Beitrittserklärung

Turnverein
Lienzingen e.V.
SPORT • SPIEL • SPASS
SEIT 1898
BEITRITTSERKLÄRUNG
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Name
Vorname
Geburtsdatum
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Straße
PLZ/Wohnort
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Telefon
Email
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Datum
Unterschrift
Mit der Unterschrift erkläre ich meinen Beitritt zum Turnverein Lienzingen e.V. und damit auch die Anerkennung der
Satzung des Vereins.
□ Tischtennis
□ Volleyball
□ Turnen – bitte Gruppe zum Zeitpunkt des Eintritts eintragen
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□ Erwachsener
□ Kind/Jugendliche bis 18 Jahre
SEPA-Lastschriftmandat
□ Familie
Gläubiger-ID: DE52ZZZ00000311858
Mandatsreferenz (wird vom Verein eingetragen):__________________________________________________
Hiermit ermächtige ich den Turnverein Lienzingen e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Der
Einzug erfolgt jährlich zum 1. Juni. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Turnverein Lienzingen e.V. auf mein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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Kontoinhaber
IBAN
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BIC
Name der Bank
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Ort, Datum
Unterschrift
Turnverein Lienzingen e.V., Adresse:
Stefan Brenner • Hermann-Hesse-Str. 28/2 • 75417 Mühlacker • Telefon • 07041 – 811091
[email protected]
Turnverein Lienzingen e. V.
Beitragsordnung
1.
2.
3.
4.
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von
Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der
Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 01. Januar
eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird.
Die Zugehörigkeit in einer Abteilung setzt die Mitgliedschaft im Hauptverein voraus.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt:
a)
Hauptverein
Einzelbeitrag
36,00 EUR
Familienbeitrag 1
(1 Elternteil und unbegrenzte
Kinder oder mind. 3 Kinder)
60,00 EUR
Familienbeitrag 2
(2 Ehepartner und unbegrenzte Kinder)
Jugendbeitrag
(bis einschl. 18. Lebensjahr)
Familienbeitrag 1 +
30,00 EUR
24,00 EUR
b) Abteilungsbeiträge
5.
Volleyball
Volleyball Jugend
30,00 EUR
15,00 EUR
Tischtennis
Tischtennis Jugend
25,00 EUR
15,00 EUR
Turnen
Turnen Jugend
10,00 EUR
6,00 EUR
Turnen Familie
10,00 EUR
Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Hauptkassier
vorzulegen. Anschriftenwechsel und Wechsel der Bankverbindung sind sofort mitzuteilen.
6. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB)
enthalten.
Bei Teilnahme an Angeboten in verschiedenen Abteilungen des Vereins ist der jeweilige
Abteilungsbeitrag zusätzlich zu entrichten.
7. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchung (durch Sepa-Basis-Lastschriften) bis
spätestens Ende Juni eines jeden Jahres. Das Mitglied hat für entsprechende Deckung auf seinem
Konto zu sorgen. Beitragskonto des Vereins ist: Sparkasse Pforzheim Calw,
IBAN DE42 6665 0085 0000 9875 81, BIC PZHSDE66XXX.
8. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren bzw. Sepa-Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten
ihre Beiträge zzgl. einer Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR bis spätestens Ende Juni eines jeden Jahres
auf das genannte Beitragskonto unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens und ihrer
Mitgliedsnummer. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR erhoben.
9. Neue Mitgliedsanträge sind nur mit Teilnahme am Sepa-Lastschriftverfahren möglich. Bei Eintritt bis
zum 30.06. eines Jahres fällt der volle Jahresbeitrag an, bei Eintritt ab 01.07. ist der halbe
Jahresbeitrag zu entrichten.
10. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und
nach Genehmigung durch den Ausschuss Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren
erheben. Diese sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
11. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme etc.) gelten besondere
Gebühren.
12. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der
Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.