Beil. 30/2016 - Regionalverband Schwarzwald-Baar

Beilage Nr. 30/2016 zu TOP 5
Verbandsversammlung - öffentlich am 02. Dezember 2016
Themen und Projekte des Regionalverbandes 2017
- Beschluss
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung stimmt der Themen- und Projektliste für 2017, für deren
Realisierung
Ausgabenansätze
im
Entwurf
für
den
Haushaltsplan
2017
aufgenommen worden sind, zu.
Sachverhalt und Begründung:
Im Folgenden hat die Verbandsverwaltung eine Themen- und Projektübersicht für
das Jahr 2017 erstellt, bei der es sich um Fragestellungen und Aufgaben der
Regionalplanung und der Regionalentwicklung handelt, für deren Finanzierung Mittel
im Haushaltsplanentwurf für 2017 vorgeschlagen werden. In der Sitzung des
Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses am 18. November 2016 wurde
der jetzt vorgelegten Themen- und Projektliste für die haushaltsrelevanten Projekte
einstimmig empfehlend zugestimmt.
Haushaltsrelevante Themen- und Projekte für das Jahr 2017:
Öffentlichkeitsarbeit/Internetauftritt
Aktualisierung
der
Homepage
www.regionalverband-sbh.de,
da
die
bisher
verwendete Programmier-Software vom Hersteller nicht mehr aktualisiert wird. Aus
diesem Grund ist eine Neuprogrammierung der Homepage notwendig. Im
Haushaltsansatz sind darüber hinaus weitere Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
(Flyer o.ä.) enthalten.
Haushaltsansatz: 8.000
Raumbeobachtung/Geodaten/Geoportal
Der Regionalverband führt seine Raumbeobachtung mit Hilfe des geographischen
Informationssystems ArcGIS (ArcMap 10) durch. Mit dieser Software werden
Raumanalysen durchgeführt und kartographisch aufbereitet. Mit der GIS-Anwendung
können außerdem statistische Daten mit Geometrien verknüpft und in den
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räumlichen Bezug gesetzt und dargestellt werden. Die räumlichen Festlegungen des
Regionalplans und seiner Fortschreibungen werden mit Hilfe der GIS-Anwendung
erstellt.
Die so dargestellten Festlegungen des Regionalplans finden auch Eingang in das
Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg (http://www.geoportal-raumordnungbw.de).
Dieses
wird
vom
Ministerium für
Verkehr und
Infrastruktur,
den
Regierungspräsidien und den Regionalverbänden gemeinsam betrieben. Das
Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg ermöglicht einen zentralen Zugang zu
den Geodaten im Bereich der Landesplanung, Regionalplanung und kommunalen
Bauleitplanung im Land. Es ist eine öffentliche Plattform mit Informationen in Text
und Karten über die Aufgaben und Instrumente der Planungsebenen und deren
inhaltlich-räumliche Ausformung in den Planwerken. Die inhaltlichen Schwerpunkte
des Geoportals sind die Festlegungen des Landesentwicklungsplans BadenWürttemberg
und
der
Regionalpläne
sowie
das
Automatisierte
Raumordnungskataster (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Satzungen nach
§ 34 und § 35 BauGB, Raumordnungsverfahren sowie Maßnahmen des besonderen
Städtebaurechts). Ferner werden über den Haushaltsansatz u.a. auch Kosten für
Serverwartungen, GIS-Wartungslizenzen und Serversicherungen getragen.
Haushaltsansatz: 10.000 €
Fortschreibung Landschaftsrahmenplan
Ziel ist es, für das Kapitel „Entwicklung der Freiraumstruktur“ die Grundlagen für
Festlegungen im Regionalplan zu erarbeiten. Im Rahmen der beschlossenen
Vorgehensweise soll als nächster konkreter Planungsschritt der inhaltliche
Austausch, z. B. mit den Fachbehörden oder sonstigen Interessenverbänden
gesucht bzw. weitergeführt werden, deren Belange durch Festlegungen zur
Entwicklung der Freiraumstruktur betroffen und auch im Beteiligungsverfahren zur
Gesamtplanfortschreibung zu beteiligen sind. Konkret den Landschaftsrahmenplan
und den Regionalplan betreffend soll - analog zur Vorgehensweise in den übrigen
Regionalverbänden - die bislang erarbeitete Gebietskulisse für die Festlegung
„Schutzbedürftige Bereiche für den Naturschutz und die Landschaftspflege“ noch mit
der Höheren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Der Mitteleinsatz ergibt sich
durch die bei Bedarf erforderlich werdende Zuarbeit externer Planungskapazitäten (z.
