Anschlusspflicht Nach der Abfallwirtschaftssatzung muss jedes

Anschlusspflicht
Nach der Abfallwirtschaftssatzung muss jedes bewohnte bzw. gewerblich genutzte
Grundstück an die Abfallentsorgung angeschlossen werden.
Jedem Haushalt/Gewerbe muss ein Restmüll-Volumen von mindestens 40 Litern bei
14-täglicher Leerung zur Verfügung stehen.
Alle Nutzer der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtungen sind zur
Abfallvermeidung sowie zur Abfalltrennung angehalten, soweit dies möglich und
zumutbar ist.
An-, Um- bzw. Abmeldung
Die An-, Um- bzw. Abmeldung bei Umzug, Mieterwechsel oder Bedarfsänderung
erfolgt schriftlich durch den Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten bei der
Gemeindeverwaltung oder im Landratsamt. Hier erfahren Sie auch die Ausgabe- bzw.
Umtauschstelle für die diversen Abfalltonnen. Die Abfalltonnen sind Eigentum des
Landkreises und müssen bei Ab- oder Ummeldung zurückgegeben werden.
Jedes Abfallgefäß muss mit einer gültigen und dem Volumen entsprechenden
Gebührenmarke versehen sein.
EuroNormTonnen
Der Landkreis bietet graue Tonnen für den Restmüll in den Volumengrößen 40, 60, 80,
120 und 240 Liter an, wobei sich die Außenmaße der 40- bis 120-Liter-Tonnen kaum
unterscheiden. Die Behälter werden durch Einsätze auf das entsprechende Volumen
reduziert.
Für Altpapier stehen grüne 240-l-Papiertonnen zu Verfügung.
Braune Biotonnen werden in 80- bzw. 240-l-Größen angeboten.
Wohnanlagen können auch 1,1m3-Container für Restmüll und Altpapier nutzen.
Gemeinschaftstonnen
Benachbarte Haushalte können, um Stellplatz zu sparen, Gemeinschaftstonnen nutzen,
wobei pro Haushalt jedoch mindestens 40 Liter Restmüll-Volumen vorhanden sein
muss (z. B.: zwei Haushalte nutzen eine 80-l-Tonne, max. drei Haushalte eine 120-lTonne etc.). Entsprechend können drei benachbarte Haushalte eine 240-l-Biotonne
gemeinsam nutzen.
Die Nutzung von Gemeinschaftstonnen zieht keine Gebührenermäßigung nach sich!
-----------------------------------------------------------------------Abfall- und Kreislaufwirtschaft des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
Restmüll-Säcke
Zusätzlich angefallener Restmüll kann in zugelassenen Restmüllsäcken (ca. 50 Liter) am
Abfuhrtag zusammen mit der Restmülltonne bereit gestellt werden. Im Stückpreis von
3,50 Euro sind die Kosten für Abtransport und Entsorgung enthalten.
Zusätzliche Bio- bzw. Papiertonnen
Bei regelmäßig erhöhtem Bedarf können auch zusätzliche Bio- und Papiertonnen (für
eine Mindestnutzungsdauer von sechs zusammenhängenden Monaten) beantragt
werden.
Bereitstellung
Da in unserem Landkreis Restmüll-, Bio- und Papiertonnen meist von
Seitenladerfahrzeugen geleert werden, ist es erforderlich, diese Tonnen mit der
Vorderseite (Deckelöffnung) zur Straße hin bereitzustellen.
Zwischen dem Gefäßstandort und der Straße dürfen sich keine Hindernisse wie
Verkehrsschilder, Bäume, parkende Autos etc. befinden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind eng bebaute Gebiete wie die
Innenstadtbereiche von Gunzenhausen, Treuchtlingen und Weißenburg und der
Burgberg in Pappenheim – hier wird mit Heckladern und Ladepersonal geleert.
Falsch befüllte, überfüllte sowie Tonnen, die über keine gültige Gebührenmarke
verfügen, werden nicht geleert.
Gelbe Säcke werden durch ein von DSD beauftragtes Unternehmen an alle Haushalte
verteilt und regelmäßig eingesammelt.
