Bekanntmachung - subreport ELViS

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(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)
a)
b)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name
Stadt Kamp-Lintfort
Straße
Am Rathaus 2
PLZ, Ort
47475 Kamp-Lintfort
Telefon
0 28 42 / 912-253
E-Mail
[email protected]
Vergabeverfahren
Vergabenummer
c)
Fax
Internet
0 28 42 / 912-367
http://www.kamp-lintfort.de
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
2016-12-06
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt.
Es werden elektronische Angebote akzeptiert
ohne elektronische Signatur (Textform).
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur.
mit qualifizierter elektronischer Signatur.
kein elektronisches Vergabeverfahren
d)
Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Planung und Ausführung von Bauleistungen
Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e)
Ort der Ausführung
Moerser Str. 167, 47475 Kamp-Lintfort
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
g)
h)
Heizung
- ca. 29 Heizkörper
- ca. 280 qm Deckenstrahlplatten
- ca. 900 m Stahlrohr mit Dämmung
- ca. 60 St. Einbauteile (Pumpen, Mischer, Absperrungen)
Sanitär
- ca. 100 m Abwasserleitungen
- ca. 320 m Trinkwasserleitungen mit Dämmung
- ca. 500 m Verbundrohrleitungen mit Dämmung
- ca. 66 St. Einrichtungsgegenstände mit Zubehör
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen
gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage
Zweck des Auftrags
Aufteilung in Lose
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
(Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
i)
Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
7. KW 2017
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 26. KW 2017
©
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(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)
weitere Fristen
j)
Nebenangebote
zugelassen
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
nicht zugelassen
k)
Anforderung der Vergabeunterlagen
Anforderung ab:
02.12.2016 um 11:00
Anforderung bis:
20.12.2016 um 11:29
Anforderung /Einsicht bei: Vergabestelle, siehe oben
https://www.subreport.de/E21587367
l)
Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform
Höhe der Kosten
Zahlungsweise
Empfänger
Kontonummer
BLZ, Geldinstitut
Verwendungszweck
95,00 €
Banküberweisung
Stadt Kamp-Lintfort
, Sparkasse Duisburg
5.1520.0010000031.8
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.
DE53350500000760111666
IBAN
DUISDE33XXX
BIC-Code
Für die Zusendung der Vergabeunterlagen fallen zusätzlich 3,50 € Porto an.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn
- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,
- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen
Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o)
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind
p)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
q)
Ablauf der Angebotsfrist
am
Eröffnungstermin
Ort
am 20.12.2016
um 11:30
Uhr
Stadt Kamp-Lintfort, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort, Raum 508
r)
s)
t)
u)
©
20.12.2016
Vergabestelle, siehe oben
um
11:30
Uhr
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bei der Angebotseröffnung dürfen nur die Bieter sowie ihre Bevollmächtigten anwesend sein.
Vertragserfüllung: 5 v.H. der Auftragssumme
geforderte Sicherheiten
Mängelansprüche: 3 % der Rechnungssumme
Wesentliche Finanzierungs- und
Fristverlängerung für Schlusszahlung / Eintritt
Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die
des Verzugs: 60 Tage
maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten
Restliche Bedingungen entsprechend Vergabe
und Vertragsordnung für Bauleistungen
sind
(VOB/B)
Rechtsform der/Anforderung an
Bietergemeinschaften
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Nachweise zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das
Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen."
v)
Ablauf der Bindefrist
31.01.2017
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei
Angebotsabgabe bekannt sind bzw. sein müssen, sind verpflichtet, die gem. §§ 4 und 18 des Tariftreue
und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen (Formulare 231a
und 231b in den Vergabeunterlagen) abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19
TVgG-NRW (Formular 231c in den Vergabeunterlagen) vom Bieter abzugeben.
Vertragsstrafen:
Überschreitung prozentual:
bei Überschreitung der Fristen 0,2 v.H. Tagessatz desjenigen Teils der Leistung, der nicht
genutzt werden kann. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf
insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme begrenzt.
w)
©
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Kreis Wesel, Der Landrat, Postfach 101160, 46471 Wesel
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