Vulkan Echo - Verbandsgemeinde Ulmen

Vulkan Echo
Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
VErbandsgEmEindE
Ulmen
Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l
Jahrgang 45
Samstag, den 3. Dezember 2016
Ausgabe 48/2016
Mitwirkende:
Musikverein Ulmen
Jugendorchester Ulmen
Beginn:
19.00 Uhr
im Bürgersaal Ulmen
Auf Ihr Kommen freut sich
der Musikverein Ulmen.
Eintritt
frei!
10. Dezember 2016
www.ulmen.de
Ulmen
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Ausgabe 48/2016
not- & bereitschaftsdienste
■■ Polizei
Notruf:.....................................................................................................................110
Polizeiinspektion Cochem:............................ Tel.: 02671-9840, FAX 984100
Polizeiinspektion Zell:...................................Tel.: 06542-98670, FAX 986750
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:........................................Tel.: 02651-8010
■■ Feuer und Rettungsdienst
Notruf .....................................................................................................................112
■■ Ärztlicher Notdienst
Hausärztlicher Bereitschaftsdienst
Im Raum Lutzerath............ Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos)
Versorgung der Orte:
Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler
- Bereitschaftsdienstzentrale Cochem
Marienkrankenhaus Cochem
Avallonstraße 32, 56812 Cochem
Im Raum Daun-Kelberg-UlmenManderscheid................... Tel.: 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos)
Versorgung der Orte:
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz
und Auderath
- Bereitschaftsdienstzentrale Daun
Krankenhaus Maria Hilf Daun
Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun
Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen:
Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr
Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr
Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte:
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis
Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von
Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie
unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
■■ Notdienst der Apotheken im Land:
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet
aus demdeutschen Festnetz
0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und
aus dem Mobilfunknetz
0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)
Das Verfahren ist denkbar einfach:
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die
Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger
Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.
Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird
sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.
Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat.
Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und
am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
Notdienst ist Sonderdienst!
Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst
nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden.
Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz
www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar.
■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am
Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden:
....................................................................................................... Tel.: 06531-94477
Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das
Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:
......................................................................................................... Tel.: 0261-19222
■■ Störungen bzgl. Kabel - TV
für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH,
................................................................................................ Tel. 0261-20 16 22 22
für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier
......................................................................................................... Tel. 0651-1457-0
■■ Entstördienst bei
Notfällen und technischen Störungen
Erdgasversorgung
Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG
Unternehmen der evm-Gruppe
.......................................................................................................Tel. 0261-2999-55
■■ Notrufnummer bei Stromstörungen
Westnetz GmbH,
Rauschermühle, 56648 Saffig................................................... 0800-4112244
■■ Schiedsperson
Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung
und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding,
Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath)
Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448
Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig.
■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell
Bereitschaftsdienst
Bezirk Eifel:......................................................................Handy 0160-9786 9515
Tel. Zentrale (Bürgerbüro): Fax: Internet: E-Mail: 02676-409-0
02676-409-500
www.ulmen.de
[email protected]
Öffnungszeiten:
montags-donnerstags: freitags: 08:30 - 12:30 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
08:30 - 13:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich: donnerstags: 1. Samstag im Monat: tägl. ab 08:00 Uhr
bis 17:00 Uhr
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ulmen
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Verbandsgemeinde
Ulmen
Amtliche Bekanntmachungen
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Haupt- u. Finanzausschusses VG Ulmen
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Donnerstag, den 17.11.2016
16:00 Uhr
17:52 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1,
56766 Ulmen
Anwesend waren:
Bürgermeister: Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordneter: Herr Karl-Josef Fischer
Beigeordnete(r): Herr Klaus Mohr, Herr Heinz-Werner Hendges
Mitglieder: Herr Richard Benz, Herr Lothar Friedrich, Herr Thomas Kerpen, Herr Alois Keßeler, Frau Roswitha Lescher, Herr Alfred Pantenburg,
ab TOP 7, Herr Andreas Peifer, Herr Bernhard Rodenkirch, Herr Günther
Wagner, Frau Bettina Pellio, Vertretung für Frau Sandra Hendges-Steffens
Protokollführer: Herr Michael Schneider
von der Verwaltung: Herr Gerhard Stranz
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt: Frau Sandra Hendges-Steffens
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
gem. § 94 Abs. 3 GemO
2. Vorberatung Haushalt 2017
3. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG)
4. Erwerb eines Drehleiterfahrzeuges
5. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen (Einführung eines Ältestenrates gem. § 34a GemO)
6. Terminierung der Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/
Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ulmen
7. Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung am 07.12.2016
8. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
9. Personalangelegenheit
10.Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von
Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche
Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme
durch den Haupt- u. Finanzauschuss genehmigt werden.
Folgende Zuwendungen wurden der Verbandsgemeinde angeboten:
• Die Sparkasse Mittelmosel EMH, Bernkastel-Kues spendet für die
Neugestaltung des Trauplatzes auf dem Gelände der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen einen Geldbetrag von 500,00 €
• Sparkassenstiftung des Landkreis Cochem-Zell, spendet 180,00 €
für das Ferienspaßprogram 2016 der VG Ulmen
• Notariat Gerd Schäfer, Cochem, spendet einen Geldbetrag von
100,00 € für das Ferienspaßprogramm 2016 der VG Ulmen
• Firma Orgasoft Kommunal GmbH, Saarbrücken, spendet einen
Betrag von 250,00 € für das Ferienspaßprogramm 2016 der VG
Ulmen
• Die Huhtamaki Foodservice GmbH, Alf, spendet für die Jugendfeuerwehr Kliding Plastikgeschirr im Wert von 66,45 €
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die oben genannten Spenden
dankend an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
Ausgabe 48/2016
TOP 2: Vorberatung Haushalt 2017
Sachverhalt:
Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 ist als
Anlage beigefügt.
Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie
folgt vor:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
9.916.459,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
9.808.677,00 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
+107.782,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
9.602.160,00 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
9.408.878,00 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
+ 193.282,00 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
909.748,00 EUR
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
1.592.650,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
-682.902,00 EUR
die Einzahlungen aus
817.181,00 EUR
Finanzierungstätigkeit 1) auf
die Auszahlungen aus
327.561,00 EUR
Finanzierungstätigkeit 1) auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
+ 489.620,00 EUR
der Gesamtbetrag der
11.329.089,00 EUR
Einzahlungen 1) auf
der Gesamtbetrag der
11.329.089,00 EUR
Auszahlungen1) auf
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf
0,00 EUR
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme i. H. v. 682.902,00 EUR erforderlich.
1)
ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017
und seinen Anlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017
und seinen Anlagen.
Abweichender Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan 2017 zur Vorberatung an die Fraktionen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer
Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§
2b UStG)
Sachverhalt:
Mit Einführung eines neuen § 2 b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017
wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend
neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Während das bisherige deutsche Umsatzsteuerrecht auf den ertragssteuerrechtlichen
Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) abstellt, ist das europäische Mehrwertsteuerrecht maßgeblich durch das Wettbewerbsrecht
geprägt und stellt auf die wirtschaftliche Tätigkeit und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb ab. Unzulässig ist es danach, solche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der Umsatzsteuer zu befreien, wenn
dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ist davon auszugehen, dass künftig eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht auch bei
folgenden Umsätzen besteht:
- Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften (Vermögensverwaltungen unterliegen künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer)
- Interkommunale Kooperation - Leistungsaustausch juristischer
Personen des öffentlichen Rechts untereinander (Personalgestellung soweit nicht ohnehin bereits BgA, insbesondere ist von dieser
Regelung der Forstzweckverband betroffen)
- Vermietung von Bürgerhäusern, Sportstätten
Ulmen
Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in
der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich
sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Jagdgenossenschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue
Recht bereits ab 2017 anwenden wollen oder noch bis einschließlich
des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen.
Soweit von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, werden bestehende Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen umsatzsteuerrechtlich wie bisher weitergeführt. Dies sind u.a. die regelbesteuerten
Forstbetriebe, Hafenbetriebe, Bäderbetriebe.
Zu entscheiden ist, ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird.
Es ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich. Es handelt sich hier um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Wird vom
Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die Umsatzbesteuerung unwiderruflich ab dem 01.01.2017.
Die neue Regelung enthält eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, insbesondere neue unbestimmte Rechtsbegriffe, deren konkrete Auslegung bisher nicht vorgenommen wurde. Es ist zu erwarten, dass in der
Übergangszeit diese Rechtsunsicherheiten vom Bundesministerium
der Finanzen bzw. durch die Finanzgerichte geklärt werden.
Zudem sind alle Umsätze dahin zu überprüfen, inwieweit sie zwar im
Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden, aber
gesetzliche Steuerbefreiungen vorliegen oder die Kleinbetragsregelung anzuwenden ist.
Zudem besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit des Widerrufs.
Sollte sich herausstellen, dass sich bei der Anwendung des neuen
Rechts ein finanzieller Vorteil ergibt, kann das Wahlrecht jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft oder rückwirkend zum Beginn eines auf 2016
folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur
für solche Veranlagungszeiträume, deren Steuerfestsetzung nach den
Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar ist, d.h. für die noch
keine materielle Bestandskraft eingetreten ist.
Die Verwaltung empfiehlt, von der Ausübung des Wahlrechts Gebrauch
zu machen.
beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG für die Verbandsgemeinde
Ulmen (einschließlich Abwasserwerk) auszuüben und die Verwaltung
zu beauftragen, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben
der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
abstimmungsergebnis:
Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: erwerb eines drehleiterfahrzeuges
sachverhalt:
Die Beschaffung eines Drehleiterfahrzeuges (DLK 18/12) für den
Bereich der Stadt Ulmen steht an. Der Wert 18/12 bedeutet eine Rettungshöhe von maximal 18 m bei einer Ausladung von 12 m. Eine
Erforderlichkeit der Beschaffung einer Drehleiter ergibt sich aus § 3 der
Feuerwehrverordnung in Verbindung mit der Anlage 2 „Mindestbedarf
an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen“.
Demnach sind Fahrzeuge und Sonderausrüstungen den örtlichen
Erfordernissen entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. „Die Gemeinde (hier Verbandsgemeinde) ordnet
jeden Ausrückebereich in eine der nachfolgenden, in der Anlage 1
näher beschriebenen Risikoklasse ein“.
Eine entsprechende Überprüfung der Risikoklassen erfolgte 2010
durch Herrn Wehrleiter Thomas Kerpen in Zusammenarbeit mit der
ADD Trier, Herrn Alwin Mees. Die einzeln Orte und Ortsteile wurden
zusammen befahren, bewertet und nach Sichtung der vorhandenen
Gegebenheiten in entsprechende Risikoklassen eingestuft.
Für Ulmen ergab sich seit dieser Einstufung konkret die Risikoklasse
„Brandgefahren 3“ (B 3). Aus formellen Gründen sollte der Verbandsgemeinderat die Einstufung in Risikoklasse B 3 noch bestätigen.
Ein Förderantrag beim Landkreis Cochem-Zell wurde gestellt, hierüber
wird in der Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2016 entschieden,
über das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates berichtet. Mit Bescheid vom 01.02.2016 hat die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Trier die Förderung der Beschaffung einer
DLK 18/12 in Aussicht gestellt und der vorzeitigen Beschaffung zugestimmt.
Wie bereits oben angegeben, ist grundsätzlich eine DLK 18/12 zu
beschaffen.
Diese Fahrzeuge in der Ausführung 18/12 werden von den Herstellern
immer erst auf Bestellung hergestellt und sind keine „Fahrzeuge von
der Stange“, wie etwa eine DLK 23/12.
Um die Kosten möglichst gering zu halten, wurde versucht, InfoAngebote für „Vorführfahrzeuge“ DLK 18/12 und DLK 23/12 einzuholen. Entsprechende Angebote für Vorführfahrzeuge waren nur für eine
DLK 23/12 erhältlich. Auch Herr Weber von der Landesfeuerwehrschule
bestätigte auf schriftliche Anfrage, dass für eine DLK 18/12 keine Vor-
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Ausgabe 48/2016
führfahrzeuge am Markt zu finden seien, da diese Fahrzeuge nur Fahrzeuge „nach Norm Rheinland-Pfalz“ seien und wie bereits erwähnt, auf
Bestellung produziert werden.
Ein Kostenvergleich für eine neue DLK 18/12 mit sinnvollen sicherheitsrelevanten Optionen (erhöhte Korblast, Beleuchtung, Halterung Krankentrage) ergab eine Summe von rund 504.000 €. Die günstigste Vorführ-DLK
23/12 mit angemessener Ausstattung wurde für rund 510.000 € angeboten. Vorteil dieser Leiter ist die Knickfunktion im vorderen Bereich der
Leiter. Hierdurch lassen sich die „Ziele“ besser erreichen, wie etwa bei der
Menschenrettung der Einstieg in den Korb der Leiter.
Für die Wartung einer Drehleiter - unabhängig ob 18/12 oder 23/12
- wäre sinnvollerweise ein Wartungsvertrag abzuschließen, der auch
die kostenintensive „10-Jahres-Wartung“ beinhaltet. Nach einem InfoAngebot der Fa. Magirus beträgt der Jahrespreis hier rund 5.930 €,
Mehrpreis für das Fahrzeug mit Knickfunktion 430 €/Jahr.
Die DLK 18/12 von Cochem wurde 2005 bestellt und kostete rund
385.000 € als Neufahrzeug, die DLK 18/12 von Zell wurde 2008 bestellt
und kostete rund 449.000 € als Neufahrzeug.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, eine DLK 23/12 als
Vorführfahrzeug zu erwerben, da die Kosten gegenüber einer DLK 18/12
nicht erheblich höher sind, der Einsatzwert aber deutlich größer ist.
Kriterien der Landesförderung sind:
- DIN EN 14043 und DIN EN 1846 Teil 2 müssen erfüllt werden.
Voraussetzungen für die Landesförderung eines Vorführfahrzeuges:
Das Fahrzeug darf
- nicht älter als 18 Monate alt sein
- nicht mehr als 20.000 km zurückgelegt haben
- ein ggfls. vorhandener Nebenantrieb nicht mehr als 200 Stunden in
Betrieb war
- Bereifung und Lackierung neuwertig sind
- eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846 durchgeführt wurde
- der Lieferant Garantie wie für ein Neufahrzeug leistet.
Ein entsprechender Wartungsvertrag zu den o.g. Konditionen sollte
nach dem Kauf abgeschlossen werden.
Die Finanzierung stellt sich beim Kauf einer Drehleiter für 510.000 €
wie folgt dar:
-€Kreiszuschuss 68.250 €
Landeszuschuss 167.000 €
verbleiben für VG Ulmen 274.500 €
Eine Vorführung einer DLK 18/12 und 23/12 mit Knickfunktion wird am
16.11.2016 erfolgen, hierüber wird in der Sitzung berichtet.
Haushaltsrechtliche beurteilung:
Haushaltsmittel in Höhe von 520.000 € werden im Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen für 2017 bereitgestellt.
beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten den Kauf einer DLK 23/12 mit Knickfunktion als Vorführfahrzeug
zu tätigen.
Einem Verweis an die Fraktionen wurde nicht zugestimmt.
abweichender beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Es wird festgestellt, dass die Stadt Ulmen in der Risikoklasse B 3
einzustufen ist.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Benehmen mit den
Beigeordneten den Kauf einer DLK 23/12 mit Knickfunktion als
Vorführfahrzeug zu tätigen.
abstimmungsergebnis:
Ja 9, Nein 0, Enthaltung 1, Befangen 0
TOP 5: beratung und beschlussfassung über die Änderung der
Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen (einführung eines
Ältestenrates gem. § 34a gemO)
sachverhalt:
Gemäß § 34 a GemO kann die Hauptsatzung bestimmen, dass der Verbandsgemeinderat einen Ältestenrat bildet, der den Bürgermeister
in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Verbandsgemeinderates berät.
In der Vergangenheit war es bereits so, dass die Fraktionsvorsitzenden auch zu den Beigeordnetenbesprechungen eingeladen wurden,
obwohl dies die Hauptsatzung nicht vorgesehen hat. Aus diesem
Grunde sollte die Hauptsatzung entsprechend angepasst werden.
Die Hauptsatzung ist wie folgt zu ändern:
Folgender § wird eingefügt:
㤠2 a
Ältestenrat
(1) Der Verbandsgemeinderat bildet einen Ältestenrat, dem der Bürgermeister, die Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden angehören.
(2) Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Verbandsgemeinderates.
Ulmen
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Ausgabe 48/2016
Nicht öffentlicher Teil
§ 7 wird wie folgt geändert:
§7
Aufwandsentschädigung für Mitglieder von
Ausschüssen und des Ältestenrates
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates und der
Ältestenrat erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes
in Höhe von 31,— €.
(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 und Abs.
6 Satz 1 entsprechend.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Haushaltsmittel stehen bei der Buchungsstelle 11104-501400 zur Verfügung.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Hauptsatzung wie folgt zu ändern:
Folgender § wird eingefügt:
㤠2 a
Ältestenrat
(1) Der Verbandsgemeinderat bildet einen Ältestenrat, dem der Bürgermeister, die Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden angehören.
(2) Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Verbandsgemeinderates.
§ 7 wird wie folgt geändert:
§7
Aufwandsentschädigung für Mitglieder von
Ausschüssen und des Ältestenrates
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates und der
Ältestenrat erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes
in Höhe von 31,— €.
(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 und Abs.
6 Satz 1 entsprechend.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 6: Terminierung der Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ulmen
Sachverhalt:
Wegen Ablauf der Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers zum
31.12.2017 wird die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde Ulmen zum 01.01.2018 frei.
Nach § 53 Abs. 5 S. 1 der Gemeindeordnung hat die Neuwahl frühestens neun Monate und spätestens drei Monate vor Freiwerden der
Stelle zu erfolgen.
Die Festsetzung des Wahltages erfolgt nach § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde.
Da im Jahr 2017 auch die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ansteht,
könnte hiermit zeitgleich auch die Bürgermeisterwahl erfolgen.
Die letzten 5 Bundestagswahlen fanden am letzten oder vorletzten
Sonntag im September statt. Sollte es so bleiben, würde die Bundestagswahl 2017 an einem der folgenden Tage stattfinden:
• Sonntag, 17. September 2017
• Sonntag, 24. September 2017
Der endgültige Wahltermin steht derzeit allerdings noch nicht fest.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet ausdrücklich die zeitgleiche Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ulmen mit der Bundestagswahl 2017 und
empfiehlt, dem Verbandsgemeinderat die Kreisverwaltung CochemZell als Aufsichtsbehörde zu bitten, den Tag der Bundestagswahl auch
als Wahltag für die Bürgermeisterwahl festzusetzen und den Tag einer
evtl. Stichwahl 14 Tage später zu terminieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 1
Bürgermeister Alfred Steimers nahm an der Beratung und Abstimmung wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO nicht teil.
Der 1. Beigeordnete Karl-Josef Fischer übernahm den Vorsitz.
TOP 7: Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung am
07.12.2016
Sachverhalt:
Auf die Sitzungsunterlagen zur Sitzung des Verbandsgemeinderates
am 07.12.2016, die mit separater Einladung versandt werden, wird verwiesen.
Kenntnisnahme:
Die Themen der kommenden Verbandsgemeinderatssitzung wurden
erläutert.
TOP 8: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
TOP 9: Personalangelegenheit
Der Haupt- und Finanzausschuss hat über eine Personalangelegenheit
beraten und beschlossen.
TOP 10: Mitteilungen
Der Haupt- und Finanzausschuss wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert.
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Feuerwehrausschusses
der Verbandsgemeinde Ulmen
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Mittwoch, den 16.11.2016
08:30 Uhr
16:00 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1,
56766 Ulmen
Anwesend waren:
Vorsitzender: Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordneter: Herr Karl-Josef Fischer
Beigeordnete(r): Herr Klaus Mohr
SPD: Herr Christian Laux, Herr Bernhard Rodenkirch, Herr Frank Steimers
CDU: Herr Ralf Dannert, Herr Daniel Dreis, Herr Michael Kerpen, Herr
Stephan Keßeler, Herr Thorsten Lescher, Herr Laurenz Schneiders
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.: Herr Karl-Peter Uebereck
Protokollführer: Herr Andreas Schmitt
Gäste:
Herr Thomas Kerpen, Wehrleiter der Verbandsgemeinde Ulmen
Herr Marc Pumple, stellvertr. Wehrleiter der Verbandsgemeinde Ulmen
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt: Herr Heinz-Werner Hendges
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Bereisung der Gerätehäuser der Verbandsgemeinde Ulmen Besichtigung der Gerätehäuser, Einrichtungen und Fahrzeuge
2. Schlussbesprechung über die Beschaffungen im Feuerwehrbereich
3. Mitteilung/Verschiedenes
Öffentlicher Teil
TOP 1: Bereisung der Gerätehäuser der Verbandsgemeinde Ulmen
- Besichtigung der Gerätehäuser, Einrichtungen und Fahrzeuge
Sachverhalt:
Bei der Bereisung werden die Gerätehäuser, Einrichtungen, Geräte und
Fahrzeuge der Wehren - auch im Hinblick auf die Bedarfsmeldungen
für das kommende Jahr - gewertet.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
- wird ggfls. im nachfolgenden Tagesordnungspunkt behandelt Kenntnisnahme:
Eine Empfehlung zu den Bedarfsmeldungen wird in der nachfolgenden Schlussbesprechung ausgesprochen.
TOP 2: Schlussbesprechung über die Beschaffungen im Feuerwehrbereich
Sachverhalt:
Eine Aufstellung der Bedarfsmeldungen der einzelnen Feuerwehreinheiten für das Folgejahr wird in der Sitzung vorgelegt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Der Empfehlung entsprechende Haushaltsmittel sollen im künftigen
Haushaltsjahr vorgesehen werden.
Beschluss:
Der Feuerwehrausschuss empfiehlt, die Haushaltsmittel für die Feuerwehrausstattung - wie in der heutigen Schlussbesprechung erörtert für das kommende Jahr vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 3: Mitteilung/Verschiedenes
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
- Sachstand Beschaffungen TLF 4000 und RW’s:
Der Sachstand wurde in der Sitzung bekanntgegeben.
- Sachstand Drehleiterbeschaffung:
Der Sachstand wurde in der Sitzung bekanntgegeben.
- Sachstand Beschaffung MZF 3:
Der Sachstand wurde in der Sitzung bekanntgegeben.
Ulmen
- 6 -
Ausgabe 48/2016
Vorweihnachtliche Stimmung im Rathaus
Pünktlich zum 1. Advent wurde im Foyer des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ein Weihnachtsbaum aufgestellt. Traditionell wird der Baum mit
selbst gebasteltem Schmuck aus einem der fünf kommunalen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Ulmen
geschmückt. In diesem Jahr war die Kindertagesstätte
„Sonnenschein“ aus Bad Bertrich an der Reihe. Bürgermeister Steimers begrüßte die Kinder und ihre Erzieherin
Frau Antonia Homes im Rathaus und bedankte sich dafür,
dass die Kinder extra aus Bad Bertrich nach Ulmen gekommen seien, um in der Verwaltung den Baum zu schmücken.
Ein Junge antwortete direkt, dass er aus Kennfus käme, ein
Mädchen ergänzte, dass es in Bonsbeuren wohne. Bereitwillig antworteten die Kinder auf die Fragen des Bürgermeisters und erzählten von zu Hause und wie sie den 1.
Advent verbracht haben. Das Team der Kindertagesstätte
aus Bad Bertrich hatten sehr schöne Sterne aus Holzwäscheklammern und süße Engel gebastelt. Die Kinder durften den Schmuck selbst aufhängen und hatten sichtlich
Spaß dabei, vor allem beim Hochheben, um an die oberen
Äste zu gelangen.
ers und der
Bürgermeister Steim
Kinder aus der Kita Bad Bertrich mit
Erzieherin Frau Homes
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Verwaltungsrates der
AöR „Vulkanenergie Ulmen“
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrates der
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Vulkanenergie Ulmen“ ein, die
am
Mittwoch, den 07.12.2016, um 14:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses,
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Wirtschaftsplan 2016
2. Wirtschaftsplan 2017
3. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines
Abschlussprüfers
4. Beratung und Beschlussfassung über die
Abgabe einer Optionserklärung wegen
Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG)
5. Mitteilungen
gez. Alfred Steimers
Bürgermeister als
Vorsitzender des Vewaltungsrates
Der liebevoll geschmückte Weihnachtsbaum kann noch bis
ins neue Jahr im Rathaus bewundert werden.
Vielen Dank an alle Kinder und Erzieherinnen der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Bad Bertrich und besonders an
Lina, Meo, Johannes, Theodor, Paul, Ida und Frau Homes für
das Schmücken!
Geänderte Öffnungszeiten der Verwaltung!
Aufgrund einer Veranstaltung sind die Büros der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
am Freitag, den 09.12.2016 bereits um 12.00 Uhr
geschlossen.
Wir bitten um Verständnis.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Sprechstunde des
Jugendamts Cochem-Zell
Die Sprechstunde des Kreisjugendamts Cochem-Zell findet am
Montag, den 05.12.2016 von 14.00 - 16.00 Uhr im Zimmer 108
der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt. Gerne können Sie
vorab einen Termin mit Frau Moritz unter 02671-61328 vereinbaren.
Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/
Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Bei Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung auf.
Reisepässe können
abgeholt werden!
Die bis zum 14.11.2016 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.
Ulmen
✂
- 7 -
Ausgabe 48/2016
Auszug aus der Niederschrift
Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
Ich .........................................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft in .....................................................................................................
Ort, Straße
bevollmächtige hiermit Herrn/Frau
................................................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft ...........................................................................................................
Ort, Straße
ausgewiesen durch
................................................................................................................................
meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.
................................................................................................................................
Ort, Datum
Eigenhändige Unterschrift
✂
Hinweis zur Abholung der Personalausweise
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach
Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt
wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies
nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel.
02676/409-0).
Landesweiter Probealarm
mit Warn-App - KATWARN
Dreimal jährlich erfolgt ein Probealarm mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN. Erstmalig wird am Montag, 5. Dezember die
Übermittlung von amtlichen Hochwasserwarnungen für kleinere und
mittlere Flüsse mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN getestet.
Alle bereits über 339.000 angemeldeten Personen erhalten kurz nach
11:00 Uhr auf ihrem Smartphone oder Handy eine Probewarnung.
Wenn am Montagvormittag gegen 11.00 Uhr bei Nutzern des HandyWarnsystems KATWARN in Rheinland-Pfalz die Mobiltelefone klingeln,
gibt es keinen Grund zur Unruhe, da es sich lediglich um einen Test
handelt. In diesem Jahr wird der Test mit fiktiven Hochwassermeldungen durchgeführt. „Wer gewarnt ist, kann sich und seine Angehörigen
im Ernstfall schützen. Im Unterschied zur klassischen Sirene werden
mit der App KATWARN zusätzlich auch Verhaltenshinweise übermittelt. Heutzutage hat fast jeder und fast immer sein Smartphone dabei.
Die beste Voraussetzung flächendeckend und rechtzeitig vor Gefahren
zu warnen“, so wirbt Innenminister Roger Lewentz für die kostenlose
App KATWARN. „Und Probealarme helfen nicht nur regelmäßig, die
Funktion des Systems zu prüfen. Sie halten bei den Nutzern auch das
Bewusstsein für die App wach, so dass beim Wechsel des Smartphones
KATWARN auch erneut installiert wird“, erläutert Lewentz weiter.
Seit Oktober 2016 hat der Hochwassermeldedienst des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Hochwasserfrühwarnungen für kleine
Flüsse, z.B. die Alsenz, oder den Glan über KATWARN zu verbreiten.
Unabhängig davon, ob die Kommune für sonstige Warnungen dieses
System nutzt, erhalten alle bei KATWARN angemeldeten rheinlandpfälzischen Bürger diese Information. Die Anmeldung und Nutzung
des Warnsystems mit Smartphone oder Handy ist freiwillig und kostenlos. Das Besondere an diesem System: KATWARN sendet Warnungen ortsgenau, d.h. nur an die Nutzer, die wirklich betroffen sind. Dafür
nutzt es eine spezielle Ortungsfunktion der Smartphones, die sich auch
bei ausgeschalteter App im Hintergrund aktualisiert. Ein Warnhinweis
kann zum Beispiel lauten: „Am oberen Glan und seinen Zuflüssen ist
die Hochwassergefahr groß. Innerhalb der nächsten 24 Stunden ist mit
schnell ansteigenden Wasserständen zu rechnen.“ Nur Menschen, die
sich im gefährdeten Flussgebiet aufhalten, erhalten diese Information.
Hintergrund
Die KATWARN App steht kostenlos zur Verfügung:
• iPhone im App Store
• Android Phone im Google Play Store
• Windows Phone im Windows Store
Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter
Funktonalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleizahl. SMS an Service-nummer 0163 - 755 88 42: „KATWARN 12345
[email protected]“ (für Postleizahl 12345 und optional E-Mail).
Weite Informationen zum Warnsystem KATWARN unter www.katwarn.
de und zu Hochwasserfrühwarnungen www.hochwasser-rlp.de.
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung
des Werkausschusses
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Mittwoch, den 23.11.2016
16:00 Uhr
16:40 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1,
56766 Ulmen
Anwesend waren:
Vorsitzender: Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Beigeordnete (als beratende Mitglieder): Herr Karl-Josef Fischer,
Herr Klaus Mohr, Herr Heinz-Werner Hendges
Mitglieder/Stellvertreter: Herr Horst Borsch, Herr Jürgen Donner,
Frau Sarah Dorfner, Herr Lothar Friedrich, Herr Gerd Johann, Herr
Michael Kerpen, Herr Thomas Kerpen, Herr Thorsten Lescher, Herr Laurenz Schneiders, ab TOP 2
Protokollführer: Herr Josef Laux
von der Verwaltung: Herr Torsten Steffgen
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt:
Herr Albert Klein und sein Stellvertreter Herr Rene Diederichs
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Festsetzung Schmutzwassergebühr 2017 für leitungsgebundene
Abwasserentsorgung
2. Festsetzung der Gebühr 2017 für das Einsammeln, den Transport
und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben
und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen
3. Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung (WKB)
2017
4. Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil
2017 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und
Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde
5. Wirtschaftsplan 2017
6. Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 des Abwasserwerkes
Nicht öffentlicher Teil
7.Vertragsangelegenheit
Öffentlicher Teil
TOP 1: Festsetzung Schmutzwassergebühr 2017 für leitungsgebundene Abwasserentsorgung
Sachverhalt:
Seit dem Veranlagungsjahr 2015 ist die Schmutzwassergebühr auf
2,95 €/cbm angepasst worden. Laut der Nachkalkulation im Jahresabschluss war dieser Betrag für das Jahr 2015 auch auskömmlich und eine
Kostendeckung wurde erreicht.
Bei erkennbaren Kostenentwicklungen in der Wirtschaftsplanung der
kommenden Jahre ist auch die Schmutzwassergebühr auf Auskömmlichkeit zu prüfen und zeitnah anzupassen, dies auch mit dem Hintergrund, dass derzeit noch ein Verlustvortrag aus dem Jahresabschluss
2015 i. H. v. 225.518,19 € auszugleichen ist.
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, die Schmutzwassergebühr 2017 für die leitungsgebundene
Entsorgung unverändert auf 2,95€/cbm festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 2: Festsetzung der Gebühr 2017 für das Einsammeln, den Transport und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015
wurde durch die Mittelrheinische Treuhand auch die Nachkalkulation
für diese Gebühr vorgenommen. Da eine Kostendeckung in 2015 bei
25,27€/cbm nachgewiesen wurde, soll die Gebührenhöhe auch für
2017 unverändert bleiben.
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, die Gebühr für das Einsammeln, den Transport und die
Reinigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie für
das Einsammeln, den Transport und die Abnahme von Überschlussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen für das Wirtschaftsjahr 2017
unverändert auf 26,— € je Kubikmeter abgefahrener Menge festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
Ulmen
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TOP 3: Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung (WKB) 2017
Sachverhalt:
Ab dem Veranlagungsjahr 2013 ist der Wiederkehrende Beitrag für
die Vorhaltung der Niederschlagswasseranlagen auf 0,32 €/qm festgesetzt. Die Nachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2015
zeigt, dass eine Kostendeckung erreicht wurde. Die Beitragshöhe soll
auch für 2017 beibehalten werden.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die beigefügte Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages
für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2017 mit
einem unveränderten Beitragssatz von 0,32 €/qm gewichtete Grundstücksfläche zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil 2017 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen,
Wege und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde
Sachverhalt:
Gemäß der Vereinbarung mit den Gemeinden ist der Anteilssatz für
die Vorausleistung an den laufenden Kosten der Entwässerung von
gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen in das Abwassersystem
der Verbandsgemeinde in der Haushaltssatzung der VG Ulmen festzusetzen.
Die Endabrechnung erfolgt kostendeckend entsprechend den Kalkulationsvorschriften in Rheinland-Pfalz nach Vorlage der Jahresabschlusszahlen.
Die Nachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 zeigt eine
Kostendeckung bei 0,45€/qm entwässerte Fläche.
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, den Vorausleistungssatz auf den laufenden Kostenanteil für
die Entwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen für das Haushaltsjahr
2017 auf 0,45 € je Quadratmeter entwässerte Fläche und Jahr festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5: Wirtschaftsplan 2017
Sachverhalt:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 wurde durch die Werkleitung
erarbeitet und ist der Anlage angefügt.
Die Höhe der Planansätze zum Zeitpunkt der Planaufstellung beruhen auf Berechnungen, Verpflichtungen, Erfahrungen und Prognosebetrachtungen für das Jahr 2017. Sie beinhalten in einem maßvollen
Umfang ‚Vorsorgeaufwendungen‘, die sich auf Betriebserfahrungen der
vergangenen Jahre stützen.
Die Planung geht im Erfolgsplan von einem nicht ausgabewirksamen
Fehlbedarf von 212.745,— € aus.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat denWirtschaftsplan 2017 mit vorgelegtem Inhalt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 6: Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 des Abwasserwerkes
Sachverhalt:
Ausgabe 48/2016
Für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes ist gemäß
§ 89 GemO durch den Verbandsgemeinderat ein Abschlussprüfer zu
bestellen. Die aktuelle Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MT) endete mit der Prüfung
für das Wirtschaftsjahr 2015.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind ebenfalls die Abrechnungen der Investitionskostenanteile sowie die Abrechnung der laufenden
Aufwendungen für die Entwässerung der Straßen zu erstellen bzw. zu
prüfen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Wirtschaftspläne berücksichtigen im Erfolgsplan unter Konto-Nr.
59701 jeweilige Planansätze (WPlan 2017 = 16T€).
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, auf der
Grundlage ihres Angebotes vom 10.10.2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, mit der im
Sachverhalt dargestellten Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses sowie der Abrechnung bzw. Prüfung der sich daraus entwickelnden
Kostenbeteiligungen für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2018 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
Nicht öffentlicher Teil
TOP 7: Vertragsangelegenheit
Der Werkausschuss hat über eine Vertragsangelegenheit beraten und
beschlossen.
Blutspenden
in Lutzerath
Das Deutsche Rote Kreuz lädt herzlich zur Blutspende ein
am Dienstag, 6. Dezember 2016
von 16.00 bis 20.00 Uhr
im Bürgerhaus „Zum Üßbachtal“
in Lutzerath.
Bitte Personalausweis mitbringen!
Mit Ihrer Blutspende können wir
Leben retten und Gesundheit
erhalten. Danke!
Termine und Infos 0800 - 11 949 11
oder www.DRK.de
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Verantwortlich:
Herausgeber, Druck + Verlag: Linus Wittich Medien KG
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
Internet und E-Mail:
Postanschrift:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Amtliche Bekanntmachungen:
Bürgermeister Alfred Steimers
übriger redaktioneller Teil:
Dietmar Kaupp
Anzeigenteil:Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages
Erscheinungsweise:
in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf.
Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis
von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Reklamation Zustellung bitte an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
Ulmen
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Tagesfahrt senioren:
Fahrt nach rieden –
Passionsspiele rieden
Seit nun mehr über neunzig Jahren blickt die Eifelgemeinde
Rieden auf die Tradition der Passionsspiele zur3
ück. Mittlerweile finden diese auf einer 100 m2 großen
Bühne statt, auf der Ihnen 250 Mitwirkende das Leben und
Sterben Christi darstellen. Jeweils 1€ der Eintrittsgelder
wird auch dieses Jahr an gemeinnützige und soziale Projekte gespendet.
Termin: Freitag, 07.04.2017
abfahrt: 17:45 Uhr Busparkplatz Kiga Lutzerath
17:50 Uhr Alflen Moselweg
18:00 Uhr Rathaus Marktplatz Ulmen
Kosten: 36 € bei mind. 25 Personen,
32 € bei mind. 40 Personen
*Kosten für Busfahrt und Eintrittskarte
Anmeldung bitte bei: Seniorenbüro der VG Ulmen,
Uli Esper Tel.: 02676/409210, [email protected]
Ausgabe 48/2016
Altersjubilare
Wir gratulieren
am 04.12. zum 90. Geburtstag
Frau Maria Kreutzkamm
Lutzerath
am 06.12. zum 80. Geburtstag
Frau Maria Gundert
Ulmen
am 06.12. zum 95. Geburtstag
Frau Helena Szymanska
Alflen
am 07.12. zum 90. Geburtstag
Frau Gisela Walter
Ulmen
Ulmen
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Ausgabe 48/2016
neuer Computerkurs für senioren - anfängerkurs
Ein weiterer Computer-Anfängerkurs für Senioren in der VG Ulmen startet im Januar 2017. Hier lernen Sie die ersten Schritte am PC; praxisorientiertes Arbeiten mit der Maus, der Tastatur, mit Verzeichnissen und Dateien. Wie schreibe und drucke ich Dokumente usw. Außerdem
bekommen alle Teilnehmer eine erste praktische Einführung in Windows 10. Sie werden Ordner und Dateien anlegen und nach Ihren Wünschen verändern. Sie bekommen viele praktische Tipps und können Fragen zum eigenen Computersystem stellen.
In dem Kurs wird auf alle Ihre Fragen eingegangen haben Sie keine Hemmungen.
Es wird viel vom demografischen Wandel gesprochen, dem selbstbestimmten Älterwerden in den eigenen vier Wänden - diese Computerkurse können für viele ein wichtiger Schritt in diese Entwicklung sein, von zu Hause kommunizieren und agieren!
beginn: mittwoch, 18. Januar - mittwoch, 22. Februar 2017
Uhrzeit: jeweils mittwochs von 14:30 Uhr – ca. 16:30 Uhr
Ort: Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1
Kosten: 60,00 Euro für 6 Einheiten (inkl. Schulungsmaterial)
Kursleitung: Gerhard Borngräber, Mitglied unseres Seniorenbeirates
anmeldungen bitte bei:
Verbandsgemeinde Ulmen, Jugend und senioren
Uli esper, Tel.: 02676/409-210, [email protected]
60 na KLarseniorinnen und senioren der Verbandsgemeinde Ulmen
Liebe seniorinnen und senioren,
am dienstag, den 13. dezember 2016 findet im Bürgerhaus in Lutzerath unsere diesjährige Weihnachtsfeier statt.
Wir beginnen um 14.00 Uhr mit Kaffee, Kuchen und Schnittchen.
Ab 15.00 Uhr wollen wir mit Weihnachtsliedern in unser Programm
einsteigen.
Noemi Weber aus Auderath wird uns eine Weihnachtsgeschichte
vorlesen und ab 16.30 Uhr haben die Singkinder aus Meiserich ihre
Teilnahme an unserer Weihnachtsfeier zugesagt.
Es ist noch ein Programmpunkt vorgesehen, für den wir jedoch noch
keine konkrete Zusage haben, aber, Überraschungen sind auch
etwas schönes.
Bis zum 06.12. können noch Anmeldungen entgegengenommen
werden.
Bei Ilse Franze, 02678/375, Elfriede Pauly, 02678/582, Hedwig Hammes 02678/445 und Inge Krämer 02676/1706.
ganz wichtig!!!
Vom 07. bis 11.12.2016 sind Elfriede Pauly und ich mit einem vollbesetzten Bus 60 NA KLAR Seniorinnen und Senioren zur Adventsreise
nach Österreich und der Schweiz unterwegs.
Anmeldungen in dieser Zeit bitte nur an Ilse Franze 02678/375 und
Hedwig Hammes, 02678/445. Mit den beiden Damen und auch dem
Möhnenverein Lutzerath werde ich von unterwegs Kontakt aufnehmen, damit auch alles reibungslos verläuft.
Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach Worms
Termin: Donnerstag, 15. Dezember 2016
nachstehend die abfahrtzeiten:
8.00 Uhr Lutzerath Kirche
8.15 Uhr Alflen, Moselweg
8.30 Uhr Büchel, Kirche
8.45 Uhr Ulmen Marktplatz
Bitte pünktlich an den Abfahrtstellen sein, wir haben ab 11.30 Uhr in
Worms eine Domführung reserviert.
Die Rückfahrtzeit werden wir in Worms festlegen, nach der Domführung.
Zu den Tagesfahrten habe ich eine Bitte:
Auch die Fahrt nach Worms ist ausgebucht, es existiert eine Warteliste, die ich auch konsequent von oben nach unten abarbeite, sofern
sich abgemeldet wurde.
Leider passiert es aber immer öfter, dass an den Abfahrttagen „ohne
Absage“ Reiseteilnehmer nicht erscheinen. Dies macht mich immer
sehr traurig, da zum einen niemand aus der Warteliste mehr berücksichtigt werden kann, zum anderen ist es auch ein finanzielles Problem, da die fixen Kosten anfallen und es unfair wäre, die Kosten für
nicht besetzte Plätze auf die tatsächlichen Mitfahrer umzulegen.
Ich bitte um Beachtung und Berücksichtigung.
Danke (Inge Krämer)
Theaternachmittag für senioren
Was für eine Riesengaudi im Bürgerhaus in Auderath.
Das Bürgerhaus platzte tatsächlich aus allen Nähten, über 200 Seniorinnen und Senioren erlebten eine grandiose Vorstellung der Auderather Platt e spiller.
Gut bewirtet von den Mädels der Auderather Showtanzgruppe,
unterstützt von ehrenamtlichen Erwachsenen, war es sicher nicht
einfach, in der Dichte der Besetzung des Bürgerhauses zum Bedienen voranzukommen. Aber sie haben es bravourös gemeistert.
Die „Stepphühner“, d.h. alle Mitwirkenden der Theatergruppe „die
Oudata Plattspiller“ präsentierten unseren Seniorinnen und Senioren einen bravourösen und unterhaltsamen Nachmittag. Wat woar
dat schien, so viele begeisterte Menschen die so herzhaft lachten
und das Geschehen auch mit eigenen Kommentaren während des
Spielens bedachten. Das ist gelebtes Miteinander nicht nur in sozialer Hinsicht, vor allem auch kulturell ist diese Veranstaltung immer
ein Highlight für unsere Seniorinnen und Senioren. Und dann die
Texte überwiegend in Platt, wie hat es die Rheinzeitung formuliert,
da wurden Begriffe eingesetzt, die fast nicht mehr bekannt bzw.
geläufig sind.
