erantwortliches V Verhalten Compliance bei Siemens www.siemens.de/compliance Verantwortliches Verhalten Compliance bei Siemens Inhalt 2 I N H A LT S V ER ZEIC H N IS | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN 04Die Reputation und die Werte von Siemens schützen Dr. Andreas C. Hoffmann, General Counsel der Siemens AG 06Verantwortliches Verhalten Dr. Klaus Moosmayer, Chief Compliance Officer der Siemens AG 10Vom „Fall Siemens“ zur Compliance bei Siemens heute Aus der Krise lernen 16Komplexe Herausforderungen und stetiger Wandel Globale Unternehmenstätigkeit und Compliance 20Orientierung für die Compliance bei Siemens von morgen Unsere Compliance-Prioritäten 24Die Compliance-Organisation von Siemens Zentrale Governance und Nähe zum Geschäft 30Ständig präsent – erste Ansprechpartner vor Ort Compliance Ambassadors 32Integration aller Compliance-Maßnahmen im Unternehmen Das Compliance-System von Siemens Seite 35 enthält ein detailliertes Inhaltsverzeichnis zu diesem Kapitel 84Gemeinsames Handeln gegen Korruption und für fairen Wettb ewerb Collective Action und die Siemens Integrity Initiative 90Angemessen konzipiert und wirksam umgesetzt Externe Überprüfung der Siemens Compliance 92Arbeiten am Compliance-System von morgen Kontinuierliche Verbesserung – und ein Ausblick 3 Die Reputation und die Werte von Siemens schützen Dr. Andreas C. Hoffmann Sehr geehrte Damen und Herren, die Gründung unseres Unternehmens durch Werner von Siemens geht zurück auf das Jahr 1847. Seitdem hat sich Siemens zu einem führenden internationalen Technologiekonzern entwickelt. Die Schwerpunkte unseres Geschäfts liegen heute auf den Gebieten Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung. Siemens ist in mehr als 200 Ländern a ktiv und beschäftigte Ende September 2016 weltweit rund 351.000 Mitarbeiter. Im November 2006 geriet unser Unternehmen in die schwerste Krise seiner Geschichte. Siemens sah sich weltweiten Ermittlungen in einem der bis dahin größten Korruptionsskandale gegenüber – und reagierte darauf mit der umfassenden internen Aufklärung der Vorwürfe, der Neu besetzung nahezu aller Führungspositionen im Unternehmen und mit der Einführung eines umfassenden Compliance-Programms. So hat Siemens diese Krise bewältigt, die Verfahren gegen das Unternehmen in Deutschland und den USA konnten bereits im Dezember 2008 abgeschlossen werden. Die damals eingeleiteten grundlegenden Veränderungen prägen unser Unternehmen bis in die Gegenwart und darüber hinaus. Siemens ist heute ein anderes Unternehmen. Kennzeichen dafür sind unsere unternehmensweite Compliance-Organisation und unser umfassendes Compliance- System, beide entwickeln wir stetig weiter. Zugleich arbeiten wir konti nuierlich daran, Integrität in unserem Unternehmen noch tiefer zu verankern. Der Verantwortung für Compliance und Vorbildrolle unserer Manager kommt dafür eine wesentliche Bedeutung zu. Über die Grenzen unseres Unternehmens hinaus setzt sich Siemens für fairen Wettbewerb und die Bekämpfung der Korruption in unseren Märkten im Schulterschluss mit dem öffentlichen Sektor, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft ein. Denn nur gemeinsames Handeln aller Akteure kann langfristig die Rahmenbedingungen für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken verbessern – zum Nutzen der Unternehmen und als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung weltweit. München, Dezember 2016 Dr. Andreas C. Hoffmann General Counsel der Siemens AG »Über die Grenzen unseres Unternehmens hinaus setzt sich Siemens für fairen Wettbewerb und die Bekämpfung der Korruption in unseren Märkten ein.« DR. ANDREAS C. HOFFMANN General Counsel der Siemens AG Verantwortliches Verhalten Dr. Klaus Moosmayer Für Integrität einzustehen bedeutet für Siemens: Überall dort, wo wir geschäftlich tätig sind, handeln wir in Übereinstimmung mit unseren Werten „Verantwortungsvoll – Exzellent – Innovativ“. Ein wesentliches Element von Integrität bildet Compliance, das Einhalten von Gesetzen und eigenen Regelungen. Unsere Maxime lautet: keinerlei Toleranz gegenüber Korruption, Wettbewerbsverstößen und anderen Rechtsverletzungen – und wo es doch dazu kommt, konsequentes Ahnden. DR . K L AUS MOOSM AY ER | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Compliance ist fest in unserem gesamten Unternehmen verankert – über interne Regelungen, zugehörige Prozesse und Kontrollen, zugleich aber auch über die gelebte Verantwortung aller Siemens Manager und über dauerhaft angelegte Kommunikation und Trainings, die dazu b eitragen, die Integritätskultur bei den Siemens Mitarbeitern weiter zu stärken. Zur Verankerung von Compliance in unserem Unternehmen zählt auch: Integrität und Compliance sind Bestandteile des Unternehmenskon zepts „Vision 2020“. Mit der Vision 2020 beschreiben wir die zentralen Aspekte, mit denen wir Siemens in eine erfolgreiche Zukunft führen. „Handle stets so, als wäre es Dein eigenes Unternehmen“ – diese Maxime gelebter Eigentümerkultur gilt für alle, vom Vorstand bis zum Auszubildenden. Jeder Mitarbeiter übernimmt Verantwortung für den Erfolg von Siemens und zugleich dafür, dass dieser Erfolg auf vorbildliche Art und Weise erreicht wird – in Übereinstimmung mit unseren Unternehmenswerten. Wir begreifen erfolgreiche Compliance als stetige Herausforderung: Die Compliance-Organisation von Siemens und das Compliance-System müssen sich ständig weiterentwickeln und den sich wandelnden Anforderungen unserer Märkte und Geschäftsaktivitäten anpassen. Unsere Compliance-Prioritäten leiten uns dabei, und die Eigentümerkultur bildet ihr zentrales Element. Über die letzen Jahre ist das Mandat der Siemens Compliance-Organisation mit der Verantwortung für den Datenschutz und die Geldwäscheprävention um neue Aufgabenbereiche erweitert worden. Entsprechend haben wir das Compliance-System angepasst und ergänzt. Zugleich damit hat die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu Compliance auf allen Ebenen des Unternehmens weiter an Bedeutung zugenommen – eine unerlässliche Voraussetzung für effektive Compliance. Auch die Compliance-Landschaft hat sich weltweit in den letzten Jahren erheblich verändert, der „Fall Siemens“ und seine Bewältigung haben hierzu erkennbar beigetragen. In wichtigen Märkten unseres Unternehmens sind die gesetzlichen Regelungen etwa zum Verbot der Korruption verschärft worden und sind deutliche Anzeichen erkennbar, dass staatliche wie auch internationale Institutionen dem Vollzug der maßgeblichen Rechtsvorschriften verstärkt ihre Aufmerksamkeit widmen. Zugleich haben Integrität und Compliance in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion breiteren Raum erhalten. 7 »Wir begreifen erfolgreiche Compliance als stetige Herausforderung: Die Compliance-Organisation von Siemens und das Compliance-System müssen sich ständig weiterentwickeln und den sich wandelnden Anforderungen unserer Märkte und Geschäftsaktivitäten anpassen.« DR. KLAUS MOOSMAYER Chief Compliance Officer der Siemens AG DR . K L AUS MOOSM AY ER | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Diese Tendenz scheint sich fortzusetzen, und ich begrüße das: Fairer Wettbewerb fördert Innovation und ertragsstarkes Wachstum von Unternehmen und zugleich die nachhaltige Entwicklung von Märkten und Gesellschaften – zum Nutzen aller. Die Wirksamkeit der Compliance bei Siemens beruht auf der unternehmensweiten Steuerung unserer Compliance-Organisation, unterstützt durch klare Berichtslinien, und auf unseren Compliance-Experten, die weltweit eng mit den Siemens-Unternehmenseinheiten zusammenarbeiten. Elementare Bedeutung hat die Verantwortung aller Siemens-Führungskräfte für Compliance – als übergreifendes Element des Compliance-Systems von Siemens mit den drei Handlungsebenen „Vorbeugen“, „ Erkennen“ und „Reagieren“. Mit dieser Publikation wollen wir Ihnen einen Einblick in die Siemens Compliance geben: Im Mittelpunkt stehen die Entstehung, die Elemente und die Weiterentwicklung unseres Compliance-Systems. Wir beschreiben auch unsere Organisation, sie verantwortet die unternehmensweite Umsetzung des Compliance-Systems und steht den Managern und Mitarbeitern des Unternehmens zur Seite. Ich freue mich auf Ihre Meinung, auf Ihre Fragen und auf Ihre Anregungen. München, Dezember 2016 Dr. Klaus Moosmayer Chief Compliance Officer 9 Vom „Fall Siemens“ zur Compliance bei Siemens heute Aus der Krise lernen Die Entstehung des heutigen Compliance-Systems von Siemens geht zurück auf die Jahre 2007 und 2008, und zwar als Reaktionauf die strafrechtlichen Ermittlungen der Staats anwaltschaft München, der US-Börsenaufsicht, des US-Justizministeriums und zahlreicher anderer Ermittlungsbehörden weltweit gegen das Unternehmen. VOM „ FA L L SI EM ENS “ ZU R COM PL I A NC E BEI SI EM ENS H EU T E | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Der „Fall Siemens“ Am 15. November 2006 durchsuchten deutsche Behörden SiemensBürosin München und Erlangen wegen des Verdachts auf Bestechungszahlungen. Umfangreiche Dokumente und elektronische Daten wurden von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmt und Verhaftungen vorgenommen. Das Unternehmen entschied, den Anschuldigungen auf den Grund zu gehen und mit den ermittelnden Behörden in Deutschland und den USA zusammenzuarbeiten. Im Zuge dieser Ermittlungen und der im Januar 2007 begonnenen und im Januar 2009 beendeten internen unabhängigen Untersuchungen der US-Kanzlei Debevoise & Plimpton wurden langjährige und systematische Verstöße gegen die Antikorruptionsgesetze und Buchführungs regeln in zahlreichen Geschäftsbereichen und Regionalgesellschaften von Siemens aufgedeckt, wie sie auch in den Dokumenten der US- Behörden im Rahmen des Verfahrensabschlusses in den USA am 15. Dezember 2008 anschaulich dargestellt sind. Der Abschluss der Verfahren in Deutschland und den USA gegen das Unternehmen war – so ausdrücklich die US-Behörden – nur möglich, weil Siemens innerhalb von weniger als zwei Jahren neben der ermittlungstechnischen Aufarbeitung der Vergangenheit und der vollum fänglichen Kooperation mit den Behörden ein umfassendes neues Compliance-Programm entwickelt und weltweit implementiert hat. In der Folgezeit haben wir das Compliance-Programm zu einem Compliance-Managementsystem weiterentwickelt. Der im Rahmen der Vereinbarungen mit den US-Behörden von Siemens beauftragte un abhängige Compliance Monitor, der frühere Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel, hat diesen Prozess kontinuierlich seit dem Geschäftsjahr 2009 begleitet. Das auf vier Jahre ausgelegte Mandat des Compliance Monitors hat mit der Vorlage seines vierten Jahresberichts im Oktober 2012 geendet. Die Tätigkeit des Monitors und insbesondere seine Empfehlungen haben einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, das Compliance-System von Siemens zu verbessern und Compliance nachhaltig in unserem Unternehmen zu verankern. 11 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | VOM „ FA L L SI EM ENS “ ZU R COM PL I A NC E BEI SI EM ENS H EU T E Die Compliance-Landschaft hat sich verändert Mit dem Abschluss der Verfahren im Dezember 2008 ist es Siemens gelungen, nach nur 18 Monaten und damit in Rekordzeit eine Einigung mit den deutschen und US-Behörden zu erzielen. Zudem wurde Siemens nicht von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Die Folgen der Ereignisse gingen weit über das Unternehmen hinaus. Vielfach – und mit gutem Grund – wird der „Fall Siemens“ bis in die Gegenwart als prägend bewertet: zunächst in seinen Dimensionen, nicht zuletzt was die Kosten für das Unternehmen angeht. Bis heute nicht abschließend zu bewerten sind die Folgen für die Anforderungen an die Organisations- und Aufsichtspflichten im Unternehmen wie insgesamt an gute Unternehmensführung. So haben zahlreiche Unternehmen ihre Anstrengungen auf dem Gebiet der Compliance deutlich verstärkt, nicht zuletzt angesichts zunehmender Aktivitäten von Staatsanwaltschaften in zahlreichen Ländern. Diese Trends dauern an – doch bereits heute lässt sich sagen: Der „Fall Siemens“ hat die Bekämpfung der Korruption – wie überhaupt Compliance – dauerhaft und stärker als jemals zuvor auf die Agenda gesetzt: in Politik und staatlichen Institutionen, in der Wirtschaft und in der Zivil gesellschaft. Beispielhaft sei erwähnt das Inkrafttreten des britischen Antikorrup tionsgesetzes (UK Bribery Act) am 1. Juli 2010 mit weltweitem Anwen dungsb ereich und der Möglichkeit, neben natürlichen Personen auch Unternehmen sanktionieren zu können. Ein weiteres Beispiel ist die R atifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption durch den deutschen Bundestag im Jahr 2014. Der Weg zur Compliance bei Siemens heute Zwischen der Entstehung und Einführung des Compliance-Programms bei Siemens in den Jahren 2007 und 2008 und der Compliance in unserem Unternehmen heute liegen rund acht Jahre. Was waren die wesentlichen Entwicklungen seither, was kennzeichnet die Siemens Compliance im Jahr 2016? 12 VOM „ FA L L SI EM ENS “ ZU R COM PL I A NC E BEI SI EM ENS H EU T E | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Das Compliance-Programm entstand vor dem Hintergrund der lau fenden b ehördlichen Verfahren. Bei den internen Untersuchungen festgestellte Schwachstellen mussten beseitigt werden, verbindliche unternehmensweite Regelungen wurden erarbeitet und gemeinsam mit unterstützenden Prozessen und Arbeitshilfen eingeführt. Im Fokus standen die Zentralisierung kritischer Funktionen, beispielsweise des Z ahlungsverkehrs, und die Einführung umfassender Kontrollen sowie ebenfalls zumeist zentraler Prüfungs- und Genehmigungsverfahren für Geschäftsentscheidungen mit Compliance-Risiken. Unsere Mitarbeiter mussten wir zunächst zentral über einen speziellen „Compliance Helpdesk“ zu Compliance-Fragen beraten und unterstützen – die Compliance - Organisation wurde parallel zur Einführung des Compliance-Programms aufgebaut und konnte anfänglich die umfassende Betreuung der Mitarbeiter vor Ort noch nicht übernehmen. Mit dem Hinweisgebersystem „Tell Us“ und einem externen Ombudsmann stellten wir unseren Mitarbeitern und externen Stakeholdern geschützte Wege für die M eldung möglichen Fehlverhaltens im Unternehmen zur Verfügung. Gleichzeitig begannen wir damit, unsere Mitarbeiter in Funktionen mit besonderem Compliance-Risiko zu trainieren – dabei ging es um die Vermittlung der neuen Regelungen und Verfahren und darüber hinaus wesentlich darum, ihnen die geänderte Haltung des Unternehmens zu verantwortlichem geschäftlichen Verhalten nahezubringen – Grundlage einer neuen Integritätskultur im Unternehmen. Die internen Untersuchungen machten schnell die entscheidende Rolle des Managements für den Wandel und für erfolgreiche Compliance im Unternehmen deutlich: „Nur sauberes Geschäft ist Siemens Geschäft – an jedem Ort, für jeden und jederzeit“ – so lautete die eindeutige und unmissverständlich kommunizierte Haltung der Unternehmensleitung. Dieser „Tone from the top“ ist unverändert von grundlegender Bedeutung für die Siemens Compliance. Bereits im Jahr 2008 haben wir begonnen, die neu eingeführten Compliance-Regelungen und -Prozesse zu überprüfen und anzupassen: auf Basis der gewonnenen Erfahrungen, vor dem Hintergrund der wachsenden Vertrautheit unserer Mitarbeiter mit dem Compliance-Programm und in Anbetracht der Fortschritte beim Aufbau der unternehmens weiten Compliance-Organisation. 