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Donnerstag, 1. Dezember 2016
www.ubstadt-weiher.de
Foto: Ingram Publishing/Thinkstock
48
Konzert
zum Advent
Musik- und Kunstschule
Ubstadt-Weiher
Sa., 03.12, ab 16 Uhr
Sa., 03.12., 16.30 Uhr
Alte St. Martinskirche Zeutern
Festplatz bei der TVE-Halle Weiher
Eintritt frei, Spende willkommen!
(Nähere Infos siehe S. 4)
Kirchenführung
Foto: Seelsorgeeinheit Ubstadt-Weiher
(Nähere Infos siehe S. 17)
Adventkaffee
für Jung und Alt
Foto: alinalina/iStock/Thinkstock
in der Pfarrkirche St. Nikolaus Weiher
durch den Heimatverein UbstadtWeiher
So., 04.12., 15 Uhr
(Nähere Info siehe S. 27)
DRK Weiher
So., 04.12., ab 14 Uhr
Adventsfeier
Mehrzweckhalle Weiher
TSV Ubstadt
So., 04.12., 15 Uhr
Sport- und
Kulturhalle Ubstadt
(Nähere Infos siehe S. 36)
Weihnachtsfeiern
der Altenwerke
Ubstadt, Weiher, Zeutern
Mi., 07.12., 14 Uhr
im Pfarrzentrum des jew. Ortsteils
Stettfeld
Do., 15.12., 14 Uhr
Römerkeller Stettfeld
(Nähere Infos siehe S. 25)
Foto: Iryna Melnyk/iStock/Thinkstock
(Nähere Infos siehe S. 16)
Kirchenkonzert des Musikvereins Zeutern
So., 04.12., 17 Uhr
Pfarrkirche St. Martin Zeutern
(Nähere Infos siehe S. 41)
im Anschluss
Adventsmarkt der Katholische Frauengemeinschaft Zeutern
unter dem Atrium der Pfarrkirche St. Martin Zeutern
(Nähere Infos siehe S. 23)
2 | Auf einen Blick
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 1. Dezember 2016 · Nr. 48
Auf einen Blick
Ihre Behördennummer
Tel. 115
Notruf Polizei
Tel. 110
Polizeiposten Ubstadt:
Polizeirevier Bad Schönborn:
07251/6552
07253/8026-0
Notruf Feuerwehr,
Rettungsdienst, Notarzt
und örtliche Notfallhilfe
Tel. 112
Fax-Notruf für hör- und sprachgeschädigte Menschen
07251/966666
Freiw. Feuerwehr Ubstadt-Weiher:
Kommandant M. Dutzi
07253/845682
Abteilungskommandant Stettfeld:
Thomas Herzog
0151/15772035
Abteilungskommandant Weiher:
Bernd Sorg
07251/369900
Abteilungskommandant Ubstadt:
Roland Frevele
07251/3662266
Abteilungskommandant Zeutern:
Timo Lanz
07253/8452567
Krankentransport
Tel. 07251/19222
Ärztlicher Notfalldienst
Allgemeiner Ärztlicher
Bereitschaftsdienst
Tel. 116 117
Sonstige
Notdienste
Krankenhaus Bruchsal:
07251/7080
Apotheken-/Zahnärztl. Notdienst
Die jeweilige Diensteinteilung finden Sie im
Innenteil des Mitteilungsblattes.
Sozialstation
St. Elisabeth
07251/3661717
Tierärztlicher Notdienst
0175/5294059
Strom
Störungsmeldestelle
(Tag u. Nacht erreichbar)
0800/3629477
Gas
Störungsmeldestelle
(Tag u. Nacht erreichbar)
01802/056229
Straßenbeleuchtung
Störmeldestelle
(Tag und Nacht erreichbar)
0800/1001873
Wassernotruf
0172/6133752
Störungsannahme
Telekom
Privatkunden
Geschäftskunden
0800/3302000
0800/3301172
01806888150
Kreismülldeponie Bruchsal
07251/89926
Fundtierannahme
Tierheim Bruchsal, Kleines Feld 1
tägl. von 9 -17 Uhr
Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher
Telefonzentrale 07251/617-0, Telefax 07251/617-60
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ubstadt-weiher.de
Bürgerbüro
07251/617-30, -31, -32
Öffnungszeiten:
Mo. bis Mi.
8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Do.
8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Fr.
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ihre Sachbearbeiter im Rathaus
Ubstadt sind erreichbar:
vormittags:
Mo. bis Fr.
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
nachmittags:
Mo. bis Mi.
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do.
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Öffnungszeiten der Außenstellen Weiher,
Stettfeld und Zeutern:
Di.
9.00 bis 12.00 Uhr
Do.
16.00 bis 19.00 Uhr
Weiher, Am Pfarrberg 1 (Seniorenzentrum)
Ulrike Bräutigam
07251/63107
Stettfeld, Lußhardtstr. 28 (Seniorenzentrum)
Monika Ketterer
07253/7386
Zeutern, Kirchstraße 9-11 (Seniorenzentrum)
Karin Zindl
07253/7387
Nach Dienstschluss erreichen Sie:
Bürgermeister Tony Löffler, privat: 07253/1497
Hauptamtsleiterin
Michaela Schmid, privat:
07251/62992
Leiterin des Ordnungsamtes
Brunhilde Schlageter, privat:
07251/961391
Leiter des Bau- und Umweltamtes
Carsten Baumann, privat
07251/367740
Rechnungsamtsleiter
Oliver Friedel, privat:
07251/3927795
Bürgermeistersprechzeiten
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen, das Sie
mit dem Bürgermeister persönlich besprechen
wollen?