Ein großes und herzliches Dankeschön aller Seniorinnen und Senioren an Die Platt spiller, die Showtanzgruppe Auderath, den Damen
die die Mädels der Showtanzgruppe unterstützt haben und an alle,
die vor und hinter den Kulissen die Veranstaltung möglich machten.
Es war schon eine Mammutorganisation, vor allem bei der Anzahl der
Teilnehmer, aber die Begeisterung der Senioren war der größte Dank.
Inge Krämer
Ulmen
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Mitteilungen aus dem
gEsundland VulkanEifEl
Ausgabe 48/2016
Ulmen
- 12 -
Ausgabe 48/2016
Ein erfolgreicher Marketingvortrag
Das GesundLand Vulkaneifel hatte am 18. November zu einem Marketingvortrag in das Rathaus in Ulmen eingeladen. Referent war Martin
Schmitz von Schmitz Marketing. Rund 30 Zuhörer waren gekommen,
überwiegend waren Landschaftsmentoren und Entspannungscoaches
anwesend, aber auch andere touristische Anbieter lauschten den Ausführungen von Martin Schmitz gebannt. Rund eine Stunde referierte
der Marketing-Fachmann auf amüsante Weise über die Themen Webseite, Facebook oder Hashtags. Danach stand er noch gut eine weitere
Stunde für die vielen interessierten Nachfragen zur Verfügung.
Auch die gesamte Marketingabteilung des GesundLand Vulkaneifel
stand für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Nach rund zwei Stunden endete die Veranstaltung, von der die Teilnehmer sicherlich viele neue Anregungen und Ideen mitnehmen werden.
Märchenhaftes Erleben einer
wirkungsvollen Landschaft
Mentale Entschleunigung bedeutet, seine innere Balance zu finden.
Dabei hilft es, die Kraft der Natur zu spüren, sie sich zu Nutze zu machen
und somit eine Brücke zur eigenen Gesundheit zu schlagen. Lassen Sie
uns diese „Brücke“ gemeinsam bauen.
Auf einer Wanderung entlang des Strohner Määrchens, des Trautzberger und des Sprinker Maars sowie des Vulkanerlebnispfades werden
wir ein neues Gespür für die Besonderheiten der Natur entwickeln - ein
regelrecht landschaftstherapeutisches Erlebnis!
Ihr Landschaftsmentor: Alfred Welter
Termine: 08. Dezember 2016
Treffpunkt: Lavabombe, Strohn
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Dauer: ca. 3 Stunden
Teilnehmerzahl: mindestens 6 Personen, maximal 12 Personen
Preis: 5,- EUR pro Person
Dieses Angebot kann nach Absprache auch für Gruppen an anderen
Terminen gebucht werden.
Information und Anmeldung
Alfred Welter, Landwirtschaftsmeister
Tel.: 0171 8948816, E-Mail: [email protected]
Clara-Viebig-Pavillon
Lesungen
Freitags 15.00 - 16.00 Uhr
Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes, Märchen, Noveletten alles rund
um Clara Viebig
Lassen Sie sich überraschen!
Lesung mit anschließendem
Gedankenaustausch
Clara-Viebig-Pavillon,
56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21
Aus den Gemeinden
Auftanken am Mühlenpfad
Zwischen Himmerod und Eisenschmitt verläuft auf rund 7 km der
malerische Mühlenpfad entlang der Salm. Einst waren an diesem
Abschnitt des naturnahen Flusslaufs fünf Mühlen angesiedelt, welche
die Kräfte des Wassers nutzbar machten. Spüren wir gemeinsam mit
unseren Sinnen diesen Kräften nach. Entdecken Sie idyllische Orte und
den zarten Klang der Natur auf diesem Rundwanderweg. Zusätzliche
Entspannungsübungen ermöglichen Körper und Seele eine Pause und
erleichtern uns, neue Energie zu sammeln.
Ihr Entspannungscoach: Christa Maria Schmitz
Termine: 10. Dezember 2016
Treffpunkt: Kloster Himmerod, am Weidendom
Uhrzeit: 10.30 Uhr
Dauer: ca. 3 Stunden
Preis: 10,- EUR pro Person
Eventuell ist festes Schuhwerk nötig. Dieses Angebot kann nach
Absprache auch für Gruppen an anderen Terminen gebucht werden.
Information und Anmeldung
Christa Maria Schmitz
Tel.: 06571-952773
E-Mail: [email protected]
Alflen
Bürozeiten des Ortsbürgermeisters
dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr
im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14)
Tel.: 02678 - 95 36 61 Fax: 02678 - 95 36 59
Email: [email protected]
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Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Gemeinderates Alflen
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Mittwoch, den 23.11.2016
19:00 Uhr
21:06 Uhr
„Backes“, Moselweg 49a, 56828 Alflen
Ulmen
- 13 -
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister: Herr Rudolf Schneiders
1. Beigeordneter: Herr Berthold Schäfer
Beigeordnete(r): Herr Michael Pörling
Ratsmitglieder: Herr Dirk Hieronimus, Herr Hans-Werner Hillesheim,
Herr Hans Hilpisch, Herr Paul Kruff, Herr Friedhelm Lautner, Herr Alfred
Pantenburg, Herr Hans-Georg Pötz, Herr Erwin Theobald
Protokollführer: Herr Gerhard Stranz
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt: Herr Udo Lorenz, Herr Timo Pierczinski
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
gem. § 94 Abs. 3 GemO
2. Beratung und Beschlussfassung über ein Sanierungsmanagement
zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt „Cochem-Zeller
Energiedorf“
3. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastungserteilung
gem. § 114 GemO
4. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung
gem. § 114 GemO
5. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Wochenendhausgebiet
6. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
7. Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von
Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche
Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme
durch den Gemeinderat genehmigt werden.
Folgende Zuwendungen wurden der Ortsgemeinde Alflen angeboten:
• DieRaiffeisenbankEifeltoreG,KaiserseschspendetfüreinHinweis/
Wegschild Eifel Camino einen Geldbetrag von 1.000,00 €
• Gasthaus„ZumStüffje“,Inh.ZhuojunChang,Alflenspendetfürdie
Beschilderung Rundwanderweg „Wacholder-Endert-Pfad“ einen
Betrag von 200,00 €
Beschluss:
Der Gemeinderat Alflen nimmt die oben genannten Spenden dankend
an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über ein Sanierungsmanagement zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt
„Cochem-Zeller Energiedorf“
Sachverhalt:
Nach Fertigstellung des Quartierskonzepts aus dem Projekt „CochemZeller
für die Gemeinde
grundsätzlich die MögTOP 2:Energiedorf“
Beratung undbesteht
Beschlussfassung
über ein Sanierungsmanagement
zur Umsetzung
der Ergebnisse
aus dem
Projekt
"Cochem-Zeller
lichkeit, die
Projektergebnisse
mithilfe
eines
Sanierungsmanagements
Energiedorf"Die KfW fördert die Durchführung eines SM mit
(SM) umzusetzen.
einem
Fördersatz in Höhe von 65 %.
Sachverhalt:
Dabei
kann jededes
Kommune
individuell
einen
eigenen
Antrag
stellen,
Nach Fertigstellung
Quartierskonzepts
aus dem
Projekt
„Cochem-Zeller
Energiedorf“die
besteht
für dieca.
Gemeinde
grundsätzlich
Möglichkeit,
Projektergebniswobei
Kosten
230.800
€ in drei die
Jahren
nichtdie
übersteigen
dürfen.
se mithilfe eines Sanierungsmanagements (SM) umzusetzen. Die KfW fördert die
Alternativ
bietet die kommunale Klimaschutzagentur unser-klimaDurchführung eines SM mit einem Fördersatz in Höhe von 65 %.
cochem-zell
e.V. an, ein gemeinsames SM durchzuführen. Je nach
Dabei kann jede Kommune individuell einen eigenen Antrag stellen, wobei die KosGesamtbedarf
teilnehmenden
Kommunen
soll auf Kreis- oder
ten ca. 230.800 € inder
drei Jahren
nicht übersteigen
dürfen.
VG-Ebene
für die
Dauer vonKlimaschutzagentur
zunächst 3 Jahren
1-2 Personalstellen
Alternativ bietet
die kommunale
unser-klima-cochem-zell
e.V. einan, ein gemeinsames
durchzuführen.
nach Gesamtbedarf
der teilnehmenden
gerichtet
werden.SM
Zusätzlich
sollJeexternes
fachliches
Know-how (z.B.
Kommunen soll auf Kreis- oder VG-Ebene für die Dauer von zunächst 3 Jahren 1-2
Ingenieurleistungen)
eingekauft werden. Am 04.07.2016 fand eine
Personalstellen eingerichtet werden. Zusätzlich soll externes fachliches Know-how
Info-Veranstaltung
miteingekauft
Herrn Staatssekretär
Dr. Griese
statt.InfoDieser
(z.B. Ingenieurleistungen)
werden. Am 04.07.2016
fand eine
Veranstaltungdie
mit Fördermittel
Herrn Staatssekretär
Dr. Griese
statt.
Dieser versprach,
die Förversprach,
der KfW
durch
zusätzliche
Landesmittel
zu
dermittel der KfW durch zusätzliche Landesmittel zu erhöhen. Neben der höheren
erhöhen.
höheren
Förderquote
sprechenVorgehensweise
auch SynergieefFörderquoteNeben
sprechender
auch
Synergieeffekte
für eine gemeinsame
im Rahmen
der Konzepterstellung.
fekte
für eine
gemeinsame Vorgehensweise im Rahmen der KonzepKonkret werden folgende Leistungen angeboten:
terstellung.
Std.pro
Jahr
Kosten
Förderung
pro Jahr (FQ: 95%)
Eigenanteil
Kommune
Gesamtkosten Eigenanteil
3 Jahre
3 Jahre
internes
SM
120
4.200 €
4.000 €
200 €
12.700 €
600 €
externes
SM
30
2.800 €
2.700 €
100 €
8.500 €
400 €
Gesamt
150
7.000 €
6.700 €
300 €
21.200 €
1.000 €
Die Kalkulation erfolgte auf Basis einer Eingruppierung des internen Sanierungsmanagers in Entgeltgruppe 10 Stufe 2 TVöD und der Annahme eines Stundensatzes für
Ausgabe 48/2016
Die Kalkulation erfolgte auf Basis einer Eingruppierung des internen Sanierungsmanagers in Entgeltgruppe 10 Stufe 2 TVöD und der
Annahme eines Stundensatzes für externe Ingenieurleistungen von 94
€. Eine exakte Kostenermittlung kann erst erfolgen, wenn die Förderanträge der KfW und des Landes bewilligt werden und das Ergebnis
der anschließenden Ausschreibung vorliegt.
Im Falle einer Teilnahme bietet unser-klima-cochem-zell e.V. an, eine
Förderquote von 95 % zu beantragen, da Alflen am Kommunalen Entschuldungsfond teilnimmt. Sollte das Land die erhöhte Förderquote
von 95 % nicht bewilligen, würde sich der Eigenanteil von 5 auf 15 %
erhöhen (Eigenanteil: 1.000 €/Jahr bzw. 3.000 €/3 Jahre).
Nach den Richtlinien der KfW ist es grundsätzlich möglich, den nach
Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteil ganz oder teilweise
durch Eigenleistungen zu erbringen. Aufgrund einer anstehenden
Änderung der Richtlinie können Eigenleistungen allerdings nur noch
für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Datenerhebung angesetzt
werden und dies nur für hauptamtliche Beschäftigte der Gemeindeverwaltung. Auf Basis der Rückmeldungen aller Energiedörfer wird
der benötigte Umfang des Sanierungsmanagement ermittelt. Nach
Beantragung und Bewilligung der Fördermittel im 1. Quartal 2017
erfolgt die Ausschreibung (Stellenausschreibung Sanierungsmanager,
externe Beratungsleistungen). Daher kann das SM frühestens im Laufe
des 2. Quartals 2017 beginnen.
Was ein SM im Rahmen der Umsetzung Ihres „Energiekonzeptes“ leisten kann, können Sie aus dem beigefügten Merkblatt entnehmen.
Durch Abschluss einer Vereinbarung zwischen Gemeinderat und dem
Sanierungsmanager kann jedes Jahr individuell vereinbart werden, wie
das zur Verfügung stehende Stundenkontingent für die Konzeptumsetzung eingesetzt werden soll.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei einer Teilnahme am gemeinsamen Sanierungsmanagement sind
im Haushaltsplan 2017 unter der Buchungsstelle 51100-562900 Haushaltsmittel in Höhe des Eigenanteils einzustellen.
Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt für die Haushaltsjahre 2017,
2018 und 2019 jeweils entweder 5 % (ca. 300 €) oder 15 % (ca. 1.000 €),
sofern das Land nicht mehr bewilligt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und
beschließt, an einem gemeinsamen Sanierungsmanagement teilzunehmen und einen Eigenanteil von 5 % zu tragen.
Es erfolgten zwei Abstimmungen:
1. Abstimmungsergebnis:
Grundsätzlich teilzunehmen
9 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung
2. Abstimmungsergebnis:
9 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen so wie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:
1. in der Ergebnisrechnung
der Gesamtbetrag der Erträge auf
930.273,09 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
888.794,26 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
+41.478,83 EUR
2. in der Finanzrechnung
die ordentlichen Einzahlungen auf
864.466,71 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
817.340,23 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
+47.126,48 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
25.386,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
6.663,40 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
+18.722,60 EUR
Einzahlungen aus Investitionskrediten
0,00 EUR
Auszahlungen für Investitionskredite
(Tilgungen)
31.426,16 EUR
Saldo der Ein-und Auszahlungen aus
Investitionskrediten
-31.426,16 EUR
Veränderung der liquiden Mittel
Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber
der Verbandsgemeindekasse
-34.422,92 EUR
Ein- und Auszahlungen aus
durchlaufenden Geldern
-EUR
Saldo der durchlaufenden Gelder
-EUR
Ulmen
- 14 -
Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss
geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Friedhelm
Lautner der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt
hat, Folgendes beschlossen:
1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses
anzuerkennen.
2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Gemeinde Alflen Entlastung zu erteilen.
Während einer einstimmig beschlossenen Sitzungsunterbrechung
(19.25 Uhr bis 19.29 Uhr) erfolgten Ausführungen zum Forstetat durch
den Revierleiter Paul Kruff.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 4
Ortsbürgermeister Rudolf Schneiders, der 1. Beigeordnete Berthold
Schäfer, der Beigeordnete Michael Pörling und der frühere 1. Beigeordnete und Forstrevierleiter Paul Kruff haben gem. § 22 GemO nicht an
der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
Das älteste Ratsmitglied Hans Hilpisch hatte auf die Führung des Vorsitzes verzichtet.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen so wie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:
1. in der Ergebnisrechnung
der Gesamtbetrag der Erträge auf
827.952,89 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
852.337,82 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
-24.384,93 EUR
2. in der Finanzrechnung
die ordentlichen Einzahlungen auf
798.045,43 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
738.509,12 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
+59.536,31 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
34.894,19 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
61.904,90 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
-27.010,71 EUR
Einzahlungen aus Investitionskrediten
9.586,98 EUR
Auszahlungen für Investitionskredite
(Tilgungen)
41.013,14 EUR
Saldo der Ein-und Auszahlungen aus
Investitionskrediten
-31.426,16 EUR
Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber
der Verbandsgemeindekasse
49.098,00 EUR
Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber
der Verbandsgemeindekasse
50.197,44 EUR
Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber
der Verbandsgemeinde
-1.099,44 EUR
Ein- und Auszahlungen aus
durchlaufenden Geldern
-EUR
Saldo der duchlaufenden Gelder
-EUR
Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss
geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Friedhelm
Lautner, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt
hat, Folgendes beschlossen:
1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses
anzuerkennen.
2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Gemeinde Alflen Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 4
Ortsbürgermeister Rudolf Schneiders, der 1. Beigeordnete Berthold
Schäfer, der Beigeordnete Michael Pörling und das Ratsmitglied Paul
Kruff in seiner Funktion als Forstrevierleiter haben gem. § 22 GemO
nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
Das älteste Ratsmitglied Hans Hilpisch hatte auf die Führung des Vorsitzes verzichtet.
Ausgabe 48/2016
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Wochenendhausgebiet
Sachverhalt:
Es liegt ein Baugesuch zur Genehmigung folgender, bereits durchgeführter Maßnahmen auf dem Grundstück Flur 36 Nr. 14/15 (Peterskaul
7) vor:
- Erweiterung vorhandenes Wohnhaus um etwa 42,02qm
- Errichtung Carport mit 22qm
- Erweiterung vorhandener Schuppen um 65qm
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplangebietes
Wochenendhausgebiet und die einzelnen Vorhaben widersprechen
den Festsetzungen dieses Planes wie folgt:
Erweiterung Wohnhaus
An die bereits vorhandene Wohnfläche von 66,54 qm wurden etwa 48
qm angebaut, sodass hier eine insgesamte Fläche von etwa 108,56 qm
entstanden ist. Lt. Bebauungsplan beträgt die maximal zulässige Größe
für ein Wochenendhaus 60qm Grundfläche.
Hier bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Errichtung Carport
Der Carport ist mit seiner Größe von 22 qm ein baugenehmigungsfreies
Vorhaben. Der Standort des Carport befindet sich allerdings innerhalb der
nichtüberbaubaren Grundstücksfläche, sodass hier ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist.
Erweiterung vorhandener Schuppen
Hierbei handelt es sich um ein zulässiges, genehmigungspflichtiges
Nebengebäude. Allerdings ist auch hiermit die Baugrenze überschritten und die rückwärtige nichtüberbaubare Grundstücksfläche überbaut. Dies bedarf ebenfalls einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2
BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten
Härte führen würde und wenn die Befreiung auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31,
33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit
der Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt,
wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des
Ersuchens (hier bis spätestens 20.November 2016) verweigert wird.
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses sowie des Hauptund Finanzausschusses am 18.10.2016 wurde die Bauangelegenheit
vorberaten und beschlossen, dass vor einer Entscheidung des Gemeinderates die Bauunterlagen für die beantragten Maßnahmen vorgelegt
werden. Diese Unterlagen liegen inzwischen vor; weiterhin wurde das
Bauvorhaben noch in einem Termin vor Ort erörtert.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt
nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 0, Nein 10, Enthaltung 1, Befangen 0
TOP 6: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Zum Neubaugebiet „Hinter Hammes Haus“ wurden folgende Informationen gegeben:
- Straßenbau: Die Abnahme der Baumaßnahme erfolgte am
21.11.2016.
- Die Vermessung ist fast abgeschlossen; Setzung Grenzsteine in
Arbeit
2. Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsaufzeichnungen im Moselweg wurden vorgetragen.
3. Das Haushaltsrundschreiben des Ministeriums des Innern und für
Sport für 2017 liegt vor.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 7: Mitteilungen
Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert.
Öffentliche Bekanntmachung
des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Ortsgemeinde
Alflen und Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Alflen hat in seiner Sitzung am
23.11.2016 die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde
Alflen für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen und gemäß § 114
Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung erteilt.
Ulmen
- 15 -
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit
vom 05.12.2016 bis einschließlich 14.12.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 107, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Ulmen, den 28.11.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Alfred Steimers, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde
Alflen und Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Alflen hat in seiner Sitzung am
23.11.2016 die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde
Alflen für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und gemäß § 114
Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit
vom 05.12.2016 bis einschließlich 14.12.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 107, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Ulmen, den 28.11.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Alfred Steimers, Bürgermeister
Neue Hinweisschilder am Eifel-Camino
Die Namen der abgebildeten Personen von links nach rechts: OBgm Rudolf
Schneiders; Reinhard Roden (Freundeskreis Pfarrkirche Alflen); Jürgen
Weiss (St. Matth.-Bruderschaft Wegepate VG Kaisersesch); Heinz Schäfer
(St. Matth.-Bruderschaft Brudermeister); Thomas Welter (Vorstandsmitglied Raiba Eifeltor); Bgm Alfred Steimers; Horst Nöthen (St. Matth.-Bruderschaft)
Im Kreis Cochem-Zell wurden jetzt auch in Alflen und Lutzerath Hinweistafeln am „Eifel-Camino“ aufgestellt, dem Pilgerweg durch die Eifel
über Trier nach Santiago de Compostela.
Der Ortsbürgermeister von Alflen, Herr Rudolf Schneiders und der
Ortsbürgermeister von Lutzerath, Herr Günther Welter sind erfreut
über diese Initiative der St. Matthias-Bruderschaft Mayen. Die Schilder
geben den Pilgern Orientierungshilfe und weisen auf die Sehenswürdigkeiten der jeweiligen Gemeinde hin.
Auch Verbandsbürgermeister Herr Alfred Steimers gefallen die ansprechenden Hinweistafeln, die mit großzügiger Unterstützung durch die
Raiffeisenbank Eifeltor realisiert werden können.
Dafür bedankte sich Brudermeister Heinz Schäfer beim Vorstand der
Raiba, Herrn Thomas Welter und lobte auch die sehr gute Zusammenarbeit.
Bei den Ortsbürgermeistern bedankte sich der Brudermeister für die
Bereitstellung der Standorte und die Montage der Schilder. Damit gibt
es inzwischen 15 Hinweisschilder am Pilgerweg zwischen Andernach
und Trier, die über Wegführung, Orte und Landschaft informieren.
Der Nikolaus kommt in unser Haus
Am 5. Dezember besucht der Nikolaus wieder die Kinder zu Hause.
Anmeldungen und Terminabsprache bitte unter Tel.: 9 53 95 44
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Hiermit lade ich zu einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Hauptund Finanzausschusses mit dem Land-, Forst-, Umweltausschuss der
Ortsgemeinde Alflen ein, die am
Dienstag, den 06.12.2016, um 18:30 Uhr
im „Backes“, Moselweg 49a, 56828 Alflen
stattfindet.
Ausgabe 48/2016
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung des Ausschussmitgliedes Artur Ehlen
2. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017
3. Beratung über die Festsetzung der Brennholzpreise ab der Brennholzsaison 2017
4. Mitteilungen
gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
AUderAth
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02676 - 231 oder Mobil: 0171 - 5469587
E-Mail: [email protected]
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Gemeinderates Auderath
Sitzungsdatum:
Donnerstag, den 17.11.2016
Beginn:
19:00 Uhr
Ende:
22:00 Uhr
Ort:
Bürgerhaus, Hauptstr. 19, 56766 Auderath
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister: Herr Paul Laux
1. Beigeordneter: Herr Frank Steimers
Ratsmitglieder: Herr Matthias Bauer, Herr Stefan Hürter, Frau Inge Krämer, Herr Thomas Mücken, Herr Bernhard Peter, Herr Kurt Prämassing,
Herr Wilfried Reicherz, Herr Sebastian Völkel, Frau Ellen Weinem, Herr
Helmut Wendels
Protokollführerin: Frau Julia Bannach
Gäste:
Herr Paul Kruff, Revierförster zu TOP 1
Praktikantin Forstwirtschaftsstudium, zu TOP 1
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt: Herr Helmut Römer
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt
erweitert:
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Carport
Abstimmungsergebnis: -einstimmigDie übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2017
2. Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017
3. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG)
4. Grundstücksangelegenheit „Nutzung Restflächen - Am neuen
Kreuz -“
5. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen
mbH zum 31.12.2015
6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Carport
7. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
8. Personalangelegenheit
9. Grundstücksangelegenheit
10.Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung des
Forstwirtschaftsplanes 2017
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2017 wird von dem Forstbeamten in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt werden kann.
Die Ansätze werden bei der Erstellung des doppischen Haushaltsplanes 2017 in den Haushalt übernommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2017 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
Ulmen
- 16 -
TOP 2: Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017
Sachverhalt:
Für alle Gemeinden, die zurzeit einen Wartungsvertrag mit dem RWE
abgeschlossen haben, endet der Vertrag zur Stromlieferung für die
Straßenbeleuchtung am 31.12.2016.
Die EVM bietet an, die Belieferung mit Strom im bestehenden Stromliefervertrag (ab 01.01.2014) aufzunehmen. Der Lieferpreis wird jeweils
am 31.10. für das folgende Jahr fixiert, d.h. er enthält börsenabhängige
Schwankungen. Zurzeit wird ein Strompreis in Höhe von 3,475 ct/kWh
(zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung) gezahlt.
Ein Grundpreis je Zähler wird nicht berechnet.
Außerdem bietet die EVM einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit bis zu
3 Jahren an. Hier wird der Preis für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
Auch Innogy (RWE) kann den Kommunen einen Festpreis mit einer
Laufzeit von bis zu 3 Jahren anbieten.
Beide können hier ein kurzfristiges Angebot machen, an das sie sich 2
bis 3 Wochen halten.
Abhängig ist dieser Preis jedoch von der Liefermenge, sodass ein verbindliches Angebot erst gemacht werden kann, wenn feststeht, welche
Gemeinden sich hier anschließen.
Es wäre also günstiger wenn sich alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen, die einen Wartungsvertrag mit Innogy haben, zusammenschließen und gemeinsam ein Angebot einholen.
Zurzeit liegt der Strompreis bei ca. 3 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung).
Die Ortsgemeinden / Stadt Ulmen sollten nun eine Entscheidung
dahingehend treffen, ob die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung in den bestehenden Stromliefervertrag mit EVM aufgenommen
oder ein Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei Innogy und EVM angefragt werden soll. Der Auftrag würde dann an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel einzustellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, einen Festpreis für die nächsten 3 Jahre
bei EVM und Innogy anzufragen. Der Auftrag wird gesamtwirtschaftlich an den günstigsten Bieter vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer
Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§
2b UStG)
Sachverhalt:
Mit Einführung eines neuen § 2 b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017
wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend
neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Während das bisherige deutsche Umsatzsteuerrecht auf den ertragssteuerrechtlichen
Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) abstellt, ist das europäische Mehrwertsteuerrecht maßgeblich durch das Wettbewerbsrecht
geprägt und stellt auf die wirtschaftliche Tätigkeit und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb ab. Unzulässig ist es danach, solche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der Umsatzsteuer zu befreien, wenn
dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ist davon auszugehen, dass künftig eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht auch bei
folgenden Umsätzen besteht:
- Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften (Vermögensverwaltungen unterliegen künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer)
- Interkommunale Kooperation - Leistungsaustausch juristischer
Personen des öffentlichen Rechts untereinander (Personalgestellung soweit nicht ohnehin bereits BgA, insbesondere ist von dieser
Regelung der Forstzweckverband betroffen)
- Vermietung von Bürgerhäusern, Sportstätten
Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in
der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich
sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Jagdgenossenschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue
Recht bereits ab 2017 anwenden wollen oder noch bis einschließlich
des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen.
Soweit von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, werden bestehende Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen umsatzsteuerrechtlich wie bisher weitergeführt. Dies sind u.a. die regelbesteuerten
Forstbetriebe, Hafenbetriebe, Bäderbetriebe.
Zu entscheiden ist, ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird.
Es ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich. Es handelt sich hier um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Wird vom
Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die Umsatzbesteuerung unwiderruflich ab dem 01.01.2017.
Die neue Regelung enthält eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, insbesondere neue unbestimmte Rechtsbegriffe, deren konkrete Ausle-
Ausgabe 48/2016
gung bisher nicht vorgenommen wurde. Es ist zu erwarten, dass in der
Übergangszeit diese Rechtsunsicherheiten vom Bundesministerium
der Finanzen bzw. durch die Finanzgerichte geklärt werden.
Zudem sind alle Umsätze dahin zu überprüfen, inwieweit sie zwar im
Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden, aber
gesetzliche Steuerbefreiungen vorliegen oder die Kleinbetragsregelung anzuwenden ist.
Zudem besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit des Widerrufs.
Sollte sich herausstellen, dass sich bei der Anwendung des neuen
Rechts ein finanzieller Vorteil ergibt, kann das Wahlrecht jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft oder rückwirkend zum Beginn eines auf 2016
folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur
für solche Veranlagungszeiträume, deren Steuerfestsetzung nach den
Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar ist, d.h. für die noch
keine materielle Bestandskraft eingetreten ist.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ortsgemeinderat, von der Ausübung
des Wahlrechts Gebrauch zu machen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG aus.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß
den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Grundstücksangelegenheit „Nutzung Restflächen Am neuen Kreuz-“
Sachverhalt:
Bei der Erschließung der Straße „Am neuen Kreuz“ wurde die Straße
0,50 m schmäler gebaut als im Bebauungsplan vorgesehen. Hierdurch
sind auf jeder Straßenseite Reststreifen von ca. 0,25 m entstanden,
deren Nutzung soll durch eine Nutzungsvereinbarung zwischen der
Ortsgemeinde und den Anliegern geregelt werden.
Es ist folgende Regelung vorgesehen:
Den Grundstückseigentümern wird die Nutzung der Restflächen zwischen Ihren Grundstücken und der neuen Straße unentgeltlich zur
eigenen Gestaltung zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass die
Grundstückseigentümer auf diesen Flächen folgende Maßnahmen
durchführen dürfen:
1. Verlegung von Pflaster bis zur Straße
2. Errichtung einer Einfriedung in Gestalt eines Zaunes, einer Hecke
o. einer Mauer.
3. Anlegen von Rasenflächen oder Blumenbeeten.
Sollte die Ortsgemeinde die Fläche für spätere Arbeiten wieder benötigen, werden die Kosten für eine Angleichung der Fläche für einen
Zaun, eine Hecke, Rasen und Blumenbeete von der Ortsgemeinde
übernommen. Angleichungen einer errichteten Mauer werden nur zu
50% von der Ortsgemeinde übernommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt
der Regelung, wie im Sachverhalt aufgeführt, zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9, Nein 0, Enthaltung 3, Befangen 0
TOP 5: Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel
Ulmen mbH zum 31.12.2015
Sachverhalt:
In der Sitzung am 26.10.2016 hat die Gesellschafterversammlung der
PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2015 in der vorliegenden Form
anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen und
der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinde-/
Stadtrat mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen
Bericht über die Beteiligung der Gemeinde/Stadt an Unternehmen in
einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens 5
% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl. Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH für das Geschäftsjahr 2015.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport
Sachverhalt:
Es liegt ein Baugesuch für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Carport in Auderath auf dem Grundstück Flur 9 Flurstück Nr. 104,
Am neuen Kreuz 1, vor. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am neuen Kreuz“ der Ortgemeinde Auderath.
Ulmen
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Es wird Befreiung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Am neuen Kreuz“ hinsichtlich der Dachneigung
beantragt. Da es sich bei dem Gebäude um ein Fertighaus handelt,
sind bestimmte Maße bei den verschiedenen Haustypen festgelegt.
Der Haustyp, der hier entstehen soll, hat eine Standart-Dachneigung
von 28°. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Dachneigung zwischen 30° und 50° zu wählen.
Lt. Antrag würde eine Erhöhung der Dachneigung auf 30° und damit
eine Abweichung vom Haustyp für die Bauherrschaft einen erheblich
höheren Kostenaufwand bedeuten und wäre somit unwirtschaftlich.
Bei der beantragten Abweichung soll jedoch sichergestellt werden,
dass sich das Wohnhaus in die Nachbarbebauung einfügt.
Nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit
die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebauliche vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar
nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Befreiung auch
unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ist
nach § 36 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit
der Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt,
wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des
Ersuchens verweigert wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Baugesuch für
den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und beschließt
nach Beratung, das Einvernehmen hierzu sowie zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am neuen Kreuz“
hinsichtlich der Dachneigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 7: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. An einem Fußgängerweg wurde ein neuer Poller angebracht,
damit keine Traktoren/Quads, etc. mehr über den Fußgängerweg
fahren.
2. Es wurde eine neue Person gefunden, die den Winterdienst übernimmt.
3. Am Dach des Bürgerhauses gibt es im Eingangsbereich undichte
Stellen. Hier werden zukünftig Reparaturen erforderlich sein.
4. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, den
19.01.2017 statt.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 8: Personalangelegenheit
Der Rat hat über eine Personalangelegenheit beraten und beschlossen.
TOP 9: Grundstücksangelegenheit
Der Rat hat über eine Grundstücksangelegenheit beraten und
beschlossen.
TOP 10: Mitteilungen
Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert.
Treibjagd
Am 03.12.2016 findet in der Zeit von 9:00 bis ca. 16:00 Uhr die diesjährige Treibjagd statt.
Die Bürger/-inn werden gebeten um Gefährdungen zu vermeiden, den
Wald in der Gemarkung Auderath an diesem Tag zu meiden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Paul Laux, Ortsbürgermeister
Brennholz
Der Bedarf an Brennholzlosen kann bis zum 16.12.2016 beim Ortsbürgermeister angemeldet werden.
Aufarbeiten darf das Holz nur, wer die Sachkunde im Umgang mit der
Motorsäge nachweisen kann und die hierbei vermittelten Kenntnisse
und Arbeitstechniken anwendet. Kleidung und Werkzeug müssen zum
Zeitpunkt der Aufarbeitung den Sicherheitsbestimmungen gem. der
UVV entsprechen.
Die maximal pro Haushalt zuteilbare Menge richtet sich nach der
Anzahl der Bestellungen! Es wird eine Losgröße von 4 bis 5 Raummetern angestrebt.
Nur wer weniger Bedarf hat, möchte dies bitte bei der Bestellung mit
angeben.
Zur Anmeldung ist ein Kehrnachweis des Schornsteinfegers erforderlich.
Paul Michael Kruff, Revierförster
Ausgabe 48/2016
BAd Bertrich
Sprechstunden im Gemeindebüro
Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet:
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Tel.: 02674-3057003
Fax.: 02674-3052005
Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00
Uhr oder vereinbaren Sie einen Termin.
Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-3057003 erreichbar.
Gerne können Sie auch eine Email senden an:
[email protected] oder an
[email protected]
Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren,
da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, Ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.
Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Gemeinderates Bad Bertrich
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Dienstag, den 15.11.2016
20:00 Uhr
22:15 Uhr
Bürgerhaus „Falkenlay“, Birkenweg 12,
56864 Bad Bertrich-Kennfus
Anwesend waren:
Ortsbürgermeisterin: Frau Beatrix Lauxen
1. Beigeordneter: Herr Christian Arnold
Ratsmitglieder: Herr Wilhelm Bußmann, Herr Michael Franzen, Herr
Klaus-Jürgen Hellhake, Herr Karl-Josef Ilgen, Herr Friedhelm Justen,
Frau Marie-Louise Kälker-Prakke ab TOP 3, Herr Volker Laux, Herr Christian Max, Herr Martin Probst, Herr Christoph Rohs, Herr Peter Sondermann, Frau Svjetlana Volic
Protokollführer: Herr Michael Schneider
von der Verwaltung: Herr Thomas Valerius
Gäste: Herr Horst Reiz, Revierförster zum TOP Forstwirtschaftsplan
2017
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt: Herr Christian Johann, Herr Gerd Johann,
Frau Marita Moll, Frau Angelika Simon
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgende Punkte
erweitert:
TOP 7: Bauangelegenheit
TOP 8: Mängelbeseitigung Tankstelle
TOP 5: „Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau des
Schwanenweihers“ wurde vorgezogen und als TOP 3
behandelt.
Abstimmungsergebnis: -einstimmigDie übrigen Punkte der Tagesordnung verschieben sich entsprechend.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
2. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017
3. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau des Schwanenweihers
4. Nachtragsvereinbarung zur Erneuerung Umfeld Parkplatz Ost
5. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Instandsetzungsarbeiten auf dem Friedhof Kennfus
6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Neubau
eines Garten- und Gerätehauses
7. Bauangelegenheit - Sanierung Klinikgebäude
8. Mängelbeseitigung Tankstelle
9. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
10.Grundstücksangelegenheit
11.Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Der 1. Beigeordneten Herrn Christian Arnold wurde ab dem 01.10.2016
die Leitung des Geschäftsbereiches „Verwaltung Bauhof“ übertragen.
Er hat sein Ratsmandat niedergelegt, bleibt aber weiterhin 1. Beigeordneter. Gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai
2014 wird Herr Christian Max als Ersatzperson in den Gemeinderat Bad
Bertrich berufen.
Ulmen
- 18 -
Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den/die
Bürgermeister/in namens der Gemeinde durch Handschlag auf die
gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten
der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und
30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren
Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat
aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann,
wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt
nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach
keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner
Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten.
Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben
unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der
Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die
Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm
ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3
i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen verpflichtet Herrn Christian
Max in der Sitzung per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Ratsmitglied.
TOP 2: Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2017 wird vom Forstbeamten in der Sitzung
erläutert.
Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt werden kann.
Die Ansätze werden bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2017 in
den doppischen Haushalt übernommen.
Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nimmt von dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan
2017 Kenntnis.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung
über den Ausbau des Schwanenweihers
Sachverhalt:
Zur Strukturverbesserung am Ufersaum und der Gewinn von Retentionsraum ist die Absenkung der Uferbereiche im Zusammenhang mit
dem städtebaulichen Maßnahmen zur Ortskernsanierung (Neuordnung Parkplätze, Abriss vorh. Brücken + Bau einer Brücke) geplant.
Es ist der Rückbau der Ufermauer über eine Länge von 140m, ein
Absenken der Uferbereiche und eine naturnahe Gestaltung des Ufersaumes vorgesehen. Der ursprüngliche Förderantrag wird ergänzt um
die Verkleinerung des Schwanenweihers sowie eine Wasserableitung
im Nebenschluss. Weiterhin wird die Sanierung des Mühlgrabens zur
Speisung des Schwanenweihers mit aufgenommen.
Die voraussichtlichen Kosten (180.000 €) für die Sanierung des Mühlgrabens werden zu 90% durch die Fördermaßnahme „Aktion Blau Plus“
gefördert. Der verbleibende Restbetrag übernimmt das Finanzministerium, da der Mühlgraben Eigentum des Landes RLP ist.
Die voraussichtlichen Kosten von 120.000 € für den Schwanenweiher
werden zu 90% aus der Fördermaßnahme „Aktion Blau Plus“ gefördert.
10% müssen durch die Ortsgemeinde getragen werden.
Vorbehaltlich der Zusage der SGD Nord ist im Rahmen dessen angedacht und auch wie bereits bei einer Informationsveranstaltung am
03.11.2016 mit Mitgliedern des Bauausschusses, der Ortsbürgermeisterin und Herrn Valerius von der Verbandsgemeindeverwaltung
besprochen, den Wasserspielplatz vom Parkplatz Ost in den landschaftstherapeutischen Park (Bereich Bewegungsgarten) zu verlegen.
Die provisorische Umlegung des Spielplatzes durch die Baumaßnahme
in den Park hat gezeigt, dass dieser dort sehr gut angenommen wurde.
Des Weiteren ist es möglich, den Mühlgraben durch den Wasserspielplatz zu leiten. Weitere Überlegungen sind die Vermeidung der Gefahrenquelle „Üßbach“ sowie Parkplatz für die Kinder.
Es wurde einstimmig beschlossen eine Sitzungsunterbrechung einzulegen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Für den Eigenanteil in Höhe von 10% (12.000 €) sind im Haushalt 2017
einzustellen.
Für den Spielplatz stehen im Haushalt 2016 bei der Buchungsstelle
51100-096000-153 zur Verfügung.
Ausgabe 48/2016
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Teilrückbau des Schwanenweihers einschließlich Instandsetzung des Mühlgrabens zur Speisung des Schwanenweihers sowie der Verlegung des Wasserspielplatzes vom Parkplatz
Ost in den landschaftstherapeutischen Park vorbehaltlich der Zusage
der SGD Nord zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 1, Befangen 0
TOP 4: Nachtragsvereinbarung zur
Erneuerung Umfeld Parkplatz Ost
Sachverhalt:
Für die Baumaßnahme „Erneuerung Umfeld Parkplatz Ost u. Petersstraße“ ist es erforderlich, mit der Bauausführenden Fa. HTI aus DaunPützborn eine Nachtragsvereinbarung zu treffen.
Nachfolgend unsere Erläuterungen zu den vorgelegten Nachtragsangeboten der Fa. HTI, Nr.1-4:
Nachtragsangebot 1, Setzen von Winkelstützsteinen
Am Ausbauende des Brückenweges wurde nach dem Freimachen (entfernen des Bewuchses) der dort anstehenden Böschung festgestellt,
dass diese zu steil und nicht entsprechend standfest ist, um die Einfassung mit einem Rundbordstein standsicher herstellen zu können. Es
wurde vor Ort entschieden, auf einer Länge von 8,00 m, Winkelstützsteine der Höhe 1,30 m einzubauen.
Die Vergütung der Leistungen des Nachtragsangebotes ist berechtigt.
Nachtragsangebot 2, Entsorgungsstation für Wohnmobile
Im Zuge der Ausführung wurde entschieden, die geplante Entsorgungsstation über den Auftrag der Fa. HTI zu beschaffen. Seitens der
Fa. HTI wurde ein entsprechendes Nachtragsangebot vorgelegt.
Nachtragsangebot 3, Natursteinmauer und Entwässerungsarbeiten
Aufgrund des starken Verbundes des hinterliegendem Stützbeton und
des davor gesetzten Bruchsteinmauerwerkes, sind beim Abbruch der
Ufermauer starke Ausbrüche entstanden. Dies war Ausführungstechnisch nicht zu vermeiden. Demzufolge wurde ein Aufmauern des Mauerkopfes mit Bruchsteinen erforderlich.
Für die Entwässerung des Parkplatzes waren in Teilbereichen ein offener Graben vorgesehen. Dieser hätte aufgrund des geringen Gefälles
bei einem Anschluss aller Regenabläufe einen größeren Einschnitt ins
Gelände bedeutet. Aus optischen Gründen und zur Reduzierung des
Pflegeaufwandes wurde entschieden ein Teilsickerrohr in Verbindung
mit einem PP-Rohr DN 200
zu verlegen. Hierzu werden entsprechende Übergänge und Formstücke erforderlich.
Die Vergütung der Leistungen des Nachtragsangebotes ist berechtigt.
Nachtragsangebot 4, Parkscheinautomat, HanseGrand
Im Zuge der Ausführung wurde entschieden, die geplanten Parkscheinautomaten über den Auftrag der Fa. HTI zu beschaffen. Seitens
der Fa. HTI wurde ein entsprechendes Nachtragsangebot vorgelegt.
Die Position 90.04.0002 entspricht der im LV vorgesehenen Position
11.0008 und ist daher nicht erforderlich.
Im Zuge der Ausführung wurde entschieden die Leerrohrlänge von
0,50 m auf 1,00 m zu verlängern. Die Materialkosten haben sich geringfügig erhöht, der Einbau wurde jedoch vereinfacht.
Die Standorte der Leuchtenfundamente (dicht an den Gabionen)
waren in dem der Ausschreibung beigefügten Lageplan ersichtlich und
waren somit Teil der Kalkulationsgrundlage. Die Position 90.04.0004 ist
unseres Erachtens nicht anzuerkennen.
Aus optischen Gründen wurde vor Ort entschieden, die einzeiligen Rinnen an die Vorderkante der Längsrekorde anzupassen.
