Wetteraner Boten - Stadt Wetter (Hessen)

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Wetter (Hessen)
Freitag, 2.12.2016 · Nr. 48
WETTERANER BOTE
Amönau · Mellnau · Niederwetter · Oberndorf · Oberrosphe · Todenhausen · Treisbach · Unterrosphe · Warzenbach · Wetter
Schulstr. 1 · 35083 Wetter
Tel. 0 64 23/78 77
Der Kaninchenzuchtverein
H 531 Wetter lädt ein zur
N i ko l a u s a k t i o n
vom
28.11.–5.12.
67. KV-Schau,
49. KV-Jugendschau
und 29. Allgemeinen Schau
(spätestens)
vom 3.-4.12.2016
Können alle Kinder Ihre
Stiefel bei uns in der Apotheke
Abgeben. Am 6.12. ab 10:00 Uhr
können die vom Nikolaus befüllten
Stiefel von den Kindern wieder
abgeholt werden.
Samstag ab 10:00 Uhr
Sonntag ab 11:00 Uhr
In der Stadthalle Wetter
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Wir freuen uns auf euch!
Stephan G. Schröder
Fuhrstraße 38
Filialleitung:
35083 Wetter
Dr. Gisela Altpeter
www.apotheke-wetter.de
VORANKÜNDIGUNG!
Nordmanntanne
1,4 - 2 Meter groß
A-Ware
STÜCK
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Verkaufsstart:
6.12.
REWE Kranich OHG
35083 Wetter, An der Bleiche 1
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FÜR 2.- €
2
Jugendförderung
3
Aus dem Rathaus
Auch bei den 14 – 17-jährigen Jugendlichen konnten die Zuschauer
attraktiven und torreichen Begegnungen folgen. Ohne Punktverlust
erreichte hier das Team von „BallerDasDingRein Istanbul“ den obersten Tabellenplatz. Kurz dahinter die Mannschaften „Dynamo Tresen“
und „Yayabobo Bomber“. Zur Erinnerung an das Turnier gab es für
die Teilnehmer/-innen Urkunden und Medaillen.
Die diesjährige Spielzeugbörse der JugendFörderung fand am 12. November statt. Mit über 70 Tischreservierungen war die Stadthalle Wetter (inkl. Bürgerhaus) nahezu voll belegt. Einige Anbieter nutzten
bereits die Aufbauzeit um miteinander zu handeln und Käufe zu tätigen. Aber auch die zahlreichen Besucher der Börse konnten so manches Schnäppchen ergattern. Wie im vergangen Jahr wurde der Aufund Abbau der der Tische von der Jugendfeuerwehr Amönau übernommen.
Aktuelles aus dem Rathaus
Veranstaltung „Sport und Flüchtlinge“
Mit dem Programm „Sport und
Flüchtlinge“ unterstützt das
Hessische Ministerium des Inneren und für Sport die hessischen Städte und Gemeinden,
in denen Sportvereine und andere Institutionen Sport- und
Bewegungsangebote für Flüchtlinge bereits durchführen oder
initiieren wollen. Um das Sportund Freizeitinteresse der in
Wetter lebenden Flüchtlinge zu
fördern und vor allem die Integration in die einzelnen Sportvereine und Institutionen zu
unterstützen, hatte die Stadt
Wetter (Hessen) am Freitag,
dem 25. November 2016 ein
„Begegnungscafé“ zwischen den Vereinen und den in Wetter lebenden
Flüchtlingen organisiert. Die Organisatoren, Sportcoach R. Wiederstein und die Stadtverwaltung Wetter freuten sich sehr über den guten
Zuspruch der Veranstaltung. Ca. 80 Personen informierten sich bei
gemütlicher Runde mit Kaffee und Kuchen über das Angebot der elf
teilnehmenden Vereine, die nicht nur aus Wetter kamen, sondern auch
aus den Nachbargemeinden vertreten waren. Eine große Hilfe für die
Kommunikation zwischen Vereinen und Flüchtlingen waren die eingeladenen Übersetzer in Persisch und Arabisch. Besonders großes Interesse fanden die Flüchtlinge an Fußball, Schwimmen und
Handarbeit. Die Handarbeit wurde sogar vor Ort noch in die Tat umgesetzt: der Kunstverein Wetter hatte die wunderbare Idee, alle anwesenden Flüchtlinge und Gäste mit ihrem Handabdruck auf einer
Leinwand zu verewigen. Entstanden ist ein tolles und beeindruckendes
Kunstwerk, welches durch die vielen bunten Farben und unterschiedlichen Handflächen die Vielfalt der Menschheit ausdrückt und dass
man gemeinsam etwas bewegen und erschaffen kann.
Wir hoffen mit dieser Begegnung einen guten und wichtigen Beitrag
für die Integration der in Wetter lebenden Flüchtlinge geleistet zu
haben und bedanken uns ganz herzlich bei den Vereinen für ihr Engagement, bei allen Organisatoren, dem Ortsbeirat Wetter und freiwilligen Helfer/Innen, die uns bei der erfolgreichen Veranstaltung
unterstützt haben.
Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister
Spielzeugbörse 2016
Kleiner Programmhinweis: Am Freitag, dem 16. Dezember veranstaltet die JugendFörderung eine „After School Party“ im „Bullenstall“
Wetter. Eingeladen sind alle Kinder und Jugendliche im Alter von 8 –
15 Jahren. Die Discoveranstaltung läuft von 18:00 – 21:00 Uhr.
Senioren
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Jugendförderung
November-Veranstaltungen
der JugendFörderung Nordkreis
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Am Samstag, dem 26.11.2016 veranstaltete die JugendFörderung
Nordkreis ein Fußball-Hallenturnier für Kinder und Jugendliche. Im
Haus am Wollenberg in Sterzhausen lieferten sich rund 70 Spielerinnen und Spieler ein faires Turnier. Gespielt wurde in drei Altersklassen.
Bei den 6 – 10-jährigen konnte sich am Ende das Team „World Five“
durchsetzen. Die „Killer Gang“ erspielte sich den zweiten Platz. Als
dritte Mannschaft durften „Die Holzköpfe“ auf das Siegertreppchen
steigen.
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Das Bild zeigt das Starterfeld der 6 – 10-jährigen
In der Altersklasse 11 – 13 Jahre behielt das Team der „Kings“ die
Oberhand. „Die Namenlosen“ und „Bene Ludus“ mussten sich mit
den Plätzen 2 und 3 zufrieden geben.
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Adventsnachmittag
für Seniorinnen und Senioren
am Samstag, 10. Dezember 2016
14:00 – 17:00 Uhr Stadthalle Wetter
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Ortsvorsteher/-beirat
Private Kleinanzeigen
Einladung zur Ortsbeiratssitzung
Kaufe Haus oder Grundstück:
Familie sucht ein EFH oder Grundstück in Wetter in ruhiger Lage.
(E-Mail: [email protected] / Tel. 0151 - 21 54 40 50)
Hiermit lade ich zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Todenhausen am Donnerstag, dem 8.12. 2016 um 20.00 Uhr in das Bürgerhaus ein.
Tagesordnung:
1. Eventuelle Mitgliedschaft beim HVT
2. Planung für 2017
3. Verschiedenes
gez. R. Funk (Ortsvorsteher)
Gewerbliche Kleinanzeigen
WILDVERKAUF IM ALTEN FA WETTER, FKB-STR. 17, IMMER
FREITAGS VON 14 - 16:30 Uhr. ALLES FRISCHE WARE!
Wildschwein: Gulasch, Rücken, Keule, Steaks, Wurst, Würstchen. Rehwild: Gulasch, Keule, Rücken, Schulter. Rotwild: Keule, Schultern, Rücken, Braten, Gulasch, Steaks, Gehacktes.
Bestellung in der Woche: Jürgen Kuss, Tel. 0 64 23 - 542 645.
Ortsbeirat Unterrosphe
Einladung zu einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung am Mittwoch,
7.12.2016 um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Neuwahl Schriftführer
4. Verschiedenes
Bereits um 19 Uhr treffen sich die Vereinsvertreter zur Vorbereitung des Glühweinabends im DGH.
gez. F. Lies
Nagel- und Kosmetikstudio Anja Wagner
Nagelmodellage, Naturnagelverstärkung, Maniküre, Med. Fußpflege,
Fußmodellage, Gesichts- Behandlungen, Haarentfernung, Wimpernverdichtung. Permanent Make-up – Angebot von Oktober bis Dezember 2016: Lidstrich für 200,- EUR.
Termin nach Vereinbarung. Tel. 0 64 23 / 92 69 19
Schutzmann
Sprechzeiten beim Schutzmann vor Ort
Sprechzeit im Dezember: Donnerstags, 16.00 – 18.00 Uhr
Am Donnerstag, dem 29.12. 2016 findet keine Sprechzeit statt.
Im Bürgerbüro, Rathaus.
In dringenden Fällen ist die Polizei über den NOTRUF 110 oder
bei Fragen unter der Rufnummer 0 64 21 / 40 60 zu erreichen.
Martin Schneider, Polizeioberkommissar, Schutzmann vor Ort für
die Gemeinden Cölbe, Lahntal, Münchhausen und die Stadt Wetter/Hessen.
Tel.: 0 64 21 – 88 14 14
Fax: 0 64 21 – 88 14 40
5
Müllabfuhr 5.12. – 11.12.2016
Neues aus der Bücherei
Belletristik
Beckett, Simon
Ludwig, Stephan
Strelecky, John
Vesper, Elke
Kernstadt
Amönau
Totenfang –
der 5. Fall für David Hunter
Zorn - Vom Lieben und Sterben
Das Café am Rande der Welt
Die Wolkenraths 2 Die Träume der Töchter
Mellnau
Niederwetter
Oberndorf
Kinder- u. Jugendliteratur
Langen, Annette
Schait, Adelheid
Maar, Paul
Lange, Kathrin
Adventspost von Felix
Nikolaus und der dumme Nuck
Sams im Glück
Herz aus Glas 1
Sachbücher
Berger, Ulrike
Burau, Ralf
der Urzeit!
Starmer, Anna
Nilsen Morken, Miriam
Wohnen mit Farben
Skandinavische Winterzeit
Hörbücher / u.a.
Amory, Cleveland
Erlhoff, Kari
McFarlane, Mhiari
Die Katze, die zur Weihnacht kam
Die drei ??? Gefahr im Verzug
Es muss wohl an dir liegen
Biotonne
Restmüll R1
Biotonne
Gelber Sack
Restmüll R1
Papier
Biotonne
Restmüll R1
Biotonne
Mittwoch
Montag
Dienstag
Donnerstag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Montag
Dienstag
7.12.2016
5.12.2016
6.12.2016
8.12.2016
5.12.2016
6.12.2016
7.12.2016
5.12.2016
6.12.2016
Unterrosphe
Oberrosphe/
Todenhausen
Restmüll R1
Dienstag
6.12.2016
Restmüll R1
Montag
5.12.2016
Biotonne
Mittwoch
7.12.2016
Restmüll R1
Montag
5.12.2016
Treisbach
Biotonne
Dienstag
6.12.2016
Gelber Sack
Donnerstag
8.12.2016
Warzenbach
Restmüll R1
Montag
5.12.2016
Biotonne
Dienstag
6.12.2016
Alle Angaben sind ohne Gewähr – es gelten die Abfuhrdaten in dem
Abfuhrkalender für den jeweiligen Stadtteil!
Wie blind ist der Maulwurf?
Dinosaurier - Entdecke die Welt
Wetter ist uns wichtig!
Zeitschriften
Testheft der Stiftung Warentest / Finanztest / Psychologie heute
/ Photon / Bild der Wissenschaft /
Arbeitskreise:
Sie sind jederzeit herzlich eingeladen!