Besprechungstermine mit Bürgermeister Tony
Löffler können jederzeit mit dem Sekretariat,
Frau Ute Brunner, Tel. 07251/617-11,
[email protected] oder direkt über
buergermeister.loeffler@ubstadt-weiher.
de vereinbart werden – auch außerhalb der
üblichen Sprechzeiten.
Hausbesuche
Unitymedia
Kabelanschluss
Erdaushubdeponie/
Bauschuttrecycling Ubl
Gemeindeverwaltung Ubstadt-Weiher
07251/441940
07251/2014
Telefonseelsorge Karlsruhe
(in ökumenischer Trägerschaft)
und um die Uhr, kostenfrei
0800/1110222
Beratung und Schutz für Frauen
und deren Kinder bei häuslicher
Gewalt
07251/7130323
Ortsgeistliche
Seelsorgeeinheit Forst + Ubstadt-Weiher
Pfarrbüro Ubstadt
07251/6586
Ev. Pfarramt Ubstadt-Weiher
07251/63528
Ist ein Besuch des Rathauses aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht
möglich, schauen wir auch gerne bei Ihnen
vorbei. Anruf genügt
Tel. 07251/617-0
Sozialsprechstunden
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die
Inanspruchnahme der Sozialsprechstunden in
den Außenstellen mehr und mehr rückläufig
ist. Zugenommen haben stattdessen Nachfragen nach Hausbesuchen. Künftig wollen wir
deshalb auf die Sozialsprechstunden verzichten und stattdessen folgenden Service anbieten:
Rufen Sie uns an und vereinbaren einen persönlichen Termin in der Außenstelle oder einen
Hausbesuch, wenn Sie aus gesundheitlichen
oder altersbedingten Gründen nicht in das Rathaus nach Ubstadt kommen können. Sie erreichen uns unter der Tel.-Nr. 07251/617-35 oder
-34, Herr Machauer, Frau Dutzi oder Frau Woll,
Amt für Soziales, Jugend und Familie.
Sprechzeiten des Revierförsters
Revierförster
Florian Fiedler
Tel. 07253/9599158
Sprechzeiten:
- jeden 1. und 4. Donnerstag im Monat:
Rathaus Ubstadt, Zimmer 57,
16 – 17 Uhr
Tel. 07251/617-57
- jeden 2. Donnerstag im Monat:
Rathausaußenstelle „Seniorenzentrum“
Zeutern, 16 – 17 Uhr
Tel. 07253/958432
- jeden 3. Donnerstag im Monat:
Rathaus Langenbrücken, 16 – 17 Uhr
und im Rathaus Mingolsheim, 17 – 18 Uhr
Beratung in besonderen Fällen
Sterbefälle
Standesamt
07251/617-49
Örtliche Bestattungsunternehmen
Edmund Ganninger
07253/1033
0172/7120225
Wolfgang Pflücke
07253/4763,
0172/7421125
Fa. Jäckle
07251/6189528
Fa. Meid
07253/880130
Umwelttelefon
07251/617-22
Abfallberatung
07251/617-43
kostenfreie Servicenummer
Sperrmüll-Telefon
0800/2982030
Fahrplaninformation ÖPNV
07251/617-30
Öffentliche Einrichtungen
Seniorenzentrum
– Josefshaus Ubstadt
Zentrale
07251/960-0
– Am Pfarrberg Weiher
Zentrale
07251/35891-40
– Im Pfarrgarten Stettfeld
Zentrale
07253/931351
– St. Martin Zeutern
Zentrale
07253/958430
– Pflegezentrum Ubstadt
07251/92930
Jugendzentrum
07251/366495
Mehrzweckhallen in Notfällen
Weiher
0160/5835154
Zeutern
0160/5835156
Stettfeld
0160/5835155
Ubstadt
0160/5835152
Schwimmhalle Ubstadt
0160/5835153
Sport- u. Kulturhalle Ubstadt
0160/5835151
Bauhof
07251/61180
Nach Dienstschluss
0160/5835160
Kläranlage
07251/961680
Nach Dienstschluss
07251/961682
Recyclinghof/Zentraler Häckselplatz
(November bis Februar)
Montag bis Freitag: 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Häckselplatz Ubstadt (Oktober bis März):
Samstag von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Häckselplatz Zeutern (Oktober bis März):
Samstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freizeitzentrum Hardtsee
Platzverwaltung
07251/961394
Gaststätte
07251/6183348
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 1. Dezember 2016 · Nr. 48
Auf einen Blick | 3
Vortrag: Die „Odyssee“
Freundeskreis Römermuseum Stettfeld
Do., 08.12., 19 Uhr
Römerkeller Stettfeld
(Nähere Infos siehe S. 27)
Im Mitteilungsblatt der Kalenderwoche 47 wurden versehentlich die falschen Termine veröffentlicht,
wir bitten dies zu entschuldigen.
Veranstaltungstipps Dezemeber 2016
Datum Uhrzeit
Veranstaltung
Veranstalter
Veranstaltungsort
Festplatz bei der TVE-Halle
Weiher
03.12.
16 Uhr
Nikolausmarkt Weiher
Vereinsgemeinschaft
Nikolausmarkt
03.12.
16.30 Uhr
Adventskonzert
Musik- und Kunstschule
Alte St. Martinskirche Zeutern
Ubstadt-Weiher
04.12.
14 Uhr
Adventkaffee
DRK Weiher
Mehrzweckhalle Weiher
04.12.
15 Uhr
Kirchenführung
Heimatverein
St, Nikolauskirche Weiher
04.12.
15 Uhr
Adventsfeier
TSV Ubstadt
Sport- und Kulturhalle Ubstadt
04.12.
