»Uns ist es total wichtig, Sie bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen optimal zu vertreten!« Hans-Jürgen Marx, Fachanwalt für Arbeitsrecht Interview mit Thomas Steinmetz, Herausgeber des pfalz-magazins mit Hans-Jürgen Marx aus Karlsruhe. Herr Marx hat gute Erfahrungen im Bereich Arbeitsrecht, das hat uns interessiert... TS: Herr Marx, sie betreuen ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate. Was bedeutet das? Marx: Jawohl, wir von der Kanzlei Marx in Karlsruhe betreuen ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate. Das heißt, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung bekommen haben, oder er Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten hat, dann sind Sie bei uns genau richtig. TS: Wie ist denn hier der zeitliche Ablauf? Marx: Viele überlegen sich, ob sie nun gleich zum Anwalt gehen sollen oder erst nach ein- zwei Wochen... TS: Und was empfehlen sie nun? Marx: Unser Rat ist: Wenn Sie eine Kündigung bekommen haben, gehen Sie unbedingt sofort zum Anwalt. Bei Ihnen müssen gleich alle Alarmglocken angehen und sofort reagieren. Sie sollten sich in die Hände eines Rechtsanwalts begeben, der auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist. TS: Ich könnte mir vorstellen, dass es für die Mandanten ein gewisser Vorteil ist, dass sie sich hier spezialisiert haben...? Marx: Gerade bei solch rechtlich spezifischen Situationen kommt es auf eine hohe Fachkompetenz an; hier muss man optimal verhandeln und braucht viel Fingerspitzengefühl. TS: Reicht hier ihre Fachkompetenz allein aus? Marx: Es kommt hier nicht nur auf rechtliches Wissen an, sondern ganz wichtig ist hier auch die Erfahrung in der Verhandlung. Das kann ganz enorm hilfreich sein für das spätere Ergebnis bzw. die 30 14 f Höhe der Abfindung. Diese Höhe ist direkt abhängig von der Qualität der Verhandlung des beauftragten Anwalts. So etwas ist natürlich aus der Sicht des Mandanten optimal. TS: Und wie sieht das ganze mit den Kosten aus? Marx: Die höchsten Kosten hat man dann, wenn man gar nicht zum Anwalt geht; ganz einfach deshalb, weil niemand als Arbeitnehmer die Möglichkeiten ausschöpfen kann, die ein Anwalt – ganz besonders ein fachlich kompetenter Anwalt fürs Arbeitsrecht – hat. Ganz besonders trifft dies natürlich in dem Fall zu, wenn eine Rechtschutzversicherung vorliegt, die das Arbeitsrecht abdeckt. Dann ist das sowieso überhaupt kein Problem, weil der Mandant nicht einmal direkte Berührung mit den Kosten hat. TS: Sie empfehlen also „kühlen Kopf“ bei einer Kündigung! Marx: Genau! Am besten Ruhe bewahren, wenn man eine Kündigung bekommen hat. Man geht sofort zu uns, dem Anwalt für Arbeitsrecht, denn wir haben die Möglichkeit, alle Chancen herauszuholen, die möglich sind. Die Kosten hierfür sind also auf jeden Fall ihr Geld wert! Kanzlei MARX Rechtsanwälte Akademiestr. 38 - 40 | 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 - 86 97 60 www. kanzlei-marx. de Foto: Archiv RA Marx, KA Empfehlungen
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