Kernstadt und Verkehr, Wirtschaft und
Soziales – Jahresabschluss –
am Mo., 12.12.2016 ab 20:00 Uhr, „Zum Alten Fritz“
Inhalte: Lockeres Beisammensein bei geistigen
Getränken und Knabbereien
Ansprechpartner: Harald Althaus, Richard Heß,
Ulf Geisel und Martin Krieger sowie Astrid Wagner,
Dr. Wolfgang Engelhardt und Franz Mehring
Öffnungszeiten:
Dienstag + Donnerstag 9.00 – 12.45 Uhr + 13.45 – 17.30 Uhr
Mittwoch
9.00 – 13.15 Uhr / T. 0 64 23 / 54 14 46
(gegenüber der Wollenbergschule, Weinstr. 11)
Ab 29.11. bis 1.12. ist die Stadt- und Schulbücherei geschlossen!
Wohlfühlpakete: Für Jung & Alt! Wir freuen uns auf Sie!
ƒ Nahwärme
ƒ Hallenbad
Bücherwürfel geöffnet, täglich 8-19 Uhr
Nehmen - Tauschen - Bringen
Ansprechpartner: Gisela und Günther Usinger
und Renate Zerfaß
Das Hallenbad Wetter informiert:
Termine Dez. 2016
Sehr geehrte Badegäste,
am Freitag, d. 9. Dezember 2016 haben wir aufgrund
unserer Weihnachtsfeier von 14:00 bis 19:00 Uhr für den
öffentlichen Badebetrieb geschlossen.
Bekanntmachungen
Ordnungsamt Fundrecht
gez. Bordt (Betriebsleiter)
Bekanntmachung
Bei der Stadt Wetter lagern verschiedene Fundgegenstände, die
nachstehend aufgeführt sind.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nach § 973 BGB ist abgelaufen
und die zum Teil gut erhaltenen Sachen können an interessierte Mitbürger nach Ablauf der unten genannten Frist abgegeben werden.
Die Ordnungsbehörde bittet um vorherige Terminabsprache.
1 Moped
(hier besteht Instandsetzungsbedarf)
1 Mountain-Bike
1 Jugendfahrrad
2 Herrenfahrräder
3 Kinderfahrräder
(für Kinder bis 3 Jahren geeignet, )
1 Kinderwagen (Buggy) (mit Gebrauchsspuren)
1 Bobby – Car
(sehr gut erhalten)
Die Frist zur Anmeldung von Besitzansprüchen endet am 15. Dezember 2016 und ist schriftlich oder durch persönliche Vorsprache
während der Dienststunden beim Bürgerbüro im Rathaus, EG,
Markplatz 1 zu stellen. ( 06423 – 82 50 82 51)
gez. Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister
6
die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz, den Jahresabschluss
und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadtwerke berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss und
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten BilanzierungsBewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz, des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Die Eröffnungsbilanz und der Jahresabschluss einschl. Lagebericht
der Stadtwerke wurden nach den Vorschriften der §§ 242 - 256 und
§§ 264 - 289 HGB und den Sondervorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes erstellt. Unsere Prüfung ergab, dass die Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes und die handelsrechtlichen Ansatz-,
Bewertungs- und Gliederungsvorschriften beachtet wurden. Bestandsnachweise lagen in erforderlichem Umfang vor.
Die Vermögens- und Schuldposten wurden ordnungsgemäß nachgewiesen und durch Saldenlisten, Saldenbestätigungen, Tagesauszüge, Protokolle und andere Unterlagen belegt.
Die Eröffnungsbilanz und der Jahresabschluss entsprechen der
Gliederung entsprechend der Formblätter der Formblattverordnung
i. S. d. §§ 23 f. EigBGes. Die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2012 sowie
der sich anschließende Jahresabschluss zum 31.12.2012 wurden ordnungsgemäß aus den Inventaren und der Buchhaltung des Eigenbetriebes entwickelt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Eröffnungsbilanz und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermitteln unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächliches Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Stadtwerke. Der Lagebericht steht im
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadtwerke und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Marburg, den 23. September 2016
Thomas Decher, Leiter der Revision“
III. Öffentliche Auslegung
Die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss und der Lagebericht
2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Wetter (Hessen) liegen in der
Zeit vom 5. Dezember 2016 bis einschließlich 13. Dezember 2016
während den Servicezeiten zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Wetter (Hessen) öffentlich aus.
Ansprechpartner im Rathaus:
Michael Schwarz
Leitung Fachbereich 1 / Betriebsleitung Stadtwerke
(1. Obergeschoss, Zimmer 31)
Marktplatz 1 · 35083 Wetter (Hessen) Tel. (06423) 8225
E-Mail: [email protected]
Wetter (Hessen), 2. Dezember 2016
Der Magistrat der Stadt Wetter (Hessen)
Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister
Wasserzählerablesung 2016
in Wetter
Zählerselbstablesung
Auch die Jahresabrechnung 2016 führt der ZMW wieder mit
Hilfe der Selbstablesung der Wasserzähler durch.
Alle Kunden werden Mitte Dezember angeschrieben und
gebeten, bis spätestens 31.12.2016 ihre Zählerstände abzulesen
und uns unter der im Schreiben genannten Möglichkeiten zu
übermitteln. Später eingehende Zählerstände können nicht
mehr berücksichtigt werden.
Bitte geben Sie nur die vollen Kubikmeter (SCHWARZE
Zahlen) an. Die Nachkommastellen (rote Zahlen) werden nicht
benötigt.
Die abgelesenen Zählerstände werden anhand Ihres gemeldeten
Zählerstandes auf den Stichtag 31.12.2016 maschinell
hochgerechnet. Daher kann es zu Abweichungen zwischen
Ihrem abgelesenen Zählerstand und dem auf der
Jahresabrechnung ausgewiesenen Zählerstand kommen.
Um eine reibungslose Jahresabrechnung zu ermöglichen, bitten
wir um eine fristgerechte Rückmeldung.
Die Jahresabrechnung erhalten Sie voraussichtlich Ende Januar.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns schon heute!
Flügelradzähler
Ringkolbenzähler
Bitte den Zählerstand ohne Kommastellen eintragen!
Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke Gießen
Stadtwerke: Amtliche Bekanntmachung
Feststellung und Offenlegung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Wetter (Hessen)
I. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter (Hessen) hat
in ihrer Sitzung am 15. November 2016 folgenden Beschluss gefasst:
1) Die von der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf geprüfte Eröffnungsbilanz sowie der geprüfte Jahresabschluss für
das Haushaltsjahr 2012 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2)Der Jahresverlust in Höhe von 182.901,28 EUR wird auf neue
Rechnungen vorgetragen.
3)Der Betriebsleitung der Stadtwerke Wetter wird die Entlastung
erteilt.
II. Der Bestätigungsvermerk der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf lautet wie folgt:
„Wir haben die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 und den Jahresabschluss zum 31.12.2012 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung
– und des Lageberichtes der Stadtwerke Wetter für das Geschäftsjahr vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung von Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss und Lagebericht
nach den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden länderspezifischen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stadtwerke. Unsere Aufgabe war es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über die Eröffnungsbilanz, den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben die Eröffnungsbilanz- und Jahresabschlussprüfung nach
§ 317 HGB und § 27 EigBGes unter grundsätzlicher Beachtung der
von IDW und IDR festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen
und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
Amtliche Bekanntmachung
Satzung über die Betreuung von Kindern
in den Tageseinrichtungen für Kinder
in der Stadt Wetter (Hessen)
- Benutzungssatzung Aufgrund der §§ 25, 26, 27, 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698,
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September
2015 (GVBl. S. 366) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember
2015 (GVBl. S. 618), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben
(KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S.
618) sowie §§ 22, 22a, 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.
September 2012 (BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert durch Artikel 1
7
des Gesetzes vom 28. Oktober 2015, BGBl. I S. 1802) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter (Hessen) am 15.11.2016
die folgende
Satzung über die Betreuung von Kindern
in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen)
- Benutzungssatzung beschlossen:
§1
Träger und Rechtsform
(1) Die Stadt Wetter (Hessen) unterhält die Tageseinrichtungen für
Kinder als öffentliche Einrichtungen. Durch ihre Inanspruchnahme
nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis.
(2) In den Tageseinrichtungen für Kinder werden Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten betreut.
§2
Aufgaben
(1) Die Tageseinrichtungen für Kinder haben gemäß § 26 HKJGB
einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen.
Die Erziehung des Kindes in der Familie wird ergänzt und unterstützt und die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und
gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote gefördert. Aufgabe der
Tageseinrichtungen für Kinder ist insbesondere durch differenzierte
Erziehungsarbeit die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern
und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben.
(2) Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 26 HKJGB sollen die pädagogischen Fachkräfte mit den Erziehungsberechtigten und den anderen an der Bildung und Erziehung des Kindes beteiligten
Institutionen und Tagespflegepersonen partnerschaftlich zusammenarbeiten.
(3) Im Übrigen bestimmen sich die Aufgaben nach der Konzeption
für die pädagogische Arbeit in den Kindertagesstätten der Stadt
Wetter (Hessen).
§3
Kreis der Berechtigten
(1) Die Kindertagesstätten stehen grundsätzlich allen Kindern, die in
der Stadt ihren Wohnsitz (Hauptwohnung i. S. des Melderechts)
haben, vom vollendeten 3. Lebensjahr an bis zum Schulbesuch offen.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertagesstätte besteht nicht. Soweit möglich, soll die Aufnahme in der
von den Eltern bevorzugten Einrichtung erfolgen.
§4
Aufnahmeantrag
(1) Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt auf Antrag der
Erziehungsberechtigten. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher
Anmeldung bei der Stadtverwaltung. Über die Aufnahme wird
gemäß Satzung durch einen schriftlichen Bescheid der Stadtverwaltung entschieden.
(2) Eine Aufnahme kann nur erfolgen, wenn die Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigen, dass sie die Belehrung des RobertKoch-Instituts nach § 34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes
zur Kenntnis genommen haben; § 8 bleibt unberührt.
§5
Aufnahmekriterien
(1) Die Aufnahme erfolgt nach dem Eingang der schriftlichen Anmeldung nach § 4 Abs. 1 gemäß dem Alter des Kindes. Dabei wird
das ältere Kind vor dem jüngeren Kind der jeweiligen Altersgruppe
berücksichtigt, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt.
(2) Bevorzugt aufgenommen werden zunächst Kinder, die aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen der Förderung und
Betreuung bedürfen. Danach werden ferner entsprechend § 24 SGB
VIII bevorzugt die Kinder berufstätiger und in beruflicher Aus-,
Fort- und Weiterbildung befindlicher Erziehungsberechtigter bzw.
Erziehungsberechtigter in Ausbildung, Fortbildung etc., aufgenommen, die aus diesem Grund auf einen Betreuungsplatz angewiesen
sind, wenn die Berufstätigkeit, das Ausbildungsverhältnis und Studium durch entsprechende schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers, Ausbildungsträgers oder Hochschule nachgewiesen wird.
(3) Die Ganztagsplätze und/oder die Plätze mit Mittagsbetreuung
werden vorrangig an Kinder vergeben, deren Erziehungsberechtigte
berufstätig sind und/oder die Voraussetzungen gemäß Abs. 2 erfüllen,
insbesondere wenn es sich dabei um Alleinerziehende handelt. Die
regelmäßige Berufstätigkeit oder Ausbildung über den Nachmittag
ist auf Verlangen durch schriftliche Bestätigung nachzuweisen.
(4) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, werden nicht
aufgenommen.
(5) Kinder, die wegen ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung
einer Sonderbetreuung bedürfen können nur aufgenommen werden, wenn dem individuellen Förderbedarf des Kindes entsprochen
werden kann und die organisatorischen, personellen und sachlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen.
(6) Ortsfremde Kinder können grundsätzlich nur in die Tageseinrichtungen für Kinder aufgenommen werden, wenn und solange
freie Kapazitäten vorhanden sind.
