Vulkan Echo Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der VErbandsgEmEindE Ulmen Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l Jahrgang 45 Samstag, den 3. Dezember 2016 Ausgabe 48/2016 Mitwirkende: Musikverein Ulmen Jugendorchester Ulmen Beginn: 19.00 Uhr im Bürgersaal Ulmen Auf Ihr Kommen freut sich der Musikverein Ulmen. Eintritt frei! 10. Dezember 2016 www.ulmen.de Ulmen - 2 - Ausgabe 48/2016 not- & bereitschaftsdienste ■■ Polizei Notruf:.....................................................................................................................110 Polizeiinspektion Cochem:............................ Tel.: 02671-9840, FAX 984100 Polizeiinspektion Zell:...................................Tel.: 06542-98670, FAX 986750 Kriminalpolizeiinspektion Mayen:........................................Tel.: 02651-8010 ■■ Feuer und Rettungsdienst Notruf .....................................................................................................................112 ■■ Ärztlicher Notdienst Hausärztlicher Bereitschaftsdienst Im Raum Lutzerath............ Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos) Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler - Bereitschaftsdienstzentrale Cochem Marienkrankenhaus Cochem Avallonstraße 32, 56812 Cochem Im Raum Daun-Kelberg-UlmenManderscheid................... Tel.: 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos) Versorgung der Orte: Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz und Auderath - Bereitschaftsdienstzentrale Daun Krankenhaus Maria Hilf Daun Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen: Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr Um telefonische Anmeldung wird gebeten. ■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte: Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. ■■ Notdienst der Apotheken im Land: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet aus demdeutschen Festnetz 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Das Verfahren ist denkbar einfach: Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, 56766 Ulmen Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat. Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar. ■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden: ....................................................................................................... Tel.: 06531-94477 Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen: ......................................................................................................... Tel.: 0261-19222 ■■ Störungen bzgl. Kabel - TV für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH, ................................................................................................ Tel. 0261-20 16 22 22 für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier ......................................................................................................... Tel. 0651-1457-0 ■■ Entstördienst bei Notfällen und technischen Störungen Erdgasversorgung Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Unternehmen der evm-Gruppe .......................................................................................................Tel. 0261-2999-55 ■■ Notrufnummer bei Stromstörungen Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig................................................... 0800-4112244 ■■ Schiedsperson Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385 Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448 Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig. ■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:......................................................................Handy 0160-9786 9515 Tel. Zentrale (Bürgerbüro): Fax: Internet: E-Mail: 02676-409-0 02676-409-500 www.ulmen.de [email protected] Öffnungszeiten: montags-donnerstags: freitags: 08:30 - 12:30 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr 08:30 - 13:00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: donnerstags: 1. Samstag im Monat: tägl. ab 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Ulmen - 3 - Verbandsgemeinde Ulmen Amtliche Bekanntmachungen Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses VG Ulmen Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Donnerstag, den 17.11.2016 16:00 Uhr 17:52 Uhr Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen Anwesend waren: Bürgermeister: Herr Bürgermeister Alfred Steimers 1. Beigeordneter: Herr Karl-Josef Fischer Beigeordnete(r): Herr Klaus Mohr, Herr Heinz-Werner Hendges Mitglieder: Herr Richard Benz, Herr Lothar Friedrich, Herr Thomas Kerpen, Herr Alois Keßeler, Frau Roswitha Lescher, Herr Alfred Pantenburg, ab TOP 7, Herr Andreas Peifer, Herr Bernhard Rodenkirch, Herr Günther Wagner, Frau Bettina Pellio, Vertretung für Frau Sandra Hendges-Steffens Protokollführer: Herr Michael Schneider von der Verwaltung: Herr Gerhard Stranz Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt: Frau Sandra Hendges-Steffens Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO 2. Vorberatung Haushalt 2017 3. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) 4. Erwerb eines Drehleiterfahrzeuges 5. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen (Einführung eines Ältestenrates gem. § 34a GemO) 6. Terminierung der Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/ Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ulmen 7. Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung am 07.12.2016 8. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 9. Personalangelegenheit 10.Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO Sachverhalt: Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Haupt- u. Finanzauschuss genehmigt werden. Folgende Zuwendungen wurden der Verbandsgemeinde angeboten: • Die Sparkasse Mittelmosel EMH, Bernkastel-Kues spendet für die Neugestaltung des Trauplatzes auf dem Gelände der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen einen Geldbetrag von 500,00 € • Sparkassenstiftung des Landkreis Cochem-Zell, spendet 180,00 € für das Ferienspaßprogram 2016 der VG Ulmen • Notariat Gerd Schäfer, Cochem, spendet einen Geldbetrag von 100,00 € für das Ferienspaßprogramm 2016 der VG Ulmen • Firma Orgasoft Kommunal GmbH, Saarbrücken, spendet einen Betrag von 250,00 € für das Ferienspaßprogramm 2016 der VG Ulmen • Die Huhtamaki Foodservice GmbH, Alf, spendet für die Jugendfeuerwehr Kliding Plastikgeschirr im Wert von 66,45 € Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die oben genannten Spenden dankend an. Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 Ausgabe 48/2016 TOP 2: Vorberatung Haushalt 2017 Sachverhalt: Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 ist als Anlage beigefügt. Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor: Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 9.916.459,00 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.808.677,00 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf +107.782,00 EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 9.602.160,00 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 9.408.878,00 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf + 193.282,00 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 909.748,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.592.650,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -682.902,00 EUR die Einzahlungen aus 817.181,00 EUR Finanzierungstätigkeit 1) auf die Auszahlungen aus 327.561,00 EUR Finanzierungstätigkeit 1) auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit + 489.620,00 EUR der Gesamtbetrag der 11.329.089,00 EUR Einzahlungen 1) auf der Gesamtbetrag der 11.329.089,00 EUR Auszahlungen1) auf die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 EUR Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme i. H. v. 682.902,00 EUR erforderlich. 1) ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung Haushaltsrechtliche Beurteilung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 und seinen Anlagen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 und seinen Anlagen. Abweichender Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 zur Vorberatung an die Fraktionen. Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) Sachverhalt: Mit Einführung eines neuen § 2 b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Während das bisherige deutsche Umsatzsteuerrecht auf den ertragssteuerrechtlichen Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) abstellt, ist das europäische Mehrwertsteuerrecht maßgeblich durch das Wettbewerbsrecht geprägt und stellt auf die wirtschaftliche Tätigkeit und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb ab. Unzulässig ist es danach, solche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der Umsatzsteuer zu befreien, wenn dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ist davon auszugehen, dass künftig eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht auch bei folgenden Umsätzen besteht: - Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften (Vermögensverwaltungen unterliegen künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer) - Interkommunale Kooperation - Leistungsaustausch juristischer Personen des öffentlichen Rechts untereinander (Personalgestellung soweit nicht ohnehin bereits BgA, insbesondere ist von dieser Regelung der Forstzweckverband betroffen) - Vermietung von Bürgerhäusern, Sportstätten Ulmen Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Jagdgenossenschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden wollen oder noch bis einschließlich des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen. Soweit von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, werden bestehende Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen umsatzsteuerrechtlich wie bisher weitergeführt. Dies sind u.a. die regelbesteuerten Forstbetriebe, Hafenbetriebe, Bäderbetriebe. Zu entscheiden ist, ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird. Es ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich. Es handelt sich hier um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Wird vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die Umsatzbesteuerung unwiderruflich ab dem 01.01.2017. Die neue Regelung enthält eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, insbesondere neue unbestimmte Rechtsbegriffe, deren konkrete Auslegung bisher nicht vorgenommen wurde. Es ist zu erwarten, dass in der Übergangszeit diese Rechtsunsicherheiten vom Bundesministerium der Finanzen bzw. durch die Finanzgerichte geklärt werden. Zudem sind alle Umsätze dahin zu überprüfen, inwieweit sie zwar im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden, aber gesetzliche Steuerbefreiungen vorliegen oder die Kleinbetragsregelung anzuwenden ist. Zudem besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit des Widerrufs. Sollte sich herausstellen, dass sich bei der Anwendung des neuen Rechts ein finanzieller Vorteil ergibt, kann das Wahlrecht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft oder rückwirkend zum Beginn eines auf 2016 folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur für solche Veranlagungszeiträume, deren Steuerfestsetzung nach den Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar ist, d.h. für die noch keine materielle Bestandskraft eingetreten ist. Die Verwaltung empfiehlt, von der Ausübung des Wahlrechts Gebrauch zu machen. beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG für die Verbandsgemeinde Ulmen (einschließlich Abwasserwerk) auszuüben und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: erwerb eines drehleiterfahrzeuges sachverhalt: Die Beschaffung eines Drehleiterfahrzeuges (DLK 18/12) für den Bereich der Stadt Ulmen steht an. Der Wert 18/12 bedeutet eine Rettungshöhe von maximal 18 m bei einer Ausladung von 12 m. Eine Erforderlichkeit der Beschaffung einer Drehleiter ergibt sich aus § 3 der Feuerwehrverordnung in Verbindung mit der Anlage 2 „Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen“. Demnach sind Fahrzeuge und Sonderausrüstungen den örtlichen Erfordernissen entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. „Die Gemeinde (hier Verbandsgemeinde) ordnet jeden Ausrückebereich in eine der nachfolgenden, in der Anlage 1 näher beschriebenen Risikoklasse ein“. Eine entsprechende Überprüfung der Risikoklassen erfolgte 2010 durch Herrn Wehrleiter Thomas Kerpen in Zusammenarbeit mit der ADD Trier, Herrn Alwin Mees. Die einzeln Orte und Ortsteile wurden zusammen befahren, bewertet und nach Sichtung der vorhandenen Gegebenheiten in entsprechende Risikoklassen eingestuft. Für Ulmen ergab sich seit dieser Einstufung konkret die Risikoklasse „Brandgefahren 3“ (B 3). Aus formellen Gründen sollte der Verbandsgemeinderat die Einstufung in Risikoklasse B 3 noch bestätigen. Ein Förderantrag beim Landkreis Cochem-Zell wurde gestellt, hierüber wird in der Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2016 entschieden, über das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates berichtet. Mit Bescheid vom 01.02.2016 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier die Förderung der Beschaffung einer DLK 18/12 in Aussicht gestellt und der vorzeitigen Beschaffung zugestimmt. Wie bereits oben angegeben, ist grundsätzlich eine DLK 18/12 zu beschaffen. Diese Fahrzeuge in der Ausführung 18/12 werden von den Herstellern immer erst auf Bestellung hergestellt und sind keine „Fahrzeuge von der Stange“, wie etwa eine DLK 23/12. Um die Kosten möglichst gering zu halten, wurde versucht, InfoAngebote für „Vorführfahrzeuge“ DLK 18/12 und DLK 23/12 einzuholen. Entsprechende Angebote für Vorführfahrzeuge waren nur für eine DLK 23/12 erhältlich. Auch Herr Weber von der Landesfeuerwehrschule bestätigte auf schriftliche Anfrage, dass für eine DLK 18/12 keine Vor- - 4 - Ausgabe 48/2016 führfahrzeuge am Markt zu finden seien, da diese Fahrzeuge nur Fahrzeuge „nach Norm Rheinland-Pfalz“ seien und wie bereits erwähnt, auf Bestellung produziert werden. Ein Kostenvergleich für eine neue DLK 18/12 mit sinnvollen sicherheitsrelevanten Optionen (erhöhte Korblast, Beleuchtung, Halterung Krankentrage) ergab eine Summe von rund 504.000 €. Die günstigste Vorführ-DLK 23/12 mit angemessener Ausstattung wurde für rund 510.000 € angeboten. Vorteil dieser Leiter ist die Knickfunktion im vorderen Bereich der Leiter. Hierdurch lassen sich die „Ziele“ besser erreichen, wie etwa bei der Menschenrettung der Einstieg in den Korb der Leiter. Für die Wartung einer Drehleiter - unabhängig ob 18/12 oder 23/12 - wäre sinnvollerweise ein Wartungsvertrag abzuschließen, der auch die kostenintensive „10-Jahres-Wartung“ beinhaltet. Nach einem InfoAngebot der Fa. Magirus beträgt der Jahrespreis hier rund 5.930 €, Mehrpreis für das Fahrzeug mit Knickfunktion 430 €/Jahr. Die DLK 18/12 von Cochem wurde 2005 bestellt und kostete rund 385.000 € als Neufahrzeug, die DLK 18/12 von Zell wurde 2008 bestellt und kostete rund 449.000 € als Neufahrzeug. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, eine DLK 23/12 als Vorführfahrzeug zu erwerben, da die Kosten gegenüber einer DLK 18/12 nicht erheblich höher sind, der Einsatzwert aber deutlich größer ist. Kriterien der Landesförderung sind: - DIN EN 14043 und DIN EN 1846 Teil 2 müssen erfüllt werden. Voraussetzungen für die Landesförderung eines Vorführfahrzeuges: Das Fahrzeug darf - nicht älter als 18 Monate alt sein - nicht mehr als 20.000 km zurückgelegt haben - ein ggfls. vorhandener Nebenantrieb nicht mehr als 200 Stunden in Betrieb war - Bereifung und Lackierung neuwertig sind - eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846 durchgeführt wurde - der Lieferant Garantie wie für ein Neufahrzeug leistet. Ein entsprechender Wartungsvertrag zu den o.g. Konditionen sollte nach dem Kauf abgeschlossen werden. Die Finanzierung stellt sich beim Kauf einer Drehleiter für 510.000 € wie folgt dar: -€Kreiszuschuss 68.250 € Landeszuschuss 167.000 € verbleiben für VG Ulmen 274.500 € Eine Vorführung einer DLK 18/12 und 23/12 mit Knickfunktion wird am 16.11.2016 erfolgen, hierüber wird in der Sitzung berichtet. Haushaltsrechtliche beurteilung: Haushaltsmittel in Höhe von 520.000 € werden im Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen für 2017 bereitgestellt. beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten den Kauf einer DLK 23/12 mit Knickfunktion als Vorführfahrzeug zu tätigen. Einem Verweis an die Fraktionen wurde nicht zugestimmt. abweichender beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Es wird festgestellt, dass die Stadt Ulmen in der Risikoklasse B 3 einzustufen ist. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten den Kauf einer DLK 23/12 mit Knickfunktion als Vorführfahrzeug zu tätigen. abstimmungsergebnis: Ja 9, Nein 0, Enthaltung 1, Befangen 0 TOP 5: beratung und beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen (einführung eines Ältestenrates gem. § 34a gemO) sachverhalt: Gemäß § 34 a GemO kann die Hauptsatzung bestimmen, dass der Verbandsgemeinderat einen Ältestenrat bildet, der den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Verbandsgemeinderates berät. In der Vergangenheit war es bereits so, dass die Fraktionsvorsitzenden auch zu den Beigeordnetenbesprechungen eingeladen wurden, obwohl dies die Hauptsatzung nicht vorgesehen hat. Aus diesem Grunde sollte die Hauptsatzung entsprechend angepasst werden. Die Hauptsatzung ist wie folgt zu ändern: Folgender § wird eingefügt: „§ 2 a Ältestenrat (1) Der Verbandsgemeinderat bildet einen Ältestenrat, dem der Bürgermeister, die Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden angehören. (2) Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Verbandsgemeinderates. Ulmen - 5 - Ausgabe 48/2016 Nicht öffentlicher Teil § 7 wird wie folgt geändert: §7 Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen und des Ältestenrates (1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates und der Ältestenrat erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 31,— €. (2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 und Abs. 6 Satz 1 entsprechend. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Haushaltsmittel stehen bei der Buchungsstelle 11104-501400 zur Verfügung. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Hauptsatzung wie folgt zu ändern: Folgender § wird eingefügt: „§ 2 a Ältestenrat (1) Der Verbandsgemeinderat bildet einen Ältestenrat, dem der Bürgermeister, die Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden angehören. (2) Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Verbandsgemeinderates. § 7 wird wie folgt geändert: §7 Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen und des Ältestenrates (1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates und der Ältestenrat erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 31,— €. (2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 und Abs. 6 Satz 1 entsprechend. Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 6: Terminierung der Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ulmen Sachverhalt: Wegen Ablauf der Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers zum 31.12.2017 wird die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ulmen zum 01.01.2018 frei. Nach § 53 Abs. 5 S. 1 der Gemeindeordnung hat die Neuwahl frühestens neun Monate und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle zu erfolgen. Die Festsetzung des Wahltages erfolgt nach § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde. Da im Jahr 2017 auch die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ansteht, könnte hiermit zeitgleich auch die Bürgermeisterwahl erfolgen. Die letzten 5 Bundestagswahlen fanden am letzten oder vorletzten Sonntag im September statt. Sollte es so bleiben, würde die Bundestagswahl 2017 an einem der folgenden Tage stattfinden: • Sonntag, 17. September 2017 • Sonntag, 24. September 2017 Der endgültige Wahltermin steht derzeit allerdings noch nicht fest. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet ausdrücklich die zeitgleiche Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ulmen mit der Bundestagswahl 2017 und empfiehlt, dem Verbandsgemeinderat die Kreisverwaltung CochemZell als Aufsichtsbehörde zu bitten, den Tag der Bundestagswahl auch als Wahltag für die Bürgermeisterwahl festzusetzen und den Tag einer evtl. Stichwahl 14 Tage später zu terminieren. Abstimmungsergebnis: Ja 9, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 1 Bürgermeister Alfred Steimers nahm an der Beratung und Abstimmung wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO nicht teil. Der 1. Beigeordnete Karl-Josef Fischer übernahm den Vorsitz. TOP 7: Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung am 07.12.2016 Sachverhalt: Auf die Sitzungsunterlagen zur Sitzung des Verbandsgemeinderates am 07.12.2016, die mit separater Einladung versandt werden, wird verwiesen. Kenntnisnahme: Die Themen der kommenden Verbandsgemeinderatssitzung wurden erläutert. TOP 8: Mitteilungen Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. TOP 9: Personalangelegenheit Der Haupt- und Finanzausschuss hat über eine Personalangelegenheit beraten und beschlossen. TOP 10: Mitteilungen Der Haupt- und Finanzausschuss wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert. Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Feuerwehrausschusses der Verbandsgemeinde Ulmen Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Mittwoch, den 16.11.2016 08:30 Uhr 16:00 Uhr Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen Anwesend waren: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Alfred Steimers 1. Beigeordneter: Herr Karl-Josef Fischer Beigeordnete(r): Herr Klaus Mohr SPD: Herr Christian Laux, Herr Bernhard Rodenkirch, Herr Frank Steimers CDU: Herr Ralf Dannert, Herr Daniel Dreis, Herr Michael Kerpen, Herr Stephan Keßeler, Herr Thorsten Lescher, Herr Laurenz Schneiders FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.: Herr Karl-Peter Uebereck Protokollführer: Herr Andreas Schmitt Gäste: Herr Thomas Kerpen, Wehrleiter der Verbandsgemeinde Ulmen Herr Marc Pumple, stellvertr. Wehrleiter der Verbandsgemeinde Ulmen Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt: Herr Heinz-Werner Hendges Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Bereisung der Gerätehäuser der Verbandsgemeinde Ulmen Besichtigung der Gerätehäuser, Einrichtungen und Fahrzeuge 2. Schlussbesprechung über die Beschaffungen im Feuerwehrbereich 3. Mitteilung/Verschiedenes Öffentlicher Teil TOP 1: Bereisung der Gerätehäuser der Verbandsgemeinde Ulmen - Besichtigung der Gerätehäuser, Einrichtungen und Fahrzeuge Sachverhalt: Bei der Bereisung werden die Gerätehäuser, Einrichtungen, Geräte und Fahrzeuge der Wehren - auch im Hinblick auf die Bedarfsmeldungen für das kommende Jahr - gewertet. Haushaltsrechtliche Beurteilung: - wird ggfls. im nachfolgenden Tagesordnungspunkt behandelt Kenntnisnahme: Eine Empfehlung zu den Bedarfsmeldungen wird in der nachfolgenden Schlussbesprechung ausgesprochen. TOP 2: Schlussbesprechung über die Beschaffungen im Feuerwehrbereich Sachverhalt: Eine Aufstellung der Bedarfsmeldungen der einzelnen Feuerwehreinheiten für das Folgejahr wird in der Sitzung vorgelegt. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Der Empfehlung entsprechende Haushaltsmittel sollen im künftigen Haushaltsjahr vorgesehen werden. Beschluss: Der Feuerwehrausschuss empfiehlt, die Haushaltsmittel für die Feuerwehrausstattung - wie in der heutigen Schlussbesprechung erörtert für das kommende Jahr vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 3: Mitteilung/Verschiedenes Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: - Sachstand Beschaffungen TLF 4000 und RW’s: Der Sachstand wurde in der Sitzung bekanntgegeben. - Sachstand Drehleiterbeschaffung: Der Sachstand wurde in der Sitzung bekanntgegeben. - Sachstand Beschaffung MZF 3: Der Sachstand wurde in der Sitzung bekanntgegeben. Ulmen - 6 - Ausgabe 48/2016 Vorweihnachtliche Stimmung im Rathaus Pünktlich zum 1. Advent wurde im Foyer des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ein Weihnachtsbaum aufgestellt. Traditionell wird der Baum mit selbst gebasteltem Schmuck aus einem der fünf kommunalen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Ulmen geschmückt. In diesem Jahr war die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ aus Bad Bertrich an der Reihe. Bürgermeister Steimers begrüßte die Kinder und ihre Erzieherin Frau Antonia Homes im Rathaus und bedankte sich dafür, dass die Kinder extra aus Bad Bertrich nach Ulmen gekommen seien, um in der Verwaltung den Baum zu schmücken. Ein Junge antwortete direkt, dass er aus Kennfus käme, ein Mädchen ergänzte, dass es in Bonsbeuren wohne. Bereitwillig antworteten die Kinder auf die Fragen des Bürgermeisters und erzählten von zu Hause und wie sie den 1. Advent verbracht haben. Das Team der Kindertagesstätte aus Bad Bertrich hatten sehr schöne Sterne aus Holzwäscheklammern und süße Engel gebastelt. Die Kinder durften den Schmuck selbst aufhängen und hatten sichtlich Spaß dabei, vor allem beim Hochheben, um an die oberen Äste zu gelangen. ers und der Bürgermeister Steim Kinder aus der Kita Bad Bertrich mit Erzieherin Frau Homes Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Verwaltungsrates der AöR „Vulkanenergie Ulmen“ Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Vulkanenergie Ulmen“ ein, die am Mittwoch, den 07.12.2016, um 14:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Wirtschaftsplan 2016 2. Wirtschaftsplan 2017 3. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines Abschlussprüfers 4. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) 5. Mitteilungen gez. Alfred Steimers Bürgermeister als Vorsitzender des Vewaltungsrates Der liebevoll geschmückte Weihnachtsbaum kann noch bis ins neue Jahr im Rathaus bewundert werden. Vielen Dank an alle Kinder und Erzieherinnen der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Bad Bertrich und besonders an Lina, Meo, Johannes, Theodor, Paul, Ida und Frau Homes für das Schmücken! Geänderte Öffnungszeiten der Verwaltung! Aufgrund einer Veranstaltung sind die Büros der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen am Freitag, den 09.12.2016 bereits um 12.00 Uhr geschlossen. Wir bitten um Verständnis. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Sprechstunde des Jugendamts Cochem-Zell Die Sprechstunde des Kreisjugendamts Cochem-Zell findet am Montag, den 05.12.2016 von 14.00 - 16.00 Uhr im Zimmer 108 der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt. Gerne können Sie vorab einen Termin mit Frau Moritz unter 02671-61328 vereinbaren. Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/ Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Bei Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung auf. Reisepässe können abgeholt werden! Die bis zum 14.11.2016 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. Ulmen ✂ - 7 - Ausgabe 48/2016 Auszug aus der Niederschrift Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses Ich ......................................................................................................................... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in ..................................................................................................... Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau ................................................................................................................................ Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft ........................................................................................................... Ort, Straße ausgewiesen durch ................................................................................................................................ meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. ................................................................................................................................ Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift ✂ Hinweis zur Abholung der Personalausweise Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel. 02676/409-0). Landesweiter Probealarm mit Warn-App - KATWARN Dreimal jährlich erfolgt ein Probealarm mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN. Erstmalig wird am Montag, 5. Dezember die Übermittlung von amtlichen Hochwasserwarnungen für kleinere und mittlere Flüsse mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN getestet. Alle bereits über 339.000 angemeldeten Personen erhalten kurz nach 11:00 Uhr auf ihrem Smartphone oder Handy eine Probewarnung. Wenn am Montagvormittag gegen 11.00 Uhr bei Nutzern des HandyWarnsystems KATWARN in Rheinland-Pfalz die Mobiltelefone klingeln, gibt es keinen Grund zur Unruhe, da es sich lediglich um einen Test handelt. In diesem Jahr wird der Test mit fiktiven Hochwassermeldungen durchgeführt. „Wer gewarnt ist, kann sich und seine Angehörigen im Ernstfall schützen. Im Unterschied zur klassischen Sirene werden mit der App KATWARN zusätzlich auch Verhaltenshinweise übermittelt. Heutzutage hat fast jeder und fast immer sein Smartphone dabei. Die beste Voraussetzung flächendeckend und rechtzeitig vor Gefahren zu warnen“, so wirbt Innenminister Roger Lewentz für die kostenlose App KATWARN. „Und Probealarme helfen nicht nur regelmäßig, die Funktion des Systems zu prüfen. Sie halten bei den Nutzern auch das Bewusstsein für die App wach, so dass beim Wechsel des Smartphones KATWARN auch erneut installiert wird“, erläutert Lewentz weiter. Seit Oktober 2016 hat der Hochwassermeldedienst des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Hochwasserfrühwarnungen für kleine Flüsse, z.B. die Alsenz, oder den Glan über KATWARN zu verbreiten. Unabhängig davon, ob die Kommune für sonstige Warnungen dieses System nutzt, erhalten alle bei KATWARN angemeldeten rheinlandpfälzischen Bürger diese Information. Die Anmeldung und Nutzung des Warnsystems mit Smartphone oder Handy ist freiwillig und kostenlos. Das Besondere an diesem System: KATWARN sendet Warnungen ortsgenau, d.h. nur an die Nutzer, die wirklich betroffen sind. Dafür nutzt es eine spezielle Ortungsfunktion der Smartphones, die sich auch bei ausgeschalteter App im Hintergrund aktualisiert. Ein Warnhinweis kann zum Beispiel lauten: „Am oberen Glan und seinen Zuflüssen ist die Hochwassergefahr groß. Innerhalb der nächsten 24 Stunden ist mit schnell ansteigenden Wasserständen zu rechnen.“ Nur Menschen, die sich im gefährdeten Flussgebiet aufhalten, erhalten diese Information. Hintergrund Die KATWARN App steht kostenlos zur Verfügung: • iPhone im App Store • Android Phone im Google Play Store • Windows Phone im Windows Store Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleizahl. SMS an Service-nummer 0163 - 755 88 42: „KATWARN 12345 [email protected]“ (für Postleizahl 12345 und optional E-Mail). Weite Informationen zum Warnsystem KATWARN unter www.katwarn. de und zu Hochwasserfrühwarnungen www.hochwasser-rlp.de. über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Werkausschusses Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Mittwoch, den 23.11.2016 16:00 Uhr 16:40 Uhr Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen Anwesend waren: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Alfred Steimers Beigeordnete (als beratende Mitglieder): Herr Karl-Josef Fischer, Herr Klaus Mohr, Herr Heinz-Werner Hendges Mitglieder/Stellvertreter: Herr Horst Borsch, Herr Jürgen Donner, Frau Sarah Dorfner, Herr Lothar Friedrich, Herr Gerd Johann, Herr Michael Kerpen, Herr Thomas Kerpen, Herr Thorsten Lescher, Herr Laurenz Schneiders, ab TOP 2 Protokollführer: Herr Josef Laux von der Verwaltung: Herr Torsten Steffgen Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt: Herr Albert Klein und sein Stellvertreter Herr Rene Diederichs Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Festsetzung Schmutzwassergebühr 2017 für leitungsgebundene Abwasserentsorgung 2. Festsetzung der Gebühr 2017 für das Einsammeln, den Transport und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen 3. Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung (WKB) 2017 4. Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil 2017 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde 5. Wirtschaftsplan 2017 6. Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 des Abwasserwerkes Nicht öffentlicher Teil 7.Vertragsangelegenheit Öffentlicher Teil TOP 1: Festsetzung Schmutzwassergebühr 2017 für leitungsgebundene Abwasserentsorgung Sachverhalt: Seit dem Veranlagungsjahr 2015 ist die Schmutzwassergebühr auf 2,95 €/cbm angepasst worden. Laut der Nachkalkulation im Jahresabschluss war dieser Betrag für das Jahr 2015 auch auskömmlich und eine Kostendeckung wurde erreicht. Bei erkennbaren Kostenentwicklungen in der Wirtschaftsplanung der kommenden Jahre ist auch die Schmutzwassergebühr auf Auskömmlichkeit zu prüfen und zeitnah anzupassen, dies auch mit dem Hintergrund, dass derzeit noch ein Verlustvortrag aus dem Jahresabschluss 2015 i. H. v. 225.518,19 € auszugleichen ist. Beschluss: Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, die Schmutzwassergebühr 2017 für die leitungsgebundene Entsorgung unverändert auf 2,95€/cbm festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Ja 9, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 2: Festsetzung der Gebühr 2017 für das Einsammeln, den Transport und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen Sachverhalt: Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde durch die Mittelrheinische Treuhand auch die Nachkalkulation für diese Gebühr vorgenommen. Da eine Kostendeckung in 2015 bei 25,27€/cbm nachgewiesen wurde, soll die Gebührenhöhe auch für 2017 unverändert bleiben. Beschluss: Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, die Gebühr für das Einsammeln, den Transport und die Reinigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie für das Einsammeln, den Transport und die Abnahme von Überschlussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen für das Wirtschaftsjahr 2017 unverändert auf 26,— € je Kubikmeter abgefahrener Menge festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 Ulmen - 8 - TOP 3: Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung (WKB) 2017 Sachverhalt: Ab dem Veranlagungsjahr 2013 ist der Wiederkehrende Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasseranlagen auf 0,32 €/qm festgesetzt. Die Nachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 zeigt, dass eine Kostendeckung erreicht wurde. Die Beitragshöhe soll auch für 2017 beibehalten werden. Beschluss: Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die beigefügte Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2017 mit einem unveränderten Beitragssatz von 0,32 €/qm gewichtete Grundstücksfläche zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil 2017 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde Sachverhalt: Gemäß der Vereinbarung mit den Gemeinden ist der Anteilssatz für die Vorausleistung an den laufenden Kosten der Entwässerung von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen in das Abwassersystem der Verbandsgemeinde in der Haushaltssatzung der VG Ulmen festzusetzen. Die Endabrechnung erfolgt kostendeckend entsprechend den Kalkulationsvorschriften in Rheinland-Pfalz nach Vorlage der Jahresabschlusszahlen. Die Nachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 zeigt eine Kostendeckung bei 0,45€/qm entwässerte Fläche. Beschluss: Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, den Vorausleistungssatz auf den laufenden Kostenanteil für die Entwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen für das Haushaltsjahr 2017 auf 0,45 € je Quadratmeter entwässerte Fläche und Jahr festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 5: Wirtschaftsplan 2017 Sachverhalt: Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 wurde durch die Werkleitung erarbeitet und ist der Anlage angefügt. Die Höhe der Planansätze zum Zeitpunkt der Planaufstellung beruhen auf Berechnungen, Verpflichtungen, Erfahrungen und Prognosebetrachtungen für das Jahr 2017. Sie beinhalten in einem maßvollen Umfang ‚Vorsorgeaufwendungen‘, die sich auf Betriebserfahrungen der vergangenen Jahre stützen. Die Planung geht im Erfolgsplan von einem nicht ausgabewirksamen Fehlbedarf von 212.745,— € aus. Beschluss: Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat denWirtschaftsplan 2017 mit vorgelegtem Inhalt. Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 6: Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 des Abwasserwerkes Sachverhalt: Ausgabe 48/2016 Für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes ist gemäß § 89 GemO durch den Verbandsgemeinderat ein Abschlussprüfer zu bestellen. Die aktuelle Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MT) endete mit der Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2015. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind ebenfalls die Abrechnungen der Investitionskostenanteile sowie die Abrechnung der laufenden Aufwendungen für die Entwässerung der Straßen zu erstellen bzw. zu prüfen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die Wirtschaftspläne berücksichtigen im Erfolgsplan unter Konto-Nr. 59701 jeweilige Planansätze (WPlan 2017 = 16T€). Beschluss: Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, auf der Grundlage ihres Angebotes vom 10.10.2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, mit der im Sachverhalt dargestellten Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses sowie der Abrechnung bzw. Prüfung der sich daraus entwickelnden Kostenbeteiligungen für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2018 zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 Nicht öffentlicher Teil TOP 7: Vertragsangelegenheit Der Werkausschuss hat über eine Vertragsangelegenheit beraten und beschlossen. Blutspenden in Lutzerath Das Deutsche Rote Kreuz lädt herzlich zur Blutspende ein am Dienstag, 6. Dezember 2016 von 16.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus „Zum Üßbachtal“ in Lutzerath. Bitte Personalausweis mitbringen! Mit Ihrer Blutspende können wir Leben retten und Gesundheit erhalten. Danke! Termine und Infos 0800 - 11 949 11 oder www.DRK.de Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Verantwortlich: Herausgeber, Druck + Verlag: Linus Wittich Medien KG Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Internet und E-Mail: Postanschrift: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Postfach 11 54, 54343 Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil:Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Reklamation Zustellung bitte an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: [email protected] Ulmen - 9 - Tagesfahrt senioren: Fahrt nach rieden – Passionsspiele rieden Seit nun mehr über neunzig Jahren blickt die Eifelgemeinde Rieden auf die Tradition der Passionsspiele zur3 ück. Mittlerweile finden diese auf einer 100 m2 großen Bühne statt, auf der Ihnen 250 Mitwirkende das Leben und Sterben Christi darstellen. Jeweils 1€ der Eintrittsgelder wird auch dieses Jahr an gemeinnützige und soziale Projekte gespendet. Termin: Freitag, 07.04.2017 abfahrt: 17:45 Uhr Busparkplatz Kiga Lutzerath 17:50 Uhr Alflen Moselweg 18:00 Uhr Rathaus Marktplatz Ulmen Kosten: 36 € bei mind. 25 Personen, 32 € bei mind. 40 Personen *Kosten für Busfahrt und Eintrittskarte Anmeldung bitte bei: Seniorenbüro der VG Ulmen, Uli Esper Tel.: 02676/409210, [email protected] Ausgabe 48/2016 Altersjubilare Wir gratulieren am 04.12. zum 90. Geburtstag Frau Maria Kreutzkamm Lutzerath am 06.12. zum 80. Geburtstag Frau Maria Gundert Ulmen am 06.12. zum 95. Geburtstag Frau Helena Szymanska Alflen am 07.12. zum 90. Geburtstag Frau Gisela Walter Ulmen Ulmen - 10 - Ausgabe 48/2016 neuer Computerkurs für senioren - anfängerkurs Ein weiterer Computer-Anfängerkurs für Senioren in der VG Ulmen startet im Januar 2017. Hier lernen Sie die ersten Schritte am PC; praxisorientiertes Arbeiten mit der Maus, der Tastatur, mit Verzeichnissen und Dateien. Wie schreibe und drucke ich Dokumente usw. Außerdem bekommen alle Teilnehmer eine erste praktische Einführung in Windows 10. Sie werden Ordner und Dateien anlegen und nach Ihren Wünschen verändern. Sie bekommen viele praktische Tipps und können Fragen zum eigenen Computersystem stellen. In dem Kurs wird auf alle Ihre Fragen eingegangen haben Sie keine Hemmungen. Es wird viel vom demografischen Wandel gesprochen, dem selbstbestimmten Älterwerden in den eigenen vier Wänden - diese Computerkurse können für viele ein wichtiger Schritt in diese Entwicklung sein, von zu Hause kommunizieren und agieren! beginn: mittwoch, 18. Januar - mittwoch, 22. Februar 2017 Uhrzeit: jeweils mittwochs von 14:30 Uhr – ca. 16:30 Uhr Ort: Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1 Kosten: 60,00 Euro für 6 Einheiten (inkl. Schulungsmaterial) Kursleitung: Gerhard Borngräber, Mitglied unseres Seniorenbeirates anmeldungen bitte bei: Verbandsgemeinde Ulmen, Jugend und senioren Uli esper, Tel.: 02676/409-210, [email protected] 60 na KLarseniorinnen und senioren der Verbandsgemeinde Ulmen Liebe seniorinnen und senioren, am dienstag, den 13. dezember 2016 findet im Bürgerhaus in Lutzerath unsere diesjährige Weihnachtsfeier statt. Wir beginnen um 14.00 Uhr mit Kaffee, Kuchen und Schnittchen. Ab 15.00 Uhr wollen wir mit Weihnachtsliedern in unser Programm einsteigen. Noemi Weber aus Auderath wird uns eine Weihnachtsgeschichte vorlesen und ab 16.30 Uhr haben die Singkinder aus Meiserich ihre Teilnahme an unserer Weihnachtsfeier zugesagt. Es ist noch ein Programmpunkt vorgesehen, für den wir jedoch noch keine konkrete Zusage haben, aber, Überraschungen sind auch etwas schönes. Bis zum 06.12. können noch Anmeldungen entgegengenommen werden. Bei Ilse Franze, 02678/375, Elfriede Pauly, 02678/582, Hedwig Hammes 02678/445 und Inge Krämer 02676/1706. ganz wichtig!!! Vom 07. bis 11.12.2016 sind Elfriede Pauly und ich mit einem vollbesetzten Bus 60 NA KLAR Seniorinnen und Senioren zur Adventsreise nach Österreich und der Schweiz unterwegs. Anmeldungen in dieser Zeit bitte nur an Ilse Franze 02678/375 und Hedwig Hammes, 02678/445. Mit den beiden Damen und auch dem Möhnenverein Lutzerath werde ich von unterwegs Kontakt aufnehmen, damit auch alles reibungslos verläuft. Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach Worms Termin: Donnerstag, 15. Dezember 2016 nachstehend die abfahrtzeiten: 8.00 Uhr Lutzerath Kirche 8.15 Uhr Alflen, Moselweg 8.30 Uhr Büchel, Kirche 8.45 Uhr Ulmen Marktplatz Bitte pünktlich an den Abfahrtstellen sein, wir haben ab 11.30 Uhr in Worms eine Domführung reserviert. Die Rückfahrtzeit werden wir in Worms festlegen, nach der Domführung. Zu den Tagesfahrten habe ich eine Bitte: Auch die Fahrt nach Worms ist ausgebucht, es existiert eine Warteliste, die ich auch konsequent von oben nach unten abarbeite, sofern sich abgemeldet wurde. Leider passiert es aber immer öfter, dass an den Abfahrttagen „ohne Absage“ Reiseteilnehmer nicht erscheinen. Dies macht mich immer sehr traurig, da zum einen niemand aus der Warteliste mehr berücksichtigt werden kann, zum anderen ist es auch ein finanzielles Problem, da die fixen Kosten anfallen und es unfair wäre, die Kosten für nicht besetzte Plätze auf die tatsächlichen Mitfahrer umzulegen. Ich bitte um Beachtung und Berücksichtigung. Danke (Inge Krämer) Theaternachmittag für senioren Was für eine Riesengaudi im Bürgerhaus in Auderath. Das Bürgerhaus platzte tatsächlich aus allen Nähten, über 200 Seniorinnen und Senioren erlebten eine grandiose Vorstellung der Auderather Platt e spiller. Gut bewirtet von den Mädels der Auderather Showtanzgruppe, unterstützt von ehrenamtlichen Erwachsenen, war es sicher nicht einfach, in der Dichte der Besetzung des Bürgerhauses zum Bedienen voranzukommen. Aber sie haben es bravourös gemeistert. Die „Stepphühner“, d.h. alle Mitwirkenden der Theatergruppe „die Oudata Plattspiller“ präsentierten unseren Seniorinnen und Senioren einen bravourösen und unterhaltsamen Nachmittag. Wat woar dat schien, so viele begeisterte Menschen die so herzhaft lachten und das Geschehen auch mit eigenen Kommentaren während des Spielens bedachten. Das ist gelebtes Miteinander nicht nur in sozialer Hinsicht, vor allem auch kulturell ist diese Veranstaltung immer ein Highlight für unsere Seniorinnen und Senioren. Und dann die Texte überwiegend in Platt, wie hat es die Rheinzeitung formuliert, da wurden Begriffe eingesetzt, die fast nicht mehr bekannt bzw. geläufig sind. Ein großes und herzliches Dankeschön aller Seniorinnen und Senioren an Die Platt spiller, die Showtanzgruppe Auderath, den Damen die die Mädels der Showtanzgruppe unterstützt haben und an alle, die vor und hinter den Kulissen die Veranstaltung möglich machten. Es war schon eine Mammutorganisation, vor allem bei der Anzahl der Teilnehmer, aber die Begeisterung der Senioren war der größte Dank. Inge Krämer Ulmen - 11 - Mitteilungen aus dem gEsundland VulkanEifEl Ausgabe 48/2016 Ulmen - 12 - Ausgabe 48/2016 Ein erfolgreicher Marketingvortrag Das GesundLand Vulkaneifel hatte am 18. November zu einem Marketingvortrag in das Rathaus in Ulmen eingeladen. Referent war Martin Schmitz von Schmitz Marketing. Rund 30 Zuhörer waren gekommen, überwiegend waren Landschaftsmentoren und Entspannungscoaches anwesend, aber auch andere touristische Anbieter lauschten den Ausführungen von Martin Schmitz gebannt. Rund eine Stunde referierte der Marketing-Fachmann auf amüsante Weise über die Themen Webseite, Facebook oder Hashtags. Danach stand er noch gut eine weitere Stunde für die vielen interessierten Nachfragen zur Verfügung. Auch die gesamte Marketingabteilung des GesundLand Vulkaneifel stand für weitere Rückfragen zur Verfügung. Nach rund zwei Stunden endete die Veranstaltung, von der die Teilnehmer sicherlich viele neue Anregungen und Ideen mitnehmen werden. Märchenhaftes Erleben einer wirkungsvollen Landschaft Mentale Entschleunigung bedeutet, seine innere Balance zu finden. Dabei hilft es, die Kraft der Natur zu spüren, sie sich zu Nutze zu machen und somit eine Brücke zur eigenen Gesundheit zu schlagen. Lassen Sie uns diese „Brücke“ gemeinsam bauen. Auf einer Wanderung entlang des Strohner Määrchens, des Trautzberger und des Sprinker Maars sowie des Vulkanerlebnispfades werden wir ein neues Gespür für die Besonderheiten der Natur entwickeln - ein regelrecht landschaftstherapeutisches Erlebnis! Ihr Landschaftsmentor: Alfred Welter Termine: 08. Dezember 2016 Treffpunkt: Lavabombe, Strohn Uhrzeit: 10.00 Uhr Dauer: ca. 3 Stunden Teilnehmerzahl: mindestens 6 Personen, maximal 12 Personen Preis: 5,- EUR pro Person Dieses Angebot kann nach Absprache auch für Gruppen an anderen Terminen gebucht werden. Information und Anmeldung Alfred Welter, Landwirtschaftsmeister Tel.: 0171 8948816, E-Mail: [email protected] Clara-Viebig-Pavillon Lesungen Freitags 15.00 - 16.00 Uhr Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes, Märchen, Noveletten alles rund um Clara Viebig Lassen Sie sich überraschen! Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21 Aus den Gemeinden Auftanken am Mühlenpfad Zwischen Himmerod und Eisenschmitt verläuft auf rund 7 km der malerische Mühlenpfad entlang der Salm. Einst waren an diesem Abschnitt des naturnahen Flusslaufs fünf Mühlen angesiedelt, welche die Kräfte des Wassers nutzbar machten. Spüren wir gemeinsam mit unseren Sinnen diesen Kräften nach. Entdecken Sie idyllische Orte und den zarten Klang der Natur auf diesem Rundwanderweg. Zusätzliche Entspannungsübungen ermöglichen Körper und Seele eine Pause und erleichtern uns, neue Energie zu sammeln. Ihr Entspannungscoach: Christa Maria Schmitz Termine: 10. Dezember 2016 Treffpunkt: Kloster Himmerod, am Weidendom Uhrzeit: 10.30 Uhr Dauer: ca. 3 Stunden Preis: 10,- EUR pro Person Eventuell ist festes Schuhwerk nötig. Dieses Angebot kann nach Absprache auch für Gruppen an anderen Terminen gebucht werden. Information und Anmeldung Christa Maria Schmitz Tel.: 06571-952773 E-Mail: [email protected] Alflen Bürozeiten des Ortsbürgermeisters dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14) Tel.: 02678 - 95 36 61 Fax: 02678 - 95 36 59 Email: [email protected] Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung, Tel.: 02678 - 365; Mobil: 0172 - 88 87 124; Fax: 02678 - 95 35 26 Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Alflen Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Mittwoch, den 23.11.2016 19:00 Uhr 21:06 Uhr „Backes“, Moselweg 49a, 56828 Alflen Ulmen - 13 - Anwesend waren: Ortsbürgermeister: Herr Rudolf Schneiders 1. Beigeordneter: Herr Berthold Schäfer Beigeordnete(r): Herr Michael Pörling Ratsmitglieder: Herr Dirk Hieronimus, Herr Hans-Werner Hillesheim, Herr Hans Hilpisch, Herr Paul Kruff, Herr Friedhelm Lautner, Herr Alfred Pantenburg, Herr Hans-Georg Pötz, Herr Erwin Theobald Protokollführer: Herr Gerhard Stranz Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt: Herr Udo Lorenz, Herr Timo Pierczinski Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO 2. Beratung und Beschlussfassung über ein Sanierungsmanagement zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt „Cochem-Zeller Energiedorf“ 3. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO 4. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO 5. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Wochenendhausgebiet 6. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 7. Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO Sachverhalt: Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Gemeinderat genehmigt werden. Folgende Zuwendungen wurden der Ortsgemeinde Alflen angeboten: • DieRaiffeisenbankEifeltoreG,KaiserseschspendetfüreinHinweis/ Wegschild Eifel Camino einen Geldbetrag von 1.000,00 € • Gasthaus„ZumStüffje“,Inh.ZhuojunChang,Alflenspendetfürdie Beschilderung Rundwanderweg „Wacholder-Endert-Pfad“ einen Betrag von 200,00 € Beschluss: Der Gemeinderat Alflen nimmt die oben genannten Spenden dankend an. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über ein Sanierungsmanagement zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt „Cochem-Zeller Energiedorf“ Sachverhalt: Nach Fertigstellung des Quartierskonzepts aus dem Projekt „CochemZeller für die Gemeinde grundsätzlich die MögTOP 2:Energiedorf“ Beratung undbesteht Beschlussfassung über ein Sanierungsmanagement zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt "Cochem-Zeller lichkeit, die Projektergebnisse mithilfe eines Sanierungsmanagements Energiedorf"Die KfW fördert die Durchführung eines SM mit (SM) umzusetzen. einem Fördersatz in Höhe von 65 %. Sachverhalt: Dabei kann jededes Kommune individuell einen eigenen Antrag stellen, Nach Fertigstellung Quartierskonzepts aus dem Projekt „Cochem-Zeller Energiedorf“die besteht für dieca. Gemeinde grundsätzlich Möglichkeit, Projektergebniswobei Kosten 230.800 € in drei die Jahren nichtdie übersteigen dürfen. se mithilfe eines Sanierungsmanagements (SM) umzusetzen. Die KfW fördert die Alternativ bietet die kommunale Klimaschutzagentur unser-klimaDurchführung eines SM mit einem Fördersatz in Höhe von 65 %. cochem-zell e.V. an, ein gemeinsames SM durchzuführen. Je nach Dabei kann jede Kommune individuell einen eigenen Antrag stellen, wobei die KosGesamtbedarf teilnehmenden Kommunen soll auf Kreis- oder ten ca. 230.800 € inder drei Jahren nicht übersteigen dürfen. VG-Ebene für die Dauer vonKlimaschutzagentur zunächst 3 Jahren 1-2 Personalstellen Alternativ bietet die kommunale unser-klima-cochem-zell e.V. einan, ein gemeinsames durchzuführen. nach Gesamtbedarf der teilnehmenden gerichtet werden.SM Zusätzlich sollJeexternes fachliches Know-how (z.B. Kommunen soll auf Kreis- oder VG-Ebene für die Dauer von zunächst 3 Jahren 1-2 Ingenieurleistungen) eingekauft werden. Am 04.07.2016 fand eine Personalstellen eingerichtet werden. Zusätzlich soll externes fachliches Know-how Info-Veranstaltung miteingekauft Herrn Staatssekretär Dr. Griese statt.InfoDieser (z.B. Ingenieurleistungen) werden. Am 04.07.2016 fand eine Veranstaltungdie mit Fördermittel Herrn Staatssekretär Dr. Griese statt. Dieser versprach, die Förversprach, der KfW durch zusätzliche Landesmittel zu dermittel der KfW durch zusätzliche Landesmittel zu erhöhen. Neben der höheren erhöhen. höheren Förderquote sprechenVorgehensweise auch SynergieefFörderquoteNeben sprechender auch Synergieeffekte für eine gemeinsame im Rahmen der Konzepterstellung. fekte für eine gemeinsame Vorgehensweise im Rahmen der KonzepKonkret werden folgende Leistungen angeboten: terstellung. Std.pro Jahr Kosten Förderung pro Jahr (FQ: 95%) Eigenanteil Kommune Gesamtkosten Eigenanteil 3 Jahre 3 Jahre internes SM 120 4.200 € 4.000 € 200 € 12.700 € 600 € externes SM 30 2.800 € 2.700 € 100 € 8.500 € 400 € Gesamt 150 7.000 € 6.700 € 300 € 21.200 € 1.000 € Die Kalkulation erfolgte auf Basis einer Eingruppierung des internen Sanierungsmanagers in Entgeltgruppe 10 Stufe 2 TVöD und der Annahme eines Stundensatzes für Ausgabe 48/2016 Die Kalkulation erfolgte auf Basis einer Eingruppierung des internen Sanierungsmanagers in Entgeltgruppe 10 Stufe 2 TVöD und der Annahme eines Stundensatzes für externe Ingenieurleistungen von 94 €. Eine exakte Kostenermittlung kann erst erfolgen, wenn die Förderanträge der KfW und des Landes bewilligt werden und das Ergebnis der anschließenden Ausschreibung vorliegt. Im Falle einer Teilnahme bietet unser-klima-cochem-zell e.V. an, eine Förderquote von 95 % zu beantragen, da Alflen am Kommunalen Entschuldungsfond teilnimmt. Sollte das Land die erhöhte Förderquote von 95 % nicht bewilligen, würde sich der Eigenanteil von 5 auf 15 % erhöhen (Eigenanteil: 1.000 €/Jahr bzw. 3.000 €/3 Jahre). Nach den Richtlinien der KfW ist es grundsätzlich möglich, den nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteil ganz oder teilweise durch Eigenleistungen zu erbringen. Aufgrund einer anstehenden Änderung der Richtlinie können Eigenleistungen allerdings nur noch für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Datenerhebung angesetzt werden und dies nur für hauptamtliche Beschäftigte der Gemeindeverwaltung. Auf Basis der Rückmeldungen aller Energiedörfer wird der benötigte Umfang des Sanierungsmanagement ermittelt. Nach Beantragung und Bewilligung der Fördermittel im 1. Quartal 2017 erfolgt die Ausschreibung (Stellenausschreibung Sanierungsmanager, externe Beratungsleistungen). Daher kann das SM frühestens im Laufe des 2. Quartals 2017 beginnen. Was ein SM im Rahmen der Umsetzung Ihres „Energiekonzeptes“ leisten kann, können Sie aus dem beigefügten Merkblatt entnehmen. Durch Abschluss einer Vereinbarung zwischen Gemeinderat und dem Sanierungsmanager kann jedes Jahr individuell vereinbart werden, wie das zur Verfügung stehende Stundenkontingent für die Konzeptumsetzung eingesetzt werden soll. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Bei einer Teilnahme am gemeinsamen Sanierungsmanagement sind im Haushaltsplan 2017 unter der Buchungsstelle 51100-562900 Haushaltsmittel in Höhe des Eigenanteils einzustellen. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt für die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 jeweils entweder 5 % (ca. 300 €) oder 15 % (ca. 1.000 €), sofern das Land nicht mehr bewilligt. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, an einem gemeinsamen Sanierungsmanagement teilzunehmen und einen Eigenanteil von 5 % zu tragen. Es erfolgten zwei Abstimmungen: 1. Abstimmungsergebnis: Grundsätzlich teilzunehmen 9 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung 2. Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Sachverhalt: Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen so wie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar: 1. in der Ergebnisrechnung der Gesamtbetrag der Erträge auf 930.273,09 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 888.794,26 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf +41.478,83 EUR 2. in der Finanzrechnung die ordentlichen Einzahlungen auf 864.466,71 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 817.340,23 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf +47.126,48 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 25.386,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.663,40 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit +18.722,60 EUR Einzahlungen aus Investitionskrediten 0,00 EUR Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen) 31.426,16 EUR Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten -31.426,16 EUR Veränderung der liquiden Mittel Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse -34.422,92 EUR Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern -EUR Saldo der durchlaufenden Gelder -EUR Ulmen - 14 - Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Beschluss: Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Friedhelm Lautner der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, Folgendes beschlossen: 1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen. 2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Gemeinde Alflen Entlastung zu erteilen. Während einer einstimmig beschlossenen Sitzungsunterbrechung (19.25 Uhr bis 19.29 Uhr) erfolgten Ausführungen zum Forstetat durch den Revierleiter Paul Kruff. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 4 Ortsbürgermeister Rudolf Schneiders, der 1. Beigeordnete Berthold Schäfer, der Beigeordnete Michael Pörling und der frühere 1. Beigeordnete und Forstrevierleiter Paul Kruff haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. Das älteste Ratsmitglied Hans Hilpisch hatte auf die Führung des Vorsitzes verzichtet. TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Sachverhalt: Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen so wie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar: 1. in der Ergebnisrechnung der Gesamtbetrag der Erträge auf 827.952,89 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 852.337,82 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -24.384,93 EUR 2. in der Finanzrechnung die ordentlichen Einzahlungen auf 798.045,43 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 738.509,12 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf +59.536,31 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 34.894,19 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 61.904,90 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -27.010,71 EUR Einzahlungen aus Investitionskrediten 9.586,98 EUR Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen) 41.013,14 EUR Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten -31.426,16 EUR Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse 49.098,00 EUR Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse 50.197,44 EUR Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde -1.099,44 EUR Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern -EUR Saldo der duchlaufenden Gelder -EUR Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Beschluss: Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Friedhelm Lautner, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, Folgendes beschlossen: 1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen. 2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Gemeinde Alflen Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 4 Ortsbürgermeister Rudolf Schneiders, der 1. Beigeordnete Berthold Schäfer, der Beigeordnete Michael Pörling und das Ratsmitglied Paul Kruff in seiner Funktion als Forstrevierleiter haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. Das älteste Ratsmitglied Hans Hilpisch hatte auf die Führung des Vorsitzes verzichtet. Ausgabe 48/2016 TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Wochenendhausgebiet Sachverhalt: Es liegt ein Baugesuch zur Genehmigung folgender, bereits durchgeführter Maßnahmen auf dem Grundstück Flur 36 Nr. 14/15 (Peterskaul 7) vor: - Erweiterung vorhandenes Wohnhaus um etwa 42,02qm - Errichtung Carport mit 22qm - Erweiterung vorhandener Schuppen um 65qm Das Grundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplangebietes Wochenendhausgebiet und die einzelnen Vorhaben widersprechen den Festsetzungen dieses Planes wie folgt: Erweiterung Wohnhaus An die bereits vorhandene Wohnfläche von 66,54 qm wurden etwa 48 qm angebaut, sodass hier eine insgesamte Fläche von etwa 108,56 qm entstanden ist. Lt. Bebauungsplan beträgt die maximal zulässige Größe für ein Wochenendhaus 60qm Grundfläche. Hier bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Errichtung Carport Der Carport ist mit seiner Größe von 22 qm ein baugenehmigungsfreies Vorhaben. Der Standort des Carport befindet sich allerdings innerhalb der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche, sodass hier ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist. Erweiterung vorhandener Schuppen Hierbei handelt es sich um ein zulässiges, genehmigungspflichtiges Nebengebäude. Allerdings ist auch hiermit die Baugrenze überschritten und die rückwärtige nichtüberbaubare Grundstücksfläche überbaut. Dies bedarf ebenfalls einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens (hier bis spätestens 20.November 2016) verweigert wird. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses sowie des Hauptund Finanzausschusses am 18.10.2016 wurde die Bauangelegenheit vorberaten und beschlossen, dass vor einer Entscheidung des Gemeinderates die Bauunterlagen für die beantragten Maßnahmen vorgelegt werden. Diese Unterlagen liegen inzwischen vor; weiterhin wurde das Bauvorhaben noch in einem Termin vor Ort erörtert. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 0, Nein 10, Enthaltung 1, Befangen 0 TOP 6: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Zum Neubaugebiet „Hinter Hammes Haus“ wurden folgende Informationen gegeben: - Straßenbau: Die Abnahme der Baumaßnahme erfolgte am 21.11.2016. - Die Vermessung ist fast abgeschlossen; Setzung Grenzsteine in Arbeit 2. Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsaufzeichnungen im Moselweg wurden vorgetragen. 3. Das Haushaltsrundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport für 2017 liegt vor. Nicht öffentlicher Teil TOP 7: Mitteilungen Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Ortsgemeinde Alflen und Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Alflen hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Alflen für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen und gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung erteilt. Ulmen - 15 - Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 05.12.2016 bis einschließlich 14.12.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 107, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Ulmen, den 28.11.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde Alflen und Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Alflen hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Alflen für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 05.12.2016 bis einschließlich 14.12.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 107, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Ulmen, den 28.11.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Neue Hinweisschilder am Eifel-Camino Die Namen der abgebildeten Personen von links nach rechts: OBgm Rudolf Schneiders; Reinhard Roden (Freundeskreis Pfarrkirche Alflen); Jürgen Weiss (St. Matth.-Bruderschaft Wegepate VG Kaisersesch); Heinz Schäfer (St. Matth.-Bruderschaft Brudermeister); Thomas Welter (Vorstandsmitglied Raiba Eifeltor); Bgm Alfred Steimers; Horst Nöthen (St. Matth.-Bruderschaft) Im Kreis Cochem-Zell wurden jetzt auch in Alflen und Lutzerath Hinweistafeln am „Eifel-Camino“ aufgestellt, dem Pilgerweg durch die Eifel über Trier nach Santiago de Compostela. Der Ortsbürgermeister von Alflen, Herr Rudolf Schneiders und der Ortsbürgermeister von Lutzerath, Herr Günther Welter sind erfreut über diese Initiative der St. Matthias-Bruderschaft Mayen. Die Schilder geben den Pilgern Orientierungshilfe und weisen auf die Sehenswürdigkeiten der jeweiligen Gemeinde hin. Auch Verbandsbürgermeister Herr Alfred Steimers gefallen die ansprechenden Hinweistafeln, die mit großzügiger Unterstützung durch die Raiffeisenbank Eifeltor realisiert werden können. Dafür bedankte sich Brudermeister Heinz Schäfer beim Vorstand der Raiba, Herrn Thomas Welter und lobte auch die sehr gute Zusammenarbeit. Bei den Ortsbürgermeistern bedankte sich der Brudermeister für die Bereitstellung der Standorte und die Montage der Schilder. Damit gibt es inzwischen 15 Hinweisschilder am Pilgerweg zwischen Andernach und Trier, die über Wegführung, Orte und Landschaft informieren. Der Nikolaus kommt in unser Haus Am 5. Dezember besucht der Nikolaus wieder die Kinder zu Hause. Anmeldungen und Terminabsprache bitte unter Tel.: 9 53 95 44 Mit freundlichen Grüßen Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Hiermit lade ich zu einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Hauptund Finanzausschusses mit dem Land-, Forst-, Umweltausschuss der Ortsgemeinde Alflen ein, die am Dienstag, den 06.12.2016, um 18:30 Uhr im „Backes“, Moselweg 49a, 56828 Alflen stattfindet. Ausgabe 48/2016 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung des Ausschussmitgliedes Artur Ehlen 2. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017 3. Beratung über die Festsetzung der Brennholzpreise ab der Brennholzsaison 2017 4. Mitteilungen gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister AUderAth Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02676 - 231 oder Mobil: 0171 - 5469587 E-Mail: [email protected] Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Auderath Sitzungsdatum: Donnerstag, den 17.11.2016 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 22:00 Uhr Ort: Bürgerhaus, Hauptstr. 19, 56766 Auderath Anwesend waren: Ortsbürgermeister: Herr Paul Laux 1. Beigeordneter: Herr Frank Steimers Ratsmitglieder: Herr Matthias Bauer, Herr Stefan Hürter, Frau Inge Krämer, Herr Thomas Mücken, Herr Bernhard Peter, Herr Kurt Prämassing, Herr Wilfried Reicherz, Herr Sebastian Völkel, Frau Ellen Weinem, Herr Helmut Wendels Protokollführerin: Frau Julia Bannach Gäste: Herr Paul Kruff, Revierförster zu TOP 1 Praktikantin Forstwirtschaftsstudium, zu TOP 1 Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt: Herr Helmut Römer Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt erweitert: TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport Abstimmungsergebnis: -einstimmigDie übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2017 2. Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017 3. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) 4. Grundstücksangelegenheit „Nutzung Restflächen - Am neuen Kreuz -“ 5. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH zum 31.12.2015 6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport 7. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 8. Personalangelegenheit 9. Grundstücksangelegenheit 10.Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2017 Sachverhalt: Der Forstwirtschaftsplan 2017 wird von dem Forstbeamten in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt werden kann. Die Ansätze werden bei der Erstellung des doppischen Haushaltsplanes 2017 in den Haushalt übernommen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2017 in der vorgelegten Form. Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 Ulmen - 16 - TOP 2: Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017 Sachverhalt: Für alle Gemeinden, die zurzeit einen Wartungsvertrag mit dem RWE abgeschlossen haben, endet der Vertrag zur Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung am 31.12.2016. Die EVM bietet an, die Belieferung mit Strom im bestehenden Stromliefervertrag (ab 01.01.2014) aufzunehmen. Der Lieferpreis wird jeweils am 31.10. für das folgende Jahr fixiert, d.h. er enthält börsenabhängige Schwankungen. Zurzeit wird ein Strompreis in Höhe von 3,475 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung) gezahlt. Ein Grundpreis je Zähler wird nicht berechnet. Außerdem bietet die EVM einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit bis zu 3 Jahren an. Hier wird der Preis für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Auch Innogy (RWE) kann den Kommunen einen Festpreis mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren anbieten. Beide können hier ein kurzfristiges Angebot machen, an das sie sich 2 bis 3 Wochen halten. Abhängig ist dieser Preis jedoch von der Liefermenge, sodass ein verbindliches Angebot erst gemacht werden kann, wenn feststeht, welche Gemeinden sich hier anschließen. Es wäre also günstiger wenn sich alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen, die einen Wartungsvertrag mit Innogy haben, zusammenschließen und gemeinsam ein Angebot einholen. Zurzeit liegt der Strompreis bei ca. 3 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung). Die Ortsgemeinden / Stadt Ulmen sollten nun eine Entscheidung dahingehend treffen, ob die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung in den bestehenden Stromliefervertrag mit EVM aufgenommen oder ein Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei Innogy und EVM angefragt werden soll. Der Auftrag würde dann an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel einzustellen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, einen Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei EVM und Innogy anzufragen. Der Auftrag wird gesamtwirtschaftlich an den günstigsten Bieter vergeben. Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) Sachverhalt: Mit Einführung eines neuen § 2 b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Während das bisherige deutsche Umsatzsteuerrecht auf den ertragssteuerrechtlichen Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) abstellt, ist das europäische Mehrwertsteuerrecht maßgeblich durch das Wettbewerbsrecht geprägt und stellt auf die wirtschaftliche Tätigkeit und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb ab. Unzulässig ist es danach, solche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der Umsatzsteuer zu befreien, wenn dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ist davon auszugehen, dass künftig eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht auch bei folgenden Umsätzen besteht: - Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften (Vermögensverwaltungen unterliegen künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer) - Interkommunale Kooperation - Leistungsaustausch juristischer Personen des öffentlichen Rechts untereinander (Personalgestellung soweit nicht ohnehin bereits BgA, insbesondere ist von dieser Regelung der Forstzweckverband betroffen) - Vermietung von Bürgerhäusern, Sportstätten Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Jagdgenossenschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden wollen oder noch bis einschließlich des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen. Soweit von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, werden bestehende Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen umsatzsteuerrechtlich wie bisher weitergeführt. Dies sind u.a. die regelbesteuerten Forstbetriebe, Hafenbetriebe, Bäderbetriebe. Zu entscheiden ist, ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird. Es ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich. Es handelt sich hier um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Wird vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die Umsatzbesteuerung unwiderruflich ab dem 01.01.2017. Die neue Regelung enthält eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, insbesondere neue unbestimmte Rechtsbegriffe, deren konkrete Ausle- Ausgabe 48/2016 gung bisher nicht vorgenommen wurde. Es ist zu erwarten, dass in der Übergangszeit diese Rechtsunsicherheiten vom Bundesministerium der Finanzen bzw. durch die Finanzgerichte geklärt werden. Zudem sind alle Umsätze dahin zu überprüfen, inwieweit sie zwar im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden, aber gesetzliche Steuerbefreiungen vorliegen oder die Kleinbetragsregelung anzuwenden ist. Zudem besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit des Widerrufs. Sollte sich herausstellen, dass sich bei der Anwendung des neuen Rechts ein finanzieller Vorteil ergibt, kann das Wahlrecht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft oder rückwirkend zum Beginn eines auf 2016 folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur für solche Veranlagungszeiträume, deren Steuerfestsetzung nach den Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar ist, d.h. für die noch keine materielle Bestandskraft eingetreten ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Ortsgemeinderat, von der Ausübung des Wahlrechts Gebrauch zu machen. Beschluss: Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: Grundstücksangelegenheit „Nutzung Restflächen Am neuen Kreuz-“ Sachverhalt: Bei der Erschließung der Straße „Am neuen Kreuz“ wurde die Straße 0,50 m schmäler gebaut als im Bebauungsplan vorgesehen. Hierdurch sind auf jeder Straßenseite Reststreifen von ca. 0,25 m entstanden, deren Nutzung soll durch eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und den Anliegern geregelt werden. Es ist folgende Regelung vorgesehen: Den Grundstückseigentümern wird die Nutzung der Restflächen zwischen Ihren Grundstücken und der neuen Straße unentgeltlich zur eigenen Gestaltung zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass die Grundstückseigentümer auf diesen Flächen folgende Maßnahmen durchführen dürfen: 1. Verlegung von Pflaster bis zur Straße 2. Errichtung einer Einfriedung in Gestalt eines Zaunes, einer Hecke o. einer Mauer. 3. Anlegen von Rasenflächen oder Blumenbeeten. Sollte die Ortsgemeinde die Fläche für spätere Arbeiten wieder benötigen, werden die Kosten für eine Angleichung der Fläche für einen Zaun, eine Hecke, Rasen und Blumenbeete von der Ortsgemeinde übernommen. Angleichungen einer errichteten Mauer werden nur zu 50% von der Ortsgemeinde übernommen. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt der Regelung, wie im Sachverhalt aufgeführt, zu zustimmen. Abstimmungsergebnis: Ja 9, Nein 0, Enthaltung 3, Befangen 0 TOP 5: Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH zum 31.12.2015 Sachverhalt: In der Sitzung am 26.10.2016 hat die Gesellschafterversammlung der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2015 in der vorliegenden Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen. Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinde-/ Stadtrat mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen Bericht über die Beteiligung der Gemeinde/Stadt an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens 5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl. Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH für das Geschäftsjahr 2015. Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport Sachverhalt: Es liegt ein Baugesuch für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in Auderath auf dem Grundstück Flur 9 Flurstück Nr. 104, Am neuen Kreuz 1, vor. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am neuen Kreuz“ der Ortgemeinde Auderath. Ulmen - 17 - Es wird Befreiung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am neuen Kreuz“ hinsichtlich der Dachneigung beantragt. Da es sich bei dem Gebäude um ein Fertighaus handelt, sind bestimmte Maße bei den verschiedenen Haustypen festgelegt. Der Haustyp, der hier entstehen soll, hat eine Standart-Dachneigung von 28°. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Dachneigung zwischen 30° und 50° zu wählen. Lt. Antrag würde eine Erhöhung der Dachneigung auf 30° und damit eine Abweichung vom Haustyp für die Bauherrschaft einen erheblich höheren Kostenaufwand bedeuten und wäre somit unwirtschaftlich. Bei der beantragten Abweichung soll jedoch sichergestellt werden, dass sich das Wohnhaus in die Nachbarbebauung einfügt. Nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebauliche vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ist nach § 36 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens verweigert wird. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Baugesuch für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und beschließt nach Beratung, das Einvernehmen hierzu sowie zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am neuen Kreuz“ hinsichtlich der Dachneigung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 7: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. An einem Fußgängerweg wurde ein neuer Poller angebracht, damit keine Traktoren/Quads, etc. mehr über den Fußgängerweg fahren. 2. Es wurde eine neue Person gefunden, die den Winterdienst übernimmt. 3. Am Dach des Bürgerhauses gibt es im Eingangsbereich undichte Stellen. Hier werden zukünftig Reparaturen erforderlich sein. 4. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, den 19.01.2017 statt. Nicht öffentlicher Teil TOP 8: Personalangelegenheit Der Rat hat über eine Personalangelegenheit beraten und beschlossen. TOP 9: Grundstücksangelegenheit Der Rat hat über eine Grundstücksangelegenheit beraten und beschlossen. TOP 10: Mitteilungen Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert. Treibjagd Am 03.12.2016 findet in der Zeit von 9:00 bis ca. 16:00 Uhr die diesjährige Treibjagd statt. Die Bürger/-inn werden gebeten um Gefährdungen zu vermeiden, den Wald in der Gemarkung Auderath an diesem Tag zu meiden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Paul Laux, Ortsbürgermeister Brennholz Der Bedarf an Brennholzlosen kann bis zum 16.12.2016 beim Ortsbürgermeister angemeldet werden. Aufarbeiten darf das Holz nur, wer die Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge nachweisen kann und die hierbei vermittelten Kenntnisse und Arbeitstechniken anwendet. Kleidung und Werkzeug müssen zum Zeitpunkt der Aufarbeitung den Sicherheitsbestimmungen gem. der UVV entsprechen. Die maximal pro Haushalt zuteilbare Menge richtet sich nach der Anzahl der Bestellungen! Es wird eine Losgröße von 4 bis 5 Raummetern angestrebt. Nur wer weniger Bedarf hat, möchte dies bitte bei der Bestellung mit angeben. Zur Anmeldung ist ein Kehrnachweis des Schornsteinfegers erforderlich. Paul Michael Kruff, Revierförster Ausgabe 48/2016 BAd Bertrich Sprechstunden im Gemeindebüro Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet: donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Tel.: 02674-3057003 Fax.: 02674-3052005 Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder vereinbaren Sie einen Termin. Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-3057003 erreichbar. Gerne können Sie auch eine Email senden an: [email protected] oder an [email protected] Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, Ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Dienstag, den 15.11.2016 20:00 Uhr 22:15 Uhr Bürgerhaus „Falkenlay“, Birkenweg 12, 56864 Bad Bertrich-Kennfus Anwesend waren: Ortsbürgermeisterin: Frau Beatrix Lauxen 1. Beigeordneter: Herr Christian Arnold Ratsmitglieder: Herr Wilhelm Bußmann, Herr Michael Franzen, Herr Klaus-Jürgen Hellhake, Herr Karl-Josef Ilgen, Herr Friedhelm Justen, Frau Marie-Louise Kälker-Prakke ab TOP 3, Herr Volker Laux, Herr Christian Max, Herr Martin Probst, Herr Christoph Rohs, Herr Peter Sondermann, Frau Svjetlana Volic Protokollführer: Herr Michael Schneider von der Verwaltung: Herr Thomas Valerius Gäste: Herr Horst Reiz, Revierförster zum TOP Forstwirtschaftsplan 2017 Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt: Herr Christian Johann, Herr Gerd Johann, Frau Marita Moll, Frau Angelika Simon Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgende Punkte erweitert: TOP 7: Bauangelegenheit TOP 8: Mängelbeseitigung Tankstelle TOP 5: „Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau des Schwanenweihers“ wurde vorgezogen und als TOP 3 behandelt. Abstimmungsergebnis: -einstimmigDie übrigen Punkte der Tagesordnung verschieben sich entsprechend. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes 2. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017 3. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau des Schwanenweihers 4. Nachtragsvereinbarung zur Erneuerung Umfeld Parkplatz Ost 5. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Instandsetzungsarbeiten auf dem Friedhof Kennfus 6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Neubau eines Garten- und Gerätehauses 7. Bauangelegenheit - Sanierung Klinikgebäude 8. Mängelbeseitigung Tankstelle 9. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 10.Grundstücksangelegenheit 11.Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Der 1. Beigeordneten Herrn Christian Arnold wurde ab dem 01.10.2016 die Leitung des Geschäftsbereiches „Verwaltung Bauhof“ übertragen. Er hat sein Ratsmandat niedergelegt, bleibt aber weiterhin 1. Beigeordneter. Gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 wird Herr Christian Max als Ersatzperson in den Gemeinderat Bad Bertrich berufen. Ulmen - 18 - Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den/die Bürgermeister/in namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO). Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO). Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO). Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen verpflichtet Herrn Christian Max in der Sitzung per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Ratsmitglied. TOP 2: Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017 Sachverhalt: Der Forstwirtschaftsplan 2017 wird vom Forstbeamten in der Sitzung erläutert. Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt werden kann. Die Ansätze werden bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2017 in den doppischen Haushalt übernommen. Kenntnisnahme: Der Gemeinderat nimmt von dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2017 Kenntnis. TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau des Schwanenweihers Sachverhalt: Zur Strukturverbesserung am Ufersaum und der Gewinn von Retentionsraum ist die Absenkung der Uferbereiche im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Maßnahmen zur Ortskernsanierung (Neuordnung Parkplätze, Abriss vorh. Brücken + Bau einer Brücke) geplant. Es ist der Rückbau der Ufermauer über eine Länge von 140m, ein Absenken der Uferbereiche und eine naturnahe Gestaltung des Ufersaumes vorgesehen. Der ursprüngliche Förderantrag wird ergänzt um die Verkleinerung des Schwanenweihers sowie eine Wasserableitung im Nebenschluss. Weiterhin wird die Sanierung des Mühlgrabens zur Speisung des Schwanenweihers mit aufgenommen. Die voraussichtlichen Kosten (180.000 €) für die Sanierung des Mühlgrabens werden zu 90% durch die Fördermaßnahme „Aktion Blau Plus“ gefördert. Der verbleibende Restbetrag übernimmt das Finanzministerium, da der Mühlgraben Eigentum des Landes RLP ist. Die voraussichtlichen Kosten von 120.000 € für den Schwanenweiher werden zu 90% aus der Fördermaßnahme „Aktion Blau Plus“ gefördert. 10% müssen durch die Ortsgemeinde getragen werden. Vorbehaltlich der Zusage der SGD Nord ist im Rahmen dessen angedacht und auch wie bereits bei einer Informationsveranstaltung am 03.11.2016 mit Mitgliedern des Bauausschusses, der Ortsbürgermeisterin und Herrn Valerius von der Verbandsgemeindeverwaltung besprochen, den Wasserspielplatz vom Parkplatz Ost in den landschaftstherapeutischen Park (Bereich Bewegungsgarten) zu verlegen. Die provisorische Umlegung des Spielplatzes durch die Baumaßnahme in den Park hat gezeigt, dass dieser dort sehr gut angenommen wurde. Des Weiteren ist es möglich, den Mühlgraben durch den Wasserspielplatz zu leiten. Weitere Überlegungen sind die Vermeidung der Gefahrenquelle „Üßbach“ sowie Parkplatz für die Kinder. Es wurde einstimmig beschlossen eine Sitzungsunterbrechung einzulegen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Für den Eigenanteil in Höhe von 10% (12.000 €) sind im Haushalt 2017 einzustellen. Für den Spielplatz stehen im Haushalt 2016 bei der Buchungsstelle 51100-096000-153 zur Verfügung. Ausgabe 48/2016 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Teilrückbau des Schwanenweihers einschließlich Instandsetzung des Mühlgrabens zur Speisung des Schwanenweihers sowie der Verlegung des Wasserspielplatzes vom Parkplatz Ost in den landschaftstherapeutischen Park vorbehaltlich der Zusage der SGD Nord zu. Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0, Enthaltung 1, Befangen 0 TOP 4: Nachtragsvereinbarung zur Erneuerung Umfeld Parkplatz Ost Sachverhalt: Für die Baumaßnahme „Erneuerung Umfeld Parkplatz Ost u. Petersstraße“ ist es erforderlich, mit der Bauausführenden Fa. HTI aus DaunPützborn eine Nachtragsvereinbarung zu treffen. Nachfolgend unsere Erläuterungen zu den vorgelegten Nachtragsangeboten der Fa. HTI, Nr.1-4: Nachtragsangebot 1, Setzen von Winkelstützsteinen Am Ausbauende des Brückenweges wurde nach dem Freimachen (entfernen des Bewuchses) der dort anstehenden Böschung festgestellt, dass diese zu steil und nicht entsprechend standfest ist, um die Einfassung mit einem Rundbordstein standsicher herstellen zu können. Es wurde vor Ort entschieden, auf einer Länge von 8,00 m, Winkelstützsteine der Höhe 1,30 m einzubauen. Die Vergütung der Leistungen des Nachtragsangebotes ist berechtigt. Nachtragsangebot 2, Entsorgungsstation für Wohnmobile Im Zuge der Ausführung wurde entschieden, die geplante Entsorgungsstation über den Auftrag der Fa. HTI zu beschaffen. Seitens der Fa. HTI wurde ein entsprechendes Nachtragsangebot vorgelegt. Nachtragsangebot 3, Natursteinmauer und Entwässerungsarbeiten Aufgrund des starken Verbundes des hinterliegendem Stützbeton und des davor gesetzten Bruchsteinmauerwerkes, sind beim Abbruch der Ufermauer starke Ausbrüche entstanden. Dies war Ausführungstechnisch nicht zu vermeiden. Demzufolge wurde ein Aufmauern des Mauerkopfes mit Bruchsteinen erforderlich. Für die Entwässerung des Parkplatzes waren in Teilbereichen ein offener Graben vorgesehen. Dieser hätte aufgrund des geringen Gefälles bei einem Anschluss aller Regenabläufe einen größeren Einschnitt ins Gelände bedeutet. Aus optischen Gründen und zur Reduzierung des Pflegeaufwandes wurde entschieden ein Teilsickerrohr in Verbindung mit einem PP-Rohr DN 200 zu verlegen. Hierzu werden entsprechende Übergänge und Formstücke erforderlich. Die Vergütung der Leistungen des Nachtragsangebotes ist berechtigt. Nachtragsangebot 4, Parkscheinautomat, HanseGrand Im Zuge der Ausführung wurde entschieden, die geplanten Parkscheinautomaten über den Auftrag der Fa. HTI zu beschaffen. Seitens der Fa. HTI wurde ein entsprechendes Nachtragsangebot vorgelegt. Die Position 90.04.0002 entspricht der im LV vorgesehenen Position 11.0008 und ist daher nicht erforderlich. Im Zuge der Ausführung wurde entschieden die Leerrohrlänge von 0,50 m auf 1,00 m zu verlängern. Die Materialkosten haben sich geringfügig erhöht, der Einbau wurde jedoch vereinfacht. Die Standorte der Leuchtenfundamente (dicht an den Gabionen) waren in dem der Ausschreibung beigefügten Lageplan ersichtlich und waren somit Teil der Kalkulationsgrundlage. Die Position 90.04.0004 ist unseres Erachtens nicht anzuerkennen. Aus optischen Gründen wurde vor Ort entschieden, die einzeiligen Rinnen an die Vorderkante der Längsrekorde anzupassen. Im Zuge der Ausführung wurde entschieden die Hülsen für die spätere Beschilderung bereits mitzusetzen. Die Umsetzung der Positionen 90.04.0007 und 0008 wurde bei einem Ortstermin zwischen Bauherrn und ausführender Firma entschieden. Die Vergütung der Leistungen des Nachtragsangebotes ist mit Ausnahme der Positionen 90.04.0002 und 0004 berechtigt. Die Auftragssumme der Nachträge 1-4 belaufen sich auf insgesamt bruto 51.488,29 €. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt 2016 stehen bei der Buchungsstelle 51100-096000-154 Mittel zur Verfügung. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Nachtragsvereinbarung in Höhe von 51.488,29 € zu. Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Instandsetzungsarbeiten auf dem Friedhof Kennfus Sachverhalt: Die Instandsetzungsarbeiten auf dem Friedhof Kennfus wurden von der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich ausgeschrieben. Bei der Submission am 07.11.2016 gaben 2 Firmen ein Angebot ab. Ulmen - 19 - Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den Auftrag für die Bauleistungen an die wirtschaftlich mindestfordernde Firma Wilfried Reichert aus Weidenbach zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 13.732,60 € zu erteilen. Der Ortsbeirat Kennfus hat in seiner Sitzung am 14.11.2016 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat, den Auftrag für die Arbeiten, wie von der Vergabestelle vorgeschlagen, an die o.g. Firma zu erteilen. Der Vergabevermerk wurde den Mitgliedern des Gemeinderates als nichtöffentliche Anlage anhand gegeben. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2016 unter der Buchungsstelle 55302-096000-173 zur Verfügung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Instandsetzungsarbeiten, wie von der Vergabestelle vorgeschlagen, an die wirtschaftlich mindestfordernde Firma Reichert zu einer Auftragssumme in Höhe von 13.732,60 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Neubau eines Garten- und Gerätehauses Sachverhalt: Es liegt ein Antrag auf Neubau eines Garten- und Gerätehauses auf dem Grundstück Gemarkung Kennfus, Flur 13 Flurstück Nr. 25 (Gartenstraße) vor. Das geplante Bauvorhaben überschreitet die Größe der Genehmigungsfreiheit nach § 62 LBauO. Nach den vorliegenden Unterlagen soll der umbaute Raum des Garten- und Gerätehauses ca. 138 cbm betragen. Das Gebäude soll in zimmermannsmäßiger Ausführung als einseitig geschlossener Garten-Port mit Flachdach bzw. nur leicht geneigtem Dach (Wasserabfluss) gebaut werden. Es handelt sich vorliegend um nicht überplantes Gartenland bzw. einen sogenannten „Außenbereich im Innenbereich“. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ulmen als Mischbaufläche ausgewiesen. Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden. Der Ortsbeirat hat sich in seiner Sitzung am 14.11.2016 mit dem Antrag befasst und empfiehlt dem Gemeinderat, das erforderliche Einvernehmen zu dem beantragten Bauvorhaben zu erteilen. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem geplanten Bauvorhaben und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zum Bau des Garten- und Gerätehauses zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 7: Bauangelegenheit - Sanierung Klinikgebäude Sachverhalt: Es liegt ein Antrag auf Umbau/Sanierung des 1. Obergeschosses der Klinik auf dem Grundstück Gemarkung Bad Bertrich, Flur 4 Flurstück Nr. 7/3 vor. Dabei sollen die Räumlichkeiten in Teilbereichen an die Bedürfnisse der Patienten und des Klinikbetriebes angepasst werden, insbesondere durch die Errichtung von zusätzlichen Toiletten und den tlw Umbau und die Sanierung des 1. Obergeschosses. Die Planung sieht weiterhin eine Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes und der Lüftungs- und Installationstechnik vor. Durch die geplante Baumaßnahme erfolgt jedoch keine Erhöhung oder Minderung der Grundfläche und der Kubatur. Das Grundstück befindet sich Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf Sees“. Über die Zulässigkeit von Vorhaben wird lt. § 36 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens (hier bis spätestens 10.01.2017) verweigert wird. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 8: Mängelbeseitigung Tankstelle Sachverhalt: Bei der letzten TÜV-Prüfung der technischen Tankanlage wurden sicherheitstechnisch relevante Mängel festgestellt, deren Beseitigung zum sicheren Betrieb der Anlage dringend erforderlich ist. Mit Schreiben vom 07.10.2016 hat die Fa. Tokheim das in der Anlage beigefügte Angebot für die Beseitigung der Mängel an der Abfüllfläche und an den Tanks, sowie für die Generalinspektion der Abscheideanlage eingereicht. Ausgabe 48/2016 Für die Isolierungen der Kabelverbindungen der Grenzwertgeber und Leckanzeigen hat die Fa. Tokheim ein separates Angebot erstellt, welches ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Die Fa. Tokheim aus Nentershausen führt seit mehreren Jahren die Wartungsarbeiten an den technischen Tankanlagen durch und ist auch deshalb mit dem Aufbau der Anlagen vertraut. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Für die erforderliche Mängelbeseitigung müssen entsprechende Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Beschluss: Der Gemeinderat Bad Bertrich beschließt, den Auftrag zur Mängelbeseitigung an die Fa. Tokheim gemäß den beigefügten Angeboten zu erteilten. Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 9: Mitteilungen Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. Nicht öffentlicher Teil TOP 10: Grundstücksangelegenheit Der Gemeinderat hat über eine Grundstücksangelegenheit beraten und beschlossen. TOP 11: Mitteilungen Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert. Hinweis Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel „Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“ vom 24. November 2016 veröffentlicht. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. Seniorennachmittag Gemeinsamer Seniorennachmittag beider Ortsteile im Bürgerhaus Kennfus Am Sonntag, dem 11. Dezember 2016 findet der diesjährige Seniorennachmittag für die Senioren aus Bad Bertrich und Kennfus im Bürgerhaus Falkenlay statt. Hierzu sind alle Senioren ab dem 65. Lebensjahr mit ihren Ehegatten und Lebensgefährten oder Gefährtinnen sowie Begleitpersonen herzlich eingeladen. Ausgerichtet wird der Seniorentag, wie in den Vorjahren, von den hiesigen Vereinen. Wir beginnen um 14:00 Uhr mit einem Kaffeekränzchen und werden den Nachmittag bei allerlei Kurzweil in weihnachtlich geschmückter Atmosphäre verbringen. Nach dem gemeinsamen Abendessen um ca. 17:30 Uhr wird unser Nachmittag ausklingen! Auf euer Kommen freuen sich die Ortsvereine Kennfus! Besuch vom Nikolaus Bei der letzten Veröffentlichung hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen. Wer also Besuch vom Nikolaus haben möchte, meldet sich bitte unter den folgenden Handynummern: 015782406853 oder 015118941749. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Friedhelm Justen, Ortsvorsteher Ulmen - 20 - Ortsvorsteher von Kennfus: Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet unter [email protected] zu erreichen. In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571 - 9536 13431. Ausgabe 48/2016 3. Beratung und Beschlussfassung über die Anmeldung einer Förderung aus Mitteln des Goldenen Planes des Kreises für das Jahr 2018 4. Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017 5. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 6. Mitteilungen gez. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister BeUren Büchel Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus Termine nach telefonischer Vereinbarung Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324 E-Mail: [email protected] Anmeldung Brennholzbedarf 2017 Der Brennholzbedarf für den kommenden Wintereinschlag kann bis zum 15.12.2016 angemeldet werden. Bitte geben Sie den im Anschluss abgedruckten Bestellzettel anlässlich der Sprechstunde beim Ortsbürgermeister ab. Später eingehende Meldungen und Sonderwünsche (z.B. Baumart oder Dimension) können leider nicht berücksichtigt werden. Das Industrieholz wird grundsätzlich gemischt aus Buche, Eiche und ggf. Hainbuche/Esche/Ahorn angeboten. Bestellen Sie hier eine Wunschmenge (in rm), diese kann jedoch ggf. von der Liefermenge abweichen, da die Polter unterschiedlich groß ausfallen. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung. Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen und nur für den privaten Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel behält sich der Waldbesitzer vor! Die Abgabepreise werden noch durch die Gemeinde festgesetzt! Geplante Einschlagorte sind: Erdwieserbau Für die Aufarbeitung im Wald ist ein Motorsägenschein Basis erforderlich. Bestellzettel ohne entsprechende Angaben werden nicht berücksichtigt!! Bestellzettel siehe Seite 21 Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Beuren Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Montag, den 21.11.2016 16:30 Uhr 18:20 Uhr Rathaus (Besprechungsraum - Zi. 205), Marktplatz 1, 56766 Ulmen Anwesend waren: Mitglieder: Herr Andreas Mertes, Herr Udo Pütz Protokollführer: Herr Andreas Johann Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Nicht öffentlicher Teil 1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde Beuren gem. § 110 GemO Nicht öffentlicher Teil TOP 1: Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde Beuren gem. § 110 GemO Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Beuren hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde Beuren gem. § 110 GemO geprüft. Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Beuren Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Beuren ein, die am Mittwoch, den 07.12.2016, um 19:30 Uhr im Bürgerhaus, Schulstr, 4, 56825 Beuren stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) 2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1 Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671 Anmeldung Brennholzbedarf 2017 Der Brennholzbedarf für den kommenden Wintereinschlag kann bis zum 15.12.2016 angemeldet werden. Bitte geben Sie den unter der Gemeinde Beuren abgedruckten Bestellzettel anlässlich der Sprechstunde beim Ortsbürgermeister ab. Später eingehende Meldungen und Sonderwünsche (z.B. Baumart oder Dimension) können leider nicht berücksichtigt werden. Das Industrieholz wird grundsätzlich gemischt aus Buche, Eiche und ggf. Hainbuche/Esche/Ahorn angeboten. Bestellen Sie hier eine Wunschmenge (in rm), diese kann jedoch ggf. von der Liefermenge abweichen, da die Polter unterschiedlich groß ausfallen. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung. Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen und nur für den privaten Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel behält sich der Waldbesitzer vor! Die Abgabepreise werden noch durch die Gemeinde festgesetzt! Achtung: Um den Aufwand bei der Holzbereitstellung sowie für die Buchhaltung zu minimieren, wird gebeten Einkaufsgemeinschaften (z.B. Familien/ Nachbarn/Freunde usw.) zu bilden. Jeder berechtigte Haushalt füllt einen separaten Bestellzettel aus, alle Bestellzettel werden dann vom Rechnungsempfänger zusammengeheftet bei der Ortsgemeinde eingereicht. Für die Aufarbeitung im Wald ist ein Motorsägenschein Basis erforderlich. Bestellzettel ohne entsprechende Angaben werden nicht berücksichtigt!! Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Büchel Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Dienstag, den 22.11.2016 17:20 Uhr 20:30 Uhr Rathaus (Besprechungsraum - Zi. 205), Marktplatz 1, 56766 Ulmen Anwesend waren: Mitglieder: Herr Johannes Berenz, Herr Helmut Gabler, Herr Raimund Kesseler Protokollführer: Herr Stefan Thomas Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Nicht öffentlicher Teil 1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Ortsgemeinde Büchel gem. § 110 GemO 2. Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde Büchel gem. § 110 GemO Nicht öffentlicher Teil TOP 1: Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Ortsgemeinde Büchel gem. § 110 GemO Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Büchel hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 der Ortsgemeinde Büchel gem. § 110 GemO geprüft. TOP 2: Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde Büchel gem. § 110 GemO Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Büchel hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde Büchel gem. § 110 GemO geprüft. Ulmen - 21 - Ausgabe 48/2016 Ulmen - 22 - Einladung zur Adventsfeier Die Gemeinde lädt alle Senioren zur Adventsfeier am Sonntag, den 4. Dezember 2016, ab 14:00 Uhr in den Pfarrsaal ein. Der Möhnenverein hat, so wie auch in den vergangenen Jahren, die Organisation dieses Nachmittages übernommen. Neben Kindergarten und Grundschule werden auch der Kirchenchor und der Männergesangverein zu einem ansprechenden Programm beitragen. Die Organisatoren würden sich sehr freuen, zu dieser Adventsfeier möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger begrüßen zu können. Willi Rademacher, Ortsbürgermeister filz Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02677 - 650 Brennholz Der Bedarf an Brennholzlosen kann bis zum 16.12.2016 beim Ortsbürgermeister angemeldet werden. Aufarbeiten darf das Holz nur, wer die Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge nachweisen kann und die hierbei vermittelten Kenntnisse und Arbeitstechniken anwendet. Kleidung und Werkzeug müssen zum Zeitpunkt der Aufarbeitung den Sicherheitsbestimmungen gem. der UVV entsprechen. Die maximal pro Haushalt zuteilbare Menge richtet sich nach der Anzahl der Bestellungen! Es wird eine Losgröße von 4 bis 5 Raummetern angestrebt. Nur wer weniger Bedarf hat, möchte dies bitte bei der Bestellung mit angeben. Paul Michael Kruff, Revierförster gevenich Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch unter 02678 - 953264 oder 0171 - 7169860 sowie per Email an walterbrauns@ gmx.de vornehmen. Seniorennachmittag in Gevenich Am Sonntag, dem 4. Dezember 2016, richtet die Ortsgemeinde Gevenich für alle Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr und deren Partner einen Seniorennachmittag aus. Die Durchführung des Nachmittages liegt wieder in den bewährten Händen des Möhnenvereins. Der Nachmittag, zu dem alle Seniorinnen und Senioren sowie deren Partner ganz herzlich ins Bürgerhaus eingeladen sind, beginnt um 14:00 Uhr mit einer Andacht. Neben Kaffee, Kuchen, Schnittchen und Getränken erwartet alle sicherlich ein sehr kurzweiliges Unterhaltungsprogramm, in das sich verschiedene Gruppen unserer Ortsgemeinschaft wieder einbringen werden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Walter Brauns, Ortsbürgermeister Hinweis Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel „Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“ vom 24. November 2016 veröffentlicht. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. Ausgabe 48/2016 Anmeldung Brennholzbedarf 2017 Um die bedarfsgerechte Bereitstellung des benötigten Brennholzes besser planen zu können wird gebeten, den jeweiligen Brennholzbedarf für den kommenden Wintereinschlag bis zum 15.12.2016 anzumelden. Bitte geben Sie den im Anschluss abgedruckten Bestellzettel beim Ortsbürgermeister ab. Die Holzabgabe erfolgt wie in den Vorjahren im Versteigerungsverfahren. Ein Termin wird zu gegebener Zeit im Vulkanecho bekanntgegeben. NEU: Besteller die an der Versteigerung nicht teilnehmen, bekommen ggf. unverkaufte Restlose per Losentscheid zugeteilt und in Rechnung gestellt. Das Brennholz wird wie bisher in verschiedenen Sorten angeboten. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung. Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen und nur für den privaten Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel behält sich der Waldbesitzer vor! Bestellzettel siehe Seite 23 Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Gevenich sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein bis zwei Reinigungskräfte m/w für das Bürgerhaus Es handelt sich um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis mit nicht mehr als 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Arbeitseinsatz erfolgt nur nach Bedarf und soll in Absprache mit dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gevenich erfolgen. Das Bürgerhaus soll im Schnitt einmal pro Woche gereinigt werden, ggf. bei Veranstaltungen öfter. Die Zeiteinteilung kann flexibel erfolgen. Zu den Tätigkeiten gehört unter anderem die Reinigung der Böden, der Küche, des Thekenbereiches, der Toiletten, der Tische, das Abstauben der Räumlichkeiten, das Reinigen der Polstermöbel etc., insbesondere nach Veranstaltungen. Zusätzlich soll bei Bedarf eine Reinigung der Fenster / Fensterrahmen oder eine Grundreinigung erfolgen. Nähere Informationen bezüglich der Aufgaben und Tätigkeiten erhalten Sie beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde: Walter Brauns Tel.: 02678/953264. Kurze Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 13.12.2016 an die Ortsgemeinde Gevenich oder die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, -SB 1.1.3 Personal-, Marktplatz 1, 56766 Ulmen. gillenBeUren Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. 02677 - 724 oder 0174 - 9428668 E-Mail: [email protected] Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gillenbeuren Sitzungsdatum: Donnerstag, den 17.11.2016 Beginn: 20:00 Uhr Ende: 22:00 Uhr Ort: Gemeindehaus, Hauptstr. 18, 56825 Gillenbeuren Anwesend waren: Ortsbürgermeister: Herr Paul Haubrichs 1. Beigeordneter: Herr Lothar Risser Ratsmitglieder: Frau Dorothea Kirsch-Philipp, Frau Iris Maas-Schneider, Herr Herbert Mertes, Herr Martin Meyer, Herr Norbert Schneider Protokollführer: Herr Frank Pauken Gäste: Herr Paul Kruff, zum TOP 1 Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017 2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Fortsetzung siehe Seite 24 Ulmen - 23 - Ausgabe 48/2016 Ulmen - 24 - 3. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO 4. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) 5. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED 6. Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017 7. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Planungsauftrages zur Instandsetzung der Brücke zwischen Gillenbeuren und Wollmerath 8. Grundstücksangelegenheit Gewährung eines Leitungsrechtes 9. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 10.Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017 Sachverhalt: Der Forstwirtschaftsplan 2017 wird vom Forstbeamten in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt werden kann. Die Haushaltsansätze sind in der Haushaltsplanung 2017 zu berücksichtigen. Kenntnisnahme: Der Gemeinderat nimmt von dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2017 Kenntnis. TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Sachverhalt: Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar: 1. in der Ergebnisrechnung der Gesamtbetrag der Erträge auf 244.674,52 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 267.164,46 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -22.489,94 EUR 2. in der Finanzrechnung die ordentlichen Einzahlungen auf 231.106,38 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 265.849,57 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -34.743,19 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.923,53 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.814,19 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 19.109,34 EUR Einzahlungen aus Investitionskrediten 0,00 EUR Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen) 0,00 EUR Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten 0,00 EUR Veränderung der liquiden Mittel Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse 15.633,85 EUR Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern -EUR Saldo der durchlaufenden Gelder -EUR Die Unterlagen wurden am 16.11.2016 durch den Gemeinderat unter Ausschluss des Ortsbürgermeisters und Beigeordneten geprüft. Beschluss: Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Herbert Mertes, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, Folgendes beschlossen: 1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen. 2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten der Gemeinde Gillenbeuren Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 5, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 2 Ortsbürgermeister Paul Haubrichs und der Beigeordnete Lothar Risser haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. Ausgabe 48/2016 TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Sachverhalt: Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar: 1. in der Ergebnisrechnung der Gesamtbetrag der Erträge auf 257.729,54 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 250.240,39 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf + 7.489,15 EUR 2. in der Finanzrechnung die ordentlichen Einzahlungen auf 250.464,69 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 228.373,36 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf + 22.091,33 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 933,32 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.589,04 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 6.655,72 EUR Einzahlungen aus Investitionskrediten 0,00 EUR Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen) 0,00 EUR Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten 0,00 EUR Veränderung der liquiden Mittel Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse 15.435,61 EUR Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern -EUR Saldo der durchlaufenden Gelder -EUR Die Unterlagen wurden am 16.11.2016 durch den Gemeinderat unter Ausschluss des Ortsbürgermeisters und Beigeordneten geprüft. Beschluss: Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Herbert Mertes, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, Folgendes beschlossen: 1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen. 2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten der Gemeinde Gillenbeuren Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 5, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 2 Ortsbürgermeister Paul Haubrichs und der Beigeordnete Lothar Risser haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) Sachverhalt: Mit Einführung eines neuen § 2 b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Während das bisherige deutsche Umsatzsteuerrecht auf den ertragssteuerrechtlichen Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) abstellt, ist das europäische Mehrwertsteuerrecht maßgeblich durch das Wettbewerbsrecht geprägt und stellt auf die wirtschaftliche Tätigkeit und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb ab. Unzulässig ist es danach, solche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der Umsatzsteuer zu befreien, wenn dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ist davon auszugehen, dass künftig eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht auch bei folgenden Umsätzen besteht: - Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften (Vermögensverwaltungen unterliegen künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer) - Interkommunale Kooperation - Leistungsaustausch juristischer Personen des öffentlichen Rechts untereinander (Personalgestellung soweit nicht ohnehin bereits BgA, insbesondere ist von dieser Regelung der Forstzweckverband betroffen) - Vermietung von Bürgerhäusern, Sportstätten Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Jagdgenossenschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden wollen oder noch bis einschließlich des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen. Ulmen - 25 - Soweit von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, werden bestehende Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen umsatzsteuerrechtlich wie bisher weitergeführt. Dies sind u.a. die regelbesteuerten Forstbetriebe, Hafenbetriebe, Bäderbetriebe. Zu entscheiden ist, ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird. Es ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich. Es handelt sich hier um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Wird vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die Umsatzbesteuerung unwiderruflich ab dem 01.01.2017. Die neue Regelung enthält eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, insbesondere neue unbestimmte Rechtsbegriffe, deren konkrete Auslegung bisher nicht vorgenommen wurde. Es ist zu erwarten, dass in der Übergangszeit diese Rechtsunsicherheiten vom Bundesministerium der Finanzen bzw. durch die Finanzgerichte geklärt werden. Zudem sind alle Umsätze dahin zu überprüfen, inwieweit sie zwar im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden, aber gesetzliche Steuerbefreiungen vorliegen oder die Kleinbetragsregelung anzuwenden ist. Zudem besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit des Widerrufs. Sollte sich herausstellen, dass sich bei der Anwendung des neuen Rechts ein finanzieller Vorteil ergibt, kann das Wahlrecht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft oder rückwirkend zum Beginn eines auf 2016 folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur für solche Veranlagungszeiträume, deren Steuerfestsetzung nach den Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar ist, d.h. für die noch keine materielle Bestandskraft eingetreten ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Ortsgemeinderat, von der Ausübung des Wahlrechts Gebrauch zu machen. beschluss: Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 5: Umstellung der straßenbeleuchtung auf Led sachverhalt: Mit der am 06.07.2005 ergangenen EUP-Richtlinie hat das Europäische Parlament einen verbindlichen Rahmen für die Definition der Anforderung an Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen Produkten geschaffen. Diese Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt. Auf der Grundlage der sog. Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG hat der europäische Gesetzgeber durch die Verordnung Nr. 245/2009 v. 18.03.2009 neue Anforderungen für Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und entsprechende Leuchten konkretisiert. Diese Technik ist vor allem in Straßenlampen vorhanden. Die Verordnung setzt konkrete Anforderungen, dass die wenig energieeffizienten Leuchten und Geräte in vier Umsetzungsstufen bis einschließlich 2017 vom Markt verschwinden müssen. Ziel ist es, mittelfristig nur noch energieeffiziente Produkte auf den Markt zu bringen. Damit werden die Städte und Gemeinden mittelbar verpflichtet, über eine Umrüstung bzw. Erneuerung ihrer Straßenbeleuchtungstechnik nachzudenken, da bis spätestens 2017 die alten Techniken nicht mehr verfügbar sein werden. Es besteht dann nur noch die Möglichkeit auf eigene Lagerbestände zurück zu greifen. Hierdurch könnte noch eine gewisse Zeit überbrückt werden. Da die Ortsgemeinde Gillenbeuren einen neuen Wartungsvertrag mit Innogy abgeschlossen hat (Beschluss vom 22.09.2016), wird für die Umrüstung der alten Leuchten (nur Leuchten, die nach der EuP-Richtlinie ausgetauscht werden müssen) ein Innovationszuschuss von 150,— € (netto) / Leuchte von Seiten Innogy gewährt. Die Ortsgemeinde Gillenbeuren wird hier für die Umrüstung von 38 Leuchten einen Zuschuss in Höhe von 6.783,— € (brutto) erhalten. Innogy hat, in Abstimmung mit der Gemeinde, ein Angebot für die Umrüstung erstellt. Hiernach werden 52 Leuchten auf LED umgestellt: Variante 1: Angebot zur Umrüstung 29.909,23 € Philips Mini Luma Nach Abzug des Innogy Zuschusses in Höhe von 6.783,00 € verbleibt bei der Ortsgemeinde ein Betrag von 23.126,23 € Lt. Berechnung von Innogy ergeben sich, je nachdem wie lange die Leuchten gedimmt bzw. ausgeschaltet werden verschiedene Einsparmöglichkeiten bzw. Amortisationszeiten. Variante 2: Angebot zur Umrüstung Siteco SL 20 Nach Abzug des Innogy Zuschusses in Höhe von verbleibt bei der Ortsgemeinde ein Betrag von 22.111,57 € 6.783,00 € 15.328,57 € Ausgabe 48/2016 Lt. Berechnung von Innogy ergeben sich, je nachdem wie lange die Leuchten gedimmt bzw. ausgeschaltet werden verschiedene Einsparmöglichkeiten bzw. Amortisationszeiten. Variante 3: Angebot zur Umrüstung Hauptstraße Philips Mini Luma, alle restlichen Leuchten in Siteco SL 20 Nach Abzug des Innogy Zuschusses in Höhe von verbleibt bei der Ortsgemeinde ein Betrag von 24.401,90 € 6.783,00 € 17.618,90 € Lt. Berechnung von Innogy ergeben sich, je nachdem wie lange die Leuchten gedimmt bzw. ausgeschaltet werden verschiedene Einsparmöglichkeiten bzw. Amortisationszeiten. Haushaltsrechtliche beurteilung: Bei Buchungsstelle 54100-096000-6-1 stehen Mittel in Höhe von 16.000,00 € zur Verfügung. Evtl. müssen weitere Mittel in einem Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden. beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an Innogy zu erteilen. Zur Ausführung soll folgendes Angebot kommen: ( ) Variante 1 zum gesamtpreis von 23.126,23 € ( ) Abschaltung zwischen 1.00 Uhr und 5.30 Uhr ( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr ( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 1.00 Uhr bis 5.30 Uhr ( ) Variante 2 zum gesamtpreis von 15.328,57 € ( ) Abschaltung zwischen 1.00 Uhr und 5.30 Uhr ( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr ( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 1.00 Uhr bis 5.30 Uhr ( ) Variante 3 zum gesamtpreis von 17.618,90 € ( ) Abschaltung zwischen 1.00 Uhr und 5.30 Uhr ( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr ( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 1.00 Uhr bis 5.30 Uhr abweichender beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an Innogy zu erteilen. Zur Ausführung soll folgendes Angebot kommen: ( ) Variante 1 zum gesamtpreis von 23.126,23 € ( ) Abschaltung zwischen 1.00 Uhr und 5.30 Uhr ( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr ( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 1.00 Uhr bis 5.30 Uhr ( ) Variante 2 zum gesamtpreis von 15.328,57 € ( ) Abschaltung zwischen 1.00 Uhr und 5.30 Uhr ( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr ( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 1.00 Uhr bis 5.30 Uhr (X) Variante 3 zum gesamtpreis von 17.618,90 € ( ) Abschaltung zwischen 1.00 Uhr und 5.30 Uhr (X) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr ( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 1.00 Uhr bis 5.30 Uhr ergänzend zu der o.g. Variante 3 wird beschlossen, diese Untervariante bis zum ende des Jahres 2017 zu testen. abstimmungsergebnis: Ja 5, Nein 2, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 6: stromlieferung für die straßenbeleuchtung ab 01.01.2017 sachverhalt: Für alle Gemeinden, die zurzeit einen Wartungsvertrag mit dem RWE abgeschlossen haben, endet der Vertrag zur Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung am 31.12.2016. Die EVM bietet an, die Belieferung mit Strom im bestehenden Stromliefervertrag (ab 01.01.2014) aufzunehmen. Der Lieferpreis wird jeweils am 31.10. für das folgende Jahr fixiert, d.h. er enthält börsenabhängige Schwankungen. Zurzeit wird ein Strompreis in Höhe von 3,475 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung) gezahlt. Ein Grundpreis je Zähler wird nicht berechnet. Außerdem bietet die EVM einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit bis zu 3 Jahren an. Hier wird der Preis für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Auch Innogy (RWE) kann den Kommunen einen Festpreis mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren anbieten. Beide können hier ein kurzfristiges Angebot machen, an das sie sich 2 bis 3 Wochen halten. Abhängig ist dieser Preis jedoch von der Liefermenge, sodass ein verbindliches Angebot erst gemacht werden kann, wenn feststeht, welche Gemeinden sich hier anschließen. Es wäre also günstiger wenn sich alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen, die einen Wartungsvertrag mit Innogy haben, zusammenschließen und gemeinsam ein Angebot einholen. Zurzeit liegt der Strompreis bei ca. 3 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung). Ulmen - 26 - Die Ortsgemeinden / Stadt Ulmen sollten nun eine Entscheidung dahingehend treffen, ob die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung in den bestehenden Stromliefervertrag mit EVM aufgenommen oder ein Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei Innogy und EVM angefragt werden soll. Der Auftrag würde dann an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel einzustellen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, einen Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei EVM und Innogy anzufragen. Der Auftrag wird gesamtwirtschaftlich an den günstigsten Bieter vergeben. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Planungsauftrages zur Instandsetzung der Brücke zwischen Gillenbeuren und Wollmerath Sachverhalt: Das Brückenbauwerk am Wirtschaftsweg zwischen Wollmerath und Gillenbeuren soll instand gesetzt werden. Die Wiederherstellung wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem DLR als förderfähig eingestuft. Insgesamt beträgt die Förderhöhe 65 %. Hier soll die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen eine Kostenschätzung anfertigen und einen Förderantrag stellen. Für die übrigen Kosten soll ein Antrag auf Übernahme jeweils zur Hälfte bei der Jagdgenossenschaft Gillenbeuren und Wollmerath gestellt werden. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die Maßnahme bleibt für die Ortsgemeinde voraussichtlich kostenneutral (65 % Förderung DLR und 35 % Kostenübernahme Jagdgenossenschaften). Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung an die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen zu vergeben. Die Maßnahme soll allerdings nur ausgeschrieben werden, wenn die Bewilligungen der Kostenträger vorliegen. