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11-2016
Europäische Richtlinien und deren Umsetzung
Leitfaden zur neuen EU Niederspannungsrichtlinie
Seit April diesen Jahres ist die neue Niederspannungsrichtlinie in Kraft getreten. Da es
aufgrund der zahlreichen Neuregelungen immer wieder zu Unsicherheiten in der Auslegung
kommt, hat sich die EU Kommission entschlossen einen neuen Leitfaden zur
Niederspannungsrichtlinie herauszugeben.
Damit wurden die bisher verfügbaren Dokumente - der Leitfaden aus dem Jahre 2007, sowie
der Leitfaden zum Übergang von der Richtlinie 2006/95/EG zur Richtlinie 2014/35/EU – nicht
nur aktualisiert, sondern auch inhaltlich grundlegend überarbeitet.
Der neue Leitfaden ist seit wenigen Tagen momentan leider nur in einer englischen
Sprachversion - unter der Adresse neuer
Leitfaden-NSP downloadbar.
Er stellt zuerst die aktuelle Richtlinie im
Originalwortlaut vor und erläutert dann - Artikel
für Artikel - den Richtlinientext in verständlicher
Form.
Damit können zumindest die am häufigsten
wiederkehrenden Fragen zur Auslegung geklärt
werden.
So wird in den Erläuterungen zum Beispiel dargelegt, ab wann elektrische Geräte, die über
mehrere Nennspannungen verfügen, in den Geltungsbereich der Richtlinie einzustufen sind.
Dies geschieht dann, wenn die höchste angegebene Nennspannung innerhalb des Rahmens
von 50 – 1.000 Volt bei Wechselstrom, bzw. von 75 – 1.500 Volt bei Gleichstrom liegt.
Damit fallen – ebenfalls laut Leitfaden – all diejenigen Geräte aus dem Geltungsbereich der
Richtlinie heraus, deren höchste Nennspannung über dieser Schwelle von 1.000 Volt
Wechselstrom bzw. 1.500 Volt Gleichstrom liegt.
kontakt: [email protected]
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11-2016
Europäische Richtlinien und deren Umsetzung
Auch die Regelung für die Anbringung von Herstellername und –adresse auf das Produkt
wird genauer dargelegt. Diese Frage führte bislang zu großen Unsicherheiten.
Die Pflicht zur Herstellerangabe auf dem Produkt kann nur dann entfallen, wenn eine
Platzierung auf dem Produkt unter vertretbaren technischen oder wirtschaftlichen
Gesichtspunkten nicht möglich ist.
Aus rein ästhetischen Gründen darf auf die Herstellerangabe nicht verzichtet werden.
Mit einem Umfang von 93 Seiten beantwortet der neue Leitfaden aus unserer Sicht viele
erklärungsbedürftige Fragen und schafft damit viel Klarheit. Als Auslegungshilfe für die
Richtlinie ist er nicht nur für die Marktüberwachung, sondern auch für alle Marktteilnehmer
sehr zu empfehlen.
Wenn Ihnen die englische Version nicht zusagt, wir informieren Sie sobald die deutsche
Version erscheint.
Aufgrund der Harmonisierung vieler Begriffe und Definitionen im Zuge des sogenannten
„New Legislative Framework“ kann der vorliegende neue Leitfaden bei allgemeinen
Definitionen und Begriffserklärungen auf den bereits vorher veröffentlichten Leitfaden für die
Umsetzung der Produktvorschriften für die EU 2016 verweisen, den sogenannten Blue
Guide.
Dieser Blue Guide, der allgemeine Leitfaden für das neue System der Markt- und
Produktüberwachung in der Europäischen Union, ist in deutscher Sprache auf der Seite der
EU Kommission verfügbar.
Sollten Sie weiteren Erklärungsbedarf im Umgang mit den Wortlauten der Richtlinie haben,
dürfen Sie aber auch das Team der EU Beratungsstelle gerne kontaktieren.
kontakt: [email protected]
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11-2016
Europäische Richtlinien und deren Umsetzung
Vorschau auf Aktivitäten und Veranstaltungen in 2016/2017
08.12.2016
IHK Bildungszentrum Bamberg,
Ohmstraße 15
96050 Bamberg
Sprechtag CE-Kennzeichnung
Bamberg
17.01.2017
IHK für München und
Oberbayern, Balanstraße 55-59
81541 München
CE-Sprechtag München
14. - 15.03.2017
25. - 26.04.2017
08. - 09.05.2017
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Nürnberg, Tillystraße 2
90431 Nürnberg
22.03.2017
IHK Geschäftsstelle Ingolstadt,
Despag - Straße 4 a
85055 Ingolstadt
03. - 04.05.2017
23. - 24.05.2017
13. - 14.06.2017
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Köln, Am Grauen Stein
51105 Köln
Ausbildung zum CE-Beauftragten
Köln (3 Module)
17.05.2017
IHK Geschäftsstelle Rosenheim,
Hechtseestraße 16
83022 Rosenheim
CE-Sprechtag Rosenheim
Ausbildung zum CE Beauftragten
Nürnberg (3 Module)
CE-Sprechtag Ingolstadt
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90431 Nürnberg
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