Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Wetter (Hessen) Freitag, 2.12.2016 · Nr. 48 WETTERANER BOTE Amönau · Mellnau · Niederwetter · Oberndorf · Oberrosphe · Todenhausen · Treisbach · Unterrosphe · Warzenbach · Wetter Schulstr. 1 · 35083 Wetter Tel. 0 64 23/78 77 Der Kaninchenzuchtverein H 531 Wetter lädt ein zur N i ko l a u s a k t i o n vom 28.11.–5.12. 67. KV-Schau, 49. KV-Jugendschau und 29. Allgemeinen Schau (spätestens) vom 3.-4.12.2016 Können alle Kinder Ihre Stiefel bei uns in der Apotheke Abgeben. Am 6.12. ab 10:00 Uhr können die vom Nikolaus befüllten Stiefel von den Kindern wieder abgeholt werden. Samstag ab 10:00 Uhr Sonntag ab 11:00 Uhr In der Stadthalle Wetter 'HU(LQWULWWLVW)UHL Wir freuen uns auf euch! Stephan G. Schröder Fuhrstraße 38 Filialleitung: 35083 Wetter Dr. Gisela Altpeter www.apotheke-wetter.de VORANKÜNDIGUNG! Nordmanntanne 1,4 - 2 Meter groß A-Ware STÜCK 99 12. Verkaufsstart: 6.12. REWE Kranich OHG 35083 Wetter, An der Bleiche 1 A U F WU N S C H L I E F E RU N G FÜR 2.- € 2 Jugendförderung 3 Aus dem Rathaus Auch bei den 14 – 17-jährigen Jugendlichen konnten die Zuschauer attraktiven und torreichen Begegnungen folgen. Ohne Punktverlust erreichte hier das Team von „BallerDasDingRein Istanbul“ den obersten Tabellenplatz. Kurz dahinter die Mannschaften „Dynamo Tresen“ und „Yayabobo Bomber“. Zur Erinnerung an das Turnier gab es für die Teilnehmer/-innen Urkunden und Medaillen. Die diesjährige Spielzeugbörse der JugendFörderung fand am 12. November statt. Mit über 70 Tischreservierungen war die Stadthalle Wetter (inkl. Bürgerhaus) nahezu voll belegt. Einige Anbieter nutzten bereits die Aufbauzeit um miteinander zu handeln und Käufe zu tätigen. Aber auch die zahlreichen Besucher der Börse konnten so manches Schnäppchen ergattern. Wie im vergangen Jahr wurde der Aufund Abbau der der Tische von der Jugendfeuerwehr Amönau übernommen. Aktuelles aus dem Rathaus Veranstaltung „Sport und Flüchtlinge“ Mit dem Programm „Sport und Flüchtlinge“ unterstützt das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport die hessischen Städte und Gemeinden, in denen Sportvereine und andere Institutionen Sport- und Bewegungsangebote für Flüchtlinge bereits durchführen oder initiieren wollen. Um das Sportund Freizeitinteresse der in Wetter lebenden Flüchtlinge zu fördern und vor allem die Integration in die einzelnen Sportvereine und Institutionen zu unterstützen, hatte die Stadt Wetter (Hessen) am Freitag, dem 25. November 2016 ein „Begegnungscafé“ zwischen den Vereinen und den in Wetter lebenden Flüchtlingen organisiert. Die Organisatoren, Sportcoach R. Wiederstein und die Stadtverwaltung Wetter freuten sich sehr über den guten Zuspruch der Veranstaltung. Ca. 80 Personen informierten sich bei gemütlicher Runde mit Kaffee und Kuchen über das Angebot der elf teilnehmenden Vereine, die nicht nur aus Wetter kamen, sondern auch aus den Nachbargemeinden vertreten waren. Eine große Hilfe für die Kommunikation zwischen Vereinen und Flüchtlingen waren die eingeladenen Übersetzer in Persisch und Arabisch. Besonders großes Interesse fanden die Flüchtlinge an Fußball, Schwimmen und Handarbeit. Die Handarbeit wurde sogar vor Ort noch in die Tat umgesetzt: der Kunstverein Wetter hatte die wunderbare Idee, alle anwesenden Flüchtlinge und Gäste mit ihrem Handabdruck auf einer Leinwand zu verewigen. Entstanden ist ein tolles und beeindruckendes Kunstwerk, welches durch die vielen bunten Farben und unterschiedlichen Handflächen die Vielfalt der Menschheit ausdrückt und dass man gemeinsam etwas bewegen und erschaffen kann. Wir hoffen mit dieser Begegnung einen guten und wichtigen Beitrag für die Integration der in Wetter lebenden Flüchtlinge geleistet zu haben und bedanken uns ganz herzlich bei den Vereinen für ihr Engagement, bei allen Organisatoren, dem Ortsbeirat Wetter und freiwilligen Helfer/Innen, die uns bei der erfolgreichen Veranstaltung unterstützt haben. Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister Spielzeugbörse 2016 Kleiner Programmhinweis: Am Freitag, dem 16. Dezember veranstaltet die JugendFörderung eine „After School Party“ im „Bullenstall“ Wetter. Eingeladen sind alle Kinder und Jugendliche im Alter von 8 – 15 Jahren. Die Discoveranstaltung läuft von 18:00 – 21:00 Uhr. Senioren .UHLVDXVVFKXVV )DFKEHUHLFK9RONVKRFKVFKXOH 'DV7HDPGHV6HQLRUHQWUHIISXQNWHV:HWWHU$GLHYKV XQGGLH6WDGW:HWWHUODGHQDOOH6HQLRULQQHQ6HQLRUHQ XQGLQWHUHVVLHUWH%UJHUHLQ Jugendförderung November-Veranstaltungen der JugendFörderung Nordkreis 1LNRODXVIHLHU Am Samstag, dem 26.11.2016 veranstaltete die JugendFörderung Nordkreis ein Fußball-Hallenturnier für Kinder und Jugendliche. Im Haus am Wollenberg in Sterzhausen lieferten sich rund 70 Spielerinnen und Spieler ein faires Turnier. Gespielt wurde in drei Altersklassen. Bei den 6 – 10-jährigen konnte sich am Ende das Team „World Five“ durchsetzen. Die „Killer Gang“ erspielte sich den zweiten Platz. Als dritte Mannschaft durften „Die Holzköpfe“ auf das Siegertreppchen steigen. /LHGHU5HLPHXQG*HGLFKWH]X1LNRODXV EHL.DIIHH.XFKHQ 'LHQVWDJ YRQ8KUELV8KU LQGHU$OWHQWDJHVVWlWWHLQ:HWWHU Das Bild zeigt das Starterfeld der 6 – 10-jährigen In der Altersklasse 11 – 13 Jahre behielt das Team der „Kings“ die Oberhand. „Die Namenlosen“ und „Bene Ludus“ mussten sich mit den Plätzen 2 und 3 zufrieden geben. ,QIRUPDWLRQHQ]XGLHVHPXQGDQGHUHQ9RUWUlJHQILQGHQ6LHLP9+6 6HQLRUHQKHIWRGHUDXIGHU+RPHSDJHZZZYKVPDUEXUJELHGHQNRSIGH 4 $EIDKUWVRUWH $EIDKUWV]HLWHQ %XV 7RGHQKDXVHQ+VW5L6LPWVKDXVHQ 8KU 0HOOQDX8QWHUGRUI 8KU 0HOOQDX6FKXOH 8KU 2EHUURVSKH%*+ 8KU 8QWHUURVSKH%*+ 8KU 1LHGHUZHWWHU%*+ 8KU :HWWHU+VW7DQQHQZHJ 8KU %XV 7UHLVEDFK%*+ 8KU 7UHLVEDFK:DU]HQEDFKHU6WUDH 8KU :DU]HQEDFK)HXHUZHKU 8KU 2EHUQGRUI2UWVPLWWH 8KU $P|QDX.DONZHUN 8KU $P|QDX*UXQGVFKXOH 8KU 5FNIDKUWGHU%XVVHXP8KU (LQHWHOHIRQLVFKH$QPHOGXQJ7HO)UDX6WDUN HUOHLFKWHUWXQVQDWUOLFKHLQHEHVVHUH3ODQXQJIUGDV OHLEOLFKH:RKO$EHUDXFK.XU]HQWVFKORVVHQHVLQG VHOEVWYHUVWlQGOLFKKHU]OLFKZLOONRPPHQ bQGHUXQJHQGHV3URJUDPPVVLQGJUXQGVlW]OLFKP|JOLFK XQGRIWXQYRUKHUVHKEDU 0DJLVWUDW GHU6WDGW:HWWHU+HVVHQ Adventsnachmittag für Seniorinnen und Senioren am Samstag, 10. Dezember 2016 14:00 – 17:00 Uhr Stadthalle Wetter %HJUXQJ 0DUEXUJHU-RGHOJUXSSHÅ'XUFKHLQDQG´ 5FNEOLFNLQ%LOGHUQX9RUVFKDX 9HUDEVFKLHGXQJ(KUHQDPWOLFKH+HOIHULQQHQ .DIIHHXQG.XFKHQ 6N\6KDNHUV$P|QDX-D]]WDQ] 0DUEXUJHU-RGHOJUXSSHÅ'XUFKHLQDQG´ *HGDQNHQ]XP$GYHQWPLW 3DVWRU(ULFK/HQKDUGW :HLKQDFKWVYHUORVXQJ $EVFKOXVVOLHGHU 'LH$QXQG$EIDKUWHUIROJWGXUFKGDV %XVXQWHUQHKPHQGHU)D8GR'LHKO Ortsvorsteher/-beirat Private Kleinanzeigen Einladung zur Ortsbeiratssitzung Kaufe Haus oder Grundstück: Familie sucht ein EFH oder Grundstück in Wetter in ruhiger Lage. (E-Mail: [email protected] / Tel. 0151 - 21 54 40 50) Hiermit lade ich zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Todenhausen am Donnerstag, dem 8.12. 2016 um 20.00 Uhr in das Bürgerhaus ein. Tagesordnung: 1. Eventuelle Mitgliedschaft beim HVT 2. Planung für 2017 3. Verschiedenes gez. R. Funk (Ortsvorsteher) Gewerbliche Kleinanzeigen WILDVERKAUF IM ALTEN FA WETTER, FKB-STR. 17, IMMER FREITAGS VON 14 - 16:30 Uhr. ALLES FRISCHE WARE! Wildschwein: Gulasch, Rücken, Keule, Steaks, Wurst, Würstchen. Rehwild: Gulasch, Keule, Rücken, Schulter. Rotwild: Keule, Schultern, Rücken, Braten, Gulasch, Steaks, Gehacktes. Bestellung in der Woche: Jürgen Kuss, Tel. 0 64 23 - 542 645. Ortsbeirat Unterrosphe Einladung zu einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung am Mittwoch, 7.12.2016 um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Ortsvorstehers 3. Neuwahl Schriftführer 4. Verschiedenes Bereits um 19 Uhr treffen sich die Vereinsvertreter zur Vorbereitung des Glühweinabends im DGH. gez. F. Lies Nagel- und Kosmetikstudio Anja Wagner Nagelmodellage, Naturnagelverstärkung, Maniküre, Med. Fußpflege, Fußmodellage, Gesichts- Behandlungen, Haarentfernung, Wimpernverdichtung. Permanent Make-up – Angebot von Oktober bis Dezember 2016: Lidstrich für 200,- EUR. Termin nach Vereinbarung. Tel. 0 64 23 / 92 69 19 Schutzmann Sprechzeiten beim Schutzmann vor Ort Sprechzeit im Dezember: Donnerstags, 16.00 – 18.00 Uhr Am Donnerstag, dem 29.12. 2016 findet keine Sprechzeit statt. Im Bürgerbüro, Rathaus. In dringenden Fällen ist die Polizei über den NOTRUF 110 oder bei Fragen unter der Rufnummer 0 64 21 / 40 60 zu erreichen. Martin Schneider, Polizeioberkommissar, Schutzmann vor Ort für die Gemeinden Cölbe, Lahntal, Münchhausen und die Stadt Wetter/Hessen. Tel.: 0 64 21 – 88 14 14 Fax: 0 64 21 – 88 14 40 5 Müllabfuhr 5.12. – 11.12.2016 Neues aus der Bücherei Belletristik Beckett, Simon Ludwig, Stephan Strelecky, John Vesper, Elke Kernstadt Amönau Totenfang – der 5. Fall für David Hunter Zorn - Vom Lieben und Sterben Das Café am Rande der Welt Die Wolkenraths 2 Die Träume der Töchter Mellnau Niederwetter Oberndorf Kinder- u. Jugendliteratur Langen, Annette Schait, Adelheid Maar, Paul Lange, Kathrin Adventspost von Felix Nikolaus und der dumme Nuck Sams im Glück Herz aus Glas 1 Sachbücher Berger, Ulrike Burau, Ralf der Urzeit! Starmer, Anna Nilsen Morken, Miriam Wohnen mit Farben Skandinavische Winterzeit Hörbücher / u.a. Amory, Cleveland Erlhoff, Kari McFarlane, Mhiari Die Katze, die zur Weihnacht kam Die drei ??? Gefahr im Verzug Es muss wohl an dir liegen Biotonne Restmüll R1 Biotonne Gelber Sack Restmüll R1 Papier Biotonne Restmüll R1 Biotonne Mittwoch Montag Dienstag Donnerstag Montag Dienstag Mittwoch Montag Dienstag 7.12.2016 5.12.2016 6.12.2016 8.12.2016 5.12.2016 6.12.2016 7.12.2016 5.12.2016 6.12.2016 Unterrosphe Oberrosphe/ Todenhausen Restmüll R1 Dienstag 6.12.2016 Restmüll R1 Montag 5.12.2016 Biotonne Mittwoch 7.12.2016 Restmüll R1 Montag 5.12.2016 Treisbach Biotonne Dienstag 6.12.2016 Gelber Sack Donnerstag 8.12.2016 Warzenbach Restmüll R1 Montag 5.12.2016 Biotonne Dienstag 6.12.2016 Alle Angaben sind ohne Gewähr – es gelten die Abfuhrdaten in dem Abfuhrkalender für den jeweiligen Stadtteil! Wie blind ist der Maulwurf? Dinosaurier - Entdecke die Welt Wetter ist uns wichtig! Zeitschriften Testheft der Stiftung Warentest / Finanztest / Psychologie heute / Photon / Bild der Wissenschaft / Arbeitskreise: Sie sind jederzeit herzlich eingeladen! Kernstadt und Verkehr, Wirtschaft und Soziales – Jahresabschluss – am Mo., 12.12.2016 ab 20:00 Uhr, „Zum Alten Fritz“ Inhalte: Lockeres Beisammensein bei geistigen Getränken und Knabbereien Ansprechpartner: Harald Althaus, Richard Heß, Ulf Geisel und Martin Krieger sowie Astrid Wagner, Dr. Wolfgang Engelhardt und Franz Mehring Öffnungszeiten: Dienstag + Donnerstag 9.00 – 12.45 Uhr + 13.45 – 17.30 Uhr Mittwoch 9.00 – 13.15 Uhr / T. 0 64 23 / 54 14 46 (gegenüber der Wollenbergschule, Weinstr. 