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 8: Grundstücksangelegenheit Gewährung eines Leitungsrechtes Sachverhalt: Der Ortsgemeinde liegt ein Antrag vor in dem die Verlegung einer Wasserleitung für die Versorgung von Tiere beantragt wird. Die Wasserleitung soll vom Kreiswasserwerk bis zu einem Übergabeschacht verlegt werden. Von dort aus wird die Leitung vom Antragsteller bis zu seinem Grundstück Flur 10 Nr. 32/3 selbst, durch die Böschung des Gemeindegrundstückes Gemarkung Gillenbeuren, Flur 10, Nr. 94/1 auf einer Länge von ca. 63 m, verlegt (Siehe Anlage). Hierfür benötigt der Antragsteller die Zustimmung der Ortsgemeinde. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Entschädigungszahlung ist dem Haushalt zuzuführen. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Begehren des Antragstellers zur Kenntnis und beschließt der Verlegung der Wasserleitung, wie im Lageplan eingezeichnet, über das Grundstück der Ortsgemeinde (Fl. 10 Nr. 94/1) zuzustimmen. Die Verwaltung wird mit der Abwicklung des Leitungsrechtes beauftragt und soll das Recht durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch sichern. Vom Antragsteller ist eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 9: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Der Gemeinderat wurde von der Gestattung für das Lichterfest und die Kirmes unterrichtet. 2. Das Info-Schreiben der Firma innogy bezüglich Abgaben und Umlagen-Steigerung 2017 wurde vorgetragen. 3. Der Stellenplan 2017 für die Ortsgemeinde wurde vorab der Gemeinde vorgelegt. 4. Der Link für die Meldung eines Ausfalls der Straßenbeleuchtung hat sich geändert und ist nun unter www.innogy.com/stoerungsmeldung oder über die Hotline 0800/4112244 erreichbar. 5. Der Gemeinderat wurde über das Info-Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Abfallwirtschaft bezüglich Entsorgung von Baustellenabfällen unterrichtet. Diese Information kann über Internet der Kreisverwaltung abgerufen werden: www.cochem-zell.de -> Schnellsuche A - Z -> Abfallwirtschaft -> Infos zur Abfallentsorgung von A - Z -> Baustellenabfälle Ausgabe 48/2016 6. Die Abrechnung der Ausgaben für den Martinszug 2015 wurde besprochen. 7. Der Gemeinderat wurde über das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen / GStB zum Tourismusbeitrag (bisher Fremdenverkehrsbeitrag) informiert. 8. Die Überprüfung der Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz erfolgt durch den Prüfer Herrn Peter Uebereck. Im Rahmen des Programms „Aktiv vor Ort“ wird für die Spielgeräte mit einem Zuschuss von RWE gerechnet. 9. Der Hecken-, Sträucher-, Baumschnitt wurde innerhalb der Ortslage zur Verkehrssicherung durchgeführt. 10.Der Gemeinderat wurde über das Haushaltsrundschreiben 2017 des Ministeriums des Innern und für Sport unterrichtet. 11. Für die Spenden zum Fackelzug/Martinszug wurde sich nochmals ausdrücklich bedankt. 12. Ortsbürgermeister Haubrichs unterrichtete den Gemeinderat über den Sachstand Heimatprojekt SAALÜ!. 13.Bezüglich der Anfrage zu einem Vorhandensein einer Pflanzenschutzbefüllstation meldet die Ortsgemeinde Fehlanzeige. 14.Für die Verkehrssicherungsmaßnahmen/Baumpflegemaßnahmen der zwei Eichen in Gillenbeuren liegen der Gemeinde nun zwei Angebote vor. Nicht öffentlicher Teil TOP 10: Mitteilungen Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Ortsgemeinde Gillenbeuren und Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gillenbeuren hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Gillenbeuren für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen und gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 05.12.2016 bis einschließlich 14.12.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 107, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Ulmen, den 29.11.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde Gillenbeuren und Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gillenbeuren hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Gillenbeuren für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 05.12.2016 bis einschließlich 14.12.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 107, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Ulmen, den 29.11.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Hinweis Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel „Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“ vom 24. November 2016 veröffentlicht. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. Jagdgenossenschaft Gillenbeuren Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Donnerstag, den 22.12.2016 findet um 20.00 Uhr im Gemeindesaal in Gillenbeuren die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gillenbeuren statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen eingeladen werden. Ulmen - 27 - Ausgabe 48/2016 Herzliche Einladung zur Nikolausfeier! Tagesordnung: 1. Optionserklärung 2. Verschiedenes gez. Der Vorstand Samstag, den 10.12.2016 um 17:00 Uhr in der Filialkirche „St. Wendelinus“ Kliding Brennholz Der Bedarf an Brennholzlosen kann bis zum 16.12.2016 beim Ortsbürgermeister angemeldet werden. Aufarbeiten darf das Holz nur, wer die Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge nachweisen kann und die hierbei vermittelten Kenntnisse und Arbeitstechniken anwendet. Kleidung und Werkzeug müssen zum Zeitpunkt der Aufarbeitung den Sicherheitsbestimmungen gem. der UVV entsprechen. Die maximal pro Haushalt zuteilbare Menge richtet sich nach der Anzahl der Bestellungen! Es wird eine Losgröße von 4 bis 5 Raummetern angestrebt. Nur wer weniger Bedarf hat, möchte dies bitte bei der Bestellung mit angeben. Paul Michael Kruff, Revierförster Kliding Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. 02677-951394 Homepage: www.kliding.de E-Mail: [email protected] Anmeldung Brennholzbedarf 2017 Der Brennholzbedarf für den kommenden Wintereinschlag kann bis zum 15.12.2016 angemeldet werden. Bitte geben Sie den unter der Gemeinde Beuren abgedruckten Bestellzettel beim Ortsbürgermeister ab. Später eingehende Meldungen und Sonderwünsche (z.B. Baumart oder Dimension) können leider nicht berücksichtigt werden. Das Industrieholz wird grundsätzlich gemischt aus Buche, Eiche und ggf. Hainbuche/Esche/Ahorn angeboten. Bestellen Sie hier eine Wunschmenge (in rm), diese kann jedoch ggf. von der Liefermenge abweichen, da die Polter unterschiedlich groß ausfallen. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung. Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen und nur für den privaten Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel behält sich der Waldbesitzer vor! Die Abgabepreise beträgt wie im Vorjahr 50,00 €/fm für Brennholz lang (Polter). Für die Aufarbeitung im Wald ist ein Motorsägenschein Basis erforderlich. Bestellzettel ohne entsprechende Angaben werden nicht berücksichtigt! Hinweis Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel „Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“ vom 24. November 2016 veröffentlicht. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. Einladung zum Seniorennachmittag 2016 Ganz herzlich lade ich hiermit alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 65. Lebensjahr - nebst Ehegattin/Ehegatten - zu unserem Seniorennachmittag ein. Auch in diesem Jahr findet dieser wieder am 3. Adventssonntag statt. Wir beginnen den Nachmittag um 14:30 Uhr im Gemeindehaus. Hier verbringen wir dann bei Kaffee, Kuchen und Wein einige schöne gesellige Stunden. In diesem Jahr wird die Bewirtung und Gestaltung, von dem Karnevalsverein übernommen, welchem ich hierfür schon jetzt ein ganz herzliches Dankschön ausspreche! Ich würde mich freuen, viele von Ihnen an diesem Nachmittag begrüßen zu können. Euer Gerhard Müller, Ortsbürgermeister Liebe Kinder und Eltern! Wir wollen auch in diesem Jahr wieder das Fest des Hl. Nikolaus feiern. Die Pfarrgemeinde Urschmitt-Kliding veranstaltet daher wieder gemeinsam mit dem Karnevalverein, eine Nikolausfeier in der Filialkirche Kliding. Neben Geschichten, Gebeten und Liedern - welche eine Vielzahl von Kindern vorbereitet haben und vortragen werden kommt auch der St. Nikolaus und hat für alle Klidinger Kinder bis zum 12. Lebensjahr eine Nikolaustüte dabei. Im Anschluss an die Feier in der Kirche findet ein kleiner Umtrunk und Imbiss in der Pausenhalle des ehem. Schulhofs statt. Der Erlös wird dieses Jahr der Jugendfeuerwehr Kliding gespendet Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kliding vom 21.11.2016 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kliding hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in seiner Sitzung am 20.06.2016 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Kliding gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. §2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Ulmen - 28 - §3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. § 7 BestG –. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen oder Beisetzungen in Wahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften §4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekanntgegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. §5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art und Roller, Skater und ähnliches zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienst anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren, e) Druckschriften zu verteilen, f ) das Rauchen, g) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, h) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, i) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, j) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (3) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. §6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen Ausgabe 48/2016 einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner vom 27.10.2009 (GVBl. S. 355) abgewickelt werden. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. (5) Zugelassene Gewerbetreibende haben sich spätestens am dritten Werktag vor der geplanten Ausführung der Arbeit bei der Friedhofsverwaltung anzukündigen und die Arbeiten abzustimmen. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften §7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt § 15. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlicher gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter/Vater mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 2 Jahren in einem Sarg bestattet werden. §8 Särge (1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,20 m lang, 0,50 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. §9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. § 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre und für Aschen 15 Jahre. § 13a Abs. 3 bleibt unberührt. § 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/ Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/ Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt. Ulmen - 29 - (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Gemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten c) Urnengrabstätten d) gemischte Grabstätten e) pflegefreie Grabstätten sowohl als Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten (2) Das Urnengräberfeld wird links von dem Friedhofskreuz ausgewiesen. (3) Das Feld für die pflegefreien Grabstätten für Erdbestattungen wird unterhalb der Leichenhalle, beginnend von der L 106 bis zur Leichenhalle ausgewiesen. Das Feld für die pflegefreien Bestattungen von Urnen wird rechts von dem Friedhofskreuz ausgewiesen. (4) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. § 12a Pflegefreie Grabstätten (1) Pflegefreie Grabstätten werden sowohl als Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten für Erdbestattungen als auch für Urnenbestattungen zur Verfügung gestellt. (2) Ein Einzelgrabfeld kann in ein gemischtes Grabfeld umgewidmet werden. Die allgemeinen Vorschriften des § 13 a dieser Satzung sind zu beachten. (3) Die pflegefreien Grabstätten sind mit einer ebenerdig versenkten Platte in der Größe von 60 cm x 60 cm zu versehen. Auf dieser Platte dürfen lediglich eine Grablaterne sowie ein Blumenstrauß aufgestellt werden. § 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) Es werden eingerichtet: a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr. (3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5 und des § 13a - nur eine Leiche bestattet werden. (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von Ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 1mal im Jahr veröffentlicht. § 13a Gemischte Grabstätten (1) Ein Einzelgrabfeld nach § 13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch Beschluss des Ortsgemeinderates in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden. (2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber (§ 13 Abs.1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Ausgabe 48/2016 (3) Die Dauer des Nutzungsrechts der Grabstätte richtet sich nach der Ruhezeit der ersten Bestattung. Die zusätzliche Beisetzung einer Asche darf im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die verbleibende Ruhezeit nach der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt. § 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. (2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (5) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f ) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundete Nutzungszeit anteilig zurückerstattet. § 15 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenreihengrabstätten, b) n Reihengrabstätten, c) in pflegefreien Grabstätten. (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (4) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. 5. Gestaltung der Grabstätten § 16 Wahlmöglichkeit (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (§ 17) eingerichtet. Ulmen - 30 - § 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 6. Grabmale § 18 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt. Werbung an den Grabmalen in jeglicher Form ist nicht zulässig. § 19 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabzuweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriß und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. In besonderen Fällen kann die Vorlage des Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet bzw. geändert worden ist. § 20 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, daß sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. § 21 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt hat; bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 24 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. § 22 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlage innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Läßt der Verpflichtete das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen nicht Ausgabe 48/2016 binnen drei Monaten abholen, gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten § 23 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 17 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG), bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, Wahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach Verleihung des Nutzungsrechts hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. § 24 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. § 25 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. 8. Leichenhalle § 26 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zuschließen. (3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 9. Schlussvorschriften § 27 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als 25 Jahren werden auf Nutzungszeit(en) nach § 14 Abs. 1 oder § 13 a dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzen Leichen oder Asche. (4) Im Übrigen gilt diese Satzung. § 28 Haftung Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ulmen - 31 - § 29 Ordnungswidrigkeiten Ausgabe 48/2016 §1 allgemeines (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 3 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1), 3. gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und 2 verstößt, 4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 6 Abs. 1), 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11), 6. die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält (§ 19 Abs. 2 und 3), 7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 19 Abs. 1 und 3), 8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 22 Abs. 1), 9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält §§ 20, 21 und 23), 10.Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet (§ 23 Abs. 6), 11.Grabstätten entgegen § 17 versieht oder entgegen §§ 23 und 25 bepflanzt, 12. Grabstätten vernachlässigt (§ 25), 13. Die Leichenhalle entgegen § 26 Abs. 1 und Abs. 3 betritt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.050,00 EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) vom 24.05.1968 (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 1. Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. § 30 gebühren 1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 3 der Friedhofssatzung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 30,00 € b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 200,00 € 2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 200,00 € 3. Überlassen einer pflegefreien Grabstätte als Reihengrabstätte 1.500,00 € 4. Überlassen einer pflegefreien Grabstätte als Urnengrabstätte 900,00 € Für die Benutzung der von der Gemeinde verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. § 31 inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 14.06.2006 mit allen Änderungen und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. 56825 Kliding, den 21.11.2016 Ortsgemeinde Kliding (DS) gez. Gerhard Müller, Ortsbürgermeister Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. satzung über die erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kliding vom 21.11.2016 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kliding hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 20.06.2016 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: §2 gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 des Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. §3 entstehung der ansprüche und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. §4 inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 14.03.2006 mit allen Änderungen außer Kraft. 56825 Kliding, den 21.11.2016 Ortsgemeinde Kliding (DS) gez. Gerhard Müller, Ortsbürgermeister anlage zur Friedhofsgebührensatzung i. reihengrabstätten ii. Verleihung von nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 3 der Friedhofssatzung für a) eine Einzelgrabstätte 310,00 € b) eine Doppelgrabstätte 620,00 € c) eine pflegefreie Doppelgrabstätte 3.000,00 € 2. Verlängerung des Nutzungsrechts bei späterer Beisetzung je Jahr für a) eine Einzelgrabstätte 13,00 € b) eine Doppelgrabstätte 26,00 € c) eine pflegefreie Doppelgrabstätte 120,00 € iii. ausgraben und Umbetten von Leichen und aschen Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen. iV. benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung a) einer Leiche bis zu 4 Tagen - für Einheimische - für Auswärtige für jeden weiteren Tag b) einer Urne bis zu 10 Tagen für jeden weiteren Tag 60,00 € 100,00 € 10,00 € 20,00 € 5,00 € Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Ulmen - 32 - oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. lUtzerAth Regelmäßige Dienstzeiten des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von 17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr. Rathaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36 Tel. 02677 - 226, Fax 02677 - 910387. Handy 0151 - 17134740, E-Mail: [email protected] In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da! Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Lutzerath Sitzungsdatum: Dienstag, den 22.11.2016 Beginn: 19:30 Uhr Ende: 22:40 Uhr Ort: Rathaus „Alte Schule“, Trierer Str. 36, 56826 Lutzerath Anwesend waren: Ortsbürgermeister Herr Günter Welter 1. Beigeordnete(r) Herr Werner Traßer Beigeordnete(r) Frau Roswitha Lescher Ratsmitglieder Frau Petra Castor, Herr Elmar Hammes, Herr Bruno Hommes, Herr Horst Kellershoff, Herr Hermann-Josef Kesseler, Herr Thomas Klein, Herr Thomas Müllen, Frau Katrin Müller, Herr Thomas Otto, Herr Paul Peifer, Frau Edeltrud Schuhmacher, Herr Peter Sesterhenn Protokollführerin Frau Hiltrud Käfer von der Verwaltung Herr Thomas Valerius zu TOP 8 Gäste Herr Horst Reiz zu TOP 1 Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt Herr Jürgen Hecking, Herr Hans Schmitz Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2017 2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für den Abbruch eines Hauses mit anschließender Platzgestaltung 3. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH zum 31.12.2015 4. Beratung und Beschlussfassung über die Beitragskalkulationen zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2014 bis 2016 5. Beratung und Beschlussfassung über die Absicht der Ortsgemeinde Lutzerath zum Erlass einer Tourismusbeitragssatzung (bisher Fremdenverkehrsbeitragssatzung) 6. Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „An der L 52“a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss 7. Beratung und Beschlussfassung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ (beschleunigtes Verfahren)a) über die Anre- Ausgabe 48/2016 gungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss 8. Beratung und Beschlussfassung über die Materialauswahl für die OD Driesch L16 und L102 9. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 10.Personalangelegenheiten 11.Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2017 Sachverhalt: Der Forstwirtschaftsplan 2017 wird vom Forstbeamten in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt werden kann. Die Ansätze werden bei der Erstellung des doppischen Haushaltsplanes 2017 in den Haushalt übernommen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2017 in der vorgelegten Form. Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für den Abbruch eines Hauses mit anschließender Platzgestaltung Sachverhalt: Die Arbeiten für den Abbruch eines Hauses in der Trierer Straße 25 wurden von der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 21.11.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt. Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den Auftrag an die wirtschaftlich mindestbietende Firma MTB GmbH zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 31.178,00 € zu vergeben. Das Submissionsergebnis wird den Mitgliedern des Gemeinderates in der Sitzung als nichtöffentliche Anlage anhand gegeben. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die Finanzierung erfolgt durch außerplanmäßige Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen bei 52205.029000/3 derzeitige Erlöse 59.878 EUR. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für den Abbruch des Hauses in der Trierer Straße 25 an die mindestbietende Fa. MTB GmbH zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 31.178,00 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 3: Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH zum 31.12.2015 Sachverhalt: In der Sitzung am 26.10.2016 hat die Gesellschafterversammlung der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2015 in der vorliegenden Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen. Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinde-/ Stadtrat mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen Bericht über die Beteiligung der Gemeinde/Stadt an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens 5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl. Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH für das Geschäftsjahr 2015 und stimmt diesen zu. Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Beitragskalkulationen zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2014 bis 2016 Sachverhalt: Für die Ermittlung des jährlichen Fremdenverkehrsbeitrages bedarf es einer Beitragskalkulation, die letztendlich auch vom Gemeinderat zu beschließen ist. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Fremdenverkehrsausschusses am 08.11.2016 vorberaten. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, den Beitragskalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 zuzustimmen. Die Beitragskalkulationen für die Beitragsjahre 2014, 2015 und 2016 sind als Anlage beigefügt. Ulmen - 33 - Beschluss: Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, den Beitragskalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 wie in den Anlagen aufgeführt zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Absicht der Ortsgemeinde Lutzerath zum Erlass einer Tourismusbeitragssatzung (bisher Fremdenverkehrsbeitragssatzung) Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Lutzerath erhebt derzeit einen Fremdenverkehrsbeitrag gemäß der Beitragssatzung vom 30.09.1997. Der Beitrag dient der anteiligen Deckung der Aufwendungen für die Fremdenverkehrswerbung und die Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen. Rechtsgrundlage hierfür ist neben dem Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz (KAG) eine entsprechende Beitragssatzung. Als zusätzliche Erhebungsberechtigung für diese Abgabe war bisher eine staatliche Anerkennung der beitragserhebenden Kommune mit einer Artbezeichnung nach § 1 Abs. 1 oder 2 des rheinland-pfälzischen Kurortegesetzes (KOG) erforderlich (z. B. Kurort, Heilbad, Luftkurort und dgl.). Nach mehrjährigen Vorarbeiten und einem langwierigen Abstimmungsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Interessenverbänden hat der rheinlandpfälzische Landtag am 22.12.2015 ein Landesgesetz zur Änderung des KAG und der Gemeindeordnung (GemO) beschlossen, welches im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 29.12.2015 verkündet und bereits zum 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Für Satzungen über die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen, die aufgrund des KAG in der bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung erlassen worden sind, enthält Art. 3 des Änderungsgesetzes eine Übergangsregelung; danach gilt die Regelung des § 12 KAG über die Fremdenverkehrsbeiträge in der bisherigen Fassung bis zum 31.12.2016 fort. Hintergrund der Änderung des § 12 KAG war u.a. ein Wegfall der Verknüpfung der Erhebungsberechtigung für den Fremdenverkehrsbeitrag an die staatliche Anerkennung nach dem KOG, so dass damit die Zahl der Gemeinden, die einen solchen Beitrag zur teilweisen Refinanzierung ihrer Aufwendungen für die touristische Infrastruktur erheben können, erhöht werden sollte. Die bisherige Bezeichnung „Fremdenverkehrsbeitrag“ wird durch „Tourismusbeitrag“ ersetzt. Ferner wurde der Vorteilsbegriff bei der Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages modifiziert um den Kreis der potentiell Beitragspflichtigen zu erweitern. Durch die Einfügung eines neuen § 12 Abs. 1 a KAG werden die beitragserhebenden Gemeinden ermächtigt, bereits vor dem Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages von den potentiell beitragspflichtigen selbständigen Personen und Unternehmen die zur Schaffung der Bemessungsgrundlagen für die Beitragserhebung erforderlichen Auskünfte (u.a. Umsatzzahlen) einzuholen. Dies hängt u.a. mit der notwendigen Kalkulation der Vorteilssätze nach der Lage der Betriebsstätte und des Umfangs des tourismusbedingten Vorteils zusammen. Damit von dieser Ermächtigung mit Blick auf die umfangreichen Vorarbeiten gerade im Zusammenhang mit der notwendigen Kalkulation der Vorteilssätze und des Beitragssatzes Gebrauch gemacht werden kann, bedarf es zunächst eines einfachen Gemeinderatsbeschlusses dahingehend, dass die Ortsgemeinde Lutzerath eine Tourismusbeitragssatzung mit voraussichtlichem Inkrafttreten zum 01.01.2017 erlassen wird (sog. „Satzungsaufstellungsbeschluss“); diese löst dann die derzeit geltende Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages ab. Dieser sog. „Satzungsaufstellungsbeschluss“ muss bereits hinreichend bestimmte Angaben über die auskunftsrelevanten Merkmale der neuen Satzung (z.B. über den vorgesehenen Beitragsmaßstab) enthalten. Der Satzungsaufstellungsbeschluss dient als datenschutzrechtliche Legimitation für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Es wird davon ausgegangen, dass die Ortsgemeinde Lutzerath zukünftig einen Tourismusbeitrag erhebt (derzeit: Fremdenverkehrsbeitrag). Es wird empfohlen, einen Beschluss über die Absicht des Erlasses einer entsprechenden Beitragssatzung zu fassen. Ein konkreter Satzungsentwurf wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Text des Beschlussvorschlages folgt der Empfehlung eines bundesweit tätigen Fachanwalts und Experten auf dem Gebiet des Tourismus(Fremdenverkehrs-) beitragsrechts. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Fremdenverkehrsausschusses am 08.11.2016 vorberaten. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, einen Gemeinderatsbeschluss entsprechend dem nachstehenden Beschlussvorschlag zu fassen. Ausgabe 48/2016 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt gemäß § 12 Abs. 1 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472), durch gesonderten Ratsbeschluss eine Tourismusbeitragssatzung zu erlassen, die am 01.01.2017 in Kraft treten soll. Nach dieser Satzung werden gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KAG beitragspflichtig sein „alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen aufgrund des Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden“. Der Tourismusbeitrag wird bemessen nach dem vom jeweiligen Betrieb im Vorvorjahr des jeweiligen Erhebungsjahres erzielten Umsatz sowie den damit zu multiplizierenden v.H.-Sätzen für - Vorteilssatz (= tourismusbedingter Umsatzanteil) - Gewinnsatz (= branchenspezifische Gewinnmöglichkeit) und - den nach umzulegendem Aufwand zu kalkulierenden Beitragssatz Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 6: Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „An der L 52“a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss Sachverhalt: Um eine Erweiterung des Norma-Marktes im Gewerbegebiet Lutzerath zu ermöglichen, wurde der Bebauungsplan zur Herstellung des erforderlichen Bauplanungsrechtes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB in der Form geändert, dass für das betroffene Grundstück Flur 30 Flurstück 58/12 als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ nach § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt wurde. Alle sonstigen Plandarstellungen und weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes gelten unverändert weiter. Für den entsprechenden Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der L 52“ wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Über die in diesen Verfahren vorgebrachten Anregungen hat der Gemeinderat nach entsprechender Abwägung und Würdigung zu entscheiden. Beschluss: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der Gemeinderat nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung folgendes: 1. Zum Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell - Landesplanung - vom 09.07.2009 Aus Sicht der Bauverwaltung wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB i.V. mit Nr. 18.8 und 18.6 der Anlage 1 zum UVPG noch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen ist. Die entsprechende Prüfung hat ergeben, dass eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gesehen wird. Weiterhin weist das Kreiswasserwerk darauf hin, dass im Plangebiet Hauptleitungen, Hausanschlüsse sowie Schieber und Hydranten vorhanden sind. Es wird um Beachtung der als Anlage beigefügten Hinweise und technischen Ausführungsbestimmungen gebeten. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss - 15 Ja-Stimmen 2. Zum Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, vom 18.06.2009 Bergbau/Altbergbau und Boden und Baugrund – mineralische Rohstoffe – keine Einwände. Zu Boden und Baugrund – allgemein – wird auf die Anforderungen der DIN 1054, DIN 4020 und DIN 4124 an den Baugrund hingewiesen. Es werden Baugrunduntersuchungen empfohlen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten, insbesondere sollten Baugrunduntersuchungen im Rahmen der späteren Bauausführung durchgeführt werden. Planänderungen ergeben sich nicht. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss – 15 Ja-Stimmen 3. Zum Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Abwasserwerk, vom 08.07.2009 Gegen die geplante Verkaufsflächenerweiterung werden keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung wird darauf hingewiesen, dass das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu bewirtschaften ist. Niederschlags- und Drainagewasser darf weder direkt noch indirekt in die vorhandene Schmutzwasserleitung des Gewerbegebietes oder die Mischwasserleitung der Ortslage eingeleitet werden. Ulmen - 34 - Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss - 15 Ja-Stimmen b) Satzungsbeschluss Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse werden Änderungen/Ergänzungen des vorliegenden Planentwurfes nicht erforderlich. Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde die 2. Änderung des Bebauungsplanes “An der L 52“ als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 7: Beratung und Beschlussfassung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ (beschleunigtes Verfahren) a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss Sachverhalt: In seiner Sitzung am 28.06.2016 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lutzerath beschlossen, eine 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ vorzunehmen (Änderung der Baugrenzen im Bereich der Grundstücke Gemarkung Driesch, Flur 24 Flurstücke Nrn. 126, 127 und 128 zur besseren baulichen Ausnutzung der ausgewiesenen Bauflächen). Da es sich um eine Nachverdichtung und damit eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, hat der Gemeinderat beschlossen, die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung vorzunehmen (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend (Verfahren in Form der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB). Mit Schreiben vom 12.07.2016 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 um Stellungnahme zu der Planung gebeten. Gleichzeitig haben die Planunterlagen in der Zeit vom 01. August 2016 bis einschließlich 01. September 2016 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Über die in den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen hat der Gemeinderat nunmehr nach entsprechender Abwägung und Würdigung zu entscheiden. Beschluss: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der Gemeinderat nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung folgendes: Die vorgetragenen Anregungen wurden einzeln zur Abstimmung gebracht und beraten. Siehe beigefügte Kommentierung und Auswertung. b) Satzungsbeschluss Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse werden Änderungen des vorliegenden Planentwurfes, die die Grundzüge der Planung berühren, nicht erforderlich. Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde die 4. Änderung des Bebauungsplanes “Auf der Höhe“ als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 1 Das Ratsmitglied Thomas Müllen hat wegen vorliegender Ausschließungsgründe an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 9 vorzuziehen, da Herr Valerius noch nicht eingetroffen ist. TOP 9: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vom 04.11.2016 mit dem Haushaltsrundschreiben 2017 2. Antrag der Funkengarde auf Kostenbeteiligung zur Finanzierung neuer Funkenkostüme Der Antrag soll in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden. 3. Der Vorsitzende unterrichtete den Gemeinderat über Stand der Baumaßnahmen „Toilettenanlage Alte Schule“ und „Inwertsetzung Backhaus“ in Driesch. Demnächst wird eine Sitzung des Bau- und Planungsausschusses einberufen, um weitere Fragen zur Ausführung zu klären. Ausgabe 48/2016 4. Masterplan 100 % Klimaschutz - Einladung zum 1. Masterplanforum zur aktiven Mitgestaltung am 28.11.2016 5. Einladung zur Weihnachtsfeier für die Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen am 13.12.2016 6. Der Vorsitzende teilte mit, dass ein Termin hinsichtlich der Beleuchtung der Überquerungshilfe am Ortsausgang Richtung Norma stattgefunden hat. Es hat sich herausgestellt, dass eine Beleuchtung auf beiden Seiten erforderlich ist, die Kosten belaufen sich auf ca. 9.000 bis 10.000 EURO. Es soll zunächst geprüft werden, ob sich der Standort noch innerhalb der OD-Grenze befindet und ob eine Verpflichtung der Ortsgemeinde zur Ausleuchtung vorliegt. 7. Mit Vertretern der EVM hat ein Gesprächstermin betr. Kostenbeteiligung für die Entfernung der Bäume auf der Gasleitung im Bereich der Römerstraße stattgefunden. EVM hat eine pauschale Kostenbeteiligung zugesagt. TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die Materialauswahl für die OD Driesch L16 und L102 Sachverhalt: Herr Valerius von der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen stellt die infrage kommenden Materialien für die Bord- und Gehweganlage der OD Driesch vor. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt 2017 müssen entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt folgende Materialauswahl: Gehwegflächen: Pflaster gem. Folien 25 und 26, Farbe: anthrazit Band zur Breitenbegrenzung: Pflaster wie Gehwege, 10/20, Farbe: grau Bordanlagen: Rundbord 15/22, Farbe: grau Tiefbord 10/25, Farbe: grau Pflanzbeeteinfassung: Tiefbord, 10/25, Farbe: grau In diesem Zusammenhang teilte Herr Valerius zum geplanten Ausbau der OD Driesch noch folgendes mit: Die geplante Bushaltestelle in der Koblenzer Straße sollte geringfügig Richtung Süden verschoben werden (Bereich Kinderspielplatz). Es würde damit auch die Möglichkeit eröffnet, hier auf jeder Seite eine Buswartehalle zu errichten, wobei im Bereich des Kinderspielplatzes ein geringfügiger Grunderwerb erforderlich wäre. Auf der anderen Straßenseite stehen ausreichende gemeindeeigene Flächen zur Verfügung. Für die Buswartehallen soll ein Förderantrag gestellt werden; die Kosten sind bis zu 85 % förderfähig. Seitens des Gemeinderats wird eine entsprechende Umplanung befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Variante zur Verlegung der Bushaltestelle mit Errichtung von 2 Buswartehallen mit dem LBM abzustimmen, die Förderanträge zu stellen und die Verhandlungen für den erforderlichen Grunderwerb einzuleiten. Abschließend informierte Herr Valerius den Gemeinderat noch über das Ergebnis der Verhandlungen mit dem LBM hinsichtlich der Kostenteilung für die Linksabbiegespur zur Römerstraße. Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 Nicht öffentlicher Teil TOP 10: Personalangelegenheiten Der Rat hat über eine Personalangelegenheit beraten und beschlossen. TOP 11: Mitteilungen Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert. Neue Hinweistafeln am Eifel-Camino Im Kreis Cochem-Zell in Alflen und Lutzerath wurden jetzt zwei Hinweistafeln am “Eifel-Camino“ dem Pilgerweg der Eifel aufgestellt. v.l.n.r. Wegepate Jürgen Weiss, Wegepate Edwin Lescher, Leiter der Raiffeisenbank Eifeltor Thomas Welter, Brudermeister Heinz Schäfer und Ortsbürgermeister Günther Welter Ulmen - 35 - Hier die Übergabe der Tafel am Ortseingang von Lutzerath. Die Bürgermeister von Alflen und Lutzerath Herr Rudolf Schneiders und Herr Günther Welter sind erfreut, dass die St. Matthias-Bruderschaft Mayen auch hier die Initiative ergriffen hat, dass den Pilgern in ihrer Gemeinde eine gute Orientierungshilfe für den Weg und ortsbezogen auch Auskunft über die Sehenswürdigkeiten gegeben wird. Die Raiffeisenbank Eifeltor hat die großzügige Unterstützung für diese Tafeln übernommen. Brudermeister Heinz Schäfer bedankte sich beim Leiter der Bank Herrn Thomas Welter für die finanzielle Förderung und die gute Zusammenarbeit. Bei den Gemeinden bedankte sich der Brudermeister für Festlegung der Standorte und die Montage. Mit den Tafeln 14 und 15 ist der Eifel-Camino wieder um eine Sehenswürdigkeit reicher geworden. Ausgabe 48/2016 1548), beide Gesetze in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit die am 22.11.2016 beschlossene Satzung der Ortsgemeinde Lutzerath über die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ der Ortsgemeinde Lutzerath ortsüblich bekannt gemacht. Der geänderte Bebauungsplan (Satzung vom 30.11.2016 und Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Zimmer 204, während den Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Das Plangebiet ist aus nachstehend abgedrucktem Übersichtsplan ersichtlich. Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR - Westerwald-Osteifel Flurbereinigungs- u. Siedlungs- behörde Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Lutzerath Aktenzeichen: 31035-HA 10.2 56727 Mayen, 24.11.2016 Bannerberg 4 Telefon: 02651/4003-0 Telefax: 02651/4003-89 Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke) wird nach § 54 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) im Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt. Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim DLR - Westerwald-Osteifel bis spätestens 15.01.2017 ein schriftliches Gebot abzugeben. Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstück Fläche [m²] Lage Nutzungsart Driesch 26 46 4033 Gittenbein Driesch 27 94 535 Rothwiese Driesch 27 95 1147 Peschkleppchen Grünland Driesch 28 123/2 1908 Lingelsgrübchen Acker Lutzerath 47 97 1988 Untere Hohlbach Kennfus 19 33 Kennfus 19 93 844 Reversgrube 3665 In Haubertskaul Grünland Grünland/Gehölz Mindestgebot 1.500,00 € 150,00 € 350,00 € 2.000,00 € Grünland 700,00€ Acker 800,00 € Acker 1.500,00 € In den festgesetzten Mindestgeboten sind die Flurbereinigungsbeiträge bereits enthalten. Für die Landzuteilung gelten die vom DLR - Westerwald-Osteifel festgelegten Zuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an. Für die Gebote sind die bereitgestellten Bewerbungsvordrucke zu verwenden. Eine Liste und eine Karte, in der die Massegrundstücke eingetragen sind, sowie die Zuteilungsbedingungen liegen beim DLR - Westerwald-Osteifel, Bannerberg 4, 56727 Mayen während der Dienststunden sowie bei dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Hermann Biersbach, Lindenhof 1, 56826 Lutzerath zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungsvordrucke können dort abgeholt werden. Im Auftrag Christoph Platen Bekanntmachung der Ortsgemeinde Lutzerath über die öffentliche Auslegung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ der Ortsgemeinde Lutzerath Aufgrund des § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lutzerath in der Verbandsgemeinde Ulmen vom 12.10.2004, in der Fassung der 1. Änderung vom 22.07.2009, in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 3 und 27 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2003 (GVBl. S. 390) sowie des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. Vorstehende Bekanntmachung wird im Mitteilungsblatt „Vulkan-Echo“ für den Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen vom 03. Dezember 2016 veröffentlicht. Mit Ablauf des 03. Dezember 2016, 24.00 Uhr, gilt die Bekanntmachung als abgeschlossen. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Auf der Höhe“ der Ortsgemeinde Lutzerath tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem 4. Dezember 2016 in Kraft. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches hat jedermann die Möglichkeit und das Recht, den Plan einzusehen und über seinen Inhalt Auskunft zu verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB • die beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes Ulmen - 36 - • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges • beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2 a des Baugesetzbuches nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Eine Verletzung der in § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBL. S. 153), letztgültige Fassung, bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), letztgültige Fassung, über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 56766 Ulmen, den 29. November 2016 für die Ortsgemeinde Lutzerath Günter Welter, Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Ortsgemeinde Lutzerath über die öffentliche Auslegung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet A der L 52“ der Ortsgemeinde Lutzerath Aufgrund des § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lutzerath in der Verbandsgemeinde Ulmen vom 12.10.2004, in der Fassung der 1. Änderung vom 22.07.2009, in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 3 und 27 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2003 (GVBl. S. 390) sowie des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), beide Gesetze in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit die am 22.11.2016 beschlossene Satzung der Ortsgemeinde Lutzerath über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der L 52“ der Ortsgemeinde Lutzerath ortsüblich bekanntgemacht. Der geänderte Bebauungsplan (Satzung vom 30.11.2016 und Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Zimmer 204, während den Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Das Plangebiet ist aus nachstehend abgedrucktem Übersichtsplan ersichtlich. Ausgabe 48/2016 Vorstehende Bekanntmachung wird im Mitteilungsblatt „Vulkan-Echo“ für den Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen vom 3. Dezember 2016 veröffentlicht. Mit Ablauf des 3. Dezember 2016, 24.00 Uhr, gilt die Bekanntmachung als abgeschlossen. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet An der L 52“ der Ortsgemeinde Lutzerath tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem 04. Dezember 2016 in Kraft. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches hat jedermann die Möglichkeit und das Recht, den Plan einzusehen und über seinen Inhalt Auskunft zu verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB • die beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges • beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2 a des Baugesetzbuches nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Eine Verletzung der in § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBL. S. 153), letztgültige Fassung, bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), letztgültige Fassung, über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 56766 Ulmen, den 29. November 2016 für die Ortsgemeinde Lutzerath Günter Welter, Ortsbürgermeister schmitt Sprechstunden mit dem Ortsbürgermeister nach Vereinbarung Tel.: 02677 - 1410 oder mobil 0152 - 09285601 Brennholz Der Bedarf an Brennholzlosen kann bis zum 16.12.2016 beim Ortsbürgermeister angemeldet werden. Aufarbeiten darf das Holz nur, wer die Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge nachweisen kann und die hierbei vermittelten Kenntnisse und Arbeitstechniken anwendet. Kleidung und Werkzeug müssen zum Zeitpunkt der Aufarbeitung den Sicherheitsbestimmungen gem. der UVV entsprechen. Die maximal pro Haushalt zuteilbare Menge richtet sich nach der Anzahl der Bestellungen! Es wird eine Losgröße von 4 bis 5 Raummetern angestrebt. Nur wer weniger Bedarf hat, möchte dies bitte bei der Bestellung mit angeben. Paul Michael Kruff, Revierförster Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Schmitt Hiermit lade ich zur konstituierenden öffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Schmitt ein, die am Donnerstag, den 08.12.2016, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus, Hauptstr. 16, 56825 Schmitt stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Wahl eines Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Schmitt gez. Wilfried Linden, Ortsbürgermeister Ulmen - 37 - Ulmen Treibjagd im Revier Ulmen III Am Samstag, 3. Dezember 2016 findet im Revier Ulmen III, Bezirk: Rotenbusch-Uessbach-Nollenbach eine Treibjagd statt. Ich bitte darum, an diesem Tag den Bereich zu meiden! Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister Bestellung von Brennholz für die Saison 2016/2017 Liebe Brennholzselbstwerber, bitte melden sie ihren Bedarf an Brennholz bis zum 16.12.2016 bei der Stadtverwaltung Ulmen, In der Lay 4, in 56766 Ulmen an. Nur schriftliche Anmeldungen, welche sie in den Briefkasten v. g. Adresse einwerfen können, werden berücksichtigt. Hierzu genügt ein formloses Schreiben, in dem sie gemäß unserem Angebot die gewünschte (haushaltsübliche) Menge, sowie ihre vollständige Adresse und ihre Telefonnummer angeben. Sofern sie ihr Brennholz im Wald aufarbeiten möchten, muss die aufarbeitende Person mindestens über den Motorsägenkurs nach GUV-I 8624 (MS-Basis) verfügen. Eine verbindliche Zusage über die Holzart und Bestellmenge können wir nicht geben. Unser Angebot in der bevorstehenden Saison: Brennholz in langer Form, vermessen und an einen festen Weg gelagert, zu 52,- Euro je Festmeter; dies entspricht 36,50 Euro je Raummeter. Kronenteile und Äste werden in diesem Jahr nicht angeboten. Über den Ausgabetermin des von ihnen bestellten Brennholzes werden sie zur gegebenen Zeit in diesem Mitteilungsblatt (Vulkan Echo) informiert Später eingehende Bestellungen bleiben unberücksichtigt ! Mit freundlichen Grüßen G. Klees (Forstrevier Ulmen) Ausgabe 48/2016 Wir bitten, geeignete Standorte vorzuschlagen. Hierbei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: - höhenmäßige Abdeckung des Alarmierungsbereiches - der Schall wird durch den „Hut“ auf der Sirene leicht nach unten gedrückt - somit ist ein höher gelegenes Grundstück am geeignetsten, beispielsweise am Rand des Baugebietes „Auf dem Kooten“ in Richtung Ortskern - eine Anbindung an das Stromnetz („Starkstrom“) sollte ohne größeren Aufwand möglich sein Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt der Verbandsgemeinde stehen 9.000 € bereit. Beschluss: Der Ortsbeirat Meiserich empfiehlt dem Stadtrat den Standort für die neue Sirene am Sportplatz in Meiserich. Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 3: Mitteilungen und Anregungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Information über die Sperrung des Feldweges entlang der Autobahn durch den Landesbetrieb Mobilität In diesem Bereich werden Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen vorgenommen. 2. Der Martinsumzug 2017 soll vom Ortsbeirat terminiert und geplant werden. 3. Um die Attraktivität des neu erbauten und renovierten Bürgerhauses in Meiserich weiterhin aufrecht zu erhalten muss über ein Reinigungskonzept nach Veranstaltungen gesucht werden. Nicht öffentlicher Teil TOP 4: Grundstücksangelegenheit Der Ortsbeirat hat über eine Grundstücksangelegenheit beraten und beschlossen. TOP 5: Mitteilungen und Anregungen Der Ortsbeirat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert. Das Ehrenamt in Ulmen funktioniert! Brennholzausgabe Aus den Holzerntemaßmahmen im Sommer diesen Jahres sind noch kleinere Mengen an Brennholz (Buche/Eiche/Fichte) abzugeben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an das Forstrevier Ulmen, Telefon: 02676/214 (gegf. AB). Mit freundlichen Grüßen G.Klees (Forstrevier Ulmen) Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Meiserich Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Donnerstag, den 17.11.2016 19:00 Uhr 20:00 Uhr Bürgerhaus Meiserich, Ulmener Str. 20, 56766 Ulmen-Meiserich Anwesend waren: Ortsvorsteher: Herr Klaus Kutscheid stellvertretender Ortsvorsteher: Herr Uwe Stolz Mitglieder: Herr Erhard Fuhrmann, Herr Manfred Kutscheid, Herr Reinhold Mohr, Herr Andreas Willwer vom Stadtrat: Herr Thomas Kerpen, Herr Alois Keßeler Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt: Herr Karl Eckardt, 1. Beigeordneter Stadt Ulmen, Frau Dorothea Vollrath, Beigeordnete Stadt Ulmen Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung 2. Sirenenstandort Ulmen - Meiserich 3. Mitteilungen und Anregungen Nicht öffentlicher Teil 4. Grundstücksangelegenheit 5. Mitteilungen und Anregungen Öffentlicher Teil TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung Es wurden keine Fragen gestellt. TOP 2: Sirenenstandort Ulmen - Meiserich Sachverhalt: Die Sirene soll von seinem jetzigen Standort des Wohnhauses in der Ulmener Straße 24 entfernt werden. Es gilt, einen neuen Standort zu finden. v.l.n.r.: Roswitha Mindermann, Ursula Diewald, Gabi Schmitz, Christa Holder und Resi Schaaf Ehrenamtliche unterstützten, wie seit vielen Jahren, die Stadt Ulmen beim Aufbau des Weihnachtsmarktes. Mein Dank gilt allen fleißigen Helfern, wie z.B. Paul Theisen und Frank Walter, die für Lichterglanz und Ton sorgen. Danken möchte ich aber auch den Anwohnern rund um den Weihnachtsmarkt. Sie unterstützen die Veranstaltung in dem Sie ihre Hofflächen für die Marktkaufleute und Besucher zur Verfügung stellen. Dafür herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Fremdenverkehrs- u. Wirtschaftsförderungsausschusses der Stadt Ulmen Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Donnerstag, den 24.11.2016 19:00 Uhr 20:00 Uhr Gemeindehaus „Am Maar“, In der Lay 4, 56766 Ulmen Anwesend waren: Vorsitzender: Herr Thomas Kerpen Ulmen - 38 - Mitglieder: Herr Stephan Keßeler, Herr Rainer Konen Stellvertreter für Frau Jennifer Bober, Herr Peter Lackes, Frau Lydia Mohr, Herr Rudolf Steffes-Tun, Herr Peter Wallebohr vom Stadtrat: Herr Karl Eckardt, Herr Alois Keßeler, Frau Dorothea Vollrath Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt: Frau Jennifer Bober, Herr Hubert Fuchs, Herr Benedikt Laux Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Planung Märkte 2017 2. Mitteilungen und Anregungen Öffentlicher Teil TOP 1: Planung Märkte 2017 Sachverhalt: Es ist angeraten, die Planung und Durchführung der Märkte für die Saison 2017 zu beraten. Nähere Erläuterungen erfolgen über den Vorsitzenden. Beschluss: Der Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsförderungsauschuss empfiehlt folgende Vereinbarung: Vereinbarung über die Organisation und Durchführung von Märkten in der Stadt Ulmen Die Stadt Ulmen, vertreten durch den Stadtbürgermeister Thomas Kerpen trifft mit dem Gewerbeverein Ulmen e. V. folgende Vereinbarung. Mit dem Ziel, die Attraktivität das Stadtleben zu steigern und eine zeitgemäße Außenwirkung zu erreichen, wird der Gewerbeverein Ulmen e. V. beauftragt ehrenamtlich die in der Stadt Ulmen vorgesehenen Marktveranstaltungen zu planen und organisatorisch vorzubereiten und deren Durchführung zu überwachen. Alle Maßnahmen und erfor- Ausgabe 48/2016 derliche Werbung sind in enger Abstimmung mit dem Stadtbürgermeister zu treffen. Die Marktveranstaltungen sollen sich finanziell selbst tragen (Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Stadt Ulmen ist zu beachten). Geldgeschäfte sind über die Kasse der Verbandsgemeinde Ulmen zu tätigen. Die Stadt Ulmen unterstützt die Organisatoren im Rahmen gegebener Möglichkeiten mit Arbeitsleistungen ihrer Mitarbeiter. Diese Vereinbarung tritt mit Billigung durch den Rat der Stadt Ulmen in Kraft. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Monaten gekündigt werden. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 2: Mitteilungen und Anregungen Anregungen: Aufgrund des hohen Besucherzustromes Rundweg Jungferweiher soll entlang der Grenze Campingplatz ein Gehweg für die Fußgänger installiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt Kosten für den Ausbau zu ermitteln. Sprechstunden des Stadtbürgermeisters Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Thomas Kerpen finden dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr, donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4, statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an [email protected] wenden. Adventskalender der Kulturen Ulmener Bauernmarkt Datum Tag Uhrzeit Ausrichter 03.12.2016 Samstag 16.00 Uhr Kita St. Matthias, UlmenThema: „Nicht nur Kerzen können strahlen.“(Gedichte, Geschichte, Mitmachlieder) 04.12.2016Sonntag 05.12.2016Montag 06.12.2016Dienstag 07.12.2016 Mittwoch 17.00 Uhr Burg- Grundschule Ulmen 08.12.2016 Donnerstag 17.00 Uhr Kita St. MatthiasGeschichte: „Wie die Sonne in das Land Malon kam“(gestaltet von den Regenbogenkindern) 09.12.2016 Freitag 17.00 Uhr Die Messdiener bieten Waffeln, Glühwein, Punsch und Plätzchen zum Verkauf an 10.12.2016 Samstag 17.00 Uhr Jungschar evangelische Kirche 11.12.2016 Sonntag 17.00 Uhr Fam. Zenner u. Sausen - Stockbrot u. Weihnachtsgeschichte, guter Zweck f. Messdiener 12.12.2016 Montag 17.00 Uhr Sankt Martin TAF Ehrenamtskreis 13.12.2016 Dienstag 17.00 Uhr Der Verkehrsverein Ulmen gestaltet den Abend zum Thema Mistelzweige 14.12.2016 Mittwoch 17.00 Uhr Café International 15.12.2016 Donnerstag 17.00 Uhr Friedenslicht kommt von Bethlehem nach Ulmen (Ursula Becker und Inge Dietzen) 16.12.2016Freitag 17.12.2016 Samstag 17.00 Uhr Musikverein Ulmen, Jugend 18.12.2016 Sonntag 17.00 Uhr Jugendfeuerwehr Ulmen 19.12.2016Montag 20.12.2016Dienstag 21.12.2016Mittwoch 22.12.2016Donnerstag 23.12.2016Freitag 24.12.2016Samstag Gerne können sich noch Interessenten für die freien Termine melden. Wir freuen uns auf viele kleine und große Besucher. Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos Auf dem „Alten Postplatz“ Jeden Samstag von 08.00 - 12.00 Uhr Obst, Gemüse, Südfrüchte, Eier, Geflügel, Nudeln, Honig, Käse und Salami Bitte beachten Sie, dass künftig aus Qualitätsgründen nur noch Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Redaktion Ulmen - 39 - Urschmitt Sprechstunde des Ortsbürgermeisters mittwochs von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia, Tel. 0151 - 28062997; E-Mail: [email protected], Homepage: www. urschmitt.de Anmeldung Brennholzbedarf 2017 Der Brennholzbedarf für den kommenden Wintereinschlag kann bis zum 15.12.2016 angemeldet werden. Bitte geben Sie den unter der Gemeinde Beuren abgedruckten Bestellzettel beim Ortsbürgermeister ab. Später eingehende Meldungen und Sonderwünsche (z.B. Baumart oder Dimension) können leider nicht berücksichtigt werden. Das Industrieholz wird grundsätzlich gemischt aus Buche, Eiche und ggf. Hainbuche/Esche/Ahorn/Kirsche angeboten. Bestellen Sie hier eine Wunschmenge (in rm), diese kann jedoch ggf. von der Liefermenge abweichen, da die Polter unterschiedlich groß ausfallen. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung. Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen und nur für den privaten Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel behält sich der Waldbesitzer vor! Die Abgabepreise werden noch durch die Gemeinde festgesetzt! Für die Aufarbeitung im Wald ist ein Motorsägenschein Basis erforderlich. Bestellzettel ohne entsprechende Angaben werden nicht berücksichtigt! Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Urschmitt Sitzungsdatum: Dienstag, den 22.11.2016 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:40 Uhr Ort: Bürgerhaus „Ursmadia“, Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt Anwesend waren: Ortsbürgermeister Herr Peter Jahnen 1. Beigeordneter Herr Guido Mindermann Ratsmitglieder Frau Gisela Mayer, Herr Hans-Jürgen Schneiders, Herr Otmar Schneiders, Herr Werner Schneiders Protokollführer Herr Heinz Kasper von der Verwaltung Herr Thomas Valerius zu TOP 4 Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt Herr Alfons Schneiders Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung 2. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) w 3. Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017 4. Planungsstand Ausbau der Straße „Auf der Hohl“ 5. Deckensanierung „Brunnenstraße“ 6. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 7. Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung Fehlanzeige TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) Sachverhalt: Mit Einführung eines neuen § 2 b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Während das bisherige deutsche Umsatzsteuerrecht auf den ertragssteuerrechtlichen Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) abstellt, ist das europäische Mehrwertsteuerrecht maßgeblich durch das Wettbewerbsrecht geprägt und stellt auf die wirtschaftliche Tätigkeit und deren Auswir- Ausgabe 48/2016 kungen auf den Wettbewerb ab. Unzulässig ist es danach, solche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der Umsatzsteuer zu befreien, wenn dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ist davon auszugehen, dass künftig eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht auch bei folgenden Umsätzen besteht: - Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften (Vermögensverwaltungen unterliegen künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer) - Interkommunale Kooperation - Leistungsaustausch juristischer Personen des öffentlichen Rechts untereinander (Personalgestellung soweit nicht ohnehin bereits BgA, insbesondere ist von dieser Regelung der Forstzweckverband betroffen) - Vermietung von Bürgerhäusern, Sportstätten Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Jagdgenossenschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden wollen oder noch bis einschließlich des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen. Soweit von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, werden bestehende Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen umsatzsteuerrechtlich wie bisher weitergeführt. Dies sind u.a. die regelbesteuerten Forstbetriebe, Hafenbetriebe, Bäderbetriebe. Zu entscheiden ist, ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird. Es ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich. Es handelt sich hier um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Wird vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die Umsatzbesteuerung unwiderruflich ab dem 01.01.2017. Die neue Regelung enthält eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, insbesondere neue unbestimmte Rechtsbegriffe, deren konkrete Auslegung bisher nicht vorgenommen wurde. Es ist zu erwarten, dass in der Übergangszeit diese Rechtsunsicherheiten vom Bundesministerium der Finanzen bzw. durch die Finanzgerichte geklärt werden. Zudem sind alle Umsätze dahin zu überprüfen, inwieweit sie zwar im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden, aber gesetzliche Steuerbefreiungen vorliegen oder die Kleinbetragsregelung anzuwenden ist. Zudem besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit des Widerrufs. Sollte sich herausstellen, dass sich bei der Anwendung des neuen Rechts ein finanzieller Vorteil ergibt, kann das Wahlrecht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft oder rückwirkend zum Beginn eines auf 2016 folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur für solche Veranlagungszeiträume, deren Steuerfestsetzung nach den Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar ist, d.h. für die noch keine materielle Bestandskraft eingetreten ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Ortsgemeinderat, von der Ausübung des Wahlrechts Gebrauch zu machen. Beschluss: Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 3: Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017 Sachverhalt: Für alle Gemeinden, die zurzeit einen Wartungsvertrag mit dem RWE abgeschlossen haben, endet der Vertrag zur Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung am 31.12.2016. Die EVM bietet an, die Belieferung mit Strom im bestehenden Stromliefervertrag (ab 01.01.2014) aufzunehmen. Der Lieferpreis wird jeweils am 31.10. für das folgende Jahr fixiert, d.h. er enthält börsenabhängige Schwankungen. Zurzeit wird ein Strompreis in Höhe von 3,475 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung) gezahlt. Ein Grundpreis je Zähler wird nicht berechnet. Außerdem bietet die EVM einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit bis zu 3 Jahren an. Hier wird der Preis für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Auch Innogy (RWE) kann den Kommunen einen Festpreis mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren anbieten. Beide können hier ein kurzfristiges Angebot machen, an das sie sich 2 bis 3 Wochen halten. Abhängig ist dieser Preis jedoch von der Liefermenge, sodass ein verbindliches Angebot erst gemacht werden kann, wenn feststeht, welche Gemeinden sich hier anschließen. Es wäre also günstiger wenn sich alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen, die einen Wartungsvertrag mit Innogy haben, zusammenschließen und gemeinsam ein Angebot einholen. Zurzeit liegt der Strompreis bei ca. 3 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung). Ulmen - 40 - Die Ortsgemeinden / Stadt Ulmen sollten nun eine Entscheidung dahingehend treffen, ob die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung in den bestehenden Stromliefervertrag mit EVM aufgenommen oder ein Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei Innogy und EVM angefragt werden soll. Der Auftrag würde dann an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel einzustellen Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, einen Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei EVM und Innogy anzufragen. Der Auftrag wird gesamtwirtschaftlich an den günstigsten Bieter vergeben. Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: Planungsstand Ausbau der Straße „Auf der Hohl“ Sachverhalt: Der derzeitige Planungsstand zur Baumaßnahme Ausbau der Straße „Auf der Hohl“ wird von Herrn Valerius von der Verbandsgemeindeverwaltung nochmals vorgestellt. Kenntnisnahme: Der Gemeinderat nimmt den derzeitigen Planungsstand zur Kenntnis. TOP 5: Deckensanierung „Brunnenstraße“ Sachverhalt: Es ist geplant im Rahmen des Ausbaus „Auf der Hohl“ die Deckensanierung der Brunnenstraße mit auszuschreiben, um einen günstigeren Preis zu erzielen. Da es sich bei der Deckensanierung jedoch um keine Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, können hierfür keine Anliegerbeiträge erhoben werden. Die Kosten von ca. 29.000 € sind von der Gemeinde selbst zu tragen. Da die Ortsgemeinde Urschmitt am kommunalen Entschuldungsfond teilnimmt, ist die Kommunalaufsicht zu beteiligen. Sie wurde mit Schreiben vom 08.11.2016 um eine Stellungnahme gebeten. Der Gemeinderat muss darüber abstimmen, ob die Deckensanierung mit der Maßnahme „Auf der Hohl“ zusammen ausgeschrieben werden soll. Mit Schreiben vom 15.11.2016 an die Verbandsgemeinde (per E-Mail) stimmte die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung der Deckensanierung in der beabsichtigten Form nicht zu. Fachlich trägt man Bedenken gegen die Haltbarkeit der Straße vor. Beitragsrechtlich wird moniert, dass das bei der Beteiligung der Bürger (65 %) im Vollausbau der reine Gemeindeanteil nur unwesentlich höher, bei einer erneuten Bewilligung im Rahmen des I-Stocks die Kosten für die Gemeinde (Gemeindeanteil) möglicherweise noch geringer wäre. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Bei einer Zustimmung wären die Kosten von 29.000 € in den Haushalt aufzunehmen. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt aufgrund der vorliegenden Gegebenheiten auf eine Deckensanierung der Brunnenstraße zu verzichten und über einen Vollausbau der Brunnenstraße in den nächsten Jahren erneut zu beraten. Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 6: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Es wurden die Leitlinien für die kommunale Haushaltswirtschaft 2017 des Innenministeriums vorgetragen. 2. Aktueller Sachstand über die Umrüstung der Straßenlaternen auf LED wurde vom Vorsitzenden erläutert. 3. Aktueller Sachstand zur Windkraft wurde vorgetragen. 4. Es häufen sich die Beschwerden über nicht angeleinte Hunde im Ort. 5. Das diesjährige Adventssingen der Frauensinggruppe Urschmitt findet am Sonntag, den 04.12.2016 um 14.30 Uhr im Bürgerhaus statt. Der Nikolaus wird dann ab 17.30 Uhr erwartet. Nicht öffentlicher Teil TOP 7: Mitteilungen Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. Terminankündigung Gemeinderatssitzung Die nächste nicht öffentliche/öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Urschmitt findet am Dienstag, den 13.12.2016, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus „Ursmadia“, Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt statt. gez. Peter Jahnen, Ortsbürgermeister Ausgabe 48/2016 Hinweis Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel „Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“ vom 24. November 2016 veröffentlicht. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. Adventssingen und Nikolausfeier Am Sonntag, dem 04.12.2016 - 2. Advent - ab 14.30 Uhr veranstaltet die Frauensinggruppe im Bürgerhaus Urschmitt erneut das Adventssingen zugunsten von Pater Huber in Tansania . Hiermit möchte ich für diese Veranstaltung werben und bitte Sie, durch ihre Teilnahme das Bemühen der Frauensinggruppe Urschmitt zu unterstützen. Mit Kaffee, Kuchen und anderen Getränken ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Im Anschluss daran - so ab etwa 17.30 Uhr - kommt der Nikolaus zu dieser Feier und überreicht allen Kindern bis einschl. 10. Schuljahr eine Nikolaustüte. Auch hierzu sind nicht nur Eltern, Großeltern und Geschwister, sondern alle Einwohner eingeladen, um damit beiden Veranstaltungen einen würdigen Rahmen zu geben. Auszug aus der Schulchronik von 1947 bis 1961 in Urschmitter Dialekt Von der Mundartinitiative Cochem-Zell wurde das Buch „Mir schwaetze platt - aufgelegt. http://mir-schwaetze-platt.de/media/files/Titelneu-19.9.16.pdf Hier ist auch ein Artikel aus der Schulchronik von 1947 bis 1961 in Urschmitter Dialekt - verfasst vom damaligen Lehrer Paul Fischer abgedruckt. Ins Urschmitter Platt wurde dieser Artikel von Peter Jahnen übersetzt. Dazu sind zwei Fotos - einmal aus der Entlassungsklasse von 1947 - und einmal aus der Einschulung von 1961 - abgebildet. Den Text über Urschmitt finden Sie auf unserer Homepage unter: www. urschmitt.de/Aktuelles. In einigen Wochen werde ich den Artikel auf der Homepage unter Historie ablegen. Peter Jahnen, Ortsbürgermeister Ulmen - 41 - wAgenhAUsen Sprechstunde mit dem Ortsbürgermeister nach tel. Vereinbarung Tel.: 02677 307, E-Mail: [email protected] Brennholzbedarf anmelden Auch in diesem Jahr hat die Gemeinde wieder Brennholz zu vergeben. Alle Interessierten sollten ihren Bedarf beim Ortsbügermeister anmelden, da möglicherweise auch größere Mengen zu vergeben sind. Das Brennholz wird vorgerückt und am Wegrand gelagert. Die Preise sind wie im letzten Jahr gleichgeblieben: 48 € pro Fm. Entspricht 32 € pro Raummeter. Heinz-Werner Hendges Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2017 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Wagenhausen gem. § 97 Abs. 1 GemO Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinderat zugeleitet. Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner der Ortsgemeinde Wagenhausen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter [email protected] oder bei der Ortsgemeinde Wagenhausen beim Ortsbürgermeister, Hauptstr. 22, 56826 Wagenhausen anhand der angefügten Vorschlagsliste eingereicht werden. Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme vom Montag, den 05.12.2016 bis einschließlich Montag, den 19.12.2016 (14 Tage-Frist) während der Dienststunden - bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104 - sowie der Ortsgemeinde Wagenhausen, Hauptstr. 22, 56826 Wagenhausen öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ulmen unter der Ortsgemeinde Wagenhausen unter www.ulmen.de eingesehen werden. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. 56766 Ulmen, den 21.11.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Steimers, Bürgermeister Vorschlagsliste siehe Seite 43 Hinweis Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel „Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“ vom 24. November 2016 veröffentlicht. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. Beschädigungen an Wirtschaftswegen In letzter Zeit ist leider vermehrt festzustellen, dass Wirtschaftswege beschädigt werden. Beim Pflügen der Felder werden die Bankette, die eigentlich der Festigkeit der Wege dienen, soweit mit gepflügt, dass die Stabilität verloren geht. Bankette sind aber keine Ackerflächen. Ausgabe 48/2016 Bei Flurbereinigungsverfahren wurden alle wichtigen Wirtschaftswege so befestigt, dass sie eigentlich jeder normalen Belastung standhalten. Wenn aber mutwillig oder durch Fahrlässigkeit, Schäden verursacht werden, war das alles zwecklos, obwohl es viel Geld gekostet hat. Wir bitten alle Landwirte, bei denen Schäden entstanden sind, diese zu beheben. In Zukunft werden alle Schäden aufgenommen und es wird entsprechend Schadenersatz gefordert, oder die Schäden werden auf Kosten des Verursachers wieder hergestellt. Heinz-Werner Hendges, Ortsbürgermeister weiler Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02678-1064 o. 0157-71190494, Fax: 02678-952955 E-Mail: [email protected] Anmeldung Brennholzbedarf 2017 Um die bedarfsgerechte Bereitstellung des benötigten Brennholzes besser planen zu können wird gebeten, den jeweiligen Brennholzbedarf für den kommenden Wintereinschlag bis zum 15.12.2016 anzumelden. Bitte geben Sie den unter der Gemeinde Gevenich abgedruckten Bestellzettel beim Ortsbürgermeister ab. Die Holzabgabe erfolgt wie in den Vorjahren im Versteigerungsverfahren. Ein Termin wird zu gegebener Zeit im Vulkanecho bekanntgegeben. Neu: Besteller die an der Versteigerung nicht teilnehmen, bekommen ggf. unverkaufte Restlose per Losentscheid zugeteilt und in Rechnung gestellt. Das Brennholz wird wie bisher in verschiedenen Sorten angeboten. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung. Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen und nur für den privaten Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel behält sich der Waldbesitzer vor! Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2017 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Weiler gem. § 97 Abs. 1 GemO Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinderat zugeleitet. Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner der Ortsgemeinde Weiler bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter [email protected] oder bei der Ortsgemeinde Weiler beim Ortsbürgermeister, Im Backesgarten 21, 56825 Weiler anhand der Vorschlagsliste (siehe unter der Gemeinde Wagenhausen) eingereicht werden. Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme vom Montag, den 05.12.2016 bis einschließlich Montag, den 19.12.2016 (14 Tage-Frist) während der Dienststunden - bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104 - sowie der Ortsgemeinde Weiler, Im Backesgarten 21, 56825 Weiler öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ulmen unter der Ortsgemeinde Weiler unter www.ulmen.de eingesehen werden. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. 56766 Ulmen, den 23.11.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Steimers, Bürgermeister Ulmen - 42 - Ausgabe 48/2016 Ulmen - 43 - Ausgabe 48/2016 Ulmen - 44 - Ausgabe 48/2016 Hinweis Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel „Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“ vom 24. November 2016 veröffentlicht. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen. Nikolaus besucht die Kleinen Auch in diesem Jahr besucht der Nikolaus mit Knecht Ruprecht wieder unsere Kinder. Gestartet wird am Montag dem 5. Dezember um 17:00 Uhr. Wer den Besuch auf keinen Fall verpassen möchte, möge sich bitte zwecks zeitlicher Abstimmung bei Marcel Horbert 02678/3459962 oder bei Christian Hammes 02678/1351 melden. Otto Schneiders, Ortsbürgermeister wollmerAth Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02677 - 522 Brennholz Der Bedarf an Brennholzlosen kann bis zum 16.12.2016 beim Ortsbürgermeister angemeldet werden. Aufarbeiten darf das Holz nur, wer die Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge nachweisen kann und die hierbei vermittelten Kenntnisse und Arbeitstechniken anwendet. Kleidung und Werkzeug müssen zum Zeitpunkt der Aufarbeitung den Sicherheitsbestimmungen gem. der UVV entsprechen. Die maximal pro Haushalt zuteilbare Menge richtet sich nach der Anzahl der Bestellungen! Es wird eine Losgröße von 4 bis 5 Raummetern angestrebt. Nur wer weniger Bedarf hat, möchte dies bitte bei der Bestellung mit angeben. Paul Michael Kruff, Revierförster sOnsTige miTTeiLUngen Rentenberatung Erich Michels Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund Wehrholzstr. 13a 56766 Ulmen Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Landkreis Cochem-Zell, Erich Michels, berät in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Versicherte erhalten kostenlos Rat und Auskunft, können ihr Rentenkonto klären und Rentenantrag stellen. Terminvereinbarung unter Telefon 02676-608 oder Email: erich. [email protected] Benefiz Weihnachtskonzert Benefiz Weihnachtskonzert am 03.12.2016 Beginn 15.00 Uhr Der Erlös geht zu Gunsten der „Villa Kunterbunt“ Zentrum für schwerkranke Kinder und deren Familien. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Wohnpark Residenz Römerkessel Bad Bertrich Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für den Kreis Cochem-Zell Zahnärzteschaft - Krankenkassen Gesundheitsamt Einen Schnuller für den Schnullerbaum! Liebe Eltern, Babys nuckeln von Geburt an. Der lebenswichtige Saugreflex dient zur Nahrungsaufnahme. Aber nicht nur das, nuckeln hat auch eine entspannende und beruhige Wirkung. Hat ein Kind ein enormes Lutschbedürfnis sollte dies nicht unterbunden werden. Aber bitte, geben Sie ihrem Kind immer einen möglichst kleinen, kiefergerechten Schnuller mit einem dünnen Saugschaft. Daumenkinder sollten sogar an den Schnuller gewöhnt werden, da sich dieser später einfacher entwöhnen lässt. So angenehm und wichtig das Nuckeln für das Wohlbefinden Ihres Kindes ist, kann der Schnuller auf Dauer zu einer Fehlstellung der Zähne führen. Im Alter von zwei bis drei Jahren wird es deshalb allmählich Zeit, Ihrem Kind den Schnuller behutsam abzugewöhnen. Am besten bereiten Sie Ihr Kind langsam auf die Trennung vor, ohne dabei Druck auszuüben. Gut bewährt hat sich ein Ritual, bei dem Ihr Kind - wenn es dazu bereit ist- von seinem Schnuller Abschied nimmt. So kann die Schnullerfee diesen gegen ein Geschenk für die Babys abholen oder der Nikolaus nimmt den Schnuller einfach mit. Besonders gut ist es, wenn das Kind die Trennung vom Schnuller als wichtiges und positives Ereignis erlebt. Wie wäre es mit einem Schnullerabschiedsfest mit der ganzen Familie? Eine Tradition aus Dänemark sind sogenannte Schnullerbäume. Die Kinder können den geliebten „Nuki“ mit einem hübschen Band an den Baum hängen. Auch wir bieten den Kindern dieses Ritual an. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Der Schnullerbaum steht im Globus Zell am 03. Dezember 2016 von 11.00- 15.00 Uhr. Die Kinder sich von dem Schnuller verabschieden, dürfen diesen an den Schnullerbaum hängen. Ein Geschenk halten wir für das Kind bereit. Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Cochem-Zell für den Kreis Cochem-Zell Ravenéstr.18-20, 56812 Cochem Telefon & Fax 02671-5328 Ihr Ansprechpartner: Diana Müller, Gesundheitspädagogin Ulmen - 45 - Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Elektrospeicherheizung - ein Umstieg ist oft nicht einfach Viele Besitzer von Nachtstromspeicherheizungen möchten sich gerne von ihrem Heizsystem verabschieden – die einen wegen der hohen Stromkosten, die anderen aus ökologischen Bedenken. In RheinlandPfalz sind aber nicht alle Gebiete an ein Gasnetz angeschlossen. Das ist vor allem bei Häusern ein Problem, die vom Bau her auf elektrische Beheizung ausgelegt sind, also weder Lagerräume für eine Öl- oder Pelletheizung, noch Kamine besitzen. Wer auf ein effizienteres Heizsystem umstellen will, steht hier vor verschiedenen Problemen und größeren Investitionskosten. Die Lösung Flüssiggas erfordert einen sicheren Standort für den Tank und eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen Bedingungen; wird der Tank gemietet, muss häufig vom selben Unternehmen jahrelang Gas bezogen werden, ohne dass die Preisentwicklung im Voraus absehbar ist. Ein Holz-Einzelofen kann ein vollwertiges Heizsystem darstellen – vorausgesetzt es ist eine Wassertasche vorhanden. Diese hat die Funktion eines Wärmetauschers, der die Wärme aus dem Abgas aufnimmt und einem Wasserspeicher zuführt. Neben der Investition in den Ofen selbst, fallen höhere Kosten für den Schornsteinfeger an, denn Holzfeuerstätten müssen öfter geprüft werden und es sind inzwischen strengere Emissionsvorschriften in Kraft. Eine Wärmepumpe passt nicht zu jedem Haus. Abzuraten ist von angeblich günstigeren Elektrodirektheizungen. Ohne Speichermedium wie es eine Nachtstromspeicherheizung bietet, wird die zukünftige Stromrechnung trotz Versprechungen zahlreicher Werbeblätter mit großer Wahrscheinlichkeit höher ausfallen. In manchen Fällen kann es deshalb sinnvoll sein, die elektrische Beheizung durch Nachtstromspeichergeräte übergangsweise fortzuführen. Um die Stromkosten zu senken, sollte dann aber wenn möglich in den Wärmeschutz des Hauses investiert werden. Bei den Überlegungen zu einem neuen Heizsystem oder zur Optimierung des alten stehen die Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung zur Seite. Der Energieberater Dipl.