und Ersatzversorgung ab 01.01.2017

Mitteilung an unsere Kunden in der Grund- und
Ersatzversorgung Strom
Zum 1. Januar 2017 erhöhen sich unserer Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung.
Die Erhöhung betrifft ausschließlich die Arbeitspreise (Verbrauchspreise) und beträgt netto
0,396 Ct/kWh (brutto gerundet 0,47 Ct/kWh). Beim NT-Strompreis für Nachtspeicherheizungen beträgt die Preiserhöhung nur netto 0,246 Ct/kWh (brutto gerundet 0,29 Ct/kWh). Die
Grundpreise bleiben in allen Tarifen unverändert. Grund für die Preiserhöhung sind Kostensteigerungen bei den gesetzlichen Stromumlagen und bei den Stromnetzentgelten, die durch
Kosteneinsparungen im Stromeinkauf nur teilweise ausgeglichen werden konnten.
Danach gelten ab 1. Januar 2017 für die Grund- und Ersatzversorgung der Stadtwerke
Balingen folgende Preise:
1. Grundversorgung Strom gültig ab 1. Januar 2017
Grundversorgung ohne Schwachlastregelung
Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf
netto
Verbrauchspreis
Grundpreis (Eintarifzähler)
Durchschnittshöchstpreis
Cent/kWh
€/Jahr
Cent/kWh
Grundpreis Allgemeinstrom (Eintarifzähler)
€/Jahr
21,458
76,90
36,158
netto
inkl.
Stromsteuer*
23,508
38,208
25,80
brutto
27,97
91,51
45,47
30,70
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
netto
Verbrauchspreis
Grundpreis (Eintarifzähler)
Durchschnittshöchstpreis
Cent/kWh
€/Jahr
Cent/kWh
Grundpreis Allgemeinstrom (Eintarifzähler)
€/Jahr
22,258
76,90
36,158
netto
inkl.
Stromsteuer*
24,308
38,208
25,80
brutto
28,93
91,51
45,47
30,70
Grundversorgung mit Schwachlastregelung
Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf
netto
netto
inkl.
Stromsteuer*
brutto
Verbrauchspreise
-außerhalb der Schwachlastzeit (Tagstrom)
Cent/kWh
21,458
23,508
27,97
-innerhalb der Schwachlastzeit (Nachtstrom)
Cent/kWh
16,958
19,008
22,62
Grundpreis (Zweitarifzähler)
Durchschnittshöchstpreis
Grundpreis Allgemeinstrom
(Zweitarifzähler)
€/Jahr
Cent/kWh
101,50
36,158
38,208
120,79
45,47
€/Jahr
50,40
59,98
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
netto
netto
inkl.
Stromsteuer*
brutto
Verbrauchspreise
-außerhalb der Schwachlastzeit (Tagstrom)
Cent/kWh
22,258
24,308
28,93
-innerhalb der Schwachlastzeit (Nachtstrom)
Cent/kWh
16,958
19,008
22,62
Grundpreis (Zweitarifzähler)
Durchschnittshöchstpreis
Grundpreis Allgemeinstrom
(Zweitarifzähler)
€/Jahr
Cent/kWh
101,50
36,158
38,208
120,79
45,47
€/Jahr
50,40
59,98
Grundversorgung mit Nachtspeicherheizung (Sonderabkommen SW)
Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf
netto
netto
inkl.
Stromsteuer*
brutto
Verbrauchspreise
-außerhalb der Schwachlastzeit (Tagstrom)
Cent/kWh
21,458
23,508
27,97
-innerhalb der Schwachlastzeit (Nachtstrom)
Cent/kWh
12,258
14,308
17,03
Grundpreis (Zweitarifzähler)
Durchschnittshöchstpreis
€/Jahr
Cent/kWh
101,50
36,158
38,208
120,79
45,47
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
netto
netto
inkl.
Stromsteuer*
brutto
Verbrauchspreise
-außerhalb der Schwachlastzeit (Tagstrom)
Cent/kWh
22,258
24,308
28,93
-innerhalb der Schwachlastzeit (Nachtstrom)
Cent/kWh
12,258
14,308
17,03
Grundpreis (Zweitarifzähler)
Durchschnittshöchstpreis
€/Jahr
Cent/kWh
101,50
36,158
38,208
120,79
45,47
Verrechnungspreise
netto
brutto
(bei zusätzlichem Bedarf)
25,80
Eintarifzähler
€/Jahr
30,70
Zweitarifzähler mit Tarifschaltung
€/Jahr
50,40
59,98
21,50
Stromwandlersatz
€/Jahr
25,59
18,40
Tarifschaltgerät einzeln
€/Jahr
21,90
19,60
Blindstromzähler
€/Jahr
23,32
* Bei diesen Preisangaben ist die Stromsteuer mit dem Regelsteuersatz von netto 2,05 Ct/kWh
enthalten.
In den angegebenen Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer mit dem derzeit gültigen Satz (19%)
enthalten. Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
2. Ersatzversorgung Strom gültig ab 1. Januar 2017
2.1 Preise für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Kunden mit landwirtschaftlichem Bedarf
Für Haushaltskunden und Kunden mit landwirtschaftlichem Bedarf gelten für die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG die Preise entsprechend den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung der Stadtwerke Balingen zum 01.01.2017 (siehe oben Ziffer 1).
2.2 Preise für die Ersatzversorgung von Kunden mit beruflichem oder gewerblichem
Bedarf
2.2.1 Jahresbedarf bis 10.000 kWh
Für Kunden mit gewerblichem, beruflichem oder sonstigem Bedarf mit einem Jahresverbrauch bis maximal 10.000 kWh gelten für die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG die
Preise entsprechend den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung der Stadtwerke Balingen zum 01.01.2017 (siehe oben Ziffer 1).
2.2.2 Jahresbedarf über 10.000 kWh
Für Kunden mit gewerblichem, beruflichem oder sonstigem Bedarf mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh gelten für die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG folgende Preise:
Ersatzversorgung ohne Schwachlastregelung
netto
Verbrauchspreis
Grundpreis (Eintarifzähler)
Cent/kWh
€/Jahr
23,258
76,90
netto
inkl.
Stromsteuer*
25,308
brutto
30,12
91,51
Ersatzversorgung mit Schwachlastregelung
netto
Verbrauchspreise
-außerhalb der Schwachlastzeit (Tagstrom)
-innerhalb der Schwachlastzeit (Nachtstrom)
Grundpreis (Zweitarifzähler)
Cent/kWh
Cent/kWh
€/Jahr
23,258
17,958
101,50
netto
inkl.
Stromsteuer*
25,308
20,008
brutto
30,12
23,81
120,79
* Bei diesen Preisangaben ist die Stromsteuer mit dem Regelsteuersatz von netto 2,05 Ct/kWh
enthalten.
In den angegebenen Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer mit dem derzeit gültigen Steuersatz (19%)
enthalten. Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz:
Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen unser Kundenservice unter Telefon (07433)
9989-555 sehr gerne zur Verfügung.
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