17 Uhr
Kirchenkonzert
Musikverein Zeutern
04.12.
im Anschluss an das
Konzert des
Musikvereins Zeutern
Adventsmarkt
Katholische
Frauengemeinschaft
Zeutern
Atrium St. Martinskirche Zeutern
07.12.
14 Uhr
Adventsfeier
Altenwerk Weiher
Pfarrzentrum Weiher
07.12.
14 Uhr
Adventsfeier
Altenwerk Zeutern
Pfarrzentrum Zeutern
07.12.
14 Uhr
Adventsfeier
Altenwerk Ubstadt
Pfarrzentrum Ubstadt
08.12.
19 Uhr
Vortrag: Die "Odyssee"
Freundeskreis
Römermuseum
Stettfeld
Römerkeller Stettfeld
10.12.
14 Uhr
Weihnachtsfeier
VdK Ubstadt
Mehrzweckhalle Ubstadt
11.12.
15 Uhr
Weihnachtsfeier
Gesangverein Weiher
Mehrzweckhalle Weiher
11.12.
17 Uhr
Konzert
Musikverein Ubstadt
Sport- und Kulturhalle Ubstadt
15.12.
14 Uhr
Adventsfeier
Altenwerk Stettfeld
Römerkeller Stettfeld
17.12.
14.30 Uhr
Klaus-Federolf-Turnier
FV Ubstadt
Sport- und Kulturhalle Ubstadt
18.12.
15 Uhr
Weihnachtsfeier
Handharmonikaclub
Weiher
Mehrzweckhalle Weiher
18.12.
17 Uhr
Weihnachtskonzert
Gesangverein Stettfeld
Marcelluskirche Stettfeld
23.12.
20 Uhr
Weihnachtskonzert
Förderverein FV
Ubstadt
Alte St. Martinskirche Zeutern
26.12.
19 Uhr
Weihnachtskonzert
Musikverein Weiher
Mehrzweckhalle Weiher
31.12.
19 Uhr
Silvesterball
TVE Weiher
Silvesterball
St. Martinskirche Zeutern
Weitere Informationen auf der Homepage der Gemeinde unter www.ubstadt-weiher.de
(Startseite) oder im Rathaus, Tel. 07251/617-15.
4 | Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Nikolausmarkt in Weiher
Am kommenden Samstag, den 3.12.2016 findet auf dem Festplatz vor der TVE-Halle in Weiher der erste Weiherer Nikolausmarkt statt.
Der Turnverein, Fußballclub, Laufsportgemeinschaft, Junge
Union, Feuerwehr und die Weiherma Buwe präsentieren den
Marktbesuchern ihre kulinarischen Angebote wie Glühwein rot
und weiß, über Gegrilltes und italienische Spezialitäten. Beginn
des Nikolausmarktes ist um 16 Uhr. Um 17 Uhr ist ein Besuch des
Nikolauses angekündigt, welcher Geschenke für die Kinder mitbringt. Um 17.30 Uhr wird der Gesangverein und um 19.00 Uhr
der Musikverein Weiher die Veranstaltung musikalisch umrahmen.
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 1. Dezember 2016 · Nr. 48
aussichtlich Anfang März 2017 begonnen. Die Fertigstellung ist
bei plangemäßem Verlauf zum Jahresende 2017 vorgesehen. Die
Zeuterner Straße wird während der Bauzeit für mehrere Monate
voll gesperrt werden, auf der B 3 ist eine einstreifige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage vorgesehen, so dass der Verkehr
aufrechterhalten wird und es nur ganz begrenzt zu kurzzeitigen
Sperrintervallen kommen wird.
Herzliche Einladung zum Nikolausmarkt
Beim Festplatz vor der TVE-Halle Weiher
Wir sind dabei und das ist unser Angebot für Sie:
TVE Weiher: Frische Waffeln
TVE Weiher Handball: Glühwein, Kinderpunsch, Bier,
alkoholfreie Getränke, Pommes Frites und Grillwürste
Laufsportgemeinschaft: roter und weißer Glühwein, Bier,
Kaffee, alkoholfreie Getränke, Steaks und Bratwürste
Feuerwehr/Weiherma Buwe: Weiherma Milch, Glühwein,
Lustiger Nikolaus, Kinderpunsch, Heiße Cocktails,
Weihnachtsbier, Alkoholfreie Getränke,
Heiße Würste und Paprikawürste
FC Weiher: Glühwein, Kaffee, Weihnachtsbier,
alkoholfreie Getränke und Italienische Spezialitäten
Junge Union: Glühwein, Lumumba, Bier, Pflümli,
Heiße Würste und Paprikawürste
Samstag, 3.12.2016
 16.00 Uhr
Beginn des Nikolausmarktes
 17.00 Uhr
Besuch des Nikolauses mit Geschenken für die Kinder
 17.30 Uhr
Musikalische Einstimmung durch den Gesangverein
 19.00 Uhr
Weihnachtslieder Musikverein Weiher
Amtliche
Bekanntmachungen
und Informationen
Aus dem Gemeinderat
Mustertext
Gemeinderat hat Pflasterauswahl
für die Ortsmitte Stettfeld getroffen
Die Entscheidung über das Gestaltungselement Pflasterbelag
stand im Gemeinderat Ubstadt-Weiher an und zeigt, dass die
Realisierung der Neugestaltung der Ortsmitte in zeitlicher Nähe
liegt. Bevor der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, hatte
ein Bürger jedoch die Fragestunde dazu genutzt, seine vielfältigen Gedanken rund um die Baumaßnahme Verkehrskreisel
und Aufweitung der Zeuterner Straße in einen Fragenkatalog
zusammengestellt vorzutragen. Wie zum Ausdruck kam, ist ihm
neben den Umweltauswirkungen insbesondere die Qualität der
Bauausführung ein großes Anliegen. Bürgermeister Tony Löffler
hat eine qualifizierte Aufarbeitung der einzelnen Punkte zugesagt. Einstimmig traf der Gemeinderat sodann die Auswahl für
einen in warmem naturgelbem Farbton gehaltenen hochwertigen Sandstein als Pflasterbelag für die neuen verbreiterten
Gehwege. Die Verkehrsflächen, zu denen die überfahrbare Kreiselmitte, die sogenannte Calotte und die Schleppkurvenbereiche zählen, setzen sich für den Benutzer deutlich erkennbar in
grauem Verbundpflaster von den Aufenthaltsflächen ab. Mit der
Baumaßnahme, die neben den Straßenbauarbeiten auch die
Neuverlegung von Kanal- und Wasserleitung umfassen, wird vor-
Foto: Ordnungsamt
Haushaltsplanung 2017
Gemeinderat befasst sich mit Steuern, Gebühren und
Entgelten für 2017
Der Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung ausgiebig
mit den Steuern, Gebühren und Entgelten für das Jahr 2017
befasst. Im Fokus dabei stand eine Erhöhung bei den Gebühren
für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Die Gebühr für den Bezug von Frischwasser sei zuletzt zum
