Förderschulen - Leuphana Universität Lüneburg

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit informieren wir Sie über unser aktuelles Fortbildungsangebot. Die Übersicht wird regelmäßig für Sie
aktualisiert und um weitere Kurse ergänzt.
Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für
Lehrerfortbildung der Leuphana Universität Lüneburg (KLG) für
Leuphana Universität Lüneburg
Kompetenzzentrum für
Lehrerfortbildung
Scharnhorststraße 1
Geb. 1
Raum 024
21335 Lüneburg
Fon 04131.677-1706
Fax 04131.677-1657
[email protected]
http://www.leuphana.de/universitaet/fa
kultaet/bildung/lehrerfortbildung.html
Förderschulen
Stand: 30. November 2016
Eine Anmeldung zu den Kursen ist ab sofort über die Veranstaltungsdatenbank VeDaB möglich:
http://www.nibis.de/nibis.php?menid=1871
Hinweise zur Anmeldung finden Sie unter http://www.nibis.de/nibis.php?menid=3702
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen bleiben vorbehalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung die „Bedingungen für die Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung der Leuphana Universität Lüneburg (KLG)“
akzeptieren. Sie finden die Teilnahmebedingungen im Anschluss an die Kursübersicht und auch unter
http://www.leuphana.de/universitaet/fakultaet/bildung/lehrerfortbildung.html
Bitte beachten Sie vor allem den Absatz zur Abmeldung von Veranstaltung:
Rücktritt
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung erfolgt per E-Mail an das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG): [email protected]
Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum für
Lehrerfortbildung (KLG) ein, entstehen keine Kosten.
Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen (auch bei Krankheit) entbinden nicht von der Zahlung der
Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der
vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt.
Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden.
Anmeldeschluss
Veranstaltungsdatum
VeDaB Veranstaltungsnummer
Titel
Zielgruppe/
Teilnehmerkreis
Veranstaltungsort/ Zeit
Referent/ -in
Kostenbeitrag
Link zur
Veranstaltung
https://vedab.n
ibis.de/a/auth/
veran_sehen.p
hp?V_ID=9039
6
Fachbezogene Unterrichtsentwicklung
Alphabetisierung/Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Kompetenzen
15.03.2017
30.03.2017
KLG.1317.009
Leuphana Universität
Lüneburg, Campus
Scharnhorststraße,
Gebäude 11, Raum 319
9:30 Uhr - 17:00 Uhr
Hr. Kühn
ohne
Classroom – Management:
Klassenführung,
Verhaltensaufbau, Umgang mit
offen
Störungen, schwierige Schüler,
Elterngespräche, Motivation,
Selbstführung etc.
Leuphana Universität
Lüneburg, C11.319
10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Hr. Tarnowski
Hr. Eckert
140 - 278 € pro
ibis.de/veran.p
TN
"Fremd & kein Zuhause" Kinder und Jugendliche mit
Fluchterfahrungen im
schulischen Alltag
offen
Gesundheit und Beratung
27.01.2017
13.02.2017
07.03.2017
05.04.2017
KLG.0717.008
03.02.2017
20.02.2017
KLG.0817.001
Recht III: Grundlagen des
schulischen Leistungs- und
Prüfungsrechts
offen
Leuphana Universität
Lüneburg, C11.320
10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr. Herbst
54 - 76 € pro
TN
https://vedab.n
ibis.de/veran.p
hp?vid=88427
KLG.0817.002
Recht IV: Urheber- und
Medienrecht sowie
Datenschutz in der Schule
offen
Leuphana Universität
Lüneburg, C11.320
10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr. Herbst
54 - 76 € pro
TN
https://vedab.n
ibis.de/veran.p
hp?vid=88434
Hr. Markfort
Hr. Münter
Hr. Wiencke
12 € pro TN
https://vedab.n
ibis.de/veran.p
hp?vid=90295
Hr. Spohn
Hr.Meier-Kybranz
38 - 64 € pro
TN
https://vedab.n
ibis.de/veran.p
hp?vid=90978
Claudia Kluck
23 € pro TN
https://vedab.n
ibis.de/veran.p
hp?vid=90686
03.02.2017
21.02.2017
https://vedab.n
hp?vid=90377
Kunst und Musik
03.01.2017
12.01.2017
KLG.0217.007
Musical – populäres
Musiktheater zwischen Drama
und Show
offen
26.01.2017
09.02.2017
KLG.0617.014
iPad goes to music
offen
21.04.2017
05.05.2017
KLG.1817.012
Jeder lernt Gitarre
offen
Kaiserin-Auguste-ViktoriaGymnasium
Beckmannsaal im Gebäude
II
Magnusstr. 4
29221 Celle
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fortbildungszentrum für
Neue Musik
Katzenstraße 1a
21335 Lüneburg
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Leuphana Universität
Lüneburg, Campus
Scharnhorststraße,
Gebäude 3, Raum 120
10:00 Uhr - 15:00 Uhr
1
Bedingungen für die Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen des
Kompetenzzentrums für
Lehrerfortbildung
der Leuphana Universität Lüneburg
(KLG)
(Stand: 01.12.2012)
Leuphana Universität Lüneburg
Kompetenzzentrum für
Lehrerfortbildung
Scharnhorststraße 1
21335 Lüneburg
Fon 04131.677-1706
Fax 04131.677-1657
[email protected]
www.leuphana.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Fortbildungsangeboten und hoffen, Sie als
Teilnehmer/-in begrüßen
zu dürfen.