13 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | VOM „ FA L L SI EM ENS “ ZU R COM PL I A NC E BEI SI EM ENS H EU T E So konnten zahlreiche Regelungen vereinfacht und die Verantwortung für die Compliance-Prüfung und Freigabe geschäftlicher Entschei dungen zurück auf die Unternehmenseinheiten oder den einzelnen Mitarbeiter übertragen und in die Geschäftsabläufe integriert werden, unterstützt durch die Einführung IT-basierter Verfahren als Arbeitshilfe und zur Dokumentation. Für diese und alle weiteren Anpassungen haben wir zur unabdingbaren Voraussetzung gemacht: Es bleibt uneingeschränkt bei den hohen Standards des Unternehmens für verantwortungsvolles geschäftliches Verhalten, und wir machen keine Kompromisse bei der verlässlichen A bsicherung von Siemens gegen Compliance-Risiken. Wesentliche Kennzeichen der Compliance bei Siemens heute ❙❙ D ie unternehmensweite Compliance-Organisation von Siemens verbindet starke Governance auf Konzernebene mit der globalen Präsenz qualifizierter Compliance Officers, die in den Einheiten des Unternehmens die Umsetzung des Compliance-Systems sicherstellen – in enger Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern und dem Management, das eine Vorbildrolle hat und für die Compliance der Unternehmenseinheiten verantwortlich ist. ❙❙ D ie unternehmensweit gültigen Compliance-Regelungen haben wir im Wesentlichen in einem einheitlichen Regelwerk zusammengefasst. ❙❙ W ir setzen es um über standardisierte Prozesse und Arbeitshilfen, die in unsere Geschäftsprozesse integriert sind und Geschäfts entscheidungen des Managements unter Berücksichtigung der jeweiligen Compliance-Risiken sicherstellen. ❙❙ D as Compliance-Programm haben wir zu einem Compliance- Managementsystem weiterentwickelt; es ist in einem unternehmensweit gültigen Standard dokumentiert. 14 VOM „ FA L L SI EM ENS “ ZU R COM PL I A NC E BEI SI EM ENS H EU T E | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN ❙❙ W ir analysieren und bewerten regelmäßig die Compliance-Risiken für das gesamte Unternehmen und auf Ebene der einzelnen Unternehmenseinheiten und treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Risikoverringerung, sowohl in der Gestaltung von Regelungen oder Prozessen als auch bei der Nachsteuerung ihrer Umsetzung in einzelnen Einheiten. ❙❙ W ir engagieren uns in unseren Märkten gemeinsam mit externen Akteuren für die Bekämpfung von Korruption und anderen Verstößen gegen die Grundregeln fairen Wettbewerbs. Im Mittelpunkt stehen die Siemens Integrity Initiative und in zunehmendem Maße Integritäts- und Compliance-Pakte für spezifische Marktsegmente und mit unseren Geschäftspartnern für konkrete Projekte. Weiterführende Informationen: Dokumente der US-Börsenaufsicht, des US-Justizministeriums und der Staats anwaltschaft München zur Beendigung der Verfahren gegen Siemens (sowie umfassende Darstellung der Vorgänge durch Siemens): siemens.de/settlement Compliance auf der globalen Siemens-Website: siemens.de/compliance Mit unseren Geschäftsberichten und Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen wir regelmäßig Kennzahlen und weitere Angaben über die ComplianceEntwicklung bei Siemens: siemens.com/investor/de Die Siemens-Geschäftsberichte enthalten Angaben zu Rechtsstreitigkeiten. 15 Komplexe Herausforderungen und stetiger Wandel Globale Unternehmenstätigkeit und Compliance Siemens ist in mehr als 200 Ländern aktiv – mit Kunden in nahezu allen Branchen und aus dem privaten wie aus dem öffentlichen Sektor. Ende September 2016 hatte das Unternehmen weltweit rund 351.000 Beschäftigte. Entsprechend komplex sind die Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit und damit für die Compliance unseres Unternehmens. KOM PL E X E H ER AUSFOR DERU NGEN U N D ST ET IGER WA N DEL | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Eine eingehende Darstellung unseres Unternehmens, seiner weltweiten Geschäftstätigkeit und Aufstellung würde den Rahmen dieser Publikation ebenso sprengen wie die Beschreibung auch nur der wesentlichen rechtlichen Aspekte der Compliance – das gilt für die Regelsetzung und die praktische Durchsetzung bestehender Gesetze gleichermaßen, ebenso für die Rolle internationaler Abkommen und Institutionen. Dieses K apitel will anhand ausgewählter Aspekte lediglich eine erste Einordnung unterstützen. Siemens im Überblick Die Siemens AG ist ein führender internationaler Technologiekonzern und in mehr als 200 Ländern aktiv – schwerpunktmäßig auf den Gebieten Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung. Siemens ist weltweit einer der größten Hersteller energieeffizienter ressourcenschonender Technologien. Das Unternehmen ist einer der führenden Anbieter effizienter Energieerzeugungs- und Energieübertragungslösungen, Pionier bei Infrastrukturlösungen sowie bei Automatisierungs-, Antriebs- und Softwarelösungen für die Industrie. Darüber hinaus ist Siemens ein führender Anbieter bildgebender medizinischer Geräte sowie in der Labordiagnostik und klinischer IT. Unser Unternehmen betreibt weltweit 289 wesentliche Produktionsund Fertigungsstätten. Weiterhin verfügen wir über Bürogebäude, L agerhäuser, Forschungseinrichtungen und Vertriebsstellen in nahezu allen Ländern der Erde. Im Geschäftsjahr 2016, das am 30. September 2016 endete, erzielte Siemens einen Umsatz von 79,6 Milliarden Euro und einen Gewinn nach Steuern von 5,6 Milliarden Euro. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Unternehmen weltweit rund 351.000 Beschäftigte. Vielfältige Rahmenbedingungen Unsere weltweite Geschäftstätigkeit unterliegt nicht nur zahlreichen nationalen Rechtsordnungen, sondern ebenso vielfältigen politischen, gesellschaftlichen und kulturellen sowie sozialen Rahmenbedingungen, die zudem nicht statisch, sondern in ständigem Wandel begriffen sind. 17 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | KOM PL E X E H ER AUSFOR DERU NGEN U N D ST ET IGER WA N DEL Sie bestimmen die Anforderungen an unsere geschäftlichen Aktivitäten und prägen deren Umfeld, zugleich aber auch die Alltagserfahrung unserer Mitarbeiter – innerhalb und außerhalb ihrer Tätigkeit für unser Unternehmen. Effektive Compliance muss diesen Gegebenheiten Rechnung tragen, von der Gestaltung themenspezifischer Compliance- Regelungen und (deren Umsetzung unterstützenden) Prozesse bis hin zur verlässlichen Unterstützung unserer Mitarbeiter durch Kommunikation, Training und Beratung zu Compliance. Unsere Compliance Officers und Experten, die weltweit vor Ort in unseren Unternehmenseinheiten tätig sind, spielen für die Bewältigung dieser Anforderungen eine wesentlicheRolle – unterstützt durch die unternehmensweite Governance unserer Compliance-Organisation. Internationale Abkommen und Organisationen – Beispiel OECD Die Ächtung der Korruption ist Gegenstand zahlreicher internationaler Abkommen und Empfehlungen. Sie reichen vom Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 16. September 2005 über die Aufnahme des Korruptionsverbots als 10. Prinzip in die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen bis hin zu den AntikorruptionsGrundsätzen der Internationalen Handelskammer oder des Weltwirtschaftsforums im Rahmen seiner „Partnering Against Corruption Initiative“(PACI), um nur einige wichtige Abkommen und Empfehlungen zu nennen. Die OECD-Antikorruptions-Konvention – in Kraft getreten am 15. Februar 1999 – verpflichtet die 41 Unterzeichnerstaaten, in ihrem jeweiligen nationalen Recht die Strafbarkeit der „aktiven“ Bestechung eines ausländischen Amtsträgers zu verankern. Bestandteil der Konvention ist ein Monitoring-Prozess, mit dem die effektive Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen durch die Unterzeichnerstaaten laufend überwacht wird. Dieses Monitoring liegt bei der Antikorruptions-Arbeitsgruppe der OECD, sie setzt hierzu unabhängige Prüfer ein. Die Privatwirtschaft unterstützt über die Antikorruptions-Arbeitsgruppe des Business and Industry Advisory Committee (BIAC) die OECD bei der Bekämpfung der Korruption. Der Chief Compliance Officer von Siemens hat seit Ende 2013 den Vorsitz der Arbeitsgruppe inne. 18 KOM PL E X E H ER AUSFOR DERU NGEN U N D ST ET IGER WA N DEL | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Der von der OECD im Dezember 2014 veröffentlichte „Foreign Bribery Report“ bietet eine umfassende Bestandsaufnahme und Analyse zur grenzüberschreitenden Korruption – Basis ist die Auswertung der (bis dahin) 427 abgeschlossenen Verfahren wegen Auslandsbestechung seit Inkrafttreten der OECD-Antikorruptions-Konvention. Die Ergebnisse der Studie sprechen eine deutliche Sprache und geben zugleich wichtige Hinweise auf potenzielle Risiken. Einige Beispiele: ❙❙ I n 53 Prozent aller untersuchten Fälle waren Manager auf Konzern ebene oder CEOs involviert. ❙❙ 5 7 Prozent betrafen Bestechungszahlungen zur Erlangung von Aufträgen öffentlicher Auftraggeber. ❙❙ 7 5 Prozent der Fälle betrafen Zahlungen durch sogenannte Inter mediäre, also im Auftrag von oder für Unternehmen handelnde Geschäftspartner. ❙❙ I n 2 Prozent der Fälle wurde die Aufklärung und Ahndung durch Hinweisgeber („Whistleblower“) ausgelöst. Der Foreign Bribery Report bildet wie auch der Corruption Perceptions Index (CPI) von Transparency International eine wichtige Quelle für unser Compliance-Risikomanagement. Weiterführende I nformationen: Die globale Siemens- Website bietet umfassende Informationen zu unserem Unternehmen: siemens.de; siehe auch die SiemensGeschäfts- und Zwischen berichte: siemens.com/ investor/de 19 Orientierung für die Compliance bei Siemens von morgen Unsere Compliance-Prioritäten Die Compliance-Prioritäten bilden die Basis für die kontinuierliche Entwicklung und weitere Verbesserung unseres Compliance-Systems. Mit ihnen berücksichtigen wir namentlich die Anforderungen, die sich aus unserer Arbeit im Unternehmen und aus den sich verändernden Marktbedingungen und Compliance-Risiken für unsere Geschäftsaktivitäten ergeben. OR I EN T I ERU NG FÜ R DI E COM PL I A NC E BEI SI EM ENS VON MORGEN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Seit ihrer Einführung im Geschäftsjahr 2011 definieren wir mit den Compliance-Prioritäten für jedes Geschäftsjahr die Schwerpunkte, an denen wir unsere Aktivitäten ausrichten und auf deren Grundlage wir unser Compliance-System weiterentwickeln. Auf der Grundlage unserer bisherigen Erfahrungen und vor allem mit Blick auf unser unternehmerisches Konzept Vision 2020 haben wir diesen Ansatz weiterentwickelt: hin zu einer verlässlichen und langfristigen Perspektive für die künftige Entwicklung der Siemens Compliance. Ein zentrales Element der Siemens Vision 2020 bildet die Eigentümerkultur. Damit untrennbar verbunden ist die Integrität des Verhaltens und der Entscheidungen unserer Mitarbeiter. Das heißt konkret: Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, verantwortungsvoll zu handeln und diesem Grundsatz stets gerecht zu werden. Compliance soll unsere Mitarbeiter dabei unterstützen, risikobasierte Entscheidungen mit Integrität zu treffen – letztlich ist das der Weg, wie Compliance unser Unternehmen und seine Mitarbeiter zuverlässig absichern und zugleich dazu beitragen kann, die Eigentümerkultur bei Siemens zu stärken. Deshalb steht die Eigentümerkultur im Mittelpunkt unserer Compliance-Prioritäten. Wir ergänzen sie für jedes Geschäftsjahr durch Themenschwerpunkte und konkrete Maßnahmen. Hierüber und zur Entwicklung der Compliance unseres Unternehmens berichten wir mit den Siemens-Nachhaltigkeitsinformationen. Unsere Compliance-Prioritäten sind in der Abbildung auf den folgenden Seiten dargestellt. Weiterführende Informationen: Nachhaltigkeitsinfor m ationen: siemens.com/investor/de Strategie im Überblick: siemens.com/strategie 21 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | OR I EN T I ERU NG FÜ R DI E COM PL I A NC E BEI SI EM ENS VON MORGEN Die Siemens Compliance-Prioritäten Compliance-Prioritäten 01. Integrität fördern 05. R isiko steuern und Sicherheit geben 02. D em Geschäft verpflichtet Eigentümerkultur 03. E xzellentes 04. E ffektive ComplianceTeam Prozesse Vision 2020 22 OR I EN T I ERU NG FÜ R DI E COM PL I A NC E BEI SI EM ENS VON MORGEN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN 01. Integrität fördern Unsere Führungskräfte in ihrer Verantwortung für Compliance unterstützen und zur Verstärkung der Integritätskultur in unserem Unternehmen und darüber hinaus beitragen. 02. Dem Geschäft verpflichtet Die Zusammenarbeit zwischen unseren Geschäftseinheiten und unserer Compliance-Organisation weiter vertiefen sowie Kunden- und Marktorientierung von Compliance ausbauen. 03. Exzellentes Compliance-Team Durch eine erstklassige Lern- und Entwicklungsumgebung sowie enge Zusammenarbeit ein exzellentes Compliance-Team für unsere Organisation bereitstellen. 04. Effektive Prozesse Die Compliance-Prozesse im Unternehmen weiter verbessern und straffen. 05. Risiko steuern und Sicherheit geben Den Geschäftseinheiten des Unternehmens weiterhin im Rahmen unseres Compliance-Systems die erforderliche Sicherheit geben. 23 Die ComplianceOrganisation von Siemens Zentrale Governance und Nähe zum Geschäft Compliance ist im Unternehmen fest über alle Organisationsebenen verankert. Die Compliance-Organisation verant wortet unternehmensweit das Compliance-System von Siemens und wird geleitet vom Chief Compliance Officer. Er berichtet an den General Counsel der Siemens AG und hat zugleich unmittelbaren Zugang zum Vorstand und zum Aufsichtsrat der Siemens AG. DI E COM PL I A NC E- ORG A N ISAT ION VON SI EM ENS | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Noch Anfang 2007 bestand die Compliance-Organisation bei Siemens aus einer Handvoll Anwälten in der Zentrale und etwa 60 Compliance Officers in den Geschäftsbereichen und Regionen, die ganz über wiegend Compliance als Nebentätigkeit wahrnahmen. Dies hat sich grundlegend geändert. Heute arbeiten mehrere Hundert Mitarbeiter – Compliance Officers und Fachexperten – in Vollzeit in einer einheitlichen Organisation, an deren Spitze der Chief Compliance O fficer steht. Die Compliance-Organisation ist Teil der globalen Rechtsund Compliance-Abteilung unter Leitung des General Counsel, der direkt an den Vorsitzenden des Vorstands der Siemens AG berichtet. Der Chief Compliance Officer verantwortet unternehmensweit die operativen und rechtlichen Aspekte der Compliance, darunter das zentrale Compliance-Regelwerk mitsamt den zugehörigen Prozessen, die C ompliance-Risikoanalyse und die Behandlung von Compliance- Fällen. Er berichtet zur Compliance im Unternehmen vierteljährlich und bei B edarf ad hoc an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Compliance Officers sind für die Implementierung des ComplianceSystems in den zentralen Unternehmenseinheiten, in den Divisionen, Business Units, Ländern und bei Healthcare zuständig. Die Regional Compliance Heads leiten die Compliance-Organisation in den jeweiligen Regionen, in denen das Unternehmen tätig ist. Für die Verteilung der Compliance-Mitarbeiter auf die Divisionen und Healthcare sowie die Regionen spielt neben der Größe das ComplianceRisiko des Geschäfts eine wesentliche Rolle. Die Compliance Officers und Fachexperten handeln als Partner des Managements und der Mitarbeiter. Dabei müssen alle Compliance O fficers die erforderliche Unabhängigkeit haben, um Interessenkonflikten bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung vorzubeugen. Daher dürfen sie im Grundsatz keine Aufgaben außerhalb der Compliance- Organisation übernehmen. 