B. Honorarkosten für Beratung und fachliche Überarbeitung einzelner Aspekte).
Haushaltsansatz: 5.000 €
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Regionalplanfortschreibung „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“
Nach Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde im Jahr 2013 auf Beschluss der
Verbandsversammlung
Regionalplans
ein
Beteiligungsverfahren
„Regionalbedeutsame
zur
Fortschreibung
Windkraftanlagen“
durchgeführt.
des
Dieser
Fortschreibungsentwurf beinhaltete 23 neue „Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“. Kern des regionalen Plankonzeptes sind fünf
großräumige
Untersuchungsgebiete,
welche
hinsichtlich
Windhöffigkeit
und
räumlicher Ausdehnung die zentralen Windnutzungsschwerpunkte der Region
darstellen.
Vor
dem
Hintergrund,
dass
über
die
Planung
kommunaler
Konzentrationszonen ein Ausschluss in den übrigen Bereichen geschaffen werden
soll, ist für die Festlegung von Vorranggebieten im Regionalplan ein verfestigter
Planungsstand
der
kommunalen
Planungen
notwendig
(Vermeidung
von
Zielwidersprüchen). Der Regionalverband hat, um dies zu ermöglichen, nach
Auswertung des Beteiligungsverfahrens im Jahr 2013 beschlossen, das Verfahren
ruhen zu lassen. Das Verfahren zur Regionalplanfortschreibung wurde nun wieder
aufgegriffen und ein erneutes Beteiligungsverfahren mit einer verkleinerten
Gebietskulisse durchgeführt. Das Beteiligungsverfahren, sowohl für die Öffentlichkeit
als auch für die Träger öffentlicher Belange, wurde im Zeitraum 04. Juli bis 07.
Oktober 2016 durchgeführt. Als nächste Schritte stehen die Auswertung und
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und die weitere Abstimmung mit den
übergeordneten Raumordnungsbehörden sowie mit den Belegenheitsgemeinden an.
Parallel laufende Verfahren auf Bauleitungs- und Genehmigungsebene sind dabei
außerdem zu beachten. Je nach Bedarf wird die Unterstützung einzelner Träger der
Bauleitplanungen
weiterbetrieben
(z.
B.
sowie
die
für
Windkraftvisualisierungen)
Funktion
als
angeboten
„Kompetenzzentrum
bzw.
Windkraft“
wahrgenommen. Der bisherige Landeszuschuss für das Kompetenzzentrum
Windkraft in Höhe von rund 18.100 € entfällt zukünftig.
