eurex clearing rundschreiben 138/16

eurex clearing
rundschreiben 138/16
Datum:
1. Dezember 2016
Empfänger:
Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren
Autorisiert von:
Heike Eckert
Ende der Konsultation zur vorgeschlagenen Änderung der Clearing-Bedingungen
zum Thema „Klarstellung zur Bereitstellung des Clearing-Fonds”
Verweis auf Eurex Clearing-Rundschreiben: 133/16
Kontakt: Group Client Services & Administration, T +49-69-211-1 17 00,
[email protected]
Zielgruppe:
Anhänge:
Ü
keine
Alle Abteilungen
Zusammenfassung:
Wie in Eurex Clearing-Rundschreiben 133/16 angekündigt, wird Eurex Clearing zur Implementierung der
folgenden Änderung ihre Clearing-Bedingungen anpassen:
Klarstellung zur Bereitstellung des Clearing-Fonds
Eurex Clearing hat gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 17.3 der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG
(Clearing-Bedingungen) im Zeitraum vom 31. Oktober 2016 bis zum 30. November 2016
(Konsultationsperiode) zum obengenannten Punkt des Eurex Clearing-Rundschreibens 133/16 eine
Konsultation durchgeführt.
Eurex Clearing sind keine Anmerkungen zugegangen, die zu weiteren Änderungen der Version der
Clearing-Bedingungen führen, die der Konsultation zugrunde lag. Darüber hinaus gab es keine Beantragung
der Anwendung einer Verlängerten Ankündigungsfrist.
Aus den genannten Gründen treten alle in Eurex Clearing-Rundschreiben 133/16 mitgeteilten Änderungen
am 2. Januar 2017 in Kraft.
Eurex Clearing AG
Mergenthalerallee 61
65760 Eschborn
Postanschrift:
60485 Frankfurt/Main
Deutschland
T +49-69-211-1 17 00
F +49-69-211-1 17 01
memberservices@
eurexclearing.com
Internet:
www.eurexclearing.com
Vorsitzender des
Aufsichtsrats:
Dr. Hugo Bänziger
Vorstand:
Erik Tim Müller (Vorsitzender),
Heike Eckert (stv. Vorsitzende),
Matthias Graulich,
Thomas Laux,
Manfred Matusza
Aktiengesellschaft mit
Sitz in Frankfurt/Main
HRB Nr. 44828
USt-IdNr. DE194821553
Amtsgericht
Frankfurt/Main
e u r e x c l e a r i n g rundschreiben 138/16
Ende der Konsultation zur vorgeschlagenen Änderung der ClearingBedingungen zum Thema „Klarstellung zur Bereitstellung des Clearing-Fonds”
Wie in Eurex Clearing-Rundschreiben 133/16 angekündigt, wird Eurex Clearing zur Implementierung der
folgenden Änderung ihre Clearing-Bedingungen anpassen:
Klarstellung zur Bereitstellung des Clearing-Fonds
Eurex Clearing hat gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 17.3 der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG
(Clearing-Bedingungen) im Zeitraum vom 31. Oktober 2016 bis zum 30. November 2016 (Konsultationsperiode) zum obengenannten Punkt des Eurex Clearing-Rundschreibens 133/16 eine Konsultation
durchgeführt.
Eurex Clearing sind keine Anmerkungen zugegangen, die zu weiteren Änderungen der Version der ClearingBedingungen führen, die der Konsultation zugrunde lag. Darüber hinaus gab es keine Beantragung der
Anwendung einer Verlängerten Ankündigungsfrist.
Aus den genannten Gründen treten alle in Eurex Clearing-Rundschreiben 133/16 mitgeteilten Änderungen am
2. Januar 2017 in Kraft.
Die Vollversion der geänderten Clearing-Bedingungen wird zum Datum des Inkrafttretens auf der Website der
Eurex Clearing AG www.eurexclearing.com unter dem folgenden Link zum Herunterladen zur Verfügung
stehen:
Ressourcen > Regelwerke
Gemäß Kapitel I Abschnitt 1, Ziffer 17.2.6 der Clearing-Bedingungen gilt jede mit diesem Rundschreiben
mitgeteilte Änderung und Ergänzung der Clearing-Bedingungen als durch jeden Betroffenen Kunden
angenommen, sofern dieser nicht durch schriftliche Mitteilung an die Eurex Clearing AG innerhalb der
Regulären Ankündigungsfrist oder, falls zutreffend, der Verlängerten Ankündigungsfrist widerspricht. Das
Recht zur Beendigung der Clearing-Vereinbarung oder der Clearing-Lizenz gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer
2.1.4 Absatz 2, Ziffer 7.2.1 Absatz 4 und Ziffer 13 der Clearing-Bedingungen bleibt unberührt.
Die in diesem Rundschreiben verwendeten aber nicht definierten Begriffe haben die ihnen in den ClearingBedingungen zugewiesene Bedeutung.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Group Client
Services & Administration unter Tel. +49-69-211-1 17 00 oder E-Mail: [email protected].
1. Dezember 2016
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