als PDF - Villingen

Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Villingen-Schwenningen 29. November 2016 Nr. 20 Jahrgang 3
Zukunft im Blick I
Es weihnachtet I
Zukunft im Blick II
Es weihnachtet II
Stadträte besichtigten wegen
des Neubaus auf dem RössleAreal das 'Forum Hanau'
Seite 4
Zahlreiche Veranstaltungen und
Aktionen laden zu einer tollen
Advents- und Weihnachtszeit
Seite 6+7
Auszubildende der Stadtverwaltung nehmen erfolgreich
am Projekt 'Azubi Plus' teil
Seite 8
Weltstar Nils Landgren feiert
'Christmas with my friends'
im Franziskaner Konzerthaus
Seite 9
Seniorinnen punkten mit Villinger Mundart
Heilig-Geist-Spital ist Gewinner beim Wettbewerb 'Zähri-Bänkle sucht Plätzle' / Insgesamt 13 Einsendungen
Stolze Gewinner und neugierige Kinder: Maskottchen Zähri erfreute mit seinen Besuchen die Bewohnerinnen des Heilig-Geist-Spitals (l.), die mit ihrem selbstgedichteten Lied und Videobeitrag die Zähri-Bank als Hauptpreis ergattern konnten sowie die zweitplatzierten Mädchen und Jungen der Familienklasse der Südstadtschule (r.).
Das Zähri-Bänkle hat sein
Plätzle nun gefunden: Im Innenhof des Alten- und Pflegeheims Heilig-Geist-Spital des
Spitalfonds erfreuen sich nun
die Bewohner und ihre Besucher an der kunstvoll geschnitzten Sitzbank aus Holz.
Anlässlich des Zähringer Narrentreffens am 28. und 29. Januar
fertigte Forstamtsmitarbeiter
Timor Helmstädter eine kunstvolle Sitzbank aus heimischen
Kiefern an, die auch auf der diesjährigen Südwest Messe ausgestellt wurde. Diese wurde im
Rahmen eines Wettbewerbs, zu
dem die Stadtverwaltung Anfang
September aufgerufen hatte,
vergangene Woche an den Gewinner, das Heilig-Geist-Spital,
übergeben. Eigens für die Teilnahme an der Verlosung wurde
der 'Zähri-Chor' gegründet, welcher dann ein selbstkomponiertes Lied auf 'Villingerisch' einstudiert und dieses auch als Video
eingereicht hat. »Ihr Beitrag war
einfach herzerwärmend, die Jury war begeistert und freut sich
nun, Ihnen die beliebte Sitzbank
zu übergeben«, so Joachim
Wöhrle, Leiter des Haupt- und
OB-Sprechstunde: Anliegen persönlich vortragen
Zu seiner letzten Bürgersprechstunde 2016
lädt Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon
alle Interessierten am Donnerstag, 15. Dezember, von 16.30 bis 18 Uhr ins Bürgerservicezentrum Schwenningen (Marktplatz
1) ein. Dort können sich Bürger mit dem
Stadtoberhaupt über persönliche Anliegen
oder politische Themen austauschen.
Rückfragen werden per E-Mail an ob@
villingen-schwenningen.de angenommen.
Personalamts, das Veranstalter
des großen Narrentreffens ist.
Beim Wettbewerb 'Zähri-Bänkle sucht Plätzle' haben insgesamt 13 Einzelpersonen und
Gruppen teilgenommen. Unter
den kreativen Einsendungen waren Gedichte, Bilder und Videos.
Auch die Familienklasse der Südstadtschule konnte mit ihrem
selbstgestalteten Plakat bei der
Jury punkten, und hat es damit
auf den zweiten Platz geschafft.
Maskottchen Zähri ließ es sich
deshalb auch nicht nehmen, sich
bei den Kindern zu bedanken
und stattete ihnen einen Überra-
schungsbesuch ab. Mit kleinen
Naschereien und Buntstiften im
Gepäck beantwortete der zwei
Meter große Adler die Fragen
der Kinder, etwa zu seinem Lieblingsessen und seinem Alter.
�� Gewinner-Video
im Internet unter facebook.com/
zaehringernarrentreffen2017
�� Zähri-Abzeichen
für den Zutritt zum Narrentreffen
sind ab sofort in den Tourist-Infos
für vier Euro erhältlich
�� Ausstellung aller Beiträge
ab Januar in der Touristinfo im
Franziskaner Kulturzentrum
Barrierefreiheit in VS: Beirat gibt Infos und Beratung
© Picture Factory/fotolia.com
Am kommenden Donnerstag, 1. Dezember,
bietet der städtische Beirat für Menschen
mit Behinderung wieder seine regelmäßige
Beratungsstunde an. Von 17 bis 18 Uhr stehen die Beiratsmitglieder im Abt-GaisserHaus (Schulgasse 23, Stbz. Villingen) allen
interessierten Menschen mit und ohne Handicap im Einzelgespräch für persönliche Fragen rund um die Themen 'Leben mit Behinderung' und Barrierefreiheit zur Verfügung.
Aus den Fraktionen und Gruppierungen
Seite 2
Stadtratsfraktion
Villingen-Schwenningen
Nachfolge 's Rössle und Verlagerung der Bibliothek
Mit drei Mitgliedern war unsere
Fraktion bei der Besichtigungsfahrt zum Forum Hanau dabei.
Als Ergebnis konnten wir feststellen, dass eine Bibliothek im
Gebäude eines Shopping-Centers keinerlei Probleme macht,
da sie völlig abgetrennt von den
Verkaufsflächen ist. Ein eher
positiver Effekt der nahen räumlichen Lage ist, dass die Besucherfrequenzen beider Einrichtungen
sich gegenseitig befruchten.
Für die Entwicklung des neuen
Einkaufszentrums auf dem Rössle-Platz ist also viel wichtiger ob
es gelingt, nach eventuellem Abriss der jetzigen Bibliothek ein
ansprechendes Gebäude zu errichten, das einen einladenden
Anschluss von der Fußgängerzone Muslenplatz zum Einkaufszentrum und der Bibliothek herstellt.
Der Mehrwert für die Stadt
wäre eine Bibliothek, die man
nach neuesten Erkenntnissen
einrichten könnte sowie eine Belebung der Schwenninger Innenstadt durch ein modernes Shopping-Center.
Gemeinderat als Spiegel der
Gesellschaft
Die Gemeinderäte als Repräsentanten der Gesellschaft sollten
möglichst alle Bevölkerungsgruppen spiegeln. Die FDP-Fraktion
mokiert sich in der örtlichen
Presse darüber, dass es im Gemeinderat den einen oder anderen gäbe, der nicht so viel mit
Betriebswirtschaft zu tun habe,
und machten sich lustig, dass
es bei den Ausführungen eines
Referenten zum Thema Schulden »den einen oder anderen erstaunten Augenaufschlag gab«
(Schwarzwälder Bote 19.11.16).
Ja, nicht jeder Gemeinderat hat
ein betriebswirtschaftliches Studium! Es ist auch nicht jeder ein
Fachmann für schulische Fragen
und Fragen der Kleinkindbetreuung. Das gleiche gilt für Bausachen und Stadtentwicklung,
für Stadtgeschichte und Kultur,
Landwirtschaft, Abwasserbehandlung und sicher noch viele
andere Einzelthemen. Gemeinderäte bringen unterschiedliche
Lebenserfahrungen in das Gremium ein und tragen so zur Entscheidungsfindung bei. Das hat
20/2016
Online-Ausgabe weitergeführt.
Die SPD bedauert diese Entwicklung ausdrücklich – auch
wenn sie sich dem Kostenargument gebeugt hat. Die SPDFraktion sah in der bisherigen
Form der Verteilung an alle Haushalte einen Informationsgewinn
für die Bürgerschaft. Warum? Es
wurde häufig argumentiert, die
Themen, die im Amtsblatt behandelt würden, seien doch auch
in der Zeitung zu lesen. Das ist
aber gerade der Punkt: Nur noch
etwa ein Drittel aller Haushalte
bezieht eine örtliche Tageszeitung. Die SPD sieht im Amtsblatt ein Mittel, alle Haushalte
der Stadt über kommunale Entwicklungen und Angebote zu informieren. Der Veranstaltungskalender gibt einen Überblick, was
in der Stadt täglich geboten
wird.
Dass dies ab nächstem Jahr
nicht mehr möglich ist, bedauert die SPD. Haushalten, die sich
aus Kostengründen keine Tageszeitung leisten können, wird in
Zukunft eine wichtige Stadt-Information fehlen. Die SPD hofft,
dass die Online-Ausgabe für
manche ein Ersatz sein wird.
bisher auch niemand als negativ
empfunden – bis die Herren der
FDP-Fraktion das jetzt endlich
mal gesagt haben!
Chanchengleichheitsgesetz
mit eingebauter Ungleichheit
Noch schnell vor Ende der letzten Legislaturperiode hat die
grün-rote Landesregierung beschlossen, dass jede Kommune
über 50.000 Einwohner eine
Stelle für eine hauptamtliche
Gleichstellungsbeauftragte schaffen muss – also auch VS. Mit
dem neuen Chancengleichheitsgesetz soll »die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
im öffentlichen Dienst in BadenWürttemberg gestärkt und weiter vorangetrieben werden«,
heißt es wörtlich in der Begründung zu diesem Gesetz. Und
jetzt kommt es: Diese Stelle
muss durch eine Frau besetzt
werden! Wenn das nicht nach einer Gleichstellungsbeauftragten
schreit…
Renate Breuning
�� Kontakt: cdu-vs.de unter
'Bürger fragen'
Ihre SPD-Fraktion
�� spd-vs.de
Im Gremium war man sich einig
über die Empfehlung des KVJS,
dass kein Kind verloren gehen
darf. Die Empfehlung zur Demographieentwicklung war eindeutig. Und dennoch wurde der Beschluss des Schulamtes über
die Zusammenlegung von
Hirschberg- und Friedensschule
akzeptiert.
Obwohl erste Auswirkungen
dieses unseligen Beschlusses
jetzt durch die mögliche Aufgabe
der Hausaufgabenbetreuung
deutlich wurden, die Eltern wurden im Regen stehen gelassen.
Unmögliche Ratschläge wurden
gegeben, Aufnahme in einen
Hort, Umschulung in die Gartenschule usw. Wird der Rat jetzt
auch einer Erhöhung der Kitagebühren zustimmen? Zu erwarten
ist es ja. Soweit ist es mit Theorie und Praxis.
Dr. Karl-Henning Lichte
Fraktion der Freien Wähler
�� villingen-schwenningenfreie-waehler.de
Villingen-Schwenningen
Liebe Mitbürger/innen,
alle Haushalte der Stadt haben
dieses Amtsblatt in den letzten
drei Jahren (fast) regelmäßig alle
14 Tage erhalten. Vor allem seit
das Blatt immer dienstags durch
die Post verteilt wurde, gab es
nur noch wenige Klagen über eine fehlende oder verspätete
Auslieferung.
Heute halten Sie die zweitletzte Ausgabe in den Händen, die
unentgeltlich an alle Haushalte
ausgeliefert wird. Für das Jahr
2017 zeichnete sich eine kräftige
Kostensteigerung bei der Verteilung des Amtsblatts ab. In seiner
Sitzung am 16. November hat
deshalb der Gemeinderat beschlossen, das Amtsblatt nicht
mehr flächendeckend verteilen
zu lassen. Es wird aber in einer
Standort Neckarhalle
Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr nahezu einstimmig
den Beschluss gefasst, die Veranstaltungshalle in Schwenningen neu zu bauen, am Standort
gegenüber vom Bahnhof, mitten
in der Stadt. Dafür gab und gibt
es gute Argumente. Die großen
Vereine haben sich für diesen
Standort ausgesprochen und ihre Besucherzahlen genannt. Die
Hochschule will ihre Einführungs- und Abschlussveranstaltungen in der Halle durchführen.
Zukunftsfähig ist der Standort
mit seiner Nähe zum Bahnhof.
Neben dem Bahnhof gibt es einen großen Parkplatz der Hochschule. Die Stadtverwaltung VS
verhandelt mit dem Land Ba-Wü
und der Hochschule um die Nutzung am Abend zu gewährleisten.
Die Beiträge werden inhaltlich von den gemeinderätlichen Fraktionen und Gruppierungen verantwortet.
Aktuelles
20/2016
In Laufentfernung von 400 Meter
gibt es darüber hinaus drei Parkhäuser. Als Grüne wollen wir Verkehr vermeiden und nicht produzieren, das heißt die Halle gehört
dort hin, wo die Menschen wohnen und kurze Wege haben. Ein
modernes Verkehrskonzept basiert auf Zügen, Bussen, Fahrrädern, gerne auch leihweise, und
Laufen.
�� cornelia.kunkis-becker@
gruene.de
Digitales Amtsblatt kommt
Unser Amtsblatt, das Sie gerade
in den Händen halten, wird ab
2017 als Internet-Zeitung herausgebracht. Eine Zeit lang soll es
zudem noch 3.000 ausgedruckte
Exemplare geben. Hintergrund
ist, dass die Stadt für die Verteilung ab 2017 kein Unternehmen
mehr gefunden hat. Aus Sicht der
Freien Demokraten macht es
aber Sinn, das Amtsblatt digital
weiterzuführen, weil es für viele
Bürgerinnen und Bürger eine
wichtige Informationsquelle ist.
Da immer mehr Menschen im Internet unterwegs sind, ist das ein
guter Kompromiss. Die Einstellung des Blattes, wie zum Beispiel von den Freien Wählern befürwortet, möchten wir nicht!
�� facebook.de/fdpvs
�� fdp-vs.de/#vs2025
Die Freiheit des Einzelnen endet
dort, wo die Freiheit (und Gesundheit) des Anderen eingeschränkt wird. Das gilt auch für
Schornsteinabgase durch Kaminbefeuerung in Hanglagen.
�� [email protected]
DEUTSCHE LIGA
FÜR VOLK
UND
HEIMAT (DLVH)
'Demographischer Wandel':
Zynische Umschreibung für verfehlte Familienpolitik, unterlassene Jugend- und Kinderhilfe,
zu wenig und sozial ungerechtes
Kinder- sowie Erziehungsgeld,
ausstehendes 'Müttergehalt'.