(7) Wenn die amtlich festgelegte Höchstbelegung der Tageseinrichtungen für Kinder erreicht ist, können weitere Aufnahmen erst nach
Freiwerden von Plätzen erfolgen.
§6
Betreuungszeiten
(1) Die Kindertagesstätten sind an Werktagen, montags bis freitags,
geöffnet. Die Betreuungsangebote und die damit verbundenen Öffnungszeiten werden in der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für
Kinder in der Stadt Wetter (Hessen) geregelt.
(2) In allen Kindertagesstätten wird eine Mittagstischbetreuung angeboten. Wenn dauerhaft für den Mittagstisch einer Kindertagesstätte weniger als 5 Kinder angemeldet sind, kann dieses Angebot
nach Entscheidung des Magistrats der Stadt Wetter (Hessen) eingestellt werden.
(3) Das Ganztagsbetreuungsangebot kann durch Entscheidung des
Magistrats der Stadt Wetter (Hessen) mit Ablauf des 3. Monats
nach der Entscheidung zurückgenommen werden, wenn die Zahl
der angemeldeten Kinder unter 5 fällt.
(4) Die wöchentliche An- und Abmeldung zum Mittagstisch erfolgt
immer am Freitag der Vorwoche bis spätestens 10.00 Uhr.
(5) Wenn das Betreuungspersonal an Fortbildungsveranstaltungen
u.ä. teilnimmt, bleiben nach vorheriger Entscheidung des Magistrats
der Stadt Wetter (Hessen) die Kindertagesstätten an diesen Tagen
ebenfalls geschlossen. Die Bekanntgabe von zusätzlichen Zeiten, in
denen die Kindertagesstätten geschlossen sind, erfolgt mindestens
14 Tage vor der jeweiligen Schließung durch Aushang und Elternbrief.
(6) Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Betreuungszeit besteht
nicht.
(7) Ganztagsplätze und eine Mittagsbetreuung mit Verpflegung werden nur im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten angeboten.
Wenn keine freien Plätze mehr vorhanden sind, kann eine Vergabe
erst nach dem Freiwerden von Plätzen erfolgen.
(8) Die Tageseinrichtungen für Kinder können aus folgenden Gründen und in folgenden Zeiträumen geschlossen werden:
a) während der gesetzlich festgesetzten Sommerferien in
Hessen für drei Wochen,
b) in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr,
c) in der ersten Januarwoche,
d) wegen Streiks, Fortbildungsmaßnahmen des Personals,
Betriebsausflug, krankheitsbedingten Personalausfällen,
bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer
Gewalt und vergleichbaren Gründen.
Im Falle eines Streiks führt der Träger ein Vorabgespräch mit den
Elternbeiräten.
(9) Die Kostenbeiträge sind während der Schließungszeiten weiter
zu zahlen. Es gibt auch für unerwartete Schließungen (z. B. wegen
Streiks) keinen Rückerstattungsanspruch.
§7
Notbetreuung
(1) Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in dem bekannt gegebenen Schließungszeitraum nachweislich (in schriftlicher Form, z. B.
durch Arbeitgeberbestätigung) keinen Urlaub nehmen und/oder für
ihre Kinder keine Betreuung oder Beaufsichtigung organisieren können, kann, wenn eine ausreichende Anzahl von Fachkräften und zu
betreuenden Kindern zur Verfügung stehen, eine Notbetreuung angeboten werden. Auf die Notbetreuung besteht kein Rechtsanspruch.
(2) Über die Einrichtung einer Notbetreuung während allgemeiner
Schließungszeiten entscheidet der Magistrat.
(3) Für die Notbetreuung ist ein gesonderter Kostenbeitrag zu entrichten, der sich nach der Betreuungszeit richtet.
(4) Die Einzelheiten der Notbetreuung werden in den Tageseinrichtungen für Kinder durch Aushang sowie auf der Homepage der Stadt
(www.wetter-hessen.de) bekannt gemacht.
§8
Gesundheitliche Voraussetzungen für die Aufnahme
(1) Zum Schutz des aufzunehmenden Kindes ist zu belegen, dass
gegen die Aufnahme in die Tageseinrichtung keine gesundheitlichen
Bedenken bestehen. Dies kann insbesondere durch Vorlage des Impfausweises und des Vorsorgeuntersuchungsheftes geschehen, wenn aus
8
§ 14
Abmeldung
(1) Abmeldungen sind schriftlich bis zum 15. eines Monats zum Ende
des nächsten Monats bei der Leitung der Kindertagesstätte vorzunehmen; gehen sie erst nach dem 15. dort ein, werden sie erst zum Ablauf
des übernächsten Monats wirksam. Bei Fristversäumnis ist der Kostenbeitrag für einen weiteren Monat zu zahlen.
(2) Wird die Satzung nicht eingehalten oder entsteht durch das Verhalten des Kindes eine für den Betrieb der Kindertagesstätte unzumutbare Belastung, so kann das Kind vom weiteren Besuch der
Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber
trifft der Magistrat auf Antrag der Leitung der Tageseinrichtung für
Kinder und nachgewiesener Anhörung der Erziehungsberechtigten.
Der Ausschluss gilt als Abmeldung.
(3) Sofern Kinder mehrere Male oder ununterbrochen mehr als zwei
Wochen ohne Begründung vom Besuch der Kindertagesstätte fernbleiben, können sie nach einer schriftlichen Mahnung durch Bescheid
gegenüber den Erziehungsberechtigten vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden. Für eine Neuanmeldung gilt § 3 Abs. 2 dieser Satzung.
(4) Werden die Kostenbeiträge, das Verpflegungsentgelt oder die Bastelpauschale zweimal nicht ordnungsgemäß bezahlt, so erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz mit der Bekanntgabe durch
Bescheid gegenüber den Erziehungsberechtigten.
§ 15
Gespeicherte Daten
(1) Für die Bearbeitung des Antrags auf Aufnahme in die Kindertagesstätte sowie für die Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung für Kinder werden folgende
personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert:
a) Allgemeine Daten: Name und Anschrift der
Erziehungsberechtigten und der Kinder,
Geburtsdaten aller Kinder sowie weitere
zur kassenmäßigen Abwicklung
erforderliche Daten,
b) Kostenbeitrag:
Berechnungsgrundlagen,
Daten für Ermäßigungen
c) Rechtsgrundlagen: Hessische Gemeindeordnung (HGO),
Kommunalabgabengesetz (KAG),
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB), Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG), diese Satzung.
Die Löschung der Daten erfolgt zwei Jahre nach dem Verlassen der
Kindertagesstätte durch das Kind.
(2) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gemäß § 18 Abs. 2 HDSG über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten Daten in automatisierte Dateien
unterrichtet.
§ 16
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.1.2017 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Wetter (Hessen) vom 20.02.2013 gem. § 3 Abs. 2
Hess. KAG ausdrücklich ersetzt.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Wetter (Hessen), den 16.11.2016
Der Magistrat
der Stadt Wetter (Hessen)
Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister
diesem hervorgeht, dass die Früherkennungsuntersuchungen altersgemäß erfolgt sind, oder durch Vorlage eines ärztlichen Attests, für
dessen Kosten die Erziehungsberechtigten aufzukommen haben.
(2) Die Impfbescheinigung (§ 2 des Kindergesundheitsschutzgesetzes)
ist vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung für Kinder vorzulegen.
(3) Die Erziehungsberechtigten haben vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung für Kinder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind alle seinem Alter und
Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
(4) Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankheiten vorkommen, dürfen die Tageseinrichtungen für Kinder nur besuchen, wenn
eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt wird.
§9
Pflichten der Erziehungsberechtigten
(1) Die Kinder sollen die Tageseinrichtung für Kinder regelmäßig und
pünktlich innerhalb der angegebenen Betreuungszeit besuchen.
(2) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der
Betreuungszeit dem Kindertagesstättenpersonal und holen sie bis zur
Beendigung der Betreuungszeit beim Kindertagesstättenpersonal in
der Kindertagesstätte pünktlich wieder ab. Die Aufsichtspflicht des
Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder im Gebäude der
Kindertagesstätte und endet mit der Übernahme der Kinder durch die
Eltern oder abholberechtigten Personen beim Verlassen des Gebäudes. Bei den Kindern, die entsprechend der Regelung zum Bustransfer
mit diesem befördert werden, beginnt die Aufsichtspflicht bei der
Übernahme an dem Bus und endet bei der Übergabe am Bus.
Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes
in die Kindertagesstätte schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung des
Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann widerrufen werden. Es
besteht keine Verpflichtung, die Kinder durch das Betreuungspersonal
nach Hause zu bringen.
(3) Bei Verdacht oder Auftreten bestimmter ansteckender Krankheiten beim Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes (§ 34 Infektionsschutzgesetz) sind die Erziehungsberechtigten zu unverzüglicher
Mitteilung an die Kindertagesstättenleitung verpflichtet. Die entsprechenden Krankheiten sowie daraus folgende Verpflichtungen ergeben
sich aus dem Merkblatt nach § 4 Abs. 2.
(4) Wenn Kinder aus krankheitsbedingten oder sonstigen Gründen
die Tageseinrichtungen für Kinder nicht besuchen können, sind sie von
den Erziehungsberechtigten umgehend, jedoch spätestens bis 09:00
Uhr, am gleichen Tag unter Angabe der vermutlichen Fehlzeit in der
Kindertagesstätte als abwesend zu melden.
(5) Wird von Mitarbeiter/innen der Tageseinrichtung für Kinder eine
Erkrankung oder Verletzung eines Kindes festgestellt, sind die Erziehungsberechtigten nach entsprechender Benachrichtigung verpflichtet, das Kind unverzüglich abzuholen.
§ 10
Pflichten der Leitung der Kindertagesstätte
(1) Die Leitung der Kindertagesstätte gibt den Erziehungsberechtigten
der Kinder bei Bedarf und nach Vereinbarung Gelegenheit zu einer
Aussprache.
(2) Die Leitung der Kindertagesstätte ist berechtigt, die Betreuung
eines Kindes bei offensichtlichen Krankheitssymptomen, die der
Pflege der Erziehungsberechtigten bedürfen, abzulehnen. Gegebenenfalls ist, aus Fürsorgegründen den Kindern gegenüber, eine ärztliche
Bescheinigung vorzulegen, um die Betreuung des Kindes gewährleisten zu können.
(3) Die Leitung der Kindertagesstätte erfüllt die Pflichten nach § 34
Abs. 6 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes.
§ 11
Elternversammlung und Elternbeirat
Für Elternversammlung und Elternbeirat nach dem § 27 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches wird Näheres durch die
Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat bestimmt.
§ 12
Versicherung
(1) Die Stadt Wetter (Hessen) versichert auf ihre Kosten alle Kinder
gegen Sachschäden.
(2) Gegen Unfälle in der Kindertagesstätte sowie auf dem Hin- und
Rückweg sind die in den Kindertagesstätten angemeldeten Kinder gesetzlich versichert.
§ 13
Kostenbeiträge
Für die Betreuung in der Tageseinrichtung für Kinder wird von den
Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen Vertretern der Kinder
ein im Voraus zahlbarer Kostenbeitrag nach Maßgabe der jeweils gültigen Kostenbeitragssatzung zu dieser Satzung erhoben.
Amtliche Bekanntmachung
Kostenbeitragssatzung zur Satzung über
die Betreuung von Kindern in den
Tageseinrichtungen für Kinderin der
Stadt Wetter (Hessen)
Aufgrund der §§ 25 ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs(HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2015
(GVBl. S. 366) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hes-sischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember
2015 (GVBl. I S. 618), §§ 1, 3-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134),
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015
(GVBl. S. 618) sowie § 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.