1. Januar 2014 auf 1,20 €/cbm (netto) angepasst worden. Zum
1. Januar 2017 sei eine Erhöhung auf 1,43 €/cbm (netto) bzw.
1,53 €/cbm (brutto) notwendig. Dies resultiere aus gestiegenen
Kosten für die Unterhaltung des Wasserleitungsnetzes, insbesondere aber auch aus der Fertigstellung und Inbetriebnahme der
zentralen Wasserenthärtungsanlage für das Versorgungsgebiet
des Zweckverbandes Wasserversorgung „Kraichbachgruppe“, der
die Wasserversorgung für die Gemeinde Forst und die Gemeinde
Ubstadt-Weiher einschließlich der Ortsteile Stettfeld und Zeutern
sicherstellt. Am Vortag, dem 21. November 2016 sei der Spatenstich für dieses Projekt erfolgt, so Bürgermeister Tony Löffler. Die
seit Jahren konstante Grundgebühr in Höhe von 35,28 €/Jahr
(netto) bzw. 37,75 €/Jahr (brutto) hingegen bleibe unverändert.
Auch bei der seit 2012 konstanten Schmutzwassergebühr in
Höhe von 3,00 €/cbm bezogenen Frischwassers sei eine moderate
Gebührenerhöhung auf 3,12 €/cbm zum 01.01.2017 unvermeidbar. Gegenüber den Vorjahren deutlich angestiegene Abschreibungen wegen umfangreicher Investitionen der Vorjahre, aber
auch die anstehende Umsetzung der Eigenkontrollverordnung
mit Austausch bzw. Sanierung schadhafter Abwasserleitungen,
machten diesen Schritt erforderlich.
Die seit 2010 erhobene Gebühr für die Einleitung des Niederschlagswassers der Dach- und Hofflächen, müsse um 2 Cent/m²
auf 44 Cent/m² abflussrelevanter Fläche erhöht werden.
Noch nicht abschließend entschieden wurde über die Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer.
Über „Für und Wider“ solle zunächst der Verwaltungsausschuss
intensiv beraten und dem Gemeinderat für die abschließende
Entscheidung am 13. Dezember 2016 einen Vorschlag unterbreiten. Die letzte Erhöhung bei der Hundesteuer sei im Jahr 1998,
bei der Grund- und Gewerbesteuer im Jahr 2005 erfolgt.
Schließlich stimmte der Gemeinderat einer moderaten Erhöhung
bei den Betreuungsentgelten für das „Betreute Wohnen“ und
einer ebenfalls moderaten Erhöhung bei den angebotenen Hilfeleistungen in den Bereichen Haushalswirtschaft, Pflege, etc. von
bisher 10 €/Std. auf 13 €/Std. zu.
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 1. Dezember 2016 · Nr. 48
Schulbericht 2016/17 wurde dem
Ubstadt-Weiherer Gemeinderat präsentiert
In seiner jüngsten Sitzung wurde der Gemeinderat über die aktuelle Situation an den Ubstadt-Weiherer Bildungseinrichtungen
informiert. Der Schulbericht gewährt neben den aktuellen Schülerzahlen vor allem auch einen Blick in die Zukunft. Insgesamt
besuchen derzeit 1.239 Schüler/innen die Schulen in UbstadtWeiher, was einen Rückgang von 27 Schülern gegenüber dem
Vorjahr darstellt.
Dagegen sind die zu erwartenden Einschulungszahlen der
Gesamtgemeinde in den kommenden Jahren sehr stabil und
liegen durchschnittlich bei rund 115 Kindern pro Jahr. In diesem
Schuljahr wechselten 119 Kinder auf eine weiterführende Schule.
Davon 11 auf die Werkrealschule, 42 auf die Realschule, 57 auf
das Gymnasium und 9 auf eine Gemeinschaftsschule.
Der Schulbericht stellt auch die vorhandenen Klassen- und Schülerzahlen sowie die Herkunftsgemeinden der Schüler derzeit und
für künftige Jahre dar. Hierbei ist zu erkennen, dass die geplanten
Bau- und Sanierungsmaßnahmen beim Schulverbund den zu
erwartenden Schülerzahlen entsprechen.