�� Info: j-schuetzinger.de
Seite 3
Amtsblatt VS bleibt bestehen
Stadt-Publikation online jederzeit abrufbar / Druckexemplare liegen weiterhin aus
Mit 26 Ja-Stimmen hat sich
der Gemeinderat in seiner Sitzung Mitte November für den
Erhalt des Amtsblattes VS ausgesprochen. Neben der digitalen Version soll dieses auch als
Abo angeboten werden.
Die Leserinnen und Leser des
Amtsblatts können nach Einstellung der Verteilung an alle Haushalte dieses weiterhin kostenfrei
digital und gedruckt nutzen.
Wo kann ich das Amtsblatt
VS in Zukunft erhalten?
In den publikumsintensiven
Dienststellen der Stadt, wie zum
Beispiel den Bibliotheken oder
den Volkshochschulen, in den
beiden Bürgerservicezentren
und in den Ortsverwaltungen
wird das Amtsblatt weiterhin zur
Abholung für jeden Bürger kostenlos in Papierform ausliegen.
Wie kann ich das Amtsblatt
digital lesen?
Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
Das Amtsblatt steht Interessierten im Internet unter villingenschwenningen.de als PDF-Version oder direkt zum Durchblättern
zur Verfügung. Das Amtsblatt
wird dort mit all seinen Beiträgen bereit gestellt. Ebenso wird
dort auch ein Archiv angeboten,
das den Lesern das Stöbern in
den älteren Ausgaben seit der
ersten Erscheinung ermöglicht.
Eine weitere Option ist der
Amtsblatt-Newsletter. Wer gerne
daran erinnert werden möchte,
sobald das Amtsblatt erscheint,
erhält zu jeder Neuausgabe eine E-Mail. Dort können die Nutzer auch direkt auf die aktuelle Version zugreifen und diese
ganz bequem am Computer, auf
dem Smartphone oder dem Tab-
let lesen. Zum Newsletter melden sich Interessierte auf der Internetseite der Stadt unter der
Rubrik Amtsblatt an. Es muss
nur der Name und die aktuelle EMail-Adresse eingetragen werden.
Die Stadt-App VS, die allen
Smartphone-Nutzern kostenfrei
zur Verfügung steht, bietet das
Amtsblatt ebenso zum Lesen an.
Ist ein Bezug direkt zu mir
nach Hause noch möglich?
Pünktlich zum Jahreswechsel
wird dies machbar sein. Die Verwaltung arbeitet derzeit daran,
ein Abonnenten-System aufzubauen, das es jedem Bürger ermöglichen wird, unter Übernahme der Portogebühren, das
Amtsblatt weiterhin gedruckt
nach Hause zu bekommen. Weitere Informationen zum Abo-Bezug werden noch veröffentlicht.
Seit drei Jahren gibt es unser Amtsblatt. Es wird kostenfrei in jeden Haushalt geliefert. Damit
stehen alle wichtigen Informationen die unmittelbar die Stadt betreffen, jedem Bürger ungefiltert
zur Verfügung. Das Amtsblatt gibt keine Meinung der Verwaltung wieder. Es versucht, oft
schwierige Inhalte so aufzubereiten, dass sie für jeden verständlich sind. Gleichzeitig enthält das
Amtsblatt Stellungnahmen aller im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen. Damit kann sich jeder Leser eine eigene Meinung zu Vorgängen und politischen Entscheidungen in unserer Stadt
bilden. Mit klarer Mehrheit hat der Gemeinderat vor zwei Wochen beschlossen, das Amts-blatt
auch künftig bereitzustellen. Da sich jedoch die Verteilung erheblich verteuert hat, wird es nicht
mehr möglich sein, in jeden Haushalt ein gedrucktes Exemplar kostenfrei zu liefern. Eine Onlineausgabe wird ab dem kommenden Jahr in optimierter Form über die städtische Internetseite
unter villingen-schwenningen.de oder über unsere Stadt-App weiterhin kostenfrei angeboten.
Außerdem gibt es kostenlose Druckexemplare zum Mitnehmen in unseren Bürgerämtern, den
Rathäusern der Ortschaften, den Stadtbibliotheken und den Volkshochschulen. Wer dennoch
nicht auf die Zustellung verzichten möchte, kann diese durch ein Abonnement sicherstellen. Die
genauen Infos gibt es in der kommenden Ausgabe Ihres Amtsblattes Villingen-Schwenningen.
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Aktuelles
Seite 4
20/2016
Schmökern und Shoppen in einem Gebäude
Gemeinderat auf Besichtigungsfahrt zum 'Forum Hanau' / 's Rössle-Investor HBB präsentiert Vorzeigeprojekt
Im Juli sprach sich der Gemeinderat für die Planungen
des Investors HBB aus, welcher einen Abriss des 's Rössle
vorsieht. Bei einer Exkursion
ins hessische Hanau besichtigten Stadträte und Verwaltungsmitarbeiter das 'Forum
Hanau', welches als gelungenes Projekt des Investors gilt.
Das Konzept der Hamburger Projektentwickler sieht den Neubau
eines 15.000 Quadratmeter gro-
ßen Shopping-Centers über drei
Etagen mit Parken auf dem Dach
vor. Die Unterbringung der
Schwenninger Stadtbibliothek in
diesem Komplex wäre eine mögliche Option, die gelingen könnte –
davon überzeugten sich die Teilnehmer bei der Besichtigungsfahrt zum 'Forum Hanau'. Auch
Claus Kaminsky, Oberbürgermeister der 93.000-Einwohner-Stadt,
war zugegen und konnte nur Positives berichten: »Das Kulturforum
mit unserer Bibliothek wird gran-
Impulse für Jugendvertreter
Einführungsseminar mit Einblick in Kommunalpolitik
Rund vier Wochen nach der Wahl
des ersten Jugendgemeinderates von Villingen-Schwenningen
fand für dessen Mitglieder ein
Einführungsseminar im Jugendund Familienzentrum Spektrum im Stadtbezirk Schwenningen statt. Dabei bekamen die
gewählten Vertreter wichtiges
Basiswissen für ihre Arbeit im
Gemeinderat und den verschiedenen Ausschüssen vermittelt.
Die beiden Referenten der Landeszentrale für Politische Bildung,
Hans Barucha, ehemaliger Jugendgemeinderat in Nagold und
Franziska Wössner, Studentin der
Empirischen Politik- und Sozialforschung, warteten mit reichlich
theoretischem Input für die Nachwuchspolitiker auf. So ging es am
Vormittag zunächst um die Ämter
und Aufgaben im Jugendgemeinderat, worauf auch die Aufgaben einer Kommune thematisiert
wurden: Ist ein Schwimmbad
Pflicht oder doch eine freiwillige
Aufgabe? Wie steht es mit der
Durchführung von Wahlen oder
der Instandhaltung von Gebäuden und Straßen?
dios angenommen und hat alle
Erwartungen übertroffen.« Er teilte auch mit, dass dies die größte
Veränderung gewesen sei, »die
die Stadt je gesehen habe« .
Interessiert lauschten die Teilnehmer auch den Ausführungen
zu den städtebaulichen Veränderungen und Entwicklungen wie
zum Beispiel zum Wohnraum und
Nahverkehr, die mit Entstehen
des Forums realisiert wurden, bevor sie sich selbst ein Bild über
das Einkaufscenter und die mo-
Investition in
Familien
Über den aktuellen Bericht des
Kommunalverband für Jugend
und Soziales (KVJS) tauschte sich
der Rat in seiner Novembersitzung aus. »Der demographische
Wandel und der damit verbundene Rückgang der Zahl junger
Menschen erfordert mehr Engagement und mehr Investitionen in
Kinder und Familien«, betont Dr.
Ulrich Bürger in seinem Bericht.
Beim Einführungsseminar erhielten
die Jugendgemeinderäte von VillingenSchwenningen wichtiges Basiswissen
für ihre neue Tätigkeit.
Schnelles Netz
Nach der Mittagspause gingen
die Jugendlichen gestärkt und
motiviert an das Planspiel 'Neckardorf' heran. Abschluss und
Höhepunkt war eine simulierte
Gemeinderatssitzung, bei der die
Jugendgemeinderäte die Positionen verschiedener (fiktiver) Parteien und Gruppierungen übernahmen. Argumente wurden
ausgetauscht, Position bezogen,
hart verhandelt – und am Schluss
ein Kompromiss gefunden.
Ein abschließendes Feedback
rundete den gelungenen Seminartag ab.
Im Jahr 2017 sieht die Stadt VS
den Ausbau der Breitbandversorgung im Villinger Nordwesten,
u.a. Vockenhausen und Vorderer
Eckweg, der Ortsnetze in Marbach, Rietheim und Villingen Süd
und Zentrum Süd sowie für die
Anbindung der Schulen und die
Erschließung des alten Klinikums
Schwenningen vor. Im Zuge des
Backbone-Ausbaus des Landkreises wir das Ortsnetz Herzogenweiler erschlossen. Die Planung,
Ausbau und Betrieb erfolgt durch
den Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar.
derne Bücherei machten. Gerade
diese fand Anklag bei Gemeinderat und Verwaltung. Die 4.300
Quadratmeter große Bibliothek
mit hellen Räumlichkeiten verzeichnet täglich etwa 1.000 Besucher, wie die stellvertretende Leiterin Angela Noe berichtete.
Ein detailliertes Konzept nach
dem hessischen Vorbild für den
Schwenninger Komplex wird HBB
nach Erarbeitung dem Gemeinderat präsentieren und zur Diskussion stellen.
Beschlüsse aus der
letzten Sitzung
Parkplätze für Messe
Der Gemeinderat erklärte sich
in seiner jüngsten Sitzung zu
einem Investitionskostenzuschuss für die Sanierung der
Parkplätze an die Südwest
Messe- und AusstellungsGmbH über die nachgewiesenen Kosten in Höhe von
maximal 412.000 Euro bereit.
Abwasserpreise stabil
Nach der Kalkulation der Abwassergebühren durch den
Eigenbetrieb Stadtentwässerung stimmte der Rat zu, die
Gebühren für Schmutz- und
Niederschlagswasser 2017
und 2018 bei 2,01 Euro bzw.
0,30 Euro pro Kubikmeter zu
belassen.
Wirtschaftspläne
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Breitbandversorgung sowie der Technischen
Dienste VS wurden genehmigt bzw. beschlossen.
20/2016
Aktuelles
Johanna-Schwer-Kita öffnet Pforten
Jubiläumsjahr wird mit Tag der offenen Tür abgerundet / Tolles Programm für Groß und Klein
Ob mit der Aufführung des 'Karneval der Tiere' im Franziskaner (Foto oben rechts)
oder beim Besuch des Stadtarchivs (Foto unten rechts): Die Kinder der JohannaSchwer-Kita erlebten ein Geburtstagsjahr mit vielen tollen Aktionen.
Am Samstag, 10. Dezember,
öffnet die Kindertagesstätte
Johanna-Schwer anlässlich ihres 75-jährigen Jubiläums von
11 bis 16 Uhr für Familien und
alle Interessierten die Türen.
Mit dieser Aktion beschließt das
Johanna-Schwer-Team sein großes Jubiläumsjahr 2016. »Der
Wunsch nach einem Tag der offenen Tür wurde vielfach an uns herangetragen«, erzählt Kitaleiterin
Diana Fiesel. Gerne sind zu diesem Anlass auch nochmals ehemalige Kitakinder und Mitarbeiter
willkommen: »Sie haben wirklich
spannende Geschichten in pet-
to«, weiß Diana Fiesel.
Für große und kleine Besucher haben sich die Erzieher der
Einrichtung ein buntes Unterhaltungsprogramm ausgedacht. So
können Kinder mit ihren Eltern
verschiedene Angebote ausprobieren: Naturwissenschaftliche
Experimente im Forscherzimmer, basteln in der Kreativwerkstatt, alte Gesellschaftsspiele
spielen oder Rätsel lösen. Die
Mädchen und Jungen können
sich beim Kinderschminken außerdem in kleine Feen, Tiere und
Comic-Helden verwandeln.
Für die Erwachsenen wird
stündlich eine Präsentation der
Forscheraktivitäten und eine
Hausführung angeboten. Auch
der Schülerhort wird im voraussichtlich letzten Schuljahr seines
Bestehens noch einmal zu besichtigen sein.
Der Elternbeirat der Kita sorgt
für die Bewirtung.
Die städtische Johanna-SchwerKindertagesstätte hat ihr 75-jähriges Bestehen in diesem Jahr
vielfältig gefeiert. Der pädagogische Schwerpunkt lag dabei in
der vergleichenden Bearbeitung
des Themas 'Früher und Heute', entsprechend dem Forscherauftrag als 'Haus der kleinen Forscher'. Dabei wurde das Thema
auf unterschiedlichste Art und
Weise bearbeitet: mit allen Sinnen, wie im Bereich der hauswirtschaftlichen Umsetzung von
alten Rezepten, mit abstrakteren
Fragen wie dem Zeitbegriff oder
mit geschichtlicher Forschung
von der Entstehungsgeschichte der Kindertagesstätte bis hin
zur Stadtentwicklung, im Rahmen von Besuchen im Stadtarchiv und Museum.
Den Höhepunkt der Feierlichkeiten stellte die Aufführung des
'Karneval der Tiere' in Kooperation
mit der Rhythmik-Abteilung der
Musikakademie VS und dem Sinfonieorchester VS im Rahmen ihres diesjährigen Wandelkonzertes
im Franziskaner Konzerthaus dar.
Seite 5
Wohnungen für
Familien gesucht
Die Stadtverwaltung VillingenSchwenningen sucht für mehrere Familien mit Kindern,
die in den nächsten Tagen
im Oberzentrum ankommen,
dringend Wohnungen, die sofort zur Verfügung stehen. Im
Rahmen des Familiennachzugs kommen die syrischen
Familien zu ihren Angehörigen in die Doppelstadt.
Aufgrund der Wohnsitzauflage des neuen Integrationsgesetzes sollen die Familien
ihren Wohnsitz auch in Villingen-Schwenningen nehmen. Die Flüchtlingsfamilien
werden durch die Stadtverwaltung betreut und beim
Ankommen in Deutschland
unterstützt. Auch für Vermieter stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger,
die Vermieter sind oder leerstehenden Wohnraum kennen, melden sich bitte bei der
Flüchtlingsbeauftragten
Katharina Hagel unter Tel.
82-2176 oder per E-Mail an
fluechtlingsbeauftragte@
villingen-schwenningen.de.
