eurex clearing rundschreiben 138/16 Datum: 1. Dezember 2016 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert Ende der Konsultation zur vorgeschlagenen Änderung der Clearing-Bedingungen zum Thema „Klarstellung zur Bereitstellung des Clearing-Fonds” Verweis auf Eurex Clearing-Rundschreiben: 133/16 Kontakt: Group Client Services & Administration, T +49-69-211-1 17 00, [email protected] Zielgruppe: Anhänge: Ü keine Alle Abteilungen Zusammenfassung: Wie in Eurex Clearing-Rundschreiben 133/16 angekündigt, wird Eurex Clearing zur Implementierung der folgenden Änderung ihre Clearing-Bedingungen anpassen: Klarstellung zur Bereitstellung des Clearing-Fonds Eurex Clearing hat gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 17.3 der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) im Zeitraum vom 31. Oktober 2016 bis zum 30. November 2016 (Konsultationsperiode) zum obengenannten Punkt des Eurex Clearing-Rundschreibens 133/16 eine Konsultation durchgeführt. Eurex Clearing sind keine Anmerkungen zugegangen, die zu weiteren Änderungen der Version der Clearing-Bedingungen führen, die der Konsultation zugrunde lag. Darüber hinaus gab es keine Beantragung der Anwendung einer Verlängerten Ankündigungsfrist. Aus den genannten Gründen treten alle in Eurex Clearing-Rundschreiben 133/16 mitgeteilten Änderungen am 2. Januar 2017 in Kraft. Eurex Clearing AG Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn Postanschrift: 60485 Frankfurt/Main Deutschland T +49-69-211-1 17 00 F +49-69-211-1 17 01 memberservices@ eurexclearing.com Internet: www.eurexclearing.com Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hugo Bänziger Vorstand: Erik Tim Müller (Vorsitzender), Heike Eckert (stv. Vorsitzende), Matthias Graulich, Thomas Laux, Manfred Matusza Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt/Main HRB Nr. 44828 USt-IdNr. DE194821553 Amtsgericht Frankfurt/Main e u r e x c l e a r i n g rundschreiben 138/16 Ende der Konsultation zur vorgeschlagenen Änderung der ClearingBedingungen zum Thema „Klarstellung zur Bereitstellung des Clearing-Fonds” Wie in Eurex Clearing-Rundschreiben 133/16 angekündigt, wird Eurex Clearing zur Implementierung der folgenden Änderung ihre Clearing-Bedingungen anpassen: Klarstellung zur Bereitstellung des Clearing-Fonds Eurex Clearing hat gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 17.3 der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) im Zeitraum vom 31. Oktober 2016 bis zum 30. November 2016 (Konsultationsperiode) zum obengenannten Punkt des Eurex Clearing-Rundschreibens 133/16 eine Konsultation durchgeführt. Eurex Clearing sind keine Anmerkungen zugegangen, die zu weiteren Änderungen der Version der ClearingBedingungen führen, die der Konsultation zugrunde lag. Darüber hinaus gab es keine Beantragung der Anwendung einer Verlängerten Ankündigungsfrist. Aus den genannten Gründen treten alle in Eurex Clearing-Rundschreiben 133/16 mitgeteilten Änderungen am 2. Januar 2017 in Kraft. Die Vollversion der geänderten Clearing-Bedingungen wird zum Datum des Inkrafttretens auf der Website der Eurex Clearing AG www.eurexclearing.com unter dem folgenden Link zum Herunterladen zur Verfügung stehen: Ressourcen > Regelwerke Gemäß Kapitel I Abschnitt 1, Ziffer 17.2.6 der Clearing-Bedingungen gilt jede mit diesem Rundschreiben mitgeteilte Änderung und Ergänzung der Clearing-Bedingungen als durch jeden Betroffenen Kunden angenommen, sofern dieser nicht durch schriftliche Mitteilung an die Eurex Clearing AG innerhalb der Regulären Ankündigungsfrist oder, falls zutreffend, der Verlängerten Ankündigungsfrist widerspricht. Das Recht zur Beendigung der Clearing-Vereinbarung oder der Clearing-Lizenz gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 2.1.4 Absatz 2, Ziffer 7.2.1 Absatz 4 und Ziffer 13 der Clearing-Bedingungen bleibt unberührt. Die in diesem Rundschreiben verwendeten aber nicht definierten Begriffe haben die ihnen in den ClearingBedingungen zugewiesene Bedeutung. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Group Client Services & Administration unter Tel. +49-69-211-1 17 00 oder E-Mail: [email protected]. 1. Dezember 2016 Seite 1 von 1
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