Turnverein Lienzingen e.V. SPORT • SPIEL • SPASS SEIT 1898 BEITRITTSERKLÄRUNG ___________________________________________________________________________ Name Vorname Geburtsdatum ___________________________________________________________________________ Straße PLZ/Wohnort ___________________________________________________________________________ Telefon Email ___________________________________________________________________________ Datum Unterschrift Mit der Unterschrift erkläre ich meinen Beitritt zum Turnverein Lienzingen e.V. und damit auch die Anerkennung der Satzung des Vereins. □ Tischtennis □ Volleyball □ Turnen – bitte Gruppe zum Zeitpunkt des Eintritts eintragen ______________________________________________________ □ Erwachsener □ Kind/Jugendliche bis 18 Jahre SEPA-Lastschriftmandat □ Familie Gläubiger-ID: DE52ZZZ00000311858 Mandatsreferenz (wird vom Verein eingetragen):__________________________________________________ Hiermit ermächtige ich den Turnverein Lienzingen e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Der Einzug erfolgt jährlich zum 1. Juni. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Turnverein Lienzingen e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. ___________________________________________________________________________ Kontoinhaber IBAN ___________________________________________________________________________ BIC Name der Bank ___________________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Turnverein Lienzingen e.V., Adresse: Stefan Brenner • Hermann-Hesse-Str. 28/2 • 75417 Mühlacker • Telefon • 07041 – 811091 [email protected] Turnverein Lienzingen e. V. Beitragsordnung 1. 2. 3. 4. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 01. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Zugehörigkeit in einer Abteilung setzt die Mitgliedschaft im Hauptverein voraus. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt: a) Hauptverein Einzelbeitrag 36,00 EUR Familienbeitrag 1 (1 Elternteil und unbegrenzte Kinder oder mind. 3 Kinder) 60,00 EUR Familienbeitrag 2 (2 Ehepartner und unbegrenzte Kinder) Jugendbeitrag (bis einschl. 18. Lebensjahr) Familienbeitrag 1 + 30,00 EUR 24,00 EUR b) Abteilungsbeiträge 5. Volleyball Volleyball Jugend 30,00 EUR 15,00 EUR Tischtennis Tischtennis Jugend 25,00 EUR 15,00 EUR Turnen Turnen Jugend 10,00 EUR 6,00 EUR Turnen Familie 10,00 EUR Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Hauptkassier vorzulegen. Anschriftenwechsel und Wechsel der Bankverbindung sind sofort mitzuteilen. 6. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten. Bei Teilnahme an Angeboten in verschiedenen Abteilungen des Vereins ist der jeweilige Abteilungsbeitrag zusätzlich zu entrichten. 7. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchung (durch Sepa-Basis-Lastschriften) bis spätestens Ende Juni eines jeden Jahres. Das Mitglied hat für entsprechende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Beitragskonto des Vereins ist: Sparkasse Pforzheim Calw, IBAN DE42 6665 0085 0000 9875 81, BIC PZHSDE66XXX. 8. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren bzw. Sepa-Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge zzgl. einer Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR bis spätestens Ende Juni eines jeden Jahres auf das genannte Beitragskonto unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens und ihrer Mitgliedsnummer. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR erhoben. 9. Neue Mitgliedsanträge sind nur mit Teilnahme am Sepa-Lastschriftverfahren möglich. Bei Eintritt bis zum 30.06. eines Jahres fällt der volle Jahresbeitrag an, bei Eintritt ab 01.07. ist der halbe Jahresbeitrag zu entrichten. 10. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Genehmigung durch den Ausschuss Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Diese sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben. 11. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme etc.) gelten besondere Gebühren. 12. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
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