SCHECK RECHTSBERATUNG Für alle Mitglieder der Landesinnung Bau www.stmk.bau.or.at S C H E C K E R AT U N G R E C H TS B e ertragswerk Bis zu BERATUNGSSCHECK , 0 € 100 sbezogene ausführung nungs- und für pla IHR V * n zurück! oste Beratungsk r anfallenden 50 % de * max. bis zu osten. Beratungsk GUT BERATEN, MIT DEM RECHTSBERATUNGSSCHECK Dieser Scheck kann für planungs- und ausführungsbezogene Vertragswerke in Anspruch genommen werden. PLANUNGS- UND AUSFÜHRUNGSBEZOGENE VERTRAGSWERKE • Bau- bzw. Planungsvertrag • Angebotsbestimmungen • Leistungsverzeichnis • Vorbemerkungen • Ausführung kommen Sie zu Ihrem Rechtsberatungscheck? Als Mitglied der Landesinnung Bau haben Sie Anspruch auf einen Rechtsberatungsscheck. Er deckt bis zu 50 % der anfallenden Beratungskosten, höchstens jedoch 1000 Euro. Dazu tragen Sie im Rückmeldeformular das • gewünschte Thema, mit genauer Fallbeschreibung zur Prüfung und Zuordnung durch das Gremium, sowie • Übergabe • Ihren gewünschten Berater • Sicherstellungen ein und schicken das Formular ausgefüllt an uns. • Gewährleistung/Mängel Nach erfolgter Freigabe des Gremium Rechtsberatung kann die Beratung in Anspruch genommen werden. Danach legen Sie • Verrechnung/Verjährung • Subunternehmervertrag BESTEHENDE VERTRAGSWERKE: Die bestehenden Vertragswerke finden Sie unter: www.stmk.bau.or.at • Musterbauvertrag • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge • Allgemeine Vertragsbedingungen für Bewehrungsarbeiten • ARGE-Vertrag • Bauführervereinbarung • Verantwortlichkeit der Bauführertätigkeit iSd BauG 1995 TIPP WIE Der Leitfaden zur Kostenabschätzung von Planungsleistungen dient zur Aufwandsabschätzung unabhängig von den Herstellungskosten Link: www.stmk.bau.or.at> Wirtschaft>Planung • die Honorarnote • den Zahlungsnachweis sowie den • Beratungsbericht bei der Landesinnung Bau vor und bekommen direkt Ihr Geld überwiesen. WER steht Ihnen als Berater zur Verfügung? •Siehe Beraterliste auf dem Anmeldeformular • Sie können auch Ihren eigenen Berater vorschlagen, den das Gremium aber erst genehmigen muss. Bitte beachten Sie: Die Beratung kann immer nur präventiv erfolgen. Für anhängige Rechtsfälle können Sie den Scheck nicht einsetzen. TIPP ren: e Verfah ig g n ä h elle Für an tungsst Schlich Bau n sinnu g t e d n a L der .or.a mk.bau www.st Landesinnung Bau Susanne Grilz, Innungsgeschäftsführerin Körblergasse 111-113, 8010 Graz T 0316 601-487, F 0316 601-401 E [email protected] www.stmk.bau.or.at
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