In 3 Schritten zum Glasfaseranschluss
In 3 Schritten zu Ihrem Glasfaseranschluss
Schritt 1 – Erschliessungsvertrag und vor Ort Begehungen
Der Eigentümer der Liegenschaft erhält zusammen mit der Einladung zu einer Informationsveranstaltung die notwendigen Unterlagen für die Gebäudeerschliessung. Der Eigentümer deklariert die
für die Realisierung notwendigen Angaben der betroffenen Liegenschaft, unterzeichnet den Vertrag und sendet die Dokumente innerhalb der gewünschten Frist zurück.
Die Unterlagen werden geprüft und dienen als Grundlage für das Detailprojekt. Sobald das Detailprojekt vorliegt, beginnen die vor Ort Begehungen der Firma TmConcept im Auftrag der Gemeinde
Seedorf im Netz und die Machbarkeitsabklärungen in den Gebäuden.
Die Spezialisten von TmConcept vereinbaren einen Termin mit dem Eigentümer oder dem zuständigen Ansprechpartner für das Gebäude. Die Erkenntnisse aus der Begehung werden in einem
Begehungsrapport (Gebäuderapport, Anschlussbericht) festgehalten und von den Parteien unterzeichnet.
Die Beurteilung vor Ort umfasst die wichtigsten Aspekte und gibt einen ersten Aufschluss darüber,
ob die Installation der Glasfaserinfrastruktur problemlos möglich ist oder mit Zusatzmassnahmen
gerechnet werden muss.
Schritt 2 – Gebäude Erschliessung / Glasfaseranschlussleitung
Vor den Bauarbeiten führt ein Spezialist der Erschliessungsfirma eine zweite Begehung durch. In
diesem Arbeitsschritt wird die Gebäudezuführung, die Leitungsführung bis zum BEP (Hausanschlusskasten, in der Regel im Keller) und die Leitungsführung bis zur optischen Steckdose (OTO)
in der Wohnung detailliert beurteilt und definitiv festgelegt. Sofern in Ihrem Gebäude für die Installation des Glasfaserkabels zwischen BEP und OTO eine zusätzliche Installation oder Massnahme
(z.B. Aufputz Kanal oder Nutzbarmachung bestehender Rohranlagen) notwendig ist, erhalten Sie
nach der Begehung eine Offerte vom Spezialisten. Sie haben die Wahl, die Arbeiten von der Firma
ausführen zu lassen, welche für die Glasfaserinstallation im Gebäude zuständig ist, oder alternativ
durch Ihren persönlichen Elektroinstallationspartner.
Das Gebäude wird vom nächstgelegenen Schacht, Werkloch in der Strasse oder Trottoir oder von
der nächstgelegenen Verteilkabine erschlossen. Das Glasfaserkabel wird normalerweise in das
vorhandene Kabel-TV Schutzrohr oder in das bestehende Rohr der Stromversorgung verlegt und
im BEP (Hausanschlusskasten) montiert.
Falls eine bestehende Rohranlage nicht nachzugsfähig ist, muss eine neue Zuleitung vom nächstgelegenen Schacht, Werkloch in der Strasse oder von einer Verteilkabine erstellt werden. Die
Bauarbeiten werden durch Bauspezialisten im Auftrag der Gemeinde Seedorf ausgeführt.
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Die Einführung der Glasfaserkabel in die Gebäude erfolgt in der Regel über bestehende Kabelschutzrohre oder alternativ über eine Öffnung (Kernbohrung) in der Mauer. Der Bauspezialist achtet darauf, dass die vorgeschriebenen
Kabelradien nicht unterschritten werden
und im Anschluss die Öffnung mit einer
Kabelabdichtung wasserdicht verschlossen wird.
Das Glasfaserkabel wird von der Hauseinführung bis zum BEP verlegt und
montiert. Der Standort des BEP wird im
Anschlussbericht festgelegt. Er befindet
sich in der Regel in der Nähe der Steigleitung zu den Wohnungen.
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Schritt 3 – Gebäude Verkabelung (BEP-OTO)
Die Verkabelung der Wohnungen im Gebäude vom BEP bis zum OTO erfolgt im Anschluss an die
Gebäudeerschliessung. Die optische Steckdose (OTO) befindet sich in der Regel im Wohn- oder
Arbeitszimmer, in der Nähe eines Stromanschlusses. Häufig werden nicht mehr benutzte Telefonoder Kabel-TV Dosen durch optische Steckdosen ersetzt. Im Normalfall können die bestehenden
Rohre oder Kanäle (TV, Telefon,…) im Gebäude zwischen BEP und OTO verwendet werden. Anlässlich der Gebäudebegehung prüft der Installationspartner der Gemeinde Seedorf die Durchzugsfähigkeit der Rohranlagen. Bei einer nicht durchzugsfähigen Steigzone gehen die Kosten für
notwendige Massnahmen (Aufputzinstallationen, Verrohrungen,…) zulasten des Eigentümers der
Liegenschaft. Pro Wohnung oder Nutzungseinheit wird eine OTO Dose installiert.
OTO
Nach der Installation der optischen Steckdose OTO in der Wohnung werden die Glasfasern im
BEP (Hausanschlusskasten) gespleisst. Nun ist die optische Verbindung von der OTO Dose bis
zum POP (Zentrale) fertig gestellt. Die Fasern werden abschliessend durch die Spezialisten geprüft und für die Verwendung freigegeben.
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Optional: Schritt 4 – Wohnungsverkabelung (OTO zu Endgeräten)
Die Wohnungsverkabelung erfolgt individuell nach den Bedürfnissen der Mieter oder Eigentümer in
den Wohnungen. Sie ist nicht Leistungsumfang der Glasfasererschliessung der Gemeinde Seedorf.
Sie finden weitere Informationen dazu unter der Rubrik Häufigste Fragen oder unter der Rubrik
Links.
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