Forstamt appelliert an Reisignutzer Nordring ab 12. Dezember gesperrt
Betreten des Waldes bei laufenden Hieben strengstens verboten
Frostfreie und trockene Witterung Voraussetzung / Jahresendspurt
Seit Jahrzehnten gibt der städtische Forstbetrieb Bürgerinnen
und Bürgern von VillingenSchwenningen die Möglichkeit, Deck- und Schmuckreisig
an frisch eingeschlagenen Bäumen im Stadtwald zu gewinnen.
Kummer bereiten dem Forstamt
der Stadt derzeit sehr viele uneinsichtige Reisignutzer, die zum
Teil noch in laufende Reisighiebe
hineingehen und sich dabei erheblich gefährden. »Ermahnungen wirken kaum«, wie der Leiter des Forstamtes, Dr. Tobias
Kühn berichtet. Das Forstamt
wird deshalb gegen diese Personen vorgehen, denn nach § 37
Abs. 4 des Landeswaldgesetzes
ist das Betreten von laufenden
Hieben verboten und kann sogar
mit Bußgeld belegt werden.
Die Straßenbauarbeiten am
Nordring im Bereich des ehemaligen Familienfreizeitparks schreiten zügig voran.
Sollte es die Witterung weiterhin zulassen, ist am Mittwoch,
14. und Donnerstag, 15. Dezember, der Einbau der Deckschichten vorgesehen. Dazu ist es notwendig, die bestehende Decke
der Fahrbahn bis zum Kreisverkehr Klinikstraße/Querspange
abzufräsen. Anschließend werden circa 10.000 Quadratmeter
Binder- und Deckschicht in den
gesamten Bereich eingebaut.
Hierfür muss der Nordring voraussichtlich in der Woche von
Montag, 12. Dezember bis
Samstag, 17. Dezember, komplett gesperrt werden. Der Verkehr wird großflächig umgeleitet.
Dr. Tobias Kühn und sein Team
appellieren daher eindringlich an
die Bevölkerung der Stadt, erst
dann die Reisighiebe zu betreten, wenn diese vom Forstamt
freigegeben worden sind.
»Wir schauen uns das in dieser Adventszeit noch einmal an.
Verhalten sich die Reisignutzer
weiter so riskant, werden wir im
nächsten Jahr kein Reisig mehr
zur Verfügung stellen«, nennt
Dr. Tobias Kühn die möglichen
Konsequenzen. Dann müsse jeder seinen Bedarf – wie in anderen Städten auch – eben käuflich erwerben. »Wir möchten
den Service für die Bürgerinnen
und Bürger gerne aufrechterhalten. Dies geht aber nur, wenn
sie sich an die klaren Regeln halten«, betont der Forstamtsleiter.
Daraufhin kann der Nordring
dann wieder wie gewohnt zweispurig befahren werden. Nach
dem Deckeneinbau werden 2017
dann keine weiteren großräumigen Umleitungen mehr notwendig, um die restlichen Bauarbeiten auszuführen.
Im Falle schlechter Wetterbedingungen sind zumindest Teileinbauten vorgesehen, so dass
über die Winterpause eine provisorische, zweispurige Verkehrsführung möglich ist. Die Fahrbahndecke muss dann im Frühjahr 2017 unter nochmaliger Vollsperrung fertiggestellt werden.
Nach der Winterpause stehen
außerhalb der Hauptfahrbahnen
noch verschiedene Restarbeiten
in den Rand- und Anschlussbereichen an.
Advents- und Weihnachtszeit in VS
Seite 6
★
☆
20/2016
Gemeinsam die Vorweihnachtszeit genießen
'Villinger Adventsfenster' lädt Groß und Klein jeden Abend zu überraschungsvollen Momenten ein
Am Donnerstag, 1. Dezember, öffnet sich
um 18 Uhr das erste
der 24 'Villinger Adventsfenster'. Ab dann erwartet die Besucher bis Weihnachten jeden Abend ein neues,
faszinierendes Geschehen.
Wer erinnert sich nicht gerne
an die eigene Kindheit zurück,
als voller Erwartung ein Türchen
nach dem anderen am Adventskalender geöffnet werden durfte? Die 'Villinger Adventsfenster'
lassen Jung und Alt in diese erwartungsvolle Zeit eintauchen.
Vom 1. bis 24. Dezember spielt
sich gegen 18 Uhr an wechselnden Orten im Bereich der historischen Innenstadt Weihnachtliches ab. Was genau, das bleibt
der Fantasie der Teilnehmer überlassen – verbunden mit einer
festlichen Ausschmückung, eröffnet sich für die Besucher dabei
stets Genussvolles für alle Sinne.
1. Südkurier, Bickenstraße 19
2. Lederwaren Hügel, Goldenbühlschule, Niedere Str. 30
3. Kunsthandwerk zur Weih-
nachtszeit, Franziskaner Kulturzentrum
4. Johannesgemeinde,
Johanneskirche (Gerberstraße)
5. Fa. Wiebelt, Bickenstraße 6
6. Blumen & Ambiente - Patrick
Weigert, Färberstr. 1
7. Verena Dahlem, Zinsergasse
(Hinterhof Fa. Sprissler gegenüber Nr. 6/1)
8. Stadtbibliothek Villingen,
Münsterplatz
9. Grenadiercorps,
Elisabethenturm
10. Rietvögel, Rietgasse 34
11. Pfadfinder und Dekanatsjugendbüro, Münsterplatz
12. Spitalfonds,
Abt-Gaisser-Haus
13. Henry Greif, Innenhof Kanzleigasse 20 (Architekt Janasik)
14. Sozialdienst katholischer
Frauen/Chor ‘Get Gospel’,
Kanzleigasse 30
(Münsterzentrum)
15. Susanne Schneider,
Kronengasse 12 (Hinterhof)
16. Haus der Musik,
Klosterring 1
17. Café 'Einfach Andersch',
Rietstr. 38
18. Rentnerband,
© E. Villa Grafik-Design
Kanzleigasse 24
19. Städt. Johanna-Schwer-Kindertagesstätte, Kanzleigasse 8
20. Volkshochschule/Heike
Gressenbuch, Kanzleigasse 6
(Münsterplatz)
21. Stadtmusik, Zeughaus
22. Stadt Villingen-Schwenningen/Oberbürgermeister,
Rathaus Villingen
23. Orga-Team, Osianderplatz
24. Kuhreihen, Latschariplatz
Weihnachtszauber im Oberzentrum Advent, Advent ein Buchgeschenk
Stimmungsvolles Marktvergnügen im Doppelpack
Christbaumschmuck und ungewöhnliche Geschenkideen zu
entdecken. Das abwechslungsreiche Rahmenprogramm garantiert dabei beste Unterhaltung,
während sich für kleine Kinder
unentwegt das Karussell dreht.
Auch der Gaumen darf sich festlich fühlen: über beide Märkten
legt sich der feine Duft von Plätzchen, Glühwein, heißen Maronen, gebrannten Mandeln und
Crêpes. Das tolle Angebot macht
Lust auf einen Weihnachtsmarktbummel. Hier trifft man
sich zum Plausch und man kann
dem Weihnachtsengel sogar persönlich begegnen.
Bilder: EXPO Südwest GmbH
Noch bis zum zweiten Adventssonntag, dem 4. Dezember,
glänzt, glitzert und duftet es in
Villingen. Daraufhin fasziniert der
Stadtbezirk Schwenningen von
Freitag, 9. Dezember bis Sonntag, 18. Dezember mit seiner
festlichen Stimmung: In der Doppelstadt laden stets zwei Weihnachtsmärkte nacheinander täglich zwischen 11 und 21 Uhr zu
einer Atempause während den
alljährlichen Festvorbereitungen
ein. Der Bummel durch die Gassen in den romantischen Hüttendörfern reizt mit dem vielseitigen
Angebot der Händler. Hier gibt
es jede Menge Kunsthandwerk,
Literarischer Adventskalender für Besucher der Stadtbibliothek
Alle Jahre wieder erwartet die
Besucherinnen und Besucher der
Stadtbibliothek Villingen-Schwenningen ein literarischer Adventskalender. Von Dienstag, 1. Dezember bis Mittwoch, 23. Dezember,
können sich Lesefreunde an jedem Öffnungstag der Bibliothek
mit einem der begehrten Buchpräsente beschenken lassen.
Die attraktiven Romane wurden der Stadtbibliothek VS als
Leseexemplare von verschiedenen
Verlagen zur
Verfügung
gestellt.
Das Buchgeschenk wird
täglich in der
Stadtbibliothek
am Münster,
Kanzleigasse
4, Stadtbezirk
Villingen und in
der Stadtbibliothek am Muslenplatz, In der Muslen 2, Stadtbezirk Schwenningen an den
ersten Lesefreundw verschenkt,
der an der Verbuchungstheke
danach fragt.
�� Öffnungszeiten
Die Stadtbibliothek hat dienstags, donnerstags und freitags
von 12 bis 18 Uhr, mittwochs
von 10 bis 18 Uhr und samstags
von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
20/2016
Advents- und Weihnachtszeit in VS
Schmucke, individuelle Geschenke
Kunsthandwerkermarkt lädt zum Bummeln und Staunen / Buntes Rahmenprogramm
Im historischen Gebäude des
Franziskaner Kulturzentrums
findet am zweiten Adventswochenende bereits zum zehnten
Mal der beliebte Kunsthandwerkermarkt statt.
Mehr als 25 Aussteller, unter ihnen sowohl Altbekannte als auch
neu Hinzugekommene, präsentieren ihre hochwertigen und
selbstgefertigten Kunsthandwerke. Angeboten wird eine attraktive Mischung aus Schmuck,
Mode, Keramik, Metallkunst, Naturkosmetik und Wohnacces-
soires. »Eine
gute Möglichkeit für Besucher, individuelle
Geschenke für
ihre Lieben zu
Hause zu erhaschen«, ist
sich Kristina
Hofmann von
der Stabsstelle Stadtmarketing sicher.
An den beiden Markttagen gibt
es zudem ein interessantes, abwechslungsreiches Rahmenprogramm: Eröffnet wird der Kunsthandwerkermarkt am Samstag
um 13 Uhr durch Oberbürgermeister Dr. Rubert Kubon. Um
14 Uhr sind Familien dann herzlich zur Führung 'Tiere im Winter'
eingeladen. Im Anschluss an den
Museumsrundgang lernen Kinder (empfohlen ab fünf Jahren),
bei der kreativen Bastelwerkstatt
ab 14.30 Uhr beim Filzen ein altes Handwerk kennen. Zudem
wird um 18 Uhr das dritte 'Vil-
linger Adventsfenster' auf dem
Osianderplatz geöffnet.
Am Sonntag warten weitere
Programmpunkte auf die Besucher: Die Familienführung
'Advent, Advent ein Lichtlein
brennt… Schwarzwälder Bräuche' mit anschließender Modellier-Bastelwerkstatt für Kinder
beginnt um 14 Uhr, die weihnachtliche Museumsführung eine Stunde später, um 15 Uhr.
Zudem können die Besucher
den Künstlern bei ihrer Arbeit
über die Schulter schauen und
an Workshops teilnehmen.
Der Kunsthandwerkermarkt der
Stadt Villingen-Schwenningen hat
am Samstag, 3. Dezember, von
13 bis 18 Uhr sowie am Sonntag,
4. Dezember, von 11 bis 18 Uhr
geöffnet. Der Eintritt ist frei.
�� weitere Informationen
zur Veranstaltung gibt es bei den
Tourist-Informationen im Franziskaner Kulturzentrum im Stadtbezirk Villingen, Tel. 82-2340 sowie im Bahnhof im Stadtbezirk
Schwenningen, Tel. 82-1208.
Hunderte Weihnachtserlebnisse
Broschüre der Stadt begleitet durch die schönste Zeit im Jahr
Unter dem Titel 'Es weihnachtet
in Villingen-Schwenningen' gibt
die zweite Auflage der Broschüre
viele Erlebnistipps für eine wunderschöne Weihnachtszeit in VS –
sowohl für drinnen als auch an
der frischen Luft. Erarbeitet wurde die Broschüre 'Weihnachtsmomente' von der Stabsstelle
Stadtmarketing in Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen, Vereinen und Unternehmen.
Villingen-Schwenningen bietet
zahlreiche Möglichkeiten, die
Winterzeit zu genießen. Mehr als
300 Events und Erlebnisse
rund um die Advents-, Weihnachts- und Neujahrstage in Villingen-Schwenningen finden
sich in dem Heft auf einen Blick –
beginnend mit der Weihnachtsmarkt-Eröffnung am 25. November 2016 bis zu den Neujahrskonzerten am 8. Januar 2017. Sowohl
Einheimische als auch Touristen
erhalten Antworten zu Fragen
wie: Welche Veranstaltungen finden neben den traditionsreichen
Weihnachtsmärkten und -basa-
ren statt? Wo kann ich aktiven
Wintersport betreiben, wie zum
Beispiel Skilanglauf oder Schlittschuhfahren? Wann finden Gottesdienste und Kirchenkonzerte statt? Oder beim gemütlichen
Einkaufsbummel: Welche Weihnachtsaktionen erwarten mich in
den Geschäften?
Das Heft im praktischen A5Format präsentiert eine große
Bandbreite an tollen Events und
Aktionen, wie zum Beispiel lebendige Adventskalender, Workshops, festliche Theaterstücke
und Konzerte, kirchliche Veranstaltungen sowie spannende Führungen zu Weihnachtsthemen.
Für Touristen und Neubürger
sind zudem die Bräuche zur
Weihnachtszeit wie der Kuhreihen der Stadt- und Bürgerwehrmusik Villingen oder das Neujahrsschießen am Hubenloch
sehr spannend erklärt.
Viele Programmpunkte warten auf Kinder, wie etwa kreative Bastelstunden oder Musicals
und Theaterstücke nach be-
kannten und beliebten Märchen.
Diejenigen, die noch nach Veranstaltungen zu Silvester und
Neujahr suchen, finden mithilfe
der Broschüre garantiert das
Richtige: Wie wäre es mit dem
Silvesterball in der Neuen Tonhalle, dem Silvesterkonzert im
Münster oder den Neujahrskonzerten 'Tanz – ins neue Jahr' im
Franziskaner Kulturhaus?
Die übersichtliche Broschüre
mit integriertem Stadtplan liegt
ab sofort in den Tourist-Informationen Villingen (Franziskanermuseum) und Schwenningen
(Bahnhof) sowie weiteren städtischen Anlaufstellen aus.