25 Konferenzen der Compliance- Organisation von Siemens dienen der Vertiefung der Zusammenarbeit, dem Erfahrungsaustausch und der Diskussion aktueller Themen und Herausforderungen. Abbildung: Siemens Compliance Management Summit im September 2015 in Berlin V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | DI E COM PL I A NC E- ORG A N ISAT ION VON SI EM ENS Die Verantwortung der Compliance-Organisation umfasst die Bereiche ❙❙ A ntikorruption – die Verhinderung des Missbrauchs anvertrauter Macht zum privaten Vorteil ❙❙ K artellrecht – die Verhinderung von Verstößen gegen die Regeln fairen Wettbewerbs ❙❙ Datenschutz – der Schutz persönlicher Daten ❙❙ A nti-Geldwäsche – der Schutz des Unternehmens gegen den Missbrauch für Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus Darüber hinaus hat die Compliance-Organisation umfassende Verantwortung für die Bearbeitung aller Compliance-Fälle, insbesondere für ihre Aufklärung und für die Ahndung festgestellter vorwerfbarer Verstöße durch Siemens Mitarbeiter. Hierunter fallen beispielsweise Verstöße gegen Strafgesetze oder bußgeldrechtliche Vorschriften und damit zusammenhängende interne Regelungen sowie straf- oder bußgeld rechtliche Verfahren gegen das Unternehmen oder gegen einen Mitarbeiter. Die Abbildung auf der rechten Seite zeigt vereinfacht den Aufbau der Compliance-Organisation von Siemens. Wir entwickeln die Compliance-Organisation des Unternehmens s tändig weiter – dabei fokussieren wir uns auf die mit den Compliance-Prioritäten definierten Schwerpunkte: ❙❙ A llen Compliance Officers und Fachexperten steht über die „Compliance Academy“ als zentrale Plattform eine umfassende L ernund Entwicklungslandschaft zur Verfügung. Zu den wesentlichen Elementen zählen das „Compliance Education Program“ – ein m odular aufgebautes System interner und externer Präsenztrainings zur systematischen Schulung – und die interne Zertifizierung als Compliance-Experte. ❙❙ D ie weitere Vertiefung der Zusammenarbeit innerhalb der Compliance-Organisation fördern wir unter anderem durch die Gestaltung der Verantwortungsbereiche und Arbeitsabläufe sowie durch übergreifende Projekte. 28 Vorsitzender des Vorstands der Siemens AG General Counsel Chief Compliance Officer Compliance Risk and Operations Regulatory Case Handling Collective Action and Strategy Disciplinary Action and Remediation Risk Management and Mitigation Compliance in M&A Transactions Policies and Legal Advice Corporate Core and Global Services Data Privacy DP Strategy Binding Corporate Rules Advice Handling of DP related Complaints and Incidents Power and Gas DresserRand Wind Power and Renew ables Power Generation Services Energy Management Building Technologies Mobility Digital Factory Process Industries and Drives Financial Services Europe/ CIS Americas Africa Asia/ Australia Healthcare Middle East Aufbau der weltweiten Siemens Compliance-Organisation (vereinfachte Darstellung) 29 Ständig präsent – erste Ansprechpartner vor Ort Compliance Ambassadors Gelebte Compliance erfordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Compliance-Organisation von Siemens und unseren Mitarbeitern in Geschäften und Regionen. Hierzu leisten unsere Compliance Ambassadors als erste Ansprechpartner vor Ort einen wichtigen Beitrag: Sie gehören zu unseren Geschäften und arbeiten täglich mit den örtlichen Mitarbeitern zusammen. Die Rolle als Compliance Ambassador übernehmen sie freiwillig und zusätzlich zu ihrer eigentlichen Aufgabe außerhalb der Compliance-Organisation. Abbildung rechts: Siemens ist im Projekt „Metro Riad“ gemeinsam mit der federführenden US-Firma Bechtel sowie zwei örtlichen Bauunternehmen in einem Konsortium engagiert und liefert die schlüsselfertige Gesamtanlage für zwei fahrerlose U-Bahnlinien in SaudiArabiens Hauptstadt. Global steuert ein Experte aus dem Team des Compliance Officers der Mobility Division die Projekt-Compliance, und der Regional Compliance Officer Saudi-Arabien verantwortet den regulären Ablauf im Land. Beide stehen dem Compliance Ambassador Asif Mahmood zur Seite, der vor Ort als Ansprechpartner für die Kollegen und im Project Office agiert. »Ich bin vor Ort im Project Office tätig. Meine Kollegen im Projekt und ich arbeiten eng zusammen. Sie kennen mich und vertrauen mir.« ASIF MAHMOOD Asif Mahmood (im Bild zweiter von links) arbeitet als Controller bei Siemens und unterstützt das Projekt Metro Riad zusätzlich als Compliance Ambassador. Integration aller Compliance-Maßnahmen im Unternehmen Das Compliance-System von Siemens Seit der unternehmensweiten Einführung in den Jahren 2007 und 2008 haben wir das Compliance-Programm ständig verbessert und zu einem Compliance-Managementsystem weiterentwickelt. Compliance bildet einen permanenten und integralen Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Unser Compliance-System beruht auf einer klaren S ystematik, der sich alle Compliance-Maßnahmen im Konzern z uordnen lassen müssen. I N T EGR AT ION A L L ER COM PL I A NC E-M A SSNA H M EN I M U N T ER N EH M EN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Unser Compliance-System besteht aus drei Säulen: ❙❙ Vorbeugen von Fehlverhalten ❙❙ Erkennen von Fehlverhalten und Schwachstellen ❙❙ Reagieren auf Fehlverhalten und Schwachstellen Über diese drei Säulen bildet die Verantwortung aller Manager für Compliance das übergreifende Element. Verantwortung des Managements Vorbeugen Erkennen Reagieren ❙❙ ComplianceRisikomanagement ❙❙ eldewege „Tell Us“ M und Ombudsmann ❙❙ Ahndung von Fehlverhalten ❙❙ Richtlinien und Verfahren ❙❙ Compliance-Kontrollen ❙❙ ❙❙ ❙❙ Training und Kommunikation Monitoring und Compliance-Prüfungen Nachbearbeitung von Fällen ❙❙ Globale Fallverfolgung ❙❙ B eratung und Unterstützung ❙❙ Integration in Personalprozesse ❙❙ Collective Action ❙❙ Compliance-Audits ❙❙ ComplianceUntersuchungen Die Elemente des Compliance-Systems sind eng miteinander verbunden – so bilden sie in ihrer Gesamtheit ein einheitliches System. Weiterführende Informationen: siemens.de/compliance 33 Das Compliance-System von Siemens im Überblick Das Compliance-System von Siemens umfasst die vier Auf gabenbereiche der Compliance-Organisation: Antikorruption, Kartellrecht, Datenschutz und Anti-Geldwäsche. Die nachfolgenden Kapitel behandeln ausgewählte Themenkomplexe des Compliance-Systems vertieft. 34 Das Compliance-System von Siemens im Überblick 36 Unmissverständliche Haltung und Vorbildrolle Verantwortung des Managements für Compliance 42 erbindlicher Rahmen für Entscheidungen und Verhalten V Business Conduct Guidelines und Rundschreiben „Globale Compliance” 48 Sicherheit für den Geschäftsalltag Geschenke und Einladungen 50 K lare Grenzen Sponsoring – Spenden – Mitgliedschaften 54 Hohe Standards für Auswahl und Monitoring Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern 58 Praxisbeispiel Ägypten Compliance in Projekten 60 nterstützung und Transparenz U Training – Beratung – Kommunikation 68 Verbindung von „Bottom-up“ und „Top-down“ Compliance-Risikomanagement 72 ystematische Überprüfung und Bewertung S Kontrollen, Reviews und Audits 74 Erkennen von Fehlverhalten und Reagieren Die Behandlung von Compliance-Fällen 82 bsicherung unserer Investitionsentscheidungen A Unternehmensbeteiligungen und Compliance 35 Unmissverständliche Haltung und Vorbildrolle Verantwortung des Managements für Compliance Bestimmendes Element des Compliance-Systems von Siemens ist die Verantwortung aller Siemens-Führungskräfte für Compliance. Diese Verantwortung des Managements beinhaltet die eindeutige Haltung des Top-Managements und geht noch darüber hinaus: Jeder Manager unseres Unternehmens muss Compliance vorleben und sicherstellen, dass in seinem Verantwortungsbereich geschäftliche Entscheidungen und Handlungen stets im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und unseren Werten und Regeln stehen. »Die gelebte Eigentümerkultur unseres Unternehmens macht den Unterschied. Die Menschen verbinden mit Siemens neben Ingenieurskunst zu Recht auch Zuverlässigkeit, Fairness und Integrität.« JOE KAESER Vorsitzender des Vorstands der Siemens AG V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | U N M ISS V ER STÄ N DL IC H E H A LT U NG U N D VOR BI L DROL L E Eine Schlüsselrolle für die feste Verankerung von Compliance im gesam ten Unternehmen spielt das klare Bekenntnis des Top-Managements zu Integrität und Compliance, der „Tone from the top“ – der Vorsitzende und alle Mitglieder des Vorstands kommunizieren diese Haltung stetig in das gesamte Unternehmen. Die Verantwortung des Managements für Compliance umfasst die eindeutige Haltung des Vorstands, geht aber weit darüber hinaus: Von allen Führungskräften erwartet Siemens, dass sie sich gegenüber ihren Mitarbeitern uneingeschränkt zu verantwortungsvollem geschäftlichen Verhalten und zu Compliance bekennen. Jeder Siemens-Manager trägt die Verantwortung dafür, dass Geschäftsentscheidungen und Aktivitäten in seinem Verantwortungsbereich stets im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen sowie den Werten und internen Regeln von Siemens stehen. Bei der Erfüllung dieser Pflichten werden die Manager der Siemens- Einheiten von den Compliance Officers unterstützt, sie tragen die Verantwortung für das Funktionieren des Compliance-Systems. Umsetzung der Managementverantwortung iemens setzt die Verantwortung des Managements für Compliance mit S dem Compliance-System durchgängig in die Praxis um. Einige Beispiele: 38 ❙❙ uartalsweise Durchsprache der Compliance durch das Management Q der Unternehmenseinheiten mit dem zuständigen Compliance Officer (Compliance Review Board), auf Konzernebene durch den Vorstand der Siemens AG mit dem Chief Compliance Officer (siehe Seite 73) ❙❙ eriodische Bewertung der spezifischen Compliance-Risiken für P Divisionen/Healthcare und Leitländer bzw. ausgewählte Länder mit besonderem Risikoprofil durch das Management dieser Einheiten mit dem Compliance Officer (Compliance Risk Assessment, siehe Seite 70) ❙❙ nterrichtung des Managements der Unternehmenseinheiten über U Schwachstellen in der Umsetzung des Compliance-Systems, die bei Durchführung der unternehmensweit verpflichtenden Aktivitäten des Compliance Control Frameworks festgestellt werden (siehe Seite 73) U N M ISS V ER STÄ N DL IC H E H A LT U NG U N D VOR BI L DROL L E | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN ❙❙ nternehmensweite jährlich stattfindende Dialoge zwischen U Führungskräften und ihren Mitarbeitern zu Compliance (Integrity Dialog) und weitere Kommunikationspflichten (siehe Seite 62) ❙❙ ewertung der Compliance-Risiken beabsichtigter GeschäftsaktivitäB ten zur Unterstützung informierter Geschäftsentscheidungen durch das Management (Compliance Due Diligence für die Zusammen arbeit mit unseren Geschäftspartnern, siehe Seite 54) Siemens hat für das Senior Management die Berücksichtigung schwacher Compliance-Leistungen als verbindliches Element in den Bonus regelungen des Unternehmens verankert – ein Beispiel für die Ein bindung von Compliance in unsere Personalprozesse. Außerdem können Fragen der Compliance-Leistung unserer Führungskräfte durch die Compliance-Organisation adressiert werden. Die enge Zusammenarbeit mit den CEOs unserer Unternehmenseinheiten sichert hierfür die notwendige Basis. Wahrnehmung durch unsere Mitarbeiter In regelmäßigen Befragungen ermitteln wir, wie die Siemens-Mitarbeiter die Themen Integrität und Compliance im Unternehmen wahrnehmen; unter anderem gibt die Auswertung der Befragungsergebnisse der Compliance-Organisation, vor allem aber dem Management Aufschluss, wie unsere Mitarbeiter die Haltung ihrer Führungskräfte zu Fragen der Integrität und Compliance beurteilen. Seit dem Geschäftsjahr 2010 ist diese Befragung integraler Bestandteil des „Siemens Global Engagement Survey“, der unternehmensweiten B efragung aller Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2015 wurde diese Befragung durchgeführt. Wir betrachten die Ergebnisse als Hinweis auf die positive Compliance-Wahrnehmung unserer Mitarbeiter. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Verantwortung aller Führungskräfte im Unternehmen weiter zu stärken und noch wirksamer zu unterstützen – dies haben wir als einen unserer Schwerpunkte für die Weiterentwicklung der Siemens Compliance in den Compliance-Priori täten verankert. 39 »Safeguarding through an effective Compliance System enables business opportunities in a challenging environment for us.«* * »Die Absicherung durch ein effektives Compliance-System ermöglicht es uns, Geschäftschancen in einem herausfordernden Umfeld wahrzunehmen.« LOUISE GOESER CEO Siemens Mesoamerica »Die Innovationskraft unserer Mitarbeiter, eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Kunden und eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur sind entscheidend für einen nachhaltigen Erfolg von Digital Factory – heute und in Zukunft.