September 2012 (BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert durch Artikel 1
9
des Gesetzes vom 28. Oktober 2015, BGBl. I S. 1802) und der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
(HessVwVG) vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I 2009 S. 2), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 21. November 2012 (GVBl. I S. 430)
hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter (Hessen)
in ihrer Sitzung am 15.11.2016 nachstehende
Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung
von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder
in der Stadt Wetter (Hessen)
erlassen:
§1
Kostenbeitragspflicht
(1) Für die Betreuung von nutzungsberechtigten Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Wetter (Hessen) haben die
Erziehungsberechtigten der Kinder Kostenbeiträge zu entrichten.
(2) Der Kostenbeitrag ist jeweils für einen vollen Monat zu entrichten.
(3) Mehrere Kostenbeitragspflichtige sind Gesamtschuldner des
Kostenbeitrags.
(4) Kostenbeitragspflichtig sind die Erziehungsberechtigten; bei Getrenntleben der Erziehungsberechtigten zunächst derjenige Erziehungsberechtigte, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet
ist (Aufenthaltsbestimmungsrecht).
(5) Zu zahlen sind der Kostenbeitrag für die in Anspruch genommene Betreuungszeit nach § 2 Abs. 1 sowie das Verpflegungsentgelt und die Bastel– und Getränkepauschale nach § 3.
(6) Bei einer Betreuungszeit von mehr als 6 Stunden ist die Teilnahme an der Mittagsverpflegung verpflichtend und somit das Verpflegungsentgelt zu zahlen.
§2
Kostenbeitrag
(1) Der Kostenbeitrag beträgt für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt je Kalendermonat:
1. für Modul A
(Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr)
125,00 €
2. für Modul A1
(bis zu 8x Mittagessen im Monat 7.00 bis 15.00 Uhr)
145,00 €
3. für Modul B
(Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr)
170,00 €
4. für Modul C
(Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
215,00 €
5. für Modul D
(Zukauf von einzelnen Nachmittagen in den Modulen
A1 + B von 15.00 bis 17.00 Uhr)
20,00 €
(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung in der Stadt Wetter (Hessen), ermäßigt sich der Kostenbeitrag in Abs. 1 für das kostengünstigere Betreuungsangebot
a) für das zweite Kind um 50%
b) für jedes weitere Kind um 75%
der Kostenbeiträge.
Im Zusammenhang mit der Kostenbeitragsfreistellung für das letzte
vor der Einschulung liegende Kindergartenjahr ändert sich die vorstehende Geschwisterermäßigung. Die Ermäßigung gilt dann nicht für
das kostengünstigere Betreuungsangebot, sondern es ermäßigt sich
der Kostenbeitrag für das zweite Kind bzw. jedes weitere Kind.
(3) Die Kinder sind grundsätzlich pünktlich abzuholen. Werden Kinder innerhalb eines Abrechnungszeitraums (ein Monat) wiederholt
verspätet, d. h. außerhalb der in § 2 (1) dieser Satzung festgesetzten
Abholzeiten in Verbindung mit den von den Erziehungsberechtigten
gewählten Betreuungszeiten nicht abgeholt, werden nach vorheriger
schriftlicher Abmahnung, pro angefangene Viertelstunde Betreuungsgebühren in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt.
(4) Der Kostenbeitrag für eine Notbetreuung im Sinne des § 7 Abs. 3
der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen) wird im Einzelnen vom
Magistrat ermittelt und festgesetzt.
§3
Verpflegungsentgelt, Bastel- und Getränkepauschale
(1) Die Höhe des Verpflegungsentgeltes (Mittagessen) wird auf täglich 3,50 € festgesetzt.
(2) Die Bastel- und die Getränkepauschale wird einheitlich auf 8,-€
monatlich festgesetzt.
§4
Kostenbefreiung
(1) Soweit das Land Hessen der Stadt Wetter (Hessen) Zuwendungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die
Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder gewährt, erhebt die
Stadt Wetter (Hessen) keine Kostenbeiträge nach dieser Satzung. Satz
1 gilt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen für die letzten
12 Monate vor der Einschulung für die tägliche Betreuungszeit von
mindestens 5 Stunden.
(2) Für die über 5 Stunden hinausgehende Betreuungszeit wird anteilig der übrige Kostenbeitrag nach dieser Satzung erhoben.
(3) Kostenbeitragspflichtigen, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, werden die für die letzten 12 Monate des Besuchs der Tageseinrichtung für Kinder gezahlten Kostenbeiträge anteilig für 5
Betreuungsstunden erstattet.
(4) Kostenbeitragspflichtige, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Befreiung von den Kostenbeiträgen gewährt wurde, sind bzgl. der weiteren Betreuung wieder
kostenbeitragspflichtig.
(5) Im Falle vorstehender Kostenbefreiung und der gleichzeitigen Betreuung mehrerer Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft) sind die zu zahlenden Kostenbeiträge neu festzusetzen.
Dazu wird zunächst geprüft, ob eventuell ein noch verbleibender anteiliger Kostenbeitrag zu zahlen ist und danach der sodann höchste
Kostenbeitrag, der in voller Höhe zu zahlen ist, ermittelt. Im Übrigen
gelten die Regelungen dieser Satzung.
§5
Abwicklung der Kostenbeiträge
(1) Die Kostenbeitragspflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes
in der Kindertageseinrichtung und erlischt durch Abmeldung oder
Ausschluss des Kindes von der weiteren Betreuung in der Kindertageseinrichtung. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist der Kostenbeitrag auch zu zahlen, wenn das Kind der Tageseinrichtung fernbleibt.
Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum
Ende des Monats zu zahlen.
(2) Der Kostenbeitrag, das Verpflegungsentgelt sowie die Bastel- und
Getränkepauschale sind am 1. eines jeden Monats für den laufenden
Monat fällig und an die Stadtkasse zu zahlen.
(3) Der Kostenbeitrag ist bei vorübergehender Schließung der Tageseinrichtung (z. B. wegen Ferien, gesetzlicher Feiertage, Betriebsausflug, Personalausfall, Fortbildung, Streik) weiterzuzahlen.
(4) Kann ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung die
Tageseinrichtung über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen nicht
besuchen, entfällt die Kostenbeitragspflicht für die nach dem Eintritt
der Erkrankung folgende Zeit.
(5) Rückbuchungsgebühren bei nicht ausreichender Deckung des
Kontos gehen zu Lasten der Kostenbeitragspflichtigen.
(6) Rückständige Kostenbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.
(7) Sofern der Kostenbeitrag aufgrund finanzieller Engpässe nicht gezahlt werden kann, können die Erziehungsberechtigten nach § 90 Abs.
2 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf ganze oder
teilweise Übernahme des Kostenbeitrags stellen. Die Erziehungsberechtigten sind gegebenenfalls verpflichtet einen solchen Antrag zu
stellen, um den Ausschluss ihres Kindes von der weiteren Betreuung
zu vermeiden.
§6
Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden bei der Anmeldung und Aufnahme in der Tageseinrichtung für Kinder von den Betroffenen erhoben über
1. Name, Vorname(n) des Kindes und der Erziehungsberechtigten,
2. Anschrift,
3. Geburtsdatum des Kindes,
4. Namen und Alter weiterer Kinder der
Kostenbeitragspflichtigen, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung
im Gebiet der Stadt Wetter (Hessen) besuchen,
5. Weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderliche
Daten (Kontodaten, Sepa-Lastschrifen)
(2) Die Daten dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum
Zwecke der Festsetzung und der Erhebung der Kostenbeiträge weiterverarbeitet und gespeichert werden.
§7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.1.2017 in Kraft.
Gleichzeitig werden die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten vom 20.2.2013 sowie der I. Nachtrag
vom 12.11.2015 mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Wetter (Hessen), den 16.11.2016
Der Magistrat
der Stadt Wetter (Hessen)
Kai-Uwe Spanka,Bürgermeister
10
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst
Notfalldienstzentrale, Hebronberg 5,
35041 Marburg-Wehrda
Tel. 116 117
Mo., Di., Do.
Mi. und Fr.
Wochenende
u. Feiertage
18.00 – 23.00 Uhr
13.00 – 23.00 Uhr
08.00 – 23.00 Uhr
Telefonische Bereitschaft außerhalb der normalen hausärztlichen
Sprechstundenzeiten
Tel. 116 117
Mo., Di., Do.
18.00 – 08.00 Uhr
Mi. und Fr.
13.00 – 08.00 Uhr
Wochenende u. Feiertage 8.00 – 8.00 Uhr
Kinderärztlicher
Notdienst
Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin
Baldingerstr. 1, 35043 Marburg
Telefon: 0 64 21 / 286 26 50
Sprechzeiten:
Mittwochs
16.00 - 20.00 Uhr
Sa. + So.
sowie an Feiertagen
9.00 - 18.00 Uhr
Zahnärztlicher
Notdienst
Notfall
Ortsvorsteher/in
Polizei Notruf 110
Polizeistation Marburg
Tel. 06421 / 4060
Wetter Kernstadt
[email protected]
Stadtteil Amönau
Tel. BGH: 6398
Sprechzeiten: Mo. 18.00 – 19.30 Uhr
Feuerwehr/Rettungsdienst 112
Telefonseelsorge Marburg
08 00/111 0 111 u. 111 0 222
Leiter: Pfr. Sven Kepper
Eisenacher Weg 24, Wetter
Tel. 0 64 23/96 92 72
Fax: 0 32 22/3 49 23 39
[email protected]
www.telefonseelsorge-marburg.de
Stadtteil Mellnau
Tel. BGH: 54 29 777
Sprechzeiten: Mi. 18.30 – 19.30 Uhr
Stadtteil Niederwetter
Tel. BGH: 1274
Sprechzeiten: Di. 18 – 19 Uhr
Bücherecke zeitgleich geöffnet
Stadtteil Oberrosphe
Tel. BGH: 7165
Sprechzeit: Mi. 18.00 – 19.30 Uhr
Stadtteil Todenhausen
Tel. BGH: 2701
Sprechzeiten: Do. 19 - 20 Uhr
Stadtteil Treisbach
Tel. BGH: 969 482;
Sprechzeiten: Do. 19.30 – 21.00 Uhr
Stadtteil Unterrosphe
Tel. BGH: 6375
Sprechzeiten: Mi. 18.00 – 19.00 Uhr
Stadtteil Warzenbach
Tel. BGH: 541 152
Sprechzeiten: Mo. 19.00 – 20.00 Uhr
Störungsdienste
Abwasser (ZMA) Tel. 06 41/95 06-333
Trinkwasserversorgung (ZMW)
während den Dienstzeiten:
Mo.-Do.
07.00 – 15.45 Uhr
Fr.
07.00 – 12.30 Uhr
Tel. 0 64 28/93 44 35 oder
93 44 36 oder
ZMW Gießen
06 41/95 0 60
an Wochenenden:
Tel. 0 64 28/93 40
EnergieNetz Mitte GmbH
Servicecenter:
08 00/3 25 05 32
Störungen:
08 00/3 41 01 34
Stadtwerke Marburg
Störungsstelle:
0 64 21/205-720
Revierförsterei
Theresa Wessel, Försterweg 15, Mellnau
Tel. 0 64 23 – 5 42 98 46
Mobil: 0160 - 4 70 63 68
Rathaus
Zu erfragen unter der Tel. Nr.