Im Zuge der Ausführung wurde entschieden die Hülsen für die spätere
Beschilderung bereits mitzusetzen.
Die Umsetzung der Positionen 90.04.0007 und 0008 wurde bei einem
Ortstermin zwischen Bauherrn und ausführender Firma entschieden.
Die Vergütung der Leistungen des Nachtragsangebotes ist mit Ausnahme der Positionen 90.04.0002 und 0004 berechtigt.
Die Auftragssumme der Nachträge 1-4 belaufen sich auf insgesamt
bruto 51.488,29 €.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2016 stehen bei der Buchungsstelle 51100-096000-154
Mittel zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Nachtragsvereinbarung in Höhe von
51.488,29 € zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der
Instandsetzungsarbeiten auf dem Friedhof Kennfus
Sachverhalt:
Die Instandsetzungsarbeiten auf dem Friedhof Kennfus wurden von
der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich ausgeschrieben. Bei der Submission am 07.11.2016 gaben 2 Firmen ein
Angebot ab.
Ulmen
- 19 -
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt
die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den
Auftrag für die Bauleistungen an die wirtschaftlich mindestfordernde
Firma Wilfried Reichert aus Weidenbach zu einer Auftragssumme in
Höhe von brutto 13.732,60 € zu erteilen.
Der Ortsbeirat Kennfus hat in seiner Sitzung am 14.11.2016 vorberaten
und empfiehlt dem Gemeinderat, den Auftrag für die Arbeiten, wie von
der Vergabestelle vorgeschlagen, an die o.g. Firma zu erteilen.
Der Vergabevermerk wurde den Mitgliedern des Gemeinderates als
nichtöffentliche Anlage anhand gegeben.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2016 unter der Buchungsstelle 55302-096000-173 zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Instandsetzungsarbeiten, wie von der Vergabestelle vorgeschlagen, an die wirtschaftlich
mindestfordernde Firma Reichert zu einer Auftragssumme in Höhe von
13.732,60 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag
auf Neubau eines Garten- und Gerätehauses
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf Neubau eines Garten- und Gerätehauses auf
dem Grundstück Gemarkung Kennfus, Flur 13 Flurstück Nr. 25 (Gartenstraße) vor. Das geplante Bauvorhaben überschreitet die Größe
der Genehmigungsfreiheit nach § 62 LBauO. Nach den vorliegenden
Unterlagen soll der umbaute Raum des Garten- und Gerätehauses ca.
138 cbm betragen. Das Gebäude soll in zimmermannsmäßiger Ausführung als einseitig geschlossener Garten-Port mit Flachdach bzw. nur
leicht geneigtem Dach (Wasserabfluss) gebaut werden.
Es handelt sich vorliegend um nicht überplantes Gartenland bzw.
einen sogenannten „Außenbereich im Innenbereich“. Das Grundstück
ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ulmen als Mischbaufläche ausgewiesen.
Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31,
33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit
der Gemeinde zu entscheiden.
Der Ortsbeirat hat sich in seiner Sitzung am 14.11.2016 mit dem Antrag
befasst und empfiehlt dem Gemeinderat, das erforderliche Einvernehmen zu dem beantragten Bauvorhaben zu erteilen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem geplanten Bauvorhaben
und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zum
Bau des Garten- und Gerätehauses zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 7: Bauangelegenheit - Sanierung Klinikgebäude
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf Umbau/Sanierung des 1. Obergeschosses der
Klinik auf dem Grundstück Gemarkung Bad Bertrich, Flur 4 Flurstück Nr.
7/3 vor. Dabei sollen die Räumlichkeiten in Teilbereichen an die Bedürfnisse der Patienten und des Klinikbetriebes angepasst werden, insbesondere durch die Errichtung von zusätzlichen Toiletten und den tlw
Umbau und die Sanierung des 1. Obergeschosses. Die Planung sieht
weiterhin eine Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes und
der Lüftungs- und Installationstechnik vor.
Durch die geplante Baumaßnahme erfolgt jedoch keine Erhöhung
oder Minderung der Grundfläche und der Kubatur.
Das Grundstück befindet sich Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Auf Sees“.
Über die Zulässigkeit von Vorhaben wird lt. § 36 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen
mit der Gemeinde entschieden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt,
wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des
Ersuchens (hier bis spätestens 10.01.2017) verweigert wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt
nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 8: Mängelbeseitigung Tankstelle
Sachverhalt:
Bei der letzten TÜV-Prüfung der technischen Tankanlage wurden
sicherheitstechnisch relevante Mängel festgestellt, deren Beseitigung
zum sicheren Betrieb der Anlage dringend erforderlich ist.
Mit Schreiben vom 07.10.2016 hat die Fa. Tokheim das in der Anlage
beigefügte Angebot für die Beseitigung der Mängel an der Abfüllfläche und an den Tanks, sowie für die Generalinspektion der Abscheideanlage eingereicht.
Ausgabe 48/2016
Für die Isolierungen der Kabelverbindungen der Grenzwertgeber und
Leckanzeigen hat die Fa. Tokheim ein separates Angebot erstellt, welches ebenfalls als Anlage beigefügt ist.
Die Fa. Tokheim aus Nentershausen führt seit mehreren Jahren die
Wartungsarbeiten an den technischen Tankanlagen durch und ist auch
deshalb mit dem Aufbau der Anlagen vertraut.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Für die erforderliche Mängelbeseitigung müssen entsprechende Mittel
im Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Bad Bertrich beschließt, den Auftrag zur Mängelbeseitigung an die Fa. Tokheim gemäß den beigefügten Angeboten zu
erteilten.
Abstimmungsergebnis:
Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 9: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 10: Grundstücksangelegenheit
Der Gemeinderat hat über eine Grundstücksangelegenheit beraten
und beschlossen.
TOP 11: Mitteilungen
Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert.
Hinweis
Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die
Öffentliche Bekanntmachung
des Dienstleistungszentrums
Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
„Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“
vom 24. November 2016
veröffentlicht.
Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen.
Seniorennachmittag
Gemeinsamer Seniorennachmittag
beider Ortsteile im Bürgerhaus Kennfus
Am Sonntag, dem 11. Dezember 2016 findet der
diesjährige Seniorennachmittag für die Senioren
aus Bad Bertrich und Kennfus im Bürgerhaus Falkenlay statt.
Hierzu sind alle Senioren ab dem 65. Lebensjahr
mit ihren Ehegatten und Lebensgefährten oder
Gefährtinnen sowie Begleitpersonen herzlich eingeladen.
Ausgerichtet wird der Seniorentag, wie in den Vorjahren, von den hiesigen Vereinen.
Wir beginnen um 14:00 Uhr mit einem Kaffeekränzchen und werden den Nachmittag bei allerlei
Kurzweil in weihnachtlich geschmückter Atmosphäre verbringen.
Nach dem gemeinsamen Abendessen um ca. 17:30
Uhr wird unser Nachmittag ausklingen!
Auf euer Kommen freuen sich die Ortsvereine
Kennfus!
Besuch vom Nikolaus
Bei der letzten Veröffentlichung hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen.
Wer also Besuch vom Nikolaus haben möchte, meldet sich bitte unter
den folgenden Handynummern: 015782406853 oder 015118941749.
Ich bitte das Versehen zu entschuldigen.
Friedhelm Justen, Ortsvorsteher
Ulmen
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Ortsvorsteher von Kennfus:
Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet
unter [email protected] zu erreichen.
In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571 - 9536 13431.
Ausgabe 48/2016
3. Beratung und Beschlussfassung über die Anmeldung einer Förderung aus Mitteln des Goldenen Planes des Kreises für das Jahr 2018
4. Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017
5. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
6. Mitteilungen
gez. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister
BeUren
Büchel
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324
E-Mail: [email protected]
Anmeldung Brennholzbedarf 2017
Der Brennholzbedarf für den kommenden Wintereinschlag kann bis
zum 15.12.2016 angemeldet werden. Bitte geben Sie den im Anschluss
abgedruckten Bestellzettel anlässlich der Sprechstunde beim Ortsbürgermeister ab. Später eingehende Meldungen und Sonderwünsche (z.B. Baumart oder Dimension) können leider nicht berücksichtigt werden.
Das Industrieholz wird grundsätzlich gemischt aus Buche, Eiche und
ggf. Hainbuche/Esche/Ahorn angeboten. Bestellen Sie hier eine
Wunschmenge (in rm), diese kann jedoch ggf. von der Liefermenge
abweichen, da die Polter unterschiedlich groß ausfallen. Sollte die
Nachfrage das Angebot übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung.
Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen und nur
für den privaten Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel
behält sich der Waldbesitzer vor!
Die Abgabepreise werden noch durch die Gemeinde festgesetzt!
Geplante Einschlagorte sind: Erdwieserbau
Für die Aufarbeitung im Wald ist ein Motorsägenschein Basis
erforderlich. Bestellzettel ohne entsprechende Angaben werden
nicht berücksichtigt!!
Bestellzettel siehe Seite 21
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Beuren
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Montag, den 21.11.2016
16:30 Uhr
18:20 Uhr
Rathaus (Besprechungsraum - Zi. 205),
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Anwesend waren:
Mitglieder: Herr Andreas Mertes, Herr Udo Pütz
Protokollführer: Herr Andreas Johann
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Nicht öffentlicher Teil
1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der
Ortsgemeinde Beuren gem. § 110 GemO
Nicht öffentlicher Teil
TOP 1: Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015
der Ortsgemeinde Beuren gem. § 110 GemO
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Beuren hat den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde Beuren
gem. § 110 GemO geprüft.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Beuren
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Beuren ein, die am
Mittwoch, den 07.12.2016, um 19:30 Uhr
im Bürgerhaus, Schulstr, 4, 56825 Beuren
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG)
2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung
gem. § 114 GemO
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr
Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1
Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671
Anmeldung Brennholzbedarf 2017
Der Brennholzbedarf für den kommenden Wintereinschlag kann bis
zum 15.12.2016 angemeldet werden. Bitte geben Sie den unter der
Gemeinde Beuren abgedruckten Bestellzettel anlässlich der Sprechstunde beim Ortsbürgermeister ab. Später eingehende Meldungen
und Sonderwünsche (z.B. Baumart oder Dimension) können leider
nicht berücksichtigt werden.
Das Industrieholz wird grundsätzlich gemischt aus Buche, Eiche und
ggf. Hainbuche/Esche/Ahorn angeboten. Bestellen Sie hier eine
Wunschmenge (in rm), diese kann jedoch ggf. von der Liefermenge
abweichen, da die Polter unterschiedlich groß ausfallen. Sollte die
Nachfrage das Angebot übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung.
Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen und nur
für den privaten Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel
behält sich der Waldbesitzer vor!
Die Abgabepreise werden noch durch die Gemeinde festgesetzt!
Achtung:
Um den Aufwand bei der Holzbereitstellung sowie für die Buchhaltung
zu minimieren, wird gebeten Einkaufsgemeinschaften (z.B. Familien/
Nachbarn/Freunde usw.) zu bilden. Jeder berechtigte Haushalt füllt
einen separaten Bestellzettel aus, alle Bestellzettel werden dann vom
Rechnungsempfänger zusammengeheftet bei der Ortsgemeinde eingereicht.
Für die Aufarbeitung im Wald ist ein Motorsägenschein Basis
erforderlich. Bestellzettel ohne entsprechende Angaben werden
nicht berücksichtigt!!
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Büchel
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Dienstag, den 22.11.2016
17:20 Uhr
20:30 Uhr
Rathaus (Besprechungsraum - Zi. 205),
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Anwesend waren:
Mitglieder: Herr Johannes Berenz, Herr Helmut Gabler, Herr Raimund
Kesseler
Protokollführer: Herr Stefan Thomas
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Nicht öffentlicher Teil
1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der
Ortsgemeinde Büchel gem. § 110 GemO
2. Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der
Ortsgemeinde Büchel gem. § 110 GemO
Nicht öffentlicher Teil
TOP 1: Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014
der Ortsgemeinde Büchel gem. § 110 GemO
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Büchel hat den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 der Ortsgemeinde Büchel
gem. § 110 GemO geprüft.
TOP 2: Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015
der Ortsgemeinde Büchel gem. § 110 GemO
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Büchel hat den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde Büchel
gem. § 110 GemO geprüft.
Ulmen
- 21 -
Ausgabe 48/2016
Ulmen
- 22 -
Einladung zur Adventsfeier
Die Gemeinde lädt alle Senioren zur Adventsfeier am Sonntag, den 4.
Dezember 2016, ab 14:00 Uhr in den Pfarrsaal ein.
Der Möhnenverein hat, so wie auch in den vergangenen Jahren, die
Organisation dieses Nachmittages übernommen. Neben Kindergarten
und Grundschule werden auch der Kirchenchor und der Männergesangverein zu einem ansprechenden Programm beitragen.
Die Organisatoren würden sich sehr freuen, zu dieser Adventsfeier
möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger begrüßen zu können.
Willi Rademacher, Ortsbürgermeister
filz
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677 - 650
Brennholz
Der Bedarf an Brennholzlosen kann bis zum 16.12.2016 beim Ortsbürgermeister angemeldet werden. Aufarbeiten darf das Holz nur, wer
die Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge nachweisen kann und
die hierbei vermittelten Kenntnisse und Arbeitstechniken anwendet.
Kleidung und Werkzeug müssen zum Zeitpunkt der Aufarbeitung den
Sicherheitsbestimmungen gem. der UVV entsprechen.
Die maximal pro Haushalt zuteilbare Menge richtet sich nach der
Anzahl der Bestellungen! Es wird eine Losgröße von 4 bis 5 Raummetern angestrebt. Nur wer weniger Bedarf hat, möchte dies bitte bei der
Bestellung mit angeben.
Paul Michael Kruff, Revierförster
gevenich
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen
an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch unter
02678 - 953264 oder 0171 - 7169860 sowie per Email an walterbrauns@
gmx.de vornehmen.
Seniorennachmittag
in Gevenich
Am Sonntag, dem 4. Dezember 2016, richtet
die Ortsgemeinde Gevenich für alle Seniorinnen
und Senioren ab dem 65. Lebensjahr und deren
Partner einen Seniorennachmittag aus. Die
Durchführung des Nachmittages liegt wieder in
den bewährten Händen des Möhnenvereins.
Der Nachmittag, zu dem alle Seniorinnen und
Senioren sowie deren Partner ganz herzlich ins
Bürgerhaus eingeladen sind, beginnt um 14:00
Uhr mit einer Andacht. Neben Kaffee, Kuchen,
Schnittchen und Getränken erwartet alle
sicherlich ein sehr kurzweiliges Unterhaltungsprogramm, in das sich verschiedene Gruppen
unserer Ortsgemeinschaft wieder einbringen
werden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Walter Brauns, Ortsbürgermeister
Hinweis
Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die
Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums
Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
„Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“
vom 24. November 2016
veröffentlicht.
Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen.
Ausgabe 48/2016
Anmeldung Brennholzbedarf 2017
Um die bedarfsgerechte Bereitstellung des benötigten Brennholzes
besser planen zu können wird gebeten, den jeweiligen Brennholzbedarf für den kommenden Wintereinschlag bis zum 15.12.2016 anzumelden. Bitte geben Sie den im Anschluss abgedruckten Bestellzettel
beim Ortsbürgermeister ab. Die Holzabgabe erfolgt wie in den Vorjahren im Versteigerungsverfahren. Ein Termin wird zu gegebener Zeit
im Vulkanecho bekanntgegeben. NEU: Besteller die an der Versteigerung nicht teilnehmen, bekommen ggf. unverkaufte Restlose
per Losentscheid zugeteilt und in Rechnung gestellt.
Das Brennholz wird wie bisher in verschiedenen Sorten angeboten.
Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung. Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen
und nur für den privaten Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel behält sich der Waldbesitzer vor!
Bestellzettel siehe Seite 23
Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Gevenich sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt ein bis
zwei Reinigungskräfte m/w für das Bürgerhaus
Es handelt sich um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis mit
nicht mehr als 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Arbeitseinsatz
erfolgt nur nach Bedarf und soll in Absprache mit dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gevenich erfolgen.
Das Bürgerhaus soll im Schnitt einmal pro Woche gereinigt werden, ggf. bei Veranstaltungen öfter. Die Zeiteinteilung kann flexibel
erfolgen.
Zu den Tätigkeiten gehört unter anderem die Reinigung der Böden,
der Küche, des Thekenbereiches, der Toiletten, der Tische, das
Abstauben der Räumlichkeiten, das Reinigen der Polstermöbel etc.,
insbesondere nach Veranstaltungen. Zusätzlich soll bei Bedarf eine
Reinigung der Fenster / Fensterrahmen oder eine Grundreinigung
erfolgen.
Nähere Informationen bezüglich der Aufgaben und Tätigkeiten
erhalten Sie beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde: Walter
Brauns Tel.: 02678/953264.
Kurze Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 13.12.2016 an
die Ortsgemeinde Gevenich oder die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, -SB 1.1.3 Personal-, Marktplatz 1, 56766 Ulmen.
gillenBeUren
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. 02677 - 724 oder 0174 - 9428668
E-Mail: [email protected]
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Gemeinderates Gillenbeuren
Sitzungsdatum:
Donnerstag, den 17.11.2016
Beginn:
20:00 Uhr
Ende:
22:00 Uhr
Ort:
Gemeindehaus, Hauptstr. 18,
56825 Gillenbeuren
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister: Herr Paul Haubrichs
1. Beigeordneter: Herr Lothar Risser
Ratsmitglieder: Frau Dorothea Kirsch-Philipp, Frau Iris Maas-Schneider, Herr Herbert Mertes, Herr Martin Meyer, Herr Norbert Schneider
Protokollführer: Herr Frank Pauken
Gäste: Herr Paul Kruff, zum TOP 1
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017
2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastungserteilung
gem. § 114 GemO Fortsetzung siehe Seite 24
Ulmen
- 23 -
Ausgabe 48/2016
Ulmen
- 24 -
3. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung
gem. § 114 GemO
4. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG)
5. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
6. Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017
7. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Planungsauftrages zur Instandsetzung der Brücke zwischen Gillenbeuren
und Wollmerath
8. Grundstücksangelegenheit Gewährung eines Leitungsrechtes
9. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
10.Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2017 wird vom Forstbeamten in der Sitzung
vorgestellt und erläutert.
Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt werden kann.
Die Haushaltsansätze sind in der Haushaltsplanung 2017 zu berücksichtigen.
Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nimmt von dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan
2017 Kenntnis.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:
1. in der Ergebnisrechnung
der Gesamtbetrag der Erträge auf
244.674,52 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
267.164,46 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
-22.489,94 EUR
2. in der Finanzrechnung
die ordentlichen Einzahlungen auf
231.106,38 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
265.849,57 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
-34.743,19 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
20.923,53 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
1.814,19 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
19.109,34 EUR
Einzahlungen aus Investitionskrediten
0,00 EUR
Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen)
0,00 EUR
Saldo der Ein-und Auszahlungen aus
Investitionskrediten
0,00 EUR
Veränderung der liquiden Mittel
Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse
15.633,85 EUR
Ein- und Auszahlungen aus
durchlaufenden Geldern
-EUR
Saldo der durchlaufenden Gelder
-EUR
Die Unterlagen wurden am 16.11.2016 durch den Gemeinderat unter
Ausschluss des Ortsbürgermeisters und Beigeordneten geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Herbert
Mertes, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt
hat, Folgendes beschlossen:
1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses
anzuerkennen.
2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten der Gemeinde Gillenbeuren
Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 5, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 2
Ortsbürgermeister Paul Haubrichs und der Beigeordnete Lothar Risser
haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
Ausgabe 48/2016
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:
1. in der Ergebnisrechnung
der Gesamtbetrag der Erträge auf
257.729,54 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
250.240,39 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
+ 7.489,15 EUR
2. in der Finanzrechnung
die ordentlichen Einzahlungen auf
250.464,69 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
228.373,36 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
+ 22.091,33 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
933,32 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
7.589,04 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
- 6.655,72 EUR
Einzahlungen aus Investitionskrediten
0,00 EUR
Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen)
0,00 EUR
Saldo der Ein-und Auszahlungen aus
Investitionskrediten
0,00 EUR
Veränderung der liquiden Mittel
Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber
der Verbandsgemeindekasse
15.435,61 EUR
Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern
-EUR
Saldo der durchlaufenden Gelder
-EUR
Die Unterlagen wurden am 16.11.2016 durch den Gemeinderat unter
Ausschluss des Ortsbürgermeisters und Beigeordneten geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Herbert
Mertes, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt
hat, Folgendes beschlossen:
1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses
anzuerkennen.
2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten der Gemeinde Gillenbeuren
Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 5, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 2
Ortsbürgermeister Paul Haubrichs und der Beigeordnete Lothar Risser
haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer
Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§
2b UStG)
Sachverhalt:
Mit Einführung eines neuen § 2 b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017
wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend
neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Während das bisherige deutsche Umsatzsteuerrecht auf den ertragssteuerrechtlichen
Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) abstellt, ist das europäische Mehrwertsteuerrecht maßgeblich durch das Wettbewerbsrecht
geprägt und stellt auf die wirtschaftliche Tätigkeit und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb ab. Unzulässig ist es danach, solche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der Umsatzsteuer zu befreien, wenn
dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ist davon auszugehen, dass künftig eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht auch bei
folgenden Umsätzen besteht:
- Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften (Vermögensverwaltungen unterliegen künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer)
- Interkommunale Kooperation - Leistungsaustausch juristischer
Personen des öffentlichen Rechts untereinander (Personalgestellung soweit nicht ohnehin bereits BgA, insbesondere ist von dieser
Regelung der Forstzweckverband betroffen)
- Vermietung von Bürgerhäusern, Sportstätten
Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in
der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich
sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Jagdgenossenschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue
Recht bereits ab 2017 anwenden wollen oder noch bis einschließlich
des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen.
Ulmen
- 25 -
Soweit von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, werden bestehende Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen umsatzsteuerrechtlich wie bisher weitergeführt. Dies sind u.a. die regelbesteuerten
Forstbetriebe, Hafenbetriebe, Bäderbetriebe.
Zu entscheiden ist, ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird.
Es ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich. Es handelt sich hier um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Wird vom
Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die Umsatzbesteuerung unwiderruflich ab dem 01.01.2017.
Die neue Regelung enthält eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, insbesondere neue unbestimmte Rechtsbegriffe, deren konkrete Auslegung bisher nicht vorgenommen wurde. Es ist zu erwarten, dass in der
Übergangszeit diese Rechtsunsicherheiten vom Bundesministerium
der Finanzen bzw. durch die Finanzgerichte geklärt werden.
Zudem sind alle Umsätze dahin zu überprüfen, inwieweit sie zwar im
Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden, aber
gesetzliche Steuerbefreiungen vorliegen oder die Kleinbetragsregelung anzuwenden ist.
Zudem besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit des Widerrufs.
Sollte sich herausstellen, dass sich bei der Anwendung des neuen
Rechts ein finanzieller Vorteil ergibt, kann das Wahlrecht jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft oder rückwirkend zum Beginn eines auf 2016
folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur
für solche Veranlagungszeiträume, deren Steuerfestsetzung nach den
Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar ist, d.h. für die noch
keine materielle Bestandskraft eingetreten ist.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ortsgemeinderat, von der Ausübung
des Wahlrechts Gebrauch zu machen.
beschluss:
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG aus.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den
Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
abstimmungsergebnis:
Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5: Umstellung der straßenbeleuchtung auf Led
sachverhalt:
Mit der am 06.07.2005 ergangenen EUP-Richtlinie hat das Europäische
Parlament einen verbindlichen Rahmen für die Definition der Anforderung an Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen Produkten geschaffen. Diese Richtlinie wurde in deutsches
Recht umgesetzt.
Auf der Grundlage der sog. Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG hat
der europäische Gesetzgeber durch die Verordnung Nr. 245/2009
v. 18.03.2009 neue Anforderungen für Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und entsprechende
Leuchten konkretisiert. Diese Technik ist vor allem in Straßenlampen
vorhanden. Die Verordnung setzt konkrete Anforderungen, dass die
wenig energieeffizienten Leuchten und Geräte in vier Umsetzungsstufen bis einschließlich 2017 vom Markt verschwinden müssen. Ziel ist
es, mittelfristig nur noch energieeffiziente Produkte auf den Markt zu
bringen. Damit werden die Städte und Gemeinden mittelbar verpflichtet, über eine Umrüstung bzw. Erneuerung ihrer Straßenbeleuchtungstechnik nachzudenken, da bis spätestens 2017 die alten Techniken
nicht mehr verfügbar sein werden. Es besteht dann nur noch die Möglichkeit auf eigene Lagerbestände zurück zu greifen. Hierdurch könnte
noch eine gewisse Zeit überbrückt werden.
Da die Ortsgemeinde Gillenbeuren einen neuen Wartungsvertrag mit
Innogy abgeschlossen hat (Beschluss vom 22.09.2016), wird für die
Umrüstung der alten Leuchten (nur Leuchten, die nach der EuP-Richtlinie ausgetauscht werden müssen) ein Innovationszuschuss von 150,—
€ (netto) / Leuchte von Seiten Innogy gewährt.
Die Ortsgemeinde Gillenbeuren wird hier für die Umrüstung von 38
Leuchten einen Zuschuss in Höhe von 6.783,— € (brutto) erhalten.
Innogy hat, in Abstimmung mit der Gemeinde, ein Angebot für die
Umrüstung erstellt.
Hiernach werden 52 Leuchten auf LED umgestellt:
Variante 1:
Angebot zur Umrüstung 29.909,23 €
Philips Mini Luma
Nach Abzug des Innogy Zuschusses in Höhe von 6.783,00 €
verbleibt bei der Ortsgemeinde ein Betrag von 23.126,23 €
Lt. Berechnung von Innogy ergeben sich, je nachdem wie lange die
Leuchten gedimmt bzw. ausgeschaltet werden verschiedene Einsparmöglichkeiten bzw. Amortisationszeiten.
Variante 2:
Angebot zur Umrüstung Siteco SL 20
Nach Abzug des Innogy Zuschusses in Höhe von verbleibt bei der Ortsgemeinde ein Betrag von 22.111,57 €
6.783,00 €
15.328,57 €
Ausgabe 48/2016
Lt. Berechnung von Innogy ergeben sich, je nachdem wie lange die
Leuchten gedimmt bzw. ausgeschaltet werden verschiedene Einsparmöglichkeiten bzw. Amortisationszeiten.
Variante 3:
Angebot zur Umrüstung Hauptstraße Philips Mini Luma,
alle restlichen Leuchten in Siteco SL 20
Nach Abzug des Innogy Zuschusses in Höhe von verbleibt bei der Ortsgemeinde ein Betrag von 24.401,90 €
6.783,00 €
17.618,90 €
Lt. Berechnung von Innogy ergeben sich, je nachdem wie lange die
Leuchten gedimmt bzw. ausgeschaltet werden verschiedene Einsparmöglichkeiten bzw. Amortisationszeiten.
Haushaltsrechtliche beurteilung:
Bei Buchungsstelle 54100-096000-6-1 stehen Mittel in Höhe von
16.000,00 € zur Verfügung.
Evtl. müssen weitere Mittel in einem Nachtragshaushalt zur Verfügung
gestellt werden.
beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an Innogy zu erteilen.
Zur Ausführung soll folgendes Angebot kommen:
( ) Variante 1 zum gesamtpreis von 23.126,23 €
( ) Abschaltung zwischen 1.00 Uhr und 5.30 Uhr
( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr
( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 1.00 Uhr bis 5.30 Uhr
( ) Variante 2 zum gesamtpreis von 15.328,57 €
( ) Abschaltung zwischen 1.00 Uhr und 5.30 Uhr
( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr
( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 1.00 Uhr bis 5.30 Uhr
( ) Variante 3 zum gesamtpreis von 17.618,90 €
( ) Abschaltung zwischen 1.00 Uhr und 5.30 Uhr
( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr
( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 1.00 Uhr bis 5.30 Uhr
abweichender beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an Innogy zu erteilen.
Zur Ausführung soll folgendes Angebot kommen:
( ) Variante 1 zum gesamtpreis von 23.126,23 €
( ) Abschaltung zwischen 1.00 Uhr und 5.30 Uhr
( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr
( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 1.00 Uhr bis 5.30 Uhr
( ) Variante 2 zum gesamtpreis von 15.328,57 €
( ) Abschaltung zwischen 1.00 Uhr und 5.30 Uhr
( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr
( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 1.00 Uhr bis 5.30 Uhr
(X) Variante 3 zum gesamtpreis von 17.618,90 €
( ) Abschaltung zwischen 1.00 Uhr und 5.30 Uhr
(X) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr
( ) Reduzierung Lichtleistung um ca. 50 % von 1.00 Uhr bis 5.30 Uhr
ergänzend zu der o.g. Variante 3 wird beschlossen, diese Untervariante bis zum ende des Jahres 2017 zu testen.
abstimmungsergebnis:
Ja 5, Nein 2, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 6: stromlieferung für die straßenbeleuchtung ab 01.01.2017
sachverhalt:
Für alle Gemeinden, die zurzeit einen Wartungsvertrag mit dem RWE
abgeschlossen haben, endet der Vertrag zur Stromlieferung für die
Straßenbeleuchtung am 31.12.2016.
Die EVM bietet an, die Belieferung mit Strom im bestehenden Stromliefervertrag (ab 01.01.2014) aufzunehmen. Der Lieferpreis wird jeweils
am 31.10. für das folgende Jahr fixiert, d.h. er enthält börsenabhängige
Schwankungen. Zurzeit wird ein Strompreis in Höhe von 3,475 ct/kWh
(zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung) gezahlt.
Ein Grundpreis je Zähler wird nicht berechnet.
Außerdem bietet die EVM einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit bis zu
3 Jahren an. Hier wird der Preis für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
Auch Innogy (RWE) kann den Kommunen einen Festpreis mit einer
Laufzeit von bis zu 3 Jahren anbieten.
Beide können hier ein kurzfristiges Angebot machen, an das sie sich 2
bis 3 Wochen halten.
Abhängig ist dieser Preis jedoch von der Liefermenge, sodass ein verbindliches Angebot erst gemacht werden kann, wenn feststeht, welche
Gemeinden sich hier anschließen.
Es wäre also günstiger wenn sich alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen, die einen Wartungsvertrag mit Innogy haben, zusammenschließen und gemeinsam ein Angebot einholen.
Zurzeit liegt der Strompreis bei ca. 3 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung).
Ulmen
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Die Ortsgemeinden / Stadt Ulmen sollten nun eine Entscheidung
dahingehend treffen, ob die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung in den bestehenden Stromliefervertrag mit EVM aufgenommen
oder ein Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei Innogy und EVM angefragt werden soll. Der Auftrag würde dann an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel einzustellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, einen Festpreis für die nächsten 3 Jahre
bei EVM und Innogy anzufragen.
Der Auftrag wird gesamtwirtschaftlich an den günstigsten Bieter vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Planungsauftrages zur Instandsetzung der Brücke zwischen Gillenbeuren und Wollmerath
Sachverhalt:
Das Brückenbauwerk am Wirtschaftsweg zwischen Wollmerath und
Gillenbeuren soll instand gesetzt werden. Die Wiederherstellung
wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem DLR als förderfähig eingestuft. Insgesamt beträgt die Förderhöhe 65 %. Hier soll die
Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen eine Kostenschätzung anfertigen und einen Förderantrag stellen. Für die übrigen
Kosten soll ein Antrag auf Übernahme jeweils zur Hälfte bei der Jagdgenossenschaft Gillenbeuren und Wollmerath gestellt werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Maßnahme bleibt für die Ortsgemeinde voraussichtlich kostenneutral (65 % Förderung DLR und 35 % Kostenübernahme Jagdgenossenschaften).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung an die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen zu vergeben. Die Maßnahme soll allerdings
nur ausgeschrieben werden, wenn die Bewilligungen der Kostenträger
vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 8: Grundstücksangelegenheit Gewährung
eines Leitungsrechtes
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde liegt ein Antrag vor in dem die Verlegung einer Wasserleitung für die Versorgung von Tiere beantragt wird.
Die Wasserleitung soll vom Kreiswasserwerk bis zu einem Übergabeschacht verlegt werden. Von dort aus wird die Leitung vom Antragsteller bis zu seinem Grundstück Flur 10 Nr. 32/3 selbst, durch die Böschung
des Gemeindegrundstückes Gemarkung Gillenbeuren, Flur 10, Nr. 94/1
auf einer Länge von ca. 63 m, verlegt (Siehe Anlage).
Hierfür benötigt der Antragsteller die Zustimmung der Ortsgemeinde.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Entschädigungszahlung ist dem Haushalt zuzuführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Begehren des Antragstellers zur Kenntnis und beschließt der Verlegung der Wasserleitung, wie im Lageplan
eingezeichnet, über das Grundstück der Ortsgemeinde (Fl. 10 Nr. 94/1)
zuzustimmen.
Die Verwaltung wird mit der Abwicklung des Leitungsrechtes beauftragt und soll das Recht durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch
sichern.
Vom Antragsteller ist eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 9: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Der Gemeinderat wurde von der Gestattung für das Lichterfest und
die Kirmes unterrichtet.
2. Das Info-Schreiben der Firma innogy bezüglich Abgaben und
Umlagen-Steigerung 2017 wurde vorgetragen.
3. Der Stellenplan 2017 für die Ortsgemeinde wurde vorab der
Gemeinde vorgelegt.
4. Der Link für die Meldung eines Ausfalls der Straßenbeleuchtung
hat sich geändert und ist nun unter www.innogy.com/stoerungsmeldung oder über die Hotline 0800/4112244 erreichbar.
5. Der Gemeinderat wurde über das Info-Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Abfallwirtschaft bezüglich Entsorgung von Baustellenabfällen unterrichtet.
Diese Information kann über Internet der Kreisverwaltung abgerufen werden:
www.cochem-zell.de -> Schnellsuche A - Z -> Abfallwirtschaft ->
Infos zur Abfallentsorgung von A - Z -> Baustellenabfälle
Ausgabe 48/2016
6. Die Abrechnung der Ausgaben für den Martinszug 2015 wurde
besprochen.
7. Der Gemeinderat wurde über das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen / GStB zum Tourismusbeitrag (bisher Fremdenverkehrsbeitrag) informiert.
8. Die Überprüfung der Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz erfolgt
durch den Prüfer Herrn Peter Uebereck. Im Rahmen des Programms
„Aktiv vor Ort“ wird für die Spielgeräte mit einem Zuschuss von
RWE gerechnet.
9. Der Hecken-, Sträucher-, Baumschnitt wurde innerhalb der Ortslage zur Verkehrssicherung durchgeführt.
10.Der Gemeinderat wurde über das Haushaltsrundschreiben 2017
des Ministeriums des Innern und für Sport unterrichtet.
11. Für die Spenden zum Fackelzug/Martinszug wurde sich nochmals
ausdrücklich bedankt.
12. Ortsbürgermeister Haubrichs unterrichtete den Gemeinderat über
den Sachstand Heimatprojekt SAALÜ!.
13.Bezüglich der Anfrage zu einem Vorhandensein einer Pflanzenschutzbefüllstation meldet die Ortsgemeinde Fehlanzeige.
14.Für die Verkehrssicherungsmaßnahmen/Baumpflegemaßnahmen
der zwei Eichen in Gillenbeuren liegen der Gemeinde nun zwei
Angebote vor.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 10: Mitteilungen
Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert.
Öffentliche Bekanntmachung
des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Ortsgemeinde
Gillenbeuren und Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gillenbeuren hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Gillenbeuren für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen und
gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit
vom 05.12.2016 bis einschließlich 14.12.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 107, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Ulmen, den 29.11.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Alfred Steimers, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde
Gillenbeuren und Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gillenbeuren hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Gillenbeuren für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und
gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit
vom 05.12.2016 bis einschließlich 14.12.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 107, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Ulmen, den 29.11.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Alfred Steimers, Bürgermeister
Hinweis
Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die
Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums
Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
„Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“
vom 24. November 2016
veröffentlicht.
Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen.
Jagdgenossenschaft Gillenbeuren
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Donnerstag, den 22.12.2016 findet um 20.00 Uhr im Gemeindesaal in Gillenbeuren die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gillenbeuren statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen eingeladen
werden.
Ulmen
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Ausgabe 48/2016
Herzliche Einladung zur Nikolausfeier!
Tagesordnung:
1. Optionserklärung
2. Verschiedenes
gez. Der Vorstand
Samstag, den 10.12.2016 um 17:00 Uhr
in der Filialkirche „St. Wendelinus“ Kliding
Brennholz
Der Bedarf an Brennholzlosen kann bis zum 16.12.2016 beim Ortsbürgermeister angemeldet werden.
Aufarbeiten darf das Holz nur, wer die Sachkunde im Umgang mit der
Motorsäge nachweisen kann und die hierbei vermittelten Kenntnisse
und Arbeitstechniken anwendet. Kleidung und Werkzeug müssen zum
Zeitpunkt der Aufarbeitung den Sicherheitsbestimmungen gem. der
UVV entsprechen.
Die maximal pro Haushalt zuteilbare Menge richtet sich nach der
Anzahl der Bestellungen! Es wird eine Losgröße von 4 bis 5 Raummetern angestrebt.
Nur wer weniger Bedarf hat, möchte dies bitte bei der Bestellung mit
angeben.
Paul Michael Kruff, Revierförster
Kliding
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. 02677-951394
Homepage: www.kliding.de
E-Mail: [email protected]
Anmeldung Brennholzbedarf 2017
Der Brennholzbedarf für den kommenden Wintereinschlag kann bis
zum 15.12.2016 angemeldet werden. Bitte geben Sie den unter der
Gemeinde Beuren abgedruckten Bestellzettel beim Ortsbürgermeister
ab. Später eingehende Meldungen und Sonderwünsche (z.B. Baumart
oder Dimension) können leider nicht berücksichtigt werden.
Das Industrieholz wird grundsätzlich gemischt aus Buche, Eiche und
ggf. Hainbuche/Esche/Ahorn angeboten. Bestellen Sie hier eine
Wunschmenge (in rm), diese kann jedoch ggf. von der Liefermenge
abweichen, da die Polter unterschiedlich groß ausfallen. Sollte die
Nachfrage das Angebot übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung.
Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen und nur
für den privaten Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel
behält sich der Waldbesitzer vor!
Die Abgabepreise beträgt wie im Vorjahr 50,00 €/fm für Brennholz
lang (Polter).
Für die Aufarbeitung im Wald ist ein Motorsägenschein Basis
erforderlich. Bestellzettel ohne entsprechende Angaben werden
nicht berücksichtigt!
Hinweis
Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die
Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums
Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
„Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“
vom 24. November 2016
veröffentlicht.
Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen.
Einladung zum
Seniorennachmittag 2016
Ganz herzlich lade ich hiermit alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab
dem 65. Lebensjahr - nebst Ehegattin/Ehegatten - zu unserem Seniorennachmittag ein. Auch in diesem Jahr findet dieser wieder am 3.
Adventssonntag statt. Wir beginnen den Nachmittag um 14:30 Uhr
im Gemeindehaus. Hier verbringen wir dann bei Kaffee, Kuchen und
Wein einige schöne gesellige Stunden.
In diesem Jahr wird die Bewirtung und Gestaltung, von dem Karnevalsverein übernommen, welchem ich hierfür schon jetzt ein ganz herzliches Dankschön ausspreche! Ich würde mich freuen, viele von Ihnen an
diesem Nachmittag begrüßen zu können.
Euer
Gerhard Müller, Ortsbürgermeister
Liebe Kinder und Eltern!
Wir wollen auch in diesem Jahr wieder das Fest des Hl. Nikolaus feiern.
Die Pfarrgemeinde Urschmitt-Kliding veranstaltet daher wieder
gemeinsam mit dem Karnevalverein, eine Nikolausfeier in der Filialkirche Kliding. Neben Geschichten, Gebeten und Liedern - welche
eine Vielzahl von Kindern vorbereitet haben und vortragen werden kommt auch der St. Nikolaus und hat für alle Klidinger Kinder bis zum
12. Lebensjahr eine Nikolaustüte dabei.
Im Anschluss an die Feier in der Kirche findet ein kleiner Umtrunk und
Imbiss in der Pausenhalle des ehem. Schulhofs statt.
Der Erlös wird dieses Jahr der Jugendfeuerwehr Kliding gespendet
Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kliding
vom 21.11.2016
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kliding hat aufgrund des § 24 der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3,
5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in seiner Sitzung am 20.06.2016 folgende Satzung beschlossen, die hiermit
bekannt gemacht wird:
1. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Kliding gelegenen
und von ihr verwalteten Friedhof.
§2
Friedhofszweck
(1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde.
(2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die
a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren,
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder
c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu
bestatten sind.
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Ulmen
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§3
Schließung und Aufhebung
(1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für
weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder
anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. § 7 BestG –.
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen
und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das
Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen oder Beisetzungen in Wahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für
die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder
Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die
Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.
(3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten
Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in
Wahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf
Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet.
(4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht.
Der Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte erhält außerdem einen
schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das
Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.
(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich
bekanntgemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahlgrabstätten den
Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.
(6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen
Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.
2. Ordnungsvorschriften
§4
Öffnungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang
bekanntgegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten
eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen.
§5
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind
zu befolgen.
(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art und Roller, Skater und ähnliches
zu befahren;
Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung
von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen,
b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienst anzubieten,
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,
d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung
der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren,
e) Druckschriften zu verteilen,
f ) das Rauchen,
g) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu
verunreinigen oder zu beschädigen,
h) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen,
i) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen,
j) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben.
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie
mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar
sind.
(3) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.
§6
Ausführen gewerblicher Arbeiten
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und
Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen
für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die
Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die
Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes
(VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs.
2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen
Ausgabe 48/2016
einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes
zur Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner vom 27.10.2009 (GVBl.
S. 355) abgewickelt werden.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher,
betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.
(3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte.
Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen
Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.
(4) Die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen
der Friedhofssatzung verstoßen.
(5) Zugelassene Gewerbetreibende haben sich spätestens am dritten
Werktag vor der geplanten Ausführung der Arbeit bei der Friedhofsverwaltung anzukündigen und die Arbeiten abzustimmen.
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§7
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der
Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt
§ 15.
(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen
Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im
Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest.
(4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung
beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlicher gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt.
(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch
gestattet, eine Mutter/Vater mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in
einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung
können auch Geschwister im Alter bis zu 2 Jahren in einem Sarg bestattet werden.
§8
Särge
(1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes
Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht
schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung
der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,20 m lang, 0,50 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein.
§9
Grabherstellung
(1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne
Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten
entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt
werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den
Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.
§ 10
Ruhezeit
Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre und für Aschen 15 Jahre.
§ 13a Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 11
Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der
sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der
Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der
Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/
Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/ Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt
unberührt.
Ulmen
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(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in
belegte Grabstätten umgebettet werden.
(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei
Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die
Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Gemeinde ist bei
dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.
(5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen.
Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken
nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben
werden.
