Der Zensus 2021: Es wird wieder gezählt Foto: © Eisenhans - Fotolia.com "Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt würde...“ so steht es bereits Lukas-Evangelium 2,1-2 und damit war die erste Volkszählung geboren, wegen der auch Maria und Josef auf dem Weg nach Bethlehem waren. Die nächste Volkszählung einschließlich Gebäude- und Wohnungszählung steht für 2021 an. Das sieht der Entwurf des „Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021, BT-Drs. 18/10458)“ vor, mit dem sich der Bundestag bereits am 1.12.2016 in erster Lesung befasst hat. Autoren: Heidi Schnurr, Rechtsanwältin, Chefredakteurin Worum geht es? Zensus 2021: Neu "Volkszählung" für 2021 geplant. Zensus 2021 beinhaltet Gebäude- und Wohnungszählung Der Zensus 2021 soll wie erstmals der Zensus 2011 hauptsächlich registergestützt durchgeführt werden und auch eine Gebäude- und Wohnungszählung umfassen. Geplant ist der Zensus 2021 – wie der Name schon sagt – für 2021. Dabei sollen auch alle relevanten Immobiliendaten vorzugsweise von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnraum erfragt werden. Deswegen ist der Begriff „Volkszählung“ eigentlich falsch, denn es werden nicht nur Personen „gezählt“, sondern auch Gebäude. Schon beim Zensus 2011 wurden bei Gebäuden Merkmale nach der Art des Gebäudes, der Anzahl der Wohnungen und das Baujahr abgefragt. Bei Wohnungen waren es Merkmale wie die Nutzungsart, die Wohnfläche, die Ausstattung und ebenfalls die Anzahl der Bewohner. Beim Zensus 2021 werden immobilienrelevante Daten abgefragt Auch beim Zensus 2021 sollen alle relevanten Immobiliendaten abgefragt werden. Auskunftspflichtig sollen nicht nur die Eigentümer, sondern auch WEG-Verwalter sein. Der Zensus 2011 hatte ergeben, dass in Deutschland weniger Menschen leben als zuvor angenommen. Gleichzeitig stellte sich heraus, dass es deutlich mehr Wohnungen gibt als bislang gedacht. Zensus 2021: Die EU ist Schuld Mit der regelmäßigen Durchführung eines Zensus werden Vorgaben der EU umgesetzt. Nach der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über Volks- und Wohnungszählungen müssen die EU-Mitgliedstaaten regelmäßig statistische Daten über ihre Bevölkerung und Wohnungssituation ermitteln und der EUKommission zur Verfügung stellen. Der Bundestag hat das Gesetz federführend an den Innenausschuss verwiesen und dort an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. meineimmobilie.de-Tipp Die nächste "Volkszählung" ist für 2021 geplant - also noch kein Grund zur Aufregung! Betroffen davon sind hauptsächlich Eigentümer von Wohngebäuden. Diese sind auskunftspflichtig.
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