01 80/5 60 70 11
14 Cent p. Min. aus dem dt. Festnetz,
Mobilfunk kann abweichen
Tierärztlicher
Notdienst
Tierarztpraxis Wetter
Im Berntal 6, Wetter
Tel. 54 45 50
Tierarztpraxis Dr. Rolf Ahlbrecht
Steinacker 13, Oberrosphe Tel. 42 55
ApothekenNotdienst
Apotheken-Notdienst-Auskunft der
Landesapothekenkammer Hessen
08 00/0 02 28 33
(Ortstarif)
Sonstige
Bereitschaftsdienste
Wochenenddienst Diakoniestation
Wetter gGmbH
24 h Rufbereitschaft
Tel. 963 000
Wochenenddienst Pflegedienst
Hans-Peter Frings
24 h Rufbereitschaft
Tel. 543 259
Wochenenddienst Pflegedienst Falk
24 h Rufbereitschaft
Tel. 51 888
Sprechstunden
im Rathaus
Stadtverwaltung Zentrale/
Bürgerbüro
Tel: 82-0 oder 82 54 Fax: 82 21
Internet: www.wetter-hessen.de
E-Mail: [email protected]
Folgende Sprechstunden finden im Zimmer
Nr. 42 im 2. OG statt (Tel. 82 23):
Hospitalverwaltung: Mo. 13 – 15 Uhr
Sozialverband Deutschland SoVD
Ab 1.9. 2016 Di. 15.30 – 18.00 Uhr
Forum Betreuung
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von
14:15 Uhr bis 16:15 Uhr
Elternberatung „NULL bis SECHS“
Do. 11.00 – 12.00 Uhr
Ortsgericht:
Do. 17.00 – 18.00 Uhr
H. Kombächer 0163 / 26 00 506
Sprechzeiten Stadtverwaltung
Mo., Mi., Fr.
08.30 – 12.00 Uhr
Do. 14.00 – 18.00 Uhr
Sprechzeiten Bürgerbüro
Mo.
08.00 – 16.00 Uhr
Di., Mi., Fr.
08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Sprechzeiten Jugendförderung
Mo.
10.00 – 12.00 Uhr
Do. 14.30 – 16.30 Uhr
Stadtarchiv (Klosterberg)
Tel: 18 07
Öffnungszeiten: Di. 15.00 – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Schiedsamt Wetter – Streitschlichtung
Sprechstunde montags von 17-18 Uhr
Tel.0 64 23-27 36
E-Mail: [email protected]
Impressum:
Beratung für Frauen zum beruflichen
Wiedereinstieg
Druck und Verlag: Henrich-Druck
Inh.: Michael Henrich · Neue Gartenstraße 16
35279 Neustadt (Hessen)
Jeden 2. Mittwoch im Monat
Tel. (0 66 92) 63 25 · Fax 54 88 · [email protected] · www.henrich-druck.de
Erscheinungsdatum: Einmal in der Woche freitags, kostenfrei an alle erreichbaren Haushalte.
Fotos: u. a. von Fotolia.
HD
Annahmeschluss: Texte+ Bilder: Montag 12.00 Uhr · Anzeigen: Montag 18.00 Uhr
Traueranzeigen: Dienstag 12.00 Uhr
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Sonstige
Sprechstunden
Sprechzeiten beim Schutzmann
vor Ort im Bürgerbüro (Rathaus)
Dezember:
Do., 29.12.2016 keine Sprechzeit.
Do. 16.00 bis 18.00 Uhr
Tel. 0 64 21/88 14 14
Behindertenbeauftragte
Hausbesuch nach Vereinbarung
Tel. Terminvergabe
Abends 18.30 – 19.30 Uhr,
Tel. 4119
Forum Humanistische Pädagogik
und Betreuung e. V.
Frankfurter Straße 59,
35037 Marburg
Tel.: 0 64 21/6 97 22 22
Fax: 0 64 21/6 97 22 23
[email protected]
Mo. – Do. 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Mi. 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Integrationsfachdienst
IFD Marburg
Berufsbegleitung
Tel. Sprechzeiten
sowie nach Vereinbarung
Di. 12. – 13 Uhr;
Do. 15.30 – 17 Uhr
Tel. 06421/68 513 -13
oder -14, -15, -32
Fachdienst für Hörbehinderte
und Gehörlose
Tel. 0 64 21/68 513-28
Fax: 0 64 21/68 513-22
Verein für Psychomotorische
Entwicklungsförderung und
Gesundheitssport Wetter e.V.
Do. 10.00 – 11.00 Uhr,
Tel. 23 37
Beratungsstelle am Klosterberg
in Wetter der Bürgerinitiative
Sozialpsychiatrie e.V.
Beratung in Krisensituationen, Sucht- und
Angehörigenberatung, Schuldnerberatung
Tel.: 60 42
Psychosoziale Kontakt- und
Beratungsstelle Marburg der
Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.V.
Mo.-Do. 14.00 – 15.00 Uhr
Mi.-Fr. 9.00 – 10.00 Uhr
Tel.: 0 64 21/17699-33, 17699-34,
17699-37
Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen der Bürgerinitiative
Sozialpsychiatrie e.V.
0 64 21/17699-34, 17699-36
Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.V.
(S.u.B.)
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Do. 16.00 – 18.00 Uhr
Tel. 0 64 21/166 465-0
Fax: 0 64 21/166 465-20
Ausgabestelle Marburger Tafel e.V.
Jeden Montag von 14.30 – 15.30
Uhr in der Stadthalle Wetter.
Neuanmeldungen jeden 1. Montag
von 9.00 – 12.00 Uhr im Büro
der Marburger Tafel, Ernst-Giller-Straße 20
Kirche
Evangelisch-lutherische Kirchengemeinden
Amönau mit Oberndorf und Warzenbach
sowie die Altenhilfe Wetter
Thema bis zu den Weihnachtsferien: Kreativ sein
Donnerstag 18.00 Jungschar für Mädchen und Jungen von 9-12 J.
Todenhausen
So., 4.12. 2. Advent
14.00 Uhr Adventsnachtmittag mit Vorstellung der neuen
Konfirmanden unter Mitwirkung des Posaunenchors
(Pfarrer Dr. Franz) im DGH
Kollekte: Eigene Gemeinde
Mo., 5.12.
20.00 Uhr Posaunenchor Wetter-Todenhausen im DGH
Todenhausen
Pfarrer Norbert Janker, Raiffeisenstraße 2, 35083 Amönau
Tel. 06423 / 6914 und FAX 06423 / 543183; E-Mail:
[email protected]
Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Amönau: KV
Bernd Grebing,
Zwischen den Dörfern 14, 35083 Amönau (Tel. 06423 / 4681)
Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Warzenbach:
KV Helmut Kombächer,
Grabenstraße 2, 35083 Warzenbach (Tel. 06423 / 7617)
Evangelische Kirchengemeinde
Rosphetal - Mellnau
Freitag, den 2.12.2016
17.00 Uhr 2. Krippenspielprobe in der Warzenbacher
Martin-Luther-Kirche
Sonntag, den 4.12.2016 (2. Advent)
9.00 Uhr
Abendmahlgottesdienst
in der Martin-Luther-Kirche von Warzenbach
Kollekte: Aktion „Brot für die Welt“
Klingelbeutel: Eigene Gemeinde
10.45 Uhr Abendmahlgottesdienst
in der Ev. Pfarrkirche von Amönau
Kollekte: Kirchenkreis Kirchhain
Klingelbeutel: Eigene Gemeinde
Dienstag, den 6.12.2016
16.00 Uhr Hauptkonfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus
in Amönau
17.00 Uhr 3. Krippenspielprobe in der Amönauer Pfarrkirche
20.00 Uhr Posaunenchorprobe im Warzenbacher Bürgerhaus
Mittwoch, den 7.12.2016
19.30 Uhr Kirchenchorprobe im Warzenbacher Bürgerhaus
Donnerstag, den 8.12.2016
10.30 Uhr Gottesdienst in der Wetteraner Altenhilfe
Homepage: www.rosphetal-mellnau.de
E-Mail: [email protected];
Pfarrerin Wilma Ruppert-Golin, Pfarrweg 5,
35083 Wetter-Oberrosphe, Tel.: 06423-71 71;
Vikarin Julia Lange, Tel.: 06423-969 66 39
Küsterin Göttingen: Ursula Belzer, Tel.: 92 68 10
Küsterin Unterrosphe: Andrea Weber Tel.: 44 84
Küster Oberrosphe Heinrich Herrmann,Tel.: 68 71;
Küster Mellnau: Michael Warwel: 969 09 00;
Donnerstag 1.12.2016
19.30 Uhr Posaunenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Oberrosphe
Näheres bei Heinz Höfer Tel.: 6194
Freitag 2.12.2016
19.30 Uhr Taizé-Andacht in der Kirche in Oberrosphe
Samstag 3.12.2016
19.00 Uhr ADVENTSKONZERT im DGH-Oberrosphe.
Einlass ab 18.30 Uhr. Teilnehmende Chöre: Posaunenchor, Singkreis, Gitarrenkreis, MGVs, Kirchenchor, StimmZoo. Eintritt frei.
Um Spenden wird gebeten! Imbiss und Getränke werden angeboten. Es lädt ein der „Förderkreis Kirche Oberrosphe“
Sonntag, 4.12.2016 – 2.Advent
14.00 Uhr Zentraler Adventsgottesdienst in Göttingen (DGH)
mit Beteiligung der Burgwaldsaiten. Anschließend adventliches Zusammensein bei Kerzenschein, Kaffee, Tee, Kuchen und Plätzchen.
Einüben der Krippenspiele in den Kindergottesdiensten
10.00 Uhr Mellnau
(Schulscheune)
10.00 Uhr Oberrosphe (Ev. Gemeindehaus)
10.00 Uhr Unterrosphe (Ev. Gemeindehaus)
Die Zeiten und auch der Ort für das Einüben können sich ändern!
Auskunft geben auch gerne alle KiGo-Mitarbeitenden und in Unterrosphe die Kinder, die auch in diesem Jahr das Krippenspiel wieder eigenständig einüben.
Die Teilnahme am Kindergottesdienst ist fester Bestandteil des KU3 Unterrichts.
Montag, 5.12.2016
19.30 Uhr Singkreis – Ev. Gemeindehaus Oberrosphe
Dienstag, 6.12.2016
19.00 Uhr Gitarrenkreis – Ev. Gemeindehaus Oberrosphe
20.30 Uhr Kirchenchor - Schulscheune Mellnau
Mittwoch, 7.12.2016
15.00 Uhr Bibelgesprächskreis in Oberrosphe, Zum Wolfhain 1
Näheres bei Gisela Sauerwald, Tel.: 7175.
20.00 Uhr Kirchenvorstandssitzung in Unterrosphe
Donnerstag, 8.12.2016
19.30 Uhr Posaunenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Oberrosphe
Näheres bei Heinz Höfer Tel.: 6194
Vom 8.-15. Dezember ist das Pfarramt nicht besetzt. Die Vertretung
übernimmt Pfr. Dr. Matthias Franz – Wetter. Tel.:0 64 23 - 61 07
Evangelische Kirchengemeinde Wetter
mit Niederwetter und Todenhausen
Aktuelle Informationen: www.kirchspiel-wetter.de
Pfarramt I:. Pfarrer Dr. Matthias Franz, 6107
Pfarramt II: Pfarrer Joachim Simon, 6953 und : 0178 – 1538436
Jugendreferent: Dirk Kohlhepp 017624878960
Gemeindebüro im Ev. Gemeindehaus –
Sekretärin: Ingrid Rösler, Tel.2007, Fax: 3768
Küster: Michael Warwel im Ev. Gemeindehaus – Tel. 9690900
Wetter
Do., 1.12.
20.00 Uhr
Kantorei
Fr., 2.12.
16.15 bis 17.00 Uhr
Kinderchor
Sa., 3.12.
18.00 Uhr Nikolauskonzert des Rotary-Club in der Stiftskirche
So., 4.12. 2. Advent
9.45 Uhr
Gottesdienst (Pfarrer Simon)
Frau Charlotte Wittkamp wird in diesem Gottesdienst
als Kirchenvorsteherin eingeführt.
Kollekte am Ausgang:
Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis
Mo., 5.12.
20.00 Uhr Begegnungsgruppe für Suchtgefährdete, Abhängige
und Angehörige, 14-tägig in den geraden Wochen
20.00 Uhr Posaunenchor Wetter-Todenhausen im DGH
Todenhausen
Di., 6.12.
