiervon sind Werbeanlagen im Sinne der Satzung 'Werbeanlagen und Warenautomaten für die historische Innenstadt Villingen'. R oll- und Fallgitter sind in gewerblich genutzten Erdgeschossbereichen bei Türen, Toren und Schaufenstern ausnahmsweise zulässig. § 11 Unbebaute Flächen IV. VERFAHRENSVORSCHRIFTEN § 12 Einführung der Kenntnisgabe (1) G emäß § 74 Abs. 1 Nr. 6 LBO besteht im Geltungsbereich dieser Satzung eine Kenntnisgabepflicht für folgende Bauvorhaben bzw. für alle Veränderungen der äußeren Gestalt, die auf das Erscheinungsbild von Einfluss sind, die nach § 50 LBO i.V.m. dem Anhang nach zu § 50 Abs. 1 LBO verfahrensfrei sind: Amtliche Bekanntmachungen Seite 18 IV. VERFAHRENSVORSCHRIFTEN § 12 Einführung der Kenntnisgabe (1) 20/2016 Übersichtsplan (Anlage 4 zu DS 1043) vom Oktober 2016 über den Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften für die historische Innenstadt Villingen: Gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 6 LBO besteht im Geltungsbereich dieser Satzung eine Kenntnisgabepflicht für folgende Bauvorhaben bzw. für alle Veränderungen der äußeren Gestalt, die auf das Erscheinungsbild von Einfluss sind, die nach § 50 LBO i.V.m. dem Anhang nach zu § 50 Abs. 1 LBO verfahrensfrei sind: ebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder G Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, nn Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis 30 m², nn Gebäude für die Wasserwirtschaft oder für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche und einer Höhe von 5 m, nn Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m³ Rauminhalt, nn Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, nn Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m² nn Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen, nn Außenwandverkleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen, nn Bedachungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, nn Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung, auf oder an Gebäuden sowie eine damit verbundene Änderung der Nutzung oder äußeren Gestalt der Gebäude; gebäudeunabhängige Anlagen nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m, nn Windenergieanlagen bis 10 m Höhe, nn bauliche Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme dienen, bis 30 m² Grundfläche und 5 m Höhe, nn Masten und Unterstützung für Fernsprechleitungen, Leitungen zur Versorgung mit Elektrizität, Sirenen, Fahnen und Einrichtungen der Brauchtumspflege, nn Antennen einschließlich der Masten bis 10 m Höhe und zugehöriger Versorgungseinheiten bis 10 m³ Brutto-Rauminhalt sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Nutzungsänderung oder bauliche Änderungen der Anlage; für Mobilfunkantennen gilt dies mit der Maßgabe, dass deren Errichtung mindestens acht Wochen vorher der Gemeinde angezeigt wird, nn Blitzschutzanlagen, nn Behälter für verflüssigte Gase mit einem Fassungsvermögen von weniger als 3 t, für nicht verflüssigte Gase mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 6 m³, nn Einfriedungen im Innenbereich, nn Stützmauern bis 2 m Höhe, nn Anlagen, die der Gartennutzung, der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, nn private Verkehrsanlagen, einschließlich Überbrückungen und Untertunnelungen mit nicht mehr als 5 m lichte Weite oder Durchmesser, nn Stellplätze bis 50 m² Nutzfläche je Grundstück im Innenbereich, nn Fahrradabstellanlagen, nn Regale mit einer Höhe bis 7,50 m Oberkante Lagergut, nn Instandsetzungsarbeiten in Form von Farbanstrichen in der unmittelbaren Nachbarschaft von Kulturdenkmalen. nn Die Durchführung einer Nachbarbeteiligung im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens ist entbehrlich. (2) Die Bestimmungen dieser Satzung sind auch bei sonstigen Instandhaltungsmaßnahmen im Sinne von § 50 Abs. 4 LBO zu beachten. (3) Es wird darauf hingewiesen, dass für die in Abs. 1 aufgeführten Maßnahmen noch zusätzlich weitere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, insb. denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, erforderlich sind bzw. sein können, die vor Baubeginn vorliegen müssen sowie weitere Satzungen und Vorschriften bestehen, die eigenständige Zulassungsvoraussetzungen begründen. § 13 Besondere Anforderungen an Bauvorlagen Die Baurechtsbehörde kann bei Neubau, Wiederaufbau, Renovation, Instandhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten besondere Nachweise und Planunterlagen verlangen; zum Beispiel a. Bestandspläne b. Darstellung der Nachbargebäude c. Farbskizzen d. Darstellung von Details e. Modelle f. Schaugerüste § 14 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Satzung können nach § 75 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 LBO mit einer Geldbuße bis zu 100.000,00 Euro geahndet werden. § 15 Verhältnis zu anderen örtlichen Bauvorschriften Sofern in Bebauungsplänen als integrierte Satzungen von den hier getroffenen Festsetzungen abweichende Örtliche Bauvorschriften innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung geregelt sind, gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes. § 16 Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften Diese Satzung mit ihren Bestandteilen Die Satzung kann im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Stadtbezirk Schwenningen während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Etwaige Verletzungen von Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Rechtsverbindlichkeit der Satzung gegenüber der Stadt VillingenSchwenningen schriftlich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt nicht, wenn: 1. Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind. 2. D er Oberbürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit Rechtsverbindlichkeit die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche, die sich aus den Vorschriften der Satzung gründen, wird hingewiesen. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften für die historische Innenstadt Villingen (Gestaltungssatzung) wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Villingen-Schwenningen, den 29. November 2016 Stadt Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung Offenes Verfahren nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 141/2016 Maßnahme: Neubau Stadtteilhalle Stbz. Schwenningen Leistung: Elektrotechnische Anlagen (Niederspannungsanlagen) Ort der Leistung: Neckarstr. 30, 78056 Villingen-Schwenningen Ausführungszeitraum: 06.03.2017 bis 30.04.2018 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 03.03.2017 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 14.12.2016, um 10.30 Uhr wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Gleichzeitig tritt die Gestaltungssatzung vom 16.04.2009 außer Kraft. Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. Villingen-Schwenningen, den 16. November 2016 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Tel. 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. a. Textteil b. Lageplan Amtliche Bekanntmachungen 20/2016 Einziehung (Entwidmung) des Straßengrundstücks Flst. Nr. 745/15, Gänsäckerstraße Offenes Verfahren nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 144/2016 Die Gänsäckerstraße im Stadtbezirk Schwenningen verliert ihre Eigenschaft als Ortsstraße im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffer 2 des Straßengesetzes (StrG) und wird somit der Öffentlichkeit entzogen. Maßnahme: Neubau Stadtteilhalle, Stbz. Schwenningen Dies wird hiermit gem. § 7 Abs. 4 StrG öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass gegen die Einziehung innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, Widerspruch beim Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Rathaus), 78054 Villingen-Schwenningen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden kann. Ort der Leistung: Neckarstraße 30, 78056 Villingen-Schwenningen Seite 19 Leistung: Lufttechnische Anlagen Ausführungszeitraum: 02.05.2017 bis 30.04.2018 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 28.02.2017 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 15.12.2016, um 10.30 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Tel. 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. Die nächsten Sitzungstermine �10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses Dienstag, 29. November, 18.30 Uhr Rathaus Schwenningen, Großer Sitzungssaal �28. Sitzung des Technischen Ausschusses Dienstag, 6. Dezember, 16 Uhr Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen) �35. Sitzung des Gemeinderates – Einbringung Haushaltsplan Mittwoch, 7. Dezember, 16 Uhr Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen) �28. Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses Mittwoch, 7. Dezember, 18 Uhr Villingen-Schwenningen, den 29.11.2016 Stadtbauamt Im Auftrag Volker Bachert Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen) �Sitzung des Ortschaftsrates Marbach Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen Satzung zur Änderung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 12.12.2012 in der Fassung vom 13.05.2015 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 55), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.05.2015 folgende Satzungsänderung beschlossen: Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 12.12.2012 in der Fassung vom 13.05.2015 wird wie folgt geändert: §1 Der bisherige § 1 wird wie folgt neu gefasst: Donnerstag, 8. Dezember, 19.30 Uhr Rathaus Marbach (Kirchdorfer Straße 7) �36. Sitzung des Gemeinderates Mittwoch,14. Dezember, 16 Uhr Neue Tonhalle (Bertholdstraße 7, Stbz. Villingen) �� Impressum (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Villingen-Schwenningen werden gemäß § 1 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO), soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen unter www.villingen-schwenningen.de durchgeführt. Herausgeberin Stadt Villingen-Schwenningen, Referat des Oberbürgermeis- (2) Sofern sondergesetzliche Bestimmungen eine Durchführung von öffentlichen Bekanntmachungen auf der Homepage ausschließen, erfolgt abweichend von Satz 1 die Veröffentlichung von Bekanntmachungen durch Einrücken in das Amtsblatt der Stadt VillingenSchwenningen. meister Dr. Rupert Kubon Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt (3) Das Amtsblatt und die darin enthaltenen amtlichen Bekanntmachungen werden in verschiedenen Dienststellen (Rathäuser, Bürgerservicezentren) zu den üblichen Öffnungszeiten kostenfrei ausgelegt. schwenningen.de Verantwortlich für die KULTURZEIT Andreas Dobmeier §2 ters, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, villingen-schwenningen.de Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen OberbürgerDr. Jörg Röber Redaktion Oxana Brunner, Susanne Kammerer, Madlen Falke, Sascha Borck (Volontär), Tel. 82-2020, E-Mail amtsblatt@villingenFotos Stellenanzeigen contrastwerkstatt/fotolia.com Anrufe bei im Amtsblatt genannten Telefonnummern sind ggf. gebührenpflichtig Auflage 46.000 Er- Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. scheinungsweise in der Regel alle 14 Tage dienstags Verteilung kostenlos Villingen-Schwenningen, 29.11.2016 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister an die Haushalte in VS durch die Deutsche Post AG Druck Freiburger Druck Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde/Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg Anzeigen connection line, Langes Gewann 9, 78052 Villingen-Schwenningen Online-Version des Amtsblatts abrufbar unter villingen-schwenningen.de Die nächste Ausgabe des Amtsblatts VS erscheint am Dienstag, 13. Dezember. Amtsblatt online unter villingen-schwenningen.de STADTJUBILÄUM 28. – 29.01. IN VILLINGENSCHWENNINGEN Zaehringer_Narrentreffen_Anzeige_203x282_Amtsblatt_Auswahl.indd 1 20.10.2016 14:57:36
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