Alle Sammelfahrzeuge sind von 6.00 bis 20.00 Uhr unterwegs. Die Gefäße/Säcke
müssen deshalb spätestens ab 6.00 Uhr morgens bereitgestellt sein.
Können Grundstücke vom Abfuhrfahrzeug nicht angefahren werden (z. B. wegen
Baustellen), muss man die Tonnen/Säcke selbst an einer vom Abfuhrfahrzeug
anfahrbaren öffentlichen Verkehrsstelle bereit stellen.
Leerung/Abholung
Restmülltonnen: 14-täglich in den ungeraden Kalenderwochen
Biotonnen:
14-täglich in den geraden Kalenderwochen
Mitte Mai bis Mitte Oktober wöchentlich (s. S. 28)
Papiertonnen:
monatlich
Gelber Sack:
4-wöchentlich
Die genauen Abfuhrtermine entnehmen Sie dem Abfuhrkalender. Ihren individuellen
Abfuhrkalender können Sie von der Internetseite herunterladen.
Die Leerung von 1,1 m3-Restmüll-Containern wird direkt durch das
Entsorgungsunternehmen bekannt gegeben.
-----------------------------------------------------------------------Abfall- und Kreislaufwirtschaft des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
Sperrmüll-Abholung
Jedem an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossenen Haushalt steht
einmal pro Jahr eine kostenlose Sperrmüll-Abfuhr für die Entsorgung von sperrigen
Gegenständen aus Haushalt und Garten zu.
Die Anmeldung erfolgt über die Sperrmüll-Karte, die aus der Müllfibel herausgetrennt
werden kann, oder online.
Bring-Systeme zur weiteren Wertstofftrennung
Zusätzlich zum Holsystem für Restmüll, Bioabfall, Altpapier und KunststoffVerpackungsabfälle bietet der Landkreis ein bürgerfreundliches Bringsystem zur
Entsorgung von weiteren Wertstoffen, Elektro- und Elektronikschrott, Sperrmüll und
Sondermüll.
Zwei Recyclinghöfe sowie 22 gemeindliche Wertstoffhöfe nehmen über 30 verschiedene Wertstoffe, Elektro- und Elektronikschrott und teilweise auch Sperrmüll an.
An fast 200 Wertstoffinseln können Sie Altglas und Dosenschrott entsorgen.
Rund 70 Termine bietet das Sondermüll-Mobil zur Annahme von Problem-Abfällen, die
für Mensch, Tier oder Umwelt schädlich sein können.
Abfall-Gebühren
Die Abfall-Gebühren errechnen sich im Wesentlichen aus
• der Bereitstellung und Leerung der Abfallgefäße
• der Sperrmüllabfuhr und -entsorgung
• der Entsorgung über die Müllverbrennungsanlage Würzburg
• der Deponienachsorge
• dem Betrieb der Recycling- und Wertstoffhöfe
• der Wertstoffsammlung und -verwertung
• der Problemmüllsammlung und -entsorgung
• der Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung
• Sonderleistungen wie z. B.: Gebrauchtwarenmärkte, Wertstoffmobil
Die mengenunabhängige Grundgebühr von 2,88 € pro Haushalt und Gewerbe deckt
die Kosten für die Bereitstellung aller abfallwirtschaftlichen Einrichtungen, für die der
Landkreis verpflichtet ist.
Hinzu kommt die Leistungsgebühr, die sich aus dem benötigten Restmüllvolumen
(mindestens 40 Liter pro Haushalt) inklusive einer 80-l-Biotonne, sowie einer 240-lPapiertonne errechnet.
Eine Befreiung von der Nutzung einer Biotonne ist nur möglich, wenn bestätigt wird,
dass zu dem Haushalt ein Grundstück gehört, auf dem alle anfallenden organischen
Abfälle vollständig selbst verwertet werden (nicht über die Restmülltonne). Die
Eigenkompostierung wird mit einem Nachlass von ca. 15% auf die Leistungsgebühr
unterstützt.
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