Stand: 11/2016 Der Graben für Hausanschlussleitungen Hinweise für kundenseitige Herstellung Der Trassenverlauf wird mit Ihnen gegebenenfalls bei einem Ortstermin abgesprochen. Grundsätzlich sollen die gesamte Ausführung des Grabens sowie die Anforderungen an den Arbeitsraum (Kopfloch) mit der Stadtwerke Zeven GmbH abgestimmt sein. Hier nur einige wichtige Daten für Sie zur Information, wenn Sie den Graben für die Hausanschlussleitung selber ausheben möchten: - Die Grabentiefe und -breite wie folgt: o Trinkwasser Tiefe 1,2 m Breite 0,4 m o Erdgas Tiefe 1,0 m Breite 0,4 m o Strom Tiefe 0,8 m Breite 0,4 m - Bei gemeinsamer Verlegung verschiedener Gewerke (z.B. Strom, Wasser, Erdgas, Telefon, usw.) sind größere Grabenbreiten erforderlich und sind mit den Meistern der Stadtwerke Zeven GmbH abzustimmen: Herrn Benecke (Wasser/Gas 04281/757-231) und/oder Herrn Wünderlich (Strom 04281/757-230). - Die Grabensohle muss gleichmäßig flach und trocken sein, damit ein ebenes und durchgängiges Verlegen der Leitung erreicht wird. Mögliches Einbrechen der Grabenwände nach Regenfällen, ist vor der Leitungsverlegung wieder zu beseitigen und auszuheben. - Die Grabensohle muss aus gewachsenem Boden bestehen, um ein nachträgliches Setzen und dadurch eine Beschädigung der Leitungen vermieden werden kann. - Die Grabenwände sind senkrecht oder wenn es die Verhältnisse erfordern auf Böschung zu schachten. Notfalls sind die Grabenwände abzusteifen. - Die Grabentrasse für die Versorgungsleitungen muss tragfest, grob planiert und frei von Material und Gerüsten sein. - Die Leitungslegung und –einbettung sowie die Restverfüllung und Oberflächenwiederherstellung erfolgt durch die Stadtwerke Zeven GmbH. - Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind unbedingt einzuhalten. Sollte der Graben bei dem vereinbarten Termin nicht den vorgegebenen Vorschriften entsprechen, kann die Verlegung nicht durchgeführt werden. Ein erneuter Termin führt zu Mehrkosten. Ich habe die o. g. Hinweise zur Kenntnis genommen Name: Datum: Unterschrift:
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