Konfirmandenunterricht lt. Plan
Mi., 7.12.
Krippenspielprobe: 16.30 Uhr
15.00 Uhr Frauenkreis – „Der andere Advent“
Frau Katrin Achenbach ist zu Gast
19.00 Uhr Frauentreff Almudis – „Weihnachtsfeier“
Frau Dr. Martina Kepper ist zu Gast
Für die junge Gemeinde:
Montag
18.00 CVJM Bibelkreis für Jugendliche von 13-17 J.
Mittwoch
18.00-20.00 CVJM Teenkreis für Jugendliche ab 13 J.
Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius
Kath. Pfarramt, Frankenberger Strasse 5, 35083 Wetter,
Tel.: 06423/ 94 240
FAX: 06423/ 94 24 24
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.katholische-kirche-frankenberg-wetter.de
Sekretariat Mo 9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr,
Di 9.00 -12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr 06423/94 24 0
Mi 9.00-12.00, Do 9.00-12.00, Fr. 9.00 -12.00
12
Hauskreise laden an verschiedenen Wochentagen ein. Nähere Auskünfte zu unseren Gottesdiensten, unserem Jugendtreff „J@W“,
sowie den Haus-und Bibelkreisen erteilt Ihnen gerne Erich Lenhardt, 0 64 23/30 700 85, www.chrischona-wetter.de
Pfarradministrator P. Georg Assel OT 06423/94 24 0
Zur Pfarrei gehören die Ortsteile:
Wetter, Amönau, Mellnau, Niederwetter, Oberndorf, Oberrosphe,
Todenhausen, Treisbach, Unterrosphe, Warzenbach, Lahntal-Brungershausen, Caldern, Göttingen, Goßfelden, Kernbach, Sarnau,
Sterzhausen, Münchhausen, Niederasphe, Simtshausen, Wollmar.
Veranstaltungshinweise
Termine vom 3.12.2016 – 10.12.2016
So. 4.12.
10.00 Uhr
Di. 6.12.
16.00 Uhr
Mi. 7.12.
RGZV 1929 Wetter
Kollekte: Pfarrgemeinde
Hochamt, anschl. Gemeindekaffee
Hallo Zuchtfreunde, die letzte Monatsversammlung in 2016 findet
am 3. Dezember um 19:30 Uhr in Gasthaus zur Aue in Wetter statt.
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, da wichtige Punkte noch in
diesem Jahr erledigt werden müssen.
Der Vorstand
gez. Hartmut Feige, Schriftführer
Erstkommunionunterricht / Krippenspielprobe
keine Hl. Messe
Evangelisch-lutherische
Kirchengemeinde Treisbach
Adventsfenster
Liebe Oberrospher/innen, wir freuen uns sehr, dass auch in diesem
Jahr viele bereit sind, ein Adventsfenster zu gestalten. Allen schon
einmal vielen Dank.
Wir treffen uns wieder um 17.00 Uhr auf dem jeweiligen Hof zu geselligem Zusammensein. Freuen uns auf viele schöne Stunden, die
uns die Adventszeit verschönen sollen:
1.12. Tannenbaumschmücken mit den Landfrauen, DGH
2.12. Fam. Aryceus, Im Wolfhain 1
3.12. Pferdehof Blaues Lenchen (Fam. Dersch)
4.12. Museum
5.12. Fam. Schultheis, Steinacker 3
6.12. Der Nikolaus kommt! Blaues Lenchen 9 (bei Önoguls)
7.12. Burgwaldskälver, DGH
8.12. Fam. Vollrath, Am Rienert 15
Der Nikolaus bittet, dass Geschenke und Zettel mit Lob und Tadel
(nur Stichworte bitte) 4 Tage vorher bei Fam. Önoguls abgegeben
werden, damit er sich dementsprechend vorbereiten kann und der
Verlauf recht zügig von Statten gehen kann.
Heidi Önogul
Pfarrerin Heike Schulze-Wegener, Hauptstraße 4,
35117 Münchhs.-Niederasphe
Tel. 0 64 23 / 64 41; E-Mail: [email protected]
Wochenvertretung vom 28.11. – 4.12.2016:
Pfarrer Norbert Janker, Amönau Telefon: 0 64 23 - 69 14
Vom 5.12. – 11.12.2016:
Pfarrer Friedhelm Wagner, Münchhausen Tel. 0 64 57 - 249
2. Advent Sonntag, den 4.12.2016
9:30 Uhr
Gottesdienst
Pfarrer Dieter Dersch
Montag, den 5.12.2016
20:00 Uhr Posaunenchor im DGH
Mittwoch, den 7.12.2016
19:30 Uhr Adventsandacht in Niederasphe
Lektorin Angelika Röhle
Selbständige Evang.-Luth. Kirche (SELK)
Marburg - Treisbach - Warzenbach
Adventsspielen
Pfarrer Manfred Holst, Savingnystraße 11 A,
35037 Marburg, Tel. 0 64 21 / 2 17 77
Die Stadtkapelle Wetter lädt
am Sonntag, 11.12.2016 zum
alljährlichen Adventsspielen
Sonntag, 4. Dezember 2016 2. Advent
9.30 Uhr
Abendmahlgottesdienst
Marburg, Barfüßertor
11.15 Uhr Familiengottesdienst
Warzenbach, Gasse
19.30 Uhr Vortrag und Gespräch zum Thema:
„Das Marburger Religionsgepräch“
Marburg, Barfüßertor
Wochenspruch: 2. Advent
Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht.
(Lk 21,28)
auf dem Marktplatz in Wetter ein.
Zusammen mit Ihnen wird die Kapelle mit
bekannten Advents- und Weihnachtsliedern die besinnliche Zeit des Jahres einläuten. Bei leckerem Glühwein und
hausgemachter Bratwurst sind Sie herzlich eingeladen die
Kapelle mit Ihrer Stimme lautstark durch Mitsingen der vorgetragenen Weihnachtslieder zu unterstützen.
Los geht’s um 17 Uhr. Wir freuen uns schon jetzt auf
Ihren Besuch.
Ihre Stadtkapelle Wetter e.V.
Evangelische Chrischona-Gemeinde
Wetter-Niederasphe
Bahnhofstr. 6, 35083 Wetter
Der Nikolaus
Freitag, 2. Dezember
16.30 Uhr Kindertreff in Niederasphe, Gemeindehaus
Sonntag, 4. Dezember
10:00 Uhr
Gottesdienst in Wetter, Stadtmission
(Melanie Zollfrank);
für Kinder findet parallel ein Kindergottesdienst statt.
Dienstag, 6. Dezember
19:00 Uhr Frauengebetskreis in Niederasphe
Mittwoch, 7. Dezember
14:30 Uhr Bibelgesprächskreis in Wetter, Stadtmission
16:00 Uhr Bibelgesprächskreis in Goßfelden
18:30 –
ca. 20 Uhr „J@W“ Jesus-at-Work in Niederasphe, Gemeindehaus
Donnerstag, 8. Dezember
9:00 Uhr
Frauengebetskreis in Wetter, Stadtmission
kommt
zum Sportplatz Treisbach!
Im Rahmen des lebendigen Adventskalenders kommt der Nikolaus am Dienstag,
6. Dezember 2016 zum Sportplatz Treisbach.
Der TSV Treisbach 1912 e.V. lädt hierzu alle Dorfbewohner
sowie Einwohner der umliegenden Orte herzlich ein.
Beginn: 17:00 Uhr
Kommt und feiert mit uns!
Es gibt heiße & kalte Getränke, Bratwurst, Currywurst und
Pommes.
Vorschau: Sonntag, 11. Dezember
15:00 Uhr Kinderweihnachtsfeier in Niederasphe,
Gemeindehaus (Erich Lenhardt);
für Kinder findet parallel ein Kindergottesdienst statt.
Wir freuen uns auf einen vorweihnachtlichen Abend mit euch!
Armin Payer, 1. Vorsitzender
13
haben sich am 25. November, dem internationalen Aktionstag, ein
Zeichen gegen Gewalt an Frauen gesetzt.
Zusammen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung haben sie vor dem Landratsamt die Fahne mit dem Aufdruck
„NEIN zu Gewalt an Frauen – frei leben ohne Gewalt“ gehisst und
mit Bannern diesen Satz auf Arabisch, Englisch, Französisch, Persisch, Spanisch und Türkisch demonstriert. Auch die Universitätsstadt Marburg, die Außenstelle der Kreisverwaltung in Biedenkopf
und weitere Gemeinden im Landkreis beteiligen sich an dieser Aktion und sind damit bundesweit in guter Gesellschaft. Zu den Gemeinden im Landkreis gehören Stadtallendorf (die Gemeinde und
Standorte des Beratungszentrums LOK), Fronhausen, Wohratal,
Lahntal und Steffenberg.
Landrätin Kirsten Fründt wies auf die vielfältigen Formen von Gewalt hin, denen Frauen weltweit und in Deutschland ausgesetzt sind.
„Dazu gehören häusliche Gewalt, sexuelle Belästigungen und Übergriffe, Missbrauch, Zwangsverheiratung und Menschenhandel oder
auch Diskriminierung, Diffamierung und Ausgrenzung als subtilere
Form von Gewalt.“ Alle, die hinsehen und Hilfe organisieren, wenn
sie Zeuge von Gewaltandrohungen oder -handlungen werden, würden einen wertvollen Beitrag leisten. „Heute geht es darum, ein
ganz deutliches Zeichen zu setzen, dass all diese Formen von Gewalt
absolut inakzeptabel sind, gegen geltendes Recht verstoßen und geahndet werden“, betonten die Landrätin und Oberbürgermeister
Dr. Thomas Spies.
Die Landrätin honorierte die aktive und engagierte Netzwerkarbeit
des Runden Tisches, der das vielfältige Präventions- und Unterstützungsangebote in Stadt und Landkreis organisiert.
„Jede vierte Frau erlebt in ihrem Erwachsenenleben mindestens
einmal körperliche oder sexuelle Übergriffe durch den eigenen Partner. Häusliche Gewalt ist in allen Bevölkerungsschichten die häufigste Ursache von Verletzungen bei Frauen. Mit der diesjährigen
Fahnenaktion ,Tür auf! Schutzräume für alle gewaltbetroffenen
Frauen‘ weisen wir deshalb besonders auf die wichtige Rolle der
Frauenhäuser im Hilfesystem bei häuslicher Gewalt hin“. erläuterte
die Frauenbeauftragte des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Claudia Schäfer.
Eine aktuelle Herausforderung bestehe darin, Frauen mit Beeinträchtigungen oder in unsicheren Lebenssituationen wie beispielsweise
einem fehlenden Aufenthaltstitel, entsprechende Schutzmöglichkeiten
zur Verfügung stellen zu können, sagte Schäfer.
Dr. Christine Amend-Wegmann, Leiterin des Gleichberechtigungsreferates der Stadt Marburg, betonte: „Ein wesentliches Ziel solcher
öffentlichen Aktionen besteht darin, Frauen, die Gewalt erfahren
haben, Mut zu machen, sich zu wehren und vor allem Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wir erleben immer wieder,
dass das den betroffenen Frauen sehr schwer fällt.“ „Deshalb ist es
so wichtig, dass sie professionell unterstützt werden. In Stadt und
Landkreis gibt es vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote, die untereinander gut vernetzt sind und wertvolle Arbeit leisten“, ergänzte der Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies.
Pressemitteilungen
Landkreis sucht Betreuer für Ferienfreizeiten
Informationsveranstaltungen im Landratsamt
Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit seinem Fachbereich Familie, Jugend und Soziales sucht wieder motivierte junge Leute als Betreuerinnen und Betreuer bei den
Ferienfreizeiten 2017. Die Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche finden in den kreiseigenen Ferienlagern Glücksburg und
Schuby an der Ostsee sowie in der Freizeit- und Bildungsstätte
Wolfshausen statt.
