Beilage Nr. 30/2016 zu TOP 5 Verbandsversammlung - öffentlich am 02. Dezember 2016 Themen und Projekte des Regionalverbandes 2017 - Beschluss Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung stimmt der Themen- und Projektliste für 2017, für deren Realisierung Ausgabenansätze im Entwurf für den Haushaltsplan 2017 aufgenommen worden sind, zu. Sachverhalt und Begründung: Im Folgenden hat die Verbandsverwaltung eine Themen- und Projektübersicht für das Jahr 2017 erstellt, bei der es sich um Fragestellungen und Aufgaben der Regionalplanung und der Regionalentwicklung handelt, für deren Finanzierung Mittel im Haushaltsplanentwurf für 2017 vorgeschlagen werden. In der Sitzung des Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses am 18. November 2016 wurde der jetzt vorgelegten Themen- und Projektliste für die haushaltsrelevanten Projekte einstimmig empfehlend zugestimmt. Haushaltsrelevante Themen- und Projekte für das Jahr 2017: Öffentlichkeitsarbeit/Internetauftritt Aktualisierung der Homepage www.regionalverband-sbh.de, da die bisher verwendete Programmier-Software vom Hersteller nicht mehr aktualisiert wird. Aus diesem Grund ist eine Neuprogrammierung der Homepage notwendig. Im Haushaltsansatz sind darüber hinaus weitere Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Flyer o.ä.) enthalten. Haushaltsansatz: 8.000 Raumbeobachtung/Geodaten/Geoportal Der Regionalverband führt seine Raumbeobachtung mit Hilfe des geographischen Informationssystems ArcGIS (ArcMap 10) durch. Mit dieser Software werden Raumanalysen durchgeführt und kartographisch aufbereitet. Mit der GIS-Anwendung können außerdem statistische Daten mit Geometrien verknüpft und in den 2 räumlichen Bezug gesetzt und dargestellt werden. Die räumlichen Festlegungen des Regionalplans und seiner Fortschreibungen werden mit Hilfe der GIS-Anwendung erstellt. Die so dargestellten Festlegungen des Regionalplans finden auch Eingang in das Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg (http://www.geoportal-raumordnungbw.de). Dieses wird vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, den Regierungspräsidien und den Regionalverbänden gemeinsam betrieben. Das Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg ermöglicht einen zentralen Zugang zu den Geodaten im Bereich der Landesplanung, Regionalplanung und kommunalen Bauleitplanung im Land. Es ist eine öffentliche Plattform mit Informationen in Text und Karten über die Aufgaben und Instrumente der Planungsebenen und deren inhaltlich-räumliche Ausformung in den Planwerken. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Geoportals sind die Festlegungen des Landesentwicklungsplans BadenWürttemberg und der Regionalpläne sowie das Automatisierte Raumordnungskataster (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB, Raumordnungsverfahren sowie Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts). Ferner werden über den Haushaltsansatz u.a. auch Kosten für Serverwartungen, GIS-Wartungslizenzen und Serversicherungen getragen. Haushaltsansatz: 10.000 € Fortschreibung Landschaftsrahmenplan Ziel ist es, für das Kapitel „Entwicklung der Freiraumstruktur“ die Grundlagen für Festlegungen im Regionalplan zu erarbeiten. Im Rahmen der beschlossenen Vorgehensweise soll als nächster konkreter Planungsschritt der inhaltliche Austausch, z. B. mit den Fachbehörden oder sonstigen Interessenverbänden gesucht bzw. weitergeführt werden, deren Belange durch Festlegungen zur Entwicklung der Freiraumstruktur betroffen und auch im Beteiligungsverfahren zur Gesamtplanfortschreibung zu beteiligen sind. Konkret den Landschaftsrahmenplan und den Regionalplan betreffend soll - analog zur Vorgehensweise in den übrigen Regionalverbänden - die bislang erarbeitete Gebietskulisse für die Festlegung „Schutzbedürftige Bereiche für den Naturschutz und die Landschaftspflege“ noch mit der Höheren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Der Mitteleinsatz ergibt sich durch die bei Bedarf erforderlich werdende Zuarbeit externer Planungskapazitäten (z. B. Honorarkosten für Beratung und fachliche Überarbeitung einzelner Aspekte). Haushaltsansatz: 5.000 € 3 Regionalplanfortschreibung „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ Nach Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde im Jahr 2013 auf Beschluss der Verbandsversammlung Regionalplans ein Beteiligungsverfahren „Regionalbedeutsame zur Fortschreibung Windkraftanlagen“ durchgeführt. des Dieser Fortschreibungsentwurf beinhaltete 23 neue „Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“. Kern des regionalen Plankonzeptes sind fünf großräumige Untersuchungsgebiete, welche hinsichtlich Windhöffigkeit und räumlicher Ausdehnung die zentralen Windnutzungsschwerpunkte der Region darstellen. Vor dem Hintergrund, dass über die Planung kommunaler Konzentrationszonen ein Ausschluss in den übrigen Bereichen geschaffen werden soll, ist für die Festlegung von Vorranggebieten im Regionalplan ein verfestigter Planungsstand der kommunalen Planungen notwendig (Vermeidung von Zielwidersprüchen). Der Regionalverband hat, um dies zu ermöglichen, nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens im Jahr 2013 beschlossen, das Verfahren ruhen zu lassen. Das Verfahren zur Regionalplanfortschreibung wurde nun wieder aufgegriffen und ein erneutes Beteiligungsverfahren mit einer verkleinerten Gebietskulisse durchgeführt. Das Beteiligungsverfahren, sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Träger öffentlicher Belange, wurde im Zeitraum 04. Juli bis 07. Oktober 2016 durchgeführt. Als nächste Schritte stehen die Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und die weitere Abstimmung mit den übergeordneten Raumordnungsbehörden sowie mit den Belegenheitsgemeinden an. Parallel laufende Verfahren auf Bauleitungs- und Genehmigungsebene sind dabei außerdem zu beachten. Je nach Bedarf wird die Unterstützung einzelner Träger der Bauleitplanungen weiterbetrieben (z. B. sowie die für Windkraftvisualisierungen) Funktion als angeboten „Kompetenzzentrum bzw. Windkraft“ wahrgenommen. Der bisherige Landeszuschuss für das Kompetenzzentrum Windkraft in Höhe von rund 18.100 € entfällt zukünftig. Haushaltsansatz: 6.000 € Nachhaltige Mobilität in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg Das Projekt „3mobil - Modellregion für nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum“ wurde im Jahr 2016 abgeschlossen. Der Gegenstand dieses Modellprojekts war die Entwicklung von Ideen und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung des Mobilitätsangebotes in der Region und die modellhafte Erprobung ausgewählter Konzepte. Das Projekt bestand mit der Entwicklung eines „Strategischen Leitfadens 4 für nachhaltige (E-)Mobilität" und einer Betrachtung von Möglichkeiten des überbetrieblichen Mobilitätsmanagements aus zwei miteinander verzahnten Teilprojekten. Bei der Entwicklung des prioritär zu entwickelnden Leitfadens wurden die bestehenden Mobilitätsangebote und -projekte sowie die bereits diskutierten Ideen in der Region zusammengefasst und bewertet, ein auf einem regionalen Leitbild basierender Ziel- und Maßnahmenkatalog entwickelt sowie ein regionsspezifisches Kennzahlen- und Indikatorsystem zur kontinuierlichen Bewertung der durchgeführten Maßnahmen erarbeitet. Hinsichtlich der Entwicklung eines überbetrieblichen Mobilitätsmanagements sollte in erster Linie untersucht und erprobt werden, wie insbesondere für Berufspendler neue Angebote geschaffen werden können (siehe auch Beilage 20/2015). Der Grundgedanke des Gesamtprojekts sollte somit in der Schließung von Mobilitätslücken und der besseren Vernetzung der Mobilitätsangebote bestehen. Das Projekt wurde vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gefördert und in Kooperation zwischen den Landkreisen Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen, der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie dem Regionalverband bearbeitet. Das übergeordnete Projektmanagement wurde dabei von der für das Projekt geschaffenen Geschäftsstelle mit einer hauptamtlichen Projektleiterin übernommen. Nun sind die Projektpartner bestrebt, die bisher entwickelten nachhaltigen Mobilitätsprojekte in der Region weiterzutreiben. Die bisherige Konzeptentwicklung muss jetzt in die Umsetzungsphase münden. Zur Fortführung des Projekts hat die Verbandsversammlung auch bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst, der allerdings eine erneute Förderung durch das Land voraussetzt. Eine von den Projektpartnern erarbeitete neue Projektskizze mit dem Ziel der Umsetzung einzelner konkreter Mobilitätsprojekte und der Weiterführung der Geschäftsstelle wird derzeit mit dem Land abgestimmt. Vorgesehen ist eine weitere Projektlaufzeit von 3 Jahren mit einem Gesamtvolumen von 300.000 €. Dies setzt sich aus Geschäftsstellenaufgaben sowie Personalkosten für die Projektumsetzung