Anschlusspflicht Nach der Abfallwirtschaftssatzung muss jedes bewohnte bzw. gewerblich genutzte Grundstück an die Abfallentsorgung angeschlossen werden. Jedem Haushalt/Gewerbe muss ein Restmüll-Volumen von mindestens 40 Litern bei 14-täglicher Leerung zur Verfügung stehen. Alle Nutzer der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtungen sind zur Abfallvermeidung sowie zur Abfalltrennung angehalten, soweit dies möglich und zumutbar ist. An-, Um- bzw. Abmeldung Die An-, Um- bzw. Abmeldung bei Umzug, Mieterwechsel oder Bedarfsänderung erfolgt schriftlich durch den Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten bei der Gemeindeverwaltung oder im Landratsamt. Hier erfahren Sie auch die Ausgabe- bzw. Umtauschstelle für die diversen Abfalltonnen. Die Abfalltonnen sind Eigentum des Landkreises und müssen bei Ab- oder Ummeldung zurückgegeben werden. Jedes Abfallgefäß muss mit einer gültigen und dem Volumen entsprechenden Gebührenmarke versehen sein. EuroNormTonnen Der Landkreis bietet graue Tonnen für den Restmüll in den Volumengrößen 40, 60, 80, 120 und 240 Liter an, wobei sich die Außenmaße der 40- bis 120-Liter-Tonnen kaum unterscheiden. Die Behälter werden durch Einsätze auf das entsprechende Volumen reduziert. Für Altpapier stehen grüne 240-l-Papiertonnen zu Verfügung. Braune Biotonnen werden in 80- bzw. 240-l-Größen angeboten. Wohnanlagen können auch 1,1m3-Container für Restmüll und Altpapier nutzen. Gemeinschaftstonnen Benachbarte Haushalte können, um Stellplatz zu sparen, Gemeinschaftstonnen nutzen, wobei pro Haushalt jedoch mindestens 40 Liter Restmüll-Volumen vorhanden sein muss (z. B.: zwei Haushalte nutzen eine 80-l-Tonne, max. drei Haushalte eine 120-lTonne etc.). Entsprechend können drei benachbarte Haushalte eine 240-l-Biotonne gemeinsam nutzen. Die Nutzung von Gemeinschaftstonnen zieht keine Gebührenermäßigung nach sich! -----------------------------------------------------------------------Abfall- und Kreislaufwirtschaft des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen Restmüll-Säcke Zusätzlich angefallener Restmüll kann in zugelassenen Restmüllsäcken (ca. 50 Liter) am Abfuhrtag zusammen mit der Restmülltonne bereit gestellt werden. Im Stückpreis von 3,50 Euro sind die Kosten für Abtransport und Entsorgung enthalten. Zusätzliche Bio- bzw. Papiertonnen Bei regelmäßig erhöhtem Bedarf können auch zusätzliche Bio- und Papiertonnen (für eine Mindestnutzungsdauer von sechs zusammenhängenden Monaten) beantragt werden. Bereitstellung Da in unserem Landkreis Restmüll-, Bio- und Papiertonnen meist von Seitenladerfahrzeugen geleert werden, ist es erforderlich, diese Tonnen mit der Vorderseite (Deckelöffnung) zur Straße hin bereitzustellen. Zwischen dem Gefäßstandort und der Straße dürfen sich keine Hindernisse wie Verkehrsschilder, Bäume, parkende Autos etc. befinden. Ausgenommen von dieser Regelung sind eng bebaute Gebiete wie die Innenstadtbereiche von Gunzenhausen, Treuchtlingen und Weißenburg und der Burgberg in Pappenheim – hier wird mit Heckladern und Ladepersonal geleert. Falsch befüllte, überfüllte sowie Tonnen, die über keine gültige Gebührenmarke verfügen, werden nicht geleert. Gelbe Säcke werden durch ein von DSD beauftragtes Unternehmen an alle Haushalte verteilt und regelmäßig eingesammelt. Alle Sammelfahrzeuge sind von 6.00 bis 20.00 Uhr unterwegs. Die