4. Grabstätten
§ 12
Allgemeines, Arten der Grabstätten
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Reihengrabstätten
b) Wahlgrabstätten
c) Urnengrabstätten
d) gemischte Grabstätten
e) pflegefreie Grabstätten sowohl als Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten
(2) Das Urnengräberfeld wird links von dem Friedhofskreuz ausgewiesen.
(3) Das Feld für die pflegefreien Grabstätten für Erdbestattungen wird
unterhalb der Leichenhalle, beginnend von der L 106 bis zur Leichenhalle ausgewiesen. Das Feld für die pflegefreien Bestattungen von
Urnen wird rechts von dem Friedhofskreuz ausgewiesen.
(4) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An
ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es
besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechtes an einer
der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der
Umgebung.
§ 12a
Pflegefreie Grabstätten
(1) Pflegefreie Grabstätten werden sowohl als Reihengrabstätten und
Wahlgrabstätten für Erdbestattungen als auch für Urnenbestattungen
zur Verfügung gestellt.
(2) Ein Einzelgrabfeld kann in ein gemischtes Grabfeld umgewidmet
werden. Die allgemeinen Vorschriften des § 13 a dieser Satzung sind
zu beachten.
(3) Die pflegefreien Grabstätten sind mit einer ebenerdig versenkten
Platte in der Größe von 60 cm x 60 cm zu versehen. Auf dieser Platte
dürfen lediglich eine Grablaterne sowie ein Blumenstrauß aufgestellt
werden.
§ 13
Reihengrabstätten
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der
Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.
(2) Es werden eingerichtet:
a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,
b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr.
(3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5
und des
§ 13a - nur eine Leiche bestattet werden.
(4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von Ihnen nach
Ablauf der Ruhezeiten wird 1mal im Jahr veröffentlicht.
§ 13a
Gemischte Grabstätten
(1) Ein Einzelgrabfeld nach § 13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch Beschluss
des Ortsgemeinderates in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten
umgewidmet werden.
(2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung
belegte Einzelgräber (§ 13 Abs.1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden
kann.
Ausgabe 48/2016
(3) Die Dauer des Nutzungsrechts der Grabstätte richtet sich nach der
Ruhezeit der ersten Bestattung. Die zusätzliche Beisetzung einer Asche
darf im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die verbleibende Ruhezeit
nach der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt.
§ 14
Wahlgrabstätten
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen
auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht
für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage
im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird.
(2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts
enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur
Anlage und Pflege des Grabes.
(3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben.
(4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder
das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert
worden ist.
(5) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte
wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag
nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den
Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.
(6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm
das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem
Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht
in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen
Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:
a) auf den überlebenden Ehegatten,
b) auf die Kinder,
c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder
Mütter,
d) auf die Eltern,
e) auf die Geschwister,
f ) auf sonstige Erben.
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.
(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine
Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen.
Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht
unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung
und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über
andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege
der Grabstätte zu entscheiden.
(9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an
teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte
möglich.
(10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundete Nutzungszeit
anteilig zurückerstattet.
§ 15
Urnengrabstätten
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden
a) in Urnenreihengrabstätten,
b) n Reihengrabstätten,
c) in pflegefreien Grabstätten.
(2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach
belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung
abgegeben werden.
(3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen
Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.
(4) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die
Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für
Urnengrabstätten.
5. Gestaltung der Grabstätten
§ 16
Wahlmöglichkeit
(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
(§ 17) eingerichtet.
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§ 17
Allgemeine Gestaltungsvorschriften
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen,
dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner
Gesamtanlage gewahrt wird.
6. Grabmale
§ 18
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit
allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne
besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung
und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen
Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt.
Werbung an den Grabmalen in jeglicher Form ist nicht zulässig.
§ 19
Zustimmungserfordernis zum
Errichten und Ändern von Grabmalen
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der
Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabzuweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen.
(2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen der Grabmalentwurf mit
Grundriß und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. In besonderen Fällen kann die Vorlage des
Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden.
(3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen
Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung
errichtet bzw. geändert worden ist.
§ 20
Standsicherheit der Grabmale
Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen
anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu
befestigen, daß sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen
benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1
gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
§ 21
Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd
in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder
überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich dafür ist bei
Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung
der Grabstätte (§ 13) gestellt hat; bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen
baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die
Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die
erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten
des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher
Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung
dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese
Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 24 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine
öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte,
das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.
§ 22
Entfernen von Grabmalen
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur
mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der
Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale
und sonstigen baulichen Anlage innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit
wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der
Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Läßt der Verpflichtete das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen nicht
Ausgabe 48/2016
binnen drei Monaten abholen, gehen sie entschädigungslos in das
Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmals
oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern
Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der
jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.
7. Herrichten und Pflege der Grabstätten
§ 23
Herrichten und Instandhalten der Grabstätten
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 17
hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind
unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.
(2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und
Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG), bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte
verantwortlich.
(3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten
selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen.
(4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von sechs
Monaten nach der Bestattung, Wahlgrabstätten innerhalb von sechs
Monaten nach Verleihung des Nutzungsrechts hergerichtet werden.
(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen
Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
(6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet.
§ 24
Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen.
§ 25
Vernachlässigte Grabstätten
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder
bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der
Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte
nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen.
(2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu
ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1
eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte.
8. Leichenhalle
§ 26
Benutzen der Leichenhalle
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen,
wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind.
(2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zuschließen.
(3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen
meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen
Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes.
9. Schlussvorschriften
§ 27
Alte Rechte
(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach
den bisherigen Vorschriften.
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als
25 Jahren werden auf Nutzungszeit(en) nach § 14 Abs. 1 oder § 13 a
dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor
Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit
der zuletzt beigesetzen Leichen oder Asche.
(4) Im Übrigen gilt diese Satzung.
§ 28
Haftung
Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige
Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen
durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.
Ulmen
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§ 29
Ordnungswidrigkeiten
Ausgabe 48/2016
§1
allgemeines
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 3 betritt,
2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend
verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht
befolgt (§ 5 Abs. 1),
3. gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und 2 verstößt,
4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt
(§ 6 Abs. 1),
5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11),
6. die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält
(§ 19 Abs. 2 und 3),
7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne
Zustimmung errichtet oder verändert (§ 19 Abs. 1 und 3),
8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§
22 Abs. 1),
9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem
Zustand hält
§§ 20, 21 und 23),
10.Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet (§ 23
Abs. 6),
11.Grabstätten entgegen § 17 versieht oder entgegen §§ 23 und 25
bepflanzt,
12. Grabstätten vernachlässigt (§ 25),
13. Die Leichenhalle entgegen § 26 Abs. 1 und Abs. 3 betritt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.050,00
EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG)
vom 24.05.1968
(BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
1. Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer
Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§ 30
gebühren
1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 3 der
Friedhofssatzung für Verstorbene
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 30,00 €
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 200,00 €
2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte
an Berechtigte nach Nr. 1 200,00 €
3. Überlassen einer pflegefreien
Grabstätte als Reihengrabstätte 1.500,00 €
4. Überlassen einer pflegefreien Grabstätte
als Urnengrabstätte 900,00 €
Für die Benutzung der von der Gemeinde verwalteten Friedhöfe und
ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden
Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 31
inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 14.06.2006 mit allen Änderungen und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften
außer Kraft.
56825 Kliding, den 21.11.2016
Ortsgemeinde Kliding
(DS)
gez. Gerhard Müller, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der
GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
satzung über die erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kliding
vom 21.11.2016
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kliding hat aufgrund des § 24 der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 1,
7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am
20.06.2016 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§2
gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 des Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller,
2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§3
entstehung der ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen
mit der Antragstellung.
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe
des Gebührenbescheids fällig.
§4
inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 14.03.2006 mit allen Änderungen außer Kraft.
56825 Kliding, den 21.11.2016
Ortsgemeinde Kliding
(DS)
gez. Gerhard Müller,
Ortsbürgermeister
anlage zur Friedhofsgebührensatzung
i. reihengrabstätten
ii. Verleihung von nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
1. Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 3 der Friedhofssatzung für
a) eine Einzelgrabstätte 310,00 €
b) eine Doppelgrabstätte 620,00 €
c) eine pflegefreie Doppelgrabstätte 3.000,00 €
2. Verlängerung des Nutzungsrechts bei späterer Beisetzung je Jahr für
a) eine Einzelgrabstätte 13,00 €
b) eine Doppelgrabstätte 26,00 €
c) eine pflegefreie Doppelgrabstätte 120,00 €
iii.
ausgraben und Umbetten von Leichen und aschen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche
Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind
von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.
iV.
benutzung der Leichenhalle
1. Für die Aufbewahrung
a) einer Leiche bis zu 4 Tagen
- für Einheimische - für Auswärtige für jeden weiteren Tag b) einer Urne bis zu 10 Tagen für jeden weiteren Tag 60,00 €
100,00 €
10,00 €
20,00 €
5,00 €
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der
GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind,
Ulmen
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oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
lUtzerAth
Regelmäßige Dienstzeiten
des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von
17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Rathaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36
Tel. 02677 - 226, Fax 02677 - 910387.
Handy 0151 - 17134740, E-Mail: [email protected]
In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da!
Ihr
Ortsbürgermeister, Günter Welter
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Gemeinderates Lutzerath
Sitzungsdatum:
Dienstag, den 22.11.2016
Beginn:
19:30 Uhr
Ende:
22:40 Uhr
Ort:
Rathaus „Alte Schule“, Trierer Str. 36,
56826 Lutzerath
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Günter Welter
1. Beigeordnete(r)
Herr Werner Traßer
Beigeordnete(r)
Frau Roswitha Lescher
Ratsmitglieder
Frau Petra Castor, Herr Elmar Hammes, Herr Bruno Hommes, Herr Horst
Kellershoff, Herr Hermann-Josef Kesseler, Herr Thomas Klein, Herr Thomas Müllen, Frau Katrin Müller, Herr Thomas Otto, Herr Paul Peifer, Frau
Edeltrud Schuhmacher, Herr Peter Sesterhenn
Protokollführerin
Frau Hiltrud Käfer
von der Verwaltung
Herr Thomas Valerius zu TOP 8
Gäste
Herr Horst Reiz zu TOP 1
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Jürgen Hecking, Herr Hans Schmitz
Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2017
2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für den
Abbruch eines Hauses mit anschließender Platzgestaltung
3. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen
mbH zum 31.12.2015
4. Beratung und Beschlussfassung über die Beitragskalkulationen zur
Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2014 bis
2016
5. Beratung und Beschlussfassung über die Absicht der Ortsgemeinde Lutzerath zum Erlass einer Tourismusbeitragssatzung (bisher Fremdenverkehrsbeitragssatzung)
6. Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „An der L 52“a) über die Anregungen
aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage
nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss
7. Beratung und Beschlussfassung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ (beschleunigtes Verfahren)a) über die Anre-
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gungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der
Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss
8. Beratung und Beschlussfassung über die Materialauswahl für die
OD Driesch L16 und L102
9. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
10.Personalangelegenheiten
11.Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung
des Forstwirtschaftsplanes 2017
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2017 wird vom Forstbeamten in der Sitzung
vorgestellt und erläutert.
Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt werden kann.
Die Ansätze werden bei der Erstellung des doppischen Haushaltsplanes 2017 in den Haushalt übernommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Forstwirtschaftsplan
2017 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
für den Abbruch eines Hauses mit anschließender Platzgestaltung
Sachverhalt:
Die Arbeiten für den Abbruch eines Hauses in der Trierer Straße 25
wurden von der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 21.11.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt.
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt
die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den
Auftrag an die wirtschaftlich mindestbietende Firma MTB GmbH zu
einer Auftragssumme in Höhe von brutto 31.178,00 € zu vergeben.
Das Submissionsergebnis wird den Mitgliedern des Gemeinderates in
der Sitzung als nichtöffentliche Anlage anhand gegeben.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Finanzierung erfolgt durch außerplanmäßige Einzahlungen aus
Grundstücksverkäufen bei 52205.029000/3 derzeitige Erlöse 59.878
EUR.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für den Abbruch des Hauses
in der Trierer Straße 25 an die mindestbietende Fa. MTB GmbH zu einer
Auftragssumme in Höhe von brutto 31.178,00 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 3: Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel
Ulmen mbH zum 31.12.2015
Sachverhalt:
In der Sitzung am 26.10.2016 hat die Gesellschafterversammlung der
PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2015 in der vorliegenden Form
anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen und
der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinde-/
Stadtrat mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen
Bericht über die Beteiligung der Gemeinde/Stadt an Unternehmen in
einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens 5
% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl. Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH für das Geschäftsjahr 2015 und stimmt
diesen zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Beitragskalkulationen zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre
2014 bis 2016
Sachverhalt:
Für die Ermittlung des jährlichen Fremdenverkehrsbeitrages bedarf es
einer Beitragskalkulation, die letztendlich auch vom Gemeinderat zu
beschließen ist.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Fremdenverkehrsausschusses
am 08.11.2016 vorberaten. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, den Beitragskalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 zuzustimmen.
Die Beitragskalkulationen für die Beitragsjahre 2014, 2015 und 2016
sind als Anlage beigefügt.
Ulmen
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Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, den Beitragskalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 wie in den Anlagen aufgeführt zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Absicht der Ortsgemeinde Lutzerath zum Erlass einer Tourismusbeitragssatzung
(bisher Fremdenverkehrsbeitragssatzung)
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Lutzerath erhebt derzeit einen Fremdenverkehrsbeitrag gemäß der Beitragssatzung vom 30.09.1997. Der Beitrag dient
der anteiligen Deckung der Aufwendungen für die Fremdenverkehrswerbung und die Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen,
die dem Fremdenverkehr dienen.
Rechtsgrundlage hierfür ist neben dem Kommunalabgabengesetz für
Rheinland-Pfalz (KAG) eine entsprechende Beitragssatzung.
Als zusätzliche Erhebungsberechtigung für diese Abgabe war bisher
eine staatliche Anerkennung der beitragserhebenden Kommune mit
einer Artbezeichnung nach § 1 Abs. 1 oder 2 des rheinland-pfälzischen
Kurortegesetzes (KOG) erforderlich (z. B. Kurort, Heilbad, Luftkurort
und dgl.).
Nach mehrjährigen Vorarbeiten und einem langwierigen Abstimmungsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Interessenverbänden hat der rheinlandpfälzische Landtag am 22.12.2015
ein Landesgesetz zur Änderung des KAG und der Gemeindeordnung
(GemO) beschlossen, welches im Gesetz- und Verordnungsblatt vom
29.12.2015 verkündet und bereits zum 01.01.2016 in Kraft getreten
ist. Für Satzungen über die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen,
die aufgrund des KAG in der bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung
erlassen worden sind, enthält Art. 3 des Änderungsgesetzes eine Übergangsregelung; danach gilt die Regelung des § 12 KAG über die Fremdenverkehrsbeiträge in der bisherigen Fassung bis zum 31.12.2016
fort.
Hintergrund der Änderung des § 12 KAG war u.a. ein Wegfall der Verknüpfung der Erhebungsberechtigung für den Fremdenverkehrsbeitrag an die staatliche Anerkennung nach dem KOG, so dass damit die
Zahl der Gemeinden, die einen solchen Beitrag zur teilweisen Refinanzierung ihrer Aufwendungen für die touristische Infrastruktur erheben
können, erhöht werden sollte. Die bisherige Bezeichnung „Fremdenverkehrsbeitrag“ wird durch „Tourismusbeitrag“ ersetzt.
Ferner wurde der Vorteilsbegriff bei der Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages modifiziert um den Kreis der potentiell Beitragspflichtigen zu erweitern.
Durch die Einfügung eines neuen § 12 Abs. 1 a KAG werden die beitragserhebenden Gemeinden ermächtigt, bereits vor dem Erlass einer
neuen Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages von den
potentiell beitragspflichtigen selbständigen Personen und Unternehmen die zur Schaffung der Bemessungsgrundlagen für die Beitragserhebung erforderlichen Auskünfte (u.a. Umsatzzahlen) einzuholen. Dies
hängt u.a. mit der notwendigen Kalkulation der Vorteilssätze nach der
Lage der Betriebsstätte und des Umfangs des tourismusbedingten Vorteils zusammen.
Damit von dieser Ermächtigung mit Blick auf die umfangreichen Vorarbeiten gerade im Zusammenhang mit der notwendigen Kalkulation
der Vorteilssätze und des Beitragssatzes Gebrauch gemacht werden
kann, bedarf es zunächst eines einfachen Gemeinderatsbeschlusses
dahingehend, dass die Ortsgemeinde Lutzerath eine Tourismusbeitragssatzung mit voraussichtlichem Inkrafttreten zum 01.01.2017
erlassen wird (sog. „Satzungsaufstellungsbeschluss“); diese löst dann
die derzeit geltende Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages ab.
Dieser sog. „Satzungsaufstellungsbeschluss“ muss bereits hinreichend
bestimmte Angaben über die auskunftsrelevanten Merkmale der neuen
Satzung (z.B. über den vorgesehenen Beitragsmaßstab) enthalten.
Der Satzungsaufstellungsbeschluss dient als datenschutzrechtliche
Legimitation für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener
Daten.
Es wird davon ausgegangen, dass die Ortsgemeinde Lutzerath zukünftig einen Tourismusbeitrag erhebt (derzeit: Fremdenverkehrsbeitrag).
Es wird empfohlen, einen Beschluss über die Absicht des Erlasses einer
entsprechenden Beitragssatzung zu fassen. Ein konkreter Satzungsentwurf wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Text des Beschlussvorschlages folgt der Empfehlung eines bundesweit tätigen Fachanwalts und Experten auf dem Gebiet des Tourismus(Fremdenverkehrs-) beitragsrechts.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Fremdenverkehrsausschusses am 08.11.2016 vorberaten. Der Ausschuss sprach sich dafür
aus, einen Gemeinderatsbeschluss entsprechend dem nachstehenden
Beschlussvorschlag zu fassen.
Ausgabe 48/2016
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 12 Abs. 1 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472),
durch gesonderten Ratsbeschluss eine Tourismusbeitragssatzung zu
erlassen, die am 01.01.2017 in Kraft treten soll. Nach dieser Satzung
werden gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KAG beitragspflichtig sein „alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen aufgrund des
Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden“. Der Tourismusbeitrag wird bemessen nach dem
vom jeweiligen Betrieb im Vorvorjahr des jeweiligen Erhebungsjahres
erzielten Umsatz sowie den damit zu multiplizierenden v.H.-Sätzen für
- Vorteilssatz (= tourismusbedingter Umsatzanteil)
- Gewinnsatz (= branchenspezifische Gewinnmöglichkeit) und
- den nach umzulegendem Aufwand zu kalkulierenden Beitragssatz
Abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „An der L 52“a) über die
Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und
der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Um eine Erweiterung des Norma-Marktes im Gewerbegebiet Lutzerath zu ermöglichen, wurde der Bebauungsplan zur Herstellung des
erforderlichen Bauplanungsrechtes im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB in der Form geändert, dass für das betroffene Grundstück Flur 30 Flurstück 58/12 als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Großflächiger
Einzelhandel“ nach § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
festgesetzt wurde. Alle sonstigen Plandarstellungen und weiteren
Festsetzungen des Bebauungsplanes gelten unverändert weiter. Für
den entsprechenden Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
„An der L 52“ wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Offenlage
nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Über die in diesen Verfahren vorgebrachten Anregungen hat der
Gemeinderat nach entsprechender Abwägung und Würdigung zu entscheiden.
Beschluss:
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs.
2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der
Gemeinderat nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung folgendes:
1. Zum Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell - Landesplanung - vom 09.07.2009
Aus Sicht der Bauverwaltung wird darauf aufmerksam gemacht, dass
gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB i.V. mit Nr. 18.8 und 18.6 der Anlage
1 zum UVPG noch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen ist.
Die entsprechende Prüfung hat ergeben, dass eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gesehen wird.
Weiterhin weist das Kreiswasserwerk darauf hin, dass im Plangebiet
Hauptleitungen, Hausanschlüsse sowie Schieber und Hydranten vorhanden sind. Es wird um Beachtung der als Anlage beigefügten Hinweise und technischen Ausführungsbestimmungen gebeten.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten.
Planänderungen ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss - 15 Ja-Stimmen
2. Zum Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau
Rheinland-Pfalz, Mainz, vom 18.06.2009
Bergbau/Altbergbau und Boden und Baugrund – mineralische Rohstoffe – keine Einwände. Zu Boden und Baugrund – allgemein – wird
auf die Anforderungen der DIN 1054, DIN 4020 und DIN 4124 an den
Baugrund hingewiesen. Es werden Baugrunduntersuchungen empfohlen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten,
insbesondere sollten Baugrunduntersuchungen im Rahmen der späteren Bauausführung durchgeführt werden. Planänderungen ergeben
sich nicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss – 15 Ja-Stimmen
3. Zum Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen,
Abwasserwerk, vom 08.07.2009
Gegen die geplante Verkaufsflächenerweiterung werden keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung wird darauf hingewiesen, dass das Niederschlagswasser
auf dem Grundstück zu bewirtschaften ist. Niederschlags- und Drainagewasser darf weder direkt noch indirekt in die vorhandene Schmutzwasserleitung des Gewerbegebietes oder die Mischwasserleitung der
Ortslage eingeleitet werden.
Ulmen
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Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss - 15 Ja-Stimmen
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse werden Änderungen/Ergänzungen des vorliegenden Planentwurfes nicht erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde die 2. Änderung des
Bebauungsplanes “An der L 52“ als
Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ (beschleunigtes Verfahren)
a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2
BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 28.06.2016 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lutzerath beschlossen, eine 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ vorzunehmen (Änderung der Baugrenzen im
Bereich der Grundstücke Gemarkung Driesch, Flur 24 Flurstücke Nrn.
126, 127 und 128 zur besseren baulichen Ausnutzung der ausgewiesenen Bauflächen).
Da es sich um eine Nachverdichtung und damit eine Maßnahme
der Innenentwicklung handelt, hat der Gemeinderat beschlossen,
die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung vorzunehmen (Bebauungsplan
der Innenentwicklung). Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1
entsprechend (Verfahren in Form der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB).
Mit Schreiben vom 12.07.2016 wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 um Stellungnahme zu der
Planung gebeten. Gleichzeitig haben die Planunterlagen in der Zeit
vom 01. August 2016 bis einschließlich 01. September 2016 nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Über die in den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.
2 Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen hat der Gemeinderat
nunmehr nach entsprechender Abwägung und Würdigung zu entscheiden.
Beschluss:
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs.
2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der
Gemeinderat nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung folgendes:
Die vorgetragenen Anregungen wurden einzeln zur Abstimmung
gebracht und beraten. Siehe beigefügte Kommentierung und Auswertung.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse werden Änderungen des vorliegenden Planentwurfes, die die Grundzüge der Planung berühren,
nicht erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde die 4. Änderung des
Bebauungsplanes “Auf der Höhe“ als
Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 1
Das Ratsmitglied Thomas Müllen hat wegen vorliegender Ausschließungsgründe an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 9 vorzuziehen, da Herr Valerius noch nicht eingetroffen ist.
TOP 9: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vom
04.11.2016 mit dem Haushaltsrundschreiben 2017
2. Antrag der Funkengarde auf Kostenbeteiligung zur Finanzierung
neuer Funkenkostüme
Der Antrag soll in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt
werden.
3. Der Vorsitzende unterrichtete den Gemeinderat über Stand der
Baumaßnahmen „Toilettenanlage Alte Schule“ und „Inwertsetzung
Backhaus“ in Driesch.
Demnächst wird eine Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
einberufen, um weitere Fragen zur Ausführung zu klären.
Ausgabe 48/2016
4. Masterplan 100 % Klimaschutz - Einladung zum 1. Masterplanforum zur aktiven Mitgestaltung am 28.11.2016
5. Einladung zur Weihnachtsfeier für die Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen am 13.12.2016
6. Der Vorsitzende teilte mit, dass ein Termin hinsichtlich der Beleuchtung der Überquerungshilfe am Ortsausgang Richtung Norma
stattgefunden hat. Es hat sich herausgestellt, dass eine Beleuchtung auf beiden Seiten erforderlich ist, die Kosten belaufen sich auf
ca. 9.000 bis 10.000 EURO.
Es soll zunächst geprüft werden, ob sich der Standort noch innerhalb der OD-Grenze befindet und ob eine Verpflichtung der Ortsgemeinde zur Ausleuchtung vorliegt.
7. Mit Vertretern der EVM hat ein Gesprächstermin betr. Kostenbeteiligung für die Entfernung der Bäume auf der Gasleitung im Bereich
der Römerstraße stattgefunden. EVM hat eine pauschale Kostenbeteiligung zugesagt.
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die
Materialauswahl für die OD Driesch L16 und L102
Sachverhalt:
Herr Valerius von der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen stellt die
infrage kommenden Materialien für die Bord- und Gehweganlage der
OD Driesch vor.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2017 müssen entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt
werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Materialauswahl:
Gehwegflächen: Pflaster gem. Folien 25 und 26, Farbe: anthrazit
Band zur Breitenbegrenzung: Pflaster wie Gehwege, 10/20, Farbe: grau
Bordanlagen: Rundbord 15/22, Farbe: grau
Tiefbord 10/25, Farbe: grau
Pflanzbeeteinfassung: Tiefbord, 10/25, Farbe: grau
In diesem Zusammenhang teilte Herr Valerius zum geplanten Ausbau
der OD Driesch noch folgendes mit:
Die geplante Bushaltestelle in der Koblenzer Straße sollte geringfügig Richtung Süden verschoben werden (Bereich Kinderspielplatz). Es
würde damit auch die Möglichkeit eröffnet, hier auf jeder Seite eine
Buswartehalle zu errichten, wobei im Bereich des Kinderspielplatzes
ein geringfügiger Grunderwerb erforderlich wäre. Auf der anderen
Straßenseite stehen ausreichende gemeindeeigene Flächen zur Verfügung. Für die Buswartehallen soll ein Förderantrag gestellt werden; die
Kosten sind bis zu 85 % förderfähig.
Seitens des Gemeinderats wird eine entsprechende Umplanung befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Variante
zur Verlegung der Bushaltestelle mit Errichtung von 2 Buswartehallen
mit dem LBM abzustimmen, die Förderanträge zu stellen und die Verhandlungen für den erforderlichen Grunderwerb einzuleiten.
Abschließend informierte Herr Valerius den Gemeinderat noch über
das Ergebnis der Verhandlungen mit dem LBM hinsichtlich der Kostenteilung für die Linksabbiegespur zur Römerstraße.
Abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
Nicht öffentlicher Teil
TOP 10: Personalangelegenheiten
Der Rat hat über eine Personalangelegenheit beraten und beschlossen.
TOP 11: Mitteilungen
Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert.
Neue Hinweistafeln am Eifel-Camino
Im Kreis Cochem-Zell in Alflen und Lutzerath wurden jetzt zwei Hinweistafeln am “Eifel-Camino“ dem Pilgerweg der Eifel aufgestellt.
v.l.n.r. Wegepate Jürgen Weiss, Wegepate Edwin Lescher, Leiter der Raiffeisenbank Eifeltor Thomas Welter, Brudermeister Heinz Schäfer und Ortsbürgermeister Günther Welter
Ulmen
- 35 -
Hier die Übergabe der Tafel am Ortseingang von Lutzerath.
Die Bürgermeister von Alflen und Lutzerath Herr Rudolf Schneiders und
Herr Günther Welter sind erfreut, dass die St. Matthias-Bruderschaft
Mayen auch hier die Initiative ergriffen hat, dass den Pilgern in ihrer
Gemeinde eine gute Orientierungshilfe für den Weg und ortsbezogen
auch Auskunft über die Sehenswürdigkeiten gegeben wird.
Die Raiffeisenbank Eifeltor hat die großzügige Unterstützung für diese
Tafeln übernommen. Brudermeister Heinz Schäfer bedankte sich beim
Leiter der Bank Herrn Thomas Welter für die finanzielle Förderung und
die gute Zusammenarbeit.
Bei den Gemeinden bedankte sich der Brudermeister für Festlegung
der Standorte und die Montage.
Mit den Tafeln 14 und 15 ist der Eifel-Camino wieder um eine Sehenswürdigkeit reicher geworden.
Ausgabe 48/2016
1548), beide Gesetze in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit
die am 22.11.2016 beschlossene
Satzung der Ortsgemeinde Lutzerath über die 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ der Ortsgemeinde Lutzerath
ortsüblich bekannt gemacht.
Der geänderte Bebauungsplan (Satzung vom 30.11.2016 und Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) kann bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen,
Zimmer 204, während den Dienststunden (Montag bis Donnerstag von
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, freitags von
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden.
Das Plangebiet ist aus nachstehend abgedrucktem Übersichtsplan
ersichtlich.
Öffentliche Bekanntmachung
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR - Westerwald-Osteifel Flurbereinigungs- u. Siedlungs-
behörde Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Lutzerath
Aktenzeichen: 31035-HA 10.2
56727 Mayen, 24.11.2016
Bannerberg 4
Telefon: 02651/4003-0
Telefax: 02651/4003-89
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath
Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land
(Massegrundstücke) wird nach § 54 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546),
zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl.
I Seite 2794) im Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt. Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird
hiermit aufgefordert, beim DLR - Westerwald-Osteifel bis spätestens
15.01.2017 ein schriftliches Gebot abzugeben.
Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke:
Gemarkung Flur Flurstück
Fläche
[m²]
Lage
Nutzungsart
Driesch
26
46
4033 Gittenbein
Driesch
27
94
535 Rothwiese
Driesch
27
95
1147 Peschkleppchen
Grünland
Driesch
28
123/2
1908 Lingelsgrübchen
Acker
Lutzerath
47
97
1988 Untere Hohlbach
Kennfus
19
33
Kennfus
19
93
844 Reversgrube
3665 In Haubertskaul
Grünland
Grünland/Gehölz
Mindestgebot
1.500,00 €
150,00 €
350,00 €
2.000,00 €
Grünland
700,00€
Acker
800,00 €
Acker
1.500,00 €
In den festgesetzten Mindestgeboten sind die Flurbereinigungsbeiträge bereits enthalten.
Für die Landzuteilung gelten die vom DLR - Westerwald-Osteifel festgelegten Zuteilungsbedingungen.
Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an.
Für die Gebote sind die bereitgestellten Bewerbungsvordrucke zu verwenden.
Eine Liste und eine Karte, in der die Massegrundstücke eingetragen
sind, sowie die Zuteilungsbedingungen liegen beim DLR - Westerwald-Osteifel, Bannerberg 4, 56727 Mayen während der Dienststunden sowie bei dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft,
Herrn Hermann Biersbach, Lindenhof 1, 56826 Lutzerath zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungsvordrucke können dort abgeholt
werden.
Im Auftrag
Christoph Platen
Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Lutzerath über die öffentliche Auslegung
der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes
„Auf der Höhe“ der Ortsgemeinde Lutzerath
Aufgrund des § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lutzerath
in der Verbandsgemeinde Ulmen vom 12.10.2004, in der Fassung der
1. Änderung vom 22.07.2009, in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 3 und
27 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in
der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2003 (GVBl. S. 390) sowie des § 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom
21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S.
Vorstehende Bekanntmachung wird im Mitteilungsblatt „Vulkan-Echo“
für den Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen vom 03. Dezember
2016 veröffentlicht. Mit Ablauf des 03. Dezember 2016, 24.00 Uhr, gilt
die Bekanntmachung als abgeschlossen.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Auf der
Höhe“ der Ortsgemeinde Lutzerath tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4
Baugesetzbuch (BauGB) mit dem 4. Dezember 2016 in Kraft.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches hat jedermann die
Möglichkeit und das Recht, den Plan einzusehen und über seinen
Inhalt Auskunft zu verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB
• die beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des
Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes
und des Flächennutzungsplanes
Ulmen
- 36 -
•
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
• beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2 a des Baugesetzbuches
nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend
gemacht worden sind.
Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hierauf
ausdrücklich hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBL. S. 153), letztgültige Fassung, bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der
Satzung über den Bebauungsplan ist unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes
schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414), letztgültige Fassung, über die Entschädigung von durch den
Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche
wird hingewiesen.
56766 Ulmen, den 29. November 2016
für die Ortsgemeinde Lutzerath
Günter Welter, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Ortsgemeinde
Lutzerath über die öffentliche Auslegung
der Satzung
über die 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet A der L 52“ der Ortsgemeinde Lutzerath
Aufgrund des § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lutzerath
in der Verbandsgemeinde Ulmen vom 12.10.2004, in der Fassung der
1. Änderung vom 22.07.2009, in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 3 und
27 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in
der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2003 (GVBl. S. 390) sowie des § 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom
21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S.
1548), beide Gesetze in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit
die am 22.11.2016 beschlossene
Satzung der Ortsgemeinde Lutzerath über die
2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der L 52“
der Ortsgemeinde Lutzerath
ortsüblich bekanntgemacht.
Der geänderte Bebauungsplan (Satzung vom 30.11.2016 und Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) kann bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen,
Zimmer 204, während den Dienststunden (Montag bis Donnerstag von
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, freitags von
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Das Plangebiet ist aus
nachstehend abgedrucktem Übersichtsplan ersichtlich.
Ausgabe 48/2016
Vorstehende Bekanntmachung wird im Mitteilungsblatt „Vulkan-Echo“
für den Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen vom 3. Dezember 2016
veröffentlicht. Mit Ablauf des 3. Dezember 2016, 24.00 Uhr, gilt die
Bekanntmachung als abgeschlossen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet An der L 52“ der Ortsgemeinde Lutzerath tritt gemäß § 10
Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem 04. Dezember 2016
in Kraft.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches hat jedermann die
Möglichkeit und das Recht, den Plan einzusehen und über seinen
Inhalt Auskunft zu verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB
• die beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des
Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes
und des Flächennutzungsplanes
• nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
• beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2 a des Baugesetzbuches
nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hierauf
ausdrücklich hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBL. S. 153), letztgültige Fassung, bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der
Satzung über den Bebauungsplan ist unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes
schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414), letztgültige Fassung, über die Entschädigung von durch den
Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche
wird hingewiesen.
56766 Ulmen, den 29. November 2016
für die Ortsgemeinde Lutzerath
Günter Welter, Ortsbürgermeister
schmitt
Sprechstunden mit dem Ortsbürgermeister
nach Vereinbarung
Tel.: 02677 - 1410 oder mobil 0152 - 09285601
Brennholz
Der Bedarf an Brennholzlosen kann bis zum 16.12.2016 beim Ortsbürgermeister angemeldet werden.
Aufarbeiten darf das Holz nur, wer die Sachkunde im Umgang mit der
Motorsäge nachweisen kann und die hierbei vermittelten Kenntnisse
und Arbeitstechniken anwendet. Kleidung und Werkzeug müssen zum
Zeitpunkt der Aufarbeitung den Sicherheitsbestimmungen gem. der
UVV entsprechen. Die maximal pro Haushalt zuteilbare Menge richtet
sich nach der Anzahl der Bestellungen! Es wird eine Losgröße von 4 bis
5 Raummetern angestrebt. Nur wer weniger Bedarf hat, möchte dies
bitte bei der Bestellung mit angeben.
Paul Michael Kruff, Revierförster
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Schmitt
Hiermit lade ich zur konstituierenden öffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Schmitt ein, die am
Donnerstag, den 08.12.2016, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus,
Hauptstr. 16, 56825 Schmitt stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Wahl eines Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsitzenden
für den Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Schmitt
gez.
Wilfried Linden, Ortsbürgermeister
Ulmen
- 37 -
Ulmen
Treibjagd im Revier Ulmen III
Am Samstag, 3. Dezember 2016 findet im Revier Ulmen III, Bezirk:
Rotenbusch-Uessbach-Nollenbach eine Treibjagd statt.
Ich bitte darum, an diesem Tag den Bereich zu meiden!
Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister
Bestellung von Brennholz
für die Saison 2016/2017
Liebe Brennholzselbstwerber,
bitte melden sie ihren Bedarf an Brennholz bis zum 16.12.2016 bei
der Stadtverwaltung Ulmen, In der Lay 4, in 56766 Ulmen an. Nur
schriftliche Anmeldungen, welche sie in den Briefkasten v. g. Adresse
einwerfen können, werden berücksichtigt. Hierzu genügt ein formloses Schreiben, in dem sie gemäß unserem Angebot die gewünschte
(haushaltsübliche) Menge, sowie ihre vollständige Adresse und ihre
Telefonnummer angeben. Sofern sie ihr Brennholz im Wald aufarbeiten
möchten, muss die aufarbeitende Person mindestens über den Motorsägenkurs nach GUV-I 8624 (MS-Basis) verfügen.
Eine verbindliche Zusage über die Holzart und Bestellmenge können
wir nicht geben.
Unser Angebot in der bevorstehenden Saison:
Brennholz in langer Form, vermessen und an einen festen Weg gelagert, zu
52,- Euro je Festmeter; dies entspricht 36,50 Euro je Raummeter.
Kronenteile und Äste werden in diesem Jahr nicht angeboten.
Über den Ausgabetermin des von ihnen bestellten Brennholzes werden sie zur gegebenen Zeit in diesem Mitteilungsblatt (Vulkan Echo)
informiert
Später eingehende Bestellungen bleiben unberücksichtigt !
Mit freundlichen Grüßen
G. Klees (Forstrevier Ulmen)
Ausgabe 48/2016
Wir bitten, geeignete Standorte vorzuschlagen.
Hierbei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- höhenmäßige Abdeckung des Alarmierungsbereiches - der Schall
wird durch den „Hut“ auf der Sirene leicht nach unten gedrückt
- somit ist ein höher gelegenes Grundstück am geeignetsten,
beispielsweise am Rand des Baugebietes „Auf dem Kooten“ in Richtung Ortskern
- eine Anbindung an das Stromnetz („Starkstrom“) sollte ohne größeren Aufwand möglich sein
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt der Verbandsgemeinde stehen 9.000 € bereit.
Beschluss:
Der Ortsbeirat Meiserich empfiehlt dem Stadtrat den Standort für die
neue Sirene am Sportplatz in Meiserich.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 3: Mitteilungen und Anregungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Information über die Sperrung des Feldweges entlang der Autobahn durch den Landesbetrieb Mobilität
In diesem Bereich werden Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen vorgenommen.
2. Der Martinsumzug 2017 soll vom Ortsbeirat terminiert und geplant
werden.
3. Um die Attraktivität des neu erbauten und renovierten Bürgerhauses in Meiserich weiterhin aufrecht zu erhalten muss über ein Reinigungskonzept nach Veranstaltungen gesucht werden.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 4: Grundstücksangelegenheit
Der Ortsbeirat hat über eine Grundstücksangelegenheit beraten und
beschlossen.
TOP 5: Mitteilungen und Anregungen
Der Ortsbeirat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert.
Das Ehrenamt in Ulmen funktioniert!
Brennholzausgabe
Aus den Holzerntemaßmahmen im Sommer diesen Jahres sind noch
kleinere Mengen an Brennholz (Buche/Eiche/Fichte) abzugeben. Bei
Interesse wenden Sie sich bitte direkt an das Forstrevier Ulmen, Telefon: 02676/214 (gegf. AB).
Mit freundlichen Grüßen
G.Klees (Forstrevier Ulmen)
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung
des Ortsbeirates Meiserich
Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Donnerstag, den 17.11.2016
19:00 Uhr
20:00 Uhr
Bürgerhaus Meiserich, Ulmener Str. 20,
56766 Ulmen-Meiserich
Anwesend waren:
Ortsvorsteher: Herr Klaus Kutscheid
stellvertretender Ortsvorsteher: Herr Uwe Stolz
Mitglieder: Herr Erhard Fuhrmann, Herr Manfred Kutscheid, Herr Reinhold Mohr, Herr Andreas Willwer
vom Stadtrat: Herr Thomas Kerpen, Herr Alois Keßeler
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt: Herr Karl Eckardt, 1. Beigeordneter Stadt
Ulmen, Frau Dorothea Vollrath, Beigeordnete Stadt Ulmen
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
2. Sirenenstandort Ulmen - Meiserich
3. Mitteilungen und Anregungen
Nicht öffentlicher Teil
4. Grundstücksangelegenheit
5. Mitteilungen und Anregungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Sirenenstandort Ulmen - Meiserich
Sachverhalt:
Die Sirene soll von seinem jetzigen Standort des Wohnhauses in der
Ulmener Straße 24 entfernt werden.
Es gilt, einen neuen Standort zu finden.
v.l.n.r.: Roswitha Mindermann, Ursula Diewald, Gabi Schmitz, Christa Holder und Resi Schaaf
Ehrenamtliche unterstützten, wie seit vielen Jahren, die Stadt Ulmen
beim Aufbau des Weihnachtsmarktes.
Mein Dank gilt allen fleißigen Helfern, wie z.B. Paul Theisen und Frank
Walter, die für Lichterglanz und Ton sorgen.
Danken möchte ich aber auch den Anwohnern rund um den Weihnachtsmarkt. Sie unterstützen die Veranstaltung in dem Sie ihre Hofflächen für die Marktkaufleute und Besucher zur Verfügung stellen. Dafür
herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Fremdenverkehrs- u.
Wirtschaftsförderungsausschusses der Stadt Ulmen
Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Donnerstag, den 24.11.2016
19:00 Uhr
20:00 Uhr
Gemeindehaus „Am Maar“, In der Lay 4,
56766 Ulmen
Anwesend waren:
Vorsitzender: Herr Thomas Kerpen
Ulmen
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Mitglieder: Herr Stephan Keßeler, Herr Rainer Konen Stellvertreter für
Frau Jennifer Bober, Herr Peter Lackes, Frau Lydia Mohr, Herr Rudolf
Steffes-Tun, Herr Peter Wallebohr
vom Stadtrat:
Herr Karl Eckardt, Herr Alois Keßeler, Frau Dorothea Vollrath
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt: Frau Jennifer Bober, Herr Hubert Fuchs, Herr
Benedikt Laux
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Planung Märkte 2017
2. Mitteilungen und Anregungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Planung Märkte 2017
Sachverhalt:
Es ist angeraten, die Planung und Durchführung der Märkte für die Saison 2017 zu beraten.
Nähere Erläuterungen erfolgen über den Vorsitzenden.
Beschluss:
Der Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsförderungsauschuss empfiehlt
folgende Vereinbarung:
Vereinbarung über die Organisation und Durchführung von Märkten in der Stadt Ulmen
Die Stadt Ulmen, vertreten durch den Stadtbürgermeister Thomas Kerpen trifft mit dem Gewerbeverein Ulmen e. V. folgende Vereinbarung.
Mit dem Ziel, die Attraktivität das Stadtleben zu steigern und eine zeitgemäße Außenwirkung zu erreichen, wird der Gewerbeverein Ulmen
e. V. beauftragt ehrenamtlich die in der Stadt Ulmen vorgesehenen
Marktveranstaltungen zu planen und organisatorisch vorzubereiten
und deren Durchführung zu überwachen. Alle Maßnahmen und erfor-
Ausgabe 48/2016
derliche Werbung sind in enger Abstimmung mit dem Stadtbürgermeister zu treffen.