Seite 7
★
Weihnachten
in Gemeinschaft
feiern
☆
Auch in diesem Jahr
findet am Heiligen Abend
im Tagesstüble St. Lioba
(Rote Gasse 2, Stadtbezirk Villingen) wieder eine Feier der
ganz besonderen Art statt.
Eingeladen sind vor allem Alleinlebende, Alleinerziehende,
einkommensschwache Menschen oder jene, die mit ihrer Familie 'Weihnachten mal
anders' als bisher verbringen
möchten: nämlich nicht alleine, sondern in Gemeinschaft.
Die Feier wird von der
Stabsstelle Gemeindecaritas
im Caritasverband für den
Schwarzwald-Baar-Kreis gemeinsam mit der Abteilung
Bürgerschaftliches Engagement im Amt für Familie,
Jugend und Soziales sowie
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern organisiert und auch veranstaltet.
Auch Oberbürgermeister Dr.
Rupert Kubon wird in diesem
Jahr zugegen sein.
Im weihnachtlich geschmückten Tagesstüble gibt
es dann ein leckeres 3-Gänge-Menü. Zwischen den einzelnen Speisen werden Geschichten vorgelesen und
gemeinsam traditionelle Lieder gesungen. Dank vieler
Sponsoren und externer Unterstützer gibt es für jeden der
Gäste auch wieder ein kleines
Geschenk zur Erinnerung an
den besonderen Abend.
Unter den Mitfeiernden
sind neben dem Organisationsteam auch Menschen, die
als Zuhörer und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um
an diesem emotional sensiblen Abend bei Bedarf seelsorgerliche Begleitung zu leisten.
Die Organisatoren hoffen,
dass genauso wie im letzten
Jahr wieder viele Gäste zusammen kommen und aus ihrer Einsamkeit heraus, den
Weg zu einer Gemeinschaft
mit anderen Menschen finden.
�� weitere Informationen
und Anmeldungen bei Ulrike
Hake unter Tel. 07721/840711.
Anmeldeschluss ist am
Montag, 12. Dezember.
Aktuelles
Seite 8
20/2016
Erfahrungen abseits des Verwaltungsalltags
Acht städtische Auszubildende hospitierten zwei Wochen lang in sozialen Einrichtungen und Unternehmen
Das Kennenlernen von eigenen
Grenzen und das Entdecken von
neuen Fähigkeiten waren für die
Verwaltungsauszubildenden Nadine Löw, Panagiota Pakatari, Guilia Dufner, Patrizia Karasew, Patricia Schmidts, Jasmina Schindelar,
Stephanie Späth und Jenny Willich bereichernd und stärkend.
Die Azubis konnten so Einblicke gewinnen in die Abläufe bei
der Kaba GmbH oder dem Drogeriemarkt 'Müller'. Aber auch
in soziale Einrichtungen, wie die
Kinderkrippe 'Am Steppach',
in den Bezirksverein der sozialen Rechtspflege, das Altenheim
Lioba, das Kinder- und Familienzentrum VS sowie das Schwarzwald-Baar-Klinikum konnte hineingeschnuppert werden. Die
Tierklinik Schabelhof freute sich
ebenso über die Unterstützung
der Stadt-Azubis.
Für das Projekt, das nun schon
seit zehn Jahren besteht, konnten in der Vergangenheit verschiedene Einrichtungen als lebensnahe und effektive Lernorte
in der Region gewonnen werden, die das 'Azubi-Plus'-Projekt
seither mittragen und Hospitationsplätze anbieten.
Der Austausch, der in Zukunft
auch gegenseitig zwischen den
Unternehmen und Einrichtungen erfolgen soll, hat dieses Jahr
zwei Azubis vom Verein für soziale Rechtspflege zur zweiwöchigen Hospitation in die Stadtverwaltung gebracht.
Von Beginn an hatte das Amt
für Familie, Jugend und Soziales
die Federführung des Projekts in
den Händen. Ab dem Jahr 2017
soll dann das Haupt- und Personalamt das Austauschprogramm
Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon (rechts) ehrt die städtischen Azubis für die
Teilnahme am 'Azubi-Plus'-Projekt.
weiterführen. Ausbildungsleiterin Carmen Mai (Bild oben, links)
hat bereits in diesem Jahr die
Urkunden-Übergabe begleitet.
Solch ein Engagement wird
von Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon besonders gelobt.
So überreichte dieser jeder Auszubildenden in einer feierlichen
Stunde eine Urkunde für die Teilnahme an diesem Projekt, das
den jungen Mitarbeitern beschei-
nigt, während ihrer Lehrzeit vielfältige Erfahrungen am Arbeitsmarkt gesammelt zu haben.
In einem lockeren, persönlichen Gespräch mit dem Stadtoberhaupt, der sich bei den
jungen Mitarbeitern darüber informierte, warum sie sich für das
ausgewählte Unternehmen entschieden haben, wurden die gesammelten Erfahrungen auch
unter den Azubis ausgetauscht.
Weihnachtsmomente in VS
Großes Medienangebot für Alle
Besondere Adventsstimmung / Limitierte Tasse zu gewinnen
Stadtbibliothek verleiht weit mehr als nur Lesestoff
Seit vielen Jahren verwandelt
sich der Stadtbezirk Villingen ab
dem 1. Dezember in einen überdimensionalen Adventskalender. Bis Weihnachten wird jeden
Abend um 18 Uhr ein neues Adventsfenster geöffnet.
Ob mit Musik, Gedichten oder
Geschichten – die Teilnehmer
sind äußerst kreativ, was die
Gestaltung ihrer Fenster betrifft.
Neben Vereinen, Einrichtungen,
Geschäften und Privatpersonen
beteiligt sich auch die Stadtver-
waltung immer wieder gerne
an der beliebten Gemeinschaftsaktion.
Wann wird das Villinger Adventsfenster
durch Oberbürgermeister Dr. Kubon geöffnet?
Kleiner Tipp: Die richtige Antwort
finden Sie in einem Beitrag in
dieser Amtsblatt-Ausgabe.
Wenn Sie die richtige Antwort kennen, senden Sie diese bis spätestens Sonntag, 4.
Dezember, per E-Mail an raetsel@villingen-schwenningen.
de. Nennen Sie darin die Lösung
und Ihren Namen mit vollständiger Anschrift. Zu gewinnen gibt
es eine Keramikkaffeetasse in
den Stadtfarben Rot und Grün.
Lösung und Gewinner veröffentlichen wir in der nächsten Amtsblatt-Ausgabe am 13. Dezember.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir wünschen allen
Rätselfreunden viel Glück!
In den beiden Häusern der
Stadtbibliothek Villingen-Schwenningen stehen insgesamt 96.122
Medienexemplare zu allen Wissensgebieten und für jedes Alter
zur Auswahl: Neben dem vielfältigen Bücherangebot gibt es
auch Literaturhörspiele, Karten
und Stadtpläne, Multimediasprachkurse, CDs, CD-ROMs,
DVDs, Videos und Spiele.
Allein im Haus am Münsterplatz im Stadtbezirk Villingen beläuft sich das Angebot auf über
45.000 Medienartikel.
Neben dem großen Angebot
zur Ausleihe bietet die Stadtbibliothek VS das ganze Jahr hindurch zusätzlich auch viele interessante Vorträge und spannende
Veranstaltungen an.
Bibliotheksfans, die sich gerne über Neuigkeiten und Termine auf dem Laufenden halten
möchten, können im Internet unter villingen-schwenningen.de/
© WTVS
bildung/stadtbibliothek/angebot-und-service den kostenlosen
Newsletter abonnieren.
Thomas Streb wusste die
richtige Antwort auf unsere
Quizfrage in der letzten Amtsblatt-Ausgabe und darf sich über
eine tolle VS-Tasse freuen.
Das kleine Päckchen wird
in den nächsten Tagen
?
versandt.
??
Herzlichen
Rätsel
Glückwunsch!
Ecke
Mit dem Austauschprojekt
'Azubi-Plus' ermöglicht die
Stadtverwaltung ihren Auszubildenden umfangreiches
Wissen und fördert durch den
Einsatz in einem fremden Berufsumfeld gleichzeitig ihre sozialen, persönlichen und fachlichen Kompetenzen.
KULTURZEIT
20/2016
Seite 9
Ein musikalisches Weihnachtsfest
Tipps & Termine
■ Breakin' Mozart
Klassik trifft Breakdance: Am
Samstag, 3. Dezember, um 20
Uhr brennen die Tänzerinnen und
Tänzer der 'Dancefloor Destruction Crew' im Theater am Ring
ein wahres Feuerwerk ab, während Mozarts Werke live auf dem
Klavier erklingen.
Auftakt zur Adventszeit: Nils Landgren feiert 'Christmas with my friends'
›› weitere Informationen
Nils Landgren:
'Christmas with my friends'
Dienstag, 6. Dezember, 20 Uhr
Franziskaner Konzerthaus
■ Peter Pan
Am Sonntag, 4. Dezember, um
15 Uhr führt die Württembergische Landesbühne Esslingen
'Peter Pan' in der Bearbeitung
von Erich Kästner als Familienveranstaltung im Theater am Ring
auf. Weitere Termine: Montag,
5. Dezember und Dienstag, 6.
Dezember jeweils um 9 und 11
Uhr. Zuschauer ab 7 Jahren erleben in der Begegnung von Puppen- und Schauspiel spannende
Abenteuer: Wendy Darling und
ihre Brüder werden von dem fliegenden Jungen Peter Pan mit
nach Nimmerland genommen.
Dort müssen sie sich mit Indianern, Meerjungfrauen und dem
hinterlistigen Käpt'n Hook und
seinen Piraten herumschlagen.
■ Weihnachtliche Museumsangebote für Kindergärten
Im Franziskanermuseum haben
Kindergärten und Kindertagesstätten die Möglichkeit, vor dem
Bildteppich mit der Geburt Christi
ein Krippenspiel szenisch zu gestalten und den Hintergrund der
Winterfeste spielerisch zu erfahren. Im Heimat- und Uhrenmuseum Schwenningen und im Franziskanermuseum in Villingen wird
zusätzlich die beliebte Führung
'Tiere im Winter' angeboten: Tiere
werden auf Kunstwerken im Museum entdeckt, anschließend werden Weihnachtskarten gestaltet.
Anmeldung: Tel. 07721 82-2351.
Der Museumseintritt ist frei, die
Führung kostet einen Euro/Kind.
© Thron Ullberg
© Steven Haberland
Vor zehn Jahren versammelte
der schwedische Posaunist, Sänger und Produzent Nils Landgren
erstmals seine Freunde um sich,
um mit ihnen auf 'Christmas with
my friends' ganz unterschiedliche
Weihnachtslieder zu vertonen. Die
Platte war so erfolgreich, dass
weitere Aufnahmen folgten, darunter auch eine Live-Version. Nun
stellt Nils Landgren im Franziskaner Konzerthaus das fünfte Weihnachtsalbum der Reihe vor.
Auf seine Auftritte freue er sich
wie ein Kind bei der Bescherung,
sagte Landgren einmal – und zudem sei ihm Weihnachten ein Herzensanliegen. Der besondere Reiz
von 'Christmas with my friends'
liegt, für Jazz-Musiker eher ungewohnt, in der klaren und eindringlichen, technisch reduzierten
musikalischen Sprache; die charmanten Glanzlichter werden von
den Chorpassagen der vier Sängerinnen gesetzt. Bei aller musikalischen Brillanz der hochqualifizierten Musiker bewegt Landgren um diese Jahreszeit vor allem aber auch die Botschaft hinter der Musik: Frieden, Freiheit
und Freundschaft.
Es gibt wohl keinen gelungeneren Auftakt zur Adventszeit, als
in Gesellschaft guter Freunde
einen Abend mit Nils Landgren
und dessen 'friends' zu verbringen.
In diesem Jahr sind mit dabei:
Jonas Knutsson (Saxophon), Johan Norberg (Gitarre), Eva Kruse
(Bass) und Ida Sand (Klavier und
Gesang), sowie Sharon Dyall,
Jessica Pilnäs und Jeanette Köhn
(alle Gesang).
© DPS-Photography
Der Weltstar an der roten
Posaune kommt mit seinen
Freunden ins Franziskaner
Konzerthaus und feiert mit
dem Publikum 'Christmas
with my friends'.
Kultur und Freizeit in VS
ZEITRAUMKOMPAKT
November
Di
29
1
Stadtführung 'Villingen –
damals und heute'
11 - 21 Uhr · Münsterplatz
Villingen
9 + 11 Uhr · Theater am Ring
20 Uhr · Theater am Ring
Stadtführung 'Schwenningen – damals und heute'
Schauspiel für Kinder ab 6 J.
(Bad. Landesbühne Bruchsal).
Oper von Giacomo Puccini.
18 Uhr · Markuskirche Villingen
20.15 Uhr · Wohnanlage
Hammerhalde
Jahreskonzert des Gymnasiums
am Hoptbühl. Eintritt frei.
Weihnachtsmarkt
Pinocchio
14 Uhr · Familienheim,
Breite Mühle
BSW-Fotogruppe:
Fotobuch erstellen
Weihnachtsmarkt
La Bohème
Philosophie im Gespräch
mit Wilfried K. Hayer.
2
Veranstalter: Familienheim.
Fr
17.30 Uhr · Duale Hochschule VS
11 - 21 Uhr · Münsterplatz
Villingen
Der Duale Master
Informationsveranstaltung.
Weihnachtsmarkt
20.15 Uhr · Kommunales Kino
Guckloch in der Scheuer
19.30 Uhr · Helios Arena
Guckloch Filmgeschichte(n): Res publica
Mi 30
7.30 Uhr · Innenstädte
Villingen und Schwenningen
Wochenmarkt
11 - 21 Uhr · Münsterplatz
Villingen
Weihnachtsmarkt
9 + 11 Uhr · Theater am Ring
Conni und das ganz spezielle Weihnachtsfest
Schauspiel für Kinder ab
4 Jahren (Theater auf Tour).
Über Schloss und Berg
zur ChocolArt
Abfahrt: 9.25 Uhr vom Bahnhof
Schwenningen. Anmeldung:
Tourist-Info, Tel. 07720 82-1209.