11) Ab 29.11. bis 1.12. ist die Stadt- und Schulbücherei geschlossen! Wohlfühlpakete: Für Jung & Alt! Wir freuen uns auf Sie! Nahwärme Hallenbad Bücherwürfel geöffnet, täglich 8-19 Uhr Nehmen - Tauschen - Bringen Ansprechpartner: Gisela und Günther Usinger und Renate Zerfaß Das Hallenbad Wetter informiert: Termine Dez. 2016 Sehr geehrte Badegäste, am Freitag, d. 9. Dezember 2016 haben wir aufgrund unserer Weihnachtsfeier von 14:00 bis 19:00 Uhr für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. Bekanntmachungen Ordnungsamt Fundrecht gez. Bordt (Betriebsleiter) Bekanntmachung Bei der Stadt Wetter lagern verschiedene Fundgegenstände, die nachstehend aufgeführt sind. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nach § 973 BGB ist abgelaufen und die zum Teil gut erhaltenen Sachen können an interessierte Mitbürger nach Ablauf der unten genannten Frist abgegeben werden. Die Ordnungsbehörde bittet um vorherige Terminabsprache. 1 Moped (hier besteht Instandsetzungsbedarf) 1 Mountain-Bike 1 Jugendfahrrad 2 Herrenfahrräder 3 Kinderfahrräder (für Kinder bis 3 Jahren geeignet, ) 1 Kinderwagen (Buggy) (mit Gebrauchsspuren) 1 Bobby – Car (sehr gut erhalten) Die Frist zur Anmeldung von Besitzansprüchen endet am 15. Dezember 2016 und ist schriftlich oder durch persönliche Vorsprache während der Dienststunden beim Bürgerbüro im Rathaus, EG, Markplatz 1 zu stellen. ( 06423 – 82 50 82 51) gez. Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister 6 die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz, den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadtwerke berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten BilanzierungsBewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz, des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Die Eröffnungsbilanz und der Jahresabschluss einschl. Lagebericht der Stadtwerke wurden nach den Vorschriften der §§ 242 - 256 und §§ 264 - 289 HGB und den Sondervorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes erstellt. Unsere Prüfung ergab, dass die Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes und die handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften beachtet wurden. Bestandsnachweise lagen in erforderlichem Umfang vor. Die Vermögens- und Schuldposten wurden ordnungsgemäß nachgewiesen und durch Saldenlisten, Saldenbestätigungen, Tagesauszüge, Protokolle und andere Unterlagen belegt. Die Eröffnungsbilanz und der Jahresabschluss entsprechen der Gliederung entsprechend der Formblätter der Formblattverordnung i. S. d. §§ 23 f. EigBGes. Die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2012 sowie der sich anschließende Jahresabschluss zum 31.12.2012 wurden ordnungsgemäß aus den Inventaren und der Buchhaltung des Eigenbetriebes entwickelt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Eröffnungsbilanz und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächliches Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtwerke. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadtwerke und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Marburg, den 23. September 2016 Thomas Decher, Leiter der Revision“ III. Öffentliche Auslegung Die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Wetter (Hessen) liegen in der Zeit vom 5. Dezember 2016 bis einschließlich 13. Dezember 2016 während den Servicezeiten zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Wetter (Hessen) öffentlich aus. Ansprechpartner im Rathaus: Michael Schwarz Leitung Fachbereich 1 / Betriebsleitung Stadtwerke (1. Obergeschoss, Zimmer 31) Marktplatz 1 · 35083 Wetter (Hessen) Tel. (06423) 8225 E-Mail: [email protected] Wetter (Hessen), 2. Dezember 2016 Der Magistrat der Stadt Wetter (Hessen) Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister Wasserzählerablesung 2016 in Wetter Zählerselbstablesung Auch die Jahresabrechnung 2016 führt der ZMW wieder mit Hilfe der Selbstablesung der Wasserzähler durch. Alle Kunden werden Mitte Dezember angeschrieben und gebeten, bis spätestens 31.12.2016 ihre Zählerstände abzulesen und uns unter der im Schreiben genannten Möglichkeiten zu übermitteln. Später eingehende Zählerstände können nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte geben Sie nur die vollen Kubikmeter (SCHWARZE Zahlen) an. Die Nachkommastellen (rote Zahlen) werden nicht benötigt. Die abgelesenen Zählerstände werden anhand Ihres gemeldeten Zählerstandes auf den Stichtag 31.12.2016 maschinell hochgerechnet. Daher kann es zu Abweichungen zwischen Ihrem abgelesenen Zählerstand und dem auf der Jahresabrechnung ausgewiesenen Zählerstand kommen. Um eine reibungslose Jahresabrechnung zu ermöglichen, bitten wir um eine fristgerechte Rückmeldung. Die Jahresabrechnung erhalten Sie voraussichtlich Ende Januar. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns schon heute! Flügelradzähler Ringkolbenzähler Bitte den Zählerstand ohne Kommastellen eintragen! Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke Gießen Stadtwerke: Amtliche Bekanntmachung Feststellung und Offenlegung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Wetter (Hessen) I. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 15. November 2016 folgenden Beschluss gefasst: 1) Die von der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf geprüfte Eröffnungsbilanz sowie der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2)Der Jahresverlust in Höhe von 182.901,28 EUR wird auf neue Rechnungen vorgetragen. 3)Der Betriebsleitung der Stadtwerke Wetter wird die Entlastung erteilt. II. Der Bestätigungsvermerk der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf lautet wie folgt: „Wir haben die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 und den Jahresabschluss zum 31.12.2012 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung – und des Lageberichtes der Stadtwerke Wetter für das Geschäftsjahr vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss und Lagebericht nach den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden länderspezifischen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stadtwerke. Unsere Aufgabe war es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz, den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben die Eröffnungsbilanz- und Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 27 EigBGes unter grundsätzlicher Beachtung der von IDW und IDR festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf Amtliche Bekanntmachung Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen) - Benutzungssatzung Aufgrund der §§ 25, 26, 27, 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2015 (GVBl. S. 366) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) sowie §§ 22, 22a, 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert durch Artikel 1 7 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015, BGBl. I S. 1802) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter (Hessen) am 15.11.2016 die folgende Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen) - Benutzungssatzung beschlossen: §1 Träger und Rechtsform (1) Die Stadt Wetter (Hessen) unterhält die Tageseinrichtungen für Kinder als öffentliche Einrichtungen. Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis. (2) In den Tageseinrichtungen für Kinder werden Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten betreut. §2 Aufgaben (1) Die Tageseinrichtungen für Kinder haben gemäß § 26 HKJGB einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen. Die Erziehung des Kindes in der Familie wird ergänzt und unterstützt und die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote gefördert. Aufgabe der Tageseinrichtungen für Kinder ist insbesondere durch differenzierte Erziehungsarbeit die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben. (2) Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 26 HKJGB sollen die pädagogischen Fachkräfte mit den Erziehungsberechtigten und den anderen an der Bildung und Erziehung des Kindes beteiligten Institutionen und Tagespflegepersonen partnerschaftlich zusammenarbeiten. (3) Im Übrigen bestimmen sich die Aufgaben nach der Konzeption für die pädagogische Arbeit in den Kindertagesstätten der Stadt Wetter (Hessen). §3 Kreis der Berechtigten (1) Die Kindertagesstätten stehen grundsätzlich allen Kindern, die in der Stadt ihren Wohnsitz (Hauptwohnung i. S. des Melderechts) haben, vom vollendeten 3. Lebensjahr an bis zum Schulbesuch offen. (2) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertagesstätte besteht nicht. Soweit möglich, soll die Aufnahme in der von den Eltern bevorzugten Einrichtung erfolgen. §4 Aufnahmeantrag (1) Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung bei der Stadtverwaltung. Über die Aufnahme wird gemäß Satzung durch einen schriftlichen Bescheid der Stadtverwaltung entschieden. (2) Eine Aufnahme kann nur erfolgen, wenn die Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigen, dass sie die Belehrung des RobertKoch-Instituts nach § 34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes zur Kenntnis genommen haben; § 8 bleibt unberührt. §5 Aufnahmekriterien (1) Die Aufnahme erfolgt nach dem Eingang der schriftlichen Anmeldung nach § 4 Abs. 1 gemäß dem Alter des Kindes. Dabei wird das ältere Kind vor dem jüngeren Kind der jeweiligen Altersgruppe berücksichtigt, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. (2) Bevorzugt aufgenommen werden zunächst Kinder, die aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen der Förderung und Betreuung bedürfen. Danach werden ferner entsprechend § 24 SGB VIII bevorzugt die Kinder berufstätiger und in beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung befindlicher Erziehungsberechtigter bzw. Erziehungsberechtigter in Ausbildung, Fortbildung etc., aufgenommen, die aus diesem Grund auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind, wenn die Berufstätigkeit, das Ausbildungsverhältnis und Studium durch entsprechende schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers, Ausbildungsträgers oder Hochschule nachgewiesen wird. (3) Die Ganztagsplätze und/oder die Plätze mit Mittagsbetreuung werden vorrangig an Kinder vergeben, deren Erziehungsberechtigte berufstätig sind und/oder die Voraussetzungen gemäß Abs. 2 erfüllen, insbesondere wenn es