-Ing.(FH) Bernhard Andre hat jeden ersten, zweiten und dritten Dienstag im Monat, von 9 – 12.45 Uhr und von 13.30 - 16.30 Uhr Sprechstunde in Cochem in der Kreisverwaltung am Endertplatz 2. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 26 71/610 oder 61228. Künftig flexibler in RenteFlexi-Rentengesetz hat Bundesrat passiert Das Flexi-Rentengesetz hat heute den Bundesrat passiert. Ziel des Gesetzes ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zukünftig flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus zu erhöhen. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz erklärt, ab wann und unter welchen Voraussetzungen die neuen Regelungen im FlexiRentengesetz gelten. Hinzuverdienstgrenzen ändern sich Ob Rentner neben ihrer Altersrente hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente reduziert wird, ist abhängig von ihrem Alter. Ab Erreichen der regulären Altersgrenze, die zum Beispiel für 1951 Geborene bei 65 Jahren und fünf Monaten liegt, dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. In der Zeit vor Erreichen der regulären Altersgrenze ist eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Diese beträgt bislang 450 Euro im Monat. Wird ein höherer Verdienst erzielt, reduziert sich die Rente bisher in Stufen auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der vollen Rente. Nach der neuen Regelung im Flexi-Rentengesetz sollen Rentner ab 1. Juli 2017 vor Erreichen der regulären Altersgrenze 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen können, ohne dass die Rente reduziert wird. Ein über den Betrag von 6.300 Euro hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Ist die Summe aus der gekürzten Rente und dem Hinzuverdienst höher als das bisherige Arbeitseinkommen, gilt: Der darüber liegende Hinzuverdienst wird zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet. Dabei wird das höchste Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre zugrunde gelegt. Arbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus Wer über die reguläre Altersgrenze hinaus noch arbeitet und bereits eine volle Altersrente bezieht, zahlt derzeit keine Rentenversicherungsbeiträge mehr. Bei einer solchen Beschäftigung muss allerdings der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung abführen. Die Rente erhöht sich dadurch jedoch nicht. Ab 1. Januar 2017 erhalten Bezieher einer Rente nach Erreichen der regulären Altersgrenze die Möglichkeit, während der Beschäftigung eigene Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Ausgabe 48/2016 Erforderlich ist hierfür eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Durch die eigenen und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich die Rente ab der Rentenanpassung im darauffolgenden Jahr. Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen Wird die Altersrente vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Anspruch genommen, ergeben sich Abschläge bei der Rente. Rentenabschläge können durch eine Sonderzahlung von Beiträgen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Dies ist derzeit regelmäßig ab einem Alter von 55 Jahren möglich. Ab 1. Juli 2017 wird diese Grenze auf 50 Jahre gesenkt. Die Höhe des Ausgleichsbetrages kann einer besonderen Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnommen werden, die auf Antrag vom Rentenversicherungsträger erstellt wird. Prävention wird gestärkt Die Rentenversicherung wird ihren Versicherten zukünftig ab Vollendung des 45. Lebensjahres im Rahmen von Modellprojekten umfassende berufsbezogene Gesundheitsuntersuchungen anbieten. In Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern soll dadurch die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten gestärkt und die Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen besser koordiniert werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Flexi-Rentengesetz haben wir im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de zusammengestellt, weitere Informationen gibt es auch auf flexirente.drv.info. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp. de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Pflegereform: Das ändert sich 2017 DAK-Gesundheit informiert Pflegebedürftige in Cochem per Post 24. November 2016. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige wird sich bald einiges ändern: Zum Jahreswechsel greift die bislang größte Pflegereform. Um die vielen Fragen zu beantworten, geht die DAK-Gesundheit aktiv auf ihre Versicherten zu: Pflegebedürftige in Cochem bekommen in den nächsten Tagen Post mit den wichtigsten Informationen. Das System der Pflegestufen wird zum Jahreswechsel reformiert: statt drei Stufen gibt es dann fünf Pflegegrade. DAK-Versicherte in Cochem, die eine Pflegestufe haben, bekommen bis spätestens Mitte Dezember einen Brief mit ihrem neuen Pflegegrad. Ein neuer Antrag ist nicht nötig, Pflegebedürftige werden automatisch in das neue System übergeleitet. Niemand wird schlechter gestellt Der Vorteil des neuen Systems: Eine feinere Abstufung kann den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen besser gerecht werden. Wer bereits eine Pflegestufe hat, wird automatisch einen Grad höher eingestuft. Menschen mit Demenz rücken zwei Grade höher. „Niemand muss sich Sorgen machen, künftig weniger Pflegeleistungen zu bekommen als bisher“, sagt Jürgen Wilhelm, Leiter bei der DAKGesundheit in Koblenz. „Im Gegenteil: Viele Pflegebedürftige werden mit dem neuen System besser gestellt sein.“ Pflegebedürftigkeit neu definiert Die Pflegegrade hängen mit einer neuen Definition von Pflegebedürftigkeit zusammen. Ab 2017 spielen auch geistige Einschränkungen wie Demenz eine Rolle, wenn die Pflegebedürftigkeit von Menschen bewertet wird. „Das ist ein wichtiger Schritt“, sagt Wilhelm. „Bisher werden demenzielle Erkrankungen nicht berücksichtigt, obwohl sie sehr großen Einfluss auf die Selbstständigkeit haben. Diesen Fehler hat der Gesetzgeber nun korrigiert.“ Neben diesen großen Veränderungen gibt es neue Regelungen für zahlreiche Pflegeleistungen. Darüber informiert die DAK-Gesundheit mit einer Broschüre, die den Briefen an die Versicherten beiliegt. Alle wichtigen Informationen zur Pflegereform gibt es auch auf der DAKWebseite unter www.dak.de/pflegereform. Kloster Ebernach Pilgern, Besinnung, Kreativität, Exerzitien Franziskanerbrüder bieten wieder vielfältiges Programm für 2017 Die Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz gehören zur großen Familie der Franziskanischen Gemeinschaften. Sie orientieren sich an den Idealen des Ordensvaters Franziskus und ihres Gründers Bruder Jako- Ulmen - 46 - bus Wirth. Mit ihren vielfältigen Angeboten laden Sie ihre Mitarbeiter, aber auch Interessierte und Mitglieder anderer Ordensgemeinschaften und alle „Suchenden“ herzlich ein, ihre ganz eigenen Gotteserfahrungen zu machen. Von Wanderungen und Pilgerreisen über Besinnungstage und kreative Mal- und Schreibangebote bis hin zu Einkehrtagen im Kloster. Das Angebot ist breit gefächert und lädt ein das Leben der Brüdergemeinschaft einmal näher kennenzulernen. Das komplette Veranstaltungsprogramm finden Sie unter www.klosterebernach.de oder unter www.franziskanerbrueder.de. Die Franziskanerbrüder freuen sich auf ein Miteinander mit Ihnen! Ausgabe 48/2016 der zweigruppige kommunale Kindergarten bad bertrich sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung Bewerben können sich staatlich anerkannte Erzieher/Innen, Familienpfleger/Innen, Kinderpfleger/Innen, Heilerziehungspfleger/Innen oder Personen mit einer vergleichbaren Ausbildung. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit 32,75 Stunden pro Woche. Die Stelle wird zunächst für 2 Jahre befristet, eine Weiterbeschäftigung wird aber in Aussicht gestellt. Flexibilität bezüglich der Arbeitszeit wird erwartet, da die Einrichtung als Ganztagskindergarten geführt wird. Erfahrung im Umgang mit Zweijährigen ist erwünscht, da der Einsatz im U3-Bereich erfolgen soll. Erfahrung in Wald- oder Naturpädagogik ist ebenfalls erwünscht. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD SuE). Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen unter 02676/409-259. Bewerber/innen können sich schriftlich bis spätestens 16.12.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Personalamt, marktplatz 1, 56766 Ulmen bewerben. sCHULen schulen KinderTagessTÄTTen integrative Kindertagesstätte regenbogen der Lebenshilfe Cochem-Zell e.V. in dohr backe, backe Kuchen, der bäcker hat gerufen…. In diesem Kindergartenjahr beschäftigen sich die Kinder und Erzieherinnen der Integrativen Kindertagesstätte Regenbogen der Lebenshilfe Cochem- Zell e.V. in Dohr intensiver mit dem Thema „gesunde Ernährung“. In diesem Zusammenhang haben die Kinder der Vorschulgruppe erfahren, wie das Korn zum Brot wird. Außerdem backten die Kinder ein leckeres Möhrenbrot, welches sie sich bei einem gemeinsamen Frühstück schmecken ließen. Am 7. November war es dann soweit, wir durften die Backstube Müsch in Alflen besuchen. Hier hat die Bäckerei- und Konditoreimeisterin Christine Müsch- Schrörs und ihr Team, den Kindern gezeigt, wie ein Teig zubereitet wird, woher die St. Martinsbrezel kommt und wo die leckeren Brote und Kuchen gebacken werden. Die Bäcker und Frau Müsch- Schrörs haben sich viel Zeit genommen, um den Kindern die kniffligen Handgriffe für das Brezelformen zu zeigen, den Kindern jede Frage zu beantworten oder um sie mit leckeren Plätzchen zu verwöhnen. Die „Lehrlinge“ durften noch selber Brezel formen. Als die duftenden, noch heißen Brezel fertig waren, wurden diese eingepackt um sie dann in der Kindertagesstätte mit den „ Kleinen“ zu teilen. Die Kinder und Erzieherinnen der Integrativen Kindertagesstätte Regenbogen in Dohr, bedanken sich ganz herzlich bei Frau Müsch- Schrörs und Ihrem gesamten Team für den ganz besonderen Vormittag. grundschule Lutzerath.............................................. Tel.: 02677- 422 Schulstr. 2.............................................................................. Fax: 02677 - 910045 E-Mail....................................................................... [email protected] burg-grundschule Ulmen..................................................Tel.: 02676 - 8177 Bahnhofstr. 35-37................................................................Fax: 02676 - 951784 E-Mail................................................................... [email protected] grundschule büchel.................................................. Tel.: 02678 - 228 Schulstr. 2 E-Mail................................................................................gs-buechel@freenet.de realschule Plus Vulkaneifel (ganztagsschule) schulstandort Lutzerath............................................ Tel. 02677 - 422 Schulstr. 2................................................................................ Fax: 02677/910045 E-Mail......................................................................... [email protected] schulstandort Ulmen ...........................................................Tel. 02676 - 1551 Am Jungferweiher 2............................................................... Fax: 02676 - 8299 E-Mail......................................................................... [email protected] grundschule Lutzerath Kinder helfen Kindern Kindergarten- und Schulkinder in Deutschland packen mit Unterstützung ihrer Eltern gebrauchte oder neue Spielsachen, Kleidungsstücke, Malsachen u.v.a.m. in einen Karton und verpacken diesen festlich. Auf diese Weise lernen unsere Kinder, dass es nicht allen Kindern dieser Welt gut geht. Sie lernen durch ein bisschen Engagement zu helfen und dass jeder von uns Verantwortung übernehmen kann und soll. Gleichzeitig erleben die beschenkten Kinder inmitten von Armut und Trostlosigkeit eine große Freude. Der diesjährige Konvoi startete am 03.12.2016 - zum 16. Mal unter dem Motto „Kinder helfen Kindern“ nach Rumänien, Moldawien und in die Ukraine. Wir, die grundschule Lutzerath, zaubern auch in diesem Jahr gerne wieder strahlende Kinderaugen. Für die Kinder unserer Schule bedeutete das, sich bereits in den Herbstferien zu überlegen, welchem Kind sie gerne eine Freude bereiten wollen. Ob Junge oder Mädchen, ob Baby, Kleinkind oder Jugendlich. Die Kinder waren, wie auch in den letzten Jahren, wieder mit großer Begeisterung dabei. Auch in diesem Jahr sind wir wieder auf fast 100 Pakete gekommen und haben 128 Euro gesammelt. Ulmen - 47 - Ausgabe 48/2016 Insgesamt sind von allen Schulen aus der Umgebung über 1200 Päckchen zusammengekommen. Wir als schule möchten uns herzlich bei allen Kindern, eltern und auch sonstigen helfenden Händen bedanken. Vielen, vielen dank Die Rektorin Frau Dorothee Kutscheid stellte den Viertklässlern die Autorin Astrid Lindgren vor. Anschließend las sie aus den Büchern „Michel von Lönneberga“ und „Ronja, Räubertochter“ vor. burg-grundschule Ulmen bundesweiter Vorlesetag Anlässlich des bundesweiten Vorlesetages am 18.11.2016 fand in der Burg-Grundschule Ulmen in allen Klassen eine Vorlese-Aktion statt. Lesepaten lasen aus altersentsprechenden Büchern vor, um Lesefreude zu wecken und Impulse zum Selberlesen anzuregen. Die ersten Klassen besuchten die Buchhandlung von Frau Horst, die ihnen aus dem Buch „Mein Esel Benjamin“ von Hans Limmer vorlas. Alle Kinder genossen die Vorlese-Aktion und hörten aufmerksam und gespannt zu. An alle Lesepaten geht ein herzliches Dankeschön! Thomas-morus-gymnasiums daun „Tmg in Concert“ Traditionelles weihnachtliches Jahreskonzert In diesem Jahr präsentiert die Fachschaft Musik „TMG in Concert“ am Sonntag, dem 18. Dezember 2016 um 17 Uhr in der Aula der Schule. Alle mitwirkenden Schülerinnen und Schüler haben sich gut vorbereitet und fiebern dem Auftritt entgegen. Mit besonderer Freude blickt man dabei auf die aktuellen Bläserklassen (5c und 6c) und die seit diesem Jahr bestehende Projektklasse 7b, die erstmals bis zum 9. Schuljahr als Musikklasse weiter bestehen wird. Zusammen mit der Bläser-AG werden anspruchsvolle Werke der Schwierigkeitsstufe 3 vorgetragen. Abgerundet wird das Konzert durch den Auftritt der TMG-Singers, die dieses Jahr ihr 10-jähriges Bestehen feiern, und der TMG-Big Band, die erstmals mit einer Solosängerin auftritt. Alle Musikerinnen und Musiker sind bestens gerüstet und sorgen für musikalischen Hochgenuss. Dabei kommt beim Publikum hundertprozentig Weihnachtsstimmung auf. Der Eintritt zum Konzert ist wie immer frei. KirCHen Kloster maria martental Die zweiten Klassen wurden von der ehemaligen Rektorin Frau Marion Blum besucht. Sie las aus dem Buch „Die kleine Hexe Petronella Apfelmus“ vor. Frau Sandra Regnier las in der Schülerbücherei den Drittklässlern aus dem Buch „Jim Knopf“ vor. Im Anschluss konnten die Schüler noch Fragen an die Lesepatin stellen. 03.12. samstag 17.00 Uhr Vorabendmesse 04.12. 2. adventssonntag 08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt 15.00 Uhr Andacht in den Anliegen der Kranken mit Einzelsegnung 17.00 Uhr Abendmesse 06.12. dienstag 14.30 Uhr Rosenkranz, 15.00 Uhr Pilgermesse 07.12. mittwoch 19.00 Uhr Glaubenskurs mit P. Hans Schädle SCJ 08.12. donnerstag, Hochfest der ohne erbsünde empfangenen Jungfrau und gottesmutter maria 15.00 Uhr Hochamt 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr hl. Messe für Verstorbene der Pfarreiengemeinschaft in dieser Woche 09.12. Freitag 16.30 Uhr Rosenkranz, 17.00 Uhr Messbundmesse 10.12. samstag 17.00 Uhr Vorabendmesse 11.12. 3. adventssonntag 08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt 15.00 Uhr Andacht, 17.00 Uhr Abendmesse Ulmen - 48 - Pfarreiengemeinschaft Ulmen Gottesdienste Samstag, 3. Dezember 15:00 Uhr Büchel, Firmung 18:00 Uhr Lutzerath, Firmung Sonntag, 4. Dezember - 2. Advent 09:00 Uhr Wollmerath, Hochamt 10:00 Uhr Ulmen, Firmung 10:30 Uhr Bad Bertrich, Hochamt 10:30 Uhr Faid, Hochamt Ausgabe 48/2016 Pfarrei Lutzerath St. Stephan Weihnachtskonzert in Lutzerath - Samstag 17. Dezember Gipsy christmas mit Django Reinhardt, Band und Streichern am Samstag, dem 17.12.2016 um 18 Uhr in der Pfarrkirche St. Stephanus in Lutzerath. Der Einlass beginnt um 16:30 Uhr. Der Eintritt ist frei, da das Konzert von Sponsoren unterstützt wird. Es wird um Spenden gebeten, die dem Karmelitinnenkloster in Auderath und dem Alphabetisierungsprogramm von Frau Dr. Hofer in Bolivien zu gute kommen. Rund um das Konzert wird Glühwein, Punsch und Weihnachtsgebäck angeboten. Pfarrer Mario Kaufmann verabschiedet sich Am Ende dieses Jahres wird Pfarrer Mario Kaufmann seinen Dienst in unserer Pfarreiengemeinschaft Ulmen beenden und im Laufe des Januars 2017 seine neue Aufgabe als Pastor der Pfarreiengemeinschaft Welschbillig bei Trier übernehmen. Nach seiner Priesterweihe im Mai 2008 in Maria Martental war Mario Kaufmann dreieinhalb Jahre als Kaplan in der Pfarreiengemeinschaft tätig. Im Anschluss an einen halbjährigen Aufenthalt in Brasilien kam er wieder in unsere Einheit zurück und wurde 2012 als „Pfarrer in solidum“ eingeführt. Wir lassen unseren Seelsorger nicht gerne fortgehen, doch wir sind ihm sehr dankbar für seinen Dienst in den vergangenen acht Jahren in den 11 Pfarreien und ihren Filialen der Pfarreiengemeinschaft Ulmen. Eine zentrale Verabschiedung der Pfarreiengemeinschaft wird am Dienstag, 3. Januar, mit einem Vespergottesdienst um 18.00 Uhr in der Pfarrkirche Büchel stattfinden. Dazu sind alle Gläubigen ganz herzlich eingeladen. (wp) Angebote in St. Martin Ulmen Freitag, 2. Dezember Kapelle 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr Offener Gebetskreisabend Dienstag, 6. Dezember Schwesternkonvent 07:00 Uhr hl. Messe und Laudes Donnerstag, 8. Dezember TAF Wehrholz 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sprechstunde Herr Laux im Büro Freitag, 9. Dezember Kapelle 08:00 Uhr hl. Messe mit der WfB 18:00 Uhr Gottesdienst für die Mitarbeiter/innen anschl. Jahresabschlussfeier mitgestaltet vom Jugendchor kennfus und dem musikverein kennfus Nachtder Lichter samstag, den 10. dezember 2016 um 19:00 uhr in der marienkirche kennfus Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos anschliessend verkauf warmer getränke Anmerkung zur Nacht der Lichter: Aus terminlichen Gründen, wird die Nacht der Lichter, anders als im Pfarrbrief veröffentlicht, um einen Tag auf den 10.12.2016, 19.00 Uhr vorverlegt. Wir bitten um Beachtung. Bitte beachten Sie, dass künftig aus Qualitätsgründen nur noch Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Redaktion Ulmen - 49 - Ausgabe 48/2016 Krippenausstellung in Lutzerath-Driesch 03.12.2016 - 14.01.2017 Liebe Menschen aus nah und fern, es ist soweit: viele Krippenaussteller haben sich wieder die Mühe gemacht, Sie auf einem Rundgang durch unsere adventlich geschmückten Dörfer Lutzerath und Driesch mit ihren Krippendarstellungen zu erfreuen. Auch einige Flüchtlinge beteiligen sich in diesem Jahr daran. Machen Sie sich auf den Weg und lassen Sie sich überraschen. Die von Edwin und Roswitha Lescher gefertigten Flyer finden Sie in der Praxis Dr. Jung, den Kirchen und Geschäften und in der Touristinfo. Zu einem Krippenkaffee am 4. Adventssonntag, den 18.12.2016, laden die neuen Mitbürger im Hause Ursula Borsch, Blumenstraße 9-11, von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr ein. Der Erlös aus Ihren Spenden fließt in unsere Betreuungsarbeit mit den Flüchtlingen. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei den Krippenbesuchen und wertvolle Begegnungen. Der Kirchenvorstand Alle Krippenbauer Waltraud Jung .DWKROLVFKH|IIHQWOLFKH%FKHUHL GHU3IDUUHLHQJHPHLQVFKDIW8OPHQ .|%*HYHQLFK .|%/XW]HUDWK +DXVGHU'RUIJHVFKLFKWH+DXSWVWU *HYHQLFK7HO² $OWHV3IDUUKDXV 7ULHUHU6WU /XW]HUDWK7HO *H|IIQHW *H|IIQHW )UHLWDJ ² 6RQQWDJ ² )UHLWDJ ² 6RQQWDJ ² Willkommen in der Bücherei! sagten die Mitarbeiterinnen der KöB Lutzerath, als im Oktober 32 Vorschulkinder der Kindertagesstätte Ulmen vier Mal in die Bücherei kamen, um durch die Aktion Ich bin bib(liotheks)fit den Bibliotheksführerschein zu erhalten. Bücherei Lutzerath Vorlese- und Bastelstunde am Dienstag, 13.12.2016 um 16:30 in der Bücherei. Alle Kinder zwischen 4 und 7 Jahren sind eingeladen. Wir lesen das Bilderbuch „Kleiner Stern ganz groß“ und wollen anschließend etwas basteln. Um besser planen zu können, bitten wir um Voranmeldung bei Ellen Hennen (02677 - 951528). Wir freuen uns auf euren Besuch. Das Bücherei-Team Ich bin bibfit ist ein Leseförderprogramm, das vom Borromäusverein entwickelt wurde und Kinder in spielerischer Weise an Bücher und die Bücherei heranführt. Die Kinder erfahren den Unterschied zwischen Kaufen und Ausleihen, wie eine Bücherei funktioniert und was es da alles gibt. Bei den Treffen wurde gebastelt und gemalt. Bei jedem Besuch wurde ein Bilderbuch vorgelesen: Henni Penni, der Schutzbengel und die Olchis aus Schmuddelfing. Das Vorlesen gefiel den Kindern besonders gut. Es wurden auch Sachbücher über Tiere vorgestellt. In der letzten Stunde lernten sie, dass es in der Bücherei außer Büchern auch noch Spiele, CDs, Computerspiele und und Filme für Kinder gibt. Die Kinder durften jedes Mal ein Buch ausleihen und gaben es beim nächsten Besuch zurück. Am Ende jeder Stunde sangen alle gemeinsam das Bücherei-Lied. Ulmen - 50 - Zum Abschluss erhielt jedes Kind eine Urkunde und die Einladung, mal mit den Eltern zu kommen um ihnen zu zeigen, wie gut sie sich jetzt in der Bücherei auskennen. Ausgabe 48/2016 Anfang November führten die Jugendlichen in Urschmitt die Sammlung für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräber durch. Für den 13.11.2016 hatten die Firmlinge dann die Seniorinnen und Senioren aus Urschmitt und Kliding mit einer persönlichen Einladung zu einem Nachmittag in Bürgerhaus Ursmadia nach Urschmitt eingeladen. Ferienfreizeit für 12-15-jährige geht 2017 nach Tulfes/Tirol Nach einem grandiosen Sommer auf Ameland geht’s 2017 wieder nach Österreich. Das „Haus Gufl“ auf 1380m Höhe bietet alles, was eine Gruppe braucht: viel Raum zum Entfalten mit Tischtennisplatten, Kicker und einem Spieleraum mit Dart und Billard sowie tolle Außenanlagen mit Fußballplatz, großem Garten mit diversen Spielgeräten, Platz für Lagerfeuer und einem kleinen Niederseilgarten. Vom 22.-29. Juli werden wir dieses geräumige Haus mit insgesamt 42 TeilnehmerInnen und ca. 12 BetreuerInnen in Besitz nehmen. Neben Aktionen rund ums Haus, dem Besuch der größten Holzkugelbahn weltweit, wird es während der 8 Tage auch wieder eine gemeinsame Bergwanderung geben. Eine Herausforderung, die für jede,n zu meistern sein wird. Auch eine Fahrt mit der Bergbahn gehört zum Programm dazu. Gemeinsam gestaltete Morgen- und Abendgebete und Gottesdienste bilden den gewohnt guten Rahmen der Freizeit. Die Kosten belaufen sich auf 250€ + Taschengeld. Geschwisterkinder zahlen 150€. Aus Kostengründen sollte niemand zu Hause bleiben. achtung: Auch als Weihnachtsgeschenk von Großeltern, Paten und Eltern… bestens geeignet! Telefonischer Anmeldestart ist am Montag, 5.12. ab 09.00 Uhr in Ellenz unter Tel. 02673-9619470. Anschließend bitte die schriftliche Anmeldung (s. Homepage) ausfüllen und abschicken. Weitere Infos zur Fahrt sind bei Frank Hoffmann (Pastoralreferent) erhältlich. Senioren aus Urschmitt und Kliding sich auf die kirchliche Trauung vorbereiten Für Paare, die sich das Ja-Wort geben möchten, macht das Dekanat Cochem wieder vier Angebote zur Ehevorbereitung. Im Jahr 2017 stehen folgende Termine zur Auswahl: samstag, 11. Februar (14:30 - 18:00) in Cochem-brauheck, sonntag, 19. märz (11:30 - 16:30) in Zell-merl, samstag, 6. mai (14:30 - 18:00) in Treis-Karden und am Freitag, 23. Juni (18:00 - 21:30) in beilstein. Bei allen Zusammenkünften sind die teilnehmenden Paare eingeladen, an einem Imbiss bzw. einer gemeinsamen Mahlzeit teilzunehmen. Die Angebote zur Ehevorbereitung bieten die Chance, über Grundlegendes für den gemeinsamen Weg nachzudenken. Sie ermöglichen den teilnehmenden Paaren einen Austausch über das, was sie im Zusammenhang mit Partnerschaft, Trauung und Ehe bewegt. Das Sakrament der Ehe wird erläutert; der Trauritus, Texte und Gestaltungsmöglichkeiten für die kirchliche Trauung werden vorgestellt. Die Moderation übernimmt Pastoralreferent Rudolf Zavelberg. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Infos gibt es in allen Pfarrbüros des Dekanates Cochem oder im Dekanatsbüro, Moselweinstr. 15, 56821 Ellenz-Poltersdorf, Tel. 02673 - 961947-0; E-Mail: rudolf.zavelberg@ bistum-trier.de. Bei Kaffee und Kuchen kam man miteinander ins Gespräch. Für Kurzweil sorgten die Jugendlichen mit vorgetragenen Gedichten, Sketchen und Geschichten. Firmlinge aus Urschmitt und Kliding zeigen soziales engagement Am 03.11.2016 wird Weihbischof Peters 9 Jugendlichen aus unserer Pfarrei das Sakrament der Firmung spenden. Darauf haben sich die Mädchen und Jungen aus Urschmitt und Kliding seit den Sommerferien vorbereitet. Auf Einladung der Firmlinge waren so auch am 24.09.2016 junge Menschen mit Handycap zweier Wohngruppen aus Lutzerath mit ihren Betreuerinnen zu Gast in Urschmitt. Die anfängliche Unsicherheit im Umgang miteinander war bei gemeinsamen Spielen, Gesprächen und Stärkung durch Getränke, Kuchen und Eis schnell verflogen. Am Abend waren sich alle einig; „Das war ein gelungener Tag“. v.l.n.r. Pauline Jäger (Betreuerin); Hannah Stock, Pia Peifer, Lena Schmitz, Paul Klaffki, Anne Lorenz, Elian Schäff, Hannah Schneiders, Phillip Schneiders; es fehlt die Fotografin und 2. Betreuerin Gisela Mayer Für Kaffee und ein reichhaltiges Kuchenbuffet hatten sie auch gesorgt. Als Dankeschön baten die Firmlinge um eine Spende für die Schwestern im Kloster Waldfrieden in Auderath. Die Seniorinnen und Senioren füllten so auch gerne die aufgestellte Spendenbox und lobten die Mädchen und Jungen für ihren selbstlosen Einsatz. Ulmen - 51 - So kamen ca. 500 € zusammen, die die Firmlinge vor Weihnachten bei einem Besuch im Kloster Waldfrieden den Schwestern überreichen werden. Allen vielen Dank. Gisela Mayer und Pauline Jäger AgCH - Arbeitsgemeinschaft Christliche Hauskreise Weihnachten ist das Fest der Liebe Was da vor ca. 2000 Jahren im Stall von Bethlehem geschah ist längst nicht allen Menschen bekannt. Es gibt unterschiedliche Ansichten von Weihnachten. So denken nicht alle Menschen bei dem Kind in der Krippe an die Menschwerdung Gottes. Aber Weihnachten, was bedeutet Weihnachten? Weihnachten ist das Fest der Liebe. Die Nacht, in der Jesus geboren wurde, war eine ganz besondere Nacht, die sich nie mehr wiederholen würde. Eine heilige Nacht. Paulus beschreibt diese Nacht mit den Worten: „Als aber die Zeit erfüllt war, sandte Gott seinen Sohn, geboren von einer Frau und unter das Gesetz getan“ (Galater 4,4). In Jesus kam Gott in diese Welt. Er wurde Mensch und lebte unter den Menschen. Der Prophet Jesaja bezeichnet das Kind in der Krippe als „Immanuel“ - was bedeutet: „Gott mit uns“. Gott zeigt uns in seiner Liebe durch Jesus, dass er mit uns ist. Dass er es gut mit uns meint. Gott ist mit uns, und das soll diese Welt erfahren. Die Bibel Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. (Johannes 3,16) Bibelkreis wann und wo? Bibelkreis, jeweils donnerstags (19.30 Uhr) in Hambuch oder Polch. Nähere Info: AgCH, Siegfried Skubski, Tel. 02653-6122. Zuhörtelefon die Telefonandacht (Tel 02653/4378) Eine drei Minuten Andacht. Jeden Freitag ein neues Thema. Anrufen können Sie rund um die Uhr. Thema ab 2. Dezember Gott kommt in unsere Welt. Ausgabe 48/2016 Samstag, 3. Dezember 2016 10.30 Uhr Katharina-von-Bora-Haus Ulmen Jungschar für 8-11-Jährige Montag, 5. Dezember 2016 16.00 Uhr Gemeindehaus Cochem Café International Mittwoch, 7. Dezember 2016 18.30 Uhr Krypta St. Remaclus in Cochem-Cond Ökumenisches Gebet Donnerstag, 8. Dezember 2016 15.00 Uhr Gemeindehaus Cochem Frauenhilfe Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59 Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr. Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem „Kreuz und Quer“ entnehmen. Wer den Gemeindebrief „Kreuz und Quer“ nicht erhält, wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem Tel. 02671 - 7114. Internet: www.coc-ek.de „Lichtblick“ In der Ruhe liegt die Kraft Hektik bestimmt bei vielen Menschen die Wochen vor Weihnachten. Dabei sehnt man sich ja gerade in der Adventszeit nach Ruhe und Besinnung. Wie kann man Ruhe finden in stressigen Umständen? Wie kann man Kraft schöpfen, wenn so viel zu erledigen ist? Im LichtblickGottesdienst am 4. Dezember wird es um dieses Thema gehen: In der Ruhe liegt die Kraft. Der Lichtblick ist ein Gottesdienst in moderner Gestalt, mit viel Musik, Zeit zur Besinnung, Impulsen für den Alltag und Raum zur Begegnung. Der Gottesdienst beginnt um 18.00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus in Cochem, Oberbachstr. 59. Kinder kann man gerne mitbringen. Für sie gibt es eine eigene Kinderbetreuung. Sonntag, 4. Dezember, 18.00 Uhr Evangelisches Gemeindehaus Cochem Neuapostolische Kirche Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße Gottesdienste: Sonntag, 09.30 Uhr, Mittwoch, 19.30 Uhr Geschichtentelefon - für Kinder (Tel 02653/9119090) Die drei Minuten Kurzgeschichten für Kids! Internet Sie finden uns auch im Internet: www.AgCH.de. Die Bibel im Internet lesen und auch als Hörbibel: www.bibleserver. com. Ev. Kirchengemeinde Zell Bad Bertrich - Blankenrath Gottesdienstnachrichten der Evangelischen Kirchengemeinde Zell - Bad Bertrich - Blankenrath vom 04.12.2016 bis 11.12.2016 Sonntag, 04.12.2016, 2. Advent 09.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath 10.30 Uhr Gottesdienst in Zell Zu diesem Gottesdienst fährt der Buszubringer von Zell-Barl. Mittwoch, 07.12.2016 18.00 Uhr „Hausgebet im Advent“ in der kath. Kapelle in Reidenhausen Sonntag, 11.12.2016, 3. Advent 09.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath An diesem Sonntag findet in Zell kein Gottesdienst statt. Treffen in Zell Dienstag, 06.12.2016 19.30 Uhr Bibelgesprächskreis im Gemeinderaum Ev. Kirchengemeinde Cochem Gottesdienste Sonntag, 4. Dezember 2016 10.30 Uhr Gustav-Adolf-Kapelle Kaisersesch Gottesdienst mit Kindergottesdienst 18.00 Uhr Gemeindehaus Cochem Lichtblick mit Kinderbetreuung Veranstaltungen: Freitag, 2. Dezember 2016 15.30 Uhr Gemeindehaus Cochem Jungschar für 8-11-Jährige reLigiOnsgemeinsCHaFTen Zeugen Jehovas in Zell (Mosel) Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21 Programm für die Zeit vom 4. bis 9. Dezember 2016 Sonntag, 4. Dezember 2016 09:30 Uhr, biblischer Vortrag Thema: „Ist die heutige Welt zum Untergang verurteilt.“ 10:10 Uhr, Bibel- und Wachtturm-Studium Thema: „Die Güte gegenüber Fremden vergesst nicht.“ Freitag, 9. Dezember 2016: 19:30 Uhr, Schätze aus Gottes Wort Wöchentliches Bibellesen: Jesaja 1 bis 5 20:20 Uhr, Unser Leben als Christ Thema: „Das Königreich erstrahlt in hellerem Licht.“ Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org Jehovas Zeugen - Daun Königreichssaal Daun - Steinborn, Am Brünnchen 14 Programm für die Zeit vom 4. Dezember bis 11. Dezember 2016 „Eure brüderliche Liebe bleibe“. Besuch bei Jehovas Zeugen Der reisende Prediger Frank Hilsheimer wird gemeinsam mit seiner Frau Elke für eine Woche die Versammlung Daun besuchen. Sie sind in der Woche vom 6. Dezember bis 11. Dezember 2016 in der Ortsversammlung zu Gast. Das Ehepaar Hilsheimer wird gemeinsam mit Jehovas Zeugen vor Ort verstärkt Hausbesuche durchführen. Dadurch möchten sie andere ermuntern, sich mit der Bibel zu beschäftigen. Den Höhepunkt der Woche bildet der Vortrag „Ist die Welt zum Untergang verurteilt?“ Er findet am Sonntag, den 11. Dezember 2016 um 10.00 Uhr im Königreichssaal Daun statt. Sonntag, den 4. Dezember 2016 10.00 Uhr Biblischer Vortrag Thema: »Beweise deine Loyalität als Christ« Ulmen - 52 - 10.40 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms Thema: »Die Güte gegenüber Fremden vergesst nicht« Dienstag, den 6. Dezember 2016 19.00 Uhr - Schätze aus Gottes Wort Thema: »Lasst uns zum Berg Jehovas hinaufziehen« 19.45 Uhr - Unser Leben als Christ Thema: »Im Predigtdienst geschickter werden: Mit dem Buch „Bewahrt euch in Gottes Liebe“ das Herz ansprechen« 20.05 Uhr Dienstvortrag des Kreisaufsehers Thema: »Bleibe auf der Landstraße der Heiligkeit in Richtung Königreich Gottes!« Donnerstag, den 8. Dezember 2016 - keine Versammlung Sonntag, den 11. Dezember 2016 10.00 Uhr Biblischer Vortrag Thema: »Ist die Welt zum Untergang verurteilt?« 10.40 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms Thema: »Wie man im fremdsprachigen Gebiet geistig stark bleiben kann« 11.10 Uhr Schlussvortrag des Kreisaufsehers Thema: »Hast du gute Gewohnheiten?« Wöchentliches Bibellesen: Jesaja 1 - 5 Alle Zusammenkünfte sind öffentlich und kostenfrei. Keine Kollekte. Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen. Besuchen Sie unsere Internetseite „www.jw.org“. Ausgabe 48/2016 15.30 Uhr Hauptlauf Männer/FrauenSenioren/Seniorinnen(W/M 20 -W/M 85) 7.000 m (4 große Runden) Meldungen bis 02.12.2016 an: Michael Hammes, Am Sonnenhang 7, 56828 Alflen, Tel.: 0 2678/9537679, E-Mail: [email protected] SG Auderath/Alflen Alte Herren Mitgliederversammlung Am Freitag, den 16.12.2016 findet unsere diesjährige Versammlung statt. Beginn ist um 18.30 Uhr im Stüffje. Im Anschluss wollen wir zusammen zu Abend essen. Wichtige Entscheidungen für nächstes Jahr stehen an. Deshalb bitten wir um ein zahlreiches Erscheinen. Rückblick SG Lutzerath/Bad Bertrich II : SG Auderáth/Alflen 1:6 (1:1) Tore: H. Hermann 1x; R. Kassube 1x; V. Gornus 2x; L.Prämassing 2x Vorschau Sonntag, 04.12.2016, 12:30 Uhr in Burgen SV Burgen II : SG Auderath/Alflen Auderather Dorfkapelle „AuDoKa“ 5. traditionelles Hofkonzert bei „Tante Helga“ FeUerWeHren Stützpunktfeuerwehr Lutzerath Feuerwehrübung am 04.12.2016 An diesem Sonntag, 04.12.2016 findet um 09:00 Uhr unsere nächste Feuerwehrübung im Feuerwehrgerätehaus in Lutzerath statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Marc Pumple, Wehrführer Freiwillige Feuerwehr Meiserich Nachruf Am Montag, den 21. November ist unser Kamerad Adolf Michels im Alter von 88 Jahren verstorben. Er hat sich während seiner langjährigen aktiven Dienstzeit stets zum Schutz und Wohle der Allgemeinheit eingesetzt. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Die Kameraden der FFw Meiserich Auch dieses Jahr wollen wir wieder bei „Tante Helga“ im Hof ein kleines weihnachtliches „Hofkonzert“ geben. Es findet am Samstag, den 17.12.2016 um 18:00 Uhr statt. Wir reichen kostenlos Glühwein und Kinderpunsch. Weitere Getränke sowie heiße Würstchen stehen ebenfalls bereit. Für eine Spende für die Erneuerung der Heizung im Kloster Waldfrieden steht eine Spendenbox bereit. Die Auderather Dorfkapelle bedankt sich für die Unterstützung und wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Sportverein SSV Falkenlay Bad Bertrich/Kennfus e.V. Einladung zur Weihnachtsfeier Wir laden alle Mitglieder und Ehrenmitglieder zusammen mit ihren Partnern und Familien zur diesjährigen Weihnachtsfeier des Sportvereins ein. Die Feier findet am Samstag, den 17. Dezember 2016 ab 18:30 Uhr im Bürgerhaus Kennfus statt. Es würde uns freuen, wenn die Weihnachtsfeier wie in den Vorjahren gut besucht wird. Für unser leibliches Wohl werden unsere beiden Köche Hans und Jörg in bewährter Manier sorgen. Achtung: Damit wir besser planen können, bitten wir um Anmeldung für die Weihnachtsfeier bis spätestens Samstag, den 10.12.2016 bei Hans-Jürgen Schönki (Telefon: 729), Claudia Max-Sausen (1384) oder Werner Balling (1453). Bitte den Selbstkostenanteil in Höhe von 5,00 Euro je Erwachsenen für das Essen bei der Anmeldung entrichten. Kinder und Jugendliche sind frei. Alle Getränke werden zum Selbstkostenpreis angeboten. SV Beurener Höhe 1923 e.V. Vereine & VerbÄnde SV „Schwarz-Weiß“ Alflen Nikolaus Cross-Lauf 2016 als 4. Lauf der 29. Crosslauf-Serie des Sportkreises Cochem-Zell, am Sonntag, 04.12.2016 beim Sportplatz der SG Auderath- Alflen Zeitplan Startzeit, Klasseneinteilung, Streckenlänge ca. 14.00 Uhr Babylauf (Kinder U 4 u. jünger) 100 m 14.05 Uhr Bambinilauf (Kinder U 8) 300 m 14.10 Uhr Weibliche Kinder (U 10 - U 12) 800 m (1 kl. Runde) 14.20 Uhr Männliche Kinder (U 10 - U 12) 800 m (1 kl. Runde) 14.30 Uhr Weibliche Jugend U 14 + U 16Männliche Jugend U14 + U 16 1.600 m (2 kleine Runden) 14.45 Uhr weibl./männl. Jugend U18+ U20MittelstreckeSenioren/Seniorinnen (W/M 20 - W/M 85) 3.500 m (2 große Runden) Weihnachtsfeier Hallo Sportfreunde, unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am 17.12.2016, ab 19.00 Uhr, in der Gemeindehalle Beuren statt. Dazu laden wir alle Mitglieder mit Partner recht herzlich ein. Unkostenbeitrag pro Person: 10,00 €. Wer an der Feier teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Jörg Paul (015142552311/02675-911307) oder Domi Konrath (01605875732/02675911488) bis zum 10.12.2016 an. Über zahlreiche Anmeldungen würden wir uns sehr freuen. Aufbau in der Halle: Freitag, 16.12.16, ab 18.00 Uhr. Aufräumen in der Halle: Sonntag, 18.12.16, ab 13.00 Uhr. Es wäre schön, wenn sich auch daran einige Mitglieder beteiligen würden! Aufräumarbeiten Sportplatz Liebe Sportfreunde, am Samstag, 10.12.2016 um 08.30 Uhr treffen wir uns auf dem Sportplatz in Beuren, um einige Aufräumarbeiten zu erledigen. Es wäre schön, wenn sich viele freiwillige Helfer des Vereins daran beteiligen würden. Ulmen - 53 - bCC büchel e.V. bücheler Hüttengaudi 2017 Los geht‘s wieder zu unserer Bücheler Hüttengaudi 2017! Seid gespannt auf einen zünftigen Abend voller Musik, Tanz und Unterhaltung. bücheler haben wie im letzten Jahr wieder Vorkaufsrecht! Vorverkaufspreis: 10,00 €. Ab sofort können alle Bücheler Karten bis 25.11.2016 bei Laura bestellen. Ab dem 26.11.2016 können dann auch alle Auswärtigen bestellen! Rückmeldung bitte per Mail [email protected] oder 016097002724. Ausgabe 48/2016 Kirchenchor Cäcilia büchel Liebe Sängerinnen und Sänger, am samstag, den 3. dezember, gestalten wir das Pontifikalamt zur Firmung in Büchel mit. Das Ansingen beginnt pünktlich um 14:00 Uhr in unserer Pfarrkirche. Am sonntag, den 4. dezember, bringen wir unseren Senioren im Rahmen ihres Adventstreffens wieder ein Ständchen. Vorher treffen wir uns um 16:00 Uhr zum Ansingen in unserem Proberaum. mgV „eifelgruß“ büchel Liebe Sänger, wir wollen auch in diesem Jahr den Bücheler Seniorennachmittag mitgestalten. Wir treffen uns am 04.12.2016 um 17:00 Uhr im Bücheler Pfarrsaal, um mit unserem Gesang alle Anwesenden auf eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit einzustimmen. Am 07.12.2016 um 10:30 Uhr treffen wir uns im Kindergarten, um mit den Kindern einige Lieder zur Adventszeit zu singen. Wir gestalten am 10.12.2016 um 18:30 Uhr den Gottesdienst in der Kirche in Gevenich mit. Die Messe wird gehalten zum Gedenken an die verstorbenen Mitglieder des MGV „Eifelgruß“ Büchel. Hierzu laden wir alle Gläubigen aus der näheren Umgebung ein. Die Generalprobe zur Gestaltung der Messe findet am 09.12.2016 um 20:00 Uhr in der Kirche in Gevenich statt. sg eifelhöhe 1. mannschaft sg Oppenhausen - eifelhöhe i Hinweis: Die Kartenzahl ist wie letztes Jahr auf 500 begrenzt. Vortragende Kappensitzung 2017 Liebe Karnevalsfreunde, diejenigen, die an der Kappensitzung einen Vortrag machen möchten, möchten sich zwecks Planung bereits jetzt bei Nicole oder Arno melden. Auch diejenigen, die Lust hätten, aber keine Idee für einen Vortrag haben, möchten sich gerne bei uns melden. Gerne setzen wir uns mit euch zusammen. Frauengymnastikgruppe büchel Das Jahr geht langsam zu Ende. Wir treffen uns am mittwoch, 07.12.2016 um 18.00 Uhr an der Turnhalle und wandern, wenn das Wetter es zulässt, nach Faid zum Hähnchen-Essen und Schrottwichteln. Wer sein Wichtelgeschenk nicht tragen möchte, kann es vorher bei Anne abgeben. Es sollte ein kleines Päckchen sein. Kein Riesenpaket. Anmelden könnt ihr euch noch bei Anita (828) oder Anne (610) und euren Essenswunsch äußern. Für Diejenigen, die nicht zu Fuß gehen, werden wir Fahrgemeinschaften bilden. Eventuell könnte man auch den Bus benutzen. Wir wünschen euch einen schönen geselligen Abend. 