Am Freitag, 20. Januar 2017, findet im Landratsamt Marburg-Cappel
(Im Lichtenholz 60, Raum U 057, Nebeneingang Schubertstraße) um
18:00 Uhr eine unverbindliche Informationsveranstaltung statt. Hierzu
sind alle Interessierten ab 18 Jahren eingeladen.
Neben der Vorstellung der Freizeitstätten gibt es dabei wichtige Informationen zu den Voraussetzungen, die Interessierte mitbringen
sollten, zu den Freizeiten und den Vorbereitungen darauf und welche Möglichkeiten der Kreis zur Qualifizierung für die Betreuerinnen und Betreuer anbietet. Auch auf Fragen wie „Kann ich mir die
Tätigkeit als Praktikum anrechnen lassen?“ oder „Was kann ich selber aus der Tätigkeit mitnehmen?“ wird in der Informationsveranstaltung eingegangen.
Weitere Informationen sind beim Fachbereich Familie, Jugend und
Soziales des Landkreises unter den Telefonnummern 06421 4051477 oder 06421 405-1683 erhältlich.
Am Runden Tisch „Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder im
Landkreis Marburg-Biedenkopf“ haben sich zahlreiche Institutionen und Beratungsstellen als Netzwerk zusammengeschlossen, Die
Mitgliedseinrichtungen sensibilisieren mit ihrer Arbeit für die Wahrnehmung der vielfältigen Ausprägungen und Auswirkungen von Gewalt, sie beraten und unterstützen Betroffene und ihre Helferinnen,
bieten Programme für Täter an und arbeiten an der Verbesserung
von Hilfsangeboten und ihrer Bekanntmachung. Präventionsangebote und deren Weiterentwicklung sind ebenfalls ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt.
Schwerpunkte der intensiven Netzwerkarbeit sind derzeit unter anderem die Unterstützung geflüchteter Frauen, die in den Krisengebieten, auf der Flucht oder auch in Deutschland Gewalt erfahren
haben oder erfahren. Sexuelle Gewalt und Belästigung ist ein weiterer Arbeitsschwerpunkt. Der Frauennotruf Marburg e. V. führt
aktuell eine Informationskampagne zu sogenannten K.O.-Tropfen
durch. Immer stehen aber auch Hilfsangebote für Kinder im Blick,
die beispielsweise häusliche Gewalt miterleben und davon negativ
geprägt werden oder selbst direkt Gewalt erfahren.
Nähere Informationen:
Frauenbüro des Landkreises Marburg-Biedenkopf,
Telefon: 0 64 21 405-13 11,
E-Mail: [email protected]
Fahne vor dem Landratsamt ist
deutliches Zeichen gegen Gewalt
Internationaler Aktionstag
„Nein zu Gewalt an Frauen“
Marburg-Biedenkopf – Landrätin Kirsten Fründt und Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen Claudia Schäfer und Dr. Christine Amend-Wegmann sowie
weitere Vertreterinnen und Vertreter des Runden Tisches „Keine
Gewalt an Frauen und Kindern im Landkreis Marburg-Biedenkopf“
und Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg,
Telefon: 0 64 21 201 13 77,
E-Mail [email protected].
14
Amönau
Sonntag, den 4. Dezember 2016
Christel Jäger, An der Koppe 9
zum 75. Geburtstag
Mellnau
Dienstag, den 6. Dezember 2016
Hiltrud Tusche, Dämmersgrund 14
zum 85. Geburtstag
Wetter
Sonntag, den 4. Dezember 2016
Gisela Mensdorf, Römerplatz 6,
zum 70. Geburtstag
Behindertenbeauftragte
der Stadt Wetter (Hessen)
SozialeBeratungsangebote in Wetter
Individuelle Beratung & Hilfe bei:
· Antragstellung zum Schwerbehindertenrecht
· Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Terminabsprache: zwischen 18:30 und 19:30 Uhr
Sprechstunde: Hausbesuch nach Vereinbarung
Gisela Lind privat: 0 64 23/41 19 · E-Mail: [email protected]
Wohnberatung
Viele Menschen möchten im Alter oder bei Behinderung in
der vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Häufig ist die
Umgestaltung der angestammten Wohnumgebung notwendig, um auch weiterhin bequem, selbstständig und sicher
dort zu wohnen oder auch gepflegt zu werden.
Altenhilfe Wetter
Ehrenamt in der Altenhilfe Wetter
Wir suchen: Unterstützung bei der Betreuung von Menschen vor
Ort, z.B. Gespräche führen, gemeinsame Spaziergänge, usw.
Wir bieten: Beratung, Einarbeitung und Begleitung.
Ich freue mich schon jetzt auf ein Gespräch mit Ihnen!
Wohnberatung informiert über:
Barrierefreiheit in der Wohnung und im Wohnumfeld
Gibt Tipps zu Umbaumaßnahmen in der Wohnung
speziell im Eingang, im Bad, und in der Küche
Ausstattungsveränderungen wie z.B. Fußbodenbeläge,
Möbelumbauten mit Hinweisen zur Sturzprophylaxe
Technische Hilfsmittel wie Badewannenlifter, Haltegriffe, usw.
Entschärfung von möglichen Gefahrensituationen
Finanzierungsmöglichkeiten der Veränderungsmaßnahmen
Hilfestellung bei der Antragsstellung bei Kostenträgern
wird angeboten.
Wird ein Umzug in Erwägung gezogen, bietet die Wohnberatung Informationen zu Wohnalternativen vor Ort an und
unterstützt bei der Wahl der geeigneten Wohnform.
n
n
Marie-Christine Schön
E-Mail: [email protected]
n
n
n
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Beratungsstelle in Wetter
n
Der SoVD Kreisverband Biedenkopf bietet für seine Mitglieder kostenlose Beratung
an. Für ratsuchende Nichtmitglieder wird eine kostenlose Beratung angeboten.
Die Sozialberatung findet jeden Dienstag von 15.30 bis 18.00 Uhr im Rathaus Wetter,
Zimmer 42, Marktplatz 1, 35083 Wetter, statt. Das Sprechzimmer ist durch einen
Fahrstuhl barrierefrei zu erreichen, auf der Etage befindet sich eine Behindertentoilette. In dieser Zeit können Sie uns über Telefon 01 52-58 62 96 77 oder 0 64 2382 23 ebenfalls erreichen und Termine vereinbaren.
In dringenden Fällen können Sie unter folgenden Telefonnummern bis 18.00 Uhr
Termine vereinbaren: Helga Kläs, Tel. 0 64 23-5 45 78 20, Fax 0 64 23 -5 45 78 21,
Werner Dersch, Tel. 0 64 23-515 24. In ganz dringenden Fällen: Waldemar Becker,
34260 Kaufungen (SoVD Landesverband Hessen) unter der Tel. 0 56 05-92 9210.
Die Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Fällen erfolgt durch unsere
hauptamtlichen Juristinnen und Juristen nach vorhergehender Vereinbarung bzw.
Absprache mit dem o.a. Personenkreis.
n
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Irma Boltner · Fachstelle Wohnberatung Altenhilfe Wetter
Schulstraße 29 · 35083 Wetter · Tel.: 0 64 23/8 09-0
mailto: [email protected]
15
Sport- und Vereinsnachrichten
Fußball im Sportpark Binge,
Samstag, 3.12.2016, Anpfiff: 16.00 Uhr
VfB 09 Wetter – SG Oberliederbach
Volleyball
Biedenkopf-Wetter Volleys mit klarem Sieg
gegen das Schlusslicht
Zum letzten Heimspiel in der Verbandsliga in diesem Jahr empfängt
der VfB 09 Wetter mit der SG Oberliederbach aus dem Frankfurter
Raum eine Mannschaft aus dem oberen Tabellendrittel. Im Hinspiel
unterlagen die „Grünen“ nach einem überzeugenden Spiel knapp
mit 3:2.
Die SG Oberliederbach, technisch stark und landesligaerprobt, geht
favorisiert in diese Begegnung und hat seit sechs Spieltagen nicht
mehr verloren. Der VfB 09 Wetter hingegen benötigt unbedingt
einen Sieg um den Abstand zu den abstiegsgefährdeten Rängen zu
wahren. Keine leichte Aufgabe, zumal die Ergebnisse der letzten
Wochen nicht sehr erfolgreich waren. Wichtig wäre es, die zahlreich
vorhandenen Chancen effektiver zu nutzen und im Defensivbereich
keine Fehler zu machen.
Die Zuschauer können sich daher sicherlich auf ein packendes und
spannendes Spiel im Sportpark Binge freuen.
Dieter Brössel
BW Volleys I – FSV Bergshausen (25:12, 25:16, 25:23)
Schadlos hielten sich die BW Volleys gegen das Schlusslicht aus
Bergshausen. In den ersten beiden Sätzen dominierten die Volleys
ab der Satzmitte eindeutig das Geschehen. Im ersten Satz konnten
sich die Einheimischen mit druckvollen Aufschlägen und wirkungsvollen Angriffen schnell einen klaren 8:2-Vorsprung herausspielen.
Dann aber ließ der Druck im Aufschlag nach, sodass Bergshausen
durch effektive Schnellangriffe immer wieder zu Punkten kam.
Beim Stande von 13:12 war es dann Hanna Wecker, die mit ihren
druckvollen Aufschlägen den Spielaufbau von Bergshauen so erschwerte, dass diesen kein Punkt mehr gelang.
Auch im zweiten Satz ein ähnliches Bild. Nach ausgeglichenem Beginn gelang es den Volleys durch die Lufthoheit im Angriff sich auf
15:10 abzusetzen. Trotz einer kleinen Schwächephase ließen sie im
Schlussspurt nichts mehr anbrennen und beendeten auch diesen
Satz mit ihrer Angriffsdominanz nach 19:16 mit einer Serie von 6
Punkten in Folge. Im dritten Satz hatten sich die Gäste nun auf das
Spiel des BW Volleys-Teams eingestellt. Die Annahme zeigte nicht
mehr die gewohnte Souveränität, die Angriffe wurden durch die engagierte Block- und Feldabwehr entschärft und es schlichen sich Unkonzentriertheiten und mangelnde Kreativität auf Seiten der Volleys
ein. Ein 22:20 – Rückstand war die logische Konsequenz. Der Doppelwechsel mit Lea Fischbach und Alisha Kienast brachte neuen
Schwung und somit die Wende. Letztlich war es dann wieder der
Angriff, der den Satz und damit den Spielgewinn sicherte.
Im Lager der Volleys ist man insgesamt zufrieden, auch wenn die
Baustellen offensichtlich sind. Letztlich setzt man sich mit diesem
Sieg endgültig in der Tabellenspitze fest.
Für die BW Volleys spielten: Malya Autzen, Anna Borowek, Jelda
Efken, Lea Fischbach, Mirka Holthausen, Alisha Kienast, Pauline
Kunkler, Leonie Sauerwald, Alex Sharipov, Hanna Wecker
Volkmar Hauf
Wir suchen ab 1.1.2017
eine/n zuverlässige/n
Austräger/in
für den Wetteraner Boten
in der Kernstadt.
UND
Teilbezirk
in Oberrosphe.
für einen
Fußball
VfB Wetter – E2-Jugend
Gelungener Start in die Futsalrunde
Passend zum Novemberwetter heißt es „Hallo Hallenrunde“ für die
meisten Fußballer. Für die E2-Jugend ist dies gleichzeitig der erste
Kontakt mit den Futsal-Regeln, die in gerade mal zwei Hallentrainings verinnerlicht werden mussten. Besonders das Torwartspiel hat
es in sich, doch Lukas Reitz leistete sich nicht einen einzigen der
vielen möglichen Verstöße gegen die Spezialregeln. Erstaunt war
aber so mancher Spieler, dass man trotz der überschaubaren Größe
des Hallenspielfeldes in Stadtallendorf nach unglaublich kurzer Zeit
unglaublich schlapp sein kann. Zum Glück sind fliegende Wechsel
gestattet, so dass die zwölfminütige Spielzeit mit voller Power genutzt werden konnte.