« DR. JAN MICHAEL MROSIK CEO Digital Factory, Siemens AG Verbindlicher Rahmen für Entscheidungen und Verhalten Business Conduct Guidelines und Rundschreiben „Globale Compliance” Die Business Conduct Guidelines enthalten die grundlegenden Prinzipien und Regeln für das Handeln innerhalb unseres Unternehmens und in den Beziehungen zu unseren externen Partnern sowie der Öffentlichkeit. Dazu zählen die Verpflichtung, geltende Gesetze jederzeit einzuhalten, sowie das Verbot der Korruption und anderer Verstöße gegen die Grundsätze und Regeln des fairen Wettbewerbs. Die Bestimmungen der Business Conduct Guidelines zu den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Kartellrecht, Datenschutz und von Anti-Geldwäsche werden durch ein einheitliches internes Regelwerk der Compliance-Organisation konkretisiert und umgesetzt. V ER BI N DL IC H ER R A H M EN FÜ R EN T SC H EI DU NGEN U N D V ER H A LT EN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Business Conduct Guidelines – Grundlage aller Regelungen im Unternehmen Die Business Conduct Guidelines haben zentrale Bedeutung für Siemens. Sie beruhen auf unseren Unternehmenswerten und bilden die Grundlage aller internen Regelungen im Unternehmen wie auch des Compliance-Systems von Siemens. Alle Mitarbeiter von Siemens sind verpflichtet, diese Prinzipien und Regeln zu kennen und weltweit zu b eachten. Unsere Führungskräfte haben die Aufgabe, dies sicherzu stellen und selbst ein Vorbild für das Einhalten der Business Conduct Guidelines zu sein. Dazu müssen sie die Business Conduct Guidelines kennen, ihren Mitarbeitern vermitteln und vorleben. Die Business Conduct Guidelines orientieren sich an internationalen und allgemein akzeptierten Abkommen zur Einhaltung der Menschenrechte oder zur Korruptionsbekämpfung sowie an gesetzlichen Bestimmungen. Verbot der Korruption in den Business Conduct Guidelines Die Siemens Business Conduct Guidelines enthalten für die Korruptionsbekämpfung eindeutige und umfassende Grundsätze und Regeln: Korruptionsbekämpfung: Anbieten und Gewähren von Vorteilen (B.2.) Kein Mitarbeiter darf Amtsträgern im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit – direkt oder indirekt – ungerechtfertigte Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren oder solche Vorteile genehmigen. Es dürfen weder Geldzahlungen noch andere Leistungen getätigt werden, um amtliche Entscheidungen zu beeinflussen oder einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen. Gleiches gilt im Hinblick auf ungerechtfertigte Vorteile gegenüber Personen der Privatwirtschaft. Jedes Angebot, Versprechen, jede Zuwendung und jedes Geschenk muss mit den geltenden Gesetzen und den Siemens-Richtlinien übereinstimmen und muss jeglichen Anschein von Unredlichkeit und Unangemessenheit vermeiden. Solche Angebote, Versprechen, Zuwendungen oder Geschenke dürfen also nicht gemacht werden, wenn sie als Versuch verstanden werden können, einen Amtsträger zu beeinflussen oder einen Geschäftspartner zu bestechen, um daraus Geschäftsvorteilefür Siemens zu erlangen. Der Begriff des Amtsträgers schließt auch Kandidaten für ein politisches Amt, offizielle Vertreter und Mitarbeiter einer politischen Partei sowie politische Parteien selbst ein. 43 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | V ER BI N DL IC H ER R A H M EN FÜ R EN T SC H EI DU NGEN U N D V ER H A LT EN Das Korruptions verbot wird in den einzelnen Kapiteln der Business Conduct Guidelines näher ausgeführt, zum Beispiel für den Umgang mit G eschäftspartnern, für Spenden und Sponsoring und für Investitions entscheidungen des Unternehmens. Korruptionsbekämpfung: Fordern und Annehmen von Vorteilen (B.3.) Kein Mitarbeiter darf seine dienstliche Stellung dazu benutzen, Vorteile zu verlangen, anzunehmen, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen. Hierzu gehört nicht die Annahme von Gelegenheitsgeschenken von symbolischem Wert oder Essens- beziehungsweise Veranstaltungseinladungen in angemessenem Rahmen, wenn dabei die lokalen Gepflogenheiten und Siemens-Richtlinien respektiert werden. Alle darüber hinaus gehenden Geschenke, Essens- oder Veranstaltungseinladungen sind abzulehnen. Verbot von Beschleunigungszahlungen Das Korruptionsverbot der Business Conduct Guidelines umfasst das Verbot von Beschleunigungszahlungen, also der Zahlungen relativ kleiner Geldbeträge oder der Gewährung anderer Vorteile an Amtsträger niedrigen Rangs zu deren persönlichem Vorteil mit dem Ziel, eine recht mäßige Handlung wie zum Beispiel eine behördliche Genehmigung zu beschleunigen. Dieses Verbot gilt ebenso für Zahlungen oder die Gewährung anderer Vorteile mit vergleichbaren Merkmalen und mit vergleichbarem Zweck an Partner aus der Privatwirtschaft. Es darf nicht mittels indirekter Beschleunigungszahlungen durch Dritte umgangen werden. Wird ein Mitarbeiter des Unternehmens zu einer solchen Zahlung aufgefordert, erwartet Siemens nicht, dass er sein Leben, seine Gesundheit oder seine Freiheit bei der Erfüllung seiner Aufgaben aufs Spiel setzt. Solche ungerechtfertigte Zahlungen unter Zwang werden nicht durch disziplinarische Maßnahmen des Unternehmens geahndet, sie müssen jedoch intern gemeldet werden. Weitere Grundregeln Die Business Conduct Guidelines enthalten die Grundregeln des Unternehmens zu zahlreichen weiteren Sachgebieten, namentlich zum Wettbewerbsrecht und Kartellrecht, zur Anti-Geldwäsche, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Schutz personenbezogener Daten. 44 V ER BI N DL IC H ER R A H M EN FÜ R EN T SC H EI DU NGEN U N D V ER H A LT EN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Regelwerk Globale Compliance Zum Geschäftsjahr 2016 hat Siemens die weiteren internen Compliance- Regelungen im unternehmensweit geltenden Rundschreiben „Globale Compliance“ zusammengefasst und damit Übersichtlichkeit und Benutzerfreundlichkeit des gesamten Compliance-Regelwerks verbessert. Das Rundschreiben „Globale Compliance“ enthält ❙❙ lle unternehmensweit geltenden Vorschriften, die die Bestimmuna gen der Business Conduct Guidelines für die Bereiche Korruptions bekämpfung, Kartellrecht, von Anti-Geldwäsche und Datenschutz ausführen ❙❙ s owie dazugehörige Regelungen für die Compliance-Organisation und ❙❙ v erbindliche themenspezifische Regelungen für anzuwendende Verfahren oder den Gebrauch der von der Compliance-Organisation bereitgestellten Arbeitshilfen und Tools. Weiterführende Informationen: Die vollständige aktuelle Fassung der Siemens Business Conduct Guidelines steht auf siemens.de/bcg zum D ownload zur Verfügung. Internationale Leitlinien: siemens.com/ internationale- leitlinien Compliance Operating Model Weitergehende verbindliche Anweisungen an die Compliance-Organisation sind in dem internen Siemens Compliance-Standard „Compliance Operating Model“ zusammengefasst. Es definiert das Steuerungsmodell und die internen Prozesse der Compliance-Organisation und stellt insbesondere die Bedeutung der Zusammenarbeit für effektive Compliance bei Siemens heraus. Das „Compliance Operating Model“ soll die Compliance-Organisation in ihrer Arbeit unterstützen und zugleich allen Managern im Unternehmen einen Überblick über die Compliance bei Siemens geben sowie den Mehrwert aufzeigen, den die Compliance-Organisation mit dem Compliance-System für das Unternehmen schafft. 45 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | V ER BI N DL IC H ER R A H M EN FÜ R EN T SC H EI DU NGEN U N D V ER H A LT EN Die Siemens Business Conduct Guidelines im Überblick A. >> A.1. Rechtmäßiges Verhalten A.2. Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Integrität A.3. erantwortung für das Ansehen V von Siemens A.4. Führung, Verantwortung und Aufsicht JOE KAESER Die Business Conduct G uidel ines haben für Siemens eine zentrale Bedeutung. Sie enthalten die grundlegenden P rinzipien und Regeln für unser Handeln innerhalb unseres Unternehmens und in Beziehung zu unseren e xternen Partnern sowie der Öffentlichkeit. Die Business Conduct Guidel ines orientieren sich an internationalen und allgemein akzeptierten Abkommen zur Einhaltung der Menschen rechte oder zur Korruptions bekämpfung sowie an gesetz lichen Bestimmungen. Joe Kaeser Vorsitzender des Vorstands der Siemens AG 46 B. Grundsätzliche Verhaltensanforderungen mgang mit Geschäftspartnern U und Dritten B.1. Wettbewerbsrecht und Kartellrecht B.2. K orruptionsbekämpfung: Anbieten und Gewähren von Vorteilen B.3. K orruptionsbekämpfung: Fordern und Annehmen von Vorteilen B.4. P olitische Beitragszahlungen, wohltätige Spenden und Sponsoring B.5. Staatliche Aufträge B.6. Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung B.7. Handelskontrollen B.8. Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten V ER BI N DL IC H ER R A H M EN FÜ R EN T SC H EI DU NGEN U N D V ER H A LT EN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN C. Vermeidung von Interessen konflikten C.1. Wettbewerb mit Siemens C.2. Nebentätigkeiten F. C.3. B eteiligung an Drittunternehmen D. Umgang mit Firmeneinrichtungen E. mgang mit U Informationen E.1. Aufzeichnungen und Finanzintegrität E.2. Verschwiegenheit E.3. Datenschutz und Datensicherheit E.4. Insiderregeln G. Umwelt, Sicherheit und Gesundheit F.1. Umwelt und technische Sicherheit F.2. Arbeitssicherheit H. Beschwerden und Hinweise Compliance- Implementierung und -Kontrolle Anhang Allgemeine Erklärung der M enschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit O ECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Agenda 21 zur nachhaltigen E ntwicklung UN-Konvention gegen Korruption 47 Sicherheit für den Geschäftsalltag Geschenke und Einladungen Geschenke und Einladungen im Zusammenhang mit geschäftlichen Entscheidungen und Aktivitäten müssen mit den lokalen Gesetzen und den Siemens Business Conduct Guidelines in Einklang stehen. Detaillierte Regelungen und spezielle Verfahren unterstützen unsere Mitarbeiter bei der Einhaltung des Korruptionsverbots in diesen Fällen und stellen für bestimmte Aktivitäten eine vorherige Genehmigungsentscheidung sicher. SIC H ER H EI T FÜ R DEN GESC H Ä FT SA L LTAG | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Die Business Conduct Guidelines untersagen jede Form der Korruption (siehe Seite 43). Zuwendungen dürfen nicht als Gegenleistung für ungerechtfertigte Vorteile gewährt oder entgegengenommen werden. Es muss jeglicher Anschein von Unredlichkeit und Unangemessenheit vermieden werden. Dies zu beurteilen, erfordert neben der Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem anwendbaren Recht in der Regel eine Bewertung der Begleitumstände der beabsichtigten Zuwendung. Einladungen externer Gäste zu Unterhaltungsveranstaltungen und in den meisten Fällen die Übernahme von Reise- und Unterbringungskosten für externe Personen müssen im Voraus über ein unternehmensweit verbindliches Tool genehmigt werden – für Unterhaltungsveranstaltungen sowohl durch das Management als auch durch die Compliance- Organisation. Das Tool stellt sicher, dass die beabsichtigte Zuwendung umfassend und transparent dokumentiert ist – Voraussetzung einer verlässlichen Bewertung und Entscheidung. Die Zulässigkeit der Gewährung aller anderen Zuwendungen – insbesondere von Geschenken und Essenseinladungen – können unsere Mitarbeiter mit Hilfe länderspezifischer Scorecards überprüfen und zugleich ermitteln, ob eine Genehmigung durch ihre Führungskraft oder den Compliance Officer erforderlich ist. Bei der Gewährung von Geschenken und Einladungen gegenüber Amtsträgern oder Verwandten ist die Verwendung der Scorecards grundsätzlich verpflichtend. Bei Geschenken und Einladungen an Personen aus dem privaten Sektor ist die Verwendung der Scorecards freiwillig. Gesonderte, ebenfalls länderspezifische Scorecards unterstützen unsere Mitarbeiter bei der Entscheidung, ob sie einen Vorteil annehmen dürfen. Unsere Mitarbeiter können die Scorecards über unser unternehmensweites Compliance-Intranet und als App auf ihren Smartphones nutzen. Zur Umsetzung des Korruptionsverbots in der Zusammenarbeit von Siemens mit Geschäftspartnern siehe Seite 54. 49 Klare Grenzen Sponsoring – Spenden – Mitgliedschaften Sponsoring, Spenden und Mitgliedschaften bilden für Siemens wichtige Elemente der Marketingaktivitäten, des sozialen Engagements und der Vertretung der Interessen unseres Unternehmens. Auch diese Aktivitäten müssen in Einklang mit den Business Conduct Guidelines stehen und dürfen vor allem nicht gegen das Verbot der Korruption und gegen die Grundsätze des fairen Wettbewerbs verstoßen. Sie unterliegen unternehmensweit v erbindlichen Genehmigungsverfahren. Vor allem für Spenden des Unternehmens gelten weitergehende Einschränkungen. K L A R E GR ENZEN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Sollen Geld- oder Sachzuwendungen an Organisationen ohne konkrete Gegenleistung geleistet werden – wie beispielsweise Spenden und wohltätige Zuwendungen – , b esteht das potenzielle Risiko, dass solche Zuwendungen verwendet werden, um Empfänger unangemessen zu beeinflussen. Gleiches gilt, wenn die Gegenleistung schwer messbar ist, wie bei Sponsoring oder im Rahmen von Mitgliedschaften. Die Siemens Business Conduct Guidelines enthalten in Abschnitt B.4. (Politische Beitragszahlungen, wohltätige Spenden und Sponsoring) nähere Regelungen zur Umsetzung des Korruptionsverbots, sie lauten auszugsweise wie folgt: Siemens leistet keinerlei politische Spenden (Spenden an Politiker, politische Parteien oder politische Organisationen). Unzulässig sind auch Spenden an Einzelpersonen, auf Privatkonten oder an gewinnorientierte Organisationen. Alle Spenden müssen transparent sein. Dies bedeutet unter anderem, dass die Identität des Empfängers und die geplante Verwendung der Spende bekannt sein müssen. Grund und Verwendungszweck der Spende müssen rechtlich vertretbar und dokumentiert sein. Alle Sponsoring-Aktivitäten müssen transparent sein, in Form eines schriftlichen Vertrags niedergelegt, für einen seriösen geschäftlichen Zweck bestimmt sein und in angemessenem Verhältnis zum Gegenwert stehen, den der Veranstalter bietet. Zuwendungen dürfen weder versprochen, angeboten noch geleistet werden, um widerrechtlich geschäftliche Vorteile für Siemens zu er langen oder um einen unangemessenen Zweck zu verfolgen. Mit einem unternehmensweit verbindlichen Verfahren stellt Siemens sicher, dass solche Aktivitäten mit der erforderlichen Transparenz dokumentiert werden und nach einer umfassenden Prüfung vorab über die Genehmigung entschieden wird, risikobasiert für bestimmte Vorgänge unter Einbindung der Compliance-Organisation. Weiterführende Informationen: Zu zulässigen von Spenden durch SiemensMitarbeiter in den USA an die dort gesetzlich geregelten „Political Action Committees“ siehe fec.gov 51 Eines der größten Corporate Citizenship- Engagements von Siemens: die „Mandela School of Science and Technology“ in Mvezo – Geburtsort Nelson Mandelas – in Südafrika Die 2014 eröffnete Schule ist ein gemeinschaftliches Projekt von Siemens, dem Department of Basic Education mit dem Eastern Cape Departmentof Education und dem Mvezo Development Trust, der die Interessender Einwohner Mvezos repräsentiert. Siemens´ finanzieller Beitrag von 10 Millionen Euro beinhaltet die Kosten des Baus und der Inbetriebnahme der Schule. Auch solche finanzielle Engagements unseres Unternehmens müssen im Einklang mit dem anwendbaren Recht und den Siemens Business Conduct Guidelines stehen. Sie durchlaufen den hierfür verpflichtenden Prüfungs- und Genehmigungsprozess (siehe vorherige Seite). 52 K L A R E GR ENZEN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Weiterführende Informationen: Homepage der Mandela School of Science and Technology (in Englisch): http://www.mandelaschool.co.za Nähere Informationen zu diesem Projekt: siemens.com/bildung-entwicklungsfaktor und siemens.com/presse/mandela-school Abbildungen: Rainer Buehrer und Tapiwa Kahari vom Siemens Compliance-Team in Südafrika v eranstalten mit Schülern der „Mandela School of Science and Technology” einen Integritäts-Workshop. Rainer Buehrer ist Lead Country Compliance Officer Südafrika und zugleich Regional Compliance Head Africa. 