Gleichzeitig möchten wir Sie über Bestimmungen und Regelungen für die Fort- und
Weiterbildungen sowie das Anmeldeverfahren im Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung
der Leuphana Universität Lüneburg informieren.
Adressatinnen und Adressaten
Die Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung (KLG) richten
sich an Lehrkräfte der öffentlichen Schulen und die zum Dienst an Ersatzschulen nach §§
152, 155 NSchG beurlaubten Lehrkräfte, das nicht-lehrende Personal der öffentlichen
Schulen sowie an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare in den Städten
Lüneburg, Celle, Winsen sowie in den Landkreisen Lüneburg, Harburg, Lüchow-Dannenberg,
Uelzen, Celle und Heidekreis. Das Angebot des Kompetenzzentrums kann darüber hinaus
auch von Lehrkräften der Schulen in freier Trägerschaft genutzt werden, die nicht aus dem
Landesdienst beurlaubt sind.
Ankündigung
Das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) veröffentlicht seine
Fortbildungsveranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank VeDaB (www.vedab.nibis.de)
und teilt diese den Schulen per E-Mail mit. Die Ankündigungen enthalten detaillierte
Informationen über die Veranstaltungen. Bestandteil der Ankündigungen sind die
„Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für
Lehrerfortbildung der Leuphana Universität Lüneburg (KLG)“.
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Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Veranstaltungsdatenbank VeDaB. Die OnlineAnmeldung ist Voraussetzung für die Bearbeitung, z. B. für die Erstellung der Teilnahmelisten
und Teilnahmebescheinigungen. Notwendig für die Bearbeitung der Anmeldung ist neben
den Angaben Vorname, Name und E-Mail die Angabe der Schulnummer.
Im Zuge der Online-Anmeldung muss angegeben werden, dass die Genehmigung der
vorgesetzten Dienststelle vorliegt. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist zudem die
Erklärung zur Kostenübernahme notwendig.
Die in der Ankündigung angegebene Anmeldefrist ist zu beachten. Anmeldungen nach Ablauf
der Meldefrist können nicht berücksichtigt werden.
Berücksichtigung von Beeinträchtigungen
Personen mit Beeinträchtigungen werden gebeten, bei der Meldung unter „Bemerkungen“
mitzuteilen, welche Vorkehrungen notwendig sind, damit die Beeinträchtigungen bei der
Organisation am Tagungsort berücksichtigt werden können (z. B. barrierefreier Zugang).
Dienstreisegenehmigung
Die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle (für Lehrkräfte die Schulleiterin bzw. der
Schulleiter) zur Teilnahme ist die Voraussetzung für die Anmeldung zu einer
Fortbildungsveranstaltung und die dienstrechtliche Absicherung. Das gilt auch für
Lehrkräfte im Erziehungsurlaub. Im Zuge der Online- Anmeldung muss bestätigt werden,
dass diese Genehmigung vorliegt.
Die Entscheidung über Unterrichtsbefreiung trifft die vorgesetzte Dienststelle. Ein Antrag
auf Genehmigung einer Dienstreise (Aus- und Fortbildungsreise) ist an die vorgesetzte
Dienststelle zu richten.
Einladungen
Einladungen versendet das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) in der Regel
zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an die von der Lehrkraft in die
Veranstaltungsdatenbank eingegebene E-Mail Adresse. Mit der Zusendung der Einladung
durch das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) wird die Anmeldung für beide
Seiten verbindlich. Ohne Einladung ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich.
Bitte beachten Sie weiterhin:
Wenn es sich um eine Fortbildung des Dienstherrn (schulinterne, zentrale und regionale
Lehrerfort-bildung) handelt, sind dies dienstliche Veranstaltungen, wofür zuvor eine
Einladung und eine Dienstreisegenehmigung vorliegen muss (vgl. Ziff. 8 des Erl. des MK
v. 23.4.1996 "Regelungen für Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen
Schulwesen").
Wenn es außerschulische Fortbildungen sind, die in die dienstliche Fortbildung und die
Fortbildungsprogramme einbezogen sind, gilt dasselbe.