Die Marktveranstaltungen sollen sich finanziell selbst tragen (Die
Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Stadt
Ulmen ist zu beachten). Geldgeschäfte sind über die Kasse der Verbandsgemeinde Ulmen zu tätigen.
Die Stadt Ulmen unterstützt die Organisatoren im Rahmen gegebener
Möglichkeiten mit Arbeitsleistungen ihrer Mitarbeiter.
Diese Vereinbarung tritt mit Billigung durch den Rat der Stadt Ulmen
in Kraft.
Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Monaten gekündigt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 2: Mitteilungen und Anregungen
Anregungen:
Aufgrund des hohen Besucherzustromes Rundweg Jungferweiher soll
entlang der Grenze Campingplatz ein Gehweg für die Fußgänger installiert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt Kosten für den Ausbau zu ermitteln.
Sprechstunden des Stadtbürgermeisters
Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Thomas Kerpen
finden
dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr,
donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr,
oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4,
statt.
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an [email protected] wenden.
Adventskalender der Kulturen
Ulmener
Bauernmarkt
Datum
Tag
Uhrzeit Ausrichter
03.12.2016 Samstag
16.00 Uhr
Kita St. Matthias, UlmenThema: „Nicht nur Kerzen können strahlen.“(Gedichte,
Geschichte, Mitmachlieder)
04.12.2016Sonntag
05.12.2016Montag
06.12.2016Dienstag
07.12.2016
Mittwoch
17.00 Uhr
Burg- Grundschule Ulmen
08.12.2016
Donnerstag 17.00 Uhr
Kita St. MatthiasGeschichte: „Wie die Sonne in das Land Malon kam“(gestaltet
von den Regenbogenkindern)
09.12.2016
Freitag
17.00 Uhr
Die Messdiener bieten Waffeln, Glühwein, Punsch und Plätzchen zum Verkauf an
10.12.2016
Samstag
17.00 Uhr
Jungschar evangelische Kirche
11.12.2016
Sonntag
17.00 Uhr
Fam. Zenner u. Sausen - Stockbrot u. Weihnachtsgeschichte, guter Zweck f.
Messdiener
12.12.2016
Montag
17.00 Uhr
Sankt Martin TAF Ehrenamtskreis
13.12.2016
Dienstag
17.00 Uhr
Der Verkehrsverein Ulmen gestaltet den Abend zum Thema Mistelzweige
14.12.2016
Mittwoch
17.00 Uhr
Café International
15.12.2016
Donnerstag
17.00 Uhr
Friedenslicht kommt von Bethlehem nach Ulmen (Ursula Becker und Inge Dietzen)
16.12.2016Freitag
17.12.2016
Samstag
17.00 Uhr
Musikverein Ulmen, Jugend
18.12.2016
Sonntag
17.00 Uhr
Jugendfeuerwehr Ulmen
19.12.2016Montag
20.12.2016Dienstag
21.12.2016Mittwoch
22.12.2016Donnerstag
23.12.2016Freitag
24.12.2016Samstag
Gerne können sich noch Interessenten für die freien Termine melden.
Wir freuen uns auf viele kleine und große Besucher.
Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister
Wichtiger Hinweis
an alle Einsender von Digitalfotos
Auf dem
„Alten Postplatz“
Jeden Samstag
von 08.00 - 12.00 Uhr
Obst, Gemüse, Südfrüchte,
Eier, Geflügel, Nudeln,
Honig, Käse und Salami
Bitte beachten Sie, dass künftig aus Qualitätsgründen nur
noch Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768
Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden
können.
Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr
abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Redaktion
Ulmen
- 39 -
Urschmitt
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia,
Tel. 0151 - 28062997; E-Mail: [email protected], Homepage: www.
urschmitt.de
Anmeldung Brennholzbedarf 2017
Der Brennholzbedarf für den kommenden Wintereinschlag kann bis
zum 15.12.2016 angemeldet werden. Bitte geben Sie den unter der
Gemeinde Beuren abgedruckten Bestellzettel beim Ortsbürgermeister
ab. Später eingehende Meldungen und Sonderwünsche (z.B. Baumart
oder Dimension) können leider nicht berücksichtigt werden.
Das Industrieholz wird grundsätzlich gemischt aus Buche, Eiche und
ggf. Hainbuche/Esche/Ahorn/Kirsche angeboten. Bestellen Sie hier
eine Wunschmenge (in rm), diese kann jedoch ggf. von der Liefermenge abweichen, da die Polter unterschiedlich groß ausfallen. Sollte
die Nachfrage das Angebot übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung. Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen und
nur für den privaten Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel behält sich der Waldbesitzer vor!
Die Abgabepreise werden noch durch die Gemeinde festgesetzt!
Für die Aufarbeitung im Wald ist ein Motorsägenschein Basis
erforderlich. Bestellzettel ohne entsprechende Angaben werden
nicht berücksichtigt!
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Gemeinderates Urschmitt
Sitzungsdatum:
Dienstag, den 22.11.2016
Beginn:
19:00 Uhr
Ende:
20:40 Uhr
Ort:
Bürgerhaus „Ursmadia“, Kirchstr. 24,
56825 Urschmitt
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen
1. Beigeordneter
Herr Guido Mindermann
Ratsmitglieder
Frau Gisela Mayer, Herr Hans-Jürgen Schneiders, Herr Otmar Schneiders, Herr Werner Schneiders
Protokollführer
Herr Heinz Kasper
von der Verwaltung
Herr Thomas Valerius zu TOP 4
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Alfons Schneiders
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
2. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG)
w 3. Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017
4. Planungsstand Ausbau der Straße „Auf der Hohl“
5. Deckensanierung „Brunnenstraße“
6. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
7. Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
Fehlanzeige
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer
Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§
2b UStG)
Sachverhalt:
Mit Einführung eines neuen § 2 b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017
wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend
neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Während das bisherige deutsche Umsatzsteuerrecht auf den ertragssteuerrechtlichen
Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) abstellt, ist das europäische Mehrwertsteuerrecht maßgeblich durch das Wettbewerbsrecht
geprägt und stellt auf die wirtschaftliche Tätigkeit und deren Auswir-
Ausgabe 48/2016
kungen auf den Wettbewerb ab. Unzulässig ist es danach, solche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der Umsatzsteuer zu befreien, wenn
dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ist davon auszugehen, dass künftig eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht auch bei
folgenden Umsätzen besteht:
- Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften (Vermögensverwaltungen unterliegen künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer)
- Interkommunale Kooperation - Leistungsaustausch juristischer
Personen des öffentlichen Rechts untereinander (Personalgestellung soweit nicht ohnehin bereits BgA, insbesondere ist von
dieser Regelung der Forstzweckverband betroffen)
- Vermietung von Bürgerhäusern, Sportstätten
Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in
der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich
sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Jagdgenossenschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue
Recht bereits ab 2017 anwenden wollen oder noch bis einschließlich
des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen.
Soweit von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, werden bestehende Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen umsatzsteuerrechtlich wie bisher weitergeführt. Dies sind u.a. die regelbesteuerten
Forstbetriebe, Hafenbetriebe, Bäderbetriebe.
Zu entscheiden ist, ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird.
Es ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich. Es handelt sich hier um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Wird vom
Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die Umsatzbesteuerung unwiderruflich ab dem 01.01.2017.
Die neue Regelung enthält eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, insbesondere neue unbestimmte Rechtsbegriffe, deren konkrete Auslegung bisher nicht vorgenommen wurde. Es ist zu erwarten, dass in der
Übergangszeit diese Rechtsunsicherheiten vom Bundesministerium
der Finanzen bzw. durch die Finanzgerichte geklärt werden.
Zudem sind alle Umsätze dahin zu überprüfen, inwieweit sie zwar im
Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden, aber
gesetzliche Steuerbefreiungen vorliegen oder die Kleinbetragsregelung anzuwenden ist.
Zudem besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit des Widerrufs.
Sollte sich herausstellen, dass sich bei der Anwendung des neuen
Rechts ein finanzieller Vorteil ergibt, kann das Wahlrecht jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft oder rückwirkend zum Beginn eines auf 2016
folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur
für solche Veranlagungszeiträume, deren Steuerfestsetzung nach den
Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar ist, d.h. für die noch
keine materielle Bestandskraft eingetreten ist.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ortsgemeinderat, von der Ausübung
des Wahlrechts Gebrauch zu machen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG aus.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß
den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 3: Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017
Sachverhalt:
Für alle Gemeinden, die zurzeit einen Wartungsvertrag mit dem RWE
abgeschlossen haben, endet der Vertrag zur Stromlieferung für die
Straßenbeleuchtung am 31.12.2016.
Die EVM bietet an, die Belieferung mit Strom im bestehenden Stromliefervertrag (ab 01.01.2014) aufzunehmen. Der Lieferpreis wird jeweils
am 31.10. für das folgende Jahr fixiert, d.h. er enthält börsenabhängige
Schwankungen. Zurzeit wird ein Strompreis in Höhe von 3,475 ct/kWh
(zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung) gezahlt.
Ein Grundpreis je Zähler wird nicht berechnet.
Außerdem bietet die EVM einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit bis zu
3 Jahren an. Hier wird der Preis für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
Auch Innogy (RWE) kann den Kommunen einen Festpreis mit einer
Laufzeit von bis zu 3 Jahren anbieten.
Beide können hier ein kurzfristiges Angebot machen, an das sie sich 2
bis 3 Wochen halten.
Abhängig ist dieser Preis jedoch von der Liefermenge, sodass ein verbindliches Angebot erst gemacht werden kann, wenn feststeht, welche
Gemeinden sich hier anschließen.
Es wäre also günstiger wenn sich alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen, die einen Wartungsvertrag mit Innogy haben, zusammenschließen und gemeinsam ein Angebot einholen.
Zurzeit liegt der Strompreis bei ca. 3 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung).
Ulmen
- 40 -
Die Ortsgemeinden / Stadt Ulmen sollten nun eine Entscheidung
dahingehend treffen, ob die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung in den bestehenden Stromliefervertrag mit EVM aufgenommen
oder ein Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei Innogy und EVM angefragt werden soll. Der Auftrag würde dann an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel einzustellen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, einen Festpreis für die nächsten 3 Jahre
bei EVM und Innogy anzufragen.
Der Auftrag wird gesamtwirtschaftlich an den günstigsten Bieter vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Planungsstand Ausbau der Straße „Auf der Hohl“
Sachverhalt:
Der derzeitige Planungsstand zur Baumaßnahme Ausbau der Straße
„Auf der Hohl“ wird von Herrn Valerius von der Verbandsgemeindeverwaltung nochmals vorgestellt.
Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nimmt den derzeitigen Planungsstand zur Kenntnis.
TOP 5: Deckensanierung „Brunnenstraße“
Sachverhalt:
Es ist geplant im Rahmen des Ausbaus „Auf der Hohl“ die Deckensanierung der Brunnenstraße mit auszuschreiben, um einen günstigeren
Preis zu erzielen.
Da es sich bei der Deckensanierung jedoch um keine Maßnahme nach
dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, können hierfür keine
Anliegerbeiträge erhoben werden. Die Kosten von ca. 29.000 € sind
von der Gemeinde selbst zu tragen.
Da die Ortsgemeinde Urschmitt am kommunalen Entschuldungsfond
teilnimmt, ist die Kommunalaufsicht zu beteiligen. Sie wurde mit Schreiben vom 08.11.2016 um eine Stellungnahme gebeten.
Der Gemeinderat muss darüber abstimmen, ob die Deckensanierung mit
der Maßnahme „Auf der Hohl“ zusammen ausgeschrieben werden soll.
Mit Schreiben vom 15.11.2016 an die Verbandsgemeinde (per E-Mail)
stimmte die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung der Deckensanierung in der beabsichtigten Form nicht zu.
Fachlich trägt man Bedenken gegen die Haltbarkeit der Straße vor.
Beitragsrechtlich wird moniert, dass das bei der Beteiligung der Bürger (65 %) im Vollausbau der reine Gemeindeanteil nur unwesentlich
höher, bei einer erneuten Bewilligung im Rahmen des I-Stocks die Kosten für die Gemeinde (Gemeindeanteil) möglicherweise noch geringer
wäre.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei einer Zustimmung wären die Kosten von 29.000 € in den Haushalt
aufzunehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt aufgrund der vorliegenden Gegebenheiten auf eine Deckensanierung der
Brunnenstraße zu verzichten und über einen Vollausbau der Brunnenstraße in den nächsten Jahren erneut zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 6: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Es wurden die Leitlinien für die kommunale Haushaltswirtschaft
2017 des Innenministeriums vorgetragen.
2. Aktueller Sachstand über die Umrüstung der Straßenlaternen auf
LED wurde vom Vorsitzenden erläutert.
3. Aktueller Sachstand zur Windkraft wurde vorgetragen.
4. Es häufen sich die Beschwerden über nicht angeleinte Hunde im Ort.
5. Das diesjährige Adventssingen der Frauensinggruppe Urschmitt
findet am Sonntag, den 04.12.2016 um 14.30 Uhr im Bürgerhaus
statt. Der Nikolaus wird dann ab 17.30 Uhr erwartet.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 7: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Terminankündigung
Gemeinderatssitzung
Die nächste nicht öffentliche/öffentliche Sitzung des Gemeinderates
der Ortsgemeinde Urschmitt findet am
Dienstag, den 13.12.2016, um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus „Ursmadia“, Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt
statt.
gez. Peter Jahnen, Ortsbürgermeister
Ausgabe 48/2016
Hinweis
Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die
Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums
Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
„Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“
vom 24. November 2016
veröffentlicht.
Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen.
Adventssingen und Nikolausfeier
Am Sonntag, dem 04.12.2016 - 2. Advent - ab 14.30 Uhr veranstaltet die
Frauensinggruppe im Bürgerhaus Urschmitt erneut das Adventssingen
zugunsten von Pater Huber in Tansania .
Hiermit möchte ich für diese Veranstaltung werben und bitte Sie,
durch ihre Teilnahme das Bemühen der Frauensinggruppe Urschmitt
zu unterstützen. Mit Kaffee, Kuchen und anderen Getränken ist für das
leibliche Wohl bestens gesorgt.
Im Anschluss daran - so ab etwa 17.30 Uhr - kommt der Nikolaus
zu dieser Feier und überreicht allen Kindern bis einschl. 10. Schuljahr
eine Nikolaustüte. Auch hierzu sind nicht nur Eltern, Großeltern und
Geschwister, sondern alle Einwohner eingeladen, um damit beiden
Veranstaltungen einen würdigen Rahmen zu geben.
Auszug aus der Schulchronik von 1947 bis
1961 in Urschmitter Dialekt
Von der Mundartinitiative Cochem-Zell wurde das Buch „Mir schwaetze platt - aufgelegt. http://mir-schwaetze-platt.de/media/files/Titelneu-19.9.16.pdf
Hier ist auch ein Artikel aus der Schulchronik von 1947 bis 1961 in
Urschmitter Dialekt - verfasst vom damaligen Lehrer Paul Fischer abgedruckt.
Ins Urschmitter Platt wurde dieser Artikel von Peter Jahnen übersetzt.
Dazu sind zwei Fotos - einmal aus der Entlassungsklasse von 1947 - und
einmal aus der Einschulung von 1961 - abgebildet.
Den Text über Urschmitt finden Sie auf unserer Homepage unter: www.
urschmitt.de/Aktuelles.
In einigen Wochen werde ich den Artikel auf der Homepage unter Historie ablegen.
Peter Jahnen, Ortsbürgermeister
Ulmen
- 41 -
wAgenhAUsen
Sprechstunde mit dem Ortsbürgermeister
nach tel. Vereinbarung
Tel.: 02677 307, E-Mail: [email protected]
Brennholzbedarf anmelden
Auch in diesem Jahr hat die Gemeinde wieder Brennholz zu vergeben.
Alle Interessierten sollten ihren Bedarf beim Ortsbügermeister anmelden, da möglicherweise auch größere Mengen zu vergeben sind.
Das Brennholz wird vorgerückt und am Wegrand gelagert. Die Preise
sind wie im letzten Jahr gleichgeblieben: 48 € pro Fm. Entspricht 32 €
pro Raummeter.
Heinz-Werner Hendges
Öffentliche Bekanntmachung
der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung,
des Haushaltsplans 2017 und seiner Anlagen der
Ortsgemeinde Wagenhausen gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem
Gemeinderat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans
und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser
Bekanntmachung durch die Einwohner der Ortsgemeinde Wagenhausen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung,
Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter [email protected] oder
bei der Ortsgemeinde Wagenhausen beim Ortsbürgermeister, Hauptstr. 22, 56826 Wagenhausen anhand der angefügten Vorschlagsliste
eingereicht werden.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird
diesbezüglich zur Einsichtnahme vom Montag, den 05.12.2016 bis
einschließlich Montag, den 19.12.2016 (14 Tage-Frist) während der
Dienststunden
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen,
Rathaus, Zimmer 104
- sowie der Ortsgemeinde Wagenhausen, Hauptstr. 22,
56826 Wagenhausen
öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ulmen unter der Ortsgemeinde Wagenhausen unter www.ulmen.de eingesehen werden.
Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge
in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
56766 Ulmen, den 21.11.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Steimers, Bürgermeister
Vorschlagsliste siehe Seite 43
Hinweis
Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die
Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums
Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
„Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“
vom 24. November 2016
veröffentlicht.
Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen.
Beschädigungen
an Wirtschaftswegen
In letzter Zeit ist leider vermehrt festzustellen, dass Wirtschaftswege
beschädigt werden. Beim Pflügen der Felder werden die Bankette, die
eigentlich der Festigkeit der Wege dienen, soweit mit gepflügt, dass
die Stabilität verloren geht. Bankette sind aber keine Ackerflächen.
Ausgabe 48/2016
Bei Flurbereinigungsverfahren wurden alle wichtigen Wirtschaftswege
so befestigt, dass sie eigentlich jeder normalen Belastung standhalten.
Wenn aber mutwillig oder durch Fahrlässigkeit, Schäden verursacht
werden, war das alles zwecklos, obwohl es viel Geld gekostet hat.
Wir bitten alle Landwirte, bei denen Schäden entstanden sind, diese
zu beheben.
In Zukunft werden alle Schäden aufgenommen und es wird entsprechend Schadenersatz gefordert, oder die Schäden werden auf Kosten
des Verursachers wieder hergestellt.
Heinz-Werner Hendges, Ortsbürgermeister
weiler
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02678-1064 o. 0157-71190494, Fax: 02678-952955
E-Mail: [email protected]
Anmeldung Brennholzbedarf 2017
Um die bedarfsgerechte Bereitstellung des benötigten Brennholzes
besser planen zu können wird gebeten, den jeweiligen Brennholzbedarf für den kommenden Wintereinschlag bis zum 15.12.2016
anzumelden. Bitte geben Sie den unter der Gemeinde Gevenich abgedruckten Bestellzettel beim Ortsbürgermeister ab.
Die Holzabgabe erfolgt wie in den Vorjahren im Versteigerungsverfahren. Ein Termin wird zu gegebener Zeit im Vulkanecho bekanntgegeben. Neu: Besteller die an der Versteigerung nicht teilnehmen,
bekommen ggf. unverkaufte Restlose per Losentscheid zugeteilt
und in Rechnung gestellt.
Das Brennholz wird wie bisher in verschiedenen Sorten angeboten.
Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung. Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen
und nur für den privaten Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel behält sich der Waldbesitzer vor!
Öffentliche Bekanntmachung
der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der
Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2017 und
seiner Anlagen der Ortsgemeinde Weiler
gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem
Gemeinderat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans
und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner der Ortsgemeinde Weiler
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter [email protected] oder bei
der Ortsgemeinde Weiler beim Ortsbürgermeister, Im Backesgarten
21, 56825 Weiler anhand der Vorschlagsliste (siehe unter der Gemeinde
Wagenhausen) eingereicht werden.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird
diesbezüglich zur Einsichtnahme vom Montag, den 05.12.2016 bis
einschließlich Montag, den 19.12.2016 (14 Tage-Frist) während der
Dienststunden
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen,
Rathaus, Zimmer 104
- sowie der Ortsgemeinde Weiler, Im Backesgarten 21,
56825 Weiler
öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ulmen unter der
Ortsgemeinde Weiler unter www.ulmen.de eingesehen werden.
Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge
in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
56766 Ulmen, den 23.11.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Steimers, Bürgermeister
Ulmen
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Ausgabe 48/2016
Ulmen
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Ausgabe 48/2016
Ulmen
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Ausgabe 48/2016
Hinweis
Unter der Rubrik „Ortsgemeinde Lutzerath“ ist die
Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums
Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
„Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lutzerath“
vom 24. November 2016
veröffentlicht.
Auf diese Bekanntmachung wird hiermit besonders hingewiesen.
Nikolaus besucht die Kleinen
Auch in diesem Jahr besucht der Nikolaus mit Knecht
Ruprecht wieder unsere Kinder.
Gestartet wird am Montag dem 5. Dezember um
17:00 Uhr.
Wer den Besuch auf keinen Fall verpassen möchte,
möge sich bitte zwecks zeitlicher Abstimmung bei Marcel Horbert
02678/3459962 oder bei Christian Hammes 02678/1351 melden.
Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
wollmerAth
Erreichbarkeit des
Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677 - 522
Brennholz
Der Bedarf an Brennholzlosen kann bis zum 16.12.2016 beim Ortsbürgermeister angemeldet werden.
Aufarbeiten darf das Holz nur, wer die Sachkunde im Umgang mit der
Motorsäge nachweisen kann und die hierbei vermittelten Kenntnisse
und Arbeitstechniken anwendet. Kleidung und Werkzeug müssen zum
Zeitpunkt der Aufarbeitung den Sicherheitsbestimmungen gem. der
UVV entsprechen.
Die maximal pro Haushalt zuteilbare Menge richtet sich nach der
Anzahl der Bestellungen! Es wird eine Losgröße von 4 bis 5 Raummetern angestrebt.
Nur wer weniger Bedarf hat, möchte dies bitte bei der Bestellung mit
angeben.
Paul Michael Kruff, Revierförster
sOnsTige miTTeiLUngen
Rentenberatung
Erich Michels
Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
Wehrholzstr. 13a
56766 Ulmen
Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund für
den Landkreis Cochem-Zell, Erich Michels, berät in allen Fragen der
gesetzlichen Rentenversicherung.
Versicherte erhalten kostenlos Rat und Auskunft, können ihr Rentenkonto klären und Rentenantrag stellen.
Terminvereinbarung unter Telefon 02676-608 oder Email: erich.
[email protected]
Benefiz Weihnachtskonzert
Benefiz Weihnachtskonzert
am 03.12.2016
Beginn 15.00 Uhr
Der Erlös geht zu Gunsten der „Villa Kunterbunt“ Zentrum für
schwerkranke Kinder und deren Familien.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Wohnpark Residenz Römerkessel Bad Bertrich
Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege
für den Kreis Cochem-Zell
Zahnärzteschaft - Krankenkassen Gesundheitsamt
Einen Schnuller für den Schnullerbaum!
Liebe Eltern, Babys nuckeln von Geburt an. Der lebenswichtige Saugreflex dient zur Nahrungsaufnahme. Aber nicht nur das,
nuckeln hat auch eine entspannende und beruhige Wirkung.
Hat ein Kind ein enormes Lutschbedürfnis sollte dies nicht unterbunden werden. Aber bitte, geben Sie ihrem Kind immer einen möglichst
kleinen, kiefergerechten Schnuller mit einem dünnen Saugschaft.
Daumenkinder sollten sogar an den Schnuller gewöhnt werden, da
sich dieser später einfacher entwöhnen lässt.
So angenehm und wichtig das Nuckeln für das Wohlbefinden Ihres
Kindes ist, kann der Schnuller auf Dauer zu einer Fehlstellung der
Zähne führen. Im Alter von zwei bis drei Jahren wird es deshalb allmählich Zeit, Ihrem Kind den Schnuller behutsam abzugewöhnen.
Am besten bereiten Sie Ihr Kind langsam auf die Trennung vor, ohne
dabei Druck auszuüben. Gut bewährt hat sich ein Ritual, bei dem Ihr
Kind - wenn es dazu bereit ist- von seinem Schnuller Abschied nimmt.
So kann die Schnullerfee diesen gegen ein Geschenk für die Babys
abholen oder der Nikolaus nimmt den Schnuller einfach mit.
Besonders gut ist es, wenn das Kind die Trennung vom Schnuller als
wichtiges und positives Ereignis erlebt. Wie wäre es mit einem Schnullerabschiedsfest mit der ganzen Familie? Eine Tradition aus Dänemark
sind sogenannte Schnullerbäume. Die Kinder können den geliebten
„Nuki“ mit einem hübschen Band an den Baum hängen. Auch wir bieten den Kindern dieses Ritual an. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Der Schnullerbaum steht im Globus Zell am 03. Dezember 2016
von 11.00- 15.00 Uhr.
Die Kinder sich von dem Schnuller verabschieden,
dürfen diesen an den Schnullerbaum hängen.
Ein Geschenk halten wir für das Kind bereit.
Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Cochem-Zell
für den Kreis Cochem-Zell
Ravenéstr.18-20, 56812 Cochem Telefon & Fax 02671-5328
Ihr Ansprechpartner: Diana Müller, Gesundheitspädagogin
Ulmen
- 45 -
Energietipp der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Elektrospeicherheizung - ein Umstieg ist oft nicht einfach
Viele Besitzer von Nachtstromspeicherheizungen möchten sich gerne
von ihrem Heizsystem verabschieden – die einen wegen der hohen
Stromkosten, die anderen aus ökologischen Bedenken. In RheinlandPfalz sind aber nicht alle Gebiete an ein Gasnetz angeschlossen. Das
ist vor allem bei Häusern ein Problem, die vom Bau her auf elektrische
Beheizung ausgelegt sind, also weder Lagerräume für eine Öl- oder
Pelletheizung, noch Kamine besitzen. Wer auf ein effizienteres Heizsystem umstellen will, steht hier vor verschiedenen Problemen und größeren Investitionskosten.
Die Lösung Flüssiggas erfordert einen sicheren Standort für den Tank
und eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen Bedingungen; wird der
Tank gemietet, muss häufig vom selben Unternehmen jahrelang Gas
bezogen werden, ohne dass die Preisentwicklung im Voraus absehbar
ist.
Ein Holz-Einzelofen kann ein vollwertiges Heizsystem darstellen – vorausgesetzt es ist eine Wassertasche vorhanden. Diese hat die Funktion eines Wärmetauschers, der die Wärme aus dem Abgas aufnimmt
und einem Wasserspeicher zuführt. Neben der Investition in den Ofen
selbst, fallen höhere Kosten für den Schornsteinfeger an, denn Holzfeuerstätten müssen öfter geprüft werden und es sind inzwischen strengere Emissionsvorschriften in Kraft. Eine Wärmepumpe passt nicht zu
jedem Haus.
Abzuraten ist von angeblich günstigeren Elektrodirektheizungen.
Ohne Speichermedium wie es eine Nachtstromspeicherheizung bietet,
wird die zukünftige Stromrechnung trotz Versprechungen zahlreicher
Werbeblätter mit großer Wahrscheinlichkeit höher ausfallen.
In manchen Fällen kann es deshalb sinnvoll sein, die elektrische Beheizung durch Nachtstromspeichergeräte übergangsweise fortzuführen.
Um die Stromkosten zu senken, sollte dann aber wenn möglich in den
Wärmeschutz des Hauses investiert werden.
Bei den Überlegungen zu einem neuen Heizsystem oder zur Optimierung des alten stehen die Energieberater der Verbraucherzentrale nach
Terminvereinbarung zur Seite.
Der Energieberater Dipl.-Ing.(FH) Bernhard Andre hat jeden ersten,
zweiten und dritten Dienstag im Monat, von 9 – 12.45 Uhr und von
13.30 - 16.30 Uhr Sprechstunde in Cochem in der Kreisverwaltung am
Endertplatz 2. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung
unter: 0 26 71/610 oder 61228.
Künftig flexibler in RenteFlexi-Rentengesetz
hat Bundesrat passiert
Das Flexi-Rentengesetz hat heute den Bundesrat passiert. Ziel des
Gesetzes ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand
zukünftig flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Attraktivität für
ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus zu erhöhen.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz erklärt, ab wann
und unter welchen Voraussetzungen die neuen Regelungen im FlexiRentengesetz gelten.
Hinzuverdienstgrenzen ändern sich
Ob Rentner neben ihrer Altersrente hinzuverdienen dürfen, ohne dass
die Rente reduziert wird, ist abhängig von ihrem Alter. Ab Erreichen
der regulären Altersgrenze, die zum Beispiel für 1951 Geborene bei
65 Jahren und fünf Monaten liegt, dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. In der Zeit vor Erreichen der regulären Altersgrenze ist eine
Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Diese beträgt bislang 450 Euro
im Monat. Wird ein höherer Verdienst erzielt, reduziert sich die Rente
bisher in Stufen auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der vollen
Rente. Nach der neuen Regelung im Flexi-Rentengesetz sollen Rentner
ab 1. Juli 2017 vor Erreichen der regulären Altersgrenze 6.300 Euro im
Jahr hinzuverdienen können, ohne dass die Rente reduziert wird. Ein
über den Betrag von 6.300 Euro hinausgehender Verdienst wird zu 40
Prozent auf die Rente angerechnet. Ist die Summe aus der gekürzten
Rente und dem Hinzuverdienst höher als das bisherige Arbeitseinkommen, gilt: Der darüber liegende Hinzuverdienst wird zu 100 Prozent auf
die verbliebene Rente angerechnet. Dabei wird das höchste Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre zugrunde gelegt.
Arbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus
Wer über die reguläre Altersgrenze hinaus noch arbeitet und bereits
eine volle Altersrente bezieht, zahlt derzeit keine Rentenversicherungsbeiträge mehr. Bei einer solchen Beschäftigung muss allerdings der
Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung abführen.
Die Rente erhöht sich dadurch jedoch nicht. Ab 1. Januar 2017 erhalten Bezieher einer Rente nach Erreichen der regulären Altersgrenze die
Möglichkeit, während der Beschäftigung eigene Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.
Ausgabe 48/2016
Erforderlich ist hierfür eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber.
Durch die eigenen und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich die Rente ab der Rentenanpassung im
darauffolgenden Jahr.
Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen
Wird die Altersrente vor Erreichen der regulären Altersgrenze in
Anspruch genommen, ergeben sich Abschläge bei der Rente. Rentenabschläge können durch eine Sonderzahlung von Beiträgen ganz
oder teilweise ausgeglichen werden. Dies ist derzeit regelmäßig ab
einem Alter von 55 Jahren möglich. Ab 1. Juli 2017 wird diese Grenze
auf 50 Jahre gesenkt. Die Höhe des Ausgleichsbetrages kann einer
besonderen Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der
Altersrente entnommen werden, die auf Antrag vom Rentenversicherungsträger erstellt wird.
Prävention wird gestärkt
Die Rentenversicherung wird ihren Versicherten zukünftig ab Vollendung des 45. Lebensjahres im Rahmen von Modellprojekten umfassende berufsbezogene Gesundheitsuntersuchungen anbieten. In
Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern soll dadurch die
Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten gestärkt und die
Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen besser koordiniert
werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Flexi-Rentengesetz haben
wir im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de zusammengestellt, weitere Informationen gibt es auch auf flexirente.drv.info.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen
- persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000
480 16 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.
de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.
Pflegereform: Das ändert sich 2017
DAK-Gesundheit informiert Pflegebedürftige in Cochem per Post
24. November 2016. Für Pflegebedürftige
und deren Angehörige wird sich bald einiges ändern: Zum Jahreswechsel greift die
bislang größte Pflegereform. Um die vielen
Fragen zu beantworten, geht die DAK-Gesundheit aktiv auf ihre Versicherten zu: Pflegebedürftige in Cochem bekommen in den nächsten
Tagen Post mit den wichtigsten Informationen.
Das System der Pflegestufen wird zum Jahreswechsel reformiert: statt
drei Stufen gibt es dann fünf Pflegegrade. DAK-Versicherte in Cochem,
die eine Pflegestufe haben, bekommen bis spätestens Mitte Dezember einen Brief mit ihrem neuen Pflegegrad. Ein neuer Antrag ist nicht
nötig, Pflegebedürftige werden automatisch in das neue System übergeleitet.
Niemand wird schlechter gestellt
Der Vorteil des neuen Systems: Eine feinere Abstufung kann den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen besser gerecht werden.
Wer bereits eine Pflegestufe hat, wird automatisch einen Grad höher
eingestuft. Menschen mit Demenz rücken zwei Grade höher. „Niemand muss sich Sorgen machen, künftig weniger Pflegeleistungen
zu bekommen als bisher“, sagt Jürgen Wilhelm, Leiter bei der DAKGesundheit in Koblenz. „Im Gegenteil: Viele Pflegebedürftige werden
mit dem neuen System besser gestellt sein.“
Pflegebedürftigkeit neu definiert
Die Pflegegrade hängen mit einer neuen Definition von Pflegebedürftigkeit zusammen. Ab 2017 spielen auch geistige Einschränkungen
wie Demenz eine Rolle, wenn die Pflegebedürftigkeit von Menschen
bewertet wird. „Das ist ein wichtiger Schritt“, sagt Wilhelm. „Bisher werden demenzielle Erkrankungen nicht berücksichtigt, obwohl sie sehr
großen Einfluss auf die Selbstständigkeit haben. Diesen Fehler hat der
Gesetzgeber nun korrigiert.“
Neben diesen großen Veränderungen gibt es neue Regelungen für
zahlreiche Pflegeleistungen. Darüber informiert die DAK-Gesundheit
mit einer Broschüre, die den Briefen an die Versicherten beiliegt. Alle
wichtigen Informationen zur Pflegereform gibt es auch auf der DAKWebseite unter www.dak.de/pflegereform.
Kloster Ebernach
Pilgern, Besinnung, Kreativität,
Exerzitien
Franziskanerbrüder bieten wieder
vielfältiges Programm für 2017
Die Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz gehören zur großen Familie der Franziskanischen Gemeinschaften. Sie orientieren sich an den
Idealen des Ordensvaters Franziskus und ihres Gründers Bruder Jako-
Ulmen
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bus Wirth. Mit ihren vielfältigen Angeboten laden Sie ihre Mitarbeiter,
aber auch Interessierte und Mitglieder anderer Ordensgemeinschaften
und alle „Suchenden“ herzlich ein, ihre ganz eigenen Gotteserfahrungen zu machen. Von Wanderungen und Pilgerreisen über Besinnungstage und kreative Mal- und Schreibangebote bis hin zu Einkehrtagen
im Kloster. Das Angebot ist breit gefächert und lädt ein das Leben der
Brüdergemeinschaft einmal näher kennenzulernen.
Das komplette Veranstaltungsprogramm finden Sie unter www.klosterebernach.de oder unter www.franziskanerbrueder.de. Die Franziskanerbrüder freuen sich auf ein Miteinander mit Ihnen!
Ausgabe 48/2016
der zweigruppige kommunale
Kindergarten bad bertrich
sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung
Bewerben können sich staatlich anerkannte Erzieher/Innen,
Familienpfleger/Innen, Kinderpfleger/Innen, Heilerziehungspfleger/Innen oder Personen mit einer
vergleichbaren Ausbildung.
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit 32,75 Stunden pro Woche.
Die Stelle wird zunächst für 2 Jahre befristet, eine Weiterbeschäftigung wird aber in Aussicht gestellt.
Flexibilität bezüglich der Arbeitszeit wird erwartet, da die Einrichtung als Ganztagskindergarten geführt wird. Erfahrung im Umgang
mit Zweijährigen ist erwünscht, da der Einsatz im U3-Bereich erfolgen soll. Erfahrung in Wald- oder Naturpädagogik ist ebenfalls
erwünscht.
Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst (TVöD SuE).
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen unter 02676/409-259.
Bewerber/innen können sich schriftlich bis spätestens 16.12.2016
bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen,
Personalamt, marktplatz 1, 56766 Ulmen
bewerben.
sCHULen
schulen
KinderTagessTÄTTen
integrative Kindertagesstätte regenbogen
der Lebenshilfe Cochem-Zell e.V. in dohr
backe, backe Kuchen, der bäcker hat gerufen….
In diesem Kindergartenjahr beschäftigen sich die Kinder und Erzieherinnen der Integrativen Kindertagesstätte Regenbogen der Lebenshilfe Cochem- Zell e.V. in Dohr intensiver mit dem Thema „gesunde
Ernährung“. In diesem Zusammenhang haben die Kinder der Vorschulgruppe erfahren, wie das Korn zum Brot wird. Außerdem backten die
Kinder ein leckeres Möhrenbrot, welches sie sich bei einem gemeinsamen Frühstück schmecken ließen.
Am 7. November war es dann soweit, wir durften die Backstube Müsch
in Alflen besuchen. Hier hat die Bäckerei- und Konditoreimeisterin
Christine Müsch- Schrörs und ihr Team, den Kindern gezeigt, wie ein
Teig zubereitet wird, woher die St. Martinsbrezel kommt und wo die
leckeren Brote und Kuchen gebacken werden. Die Bäcker und Frau
Müsch- Schrörs haben sich viel Zeit genommen, um den Kindern die
kniffligen Handgriffe für das Brezelformen zu zeigen, den Kindern jede
Frage zu beantworten oder um sie mit leckeren Plätzchen zu verwöhnen. Die „Lehrlinge“ durften noch selber Brezel formen. Als die duftenden, noch heißen Brezel fertig waren, wurden diese eingepackt um sie
dann in der Kindertagesstätte mit den „ Kleinen“ zu teilen.
Die Kinder und Erzieherinnen der Integrativen Kindertagesstätte Regenbogen in Dohr, bedanken sich ganz herzlich bei Frau Müsch- Schrörs und
Ihrem gesamten Team für den ganz besonderen Vormittag.
grundschule Lutzerath.............................................. Tel.: 02677- 422
Schulstr. 2.............................................................................. Fax: 02677 - 910045
E-Mail....................................................................... [email protected]
burg-grundschule Ulmen..................................................Tel.: 02676 - 8177
Bahnhofstr. 35-37................................................................Fax: 02676 - 951784
E-Mail................................................................... [email protected]
grundschule büchel.................................................. Tel.: 02678 - 228
Schulstr. 2
E-Mail................................................................................gs-buechel@freenet.de
realschule Plus Vulkaneifel (ganztagsschule)
schulstandort Lutzerath............................................ Tel. 02677 - 422
Schulstr. 2................................................................................ Fax: 02677/910045
E-Mail......................................................................... [email protected]
schulstandort Ulmen ...........................................................Tel. 02676 - 1551
Am Jungferweiher 2............................................................... Fax: 02676 - 8299
E-Mail......................................................................... [email protected]
grundschule Lutzerath
Kinder helfen Kindern
Kindergarten- und Schulkinder in Deutschland
packen mit Unterstützung ihrer Eltern gebrauchte
oder neue Spielsachen, Kleidungsstücke, Malsachen u.v.a.m. in einen Karton und verpacken diesen festlich.
Auf diese Weise lernen unsere Kinder, dass es nicht allen Kindern dieser Welt gut geht. Sie lernen durch ein bisschen Engagement zu helfen
und dass jeder von uns Verantwortung übernehmen kann und soll.
Gleichzeitig erleben die beschenkten Kinder inmitten von Armut und
Trostlosigkeit eine große Freude.
Der diesjährige Konvoi startete am 03.12.2016 - zum 16. Mal unter dem
Motto „Kinder helfen Kindern“ nach Rumänien, Moldawien und in die
Ukraine.
Wir, die grundschule Lutzerath, zaubern auch in diesem Jahr gerne
wieder strahlende Kinderaugen.
Für die Kinder unserer Schule bedeutete das, sich bereits in den Herbstferien zu überlegen, welchem Kind sie gerne eine Freude bereiten wollen.
Ob Junge oder Mädchen, ob Baby, Kleinkind oder Jugendlich.
Die Kinder waren, wie auch in den letzten Jahren, wieder mit großer
Begeisterung dabei.
Auch in diesem Jahr sind wir wieder auf fast 100 Pakete gekommen
und haben 128 Euro gesammelt.
Ulmen
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Ausgabe 48/2016
Insgesamt sind von allen Schulen aus der Umgebung über 1200 Päckchen zusammengekommen.
Wir als schule möchten uns herzlich bei allen Kindern, eltern und
auch sonstigen helfenden Händen bedanken.
Vielen, vielen dank
Die Rektorin Frau Dorothee Kutscheid stellte den Viertklässlern die
Autorin Astrid Lindgren vor. Anschließend las sie aus den Büchern
„Michel von Lönneberga“ und „Ronja, Räubertochter“ vor.
burg-grundschule Ulmen
bundesweiter Vorlesetag
Anlässlich des bundesweiten Vorlesetages am
18.11.2016 fand in der Burg-Grundschule Ulmen in
allen Klassen eine Vorlese-Aktion statt.
Lesepaten lasen aus altersentsprechenden Büchern vor, um Lesefreude
zu wecken und Impulse zum Selberlesen anzuregen. Die ersten Klassen
besuchten die Buchhandlung von Frau Horst, die ihnen aus dem Buch
„Mein Esel Benjamin“ von Hans Limmer vorlas.
Alle Kinder genossen die Vorlese-Aktion und hörten aufmerksam und
gespannt zu. An alle Lesepaten geht ein herzliches Dankeschön!
Thomas-morus-gymnasiums daun
„Tmg in Concert“
Traditionelles weihnachtliches Jahreskonzert
In diesem Jahr präsentiert die Fachschaft Musik „TMG in Concert“ am
Sonntag, dem 18. Dezember 2016 um 17 Uhr in der Aula der Schule.
Alle mitwirkenden Schülerinnen und Schüler haben sich gut vorbereitet und fiebern dem Auftritt entgegen.
Mit besonderer Freude blickt man dabei auf die aktuellen Bläserklassen (5c und 6c) und die seit diesem Jahr bestehende Projektklasse
7b, die erstmals bis zum 9. Schuljahr als Musikklasse weiter bestehen
wird. Zusammen mit der Bläser-AG werden anspruchsvolle Werke der
Schwierigkeitsstufe 3 vorgetragen. Abgerundet wird das Konzert durch
den Auftritt der TMG-Singers, die dieses Jahr ihr 10-jähriges Bestehen
feiern, und der TMG-Big Band, die erstmals mit einer Solosängerin auftritt. Alle Musikerinnen und Musiker sind bestens gerüstet und sorgen
für musikalischen Hochgenuss. Dabei kommt beim Publikum hundertprozentig Weihnachtsstimmung auf.
Der Eintritt zum Konzert ist wie immer frei.
KirCHen
Kloster maria martental
Die zweiten Klassen wurden von der ehemaligen Rektorin Frau Marion
Blum besucht. Sie las aus dem Buch „Die kleine Hexe Petronella Apfelmus“ vor.
Frau Sandra Regnier las in der Schülerbücherei den Drittklässlern aus
dem Buch „Jim Knopf“ vor. Im Anschluss konnten die Schüler noch Fragen an die Lesepatin stellen.