sich dabei um Alleinerziehende handelt. Die regelmäßige Berufstätigkeit oder Ausbildung über den Nachmittag ist auf Verlangen durch schriftliche Bestätigung nachzuweisen. (4) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, werden nicht aufgenommen. (5) Kinder, die wegen ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung einer Sonderbetreuung bedürfen können nur aufgenommen werden, wenn dem individuellen Förderbedarf des Kindes entsprochen werden kann und die organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. (6) Ortsfremde Kinder können grundsätzlich nur in die Tageseinrichtungen für Kinder aufgenommen werden, wenn und solange freie Kapazitäten vorhanden sind. (7) Wenn die amtlich festgelegte Höchstbelegung der Tageseinrichtungen für Kinder erreicht ist, können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von Plätzen erfolgen. §6 Betreuungszeiten (1) Die Kindertagesstätten sind an Werktagen, montags bis freitags, geöffnet. Die Betreuungsangebote und die damit verbundenen Öffnungszeiten werden in der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen) geregelt. (2) In allen Kindertagesstätten wird eine Mittagstischbetreuung angeboten. Wenn dauerhaft für den Mittagstisch einer Kindertagesstätte weniger als 5 Kinder angemeldet sind, kann dieses Angebot nach Entscheidung des Magistrats der Stadt Wetter (Hessen) eingestellt werden. (3) Das Ganztagsbetreuungsangebot kann durch Entscheidung des Magistrats der Stadt Wetter (Hessen) mit Ablauf des 3. Monats nach der Entscheidung zurückgenommen werden, wenn die Zahl der angemeldeten Kinder unter 5 fällt. (4) Die wöchentliche An- und Abmeldung zum Mittagstisch erfolgt immer am Freitag der Vorwoche bis spätestens 10.00 Uhr. (5) Wenn das Betreuungspersonal an Fortbildungsveranstaltungen u.ä. teilnimmt, bleiben nach vorheriger Entscheidung des Magistrats der Stadt Wetter (Hessen) die Kindertagesstätten an diesen Tagen ebenfalls geschlossen. Die Bekanntgabe von zusätzlichen Zeiten, in denen die Kindertagesstätten geschlossen sind, erfolgt mindestens 14 Tage vor der jeweiligen Schließung durch Aushang und Elternbrief. (6) Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Betreuungszeit besteht nicht. (7) Ganztagsplätze und eine Mittagsbetreuung mit Verpflegung werden nur im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten angeboten. Wenn keine freien Plätze mehr vorhanden sind, kann eine Vergabe erst nach dem Freiwerden von Plätzen erfolgen. (8) Die Tageseinrichtungen für Kinder können aus folgenden Gründen und in folgenden Zeiträumen geschlossen werden: a) während der gesetzlich festgesetzten Sommerferien in Hessen für drei Wochen, b) in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, c) in der ersten Januarwoche, d) wegen Streiks, Fortbildungsmaßnahmen des Personals, Betriebsausflug, krankheitsbedingten Personalausfällen, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen. Im Falle eines Streiks führt der Träger ein Vorabgespräch mit den Elternbeiräten. (9) Die Kostenbeiträge sind während der Schließungszeiten weiter zu zahlen. Es gibt auch für unerwartete Schließungen (z. B. wegen Streiks) keinen Rückerstattungsanspruch. §7 Notbetreuung (1) Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in dem bekannt gegebenen Schließungszeitraum nachweislich (in schriftlicher Form, z. B. durch Arbeitgeberbestätigung) keinen Urlaub nehmen und/oder für ihre Kinder keine Betreuung oder Beaufsichtigung organisieren können, kann, wenn eine ausreichende Anzahl von Fachkräften und zu betreuenden Kindern zur Verfügung stehen, eine Notbetreuung angeboten werden. Auf die Notbetreuung besteht kein Rechtsanspruch. (2) Über die Einrichtung einer Notbetreuung während allgemeiner Schließungszeiten entscheidet der Magistrat. (3) Für die Notbetreuung ist ein gesonderter Kostenbeitrag zu entrichten, der sich nach der Betreuungszeit richtet. (4) Die Einzelheiten der Notbetreuung werden in den Tageseinrichtungen für Kinder durch Aushang sowie auf der Homepage der Stadt (www.wetter-hessen.de) bekannt gemacht. §8 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Aufnahme (1) Zum Schutz des aufzunehmenden Kindes ist zu belegen, dass gegen die Aufnahme in die Tageseinrichtung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Dies kann insbesondere durch Vorlage des Impfausweises und des Vorsorgeuntersuchungsheftes geschehen, wenn aus 8 § 14 Abmeldung (1) Abmeldungen sind schriftlich bis zum 15. eines Monats zum Ende des nächsten Monats bei der Leitung der Kindertagesstätte vorzunehmen; gehen sie erst nach dem 15. dort ein, werden sie erst zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Bei Fristversäumnis ist der Kostenbeitrag für einen weiteren Monat zu zahlen. (2) Wird die Satzung nicht eingehalten oder entsteht durch das Verhalten des Kindes eine für den Betrieb der Kindertagesstätte unzumutbare Belastung, so kann das Kind vom weiteren Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Magistrat auf Antrag der Leitung der Tageseinrichtung für Kinder und nachgewiesener Anhörung der Erziehungsberechtigten. Der Ausschluss gilt als Abmeldung. (3) Sofern Kinder mehrere Male oder ununterbrochen mehr als zwei Wochen ohne Begründung vom Besuch der Kindertagesstätte fernbleiben, können sie nach einer schriftlichen Mahnung durch Bescheid gegenüber den Erziehungsberechtigten vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden. Für eine Neuanmeldung gilt § 3 Abs. 2 dieser Satzung. (4) Werden die Kostenbeiträge, das Verpflegungsentgelt oder die Bastelpauschale zweimal nicht ordnungsgemäß bezahlt, so erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz mit der Bekanntgabe durch Bescheid gegenüber den Erziehungsberechtigten. § 15 Gespeicherte Daten (1) Für die Bearbeitung des Antrags auf Aufnahme in die Kindertagesstätte sowie für die Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung für Kinder werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert: a) Allgemeine Daten: Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten und der Kinder, Geburtsdaten aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderliche Daten, b) Kostenbeitrag: Berechnungsgrundlagen, Daten für Ermäßigungen c) Rechtsgrundlagen: Hessische Gemeindeordnung (HGO), Kommunalabgabengesetz (KAG), Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB), Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG), diese Satzung. Die Löschung der Daten erfolgt zwei Jahre nach dem Verlassen der Kindertagesstätte durch das Kind. (2) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gemäß § 18 Abs. 2 HDSG über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet. § 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1.1.2017 in Kraft. Gleichzeitig wird die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Wetter (Hessen) vom 20.02.2013 gem. § 3 Abs. 2 Hess. KAG ausdrücklich ersetzt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Wetter (Hessen), den 16.11.2016 Der Magistrat der Stadt Wetter (Hessen) Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister diesem hervorgeht, dass die Früherkennungsuntersuchungen altersgemäß erfolgt sind, oder durch Vorlage eines ärztlichen Attests, für dessen Kosten die Erziehungsberechtigten aufzukommen haben. (2) Die Impfbescheinigung (§ 2 des Kindergesundheitsschutzgesetzes) ist vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung für Kinder vorzulegen. (3) Die Erziehungsberechtigten haben vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung für Kinder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat und frei von ansteckenden Krankheiten ist. (4) Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankheiten vorkommen, dürfen die Tageseinrichtungen für Kinder nur besuchen, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt wird. §9 Pflichten der Erziehungsberechtigten (1) Die Kinder sollen die Tageseinrichtung für Kinder regelmäßig und pünktlich innerhalb der angegebenen Betreuungszeit besuchen. (2) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der Betreuungszeit dem Kindertagesstättenpersonal und holen sie bis zur Beendigung der Betreuungszeit beim Kindertagesstättenpersonal in der Kindertagesstätte pünktlich wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder im Gebäude der Kindertagesstätte und endet mit der Übernahme der Kinder durch die Eltern oder abholberechtigten Personen beim Verlassen des Gebäudes. Bei den Kindern, die entsprechend der Regelung zum Bustransfer mit diesem befördert werden, beginnt die Aufsichtspflicht bei der Übernahme an dem Bus und endet bei der Übergabe am Bus. Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann widerrufen werden. Es besteht keine Verpflichtung, die Kinder durch das Betreuungspersonal nach Hause zu bringen. (3) Bei Verdacht oder Auftreten bestimmter ansteckender Krankheiten beim Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes (§ 34 Infektionsschutzgesetz) sind die Erziehungsberechtigten zu unverzüglicher Mitteilung an die Kindertagesstättenleitung verpflichtet. Die entsprechenden Krankheiten sowie daraus folgende Verpflichtungen ergeben sich aus dem Merkblatt nach § 4 Abs. 2. (4) Wenn Kinder aus krankheitsbedingten oder sonstigen Gründen die Tageseinrichtungen für Kinder nicht besuchen können, sind sie von den Erziehungsberechtigten umgehend, jedoch spätestens bis 09:00 Uhr, am gleichen Tag unter Angabe der vermutlichen Fehlzeit in der Kindertagesstätte als abwesend zu melden. (5) Wird von Mitarbeiter/innen der Tageseinrichtung für Kinder eine Erkrankung oder Verletzung eines Kindes festgestellt, sind die Erziehungsberechtigten nach entsprechender Benachrichtigung verpflichtet, das Kind unverzüglich abzuholen. § 10 Pflichten der Leitung der Kindertagesstätte (1) Die Leitung der Kindertagesstätte gibt den Erziehungsberechtigten der Kinder bei Bedarf und nach Vereinbarung Gelegenheit zu einer Aussprache. (2) Die Leitung der Kindertagesstätte ist berechtigt, die Betreuung eines Kindes bei offensichtlichen Krankheitssymptomen, die der Pflege der Erziehungsberechtigten bedürfen, abzulehnen. Gegebenenfalls ist, aus Fürsorgegründen den Kindern gegenüber, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, um die Betreuung des Kindes gewährleisten zu können. (3) Die Leitung der Kindertagesstätte erfüllt die Pflichten nach § 34 Abs. 6 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes. § 11 Elternversammlung und Elternbeirat Für Elternversammlung und Elternbeirat nach dem § 27 