53 Hohe Standards für Auswahl und Monitoring Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern Weltweit arbeitet Siemens mit Handelsvertretern, Distri butoren, Zollagenten, Beratern, Partnern in Gemeinschafts unternehmen, Lobbyisten und anderen Geschäftspartnern zusammen. Dies ist Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit. Unter bestimmten Umständen kann Siemens für Handlungen seiner Geschäftspartner rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wir begegnen diesem Risiko mit einem umfassenden Ansatz für die Auswahl unserer Geschäftspartner, der vertraglichen Verpflichtung auf die Einhaltung unserer Verhaltensgrundsätze und die Überwachung der laufenden Zusammenarbeit. Damit decken wir den gesamten Lebenszyklus der Geschäftspartnerbeziehung ab. Unser unternehmensweit verpflichtendes „Business Partner Compliance Tool“ unterstützt die verlässliche Durchführung dieses Verfahrens und sichert die umfassende Dokumen tation relevanter Informationen und Aktivtäten. HOH E STA N DA R DS FÜ R AUSWA H L U N D MON I TOR I NG | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Regelung in den Siemens Business Conduct Guidelines Die Siemens Business Conduct Guidelines enthalten in Abschnitt B.2. (Korruptionsbekämpfung: Anbieten und Gewähren von Vorteilen) nähere Regelungen zur Umsetzung des Korruptionsverbots im Umgang mit Geschäftspartnern: Danach ist es allen Mitarbeitern untersagt, indirekt Geldzahlungen oder sonstige Vorteile zu gewähren (zum Beispiel einem Berater, Agenten, Vermittler, Geschäftspartner oder sonstigen Dritten), wenn die Umstände darauf hindeuten, dass diese ganz oder zum Teil, direkt oder indirekt ❙❙ n einen Amtsträger weitergegeben werden, um eine behördliche a Handlung zu beeinflussen oder einen unbilligen Vorteil zu erlangen, oder ❙❙ n eine Person der Privatwirtschaft zur Erlangung eines ungerechta fertigten geschäftlichen Vorteils gewährt werden. Mitarbeiter, die für die Beauftragung von Beratern, Agenten, Partnern in Gemeinschaftsunternehmen oder anderen Geschäftspartnern verantwortlich sind, müssen in angemessener Weise: ❙❙ afür sorgen, dass solche Dritte die Richtlinien zur Korruptions d bekämpfung von Siemens oder vergleichbare Bestimmungen kennen und einhalten, ❙❙ die Qualifikation und das Ansehen solcher Dritter genau prüfen und ❙❙ eeignete vertragliche Bestimmungen zum Schutz von Siemens g vereinbaren. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese im Auftrag von Siemens Kontakt mit Amtsträgern haben. Diese Regelungen definieren grundlegende Anforderungen an die Verhaltens- und Sorgfaltspflichten unserer Manager für die Kooperation mit Geschäftspartnern bei Siemens. Sie werden umgesetzt durch ergänzende unternehmensweite Regelungen. Zugleich bildet die Geschäftspartner-Compliance ein zentrales Element der Absicherung unseres Unternehmens gegen Compliance-Risiken. 55 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | HOH E STA N DA R DS FÜ R AUSWA H L U N D MON I TOR I NG Die Elemente unserer Geschäftspartner-Compliance im Detail: Die Siemens Geschäftspartner-Compliance deckt den gesamten Lebenszyklus der Z usammenarbeit ab 06. E rneuerung der Compliance Due Diligence partnerstrategie 05. 02. Monitoring der Zusammenarbeit/ Audit Geschäftspartnerauswahl 04. V ertrags- schluss 56 01. G eschäfts- 03. Compliance Due Diligence und Check HOH E STA N DA R DS FÜ R AUSWA H L U N D MON I TOR I NG | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN 01. Geschäftspartnerstrategie 05. Monitoring der Zusammenarbeit/Audit Das Management unserer Unternehmenseinheiten Die Anforderungen an das Monitoring der laufenden überprüft regelmäßig das jeweilige Geschäftspartner- Geschäftsbeziehung nach Abschluss des Vertrags portfolio und legt die strategischen Vorgaben fest. 02. G eschäftspartnerauswahl richten sich ebenfalls nach ihrer Risikoklassifizierung. Verpflichtende Bestandteile des Monitorings sind beispielsweise Auf dieser Basis werden mögliche Geschäftspartner ❙❙ die regelmäßige Bewertung der Performance der Geschäftspartner im Vergleich mit der vereinbarten ausgewählt. 03. C ompliance Vergütung, Due Diligence und Check Anhand bestimmter Risikoindikatoren – wie etwa dem Korruptionsrisiko im Einsatzland – wird eine Risikoklasse (hohes, mittleres oder geringes Risiko) für die Geschäftspartnerbeziehung festgelegt, sie bestimmt über das weitere Vorgehen. Unser Prozess für die Compliance-Due ie angemessene Reaktion auf erkannte Gefahrenzeichen ❙❙ d ❙❙ und die regelmäßige Durchsprache der Geschäftspartnerbeziehungen mit dem höchsten Risikopotenzialim Management unserer Unternehmenseinheiten mit dem zuständigen Compliance Officer. Diligence und das dazugehörige Tool unterstützen alle Auch die Monitoring-Aktivitäten werden durch das Tool Siemens-Einheiten bei der Durchführung einer risiko unterstützt. orientierten Integritätsprüfung künftiger Geschäftspartner. Eine Due Diligence höchster Qualität ist Grundlage Die Auditierung von Geschäftspartnern bildet einen und Voraussetzung für eine transparente und risiko weiteren Bestandteil der Überwachung unserer Ge- orientierte Entscheidung über eine Geschäftspartner- schäftspartnerbeziehungen, die Auswahl erfolgt nach beziehung. Bestimmte Geschäftspartner müssen im Risikogesichtspunkten sowie anlassbezogen. Rahmen der Due Diligence zusätzlich vor Ort überprüft werden. Risikobasiert bestimmte Geschäftspartner verpflichten wir, vor Beginn der Zusammenarbeit ein 06. E rneuerung der Compliance Due Diligence webbasiertes Compliance-Training zu absolvieren. Für alle anderen Geschäftspartner ist das Training freiwillig. Schließlich muss in festgelegtem Abstand die Compliance Due Diligence erneut durchgeführt werden – zwingende 04. V ertragsschluss Voraussetzung für die Fortsetzung der Zusammenarbeit. Die Risikoklassifizierung der beabsichtigten Geschäfts partnerbeziehung bestimmt auch die Genehmigungser fordernisse und zwingende Inhalte für den Vertrag. Wir verpflichten unsere Geschäftspartner vertraglich auf die Einhaltung unseres Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion. Er lehnt sich an die zehn Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen an und beinhaltet unter anderem die Verpflichtung zur Beachtung von Recht und Gesetz, detaillierte Bestimmungen zum Verbot der Korruption und von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht sowie Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Weiterführende I nformationen: Webbasiertes Training für Siemens-G eschäftspartner: siemens.com/traininggeschaeftspartner Verhaltenskodex für S iemens-Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion: siemens. com/nachhaltigkeit- lieferkette 57 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | M EG A PROJ EK T U N D GRÖSST ER E I NZEL AU FT R AG I N DER SI EM ENS- G ESC H IC H T E Megaprojekt und größter Einzelauftrag in der Siemens-Geschichte: Siemens errichtet in Ägypten drei Gasund Dampfturbinen-Kraftwerke und bis zu 600 Windenergie-Anlagen. M EG A PROJ EK T U N D GRÖSST ER E I NZEL AU FT R AG I N DER SI EM ENS- G ESC H IC H T E | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Vielfältige und komplexe Anforderungen stellt das Projektgeschäft an die Compliance bei Siemens. Vor allem bei großen Projekten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur sind zahlreiche Partner eingebunden, und nicht selten gehört in solchen Projekten der Kunde dem öffentlichen Sektor an. Siemens hat Compliance über den gesamten Projektlebenszyklus in das Projektmanagement integriert – von der Akquisition bis zum Abschluss der Projektrealisierung: Im Genehmigungsprozess für unser Projekt geschäft werden mögliche Aufträge vor der Angebotsabgabe nicht nur nach ihren finan ziellen und technischen Risiken, sondern auch nach ihren spezifischen Compliance-Risiken bewertet. Während der Projektdurchführung stellen wir in enger Zusammenarbeit mit dem Projektmanagement die Compliance-B etreuung sicher – Umfang und Intensität richten wir wesentlich nach der Beurteilung der Compliance-Risiken aus. Für die aktuellen Großprojekte in Ägypten und in Saudi-Arabien sichern wir ge mein sam mit unseren Projektpartnern die Compliance zusätzlich durch Integritätspakte ab (dazu näher Seite 88). Unterstützung und Transparenz Training – Beratung – Kommunikation Die besten Compliance-Regelungen und -Prozesse sind nutzlos, sofern sie den Mitarbeitern nicht bekannt und in der Anwendung vertraut sind. Die Information aller Mitarbeiter über Rechtsvorschriften und unsere eigenen ComplianceRegelungen und -Prozesse sowie die Schulung und Beratung unserer Führungskräfte und Mitarbeiter bilden deshalb Schwerpunkte der Vorbeugungsmaßnahmen im Rahmen unseres Compliance-Systems. Hinzu kommt die kontinuier liche Kommunikation des „Tone from the top“ auf allen Ebenen unseres Unternehmens. U N T ER ST Ü T ZU NG U N D T R A NSPA R ENZ | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Unsere Compliance-Trainings im Überblick Die Hauptzielgruppen der unternehmensweit obligatorischen Com pliance-Trainings bilden unsere Führungskräfte und Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Funktion mit bestimmten Compliance-Risiken konfrontiert sind – also beispielsweise aus Einkauf, Vertrieb oder Projektmanagement. Diese so genannten „sensiblen Funktionen“ sind für das gesamte Unternehmen verbindlich definiert. Die Compliance Officers in unseren Unternehmenseinheiten identifizieren auf der Grundlage dieser Definition die teilnahmepflichtigen Führungskräfte und Mitarbeiter und stellen ihre Teilnahme an den Schulungen sicher. Sie prüfen und bestätigen die Erfüllung dieser Vorgaben in regelmäßigen Abständen. Unser unternehmensweites Portfolio an Compliance-Trainings besteht aus Präsenzschulungen und webbasierten Trainings: Die Präsenzschulungen ermöglichen es unseren Mitarbeitern, Fragen des jeweils richtigen Verhaltens anhand konkreter Beispiele aus dem Arbeitsalltag mit ihrem Compliance Officer zu diskutieren, der das Training durchführt. Eine umfangreiche und laufend erweiterte Sammlung didaktisch aufbereiteter Fallbeispiele unterstützt die praxisnahe Gestaltung der Präsenztrainings und die Anpassung der Trainingsinhalte an die geschäfts- und funktionsspezifischen Bedürfnisse der T eilnehmer. Portfolio unserer Compliance-Trainings Verpflichtend sind für die betreffenden Führungskräfte und Mitarbeiter einmalige Präsenzschulungen zu den Grundlagen der Siemens Compliance und zum Datenschutz sowie der jährliche Integritätsdialog (dazu näher unten). Für die Präsenzschulungen zum Kartell- und Wett bewerbsrecht gelten differenzierte Vorgaben, die sich an den Ergebnissen der regelmäßig durchgeführten Risikobewertung für unsere Unternehmenseinheiten orientieren (siehe Seite 70). Webbasierte Trainings zur Siemens Compliance und zum Datenschutz ergänzen unser unternehmensweit verpflichtendes Trainingsportfolio, Beide müssen ebenfalls einmalig absolviert werden. 61 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | U N T ER ST Ü T ZU NG U N D T R A NSPA R ENZ Der Integritätsdialog Um die Aufmerksamkeit und das Verständnis für Integrität und Compliance zu verstetigen und zu vertiefen, führen wir jährlich in un seren Unternehmenseinheiten so genannte „Integritätsdialoge“ durch: Die Führungskräfte von Siemens besprechen mit ihren Mitarbeitern grundlegende oder aktuelle Compliance-Themen – möglichst integriert in reguläre Besprechungen und Termine. Damit wollen wir zugleich unser Management auf den mittleren Organisationsebenen in der Wahrnehmung seiner Verantwortung für Compliance unterstützen. Entsprechend dieser Zielsetzung stellen wir unternehmensweit für jedes Geschäftsjahr eine Auswahl von Themenmodulen für den Inte gritätsdialog bereit. In die Festlegung der Module fließen die Ergebnisse der Compliance-Risikoanalyse auf Konzernebene ein (siehe Seite 70). Welche Themenmodule für den Integritätsdialog in den jeweiligen Unternehmenseinheiten eingesetzt werden, das entscheiden die CEOs unserer Unternehmenseinheiten mit Unterstützung des zuständigen Compliance Officers. Dabei berücksichtigen sie die Erkenntnisse aus der Bewertung der spezifischen Compliance-Risiken für ihre Einheiten (hierzu Seite 70): zum einen durch die Auswahl aus dem Portfolio der unternehmensweit angebotenen Module, zum anderen durch die Aufnahme zusätzlicher Themen aus dem jeweiligen Geschäft – dieses „ lokale Fenster“ bildet ein weiteres Kernelement des Integritätsdialogs. Auf diese Weise reflektiert der Integritätsdialog sowohl unternehmensweit relevante Compliance-Risiken als auch wesentliche geschäftsspezifische Aspekte. Weitere Trainings Siemens bietet weitere webbasierte Trainings an, unter anderem zu den Siemens Business Conduct Guidelines, zur Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern oder zu Sponsoring, Spenden und Mitgliedschaften sowie unseren Tools. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Die Compliance Officers führen in ihren Einheiten zusätzlich Präsenzschulungen durch. Bedarf, Inhalte und Teilnehmerkreis legen sie anlassbezogen und risikoorientiert fest. Für einzelne Unternehmenseinheiten kann die Verpflichtung zur Durchführung beziehungsweise zur Teilnahme an einem dieser Trainings bestimmt werden. 62 U N T ER ST Ü T ZU NG U N D T R A NSPA R ENZ | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Mitarbeiterkommunikation Die Mitarbeiterkommunikation zu Compliance stellt sicher, dass unsere Mitarbeiter über alle für sie relevanten Rechtsvorschriften und unter nehmenseigenen Regeln sowie die Prozesse und Tools im Bereich Compliance informiert sind und dass diese Informationen auf dem neuesten Stand sind. Letztlich liegt die Verantwortung hierfür bei den CEOs der Unternehmenseinheiten. Die Compliance-Organisation unterstützt diese Kommunikation, vor allem durch das unternehmensweite Compliance-Intranet, das laufend aktuell gehalten wird. Hier finden unsere Mitarbeiter themenspezifisch alle wichtigen Regelungen, Verfahren und Hilfestellungen, und sie können sich über verfügbare Trainings orientieren. Zu wichtigen Neu erungen werden konkret betroffene Mitarbeiter zusätzlich zeitnah informiert, etwa durch E-Mail oder webbasierte Live-Meetings. Vor allem unsere Regionalgesellschaften stellen ergänzende Informationen für ihre Mitarbeiter über ihr lokales Intranet bereit. Der „Tone from the top“ in der Mitarbeiterkommunikation Die zweite wesentliche Aufgabe der internen Kommunikation zu Compliance ist die klare und kontinuierliche Kommunikation des „Tone from the top“ auf allen Ebenen der Unternehmensorganisation: Auch hierfür liegt die Verantwortung bei unseren CEOs. Die Compliance- Organisation unterstützt die Umsetzung über die zentralen und lokalen internen Kommunikationsmedien oder etwa bei Veranstaltungen mit unseren Mitarbeitern. Hinzu kommen weitere interne Kommunikationsaktivitäten für das gesamte Unternehmen und in den einzelnen Einheiten. Den Rahmen hierfür legen wir für jedes Geschäftsjahr in einer Compliance- Kommunikationsstrategie fest: Sie beinhaltet die Kernbotschaften und weitere wesentliche Elemente der Compliance-Kommunikations aktivitäten für alle Unternehmenseinheiten. 63 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | U N T ER ST Ü T ZU NG U N D T R A NSPA R ENZ Poster der internen Compliance- Kampagne von Siemens Bulgarien Übersetzung des Textes: Geschäft ohne Interessenkonflikt – Pflicht aller M itarbeiter »Mitarbeiter von Siemens sind verpflichtet, ihre Geschäftsentscheidungen im besten Interesse von S iemens und nicht auf Basis persönlicher Interessen zu treffen. Interessenkonflikte entstehen dann, wenn Mitarbeiter auf Kosten der Interessen von Siemens eigene Aktivitäten oder persönliche Interessen verfolgen.« Dr.