Prof. Dr. Andreas Deutsch Diplôme de droit Comparé (Paris) Universität Heidelberg Einführung in die deutsche Rechtsordnung und die deutsche Rechtsterminologie B. (Forts.) Viele Fachsprachen des Rechts? Gibt es eine Hierarchie des Rechts? Vorrang des Verfassungsrechts Problem der Einordnung des Völkerrechts ● Völkergewohnheitsrecht ● Völkervertragsrecht „Bundesrecht bricht Landesrecht“ (Art. 31 GG) Vorrang jüngerer Normen: „Lex posterior derogat legi priori“ („Das spätere Gesetz hebt vorangehende Gesetze auf“) C. Techniken zum Verstehen von Rechtswörtern 1: Blick ins Gesetz, Verwendung von Hilfsmitteln 1. Der Blick ins Gesetz a.) Auffinden der gesuchten Stelle ● „Spielwiese“ Stichwortverzeichnis ● Inhaltsübersicht am Anfang (nur manchmal vorhanden) ● Systematik verinnerlichen b.) Verstehen des Normtextes / der Wörter ● Auslegung ● Legaldefinitionen Definition eines Begriffes im Gesetz = unumstößliche Festlegung durch den Gesetzgeber jedenfalls für das betreffende Gesetz c.) Beispiele für Legaldefinitionen Zwei Typen von Definitionen: disjunktive Definition: Aufzählung aller erdenklicher Fälle, z.B. § 11 StGB konjunktive Definition: Erklärung mit abstrakten, grundsätzlich interpretationsoffenen Begriffen, z.B. §§ 27, 32 StGB 2. Verwendung von Hilfsmitteln a.) Wörterbücher b.) Kommentare c.) Literatur d.) Literaturrecherche e.) insbesondere: Onlinehilfsmittel und –ressourcen Die Heidelberger Buchbestände sind zum Großteil in HEIDI (Heidelberger Digitaler Katalog) nachgewiesen. Allerdings sind v.a. bei älteren Titeln die Titelaufnahmen nicht immer ausführlich/vollständig: http://katalog.ub.uni-heidelberg.de/cgi-bin/search.cgi Ältere Bücher sind zum Teil nur in den Einzelkatalogen der Bereichsbibliotheken nachgewiesen. Ältere Bücher der UB finden sich im DigiKat, der aus eingescannten, nur begrenzt durchsuchbaren Katalog-Karteikarten besteht: http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/kataloge/digikat.html Eine weit umfassendere Recherche ermöglicht das Katalogportal „Karlsruher Virtueller Katalog“ (KVK), über das die deutschen Verbundkataloge und zahlreiche Kataloge weltweit durchsuchbar sind. Über den integrierten „SWB“ (Online-Katalog des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes) kann im KVK auch der Heidelberger Buchbestand mitdurchsucht werden – aber eben auch der von Nachbarstädten usw. Laut eigener Angaben ist der KVK eine Meta-Suchmaschine zum Nachweis von mehr als 500 Millionen Medien in Katalogen weltweit: http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html Eine Suche nur in südwestdeutschen Bibliotheken ermöglicht der auch direkt aufrufbare „SWB“ (Online-Katalog des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes): http://swb.bsz-bw.de/ Das Datenbankportal „Rechtswissenschaft“ der UB Heidelberg findet sich über folgende Adresse: http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/dbliste.php?bib_id=ubhe&colors=15&ocolors =40&lett=f&gebiete=15
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