Beim Schulverbund Abteilung Realschule, sind die Schülerzahlen
aus Kraichtal und Forst wieder gestiegen und befinden sich auf
dem Niveau vor Einführung der dortigen Gemeinschaftsschulen.
Bereits seit einigen Jahren wird in den Ubstadt-Weiherer Schulen Schulsozialarbeit geleistet. Im letzten Schuljahr wurden 129
„Fälle“ betreut.
Auch die Betreuungsangebote in den Ubstadt-Weiherer Schulen
wurden vorgestellt. Derzeit nehmen ca. 200 Kinder diese Angebote in Anspruch. Betreuungszeiten sind von 7.00 bis 17.00 Uhr.
Die Betreuung bis 14.00 Uhr findet in den einzelnen Ortsteilen
statt, die Betreuung bis 15.00 bzw. bis 17.00 Uhr wird zentral in
Ubstadt angeboten.
Weiterhin beleuchtet der Schulbericht die Kinderanzahl in der
Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende im Ortsteil Zeutern
sowie die Sachkostenbeiträge des Landes und die Investitionen
der Schulen, die in den Haushaltsplanentwurf 2017 der Gemeinde aufgenommen wurden.
Der gesamte Schulbericht ist auf der Homepage der Gemeinde
Ubstadt-Weiher unter www.ubstadt-weiher.de, Rubrik „Schulen“
veröffentlicht.
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen | 5
Drei Bauvorhaben und zwei Bebauungspläne
auf der Tagesordnung / zusätzliche Toiletten für
die Mehrzweckhalle Stettfeld
Die Mehrzweckhalle in Stettfeld verfügt bisher als einzige Halle
in Ubstadt-Weiher über kein WC für Menschen mit Behinderung.
Das wird jetzt geändert, die entsprechenden Aufträge wurden
vergeben. Gleichzeitig werden die Damentoiletten um drei WCs
erweitert, da es in der Vergangenheit bei größeren Veranstaltungen immer wieder zu Engpässen kam. Konkret wird ein ca. 7,50 m
x 3,50 m großer eingeschossiger Anbau in Richtung Schulhof
errichtet. Wenn alles nach Plan läuft und die Witterung mitspielt,
soll die Baumaßnahme bis Ende März 2017 abgeschlossen sein.
Des Weiteren hat der Gemeinderat ein Verfahren zur Änderung
des Bebauungsplanes „Ortserweiterung Süd“ in Stettfeld eingeleitet. Um eine bessere bauliche Ausnutzung zu ermöglichen
soll bei insgesamt drei Grundstücken das Baufenster vergrößert
werden. Der Bebauungsplan „Nord-West in Weiher soll ebenfalls
geändert werden. Entgegen der bisherigen Festsetzungen wird
zukünftig bei einem Grundstück in Anlehnung an die Umgebungsbebauung auch eine zweigeschossige Bauweise möglich
sein.
Bei einem Bauvorhaben in Stettfeld soll im Rahmen der geplanten Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses die zulässige
Dachneigung um 4 Grad überschritten werden. Da die beantragte Dachneigung von 32 Grad in neueren Bebauungsplänen
üblich ist, hat der Gemeinderat eine Befreiung erteilt.
In der Unterdorfstraße in Zeutern sollen nach dem Abbruch einiger Nebengebäude zwei Doppelhäuser errichtet werden. Auch
diesem Bauvorhaben hat der Gemeinderat seine Zustimmung
erteilt. Des Weiteren stand noch eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit zwei und drei Wohneinheiten in der Salzbrunnenstraße in Ubstadt auf der Tagesordnung. Da alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten sind hat
der Gemeinderat trotz vorgebrachter Nachbareinwendungen
dem Bauvorhaben zugestimmt.
Weihnachtszuwendungen
aus der Elisabeth-Veith-Stiftung
In wenigen Wochen ist Weihnachten. Das christliche Hochfest
steht auch für die Nächstenliebe, für Teilen und Schenken.
Seit Jahren ist es in Ubstadt-Weiher Tradition, dass bedürftige
Menschen der Gemeinde aus der Elisabeth-Veith-Stiftung zum
Weihnachtsfest mit Geldbeträgen unterstützt werden. Um Notlagen zu lindern, werden dieses Jahr zu Weihnachten 1.200 € für
diesen Zweck ausgeschüttet, so Bürgermeister Tony Löffler. Die
Elisabeth-Veith-Stiftung, die aus dem ehemaligen Ortsarmenfonds entstand, ermöglicht es der Gemeinde, in den unterschiedlichsten Situationen schnell und unbürokratisch Hilfestellung zu
geben. Die der Gemeinde vorliegende Liste ist nicht abgeschlossen, denn nicht immer ist bekannt, wer Hilfe braucht. Immer
wieder gibt es Fälle von Familien oder Einzelpersonen, die am
Rande unserer Wohlstandsgesellschaft leben, die das ganze Jahr
hinweg auf Dinge, die sich andere wie selbstverständlich leisten, verzichten müssen. Nicht immer sind der Verwaltung diese
Menschen bekannt, deshalb ruft sie dazu auf, wirklich bedürftige
Personen zu melden. Alle Menschen, die vor Weihnachten noch
etwas Gutes tun wollen, sind ebenfalls aufgerufen, eine Spende
zu überweisen an die Gemeindekasse mit dem Zusatz „ElisabethVeith-Stiftung“. Spendenbescheinigungen werden selbstverständlich erteilt.
Konten der Gemeindekasse:
Volksbank Bruhrain-Kraich-Hardt eG,
IBAN: DE67 663916 00 0002060329, BIC: GENODE61ORH oder
Sparkasse Kraichgau,
IBAN: DE81 663500 36 0000 000985, BIC: BRUSDE66XXX.
