Antrag auf Zulassung für Fachtreue oder mit Aufstiegsfortbildung

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Fachhochschule Dortmund
Studienbüro
z. Hd. Frau Greschupp
Sonnenstraße 96
44139 Dortmund
Bewerbung für den Zugang zum Studium für in der beruflichen
Bildung qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber
gemäß § 9 der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
(Berufsbildungshochschulzugangsverordnung BBHZG-VO)
Bewerberin bzw.
Bewerber
Name
Vorname
Straße/Hausnr.
Postleitzahl/Wohnort
Telefon; E-Mail
im Studiengang
für das
Wintersemester 20
Sommersemester 20
Die Bewerbung muss für das Wintersemester jeweils bis zum 15. Juli eines Jahres, für das
Sommersemester jeweils bis zum 15. Januar eines Jahres bei der Fachhochschule Dortmund eingehen (Ausschlussfrist).
Voraussetzungen für
den Hochschulzugang
in jedem Studiengang
Vorhandensein einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (zutreffendes bitte ankreuzen):
Ich habe
den Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51 a der Handwerksordnung,
einen Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42 a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge
mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und einen Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht
geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung,
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eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz und einen
Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen
nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung,
einen Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen
der Kultusministerkonferenz und einen Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder
Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung,
einen Abschluss einer landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe und einen
Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen
nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung,
einen Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung und
einen Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
oder
Voraussetzungen für den
Hochschulzugang in einem
fachlich entsprechenden
Studiengang
Fachliche Entsprechung zwischen Berufsausbildung, beruflicher Tätigkeit und dem gewählten
Studiengang (zutreffendes bitte ankreuzen):
Ich habe
den Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung
und
eine danach erfolgte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in dem erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung entsprechenden Beruf ( für Stipendiaten des
Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend)
Für die amtliche Statistik:_
Lebensalter:
Jahre
Dauer der Berufstätigkeit nach Berufsabschluss:
Jahre
Ich beantrage zur eigenen
an einer Zugangsprüfung (Bewerbungsfristen hierfür sind der 01. April bzw. 01. Oktober des
Leistungskontrolle eine
freiwillige Teilnahme
Jahres.) Da ein direkter Hochschulzugang besteht, hat das Ergebnis der Zugangsprüfung
allerdings keinen Einfluss auf die Hochschulzugangsberechtigung.
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Einzureichende Unterlagen
(bitte ankreuzen)
Die erforderlichen Nachweise sind diesem Bewerbungsformular beigefügt:
Lebenslauf
mit
ausführlicher
Darstellung
des
Bildungsgangs
unter
besonderer
Berücksichtigung der schulischen und ggf. der beruflichen Ausbildung
und
Motivationsschreiben für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf
und
amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder ggf. Bescheinigungen über Art, Dauer,
Ort und Umfang einer beruflichen Ausbildung und Inhalte der beruflichen Tätigkeit,
ggf. Nachweise über weitere einschlägige schulische Ausbildungen und über berufliche
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
für die Studiengänge des Fachbereichs Design und Architektur der Nachweis über die
Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung, wenn bereits vorhanden
für die Studiengänge International Business oder International Business Management der
Nachweis über die besondere Vorbildung in Englisch (mind. gleichwertig dem Niveau B1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, wie z.B.:
• Cambridge First Certificate;
• Paper-based TOEFL mit mindestens 457 Punkten bzw. 137 Punkten im computerbased TOEFL oder 47 Punkten im internet based TOEFL;
• IELTS, Stufe Academic mit mindestens 4,0 Durchschnittspunkten
Nur vollständige und fristkonforme Bewerbungen können im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden!
Ort, Datum, Unterschrift
Ihr Kontakt im Studienbüro
Birgit Greschupp
Telefon:
E-Mail:
Sprechzeiten:
0231-9112/587
[email protected]
Montags, Mittwochs & Freitags: 09:30 – 12:30 Uhr
Dienstags: 13:00 – 16:00 Uhr
Gerne kann ein Termin auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden
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(Stand: 12/2015)