Haushaltsansatz: 6.000 €
Nachhaltige Mobilität in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg
Das Projekt „3mobil - Modellregion für nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum“
wurde im Jahr 2016 abgeschlossen. Der Gegenstand dieses Modellprojekts war die
Entwicklung von Ideen und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung des
Mobilitätsangebotes in der Region und die modellhafte Erprobung ausgewählter
Konzepte. Das Projekt bestand mit der Entwicklung eines „Strategischen Leitfadens
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für nachhaltige (E-)Mobilität" und einer Betrachtung von Möglichkeiten des
überbetrieblichen
Mobilitätsmanagements
aus
zwei
miteinander
verzahnten
Teilprojekten. Bei der Entwicklung des prioritär zu entwickelnden Leitfadens wurden
die bestehenden Mobilitätsangebote und -projekte sowie die bereits diskutierten
Ideen in der Region zusammengefasst und bewertet, ein auf einem regionalen
Leitbild
basierender
Ziel-
und
Maßnahmenkatalog
entwickelt
sowie
ein
regionsspezifisches Kennzahlen- und Indikatorsystem zur kontinuierlichen Bewertung
der durchgeführten Maßnahmen erarbeitet. Hinsichtlich der Entwicklung eines
überbetrieblichen Mobilitätsmanagements sollte in erster Linie untersucht und erprobt
werden, wie insbesondere für Berufspendler neue Angebote geschaffen werden
können (siehe auch Beilage 20/2015). Der Grundgedanke des Gesamtprojekts sollte
somit in der Schließung von Mobilitätslücken und der besseren Vernetzung der
Mobilitätsangebote bestehen. Das Projekt wurde vom Ministerium für Verkehr und
Infrastruktur gefördert und in Kooperation zwischen den Landkreisen Rottweil,
Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen, der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie
dem Regionalverband bearbeitet. Das übergeordnete Projektmanagement wurde
dabei von der für das Projekt geschaffenen Geschäftsstelle mit einer hauptamtlichen
Projektleiterin übernommen. Nun sind die Projektpartner bestrebt, die bisher
entwickelten nachhaltigen Mobilitätsprojekte in der Region weiterzutreiben. Die
bisherige Konzeptentwicklung muss jetzt in die Umsetzungsphase münden. Zur
Fortführung des Projekts hat die Verbandsversammlung auch bereits einen
Grundsatzbeschluss gefasst, der allerdings eine erneute Förderung durch das Land
voraussetzt. Eine von den Projektpartnern erarbeitete neue Projektskizze mit dem
Ziel der Umsetzung einzelner konkreter Mobilitätsprojekte und der Weiterführung der
Geschäftsstelle wird derzeit mit dem Land abgestimmt. Vorgesehen ist eine weitere
Projektlaufzeit von 3 Jahren mit einem Gesamtvolumen von 300.000 €. Dies setzt
sich aus Geschäftsstellenaufgaben sowie Personalkosten für die Projektumsetzung
zusammen. In der Projektskizze ist eine 50 prozentige Landesförderung für die
Projektumsetzung durch das Ministerium für Verkehr veranschlagt. Den regionalen
Anteil teilen sich die IHK, die Handwerkskammer (jeweils 25%) und der
Regionalverband (50%), der damit auch den Anteil der Landkreise abdecken soll. In
den Haushalt 2017 werden Mittel in Höhe von 26.000 € eingestellt.
Haushaltsansatz: 26.000 €
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Regionales Entwicklungskonzept „Perspektive 2030“
Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in Kooperation mit der
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg, der Handwerkskammer
Konstanz und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Schwarzwald-Baar-Heuberg ein
Regionales Entwicklungskonzept mit dem Titel „Perspektive 2030“ erarbeitet. Das
Regionale Entwicklungskonzept soll als Leitfaden für die Regionalentwicklung in der
Region
Schwarzwald-Baar-Heuberg fungieren
und den
regionalen Akteuren
zukünftig zur Orientierung dienen. Die Analyse des Regionalen Entwicklungskonzeptes wurde von der Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen sowie die
regionalen Leitziele und die Regionale Maßnahmenliste mit den Projekten des
Regionalverbandes 2014 beschlossen. Das Regionale Entwicklungskonzept soll in
bestimmten Zeitabständen evaluiert werden und ist nicht als „Studie“ sondern als
Prozess zu verstehen. Zur Begleitung des Prozesses ist daher ein kleinerer
Haushaltsansatz vorgesehen.
Haushaltsansatz: 2.000 €
Regionaler Schienenverkehr
Der Regionalverband ist Mitglied im Interessenverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn
und in der Interessengemeinschaft Donaubahn. Insbesondere deshalb sollten auch
hier für ggf. anfallende externe Leistungen zur Erstellung bzw. Aktualisierung
bestehender Gutachten aber auch für ggf. weitere kurzfristig anfallende Themen im
Bereich des Schienenverkehrs 7.500 € angesetzt werden.
Haushaltsansatz: 7.500 €
Regionale Verkehrsentwicklung / Bundesverkehrswegeplan
Weitere
verkehrspolitische
Themen
im
Jahr
2017
könnten
nochmals
im
Zusammenhang mit der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP)
entstehen. Zusammen mit ggf. anfallenden weiteren externen Leistungen aber auch
für ggf. kurzfristig anfallende verkehrspolitische Themen sollten daher insgesamt
7.500 € angesetzt werden.