-Ing. Boriana Manolova CEO Bulgarien, Siemens AG 64 Бизнес без конфликт на интереси – дълг на всеки служител “Задължение на служителите е да вземат най-правилните бизнес решения в полза на Siemens, а не в техен собствен интерес. Конфликт на интереси възниква, когато служителите действат в ущърб или поставят личните си интереси над тези на компанията.” Д-р инж. Боряна Манолова, Главен изпълнителен директор на Siemens България U N T ER ST Ü T ZU NG U N D T R A NSPA R ENZ | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Beratung und Unterstützung unserer Mitarbeiter Die Beratung und Unterstützung des Managements und der Mitarbeiter in unserem Unternehmen bildet eine weitere zentrale Aufgabe der Compliance-Organisation, vor allem unserer Compliance Officers und Compliance-Experten vor Ort. Management und Mitarbeiter können sich mit Fragen zum Umgang mit Compliance-Risiken in Geschäftsentscheidungen oder zur Auslegung und zum Anwendungsbereich von Compliance-Regelungen direkt an den für ihre Geschäftseinheit zuständigen Compliance Officer wenden. Die enge und vertrauensvolle Arbeit der Compliance Officers mit den Unternehmenseinheiten bildet dafür eine unerlässliche Voraussetzung. Ermöglicht wird dies durch die unternehmensweite Aufstellung sowie die fachliche Expertise und Geschäftskenntnis der Siemens Compliance- Organisation. Integritätskultur fördern Unsere Mitarbeiter über geltende Regelungen informieren, mit unseren zugehörigen internen Verfahren vertraut machen und bei Anwender fragen unterstützen – das sind wesentliche Aufgaben unserer internen Compliance-Kommunikation sowie der Trainings- und Beratungsaktivitäten unserer Compliance Officers und ihrer Teams in den jeweiligen Unternehmenseinheiten. Unser Anspruch geht darüber hinaus: Wir wollen Integrität und Compliance in der inneren Haltung unserer Mitarbeiter verankern – letztlich das Fundament unseres Compliance-Systems und Basis für die erfolgreiche Umsetzung der darin zusammengefassten Regeln und Verfahren unseres Unternehmens. Diese Integritätskultur entsteht nicht von heute auf morgen, auch daher haben wir ihre weitere Stärkung als Schwerpunkt im Rahmen unserer Compliance-Prioritäten für die künftige Weiterentwicklung der S iemens Compliance definiert (Seite 20). 65 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | U N T ER ST Ü T ZU NG U N D T R A NSPA R ENZ Vier Fragen In unseren Compliance-Trainings, aber auch in Anleitungen zu bestimmten Compliance-Verfahren – wie beispielsweise zur GeschäftspartnerCompliance (siehe oben Seite 54) – stellen wir die Bedeutung verantwortungsvollen Handelns heraus. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern mehr als die bloße Befolgung von Regeln und Einhaltung vorgeschriebener Verfahren. Alle Siemens-Mitarbeiter sind aufgefordert, sich folgende vier Fragen zu stellen, wenn sie für Siemens Entscheidungen treffen: ❙❙ Liegt meine Entscheidung im Interesse von Siemens? ❙❙ Steht sie im Einklang mit den Siemens Werten und meinen Werten? ❙❙ Ist sie rechtmäßig? ❙❙ in ich bereit, für meine Entscheidung Verantwortung zu B übernehmen? Diese innere Bindung unserer Mitarbeiter an klare Integritätsgrundsätze ist auch wesentlicher Teil der Eigentümerkultur bei Siemens: Handle stets so, als wäre es Dein eigenes Unternehmen, so lautet der zentrale Grundsatz. Compliance in unserer externen Berichterstattung und Kommunikation Um das in Siemens gesetzte Vertrauen von Kunden, Partnern, Anteilseignern und Mitarbeitern sowie anderen Stakeholdern des Unternehmens zu rechtfertigen, haben die Integrität und Transparenz unserer Geschäftsabläufe für uns höchste Priorität. Wir betrachten es als Teil unserer Verantwortung, auch extern transparent zu machen, nach welchen Integritätsgrundsätzen und Regeln wir geschäftlich handeln und wie wir Compliance in unserem Unternehmen managen. Einige Schwerpunkte: ❙❙ 66 it unseren Geschäftsberichten und Nachhaltigkeitsinformationen M veröffentlichen wir regelmäßig Kennzahlen und weitere Angaben über die Compliance-Entwicklung bei Siemens. Die Siemens- Geschäftsberichte enthalten Angaben zu Rechtsstreitigkeiten. U N T ER ST Ü T ZU NG U N D T R A NSPA R ENZ | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN ❙❙ ber das Hinweisgebersystem „Tell Us“ und den Siemens-OmbudsÜ mann können neben unseren Mitarbeitern auch externe Partner und andere Stakeholder unserem Unternehmen mögliche ComplianceVorfälle melden. Wir kommunizieren diese Meldewege auf der globalen Siemens-Website und auf den Websites unserer Regional gesellschaften, zusätzlich über spezifische Aktivitäten an unsere Geschäftspartner und Lieferanten. ❙❙ it der globalen Siemens Integrity Initiative (siehe Seite 88) unterM stützen wir Organisationen und Projekte im Kampf gegen Korruption und Betrug durch Collective-Action-Initiativen, Aus- und Weiter bildung mit über 100 Millionen US-Dollar. Auf der globalen SiemensWebsite informieren wir detailliert über Förderbedingungen und -verfahren sowie über die einzelnen Förderungen. Auf diese Weise ist stets transparent, welche Organisationen wir in welchem Umfang bei welchen Aktivitäten finanziell unterstützen. Zur Siemens Integrity Initiative veröffentlichen wir zudem jährliche B erichte. Weiterführende Informationen: Eigentümerkultur bei Siemens: siemens.com/eigentuemerkultur Siemens-Geschäftsberichte und Nachhaltigkeitsinformationen: siemens.com/investor/de Compliance-Hinweisgebersystem „Tell Us“: siemens.de/tell-us Siemens-Ombudsmann: siemens.com/ombudsmann Informationen zur Siemens Compliance auf der globalen Siemens-Website: siemens.de/compliance; von siemens.de können auch die Websites unserer Regionen aufgerufen werden Siemens Integrity Initiative: siemens.de/integrity-initiative – hier stehen auch unsere Jahresberichte zum Download zur Verfügung Webbasiertes Training für Siemens-Geschäftspartner: siemens.com/training-geschaeftspartner Das web-basierte Training für unsere Lieferanten behandelt das Korruptions verbot und weitere Compliance-Themen: siemens.com/training-lieferanten Stakeholder-Engagement bei Siemens: siemens.com/nachhaltigkeit-im-dialog 67 Verbindung von „Bottom-up“ und „Top-down“ Compliance-Risikomanagement Den Kern eines erfolgreichen Compliance-Systems bilden die gründliche Analyse des operativen Geschäfts zur Früherkennung von Compliance-Risiken und angemessene Maßnahmen zur Risikominimierung. Siemens hat das Compliance-Risikomanagement in die Prozesse für konkrete Geschäftsentscheidungen integriert. Auch unsere laufenden internen C ompliance-Kontrollaktivitäten und Audits sind risikoorientiert ausgelegt. Hinzu kommen umfassende Analysen für die Einheiten des Unternehmens und für das gesamte Unternehmen. Das Compliance-Risikomanagement ist Bestandteil des unter nehmensweiten Siemens-Risikomanagements. V ER BI N DU NG VON „ BOT TOM-U P “ U N D „TOP-DOW N “ | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Compliance-Risikomanagement in den Geschäftsprozessen Weltweit entscheiden Manager bei Siemens über unternehmerische Aktivitäten. Einige Beispiele: ❙❙ ann Siemens im Vergabeverfahren für ein Projekt ein Angebot K abgeben? ❙❙ Kann Siemens zur Vertriebsunterstützung einen bestimmten Geschäftspartner beauftragen? Diese und alle anderen Geschäftsentscheidungen im Unternehmen müssen stets in Einklang mit dem anwendbaren Recht und den Siemens Business Conduct Guidelines stehen. Unternehmensweit verbindliche Verfahren und Tools dokumentieren und unterstützen die Geschäftsentscheidungen unserer Manager: So ist etwa für bestimmte Projekte vor der Entscheidung über die Angebotsabgabe das Compliance-Risiko zu bewerten, gleiches gilt für den beabsichtigten Erwerb von Unternehmensbeteiligungen. Und vor B eauftragung eines Geschäftspartners muss dessen Integrität geprüft werden – orientiert an Compliance-Risiken. Je nach dem Ergebnis der Prüfung ist die Entscheidung des übergeordneten Managements erforderlich oder es sind Maßnahmen zur Verringerung des Risikos zu treffen, wenn dies möglich ist und das Management an der beabsichtigten Entscheidung festhalten will. Auf diese Weise stellen wir die Transparenz beabsichtigter Aktivitäten und etwa bestehender Compliance-Risiken bei der Entscheidung sicher. Die weiteren Bausteine unseres Compliance-Risikomanagements bilden die Identifizierung von Compliance-Risiken für die Unternehmens einheiten und die Compliance-Risikoanalyse für das gesamte Unternehmen – hier verbinden wir „Bottom-up“- und „Top-down“-Ansätze. 69 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | V ER BI N DU NG VON „ BOT TOM-U P “ U N D „TOP-DOW N “ Systematische Bewertung von Compliance-Risiken in den Unternehmenseinheiten Das Compliance Risk Assessment (CRA) verpflichtet die CEOs und Führungskräfte von Siemens, zusammen mit dem zuständigen Compliance Officer die Compliance-Risiken für ihre Einheiten systematisch zu b estimmen und zu bewerten: ❙❙ I n ungeraden Jahren führen wir das CRA auf der Ebene unserer Divisionen sowie von Healthcare und der Leitländer durch. ❙❙ I n geraden Jahren wird das CRA für sogenannte Hochrisikoländer durchgeführt. Damit wollen wir die Analysen auf der Ebene der Divisionen sowie von Healthcare und der Leitländer um vertiefte Risikoanalysen für ausgewählte Länder ergänzen. Diese Länder legen wir jeweils anhand der Analyse der externen und internen Compliance-Risiken fest. Das CRA umfasst die Bereiche Korruptionsbekämpfung, Kartellrecht (hierfür gelten zusätzlich spezielle Vorgaben), Datenschutz und AntiGeldwäsche. Compliance-Risikoanalyse auf Konzernebene Diese Bewertungen für die Einheiten des Unternehmens werden in die Compliance-Risikoanalyse auf Konzernebene einbezogen. Sie wird in jedem Geschäftsjahr durchgeführt und hat zum Ziel, systematische und weltweit wiederkehrende Compliance-Risiken für Siemens möglichst frühzeitig aufzuspüren: Im internen Teil dieser Analyse werden zusätzlich zu den CRA-Resultaten unter anderem auch die Erkenntnisse aus den Compliance-Kontrollen – es wird kontinuierlich geprüft, ob unsere Compliance-Prozesse durchlaufen werden und ihre Wirksamkeit sichergestellt ist – und aus i nternen Audits sowie den fallbezogenen Untersuchungen berücksichtigt. Mit dem externen Teil der Compliance-Risikoanalyse untersuchen wir relevante Entwicklungen im externen Umfeld unserer Unternehmens tätigkeit, also zum Beispiel in unseren Märkten oder Trends in den politischen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen (siehe auch Seite 16). 70 V ER BI N DU NG VON „ BOT TOM-U P “ U N D „TOP-DOW N “ | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Aus den konsolidierten Analyseergebnissen ermitteln wir die Compliance- Risiken für das gesamte Unternehmen und stellen sie unseren Geschäftseinheiten zur Verfügung. Der Chief Compliance O fficer b espricht die Ergebnisse mit dem Vorstand und dem Compliance- Ausschuss des Aufsichtsrats im Rahmen des Compliance Review Boards. Wie im CRA-Prozess werden relevante Risiken an das Siemens-Risiko management (ERM) gemeldet, und es werden Maßnahmen zur Risikoverringerung erarbeitet und umgesetzt. Compliance Risk Radar Die Identifizierung von Compliance-Risiken in individuellen Unter nehmenseinheiten (CRA) und die Compliance-Risikoanalyse für das gesamte Unternehmen werden ergänzt durch interdisziplinäre Risikodurchsprachen. Dieser „Compliance Risk Radar“ findet quartalsweise statt und wird vom Chief Compliance Officer geleitet. Beteiligt sind unter anderem die Compliance-Organisation, die Konzernfunktionen für das Risiko management und das interne Kontrollsystem sowie für Audit und die Abschlussprüfer des Unternehmens. Treiber für Steuerung und Weiterentwicklung des Compliance-Systems Wir nutzen die Erkenntnisse aus dem Compliance-Risikomanagement umfassend für die Steuerung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Siemens Compliance: ❙❙ o orientiert sich die Aufstellung unserer Compliance-Organisation – S insbesondere der Verteilungsschlüssel der Compliance-Mitarbeiter – wesentlich an den Compliance-Risiken unserer Unternehmens einheiten. ❙❙ ir legen die Themenschwerpunkte der jährlichen Integritätsdialoge W in den Unternehmenseinheiten (siehe hierzu Seite 62) unter Berücksichtigung der Compliance-Risiken für das Unternehmen fest. Anhand der Analyseergebnisse schärfen wir den Risikofokus der Prüfung und Freigabe von Geschäftsentscheidungen. Dies trägt zugleich zur weiteren Stärkung der Effektivität unserer Compliance-Prozesse bei – einer der Schwerpunkte für die künftige Entwicklung unseres Compliance-Systems (siehe Seite 20). 71 Systematische Überprüfung und Bewertung Kontrollen, Reviews und Audits Wir überprüfen systematisch die Wirksamkeit der Gestaltung und der Durchführung des Compliance-Systems in den Unternehmenseinheiten. Identifizierte Schwachstellen werden behoben. Dabei setzen wir auf ein System sich ergänzender Instrumente. Die Ergebnisse der Kontrollaktivitäten geben uns zugleich wichtige Hinweise für die systematische Verbesserung der Gestaltung unserer Compliance-Prozesse. S Y ST EM AT ISC H E Ü BER PRÜ FU NG U N D BE W ERT U NG | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Compliance Control Framework In regelmäßigem Abstand werden unternehmensweit verpflichtende Kontrollen durchgeführt, mit denen die wirksame Durchführung unserer Compliance-Prozesse geprüft wird. Festgestellte Schwachstellen werden an das Management der betreffenden Unternehmenseinheit berichtet und behoben. Dieses „Compliance Control Framework“ ist risikoorientiert ausgelegt und bildet einen Bestandteil unseres internen Kontrollsystems im Rahmen des unternehmensweiten Risikomanagements. Compliance Review Board Das Management unserer Unternehmenseinheiten prüft und bewertet quartalsweise gemeinsam mit dem jeweiligen Compliance Officer die Effektivität des Compliance-Systems in einem Compliance Review Board. Der Vorstand der Siemens AG führt das Compliance Review Board mit dem Chief Compliance Officer durch. Mit diesem Verfahren unterstützen wir unser Management zugleich in der Wahrnehmung seiner Verantwortung für Compliance (siehe Seite 36). Compliance-Audits und Operational Reviews Die Audit-Abteilung von Siemens führt in Abstimmung mit dem Chief Compliance Officer Compliance-Audits durch. Die Grundlage bildet der unternehmensweite risikobasierte Auditplan. Daneben finden auf Anforderung des Chief Compliance Officers Prüfungenbestimmter Compliance-Regeln und -Prozesse bis hin zu einer u mfassenden Überprüfung des Compliance-Systems in bestimmten U nternehmenseinheiten statt. Die Durchführung liegt bei der Ab teilung für Risikomanagement und interne Kontrollen von Siemens. Die Compliance-Organisation unterstützt die Durchführung dieser Audits und Überprüfungen. 