ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
DER FAHRSCHULE ROLI JUCKER
Die „Autofahrschule Roli Jucker“ ist bestrebt, jeden Schüler professionell,
sicher und effizient auszubilden. Damit ein reibungsloser Ablauf im Unterricht
garantiert werden kann, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten.
Lernfahrausweis
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Der Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrt mitzuführen, inklusive Prüfung!
Alkohol, Drogen und Medikamente
•
Es dürfen weder Alkohol (0,0 Promille) noch Drogen vor den Fahrstunden
konsumiert werden.
•
Ebenso dürfen keine Medikamente
Fahrfähigkeit beeinflussen.
eingenommen
werden
die
die
Abmeldung
•
Abmeldungen: Absagen oder Änderungen müssen mindestens 24 Std. vor
dem vereinbarten Termin per WhatsApp, SMS oder telefonisch gemeldet
werden.
Verspätung
•
Verspätungen: Verspätungen von mehr als 15 Minuten müssen telefonisch
gemeldet werden.
Ausstehende Beträge
•
Ausstehende Beträge müssen vor der praktischen Fahrprüfung beglichen
werden. Der Fahrlehrer behält sich das Recht vor, den Termin widrigenfalls
auch kurzfristig und kostenpflichtig zu streichen.
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Allfällige Mahngebühren, Betreibungs- und Gerichtskosten gehen
vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers. Der Gerichtsstand ist Horgen.
Bussen
•
Bussgelder: Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers
verursacht wurden, sind auch vom Verursacher zu bezahlen.