03.12. samstag
17.00 Uhr Vorabendmesse
04.12. 2. adventssonntag
08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt
15.00 Uhr Andacht in den Anliegen der Kranken mit Einzelsegnung
17.00 Uhr Abendmesse
06.12. dienstag
14.30 Uhr Rosenkranz, 15.00 Uhr Pilgermesse
07.12. mittwoch
19.00 Uhr Glaubenskurs mit P. Hans Schädle SCJ
08.12. donnerstag, Hochfest der ohne erbsünde empfangenen
Jungfrau und gottesmutter maria
15.00 Uhr Hochamt
17.30 Uhr Rosenkranz
18.00 Uhr hl. Messe für Verstorbene der Pfarreiengemeinschaft in dieser Woche
09.12. Freitag
16.30 Uhr Rosenkranz, 17.00 Uhr Messbundmesse
10.12. samstag
17.00 Uhr Vorabendmesse
11.12. 3. adventssonntag
08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt
15.00 Uhr Andacht, 17.00 Uhr Abendmesse
Ulmen
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Pfarreiengemeinschaft Ulmen
Gottesdienste
Samstag, 3. Dezember
15:00 Uhr Büchel, Firmung
18:00 Uhr Lutzerath, Firmung
Sonntag, 4. Dezember - 2. Advent
09:00 Uhr Wollmerath, Hochamt
10:00 Uhr Ulmen, Firmung
10:30 Uhr Bad Bertrich, Hochamt
10:30 Uhr Faid, Hochamt
Ausgabe 48/2016
Pfarrei Lutzerath St. Stephan
Weihnachtskonzert in Lutzerath - Samstag 17. Dezember
Gipsy christmas mit Django Reinhardt, Band und Streichern am Samstag, dem 17.12.2016 um 18 Uhr in der Pfarrkirche St. Stephanus in Lutzerath. Der Einlass beginnt um 16:30 Uhr.
Der Eintritt ist frei, da das Konzert von Sponsoren unterstützt wird.
Es wird um Spenden gebeten, die dem Karmelitinnenkloster in
Auderath und dem Alphabetisierungsprogramm von Frau Dr. Hofer
in Bolivien zu gute kommen. Rund um das Konzert wird Glühwein,
Punsch und Weihnachtsgebäck angeboten.
Pfarrer Mario Kaufmann verabschiedet sich
Am Ende dieses Jahres wird Pfarrer Mario Kaufmann seinen Dienst
in unserer Pfarreiengemeinschaft Ulmen beenden und im Laufe des
Januars 2017 seine neue Aufgabe als Pastor der Pfarreiengemeinschaft
Welschbillig bei Trier übernehmen. Nach seiner Priesterweihe im Mai
2008 in Maria Martental war Mario Kaufmann dreieinhalb Jahre als
Kaplan in der Pfarreiengemeinschaft tätig. Im Anschluss an einen halbjährigen Aufenthalt in Brasilien kam er wieder in unsere Einheit zurück
und wurde 2012 als „Pfarrer in solidum“ eingeführt.
Wir lassen unseren Seelsorger nicht gerne fortgehen, doch wir sind ihm
sehr dankbar für seinen Dienst in den vergangenen acht Jahren in den
11 Pfarreien und ihren Filialen der Pfarreiengemeinschaft Ulmen.
Eine zentrale Verabschiedung der Pfarreiengemeinschaft wird am
Dienstag, 3. Januar, mit einem Vespergottesdienst um 18.00 Uhr in
der Pfarrkirche Büchel stattfinden. Dazu sind alle Gläubigen ganz
herzlich eingeladen. (wp)
Angebote in St. Martin Ulmen
Freitag, 2. Dezember
Kapelle
19:00 Uhr bis 21:00 Uhr Offener Gebetskreisabend
Dienstag, 6. Dezember
Schwesternkonvent
07:00 Uhr hl. Messe und Laudes
Donnerstag, 8. Dezember
TAF Wehrholz
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sprechstunde Herr Laux im Büro
Freitag, 9. Dezember
Kapelle
08:00 Uhr hl. Messe mit der WfB
18:00 Uhr Gottesdienst für die Mitarbeiter/innen anschl. Jahresabschlussfeier
mitgestaltet
vom
Jugendchor kennfus und dem musikverein
kennfus
Nachtder Lichter
samstag, den 10. dezember 2016
um 19:00 uhr in der marienkirche kennfus
Wichtiger Hinweis
an alle Einsender von Digitalfotos
anschliessend verkauf warmer getränke
Anmerkung zur Nacht der Lichter:
Aus terminlichen Gründen, wird die Nacht der Lichter, anders als
im Pfarrbrief veröffentlicht, um einen Tag auf den 10.12.2016,
19.00 Uhr vorverlegt. Wir bitten um Beachtung.
Bitte beachten Sie, dass künftig aus Qualitätsgründen nur
noch Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768
Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden
können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht
mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Redaktion
Ulmen
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Ausgabe 48/2016
Krippenausstellung in
Lutzerath-Driesch
03.12.2016 - 14.01.2017
Liebe Menschen aus nah und fern,
es ist soweit: viele Krippenaussteller
haben sich wieder die Mühe gemacht,
Sie auf einem Rundgang durch unsere
adventlich geschmückten Dörfer Lutzerath und Driesch mit ihren Krippendarstellungen zu erfreuen. Auch einige Flüchtlinge beteiligen
sich in diesem Jahr daran. Machen Sie sich auf den Weg und
lassen Sie sich überraschen. Die von Edwin und Roswitha
Lescher gefertigten Flyer finden Sie in der Praxis Dr. Jung,
den Kirchen und Geschäften und in der Touristinfo.
Zu einem Krippenkaffee am 4. Adventssonntag, den
18.12.2016, laden die neuen Mitbürger im Hause Ursula
Borsch, Blumenstraße 9-11, von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
ein. Der Erlös aus Ihren Spenden fließt in unsere Betreuungsarbeit mit den Flüchtlingen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei den Krippenbesuchen
und wertvolle Begegnungen.
Der Kirchenvorstand
Alle Krippenbauer
Waltraud Jung
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Willkommen in der Bücherei!
sagten die Mitarbeiterinnen der KöB Lutzerath, als im Oktober 32
Vorschulkinder der Kindertagesstätte Ulmen vier Mal in die Bücherei
kamen, um durch die Aktion Ich bin bib(liotheks)fit den Bibliotheksführerschein zu erhalten.
Bücherei Lutzerath
Vorlese- und
Bastelstunde
am Dienstag, 13.12.2016
um 16:30 in der Bücherei.
Alle Kinder zwischen 4 und 7 Jahren sind
eingeladen. Wir lesen das Bilderbuch
„Kleiner Stern ganz groß“ und wollen
anschließend etwas basteln.
Um besser planen zu können, bitten wir
um Voranmeldung bei Ellen Hennen
(02677 - 951528).
Wir freuen uns auf euren Besuch.
Das Bücherei-Team
Ich bin bibfit ist ein Leseförderprogramm, das vom Borromäusverein
entwickelt wurde und Kinder in spielerischer Weise an Bücher und die
Bücherei heranführt. Die Kinder erfahren den Unterschied zwischen
Kaufen und Ausleihen, wie eine Bücherei funktioniert und was es da
alles gibt.
Bei den Treffen wurde gebastelt und gemalt. Bei jedem Besuch wurde
ein Bilderbuch vorgelesen: Henni Penni, der Schutzbengel und die
Olchis aus Schmuddelfing. Das Vorlesen gefiel den Kindern besonders gut. Es wurden auch Sachbücher über Tiere vorgestellt. In der
letzten Stunde lernten sie, dass es in der Bücherei außer Büchern auch
noch Spiele, CDs, Computerspiele und und Filme für Kinder gibt. Die
Kinder durften jedes Mal ein Buch ausleihen und gaben es beim nächsten Besuch zurück. Am Ende jeder Stunde sangen alle gemeinsam das
Bücherei-Lied.
Ulmen
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Zum Abschluss erhielt jedes Kind eine Urkunde und die Einladung, mal
mit den Eltern zu kommen um ihnen zu zeigen, wie gut sie sich jetzt in
der Bücherei auskennen.
Ausgabe 48/2016
Anfang November führten die Jugendlichen in Urschmitt die Sammlung für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräber durch.
Für den 13.11.2016 hatten die Firmlinge dann die Seniorinnen und
Senioren aus Urschmitt und Kliding mit einer persönlichen Einladung
zu einem Nachmittag in Bürgerhaus Ursmadia nach Urschmitt eingeladen.
Ferienfreizeit für 12-15-jährige geht 2017
nach Tulfes/Tirol
Nach einem grandiosen Sommer auf Ameland geht’s 2017 wieder
nach Österreich. Das „Haus Gufl“ auf 1380m Höhe bietet alles, was
eine Gruppe braucht: viel Raum zum Entfalten mit Tischtennisplatten,
Kicker und einem Spieleraum mit Dart und Billard sowie tolle Außenanlagen mit Fußballplatz, großem Garten mit diversen Spielgeräten, Platz
für Lagerfeuer und einem kleinen Niederseilgarten. Vom 22.-29. Juli
werden wir dieses geräumige Haus mit insgesamt 42 TeilnehmerInnen
und ca. 12 BetreuerInnen in Besitz nehmen. Neben Aktionen rund ums
Haus, dem Besuch der größten Holzkugelbahn weltweit, wird es während der 8 Tage auch wieder eine gemeinsame Bergwanderung geben.
Eine Herausforderung, die für jede,n zu meistern sein wird. Auch eine
Fahrt mit der Bergbahn gehört zum Programm dazu. Gemeinsam
gestaltete Morgen- und Abendgebete und Gottesdienste bilden den
gewohnt guten Rahmen der Freizeit.
Die Kosten belaufen sich auf 250€ + Taschengeld. Geschwisterkinder
zahlen 150€. Aus Kostengründen sollte niemand zu Hause bleiben.
achtung: Auch als Weihnachtsgeschenk von Großeltern, Paten und
Eltern… bestens geeignet!
Telefonischer Anmeldestart ist am Montag, 5.12. ab 09.00 Uhr in Ellenz
unter Tel. 02673-9619470. Anschließend bitte die schriftliche Anmeldung (s. Homepage) ausfüllen und abschicken. Weitere Infos zur Fahrt
sind bei Frank Hoffmann (Pastoralreferent) erhältlich.
Senioren aus Urschmitt und Kliding
sich auf die kirchliche Trauung vorbereiten
Für Paare, die sich das Ja-Wort geben möchten, macht das Dekanat
Cochem wieder vier Angebote zur Ehevorbereitung. Im Jahr 2017
stehen folgende Termine zur Auswahl: samstag, 11. Februar (14:30
- 18:00) in Cochem-brauheck, sonntag, 19. märz (11:30 - 16:30) in
Zell-merl, samstag, 6. mai (14:30 - 18:00) in Treis-Karden und am
Freitag, 23. Juni (18:00 - 21:30) in beilstein. Bei allen Zusammenkünften sind die teilnehmenden Paare eingeladen, an einem Imbiss
bzw. einer gemeinsamen Mahlzeit teilzunehmen.
Die Angebote zur Ehevorbereitung bieten die Chance, über Grundlegendes für den gemeinsamen Weg nachzudenken. Sie ermöglichen den teilnehmenden Paaren einen Austausch über das, was sie
im Zusammenhang mit Partnerschaft, Trauung und Ehe bewegt. Das
Sakrament der Ehe wird erläutert; der Trauritus, Texte und Gestaltungsmöglichkeiten für die kirchliche Trauung werden vorgestellt.
Die Moderation übernimmt Pastoralreferent Rudolf Zavelberg. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Infos gibt es in allen Pfarrbüros des
Dekanates Cochem oder im Dekanatsbüro, Moselweinstr. 15, 56821
Ellenz-Poltersdorf, Tel. 02673 - 961947-0; E-Mail: rudolf.zavelberg@
bistum-trier.de.
Bei Kaffee und Kuchen kam man miteinander ins Gespräch. Für Kurzweil sorgten die Jugendlichen mit vorgetragenen Gedichten, Sketchen
und Geschichten.
Firmlinge aus Urschmitt und Kliding zeigen
soziales engagement
Am 03.11.2016 wird Weihbischof Peters 9 Jugendlichen aus unserer
Pfarrei das Sakrament der Firmung spenden.
Darauf haben sich die Mädchen und Jungen aus Urschmitt und Kliding
seit den Sommerferien vorbereitet.
Auf Einladung der Firmlinge waren so auch am 24.09.2016 junge Menschen mit Handycap zweier Wohngruppen aus Lutzerath mit ihren
Betreuerinnen zu Gast in Urschmitt. Die anfängliche Unsicherheit im
Umgang miteinander war bei gemeinsamen Spielen, Gesprächen und
Stärkung durch Getränke, Kuchen und Eis schnell verflogen. Am Abend
waren sich alle einig; „Das war ein gelungener Tag“.
v.l.n.r. Pauline Jäger (Betreuerin); Hannah Stock, Pia Peifer, Lena Schmitz,
Paul Klaffki, Anne Lorenz, Elian Schäff, Hannah Schneiders, Phillip Schneiders; es fehlt die Fotografin und 2. Betreuerin Gisela Mayer
Für Kaffee und ein reichhaltiges Kuchenbuffet hatten sie auch gesorgt.
Als Dankeschön baten die Firmlinge um eine Spende für die Schwestern im Kloster Waldfrieden in Auderath. Die Seniorinnen und Senioren füllten so auch gerne die aufgestellte Spendenbox und lobten die
Mädchen und Jungen für ihren selbstlosen Einsatz.
Ulmen
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So kamen ca. 500 € zusammen, die die Firmlinge vor Weihnachten bei
einem Besuch im Kloster Waldfrieden den Schwestern überreichen
werden.
Allen vielen Dank.
Gisela Mayer und Pauline Jäger
AgCH - Arbeitsgemeinschaft Christliche
Hauskreise
Weihnachten ist das Fest der Liebe
Was da vor ca. 2000 Jahren im Stall von Bethlehem geschah ist längst
nicht allen Menschen bekannt. Es gibt unterschiedliche Ansichten von
Weihnachten. So denken nicht alle Menschen bei dem Kind in der
Krippe an die Menschwerdung Gottes. Aber Weihnachten, was bedeutet Weihnachten?
Weihnachten ist das Fest der Liebe. Die Nacht, in der Jesus geboren
wurde, war eine ganz besondere Nacht, die sich nie mehr wiederholen
würde. Eine heilige Nacht. Paulus beschreibt diese Nacht mit den Worten: „Als aber die Zeit erfüllt war, sandte Gott seinen Sohn, geboren von
einer Frau und unter das Gesetz getan“ (Galater 4,4).
In Jesus kam Gott in diese Welt. Er wurde Mensch und lebte unter den
Menschen. Der Prophet Jesaja bezeichnet das Kind in der Krippe als
„Immanuel“ - was bedeutet: „Gott mit uns“. Gott zeigt uns in seiner
Liebe durch Jesus, dass er mit uns ist. Dass er es gut mit uns meint. Gott
ist mit uns, und das soll diese Welt erfahren.
Die Bibel
Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn
gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern
das ewige Leben haben. (Johannes 3,16)
Bibelkreis wann und wo?
Bibelkreis, jeweils donnerstags (19.30 Uhr) in Hambuch oder Polch.
Nähere Info: AgCH, Siegfried Skubski, Tel. 02653-6122.
Zuhörtelefon die Telefonandacht
(Tel 02653/4378)
Eine drei Minuten Andacht. Jeden Freitag ein neues Thema. Anrufen
können Sie rund um die Uhr.
Thema ab 2. Dezember
Gott kommt in unsere Welt.
Ausgabe 48/2016
Samstag, 3. Dezember 2016
10.30 Uhr Katharina-von-Bora-Haus Ulmen Jungschar für 8-11-Jährige
Montag, 5. Dezember 2016
16.00 Uhr Gemeindehaus Cochem
Café International
Mittwoch, 7. Dezember 2016
18.30 Uhr Krypta St. Remaclus in Cochem-Cond
Ökumenisches Gebet
Donnerstag, 8. Dezember 2016
15.00 Uhr Gemeindehaus Cochem
Frauenhilfe
Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59
Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 09.00
Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr.
Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem „Kreuz und Quer“ entnehmen. Wer den Gemeindebrief „Kreuz und Quer“ nicht erhält, wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem Tel. 02671 - 7114.
Internet: www.coc-ek.de
„Lichtblick“
In der Ruhe liegt die Kraft
Hektik bestimmt bei vielen Menschen die Wochen vor Weihnachten.
Dabei sehnt man sich ja gerade in der Adventszeit nach Ruhe und
Besinnung. Wie kann man Ruhe finden in stressigen Umständen? Wie
kann man Kraft schöpfen, wenn so viel zu erledigen ist? Im LichtblickGottesdienst am 4. Dezember wird es um dieses Thema gehen: In der
Ruhe liegt die Kraft.
Der Lichtblick ist ein Gottesdienst in moderner Gestalt, mit viel Musik,
Zeit zur Besinnung, Impulsen für den Alltag und Raum zur Begegnung.
Der Gottesdienst beginnt um 18.00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus in Cochem, Oberbachstr. 59. Kinder kann man gerne mitbringen.
Für sie gibt es eine eigene Kinderbetreuung.
Sonntag, 4. Dezember, 18.00 Uhr
Evangelisches Gemeindehaus Cochem
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße
Gottesdienste: Sonntag, 09.30 Uhr, Mittwoch, 19.30 Uhr
Geschichtentelefon - für Kinder
(Tel 02653/9119090)
Die drei Minuten Kurzgeschichten für Kids!
Internet
Sie finden uns auch im Internet: www.AgCH.de.
Die Bibel im Internet lesen und auch als Hörbibel: www.bibleserver.
com.
Ev. Kirchengemeinde Zell Bad Bertrich - Blankenrath
Gottesdienstnachrichten der Evangelischen Kirchengemeinde Zell - Bad Bertrich - Blankenrath
vom 04.12.2016 bis 11.12.2016
Sonntag, 04.12.2016, 2. Advent
09.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath
10.30 Uhr Gottesdienst in Zell
Zu diesem Gottesdienst fährt der Buszubringer von Zell-Barl.
Mittwoch, 07.12.2016
18.00 Uhr „Hausgebet im Advent“ in der kath. Kapelle in Reidenhausen
Sonntag, 11.12.2016, 3. Advent
09.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath
An diesem Sonntag findet in Zell kein Gottesdienst statt.
Treffen in Zell
Dienstag, 06.12.2016
19.30 Uhr Bibelgesprächskreis im Gemeinderaum
Ev. Kirchengemeinde Cochem
Gottesdienste
Sonntag, 4. Dezember 2016
10.30 Uhr Gustav-Adolf-Kapelle Kaisersesch
Gottesdienst mit Kindergottesdienst
18.00 Uhr Gemeindehaus Cochem
Lichtblick mit Kinderbetreuung
Veranstaltungen:
Freitag, 2. Dezember 2016
15.30 Uhr Gemeindehaus Cochem
Jungschar für 8-11-Jährige
reLigiOnsgemeinsCHaFTen
Zeugen Jehovas in Zell (Mosel)
Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21
Programm für die Zeit vom 4. bis 9. Dezember 2016
Sonntag, 4. Dezember 2016
09:30 Uhr, biblischer Vortrag
Thema: „Ist die heutige Welt zum Untergang verurteilt.“
10:10 Uhr, Bibel- und Wachtturm-Studium
Thema: „Die Güte gegenüber Fremden vergesst nicht.“
Freitag, 9. Dezember 2016:
19:30 Uhr, Schätze aus Gottes Wort
Wöchentliches Bibellesen: Jesaja 1 bis 5
20:20 Uhr, Unser Leben als Christ
Thema: „Das Königreich erstrahlt in hellerem Licht.“
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind
jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org
Jehovas Zeugen - Daun
Königreichssaal Daun - Steinborn, Am Brünnchen 14
Programm für die Zeit vom 4. Dezember
bis 11. Dezember 2016
„Eure brüderliche Liebe bleibe“. Besuch bei Jehovas Zeugen
Der reisende Prediger Frank Hilsheimer wird gemeinsam mit seiner
Frau Elke für eine Woche die Versammlung Daun besuchen. Sie sind in
der Woche vom 6. Dezember bis 11. Dezember 2016 in der Ortsversammlung zu Gast.
Das Ehepaar Hilsheimer wird gemeinsam mit Jehovas Zeugen vor Ort
verstärkt Hausbesuche durchführen. Dadurch möchten sie andere
ermuntern, sich mit der Bibel zu beschäftigen. Den Höhepunkt der
Woche bildet der Vortrag „Ist die Welt zum Untergang verurteilt?“ Er
findet am Sonntag, den 11. Dezember 2016 um 10.00 Uhr im Königreichssaal Daun statt.
Sonntag, den 4. Dezember 2016
10.00 Uhr Biblischer Vortrag
Thema: »Beweise deine Loyalität als Christ«
Ulmen
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10.40 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms
Thema: »Die Güte gegenüber Fremden vergesst nicht«
Dienstag, den 6. Dezember 2016
19.00 Uhr - Schätze aus Gottes Wort
Thema: »Lasst uns zum Berg Jehovas hinaufziehen«
19.45 Uhr - Unser Leben als Christ
Thema: »Im Predigtdienst geschickter werden: Mit dem Buch „Bewahrt
euch in Gottes Liebe“ das Herz ansprechen«
20.05 Uhr Dienstvortrag des Kreisaufsehers
Thema: »Bleibe auf der Landstraße der Heiligkeit in Richtung Königreich Gottes!«
Donnerstag, den 8. Dezember 2016 - keine Versammlung Sonntag, den 11. Dezember 2016
10.00 Uhr Biblischer Vortrag
Thema: »Ist die Welt zum Untergang verurteilt?«
10.40 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms
Thema: »Wie man im fremdsprachigen Gebiet geistig stark bleiben
kann«
11.10 Uhr Schlussvortrag des Kreisaufsehers
Thema: »Hast du gute Gewohnheiten?«
Wöchentliches Bibellesen: Jesaja 1 - 5
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich und kostenfrei. Keine Kollekte.
Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen.
Besuchen Sie unsere Internetseite „www.jw.org“.
Ausgabe 48/2016
15.30 Uhr
Hauptlauf Männer/FrauenSenioren/Seniorinnen(W/M
20 -W/M 85) 7.000 m (4 große Runden)
Meldungen bis 02.12.2016 an:
Michael Hammes, Am Sonnenhang 7, 56828 Alflen, Tel.: 0 2678/9537679,
E-Mail: [email protected]
SG Auderath/Alflen
Alte Herren
Mitgliederversammlung
Am Freitag, den 16.12.2016 findet unsere diesjährige
Versammlung statt.
Beginn ist um 18.30 Uhr im Stüffje. Im Anschluss wollen wir zusammen
zu Abend essen. Wichtige Entscheidungen für nächstes Jahr stehen an.
Deshalb bitten wir um ein zahlreiches Erscheinen.
Rückblick
SG Lutzerath/Bad Bertrich II : SG Auderáth/Alflen
1:6 (1:1)
Tore: H. Hermann 1x; R. Kassube 1x; V. Gornus 2x; L.Prämassing 2x
Vorschau
Sonntag, 04.12.2016, 12:30 Uhr in Burgen
SV Burgen II : SG Auderath/Alflen
Auderather Dorfkapelle „AuDoKa“
5. traditionelles Hofkonzert bei „Tante Helga“
FeUerWeHren
Stützpunktfeuerwehr Lutzerath
Feuerwehrübung am 04.12.2016
An diesem Sonntag, 04.12.2016 findet um 09:00 Uhr unsere nächste
Feuerwehrübung im Feuerwehrgerätehaus in Lutzerath statt. Um
pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Marc Pumple, Wehrführer
Freiwillige Feuerwehr Meiserich
Nachruf
Am Montag, den 21. November ist unser Kamerad
Adolf Michels
im Alter von 88 Jahren verstorben. Er hat sich während seiner
langjährigen aktiven Dienstzeit stets zum Schutz und Wohle
der Allgemeinheit eingesetzt.
Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken
bewahren.
Die Kameraden der FFw Meiserich
Auch dieses Jahr wollen wir wieder bei „Tante Helga“ im Hof ein kleines
weihnachtliches „Hofkonzert“ geben.
Es findet am Samstag, den 17.12.2016 um 18:00 Uhr statt.
Wir reichen kostenlos Glühwein und Kinderpunsch. Weitere Getränke
sowie heiße Würstchen stehen ebenfalls bereit.
Für eine Spende für die Erneuerung der Heizung im Kloster Waldfrieden steht eine Spendenbox bereit. Die Auderather Dorfkapelle
bedankt sich für die Unterstützung und wünscht allen ein gesegnetes
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Sportverein SSV Falkenlay
Bad Bertrich/Kennfus e.V.
Einladung zur Weihnachtsfeier
Wir laden alle Mitglieder und Ehrenmitglieder zusammen mit ihren Partnern und Familien zur diesjährigen
Weihnachtsfeier des Sportvereins ein.
Die Feier findet am Samstag, den 17. Dezember
2016 ab 18:30 Uhr im Bürgerhaus Kennfus statt.
Es würde uns freuen, wenn die Weihnachtsfeier wie in den Vorjahren
gut besucht wird. Für unser leibliches Wohl werden unsere beiden
Köche Hans und Jörg in bewährter Manier sorgen.
Achtung: Damit wir besser planen können, bitten wir um Anmeldung
für die Weihnachtsfeier bis spätestens Samstag, den 10.12.2016 bei
Hans-Jürgen Schönki (Telefon: 729), Claudia Max-Sausen (1384) oder
Werner Balling (1453).
Bitte den Selbstkostenanteil in Höhe von 5,00 Euro je Erwachsenen
für das Essen bei der Anmeldung entrichten. Kinder und Jugendliche
sind frei. Alle Getränke werden zum Selbstkostenpreis angeboten.
SV Beurener Höhe 1923 e.V.
Vereine & VerbÄnde
SV „Schwarz-Weiß“ Alflen
Nikolaus Cross-Lauf 2016
als 4. Lauf der 29. Crosslauf-Serie des Sportkreises
Cochem-Zell, am Sonntag, 04.12.2016 beim Sportplatz der SG Auderath- Alflen
Zeitplan
Startzeit, Klasseneinteilung, Streckenlänge ca.
14.00 Uhr Babylauf (Kinder U 4 u. jünger) 100 m
14.05 Uhr
Bambinilauf (Kinder U 8) 300 m
14.10 Uhr
Weibliche Kinder (U 10 - U 12) 800 m (1 kl. Runde)
14.20 Uhr
Männliche Kinder (U 10 - U 12) 800 m (1 kl. Runde)
14.30 Uhr
Weibliche Jugend U 14 + U 16Männliche Jugend U14 +
U 16 1.600 m (2 kleine Runden)
14.45 Uhr
weibl./männl. Jugend U18+ U20MittelstreckeSenioren/Seniorinnen (W/M 20 - W/M 85) 3.500 m (2 große
Runden)
Weihnachtsfeier
Hallo Sportfreunde,
unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am
17.12.2016, ab 19.00 Uhr, in der Gemeindehalle
Beuren statt. Dazu laden wir alle Mitglieder mit Partner recht herzlich ein. Unkostenbeitrag pro Person: 10,00 €. Wer an
der Feier teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Jörg Paul (015142552311/02675-911307) oder Domi Konrath (01605875732/02675911488) bis zum 10.12.2016 an.
Über zahlreiche Anmeldungen würden wir uns sehr freuen.
Aufbau in der Halle: Freitag, 16.12.16, ab 18.00 Uhr.
Aufräumen in der Halle: Sonntag, 18.12.16, ab 13.00 Uhr.
Es wäre schön, wenn sich auch daran einige Mitglieder beteiligen würden!
Aufräumarbeiten Sportplatz
Liebe Sportfreunde,
am Samstag, 10.12.2016 um 08.30 Uhr treffen wir uns auf dem
Sportplatz in Beuren, um einige Aufräumarbeiten zu erledigen. Es wäre
schön, wenn sich viele freiwillige Helfer des Vereins daran beteiligen
würden.
Ulmen
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bCC büchel e.V.
bücheler Hüttengaudi 2017
Los geht‘s wieder zu unserer Bücheler Hüttengaudi 2017! Seid gespannt auf einen zünftigen Abend voller Musik,
Tanz und Unterhaltung.
bücheler haben wie im letzten Jahr wieder Vorkaufsrecht!
Vorverkaufspreis: 10,00 €.
Ab sofort können alle Bücheler Karten bis 25.11.2016 bei Laura bestellen.
Ab dem 26.11.2016 können dann auch alle Auswärtigen bestellen!
Rückmeldung bitte per Mail [email protected] oder 016097002724.
Ausgabe 48/2016
Kirchenchor Cäcilia büchel
Liebe Sängerinnen und Sänger,
am samstag, den 3. dezember, gestalten wir das
Pontifikalamt zur Firmung in Büchel mit. Das Ansingen
beginnt pünktlich um 14:00 Uhr in unserer Pfarrkirche.
Am sonntag, den 4. dezember, bringen wir unseren Senioren im Rahmen ihres Adventstreffens wieder ein Ständchen. Vorher treffen wir
uns um 16:00 Uhr zum Ansingen in unserem Proberaum.
mgV „eifelgruß“ büchel
Liebe Sänger,
wir wollen auch in diesem Jahr den Bücheler Seniorennachmittag mitgestalten. Wir treffen uns am 04.12.2016
um 17:00 Uhr im Bücheler Pfarrsaal, um mit unserem Gesang alle
Anwesenden auf eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit einzustimmen.
Am 07.12.2016 um 10:30 Uhr treffen wir uns im Kindergarten, um mit
den Kindern einige Lieder zur Adventszeit zu singen.
Wir gestalten am 10.12.2016 um 18:30 Uhr den Gottesdienst in der
Kirche in Gevenich mit. Die Messe wird gehalten zum Gedenken an die
verstorbenen Mitglieder des MGV „Eifelgruß“ Büchel.
Hierzu laden wir alle Gläubigen aus der näheren Umgebung ein.
Die Generalprobe zur Gestaltung der Messe findet am 09.12.2016 um
20:00 Uhr in der Kirche in Gevenich statt.
sg eifelhöhe
1. mannschaft
sg Oppenhausen - eifelhöhe i Hinweis: Die Kartenzahl ist wie letztes Jahr auf 500 begrenzt.
Vortragende Kappensitzung 2017
Liebe Karnevalsfreunde,
diejenigen, die an der Kappensitzung einen Vortrag machen möchten,
möchten sich zwecks Planung bereits jetzt bei Nicole oder Arno melden.
Auch diejenigen, die Lust hätten, aber keine Idee für einen Vortrag
haben, möchten sich gerne bei uns melden. Gerne setzen wir uns mit
euch zusammen.
Frauengymnastikgruppe
büchel
Das Jahr geht langsam zu Ende. Wir treffen uns am mittwoch,
07.12.2016 um 18.00 Uhr an der Turnhalle und wandern, wenn das
Wetter es zulässt, nach Faid zum Hähnchen-Essen und Schrottwichteln. Wer sein Wichtelgeschenk nicht tragen möchte, kann es vorher
bei Anne abgeben.
Es sollte ein kleines Päckchen sein. Kein Riesenpaket. Anmelden könnt
ihr euch noch bei Anita (828) oder Anne (610) und euren Essenswunsch
äußern.
Für Diejenigen, die nicht zu Fuß gehen, werden wir Fahrgemeinschaften bilden.
Eventuell könnte man auch den Bus benutzen.
Wir wünschen euch einen schönen geselligen Abend.
0:2 (0:1)
Die Mannschaft der Stunde in der Kreisliga B Nord ist die SG Eifelhöhe. Nach dem Sieg gegen Tabellenführer Masburg in der vergangenen Woche siegte unsere Mannschaft auch beim Tabellenzweiten SG
Oppenhausen mit 2:0. Die Gastgeber von der SG Oppenhausen waren
spielerisch sicherlich etwas überlegen, aber das junge Team um Trainer
Jens Fiedermann machte dies mit einer überzeugenden kämpferischen
Leistung wett. Sicherer Rückhalt mit einigen sehr starken Paraden war
Fabian Horst, der sein Tor sauber hielt und damit den Grundstein für
diesen Erfolg legte. Die Gastgeber waren meist tonangebend, aber
mit einer klugen Verteidigung der gesamten Mannschaft und sehenswerten Kontern blieb die 1. Mannschaft immer gefährlich. Die Tore für
unsere Mannschaft erzielte Peter Benz, der aus der 1. Mannschaft nicht
mehr wegzudenken ist. Durch diesen tollen Erfolg hat die 1. Mannschaft die Tabellenführung übernommen, allerdings haben Masburg
und Oppenhausen noch Nachholspiele.
Das angesetzte Heimspiel für kommenden Sonntag gegen die SG
Hambuch wurde in das kommende Jahr verlegt. Damit geht unsere 1.
Mannschaft nun in die Winterpause. Für das Kalenderjahr 2016 bedankt
sie die Mannschaft und der Trainer bei allen Sponsoren, Gönnern und
Fans für die tolle Unterstützung.
2. mannschaft
Die 2. Mannschaft hatte am vergangenen Sonntag spielfrei.
Vorschau:
Sonntag, 04.12.2016 SG Illerich - SG Eifelhöhe II 14:30 Uhr in Illerich
sV büchel 1927 e.V.
Fsg eifelhöhe gewinnt erneut und deutlich
mit 8:0 gegen die Fsg rüber!
Am vergangenen Sonntag erwartete die Eifeler Mädels
wieder ein Flutlichtspiel bei winterlichen Temperaturen. Nachdem der angesetzt Schiedsrichter um 16:30 Uhr noch nicht da
war, musste man erstmal Ersatz besorgen. Der war aber schnell gefunden und der aus dem Nachbardorf stammende Oliver Görgen pfiff die
Partie mit einer Verspätung von 30 min. an.
Von Anfang an setzte die FSG den Gegner unter Druck und hätte nach
den 10 min. bereits über ein Tor jubeln können, doch man verfehlte
knapp. Kurz darauf dasselbe Spiel. Mit ständigem Druck ließ man den
Maifelderinnen keine Chance, ein richtiges Spiel aufzubauen und
konnte kurze Zeit später endliche das 1:0 durch Laura Thomas bejubeln.
Ulmen
- 54 -
Das Spielgeschehen änderte sich nicht, die Heimmädels eroberten
jeden Ball der Gegner und somit konnte Ina Benz kurz vor ihrer Auswechslung zum 2:0 erhöhen. Der Torrausch spielte sich ein und die eingewechselte Nathalie Kraus konnte auf 3:0 erhöhen.
Ziemlich schnell danach eroberte Michaela Maibauer sich den Ball und
drosch ihn zum 4:0 in die Maschen. Zwei Minuten später nahm die
abwehrstarke Stefanie Adams allen Mut zusammen und spielte eine
um die andere Spielerin des Gegners aus und macht mit dem 5:0 den
Halbzeitstand perfekt. Einige weitere Chancen erspielte sich die Heimelf noch, scheiterte jedoch aber des Öfteren knapp.
Nach dem Pausentee ging man weiter mit Druck in die letzten 45
Minuten. Nach zehn gespielten Minuten wurde die eingewechselte
Jule Jungglas im Strafraum gefoult und vollendete den Strafstoß selbst
zum 6:0. Danach hat man wohl kurz den Faden verloren und ließ Rüber
unnötig, aber auch ungefährlich, vorrücken. Aber das ließ die Mannschaft um Gelhausen und Hermann nicht lange zu und steuerte wieder
auf das Gästetor zu. Erneut pfiff der Schiedsrichter, dieses Mal Handspiel, und zeigte auf den Punkt. Wiederum war es Jule Jungglas, die
zum 7:0 verwertete. Noch einige Minuten zu spielen, gelang es Nathalie Kraus, drei Gegenspielerinnen auszutanzen, woraufhin sie den Ball
mit voller Wucht in den rechten Winkel schoss. Somit ging man mit 8:0
als verdienter Sieger vom Platz.
Unser erster Dank gilt Oliver Görgen, der sich sofort als Schiri-Ersatz
zur VErfügung stellte und die Partie auf beiden Seiten gut pfiff. Und
wie jedes Wochenende einen riesen Dank an die Fans, die uns trotz der
Kälte immer unterstützen. Ihr seid Gold wert!
Vorschau:
Am nächsten sonntag, den 04.12., haben die FSG-Mädels den direkten Konkurrenten aus Oberwinter zu gast. Mit einem Sieg zieht die
FSG am TuS vorbei und kann den 1. Tabellenplatz sicher machen.
Anstoß ist um 17:30 Uhr in büchel. Auch hier freuen sich die Mädels
auf zahlreiche Zuschauerunterstützung.
VdK Ortsverband büchel
Sehr geehrte Mitglieder,
zur diesjährigen Jahreshauptversammlung mit Neuwahl des Vorstandes laden wir Sie alle recht herzlich am samstag, 10.12.2016 um
15.00 Uhr in den Pfarrsaal ein.
Vorgesehene Tagesordnung:
1.Begrüßung
2.Totengedenken
3. Bericht des Vorsitzenden
4.Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüferin
6. Entlastung des Vorstandes
7.Ehrungen
8. Neuwahl des Vorstandes
9.Verschiedenes.
Nach dem offiziellen Teil wollen wir den Nachmittag bei Kaffee und
Kuchen gemütlich beschließen.
Wir bitten um anmeldung bis zum 04.12.2016 bei H. Pauly, Tel. 661,
O. Benz, Tel. 356 oder B. Manthey, Tel. 303.
Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
musikverein gevenich e.V.
seniorenkapelle
nächste Proben:
Freitag, 2. Dezember um 20:00 Uhr;
Freitag, 9. Dezember um 20:00 Uhr;
Freitag, 16. Dezember um 20:00 Uhr;
nächste Termine:
Sonntag, 4. Dezember um 17:00 Uhr Seniorentag in Gevenich;
Sonntag, 18. Dezember (4. Advent) um 17:00 Uhr Kirchenmusikalische
Weihnachtsandacht in Urschmitt - Pfarrkirche St. Quirinus;
st. Hubertus schützenbruderschaft e.V. gevenich
Im letzten Wettkampf in der Winterrunde 2016 trat
unsere Mannschaft (Werner Schneiders, Roswitha
Eberhard, Lothar Föllenz, H.W.Reiser Lothar Adams)
in der Landesliga Grp. Süd (Disziplin LG-aufgelegt) bei der SG Zell I an.
Unsere Mannschaft konnte diesen Wettkampf, mit 6:0 Einzelpunkte
und 2:0 Mannschaftspunkte, für sich entscheiden.
In der Abschlusstabelle belegte sie den 3. Platz.
Tabelle:
PlatzVerein
1.
SV Wittlich I
2.
St. Seb. Bitburg II
3.
St. Hub. Gevenich I
4.
SG Zell I
5.
St. Seb. Bitburg I
6.
Konzer Bürgerschützen I
Ausgabe 48/2016
mannschaftspkt.: einzelpkt.:
8:2
23:7
7:3
22:8
7:3
21:9
4:6
11:19
2:8
7:23
2:8
6:24
Ulmen
- 55 -
Imkerverein Lutzerather Höhe e.V.
Liebe Imkerfreunde,
wir treffen uns zum Stammtisch am Donnerstag, dem 8. Dezember
um 19.00 Uhr, in der Gaststätte „Zum Stüffchen“ in Alflen.
Thema: Gemütliches Beisammensein zum Jahresabschluss.
SSG Lutzerather Höhe 1973 e.V.
AH
Die Jahreshauptversammlung der SSG Lutzerather
Höhe - AH - findet am Freitag, dem 13.01.2017 um
19:30 Uhr im Hotel Maas statt.
Dabei ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung durch den Spielführer
2. Totengedenken
3. Saisonrückblick 2016
4. Bericht des Kassenwartes
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Kassenwartes
7. Neuwahl Spielführer und Vertreter
8. Neuwahl Kassenwart
9. Verschiedenes
Ausgabe 48/2016
Ort der Versammlung ist das Hotel Wilhelmshöhe in Auderath.
Zu dieser ordentlichen Mitgliederversammlung lade ich hiermit alle
Vereinsmitglieder recht herzlich ein.
Vorläufige Tagesordnung:
- Rückblick 2016
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Abstimmung zur Aufnahme neuer Mitglieder
- Ausbildung 2017
- Geplante Anschaffungen 2017
- Neuerungen 2017
- Sonstiges
Im Anschluss an die Versammlung ist ein Abendessen geplant.
Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden bis zum Vorabend
der Versammlung per Email an [email protected] angenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht
auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten, in vollem Umfang
beschlussfähig ist.
Um eine bessere Planung zu ermöglichen, bitte ich Sie um Anmeldung,
telefonisch unter 0174-4419222, oder per Email an oben angegebene
Adresse bis zum 05.12.2016.
Natürlich würden wir uns freuen, unsere Mitglieder in voller Zahl
begrüßen zu dürfen. JH
Eifelverein Ulmen e.V.
Nikolauswanderung
Am Samstag, den 10. Dezember 2016 lädt der
Eifelverein Ulmen wieder Kinder, Eltern und Großeltern zur traditionellen Nikolauswanderung ein.
Treffpunkt: 14.00 Uhr am Eifelvereinshaus
Von dort starten wir zu einer gemeinsamen winterlichen Rundwanderung. Wieder am Eifelvereinshaus angekommen, werden wir uns mit
heißem Kakao und frischen Waffeln stärken.
In diesem Jahr haben wir das Eifelvereinshaus als Weihnachts-Werkstatt hergerichtet. Hier können wir nach Herzenslust basteln und
werkeln und vielleicht noch das ein oder andere Weihnachtsgeschenk
gestalten.
Auch der Nikolaus wird uns besuchen und für jedes Kind eine Kleinigkeit mitbringen.
Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos.
Nichtmitglieder zahlen 5 €
Anmeldungen bitte bis Mittwoch, 07.12.2016 bei Silvia Dietzen, Tel.
(02676) 951730.
Musikverein Ulmen 1969 e.V.
„Last night of the proms“ Jahreskonzert am 10.12.2016
Caritasgruppe der Pfarrei Lutzerath
Liebe Seniorinnen und Senioren,
der nächste Kaffeenachmittag findet wieder am Mittwoch, dem 7. Dezember 2016 statt.
Alle sind herzlichst eingeladen.
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des
DRK Ortsverein VG Ulmen e.V.
Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden,
am 11.12.2016 um 17.00 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung statt.
Am 10. Dezember ist es wieder soweit. Der Musikverein Ulmen veranstaltet sein alljährliches Jahreskonzert
im Bürgersaal in Ulmen. Um 19:00 Uhr eröffnet das Jugendorchester
unter der Leitung von Maximilian Mohr den musikalischen Abend,
der in diesem Jahr unter dem Motto „Last night of the proms“ steht.
Im Anschluss knüpft der Musikverein unter der Leitung von Thomas
Thelen an dieses Motto an. Freuen Sie sich und erleben Sie einen musikalischen Abend rund um das Vereinigte Königreich.