0:2 (0:1) Die Mannschaft der Stunde in der Kreisliga B Nord ist die SG Eifelhöhe. Nach dem Sieg gegen Tabellenführer Masburg in der vergangenen Woche siegte unsere Mannschaft auch beim Tabellenzweiten SG Oppenhausen mit 2:0. Die Gastgeber von der SG Oppenhausen waren spielerisch sicherlich etwas überlegen, aber das junge Team um Trainer Jens Fiedermann machte dies mit einer überzeugenden kämpferischen Leistung wett. Sicherer Rückhalt mit einigen sehr starken Paraden war Fabian Horst, der sein Tor sauber hielt und damit den Grundstein für diesen Erfolg legte. Die Gastgeber waren meist tonangebend, aber mit einer klugen Verteidigung der gesamten Mannschaft und sehenswerten Kontern blieb die 1. Mannschaft immer gefährlich. Die Tore für unsere Mannschaft erzielte Peter Benz, der aus der 1. Mannschaft nicht mehr wegzudenken ist. Durch diesen tollen Erfolg hat die 1. Mannschaft die Tabellenführung übernommen, allerdings haben Masburg und Oppenhausen noch Nachholspiele. Das angesetzte Heimspiel für kommenden Sonntag gegen die SG Hambuch wurde in das kommende Jahr verlegt. Damit geht unsere 1. Mannschaft nun in die Winterpause. Für das Kalenderjahr 2016 bedankt sie die Mannschaft und der Trainer bei allen Sponsoren, Gönnern und Fans für die tolle Unterstützung. 2. mannschaft Die 2. Mannschaft hatte am vergangenen Sonntag spielfrei. Vorschau: Sonntag, 04.12.2016 SG Illerich - SG Eifelhöhe II 14:30 Uhr in Illerich sV büchel 1927 e.V. Fsg eifelhöhe gewinnt erneut und deutlich mit 8:0 gegen die Fsg rüber! Am vergangenen Sonntag erwartete die Eifeler Mädels wieder ein Flutlichtspiel bei winterlichen Temperaturen. Nachdem der angesetzt Schiedsrichter um 16:30 Uhr noch nicht da war, musste man erstmal Ersatz besorgen. Der war aber schnell gefunden und der aus dem Nachbardorf stammende Oliver Görgen pfiff die Partie mit einer Verspätung von 30 min. an. Von Anfang an setzte die FSG den Gegner unter Druck und hätte nach den 10 min. bereits über ein Tor jubeln können, doch man verfehlte knapp. Kurz darauf dasselbe Spiel. Mit ständigem Druck ließ man den Maifelderinnen keine Chance, ein richtiges Spiel aufzubauen und konnte kurze Zeit später endliche das 1:0 durch Laura Thomas bejubeln. Ulmen - 54 - Das Spielgeschehen änderte sich nicht, die Heimmädels eroberten jeden Ball der Gegner und somit konnte Ina Benz kurz vor ihrer Auswechslung zum 2:0 erhöhen. Der Torrausch spielte sich ein und die eingewechselte Nathalie Kraus konnte auf 3:0 erhöhen. Ziemlich schnell danach eroberte Michaela Maibauer sich den Ball und drosch ihn zum 4:0 in die Maschen. Zwei Minuten später nahm die abwehrstarke Stefanie Adams allen Mut zusammen und spielte eine um die andere Spielerin des Gegners aus und macht mit dem 5:0 den Halbzeitstand perfekt. Einige weitere Chancen erspielte sich die Heimelf noch, scheiterte jedoch aber des Öfteren knapp. Nach dem Pausentee ging man weiter mit Druck in die letzten 45 Minuten. Nach zehn gespielten Minuten wurde die eingewechselte Jule Jungglas im Strafraum gefoult und vollendete den Strafstoß selbst zum 6:0. Danach hat man wohl kurz den Faden verloren und ließ Rüber unnötig, aber auch ungefährlich, vorrücken. Aber das ließ die Mannschaft um Gelhausen und Hermann nicht lange zu und steuerte wieder auf das Gästetor zu. Erneut pfiff der Schiedsrichter, dieses Mal Handspiel, und zeigte auf den Punkt. Wiederum war es Jule Jungglas, die zum 7:0 verwertete. Noch einige Minuten zu spielen, gelang es Nathalie Kraus, drei Gegenspielerinnen auszutanzen, woraufhin sie den Ball mit voller Wucht in den rechten Winkel schoss. Somit ging man mit 8:0 als verdienter Sieger vom Platz. Unser erster Dank gilt Oliver Görgen, der sich sofort als Schiri-Ersatz zur VErfügung stellte und die Partie auf beiden Seiten gut pfiff. Und wie jedes Wochenende einen riesen Dank an die Fans, die uns trotz der Kälte immer unterstützen. Ihr seid Gold wert! Vorschau: Am nächsten sonntag, den 04.12., haben die FSG-Mädels den direkten Konkurrenten aus Oberwinter zu gast. Mit einem Sieg zieht die FSG am TuS vorbei und kann den 1. Tabellenplatz sicher machen. Anstoß ist um 17:30 Uhr in büchel. Auch hier freuen sich die Mädels auf zahlreiche Zuschauerunterstützung. VdK Ortsverband büchel Sehr geehrte Mitglieder, zur diesjährigen Jahreshauptversammlung mit Neuwahl des Vorstandes laden wir Sie alle recht herzlich am samstag, 10.12.2016 um 15.00 Uhr in den Pfarrsaal ein. Vorgesehene Tagesordnung: 1.Begrüßung 2.Totengedenken 3. Bericht des Vorsitzenden 4.Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüferin 6. Entlastung des Vorstandes 7.Ehrungen 8. Neuwahl des Vorstandes 9.Verschiedenes. Nach dem offiziellen Teil wollen wir den Nachmittag bei Kaffee und Kuchen gemütlich beschließen. Wir bitten um anmeldung bis zum 04.12.2016 bei H. Pauly, Tel. 661, O. Benz, Tel. 356 oder B. Manthey, Tel. 303. Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. musikverein gevenich e.V. seniorenkapelle nächste Proben: Freitag, 2. Dezember um 20:00 Uhr; Freitag, 9. Dezember um 20:00 Uhr; Freitag, 16. Dezember um 20:00 Uhr; nächste Termine: Sonntag, 4. Dezember um 17:00 Uhr Seniorentag in Gevenich; Sonntag, 18. Dezember (4. Advent) um 17:00 Uhr Kirchenmusikalische Weihnachtsandacht in Urschmitt - Pfarrkirche St. Quirinus; st. Hubertus schützenbruderschaft e.V. gevenich Im letzten Wettkampf in der Winterrunde 2016 trat unsere Mannschaft (Werner Schneiders, Roswitha Eberhard, Lothar Föllenz, H.W.Reiser Lothar Adams) in der Landesliga Grp. Süd (Disziplin LG-aufgelegt) bei der SG Zell I an. Unsere Mannschaft konnte diesen Wettkampf, mit 6:0 Einzelpunkte und 2:0 Mannschaftspunkte, für sich entscheiden. In der Abschlusstabelle belegte sie den 3. Platz. Tabelle: PlatzVerein 1. SV Wittlich I 2. St. Seb. Bitburg II 3. St. Hub. Gevenich I 4. SG Zell I 5. St. Seb. Bitburg I 6. Konzer Bürgerschützen I Ausgabe 48/2016 mannschaftspkt.: einzelpkt.: 8:2 23:7 7:3 22:8 7:3 21:9 4:6 11:19 2:8 7:23 2:8 6:24 Ulmen - 55 - Imkerverein Lutzerather Höhe e.V. Liebe Imkerfreunde, wir treffen uns zum Stammtisch am Donnerstag, dem 8. Dezember um 19.00 Uhr, in der Gaststätte „Zum Stüffchen“ in Alflen. Thema: Gemütliches Beisammensein zum Jahresabschluss. SSG Lutzerather Höhe 1973 e.V. AH Die Jahreshauptversammlung der SSG Lutzerather Höhe - AH - findet am Freitag, dem 13.01.2017 um 19:30 Uhr im Hotel Maas statt. Dabei ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Begrüßung durch den Spielführer 2. Totengedenken 3. Saisonrückblick 2016 4. Bericht des Kassenwartes 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Kassenwartes 7. Neuwahl Spielführer und Vertreter 8. Neuwahl Kassenwart 9. Verschiedenes Ausgabe 48/2016 Ort der Versammlung ist das Hotel Wilhelmshöhe in Auderath. Zu dieser ordentlichen Mitgliederversammlung lade ich hiermit alle Vereinsmitglieder recht herzlich ein. Vorläufige Tagesordnung: - Rückblick 2016 - Bericht der Kassenprüfer - Entlastung des Vorstandes - Abstimmung zur Aufnahme neuer Mitglieder - Ausbildung 2017 - Geplante Anschaffungen 2017 - Neuerungen 2017 - Sonstiges Im Anschluss an die Versammlung ist ein Abendessen geplant. Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden bis zum Vorabend der Versammlung per Email an [email protected] angenommen. Wir weisen darauf hin, dass die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten, in vollem Umfang beschlussfähig ist. Um eine bessere Planung zu ermöglichen, bitte ich Sie um Anmeldung, telefonisch unter 0174-4419222, oder per Email an oben angegebene Adresse bis zum 05.12.2016. Natürlich würden wir uns freuen, unsere Mitglieder in voller Zahl begrüßen zu dürfen. JH Eifelverein Ulmen e.V. Nikolauswanderung Am Samstag, den 10. Dezember 2016 lädt der Eifelverein Ulmen wieder Kinder, Eltern und Großeltern zur traditionellen Nikolauswanderung ein. Treffpunkt: 14.00 Uhr am Eifelvereinshaus Von dort starten wir zu einer gemeinsamen winterlichen Rundwanderung. Wieder am Eifelvereinshaus angekommen, werden wir uns mit heißem Kakao und frischen Waffeln stärken. In diesem Jahr haben wir das Eifelvereinshaus als Weihnachts-Werkstatt hergerichtet. Hier können wir nach Herzenslust basteln und werkeln und vielleicht noch das ein oder andere Weihnachtsgeschenk gestalten. Auch der Nikolaus wird uns besuchen und für jedes Kind eine Kleinigkeit mitbringen. Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Nichtmitglieder zahlen 5 € Anmeldungen bitte bis Mittwoch, 07.12.2016 bei Silvia Dietzen, Tel. (02676) 951730. Musikverein Ulmen 1969 e.V. „Last night of the proms“ Jahreskonzert am 10.12.2016 Caritasgruppe der Pfarrei Lutzerath Liebe Seniorinnen und Senioren, der nächste Kaffeenachmittag findet wieder am Mittwoch, dem 7. Dezember 2016 statt. Alle sind herzlichst eingeladen. Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des DRK Ortsverein VG Ulmen e.V. Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden, am 11.12.2016 um 17.00 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung statt. Am 10. Dezember ist es wieder soweit. Der Musikverein Ulmen veranstaltet sein alljährliches Jahreskonzert im Bürgersaal in Ulmen. Um 19:00 Uhr eröffnet das Jugendorchester unter der Leitung von Maximilian Mohr den musikalischen Abend, der in diesem Jahr unter dem Motto „Last night of the proms“ steht. Im Anschluss knüpft der Musikverein unter der Leitung von Thomas Thelen an dieses Motto an. Freuen Sie sich und erleben Sie einen musikalischen Abend rund um das Vereinigte Königreich. Einlass ist ab 18:30 Uhr; der Eintritt ist frei. Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos Bitte beachten Sie, dass künftig aus Qualitätsgründen nur noch Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Redaktion Ulmen - 56 - Ausgabe 48/2016 Freuen Sie sich auf die traditionellen Konzerte zum Jahresende von Bruce Kapusta. Lehnen Sie sich zurück, gönnen Sie sich die Begeisterung an seiner Musik, mit der er Sie am mittwoch, 21.12.2016, um 19.30 Uhr im bürgersaal in Ulmen auf den Advent und das Weihnachtsfest einstimmen möchte. Präsentiert wird das Konzert von der Kg burgnarren Ulmen. Mit deutschen und internationalen Advent- und Weihnachtsliedern sowie besinnlichen und fröhlichen kölschen Geschichten rund um das Fest möchte der Musiker und Entertainer Sie zu einem stimmungsvollen Konzerterlebnis einladen. Er wird von Chizuko Takahashi mit der Violine sowie Annemie Lorenz mit ihrer unnachahmlichen Vortragsart begleitet. Genießen Sie vor dem Konzert einen Glühwein und Punsch in der Original Bruce-Kapusta-Weihnachtstasse, die ein schönes Andenken an einen herrlichen Konzertabend sein wird. Die diesjährige Konzertreihe steht für den Künstler unter einem ganz besonderen Stern. Da er selbst Familienvater ist, liegt ihm das Wohl der Kinder besonders am Herzen. Jedoch gibt es in unserer Region immer noch zu viele Kinder, die unterhalb der Armutsgrenze leben müssen. „Das darf nicht sein“, erklärt der Musiker. „Gemeinsam mit meinen Gästen möchte ich dafür sorgen, dass es möglichst vielen Kindern besser geht.“ Mit dem Besuch des Konzertes kann jeder Gast dazu beitragen, ein wenig Zuversicht und Hoffnung auf eine bessere Zukunft in das Leben der Kinder in der Region zu bringen. Die gespendeten Gelder fließen in verschiedene Projekte der Malteser vor Ort. Ob in der beeindruckenden Kulisse der großen Friedenskirche in Krefeld, im ehrwürdigen Kloster der Steyler Missionare in St. Augustin oder beim Benefizkonzert in der historischen St. Agnes-Kirche in Köln – die Trompete wird mit ihrem einmaligen und feierlichen Klang viele festlich beleuchtete Kirchen und Säle füllen. Überraschen Sie Ihre Familie und Freunde, laden Sie sie ein und freuen Sie sich auf einen gemeinsamen festlichen und stimmungsvollen Abend mit Fröhlichkeit und viel Gefühl. mittwoch, 21.12.2016, bürgersaal Ulmen Einlass: 19.00 Uhr, Beginn: 19.30 Uhr Vorverkauf: 17 €, Abendkasse: 19 € Karten erhältlich bei: Volksbank, Kelbergstraße 1, Ulmen Sparkasse Mittelmosel, Alter Postplatz 22, Ulmen Volksbank, Abt-Richard-Straße 13, Daun Buchhandlung Lese Ecke, Bahnhofstraße 32a, Ulmen Köln Ticket: 0221 / 8201, www.koelnticket.de - www.bruce-kapusta.de st. matthias schützenbruderschaft Schöne Lieder, warme Worte, tiefe Sehnsucht, stille Orte. Gedanken, die voll Liebe klingen, Weihnachten möcht‘ ich nur mit Dir verbringen. Was gibt es Schöneres als bunte Plätzchen, frischen Tannenduft, leuchtende Kinderaugen sowie Zeit und Muße für Freunde und Familie, dazu wunderschöne Geschichten und bekannte Melodien, die tief das Herz berühren. „Diesen besonderen Zauber möchte ich festhalten und Ihnen einen unvergesslichen Konzertabend in einer fantastischen Atmosphäre bereiten“, schwärmt der Star-Trompeter. Am Freitag, den 25.11.16 haben wir gegen die Mannschaft aus Dünfus, mit 477 zu 473 Ringen gewonnen. beste schützen: Bernd Schaaf Katja Meurer Tamara Bäßler Marco Wolf mit 126 Ringen mit 124 Ringen mit 121 Ringen mit 106 Ringen Das nächste Schießen findet am 02.12.2016 in Reudelsterz statt. Ulmen - 57 - sV Fortuna Ulmen 1921 e.V. Vorschau auf die Wegitherm-Cup Fußballturnierserien 2017! Auch im Jahre 2017 wird wieder die traditionelle Hallenturnierserie um den Wegitherm-Cup aufgelegt. Der aus Ulmen stammende Hauptsponsor der Veranstaltungsreihe, Rene Diederichs, einer der Geschäftsführer der Unternehmung aus Uersfeld und somit Namensgeber, hat erneut keine Mühen und Kosten gescheut, der Ulmener Fußballabteilung diese Plattform zu bieten. -Rene Diederichs in der Bildmitte / in den Reihen der Vereinsführungnachfolgend die geplanten Turniere: 07.01.2017 Samstag, 10,00 - 17.00 Uhr Wegitherm C-Jugend 08.01.2017 Sonntag, 10.00 - 17.00 Uhr Wegitherm F + D-Jugend 13.01.2017 Freitag, 18.00 - 23.00 Uhr WEGITHERM A-Jugend 14.01.2017 Samstag, 10.00 - 17.00 Uhr Wegitherm B-Jugend 15.01.2017 Sonntag, 10.00 - 17.00 Uhr Wegitherm Mädchen 21.01.2017 Samstag, 10.00 - 14.00 Uhr Wegitherm Bambini 22.01.2017 Sonntag, 10.00 - 16.00 Uhr Wegitherm E-Jugend Ausgabe 48/2016 Natürlich finden auch die Senioren Berücksichtigung in den finanziellen Aufwendungen unseres Sponsors: Folgende Turniere sind in den „betagteren Altersklassen“ so möglich geworden und vorgesehen: 21.01.2017 Samstag, 14.00 - 19.00 Uhr Wegitherm Senioren 04.03.2017 Samstag, 14.00 - 19.00 Uhr Wegitherm Alte Herren Die einzelnen Startschüsse werden rechtzeitig in den Medien aufgezeigt samt schlussendlichem Teilnehmerfeld. Für das leibliche Wohl in der Halle wird zu allen Tagen bestens gesorgt sein. Freuen wir uns also auf den Januar 2017; in der Sporthalle in Ulmen wird Einiges geboten sein. senioren i Klarer Heimsieg auch das letzte Heimspiel der saison konnte unsere 1. mannschaft klar mit 0:4 gewinnen. der gegner aus dem weit entfernten Habscheid hatte zur keiner Zeit die aussicht auf etwas zählbares. sV Ulmen i - sg Habscheid 4:0 Bereits in den ersten Minuten war klar, in welche Richtung dieses Spiel gehen wird. Nach guten Aktionen über die Außenbahn kamen Jan Verwaayen und Christian Jerke nacheinander zum Torabschluss aus rund 16 m. Leider bekamen die zwei den Ball nicht auf das Tor. So musste man doch einige Minuten länger auf das wichtige 1:0 warten. Aber dann machte es Mike Schumacher nach einem punktgenauen, weiten Abschlag von Ejlin Kajo wieder richtig gut über die Außenbahn und Jan stand wieder goldrichtig im Strafraum. Jetzt ließen wir den Gegner etwas besser ins Spiel kommen. Und so musste unser Torwart Ejlin bei einem Kopfball in höchster Not klären. Mit dem Pausenpfiff konnte unser Team dann aber die Führung sogar noch ausbauen. Markus Schweisel konnte eine Abwehraktion direkt in den Lauf von Mike klären, der dann aus weiter Entfernung das 2:0 erzielen konnte. Die 2. Halbzeit plätscherte großenteils vor sich hin. Dennoch vergaß das Team nicht den Deckel endgültig auf den Sieg zu machen. Zweimal die Kombination Jan - Mike erhöhten das Ergebnis auf ein verdientes 4:0. Fazit: Ungefährdeter Heimerfolg! aufstellung: Ejlin Kajo - Benedikt Hens, Markus Schweisel, Matthias Gundert (60. Tom Karst), Matthias Wolf (70. Marc Friedrich) - Sven Michels, Anton Brack, Christian Jerke, Yannick Franzen (75. Johannes Regnier), Mike Schumacher - Jan Verwaayen Tore: 15‘ 1:0 Jan (Mike), 45‘ 2:0 Mike (Markus), 60‘ 3:0 Mike (Jan), 80‘ 4:0 Jan (Mike) Ulmen - 58 - Vorschau: Leider ist die 1. Mannschaft noch nicht in die Winterpause entlassen. Kommendes Wochenende wurde das Spiel gegen die SG Darscheid/Mehren auf nächstes Jahr verlegt. Das ausgefallene Spiel gegen die SG Esch/Feusdorf muss aber dieses Jahr noch ausgetragen werden. Bisher ist hier der Sonntag, 11.12, 14:30 Uhr in Esch angesetzt. Eine Spielverlegung ist aber noch nicht final entschieden. Es wartet auf jeden Fall ein Gegner der mit dem Rücken zur Wand steht und nichts mehr zu verlieren hat. Oftmals sind das die schwierigsten Spiele und unser Team muss gewarnt sein und eine konzentrierte Leistung abliefern um auch die Punkte beim Tabellenletzten zu gewinnen. Trainer Schenk und das Team freuen sich auch am letzten Spiel in 2016 auf viel Ulmener Unterstützung. (CJ) senioren ii Zweite mannschaft verliert auch zweites spiel gegen rengen! Bereits am vergangen Freitag, traf die Elf um Holger Esper und Horst Zenner, zum zweiten Mal binnen einer Woche auf den SC Rengen und verlor zum zweiten Mal. sV Ulmen ii 1:3 sC rengen Nach dem schwachen Auftritt in der letzten Woche, wollte die Mannschaft Moral beweisen und das letzte Spiel in 2016 positiv beenden. Die erste Halbzeit war dann auch ordentlich, man hatte zwar wenige, aber gute Torgelegenheiten, die man jedoch nicht nutzen konnte. Da der Gast auch nichts Zählbares auf unser Tor brachte, stand es zur Pause 0:0. Die zweite Hälfte verlief dann im Gegensatz zu den ersten 45. Minuten eindeutiger. Nur leider in die falsche Richtung! Fortan bestimmte Rengen das Spiel und ging nach 55. Spielminuten mit 1:0 in Führung. Zwar konnte Johannes Regnier den zwischenzeitlichen Ausgleich erzielen, dass änderte jedoch nichts an der schwachen Halbzeit. In den letzten 10 Minuten erzielte Rengen noch 2 weitere Treffer und gewann schlussendlich verdient. Fazit: Zwei Spiele gegen Rengen, zweimal verloren und zweimal schlecht gespielt, viel mehr gibt es zu den beiden Spielen nichts zu sagen! Aufstellung: Marcel Treber - Fabian Greif (65. Jonathan Pitzen), Alex Krämer (85. Joshua Thiel), Ricardo Schaaf, Marc Friedrich - Ralf Gehl, Anton Brack ©, Dominik Hens, Johannes Regnier - Niklas Denkel - Tobias Hofmann Geschlossen möchte sich die Mannschaft aber nochmal bei Holger Esper und Horst Zenner bedanken, die beide im nächsten Jahr nicht mehr an der Seitenlinie stehen werden. Mit Ihnen holten wir als Aufsteiger 13 Punkte und haben einen beruhigenden Vorsprung auf den Abstiegsplatz. Danke Holger! Danke Horst! Ausgabe 48/2016 seniorenverband brH Cochem Wanderung Die nächste Wanderung des Seniorenverbandes BRH Cochem, Gruppe 1, findet am mittwoch, dem 7. dezember 2016 statt. Wir treffen uns um 10:00 Uhr am Bahnhof Cochem. Von dort geht die Wanderung über die neue Moselbrücke, runter ans Moselufer, weiter bis Ende Cond, über den Apolloweg hinauf nach Valwigerberg und zurück über den Bergweg nach Valwig zum Hotel „Fisch Fritz“. Hier wollen wir dann bei gutem Essen und Getränken den Wandertag und das Wanderjahr 2016 ausklingen lassen. Die Strecke ist aus früheren Wanderungen bekannt und ist trotz einiger Steigungen sicherlich für alle zu schaffen. Länge ca. 9 km. Nach dem gemütlichen Beisammensein mit etwas Vorweihnachtsstimmung fahren wir mit dem Linienbus zurück nach Cochem. Weitere auskunft durch: Wanderwart Werner Liesenfeld, 56858 mittelstrimmig; Telefon: 06545-8920 od. 0162-1752355 od. email: werner. [email protected]. spondylodese-sHg mittelmosel-eifel e.V. erbrecht Am dienstag, den 6. dezember um 19.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Wittlich, Kurfürstenstr. 10 lädt die SHG alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Erben und Vererben“ ein. Unsere Fachrechtsanwältin Fr. Astrid Dahmen aus Wittlich gibt einen umfassenden Überblick über das deutsche Erbrecht und ergänzt den Vortrag mit Beispielen aus ihrer alltäglichen Arbeit. Sie unterrichtet auch über die Vor- und Nachteile von Schenkungen zu Lebzeiten, Ausgleichs- und Pflichtansprüche sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer. Auch besprochen werden das Ehegattentestament. Des Weiteren referiert sie über die Grundzüge des gesetzlichen Erbrechts, die gerade auch Eigentümer betreffen. Im Anschluss stellt sich Fr. Dahmen gerne zur Verfügung, um Fachfragen zu beantworten. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung: P. Göttges, 06532 2067; Kinderschutzbund 06571 2110 auch auf unsere Homepage: www.spondy-gruppe.de Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und einen gesunden Rutsch ins neue Jahr. Unser nächstes Beratungsgespräch findet wieder am 5. Januar (je nach Wetterlage) statt. schlepperfreunde schieferland e.V. einladung Jahreshauptversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung der Schlepperfreunde Schieferland e.V. findet am samstag, 7. Januar 2017 im Gemeindehaus Laubach, kleiner Saal statt. Beginn 19.30 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr 2. Bericht des 1. Kassierers 3. Bericht des 1. Schriftführers 4. Bericht der Rechnungsprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Mitgliedsbeiträge 7. Anträge 8. Verschiedenes Der Vorstand bittet um vollzählige Teilnahme maschinen- und betriebshilfsring Vulkaneifel daun e.V. einladung zur generalversammlung Der Maschinen- und Betriebshilfsring Vulkaneifel Daun e.V. veranstaltet am 06.12.2016 um 20.00 Uhr im Gasthaus „Zum Brauer“ in 54550 Daun-Steinborn seine Generalversammlung. Neben Vorstands- und Beiratswahlen werden die Leistungen des Maschinenringes dargelegt und die Möglichkeiten erörtert, die von den Landwirten in Anspruch genommen werden können. Das Hauptreferat mit dem Thema Exakt in der Spur bleiben durch RTK für unsere Betriebsstrukturen mehr als Luxus? dreht sich ganz um GPSgesteuerte Lenkungstechnik. Alle Mitglieder mit ihren Partner/innen sowie interessierte Landwirte und deren Betriebsnachfolger sind zu dieser Generalversammlung herzlich eingeladen. Ulmen - 59 - LandFrauenverband Vulkaneifel Der LandFrauenverband Vulkaneifel unternimmt vom 16. bis 22. Mai 2017 eine Flugreise nach Portugal. Die Tour beginnt in Porto. Die Stadt bietet viele interessante Sehenswürdigkeiten. Von hier aus geht es weiter Richtung Süden, nach Fatima. Die Stadt ist der bedeutendste Wallfahrtsort in Portugal und einer der bekanntesten der katholischen Kirche. Weiter führt die Reise in die Hauptstadt Lissabon, die auf besondere Weise die portugiesische Kultur reflektiert. Von hier aus treten wir dann die Heimreise an. Weitere Informationen und Anmeldung: Brigitte Willems, Tel.: 06596-523 Ausgabe 48/2016 d) Spielführer e) Pressewart f ) Jugendwart g) Schriftführer 10. Neuwahl des Beirates 11.Verschiedenes Ergänzungen zur Tagesordnung sind laut Satzung dem Vorstand 8 Tage vor der Versammlung schriftlich anzuzeigen. Der Vorstand des Golfclub Cochem/Mosel e.V. würde sich über Ihr Kommen freuen. Kreis-Waldbauverein Cochem-Zell Exkursion in den Gemeindewald Masburg Wir laden alle Mitglieder und Interessierte ganz herzlich zu einer Exkursion in den Gemeindewald Masburg, am Donnerstag, den 08.12.2016, 14.00 Uhr ein. Treffpunkt ist der Mitfahrerparkplatz Laubach an der A48. Nach der Exkursion (gegen 16:00 Uhr) lädt der Kreis-Waldbauverein zum Ausklang ein. Thema ist der Einsatz eines Harvesters in schwachen Laubholzbeständen in befahrbaren Lagen. Die örtliche Führung übernimmt Herr Ferdinand als zuständiger Revierleiter. Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu können und bitten bei Teilnahme um tel. Anmeldung bis zum 06.12.2016 bei Frau Steffes (Tel.: 02671-916 93 11) in der Geschäftsstelle. ParTeien Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter folgenden Rufnummern: CDU-Kreisgeschäftsstelle.................................... Tel.: 02671-975510 Kreisgeschäftsführerin Tina Schüller .............................Fax: 02671-980332 ...................................................................................... [email protected] Peter Bleser, Parl. Staatssekretär................................ 030-22773308 ...................................................................................peter.bleser@bundestag.de Mitglied des Deutschen Bundestages:..................... www.peter-bleser.de Golfclub Cochem/Mosel e.V. Jahreshauptversammlung Anke Beilstein............................................................... 02671-975515 Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages:.......................................................................www.anke-beilstein.de Dr. Werner Langen........................................................ 0261-8896153 Mitglied des Europäischen Parlaments: ................................................................... [email protected] Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 des Golfclub Cochem/Mosel e.V. Termin: Mittwoch, 14. Dezember 2016 Ort: Golfresort Cochem, Am Kellerborn 2, 56814 Ediger-Eller Uhrzeit: 19.30 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Präsidenten Manfred Ostermann 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Totengedenken 4. Jahresrückblick a) Bericht des Präsidenten b) Bericht des Spielführers c) Bericht des Jugendwartes 5. Bericht des Schatzmeisters a) Rechnungslegung 2015 b) Etatplanung 2017 6. Bericht der Rechnungsprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahl des Wahlleiters 9. Neuwahlen a) Präsident b) Vizepräsident c) Schatzmeister Junge Union Cochem-Zell: Jens Münster ...............................................................jens-muenster@web.de ...........................................................................................www.ju-cochem-zell.de Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft: Alfred Pantenburg ................................................................................02678-391 Ludolf Oster..................................................................................... 02653-915536 Frauen-Union-Cochem-Zell Gaby Franzen ........................................................................................02675-712 Senioren Union Cochem-Zell: Helga Kellermeier .......................................................................02675-9119808 Weber Elmar ........................................................................................ 02673-1421 CDU-Gemeindeverband Ulmen Heinz-Werner Hendges.....................................................................02677 / 307 .....................................................................................................hkellerm@aol.com CDU-Ortsverband Ulmen/Auderath Klaus Mohr als Vorsitzender .........................................02676/1067 (Ulmen) Michael Kerpen als 1. Stellvertreter ............................. 02676/799 (Ulmen) Inge Krämer als 2. Stellvertreterin .........................02676/1706 (Auderath) Alfons Weber als Schriftführer ................................02676/1045 (Auderath) Ulmen - 60 - FDP - Cochem-Zell Im Internet: www.fdp-cochem-zell.de Jürgen Hoffmann, FDP-Kreisvorsitzender, Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, bietet ratsuchenden Bürgern seine Hilfe an. Tel.: 06545 / 5149016, Email: [email protected] Dr. Hans-Georg Schuh, Kreistagsmitglied, Hesweiler Straße 1, 56865 Blankenrath, steht ratsuchenden Bürgern gerne mit Rat zur Seite. Tel.: 06545 / 93660, Fax: 06545 / 936633, Email: [email protected] Marco Weber, Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtags, Parlamentarischer Geschäftsführer und Agrarpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion; Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt aufnehmen: Tel. 06597 / 6250234, E-Mail: [email protected], Homepage: www.marcoweber-eifel.de Ausgabe 48/2016 Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft in der SPD zu ehren. Geehrt wurden Rudolph Steffes-tun und Frank Steimers für 25 Jahre Mitgliedschaft. In der Laudatio ging Benedikt Oster auf die vielen ehrenamtlich geleisteten Tätigkeiten der Geehrten ein und bedankte sich im Namen der SPD für ihren vorbildlichen Einsatz. Abgerundet wurde dieser sehr angenehme Abend mit aktuellen Informationen aus dem Landtag und der SPD-Fraktion in Mainz. Benedikt Oster berichtet über die aktuellen Themen und beantwortete viele Fragen der Anwesenden Mitglieder. Für viele sehr wichtig, waren die Ausführungen über den Standpunkt der Landesregierung zu den Themen, Flugplatz Hahn und der Spendenaffäre der CDU im Kreis Cochem-Zell. Nachdem der Vorsitzende die Sitzung offiziell beendet hatte, wurde noch lange über verschiedene Themen gemeinsam diskutiert. Ein Fazit aller Anwesenden: Dieser Abend muss eine Fortsetzung haben. Junge Liberale Cochem-Zell Wir sind die liberale Jugendorganisation in Deutschland und wollen Politik und Zeitgeschehen durch unsere freiheitlichen Grundsätze mitgestalten. Deshalb - heute schon an morgen denken! Bei Fragen und Anregungen sind wir unter www.julis-coc.de oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar. SPD Cochem-Zell Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mit gestalten wollen: SPD Kreisverband Cochem-Zell.............................Tel: 02671-603837 Ravenéstraße 41, 56812 Cochem Email: [email protected] Vorsitzende Heike Raab Staatssekretärin und Bevollmächtigte im Bund und für Europa, Medien und Digitales. Email: [email protected] Mitglied des Landtages Benedikt Oster.......................................................................Tel: 02671 - 603838 Email: [email protected] SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Bernd Schuwerack Email: [email protected] SPD Vulkaneifel Mario Schoenemann, ........................................................... Tel. 02676 952820 Ehrungen für verdiente Mitglieder in der SPD-Vulkaneifel Der SPD Ortsverein Vulkaneifel hatte zur Mitgliederversammlung eingeladen. Um die oft tristen Mitgliederversammlungen etwas angenehmer zu gestalten, lud der neue Vorsitzende Mario Schoenemann in den Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Ulmen ein. Bei einem leckeren Döppekuchen war sofort eine angenehme Atmosphäre bei den anwesenden Parteimitgliedern zu spüren. Nachdem der Vorsitzende die Versammlung eröffnet hatte und die Tagesordnung auf den aktuellen Stand gebracht wurde, verkündete der Landtagsabgeordnete Benedikt Oster, dass ein Termin für den SPD-Neujahrsempfang 2017 festgelegt und als Gastredner der Fraktionsvorsitzende der SPD im rheinland-pfälzischen Landtag, Alexander Schweitzer, eingeladen wurde. Die Veranstaltung findet am 17. Januar 2017 im Bürgerhaus in Auderath statt. Der eigentliche Grund für die Mitgliederversammlung waren die Wahlen für die Vertreter der Wahlkreiskonferenz und der UnterbezirksVertreterversammlung. Nach erfolgreicher Durchführung der Wahlen unterbrach der Vorsitzende die Sitzung, um die Anwesenden zu den kulinarischen Spezialitäten der Eifel, Döppekuchen und Kaltgetränke, einzuladen. Es geht an dieser Stelle ein großes und herzliches Dankeschön an die Spender der kulinarischen Köstlichkeiten. Zur Überraschung aller Anwesenden hatte ein Gast noch nie in seinem Leben Döppekuchen gegessen und kannte das Gericht auch nicht. Es hat Ihm aber sehr gut geschmeckt. Willkommen in der Eifel. Nachdem sich alle gesättigt hatten, wurde die Mitgliederversammlung wieder eröffnet und der Vorsitzende Mario Schoenemann und der Landtagsabgeordnete Benedikt Oster hatten die Ehre, zwei verdiente v. L. Mario Schoenemann, Benedikt Oster, die geehrten Frank Steimers und Rudolph Steffes-tun Gerhard Borngräber SPD Ortsverein Vulkaneifel Ihre Ansprechpartner im Verbandsgemeinderat Ulmen: Bernhard Rodenkirch, Fraktionsvorsitzender ......................Tel. 02677 639 Lothar Friedrich, stv. Fraktionsvorsitzender ..........................Tel. 02676 37) Marita Benz ................................................................................... Tel. 02677 1571 Albert Klein ................................................................................... Tel. 02676 1887 Christian Laux ......................................................................... Tel. 0171 3528408 Frank Steimers ........................................................................ Tel. 02676 951164 Florian Streuke ....................................................................... Tel. 02677 951369 Günther Wagner ......................................................................... Tel. 02676 1381 Ihre Ansprechpartner im Stadtrat Ulmen: Lothar Friedrich, Fraktionsvorsitzender ..........................Tel. 02676 373 Mario Schoenemann, stv. Fraktionsvorsitzender................................................... Tel. 02676 952820 Albert Klein ................................................................ Tel. 02676 1887 Christian Laux ........................................................ Tel. 0171 3528408 Rudolf Steffes-tun ........................................................ Tel. 02676 724 Günther Wagner ......................................................... Tel. 02676 1381 Homepage:...................................................................www.spd-vulkaneifel.de Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Cochem-Zell www.gruene-cochemzell.de twitter: GrueneCochemZ Kreisvorstand: Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim, Tel. 02653/4122 Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel: 02653/4019029 Kassenwart Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem, Tel: 0163/6798558 Kreistagsfraktion: Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551, E-Mail:[email protected] Peter Minnebeck, Kaifenheim, Tel. 02653/4122 E-Mail: [email protected] Ulmen - 61 - Landtagsabgeordnete Eveline Lemke www.eveline-lemke.de Abgeordnetenhaus Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz Telefon: 06131 / 208-3138 E-Mail: [email protected] Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer, MdB www.corinna-rueffer.de Wahlkreisbüro Jüdemerstraße 16 54290 Trier Tel: 0651 991 952-90 Fax: 0651 991 952-91 Mail: [email protected] Landesverband Rheinland-Pfalz www.gruene-rlp.de Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz Tel.: 06131/89 243 0 Fax: 06131/89 243 30 Mail: Email: [email protected] Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr DIE LINKE. Cochem-Zell Ausgabe 48/2016 AfD Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz Schusterstr. 22 55116 Mainz Tel.: +49 6131 - 4863810 Fax: +49 6131 - 5868801 E-Mail: [email protected] Anfragen zu Spenden etc.: [email protected] WÄHLergrUPPen Freie Wählergruppe Büchel e.V. Die Freie Wählergruppe Büchel e.V. will für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Büchel jederzeit Ansprechpartner bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Wir würden uns freuen, wenn Sie von unserem Angebot regen Gebrauch machen würden. Ihre Ansprechpartner sind: Manfred Nehren, Tel. 732 Rudi Hieronimus, Tel. 1234 Rita Simon, Tel. 1529 Friedhelm Gerhartz, 631 Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin Krötz: Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? - Jeden Dienstag, 18.30 – 20.00 Uhr, steht der Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu sozialen, ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer: 02653 – 914 880, E-Mail: [email protected] Für Sie im Bundestag: Katrin Werner, Tel.: 0651 – 1459225, [email protected], www.katrinwerner.de Alexander Ulrich, [email protected], www.mdb-alexander-ulrich.de DIE LINKE. im Internet: DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de Linksjugend [‚solid] Du möchtest für Deine demokratischen und sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns! Kontakt: [email protected] Die Linksjugend [‚solid] im WWW: http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de www.linksjugend-solid-rlp.de www.linksjugend-solid.de Alternative für Deutschland Wir sind für Sie da! Ob Sie Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mitgestalten wollen: Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen, oder möchten Mitglied werden? Dann wenden Sie sich gerne an uns: Der Fraktionsvorsitzende der AFD im Kreistag und Kreisvorsitzender der AFD Cochem-Zell Martin Fischer; Illerich E-Mail: [email protected] Mobil: 0175/1601369 Mitglied des Kreistages und stellv. Vorsitzender der AFD Cochem-Zell Dr. Klaus-Werner Lay; Panzweiler E-Mail: [email protected] Tel.: 06545/6795 Kreisschatzmeister der AFD Cochem-Zell Alfred Fischer; Illerich E-Mail: [email protected] Mobil: 0171/3177699 Schriftführer der AFD Cochem-Zell Martin Berke; Laubach E-Mail: [email protected] FWG Cochem-Zell e.V. www.fwg-cochem-zell.de Für Fragen, Ideen und Anregungen stehen folgende Vertreter im Kreistag jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung: Fraktionsvorsitzender: Matthias Müller, Bullay, Tel. 06542-693220 Albert Jung, Kaisersesch, Tel. 02653-999660 Manfred Führ, Treis-Karden, Tel. 02672-7624 Bürger für Ulmen e.V. www.bürger-für-ulmen.de Die Wählergruppe „Bürger für Ulmen e.V. (BFU e.V.) will für alle Ulmener Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Hierzu stehen Ihnen unsere Vertreter im Stadtrat Ulmen als Ansprechpartner zur Verfügung: Karl Eckardt, 1. Beigeordneter, Tel. 8124 Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058 Peter Wallebohr, stv. Fraktionsvorsitzender, Tel. 1719 Hubert Willems, Tel. 1373 Frank Wallebohr, Tel. 1884 Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch! Besuchen Sie auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine werden im „Vulkanecho“ veröffentlicht. Wählergruppe „BÜRGER FÜR ULMEN e.V.“ (BFU e.V.) Einladung zur Mitgliederversammlung 2016 Die Wählergruppe „BÜRGER FÜR ULMEN e.V.“ (BFU e.V.) lädt herzlich zur Mitgliederversammlung 2016 ein. Die Versammlung findet am Donnerstag, den 15.12.2016 im Gasthaus Bürgerstube in Ulmen statt. Versammlungsbeginn: 19:00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit 3. Bericht des 1.Vorsitzenden 4. Bericht des Fraktionsvorsitzenden 5. Bericht des Kassenführers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Anträge 9. Planungen 2017 10.Verschiedenes Ergänzende Anträge oder Anregungen sind fristgerecht bis spätestens 10.12.2016 schriftlich beim 1.Vorsitzenden Karl Eckardt, Wiesenstr. 17, 56766 Ulmen einzureichen. Ulmen - 62 - Ausgabe 48/2016 Familienanzeigen in Ihrem Mitteilungsblatt Foto: Marlies Schwarzin / pixelio.de Nachruf! Margot Adams Wir nehmen Abschied von unserem Vereinsmitglied Margot Adams. Wir danken ihr für die Zeit und tatkräftige Unterstützung als Fördervereins-Mitglied in den vergangenen Jahrzehnten. Margot war immer zur Stelle, wenn eine helfende Hand gebraucht wurde. Besonders zu vergangenen „Maisch-Zeiten“ hat sie dadurch den „FördervereinGedanken“ hochgehalten. Auch als Ehefrau unseres ehemaligen Vereinsvorsitzenden hat sie direkt und indirekt der Feuerwehr-Vereinsarbeit viel Zeit geopfert. Wir werden ihr stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Deine Vereinsmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kennfus. Hermann-Josef Schmitz Bestattungen Sarglager • Überführungen Erd-, Feuer- und Seebestattungen Erledigung aller Formalitäten Tag- und Nachtdienst Familienanzeigen in ihrem Mitteilungsblatt Herzlichen Dank für alle uns erwiesenen Glückwünsche, Aufmerksamkeiten und Geschenke anlässlich unserer Zum Wiesborn 1, 56825 Kliding Trierer Straße, 56826 Lutzerath Telefon: 0 26 77 / 277 60 60 Diamantenen Hochzeit Wir haben uns sehr darüber gefreut. Hilde & Erich Daheim Büchel, im Dezember 2016 B e ilag en hi nw ei s B e i la g e n h i n w e i s Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Vollbeilage des NORMA Lebensmittelfilialbetriebs. Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Teilbeilage Mtromat-Müller Eektro Automatisier Wir bitten unsere Leser um beachtung! Wir bitten unsere Leser um beachtung! Schreibe Deinen Krimi Ein Wettbewerb unterstützt von Hau in die Tasten DEaDlinE: 15. Januar 2017 d www.facebook.com/juniorawar BiS 15. Januar anmelden • hochladen • gewinnen MirKo DrotSchMann Youtuber „MrWissen2go“ WWW.Junior-aWarD.DE 48/2016 Mitten im Arbeitsleben Caritas Werkstätten und Mosellandwerkstätten ziehen positive Bilanz ihrer Beruflichen Aktionstage im Kreis Cochem-Zell – Abschlussveranstaltung mit Landrat in der Kreisverwaltung Vom 19. September bis 18. November 2016 absolvierten 23 Menschen mit Behinderung ein bis zu vierwöchiges Praktikum in regionalen Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Weitere zehn Werkstattbeschäftigte arbeiten mittlerweile ganzjährig in den Unternehmen. Möglich machen dies die Mosellandwerkstätten Treis-Karden und die Caritas Werkstätten der St. Raphael Caritas Alten- und Behindertenhilfe GmbH in Zusammenarbeit mit über 30 Unternehmen, die sich im Landkreis Cochem-Zell engagieren und Praktikumsplätze sowie dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze anbieten. der Aktionstage, berichteten von ihren gesammelten Eindrücken und tauschten sich intensiv zum Thema Inklusion und zu der weiteren Entwicklung der beruflichen Teilhabe im Landkreis Cochem-Zell aus. Als Dank und Anerkennung für ihr Engagement überreichten Landrat Manfred Schnur und Doris Hein, Leiterin der Virtuellen Werkstatt XTERN der Caritas Werkstätten, Urkunden an die Vertreter der beteiligten Unternehmen. Die Werkstattbeschäftigten und Schüler erhielten Zertifikate für ihre erfolgreich abgeschlossenen Praktika. Zu den Praktikanten der Aktionstage gehören Schüler der St.