Schwenninger Wild
Wings – Düsseldorfer EG
Deutsche Eishockey Liga DEL
20 Uhr · Theater am Turm
Der Vorname
Sa
3
6.30 Uhr · Innenstädte
Villingen und Schwenningen
Wochenmarkt
7.30 Uhr · Bahnhof Villingen
Die Schwaben: Zwischen
Mythos und Marke
Abfahrt: 7.45 Uhr Bahnhof
Schwenningen. Fahrt zum Landesmuseum Stuttgart. Anmeldung: Tel. 07720 82-1209.
9 Uhr · Johanniter-UnfallHilfe e.V. Schwenningen
Erste Hilfe
für den Führerschein
Fahrschulklassen A, B, M, L, T,
C, CE, D. Ohne Voranmeldung.
9.30 Uhr · Altes Uhrwerk,
Bürkstr. 39/1, Schwenningen
10 Uhr · Vor dem City Rondell,
Schwenningen
14 Uhr · Tourist-Info, Bahnhof
Schwenningen
Adventsmusik
19.30 Uhr · GlöckenberghalleWeilersbach
56. Hintervillinger
Sängertreffen
Eintritt frei.
20 Uhr · Theater am Ring
Breakin' Mozart
Klassik meets Breakdance.
20 Uhr · Theater am Turm
Der Vorname
21 Uhr · Jazzclub Villingen
Sarah Buechi Quartett
So
4
9.15 Uhr · Bahnhof
Schwenningen
Besuch des Schwarzwälder Skimuseums in
Hinterzarten
Veranstalter: Schwarzwaldverein Schwenningen.
10 - 18 Uhr · Nachsorgeklinik
Tannheim
13. Tannheimer
Kinderweihnacht
11 - 18 Uhr · Franziskaner
Kulturzentrum
10. Kunsthandwerk zur
Weihnachtszeit
11 - 21 Uhr · Münsterplatz
Villingen
Elterncafé
Nikolauslotterie
Veranstalter: Prokids-Stiftung
des Rotary Clubs VS.
Weihnachtsmarkt
13 Uhr · Romäusturm Villingen
11 - 21 Uhr · Münsterplatz
Villingen
11 Uhr · Theater am Turm
Stadtwanderung und
Wanderplausch
Schwarzwaldverein Villingen.
29.11. – 12.12.
Do
14 Uhr · Franziskaner
Kulturzentrum
11 - 21 Uhr · Münsterplatz
Villingen
9.15 Uhr · Bahnhof Villingen
2016
Dezember
15 Uhr · Altes Rathaus
Sammlung Heinzmann I
Kurzführung mit Museumsleiter Dr. Michael Hütt. Treffpunkt:
Foyer Franziskanermuseum.
20 Uhr · Theater am Turm
Der Vorname
20.15 Uhr · Kommunales Kino
Guckloch in der Scheuer
Agnes
Weihnachtsmarkt
13 - 18 Uhr · Franziskaner
Kulturzentrum
10. Kunsthandwerk
zur Weihnachtszeit
13 Uhr · Schulhof Grundschule VS-Marbach
Nikolausmarkt
14 Uhr · Franziskaner
Kulturzentrum
Tiere im Winter
Familienführung mit Bastelwerkstatt 'Filzen' im Aktionsraum 1.
Tri-Tra-Trallala mit Henry
Kasperletheater.
14 Uhr · Riettor in Villingen
Waldadventsfeier
in der Neukirchhütte
Sonntagswanderung des
Schwarzwaldvereins Villingen.
14 Uhr · Franziskaner
Kulturzentrum
'Advent, Advent ein Lichtlein brennt … Schwarzwälder Bräuche'
Familienführung mit Bastelwerkstatt im Aktionsraum 1.
15 Uhr · Franziskanermuseum
Was Sie schon immer
über Weihnachten wissen
wollten...
Führung.
20 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
Nils Landgren: Christmas
with my friends
20 Uhr · Folkclub in der 'Scheuer'
15 Uhr · Theater am Ring
Joseph Parsons Band
Schauspiel für Zuschauer ab
7 Jahren – heute als Familienveranstaltung (Württembergische
Landesbühne Esslingen).
Mi
Peter Pan
17 Uhr · Sporthalle Deutenberg
Adventskonzert
Jugendblasorchester der
Stadtmusik Schwenningen.
19 Uhr · Markus-Gemeindehaus, Heidelbergerstraße
Klangmeditation
zur Adventszeit
Anmeldung: Tel. 07721 8451-71.
20 Uhr · Buddhistisches
Zentrum Villingen
Mitgefühl und
seine Entwicklung
mit Lama Yesche.
Mo
5
9 + 11 Uhr · Theater am Ring
Peter Pan
(siehe 4.12.)
14.30 Uhr · Seniorenresidenz
am Kaiserring
Spiele-Café
Öffentlicher Spielekreis.
15 Uhr · Matthäussaal,
Am Talacker
Programmcafé
'Die Macht der Gewohnheit'.
17.30 Uhr · Neue Tonhalle
WISSENtanken
Lernmethoden und Gedächtnistraining mit Markus Hofmann.
Veranstalter: SPRECHERHAUS.
Di
6
9 + 11 Uhr · Theater am Ring
Peter Pan
(siehe 4.12.)
14 Uhr · Kath. Gemeindehaus
Weigheim
Seniorennachmittag
17 Uhr · Kirche St. Otmar
Weigheim
Ökumenische Adventsfeier
19.30 Uhr · Münsterzentrum
Erbrechtsakademie
Veranstalter: Bildungszentrum VL.
7
7.30 Uhr · Innenstädte
Villingen und Schwenningen
Wochenmarkt
9.30 Uhr · Altes Uhrwerk,
Bürkstr. 39/1, Schwenningen
Elterncafé
14 Uhr · Gemeinschaftsraum
im Elisabethenturm
Weihnachtsgebäckparty
des Schwarzwaldvereins Villingen.
18 Uhr · Gewerbeschule
VS-Schwenningen, Erzberger
Str. 28
19.30 Uhr · Helios Arena
Weihnachtsmarkt
20 Uhr · Theater am Turm
11 Uhr · Nachsorgeklinik
Tannheim
Deutsche Eishockey Liga DEL
Der Vorname
Sa 10
6.30 Uhr · Innenstädte
Villingen und Schwenningen
Wochenmarkt
9 Uhr · Latschariplatz Villingen
Weihnachtsbaumverkauf –
Mein Baum hilft!
Rotary Club, Rotaract und Round
Table 76 zugunsten von gemeinnützigen Einrichtungen.
11 - 21 Uhr · Muslenplatz
Schwenningen
Weihnachtsmarkt
14 Uhr · Franziskaner
Besichtigung Musterwoh- Kulturzentrum
nung 'Beate' – barrierefrei Stadtführung 'Villingen –
damals und heute'.
und altersgerecht
Veranstalter: Landratsamt
Schwarzwald-Baar-Kreis.
20 Uhr · Theater am Turm
Der Vorname
20.15 Uhr · Kommunales Kino
Guckloch in der Scheuer
N – Der Wahn der Vernunft
Do
8
10 Uhr · Theater am Ring
Die Schöne und das Biest
Märchenbearbeitung für
Zuschauer ab 6 Jahren (Landestheater Tübingen-Reutlingen).
Fr
9
11 - 21 Uhr · Muslenplatz
Schwenningen
Weihnachtsmarkt
15 Uhr · VHS, Metzgergasse 8
Balladen und Erzählungen II
Veranstalter: Senioren-vhs.
15.30 Uhr · Bildungszentrum
Villingen
Reif für die Bücherinsel
18 Uhr · Markuskirche Villingen
Adventsmusik
Symphonisches und Adventliches
mit dem Calamus-Bläserensemble. Eintritt frei.
durchs Schwenninger Moos
und den Fesenwald (1,5 Std.).
Veranstalter: Schwarzwaldverein
Schwenningen.
14 Uhr · Gewerbeschule
VS-Schwenningen, Erzberger
Str. 28
Besichtigung
Musterwohnung 'Beate'
(siehe 7.12.)
17 Uhr · Kirchplatz Weigheim
Der Weg nach Bethlehem
Lebendige Krippe.
17 Uhr · Kirche St. Hilarius
in Weilersbach
Kirchenkonzert im Advent
Eintritt frei.
Dr. Heiko Beyer:
Peru – das Erbe der Inka
Volleyball Dritte Liga Süd Damen
Veranstalter: StoryVS.
19.30 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
19 Uhr · Markus-Gemeindehaus
Vier Chöre aus dem SchwarzwaldBaar-Kreis singen Gospelmusik.
(siehe 4.12.)
4gospels.sbk
20 Uhr · Sporthalle
Deutenberg
wiha Panthers Schwenningen – MTV Stuttgart
Basketball Regionalliga Herren
Südwest-Süd
20 Uhr · Theater am Turm
Klangmeditation
zur Adventszeit
20 Uhr · Theater am Ring
Wie im Himmel
Schauspiel mit Musik. (LTT – Landestheater Tübingen-Reutlingen).
20 Uhr · Theater am Turm
Der Vorname
Der Vorname
Mo12
20 Uhr · Versöhnungskirche
VS-Marbach, Am Talacker
11 - 21 Uhr · Muslenplatz
Schwenningen
Adventskonzert
21 Uhr · Jazzclub Villingen
mit den 'Hohnerklang-Allstars'
Veranstalter: AWO Seniorenzentrum.
13 Uhr · Bahnhof Schwenningen
Winterwanderung
TV Villingen –
proWIN Volley TV Holz
17 Uhr · Glöckenberghalle,
Grundschule Obereschach
Vorweihnachtliches
Konzert
Konzert mit Pianistin Henriette
Gärtner. Eintritt frei. Veranstalter:
Stiftung für das chronische kranke
Kind.
18 Uhr · Neue Tonhalle
Veranstalter: Bildungszentrum VL.
19 Uhr · AWO Seniorenzentrum, Am Stadtpark
Matinée
19 Uhr · Sporthalle Hoptbühl
Vorverkauf im Café im Dorf und
in der Matthäusgemeinde.
Waldweihnacht
11 - 21 Uhr · Muslenplatz
Schwenningen
Schwenninger WildWings – Straubing Tigers.
Jens Düppe Quartett
So 11
9.30 Uhr · Parkplatz Neckartower
Spuren im Schnee
Schneeschuhtour (3-4 Std.).
Anmeldung: Tourist-Info, Tel.
07720 82-1209.
Weihnachtsmarkt
14.30 Uhr · Seniorenresidenz
am Kaiserring
Spiele-Café
15 Uhr · Matthäussaal,
Am Talacker 9/1
Programmcafé
17 Uhr · Neue Tonhalle
Die Zauberflöte
für Jung und Alt
Veranstalter: Go 2 - Convent
GmbH.
Seite 12
KULTURZEIT Liebe, Kunst und Leidenschaft
Fotos © Sabine Haymann
Die Pariser Bohème des frühen
20. Jahrhunderts spiegelt den
Traum von Freiheit, Unabhängigkeit und Kunst – doch das
Leben des Poeten Rodolfo sieht
anders aus. Er und seine Künstlerfreunde, mit denen er eine
Dachmansarde bewohnt, plagen finanzielle Sorgen, sie können sich weder etwas zu essen
noch Brennholz leisten. Eines
Abends klopft die hübsche
Nachbarin Mimì an die Tür, um
Feuer für ihre Kerze zu erbitten.
Rodolfo verliebt sich sofort in
die junge Seidenstickerin, die
Wärme in sein tristes Leben
bringt. Doch schon bald werden Liebe und Glück von Existenzängsten, Eifersüchteleien
und Mimìs tödlicher Krankheit
überschattet...
Giacomo Puccinis Oper, die 1896
erstmals aufgeführt wurde, ist für
viele sein absolutes Meisterwerk.
Als Vorlage diente Henri Murgers
in den Straßen von Paris spielender Roman 'Scènes de la Vie de
Bohème', der das Leben von armen Poeten und Künstlern, Näherinnen und zweifelhaften Damen
aus der Halbwelt erzählte. Auf der
Tipps & Termine
■ 'Wie im Himmel'
Ein oscarnominierter Kinohit
kommt auf die Bühne: Das LTT –
Landestheater Tübingen-Reutlingen führt am Sonntag, 11. Dezember, um 20 Uhr das Schauspiel 'Wie im Himmel' von Kay
Pollak auf. Darin zieht sich der
gefeierte Dirigent Daniel Daréus
nach einem Zusammenbruch in
sein Heimatdorf zurück, wo er
schließlich den Kirchenchor übernimmt. Mit den eigenwilligen,
jedoch auch neugierigen Bewohnern wagt er ein musikalisches
Experiment. Doch dadurch entstehen schon bald neue Konflikte. Das Stück erzählt von großer
Liebe und der Kraft der Musik,
die Menschen in ihrer Seele berührt.
© www.graeter-fotografie.de
Ein unvergesslicher Opernabend mit Giacomo Puccinis 'La Bohème'
20/2016
Opernbühne erwachen sie zu
neuem Leben, beseelt von Puccinis betörender Musik. 'La Bohème'
vereint diese Figuren in einem
Dreiklang aus Liebe, Kunst und
Leidenschaft und feiert ein Fest
für Augen und Ohren, das Herz
und Seele berührt.
Die Berliner Regisseurin Anja
Nicklisch gestaltet das Werk als
opulentes Kostümfest zwischen
Ausgelassenheit und Tragik und
sorgt im Verbund mit den Solisten, dem Chor, Extrachor und
Kinderchor des Theaters Pforzheim sowie der Badischen Philharmonie Pforzheim unter Generalmusikdirektor Markus Huber
für einen unvergesslichen Opernabend.
›› weitere Informationen
La Bohème, Oper
Donnerstag, 1. Dezember 2016,
20 Uhr
Theater am Ring
Stückeinführung um 19.30 Uhr
im Kleinen Saal
■ 'Der Trafikant'
Robert Seethaler verwebt in 'Der
Trafikant' etliche Handlungsfäden
zu einem schlüssigen Genrebild
der 30er- und 40er-Jahre. Für die
Württembergische Landesbühne
hat er selbst die Dramatisierung
seines Erfolgsromans geschrieben, die am Mittwoch, 14. Dezember, um 20 Uhr im Theater
am Ring zu sehen ist. Darin reist
der 17-jährige Franz Huchl vom
österreichischen Attersee nach
Wien, wo ihm der Trafikant Otto
Trsnjek Arbeit in seiner Trafik für
Tabakwaren und Zeitungen gibt.