Die zusätzlichen Toiletten bei der Mehrzweckhalle in Stettfeld werden in einem Anbau Richtung Schulhof untergebracht
Foto: Ralf Bös
Vergabe zur Dammsanierung „Silzenwiesen“
mit Mehrkosten
Mit der Beauftragung der restlichen Sanierungsabschnitte im
Hochwasserrückhaltebecken „Silzenwiesen“ in Ubstadt ist der
Weg zur abschließenden Damminstandsetzung geebnet. Keines
der vier im Rahmen des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens
gewerteten Bieterangebote lag im vorgegebenen Kostenrahmen, wobei deutliche Abweichungen nach oben bis über die
Verdoppelung des erwartenden Betrages hinaus zu verzeichnen
waren. Ob das Ergebnis schlechter ausfiel, weil die Konjunktur
im Bausektor derzeit gut angekurbelt ist oder, ob es eventuell
daran liegt, dass sich die Ausführung auf mehrere Jahre erstreckt,
bleibt der Spekulation vorbehalten. Mit einer Auftragssumme in
Höhe von 299.581,83 € lag eine Firma aus Gemmingen vorne und
erhielt vom Gemeinderat einstimmig den Zuschlag. Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Kalkulation liegen bei rund
6 | Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
50.000 €. Die Gesamtinvestition wird mit 70 % vom Land BadenWürttemberg über die Wasserrechtsrahmenrichtlinie gefördert,
die verbleibenden 30 % verteilen sich zwischen den Gemeinden
Ubstadt-Weiher, Bad Schönborn und Kronau im Anteilsverhältnis
50/30/20. Mit der jetzigen Vergabe ist gewährleistet, dass die für
die laufende Wintersaison vorgesehenen Rodungsarbeiten noch
rechtzeitig vor der neuen Vegetationsperiode erfolgen können,
und so die für das Frühjahr 2017 vorgesehene Sanierungsstrecke
dem Zeitplan entsprechend gebaut werden kann. Im nächsten Winter geht es dann, abgestimmt nach den ökologischen
Erfordernissen, mit den restlichen Rodungsarbeiten weiter, um
im Laufe des Jahres 2018 die Dammsanierung dann endgültig
fertigstellen zu können.
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 1. Dezember 2016 · Nr. 48
Sollten Sie bis zum 01.01.2017 keinen Meldebogen erhalten
haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet
sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
Bitte beachten: ab 2017 sind die Tierzahlen getrennt nach
dem jeweiligen Standort der Tiere zu melden. Sie erhalten für
jeden uns bekannten Standort jeweils einen Meldebogen. Zum
Tierseuchenkassenbeitrag 2017 wird der Gesamtbestand der
gemeldeten Tiere aller Standorte veranlagt.
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2017 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2017 einen Meldebogen.
Meldepflichtige Tiere sind:
Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker (sofern nicht beim
Landesverband gemeldet), Hühner, Truthühner/Puten
Nicht zu melden sind:
Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die
Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.
Nicht meldepflichtig sind:
Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine)
Esel, Ziegen, Gänse und Enten
Foto: Ordnungsamt
Beschlüsse in der nichtöffentlichen
Gemeinderatssitzung
Bei der letzten Gemeinderatssitzung am Dienstag, 22.11.2016 hat
der Gemeinderat auch in nichtöffentlicher Sitzung Beschlüsse
gefasst. Über das Ergebnis soll nachfolgend informiert werden.
1. Der Gemeinderat beschloss den Kauf von zwei Grundstücken in Ubstadt von Privat.
2. Der Gemeinderat beschloss den Verkauf von zwei Gewerbegrundstücken im Gewerbegebiet Fleisch.
3. Der Gemeinderat beschloss, auf den Rückkauf eines Gewerbegrundstücks im Gewerbegebiet Sand zunächst zu verzichten.
4. Der Gemeinderat beschloss mehrere Stundungen von
Gewerbesteuer.
5. Der Gemeinderat beschloss mehrere Personalmaßnahmen.
6. Der Gemeinderat beschloss die Gewährung von Zuwendungen aus der Elisabeth-Veith-Stiftung zu Weihnachten 2016
an verschiedene Mitbürger.
7. Der Gemeinderat beschloss die Nichtausübung von Vorkaufsrechten in den Ortsteilen Weiher, Zeutern und Stettfeld.
8. Der Gemeinderat stimmte dem Rangrücktritt gegenüber
der II. Abteilung des Grundbuchs hinsichtlich der „Vormerkung wegen Rückübereignungsanspruch“ der Gemeinde bei
Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen durch den
Käufer in zwei Fällen zu: Es handelt sich um Grundstücke im
Gewerbegebiet Sand auf Gemarkung Stettfeld und um ein
Grundstück in Ubstadt.
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK)
Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für
2017 ist der 01.01.2017.
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2016 versandt.
Zur Ermittlung der Anzahl der gehaltenen Ziegen in BadenWürttemberg fragt die Tierseuchenkasse auf freiwilliger Basis die
Ziegenzahlen ab. Sollten Sie keinen Meldebogen erhalten haben,
so können Sie die Anzahl der Ziegen auch formlos schriftlich mit
Angabe Ihrer Adressdaten melden.
Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und
Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.
Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort.
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss
die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von
der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis
15.01.2017 selbstständig an die HI-Tierdatenbank zu melden. Nähere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie
über das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen
verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter www.tskbw.de.
Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Bienenvölker sind bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg meldepflichtig die nicht in einem der Imkerverbände
gemeldet sind. Bitte beachten Sie auch, dass wenn sich die
Anzahl an Bienenvölker im laufenden Jahr um mehr als 20 %
mindestens 10 Völker erhöht, Nachmeldepflicht besteht. Mitglieder eines Imkerverbands melden bitte beim Imkerverband nach,
alle anderen bei der Tierseuchenkasse. Zu beachten ist hierbei,
dass in der Zeit vom 1. April bis 30. September je Bienenvolk ein
Ableger frei ist.
Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur
Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse
sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, etc.)
einsehen.
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hohenzollernstr. 10R, 70178 Stuttgart, Telefon:
0711/9673-666, Fax: 0711/9673 – 700, E-Mail: [email protected],
Internet: www.tsk-bw.de
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Nr. 48 · 1. Dezember 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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Nr. 48 · 1. Dezember 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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TRAUER
Herzlichen Dank
sagen wir allen, die mit uns Abschied
genommen haben von unserer lieben
Verstorbenen
Christa Nellinger
die sie auf ihrem letzten Weg begleitet
haben und ihre Anteilnahme in so vielfältiger Weise zum Ausdruck brachten.
Ganz besonders bedanken möchten
wir uns bei
- Herrn Pfarrer Bopp
- Dr. Arvid Schmidt
- dem Team vom Pflegezentrum
Josefshaus
- dem Katholischen Kirchenchor
St. Martin
- der Sängervereinigung Zeutern
- den Schulkameraden Jahrgang 1938
Nicht genug danken können wir
ihren lieben Freunden, die immer für
Christa und auch für uns da waren.
Im Namen aller Angehörigen
Ulrike Häfner-Nellinger
Zeutern, im November 2016
Herzlichen Dank für alle Zeichen der Anteilnahme und Verbundenheit zum Tode meiner
Frau und Mutter
Margarete Heneka
geb. Neuthard
* 03.03.1943 † 18.11.2016
Unser besonderer Dank geht an:
– das Hospiz Agape in Wiesloch
– Frau Gitte Henneges
– Toni Schäfer, stellvertretend für die Vereine
– den Schuljahrgang 1942/43 Mingolsheim
– das Bestattungsinstitut Nicole und Mario Meid
Weiher, im Dezember 2016
Robert Heneka
mit Familie
A
lles hat seine Zeit,
Es gibt die Zeit der Freude,
eine Zeit der Stille,
eine Zeit des Schmerzes, der Trauer
und eine Zeit der dankbaren Erinnerung.
Foto: iStockphoto/Thinkstock
Foto: Hemera/Thinkstock
Danksagung
Was man tief in seinem Herzen besitzt,
kann man nicht durch den Tod verlieren.
Johann Wolfgang von Goethe
Ein herzliches Dankeschön
Wir beraten Sie im Trauerfall und stehen Ihnen
in schweren Stunden des Abschieds zur Seite.
Auf Wunsch besuchen wir Sie gerne zu Hause.
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sagen wir allen, die mit uns Abschied genommen
haben von
Michael Batho
und ihre Anteilnahme durch Wort, Schrift,
Blumen- und Geldspenden zum Ausdruck brachten.
Besonders danken wir:
- Frau Gemeindereferentin Maria Fischer
- Herrn Dr. med. Arvid Schmidt und
seinem Team
Ildikó Batho und Kinder
Ubstadt-Weiher, im November 2016
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen
1. Dezember 2016 · Nr. 48
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prägend für das Erscheinungsbild und die Ausstrahlung Ihres
Hauses. Informationen werden
aufgenommen und im Innern
verarbeitet. So sollte es auch
mit den Fenstern in der heimischen Immobilie geschehen.
Die Wärme die produziert wird,
sollte auch im Innern bleiben
und nicht mehr nach außen
entweichen. Hier kommt die
Energieeinspar verordnung
(EnEV) für Ihre Fenster genau
richtig. Denn nicht nur die
Wände müssen immer stärker
gedämmt werden. Die Fenster müssen dabei auch Schritt
halten können, sonst bleibt die
Energieeinsparung durch Wärmedämmung nur unbefriedigend.
Hinzu kommt, dass ca. ein
Drittel des Energieverlustes an
einem Haus sich auf alte Fensterrahmen und -scheiben zurückführen lässt. Betroffen sind
besonders bis Mitte der 90er
Jahre errichtete Gebäude, in
denen vorrangig unbeschichtetes Zwei-Scheiben-Isolierglas
eingebaut wurde. Bei Gebäuden, die vor 1977 errichtet
wurden, trifft man sogar noch
auf Einscheibenverglasungen.
Solche veralteten Ausführungen verursachen einen hohen
Wärmeverlust. Die Folgen sind
unnötig hohe Ausschüttungen
von Kohlendioxid durch die
Verbrennung fossiler Brennstoffe, die zudem zu hohen
Heizkostenrechnungen führen.
Allein durch den Austausch
der Verglasung an einem Gebäude im Bestand kann der
Heizölverbrauch deutlich reduziert werden. Ersetzt man unbeschichtetes Isolierglas durch
beschichtetes, werden jährlich
ca. 20 Liter Heizöl pro Quadratmeter Fensterfläche eingespart. Mit Klimaschutzglas sind
es sogar 30 Liter. In Zeiten des
Klimawandels und der daraus
resultierenden breiten Unterstützung des Staates, ist die Zeit
für energieeffiziente Sanierungen so günstig wie nie zuvor.
