= = = = Fachhochschule Dortmund Studienbüro z. Hd. Frau Greschupp Sonnenstraße 96 44139 Dortmund Bewerbung für den Zugang zum Studium für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 9 der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung BBHZG-VO) Bewerberin bzw. Bewerber Name Vorname Straße/Hausnr. Postleitzahl/Wohnort Telefon; E-Mail im Studiengang für das Wintersemester 20 Sommersemester 20 Die Bewerbung muss für das Wintersemester jeweils bis zum 15. Juli eines Jahres, für das Sommersemester jeweils bis zum 15. Januar eines Jahres bei der Fachhochschule Dortmund eingehen (Ausschlussfrist). Voraussetzungen für den Hochschulzugang in jedem Studiengang Vorhandensein einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (zutreffendes bitte ankreuzen): Ich habe den Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51 a der Handwerksordnung, einen Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42 a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und einen Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, Seite 1 von 3 eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz und einen Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, einen Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz und einen Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, einen Abschluss einer landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe und einen Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, einen Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung und einen Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung. oder Voraussetzungen für den Hochschulzugang in einem fachlich entsprechenden Studiengang Fachliche Entsprechung zwischen Berufsausbildung, beruflicher Tätigkeit und dem gewählten Studiengang (zutreffendes bitte ankreuzen): Ich habe den Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und eine danach erfolgte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in dem erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung entsprechenden Beruf ( für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend) Für die amtliche Statistik:_ Lebensalter: Jahre Dauer der Berufstätigkeit nach Berufsabschluss: Jahre Ich beantrage zur eigenen an einer Zugangsprüfung (Bewerbungsfristen hierfür sind der 01. April bzw. 01. Oktober des Leistungskontrolle eine freiwillige Teilnahme Jahres.) Da ein direkter Hochschulzugang besteht, hat das Ergebnis der Zugangsprüfung allerdings keinen Einfluss auf die Hochschulzugangsberechtigung. Seite 2 von 3 Einzureichende Unterlagen (bitte ankreuzen) Die erforderlichen Nachweise sind diesem Bewerbungsformular beigefügt: Lebenslauf mit ausführlicher Darstellung des Bildungsgangs unter besonderer Berücksichtigung der schulischen und ggf. der beruflichen Ausbildung und Motivationsschreiben für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf und amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder ggf. Bescheinigungen über Art, Dauer, Ort und Umfang einer beruflichen Ausbildung und Inhalte der beruflichen Tätigkeit, ggf. Nachweise über weitere einschlägige schulische Ausbildungen und über berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Studiengänge des Fachbereichs Design und Architektur der Nachweis über die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung, wenn bereits vorhanden für die Studiengänge International Business oder International Business Management der Nachweis über die besondere Vorbildung in Englisch (mind. gleichwertig dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, wie z.B.: • Cambridge First Certificate; • Paper-based TOEFL mit mindestens 457 Punkten bzw. 137 Punkten im computerbased TOEFL oder 47 Punkten im internet based TOEFL; • IELTS, Stufe Academic mit mindestens 4,0 Durchschnittspunkten Nur vollständige und fristkonforme Bewerbungen können im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden! Ort, Datum, Unterschrift Ihr Kontakt im Studienbüro Birgit Greschupp Telefon: E-Mail: Sprechzeiten: 0231-9112/587 [email protected] Montags, Mittwochs & Freitags: 09:30 – 12:30 Uhr Dienstags: 13:00 – 16:00 Uhr Gerne kann ein Termin auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden Seite 3 von 3 (Stand: 12/2015)
© Copyright 2025 ExpyDoc