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches wird Näheres durch die Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat bestimmt. § 12 Versicherung (1) Die Stadt Wetter (Hessen) versichert auf ihre Kosten alle Kinder gegen Sachschäden. (2) Gegen Unfälle in der Kindertagesstätte sowie auf dem Hin- und Rückweg sind die in den Kindertagesstätten angemeldeten Kinder gesetzlich versichert. § 13 Kostenbeiträge Für die Betreuung in der Tageseinrichtung für Kinder wird von den Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen Vertretern der Kinder ein im Voraus zahlbarer Kostenbeitrag nach Maßgabe der jeweils gültigen Kostenbeitragssatzung zu dieser Satzung erhoben. Amtliche Bekanntmachung Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinderin der Stadt Wetter (Hessen) Aufgrund der §§ 25 ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs(HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2015 (GVBl. S. 366) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hes-sischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S. 618), §§ 1, 3-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) sowie § 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert durch Artikel 1 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015, BGBl. I S. 1802) und der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I 2009 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2012 (GVBl. I S. 430) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter (Hessen) in ihrer Sitzung am 15.11.2016 nachstehende Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen) erlassen: §1 Kostenbeitragspflicht (1) Für die Betreuung von nutzungsberechtigten Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Wetter (Hessen) haben die Erziehungsberechtigten der Kinder Kostenbeiträge zu entrichten. (2) Der Kostenbeitrag ist jeweils für einen vollen Monat zu entrichten. (3) Mehrere Kostenbeitragspflichtige sind Gesamtschuldner des Kostenbeitrags. (4) Kostenbeitragspflichtig sind die Erziehungsberechtigten; bei Getrenntleben der Erziehungsberechtigten zunächst derjenige Erziehungsberechtigte, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist (Aufenthaltsbestimmungsrecht). (5) Zu zahlen sind der Kostenbeitrag für die in Anspruch genommene Betreuungszeit nach § 2 Abs. 1 sowie das Verpflegungsentgelt und die Bastel– und Getränkepauschale nach § 3. (6) Bei einer Betreuungszeit von mehr als 6 Stunden ist die Teilnahme an der Mittagsverpflegung verpflichtend und somit das Verpflegungsentgelt zu zahlen. §2 Kostenbeitrag (1) Der Kostenbeitrag beträgt für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt je Kalendermonat: 1. für Modul A (Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr) 125,00 € 2. für Modul A1 (bis zu 8x Mittagessen im Monat 7.00 bis 15.00 Uhr) 145,00 € 3. für Modul B (Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr) 170,00 € 4. für Modul C (Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr) 215,00 € 5. für Modul D (Zukauf von einzelnen Nachmittagen in den Modulen A1 + B von 15.00 bis 17.00 Uhr) 20,00 € (2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung in der Stadt Wetter (Hessen), ermäßigt sich der Kostenbeitrag in Abs. 1 für das kostengünstigere Betreuungsangebot a) für das zweite Kind um 50% b) für jedes weitere Kind um 75% der Kostenbeiträge. Im Zusammenhang mit der Kostenbeitragsfreistellung für das letzte vor der Einschulung liegende Kindergartenjahr ändert sich die vorstehende Geschwisterermäßigung. Die Ermäßigung gilt dann nicht für das kostengünstigere Betreuungsangebot, sondern es ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite Kind bzw. jedes weitere Kind. (3) Die Kinder sind grundsätzlich pünktlich abzuholen. Werden Kinder innerhalb eines Abrechnungszeitraums (ein Monat) wiederholt verspätet, d. h. außerhalb der in § 2 (1) dieser Satzung festgesetzten Abholzeiten in Verbindung mit den von den Erziehungsberechtigten gewählten Betreuungszeiten nicht abgeholt, werden nach vorheriger schriftlicher Abmahnung, pro angefangene Viertelstunde Betreuungsgebühren in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt. (4) Der Kostenbeitrag für eine Notbetreuung im Sinne des § 7 Abs. 3 der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen) wird im Einzelnen vom Magistrat ermittelt und festgesetzt. §3 Verpflegungsentgelt, Bastel- und Getränkepauschale (1) Die Höhe des Verpflegungsentgeltes (Mittagessen) wird auf täglich 3,50 € festgesetzt. (2) Die Bastel- und die Getränkepauschale wird einheitlich auf 8,-€ monatlich festgesetzt. §4 Kostenbefreiung (1) Soweit das Land Hessen der Stadt Wetter (Hessen) Zuwendungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder gewährt, erhebt die Stadt Wetter (Hessen) keine Kostenbeiträge nach dieser Satzung. Satz 1 gilt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen für die letzten 12 Monate vor der Einschulung für die tägliche Betreuungszeit von mindestens 5 Stunden. (2) Für die über 5 Stunden hinausgehende Betreuungszeit wird anteilig der übrige Kostenbeitrag nach dieser Satzung erhoben. (3) Kostenbeitragspflichtigen, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, werden die für die letzten 12 Monate des Besuchs der Tageseinrichtung für Kinder gezahlten Kostenbeiträge anteilig für 5 Betreuungsstunden erstattet. (4) Kostenbeitragspflichtige, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Befreiung von den Kostenbeiträgen gewährt wurde, sind bzgl. der weiteren Betreuung wieder kostenbeitragspflichtig. (5) Im Falle vorstehender Kostenbefreiung und der gleichzeitigen Betreuung mehrerer Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft) sind die zu zahlenden Kostenbeiträge neu festzusetzen. Dazu wird zunächst geprüft, ob eventuell ein noch verbleibender anteiliger Kostenbeitrag zu zahlen ist und danach der sodann höchste Kostenbeitrag, der in voller Höhe zu zahlen ist, ermittelt. Im Übrigen gelten die Regelungen dieser Satzung. §5 Abwicklung der Kostenbeiträge (1) Die Kostenbeitragspflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung und erlischt durch Abmeldung oder Ausschluss des Kindes von der weiteren Betreuung in der Kindertageseinrichtung. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist der Kostenbeitrag auch zu zahlen, wenn das Kind der Tageseinrichtung fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des Monats zu zahlen. (2) Der Kostenbeitrag, das Verpflegungsentgelt sowie die Bastel- und Getränkepauschale sind am 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Stadtkasse zu zahlen. (3) Der Kostenbeitrag ist bei vorübergehender Schließung der Tageseinrichtung (z. B. wegen Ferien, gesetzlicher Feiertage, Betriebsausflug, Personalausfall, Fortbildung, Streik) weiterzuzahlen. (4) Kann ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung die Tageseinrichtung über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen nicht besuchen, entfällt die Kostenbeitragspflicht für die nach dem Eintritt der Erkrankung folgende Zeit. (5) Rückbuchungsgebühren bei nicht ausreichender Deckung des Kontos gehen zu Lasten der Kostenbeitragspflichtigen. (6) Rückständige Kostenbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. (7) Sofern der Kostenbeitrag aufgrund finanzieller Engpässe nicht gezahlt werden kann, können die Erziehungsberechtigten nach § 90 Abs. 2 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf ganze oder teilweise Übernahme des Kostenbeitrags stellen. Die Erziehungsberechtigten sind gegebenenfalls verpflichtet einen solchen Antrag zu stellen, um den Ausschluss ihres Kindes von der weiteren Betreuung zu vermeiden. §6 Datenschutz (1) Personenbezogene Daten werden bei der Anmeldung und Aufnahme in der Tageseinrichtung für Kinder von den Betroffenen erhoben über 1. Name, Vorname(n) des Kindes und der Erziehungsberechtigten, 2. Anschrift, 3. Geburtsdatum des Kindes, 4. Namen und Alter weiterer Kinder der Kostenbeitragspflichtigen, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung im Gebiet der Stadt Wetter (Hessen) besuchen, 5. Weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderliche Daten (Kontodaten, Sepa-Lastschrifen) (2) Die Daten dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der Festsetzung und der Erhebung der Kostenbeiträge weiterverarbeitet und gespeichert werden. §7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1.1.2017 in Kraft. Gleichzeitig werden die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten vom 20.2.2013 sowie der I. Nachtrag vom 12.11.2015 mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Wetter (Hessen), den 16.11.2016 Der Magistrat der Stadt Wetter (Hessen) Kai-Uwe Spanka,Bürgermeister 10 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Notfalldienstzentrale, Hebronberg 5, 35041 Marburg-Wehrda Tel. 116 117 Mo., Di., Do. Mi. und Fr. Wochenende u. Feiertage 18.00 – 23.00 Uhr 13.00 – 23.00 Uhr 08.00 – 23.00 Uhr Telefonische Bereitschaft außerhalb der normalen hausärztlichen Sprechstundenzeiten Tel. 116 117 Mo., Di., Do. 18.00 – 08.00 Uhr Mi. und Fr. 13.00 – 08.00 Uhr Wochenende u. Feiertage 8.00 – 8.00 Uhr Kinderärztlicher Notdienst Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Baldingerstr. 1, 35043 Marburg Telefon: 0 64 21 / 286 26 50 Sprechzeiten: Mittwochs 16.00 - 20.00 Uhr Sa. + So. sowie an Feiertagen 9.00 - 18.00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst Notfall Ortsvorsteher/in Polizei Notruf 110 Polizeistation Marburg Tel. 06421 / 4060 Wetter Kernstadt [email protected] Stadtteil Amönau Tel. BGH: 6398 Sprechzeiten: Mo. 18.00 – 19.30 Uhr Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Telefonseelsorge Marburg 08 00/111 0 111 u. 111 0 222 Leiter: Pfr. Sven Kepper Eisenacher Weg 24, Wetter Tel. 0 64 23/96 92 72 Fax: 0 32 22/3 49 23 39 [email protected] www.telefonseelsorge-marburg.de Stadtteil Mellnau Tel. BGH: 54 29 777 Sprechzeiten: Mi. 18.30 – 19.30 Uhr Stadtteil Niederwetter Tel. BGH: 1274 Sprechzeiten: Di. 18 – 19 Uhr Bücherecke zeitgleich geöffnet Stadtteil Oberrosphe Tel. BGH: 7165 Sprechzeit: Mi. 18.00 – 19.30 Uhr Stadtteil Todenhausen Tel. BGH: 2701 Sprechzeiten: Do. 19 - 20 Uhr Stadtteil Treisbach Tel. BGH: 969 482; Sprechzeiten: Do. 19.30 – 21.00 Uhr Stadtteil Unterrosphe Tel. BGH: 6375 Sprechzeiten: Mi. 18.00 – 19.00 Uhr Stadtteil Warzenbach Tel. BGH: 541 152 Sprechzeiten: Mo. 19.00 – 20.00 Uhr Störungsdienste Abwasser (ZMA) Tel. 06 41/95 06-333 Trinkwasserversorgung (ZMW) während den Dienstzeiten: Mo.