Einführung in die Rechtsterminologie - RZ User

Prof. Dr. Andreas Deutsch
Diplôme de droit Comparé (Paris)
Universität Heidelberg
Einführung in die deutsche Rechtsordnung
und die deutsche Rechtsterminologie
B. (Forts.) Viele Fachsprachen des Rechts?
Gibt es eine Hierarchie des Rechts?
 Vorrang des Verfassungsrechts
 Problem der Einordnung des Völkerrechts
● Völkergewohnheitsrecht
● Völkervertragsrecht
 „Bundesrecht bricht Landesrecht“ (Art. 31 GG)
 Vorrang jüngerer Normen: „Lex posterior derogat legi priori“ („Das spätere Gesetz hebt
vorangehende Gesetze auf“)
C. Techniken zum Verstehen von Rechtswörtern 1: Blick
ins Gesetz, Verwendung von Hilfsmitteln
1. Der Blick ins Gesetz
a.) Auffinden der gesuchten Stelle
● „Spielwiese“ Stichwortverzeichnis
● Inhaltsübersicht am Anfang (nur manchmal vorhanden)
● Systematik verinnerlichen
b.) Verstehen des Normtextes / der Wörter
● Auslegung
● Legaldefinitionen
 Definition eines Begriffes im Gesetz = unumstößliche Festlegung durch den
Gesetzgeber jedenfalls für das betreffende Gesetz
c.) Beispiele für Legaldefinitionen
Zwei Typen von Definitionen:
 disjunktive Definition: Aufzählung aller erdenklicher Fälle, z.B. § 11 StGB
 konjunktive Definition: Erklärung mit abstrakten, grundsätzlich interpretationsoffenen Begriffen, z.B. §§ 27, 32 StGB
2. Verwendung von Hilfsmitteln
a.) Wörterbücher
b.) Kommentare
c.) Literatur
d.) Literaturrecherche
e.) insbesondere: Onlinehilfsmittel und –ressourcen

Die Heidelberger Buchbestände sind zum Großteil in HEIDI (Heidelberger Digitaler
Katalog) nachgewiesen. Allerdings sind v.a. bei älteren Titeln die Titelaufnahmen
nicht immer ausführlich/vollständig:
http://katalog.ub.uni-heidelberg.de/cgi-bin/search.cgi

Ältere Bücher sind zum Teil nur in den Einzelkatalogen der Bereichsbibliotheken
nachgewiesen. Ältere Bücher der UB finden sich im DigiKat, der aus eingescannten,
nur begrenzt durchsuchbaren Katalog-Karteikarten besteht:
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/kataloge/digikat.html

Eine weit umfassendere Recherche ermöglicht das Katalogportal „Karlsruher
Virtueller Katalog“ (KVK), über das die deutschen Verbundkataloge und zahlreiche
Kataloge weltweit durchsuchbar sind. Über den integrierten „SWB“ (Online-Katalog
des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes) kann im KVK auch der Heidelberger
Buchbestand mitdurchsucht werden – aber eben auch der von Nachbarstädten usw.
Laut eigener Angaben ist der KVK eine Meta-Suchmaschine zum Nachweis von mehr
als 500 Millionen Medien in Katalogen weltweit:
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html

Eine Suche nur in südwestdeutschen Bibliotheken ermöglicht der auch direkt
aufrufbare „SWB“ (Online-Katalog des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes):
http://swb.bsz-bw.de/

Das Datenbankportal „Rechtswissenschaft“ der UB Heidelberg findet sich über
folgende Adresse:
http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/dbliste.php?bib_id=ubhe&colors=15&ocolors
=40&lett=f&gebiete=15