Ich habe die og Hinweise zur Kenntnis genommen

Stand: 11/2016
Der Graben für Hausanschlussleitungen
Hinweise für kundenseitige Herstellung
Der Trassenverlauf wird mit Ihnen gegebenenfalls bei einem Ortstermin
abgesprochen. Grundsätzlich sollen die gesamte Ausführung des Grabens sowie die
Anforderungen an den Arbeitsraum (Kopfloch) mit der Stadtwerke Zeven GmbH
abgestimmt sein.
Hier nur einige wichtige Daten für Sie zur Information, wenn Sie den Graben für die
Hausanschlussleitung selber ausheben möchten:
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Die Grabentiefe und -breite wie folgt:
o Trinkwasser
Tiefe 1,2 m Breite 0,4 m
o Erdgas
Tiefe 1,0 m Breite 0,4 m
o Strom
Tiefe 0,8 m Breite 0,4 m
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Bei gemeinsamer Verlegung verschiedener Gewerke (z.B. Strom, Wasser,
Erdgas, Telefon, usw.) sind größere Grabenbreiten erforderlich und sind mit
den Meistern der Stadtwerke Zeven GmbH abzustimmen:
Herrn Benecke (Wasser/Gas 04281/757-231) und/oder Herrn Wünderlich
(Strom 04281/757-230).
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Die Grabensohle muss gleichmäßig flach und trocken sein, damit ein ebenes
und durchgängiges Verlegen der Leitung erreicht wird. Mögliches Einbrechen
der Grabenwände nach Regenfällen, ist vor der Leitungsverlegung wieder zu
beseitigen und auszuheben.
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Die Grabensohle muss aus gewachsenem Boden bestehen, um ein
nachträgliches Setzen und dadurch eine Beschädigung der Leitungen
vermieden werden kann.
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Die Grabenwände sind senkrecht oder wenn es die Verhältnisse erfordern auf
Böschung zu schachten. Notfalls sind die Grabenwände abzusteifen.
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Die Grabentrasse für die Versorgungsleitungen muss tragfest, grob planiert und
frei von Material und Gerüsten sein.
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Die Leitungslegung und –einbettung sowie die Restverfüllung und
Oberflächenwiederherstellung erfolgt durch die Stadtwerke Zeven GmbH.
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Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind unbedingt
einzuhalten.
Sollte der Graben bei dem vereinbarten Termin nicht den vorgegebenen
Vorschriften entsprechen, kann die Verlegung nicht durchgeführt werden. Ein
erneuter Termin führt zu Mehrkosten.
Ich habe die o. g.
Hinweise zur Kenntnis
genommen
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