-Martin-Schule in Düngenheim, der Astrid-Lindgren-Schule in Dohr sowie Beschäftigte der Caritas Werkstätten und der Mosellandwerkstätten. Ziel der Aktionstage ist es, mehr Menschen mit Behinderung und regionale Betriebe zusammenzubringen. Zum Abschluss der Aktionstage, die unter dem Motto „Mitten im Arbeitsleben“ standen, trafen sich die Praktikanten mit Vertretern der beteiligten Unternehmen, der Werkstätten, der Kreisverwaltung sowie mit Landrat und Schirmherr Manfred Schnur am 18. November 2016 in Cochem. Sie zogen eine positive Bilanz Die Caritas Werkstätten stellen sich seit vielen Jahren der Herausforderung, Menschen mit Behinderung bei ihrer Teilhabe am Arbeitsleben individuell zu unterstützen und zu begleiten. Die Aktionstage bilden dabei nur einen Teil der Arbeit des Integrationsmanagements der Caritas Werkstätten. „Wir möchten Menschen mit Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Cochem-Zell Mo. - Fr. 08.00 - 12.30 Uhr Allgemein Mo. - Mi. 07.15 - 17.00 Uhr Bürgerbüro Mo. - Mi. 07.30 - 15.00 Uhr KFZ-Zulassung Mo. - Do. 07.30 - 12.00 Uhr Gesundheitsamt Do. Do. Do. sowie Behinderung eine inklusive Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Inklusive Teilhabe bedeutet hier, dass ein Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft, auch im Arbeitsleben, selbstverständlich wird“, so Doris Hein. „Dabei ist es uns wichtig, die Fähigkeiten und Ressourcen jedes Einzelnen zu berücksichtigen und einen passgenauen Nischenarbeitsplatz in einem Betrieb zu erschließen.“ „Im Rahmen der Aktionstage bekommen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in einen Beruf reinzuschnuppern und gewinnen damit ein Stück Normalität. Auch wenn sie sich in den Werkstätten wohlfühlen, haben sie oftmals den Wunsch, dort zu arbeiten, wo alle anderen Menschen arbeiten. Dabei geht es nicht nur darum ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, sondern auch eine Arbeit zu haben, für die sie geschätzt werden und die ihnen Spaß macht. Wenn ich in die Augen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer schaue, sehe ich, dass sie sehr stolz auf das sind, was sie in den letzten vier Wochen gelernt haben - und das können sie auch“, betont Landrat Manfred Schnur. Für weitere Infos zu den Aktionstagen und zum Integrationsmanagement der Caritas Werk-stätten steht Doris Hein gerne zur Verfügung (Tel.: 02654/8980000, E-Mail: d.hein@ srcab.de). Sie nimmt auch Bestellungen der kostenlosen Broschüre „Beruflicher Ratgeber für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ der Caritas Werkstätten entgegen. 14.00 - 16.00 Uhr 07.15 - 18.00 Uhr 07.30 - 17.30 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Fr. Fr. Fr. 07.15 - 13.30 Uhr 07.30 - 12.30 Uhr 07.30 - 12.30 Uhr Aus Ihrer Kreisverwaltung „Weihnachten in Cochem-Zell ist Märchenzeit“ Dienstag, 06.Dezember 2016 um 15.00 Uhr im Bürgersaal in Ulmen „Die kleine Hexe feiert Weihnachten“ Wer denkt, für Lisbet die kleine Hexe ist Weihnachten die einfachste Hexerei der irrt! Lisbet weiß nämlich nicht: Soll sie zuerst den Weihnachtsbaum schmücken? Oder Plätzchen backen? Oder auf das Hexenkind Trixi aufpassen? Sie hat noch so viel zu tun bis die Weihnachtshexe kommt. Und die kann jeden Moment an die Tür klopfen. Zum Glück hat sie ja ihren Hexenbesen. Und außerdem kann Lisbet ja zur Erleichterung doch mal wieder ein wenig ihre Hexenkünste einsetzen. Wäre ja gelacht, wenn sie den Weihnachtsstress nicht bewältigen würde...! Alter: ab 3 Jahren Dienstag, 13. Dezember 2016 um 15.00 Uhr im Gemeindehaus in Faid „Wilhellmine Weihnachtsstern“ Die Milchstraßenbewohnerin Wilhellmine ist der mit Abstand kleinste Stern am Himmelszelt und ausgerechnet sie wird zum diesjährigen Weihnachtsstern auserkoren. Wie soll dieser Winzling in der Heiligen Nacht das alles erstrahlende Licht zustande bringen? Alter: ab 4 Jahren Mittwoch, 14. Dezember 2016 um 15.00 Uhr im Gemeindehaus in Kalenborn „Gloria, der übermütige Weihnachtsengel“ Kurz vor Heiligabend liegt Gloria noch immer auf ihrer Wolke und schnarcht. Da schickt der wütende Oberengel sie auf die Erde, um eine Krippe aufzubauen. Mit viel Quatsch, Musik und Tanz schafft sie es in der letzten Minute noch fertig zu werden. Im Anschluss an das Theater laden wir Euch von 16.00 – 17.00 Uhr ein mit uns schöne Weihnachtssachen zu basteln (eine Veranstaltung im Rahmen der Dorfmoderation). Alter: ab 4 Jahren 2 Kreisnachrichten Cochem-Zell Aus Ihrer Kreisverwaltung Donnerstag, 15. Dezember 2016 um 15.00 Uhr in der Knabenschule in Treis und Dienstag, 20. Dezember 2016 um 15.00 Uhr im Gemeindehaus in Ediger-Eller „Weihnachten auf dem Leuchtturm“ Wie jedes Jahr feiert der Leuchtturmwärter auf seiner Insel mit all seinen Freunden ein gemütliches Weihnachtsfest... mit viel Musik. Aber plötzlich landet ein Raumschiff! Wer da wohl drin ist? Alter: ab 4 Jahren Donnerstag, 22. Dezember 2016 Weihnachten im Apollokino in Cochem Von 14030 - 16.30 Uhr basteln wir viele schöne Weihnachtssachen. Außerdem sind der Weihnachtsmann und der Weihnachtsengel da, und Ihr könnt Euch mit ihnen auf dem Himmelsthron fotografieren lassen. Das Bild dürft Ihr selbstverständlich mit nach Hause nehmen. Um 16:30 Uhr haben wir folgende Filme für Euch: Pettersson und Findus: Das schönste Weihnachten überhaupt Sing (beide FSK 0) Eintritt: 6,00 € Bei dieser Veranstaltung findet keine Aufsicht statt! Weitere Informationen erhaltet ihr bei der Kreisjugendpflege Cochem-Zell: • Martina Christmann, Tel.: 02671/61-412, E-Mail: [email protected] • Anna Kranz, Tel.: 02671/61-841, E-Mail: [email protected] Kreisnachrichten Cochem-Zell 3 Aus Ihrer Kreisverwaltung Warn- und Informationssystem Katwarn wird getestet Landesweiter Probealarm mit Warn-App – KATWARN am 05. Dezember 2016, 11.00 Uhr Haben Sie sich schon beim Warnsystem KATWARN angemeldet? Wenn nicht, können Sie auch keinen Probealarm oder Warnhinweise im Ernstfall auf Ihr Handy oder Smartphone erhalten. Die Anmeldung ist freiwillig und kostenfrei. chen Hochwasserwarnungen für kleinere und mittlere Flüsse mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN getestet. Alle in Rheinland-Pfalz angemeldeten Personen (im Landkreis Cochem-Zell bereits über 5.500) erhalten kurz nach 11.00 Uhr auf ihrem Smartphone oder Handy eine Probewarnung. Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleizahl. SMS an Servicenummer 0163/755 88 42: „KATWARN 12345 [email protected]" (für Postleizahl 12345 und optional E-Mail). Wenn am Montagvormittag gegen 11.00 Uhr bei Nutzern des Handy-Warnsystems KATWARN in Rheinland-Pfalz die Mobiltelefone klingeln, gibt es keinen Grund zur Unruhe: Denn es handelt sich um einen Probealarm des elektronischen Warnund Informationssystems KATWARN, das u.a. im gesamten Bereich der Integrierten Leitstelle Koblenz (Landkreise Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz und Stadt Koblenz) eingeführt ist. Es wird die Funktionsfähigkeit der „Warnung der Bevölkerung“ überprüft und der Probealarm dabei erstmalig mit fiktiven Hochwassermeldungen durchgeführt. Dreimal jährlich erfolgt ein Probealarm mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN. Erstmalig wird am Montag, 05. Dezember die Übermittlung von amtli- Seit Oktober 2016 hat der Hochwassermeldedienst des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Hochwasserfrühwarnungen für kleine Flüsse über KATWARN Die KATWARN App steht Ihnen kostenlos zur Verfügung: • iPhone im App Store • Android Phone im Google Play Store • Windows Phone im Windows Store zu verbreiten. Unabhängig davon, ob die Kommune für sonstige Warnungen dieses System nutzt, erhalten alle bei KATWARN angemeldeten rheinland-pfälzische Bürger diese Information. Ein Warnhinweis kann zum Beispiel lauten: „Am oberen Glan und seinen Zuflüssen ist die Hochwassergefahr groß. Innerhalb der nächsten 24 Stunden ist mit schnell ansteigenden Wasserständen zu rechnen“. Nur Menschen, die sich im gefährdeten Flussgebiet aufhalten, erhalten diese Information. Das System ist eine gute Ergänzung der bestehenden Informationswege. Landrat Manfred Schnur: „Solche Tests sind wichtig und notwendig, um die Mitarbeiter in der Anwendung von KATWARN zu schulen und die Menschen an die Funktionsweise zu erinnern und für den Katastrophenschutz zu sensibilisieren“. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.katwarn.de und zu Hochwasserfrühwarnungen www. hochwasser-rlp.de. „Legal Highs“ Neue Trends - neue Drogen – neue Probleme? Neue Drogen wie die sogenannten „Legal Highs“ werden als Kräutermischungen, Lufterfrischer und Badesalze u.a. im Internet als vermeintlich legale Alternative zu illegalen Drogen angeboten. Was sich zunächst harmlos anhört, kann allerdings bei Konsum zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. So sind 2015 bereits 39 Personen an den direkten Folgen des Konsums von Kräutermischungen verstorben. Viele Jugendliche landen in psychiatrischen Kliniken oder müssen psychologisch behandelt werden. Wie die Lehrkräfte aus dem Präventionsarbeitskreis und die Kreisjugendpflegerin feststellen, fehlt es den Jugendlichen an grundlegenden Informationen über die vermeintlich harmlose und legale Droge, die beides nicht ist. Deshalb wurde Dr. 4 Hallmann, der Suchtkoordinator des Landes Nordrhein- Westfalen, von der Kreisjugendpflege in den Landkreis eingeladen, um die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen mit wichtigen Infos zum Thema „Legal Highs“ zu versorgen und anschließend mit ihnen darüber zu diskutieren. Was sind das für Stoffe und welche besonderen Gefahren gehen von ihnen aus? Warum sind diese Stoffe so interessant für Jugendliche? Wer ist gefährdet, süchtig zu werden und welche Erkrankungsmerkmale für eine Suchtgefährdung gibt es? Diese und viele weitere Fragen konnten in insgesamt 15 Klassen im Landkreis durch die wertvolle Präventionsarbeit beantwortet werden. Impressum der Kreisnachrichten Herausgeber: Kreisverwaltung Cochem Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, www.cochem-zell.de Redaktion: Büro Landrat, Pressestelle, Telefon: 02671/61-231, bzw. 734, Fax: 02671/61-250, E-Mail: [email protected] Verlag + Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon: 06502/9147-0 od. -240, Fax: -250, Internet: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Kreisnachrichten Cochem-Zell Aus Ihrer Kreisverwaltung Vorstellung des neuen Jahrbuchs Cochem-Zell 2017 mit Prof. Dr. Jürgen Udolph Foto: WochenSpiegel Das neue Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2017 ist erschienen und über den Handel zu erwerben. Der Einband, auf dem in diesem Jahr die Farbe Grün dominiert, passt sogar farblich zum Schwerpunktthema, das sich mit Natur und Klima – Landschaft und Kulturlandschaft beschäftigt. Zur Vorstellung des Jahrbuches im Kulturzentrum Kapuzinerkloster ließ es sich der prominenteste Autor nicht nehmen, den weiten Weg nach Cochem anzutreten. So konnte Landrat Manfred Schnur Prof. Dr. Jürgen Udolph, bekannt als Namensforscher beim SWR 1, begrüßen. Dr. Udolph bereicherte die diesjährige Vorstellung mit Vorträgen über die Herleitung des Namens „Riesling“ und zur Namensforschung. Landrat Manfred Schnur, selbst begeisterter Leser des Jahrbuchs, freute sich sehr darüber, dass auch die 33. Auflage auf jeder Seite spannend zu lesen ist. „Die Geschichte unserer Region ist sowohl zeitlich als auch thematisch so interessant und weit gespannt , dass die Autorinnen und Autoren des Jahrbuchs es immer wieder schaffen, neue Aspekte und Sichtweisen auf bekannte Themen zu entdecken oder auch unbekannte Themen vorzustellen“, betonte Landrat Manfred Schnur. Dem Schwerpunktthema Klima und der Natur sind viele Beiträge gewidmet. So berichten zwei Beiträge von den Folgen eines Vulkanausbruchs auf Island 1783 in unserer Region, andere Texte beschäftigen sich mit Renaturierungen von Bachläufen, den Lebensräumen von Wildkatzen und Schwarzstörchen auf den Höhen von Hunsrück und Eifel, der Tierwelt in den Steillagen der Mosel oder mit den Wildschweinen, die sogar in die Wohngebiete kommen und dort die Menschen Kreisnachrichten Cochem-Zell erschrecken. Wieder andere Beiträge beschäftigen sich mit Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen oder der Kartoffel und dem früheren Weinbau in einem Seitental der Mosel. Ein Bericht über neue Tiere und Pflanzen runden das Schwerpunktthema ab. In weiteren Beiträgen des Jahrbuchs 2017 lesen wir zum Beispiel über den Einsatz von Fremdarbeitern beim Bau der Reichsautobahn in der Eifel, von Auswanderungen aus Neef ins Erzgebirge. Wir erfahren mehr über die Reichsburg, als das Reichsjustizministerium ihr Besitzer war - oder von den Renovierungsmaßnahmen auf der Burg Arras. Wieder andere Autoren berichten über das ehemalige Gasthaus Wagener in Kaisersesch, von den „Koulemännern“ in der Eifel oder von einem Hunsrücker Original, dem Beltheimer Lippert, der in den umliegenden Dörfern seine Waren anbot. Fotos, insbesondere eine Auswahl von Tierfotos, bereichern das Jahrbuch ebenso wie Gedichte und Geschichten. Wo kommt eigentlich der Name Riesling her? Über die Herkunft des Namens „Riesling“ berichtet Prof. Dr. Jürgen Udolph sowohl im Jahrbuch als auch in seinem Vortrag anlässlich der Vorstellung des Jahrbuches. Ob „Rüsling“ sich tatsächlich von den rußfarbenen Flecken ableiten lässt, die die Rieslingtraube bei fortschreitendem Reifegrad entwickelt – darüber ist sich Prof. Dr. Udolph nicht hundertprozentig sicher. Er würde sich freuen, wenn Winzer ihre Meinungen dazu mitteilen könnten. Wer zu diesem Thema Kontakt zu ihm aufnehmen möchte, kann dies über das Kulturbüro/Kulturarchiv der Kreisverwaltung Cochem-Zell tun. Woher kommen die Namen Geisbüsch oder Schommers, „Gellekörwisch“ oder Theisen? In seinem Vortrag deutete Dr. Udolph Namen aus unserer Region, aber er berichtete auch von den vielfältigen Wegen, die zur Herleitung und Deutung eines Namens führen. Wichtig ist es, so Dr. Udolph, zu wissen, dass jeder Name eine Geschichte erzählt, so z.B. von Auswanderungen oder von Flucht und Vertreibung, von alten Berufen oder von Orten, die heute nicht mehr existieren. Und selbst scheinbar eindeutige Namen wie z.B. Kugel können eine ganz andere Herleitung – nämlich von der Gugel - einer mittelalterlichen Kopfbedeckung – haben, als es auf den ersten Blick scheint. Das Jahrbuch Cochem-Zell 2017 kostet 6,80 € und kann über den Buchhandel und den WochenSpiegel sowie über die nachfolgenden Verkaufsstellen erworben werden: Kreisverwaltung Cochem-Zell Cochem, Enderplatz 2, Bürgerbüro Buchhandlung Layaa-Laulhé Cochem, Oberbachstraße 9 Lädchen am Center CochemBrauheck, Am Eichenhain 1 Buchhandlung Walgenbach Kaisersesch, Balduinplatz 3 Buchhandlung Müller Kastellaun, Bahnhofstraße 16 Lebensmittel Boos Klotten, Hauptstraße 78 Buchhandlung Reuffel Koblenz, Cusanusstraße 26 SPAR-Markt Lutzerath, Trier Straße 50 Aral-Tankstelle Treis-Karden Schreibwaren Fejidovic Treis-Karden, Am Marktplatz 2 Tourist-Information Ferienland Treis-Karden, Bahnhof Mayersche Interbook GmbH Trier, Kornmarkt 3 Buchhandlung Leseecke Ulmen, Bahnhofstraße 32 a EDEKA-AKTIV Markt Ulmen Kelberger Straße 39 Globus Handelshof Zell-Barl, Fliehburgstraße 4 5 Aus Ihrer Kreisverwaltung Interkulturelles Fest zum Internationalen Frauentag 2017 Ein buntes Fest für alle Frauen aus der ganzen Welt Zurzeit laufen die Vorbereitungen zum Interkulturellen Fest anlässlich des Internationalen Frauentages 2017. Der Frauentag wird am 11. März 2017 im Kapuzinerkloster in Cochem gefeiert. Wer einen Beitrag zur Gestaltung des Festes leisten möchte - ob beim Bühnenprogramm, bei der Organisation oder beim Rahmenprogramm - ist herzlich hierzu eingeladen. Wir freuen uns auf Ihre Ideen! Ansprechpartnerin: Hedwig Brengmann, Tel.: 02671/61-730, E-Mail: [email protected]. Kreiswerke Cochem-Zell -KreiswasserwerkWasserzählerselbstablesung durch Kunden Das Kreiswasserwerk teilt mit, dass die Zählerstände der Hauswasserzähler zum Jahresende 2016 von den Kunden selbst abgelesen und an das Kreiswasserwerk übermittelt werden sollen. Benefiz-Aktionen im röhrig-Kultur-Newsletter Versteigerungen von Genuss- und Kultur-Events für „Fly and Help“ Viele Events der röhrig-forum Kulturbühne werden für die gute Sache veranstaltet. Anlässlich der letzten Veranstaltungen konnten konnten beachtliche Beiträge, z. B. für die Aktion „Wasser für Peru“ und für ein Tierheim erwirtschaftet werden. Als Abonnent des monatlichen röhrig-Kultur-Newsletters werden Sie derzeit auch auf vorweihnachtliche Benefiz-Aktionen hingewiesen und haben die Möglichkeit, 6 sich an einer Benefiz-Versteigerung von VIP- Genuss und Kultur-Events zugunsten von „Fly & Help“ von Reiner Meutsch zu beteiligen. Im Newsletter sind 80 Veranstaltungstipps – vor allem auch aus dem Landkreis Cochem-Zell – enthalten; teilweise auch mit freiem Eintritt. Den Kultur-Newsletter können Sie kostenlos abonnieren unter Tel.: 02672/68-900. Hierfür werden den Kunden ab dem 15. Dezember 2016 vorgedruckte Ablesekarten zugestellt, in die lediglich der Zählerstand der Wasseruhr sowie das Ablesedatum einzutragen sind. Die ausgefüllten Ablesekarten können dann portofrei an das Kreiswasserwerk zurückgeschickt werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Zählerstände der Wasserzähler im Onlineverfahren via Internet an das Kreiswasserwerk mitzuteilen. Die hierfür benötigte Internetzugangsnummer können Sie aus dem Ihnen zugesandten Anschreiben mit der Ablesekarte entnehmen. Kreisnachrichten Cochem-Zell Aus Ihrer Kreisverwaltung Gebrauchsgüter- und Bodenbörse Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung zur Vermittlung von weiter verwendbaren Materialien (wie z.B. Möbel etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger, Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien etc. Anmeldung bei der Abteilung Abfallwirtschaft, Telefon: 02671/61-153, Telefax: 02671/61-177 oder per E-Mail: [email protected]. Achtung: Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den Kreisnachrichten und im Internet veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Gründen eine Rückmeldung (Tel.: 02671/61-153) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung. Biete: Gebrauchtgüter A 811: Ess- und Kaffeservice für 12 Pers., div. Triveris Gläser je 12 St. , Cochem, 02671/7772 A 828: 6 weiße Kunststoffstühle m. Auflage, 2-Sitzerbank weiß mit Auflage, Altstrimmig, 06545/533 A 812: Felgenbaum für Breitreifen, Lieg, 02672/912180 A 829: Teppich 85x180 cm, Teppich 120 x180cm (dunkelrot gemustert), 2 Läufer 85x200 cm, Cochem-Sehl, 02671/605453 A 813: Doppelschlafzimmer mit Schrank, Spiegelkommode, 2 Nachttische, eiche furnier, Peterswald, 06545/911432 A 814: Schmiedeeisenschild Ferienwohnungen, Bruttig, 02671/7315 A 816: Kinderreisebett, Lego-Duplo Eisenbahn, Lego-Duplo Bauernhof, Düngenheim, 02653/1451 A 817: 30 Umzugskartons, Cochem, 02671/91258 A 818: Küchenholtisch weiß mit 6 Stühlen, Ausziehtisch rund mahagony mit 6 Stühlen, Bett weiß 2mx1,40 incl. Matratze und Rahmen, Schwebetürenschrank weiß, Grenderich, 02673/962900 A 819: Fernsehsessel dunkelrot, motorbetrieben, echt Leder, Ulmen, 0174/7885299 A 820: Lockenstab, Deckenlampen, Glashängeampel, Kohlebügeleisen, Messingkochgeschirr, diverse Zinnsachen, Ulmen, 02676/8345 A 830: grau/schwarze Ledercouch 3-Ottomane-Hocker silberne Füße, Küchenzeile 3,4m birke/blau, Geschirrspüler, Dunstabzughaube, Blankenrath, 0151/59865809 A 831: Caver-Ski mit Stöcken für Damen (1,50m) und Herren (1,60m), 02678-407 A 832: WC bahamabeige, Waschbecken oval bahamabeige, Styropor 60m², 12cm dick, Terrassenplatten 15m², Pflanzsteine 18 Stück, 02653/8707 A 833: Miniküche b 1 m., Farbe weiß, 02678/381 A 834: Fahrrad Kinderanhänger, Grenderich, 02673/4198 A 836: Künstlicher Weihnachtsbaum mit Ständer, ca. 180 cm,, Büchel, 0170/2461777 A 838: Wohnzi.-ti.sch achteckig, Buntschiefer mit Intarsienarbeiten, Ellenz-Poltersdorf, 0160/7415636 A 821: Flachheizkörper 140X50X16, Bruttig-Fankel, 02671/8087 A 839: Weihnachtsteller "Berlin Design", Ellenz-Poltersdorf, 0160/7415636 A 822: Garagentor, verzinkt (3Flügel), 300x264cm, 125 Stk. Glasbausteine, Ediger-Eller, 0151/42417667 A 840: Esszi.-gr., Eiche hell, Ti. 83 x 125180cm H 75cm, Eckbank terrafarben Stoff 1,55m x1,95m, Vitrinenschr. 2m x 1,35m m. Tiefe 0,48m, Hambuch, 02653/6387 A 823: Keybord plus Ständer, Jugenmountainbike 24Zoll, Spielküche mit Zubehör,PollyPocket Traumschiff, Kinderdeckenlampe 4Strahler, Kaisersesch, 02653/3627 A 824: Sonnenbank, Eiche Fernsehschr., Telefonbank, Sekretär, Hängelampe, Messinglampe, elektr. Lattenrost 1mx2m, Matratze 1mx2m, Ulmen, 02676/1084 A 825: Küchenmaschine mit Mixerglas und Topfschnitzler, Büchel, 02678/610 A 826: Sackwaage mit Schiebegewichten (Wiegebereich 150kg), Bruttig-Fankel, 02671/980323 Kreisnachrichten Cochem-Zell A 844: kleine vertikale Windradanlage zum Laden von 12/24 Volt Akkus mit Laderegler Anschluss zur zusätzlichen PV Strom Zuladung, 06545/910097 A 845: Analoge Spiegelreflexkamera mit Soligor Zoomobjektiv 70-150 mm, 1 Weitwinkelobjektiv Tokina 28 mm, Makinonobjektiv f=50 mm, Blitz 45 CT1, Masburg, 02653/6247 A 846: Kinderbett 70x1,40m mit Matratze, Buggy braun/rose mit Fußsack, Auderath, 02676/314 A 847: Beton-Randsteine 100x30x5 cm, Senheim, 02673/4349 A 848: Hobelmaschine, Tischfräse, Kreissäge, Zell, 06542/4795 A 849: Hand-Akkusauger, 02671/8570 A 850: 11 Dachhaken Kupfer, 10 Rinnenhalter 6-teilig Kupfer, 25 kg Sandsteinputz grau meliert, Ulmen, 02676/707 A 851: Kinderbagger bis 4 Jahre zum Fahren, Klotten, 0151/44335701 A 852: Bruder Spielfahrzeuge, Barbie und Baby-Born Artikel, Spiele, Puzzle, Lerncomputer, Schulranzenset Pirat, Balance -Schnecke, ALU Stelzen, Kinderzimmerteppich Janosch, weitere Spielsachen, Lutzerath, 02677/495 Suche: Gebrauchsgüter A 841: Thermomix 3300 mit Zubehör und 2 Kochbüchern, Hambuch, 02653/1397 N 815: Räucherofen, 06545/417 A 842: Wohnzimmerti. m. eingelassenen Fliesen, eiche hell, PC-Tisch 60x120cm, Weinbaugeräte, Fahrrad, Spritzanhänger m. Fass, Briedern, 02673/1856 N 827: Plastikweintank 3000l mit Edelstahl Amaturen, Bremm, 02675/9119479 A 843: Schlafzi. kiefer massiv: Schrank 6-trg.m.Spiegel, Bett 200 x 200 cm, Nachtkommode, Schubkastenkommode, TV Schrank, Eckti. (Fichte massiv), Spiegel u. Flurgarderobe, Weiler, 0173/1635593 Blankenrath, N 835: Feldschmiede, 0151/21665446 Ediger, Weitere Informationen der Kreiswerke Cochem-Zell, Abfallwirtschaft finden Sie unter: www.cochem-zell. de/abfallwirtschaft 7 Kreisvolkshochschule Politik - Gesellschaft - Umwelt Mietrecht für Vermieter 10501Z Leitung: Marco Steuer L.L.M Rechtsanwalt Termin: Mo., 17.01.2017 Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr Ort: IGS Zell Gebühr: 10 EUR Mietrecht für Mieter und Vermieter – Schwerpunkt Betriebskosten 10502C Leitung: Marco Steuer L.L.M Rechtsanwalt Termin: Di., 10.01.2017 Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 10 EUR Achtsamkeitstag zur Entschleunigung, als Prävention zur Stressbewältigung 10702C Leitung: Barbara Nau, Heilpraktikerin für Psychotherapie Termin: Sa., 18.03.2017 Uhrzeit: 10.00 - 17.00 Uhr Ort: Seminarhaus Vulkaneifel, Immerath Gebühr: 85 EUR incl. Mittagsmahlzeit, Getränke, Skript Mein Leben ordnen mit Systemaufstellungen 10705C Leitung: Barbara Nau, Heilpraktikerin für Psychotherapie Termin: Sa., 11.02.17 Uhrzeit: 10.00 – 17.00 Uhr Ort: Seminarhaus, Immerath Gebühr für die Teilnahme zur Klärung eines eigenen Anliegens: 85 EUR Gebühr für Repräsentanten und Beobachter: 45 EUR 8 Täter – Opferrolle – Abbrechen des Täterdrehbuchs - Vortrag 10706Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Ort: Christian Schäfer Do., 02.02.2017 19.00 – 20.30 Uhr Weingut Lehmen, Zell-Kaimt Gebühr: 10 EUR Die Gewaltfreie Kommunikation - Die Sprache des Lebens 10708C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Christian Schäfer Di., 17.01.2017 19.00 – 21.00 Uhr 10 x 2 Zstd. BBS Cochem 90 EUR Arbeiten im Garten 11401C Leitung: Beginn: Uhrzeit: U-Tage: Dauer: Ort: Andreas Hengefeld, Gärtner Di., 24.01.2017 19.30 – 21.00 Uhr Di., und Do., 3 x 2 Ustd. KVHS Cochem Seminarraum Gebühr: 20 EUR Kultur - Gestalten Ein Morgen fürs Ausdrucksmalen 20506C Leitung: Edith Krötz-Gilles Termine: Sa, 17.12.16 Uhrzeit: 09.30 - 12.30 Uhr Dauer: 1x3 Zstd., Ort: Atelier der Künstlerin, Ediger-Eller Gebühr: 32 EUR Digitale Fotographie 21101Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: U-Tage: Ort: Burkhard Busch Mo., 06.02.17 18.30-20.45 Uhr 4 x 3 Ustd. Montag und Mittwoch GS Zell, Gebühr: 49 EUR Künsterliches Gestalten in Ton – Modellieren und Entwurf 21201C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Dieter Arenz Di., 17.01.2017 18.00 – 20.15 Uhr 7 x 3 Ustd. BBS Cochem 114 EUR bei 5 TN Rund um die Uhr buchen unter: www. kvhs-cochem-zell.de E-Mail: [email protected] Fax: 02671/ 61-467 Anmeldungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle: Iris Fritzen -464 Stefanie Jobelius-Steuer -466 Anna Schmitz -462 Heike Westhöfer (Integrationskurse) -469 Leitung: Heidrun Boos-Jacobs -463 KVHS-Geschäftsstelle (Eingang Berufsbildende Schule) Ravenéstraße 17 • 56812 Cochem Gemäß der Satzung, wird die Kursgebühr bei weniger als 8 Anmeldungen auf die Teilnehmer umgelegt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Kurs am ersten Tag abzubrechen. Kreisnachrichten Cochem-Zell Kreisvolkshochschule Wollowbies häkeln 21402C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Anna Hoffmann Do., 02.03.17 10.00 – 11.30 Uhr 5 x 2 Ustd. KVHS Cochem 34 € Gesundheit - Sport Sportbootführerschein Binnen – Intensivwochenende 30010C Leitung: Katrin Hegewald Termin: Sa., 18. und So., 19.02.2017 Uhrzeit: 10.00 – 14.15 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 255 EUR Theorieausbildung incl. Lehrbuch, Zubehör und 1 Fahrstunde Yoga und Leben – Dem Leben neue Inhalte geben Leitung: Martha Schoenki Yogalehrerin Beginn: Mo., 09.01.2017 (30101TK) Uhrzeit: 17.45 Uhr - 19.15 Uhr Ort: RGS Treis-Karden oder Beginn: Mo., 09.01.2017 (30102C) Uhrzeit: 20.15 Uhr - 21.45 Uhr Ort: St. Hedwig, Cochem oder Beginn: Do., 12.01.2017 (30103Z) Uhrzeit: 17.30 - 19.00 Uhr Ort: GS Zell oder Beginn: Do., 12.01.2017 (30104Z) Uhrzeit: 19.30 Uhr - 21.00 Uhr Ort: GS Zell, Dauer: 10 x 2 Ustd. Gebühr: 94 EUR „Wir bieten jedem Unternehmer im Landkreis Cochem-Zell die Möglichkeit einer Kooperation. Bei Interesse melden Sie sich bei Heidrun Boos-Jacobs Leiterin der KVHS Cochem-Zell Kreisnachrichten Cochem-Zell Yoga gegen Rückenschmerzen 30113K Leitung: Hilla Rieger Beginn: Mo., 09.01.2017 Uhrzeit: 17.45 – 19.15 Uhr oder Beginn: Mo., 09.01.2017, 30118K Uhrzeit: 19.30 – 21.00 Uhr oder Beginn: Di., 10.01.2017, 30123K Uhrzeit: 17.45 - 19.15 Uhr oder Beginn: Di., 10.01.2017, 30128K Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr Dauer: 6 x 2 Ustd., Ort: Alte Probstei Hambuch Gebühr: 62 EUR Yoga gegen Rückenschmerzen 30133K Leitung: Ort: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Gebühr: Hilla Rieger Gemeindehaus Illerich Di., 10.01.17 09.00 – 10.30 Uhr 6 x 2 Ustd. 56 EUR oder Beginn: Di., 07.03.17 (30134K) Uhrzeit: 09.00 – 10.30 Uhr Dauer: 5 x 2 Ustd. Gebühr: 47 EUR Yoga für Mollige - eine erfolgreiche Ganzheitsmethode – 30138U Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Doris Griebler Mo., 09.01.2017 17.00 – 18.30 Uhr 10 x 2 Ustd. GS Ulmen 68 EUR Yoga für Jedermann/-frau - eine erfolgreiche Ganzheitsmethode – 30139U Leitung: Doris Griebler Beginn: Mo., 09.01.2017 Uhrzeit: 19.00 – 20.30 Uhr oder: Beginn: Di., 10.01.17 (30140U) Uhrzeit: 19.00 – 20.30 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: GS Ulmen, Gymnastikraum Gebühr: 68 EUR Yoga ist Atem, Bewegung und Leben 30141K Leitung: Christine Müller (Yogalehrerin) Beginn: Mi., 01.02.17 Uhrzeit: 19.15 – 20.45 Uhr oder Beginn: Do., 02.02.17 (30144K) Uhrzeit: 14.00 – 15.30 Uhr Dauer: 8 x 2 Ustd. Ort: MGH Kaisersesch Gebühr: 54 EUR Entspannungskurs – Zeit für mich! Zeit ist kostbar – unser Körper einzigartig! 30152K Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Regina Arnold Di., 17.01.17 19.00 – 20.00 Uhr 10 x 1 Zstd. Realschule plus, Kaisersesch 45 EUR Tai Chi – Meditation in Bewegung 30153Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Irma Kling Fr., 20.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. Grundschule Zell 68 EUR Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson - Entspannter und stressfreier durch den Alltag 30158K Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Ilonka Rocker Mo., 09.01.17 19.00 – 20.00 Uhr 10 x 1 Zstd. MGH Kaisersesch 45 EUR Wirbelsäulengymnastik 30201C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Joelle Volarik Di., 10.01.17 18.15 – 19.15 Uhr 8 x 1 Zstd. RS Cochem 50 EUR 9 Kreisvolkshochschule Wirbelsäulengymnastik 30204Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Bauch – Beine – Po – intensiv 30232Z Monika Simon Mi., 08.02.17 19.00 – 20.00 Uhr, 6 x 1 Zstd. Grundschule Zell 27 EUR Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Sarah Döpgen Di., 10.01.17 19.00 – 20.00 Uhr, 10 x 1 Zstd., IGS Zell, Gebühr: 45 EUR Bodystyling Wirbelsäulengymnastik 30207K Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Regina Arnold Di., 17.01.17 18.00 – 19.00 Uhr 10 x 1 Zstd. Realschule plus, Kaisersesch 45 EUR Schmerzfreiheit und Wohlbefinden durch bewusstes Bewegen, Atmen und Fühlen 30208U Leitung: Renate Elsen Heilpraktikerin Beginn: Mi., 01.02.17 Uhrzeit: 19.00- 21.00 Uhr Dauer: 10 x 2 Zstd. Naturheilpraxis Elsen, Ort: Lutzerath Gebühr: 90 EUR Ausdauer- und Krafttraining kombiniert mit funktionellem Zirkeltraining 30218C Leitung: Beginn: Uhzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: 10 Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Sarah Döpgen Di., 10.01.17 20.15 – 21.15 Uhr 10 x 1 Zstd., IGS Zell, Gebühr: 45 EUR Sprachen Arabisch für Anfänger 1/A1 40101C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Sousan Sayeg Di., 10.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem, Gebühr: 68 EUR Deutsch für Anfänger A1/1 40402Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Ruth Schiffer Di., 10.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. IGS Zell, Gebühr: 68 EUR Deutsch für Anfänger A1/1 Veerle Kamers Do., 12.01.17 19.30 – 20.30 Uhr 10 x 1 Zstd. Realschule plus, Cochem 63 EUR Sumba – für Junge und Junggebliebene 30228C 30235Z Marco Leal Mo., 09.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. Realschule + Cochem 68 EUR 40403Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Iris Gabriel-Preil Do., 12.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. PBS Kaisersesch 68 EUR Deutsch für Leichtfortgeschrittene A2/1 40405Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Deutsch für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen 3/A1 40406C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: 40404C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Ursula Stein Mo., 16.01.17 15.00 – 16.30 Uhr 10 x 2 Ustd. KVHS Cochem 68 EUR Kurt Schenk Do., 26.01.17 17.00 – 18.30 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 92 EUR Deutsch für Fortgeschrittene A2 40407C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Kurt Schenk Do., 26.01.17 18.30-20.00 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 92 EUR Deutsch für Fortgeschrittene A2 40408C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Kurt Schenk Mi., 11.01.17 18.00 – 19.30 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 92 EUR Deutsch für Fortgeschrittene - Niveau A2 - B1 40409C Deutsch für Fortgeschrittene A2 Ruth Schiffer Mi., 11.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. IGS Zell 68 EUR Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Iris Gabriel-Preil Di., 10.01.17 17.00 – 18.30 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 68 EUR www.kvhs-cochem-zell.de Kreisnachrichten Cochem-Zell Kreisvolkshochschule Deutsch für Fortgeschrittene Niveau B2-C1 - Intensivkurs 40410C Leitung: Beginn: Uhrzeit: U-Tage: Ort: Gebühr: 42201C Dr. Carolin Gilbaya Mo., 09.01.17 19.00 – 20.30 Uhr Mo. und Do., 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 74 EUR Englisch für Anfänger 2/A1 40601C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Ort: Gebühr: Victoria Müllenmeister Do., 12.01.17 18.30 – 20.00 Uhr, 10 x 2 Ustd. KVHS Cochem 68 EUR Englisch für Fortgeschrittene A2 40603K Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Maria Oster Di., 10.01.17 18.00 – 19.30 Uhr 10 x 2 Ustd. MGH Kaisersesch 74 EUR Französisch für Anfänger 1/A1 40801C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Sousan Sayeg Do., 12.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 68 EUR Italienisch für Anfänger 1/A1 40901Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Gebühr: Simona Frisari Do., 19.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd., Ort: IGS Zell 68 EUR Persisch für Anfänger 1/A1 41601C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Spanisch für Anfänger A1/1 Jahn Shaterabad-Paak Do., 19.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem, Gebühr: 68 EUR Kreisnachrichten Cochem-Zell Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Bernd Arntz Di., 10.01.17 18.30 – 20.00 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 68 EUR Arbeit - Beruf - EDV Excel 2010 – Grundlagen 50241C Leitung: Beginn: Uhrzeit: U-Tage: Ort: Gebühr: Werner Benz Di., 03.01.2017 18.00 – 21.15 Uhr Di. und Mi., Dauer: 2 x 4 Ustd. KVHS Cochem 33 EUR Excel-Aufbaukurs 50250C Leitung: Beginn: Uhrzeit: U-Tage: Ort: Gebühr: Werner Benz Mo, 19.12.2016 18.00 –21.15 Uhr Mo., + Di., Dauer: 2 x 4 Ustd., KVHS Cochem 33 EUR Umgang mit Smartphone/iPhone und Tablet-PC/iPad einfach lernen 50264C Leitung: Werner Benz Beginn: Mo, 12.12.2016 Uhrzeit: 09.00 –12.15 Uhr U-Tage: Mo., Di., Mi., Dauer: 3 x 4 Ustd., Ort: KVHS Cochem Gebühr: 49 EUR Digitale Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop Elements 50283C Leitung: Beginn: Uhrzeit: U-Tage: Dauer: Ort: Gebühr: Burkhard Busch Mo, 05.12.2016 18.30 –20.45 Uhr Mo., + Mi., 4 x 3 Ustd., KVHS Cochem 49 EUR iPhone – Einsteigerkurs 50361C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Ralf Müllen Di., 10.01.2017 18.00 – 20.15 Uhr 2 x 3 Ustd. GS Zell-Kaimt 28 EUR Frei Sprechen – Tipps und Tricks, nicht nur für Winzer und Weinköniginnen 50901C Leitung: Ruth Schiffer, Coach für Sprechen & Sprache Termin: Sa., 28.01.2017 Uhrzeit: 10.00 – 16.00 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 27 EUR Spezial: Kinder u. Jugendliche Marburger Konzentrationstraining 60101C für Kinder von 6 – 10 Jahren Leitung: Rosel Ibald Beginn: Mo., 09.01.17 Uhrzeit: 15.00 – 16.30 Uhr Elternabend: Mi., 18.01.17, 19.00 Uhr oder 60102C für Kinder von 10 – 13 Jahren Beginn: Mo., 09.01.17 Uhrzeit: 16.45 – 18.15 Uhr, Elternabend: Mi., 18.01.17, 19.00 Uhr Dauer: 6 x 2 Ustd.; Ort: Cochem Gebühr: 89 EUR Progressive Muskelentspannung für Kinder von 8 – 10 Jahren 603011K Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Ilona Rocker 09.01.2017 17.00 – 18.00 Uhr, 10 x 1 Zstd. MGH Kaisersesch 47 EUR 11 Kreisvolkshochschule Dinner-Theater „Und immer wieder Loriot“ (10101C) AUFT K Termin: Fr., 13.01.17, ab 19.00 Uhr, Vinoforum Ernst, Gebühr: 63 EUR incl. 4-Gänge-Menü SVERmit begleitenden U A Weinen, Begrüßungssekt und 1 Flasche Mineralwasser Irische Musik und Moselwein mit „Ghosttown Inquiry“(10102C) Ghosttown Inquiry ist das Soloprojekt des „Ghosttown Company“ Sängers und Songwriters Chris Ace. Ghosttown Inquiry spielt Klassiker aber auch Eigenkompositionen. Fernab von Radiocharts und Pop-Cover spielt Ghosttown Inquiry Songs mit Geschichte und Tradition. Ganz im Stil der großen Vorbilder sind die Songs klassisch mit akustischen Gitarren, Mandoline, Mundharmonika und Gesang arrangiert und instrumentiert. Warum in Irland kein Wein wächst! Fachvortrag mit Daniel Bach, Winzer Termin: Sa., 21.01.17, ab 19.00 Uhr, Weingut Daniel Bach, Brausestr. 1, Cochem-Sehl, Gebühr: 35 EUR incl. vier Weinproben und vier Speisen Jazz trifft Classic im Weingut mit der Jazz-Combo „Mark´s Brothers“ (10105C) Die Combo Mark's Brothers ist das Jazzensemble der Kreismusikschule Cochem-Zell unter der Leitung Mark Schelzke. 1995 von Mark Schelzke als Projekt im Rahmen seines Musikstudiums gegründet, bereichert die Band mit ihrem vielfältigen Repertoire die einheimische musikkulturelle Szene. Das Repertoire der Band ist umfangreich und sprengt sicherlich den Rahmen herkömmlicher Jazzensembles: Neben klassischen Swingstücken, Latinjazz-Literatur, Jazzrock und Funknummern bieten vor allem die zahlreichen Gesangstitel aus dem Bereich Soul und Pop ein vielfältiges Oeuvre – anspruchsvolle instrumentale Arrangements werden im Wechsel mit den gesungenen Nummern präsentiert. Eine abwechslungsreiche Mischung, die jederzeit hohen musikalischen Ansprüchen genügt. Herzstück bildet dabei stets die Rhythmusgruppe mit Piano, E-Bass und Drums. Ergänzt wird das groovende Fundament in der Regel von einem Bläsersatz, welcher aus Alt- und Tenorsaxofon sowie Posaune besteht. Als Mitglied der Rhythmussektion und wichtiges Soloinstrument für modernere Funk- und Rockstücke, ergänzt eine Gitarre das Ensemble. Die zahlreichen Gesangstitel werden im Wechsel von einer Sängerin und einem Sänger präsentiert, einige gemeinsame Duett-Titel ergänzen das gesungene Repertoire. Eine professionelle Moderation bringt das vielfältige Programm der Mark‘s Brothers der Zuhörerschaft nahe. Termin: Fr., 05.05.2017, ab 19.00 Uhr, Vinoforum Ernst, Gebühr: 18 EUR incl. Begrüßungssekt „Wein ist Volksgetränk!“ – Bullay ein Patenweinort des dritten Reiches (10103Z) Unter der eingängigen Parole „Wein ist Volksgetränk!“ entfaltete das NS-Regime in den Friedensjahren des Dritten Reiches eine groß angelegte Weinpropaganda, die das Trinken deutschen Rebensaftes als geradezu nationale Tat beschwor - quasi: „Saufen für den Führer!“ Annähernd 1.000 deutsche Städte übernahmen zudem besondere „Weinpatenschaften“ für einzelne Winzerorte, wobei der Moselgemeinde Bullay mit Lippe sogar das kleinste Land des Reiches zugeteilt wurde. „Bullay - ein Patenweinort des Dritten Reiches“, so lautet das Thema eines Vortrages, in dem der Traben-Trarbacher Museumsleiter Christof Krieger an dieses ungewöhnliche Ereignis erinnern möchte. Der Historiker, der sich in seiner Doktorarbeit an der Universität Trier mit der nationalsozialistischen Weinpropaganda beschäftigte, gibt anhand zumeist unveröffentlichter Quellen überraschende Einblicke in ein weithin unbekanntes Kapitel der Heimatgeschichte. Termin: Fr., 10.03.17, 19.00 Uhr, Griechisches Restaurant „Akropolis“ Bullay, Gebühr: 12 EUR incl. Begrüßungssekt Versäume nicht Dein Leben - Vortrag von Pater Anselm Grün (10107C) Versäume Dein Leben nicht! Ermutigung zum Leben Immer wieder begegne ich Menschen, die das Gefühl haben, ihr Leben versäumt zu haben, nicht wirklich gelebt zu haben. Und ich begegne Mensch, die vor lauter Sich-Absichern es nicht wagen, sich auf das Leben einzulassen. Sie kommen nicht ins Leben. Im Vortrag möchte ich Mut machen, unsere Bedenken und Ängste zu überwinden und unverzagt das Leben in die Hand zu nehmen und es zu gestalten. Eine gesunde Spiritualität kann dabei helfen, während manche Formen von Spiritualität eher eine Flucht vor dem Leben sind. Termin: Mo., 12.06.17, 20.00 - 21.00 Uhr, Kapuzinerkloster Cochem, Gebühr: 22 EUR 12 Kreisnachrichten Cochem-Zell Ulmen - 75 - Ausgabe 48/2016 Anzeige Region aus der egion d r fü ie R Kaufen · Verkaufen · Vermietung · Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme 0 65 02 / 9147-0 Neu renovierte Wohnung in Lutzerath ab sofort zu vermieten Wohn-/Esszimmer, 2 Schlafzimmer, Küche, Bad. Tel.: 0 26 53 / 79 97 od. 79 94 Uersfeld Fahrschulraum (auch anderweitig nutzbar), ca. 63 m², ab 01.03.2017 zu vermieten. KM 220,- €. Tel.: 0 26 57 / 2 47 RHeiemaitsen? neu entdecken. ReisepoRtal Treffpunkt Deutschland.de Ulmen Be i la genhi nw ei s Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Teilbeilage Karst Center Wir bitten unsere Leser um beachtung! 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