-Do. 07.00 – 15.45 Uhr Fr. 07.00 – 12.30 Uhr Tel. 0 64 28/93 44 35 oder 93 44 36 oder ZMW Gießen 06 41/95 0 60 an Wochenenden: Tel. 0 64 28/93 40 EnergieNetz Mitte GmbH Servicecenter: 08 00/3 25 05 32 Störungen: 08 00/3 41 01 34 Stadtwerke Marburg Störungsstelle: 0 64 21/205-720 Revierförsterei Theresa Wessel, Försterweg 15, Mellnau Tel. 0 64 23 – 5 42 98 46 Mobil: 0160 - 4 70 63 68 Rathaus Zu erfragen unter der Tel. Nr. 01 80/5 60 70 11 14 Cent p. Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk kann abweichen Tierärztlicher Notdienst Tierarztpraxis Wetter Im Berntal 6, Wetter Tel. 54 45 50 Tierarztpraxis Dr. Rolf Ahlbrecht Steinacker 13, Oberrosphe Tel. 42 55 ApothekenNotdienst Apotheken-Notdienst-Auskunft der Landesapothekenkammer Hessen 08 00/0 02 28 33 (Ortstarif) Sonstige Bereitschaftsdienste Wochenenddienst Diakoniestation Wetter gGmbH 24 h Rufbereitschaft Tel. 963 000 Wochenenddienst Pflegedienst Hans-Peter Frings 24 h Rufbereitschaft Tel. 543 259 Wochenenddienst Pflegedienst Falk 24 h Rufbereitschaft Tel. 51 888 Sprechstunden im Rathaus Stadtverwaltung Zentrale/ Bürgerbüro Tel: 82-0 oder 82 54 Fax: 82 21 Internet: www.wetter-hessen.de E-Mail: [email protected] Folgende Sprechstunden finden im Zimmer Nr. 42 im 2. OG statt (Tel. 82 23): Hospitalverwaltung: Mo. 13 – 15 Uhr Sozialverband Deutschland SoVD Ab 1.9. 2016 Di. 15.30 – 18.00 Uhr Forum Betreuung Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14:15 Uhr bis 16:15 Uhr Elternberatung „NULL bis SECHS“ Do. 11.00 – 12.00 Uhr Ortsgericht: Do. 17.00 – 18.00 Uhr H. Kombächer 0163 / 26 00 506 Sprechzeiten Stadtverwaltung Mo., Mi., Fr. 08.30 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 18.00 Uhr Sprechzeiten Bürgerbüro Mo. 08.00 – 16.00 Uhr Di., Mi., Fr. 08.00 – 12.00 Uhr Do. 08.00 – 18.00 Uhr Sprechzeiten Jugendförderung Mo. 10.00 – 12.00 Uhr Do. 14.30 – 16.30 Uhr Stadtarchiv (Klosterberg) Tel: 18 07 Öffnungszeiten: Di. 15.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Schiedsamt Wetter – Streitschlichtung Sprechstunde montags von 17-18 Uhr Tel.0 64 23-27 36 E-Mail: [email protected] Impressum: Beratung für Frauen zum beruflichen Wiedereinstieg Druck und Verlag: Henrich-Druck Inh.: Michael Henrich · Neue Gartenstraße 16 35279 Neustadt (Hessen) Jeden 2. Mittwoch im Monat Tel. (0 66 92) 63 25 · Fax 54 88 · [email protected] · www.henrich-druck.de Erscheinungsdatum: Einmal in der Woche freitags, kostenfrei an alle erreichbaren Haushalte. Fotos: u. a. von Fotolia. HD Annahmeschluss: Texte+ Bilder: Montag 12.00 Uhr · Anzeigen: Montag 18.00 Uhr Traueranzeigen: Dienstag 12.00 Uhr Allgemeine und haftungsrechtliche Hinweise: Für unaufgeforderte Manuskripte, Fotos und oder Datenträger übernimmt der Verlag keinerlei Gewähr oder Haftung und sendet diese nicht zurück. Der Verlag behält sich vor Vereinstexte nicht zu veröffentlichen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. 11 Sonstige Sprechstunden Sprechzeiten beim Schutzmann vor Ort im Bürgerbüro (Rathaus) Dezember: Do., 29.12.2016 keine Sprechzeit. Do. 16.00 bis 18.00 Uhr Tel. 0 64 21/88 14 14 Behindertenbeauftragte Hausbesuch nach Vereinbarung Tel. Terminvergabe Abends 18.30 – 19.30 Uhr, Tel. 4119 Forum Humanistische Pädagogik und Betreuung e. V. Frankfurter Straße 59, 35037 Marburg Tel.: 0 64 21/6 97 22 22 Fax: 0 64 21/6 97 22 23 [email protected] Mo. – Do. 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Mi. 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr Integrationsfachdienst IFD Marburg Berufsbegleitung Tel. Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung Di. 12. – 13 Uhr; Do. 15.30 – 17 Uhr Tel. 06421/68 513 -13 oder -14, -15, -32 Fachdienst für Hörbehinderte und Gehörlose Tel. 0 64 21/68 513-28 Fax: 0 64 21/68 513-22 Verein für Psychomotorische Entwicklungsförderung und Gesundheitssport Wetter e.V. Do. 10.00 – 11.00 Uhr, Tel. 23 37 Beratungsstelle am Klosterberg in Wetter der Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.V. Beratung in Krisensituationen, Sucht- und Angehörigenberatung, Schuldnerberatung Tel.: 60 42 Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Marburg der Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.V. Mo.-Do. 14.00 – 15.00 Uhr Mi.-Fr. 9.00 – 10.00 Uhr Tel.: 0 64 21/17699-33, 17699-34, 17699-37 Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen der Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.V. 0 64 21/17699-34, 17699-36 Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.V. (S.u.B.) Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Do. 16.00 – 18.00 Uhr Tel. 0 64 21/166 465-0 Fax: 0 64 21/166 465-20 Ausgabestelle Marburger Tafel e.V. Jeden Montag von 14.30 – 15.30 Uhr in der Stadthalle Wetter. Neuanmeldungen jeden 1. Montag von 9.00 – 12.00 Uhr im Büro der Marburger Tafel, Ernst-Giller-Straße 20 Kirche Evangelisch-lutherische Kirchengemeinden Amönau mit Oberndorf und Warzenbach sowie die Altenhilfe Wetter Thema bis zu den Weihnachtsferien: Kreativ sein Donnerstag 18.00 Jungschar für Mädchen und Jungen von 9-12 J. Todenhausen So., 4.12. 2. Advent 14.00 Uhr Adventsnachtmittag mit Vorstellung der neuen Konfirmanden unter Mitwirkung des Posaunenchors (Pfarrer Dr. Franz) im DGH Kollekte: Eigene Gemeinde Mo., 5.12. 20.00 Uhr Posaunenchor Wetter-Todenhausen im DGH Todenhausen Pfarrer Norbert Janker, Raiffeisenstraße 2, 35083 Amönau Tel. 06423 / 6914 und FAX 06423 / 543183; E-Mail: [email protected] Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Amönau: KV Bernd Grebing, Zwischen den Dörfern 14, 35083 Amönau (Tel. 06423 / 4681) Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Warzenbach: KV Helmut Kombächer, Grabenstraße 2, 35083 Warzenbach (Tel. 06423 / 7617) Evangelische Kirchengemeinde Rosphetal - Mellnau Freitag, den 2.12.2016 17.00 Uhr 2. Krippenspielprobe in der Warzenbacher Martin-Luther-Kirche Sonntag, den 4.12.2016 (2. Advent) 9.00 Uhr Abendmahlgottesdienst in der Martin-Luther-Kirche von Warzenbach Kollekte: Aktion „Brot für die Welt“ Klingelbeutel: Eigene Gemeinde 10.45 Uhr Abendmahlgottesdienst in der Ev. Pfarrkirche von Amönau Kollekte: Kirchenkreis Kirchhain Klingelbeutel: Eigene Gemeinde Dienstag, den 6.12.2016 16.00 Uhr Hauptkonfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus in Amönau 17.00 Uhr 3. Krippenspielprobe in der Amönauer Pfarrkirche 20.00 Uhr Posaunenchorprobe im Warzenbacher Bürgerhaus Mittwoch, den 7.12.2016 19.30 Uhr Kirchenchorprobe im Warzenbacher Bürgerhaus Donnerstag, den 8.12.2016 10.30 Uhr Gottesdienst in der Wetteraner Altenhilfe Homepage: www.rosphetal-mellnau.de E-Mail: [email protected]; Pfarrerin Wilma Ruppert-Golin, Pfarrweg 5, 35083 Wetter-Oberrosphe, Tel.: 06423-71 71; Vikarin Julia Lange, Tel.: 06423-969 66 39 Küsterin Göttingen: Ursula Belzer, Tel.: 92 68 10 Küsterin Unterrosphe: Andrea Weber Tel.: 44 84 Küster Oberrosphe Heinrich Herrmann,Tel.: 68 71; Küster Mellnau: Michael Warwel: 969 09 00; Donnerstag 1.12.2016 19.30 Uhr Posaunenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Oberrosphe Näheres bei Heinz Höfer Tel.: 6194 Freitag 2.12.2016 19.30 Uhr Taizé-Andacht in der Kirche in Oberrosphe Samstag 3.12.2016 19.00 Uhr ADVENTSKONZERT im DGH-Oberrosphe. Einlass ab 18.30 Uhr. Teilnehmende Chöre: Posaunenchor, Singkreis, Gitarrenkreis, MGVs, Kirchenchor, StimmZoo. Eintritt frei. Um Spenden wird gebeten! Imbiss und Getränke werden angeboten. Es lädt ein der „Förderkreis Kirche Oberrosphe“ Sonntag, 4.12.2016 – 2.Advent 14.00 Uhr Zentraler Adventsgottesdienst in Göttingen (DGH) mit Beteiligung der Burgwaldsaiten. Anschließend adventliches Zusammensein bei Kerzenschein, Kaffee, Tee, Kuchen und Plätzchen. Einüben der Krippenspiele in den Kindergottesdiensten 10.00 Uhr Mellnau (Schulscheune) 10.00 Uhr Oberrosphe (Ev. Gemeindehaus) 10.00 Uhr Unterrosphe (Ev. Gemeindehaus) Die Zeiten und auch der Ort für das Einüben können sich ändern! Auskunft geben auch gerne alle KiGo-Mitarbeitenden und in Unterrosphe die Kinder, die auch in diesem Jahr das Krippenspiel wieder eigenständig einüben. Die Teilnahme am Kindergottesdienst ist fester Bestandteil des KU3 Unterrichts. Montag, 5.12.2016 19.30 Uhr Singkreis – Ev. Gemeindehaus Oberrosphe Dienstag, 6.12.2016 19.00 Uhr Gitarrenkreis – Ev. Gemeindehaus Oberrosphe 20.30 Uhr Kirchenchor - Schulscheune Mellnau Mittwoch, 7.12.2016 15.00 Uhr Bibelgesprächskreis in Oberrosphe, Zum Wolfhain 1 Näheres bei Gisela Sauerwald, Tel.: 7175. 20.00 Uhr Kirchenvorstandssitzung in Unterrosphe Donnerstag, 8.12.2016 19.30 Uhr Posaunenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Oberrosphe Näheres bei Heinz Höfer Tel.: 6194 Vom 8.-15. Dezember ist das Pfarramt nicht besetzt. Die Vertretung übernimmt Pfr. Dr. Matthias Franz – Wetter. Tel.:0 64 23 - 61 07 Evangelische Kirchengemeinde Wetter mit Niederwetter und Todenhausen Aktuelle Informationen: www.kirchspiel-wetter.de Pfarramt I:. Pfarrer Dr. Matthias Franz, 6107 Pfarramt II: Pfarrer Joachim Simon, 6953 und : 0178 – 1538436 Jugendreferent: Dirk Kohlhepp 017624878960 Gemeindebüro im Ev. Gemeindehaus – Sekretärin: Ingrid Rösler, Tel.2007, Fax: 3768 Küster: Michael Warwel im Ev. Gemeindehaus – Tel. 9690900 Wetter Do., 1.12. 20.00 Uhr Kantorei Fr., 2.12. 16.15 bis 17.00 Uhr Kinderchor Sa., 3.12. 18.00 Uhr Nikolauskonzert des Rotary-Club in der Stiftskirche So., 4.12. 2. Advent 9.45 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Simon) Frau Charlotte Wittkamp wird in diesem Gottesdienst als Kirchenvorsteherin eingeführt. Kollekte am Ausgang: Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis Mo., 5.12. 20.00 Uhr Begegnungsgruppe für Suchtgefährdete, Abhängige und Angehörige, 14-tägig in den geraden Wochen 20.00 Uhr Posaunenchor Wetter-Todenhausen im DGH Todenhausen Di., 6.12. Konfirmandenunterricht lt. Plan Mi., 7.12. Krippenspielprobe: 16.30 Uhr 15.00 Uhr Frauenkreis – „Der andere Advent“ Frau Katrin Achenbach ist zu Gast 19.00 Uhr Frauentreff Almudis – „Weihnachtsfeier“ Frau Dr. Martina Kepper ist zu Gast Für die junge Gemeinde: Montag 18.00 CVJM Bibelkreis für Jugendliche von 13-17 J. Mittwoch 18.00-20.00 CVJM Teenkreis für Jugendliche ab 13 J. Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius Kath. Pfarramt, Frankenberger Strasse 5, 35083 Wetter, Tel.: 06423/ 94 240 FAX: 06423/ 94 24 24 E-Mail: [email protected] Homepage: www.katholische-kirche-frankenberg-wetter.de Sekretariat Mo 9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr, Di 9.00 -12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr 06423/94 24 0 Mi 9.00-12.00, Do 9.00-12.00, Fr. 9.00 -12.00 12 Hauskreise laden an verschiedenen Wochentagen ein. Nähere Auskünfte zu unseren Gottesdiensten, unserem Jugendtreff „J@W“, sowie den Haus-und Bibelkreisen erteilt Ihnen gerne Erich Lenhardt, 0 64 23/30 700 85, www.chrischona-wetter.de Pfarradministrator P. Georg Assel OT 06423/94 24 0 Zur Pfarrei gehören die Ortsteile: Wetter, Amönau, Mellnau, Niederwetter, Oberndorf, Oberrosphe, Todenhausen, Treisbach, Unterrosphe, Warzenbach, Lahntal-Brungershausen, Caldern, Göttingen, Goßfelden, Kernbach, Sarnau, Sterzhausen, Münchhausen, Niederasphe, Simtshausen, Wollmar. Veranstaltungshinweise Termine vom 3.12.2016 – 10.12.2016 So. 4.12. 10.00 Uhr Di. 6.12. 16.00 Uhr Mi. 7.12. RGZV 1929 Wetter Kollekte: Pfarrgemeinde Hochamt, anschl. Gemeindekaffee Hallo Zuchtfreunde, die letzte Monatsversammlung in 2016 findet am 3. Dezember um 19:30 Uhr in Gasthaus zur Aue in Wetter statt. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, da wichtige Punkte noch in diesem Jahr erledigt werden müssen. Der Vorstand gez. Hartmut Feige, Schriftführer Erstkommunionunterricht / Krippenspielprobe keine Hl. Messe Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Treisbach Adventsfenster Liebe Oberrospher/innen, wir freuen uns sehr, dass auch in diesem Jahr viele bereit sind, ein Adventsfenster zu gestalten. Allen schon einmal vielen Dank. Wir treffen uns wieder um 17.00 Uhr auf dem jeweiligen Hof zu geselligem Zusammensein. Freuen uns auf viele schöne Stunden, die uns die Adventszeit verschönen sollen: 1.12. Tannenbaumschmücken mit den Landfrauen, DGH 2.12. Fam. Aryceus, Im Wolfhain 1 3.12. Pferdehof Blaues Lenchen (Fam. Dersch) 4.12. Museum 5.12. Fam. Schultheis, Steinacker 3 6.12. Der Nikolaus kommt! Blaues Lenchen 9 (bei Önoguls) 7.12. Burgwaldskälver, DGH 8.12. Fam. Vollrath, Am Rienert 15 Der Nikolaus bittet, dass Geschenke und Zettel mit Lob und Tadel (nur Stichworte bitte) 4 Tage vorher bei Fam. Önoguls abgegeben werden, damit er sich dementsprechend vorbereiten kann und der Verlauf recht zügig von Statten gehen kann. Heidi Önogul Pfarrerin Heike Schulze-Wegener, Hauptstraße 4, 35117 Münchhs.-Niederasphe Tel. 0 64 23 / 64 41; E-Mail: [email protected] Wochenvertretung vom 28.11. – 4.12.2016: Pfarrer Norbert Janker, Amönau Telefon: 0 64 23 - 69 14 Vom 5.12. – 11.12.2016: Pfarrer Friedhelm Wagner, Münchhausen Tel. 0 64 57 - 249 2. Advent Sonntag, den 4.12.2016 9:30 Uhr Gottesdienst Pfarrer Dieter Dersch Montag, den 5.12.2016 20:00 Uhr Posaunenchor im DGH Mittwoch, den 7.12.2016 19:30 Uhr Adventsandacht in Niederasphe Lektorin Angelika Röhle Selbständige Evang.-Luth. Kirche (SELK) Marburg - Treisbach - Warzenbach Adventsspielen Pfarrer Manfred Holst, Savingnystraße 11 A, 35037 Marburg, Tel. 0 64 21 / 2 17 77 Die Stadtkapelle Wetter lädt am Sonntag, 11.12.2016 zum alljährlichen Adventsspielen Sonntag, 4. Dezember 2016 2. Advent 9.30 Uhr Abendmahlgottesdienst Marburg, Barfüßertor 11.15 Uhr Familiengottesdienst Warzenbach, Gasse 19.30 Uhr Vortrag und Gespräch zum Thema: „Das Marburger Religionsgepräch“ Marburg, Barfüßertor Wochenspruch: 2. Advent Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. (Lk 21,28) auf dem Marktplatz in Wetter ein. Zusammen mit Ihnen wird die Kapelle mit bekannten Advents- und Weihnachtsliedern die besinnliche Zeit des Jahres einläuten. Bei leckerem Glühwein und hausgemachter Bratwurst sind Sie herzlich eingeladen die Kapelle mit Ihrer Stimme lautstark durch Mitsingen der vorgetragenen Weihnachtslieder zu unterstützen. Los geht’s um 17 Uhr. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren Besuch. Ihre Stadtkapelle Wetter e.V. Evangelische Chrischona-Gemeinde Wetter-Niederasphe Bahnhofstr. 6, 35083 Wetter Der Nikolaus Freitag, 2. Dezember 16.30 Uhr Kindertreff in Niederasphe, Gemeindehaus Sonntag, 4. Dezember 10:00 Uhr Gottesdienst in Wetter, Stadtmission (Melanie Zollfrank); für Kinder findet parallel ein Kindergottesdienst statt. Dienstag, 6. Dezember 19:00 Uhr Frauengebetskreis in Niederasphe Mittwoch, 7. Dezember 14:30 Uhr Bibelgesprächskreis in Wetter, Stadtmission 16:00 Uhr Bibelgesprächskreis in Goßfelden 18:30 – ca. 20 Uhr „J@W“ Jesus-at-Work in Niederasphe, Gemeindehaus Donnerstag, 8. Dezember 9:00 Uhr Frauengebetskreis in Wetter, Stadtmission kommt zum Sportplatz Treisbach! Im Rahmen des lebendigen Adventskalenders kommt der Nikolaus am Dienstag, 6. Dezember 2016 zum Sportplatz Treisbach. Der TSV Treisbach 1912 e.V. lädt hierzu alle Dorfbewohner sowie Einwohner der umliegenden Orte herzlich ein. Beginn: 17:00 Uhr Kommt und feiert mit uns! Es gibt heiße & kalte Getränke, Bratwurst, Currywurst und Pommes. Vorschau: Sonntag, 11. Dezember 15:00 Uhr Kinderweihnachtsfeier in Niederasphe, Gemeindehaus (Erich Lenhardt); für Kinder findet parallel ein Kindergottesdienst statt. Wir freuen uns auf einen vorweihnachtlichen Abend mit euch! Armin Payer, 1. Vorsitzender 13 haben sich am 25. November, dem internationalen Aktionstag, ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen gesetzt. Zusammen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung haben sie vor dem Landratsamt die Fahne mit dem Aufdruck „NEIN zu Gewalt an Frauen – frei leben ohne Gewalt“ gehisst und mit Bannern diesen Satz auf Arabisch, Englisch, Französisch, Persisch, Spanisch und Türkisch demonstriert. Auch die Universitätsstadt Marburg, die Außenstelle der Kreisverwaltung in Biedenkopf und weitere Gemeinden im Landkreis beteiligen sich an dieser Aktion und sind damit bundesweit in guter Gesellschaft. Zu den Gemeinden im Landkreis gehören Stadtallendorf (die Gemeinde und Standorte des Beratungszentrums LOK), Fronhausen, Wohratal, Lahntal und Steffenberg. Landrätin Kirsten Fründt wies auf die vielfältigen Formen von Gewalt hin, denen Frauen weltweit und in Deutschland ausgesetzt sind. „Dazu gehören häusliche Gewalt, sexuelle Belästigungen und Übergriffe, Missbrauch, Zwangsverheiratung und Menschenhandel oder auch Diskriminierung, Diffamierung und Ausgrenzung als subtilere Form von Gewalt.“ Alle, die hinsehen und Hilfe organisieren, wenn sie Zeuge von Gewaltandrohungen oder -handlungen werden, würden einen wertvollen Beitrag leisten. „Heute geht es darum, ein ganz deutliches Zeichen zu setzen, dass all diese Formen von Gewalt absolut inakzeptabel sind, gegen geltendes Recht verstoßen und geahndet werden“, betonten die Landrätin und Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. Die Landrätin honorierte die aktive und engagierte Netzwerkarbeit des Runden Tisches, der das vielfältige Präventions- und Unterstützungsangebote in Stadt und Landkreis organisiert. „Jede vierte Frau erlebt in ihrem Erwachsenenleben mindestens einmal körperliche oder sexuelle Übergriffe durch den eigenen Partner. Häusliche Gewalt ist in allen Bevölkerungsschichten die häufigste Ursache von Verletzungen bei Frauen. Mit der diesjährigen Fahnenaktion ,Tür auf! Schutzräume für alle gewaltbetroffenen Frauen‘ weisen wir deshalb besonders auf die wichtige Rolle der Frauenhäuser im Hilfesystem bei häuslicher Gewalt hin“. erläuterte die Frauenbeauftragte des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Claudia Schäfer. Eine aktuelle Herausforderung bestehe darin, Frauen mit Beeinträchtigungen oder in unsicheren Lebenssituationen wie beispielsweise einem fehlenden Aufenthaltstitel, entsprechende Schutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können, sagte Schäfer. Dr. Christine Amend-Wegmann, Leiterin des Gleichberechtigungsreferates der Stadt Marburg, betonte: „Ein wesentliches Ziel solcher öffentlichen Aktionen besteht darin, Frauen, die Gewalt erfahren haben, Mut zu machen, sich zu wehren und vor allem Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wir erleben immer wieder, dass das den betroffenen Frauen sehr schwer fällt.“ „Deshalb ist es so wichtig, dass sie professionell unterstützt werden. In Stadt und Landkreis gibt es vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote, die untereinander gut vernetzt sind und wertvolle Arbeit leisten“, ergänzte der Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. Pressemitteilungen Landkreis sucht Betreuer für Ferienfreizeiten Informationsveranstaltungen im Landratsamt Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit seinem Fachbereich Familie, Jugend und Soziales sucht wieder motivierte junge Leute als Betreuerinnen und Betreuer bei den Ferienfreizeiten 2017. Die Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche finden in den kreiseigenen Ferienlagern Glücksburg und Schuby an der Ostsee sowie in der Freizeit- und Bildungsstätte Wolfshausen statt. Am Freitag, 20. Januar 2017, findet im Landratsamt Marburg-Cappel (Im Lichtenholz 60, Raum U 057, Nebeneingang Schubertstraße) um 18:00 Uhr eine unverbindliche Informationsveranstaltung statt. Hierzu sind alle Interessierten ab 18 Jahren eingeladen. Neben der Vorstellung der Freizeitstätten gibt es dabei wichtige Informationen zu den Voraussetzungen, die Interessierte mitbringen sollten, zu den Freizeiten und den Vorbereitungen darauf und welche Möglichkeiten der Kreis zur Qualifizierung für die Betreuerinnen und Betreuer anbietet. Auch auf Fragen wie „Kann ich mir die Tätigkeit als Praktikum anrechnen lassen?“ oder „Was kann ich selber aus der Tätigkeit mitnehmen?“ wird in der Informationsveranstaltung eingegangen. Weitere Informationen sind beim Fachbereich Familie, Jugend und Soziales des Landkreises unter den Telefonnummern 06421 4051477 oder 06421 405-1683 erhältlich. Am Runden Tisch „Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder im Landkreis Marburg-Biedenkopf“ haben sich zahlreiche Institutionen und Beratungsstellen als Netzwerk zusammengeschlossen, Die Mitgliedseinrichtungen sensibilisieren mit ihrer Arbeit für die Wahrnehmung der vielfältigen Ausprägungen und Auswirkungen von Gewalt, sie beraten und unterstützen Betroffene und ihre Helferinnen, bieten Programme für Täter an und arbeiten an der Verbesserung von Hilfsangeboten und ihrer Bekanntmachung. Präventionsangebote und deren Weiterentwicklung sind ebenfalls ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt. Schwerpunkte der intensiven Netzwerkarbeit sind derzeit unter anderem die Unterstützung geflüchteter Frauen, die in den Krisengebieten, auf der Flucht oder auch in Deutschland Gewalt erfahren haben oder erfahren. Sexuelle Gewalt und Belästigung ist ein weiterer Arbeitsschwerpunkt. Der Frauennotruf Marburg e. V. führt aktuell eine Informationskampagne zu sogenannten K.O.