Haushaltsansatz: 7.500 €
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Gesamtfortschreibung Regionalplan
Ein Bearbeitungsschwerpunkt der kommenden Jahre wird die Gesamtfortschreibung
des Regionalplanes sein. Als erster Schritt wurde im Jahr 2016 eine informelle
Beteiligung der Städte und Gemeinden durchgeführt. Im Jahr 2017 ist ein erster
Entwurf des Regionalplans zu erarbeiten, auf dessen Grundlage nähere Gespräche
mit den Kommunen geführt werden sollen. Dazu finden im kommenden Jahr
sogenannte Teilraumgespräche statt. Ebenso ist das Scoping im Rahmen der
Strategischen Umweltprüfung vorzubereiten und unter Beteiligung der zuständigen
Fachbehörden durchzuführen. Für diese Verfahrensschritte werden kleinere
Haushaltsmittel veranschlagt.
Haushaltsansatz: 5.000 €
Veranstaltungskalender WOM/trio-K/Arbeitskreis Kultur
Der Regionalverband moderiert seit Jahren den regionalen „Arbeitskreis Kultur“. Dort
treffen sich ca. 3-4 Mal jährlich die Kulturverantwortlichen bzw. die Leiter der
Kulturämter der Landkreise, Städte und Gemeinden, um sich zu Themen und
Projekten im Bereich Kultur auszutauschen und abzustimmen. Zwar gehört Kultur
nicht zu den Kernaufgaben des Regionalverbandes, dennoch ist die Moderation des
Arbeitskreises
sehr
wichtig,
da
ansonsten
keine
andere
Institution
die
Vernetzungsfunktion übernehmen würde. Seit Jahren veröffentlicht die Plattform
„Trio-K“
die
regionalen
Kulturangebote
wöchentlich
in
den
kostenlosen
Wochenzeitschriften „WOM“ (SBK und RW) und im „Südfinder“ (TUT). Medienpartner
sind der Schwarzwälder Bote und die Schwäbische Zeitung (Gränzbote). Die
kassenmäßige Abwicklung erfolgt umlageneutral über den Regionalverband. Die
Finanzierung erfolgt je nach Veröffentlichungsanteil durch die beteiligten Städte,
Gemeinden und Landkreise nach Anzahl der Veranstaltungen. Aufgrund bereits
bekannter Preiserhöhungen der Anzeigenpreise wurde sowohl der Einnahme- als
auch der Ausgabeansatz im Haushaltsansatz 2016 angepasst.
Seit 2013 sind die regionalen Kulturangebote von „Trio-K“ auch online unter
www.trio-k.de verfügbar.
Haushaltsansatz in Einnahmen und Ausgaben: 20.000 € (kostenneutral)
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Trio - K / Regionales Marketing
Die kulturelle Veranstaltungsplattform der Region www.trio-K.de wurde im Jahr 2016
um die Rubrik „Museen & Galerien“ sowie die Rubrik „Veranstaltungen: Feste &
Festivals“ erweitert (siehe Beilage 21/2015).
Für die inhaltliche und redaktionelle Betreuung der neugestalteten Kulturplattform
wird sich die freie Journalistin Valerie Gerards kümmern. Für die Betreuung der
Homepage werden im Haushalsplan 2017 Mittel in Höhe von 10.000 € veranschlagt.
Der Grundsatzbeschluss für diese Mittel wurde in der Verwaltungs-, Wirtschafts- und
Verkehrsausschusssitzung am 20. November 2015 (Beilage 21/2015) gefasst.
Haushaltsansatz: 10.000 €
Einführung Neues Kommunales Haushaltsrecht
Wie in der Verbandsversammlung am 17. Juni 2016 beschlossen, wird der
Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg gemeinsam mit sieben weiteren
Regionalverbänden in Baden-Württemberg zum 01.01.2018 das Neue Kommunale
Haushaltsrecht anwenden. Im Jahr 2017 finden aus diesem Grund diverse
Schulungen für das SAP-Programm „NKHR Doppik Smart“ in Karlsruhe statt. Die
Ansätze der entsprechenden Haushaltsstellen wurden angepasst.