Einer der Kunden ist Sigmund
Freud, wie Franz erstaunt feststellt. Während er mit Hilfe des
Professors die Liebe sucht, geschehen politische Katastrophen:
Im März 1938 wird Österreich an
das Deutsche Reich 'angeschlossen' – und plötzlich ist nichts
mehr, wie es war. Auch nicht für
den Trafikanten Otto Trsnjek, der
Jude ist...
Aktuelles
20/2016
Wo Kinderherzen höher schlagen
Stadtverwaltung beteiligt sich an Aktion 'Weihnachten im Schuhkarton'
124 Geschenkpäckchen türmen sich vor Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon
und Anke Jäckle vom Verein 'Geschenke der Hoffnung' auf. Jedes einzelne wird
einem Kind in Südosteuropa eine große Freude bereiten.
Auch in diesem Jahr hat die
städtischen Mitarbeiter das
Geschenke-Fieber gepackt. Mit
insgesamt 124 großen, kleinen,
bunten und prallgefüllten Päckchen unterstützen sie die weltweit größte Geschenk-Aktion
'Weihnachten im Schuhkarton'.
Anke Jäckle, die ehrenamtlich eine Sammelstelle betreut, durfte
die vielen Pakete von Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon in
Empfang nehmen. »Das ist Rekord und ich freue mich, dass so
viele Mitarbeiter sich an der Aktion beteiligt haben und damit
Mahnung an den Frieden
Zum Gedenken an die Reichspogromnacht am 9. November vor 78 Jahren
legte Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon im Rahmen einer gemeinsamen
Feierstunde der Stadt sowie der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde einen Kranz an der Gedenktafel für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bei der Villinger Johanneskirche nieder.
Am Volkstrauertag (Bild) wurde dann auf dem Friedhof im Stadtbezirk Villingen der Opfer von Gewaltherrschaften und Kriegstoten aller Nationen
gedacht. OB Dr. Kubon, Dekan Josef Fischer und auch die evangelische
Pfarrerin Bettina von Kienle sprachen sich für eine friedliche Welt aus und erinnerten daran, dass jeder auch heute eine Verantwortung für den Frieden in
der Welt trägt. Die Gedenkfeier wurde durch die Stadt- und Bürgerwehrmusik
Villingen und durch den Männergesangsverein 1887 Villingen e.V. musikalisch
umrahmt. Die Panzerpionierkompanie 550 der Deutsch-Französischen Brigade aus Stetten am kalten Markt unter dem Kommando von Major Alexander
Rost nahm mit einer Abordnung von rund 20 Soldaten sowie Fackelträgern an
der Zeremonie teil und ehrte damit auch die gefallenen Soldaten.
für leuchtende Kinderaugen sorgen werden«, sagte Oberbürgermeister Rupert Kubon bei der
Übergabe im Villinger Rathaus.
Der Verein 'Geschenke der
Hoffnung' sammelt jährlich für
bedürftige Kinder. »In diesem
Jahr gehen die Geschenke
hauptsächlich in die armen Regionen nach Südosteuropa. Waisenkinder oder Kinder sozial
schwacher Familien werden beschenkt«, weiß Anke Jäckle, die
veranlassen wird, dass die vielen bunten Päckchen rechtzeitig vor Weihnachten bei den Kindern ankommen werden. Die
Kinder freuen sich erfahrungsgemäß am meisten über Kleidung, Spielsachen und Schulmaterial. Und wie bei allen anderen
Kinder auch, stehen Süßigkeiten
ganz hoch im Kurs.
Die entstehenden Portokosten in Höhe von 992 Euro werden vom Oberbürgermeister getragen, der auch schon für das
nächste Jahr die Teilnahme an
der Aktion zusagte.
Baustellen in VS
Um die Wendemöglichkeiten in
der Christian-Link-Straße und
der Landhausstraße (Stadtbezirk
Schwenningen) zu verbessern,
werden derzeit beide Straßen
ausgebaut und saniert. Zunächst
wird die neu geplante Wendeanlage in der Landhausstraße bis
zur Asphalttragschicht realisiert.
Im zweiten Abschnitt wird diese
in der Christian-Link-Straße gebaut und der Endbelag von beiden Wendeanlagen eingebracht.
Mit einer Unterbrechung während den Wintermonaten wird
die Maßnahme voraussichtlich
fünf Monate andauern. Die geplante Fertigstellung ist für April
2017 vorgesehen.
Im Stadtbezirk Villingen laufen derzeit die Arbeiten zur Sanierung und Erneuerung der
Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mönch-weilerstraße/Friedrichstraße. Dabei wird auf Höhe
des Fußweges entlang der Brigach eine Querungshilfe für Fußgänger eingebaut. Ferner wird
der Fahrbahnbelag auf der so genannten Lindenhofbrücke erneuert. Hierfür ist die Mönchweilerstraße (außer für Fußgänger und
Radfahrer) komplett gesperrt.
Seite 13
Kurz notiert
Wochenmärkte
ziehen um
Am Mittwoch, 30. November
und Samstag, 3. Dezember,
findet der Villinger Wochenmarkt wegen des auf dem
Münsterplatz stattfindenden
Weihnachtsmarktes in der
Innenstadt statt.
Der Schwenninger Wochenmarkt konzentriert sich am
Mittwoch, 7. und 14. Dezember sowie am Samstag, 10.
und 17. Dezember auf dem
Muslenplatz, da in diesem
Zeitraum der Weihnachtsmarkt vom kleinen Muslenplatz bis zum Hockenplatz
stattfindet.
VS-Bus zum Klinikum
ändert Zeiten
Zum Fahrplanwechsel am
Sonntag, 11. Dezember, fährt
der erste Bus der Linie 1 aus
Richtung Schwenningen ab
5.08 Uhr über den Bahn- und
Busbahnhof und ist um 5.45
Uhr am Schwarzwald-BaarKlinikum.
Der erste Bus aus Richtung
Villingen, Busbahnhof, fährt
ebenfalls ab 11. Dezember bereits vier Minuten früher, um
5.33 Uhr ab.
Ferner gibt es im Zwischenortsverkehr auf der VS-BusLinie 1 ein erweitertes Angebot zu Weihnachten und Silvester. Die beiden großen
Stadtbezirke sind an diesen
Feiertagen zwischen 16 Uhr
und 24 Uhr miteinander halbstündlich verbunden.
Erinnerung an Räumund Streupflicht
Gehwege müssen werktags
bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt
und gestreut sein. Dazu dürfen keine auftauenden Streumittel, wie etwa Streusalz,
verwendet werden. Sollten
nach diesem Zeitpunkt
Schneefall oder Eisglätte auftreten, muss die betroffene
Fläche unverzüglich erneut
gewartet werden. Diese
Pflicht endet um 20 Uhr.
Falls keine Gehwege vorhanden sind, bezieht sich die
Räum- und Streupflicht auf
den äußeren Fahrbahnrand in
einer Breite von einem Meter.
Seite 14
Impressionen Wirtschaftsempfang
20/2016
Rund 400 Gäste folgten der Einladung der Stadt und waren zu Gast beim 2. Wirtschaftsempfang. Gastredner Josef Rother setzte auf der Grundlage der Unternehmensbefragung in Villingen-Schwenningen Impulse, was Standorte und Unternehmen für Fachkräfte attraktiv macht. Zuvor
wurden 56 Händler aus dem Oberzentrum mit dem Zertifikat 'Familienfreundliches Einkaufen' ausgezeichnet. Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon dankte den anwesenden Unternehmern auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger für ihre Leistungen und ihr Engagement. Der Wirtschaftsempfang sei auch ein Zeichen der Wertschätzung der Stadt an die Unternehmerschaft. »Gerade in stürmischen Zeiten können wir nur gemeinsam stark sein«, betonte er. Im Anschluss an das Programm gab es die Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und Kontakte zu knüpfen.
Fotos: WTVS
Stellenangebot / Verschiedenes
20/2016
© contrastwerkstatt/fotolia.com
�� Wir suchen Sie.
Seite 15
Villingen-Schwenningen, die Stadt-App
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Stadtbauamt, Abteilung
Tiefbau, Stadtbezirk Schwenningen, einen
Bauingenieur als Sachgebietsleiter
Bau und Betrieb (m/w)
Ihre Aufgaben
� Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung von Neubau- und Sanierungsprojekten im Bereich der Verkehrswege und integriertem Beitrag
Stadtentwässerung
� Aufbau eines Infrastruktur-Informationssystems
� Steuerung der Zusammenarbeit mit Dritten im Infrastrukturbereich
(z. B. Straßenunterhaltung, Koordinierung mit Leitungsträgern,
Öffentliche Beleuchtung, ÖPNV)
� Betreuung von Investorenprojekten
Unser Angebot
� verantwortungsvolle Tätigkeit
� zukunftssichere Beschäftigung
� im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung
und leistungsorientierte Bezahlung
� betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit
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'Work-Life-Balance'
� Bauprojekte im Umkreis von maximal 15 km
� Mitglied in einem Team mit starkem Zusammenhalt werden
�V
illingen-Schwenningen mitgestalten und entscheidend weiterentwickeln
� einzigartige Infrastrukturen aufgrund unserer Doppelstadtfunktion als
Herausforderung kennenlernen
� zu jeder Zeit Ihr Fachwissen durch Weiterbildungen stärken
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Ihr Profil
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� Berufserfahrung im klassischen Tief- und Straßenbau, Kenntnisse im
Planungs-, Bau- und Vertragsrecht (z. B. VOB und HOAI), gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift sowie betriebswirtschaftliche
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Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 9.12.2016.
Stadt Villingen-Schwenningen
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ist verstorben
Margret Rösch
* 14.03.1955 † 13.10.2016
Margret Rösch war 14 Jahre als Betreuungskraft an der
Verlässlichen Grundschule, zuletzt an der Grundschule
Marbach, beschäftigt.
Die Stadt Villingen-Schwenningen wird der Verstorbenen
ein ehrendes Gedenken bewahren.
Ihren Angehörigen gehört unser Mitgefühl.
Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister
Brigitte Quattländer
Personalvertretung
Immer aktuell – die städtische Website
villingen-schwenningen.de
�� Bürgerservice �� Kultur und Bildung �� Tourismus
und Freizeit �� Soziales �� Bauen und Verkehr
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�� Verteilung
Das Amtsblatt VS erscheint in
der Regel alle 14 Tage und wird
kostenlos in die Briefkästen der
Die Stadt Villingen-Schwenningen mit rund 84.000 Einwohnern ist einer der vielfältigsten und größten Arbeitgeber im
Schwarzwald-Baar-Kreis. Mit 1.400 Beschäftigten decken wir unterschiedlichste öffentliche Aufgaben ab – von der Verwaltung
über soziale und kulturelle bis hin zu technischen Themen. Für diese Vielfalt suchen wir engagierte Fachleute, die gemeinsam mit
uns die Zukunft unserer Stadt gestalten möchten. Menschen
mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Haushalte in Villingen-Schwenningen eingelegt. Die Verteilung des
Amtsblatts übernimmt unsere
Partnerin, die Deutsche Post
AG. Bei Fragen rund um die Zu-
25. Nov. - 4. Dez. 16
stellung hilft Ihnen der Deutsche
Post-Kundenservice gerne weiter
unter Telefon 0228/4333111,
Internet deutschepost.de
9. - 18. Dez. 16
täglich von 11 - 21 Uhr
Amtliche Bekanntmachungen
Seite 16
Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften für die historische
Innenstadt Villingen (Gestaltungssatzung) im Stadtbezirk Villingen
– Satzungsbeschluss –
In seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2016 hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 und Nr. 6, Abs. 6 und § 75 Landesbauordnung BadenWürttemberg (LBO-BW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBL. S. 358,
ber. S. 416), geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. I S. 65), durch Gesetze vom
16.07.2013 (GBl. I S. 209), vom 03.12.2013 (GBl. I S. 389), vom 11.11.2014 (GBl. I S. 501) und
von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung – GemO) in der
Fassung vom 24.07.2000 (GBl. I S. 581 ff., ber. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom
16.04.2013 (GBL. S. 65) den Entwurf der Satzung über die Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften für die historische Innenstadt Villingen als Satzung beschlossen.
Villingen-Schwenningen, den 29. November 2016
Stadt Villingen-Schwenningen
Amt für Stadtentwicklung
Satzung über örtliche Bauvorschriften für die historische Innenstadt
Villingen Stadtgebiet Villingen (Gestaltungssatzung)
Aufgrund von § 74 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 und Nr. 6, Abs. 6 und § 75 der Landesbauordnung für
Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBL.
S. 358, ber. S. 416), geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), durch Gesetze vom 16.07.2013 (GBl. S. 209), vom 03.12.2013 (GBl. S. 389), vom 11.11.2014 (GBl. S. 501)
und von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung – GemO)
in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581 ff., ber. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 16.04.2013 (GBL. S. 65) hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen am
16.11.2016 folgende örtliche Bauvorschriften als Satzung beschlossen:
I. GELTUNGSBEREICH
§ 1 Abgrenzung des Geltungsbereichs
(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf die historische Innenstadt des Stadtbezirkes Villingen, weitestgehend begrenzt durch die Ringstraßen entlang
der Stadtmauer.
(2) Der Geltungsbereich dieser Satzung ist im Lageplan zu den 'Örtlichen Bauvorschriften für
die historische Innenstadt Villingen' abgegrenzt. Dieser Lageplan ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung.
Innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung befindet sich ein Sonderbereich, der sich
durch zusätzliche Regelungsinhalte und Regelungsdichten auszeichnet, um sowohl unterschiedlichen Gestaltqualitäten als auch den Nutzungsansprüchen der Villinger Innenstadt
gerecht werden zu können.
Festsetzungen des Sonderbereiches gelten für die zum jeweiligen Straßenraum straßenzugewandten Gebäudeteile, welche an den Sonderbereich angrenzen.
20/2016
III. EINZELNE GESTALTUNGSVORGABEN
§ 3 Baukörper
(1) B
aukörper sind gegenüber der Nachbarbebauung nach max. 10 m sowohl durch unterschiedliche Traufhöhen, Gesimshöhen, Brüstungs- oder Sturzhöhen und unterschiedliche
Dachneigungen, Firsthöhen sowie Farbgestaltung voneinander abzusetzen, um den Einzelhauscharakter und die Parzellenstruktur ablesbar zu machen.
(2) D
ie tragenden Elemente müssen im Erdgeschossbereich als deutlich ablesbare Pfeiler
oder Wandscheiben ausgebildet werden.
