Info - Skiclub Ludwigshafen eV

Ski- und Snowboard-Übungsfahrten
2017
des
SKICLUB LUDWIGSHAFEN
für Kinder und Jugendliche
von 7 bis 18 Jahren !
Termine:
1.Hüttenfahrt: 04.01. (Mi) – 08.01.2017 (So)
-> es können keine Anfänger mitgenommen werden
2.Hüttenfahrt: 20.01. (Fr) – 22.01.2017 (So)
-> es können keine Anfänger mitgenommen werden
3.Hüttenfahrt: 03.02. (Fr) – 05.02.2017 (S0):
Club- und Stadtmeisterschaften
-> es können keine Anfänger mitgenommen werden
4.Hüttenfahrt: 17.02. (Fr) – 19.02.2017 (So)
5.Hüttenfahrt: 03.03. (Fr) – 05.03.2017 (So)
Unkosten:
1.HF: 135 € für Mitglieder
2.HF, 3.HF, 4.HF: 85 € für Mitglieder
3. HF(Club- und Stadtmeisterschaften): 65 € für Mitglieder
Veranstaltungsort:
Skihütte des Ski-Club Ludwigshafen („Richard-Zettler-Haus“)
in Neuglashütten/Schwarzwald
Anmeldung per Internet:
www.sclu.de im Bereich Jugend
-> Online-Anmeldeformular unter „Anmeldung: Ski und Freizeit“
Bemerkung: Um allen gleiche Chancen zu bieten, werden die Anmeldungen erst
zu folgenden Terminen akzeptiert:
1. Hüttenfahrt: ab Die, 20.12.2016
2. Hüttenfahrt: ab Die, 03.01.2017
3. Hüttenfahrt: ab Die, 17.01.2017
-> Bitte mit Angabe, ob Teilnahme an den Meisterschaften und ob mit Ski oder Board
4. Hüttenfahrt: ab Die, 31.01.2017
5. Hüttenfahrt: ab Die, 14.02.2017
Anmeldungen, die früher eingehen, können aus organisatorischen Gründen nicht
angenommen werden.
Bei Fragen
Benjamin Hagemann: 0621/6359376
Christopher Tremmel: 0176/30531844 oder [email protected]
Bezahlung
Die Bezahlung der Unkosten erfolgt am Abreisetag.
Abreisetag
(Mittwoch (1.HF) bzw. Freitag (2., 3., 4. und 5.HF))
Treffpunkt: etwa 16h (genaue Uhrzeit erfolgt per Email)
großer Parkplatz gegenüber Friedhof Mundenheim, Raschigstraße
Ankunft (Sonntag)
Treffpunkt: etwa 18h
großer Parkplatz gegenüber Friedhof Mundenheim, Raschigstraße
Eure Jugendwärte Ben & Christopher
& das gesamte Jugendteam
Anmerkung: Terminänderungen und Absagen jederzeit möglich.
Wie überall gilt auch bei unseren Freizeiten das Jugendschutzgesetz. Sollte sich ein Teilnehmer/-in jedoch nicht an
dieses halten, können und müssen wir den Jenigen /die Jenige auf Verantwortung und Kosten der Eltern nach Hause
schicken oder abholen lassen. In diesem Fall gibt es keine Erstattung des Teilnehmerbeitrags.