Einlass ist ab 18:30 Uhr; der Eintritt ist frei.
Wichtiger Hinweis
an alle Einsender von Digitalfotos
Bitte beachten Sie, dass künftig aus Qualitätsgründen
nur noch Digitalfotos mit einer Mindestgröße von
1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können.
Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht
mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere
Benachrichtigung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Redaktion
Ulmen
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Ausgabe 48/2016
Freuen Sie sich auf die traditionellen Konzerte zum Jahresende von
Bruce Kapusta. Lehnen Sie sich zurück, gönnen Sie sich die Begeisterung an seiner Musik, mit der er Sie am mittwoch, 21.12.2016, um
19.30 Uhr im bürgersaal in Ulmen auf den Advent und das Weihnachtsfest einstimmen möchte. Präsentiert wird das Konzert von der
Kg burgnarren Ulmen.
Mit deutschen und internationalen Advent- und Weihnachtsliedern
sowie besinnlichen und fröhlichen kölschen Geschichten rund um das
Fest möchte der Musiker und Entertainer Sie zu einem stimmungsvollen Konzerterlebnis einladen.
Er wird von Chizuko Takahashi mit der Violine sowie Annemie Lorenz
mit ihrer unnachahmlichen Vortragsart begleitet.
Genießen Sie vor dem Konzert einen Glühwein und Punsch in der Original Bruce-Kapusta-Weihnachtstasse, die ein schönes Andenken an
einen herrlichen Konzertabend sein wird.
Die diesjährige Konzertreihe steht für den Künstler unter einem ganz
besonderen Stern. Da er selbst Familienvater ist, liegt ihm das Wohl der
Kinder besonders am Herzen. Jedoch gibt es in unserer Region immer
noch zu viele Kinder, die unterhalb der Armutsgrenze leben müssen.
„Das darf nicht sein“, erklärt der Musiker. „Gemeinsam mit meinen Gästen möchte ich dafür sorgen, dass es möglichst vielen Kindern besser
geht.“
Mit dem Besuch des Konzertes kann jeder Gast dazu beitragen, ein
wenig Zuversicht und Hoffnung auf eine bessere Zukunft in das Leben
der Kinder in der Region zu bringen. Die gespendeten Gelder fließen in
verschiedene Projekte der Malteser vor Ort.
Ob in der beeindruckenden Kulisse der großen Friedenskirche in Krefeld, im ehrwürdigen Kloster der Steyler Missionare in St. Augustin oder
beim Benefizkonzert in der historischen St. Agnes-Kirche in Köln –
die Trompete wird mit ihrem einmaligen und feierlichen Klang viele
festlich beleuchtete Kirchen und Säle füllen.
Überraschen Sie Ihre Familie und Freunde, laden Sie sie ein und freuen
Sie sich auf einen gemeinsamen festlichen und stimmungsvollen
Abend mit Fröhlichkeit und viel Gefühl.
mittwoch, 21.12.2016, bürgersaal Ulmen
Einlass: 19.00 Uhr, Beginn: 19.30 Uhr
Vorverkauf: 17 €, Abendkasse: 19 €
Karten erhältlich bei:
Volksbank, Kelbergstraße 1,
Ulmen
Sparkasse Mittelmosel, Alter Postplatz 22,
Ulmen
Volksbank, Abt-Richard-Straße 13,
Daun
Buchhandlung Lese Ecke, Bahnhofstraße 32a,
Ulmen
Köln Ticket: 0221 / 8201,
www.koelnticket.de - www.bruce-kapusta.de
st. matthias schützenbruderschaft
Schöne Lieder, warme Worte,
tiefe Sehnsucht, stille Orte.
Gedanken, die voll Liebe klingen,
Weihnachten möcht‘ ich nur mit Dir verbringen.
Was gibt es Schöneres als bunte Plätzchen, frischen Tannenduft, leuchtende Kinderaugen sowie Zeit und Muße für Freunde und Familie, dazu
wunderschöne Geschichten und bekannte Melodien, die tief
das Herz berühren. „Diesen besonderen Zauber möchte ich festhalten
und Ihnen einen unvergesslichen Konzertabend in einer fantastischen
Atmosphäre bereiten“, schwärmt der Star-Trompeter.
Am Freitag, den 25.11.16 haben wir gegen die
Mannschaft aus Dünfus, mit 477 zu 473 Ringen
gewonnen.
beste schützen:
Bernd Schaaf Katja Meurer Tamara Bäßler Marco Wolf mit 126 Ringen
mit 124 Ringen
mit 121 Ringen
mit 106 Ringen
Das nächste Schießen findet am 02.12.2016 in Reudelsterz statt.
Ulmen
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sV Fortuna Ulmen 1921 e.V.
Vorschau auf die Wegitherm-Cup
Fußballturnierserien 2017!
Auch im Jahre 2017 wird wieder die traditionelle Hallenturnierserie um den Wegitherm-Cup aufgelegt.
Der aus Ulmen stammende Hauptsponsor der Veranstaltungsreihe,
Rene Diederichs, einer der Geschäftsführer der Unternehmung aus
Uersfeld und somit Namensgeber, hat erneut keine Mühen und Kosten
gescheut, der Ulmener Fußballabteilung diese Plattform zu bieten.
-Rene Diederichs in der Bildmitte / in den Reihen der Vereinsführungnachfolgend die geplanten Turniere:
07.01.2017 Samstag, 10,00 - 17.00 Uhr Wegitherm C-Jugend
08.01.2017 Sonntag, 10.00 - 17.00 Uhr Wegitherm F + D-Jugend
13.01.2017 Freitag, 18.00 - 23.00 Uhr WEGITHERM A-Jugend
14.01.2017 Samstag, 10.00 - 17.00 Uhr Wegitherm B-Jugend
15.01.2017 Sonntag, 10.00 - 17.00 Uhr Wegitherm Mädchen
21.01.2017 Samstag, 10.00 - 14.00 Uhr Wegitherm Bambini
22.01.2017 Sonntag, 10.00 - 16.00 Uhr Wegitherm E-Jugend
Ausgabe 48/2016
Natürlich finden auch die Senioren Berücksichtigung in den finanziellen Aufwendungen unseres Sponsors: Folgende Turniere sind in den
„betagteren Altersklassen“ so möglich geworden und vorgesehen:
21.01.2017 Samstag, 14.00 - 19.00 Uhr Wegitherm Senioren
04.03.2017 Samstag, 14.00 - 19.00 Uhr Wegitherm Alte Herren
Die einzelnen Startschüsse werden rechtzeitig in den Medien aufgezeigt samt schlussendlichem Teilnehmerfeld. Für das leibliche Wohl in
der Halle wird zu allen Tagen bestens gesorgt sein.
Freuen wir uns also auf den Januar 2017; in der Sporthalle in Ulmen
wird Einiges geboten sein.
senioren i
Klarer Heimsieg
auch das letzte Heimspiel der saison konnte unsere 1. mannschaft
klar mit 0:4 gewinnen. der gegner aus dem weit entfernten Habscheid hatte zur keiner Zeit die aussicht auf etwas zählbares.
sV Ulmen i - sg Habscheid 4:0
Bereits in den ersten Minuten war klar, in welche Richtung dieses Spiel
gehen wird. Nach guten Aktionen über die Außenbahn kamen Jan Verwaayen und Christian Jerke nacheinander zum Torabschluss aus rund
16 m. Leider bekamen die zwei den Ball nicht auf das Tor. So musste
man doch einige Minuten länger auf das wichtige 1:0 warten. Aber
dann machte es Mike Schumacher nach einem punktgenauen, weiten
Abschlag von Ejlin Kajo wieder richtig gut über die Außenbahn und
Jan stand wieder goldrichtig im Strafraum. Jetzt ließen wir den Gegner etwas besser ins Spiel kommen. Und so musste unser Torwart Ejlin
bei einem Kopfball in höchster Not klären. Mit dem Pausenpfiff konnte
unser Team dann aber die Führung sogar noch ausbauen. Markus
Schweisel konnte eine Abwehraktion direkt in den Lauf von Mike klären, der dann aus weiter Entfernung das 2:0 erzielen konnte.
Die 2. Halbzeit plätscherte großenteils vor sich hin. Dennoch vergaß
das Team nicht den Deckel endgültig auf den Sieg zu machen. Zweimal
die Kombination Jan - Mike erhöhten das Ergebnis auf ein verdientes
4:0.
Fazit: Ungefährdeter Heimerfolg!
aufstellung: Ejlin Kajo - Benedikt Hens, Markus Schweisel, Matthias
Gundert (60. Tom Karst), Matthias Wolf (70. Marc Friedrich) - Sven
Michels, Anton Brack, Christian Jerke, Yannick Franzen (75. Johannes
Regnier), Mike Schumacher - Jan Verwaayen
Tore: 15‘ 1:0 Jan (Mike), 45‘ 2:0 Mike (Markus), 60‘ 3:0 Mike (Jan), 80‘ 4:0
Jan (Mike)
Ulmen
- 58 -
Vorschau: Leider ist die 1. Mannschaft noch nicht in die Winterpause
entlassen. Kommendes Wochenende wurde das Spiel gegen die SG
Darscheid/Mehren auf nächstes Jahr verlegt. Das ausgefallene Spiel
gegen die SG Esch/Feusdorf muss aber dieses Jahr noch ausgetragen
werden. Bisher ist hier der Sonntag, 11.12, 14:30 Uhr in Esch angesetzt.
Eine Spielverlegung ist aber noch nicht final entschieden.
Es wartet auf jeden Fall ein Gegner der mit dem Rücken zur Wand steht
und nichts mehr zu verlieren hat. Oftmals sind das die schwierigsten
Spiele und unser Team muss gewarnt sein und eine konzentrierte Leistung abliefern um auch die Punkte beim Tabellenletzten zu gewinnen.
Trainer Schenk und das Team freuen sich auch am letzten Spiel in 2016
auf viel Ulmener Unterstützung. (CJ)
senioren ii
Zweite mannschaft verliert auch zweites spiel gegen rengen!
Bereits am vergangen Freitag, traf die Elf um Holger Esper und Horst
Zenner, zum zweiten Mal binnen einer Woche auf den SC Rengen und
verlor zum zweiten Mal.
sV Ulmen ii 1:3 sC rengen
Nach dem schwachen Auftritt in der letzten Woche, wollte die Mannschaft Moral beweisen und das letzte Spiel in 2016 positiv beenden.
Die erste Halbzeit war dann auch ordentlich, man hatte zwar wenige,
aber gute Torgelegenheiten, die man jedoch nicht nutzen konnte.
Da der Gast auch nichts Zählbares auf unser Tor brachte, stand es zur
Pause 0:0.
Die zweite Hälfte verlief dann im Gegensatz zu den ersten 45. Minuten eindeutiger. Nur leider in die falsche Richtung! Fortan bestimmte
Rengen das Spiel und ging nach 55. Spielminuten mit 1:0 in Führung.
Zwar konnte Johannes Regnier den zwischenzeitlichen Ausgleich
erzielen, dass änderte jedoch nichts an der schwachen Halbzeit. In den
letzten 10 Minuten erzielte Rengen noch 2 weitere Treffer und gewann
schlussendlich verdient.
Fazit:
Zwei Spiele gegen Rengen, zweimal verloren und zweimal schlecht
gespielt, viel mehr gibt es zu den beiden Spielen nichts zu sagen!
Aufstellung:
Marcel Treber - Fabian Greif (65. Jonathan Pitzen), Alex Krämer (85. Joshua Thiel), Ricardo Schaaf, Marc Friedrich - Ralf Gehl, Anton Brack ©,
Dominik Hens, Johannes Regnier - Niklas Denkel - Tobias Hofmann
Geschlossen möchte sich die Mannschaft aber nochmal bei Holger
Esper und Horst Zenner bedanken, die beide im nächsten Jahr nicht
mehr an der Seitenlinie stehen werden. Mit Ihnen holten wir als Aufsteiger 13 Punkte und haben einen beruhigenden Vorsprung auf den
Abstiegsplatz. Danke Holger! Danke Horst!
Ausgabe 48/2016
seniorenverband brH Cochem
Wanderung
Die nächste Wanderung des Seniorenverbandes
BRH Cochem, Gruppe 1, findet am mittwoch, dem
7. dezember 2016 statt.
Wir treffen uns um 10:00 Uhr am Bahnhof Cochem. Von dort geht die
Wanderung über die neue Moselbrücke, runter ans Moselufer, weiter
bis Ende Cond, über den Apolloweg hinauf nach Valwigerberg und
zurück über den Bergweg nach Valwig zum Hotel „Fisch Fritz“. Hier wollen wir dann bei gutem Essen und Getränken den Wandertag und das
Wanderjahr 2016 ausklingen lassen.
Die Strecke ist aus früheren Wanderungen bekannt und ist trotz einiger
Steigungen sicherlich für alle zu schaffen. Länge ca. 9 km. Nach dem
gemütlichen Beisammensein mit etwas Vorweihnachtsstimmung fahren wir mit dem Linienbus zurück nach Cochem.
Weitere auskunft durch: Wanderwart Werner Liesenfeld, 56858
mittelstrimmig; Telefon: 06545-8920 od. 0162-1752355 od. email:
werner. [email protected].
spondylodese-sHg mittelmosel-eifel e.V.
erbrecht
Am dienstag, den 6. dezember um 19.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Wittlich, Kurfürstenstr. 10 lädt die SHG alle Interessierten zu
einer Informationsveranstaltung zum Thema „Erben und Vererben“ ein.
Unsere Fachrechtsanwältin Fr. Astrid Dahmen aus Wittlich gibt einen
umfassenden Überblick über das deutsche Erbrecht und ergänzt den
Vortrag mit Beispielen aus ihrer alltäglichen Arbeit. Sie unterrichtet
auch über die Vor- und Nachteile von Schenkungen zu Lebzeiten,
Ausgleichs- und Pflichtansprüche sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer. Auch besprochen werden das Ehegattentestament. Des Weiteren referiert sie über die Grundzüge des gesetzlichen Erbrechts, die
gerade auch Eigentümer betreffen. Im Anschluss stellt sich Fr. Dahmen
gerne zur Verfügung, um Fachfragen zu beantworten. Die Teilnahme
ist kostenlos.
Anmeldung: P. Göttges, 06532 2067; Kinderschutzbund 06571 2110
auch auf unsere Homepage: www.spondy-gruppe.de
Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und einen gesunden
Rutsch ins neue Jahr.
Unser nächstes Beratungsgespräch findet wieder am 5. Januar (je nach
Wetterlage) statt.
schlepperfreunde schieferland e.V.
einladung Jahreshauptversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung der Schlepperfreunde Schieferland e.V. findet am samstag, 7. Januar 2017 im Gemeindehaus
Laubach, kleiner Saal statt. Beginn 19.30 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr
2. Bericht des 1. Kassierers
3. Bericht des 1. Schriftführers
4. Bericht der Rechnungsprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Mitgliedsbeiträge
7. Anträge
8. Verschiedenes
Der Vorstand bittet um vollzählige Teilnahme
maschinen- und betriebshilfsring
Vulkaneifel daun e.V.
einladung zur generalversammlung
Der Maschinen- und Betriebshilfsring Vulkaneifel Daun e.V. veranstaltet am 06.12.2016 um 20.00 Uhr im Gasthaus „Zum Brauer“ in 54550
Daun-Steinborn seine Generalversammlung.
Neben Vorstands- und Beiratswahlen werden die Leistungen des
Maschinenringes dargelegt und die Möglichkeiten erörtert, die von
den Landwirten in Anspruch genommen werden können.
Das Hauptreferat mit dem Thema Exakt in der Spur bleiben durch RTK für unsere Betriebsstrukturen mehr als Luxus? dreht sich ganz um GPSgesteuerte Lenkungstechnik.
Alle Mitglieder mit ihren Partner/innen sowie interessierte Landwirte
und deren Betriebsnachfolger sind zu dieser Generalversammlung
herzlich eingeladen.
Ulmen
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LandFrauenverband Vulkaneifel
Der LandFrauenverband Vulkaneifel unternimmt vom 16. bis 22. Mai
2017 eine Flugreise nach Portugal. Die Tour beginnt in Porto. Die Stadt
bietet viele interessante Sehenswürdigkeiten. Von hier aus geht es
weiter Richtung Süden, nach Fatima. Die Stadt ist der bedeutendste
Wallfahrtsort in Portugal und einer der bekanntesten der katholischen
Kirche. Weiter führt die Reise in die Hauptstadt Lissabon, die auf besondere Weise die portugiesische Kultur reflektiert. Von hier aus treten wir
dann die Heimreise an.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Brigitte Willems, Tel.: 06596-523
Ausgabe 48/2016
d) Spielführer
e) Pressewart
f ) Jugendwart
g) Schriftführer
10. Neuwahl des Beirates
11.Verschiedenes
Ergänzungen zur Tagesordnung sind laut Satzung dem Vorstand 8 Tage
vor der Versammlung schriftlich anzuzeigen. Der Vorstand des Golfclub
Cochem/Mosel e.V. würde sich über Ihr Kommen freuen.
Kreis-Waldbauverein Cochem-Zell
Exkursion in den Gemeindewald Masburg
Wir laden alle Mitglieder und Interessierte ganz herzlich zu einer
Exkursion in den Gemeindewald Masburg, am Donnerstag, den
08.12.2016, 14.00 Uhr ein.
Treffpunkt ist der Mitfahrerparkplatz Laubach an der A48. Nach der
Exkursion (gegen 16:00 Uhr) lädt der Kreis-Waldbauverein zum Ausklang ein.
Thema ist der Einsatz eines Harvesters in schwachen Laubholzbeständen in befahrbaren Lagen.
Die örtliche Führung übernimmt Herr Ferdinand als zuständiger
Revierleiter.
Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu können und bitten bei Teilnahme um tel. Anmeldung bis zum 06.12.2016 bei Frau Steffes (Tel.:
02671-916 93 11) in der Geschäftsstelle.
ParTeien
Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter
folgenden Rufnummern:
CDU-Kreisgeschäftsstelle.................................... Tel.: 02671-975510
Kreisgeschäftsführerin Tina Schüller .............................Fax: 02671-980332
...................................................................................... [email protected]
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär................................ 030-22773308
...................................................................................peter.bleser@bundestag.de
Mitglied des Deutschen Bundestages:..................... www.peter-bleser.de
Golfclub Cochem/Mosel e.V.
Jahreshauptversammlung
Anke Beilstein............................................................... 02671-975515
Mitglied des Rheinland-Pfälzischen
Landtages:.......................................................................www.anke-beilstein.de
Dr. Werner Langen........................................................ 0261-8896153
Mitglied des Europäischen Parlaments:
................................................................... [email protected]
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 des
Golfclub Cochem/Mosel e.V.
Termin: Mittwoch, 14. Dezember 2016
Ort: Golfresort Cochem, Am Kellerborn 2,
56814 Ediger-Eller
Uhrzeit: 19.30 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Präsidenten Manfred Ostermann
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Totengedenken
4. Jahresrückblick
a) Bericht des Präsidenten
b) Bericht des Spielführers
c) Bericht des Jugendwartes
5. Bericht des Schatzmeisters
a) Rechnungslegung 2015
b) Etatplanung 2017
6. Bericht der Rechnungsprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Wahl des Wahlleiters
9. Neuwahlen
a) Präsident
b) Vizepräsident
c) Schatzmeister
Junge Union Cochem-Zell:
Jens Münster ...............................................................jens-muenster@web.de
...........................................................................................www.ju-cochem-zell.de
Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft:
Alfred Pantenburg ................................................................................02678-391
Ludolf Oster..................................................................................... 02653-915536
Frauen-Union-Cochem-Zell
Gaby Franzen ........................................................................................02675-712
Senioren Union Cochem-Zell:
Helga Kellermeier .......................................................................02675-9119808
Weber Elmar ........................................................................................ 02673-1421
CDU-Gemeindeverband Ulmen
Heinz-Werner Hendges.....................................................................02677 / 307
.....................................................................................................hkellerm@aol.com
CDU-Ortsverband Ulmen/Auderath
Klaus Mohr als Vorsitzender .........................................02676/1067 (Ulmen)
Michael Kerpen als 1. Stellvertreter ............................. 02676/799 (Ulmen)
Inge Krämer als 2. Stellvertreterin .........................02676/1706 (Auderath)
Alfons Weber als Schriftführer ................................02676/1045 (Auderath)
Ulmen
- 60 -
FDP - Cochem-Zell
Im Internet: www.fdp-cochem-zell.de
Jürgen Hoffmann,
FDP-Kreisvorsitzender,
Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, bietet ratsuchenden Bürgern seine
Hilfe an. Tel.: 06545 / 5149016, Email: [email protected]
Dr. Hans-Georg Schuh,
Kreistagsmitglied,
Hesweiler Straße 1, 56865 Blankenrath, steht ratsuchenden Bürgern
gerne mit Rat zur Seite. Tel.: 06545 / 93660, Fax: 06545 / 936633, Email:
[email protected]
Marco Weber,
Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtags, Parlamentarischer
Geschäftsführer und Agrarpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion; Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie
Kontakt aufnehmen: Tel. 06597 / 6250234, E-Mail: [email protected], Homepage: www.marcoweber-eifel.de
Ausgabe 48/2016
Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft in der SPD zu ehren.
Geehrt wurden Rudolph Steffes-tun und Frank Steimers für 25 Jahre
Mitgliedschaft.
In der Laudatio ging Benedikt Oster auf die vielen ehrenamtlich geleisteten Tätigkeiten der Geehrten ein und bedankte sich im Namen der
SPD für ihren vorbildlichen Einsatz.
Abgerundet wurde dieser sehr angenehme Abend mit aktuellen Informationen aus dem Landtag und der SPD-Fraktion in Mainz. Benedikt
Oster berichtet über die aktuellen Themen und beantwortete viele Fragen der Anwesenden Mitglieder.
Für viele sehr wichtig, waren die Ausführungen über den Standpunkt
der Landesregierung zu den Themen, Flugplatz Hahn und der Spendenaffäre der CDU im Kreis Cochem-Zell. Nachdem der Vorsitzende die
Sitzung offiziell beendet hatte, wurde noch lange über verschiedene
Themen gemeinsam diskutiert.
Ein Fazit aller Anwesenden: Dieser Abend muss eine Fortsetzung
haben.
Junge Liberale Cochem-Zell
Wir sind die liberale Jugendorganisation in Deutschland und wollen
Politik und Zeitgeschehen durch unsere freiheitlichen Grundsätze mitgestalten.
Deshalb - heute schon an morgen denken!
Bei Fragen und Anregungen sind wir unter www.julis-coc.de oder per
E-Mail unter [email protected] erreichbar.
SPD Cochem-Zell
Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen oder das
politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mit
gestalten wollen:
SPD Kreisverband Cochem-Zell.............................Tel: 02671-603837
Ravenéstraße 41, 56812 Cochem
Email: [email protected]
Vorsitzende Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte im Bund und für Europa, Medien
und Digitales.
Email: [email protected]
Mitglied des Landtages
Benedikt Oster.......................................................................Tel: 02671 - 603838
Email: [email protected]
SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag
Bernd Schuwerack
Email: [email protected]
SPD Vulkaneifel
Mario Schoenemann, ........................................................... Tel. 02676 952820
Ehrungen für verdiente Mitglieder
in der SPD-Vulkaneifel
Der SPD Ortsverein Vulkaneifel hatte zur Mitgliederversammlung eingeladen. Um die oft tristen Mitgliederversammlungen etwas angenehmer zu gestalten, lud der neue Vorsitzende Mario Schoenemann in den
Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Ulmen ein. Bei einem leckeren
Döppekuchen war sofort eine angenehme Atmosphäre bei den anwesenden Parteimitgliedern zu spüren.
Nachdem der Vorsitzende die Versammlung eröffnet hatte und die
Tagesordnung auf den aktuellen Stand gebracht wurde, verkündete
der Landtagsabgeordnete Benedikt Oster, dass ein Termin für den
SPD-Neujahrsempfang 2017 festgelegt und als Gastredner der Fraktionsvorsitzende der SPD im rheinland-pfälzischen Landtag, Alexander
Schweitzer, eingeladen wurde. Die Veranstaltung findet am 17. Januar
2017 im Bürgerhaus in Auderath statt.
Der eigentliche Grund für die Mitgliederversammlung waren die Wahlen für die Vertreter der Wahlkreiskonferenz und der UnterbezirksVertreterversammlung. Nach erfolgreicher Durchführung der Wahlen
unterbrach der Vorsitzende die Sitzung, um die Anwesenden zu den
kulinarischen Spezialitäten der Eifel, Döppekuchen und Kaltgetränke,
einzuladen. Es geht an dieser Stelle ein großes und herzliches Dankeschön an die Spender der kulinarischen Köstlichkeiten. Zur Überraschung aller Anwesenden hatte ein Gast noch nie in seinem Leben
Döppekuchen gegessen und kannte das Gericht auch nicht. Es hat Ihm
aber sehr gut geschmeckt. Willkommen in der Eifel.
Nachdem sich alle gesättigt hatten, wurde die Mitgliederversammlung
wieder eröffnet und der Vorsitzende Mario Schoenemann und der
Landtagsabgeordnete Benedikt Oster hatten die Ehre, zwei verdiente
v. L. Mario Schoenemann, Benedikt Oster, die geehrten Frank Steimers und
Rudolph Steffes-tun
Gerhard Borngräber
SPD Ortsverein Vulkaneifel
Ihre Ansprechpartner im Verbandsgemeinderat Ulmen:
Bernhard Rodenkirch, Fraktionsvorsitzender ......................Tel. 02677 639
Lothar Friedrich, stv. Fraktionsvorsitzender ..........................Tel. 02676 37)
Marita Benz ................................................................................... Tel. 02677 1571
Albert Klein ................................................................................... Tel. 02676 1887
Christian Laux ......................................................................... Tel. 0171 3528408
Frank Steimers ........................................................................ Tel. 02676 951164
Florian Streuke ....................................................................... Tel. 02677 951369
Günther Wagner ......................................................................... Tel. 02676 1381
Ihre Ansprechpartner im Stadtrat Ulmen:
Lothar Friedrich, Fraktionsvorsitzender ..........................Tel. 02676 373
Mario Schoenemann,
stv. Fraktionsvorsitzender................................................... Tel. 02676 952820
Albert Klein ................................................................ Tel. 02676 1887
Christian Laux ........................................................ Tel. 0171 3528408
Rudolf Steffes-tun ........................................................ Tel. 02676 724
Günther Wagner ......................................................... Tel. 02676 1381
Homepage:...................................................................www.spd-vulkaneifel.de
Bündnis 90/Die Grünen im
Kreis Cochem-Zell
www.gruene-cochemzell.de
twitter: GrueneCochemZ
Kreisvorstand:
Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim, Tel. 02653/4122
Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel: 02653/4019029
Kassenwart Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem, Tel:
0163/6798558
Kreistagsfraktion:
Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551,
E-Mail:[email protected]
Peter Minnebeck, Kaifenheim, Tel. 02653/4122
E-Mail: [email protected]
Ulmen
- 61 -
Landtagsabgeordnete Eveline Lemke
www.eveline-lemke.de
Abgeordnetenhaus
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208-3138
E-Mail: [email protected]
Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer, MdB
www.corinna-rueffer.de
Wahlkreisbüro
Jüdemerstraße 16
54290 Trier
Tel: 0651 991 952-90
Fax: 0651 991 952-91
Mail: [email protected]
Landesverband Rheinland-Pfalz
www.gruene-rlp.de
Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz
Tel.: 06131/89 243 0
Fax: 06131/89 243 30
Mail: Email: [email protected]
Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
DIE LINKE. Cochem-Zell
Ausgabe 48/2016
AfD Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz
Schusterstr. 22
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 - 4863810
Fax: +49 6131 - 5868801
E-Mail: [email protected]
Anfragen zu Spenden etc.:
[email protected]
WÄHLergrUPPen
Freie Wählergruppe Büchel e.V.
Die Freie Wählergruppe Büchel e.V. will für alle Mitbürgerinnen und
Mitbürger aus Büchel jederzeit Ansprechpartner bei Fragen, Kritik und
Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Wir würden uns freuen, wenn
Sie von unserem Angebot regen Gebrauch machen würden.
Ihre Ansprechpartner sind:
Manfred Nehren, Tel. 732
Rudi Hieronimus, Tel. 1234
Rita Simon, Tel. 1529
Friedhelm Gerhartz, 631
Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin
Krötz:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? - Jeden Dienstag, 18.30 – 20.00 Uhr, steht der
Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu sozialen,
ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer:
02653 – 914 880, E-Mail: [email protected]
Für Sie im Bundestag:
Katrin Werner, Tel.: 0651 – 1459225, [email protected],
www.katrinwerner.de
Alexander Ulrich, [email protected], www.mdb-alexander-ulrich.de
DIE LINKE. im Internet:
DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de
DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de
DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de
DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de
Linksjugend [‚solid]
Du möchtest für Deine demokratischen und sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns!
Kontakt:
[email protected]
Die Linksjugend [‚solid] im WWW:
http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid.de
Alternative für Deutschland
Wir sind für Sie da! Ob Sie Rat suchen oder das
politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder
mitgestalten wollen: Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere
Positionen, oder möchten Mitglied werden?
Dann wenden Sie sich gerne an uns:
Der Fraktionsvorsitzende der AFD im Kreistag und Kreisvorsitzender der AFD Cochem-Zell
Martin Fischer; Illerich
E-Mail: [email protected]
Mobil: 0175/1601369
Mitglied des Kreistages und
stellv. Vorsitzender der AFD Cochem-Zell
Dr. Klaus-Werner Lay; Panzweiler
E-Mail: [email protected]
Tel.: 06545/6795
Kreisschatzmeister der AFD Cochem-Zell
Alfred Fischer; Illerich
E-Mail: [email protected]
Mobil: 0171/3177699
Schriftführer der AFD Cochem-Zell
Martin Berke; Laubach
E-Mail: [email protected]
FWG Cochem-Zell e.V.
www.fwg-cochem-zell.de
Für Fragen, Ideen und Anregungen stehen folgende
Vertreter im Kreistag jederzeit als Ansprechpartner
zur Verfügung:
Fraktionsvorsitzender: Matthias Müller, Bullay, Tel. 06542-693220
Albert Jung, Kaisersesch, Tel. 02653-999660
Manfred Führ, Treis-Karden, Tel. 02672-7624
Bürger für Ulmen e.V.
www.bürger-für-ulmen.de
Die Wählergruppe „Bürger für Ulmen e.V. (BFU e.V.) will für alle Ulmener
Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle bei Fragen, Kritik und
Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Hierzu stehen Ihnen unsere
Vertreter im Stadtrat Ulmen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Karl Eckardt, 1. Beigeordneter, Tel. 8124
Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058
Peter Wallebohr, stv. Fraktionsvorsitzender, Tel. 1719
Hubert Willems, Tel. 1373
Frank Wallebohr, Tel. 1884
Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch! Besuchen Sie
auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine werden im
„Vulkanecho“ veröffentlicht.
Wählergruppe „BÜRGER FÜR ULMEN e.V.“
(BFU e.V.)
Einladung zur Mitgliederversammlung 2016
Die Wählergruppe „BÜRGER FÜR ULMEN e.V.“ (BFU e.V.) lädt herzlich zur
Mitgliederversammlung 2016 ein.
Die Versammlung findet am Donnerstag, den 15.12.2016 im Gasthaus Bürgerstube in Ulmen statt.
Versammlungsbeginn: 19:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit
3. Bericht des 1.Vorsitzenden
4. Bericht des Fraktionsvorsitzenden
5. Bericht des Kassenführers
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Anträge
9. Planungen 2017
10.Verschiedenes
Ergänzende Anträge oder Anregungen sind fristgerecht bis spätestens
10.12.2016 schriftlich beim 1.Vorsitzenden Karl Eckardt, Wiesenstr. 17,
56766 Ulmen einzureichen.
Ulmen
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Ausgabe 48/2016
Familienanzeigen
in Ihrem Mitteilungsblatt
Foto: Marlies Schwarzin / pixelio.de
Nachruf!
Margot Adams
Wir nehmen Abschied von unserem Vereinsmitglied Margot Adams.
Wir danken ihr für die Zeit und tatkräftige Unterstützung als Fördervereins-Mitglied in den vergangenen Jahrzehnten. Margot war immer
zur Stelle, wenn eine helfende Hand gebraucht wurde. Besonders zu
vergangenen „Maisch-Zeiten“ hat sie dadurch den „FördervereinGedanken“ hochgehalten.
Auch als Ehefrau unseres ehemaligen Vereinsvorsitzenden hat sie
direkt und indirekt der Feuerwehr-Vereinsarbeit viel Zeit geopfert.
Wir werden ihr stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Deine Vereinsmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kennfus.
Hermann-Josef Schmitz
Bestattungen
Sarglager • Überführungen
Erd-, Feuer- und Seebestattungen
Erledigung aller Formalitäten
Tag- und Nachtdienst
Familienanzeigen
in ihrem Mitteilungsblatt
Herzlichen Dank
für alle uns erwiesenen Glückwünsche,
Aufmerksamkeiten und Geschenke
anlässlich unserer
Zum Wiesborn 1, 56825 Kliding
Trierer Straße, 56826 Lutzerath
Telefon: 0 26 77 / 277
60
60
Diamantenen Hochzeit
Wir haben uns sehr darüber gefreut.
Hilde & Erich Daheim
Büchel, im Dezember 2016
B e ilag en hi nw ei s
B e i la g e n h i n w e i s
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Vollbeilage
des NORMA Lebensmittelfilialbetriebs.
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Teilbeilage
Mtromat-Müller Eektro Automatisier
Wir bitten unsere Leser um beachtung!
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48/2016
Mitten im Arbeitsleben
Caritas Werkstätten und Mosellandwerkstätten ziehen positive Bilanz ihrer Beruflichen Aktionstage im Kreis
Cochem-Zell – Abschlussveranstaltung mit Landrat in der Kreisverwaltung
Vom 19. September bis 18. November
2016 absolvierten 23 Menschen mit Behinderung ein bis zu vierwöchiges Praktikum in regionalen Unternehmen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Weitere zehn
Werkstattbeschäftigte arbeiten mittlerweile ganzjährig in den Unternehmen. Möglich
machen dies die Mosellandwerkstätten
Treis-Karden und die Caritas Werkstätten
der St. Raphael Caritas Alten- und Behindertenhilfe GmbH in Zusammenarbeit mit
über 30 Unternehmen, die sich im Landkreis Cochem-Zell engagieren und Praktikumsplätze sowie dauerhaft ausgelagerte
Arbeitsplätze anbieten.
der Aktionstage, berichteten von ihren
gesammelten Eindrücken und tauschten
sich intensiv zum Thema Inklusion und zu
der weiteren Entwicklung der beruflichen
Teilhabe im Landkreis Cochem-Zell aus.
Als Dank und Anerkennung für ihr Engagement überreichten Landrat Manfred Schnur und Doris Hein, Leiterin der
Virtuellen Werkstatt XTERN der Caritas
Werkstätten, Urkunden an die Vertreter
der beteiligten Unternehmen. Die Werkstattbeschäftigten und Schüler erhielten
Zertifikate für ihre erfolgreich abgeschlossenen Praktika.
Zu den Praktikanten der Aktionstage gehören Schüler der St.-Martin-Schule in
Düngenheim, der Astrid-Lindgren-Schule
in Dohr sowie Beschäftigte der Caritas
Werkstätten und der Mosellandwerkstätten. Ziel der Aktionstage ist es, mehr
Menschen mit Behinderung und regionale
Betriebe zusammenzubringen.
Zum Abschluss der Aktionstage, die unter dem Motto „Mitten im Arbeitsleben“
standen, trafen sich die Praktikanten mit
Vertretern der beteiligten Unternehmen,
der Werkstätten, der Kreisverwaltung
sowie mit Landrat und Schirmherr Manfred Schnur am 18. November 2016 in
Cochem. Sie zogen eine positive Bilanz
Die Caritas Werkstätten stellen sich seit
vielen Jahren der Herausforderung, Menschen mit Behinderung bei ihrer Teilhabe
am Arbeitsleben individuell zu unterstützen und zu begleiten. Die Aktionstage
bilden dabei nur einen Teil der Arbeit des
Integrationsmanagements der Caritas
Werkstätten. „Wir möchten Menschen mit
Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Cochem-Zell
Mo. - Fr. 08.00 - 12.30 Uhr
Allgemein
Mo. - Mi. 07.15 - 17.00 Uhr
Bürgerbüro
Mo. - Mi. 07.30 - 15.00 Uhr
KFZ-Zulassung
Mo. - Do. 07.30 - 12.00 Uhr
Gesundheitsamt
Do.
Do.
Do.
sowie
Behinderung eine inklusive Teilhabe am
Arbeitsleben ermöglichen. Inklusive Teilhabe bedeutet hier, dass ein Miteinander
von behinderten und nichtbehinderten
Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft, auch im Arbeitsleben, selbstverständlich wird“, so Doris Hein. „Dabei ist es
uns wichtig, die Fähigkeiten und Ressourcen jedes Einzelnen zu berücksichtigen
und einen passgenauen Nischenarbeitsplatz in einem Betrieb zu erschließen.“
„Im Rahmen der Aktionstage bekommen
Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in einen Beruf reinzuschnuppern
und gewinnen damit ein Stück Normalität. Auch wenn sie sich in den Werkstätten wohlfühlen, haben sie oftmals den
Wunsch, dort zu arbeiten, wo alle anderen Menschen arbeiten. Dabei geht es
nicht nur darum ihren Lebensunterhalt zu
bestreiten, sondern auch eine Arbeit zu
haben, für die sie geschätzt werden und
die ihnen Spaß macht. Wenn ich in die
Augen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer schaue, sehe ich, dass sie sehr stolz
auf das sind, was sie in den letzten vier
Wochen gelernt haben - und das können
sie auch“, betont Landrat Manfred Schnur.
Für weitere Infos zu den Aktionstagen und zum Integrationsmanagement der Caritas Werk-stätten steht
Doris Hein gerne zur Verfügung (Tel.:
02654/8980000, E-Mail: d.hein@
srcab.de). Sie nimmt auch Bestellungen der kostenlosen Broschüre „Beruflicher Ratgeber für Menschen mit
Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ der Caritas Werkstätten entgegen.
14.00 - 16.00 Uhr
07.15 - 18.00 Uhr
07.30 - 17.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr.
Fr.
Fr.
07.15 - 13.30 Uhr
07.30 - 12.30 Uhr
07.30 - 12.30 Uhr
Aus Ihrer Kreisverwaltung
„Weihnachten in Cochem-Zell
ist Märchenzeit“
Dienstag, 06.Dezember 2016
um 15.00 Uhr im Bürgersaal in Ulmen
„Die kleine Hexe feiert Weihnachten“
Wer denkt, für Lisbet die kleine Hexe ist Weihnachten die einfachste Hexerei der irrt! Lisbet weiß nämlich nicht: Soll sie zuerst den Weihnachtsbaum schmücken? Oder Plätzchen backen? Oder auf das Hexenkind Trixi aufpassen? Sie
hat noch so viel zu tun bis die Weihnachtshexe kommt. Und die kann jeden
Moment an die Tür klopfen. Zum Glück hat sie ja ihren Hexenbesen. Und außerdem kann Lisbet ja zur Erleichterung doch mal wieder ein wenig ihre Hexenkünste einsetzen. Wäre ja gelacht, wenn sie den Weihnachtsstress nicht
bewältigen würde...!
Alter: ab 3 Jahren
Dienstag, 13. Dezember 2016
um 15.00 Uhr im Gemeindehaus in Faid
„Wilhellmine Weihnachtsstern“
Die Milchstraßenbewohnerin Wilhellmine ist der mit Abstand kleinste Stern am Himmelszelt und
ausgerechnet sie wird zum diesjährigen Weihnachtsstern auserkoren. Wie soll dieser Winzling
in der Heiligen Nacht das alles erstrahlende Licht zustande bringen?
Alter: ab 4 Jahren
Mittwoch, 14. Dezember 2016
um 15.00 Uhr im Gemeindehaus in Kalenborn
„Gloria, der übermütige Weihnachtsengel“
Kurz vor Heiligabend liegt Gloria noch immer auf ihrer Wolke und schnarcht. Da schickt der
wütende Oberengel sie auf die Erde, um eine Krippe aufzubauen. Mit viel Quatsch, Musik
und Tanz schafft sie es in der letzten Minute noch fertig zu werden.
Im Anschluss an das Theater laden wir Euch von 16.00 – 17.00 Uhr ein mit uns schöne
Weihnachtssachen zu basteln (eine Veranstaltung im Rahmen der Dorfmoderation).
Alter: ab 4 Jahren
2
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Donnerstag, 15. Dezember 2016
um 15.00 Uhr in der Knabenschule in Treis
und
Dienstag, 20. Dezember 2016
um 15.00 Uhr im Gemeindehaus in Ediger-Eller
„Weihnachten auf dem Leuchtturm“
Wie jedes Jahr feiert der Leuchtturmwärter auf seiner Insel mit
all seinen Freunden ein gemütliches Weihnachtsfest... mit viel
Musik. Aber plötzlich landet ein Raumschiff! Wer da wohl drin
ist?
Alter:
ab 4 Jahren
Donnerstag, 22. Dezember 2016
Weihnachten im Apollokino in Cochem
Von 14030 - 16.30 Uhr basteln wir viele schöne Weihnachtssachen. Außerdem sind der Weihnachtsmann und der
Weihnachtsengel da, und Ihr könnt Euch mit ihnen auf dem
Himmelsthron fotografieren lassen. Das Bild dürft Ihr selbstverständlich mit nach Hause nehmen.
Um 16:30 Uhr haben wir folgende Filme für Euch:
Pettersson und Findus:
Das schönste Weihnachten überhaupt
Sing
(beide FSK 0)
Eintritt: 6,00 €
Bei dieser Veranstaltung findet keine Aufsicht statt!
Weitere Informationen erhaltet ihr bei der Kreisjugendpflege Cochem-Zell:
• Martina Christmann, Tel.: 02671/61-412, E-Mail: [email protected]
• Anna Kranz, Tel.: 02671/61-841, E-Mail: [email protected]
Kreisnachrichten Cochem-Zell
3
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Warn- und Informationssystem Katwarn wird getestet
Landesweiter Probealarm mit Warn-App – KATWARN am 05. Dezember 2016, 11.00 Uhr
Haben Sie sich schon beim Warnsystem
KATWARN angemeldet? Wenn nicht,
können Sie auch keinen Probealarm oder
Warnhinweise im Ernstfall auf Ihr Handy
oder Smartphone erhalten. Die Anmeldung ist freiwillig und kostenfrei.
chen Hochwasserwarnungen für kleinere
und mittlere Flüsse mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN getestet. Alle in
Rheinland-Pfalz angemeldeten Personen
(im Landkreis Cochem-Zell bereits über
5.500) erhalten kurz nach 11.00 Uhr auf
ihrem Smartphone oder Handy eine Probewarnung.