zusammen. In der Projektskizze ist eine 50 prozentige Landesförderung für die Projektumsetzung durch das Ministerium für Verkehr veranschlagt. Den regionalen Anteil teilen sich die IHK, die Handwerkskammer (jeweils 25%) und der Regionalverband (50%), der damit auch den Anteil der Landkreise abdecken soll. In den Haushalt 2017 werden Mittel in Höhe von 26.000 € eingestellt. Haushaltsansatz: 26.000 € 5 Regionales Entwicklungskonzept „Perspektive 2030“ Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg, der Handwerkskammer Konstanz und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Schwarzwald-Baar-Heuberg ein Regionales Entwicklungskonzept mit dem Titel „Perspektive 2030“ erarbeitet. Das Regionale Entwicklungskonzept soll als Leitfaden für die Regionalentwicklung in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg fungieren und den regionalen Akteuren zukünftig zur Orientierung dienen. Die Analyse des Regionalen Entwicklungskonzeptes wurde von der Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen sowie die regionalen Leitziele und die Regionale Maßnahmenliste mit den Projekten des Regionalverbandes 2014 beschlossen. Das Regionale Entwicklungskonzept soll in bestimmten Zeitabständen evaluiert werden und ist nicht als „Studie“ sondern als Prozess zu verstehen. Zur Begleitung des Prozesses ist daher ein kleinerer Haushaltsansatz vorgesehen. Haushaltsansatz: 2.000 € Regionaler Schienenverkehr Der Regionalverband ist Mitglied im Interessenverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn und in der Interessengemeinschaft Donaubahn. Insbesondere deshalb sollten auch hier für ggf. anfallende externe Leistungen zur Erstellung bzw. Aktualisierung bestehender Gutachten aber auch für ggf. weitere kurzfristig anfallende Themen im Bereich des Schienenverkehrs 7.500 € angesetzt werden. Haushaltsansatz: 7.500 € Regionale Verkehrsentwicklung / Bundesverkehrswegeplan Weitere verkehrspolitische Themen im Jahr 2017 könnten nochmals im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) entstehen. Zusammen mit ggf. anfallenden weiteren externen Leistungen aber auch für ggf. kurzfristig anfallende verkehrspolitische Themen sollten daher insgesamt 7.500 € angesetzt werden. Haushaltsansatz: 7.500 € 6 Gesamtfortschreibung Regionalplan Ein Bearbeitungsschwerpunkt der kommenden Jahre wird die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes sein. Als erster Schritt wurde im Jahr 2016 eine informelle Beteiligung der Städte und Gemeinden durchgeführt. Im Jahr 2017 ist ein erster Entwurf des Regionalplans zu erarbeiten, auf dessen Grundlage nähere Gespräche mit den Kommunen geführt werden sollen. Dazu finden im kommenden Jahr sogenannte Teilraumgespräche statt. Ebenso ist das Scoping im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung vorzubereiten und unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden durchzuführen. Für diese Verfahrensschritte werden kleinere Haushaltsmittel veranschlagt. Haushaltsansatz: 5.000 € Veranstaltungskalender WOM/trio-K/Arbeitskreis Kultur Der Regionalverband moderiert seit Jahren den regionalen „Arbeitskreis Kultur“. Dort treffen sich ca. 3-4 Mal jährlich die Kulturverantwortlichen bzw. die Leiter der Kulturämter der Landkreise, Städte und Gemeinden, um sich zu Themen und Projekten im Bereich Kultur auszutauschen und abzustimmen. Zwar gehört Kultur nicht zu den Kernaufgaben des Regionalverbandes, dennoch ist die Moderation des Arbeitskreises sehr wichtig, da ansonsten keine andere Institution die Vernetzungsfunktion übernehmen würde. Seit Jahren veröffentlicht die Plattform „Trio-K“ die regionalen Kulturangebote wöchentlich in den kostenlosen Wochenzeitschriften „WOM“ (SBK und RW) und im „Südfinder“ (TUT). Medienpartner sind der Schwarzwälder Bote und die Schwäbische Zeitung (Gränzbote). Die kassenmäßige Abwicklung erfolgt umlageneutral über den Regionalverband. Die Finanzierung erfolgt je nach Veröffentlichungsanteil durch die beteiligten Städte, Gemeinden und Landkreise nach Anzahl der Veranstaltungen. Aufgrund bereits bekannter Preiserhöhungen der Anzeigenpreise wurde sowohl der Einnahme- als auch der Ausgabeansatz im Haushaltsansatz 2016 angepasst. Seit 2013 sind die regionalen Kulturangebote von „Trio-K“ auch online unter www.trio-k.de verfügbar. Haushaltsansatz in Einnahmen und Ausgaben: 20.000 € (kostenneutral) 7 Trio - K / Regionales Marketing Die kulturelle Veranstaltungsplattform der