ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER FAHRSCHULE ROLI JUCKER Die „Autofahrschule Roli Jucker“ ist bestrebt, jeden Schüler professionell, sicher und effizient auszubilden. Damit ein reibungsloser Ablauf im Unterricht garantiert werden kann, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten. Lernfahrausweis • Der Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrt mitzuführen, inklusive Prüfung! Alkohol, Drogen und Medikamente • Es dürfen weder Alkohol (0,0 Promille) noch Drogen vor den Fahrstunden konsumiert werden. • Ebenso dürfen keine Medikamente Fahrfähigkeit beeinflussen. eingenommen werden die die Abmeldung • Abmeldungen: Absagen oder Änderungen müssen mindestens 24 Std. vor dem vereinbarten Termin per WhatsApp, SMS oder telefonisch gemeldet werden. Verspätung • Verspätungen: Verspätungen von mehr als 15 Minuten müssen telefonisch gemeldet werden. Ausstehende Beträge • Ausstehende Beträge müssen vor der praktischen Fahrprüfung beglichen werden. Der Fahrlehrer behält sich das Recht vor, den Termin widrigenfalls auch kurzfristig und kostenpflichtig zu streichen. • Allfällige Mahngebühren, Betreibungs- und Gerichtskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers. Der Gerichtsstand ist Horgen. Bussen • Bussgelder: Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht wurden, sind auch vom Verursacher zu bezahlen.
© Copyright 2024 ExpyDoc