Alternativ bietet KATWARN kostenlose
Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet
einer registrierten Postleizahl. SMS an
Servicenummer 0163/755 88 42: „KATWARN 12345 [email protected]" (für
Postleizahl 12345 und optional E-Mail).
Wenn am Montagvormittag gegen 11.00
Uhr bei Nutzern des Handy-Warnsystems
KATWARN in Rheinland-Pfalz die Mobiltelefone klingeln, gibt es keinen Grund zur
Unruhe: Denn es handelt sich um einen
Probealarm des elektronischen Warnund Informationssystems KATWARN, das
u.a. im gesamten Bereich der Integrierten
Leitstelle Koblenz (Landkreise Ahrweiler,
Cochem-Zell, Mayen-Koblenz und Stadt
Koblenz) eingeführt ist. Es wird die Funktionsfähigkeit der „Warnung der Bevölkerung“ überprüft und der Probealarm dabei
erstmalig mit fiktiven Hochwassermeldungen durchgeführt.
Dreimal jährlich erfolgt ein Probealarm
mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN. Erstmalig wird am Montag, 05.
Dezember die Übermittlung von amtli-
Seit Oktober 2016 hat der Hochwassermeldedienst des Landes Rheinland-Pfalz
die Möglichkeit, Hochwasserfrühwarnungen für kleine Flüsse über KATWARN
Die KATWARN App steht Ihnen kostenlos
zur Verfügung:
•
iPhone im App Store
•
Android Phone im Google Play Store
•
Windows Phone im Windows Store
zu verbreiten. Unabhängig davon, ob die
Kommune für sonstige Warnungen dieses
System nutzt, erhalten alle bei KATWARN
angemeldeten rheinland-pfälzische Bürger diese Information.
Ein Warnhinweis kann zum Beispiel lauten: „Am oberen Glan und seinen Zuflüssen ist die Hochwassergefahr groß. Innerhalb der nächsten 24 Stunden ist mit
schnell ansteigenden Wasserständen zu
rechnen“. Nur Menschen, die sich im gefährdeten Flussgebiet aufhalten, erhalten
diese Information.
Das System ist eine gute Ergänzung der
bestehenden Informationswege. Landrat
Manfred Schnur: „Solche Tests sind wichtig und notwendig, um die Mitarbeiter in
der Anwendung von KATWARN zu schulen und die Menschen an die Funktionsweise zu erinnern und für den Katastrophenschutz zu sensibilisieren“.
Weitere Informationen erhalten Sie
auch unter www.katwarn.de und zu
Hochwasserfrühwarnungen
www.
hochwasser-rlp.de.
„Legal Highs“
Neue Trends - neue Drogen – neue Probleme?
Neue Drogen wie die sogenannten „Legal Highs“ werden als Kräutermischungen, Lufterfrischer und Badesalze u.a.
im Internet als vermeintlich legale Alternative zu illegalen Drogen angeboten.
Was sich zunächst harmlos anhört, kann
allerdings bei Konsum zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. So sind
2015 bereits 39 Personen an den direkten Folgen des Konsums von Kräutermischungen verstorben. Viele Jugendliche
landen in psychiatrischen Kliniken oder
müssen psychologisch behandelt werden.
Wie die Lehrkräfte aus dem Präventionsarbeitskreis und die Kreisjugendpflegerin
feststellen, fehlt es den Jugendlichen an
grundlegenden Informationen über die
vermeintlich harmlose und legale Droge,
die beides nicht ist. Deshalb wurde Dr.
4
Hallmann, der Suchtkoordinator des Landes Nordrhein- Westfalen, von der Kreisjugendpflege in den Landkreis eingeladen,
um die Schülerinnen und Schüler der 10.
Klassen mit wichtigen Infos zum Thema
„Legal Highs“ zu versorgen und anschließend mit ihnen darüber zu diskutieren.
Was sind das für Stoffe und welche besonderen Gefahren gehen von ihnen aus?
Warum sind diese Stoffe so interessant für
Jugendliche? Wer ist gefährdet, süchtig
zu werden und welche Erkrankungsmerkmale für eine Suchtgefährdung gibt es?
Diese und viele weitere Fragen konnten in
insgesamt 15 Klassen im Landkreis durch
die wertvolle Präventionsarbeit beantwortet werden.
Impressum der Kreisnachrichten
Herausgeber:
Kreisverwaltung Cochem Zell, Endertplatz 2,
56812 Cochem, www.cochem-zell.de
Redaktion:
Büro
Landrat,
Pressestelle,
Telefon:
02671/61-231, bzw. 734, Fax: 02671/61-250,
E-Mail: [email protected]
Verlag + Druck:
Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon:
06502/9147-0 od. -240, Fax: -250, Internet:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Vorstellung des neuen Jahrbuchs Cochem-Zell 2017 mit Prof. Dr. Jürgen Udolph
Foto: WochenSpiegel
Das neue Heimatjahrbuch Cochem-Zell
2017 ist erschienen und über den Handel
zu erwerben. Der Einband, auf dem in diesem Jahr die Farbe Grün dominiert, passt
sogar farblich zum Schwerpunktthema,
das sich mit Natur und Klima – Landschaft
und Kulturlandschaft beschäftigt. Zur Vorstellung des Jahrbuches im Kulturzentrum
Kapuzinerkloster ließ es sich der prominenteste Autor nicht nehmen, den weiten
Weg nach Cochem anzutreten. So konnte
Landrat Manfred Schnur Prof. Dr. Jürgen
Udolph, bekannt als Namensforscher
beim SWR 1, begrüßen. Dr. Udolph bereicherte die diesjährige Vorstellung mit Vorträgen über die Herleitung des Namens
„Riesling“ und zur Namensforschung.
Landrat Manfred Schnur, selbst begeisterter Leser des Jahrbuchs, freute sich sehr
darüber, dass auch die 33. Auflage auf jeder Seite spannend zu lesen ist.
„Die Geschichte unserer Region ist sowohl
zeitlich als auch thematisch so interessant
und weit gespannt , dass die Autorinnen
und Autoren des Jahrbuchs es immer wieder schaffen, neue Aspekte und Sichtweisen auf bekannte Themen zu entdecken
oder auch unbekannte Themen vorzustellen“, betonte Landrat Manfred Schnur.
Dem Schwerpunktthema Klima und der
Natur sind viele Beiträge gewidmet. So
berichten zwei Beiträge von den Folgen
eines Vulkanausbruchs auf Island 1783 in
unserer Region, andere Texte beschäftigen sich mit Renaturierungen von Bachläufen, den Lebensräumen von Wildkatzen und Schwarzstörchen auf den Höhen
von Hunsrück und Eifel, der Tierwelt in
den Steillagen der Mosel oder mit den
Wildschweinen, die sogar in die Wohngebiete kommen und dort die Menschen
Kreisnachrichten Cochem-Zell
erschrecken. Wieder andere Beiträge beschäftigen sich mit Naturschutzgebieten,
Naturdenkmalen oder der Kartoffel und
dem früheren Weinbau in einem Seitental der Mosel. Ein Bericht über neue Tiere
und Pflanzen runden das Schwerpunktthema ab.
In weiteren Beiträgen des Jahrbuchs 2017
lesen wir zum Beispiel über den Einsatz
von Fremdarbeitern beim Bau der Reichsautobahn in der Eifel, von Auswanderungen aus Neef ins Erzgebirge. Wir erfahren mehr über die Reichsburg, als das
Reichsjustizministerium ihr Besitzer war
- oder von den Renovierungsmaßnahmen
auf der Burg Arras. Wieder andere Autoren berichten über das ehemalige Gasthaus Wagener in Kaisersesch, von den
„Koulemännern“ in der Eifel oder von einem Hunsrücker Original, dem Beltheimer
Lippert, der in den umliegenden Dörfern
seine Waren anbot. Fotos, insbesondere
eine Auswahl von Tierfotos, bereichern
das Jahrbuch ebenso wie Gedichte und
Geschichten.
Wo kommt eigentlich der Name Riesling her?
Über die Herkunft des Namens „Riesling“
berichtet Prof. Dr. Jürgen Udolph sowohl
im Jahrbuch als auch in seinem Vortrag
anlässlich der Vorstellung des Jahrbuches. Ob „Rüsling“ sich tatsächlich von
den rußfarbenen Flecken ableiten lässt,
die die Rieslingtraube bei fortschreitendem Reifegrad entwickelt – darüber ist
sich Prof. Dr. Udolph nicht hundertprozentig sicher. Er würde sich freuen, wenn
Winzer ihre Meinungen dazu mitteilen
könnten. Wer zu diesem Thema Kontakt
zu ihm aufnehmen möchte, kann dies
über das Kulturbüro/Kulturarchiv der
Kreisverwaltung Cochem-Zell tun.
Woher kommen die Namen Geisbüsch
oder Schommers, „Gellekörwisch“ oder
Theisen? In seinem Vortrag deutete Dr.
Udolph Namen aus unserer Region, aber
er berichtete auch von den vielfältigen
Wegen, die zur Herleitung und Deutung
eines Namens führen. Wichtig ist es, so
Dr. Udolph, zu wissen, dass jeder Name
eine Geschichte erzählt, so z.B. von Auswanderungen oder von Flucht und Vertreibung, von alten Berufen oder von Orten, die heute nicht mehr existieren. Und
selbst scheinbar eindeutige Namen wie
z.B. Kugel können eine ganz andere Herleitung – nämlich von der Gugel - einer
mittelalterlichen Kopfbedeckung – haben,
als es auf den ersten Blick scheint.
Das Jahrbuch Cochem-Zell 2017 kostet
6,80 € und kann über den Buchhandel
und den WochenSpiegel sowie über
die nachfolgenden Verkaufsstellen erworben werden:
Kreisverwaltung
Cochem-Zell
Cochem, Enderplatz 2, Bürgerbüro
Buchhandlung
Layaa-Laulhé
Cochem, Oberbachstraße 9
Lädchen am
Center
CochemBrauheck, Am
Eichenhain 1
Buchhandlung
Walgenbach
Kaisersesch, Balduinplatz 3
Buchhandlung
Müller
Kastellaun, Bahnhofstraße 16
Lebensmittel
Boos
Klotten, Hauptstraße 78
Buchhandlung
Reuffel
Koblenz, Cusanusstraße 26
SPAR-Markt
Lutzerath, Trier
Straße 50
Aral-Tankstelle
Treis-Karden
Schreibwaren
Fejidovic
Treis-Karden, Am
Marktplatz 2
Tourist-Information Ferienland
Treis-Karden,
Bahnhof
Mayersche
Interbook GmbH
Trier, Kornmarkt 3
Buchhandlung
Leseecke
Ulmen, Bahnhofstraße 32 a
EDEKA-AKTIV
Markt
Ulmen Kelberger
Straße 39
Globus
Handelshof
Zell-Barl, Fliehburgstraße 4
5
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Interkulturelles Fest zum Internationalen Frauentag 2017
Ein buntes Fest für alle Frauen
aus der ganzen Welt
Zurzeit laufen die Vorbereitungen zum Interkulturellen Fest anlässlich des Internationalen Frauentages 2017. Der Frauentag
wird am 11. März 2017 im Kapuzinerkloster in Cochem gefeiert. Wer einen Beitrag
zur Gestaltung des Festes leisten möchte
- ob beim Bühnenprogramm, bei der Organisation oder beim Rahmenprogramm
- ist herzlich hierzu eingeladen. Wir freuen
uns auf Ihre Ideen!
Ansprechpartnerin: Hedwig Brengmann,
Tel.: 02671/61-730, E-Mail: [email protected].
Kreiswerke Cochem-Zell
-KreiswasserwerkWasserzählerselbstablesung
durch Kunden
Das Kreiswasserwerk teilt mit, dass die
Zählerstände der Hauswasserzähler zum
Jahresende 2016 von den Kunden selbst
abgelesen und an das Kreiswasserwerk
übermittelt werden sollen.
Benefiz-Aktionen im röhrig-Kultur-Newsletter
Versteigerungen von Genuss- und Kultur-Events für „Fly and Help“
Viele Events der röhrig-forum Kulturbühne
werden für die gute Sache veranstaltet.
Anlässlich der letzten Veranstaltungen
konnten konnten beachtliche Beiträge, z.
B. für die Aktion „Wasser für Peru“ und für
ein Tierheim erwirtschaftet werden.
Als Abonnent des monatlichen röhrig-Kultur-Newsletters werden Sie derzeit auch
auf vorweihnachtliche Benefiz-Aktionen
hingewiesen und haben die Möglichkeit,
6
sich an einer Benefiz-Versteigerung von
VIP- Genuss und Kultur-Events zugunsten von „Fly & Help“ von Reiner Meutsch
zu beteiligen.
Im Newsletter sind 80 Veranstaltungstipps
– vor allem auch aus dem Landkreis Cochem-Zell – enthalten; teilweise auch mit
freiem Eintritt. Den Kultur-Newsletter können Sie kostenlos abonnieren unter Tel.:
02672/68-900.
Hierfür werden den Kunden ab dem 15.
Dezember 2016 vorgedruckte Ablesekarten zugestellt, in die lediglich der Zählerstand der Wasseruhr sowie das Ablesedatum einzutragen sind. Die ausgefüllten
Ablesekarten können dann portofrei an
das Kreiswasserwerk zurückgeschickt
werden.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Zählerstände der Wasserzähler im Onlineverfahren via Internet an das
Kreiswasserwerk mitzuteilen. Die hierfür
benötigte Internetzugangsnummer können Sie aus dem Ihnen zugesandten Anschreiben mit der Ablesekarte entnehmen.
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Gebrauchsgüter- und Bodenbörse
Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung zur Vermittlung von weiter verwendbaren Materialien
(wie z.B. Möbel etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger, Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien etc. Anmeldung bei der Abteilung Abfallwirtschaft, Telefon: 02671/61-153, Telefax: 02671/61-177 oder per E-Mail:
[email protected]. Achtung: Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den
Kreisnachrichten und im Internet veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Gründen eine Rückmeldung (Tel.:
02671/61-153) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung.
Biete: Gebrauchtgüter
A 811: Ess- und Kaffeservice für 12 Pers.,
div. Triveris Gläser je 12 St. , Cochem,
02671/7772
A 828: 6 weiße Kunststoffstühle m. Auflage, 2-Sitzerbank weiß mit Auflage,
Altstrimmig, 06545/533
A 812: Felgenbaum für Breitreifen, Lieg,
02672/912180
A 829: Teppich 85x180 cm, Teppich 120
x180cm (dunkelrot gemustert), 2 Läufer
85x200 cm, Cochem-Sehl, 02671/605453
A 813: Doppelschlafzimmer mit Schrank,
Spiegelkommode, 2 Nachttische, eiche
furnier, Peterswald, 06545/911432
A 814: Schmiedeeisenschild Ferienwohnungen, Bruttig, 02671/7315
A 816: Kinderreisebett, Lego-Duplo Eisenbahn, Lego-Duplo Bauernhof, Düngenheim, 02653/1451
A 817: 30 Umzugskartons, Cochem,
02671/91258
A 818: Küchenholtisch weiß mit 6 Stühlen,
Ausziehtisch rund mahagony mit 6 Stühlen,
Bett weiß 2mx1,40 incl. Matratze und Rahmen, Schwebetürenschrank weiß, Grenderich, 02673/962900
A 819: Fernsehsessel dunkelrot, motorbetrieben, echt Leder, Ulmen, 0174/7885299
A 820: Lockenstab, Deckenlampen, Glashängeampel, Kohlebügeleisen, Messingkochgeschirr, diverse Zinnsachen, Ulmen,
02676/8345
A 830: grau/schwarze Ledercouch 3-Ottomane-Hocker silberne Füße, Küchenzeile
3,4m birke/blau, Geschirrspüler, Dunstabzughaube, Blankenrath, 0151/59865809
A 831: Caver-Ski mit Stöcken für Damen
(1,50m) und Herren (1,60m), 02678-407
A 832: WC bahamabeige, Waschbecken
oval bahamabeige, Styropor 60m², 12cm
dick, Terrassenplatten 15m², Pflanzsteine
18 Stück, 02653/8707
A 833: Miniküche b 1 m., Farbe weiß,
02678/381
A 834: Fahrrad Kinderanhänger, Grenderich, 02673/4198
A 836: Künstlicher Weihnachtsbaum
mit Ständer, ca. 180 cm,, Büchel,
0170/2461777
A 838: Wohnzi.-ti.sch achteckig, Buntschiefer mit Intarsienarbeiten, Ellenz-Poltersdorf, 0160/7415636
A 821: Flachheizkörper 140X50X16, Bruttig-Fankel, 02671/8087
A 839: Weihnachtsteller "Berlin Design",
Ellenz-Poltersdorf, 0160/7415636
A 822: Garagentor, verzinkt (3Flügel),
300x264cm, 125 Stk. Glasbausteine, Ediger-Eller, 0151/42417667
A 840: Esszi.-gr., Eiche hell, Ti. 83 x 125180cm H 75cm, Eckbank terrafarben Stoff
1,55m x1,95m, Vitrinenschr. 2m x 1,35m
m. Tiefe 0,48m, Hambuch, 02653/6387
A 823: Keybord plus Ständer, Jugenmountainbike 24Zoll, Spielküche mit Zubehör,PollyPocket Traumschiff, Kinderdeckenlampe
4Strahler, Kaisersesch, 02653/3627
A 824: Sonnenbank, Eiche Fernsehschr.,
Telefonbank, Sekretär, Hängelampe, Messinglampe, elektr. Lattenrost 1mx2m, Matratze 1mx2m, Ulmen, 02676/1084
A 825: Küchenmaschine mit Mixerglas
und Topfschnitzler, Büchel, 02678/610
A 826: Sackwaage mit Schiebegewichten
(Wiegebereich 150kg), Bruttig-Fankel,
02671/980323
Kreisnachrichten Cochem-Zell
A 844: kleine vertikale Windradanlage zum
Laden von 12/24 Volt Akkus mit Laderegler
Anschluss zur zusätzlichen PV Strom Zuladung, 06545/910097
A 845: Analoge Spiegelreflexkamera mit
Soligor Zoomobjektiv 70-150 mm, 1 Weitwinkelobjektiv Tokina 28 mm, Makinonobjektiv f=50 mm, Blitz 45 CT1, Masburg,
02653/6247
A 846: Kinderbett 70x1,40m mit Matratze,
Buggy braun/rose mit Fußsack, Auderath,
02676/314
A 847: Beton-Randsteine 100x30x5 cm,
Senheim, 02673/4349
A 848: Hobelmaschine, Tischfräse, Kreissäge, Zell, 06542/4795
A 849: Hand-Akkusauger, 02671/8570
A 850: 11 Dachhaken Kupfer, 10 Rinnenhalter 6-teilig Kupfer, 25 kg Sandsteinputz
grau meliert, Ulmen, 02676/707
A 851: Kinderbagger bis 4 Jahre zum Fahren, Klotten, 0151/44335701
A 852: Bruder Spielfahrzeuge, Barbie und
Baby-Born Artikel, Spiele, Puzzle, Lerncomputer, Schulranzenset Pirat, Balance
-Schnecke, ALU Stelzen, Kinderzimmerteppich Janosch, weitere Spielsachen,
Lutzerath, 02677/495
Suche: Gebrauchsgüter
A 841: Thermomix 3300 mit Zubehör und
2 Kochbüchern, Hambuch, 02653/1397
N 815: Räucherofen,
06545/417
A 842: Wohnzimmerti. m. eingelassenen
Fliesen, eiche hell, PC-Tisch 60x120cm,
Weinbaugeräte, Fahrrad, Spritzanhänger
m. Fass, Briedern, 02673/1856
N 827: Plastikweintank 3000l mit Edelstahl Amaturen, Bremm, 02675/9119479
A 843: Schlafzi. kiefer massiv: Schrank
6-trg.m.Spiegel, Bett 200 x 200 cm, Nachtkommode, Schubkastenkommode, TV
Schrank, Eckti. (Fichte massiv), Spiegel u.
Flurgarderobe, Weiler, 0173/1635593
Blankenrath,
N
835:
Feldschmiede,
0151/21665446
Ediger,
Weitere Informationen der Kreiswerke Cochem-Zell, Abfallwirtschaft
finden Sie unter: www.cochem-zell.
de/abfallwirtschaft
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Kreisvolkshochschule
Politik - Gesellschaft - Umwelt
Mietrecht für Vermieter
10501Z
Leitung: Marco Steuer L.L.M
Rechtsanwalt
Termin: Mo., 17.01.2017
Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr
Ort:
IGS Zell
Gebühr: 10 EUR
Mietrecht für Mieter und Vermieter
– Schwerpunkt Betriebskosten
10502C
Leitung: Marco Steuer L.L.M
Rechtsanwalt
Termin: Di., 10.01.2017
Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 10 EUR
Achtsamkeitstag zur
Entschleunigung, als Prävention zur
Stressbewältigung
10702C
Leitung: Barbara Nau, Heilpraktikerin
für Psychotherapie
Termin: Sa., 18.03.2017
Uhrzeit: 10.00 - 17.00 Uhr
Ort:
Seminarhaus Vulkaneifel,
Immerath
Gebühr: 85 EUR incl. Mittagsmahlzeit,
Getränke, Skript
Mein Leben ordnen mit
Systemaufstellungen
10705C
Leitung: Barbara Nau, Heilpraktikerin
für Psychotherapie
Termin: Sa., 11.02.17
Uhrzeit: 10.00 – 17.00 Uhr
Ort:
Seminarhaus, Immerath
Gebühr für die Teilnahme zur Klärung
eines eigenen Anliegens: 85 EUR
Gebühr für Repräsentanten und
Beobachter: 45 EUR
8
Täter – Opferrolle – Abbrechen des
Täterdrehbuchs - Vortrag
10706Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Ort:
Christian Schäfer
Do., 02.02.2017
19.00 – 20.30 Uhr
Weingut Lehmen,
Zell-Kaimt
Gebühr: 10 EUR
Die Gewaltfreie Kommunikation
- Die Sprache des Lebens
10708C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Christian Schäfer
Di., 17.01.2017
19.00 – 21.00 Uhr
10 x 2 Zstd.
BBS Cochem
90 EUR
Arbeiten im Garten
11401C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
U-Tage:
Dauer:
Ort:
Andreas Hengefeld, Gärtner
Di., 24.01.2017
19.30 – 21.00 Uhr
Di., und Do.,
3 x 2 Ustd.
KVHS Cochem
Seminarraum
Gebühr: 20 EUR
Kultur - Gestalten
Ein Morgen fürs Ausdrucksmalen
20506C
Leitung: Edith Krötz-Gilles
Termine: Sa, 17.12.16
Uhrzeit: 09.30 - 12.30 Uhr
Dauer: 1x3 Zstd.,
Ort:
Atelier der Künstlerin,
Ediger-Eller
Gebühr: 32 EUR
Digitale Fotographie
21101Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
U-Tage:
Ort:
Burkhard Busch
Mo., 06.02.17
18.30-20.45 Uhr
4 x 3 Ustd.
Montag und Mittwoch
GS Zell, Gebühr: 49 EUR
Künsterliches Gestalten in Ton
– Modellieren und Entwurf
21201C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Dieter Arenz
Di., 17.01.2017
18.00 – 20.15 Uhr
7 x 3 Ustd.
BBS Cochem
114 EUR bei 5 TN
Rund um die Uhr buchen unter:
www. kvhs-cochem-zell.de
E-Mail:
[email protected]
Fax: 02671/ 61-467
Anmeldungen richten Sie bitte
an die Geschäftsstelle:
Iris Fritzen
-464
Stefanie Jobelius-Steuer
-466
Anna Schmitz
-462
Heike Westhöfer (Integrationskurse) -469
Leitung:
Heidrun Boos-Jacobs
-463
KVHS-Geschäftsstelle
(Eingang Berufsbildende Schule)
Ravenéstraße 17 • 56812 Cochem
Gemäß der Satzung, wird die Kursgebühr
bei weniger als 8 Anmeldungen auf die
Teilnehmer umgelegt. Es besteht jedoch
die Möglichkeit, den Kurs am ersten Tag
abzubrechen.
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Kreisvolkshochschule
Wollowbies häkeln
21402C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Anna Hoffmann
Do., 02.03.17
10.00 – 11.30 Uhr
5 x 2 Ustd.
KVHS Cochem
34 €
Gesundheit - Sport
Sportbootführerschein Binnen –
Intensivwochenende
30010C
Leitung: Katrin Hegewald
Termin: Sa., 18. und So., 19.02.2017
Uhrzeit: 10.00 – 14.15 Uhr
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 255 EUR Theorieausbildung incl. Lehrbuch,
Zubehör und 1 Fahrstunde
Yoga und Leben – Dem Leben neue
Inhalte geben
Leitung: Martha Schoenki Yogalehrerin
Beginn: Mo., 09.01.2017 (30101TK)
Uhrzeit: 17.45 Uhr - 19.15 Uhr
Ort:
RGS Treis-Karden
oder
Beginn: Mo., 09.01.2017 (30102C)
Uhrzeit: 20.15 Uhr - 21.45 Uhr
Ort:
St. Hedwig, Cochem
oder
Beginn: Do., 12.01.2017 (30103Z)
Uhrzeit: 17.30 - 19.00 Uhr
Ort:
GS Zell
oder
Beginn: Do., 12.01.2017 (30104Z)
Uhrzeit: 19.30 Uhr - 21.00 Uhr
Ort:
GS Zell, Dauer: 10 x 2 Ustd.
Gebühr: 94 EUR
„Wir bieten jedem Unternehmer im
Landkreis Cochem-Zell die
Möglichkeit einer
Kooperation.
Bei Interesse melden
Sie sich bei
Heidrun Boos-Jacobs
Leiterin der KVHS Cochem-Zell
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Yoga gegen Rückenschmerzen
30113K
Leitung: Hilla Rieger
Beginn: Mo., 09.01.2017
Uhrzeit: 17.45 – 19.15 Uhr
oder
Beginn: Mo., 09.01.2017, 30118K
Uhrzeit: 19.30 – 21.00 Uhr
oder
Beginn: Di., 10.01.2017, 30123K
Uhrzeit: 17.45 - 19.15 Uhr
oder
Beginn: Di., 10.01.2017, 30128K
Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr
Dauer: 6 x 2 Ustd.,
Ort:
Alte Probstei Hambuch
Gebühr: 62 EUR
Yoga gegen Rückenschmerzen
30133K
Leitung:
Ort:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Gebühr:
Hilla Rieger
Gemeindehaus Illerich
Di., 10.01.17
09.00 – 10.30 Uhr
6 x 2 Ustd.
56 EUR
oder
Beginn: Di., 07.03.17 (30134K)
Uhrzeit: 09.00 – 10.30 Uhr
Dauer: 5 x 2 Ustd.
Gebühr: 47 EUR
Yoga für Mollige - eine erfolgreiche
Ganzheitsmethode –
30138U
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Doris Griebler
Mo., 09.01.2017
17.00 – 18.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
GS Ulmen
68 EUR
Yoga für Jedermann/-frau - eine
erfolgreiche Ganzheitsmethode –
30139U
Leitung: Doris Griebler
Beginn: Mo., 09.01.2017
Uhrzeit: 19.00 – 20.30 Uhr
oder:
Beginn: Di., 10.01.17 (30140U)
Uhrzeit: 19.00 – 20.30 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
GS Ulmen, Gymnastikraum
Gebühr: 68 EUR
Yoga ist Atem, Bewegung und Leben
30141K
Leitung: Christine Müller (Yogalehrerin)
Beginn: Mi., 01.02.17
Uhrzeit: 19.15 – 20.45 Uhr
oder
Beginn: Do., 02.02.17 (30144K)
Uhrzeit: 14.00 – 15.30 Uhr
Dauer: 8 x 2 Ustd.
Ort:
MGH Kaisersesch
Gebühr: 54 EUR
Entspannungskurs – Zeit für mich!
Zeit ist kostbar – unser Körper
einzigartig!
30152K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Regina Arnold
Di., 17.01.17
19.00 – 20.00 Uhr
10 x 1 Zstd.
Realschule plus, Kaisersesch
45 EUR
Tai Chi – Meditation in Bewegung
30153Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Irma Kling
Fr., 20.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
Grundschule Zell
68 EUR
Progressive Muskelrelaxation nach
Jacobson - Entspannter und stressfreier durch den Alltag 30158K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Ilonka Rocker
Mo., 09.01.17
19.00 – 20.00 Uhr
10 x 1 Zstd.
MGH Kaisersesch
45 EUR
Wirbelsäulengymnastik
30201C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Joelle Volarik
Di., 10.01.17
18.15 – 19.15 Uhr
8 x 1 Zstd.
RS Cochem
50 EUR
9
Kreisvolkshochschule
Wirbelsäulengymnastik
30204Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Bauch – Beine – Po – intensiv
30232Z
Monika Simon
Mi., 08.02.17
19.00 – 20.00 Uhr,
6 x 1 Zstd.
Grundschule Zell
27 EUR
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Sarah Döpgen
Di., 10.01.17
19.00 – 20.00 Uhr,
10 x 1 Zstd.,
IGS Zell, Gebühr: 45 EUR
Bodystyling
Wirbelsäulengymnastik
30207K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Regina Arnold
Di., 17.01.17
18.00 – 19.00 Uhr
10 x 1 Zstd.
Realschule plus, Kaisersesch
45 EUR
Schmerzfreiheit und Wohlbefinden
durch bewusstes Bewegen, Atmen
und Fühlen
30208U
Leitung: Renate Elsen
Heilpraktikerin
Beginn: Mi., 01.02.17
Uhrzeit: 19.00- 21.00 Uhr
Dauer: 10 x 2 Zstd.
Naturheilpraxis Elsen,
Ort:
Lutzerath
Gebühr: 90 EUR
Ausdauer- und Krafttraining
kombiniert mit funktionellem
Zirkeltraining
30218C
Leitung:
Beginn:
Uhzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
10
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Sarah Döpgen
Di., 10.01.17
20.15 – 21.15 Uhr
10 x 1 Zstd.,
IGS Zell, Gebühr: 45 EUR
Sprachen
Arabisch für Anfänger 1/A1
40101C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Sousan Sayeg
Di., 10.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem, Gebühr: 68 EUR
Deutsch für Anfänger A1/1
40402Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Ruth Schiffer
Di., 10.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
IGS Zell, Gebühr: 68 EUR
Deutsch für Anfänger A1/1
Veerle Kamers
Do., 12.01.17
19.30 – 20.30 Uhr
10 x 1 Zstd.
Realschule plus, Cochem
63 EUR
Sumba – für Junge und
Junggebliebene
30228C
30235Z
Marco Leal
Mo., 09.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
Realschule + Cochem
68 EUR
40403Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Iris Gabriel-Preil
Do., 12.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
PBS Kaisersesch
68 EUR
Deutsch für Leichtfortgeschrittene
A2/1
40405Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Deutsch für Anfänger mit geringen
Vorkenntnissen 3/A1
40406C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
40404C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Ursula Stein
Mo., 16.01.17
15.00 – 16.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
KVHS Cochem
68 EUR
Kurt Schenk
Do., 26.01.17
17.00 – 18.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
92 EUR
Deutsch für Fortgeschrittene A2
40407C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Kurt Schenk
Do., 26.01.17
18.30-20.00 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
92 EUR
Deutsch für Fortgeschrittene A2
40408C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Kurt Schenk
Mi., 11.01.17
18.00 – 19.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
92 EUR
Deutsch für Fortgeschrittene
- Niveau A2 - B1
40409C
Deutsch für Fortgeschrittene A2
Ruth Schiffer
Mi., 11.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
IGS Zell
68 EUR
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Iris Gabriel-Preil
Di., 10.01.17
17.00 – 18.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
68 EUR
www.kvhs-cochem-zell.de
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Kreisvolkshochschule
Deutsch für Fortgeschrittene
Niveau B2-C1 - Intensivkurs
40410C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
U-Tage:
Ort:
Gebühr:
42201C
Dr. Carolin Gilbaya
Mo., 09.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
Mo. und Do., 10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
74 EUR
Englisch für Anfänger 2/A1
40601C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Ort:
Gebühr:
Victoria Müllenmeister
Do., 12.01.17
18.30 – 20.00 Uhr, 10 x 2 Ustd.
KVHS Cochem
68 EUR
Englisch für Fortgeschrittene A2
40603K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Maria Oster
Di., 10.01.17
18.00 – 19.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
MGH Kaisersesch
74 EUR
Französisch für Anfänger 1/A1
40801C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Sousan Sayeg
Do., 12.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
68 EUR
Italienisch für Anfänger 1/A1
40901Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Gebühr:
Simona Frisari
Do., 19.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd., Ort: IGS Zell
68 EUR
Persisch für Anfänger 1/A1
41601C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Spanisch für Anfänger A1/1
Jahn Shaterabad-Paak
Do., 19.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem, Gebühr: 68 EUR
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Bernd Arntz
Di., 10.01.17
18.30 – 20.00 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
68 EUR
Arbeit - Beruf - EDV
Excel 2010 – Grundlagen
50241C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
U-Tage:
Ort:
Gebühr:
Werner Benz
Di., 03.01.2017
18.00 – 21.15 Uhr
Di. und Mi., Dauer: 2 x 4 Ustd.
KVHS Cochem
33 EUR
Excel-Aufbaukurs
50250C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
U-Tage:
Ort:
Gebühr:
Werner Benz
Mo, 19.12.2016
18.00 –21.15 Uhr
Mo., + Di., Dauer: 2 x 4 Ustd.,
KVHS Cochem
33 EUR
Umgang mit Smartphone/iPhone
und Tablet-PC/iPad einfach lernen
50264C
Leitung: Werner Benz
Beginn: Mo, 12.12.2016
Uhrzeit: 09.00 –12.15 Uhr
U-Tage: Mo., Di., Mi., Dauer: 3 x 4 Ustd.,
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 49 EUR
Digitale Bildbearbeitung mit Adobe
Photoshop Elements
50283C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
U-Tage:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Burkhard Busch
Mo, 05.12.2016
18.30 –20.45 Uhr
Mo., + Mi.,
4 x 3 Ustd.,
KVHS Cochem
49 EUR
iPhone – Einsteigerkurs
50361C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Ralf Müllen
Di., 10.01.2017
18.00 – 20.15 Uhr
2 x 3 Ustd.
GS Zell-Kaimt
28 EUR
Frei Sprechen – Tipps und Tricks,
nicht nur für Winzer und
Weinköniginnen
50901C
Leitung: Ruth Schiffer,
Coach für Sprechen & Sprache
Termin: Sa., 28.01.2017
Uhrzeit: 10.00 – 16.00 Uhr
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 27 EUR
Spezial: Kinder u. Jugendliche
Marburger Konzentrationstraining
60101C
für Kinder von 6 – 10 Jahren
Leitung: Rosel Ibald
Beginn: Mo., 09.01.17
Uhrzeit: 15.00 – 16.30 Uhr
Elternabend: Mi., 18.01.17, 19.00 Uhr
oder
60102C für Kinder von 10 – 13 Jahren
Beginn: Mo., 09.01.17
Uhrzeit: 16.45 – 18.15 Uhr,
Elternabend: Mi., 18.01.17, 19.00 Uhr
Dauer: 6 x 2 Ustd.;
Ort:
Cochem
Gebühr: 89 EUR
Progressive Muskelentspannung für
Kinder von 8 – 10 Jahren
603011K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Ilona Rocker
09.01.2017
17.00 – 18.00 Uhr,
10 x 1 Zstd.
MGH Kaisersesch
47 EUR
11
Kreisvolkshochschule
Dinner-Theater
„Und immer wieder Loriot“
(10101C)
AUFT
K
Termin: Fr., 13.01.17, ab 19.00 Uhr, Vinoforum Ernst, Gebühr: 63 EUR incl. 4-Gänge-Menü
SVERmit begleitenden
U
A
Weinen, Begrüßungssekt und 1 Flasche Mineralwasser
Irische Musik und Moselwein mit
„Ghosttown Inquiry“(10102C)
Ghosttown Inquiry ist das Soloprojekt des „Ghosttown Company“ Sängers und Songwriters Chris Ace. Ghosttown
Inquiry spielt Klassiker aber auch Eigenkompositionen. Fernab von Radiocharts und Pop-Cover spielt Ghosttown
Inquiry Songs mit Geschichte und Tradition. Ganz im Stil der großen Vorbilder sind die Songs klassisch mit
akustischen Gitarren, Mandoline, Mundharmonika und Gesang arrangiert und instrumentiert. Warum in Irland
kein Wein wächst! Fachvortrag mit Daniel Bach, Winzer
Termin: Sa., 21.01.17, ab 19.00 Uhr, Weingut Daniel Bach, Brausestr. 1, Cochem-Sehl,
Gebühr: 35 EUR incl. vier Weinproben und vier Speisen
Jazz trifft Classic im Weingut mit der Jazz-Combo
„Mark´s Brothers“ (10105C)
Die Combo Mark's Brothers ist das Jazzensemble der Kreismusikschule Cochem-Zell unter der Leitung Mark Schelzke. 1995 von
Mark Schelzke als Projekt im Rahmen seines Musikstudiums gegründet, bereichert die Band mit ihrem vielfältigen Repertoire die
einheimische musikkulturelle Szene.
Das Repertoire der Band ist umfangreich und sprengt sicherlich den Rahmen herkömmlicher Jazzensembles:
Neben klassischen Swingstücken, Latinjazz-Literatur, Jazzrock und Funknummern bieten vor allem die
zahlreichen Gesangstitel aus dem Bereich Soul und Pop ein vielfältiges Oeuvre
– anspruchsvolle instrumentale Arrangements werden im Wechsel mit den
gesungenen Nummern präsentiert. Eine abwechslungsreiche Mischung, die jederzeit
hohen musikalischen Ansprüchen
genügt. Herzstück bildet dabei stets die Rhythmusgruppe mit Piano, E-Bass und Drums. Ergänzt wird das groovende
Fundament in der Regel von einem Bläsersatz, welcher aus Alt- und Tenorsaxofon sowie Posaune besteht.
Als Mitglied der Rhythmussektion und wichtiges Soloinstrument für modernere Funk- und Rockstücke,
ergänzt eine Gitarre das Ensemble. Die zahlreichen Gesangstitel werden im Wechsel von einer Sängerin und einem
Sänger präsentiert, einige gemeinsame Duett-Titel ergänzen das gesungene Repertoire. Eine professionelle Moderation bringt das
vielfältige Programm der Mark‘s Brothers der Zuhörerschaft nahe.
Termin: Fr., 05.05.2017, ab 19.00 Uhr, Vinoforum Ernst, Gebühr: 18 EUR incl. Begrüßungssekt
„Wein ist Volksgetränk!“ – Bullay ein Patenweinort des
dritten Reiches (10103Z)
Unter der eingängigen Parole „Wein ist Volksgetränk!“ entfaltete das NS-Regime in den Friedensjahren des Dritten Reiches eine groß
angelegte Weinpropaganda, die das Trinken deutschen Rebensaftes als geradezu nationale Tat beschwor - quasi: „Saufen für den
Führer!“ Annähernd 1.000 deutsche Städte übernahmen zudem besondere „Weinpatenschaften“ für einzelne Winzerorte, wobei der
Moselgemeinde Bullay mit Lippe sogar das kleinste Land des Reiches zugeteilt wurde.
„Bullay - ein Patenweinort des Dritten Reiches“, so lautet das Thema eines Vortrages, in dem der Traben-Trarbacher Museumsleiter
Christof Krieger an dieses ungewöhnliche Ereignis erinnern möchte. Der Historiker, der sich in seiner Doktorarbeit an der Universität
Trier mit der nationalsozialistischen Weinpropaganda beschäftigte, gibt anhand zumeist unveröffentlichter Quellen überraschende
Einblicke in ein weithin unbekanntes Kapitel der Heimatgeschichte.
Termin: Fr., 10.03.17, 19.00 Uhr, Griechisches Restaurant „Akropolis“ Bullay,
Gebühr: 12 EUR incl. Begrüßungssekt
Versäume nicht Dein Leben
- Vortrag von Pater Anselm Grün (10107C)
Versäume Dein Leben nicht! Ermutigung zum Leben
Immer wieder begegne ich Menschen, die das Gefühl haben, ihr Leben versäumt zu haben, nicht wirklich gelebt zu
haben. Und ich begegne Mensch, die vor lauter Sich-Absichern es nicht wagen, sich auf das Leben einzulassen. Sie
kommen nicht ins Leben. Im Vortrag möchte ich Mut machen, unsere Bedenken und Ängste zu überwinden und
unverzagt das Leben in die Hand zu nehmen und es zu gestalten. Eine gesunde Spiritualität kann dabei helfen,
während manche Formen von Spiritualität eher eine Flucht vor dem Leben sind.
Termin: Mo., 12.06.17, 20.00 - 21.00 Uhr, Kapuzinerkloster Cochem, Gebühr: 22 EUR
12
Kreisnachrichten Cochem-Zell
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- 75 -
Ausgabe 48/2016
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Ausgabe 48/2016
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suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
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Catering(Teilzeit)
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Schwimmbad(VollzeitundTeilzeit)
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Wir bieten eine geregelte Arbeitszeit
(5-Tage-Woche, keine Teilschicht), ein gutes Arbeitsklima
sowie umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie Ihre
aussagekräftige Bewerbung an folgende Adresse:
Center Parcs Bungalowpark Eifel GmbH
Personalabteilung
Am Kurberg, 56767 Gunderath
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Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch im Vorfeld telefonisch unter
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Wir suchen eine/n zuverlässige/n
Zeitungszusteller/in
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in Büchel: Bergstr., Gartenstr., Poststr.,
Brühlstr., ...
Vulkan Echo
Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
VErbandsgEmEindE
Ulmen
Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l
Sie sind jede Woche am Freitag für uns tätig.
Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus.
Die Bezahlung erfolgt monatlich.
Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt.
Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie
Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail:
[email protected] oder Telefon: 06502 / 9147-713
oder -716 oder per WhatsApp: 0151 / 16305402
LINUS WITTICH Medien KG - Europa-Allee 2, 54343 Föhren
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Ausgabe 48/2016
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Wir wünschen allen Kunden, Freunden und Bekannten eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und eine gute Fahrt in 2017!
Dr. Michael Zimmer, OA der Abt. für Anästhesie, Intensivmedizin,
Notfallmedizin, Schmerztherapie und Palliativmedizin
Dr. Uwe Bales-Mann, OA der Abt. für Psychiatrie und Psychotherapie
Do., 8. Dezember 2016, 17.30 Uhr
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Kombinierte Therapiewege bei chron. Schmerzen
Stechender Kopfschmerz, dauerhafter Rückenschmerz – rund 11 Millionen Menschen in unserem Land leiden an
chronischen Schmerzen. Die Experten informieren dazu, wie sie chronischen Schmerzpatienten mit der Kombination
von verschiedenen Therapieformen helfen können.
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Für unser Büro in Kelberg suchen wir für sofort oder später
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Zu Ihren Aufgabenbereichen gehört die selbstständige
Bearbeitung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen,
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Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:
Maria Stephani, Steuerberaterin
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