73 Erkennen von Fehlverhalten und Reagieren Die Behandlung von Compliance-Fällen Wirksames Erkennen von Compliance-Verstößen und kon sequentes Reagieren hierauf – beides ist unerlässlich für effektive Compliance. Im Fokus steht hier nicht nur die effektive Absicherung unseres Unternehmens gegen Risiken aus Fehlverhalten, sondern auch die konsequente Umsetzungdes klaren Bekenntnisses der Unternehmens führung zu verantwortungsvollem geschäftlichen Verhalten, des „Tone from the top“. Dass wir individuelle Compliance-Verstöße bei Siemens aufdecken, bestätigt für uns, dass unser Compliance-System richtig konzipiert und wirksam umgesetzt ist. ER K EN N EN VON FEH LV ER H A LT EN U N D R E AGI ER EN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Die Behandlung von Compliance-Fällen bei Siemens folgt einem klar strukturierten Prozess, der alle Verfahrensabschnitte von den Melde wegen über die interne Untersuchung möglicher Compliance-Verstöße bis zur Reaktion umfasst. Sämtliche näheren Bestimmungen hierzu sind in unserem Rundschreiben „Globale Compliance” enthalten (siehe Seite 45). Gleichzeitig bilden die Compliance-Untersuchungen eine wichtige Quellefür die Compliance-Risikoanalyse und für die laufende Weiterentwicklung unseres Compliance-Systems. Meldung möglicher Compliance-Verstöße Zuverlässige Meldewege für interne und externe Stakeholder und der Schutz interner Hinweisgeber vor Sanktionen tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird, umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Um Kenntnis von etwaigen Compliance- Verstößen zu erlangen, stellen wir internen und externen Hinweisgebern bei Siemens verschiedene Meldewege zur Verfügung. Das Compliance-Hinweisgebersystem „Tell Us” ist ein gesicherter Meldeweg für mögliche Compliance-Verstöße. Dort können rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche weltweit in 13 Sprachen Hinweise abgegeben werden, online oder telefonisch. Hinweise können auch anonym gegeben werden (soweit mit dem jeweils anwendbaren Recht vereinbar). An „Tell Us“ können sich Siemens-Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Kunden, Lieferanten und andere Stakeholder des Unternehmens wenden. Das Hinweisgebersystem wird von einem unabhängigen Betreiber technisch betreut. Die Daten werden auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch Siemens. Neben „Tell Us“ steht der Siemens-Ombudsmann für Hinweise auf mög liche Compliance-Verstöße zur Verfügung. Darüber hinaus kann mögliches Fehlverhalten auch direkt über den Vorstand oder über Führungskräfte an die Compliance-Organisation gemeldet werden, insbesondere an die Compliance Officers in den einzelnen Unternehmenseinheiten. Unsere Mitarbeiter nutzen diesen Meldeweg regelmäßig. Wir betrachten dies als einen weiteren Hinweis auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu Compliance auf allen Ebenen unseres Unternehmens. 75 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | ER K EN N EN VON FEH LV ER H A LT EN U N D R E AGI ER EN Verbot von Vergeltungsmaßnahmen und Schutz von Hinweisgebern Siemens-interne Hinweisgeber werden durch interne Regelungen geschützt, die es verbieten, Hinweisgeber, die Meldungen in gutem Glauben abgeben, zu sanktionieren oder in anderer Weise zu benach teiligen. Der Compliance-Organisation bekannt gewordene Verstöße gegen dieses Verbot werden gegebenenfalls intern untersucht und disziplinarisch geahndet, wenn die interne Untersuchung den Vorwurf b estätigt. Wir ergreifen zudem umgehend Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, wenn wir über gegen sie gerichtete laufende oder drohende Vergeltungsmaßnahmen informiert werden. Globale Fallverfolgung Die Compliance-Organisation erfasst zentral alle gemeldeten ComplianceFälle. So wird die weitere Fallbehandlung überwacht und d okumentiert. Zugleich stellen wir damit sicher, dass jeder Fall in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen sowie unseren internen R egeln und Verfahren behandelt wird. Sämtliche erfassten Vorgänge werden mit der Finanz- und Steuerabteilung sowie dem Abschlussprüfer des Unternehmens auf ihre bilanzielle Relevanz hin überprüft und fließen in die Compliance-Berichte des Chief Compliance Officers an den Vorstand und den Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrats der Siemens AG ein (Compliance Review Board, siehe Seite 73). Klare Grundsätze und Regeln für interne Compliance-Untersuchungen Die Compliance-Organisation hat unternehmensweit verbindliche Grundsätze und Regeln für interne Compliance-Untersuchungen aufgestellt. Sie sind im Rundschreiben „Globale Compliance” enthalten (siehe Seite 42) und lauten zusammengefasst wie folgt: 76 ER K EN N EN VON FEH LV ER H A LT EN U N D R E AGI ER EN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN ❙❙ Für jede interne Untersuchung ist ein förmliches Mandat erforderlich. ❙❙ Untersuchungen müssen objektiv und unparteiisch erfolgen. ❙❙ lle Aktivitäten müssen im Einklang mit geltenden Gesetzen und den A Werten von Siemens stehen. ❙❙ Es gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. ❙❙ ie bei einer Untersuchung angewendeten Maßnahmen müssen D geeignet, erforderlich und für die Zwecke der Untersuchung angemessen sein. ❙❙ ie Identität des Hinweisgebers, der Zeugen oder des Beschuldigten D der Untersuchungen werden Dritten gegenüber nicht offen gelegt, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Management betroffener Unternehmenseinheiten wird über laufende Untersuchungen nach dem „Need to know-Prinzip“ informiert, die Befugnisse hierfür sind eindeutig festgelegt. Damit stellen wir sicher, dass alle Untersuchungen in Übereinstimmung mit dem Vertraulichkeitsgrundsatz und mit dem jeweiligen Landesrecht durchgeführt werden. Unser Verhaltenskodex für interne Compliance-Untersuchungen legt die genauen Anforderungen fest, die bei diesen Aktivitäten erfüllt werden müssen. 77 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | ER K EN N EN VON FEH LV ER H A LT EN U N D R E AGI ER EN Für die Behandlung von Compliance-Vorfällen bei Siemens gelten umfassende, unternehmensweit verbindliche Regeln und ein klar definierter Prozess. Der unternehmensweite Prozess der Behandlung von Compliance-Fällen (vereinfachte Darstellung) E ingang eines Vorwurfs Über das Hinweisgeber system „Tell Us” und den unabhängigen Ombudsmann des Unternehmens eingehende Hinweise auf mögliche Compliance- Vorfälle werden an unsere Compliance-Organisation weitergeleitet. Darüber hinaus kann mögliches Fehlverhalten auch direkt über den Vorstand oder über Führungskräfte an die Compliance-Organisation gemeldet werden, insbesondere an die Compliance Officers in unseren Unternehmenseinheiten. 78 Bewertung durch Prüfung oder Evaluie rung des Vorwurfs vor Mandatierung einer Unter suchung Alle unserer ComplianceOrganisation gemeldeten Hinweise auf mögliche Compliance-Fälle werden von der ComplianceOrganisation selbst bearbeitet. Sind die Vorwürfe hinreichend schlüssig, wird in einem weiteren Schritt geprüft, ob ausreichende Informationen vorliegen, die eine interne Untersuchung zulassen würden. (Hinweise auf andere Sach verhalte werden zur weiteren Behandlung an die betroffene Fachabteilung oder SiemensEinheit weitergeleitet.) omplianceC Untersuchung M andatierung Der Chief Compliance Officer und der Chief Counsel Compliance erteilen das Mandat für zentral behandelte Fälle. Hierzu zählen beispielsweise alle Hinweise auf aktive Bestechung durch Siemens Mitarbeiter oder für Siemens handelnde Dritte, auf mögliche Kartellrechtsverletzungen oder auf mögliche Aktivitäten im Bereich Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. ER K EN N EN VON FEH LV ER H A LT EN U N D R E AGI ER EN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Erstellung Recherche D urch- und Planung führung Für lokale Compliance-Fälle erfolgt die Mandatierung durch den Compliance Officer des Leitlands, der Division oder von Healthcare und den jeweiligen General Counsel. Für das gesamte Unternehmen gelten verbindliche Grundsätze und umfassende Regeln der Compliance-Organisation, die klare Vorgaben für einen fairen und respektvollen Umgang mit Mitarbeitern im Rahmen von Untersuchungen aufstellen und rechtswidriges oder des Unter suchungsberichts unverhältnismäßiges Vorgehen untersagen. Nach Abschluss der Untersuchung wird ein Untersuchungsbericht erstellt. Er umfasst den festgestellten Sachverhalt mitsamt einer rechtlichen Würdigung und etwaige Empfehlungen zu disziplinarischen Maßnahmen und etwa zur Behebung im R ahmen der Untersuchung identifizierter Schwachstellen – beispielsweise in der Durchführung interner Prozesse – in der jeweiligen Unternehmenseinheit. D isziplinar maßnahmen und Abhilfe Angemessene diszipli narische Reaktionen auf Compliance-widriges Verhalten werden unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des Fehlverhaltens fest gelegt. Die betroffenen Siemens-Einheiten sind verpflichtet, die in den Untersuchungsberichten enthaltenen weiteren Empfehlungen wie etwa zur Behebung von Schwachstellen umzu setzen (Abhilfe). 79 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | ER K EN N EN VON FEH LV ER H A LT EN U N D R E AGI ER EN Disziplinarische Ahndung von Compliance-Verstößen Verstoßen Siemens-Mitarbeiter im Rahmen der Erfüllung ihrer dienst lichen Aufgaben gegen gesetzliche Vorschriften beziehungsweise die jeweils geltenden Siemens-internen Regelungen einschließlich der Siemens Business Conduct Guidelines, müssen sie mit angemessenen disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Disziplinarische Konsequenzen werden in Disziplinarverfahren auf zen traler Ebene oder auf lokaler Ebene bewertet und entschieden. Alle Ums tände des Einzelfalls, einschließlich der jeweiligen lokalen rechtlichen Rahmenbedingungen, werden dabei berücksichtigt. Bestehende Beteiligungsrechte der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretungen werden im gesamten Verfahrensverlauf ebenso beachtet wie die jeweils geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener D aten. Die Compliance-Organisation hat – im Rundschreiben „Globale Compliance”, siehe Seite 45 – für das gesamte Unternehmen die Grundprinzipien, Verfahrensregeln und Kriterien für die Entscheidungsfindung bei Disziplinarverfahren festgelegt – zum einen, um ordnungsgemäße und transparente Abläufe zu gewährleisten, zum anderen, um angemes sene,adäquate, konsistente und unvoreingenommene Reaktionen auf Compliance-widriges Verhalten sicherzustellen. Disziplinarische Maßnahmen werden in einem der folgenden Verfahren bewertet und entschieden: 80 ❙❙ urch das „Central Disciplinary Committee“ (CDC) im Rahmen eines D globalen Disziplinarverfahrens auf zentraler Ebene. Den Vorsitz des CDC hat das Mitglied des Vorstands der Siemens AG für Human Resources (zugleich Arbeitsdirektor), Stellvertreter ist der Finanz vorstand des Unternehmens. Auch der Chief Compliance Officer sowie ein weiterer Senior Manager der Human Resources-Konzernfunktion gehören dem CDC ständig an. Das CDC bewertet durch interne oder behördliche Untersuchungen festgestelltes Fehlver halten von Mitgliedern des Managements und gibt verbindliche Handlungsempfehlungen. Die weitere Zuständigkeit richtet sich insbesondere nach der Schwere des jeweiligen Verstoßes sowie nach den damit verbundenen potenziellen Risiken für das Unternehmen. ❙❙ ußerhalb des Zuständigkeitsbereichs des CDC kommen allgemeine A Disziplinarverfahren zur Anwendung, die vom zuständigen Management gemeinsam mit der entsprechenden HR-Organisation in unseren Unternehmenseinheiten durchgeführt werden. Auch bei diesen Verfahren sind die verbindlichen Regelungen der ComplianceOrganisation zu beachten. ER K EN N EN VON FEH LV ER H A LT EN U N D R E AGI ER EN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Weiterführende Informationen: Zur externen Kommunikation unserer Meldewege für Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße siehe Seite 67 Die Siemens-Geschäftsberichte enthalten Angaben zu gerichtlichen und behördlichen Verfahren: siemens.com/investor/de Die Siemens-Nachhaltigkeitsinformationen enthalten Kennzahlen zur Anzahl gemeldeter möglicher Compliance-Verstöße und zu Disziplinarmaßnahmen wegen Compliance-Verstößen mit näheren Erläuterungen: siemens.com/investor/de Compliance-Hinweisgebersystem „Tell Us“: siemens.de/tell-us Siemens-Ombudsmann: siemens.com/ombudsmann 81 Absicherung unserer Investitionsentscheidungen Unternehmensbeteiligungen und Compliance Mit einer speziellen Compliance Due Diligence sichern wir die Erkennung potenzieller Compliance-Risiken beim Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ab. Zu den hierbei erkannten Risiken müssen vertragliche Absicherungen vereinbart werden. Für Unternehmen, an denen Siemens eine Minderheits beteiligung hält, ist zumindest die Einführung eines Compliance-Systems erforderlich, das den hierfür geltenden Standards unseres Unternehmens entspricht. A BSIC H ERU NG U NSER ER I N V EST I T IONSEN T SC H EI DU NGEN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Gemäß Abschnitt B.2. der Siemens Business Conduct Guidelines muss jeder Investitionsentscheidung des Unternehmens – sei es der Erwerb einer Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung an einem anderen Unternehmen oder die Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens – eine Compliance-Prüfung vorausgehen. Das Verfahren und die Kriterien für die Durchführung der Compliance Due Diligence sind in unternehmensweit verbindlichen Regelungen festgelegt. In Unternehmen, an denen Siemens eine Minderheitsbeteiligung hält, strebt Siemens die Einführung eines angemessenen Compliance- Systems an, das die Merkmale des betreffenden Unternehmens berücksichtigt. Zumindest ist es erforderlich, ein Compliance-System einzuführen, das folgenden Standards von Siemens für Minderheitsbeteiligungen entspricht: ❙❙ „ Tone from the top“ – klare Haltung der obersten Führungsebene zur Bekämpfung von Compliance-Verstößen ❙❙ eschäftsbezogene Prüfungen von Compliance-Risiken, insbesondere G für Antikorruption, Kartellrecht und Geldwäsche ❙❙ Benennung von Compliance-Beauftragten ❙❙ ompliance-Regelwerk (unter anderem für Geschenke und C Einladungen sowie den Umgang mit Geschäftspartnern) ❙❙ Kommunikations- und Trainingsmaßnahmen ❙❙ ntgegennahme von Hinweisen auf Fehlverhalten, deren Unter E suchung und etwaige Ahndung ❙❙ egelmäßige Überprüfung der implementierten Compliance- R Maßnahmen, insbesondere für Antikorruption, Kartellrecht und Geldwäsche ❙❙ Etablierung einer auf Compliance ausgerichteten Unternehmenskultur Weiter ist die vertragliche Absicherung der Verpflichtung zur Einführung eines solchen Compliance-Systems erforderlich. Siemens unterstützt die betroffenen Gesellschaften auf Wunsch mit weiteren Informationen und Beispielen zur möglichen Umsetzung dieser Vorgaben. 