Gefäße/Säcke müssen deshalb spätestens ab 6.00 Uhr morgens bereitgestellt sein. Können Grundstücke vom Abfuhrfahrzeug nicht angefahren werden (z. B. wegen Baustellen), muss man die Tonnen/Säcke selbst an einer vom Abfuhrfahrzeug anfahrbaren öffentlichen Verkehrsstelle bereit stellen. Leerung/Abholung Restmülltonnen: 14-täglich in den ungeraden Kalenderwochen Biotonnen: 14-täglich in den geraden Kalenderwochen Mitte Mai bis Mitte Oktober wöchentlich (s. S. 28) Papiertonnen: monatlich Gelber Sack: 4-wöchentlich Die genauen Abfuhrtermine entnehmen Sie dem Abfuhrkalender. Ihren individuellen Abfuhrkalender können Sie von der Internetseite herunterladen. Die Leerung von 1,1 m3-Restmüll-Containern wird direkt durch das Entsorgungsunternehmen bekannt gegeben. -----------------------------------------------------------------------Abfall- und Kreislaufwirtschaft des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen Sperrmüll-Abholung Jedem an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossenen Haushalt steht einmal pro Jahr eine kostenlose Sperrmüll-Abfuhr für die Entsorgung von sperrigen Gegenständen aus Haushalt und Garten zu. Die Anmeldung erfolgt über die Sperrmüll-Karte, die aus der Müllfibel herausgetrennt werden kann, oder online. Bring-Systeme zur weiteren Wertstofftrennung Zusätzlich zum Holsystem für Restmüll, Bioabfall, Altpapier und KunststoffVerpackungsabfälle bietet der Landkreis ein bürgerfreundliches Bringsystem zur Entsorgung von weiteren Wertstoffen, Elektro- und Elektronikschrott, Sperrmüll und Sondermüll. Zwei Recyclinghöfe sowie 22 gemeindliche Wertstoffhöfe nehmen über 30 verschiedene Wertstoffe, Elektro- und Elektronikschrott und teilweise auch Sperrmüll an. An fast 200 Wertstoffinseln können Sie Altglas und Dosenschrott entsorgen. Rund 70 Termine bietet das Sondermüll-Mobil zur Annahme von Problem-Abfällen, die für Mensch, Tier oder Umwelt schädlich sein können. Abfall-Gebühren Die Abfall-Gebühren errechnen sich im Wesentlichen aus • der Bereitstellung und Leerung der Abfallgefäße • der Sperrmüllabfuhr und -entsorgung • der Entsorgung über die Müllverbrennungsanlage Würzburg • der Deponienachsorge • dem Betrieb der Recycling- und Wertstoffhöfe • der Wertstoffsammlung und -verwertung • der Problemmüllsammlung und -entsorgung • der Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung • Sonderleistungen wie z. B.: Gebrauchtwarenmärkte, Wertstoffmobil Die mengenunabhängige Grundgebühr von 2,88 € pro Haushalt und Gewerbe deckt die Kosten für die Bereitstellung aller abfallwirtschaftlichen Einrichtungen, für die der Landkreis verpflichtet ist. Hinzu kommt die Leistungsgebühr, die sich aus dem benötigten Restmüllvolumen (mindestens 40 Liter pro Haushalt) inklusive einer 80-l-Biotonne, sowie einer 240-lPapiertonne errechnet. Eine Befreiung von der Nutzung einer Biotonne ist nur möglich, wenn bestätigt wird, dass zu dem Haushalt ein Grundstück gehört, auf dem alle anfallenden organischen Abfälle vollständig selbst verwertet werden (nicht über die Restmülltonne). Die Eigenkompostierung wird mit einem Nachlass von ca. 15% auf die Leistungsgebühr unterstützt. -----------------------------------------------------------------------Abfall- und Kreislaufwirtschaft des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
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