Region www.trio-K.de wurde im Jahr 2016 um die Rubrik „Museen & Galerien“ sowie die Rubrik „Veranstaltungen: Feste & Festivals“ erweitert (siehe Beilage 21/2015). Für die inhaltliche und redaktionelle Betreuung der neugestalteten Kulturplattform wird sich die freie Journalistin Valerie Gerards kümmern. Für die Betreuung der Homepage werden im Haushalsplan 2017 Mittel in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Der Grundsatzbeschluss für diese Mittel wurde in der Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusssitzung am 20. November 2015 (Beilage 21/2015) gefasst. Haushaltsansatz: 10.000 € Einführung Neues Kommunales Haushaltsrecht Wie in der Verbandsversammlung am 17. Juni 2016 beschlossen, wird der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg gemeinsam mit sieben weiteren Regionalverbänden in Baden-Württemberg zum 01.01.2018 das Neue Kommunale Haushaltsrecht anwenden. Im Jahr 2017 finden aus diesem Grund diverse Schulungen für das SAP-Programm „NKHR Doppik Smart“ in Karlsruhe statt. Die Ansätze der entsprechenden Haushaltsstellen wurden angepasst. Im Zuge der Umstellung ist auch die erstmalige Anbindung des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg an das Rechenzentrum KIVBF in Freiburg i.Br. verbunden. Die Leitungsanbindung wird im Laufe des Jahres 2017 realisiert. Deren Kosten sowie die jährlich anfallenden Lizenzkosten werden im Haushaltsplan 2017 mit 3.000 € veranschlagt. Ebenso ist der Haushaltsansatz „Aus- und Fortbildungen“ erhöht, da die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts mit mehreren Schulungstagen für zwei Mitarbeiter verbunden ist. Im Haushaltsjahr 2018 sind neben den jährlichen Lizenzkosten die Projektkosten in Höhe von 3.000 € zu veranschlagen. Haushaltsansatz: 3.000 € (Buchhaltungssoftware) Regionales Gewerbegebiet Sulz am Neckar Nach mehreren Suchläufen für die Festlegung eines Regionalen Gewerbegebietes wurde im Jahr 2005 ein Standort bei Sulz am Neckar durch eine Fortschreibung des Regionalplanes regionalplanerisch gesichert und genehmigt. Der Regionalplan legt als Ziel fest, dass auf der Markung Sulz am Neckar für die Ansiedlung eines regionalbedeutsamen gewerblichen Betriebes ein „Vorranggebiet für Gewerbe“ 8 festgelegt ist, das in der Raumnutzungskarte als Regionales Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Der Standort wird damit von Nutzungen, die einer gewerblichen Ansiedlung entgegenstehen können, freigehalten. In der Begründung wird definiert, dass die Gesamtgröße des Standorts mindestens 50 ha beträgt. Das Regionale Gewerbegebiet soll für die Ansiedlung eines gewerblichen Betriebs mit hohem Flächenbedarf vorgehalten werden. Es ist für einen Großbetrieb vorgesehen, dessen Ansiedlung in den übrigen Gewerbe- und Industriegebieten der Region nicht möglich ist. Der Regionalplan weist daher insgesamt eine Fläche von ca. 140 ha, einschließlich Ausgleichsfläche, aus. Zur Umsetzung der Vermarktung des Regionalen Gewerbegebietes wurde eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Regionalverband Schwarzwald-BaarHeuberg, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Schwarzwald-Baar-Heuberg mbH und der Stadt Sulz am Neckar beschlossen. Die Beteiligten treffen sich regelmäßig zu sogenannten Koordinierungsversammlungen, um gemeinsam die jeweils weiteren Schritte (z.B. bzgl. der Vermarktung) zu beschließen. Parallel dazu führt die LBBWLandsiedlung GmbH im Auftrag der Träger des Regionalen Gewerbegebietes Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern und -pächtern, in denen die Verkaufsbereitschaft eruiert wird. Auch werden Ausgleichsmöglichkeiten – etwa durch Flächentausch – für die betroffenen Grundstückseigentümer, -pächter und Landwirte erörtert. Für das kommende Jahr sind Kosten für eine Machbarkeitsstudie sowie für das weitere Vorgehen bei den Grundstücksverhandlungen berücksichtigt, weswegen ein erhöhter Haushaltsansatz vorgesehen ist. Im Haushalt sind entsprechend der Vereinbarung der Träger des Regionalen Gewerbegebietes insgesamt 30.000 € vorgesehen, die daneben auch für die Vermarktung des Regionalen Gewerbegebietes eingesetzt werden. Der Regionalverband finanziert neben dieser Sonderumlage für das regionale Gewerbegebiet den Haushalt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH als einer von 23 Gesellschafter. Haushaltsansatz: 30.000 € Villingen-Schwenningen, den 22. November 2016 Marcel Herzberg
© Copyright 2025 ExpyDoc