83 Gemeinsames Handeln gegen Korruption und für fairen Wettbewerb Collective Action und die Siemens Integrity Initiative Als global tätiges Unternehmen ist Siemens in zahlreichen Märkten mit erheblichen Compliance-Risiken konfrontiert. Collective Action ist unsere strategische Antwort auf diese Herausforderung: Gemeinsam mit anderen Unternehmen, dem öffentlichen Sektor und der Zivilgesellschaft gehen wir gegen Korruption vor und setzen uns für die Grundsätze fairen Wettbewerbs ein. So können wir wichtige neue Chancen in unseren Märkten wahrnehmen – ohne Kompromisse für unsere Integritätsgrundsätze. Zugleich leisten wir mit Collective Action und der Siemens Integrity Initiative einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. GEM EI NSA M ES H A N DEL N GEGEN KOR RU P T ION U N D FÜ R FA I R EN W ET T BE W ER B | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Über die negativen Folgen der Korruption besteht weithin Einigkeit: Sie bildet eines der wesentlichen Hindernisse für nachhaltige politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung – und das in Ent wicklungsländern wie Schwellenländern und Industrieländern gleichermaßen. Berechnungen des Weltwirtschaftsforums zufolge belaufen sich die Kosten der Korruption auf mehr als 5 Prozent des weltweiten Bruttoinlandprodukts, und die Weltbank schätzt die Summe der jährlichen B estechungszahlungen auf über 1 Billion US-Dollar. In diesen Zahlen sind die indirekten Folgen und systemischen Wirkungen der Korruption noch nicht abgebildet, sie lassen sich auch kaum beziffern: Korruption untergräbt die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns und beeinträchtigt letztlich das Vertrauen von Gesellschaften in ihre Regierungen. Gravierende Folgen hat die Korruption für die wirtschaftlich schwächeren Teileder Bevölkerung: Oftmals können sie die überhöhten Kosten s taatlicher Grundversorgungsleistungen kaum aufbringen oder sind praktisch vollständig vom Zugang etwa zu Bildung oder Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Korruption vertieft soziale und wirtschaft liche Ungleichheit. Zugleich beeinträchtigt Korruption das Wachstum und verzerrt die Märkte: Unternehmen mit hohen Integritätsstandards stehen im Wettbewerb mit anderen Akteuren, die zu unlauteren Mitteln greifen, um sich Vorteile zu sichern. Der Verzicht auf die Betätigung in solchen gestörten Märkten stellt für global tätige Unternehmen keine wirkliche Option dar: Einige der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt zählen zugleich zu den korruptesten – weder können Unternehmen diese Märkte ignorieren noch dürfen sie das gegebene Ausmaß der Korruption akzeptieren. Für Unternehmen bedeutet das: Die konsequente Durchsetzung des Korruptionsverbots innerhalb und gegenüber den Geschäftspartnern des Unternehmens ist unerlässlich, aber allein nicht ausreichend, um Korruption in den betroffenen Märkten zu bekämpfen und faire Wett bewerbsbedingungen zu schaffen. Dazu bedarf es des gemeinsamen Handelns aller oder zumindest zahlreicher Akteure des öffentlichen Sektors, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft, mit anderen Worten: Collective Action. 85 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | GEM EI NSA M ES H A N DEL N GEGEN KOR RU P T ION U N D FÜ R FA I R EN W ET T BE W ER B Collective Action bei Siemens im Überblick Der Kampf gegen die Korruption bildet eine langfristige Aufgabe, die nicht von heute auf morgen gelöst werden kann. Schnelle Veränder ungen und Erfolge sind nicht die Regel, Collective Action erfordert langfristiges Engagement und den Einsatz der hierfür erforderlichen Ressourcen. Siemens hat bereits im Jahr 2008 die strategische und proaktive B ekämpfung der Korruption in den Märkten des Unternehmens als wesentliches Element der Compliance-Maßnahmen definiert. Entsprechend ist Collective Action als Teil unserer Vorbeugungsmaßnahmen im Compliance-System von Siemens verankert. Wir setzen Collective Action auf allen Ebenen des Unternehmens ein und nutzen dazu vielfältige Plattformen und Instrumente – hier ein Überblick: Globales Engagement – internationale Organisationen Auf Konzernebene engagiert sich Siemens in wesentlichen internationalen Organisationen für die Bekämpfung der Korruption, beispielsweise im Weltwirtschaftsforum und dessen weltweiter Initiative „Partnerschaft gegen Korruption“. Der Siemens Chief Compliance Officer hat seit Ende 2013 den Vorsitz der Antikorruptions-Arbeitsgruppe des Business and Industry Advisory Committee der OECD inne. Zudem ist Siemens über die Mitgliedschaft in der Antikorruptions- Arbeitsgruppe der B20 an der Erarbeitung der Empfehlungen der Wirtschaft an die Regierungen der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie-und Schwellenländer („G20“) zur Korruptionsbekämpfung b eteiligt. 86 GEM EI NSA M ES H A N DEL N GEGEN KOR RU P T ION U N D FÜ R FA I R EN W ET T BE W ER B | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Gezielte Aktivitäten in Regionen und Branchen In zahlreichen Märkten des Unternehmens engagieren sich die CEOs und Compliance Officers der Siemens-Landesgesellschaften für fairen Wettbewerb und gegen Korruption: Anfänglich zielten diese Aktivitäten zumeist darauf ab, das Bewusstsein für die Folgen der Korruption und die Notwendigkeit ihrer Bekämpfung zu schärfen. Siemens leistete wichtige Beiträge, Antikorruption zum Thema zu machen und in zahlreichen Regionen als Schwerpunkt in die Agenda von Unternehmensvereinigungen und Wirtschaftsverbänden aufzunehmen. Auch die CEOs und Compliance Officers unserer Divisionen engagierten sich in ähnlicher Weise, etwa in Branchenverbänden. Diese Aktivitäten bilden die Grundlage für die weitere Entwicklung der Collective Action-Aktivitäten unseres Unternehmens: Zunehmend gelingt es, in zahlreichen Märkten weltweit für einzelne Branchen oder branchenübergreifend verbindliche Vereinbarungen abzuschließen, die den Verzicht auf Korruption ebenso festschreiben wie etwa die Verpflichtung zur Einführung bestimmter präventiver Maßnahmen. Diese sogenannten Compliance-Pakte gehen über rein prinzipienbasierte Verhaltenskodizes hinaus, mitunter beinhalten die Vereinbarungen auch weitergehende Regelungen wie etwa zu Sanktionen bei Verstößen gegen die eingegangenen Verpflichtungen. Siemens ist an zahlreichen dieser Aktivitäten beteiligt und hat sie in einigen Fällen maßgeblich mit auf den Weg gebracht. 87 V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN | GEM EI NSA M ES H A N DEL N GEGEN KOR RU P T ION U N D FÜ R FA I R EN W ET T BE W ER B Gemeinsame Compliance-Programme für Megaprojekte Konkrete Vereinbarungen mit unseren Partnern nutzen wir zunehmend auch zur Sicherstellung angemessener Compliance-Standards für unsere Projektaktivitäten. Ein Beispiel hierfür bilden die vertraglichen Vereinbarungen, die wir im Januar 2016 mit zwei unserer wichtigsten lokalen Partner für die Megaprojekte in Ägypten abgeschlossen haben: Siemens errichtet gemeinsam mit Orascom Construction SAE und ELSEWEDY ELECTRIC drei hocheffiziente kombinierte Gas- und Dampfturbinenkraftwerke in Ägypten an den Standorten Burullus, New Capital und Beni Suef. Darüber hinaus wird Siemens bis zu zwölf Windparks mit rund 600 Windkraftanlagen bauen. Insgesamt werden diese Projekte zusätzliche Kapazität von 16,4 Gigawatt für die Energieerzeugung in Ägypten bereitstellen. Unsere Vereinbarungen mit beiden Partnern beinhalten umfassende Standards für Integrität und saubere Geschäftspraktiken für die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen, die unter anderem jeweils einen verantwortlichen Compliance Officer für die Projekte benannt haben und in zwei eigens etablierten Teams spezifische ComplianceProgrammefür die jeweiligen Projekte erarbeiten. Mit diesem Ansatz verstärken wir die bestehenden Absicherungen gegen Compliance-Verstöße im Rahmen unseres Compliance-Systems. Zugleich leisten unsere lokalen Partner gemeinsam mit Siemens einen Beitrag für die Förderung von Integrität im Land – und in Anbetracht der Bedeutung der Projekte auch in der gesamten Region. Siemens Integrity Initiative Mit der globalen Siemens Integrity Initiative unterstützt Siemens Organisationen und Projekte im Kampf gegen Korruption und Betrug durch Collective-Action-Initiativen sowie Aus- und Weiterbildung. Die Summe der von uns bereitgestellten Fördermittel beträgt über 100 Millionen US-Dollar. Die Siemens Integrity Initiative ist Bestandteil einer umfassenden Vereinbarung, die zwischen der Weltbankgruppe und der Siemens AG am 2. Juli 2009 geschlossen wurde. Zusätzlich werden einige Projekte auf Basis der am 15. März 2013 bekannt gemachten Vereinbarung z wischen der Europäischen Investitionsbank und der Siemens AG gefördert. 88 GEM EI NSA M ES H A N DEL N GEGEN KOR RU P T ION U N D FÜ R FA I R EN W ET T BE W ER B | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Siemens vergibt die Fördermittel in mehreren Auswahlrunden. Der Fokus liegt auf Projekten, die einen klaren Bezug zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben und auf objektive sowie messbare Ergebnisse ausgelegt sind. Die Projekte müssen zudem erweiterbar und replizierbar sein. Für die erste Förderrunde im Jahr 2009 wurden insgesamt über 300 Projektvorschläge aus 66 Ländern eingereicht. Hieraus wurden über 30 Projekte aus mehr als 20 Ländern ausgewählt; die vereinbarte Förderung lag insgesamt bei 37,7 Millionen US-Dollar. Den Bewerbungs- und Auswahlprozess für die zweite Förderrunde habenwir im Frühjahr 2015 abgeschlossen. Mehr als 180 renommierte Nichtregierungsorganisationen aus etwa 60 Ländern hatten sich um Fördergelder beworben. Insgesamt wählten wir aus diesen Bewerbungen 24 Projekte aus mehr als 20 Ländern aus, die mit 35,554 Millionen US-Dollar unterstützt werden. Umfassende Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie eine Übersicht der wesentlichen Vertragsbedingungen für die zweite Förderrunde stehen auf der globalen Siemens-Website zur Verfügung, ebenso Details zu sämtlichen bisher zugesagten Förderungen. Den Status aller Projekte fassen wir zudem in Jahresberichten zusammen, die auf der globalen Siemens-Website heruntergeladen werden können. Weiterführende Informationen: Siemens Collective Action: siemens.de/collectiveaction Siemens Integrity Initiative: siemens.de/integrity- initiative 89 Angemessen konzipiert und wirksam umgesetzt Externe Überprüfung der Siemens Compliance Unsere internen Prüfungen und Kontrollaktivitäten, vor allem jedoch der Umstand, dass wir individuelle Compliance- Verstöße bei Siemens aufdecken, bestätigen für uns, dass unser Compliance-System richtig konzipiert und wirksam umgesetzt ist. Zu diesem Ergebnis gelangt auch die von uns beauftragte unabhängige externe Überprüfung. A NGEM ESSEN KONZI PI ERT U N D W I R KSA M U NGESET ZT | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Siemens hat die Anwaltskanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP („Gibson Dunn“) mit der unabhängigen Überprüfung und Bewertung der Umsetzung und operativen Wirksamkeit der Antikorruptions-Regelungen und -Prozesse sowie der zugehörigen internen Kontrollen des Unternehmens beauftragt. Diese Überprüfung diente der Feststellung, ob das Compliance-System von Siemens mit Stand vom 1. Oktober 2014 die Anforderungen erfüllt, die der Siemens Foreign Corrupt Practices Act („FCPA“) C ompliance Monitor, Dr. Theo Waigel, am 12. Oktober 2012 überprüft und bestätigt hatte. Wie bereits die Tätigkeit des Siemens Compliance Monitors war auch die Überprüfung durch Gibson Dunn nicht auf eine vollständige Überprüfung aller Geschäftsfelder, aller Geschäftsaktivitäten oder aller Märkte ausgelegt. Stattdessen konzentrierte Gibson Dunn die Überprüfung zielgerichtet auf eine begrenzte und nach Risikogesichtspunkten getroffene Auswahl von Projekten, Divisionen und Ländern sowie auf die Zentrale des Unternehmens. Gibson Dunn hat Umfang, Methode und Ergebnisse der Überprüfung in einem Bericht vom 15. November 2015 zusammengefasst, der dem Unternehmen übergeben wurde. Den Abschluss des Berichts bildet die Aussage, dass Gibson Dunn auf Grundlage der Überprüfung festgestellt hat, dass das Compliance- System von Siemens angemessen konzipiert und umgesetzt ist, um Verstöße gegen den FCPA und andere anwendbare Antikorruptions gesetze innerhalb von Siemens zu verhindern, aufzudecken und hierauf zu reagieren. Des Weiteren hat Gibson Dunn anhand bestimmter, für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. März 2015 durchgeführter Tests die effektive Umsetzung des Compliance-Systems von Siemens Weiterführende Informationen: festgestellt. Die vorstehenden Angaben sind den Nachhaltigkeitsinform ationen 2015 als E rgänzung zum S iemensGeschäftsbericht (Seite 30 f.) entnommen: siemens.com/investor/de Angaben zu den vom Compliance Monitor mit seinen Jahresberichten abgegebenen Bestätigungen enthalten die Siemens-Geschäfts berichte bzw. Nachhaltigkeitsberichte für die Geschäftsjahre 2009 bis 2012: siemens.com/ investor/de 91 Arbeiten am Compliance- System von morgen Kontinuierliche Verbesserung – und ein Ausblick Wir entwickeln das Compliance-System von Siemens laufend weiter. Für die kontinuierliche Verbesserung nutzen wir systematisch die Erkenntnisse aus der praktischen Umsetzung des Compliance-Systems. Zugleich passen wir es laufend an die Entwicklung unseres Geschäfts und die Veränderungen der Rahmenbedingungen unserer Unter nehmenstätigkeit an. Unsere Compliance-Prioritäten definieren hierfür den Rahmen. A R BEI T EN A M COM PL I A NC E-S Y ST EM VON MORGEN | V ER A N T WORT LICHES V ER H A LT EN Aus der Umsetzung unseres Compliance-Systems gewinnen wir wichtige Hinweise, wie wir es gezielt weiter verbessern können – wichtige Quellen bilden etwa Compliance-Kontrollen, Compliance-Audits, die Compliance Reviews mit dem Management und insbesondere auch die Ergebnisse der fallbezogenen Untersuchungen. Hinzu kommen die Feststellungen aus dem laufenden Monitoring unserer Prozesse. Wir werten diese Quellen systematisch aus und verbinden die gewonnenen Erkenntnisse mit den Ergebnissen aus der Analyse der externen Compliance-Risiken. Auch unsere Mitarbeiter geben uns wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung unseres Compliance-Systems. Das Compliance Sounding Board bildet hierfür die zentrale Plattform: Ihm gehören Experten aus der unternehmensweiten Compliance-Organisation an. Gemeinsam entwickeln sie Verbesserungsvorschläge und geben uns Feedback zu geplanten Aktivitäten. Die Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen steuern wir über unser Compliance-Portfolio-Management. Zugleich nutzen wir zum Beispiel die Potenziale, die sich aus der inten siveren Verknüpfung und Analyse Compliance-relevanter Transaktions daten im Unternehmen ergeben – für verbesserte Management information und für die risikobasierte Optimierung unserer Verfahren. Innovationen bilden die Basis für den Erfolg von Siemens Auf allen Geschäftsfeldern entwickeln wir neue Technologien und bringen sie zur Marktreife. An diese Entwicklungen passen wir die Compliance in unserem Unternehmen an und stellen heute die Weichen für unser Compliance-System und für die Compliance-Organisation von morgen. So schaffen wir die Voraussetzungen, um das Geschäft unseres Unternehmens auch in der Zukunft verlässlich gegen Compliance- Risiken absichern zu können. Unser Anspruch bleibt unverändert: Wir wollen Integrität in unserem Unternehmen dauerhaft verankern – für gute Geschäftsentscheidungen auf der Grundlage klarer Integritätsgrundsätze. Impressum Informationen zum Inhalt Siemens AG Legal and Compliance Wittelsbacherplatz 2 80333 München Weitere Informationen Weitere Informationen zum C ompliance-System von Siemens finden Sie unter siemens.de/compliance Konzeption und Text Legal and Compliance Daniel Kronen Ulrike Seedorf Gestaltung / Produktion elfgenpick, Augsburg Ausgabe 2016-12 Hinweise Die in der Broschüre auszugsweise wiedergegebenen Regelungen wie die Business Conduct Guidelines sowie die dargestellten Prozesse stellen den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar. Diese können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind jeweils von der Siemens AG intern oder extern veröffentlichte Regelungen/Richtlinen beziehungsweise Inhalte. Zur sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit sind in dieser Publikation bei der Bezeichnung von Personen oder Personengruppen jeweils Personen jeden Geschlechts gemeint. © 2016 Siemens AG, Berlin und München Verantwortliches Verhalten Compliance bei Siemens
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