Wenn die Fortbildungen nicht in die dienstlichen Fortbildungsprogramme einbezogen
sind, d.h. nicht Fortbildungen des Dienstherrn sind, müssen die Lehrkräfte Sonderurlaub
beantragen, es muss - bei außerschulischen Veranstaltungsorten - eine
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Dienstreisegenehmigung vorliegen und laut Ziff. 2.2. des RdErl. d. MF v. 18.6.1998
"Unfallfürsorge bei Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen" im
Einzelfall vorab schriftlich vom Dienstvorgesetzten anerkannt werden, dass die
Veranstaltung dienstlichen Interessen dienen. Für die Gewährung von
Dienstunfallfürsorge gemäß § 31 Abs. 5 BeamtVG bzw. § 34 Abs. 5 NBeamtVG ist das
MK zuständig.
Reisekostenerstattung
Die Erstattung der Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann nach
Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Haushaltswirtschaftliche
Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 14.12.2007 - SVBI. 2008, S. 7).
Rücktritt
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung erfolgt per E-Mail an das Kompetenzzentrum für
Lehrerfortbildung (KLG): [email protected]
Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten
Meldeschluss beim Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) ein, entstehen keine
Kosten.
Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen (auch bei Krankheit) entbinden
nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle
werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen
Teilnahmekosten in Rechnung gestellt.
Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson
mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum
für Lehrerfortbildung (KLG) per E-Mail mitzuteilen.
Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnehmenden bestätigen ihre Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung mit ihrer
Unterschrift in der Teilnahmeliste. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung
einschließlich einer Ausfertigung für ihre Personalakte am Ende der Veranstaltung bzw.
Veranstaltungsreihe.
Überzeichnung
Übersteigt die Zahl der Meldungen das Angebot an Plätzen, so erfordert das
Mitbestimmungsrecht für Beschäftigte im niedersächsischen Landesdienst eine
Beteiligung des Schulbezirkspersonalrates, der Frauenbeauftragten und ggf. der
Vertrauenslehrkraft für Schwerbehinderte der Nds. Landesschulbehörde. Die im Rahmen
des Auswahl-verfahrens nicht berücksichtigten Personen werden über die Entscheidung
informiert.
Bei einer deutlichen Überzeichnung ist das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung
(KLG) bemüht, zeitnah eine weitere themengleiche Veranstaltung anzubieten.
Bei einer erneuten Meldung werden die nicht berücksichtigten Personen im Rahmen der
Anmeldefrist bevorzugt behandelt, wenn sie bei ihrer Anmeldung auf die erhaltene
Absage im Feld „Bemerkungen“ hinweisen.
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Veranstaltungsausfall
Dem Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) bleibt die Absage von
Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z. B. Erkrankung der
Veranstaltungsleitung bzw. der Referierenden oder zu geringen Teilnehmerzahl)
vorbehalten. In diesem Fall werden keine Kosten erhoben.
Vertrags- und Zahlungspartner
Vertrags- und Zahlungspartner ist grundsätzlich die Schule bzw. Dienststelle. Alle
öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden
Budgets ausgestattet, die u. a. zur Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen dienen
(siehe RdErl. d. MK vom 14.12.2007 „Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget
der Schule“).
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Teilnahmekosten in den
Ankündigungen ausgewiesen. Die Rechnungsstellung an die Schulen bzw. Dienststellen
erfolgt mit der Einladung.
Ab 01.01.2014 erfolgt die Bezahlung über das Bankeinzugsverfahren vom Schulgirokonto
(siehe RdErl. d. MK v. 1.9.2009 „Führung von Girokonten durch die Schulen“ (SVBI.
10/2009, S.377).
PKW-Benutzung
Wenn besondere dienstliche oder persönliche Gründe es rechtfertigen und diese in der
Kursanmeldung dargelegt worden sind, kann die Benutzung des privaten PKW gestattet
werden. Die erforderliche Genehmigung muss mit einem entsprechenden Vermerk
versehen sein; sie erfolgt durch die zuständige Schulbehörde.
Als Genehmigungsgründe kommen z. B. in Betracht:
- persönliche Verhältnisse des Beteiligten (z. B. Körperbehinderung),
- örtliche Verhältnisse (z. B. ungenügende Verkehrsverbindungen),
- Einsparung von Haushaltsmitteln (z. B. Bildung von Fahrgemeinschaften).
Bei Eintritt eines Sachschadens am PKW auf dem Weg von und zur
Fortbildungsveranstaltung kann gemäß § 96 NBG Schadenersatz bis zur Höhe von
332,34 € gewährt werden.
Dienstunfall
Bei Eintritt eines Dienstunfalls, auch auf dem Weg zu oder von der dienstlichen
Fortbildungsveranstaltung, werden den Lehrkräften Unfallfürsorgeleistungen nach den
Vorschriften des BeamtVG, bei Arbeitsunfällen Leistungen nach den
Unfallversicherungsvorschriften der RVO und, im Falle zusätzlicher Sachschäden, in
sinngemäßer Anwendung des § 23 BeamtVG gewährt. Voraussetzung ist eine
ordnungsgemäße Anmeldung und damit verbundene Einladung zu dieser
Fortbildungsveranstaltung.