Gesetzliche Mitteilung: Abaris Emerging

"Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A."
Eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Grossherzogtum Luxemburg
1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach
Grossherzogtum Luxemburg
"Abaris Emerging Markets Equity"
Mitteilung an die Anteilinhaber der kollektiven Kapitalanlage luxemburgischen Rechts
Gestützt auf Art. 133 Abs. 3 KKV möchten wir Sie über den Aufschub der Rückzahlung der Anteile gemäss
Art. 81 Abs. 1 KAG i.V.m. Art. 110 KKV informieren:
Mit Datum 23. November 2016 sind für die ausländischen kollektiven Kapitalanlage „Abaris Emerging Markets
Equity“ Rücknahmeanträge von insgesamt 88,445% des Fondsvolumens eingegangen.
Die Rücknahmeanträge konnten aus der im Fonds vorhandenen Liquidität nicht bedient werden.
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat nach Kenntnisnahme dieses Sachverhaltes im Einklang mit dem aktuell gültigen Verkaufsprospekt des oben erwähnten Fonds einstimmig folgende
Beschlüsse gefasst:
1. Die Rücknahmeanträge werden nicht bedient, da die notwendige Liquidität im Fonds nicht vorhanden ist.
2. Die Kontrahenten, welche die Rücknahmen eingereicht haben, werden über die Aufschiebung der Rücknahme informiert.
3. Der Fondsmanager, Abaris Investment Management AG, Churerstrasse 24, CH-8808 Pfäffifkon, wird angewiesen, ohne Verzögerung die notwendige Liquidität herzustellen.
4. Die aufgeschobenen Rücknahmeanträge werden bedient, sobald die notwendige Liquidität hergestellt ist.
5. Um eine Gleichbehandlung der Anleger sicher zu stellen, wird eine außerordentliche Abschreibung aufgelaufener Kosten vorgenommen.
Die Kontrahenten, welche die Rücknahmen eingereicht hatten, wurden entsprechend Stellungnahme der ausländischen Fondsleitung Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. informiert.
Nach Rücksprache mit den für das Fondsmanagement zuständigen Personen wurden mit Trade Date Heute
(01.12.16) / morgigen Buchungstag (02.12.16) so viele Transaktionen getätigt, dass für den deklarieren. Fonds
mit Kurswert 02.12.2016 die ordnungsgemäße Bedienung der Rückgaben möglich ist.
Der Prospekt, die Satzung, die wesentlichen Informationen für die Anleger (KIID), die Änderungen im Wortlaut
sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos bei der Schweizer Vertreterin, der Vescore Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 8, 9001 St. Gallen bezogen werden.
St. Gallen, im 1. Dezember 2016
Vertreterin in der Schweiz:
Zahlstelle in der Schweiz:
Vescore Fondsleitung AG
Notenstein La Roche Privatbank AG
Bahnhofstrasse 8, 9001 St. Gallen
Bohl 17, 9004 St. Gallen