-Tropfen durch. Immer stehen aber auch Hilfsangebote für Kinder im Blick, die beispielsweise häusliche Gewalt miterleben und davon negativ geprägt werden oder selbst direkt Gewalt erfahren. Nähere Informationen: Frauenbüro des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Telefon: 0 64 21 405-13 11, E-Mail: [email protected] Fahne vor dem Landratsamt ist deutliches Zeichen gegen Gewalt Internationaler Aktionstag „Nein zu Gewalt an Frauen“ Marburg-Biedenkopf – Landrätin Kirsten Fründt und Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen Claudia Schäfer und Dr. Christine Amend-Wegmann sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter des Runden Tisches „Keine Gewalt an Frauen und Kindern im Landkreis Marburg-Biedenkopf“ und Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg, Telefon: 0 64 21 201 13 77, E-Mail [email protected]. 14 Amönau Sonntag, den 4. Dezember 2016 Christel Jäger, An der Koppe 9 zum 75. Geburtstag Mellnau Dienstag, den 6. Dezember 2016 Hiltrud Tusche, Dämmersgrund 14 zum 85. Geburtstag Wetter Sonntag, den 4. Dezember 2016 Gisela Mensdorf, Römerplatz 6, zum 70. Geburtstag Behindertenbeauftragte der Stadt Wetter (Hessen) SozialeBeratungsangebote in Wetter Individuelle Beratung & Hilfe bei: · Antragstellung zum Schwerbehindertenrecht · Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung Terminabsprache: zwischen 18:30 und 19:30 Uhr Sprechstunde: Hausbesuch nach Vereinbarung Gisela Lind privat: 0 64 23/41 19 · E-Mail: [email protected] Wohnberatung Viele Menschen möchten im Alter oder bei Behinderung in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Häufig ist die Umgestaltung der angestammten Wohnumgebung notwendig, um auch weiterhin bequem, selbstständig und sicher dort zu wohnen oder auch gepflegt zu werden. Altenhilfe Wetter Ehrenamt in der Altenhilfe Wetter Wir suchen: Unterstützung bei der Betreuung von Menschen vor Ort, z.B. Gespräche führen, gemeinsame Spaziergänge, usw. Wir bieten: Beratung, Einarbeitung und Begleitung. Ich freue mich schon jetzt auf ein Gespräch mit Ihnen! Wohnberatung informiert über: Barrierefreiheit in der Wohnung und im Wohnumfeld Gibt Tipps zu Umbaumaßnahmen in der Wohnung speziell im Eingang, im Bad, und in der Küche Ausstattungsveränderungen wie z.B. Fußbodenbeläge, Möbelumbauten mit Hinweisen zur Sturzprophylaxe Technische Hilfsmittel wie Badewannenlifter, Haltegriffe, usw. Entschärfung von möglichen Gefahrensituationen Finanzierungsmöglichkeiten der Veränderungsmaßnahmen Hilfestellung bei der Antragsstellung bei Kostenträgern wird angeboten. Wird ein Umzug in Erwägung gezogen, bietet die Wohnberatung Informationen zu Wohnalternativen vor Ort an und unterstützt bei der Wahl der geeigneten Wohnform. n n Marie-Christine Schön E-Mail: [email protected] n n n Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) Beratungsstelle in Wetter n Der SoVD Kreisverband Biedenkopf bietet für seine Mitglieder kostenlose Beratung an. Für ratsuchende Nichtmitglieder wird eine kostenlose Beratung angeboten. Die Sozialberatung findet jeden Dienstag von 15.30 bis 18.00 Uhr im Rathaus Wetter, Zimmer 42, Marktplatz 1, 35083 Wetter, statt. Das Sprechzimmer ist durch einen Fahrstuhl barrierefrei zu erreichen, auf der Etage befindet sich eine Behindertentoilette. In dieser Zeit können Sie uns über Telefon 01 52-58 62 96 77 oder 0 64 2382 23 ebenfalls erreichen und Termine vereinbaren. In dringenden Fällen können Sie unter folgenden Telefonnummern bis 18.00 Uhr Termine vereinbaren: Helga Kläs, Tel. 0 64 23-5 45 78 20, Fax 0 64 23 -5 45 78 21, Werner Dersch, Tel. 0 64 23-515 24. In ganz dringenden Fällen: Waldemar Becker, 34260 Kaufungen (SoVD Landesverband Hessen) unter der Tel. 0 56 05-92 9210. Die Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Fällen erfolgt durch unsere hauptamtlichen Juristinnen und Juristen nach vorhergehender Vereinbarung bzw. Absprache mit dem o.a. Personenkreis. n Ihre Ansprechpartnerin ist: Irma Boltner · Fachstelle Wohnberatung Altenhilfe Wetter Schulstraße 29 · 35083 Wetter · Tel.: 0 64 23/8 09-0 mailto: [email protected] 15 Sport- und Vereinsnachrichten Fußball im Sportpark Binge, Samstag, 3.12.2016, Anpfiff: 16.00 Uhr VfB 09 Wetter – SG Oberliederbach Volleyball Biedenkopf-Wetter Volleys mit klarem Sieg gegen das Schlusslicht Zum letzten Heimspiel in der Verbandsliga in diesem Jahr empfängt der VfB 09 Wetter mit der SG Oberliederbach aus dem Frankfurter Raum eine Mannschaft aus dem oberen Tabellendrittel. Im Hinspiel unterlagen die „Grünen“ nach einem überzeugenden Spiel knapp mit 3:2. Die SG Oberliederbach, technisch stark und landesligaerprobt, geht favorisiert in diese Begegnung und hat seit sechs Spieltagen nicht mehr verloren. Der VfB 09 Wetter hingegen benötigt unbedingt einen Sieg um den Abstand zu den abstiegsgefährdeten Rängen zu wahren. Keine leichte Aufgabe, zumal die Ergebnisse der letzten Wochen nicht sehr erfolgreich waren. Wichtig wäre es, die zahlreich vorhandenen Chancen effektiver zu nutzen und im Defensivbereich keine Fehler zu machen. Die Zuschauer können sich daher sicherlich auf ein packendes und spannendes Spiel im Sportpark Binge freuen. Dieter Brössel BW Volleys I – FSV Bergshausen (25:12, 25:16, 25:23) Schadlos hielten sich die BW Volleys gegen das Schlusslicht aus Bergshausen. In den ersten beiden Sätzen dominierten die Volleys ab der Satzmitte eindeutig das Geschehen. Im ersten Satz konnten sich die Einheimischen mit druckvollen Aufschlägen und wirkungsvollen Angriffen schnell einen klaren 8:2-Vorsprung herausspielen. Dann aber ließ der Druck im Aufschlag nach, sodass Bergshausen durch effektive Schnellangriffe immer wieder zu Punkten kam. Beim Stande von 13:12 war es dann Hanna Wecker, die mit ihren druckvollen Aufschlägen den Spielaufbau von Bergshauen so erschwerte, dass diesen kein Punkt mehr gelang. Auch im zweiten Satz ein ähnliches Bild. Nach ausgeglichenem Beginn gelang es den Volleys durch die Lufthoheit im Angriff sich auf 15:10 abzusetzen. Trotz einer kleinen Schwächephase ließen sie im Schlussspurt nichts mehr anbrennen und beendeten auch diesen Satz mit ihrer Angriffsdominanz nach 19:16 mit einer Serie von 6 Punkten in Folge. Im dritten Satz hatten sich die Gäste nun auf das Spiel des BW Volleys-Teams eingestellt. Die Annahme zeigte nicht mehr die gewohnte Souveränität, die Angriffe wurden durch die engagierte Block- und Feldabwehr entschärft und es schlichen sich Unkonzentriertheiten und mangelnde Kreativität auf Seiten der Volleys ein. Ein 22:20 – Rückstand war die logische Konsequenz. Der Doppelwechsel mit Lea Fischbach und Alisha Kienast brachte neuen Schwung und somit die Wende. Letztlich war es dann wieder der Angriff, der den Satz und damit den Spielgewinn sicherte. Im Lager der Volleys ist man insgesamt zufrieden, auch wenn die Baustellen offensichtlich sind. Letztlich setzt man sich mit diesem Sieg endgültig in der Tabellenspitze fest. Für die BW Volleys spielten: Malya Autzen, Anna Borowek, Jelda Efken, Lea Fischbach, Mirka Holthausen, Alisha Kienast, Pauline Kunkler, Leonie Sauerwald, Alex Sharipov, Hanna Wecker Volkmar Hauf Wir suchen ab 1.1.2017 eine/n zuverlässige/n Austräger/in für den Wetteraner Boten in der Kernstadt. UND Teilbezirk in Oberrosphe. für einen Fußball VfB Wetter – E2-Jugend Gelungener Start in die Futsalrunde Passend zum Novemberwetter heißt es „Hallo Hallenrunde“ für die meisten Fußballer. Für die E2-Jugend ist dies gleichzeitig der erste Kontakt mit den Futsal-Regeln, die in gerade mal zwei Hallentrainings verinnerlicht werden mussten. Besonders das Torwartspiel hat es in sich, doch Lukas Reitz leistete sich nicht einen einzigen der vielen möglichen Verstöße gegen die Spezialregeln. Erstaunt war aber so mancher Spieler, dass man trotz der überschaubaren Größe des Hallenspielfeldes in Stadtallendorf nach unglaublich kurzer Zeit unglaublich schlapp sein kann. Zum Glück sind fliegende Wechsel gestattet, so dass die zwölfminütige Spielzeit mit voller Power genutzt werden konnte. Die Power der Wetteraner bekam als erstes die JSG Niederklein zu spüren. Beim brasilianischen 7:1 erzielten Jason (4), Linus (2) und Manuel (1) nach schönem Kurzpassfußball im Mittelfeld die Tore, während Saboor „die Wand“ fast alle gegnerischen Angriffe an sich abprallen ließ. Auch der nächste Gegner, der Zusammenschluss aus Stadtallendorf und Ostkreis, konnte nichts Zählbares für sich verbuchen, leistete aber lange hartnäckig Widerstand gegen das dribbelstarke Mittelfeld mit Anton und Tom, bis Jason mit dem erlösenden 1:0 den Sieg klarmachte. Gegen Lahntal erzielte Jason einen Hattrick zum 3:0, und auch im nächsten Spiel schenkte er dem Gegner, diesmal dem FV Wehrda, dreimal ein. Allerdings stand dieses Spiel auf Messers Schneide, Wetter musste zwei Gegentore hinnehmen. Im letzten Spiel traf man dann auf die bis dahin ebenfalls ungeschlagenen Kirchhainer. Beide Mannschaften schenkten sich nichts und kamen beide zu jeweils einem Tor, somit geht das 1:1 absolut in Ordnung. Damit herrschte Gleichstand nach Punkten, Wetter hatte aber das wesentlich bessere Torverhältnis (15:4) und ist damit aktuell Tabellenführer. Für Wetter spielten: Jason Lee Bäcker (12), Lukas Reitz, Anton Berger, Manuel Tabery (1), Tom Kronstein, Saboor Ahmad, Linus Bernhardt (2). Carsten Staubus-Bäcker Bei Interesse melden Sie sich bitte per Telefon oder 16 Wechseln lohnt sich r 2016 0. Dezembe nd 1 d n u . 9 m A lle Schlaf- u professione mit dem Experten tung Produktbera UR® Steve Lindner P von TEM Schwerelos fühlen mit einer Matratze, die sich Ihrem Körper anpasst. TEMPUR ® Zufriedenheitsgarantie 1 2 365 Tage - Kauf ohne Risiko & Landschaftsbau GartenPflasterarbeiten Fliesenarbeiten ' %% $) # ! Trockenbau ) %$ Gartenpflege ( ) %$ $ ) % ) ) Erdarbeiten ##&#& Baggerarbeiten PREISVORTEIL Sollten Sie unzufrieden sein, tauschen wir die von Ihnen gekaufte Matratze gegen eine andere aus. BIS ZU 300 € Nur für kurze Zeit! 1 Jetzt wird schnell sein belohnt Wissen & Ideen ... Für Ihre Finanzen 1 www.schlaftrend.eu Frankfurter Str. 45 • 35274 Kirchhain • Tel. 0 64 22/9 44 86 76 Die Experten für Ihre Geldanlage und Ruhestandsfinanzierung FinanzSozietät Marburg GmbH 1 1 Dipl. Kfm. Hans K. Kaiser 0 6 4 2 1 . 5 9 0 9 7 8 1 6 [email protected] *+,- DAS STUDIO für Ihr Fensterkleid 1 ˚ GARDINEN 2 10:18 Der Räumungsverkauf geht weiter: Musterfenster, Einzelstücke und Restlagerware im Endspurt !"# $%&!'