Im Zuge der Umstellung ist auch die erstmalige Anbindung des Regionalverbandes
Schwarzwald-Baar-Heuberg an das Rechenzentrum KIVBF in Freiburg i.Br.
verbunden. Die Leitungsanbindung wird im Laufe des Jahres 2017 realisiert. Deren
Kosten sowie die jährlich anfallenden Lizenzkosten werden im Haushaltsplan 2017
mit 3.000 € veranschlagt. Ebenso ist der Haushaltsansatz „Aus- und Fortbildungen“
erhöht, da die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts mit mehreren
Schulungstagen für zwei Mitarbeiter verbunden ist. Im Haushaltsjahr 2018 sind
neben den jährlichen Lizenzkosten die Projektkosten in Höhe von 3.000 € zu
veranschlagen.
Haushaltsansatz: 3.000 € (Buchhaltungssoftware)
Regionales Gewerbegebiet Sulz am Neckar
Nach mehreren Suchläufen für die Festlegung eines Regionalen Gewerbegebietes
wurde im Jahr 2005 ein Standort bei Sulz am Neckar durch eine Fortschreibung des
Regionalplanes regionalplanerisch gesichert und genehmigt. Der Regionalplan legt
als Ziel fest, dass auf der Markung Sulz am Neckar für die Ansiedlung eines
regionalbedeutsamen gewerblichen Betriebes ein „Vorranggebiet für Gewerbe“
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festgelegt ist, das in der Raumnutzungskarte als Regionales Gewerbegebiet
ausgewiesen ist. Der Standort wird damit von Nutzungen, die einer gewerblichen
Ansiedlung entgegenstehen können, freigehalten. In der Begründung wird definiert,
dass die Gesamtgröße des Standorts mindestens 50 ha beträgt. Das Regionale
Gewerbegebiet soll für die Ansiedlung eines gewerblichen Betriebs mit hohem
Flächenbedarf vorgehalten werden. Es ist für einen Großbetrieb vorgesehen, dessen
Ansiedlung in den übrigen Gewerbe- und Industriegebieten der Region nicht möglich
ist. Der Regionalplan weist daher insgesamt eine Fläche von ca. 140 ha,
einschließlich Ausgleichsfläche, aus.
Zur Umsetzung der Vermarktung des Regionalen Gewerbegebietes wurde eine
vertragliche Vereinbarung zwischen dem Regionalverband Schwarzwald-BaarHeuberg, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Schwarzwald-Baar-Heuberg mbH
und der Stadt Sulz am Neckar beschlossen. Die Beteiligten treffen sich regelmäßig
zu sogenannten Koordinierungsversammlungen, um gemeinsam die jeweils weiteren
Schritte (z.B. bzgl. der Vermarktung) zu beschließen. Parallel dazu führt die LBBWLandsiedlung GmbH im Auftrag der Träger des Regionalen Gewerbegebietes
Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern und -pächtern, in denen die
Verkaufsbereitschaft eruiert wird. Auch werden Ausgleichsmöglichkeiten – etwa
durch Flächentausch – für die betroffenen Grundstückseigentümer, -pächter und
Landwirte erörtert. Für das kommende Jahr sind Kosten für eine Machbarkeitsstudie
sowie für das weitere Vorgehen bei den Grundstücksverhandlungen berücksichtigt,
weswegen ein erhöhter Haushaltsansatz vorgesehen ist. Im Haushalt sind
entsprechend der Vereinbarung der Träger des Regionalen Gewerbegebietes
insgesamt 30.000 € vorgesehen, die daneben auch für die Vermarktung des
Regionalen Gewerbegebietes eingesetzt werden. Der Regionalverband finanziert
neben dieser Sonderumlage für das regionale Gewerbegebiet den Haushalt der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH als einer von 23 Gesellschafter.
Haushaltsansatz: 30.000 €
Villingen-Schwenningen, den 22. November 2016
Marcel Herzberg