Die Power der Wetteraner bekam als erstes die JSG Niederklein zu
spüren. Beim brasilianischen 7:1 erzielten Jason (4), Linus (2) und
Manuel (1) nach schönem Kurzpassfußball im Mittelfeld die Tore,
während Saboor „die Wand“ fast alle gegnerischen Angriffe an sich
abprallen ließ. Auch der nächste Gegner, der Zusammenschluss aus
Stadtallendorf und Ostkreis, konnte nichts Zählbares für sich verbuchen, leistete aber lange hartnäckig Widerstand gegen das dribbelstarke Mittelfeld mit Anton und Tom, bis Jason mit dem
erlösenden 1:0 den Sieg klarmachte. Gegen Lahntal erzielte Jason
einen Hattrick zum 3:0, und auch im nächsten Spiel schenkte er dem
Gegner, diesmal dem FV Wehrda, dreimal ein. Allerdings stand dieses Spiel auf Messers Schneide, Wetter musste zwei Gegentore hinnehmen. Im letzten Spiel traf man dann auf die bis dahin ebenfalls
ungeschlagenen Kirchhainer. Beide Mannschaften schenkten sich
nichts und kamen beide zu jeweils einem Tor, somit geht das 1:1 absolut in Ordnung. Damit herrschte Gleichstand nach Punkten, Wetter hatte aber das wesentlich bessere Torverhältnis (15:4) und ist
damit aktuell Tabellenführer.
Für Wetter spielten: Jason Lee Bäcker (12), Lukas Reitz, Anton Berger, Manuel Tabery (1), Tom Kronstein, Saboor Ahmad, Linus Bernhardt (2).
Carsten Staubus-Bäcker
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sich bitte per Telefon oder
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Baggerarbeiten
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derruft er schließlich
seine wissenschaftliche
Erkenntnis.
Diesen ersten Teil aus
Brechts Stück zeigen
die Darsteller fast
komplett bereits am
Samstag, 3. Dezember,
ab 18 Uhr auf dem
Klosterberg in Wetter,
während des sogenannten Bergfestes.
Die Zuschauer können sogar schon einen
Blick auf den gealterten, erblindenden Galileo erhaschen, der
von Hans Kaiser im
zweiten Teil des Dramas gespielt wird.
Mitglieder und Theaterfreunde sind herzlich dazu eingeladen,
in das Leben des Galilei einzutauchen. Nach
der ausschnitthaften
Vorführung lädt der Verein zum gemütlichen Beisammensein mit
Buffet ein.
Aktuelles
Zwischen Wissen und Genuss
Die Erde ist nicht der Mittelpunkt des Universums – welch eine törichte, absurde, ketzerische Annahme! So jedenfalls bewertet die
geistliche Obrigkeit im Italien des 17. Jahrhunderts die Forschungsergebnisse des Universalgelehrten Galileo Galilei. Er stellt damit
das alte Weltbild auf den Kopf und sorgt ordentlich für Aufruhr
unter den steifen Würdenträgern der Kirche.
Galileos Name ist untrennbar verbunden mit dem heliozentrischen
kopernikanischen Weltbild, das auf der Annahme basiert, dass sich
die Planeten um die Sonne bewegen. Und die Geschichte dahinter
ist so mitreißend, dass sich auch der deutsche Dramatiker und Lyriker Bertolt Brecht mit der Frage nach dem Zusammenhang von
Wissen(schaft), Macht und Verantwortung auseinandersetzte. Herausgekommen ist dabei das Drama „Das Leben des Galilei“, das
der Wetteraner Theaterverein im Frühjahr 2017 – Premiere ist am
24. März – auf die Bühne bringt. Es zeigt den Menschen hinter dem
großen Namen: als Wissenschaftler und Genussmensch, der aus
Angst vor seinem leiblichen Wohl seine Lehre widerruft.
23 Darsteller zwischen 9 und 69 Jahren stemmen das Stück, teilweise
in Doppelrollen. Dabei ist unter anderem die Hauptfigur doppelt
besetzt. Rüdiger Clasani spielt den Galileo mit Ende 40, der mit seiner Tochter Virginia (Jana Drescher), seiner Haushälterin Frau
Sarti (Sabine Kaiser) und deren Sohn Andrea (Eric Lindenstruth)
in Padua lebt. Er forscht hauptsächlich im Bereich der Physik sowie
der Astronomie und hat sich bereits einen Namen gemacht. Dennoch ist das Geld immer knapp, sodass er seinen Lebensunterhalt
als Mathematiklehrer, mit Privatschülern und durch nützliche Erfindungen verdienen muss. Ein in Holland konstruiertes Fernrohr
verbessert Galileo und gibt es als seine eigene Erfindung aus. Mit
diesem neuen Teleskop kann er beweisen, dass nicht die Erde, sondern die Sonne der Mittelpunkt des Universums ist, und widerspricht damit der katholischen Kirche. Diese untersagt ihm die
Verbreitung seiner Lehren. Als die Inquisition mit Folter droht, wi-
Bild: Galileo (Rüdiger Clasani, hinten rechts) und sein Linsenschleifer
Federzoni (Harald Althaus, hinten links) können es nicht fassen: Der
gesamte Hofstaat einschließlich des Hofmarschalls (Marc Oekei, vorne
rechts) halten Cosmo des Medici, den neunjährigen Großherzog von
Florenz (Jette Keuchel) davon ab, einen Blick durch das Fernrohr zu
werfen.
Simone Schwalm (Schriftführerin Theaterverein Wetter)
„Schnupper“- Chorprobe beim
Orpheus – warum?
Der „Orpheus“ ist einer der ältesten Vereine in Hessen und der Älteste
in der Stadt Wetter.
In einer Zeit, in der immer mehr Männerchöre aus der Chorlandschaft verschwinden, hat auch der „Orpheus“ zu kämpfen, was den Fortbestand des
Chores angeht. Noch scharen sich jeden Mittwochabend rund 20 bis 25
Sänger um Chorleiterin Ruslana Eidam. Und doch ist es absehbar, dass
eine Zeit kommen wird, in der die Singfähigkeit des Chores nicht mehr gegeben sein wird und diese Zeit kann schon sehr nahe sein… Eine Stadt wie
Wetter ohne Chorgesang? Für viele nicht vorstellbar und doch nicht unrealistisch.
Doch der „Orpheus“ wäre nicht der „Orpheus“, wenn er diesem Trend einfach tatenlos zusehen würde. Längst machen sich die Verantwortlichen im
Verein Gedanken darüber, wie der Fortbestand des Chores sichergestellt
werden kann. Einer dieser Gedanken ist eben eine solche „SchnupperChorprobe“ mit dem Ziel, Menschen an den Chorgesang heranzuführen,
um den Chorgesang in Wetter vor dem „Aus“ zu bewahren.
Diese „Schnupper“-Aktion darf durchaus auch als Appell an die Wetteraner
Bürger gesehen werden, zu helfen, die Fahne des Männergesanges in Wetter hoch zu halten! Dabei braucht sich tatsächlich niemand vor dem Singen
zu fürchten und schon gar nicht davor, am 14.12. um 19:30 Uhr den Weg
zum Klosterberg zu finden. Ganz im Gegenteil: Singen verbindet, Singen
schafft Freundschaften, Singen ist nachweislich gesund und wo gesungen
wird, ist immer auch jede Menge Geselligkeit zu finden. Darüber hinaus
muss niemand ein „Pavarotti“ sein, um im „Orpheus“ mitsingen zu können,
für Hemmungen gibt es also überhaupt keinen Grund.
Über eine reges Interesse und eine rege Beteiligung bei der „Schnupper“Chorprobe würden sich die Sänger sehr freuen, es wäre der erste und
gleichzeitig so wichtige Weg in eine hoffnungsfrohe Männerchor-Zukunft...
Der Vorstand des VMGV „Orpheus“
„Schnupper“-Chorprobe
Wir laden ein, am Mittwoch,
14.12. 2016
um 19:30 Uhr
ins Vereinsheim am
Klosterberg! Willkommen ist jeder
Altersbeschränkung),
der Geselligkeit
schätzt und der sich vorstellen kann,
den „Orpheus“ gesanglich zu verstärken!
(ohne
Besonderheiten an diesem Abend:
für alle
frei!
Essen und Getränke
Jede Menge
Spaß!
d
Wir freuen uns über jeden, der am
14.12.
Weg
zum
Klosterberg findet!
den
Eckhard Scherer
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beim „Orpheus“
VMGV „Orpheus“1838 Wetter e.V.
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Ihren Weihnachtsbaum selbst!
am Samstag, 10. Dezember 2016
von 10:00 bis 16:00 Uhr
Dort erwartet Sie nicht nur Ihr
zukünftiger Weihnachtsbaum,
sondern auch Wildschweinbratwurst
vom Grill und heißer Glühwein.
Für unsere jüngsten Besucher
gibt es Kinderpunsch.
Kleiner Wegweiser für Stollenliebhaber
· Die Haltbarkeit beträgt bei 5°C bis 12°C ca. 90 Tage.
· Der Kunststoffbeutel, in dem Sie Ihren Stollen erwerben,
ist hochwertig und für die Aufbewahrung sehr gut geeignet.
Bitte verschließen Sie ihn hierfür luftdicht, aber erst nachdem der Stollen wieder auf Lagertemperatur abgekühlt ist.
Sonst führt die Kondensnässe zu Schimmelbildung. Das
gleiche Prinzip gilt übrigens auch für Ihre Tupperdosen.
· Kühlschränke sind nur bedingt geeignet. Zum einen
wegen der zu hohen Luftfeuchte und zum anderen kann
Stollen wie alle fetthaltigen Lebensmittel Fremdgerüche annehmen.
· Achten Sie auf einen dunklen Lagerort, am besten in
einem Karton, Wärme und Sonneneinstrahlung beschleunigen den Zerfall von Fetten, sie werden ‚ranzig‘.
· Der Keller ist immer ein geeigneter Aufbewahrungsort,
in der Wohnung alternativ das Schlafzimmer.
TIPP: Der Stollen kann bedenkenlos eingefroren werden.
Es gefriert lediglich der Wasseranteil im Stollen, die Aromastoffe können sich sogar weiter entfalten. Es ist also kein
Märchen, dass ein nach längerer Zeit aufgetauter Stollen
aromatischer schmecken kann als ein frischer.
Auch der Nikolaus hat
sein Kommen zugesagt.
Sie können sich Ihren Baum
(Nordmanntanne) aussuchen
und selbst schlagen.
Auf Wunsch helfen Ihnen
gerne unsere Forstwirte.
Das Forstamt Burgwald lädt herzlich ein, einen
Erlebnistag im Wald zu verbringen und freut sich
auf regen Besuch.
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Sandhute 1 (an der B62)
35094 Lahntal-Goßfelden
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Hallo Kinder!
Wenn ihr bis 8 Jahre alt seid und eure Stiefelchen
mit eurem Namen im Edeka-Markt bis zum
3. Dezember 2016 vorbeibringt, wird euch der
WWF-Panda zusammen mit dem Nikolaus am
Dienstag, dem 6. Dezember 2016
in der Zeit von 16:30 bis 17:30 Uhr euren Stiefel gefüllt zurückgeben.
Zum Weihnachtsfest und Jahreswechsel: Wild und Geflügel aller
Art aus der Region!
Denken Sie bitte an Ihre
Vorbestellung
bis Mittwoch, 14.12.2016
bei unserem Metzgermeister
Jan Kurzeknabe unter Tel. 0 64 23/94 22 21 oder direkt an der Bedienungstheke.
Das gesamte EDEKA-Team Noé wünscht Ihnen
eine besinnliche Vorweihnachtszeit!
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