121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) a) b) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Stadt Kamp-Lintfort Straße Am Rathaus 2 PLZ, Ort 47475 Kamp-Lintfort Telefon 0 28 42 / 912-253 E-Mail [email protected] Vergabeverfahren Vergabenummer c) Fax Internet 0 28 42 / 912-367 http://www.kamp-lintfort.de Öffentliche Ausschreibung, VOB/A 2016-12-06 Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt. Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform). mit fortgeschrittener elektronischer Signatur. mit qualifizierter elektronischer Signatur. kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung Moerser Str. 167, 47475 Kamp-Lintfort f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose g) h) Heizung - ca. 29 Heizkörper - ca. 280 qm Deckenstrahlplatten - ca. 900 m Stahlrohr mit Dämmung - ca. 60 St. Einbauteile (Pumpen, Mischer, Absperrungen) Sanitär - ca. 100 m Abwasserleitungen - ca. 320 m Trinkwasserleitungen mit Dämmung - ca. 500 m Verbundrohrleitungen mit Dämmung - ca. 66 St. Einrichtungsgegenstände mit Zubehör Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags Aufteilung in Lose nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 7. KW 2017 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 26. KW 2017 © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 3 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) weitere Fristen j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Anforderung ab: 02.12.2016 um 11:00 Anforderung bis: 20.12.2016 um 11:29 Anforderung /Einsicht bei: Vergabestelle, siehe oben https://www.subreport.de/E21587367 l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten Zahlungsweise Empfänger Kontonummer BLZ, Geldinstitut Verwendungszweck 95,00 € Banküberweisung Stadt Kamp-Lintfort , Sparkasse Duisburg 5.1520.0010000031.8 Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. DE53350500000760111666 IBAN DUISDE33XXX BIC-Code Für die Zusendung der Vergabeunterlagen fallen zusätzlich 3,50 € Porto an. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch q) Ablauf der Angebotsfrist am Eröffnungstermin Ort am 20.12.2016 um 11:30 Uhr Stadt Kamp-Lintfort, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort, Raum 508 r) s) t) u) © 20.12.2016 Vergabestelle, siehe oben um 11:30 Uhr Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bei der Angebotseröffnung dürfen nur die Bieter sowie ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Vertragserfüllung: 5 v.H. der Auftragssumme geforderte Sicherheiten Mängelansprüche: 3 % der Rechnungssumme Wesentliche Finanzierungs- und Fristverlängerung für Schlusszahlung / Eintritt Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die des Verzugs: 60 Tage maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten Restliche Bedingungen entsprechend Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen sind (VOB/B) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 2 von 3 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen." v) Ablauf der Bindefrist 31.01.2017 Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind bzw. sein müssen, sind verpflichtet, die gem. §§ 4 und 18 des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen (Formulare 231a und 231b in den Vergabeunterlagen) abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW (Formular 231c in den Vergabeunterlagen) vom Bieter abzugeben. Vertragsstrafen: Überschreitung prozentual: bei Überschreitung der Fristen 0,2 v.H. Tagessatz desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme begrenzt. w) © Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Kreis Wesel, Der Landrat, Postfach 101160, 46471 Wesel VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 3 von 3
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