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Belag schwimmend verlegt. Das
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kann aber ganz neue Probleme
nach sich ziehen. „Die Gefahr
ist groß, dass sich Beläge verformen oder schrumpfen, auch
können sich unschöne Fugen
bilden“, berichtet Bauen-Wohnen-Experte Johannes Neisinger
vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Unter diesen
Umständen würden die Vorteile
des Klebens den Mehraufwand
mehr als wettmachen. Auch
Profis empfehlen in den meisten Fällen die feste Verklebung
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Korkböden. Von der klassischen Klebevariante, über die
schwimmend zu verlegende
„Click-Version“ bis hin zum
trendigen Printkorkboden gibt
es für jede Wohnung, für Büros, Läden oder Praxen den geeigneten Belag. Zudem ist ein
Korkboden eine Wohltat für
die Füße – er ist fußwarm und
trittelastisch, trägt zu einem
guten Raumklima bei und ist
umweltfreundlich. „Der für die
Herstellung von Korkböden
verwendete Rohstoff Korkrinde wird aus extensiv bewirtschafteten Korkeichenwäldern
ohne Einsatz von Dünger und
Pestiziden geerntet. Viele Anbaugebiete haben sich deswegen zu Rückzugsgebieten für
bedrohte Tier- und Pflanzenarten entwickelt“ so Johann Fritz,
Geschäftsführer von Granorte
Deutschland.
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen
1. Dezember 2016 · Nr. 48
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Großes Potenzial
(djd/red). Seit 1. Januar 2015
dürfen über 30 Jahre alte Gasoder Ölzentralheizungen, von
Ausnahmen abgesehen, nicht
mehr betrieben werden. Für
Kessel, die seit 1985 oder noch
länger in Betrieb sind, greift
die Austauschpflicht nach
EnEV 2014. Von rund 18 Millionen Feuerungsanlagen in
Deutschland ist gerade einmal
ein Viertel jünger als zehn Jahre und damit auf dem Stand
der Technik. Da ein Drittel
des Endenergieverbrauchs auf
Raumwärme und Warmwasser entfällt, liegt hier ein großes Potenzial, um nachhaltig
Kosten zu sparen und die Umwelt zu entlasten. Eine Heizungsmodernisierung ermöglicht
Effizienzsteigerungen
besonders durch den Einsatz
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GmbH Baden-Württemberg ist die Chance auf einen Millionengewinn so groß wie
bei den Silvester-Millionen. Die Lose der siebten Auflage sind jetzt wieder exklusiv
im Südwesten erhältlich. Am Silvestertag werden vier Baden-Württemberger zu
Millionären, einer mehr als in den Vorjahren.
Vier Mal eine Million Euro als Spitzengewinn, zusätzlich fünf Mal 100.000 Euro, 1.000 Mal 1.000
Euro und 50.000 Mal 10 Euro – der Gewinnplan der Silvester-Millionen präsentiert sich 2016 mit
einigen Neuerungen. Statt bisher drei dürfen am Silvestertag 2016 vier Baden-Württemberger
über einen Millionentreffer jubeln. Neu hinzu kommt eine vierte Gewinnklasse (50.000 x 10 Euro).
Die Änderungen im Gewinnplan gehen zurück auf eine erhöhte Loszahl. Statt bisher 750.000 zählt
die 2016er-Auflage genau 1 Million Lose. Durch die vier Millionengewinne bleibt die charakteristische, hohe Wahrscheinlichkeit auf den Spitzengewinn von 1 zu 250.000 je Los erhalten. Die
Chance auf einen Millionengewinn ist bei keinem anderen Spielangebot der Staatlichen TotoLotto GmbH vergleichbar groß.
Die Lose sind in den baden-württembergischen Lotto-Annahmestellen zum Preis von zehn Euro
erhältlich. Die Lotterie ist auch im Internet unter www.lotto-bw.de und über die offizielle
LottoBW-App verfügbar. Das Spielprinzip der Silvester-Millionen ist einfach: Aus dem Nummernbereich 000000 bis 999999 wird nach dem Zufallsprinzip eine Nummer ermittelt. Diese Nummer
wird auf die Spielquittung aufgedruckt und dem Spielteilnehmer ausgehändigt. Jede Losnummer
wird nur einmal vergeben. Sind alle Losnummern von 000000 bis 999999 im Rennen, ist die Lotterie ausverkauft. Der Annahmeschluss ist am 31. Dezember 2016 um 14:00 Uhr. Die Ziehung der
Gewinnzahlen findet am Silvestertag unter notarieller Aufsicht in der Stuttgarter Lotto-Zentrale
statt. Alle Losnummern, auf die ein Gewinn entfallen ist, wird Lotto Baden-Württemberg am
frühen Silvesterabend unter www.lotto-bw.de veröffentlichen.
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Zahlreiche Besucher beim Infoabend
Auch in diesem Jahr herrschte großer Andrang beim
Infoabend am Privatgymnasium St. Leon-Rot. Zahlreiche kleine und große Interessierte nutzten die
Gelegenheit, sich über das Leben und Lernen am PG
zu informieren. Neben den Informationen zum
Schulkonzept standen vor allem die in Gruppen geführten Schulerkundungen im Mittelpunkt des
Abends.
An mehreren Stationen stellten viele engagierte
Schülerinnen und Schüler zusammen mit ihren Fachlehrern einzelne Unterrichtsfächer vor. Mitmachen
und kreativ sein hieß es in der Kunstabteilung, das
Fach Glück veranschaulichte Team-Building, die
Sportler sorgten mit Parcours für Bewegung und in
der Schülerbibliothek konnte man gemütliche Leseecken entdecken. Mit Begeisterung testeten die Jungen und Mädchen zudem das Programmieren und
Steuern eines Roboters, durften mikroskopieren und
begegneten der schuleigenen Natter Bosno. Für das
leibliche Wohl sorgte der Förderverein.
Weitere Informationen zum
Anmeldeverfahren finden Sie unter
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
8
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
3
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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