Vernehmlassung Abstimmungsgesetz: Neues

Regierungsrat
Medienmitteilung
Datum:
Sperrfrist:
30. November 2016 – Nr. 82
Vernehmlassung Abstimmungsgesetz: Neues Stimmkuvert
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Abstimmungsgesetz zuhanden der
Vernehmlassung verabschiedet. Hauptbestandteil ist eine neue Stimmkuvertlösung. Gleichzeitig werden die Fristen im Wahlverfahren für eidgenössische, kantonale und kommunale Urnengänge vereinheitlicht.
Das im Kanton Obwalden seit über 10 Jahren eingesetzte Zweiwegkuvert ist für die
Stimmberechtigten wie für die Stimmbüros einfach zu handhaben. Für die Verarbeitung bei der Post birgt diese Lösung aber auch gewichtige Nachteile. Das Stimmkuvert wird als „offene Sendung“ zugestellt. Die Verarbeitung erfolgt in Handsortierung.
Zudem erschwert der Aufdruck des Gemeindelogos auf dem Stimmrechtsausweis
die maschinelle Lesbarkeit des Adressfeldes. Schliesslich kann die aufgeklebte
Sichttasche in den Sortieranlagen der Post hängen bleiben und den gesamten Verarbeitungsprozess blockieren. Die Post erhebt deshalb seit dem 1. April 2016 einen
Zuschlag für den Versand der Stimmkuverts im Kanton Obwalden.
Die von der Post entwickelte Stimmkuvertlösung mit einem zusätzlichen neutralen
Kuvert für alle Stimm- und Wahlzettel erscheint für den Kanton Obwalden nicht als
die passende Lösung. Nebst ökologischen Nachteilen würde sie zusätzliche Kosten
für den Kanton und die Gemeinden sowie Mehraufwand für die Stimmbüros verursachen. Auf Vorschlag einer Arbeitsgruppe bestehend aus Kantons- und Gemeindevertretern hat der Regierungsrat die Stimmkuvertlösung nach dem so genannten
„Neuen Solothurner Modell“ zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Sie besteht aus einem Zweiwegkuvert mit zwei Innenfächern samt einem darauf abgestimmten Stimmrechtsausweis. Das „Neue Solothurner Modell“ entspricht den Standards der Post, gleichzeitig erfüllt es die Anforderungen, die an ein Stimmkuvert gestellt werden (Wahrung des Stimm- und Wahlgeheimnisses, Zweiwegkuvert, zweimal frankierbar, keine aufgeklebte Sichttasche, verschliessbar für Hin- und Rückweg, nicht manipulierbar) und ist für die Stimmberechtigten und Stimmbüros einfach
zu handhaben.
Der Einsatz eines neuen Stimmkuverts bedingt eine Anpassung des Abstimmungsgesetzes. Im Zuge dieser Teilrevision werden gleichzeitig verschiedene weitere An-
passungen der Abstimmungsgesetzgebung vorgenommen. Es geht hauptsächlich
um die Vereinheitlichung der Fristen im Wahlverfahren, um Verfahrensvereinfachungen bei der Ermittlung der Ergebnisse der brieflichen Stimmabgaben, um Präzisierungen der Beschwerdefrist, die Vorverlegung des Urnenschlusses am Abstimmungssonntag sowie um verschiedene Anpassungen technischer Natur.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2017.
Vernehmlassungsunterlagen:
www.ow.ch → Aktuelles → Vernehmlassungen → Vernehmlassung Revision Bürgerrechtsgesetzgebung (inkl. Video Handhabung Stimmkuvert)
Rückfragen: Mittwoch, 30. November 2016, 10.00 bis 11.00 Uhr
Regierungsrat Christoph Amstad, Vorsteher Sicherheits- und Justizdepartement,
Telefon 041 666 62 19