Interview Arbeitsrecht

»Uns ist es total wichtig, Sie bei
Kündigungen und Aufhebungsverträgen
optimal zu vertreten!«
Hans-Jürgen Marx, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Interview mit Thomas Steinmetz, Herausgeber des pfalz-magazins mit Hans-Jürgen Marx aus Karlsruhe.
Herr Marx hat gute Erfahrungen im Bereich Arbeitsrecht, das hat uns interessiert...
TS: Herr Marx, sie betreuen ausschließlich arbeitsrechtliche
Mandate. Was bedeutet das?
Marx: Jawohl, wir von der Kanzlei Marx in Karlsruhe betreuen
ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate. Das heißt, wenn Sie von
Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung bekommen haben, oder er
Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten hat, dann sind Sie bei
uns genau richtig.
TS: Wie ist denn hier der zeitliche Ablauf?
Marx: Viele überlegen sich, ob sie nun gleich zum Anwalt gehen
sollen oder erst nach ein- zwei Wochen...
TS: Und was empfehlen sie nun?
Marx: Unser Rat ist: Wenn Sie eine Kündigung bekommen haben,
gehen Sie unbedingt sofort zum Anwalt. Bei Ihnen müssen gleich
alle Alarmglocken angehen und sofort reagieren. Sie sollten sich in
die Hände eines Rechtsanwalts begeben, der auf das Arbeitsrecht
spezialisiert ist.
TS: Ich könnte mir vorstellen, dass es für die Mandanten ein
gewisser Vorteil ist, dass sie sich hier spezialisiert haben...?
Marx: Gerade bei solch rechtlich spezifischen Situationen kommt
es auf eine hohe Fachkompetenz an; hier muss man optimal
verhandeln und braucht viel Fingerspitzengefühl.
TS: Reicht hier ihre Fachkompetenz allein aus?
Marx: Es kommt hier nicht nur auf rechtliches Wissen an, sondern
ganz wichtig ist hier auch die Erfahrung in der Verhandlung. Das
kann ganz enorm hilfreich sein für das spätere Ergebnis bzw. die
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Höhe der Abfindung. Diese Höhe ist direkt abhängig von der
Qualität der Verhandlung des beauftragten Anwalts. So etwas ist
natürlich aus der Sicht des Mandanten optimal.
TS: Und wie sieht das ganze mit den Kosten aus?
Marx: Die höchsten Kosten hat man dann, wenn man gar nicht
zum Anwalt geht; ganz einfach deshalb, weil niemand als
Arbeitnehmer die Möglichkeiten ausschöpfen kann,
die ein Anwalt – ganz besonders ein fachlich kompetenter Anwalt
fürs Arbeitsrecht – hat. Ganz besonders trifft dies natürlich in dem
Fall zu, wenn eine Rechtschutzversicherung vorliegt, die das
Arbeitsrecht abdeckt. Dann ist das sowieso überhaupt kein
Problem, weil der Mandant nicht einmal direkte Berührung mit den
Kosten hat.
TS: Sie empfehlen also „kühlen Kopf“ bei einer Kündigung!
Marx: Genau! Am besten Ruhe bewahren, wenn man eine
Kündigung bekommen hat. Man geht sofort zu uns, dem Anwalt für
Arbeitsrecht, denn wir haben die Möglichkeit, alle Chancen
herauszuholen, die möglich sind. Die Kosten hierfür sind also auf
jeden Fall ihr Geld wert!
Kanzlei MARX Rechtsanwälte
Akademiestr. 38 - 40 | 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 - 86 97 60
www. kanzlei-marx. de
Foto: Archiv RA Marx, KA
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