()'' ' 1 Ferienhaus in Otterndorf (bei Cuxhaven) zu vermieten. jetzt bis zu 75 % reduziert! Das liebevoll eingerichtete Haus bietet Platz für 5 Personen (ca. 95 m²) – mit Garten u. Terrasse. Komplettpreis incl. aller Nebenkosten (mit Fahrradbenutzung) ab 58,00 € p. Tag. (Im Januar sind wir im Mönchtor 4 zu finden) Fuhrstraße 29 · 35083 WeƩer · 0 64 23/66 45 www.elisabeth-fewo.de oder Tel. 0 64 21/9 48 03-43 Pflanzenhof 1 Täglich, ab 8.12. !"#$% WeihnachtsBaumVerkauf Angebote vom 6.12. – 10.12.16 100 g 2 FKB-Str. 17, Tel. (06423) 92 66 55 Schweineschnitzel, Altes Forstamt Wetter 0,75 € mager aus der Oberschale Schweinebauch o. Dicke Rippe 100 g 0,59 € Fleischwurst 100 g 0,79 € LieferService am 3. Advent, 11.12. erhält jeder Kunde, der einen Weihnachtsbaum kauft, ein frisch gebratenes Wildschweinbratwürstchen geschenkt! im Ring Tradition verpflichtet! Das Fleischerfachgeschäft mit eigener Landwirtschaft! Mo - Fr 10.00 - 19.00 Uhr, Sa 9.00 - 17.00 Uhr, So 11.00 - 17.00 Uhr 17 10:18 derruft er schließlich seine wissenschaftliche Erkenntnis. Diesen ersten Teil aus Brechts Stück zeigen die Darsteller fast komplett bereits am Samstag, 3. Dezember, ab 18 Uhr auf dem Klosterberg in Wetter, während des sogenannten Bergfestes. Die Zuschauer können sogar schon einen Blick auf den gealterten, erblindenden Galileo erhaschen, der von Hans Kaiser im zweiten Teil des Dramas gespielt wird. Mitglieder und Theaterfreunde sind herzlich dazu eingeladen, in das Leben des Galilei einzutauchen. Nach der ausschnitthaften Vorführung lädt der Verein zum gemütlichen Beisammensein mit Buffet ein. Aktuelles Zwischen Wissen und Genuss Die Erde ist nicht der Mittelpunkt des Universums – welch eine törichte, absurde, ketzerische Annahme! So jedenfalls bewertet die geistliche Obrigkeit im Italien des 17. Jahrhunderts die Forschungsergebnisse des Universalgelehrten Galileo Galilei. Er stellt damit das alte Weltbild auf den Kopf und sorgt ordentlich für Aufruhr unter den steifen Würdenträgern der Kirche. Galileos Name ist untrennbar verbunden mit dem heliozentrischen kopernikanischen Weltbild, das auf der Annahme basiert, dass sich die Planeten um die Sonne bewegen. Und die Geschichte dahinter ist so mitreißend, dass sich auch der deutsche Dramatiker und Lyriker Bertolt Brecht mit der Frage nach dem Zusammenhang von Wissen(schaft), Macht und Verantwortung auseinandersetzte. Herausgekommen ist dabei das Drama „Das Leben des Galilei“, das der Wetteraner Theaterverein im Frühjahr 2017 – Premiere ist am 24. März – auf die Bühne bringt. Es zeigt den Menschen hinter dem großen Namen: als Wissenschaftler und Genussmensch, der aus Angst vor seinem leiblichen Wohl seine Lehre widerruft. 23 Darsteller zwischen 9 und 69 Jahren stemmen das Stück, teilweise in Doppelrollen. Dabei ist unter anderem die Hauptfigur doppelt besetzt. Rüdiger Clasani spielt den Galileo mit Ende 40, der mit seiner Tochter Virginia (Jana Drescher), seiner Haushälterin Frau Sarti (Sabine Kaiser) und deren Sohn Andrea (Eric Lindenstruth) in Padua lebt. Er forscht hauptsächlich im Bereich der Physik sowie der Astronomie und hat sich bereits einen Namen gemacht. Dennoch ist das Geld immer knapp, sodass er seinen Lebensunterhalt als Mathematiklehrer, mit Privatschülern und durch nützliche Erfindungen verdienen muss. Ein in Holland konstruiertes Fernrohr verbessert Galileo und gibt es als seine eigene Erfindung aus. Mit diesem neuen Teleskop kann er beweisen, dass nicht die Erde, sondern die Sonne der Mittelpunkt des Universums ist, und widerspricht damit der katholischen Kirche. Diese untersagt ihm die Verbreitung seiner Lehren. Als die Inquisition mit Folter droht, wi- Bild: Galileo (Rüdiger Clasani, hinten rechts) und sein Linsenschleifer Federzoni (Harald Althaus, hinten links) können es nicht fassen: Der gesamte Hofstaat einschließlich des Hofmarschalls (Marc Oekei, vorne rechts) halten Cosmo des Medici, den neunjährigen Großherzog von Florenz (Jette Keuchel) davon ab, einen Blick durch das Fernrohr zu werfen. Simone Schwalm (Schriftführerin Theaterverein Wetter) „Schnupper“- Chorprobe beim Orpheus – warum? Der „Orpheus“ ist einer der ältesten Vereine in Hessen und der Älteste in der Stadt Wetter. In einer Zeit, in der immer mehr Männerchöre aus der Chorlandschaft verschwinden, hat auch der „Orpheus“ zu kämpfen, was den Fortbestand des Chores angeht. Noch scharen sich jeden Mittwochabend rund 20 bis 25 Sänger um Chorleiterin Ruslana Eidam. Und doch ist es absehbar, dass eine Zeit kommen wird, in der die Singfähigkeit des Chores nicht mehr gegeben sein wird und diese Zeit kann schon sehr nahe sein… Eine Stadt wie Wetter ohne Chorgesang? Für viele nicht vorstellbar und doch nicht unrealistisch. Doch der „Orpheus“ wäre nicht der „Orpheus“, wenn er diesem Trend einfach tatenlos zusehen würde. Längst machen sich die Verantwortlichen im Verein Gedanken darüber, wie der Fortbestand des Chores sichergestellt werden kann. Einer dieser Gedanken ist eben eine solche „SchnupperChorprobe“ mit dem Ziel, Menschen an den Chorgesang heranzuführen, um den Chorgesang in Wetter vor dem „Aus“ zu bewahren. Diese „Schnupper“-Aktion darf durchaus auch als Appell an die Wetteraner Bürger gesehen werden, zu helfen, die Fahne des Männergesanges in Wetter hoch zu halten! Dabei braucht sich tatsächlich niemand vor dem Singen zu fürchten und schon gar nicht davor, am 14.12. um 19:30 Uhr den Weg zum Klosterberg zu finden. Ganz im Gegenteil: Singen verbindet, Singen schafft Freundschaften, Singen ist nachweislich gesund und wo gesungen wird, ist immer auch jede Menge Geselligkeit zu finden. Darüber hinaus muss niemand ein „Pavarotti“ sein, um im „Orpheus“ mitsingen zu können, für Hemmungen gibt es also überhaupt keinen Grund. Über eine reges Interesse und eine rege Beteiligung bei der „Schnupper“Chorprobe würden sich die Sänger sehr freuen, es wäre der erste und gleichzeitig so wichtige Weg in eine hoffnungsfrohe Männerchor-Zukunft... Der Vorstand des VMGV „Orpheus“ „Schnupper“-Chorprobe Wir laden ein, am Mittwoch, 14.12. 2016 um 19:30 Uhr ins Vereinsheim am Klosterberg! Willkommen ist jeder Altersbeschränkung), der Geselligkeit schätzt und der sich vorstellen kann, den „Orpheus“ gesanglich zu verstärken! (ohne Besonderheiten an diesem Abend: für alle frei! Essen und Getränke Jede Menge Spaß! d Wir freuen uns über jeden, der am 14.12. Weg zum Klosterberg findet! den Eckhard Scherer 18 beim „Orpheus“ VMGV „Orpheus“1838 Wetter e.V. Holger Schaumann | Auf dem Wulf 8 |35041 Marburg-Michelbach en Wir liefern Ihn täglich frische Brötchen n und Backware nach Hause. ... und in der Weihnachtszeit auch unsere leckeren Stollen und Plätzchen! eid timos tllets h Bestellen Sie per Telefon, Fax oder E-Mail bis zum 17.12.2016: h Telefon: 06420 /305 00 35 Fax: 0 64 20/ 83 95 08 E-Mail: [email protected] Bei Bestellung bis 12.12. 2016 erhalten Sie 10% Frühbesteller-Rabatt PREISE Butterstollen, ca. 850 g ..............................9,10 € Quarkstollen ................................................4,35 € Heidesandgebäck, ca. 250 g ....................4,60 € Vanillekipferl, ca. 250 g................................4,60 € Dänisches Gebäck, ca. 250 g ..................4,60 € Buttergebäck, ca. 250 g ............................4,60 € Schoko-Nuss-Makronen, ca. 250 g ........4,30 € Schlagen Sie sich Ihren Weihnachtsbaum selbst! am Samstag, 10. Dezember 2016 von 10:00 bis 16:00 Uhr Dort erwartet Sie nicht nur Ihr zukünftiger Weihnachtsbaum, sondern auch Wildschweinbratwurst vom Grill und heißer Glühwein. Für unsere jüngsten Besucher gibt es Kinderpunsch. Kleiner Wegweiser für Stollenliebhaber · Die Haltbarkeit beträgt bei 5°C bis 12°C ca. 90 Tage. · Der Kunststoffbeutel, in dem Sie Ihren Stollen erwerben, ist hochwertig und für die Aufbewahrung sehr gut geeignet. Bitte verschließen Sie ihn hierfür luftdicht, aber erst nachdem der Stollen wieder auf Lagertemperatur abgekühlt ist. Sonst führt die Kondensnässe zu Schimmelbildung. Das gleiche Prinzip gilt übrigens auch für Ihre Tupperdosen. · Kühlschränke sind nur bedingt geeignet. Zum einen wegen der zu hohen Luftfeuchte und zum anderen kann Stollen wie alle fetthaltigen Lebensmittel Fremdgerüche annehmen. · Achten Sie auf einen dunklen Lagerort, am besten in einem Karton, Wärme und Sonneneinstrahlung beschleunigen den Zerfall von Fetten, sie werden ‚ranzig‘. · Der Keller ist immer ein geeigneter Aufbewahrungsort, in der Wohnung alternativ das Schlafzimmer. TIPP: Der Stollen kann bedenkenlos eingefroren werden. Es gefriert lediglich der Wasseranteil im Stollen, die Aromastoffe können sich sogar weiter entfalten. Es ist also kein Märchen, dass ein nach längerer Zeit aufgetauter Stollen aromatischer schmecken kann als ein frischer. Auch der Nikolaus hat sein Kommen zugesagt. Sie können sich Ihren Baum (Nordmanntanne) aussuchen und selbst schlagen. Auf Wunsch helfen Ihnen gerne unsere Forstwirte. Das Forstamt Burgwald lädt herzlich ein, einen Erlebnistag im Wald zu verbringen und freut sich auf regen Besuch. ww w.g u t e-lau ne -ser v ice. d e 19 st EDEKA Noé Sandhute 1 (an der B62) 35094 Lahntal-Goßfelden Telefon (0 64 23) 9 42 20 Hallo Kinder! Wenn ihr bis 8 Jahre alt seid und eure Stiefelchen mit eurem Namen im Edeka-Markt bis zum 3. Dezember 2016 vorbeibringt, wird euch der WWF-Panda zusammen mit dem Nikolaus am Dienstag, dem 6. Dezember 2016 in der Zeit von 16:30 bis 17:30 Uhr euren Stiefel gefüllt zurückgeben. Zum Weihnachtsfest und Jahreswechsel: Wild und Geflügel aller Art aus der Region! Denken Sie bitte an Ihre Vorbestellung bis Mittwoch, 14.12.2016 bei unserem Metzgermeister Jan Kurzeknabe unter Tel. 0 64 23/94 22 21 oder direkt an der Bedienungstheke. Das gesamte EDEKA-Team Noé wünscht Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit! ! "% "#$ ' # % &% ()*" Allrounder für international tätiges Messebauunternehmen Wir bieten die Chance: · international tätig zu sein · kreativ zu sein · operativ, strategisch und eigenverantwortlich zu arbeiten • Installationen von Öl- und Gasheizungen • Regenerative Energie, wie Holz und Pellets • Thermische Solaranlagen • Barrierefreie Bäder • kompetente Beratungen • Wartungen • Notdienst • Kundendienst Ihre Voraussetzungen: · handwerkliches Geschick · offen für Neues · Flexibilität Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen. Tel.: 0 64 20 - 82 29 45 20 35083 Wetter · Goethestraße 53 Tel.: 0 64 23/54 59 54 Mobil: 01 72/6 15 65 88 [email protected] www.haustechnik-gringel.de
© Copyright 2025 ExpyDoc