§ 4 Dachlandschaften
(1) G
ebäude sind mit traufständigen symmetrischen Satteldächern auszubilden. Die Satteldächer müssen eine Dachneigung von mindestens 48 Grad aufweisen. Außerhalb des Sonderbereiches können für die Dächer von Garagen und Nebenanlagen Ausnahmen zugelassen werden, wenn sie sich in das Straßenbild einfügen und mit dem Hauptgebäude
harmonisch in Einklang stehen.
B
ei Eckgebäuden orientiert sich die entstehende Giebelseite zur untergeordneten Straße
bzw. Gasse. Alternativ ist bei Eckgebäuden eine Walmausbildung zulässig.
(2) F
ür die Deckung der Dächer einschließlich der Dachaufbauten sind nicht engobierte hochformatige Tonziegel (Biberschwanzziegel oder Falzbiber, naturrot) zu verwenden, die sich
in ihren Abmessungen an traditionellen Größenmaßen (18 cm / 38 cm) orientieren. Erker
und kleinere Dachaufbauten können ausnahmsweise eine Abdeckung aus Kupferblech erhalten, wenn die Neigung weniger als 20 Grad beträgt.
(3) P
ro Hauptgebäude ist straßenseitig eine Aufzugsgaube zulässig. Aufzugsgauben sind in
der Ansicht als stehendes Rechteck zuzüglich Satteldach mit einer Gesamtbreite von max.
1,20 m (Fassadenfensterbreite Obergeschosse) auszuführen.
(4) Aufzugsgauben sind mit der Außenmauer bündig zu setzen. Fenster in Aufzugsgauben
sind ab 70 cm über Fertigfußboden zulässig.
(5) Auf Dächern dürfen Gauben und Aufzugsgauben durch ihre Größe, Anzahl, Anordnung
oder Form die Dachlandschaft nicht erheblich beeinträchtigen.
Dachgauben sind nur zulässig, wenn:
1
. s ie als Einzelgauben ausgeführt sind, d.h. die Breite darf eine Fensterbreite der Obergeschosse nicht überschreiten,
2. s ie von der Außenmauer des Hauses horizontal gemessen mindestens 50 cm zurückversetzt sind und Dachziegel bis zum oberen Abschluss der Gaubenbrüstung verlegt
werden,
3. d
ie Summe aller Breiten der Gauben, Aufzugsgauben und Dacheinschnitte auf gleicher
Dachgeschossebene die Hälfte (50 %) der Fassadenbreite nicht überschreitet,
4. d
as vertikale Rohbauöffnungsmaß eines Dachgaubenfensters im 1. Dachgeschoss
1,40 m und im 2. Dachgeschoss 1,10 m nicht überschreitet,
Für Eckgebäude, die nur teilweise an den Sonderbereich angrenzen, gelten die Festsetzungen des Sonderbereiches für alle straßenzugewandten Gebäudeteile.
Sonderbereich: Zähringer Kreuz (Hauptstraßenkreuz – Rietstraße, Bickenstraße, Obere
Straße, Niedere Straße), Geschäftsstraßen (Brunnenstraße, Färberstraße, Gerberstraße),
Münsterplatz, die Stichgassen zum Münsterplatz (Kanzleigasse, Kronengasse zwischen
Münsterplatz und Josefsgasse, Kaufhausgasse, Münstergasse, Rathausgasse), Stadtrandgassen (Rietgasse und Schulgasse zwischen Rietstraße und Kanzleigasse) und Hafnergasse, Hans-Kraut-Gasse und Schlösslegasse.
II. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
§ 2 Allgemeine Grundsätze
(1) Im Geltungsbereich dieser Satzung sind alle baulichen Anlagen so zu behandeln, dass neben der Erhaltung wertvoller historischer Einzelgebäude die kulturell bedeutsame Gesamtheit der die historische Innenstadt prägenden Merkmale gesichert wird. Als prägende
Elemente der Villinger Innenstadt sind insbesondere der überlieferte mittelalterliche Stadtgrundriss sowie die hieraus resultierenden Bebauungsstrukturen zu werten. Dieser städtebauliche Zusammenhang ist unbedingt zu gewährleisten durch
1. d
ie Erhaltung oder Herstellung von Baukörpern mit entsprechenden Gliederungen und
Proportionen, die die historisch überlieferten, kleinteiligen Grundstückszuschnitte und
Parzellenbreiten ablesbar machen,
2. die Erhaltung der durch Vor- und Rücksprünge der einzelnen Hausfronten bewirkten
Struktur und Untergliederung der einzelnen Straßen- und Platzräume sowie deren
gestalterischer Unterschiedlichkeit im innerstädtischen Straßensystem aufgrund der
historischen Funktion,
3. die Beibehaltung der überwiegend vorhanden Traufstellung zu den einzelnen Straßen
und Plätzen,
4. die Erhaltung oder Herstellung des vorherrschenden Baucharakters der Gebäude durch
überwiegend geschlossene Wandflächen gegenüber den Fensterflächen,
5. die Vorderfront der Dachgaube keine Wandflächen enthält (lediglich Fenster),
5. die Erhaltung oder Herstellung der Geschlossenheit, Maßstäblichkeit und Einheitlichkeit
der Dachlandschaft,
7. b
ei übereinander angeordneten Gauben die Vorderfront der höherliegenden Gaube in
der Höhe mindestens 30 cm geringer ausgebildet wird als die darunterliegende Gaube,
6. die Kleinteiligkeit historischer Parzellenbreiten ist in der Fassadengestaltung ablesbar
herzustellen.
(2) Bauliche Maßnahmen aller Art sind bezüglich Gestaltung, sichtbarer Konstruktionen, Werkstoffwahl und Farbe so auszuführen, dass das vorhandene überlieferte Straßen- und Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Glänzende, spiegelnde und polierte Materialien im Fassadenund Dachbereich, wie z. B. Edelstahl, Titanzink, polierte Granitsteine sind nicht zulässig.
(3) Neubauten, Umbauten oder die Änderung von baulichen Anlagen können versagt werden,
wenn das Vorhaben nicht den in den örtlichen Bauvorschriften enthaltenen gestalterischen
Anforderungen entspricht.
1. weil das Vorhaben für sich alleine oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Stadtbild neu prägen würde, oder
2. weil das Vorhaben als Einzelbauwerk oder im Zusammenhang mit anderen baulichen
Anlagen Auswirkungen auf Straßen und Plätze von städtebaulicher, geschichtlicher oder
künstlerischer Bedeutung entfalten würde.
6. sie in das oberste Viertel der Dachfläche nicht einschneiden,
8. d
ie Ansicht der Gaube nicht überdimensioniert ausgebildet wird, indem u.a. die Dämmung nicht oberhalb der Sparren von der Außenseite (keine Aufdachdämmung) und die
Dämmung der Seitenwangen nicht seitlich von außen auf die Holzstützen (Holzkonstruktion) angebracht wird.
(6) Dacheinschnitte sind nur zulässig, wenn
1. sie sich nicht im Wirkungsbereich des Sonderbereiches befinden,
2. sie eine Überdachung haben und wie das Hauptdach eingedeckt sind,
3. sie die Breite zweier Fassadenfenster zuzüglich dem dazwischenliegenden Maueranteil,
jedoch max. 3 m nicht überschreiten,
4. s ie von der Außenmauer des Hauses zurückversetzt sind und die Traufe nicht unterbrechen,
5. d
ie Summe aller Breiten der Gauben, Aufzugsgauben und Dacheinschnitte auf gleicher
Dachgeschossebene die Hälfte der Fassadenbreite nicht überschreitet,
Amtliche Bekanntmachungen
20/2016
6. das vertikale Rohbauöffnungsmaß eines Dacheinschnitts im 1. Dachgeschoss 1,30 m
und im 2. Dachgeschoss 1,00 m nicht überschreitet,
Seite 17
§ 6 Erker, Balkone und weitere Fassadenvorbauten
(1)
E
rker können nur mit einer maximalen Breite von zwei lichten Fensteröffnungsmaßen
im Sinne des § 8 Absatz 1 errichtet werden. Sie können ab dem 1. Obergeschoss über
maximal 2 Geschosse errichtet werden. Sie dürfen die Traufe nicht durchbrechen und
müssen einen eigenen oberen Abschluss haben.
(2)
B
alkonanlagen sind nur an straßenabgewandten Fassaden zulässig. Balkonanlagen vor
den Fassaden dürfen die Traufe nicht durchbrechen. Im Dachbereich sind Balkone nicht
zulässig. Im 1. Dachgeschoss sind Balkone ausnahmsweise straßenabgewandt zulässig,
wenn sie über eine Aufzugsgaube erschlossen werden und die Breite des Balkons max.
1/3 der Fassadenbreite nicht übersteigt.
(3)
Vordächer sind nur an den straßenabgewandten Fassaden zulässig.
(4)
Balkonüberdachungen sind unzulässig.
(5)
F
assadenvorbauten, ausgenommen Erker, Balkonanlagen und Vordächer sind straßenabgewandt zulässig, wenn sie von öffentlichen Wegen, Straßen und Grünanlagen innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung nicht einsehbar sind.
§ 7 Tore
Im Sonderbereich sind Garagen- und Rolltore nicht zulässig.
§ 8 Fenster
(1)
7. die Vorderfront der Dacheinschnitte keine Wandfläche enthält,
L
ichte Fensteröffnungsmaße sind als stehende Rechtecke auszubilden. Ab einer Fensterbreite von 80 cm sind Fenster mehrflügelig auszubilden. Dabei muss die Mauerfläche
der aufgehenden Geschosse gegenüber den Anteilen an Öffnungsflächen deutlich überwiegen. Die anteiligen Fensterflächen zu den Wandflächen der aufgehenden Geschosse
über den Ladenzonen müssen sich unterordnen. Im Sonderbereich ist ein Verhältnis der
Fensterfläche zur Wandfläche von 1:3 nicht zu überschreiten.
(2)
Fenster sind mit durchsichtigem Fensterglas zu versehen.
(3)
D
as Zukleben, Zustreichen oder Zudecken auch nur von Teilen der Fensterscheiben an
der Innen- oder Außenseite ist mit Ausnahme der Dekoration der Fenster von Wohnräumen nicht zulässig.
8. sie in das oberste Viertel der Dachfläche nicht einschneiden,
(4)
Der Einbau von Glasbausteinen ist an straßenzugewandten Gebäudeteilen nicht zulässig.
(5)
Im Sonderbereich sind die Fenster in Holzbauweise auszubilden. Des Weiteren sind
Fenster in Holzbauweise auszubilden, wenn sie von den Ringstraßen und Ringanlagen
einsehbar sind.
(6)
Im Glaszwischenraum liegende Sprossen (innenliegende Sprossen) sind nicht zulässig.
(1)
S
chaufenster sind nur im Erdgeschossbereich zulässig und sind mit transparenten Glasscheiben auszuführen. Sie dürfen keine verspiegelten farbigen, milchigen oder getönten
Scheiben erhalten. Schaufensterrahmen dürfen im Sonderbereich nicht aus Kunststoff
oder glänzenden Materialien hergestellt werden.
(2)
(8) Im Sonderbereich sind die Sichtsparren im Traufbereich durch ein Kastengesims, das sich
zur Traufe hin verjüngt, zu verkleiden.
S
chaufenster müssen Sockel von mindestens 40 cm erhalten. Die Schaufenster müssen
mindestens 5 cm hinter dem Sockel zurückspringen. Sie sind entsprechend der Gestaltung der Obergeschosse mit konstruktiven Pfeilern mit einer Mindestbreite von 20 cm
nach maximal 5 m in der Fensterbreite zu untergliedern.
(3)
(9) K
amine und Kaminöfen sind verputzt, im Sichtmauerwerk oder in Kupferblech auszuführen.
D
ie Schaufensterbreite darf nicht über das äußere Maß (seitliche Begrenzung) der darüber liegenden Fenster hinausgehen.
(4)
D
ie Oberfläche der Sockel ist mit Materialien fassadenbündig wie z. B. grobkörniger
Putz, nicht glänzenden Materialien oder rauen Natursteine auszubilden. Glänzende,
polierte oder spiegelnde Materialien dürfen nicht verwendet werden.
(5)
G
roßflächige Beklebungen, Bemalungen und Abdeckungen sind nicht zulässig.
9. bei übereinander angeordneten Dacheinschnitten die Vorderfront des höherliegenden
Dacheinschnittes in der Höhe mindestens 30 cm geringer ausgebildet wird als der darunter liegende Dacheinschnitt.
(7) A
uf Dächern liegende Dachflächenfenster durch ihre Größe, Anzahl und Anordnung die
Dachlandschaft nicht erheblich beeinträchtigen. Kleinere Ausführungen (Luken) zur Belichtung der Speicher (Bühne) sind bis zu einer max. Größe von 40 / 60 cm generell
zulässig.
Liegende Dachflächenfenster sind nur zulässig, wenn
§ 9 Schaufenster
1. sie auf den straßenabgewandten Dachflächen errichtet werden und wenn sie vom
Sonderbereich und von den Ringstraßen und Ringanlagen nicht einsehbar sind,
2. sie bei Eckgebäuden von öffentlichen Wegen, Straßen und Grünanlagen innerhalb des
Geltungsbereichs der Satzung nicht einsehbar sind,
3. sie in das oberste Viertel der Dachfläche nicht einschneiden.
(10) Außenantennen und Parabolantennen sind nur zulässig, wenn
1. sie auf einem straßenabgewandten Teil des Daches errichtet werden und wenn sie vom
Sonderbereich und von den Ringstraßen und Ringanlagen nicht einsehbar sind,
H
inweis:
Die Satzung über 'Werbeanlagen und Warenautomaten für die historische Innenstadt
Villingen' ist zu beachten.
2. sie bei Eckgebäuden von öffentlichen Wegen, Straßen und Grünanlagen innerhalb des
Geltungsbereichs der Satzung nicht einsehbar sind.
(11) Sonnenkollektoren und Photovoltaikanagen sind nur zulässig, wenn
1. sie auf einem straßenabgewandten Teil des Daches errichtet werden und wenn sie
vom Sonderbereich und von den Ringstraßen und Ringanlagen nicht einsehbar sind,
2. sie bei Eckgebäuden von öffentlichen Wegen, Straßen und Grünanlagen innerhalb des
Geltungsbereichs der Satzung nicht einsehbar sind.
(12) Sonstige technische Geräte und Anlagen auf Dachflächen wie z. B. Lüftungsanlagen und
Klimaanlagen sind im Sonderbereich nicht zulässig. Außerhalb des Sonderbereichs sind
sonstige technische Geräte und Anlagen auf Dachflächen zulässig, wenn sie farblich der
Dachfläche angeglichen sind.
(6)
(7)
S
chaufenster und Ladenzugänge sind fassadenbündig auszuführen.
(8)
erglasungen in Haustüranlagen sind lediglich mit transparenten Glasscheiben auszufühV
ren. Haustüranlagen dürfen im Sonderbereich nicht aus Kunststoff oder glänzenden Materialien hergestellt werden.
(1)
M
arkisen sind nur im Erdgeschoss zulässig. Die Markisen sind entsprechend der Schaufenstergestaltung zu gliedern; die jeweilige Markisenbreite hat die Schaufensterbreite
aufzunehmen. Ausnahmsweise sind Markisen über Balkonen zulässig, jedoch nicht im
Dachgeschoss.
(2)
D
ie Markisenbezüge dürfen nicht aus glänzenden, grellen oder sonst störend wirkenden
Farben oder Materialien bestehen.
(3)
R
ollläden und Außenjalousien sind nur zulässig, wenn sie auf einem straßenabgewandten Teil der Fassade fassadenbündig errichtet werden und sie vom Sonderbereich und
von den Ringstraßen und Ringanlagen nicht einsehbar sind.
(1)
P
rivate Verkehrsflächen (z. B. Hauseingänge, Zufahrten, oberirdischen KFZ-Abstellplätze)
und Hofräume, sofern die nicht als Garten- oder Grünfläche genutzt werden, sind mit
Pflaster zu belegen.
(2)
Die sonstigen unbebauten Grundstücksflächen sind als Grünflächen anzulegen.
§ 10 Sonnenschutzanlagen
(13) Die sichtbare Dachziegelfläche in der orthogonalen Ansicht muss mindestens 50 % der
jeweiligen Dachfläche betragen.
§ 5 Wandflächen, Fachwerk
(1) A
ußenwandflächen oberhalb des Sockels sowie Ausfachungen von Sichtfachwerken sind
zu verputzen. Es ist deckender, feinkörniger Putz zu verwenden. Giebelwände auf Grundstücksgrenzen sind Brandwände. Der obere Abschluss der Giebelwände ist nach LBOAVO (Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur
zur Landesbauordnung) auszubilden (z. B. Biberschwanztonziegel einmörteln, Putzfläche
bis zur neuen Dachkante, keine Dachüberstände in Holz etc.).
(2) V
erkleidungen von Außenwandflächen sind nicht zulässig. Ausnahmsweise sind sie zulässig, wenn sie straßenabgewandt und von öffentlichen Wegen, Straßen und Grünanlagen innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung nicht einsehbar sind.
(3) T
echnische Geräte auf Wandflächen, wie z. B. Lüftungsanlagen, Klimaanlagen, Heizstrahler sind im Sonderbereich nicht zulässig. Außerhalb des Sonderbereichs sind technische
Geräte nur ohne Überhang, also flächenbündig mit der Außenwand und in der Farbe der
Fassade an straßenzugewandten Wandflächen zulässig.
(4) Das Verdecken von Fassadenflächen ist ab einer Größe von 0,1 m² nicht zulässig, ausgenommen hiervon sind Werbeanlagen im Sinne der Satzung 'Werbeanlagen und Warenautomaten für die historische Innenstadt Villingen'.
R
oll- und Fallgitter sind in gewerblich genutzten Erdgeschossbereichen bei Türen, Toren
und Schaufenstern ausnahmsweise zulässig.
§ 11 Unbebaute Flächen
IV. VERFAHRENSVORSCHRIFTEN
§ 12 Einführung der Kenntnisgabe
(1)
G
emäß § 74 Abs. 1 Nr. 6 LBO besteht im Geltungsbereich dieser Satzung eine Kenntnisgabepflicht für folgende Bauvorhaben bzw. für alle Veränderungen der äußeren Gestalt,
die auf das Erscheinungsbild von Einfluss sind, die nach § 50 LBO i.V.m. dem Anhang
nach zu § 50 Abs. 1 LBO verfahrensfrei sind:
Amtliche Bekanntmachungen
Seite 18 IV. VERFAHRENSVORSCHRIFTEN
§ 12 Einführung der Kenntnisgabe
(1)
20/2016
Übersichtsplan (Anlage 4 zu DS 1043) vom Oktober 2016 über den Geltungsbereich der
Satzung über örtliche Bauvorschriften für die historische Innenstadt Villingen:
Gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 6 LBO besteht im Geltungsbereich dieser Satzung eine Kenntnisgabepflicht für folgende Bauvorhaben bzw. für alle Veränderungen der äußeren Gestalt,
die auf das Erscheinungsbild von Einfluss sind, die nach § 50 LBO i.V.m. dem Anhang
nach zu § 50 Abs. 1 LBO verfahrensfrei sind:
ebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder
G
Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³,
nn Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m
und einer Grundfläche bis 30 m²,
nn Gebäude für die Wasserwirtschaft oder für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche und einer Höhe von
5 m,
nn Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m³ Rauminhalt,
nn Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche,
nn Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m²
nn Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen,
nn Außenwandverkleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung,
Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen,
nn Bedachungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung,
nn Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung, auf oder an Gebäuden sowie eine damit verbundene Änderung der Nutzung oder äußeren Gestalt der Gebäude;
gebäudeunabhängige Anlagen nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,
nn Windenergieanlagen bis 10 m Höhe,
nn bauliche Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität,
Gas, Öl oder Wärme dienen, bis 30 m² Grundfläche und 5 m Höhe,
nn Masten und Unterstützung für Fernsprechleitungen, Leitungen zur Versorgung mit Elektrizität, Sirenen, Fahnen und Einrichtungen der Brauchtumspflege,
nn Antennen einschließlich der Masten bis 10 m Höhe und zugehöriger Versorgungseinheiten bis 10 m³ Brutto-Rauminhalt sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Nutzungsänderung oder bauliche
Änderungen der Anlage; für Mobilfunkantennen gilt dies mit der Maßgabe, dass deren
Errichtung mindestens acht Wochen vorher der Gemeinde angezeigt wird,
nn Blitzschutzanlagen,
nn Behälter für verflüssigte Gase mit einem Fassungsvermögen von weniger als 3 t, für
nicht verflüssigte Gase mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 6 m³,
nn Einfriedungen im Innenbereich,
nn Stützmauern bis 2 m Höhe,
nn Anlagen, die der Gartennutzung, der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden
Einrichtung von Gärten dienen,
nn private Verkehrsanlagen, einschließlich Überbrückungen und Untertunnelungen mit nicht
mehr als 5 m lichte Weite oder Durchmesser,
nn Stellplätze bis 50 m² Nutzfläche je Grundstück im Innenbereich,
nn Fahrradabstellanlagen,
nn Regale mit einer Höhe bis 7,50 m Oberkante Lagergut,
nn Instandsetzungsarbeiten in Form von Farbanstrichen in der unmittelbaren Nachbarschaft
von Kulturdenkmalen.
nn
Die Durchführung einer Nachbarbeteiligung im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens ist
entbehrlich.
(2) Die Bestimmungen dieser Satzung sind auch bei sonstigen Instandhaltungsmaßnahmen
im Sinne von § 50 Abs. 4 LBO zu beachten.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass für die in Abs. 1 aufgeführten Maßnahmen noch zusätzlich weitere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, insb. denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, erforderlich sind bzw. sein können, die vor Baubeginn vorliegen müssen
sowie weitere Satzungen und Vorschriften bestehen, die eigenständige Zulassungsvoraussetzungen begründen.
§ 13 Besondere Anforderungen an Bauvorlagen
Die Baurechtsbehörde kann bei Neubau, Wiederaufbau, Renovation, Instandhaltungs- und
Unterhaltungsarbeiten besondere Nachweise und Planunterlagen verlangen; zum Beispiel
a. Bestandspläne
b. Darstellung der Nachbargebäude
c. Farbskizzen
d. Darstellung von Details
e. Modelle
f. Schaugerüste
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Satzung können nach § 75 Abs. 3 Nr. 2 und
Abs. 4 LBO mit einer Geldbuße bis zu 100.000,00 Euro geahndet werden.
§ 15 Verhältnis zu anderen örtlichen Bauvorschriften
Sofern in Bebauungsplänen als integrierte Satzungen von den hier getroffenen Festsetzungen abweichende Örtliche Bauvorschriften innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung
geregelt sind, gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes.
§ 16 Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften
Diese Satzung mit ihren Bestandteilen
Die Satzung kann im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung, Winkelstraße 9,
2. Obergeschoss, Stadtbezirk Schwenningen während der üblichen Dienststunden von
jedermann eingesehen werden.
Etwaige Verletzungen von Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 4
Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit Rechtsverbindlichkeit der Satzung gegenüber der Stadt VillingenSchwenningen schriftlich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht, wenn:
1. Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung dieser
Satzung verletzt worden sind.
2. D
er Oberbürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit Rechtsverbindlichkeit die
Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche, die sich aus den Vorschriften der Satzung gründen, wird hingewiesen.
Die Satzung über örtliche Bauvorschriften für die historische Innenstadt Villingen
(Gestaltungssatzung) wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Villingen-Schwenningen, den 29. November 2016
Stadt Villingen-Schwenningen
Amt für Stadtentwicklung
Offenes Verfahren nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 141/2016
Maßnahme: Neubau Stadtteilhalle Stbz. Schwenningen
Leistung: Elektrotechnische Anlagen (Niederspannungsanlagen)
Ort der Leistung: Neckarstr. 30, 78056 Villingen-Schwenningen
Ausführungszeitraum: 06.03.2017 bis 30.04.2018
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 03.03.2017
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 14.12.2016, um 10.30 Uhr
wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Gleichzeitig tritt die Gestaltungssatzung vom 16.04.2009 außer Kraft.
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
Villingen-Schwenningen, den 16. November 2016
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über:
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart,
Tel. 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
a. Textteil
b. Lageplan
Amtliche Bekanntmachungen
20/2016
Einziehung (Entwidmung) des Straßengrundstücks Flst. Nr. 745/15,
Gänsäckerstraße
Offenes Verfahren nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 144/2016
Die Gänsäckerstraße im Stadtbezirk Schwenningen verliert ihre Eigenschaft als Ortsstraße
im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffer 2 des Straßengesetzes (StrG) und wird somit der Öffentlichkeit entzogen.
Maßnahme: Neubau Stadtteilhalle, Stbz. Schwenningen
Dies wird hiermit gem. § 7 Abs. 4 StrG öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass
gegen die Einziehung innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung, Widerspruch beim Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Rathaus),
78054 Villingen-Schwenningen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden
kann.
Ort der Leistung: Neckarstraße 30, 78056 Villingen-Schwenningen
Seite 19
Leistung: Lufttechnische Anlagen
Ausführungszeitraum: 02.05.2017 bis 30.04.2018
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 28.02.2017
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 15.12.2016, um 10.30 Uhr
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über:
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart,
Tel. 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
Die nächsten Sitzungstermine
�10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Dienstag, 29. November, 18.30 Uhr
Rathaus Schwenningen, Großer Sitzungssaal
�28. Sitzung des Technischen Ausschusses
Dienstag, 6. Dezember, 16 Uhr
Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen)
�35. Sitzung des Gemeinderates – Einbringung Haushaltsplan
Mittwoch, 7. Dezember, 16 Uhr
Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen)
�28. Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses
Mittwoch, 7. Dezember, 18 Uhr
Villingen-Schwenningen, den 29.11.2016
Stadtbauamt
Im Auftrag
Volker Bachert
Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen)
�Sitzung des Ortschaftsrates Marbach
Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen Satzung zur Änderung der
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 12.12.2012
in der Fassung vom 13.05.2015
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom
24.07.2000 (GBl S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S.
55), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.05.2015 folgende Satzungsänderung
beschlossen:
Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 12.12.2012 in der
Fassung vom 13.05.2015 wird wie folgt geändert:
§1
Der bisherige § 1 wird wie folgt neu gefasst:
Donnerstag, 8. Dezember, 19.30 Uhr
Rathaus Marbach (Kirchdorfer Straße 7)
�36. Sitzung des Gemeinderates
Mittwoch,14. Dezember, 16 Uhr
Neue Tonhalle (Bertholdstraße 7, Stbz. Villingen)
�� Impressum
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Villingen-Schwenningen werden
gemäß § 1 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung
(DVO GemO), soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen unter www.villingen-schwenningen.de durchgeführt.
Herausgeberin Stadt Villingen-Schwenningen, Referat des Oberbürgermeis-
(2) Sofern sondergesetzliche Bestimmungen eine Durchführung von öffentlichen Bekanntmachungen auf der Homepage ausschließen, erfolgt abweichend von Satz 1 die Veröffentlichung von Bekanntmachungen durch Einrücken in das Amtsblatt der Stadt VillingenSchwenningen.
meister Dr. Rupert Kubon Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt
(3) Das Amtsblatt und die darin enthaltenen amtlichen Bekanntmachungen werden in verschiedenen Dienststellen (Rathäuser, Bürgerservicezentren) zu den üblichen Öffnungszeiten kostenfrei ausgelegt.
schwenningen.de Verantwortlich für die KULTURZEIT Andreas Dobmeier
§2
ters, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, villingen-schwenningen.de Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen OberbürgerDr. Jörg Röber Redaktion Oxana Brunner, Susanne Kammerer, Madlen
Falke, Sascha Borck (Volontär), Tel. 82-2020, E-Mail amtsblatt@villingenFotos Stellenanzeigen contrastwerkstatt/fotolia.com Anrufe bei im Amtsblatt
genannten Telefonnummern sind ggf. gebührenpflichtig Auflage 46.000 Er-
Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
scheinungsweise in der Regel alle 14 Tage dienstags Verteilung kostenlos
Villingen-Schwenningen, 29.11.2016
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
an die Haushalte in VS durch die Deutsche Post AG Druck Freiburger Druck
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften
beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
der Gemeinde/Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg Anzeigen connection
line, Langes Gewann 9, 78052 Villingen-Schwenningen Online-Version des
Amtsblatts abrufbar unter villingen-schwenningen.de
Die nächste Ausgabe des Amtsblatts VS erscheint am Dienstag,
13. Dezember. Amtsblatt online unter villingen-schwenningen.de
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28. – 29.01.
IN VILLINGENSCHWENNINGEN
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